Strittige Fragen im Leistungsrecht. der Krankenversicherung
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- Alexandra Kramer
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1 Strittige Fragen im Leistungsrecht der Krankenversicherung
2 Wiener Beiträge zum Arbeits- und Sozialrecht Herausgegeben von em. o. Univ.-Prof. Dr. Theodor Tomandl und o. Univ.-Prof. Dr. Walter Schrammel Band 58 Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über abrufbar. Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgend einer Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Verlages oder der Autoren/Autorinnen reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden by new academic press, Wien ISBN: Umschlaggestaltung: Satz: Peter Sachartschenko Druck: CPI buch bücher.de
3 Tomandl, Theodor (Hg.) Strittige Fragen im Leistungsrecht der Krankenversicherung
4 5 Inhalt Vorwort 7 Elias Felten Geltendmachung von Leistungsansprüchen durch Dritte 9 Robert Rebhahn Grenzen der Möglichkeiten zur Verschreibung von Arzneimitteln 29 Stefan Perner Ärztliche Nachforschungspflichten und ELGA 58 Christian Rolfs Die Bedeutung des Alters in der Krankenversicherung 73 Rudolf Mosler Eigenverantwortlichkeit in der Krankenversicherung 92 Kurzbiografien 113
5 7 Vorwort Es gibt eine reichhaltige Literatur über das Leistungsrecht der Krankenversicherung. Immer wieder stößt man jedoch auf Probleme, die bisher kaum oder nur spärlich behandelt worden sind, obwohl sie große praktische Bedeutung besitzen. Einigen von ihnen hat sich die 41. Wissenschaftliche Tagung des Instituts für Arbeitsrecht und Sozialrecht der Universität Wien gewidmet, die am 16. und 17. Mai 2013 in bewährter Weise in Traunkirchen stattgefunden hat. Die Ergebnisse werden in diesem Band vorgestellt. Ein in seiner Bedeutung häufig unterschätztes Problem stellt sich dann, wenn der Versicherte Leistungen der Krankenversicherung nicht selbst geltend machen kann, sondern dazu auf Dritte angewiesen ist. Beispiele: Eine an Demenz erkrankte Person benötigt rasch ärztliche Hilfe, ohne dass ihr Sachwalter erreichbar ist. Ein Unfallsopfer wird bewusstlos in ein Spital eingeliefert. Können die Betreuungsperson oder der Notfallssanitäter rechtswirksam die Leistungspflicht der Krankenversicherung auslösen? Dieser Frage widmet sich Elias Felten. Die Einführung der elektronischen Gesundheitsakte ELGA ist nach wie vor umstritten. Eines der mit ihr verbundenen, aber noch wenig ins allgemeine Bewusstsein gerückten Probleme stellt die Frage dar, welche Verpflichtungen sich daraus für den behandelnden Arzt ergeben. Darf er ELGA konsultieren oder muss er dies sogar tun? Haftet er, falls er dies nicht oder nicht in gebotenem Maße tut? Ihr widmet sich Stefan Perner. Ein wesentlicher Kostenfaktor für die Krankenversicherung stellen Heilmittel dar. Welche Möglichkeit stehen ihr zur Verfügung, um die Heilmittelkosten zu senken? Wie weit kann sie insbesondere den Ärzten Kostenlimits bei der Verschreibung setzen? Mit dieser Problematik befasst sich Robert Rebhahn. Stehen bestimmte Leistungen der Krankenversicherung erst ab einem bestimmten Lebensalter oder nur bis zu einem solchen zu? Müssen speziell bestimmte Operationen für Hochbetagte von der Krankenversicherung nicht mehr bezahlt werden? Steht das Europaarecht der Einführung von Altersgrenzen entgegen? Mit diesen heiklen Fragen setzt sich Christian Rolfs auseinander. Rudolf Mosler hat sich der Frage gestellt, wieweit die Eigenverantwortung des Versicherten reicht und ob und wie die Krankenversicherung auf mangelnde Eigenvorsorge reagieren kann.
6 Die Referate haben lebhafte Diskussionen ausgelöst und die praktische Bedeutung der aufgeworfenen Fragestellungen deutlich unterstrichen. Wir sind überzeugt, mit diesen Beiträgen Anreize für weitere wissenschaftliche Auseinandersetzungen mit dem Leistungsrecht der Krankenversicherung gegeben zu haben. Der Hans-Schmitz-Gesellschaft gebührt auch diesmal Dank für die notwendige finanzielle Unterstützung. Alle Mitarbeiter des Instituts haben an der Ausarbeitung des Konzepts mitgewirkt und Frau Michaela Kaipl für die klaglose organisatorische Durchführung gesorgt. Ihnen sei herzlichst gedankt. Dasselbe gilt für die New Academic Press, die das Buch in nun schon bewährter Weise ausgestaltet hat. Theodor Tomandl
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