9.7 Überprüfung Wechsel GKV/PKV und Vergleich zur privaten Krankenversicherung

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1 9.7 Überprüfung Wechsel GKV/PKV und Vergleich zur privaten Krankenversicherung Sehr geehrte Damen und Herren, In der Anlage übersenden wir Ihnen zwei Fragebögen zur computergestützten Beratung in der privaten Krankenversicherung. Fragebogen 1 dient der Prüfung, ob für Sie und gegebenenfalls Ihre Familie der Wechsel in die private Krankenversicherung empfehlenswert ist. Fragebogen 2 dient der Ermittlung von Versicherungen, die ein günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis haben. Bitte beachten Sie bei Fragebogen 2 unbedingt folgenden Hinweis: Füllen Sie je Person, die zu versichern ist, einen eigenen Fragebogen aus, um sicherzustellen, dass es in Bezug auf den individuellen Versicherungsumfang nicht zu fehlerhaften Eingaben kommt (z.b. hohes Krankentagegeld für Kinder ohne Einkommen). Füllen Sie die Bögen bitte vollständig aus. Nur so können wir Ihnen eine korrekte Auswertung bieten. Ihre Daten werden selbstverständlich nicht gespeichert, sondern unmittelbar nach der Auswertung gelöscht. Bitte machen Sie keine weiteren Zusätze und geben Sie auf jede Frage nur eine Antwort, der Computer kann nur die abgefragten Daten und eindeutige Antworten bearbeiten. Auf den letzten Seiten dieses Schreibens finden Sie ausführliche Erläuterungen, zu den einzelnen Fragepunkten. Wir bitten Sie, diese unbedingt zu beachten, um Nachfragen und die damit verbundenen Verzögerungen zu vermeiden. Das Entgelt für die Auswertung beträgt für beide Bögen zusammen 50,-. Der Betrag erhöht sich um weitere 10,- je weiterem Fragenbogen 2, den Sie einreichen, wenn Sie z.b. die Tarif für Familienangehörige mit berechnen lassen möchten. Die Berechnung beruht in Bezug auf Fragebogen 2 auf dem Programm KV-win des Softwarehauses Morgen und Morgen, das wir diesbezüglich in Lizenz benutzen. Bitte überweisen Sie den entsprechenden Betrag auf das Konto , Sparkasse Mainz, BLZ , Verwendungszweck: und Ihr Name überweisen. Die Bearbeitung erfolgt nach Zahlungseingang. Die Rücksendeadresse lautet: Verbraucherzentrale, Versicherungsberatung, Postfach 4107, Mainz. Mit freundlichen Grüssen Ihre Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz 1

2 Bevor Sie nun die Fragebögen auf den folgenden Seiten ausfüllen bitten wir Sie unbedingt zu prüfen, wie Sie zu folgendem Sachverhalt stehen und zu entscheiden, welche der beiden Antworten am Ende dieses Abschnitts auf Sie zutrifft. In der PKV wird ab dem der so genannte Standardtarif für alle Personen geöffnet, die derzeit keine Krankenversicherung haben und nicht in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) aufgenommen werden können. Der Standardtarif beinhaltet die Pflichtleistungen der GKV. Die freiwilligen Leistungen der GKV sind nicht enthalten. Die Versicherer sind verpflichtet, jeden Antragssteller unabhängig von Alter, Einkommen und Gesundheitszustand ohne Risikozuschlag oder Leistungsausschluss aufzunehmen. Ab dem wird der Standardtarif in den Basistarif mit den gleichen Leistungen überführt. Wer bis dahin keine gesetzliche oder private Krankenversicherung hat, ist dann gesetzlich verpflichtet, sich mindestens in diesem Tarif zu versichern. Gleichzeitig wird der Tarif für alle Versicherten in der PKV geöffnet, denen z.b. aus Alters- und/oder Einkommensgründen der derzeitige Beitrag zu hoch ist. Sie können verlangen, im Basistarif aufgenommen zu werden. Die Versicherer sind auch hier verpflichtet, jeden Antragsteller unabhängig von Alter, Einkommen und Gesundheitszustand ohne Risikozuschlag oder Leistungsausschluss aufzunehmen. Wird ein Versicherter auf Grund des Beitrags im Basistarif bedürftig (z.b. Sozialhilfe), so wird ihm die Hälfte des Beitrags erlassen. Diesen Beitragsanteil trägt die Gemeinschaft der privat Krankenversicherten also auch Sie, wenn Sie in einem normalen Vollkostentarif versichert sind. Der Höchstbeitrag im Basistarif entspricht dem durchschnittlichen Höchstbeitrag in der GKV. Dies sind im Jahr 2007 ca. 500,- im Monat. Es sind uns derzeit (Stand 09/2008) keine seriösen Kalkulationen bekannt, wie diese Änderungen sich langfristig auf die Beiträge der privaten Krankenversicherung insgesamt auswirken. Je nach Sicht der Dinge gehen unterschiedliche Experten von Steigerungen zwischen 10% und 50% aus. Auch wir sind nicht zu einer Prognose in der Lage. Bitte entscheiden Sie nun welche Aussage auf sie zutrifft: ( ) Es kommt mir in erster Linie auf die besseren Leistungen in der PKV an. Ich werde in der Lage sein, auch erhebliche Beitragssteigerungen aufzufangen. Im äußersten Fall werde ich später in den Basistarif wechseln. Unser Hinweis: Sie sollten den Fragebogen ausfüllen, damit wir prüfen können, ob auch unter allen anderen zu berücksichtigenden Aspekten ein Wechsel in die PKV für Sie sinnvoll ist. ( ) Die Ungewissheit der Entwicklungen in der privaten Krankenversicherung ist mir zu groß. Unser Rat: Sie sollten derzeit auf keinen Fall in die PKV wechseln und die Entwicklung der nächsten Jahre abwarten. Falls dann unter den Gesichtpunkten Einstiegsalter und/oder Gesundheitszustand immer noch ein Wechsel möglich ist, sollten Sie sich erneut beraten lassen. 2

3 Fragebogen 1 Ist der Wechsel in die private Krankenversicherung sinnvoll? Die individuelle Vorberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.v. Ihre Adresse: 04/2007 Name, Vorname u. Tel.-Nr.: Straße und Hausnummer: Postleitzahl und Wohnort: Ihre familiäre Situation: Sollte bereits jetzt feststehen, dass und wie sich diese Situation z.b. durch Heirat oder Scheidung ändern wird, so sollten Sie die zukünftige Situation angeben. ( )PV-01 Verheiratet; mit Kind(ern), die noch keine eigene Krankenversicherung haben. Entscheidung eine große Rolle ( )PV+02 Verheiratet; mit Kind(ern), die noch keine eigene Krankenversicherung haben. Entscheidung keine große Rolle ( )PV+03 Verheiratet; mit Kind(ern), die eine eigene Krankenversicherung haben. ( )PV-04 Verheiratet ohne Kind mit Kinderwunsch. Entscheidung eine große Rolle ( )PV+05 Verheiratet ohne Kind mit Kinderwunsch. Entscheidung keine große Rolle ( )PV+06 Verheiratet ohne Kind ohne Kinderwunsch. ( )PV-07 Ledig; mit Kind(ern), die noch keine eigene Krankenversicherung haben. Entscheidung eine große Rolle ( )PV+08 Ledig; mit Kind(ern), die noch keine eigene Krankenversicherung haben. Entscheidung keine große Rolle ( )PV+09 Ledig oder Geschieden; mit Kind(ern), die bereits eine eigene Krankenversicherung haben. ( )PV+10 Ledig oder Geschieden; Heirat und Kinder weder gewünscht noch geplant. Zusatzangaben von Verheirateten oder Ledigen, die eine Familiengründung planen: ( )PV-11 Die Beratung soll sich auf die ganze Familie beziehen. ( )PV-12 Die Beratung soll sich nur auf die Person mit dem höheren Einkommen beziehen, diese ist abhängig beschäftigt. ( )PV-13 Die Beratung soll sich nur die Person mit dem höheren Einkommen beziehen; diese ist selbständig und verdient monatlich mehr als 3975,- brutto. ( )PV+14 Die Beratung soll sich nur auf die Person mit dem geringeren Einkommen beziehen. Wie alt ist die älteste zu versichernde Person? Diese Frage bezieht sich auch auf eventuell mitzuversichernde Personen. ( )PV+15 bis 40 Jahre alt ( )PV Jahre oder älter 3

4 Beschäftigungssituation der hauptversicherten Person. Die berufliche Situation eventuell mitzuversichernder Personen spielt keine Rolle. ( )PV+17 Selbständig ( )PV+18 Abhängig beschäftigt ohne Beihilfeanspruch ( )PV+19 Abhängig beschäftigt mit Beihilfeanspruch Fragen zum Gesundheitszustand der hauptversicherten Person Waren Sie in den letzten 10 Jahren in stationärer Behandlung? ( )PV+20 Nein ( )PV-21 Ja, es ging dabei um einmalig auftretende Gesundheitsstörungen ( )PV-22 Ja, es ging dabei um Gesundheitsstörungen, die wieder auftreten können (z.b. Allergien, Kreislauf, Rückenprobleme, Psychische Probleme) Waren Sie in den letzten 5 Jahren in ambulanter Behandlung? ( )PV+23 Nein ( )PV-24 Ja, es ging dabei um einmalig auftretende Gesundheitsstörungen ( )PV-25 Ja, es ging dabei um Gesundheitsstörungen, die wieder auftreten können (z.b. Allergien, Kreislauf, Rückenprobleme, Psychische Probleme) Fragen zum Gesundheitszustand mitzuversichernder Personen ( )PV+26 Es sind keine weiteren Personen mitzuversichern Waren mitzuversichernde Personen in den letzten 10 Jahren in stationärer Behandlung? ( )PV+27 Nein ( )PV-28 Ja, es ging dabei um einmalig auftretende Gesundheitsstörungen ( )PV-29 Ja, es ging dabei um Gesundheitsstörungen, die wieder auftreten können (z.b. Allergien, Kreislauf, Rückenprobleme, Psychische Probleme) Waren mitzuversichernde Personen in den letzten 5 Jahren in ambulanter Behandlung? ( )PV+30 Nein ( )PV-31 Ja, es ging dabei um einmalig auftretende Gesundheitsstörungen ( )PV-32 Ja, es ging dabei um Gesundheitsstörungen, die wieder auftreten können (z.b. Allergien, Kreislauf, Rückenprobleme, Psychische Probleme) 4

5 Fragen für alle Rat suchenden Es ist wichtig, dass in der Elternzeit nach der Geburt eines Kindes die Möglichkeit der kostenlosen Familienversicherung besteht. ( )PV+33 Dieser Punkt betrifft mich nicht ( )PV+34 Dieser Punkt betrifft mich, aber er hat für meine Entscheidung keine Bedeutung ( )PV-35 Dieser Punkt betrifft mich und die Aussage trifft zu Es ist wichtig, dass ich bei der Behandlung durch den Arzt bzw. bei der Bezahlung von Medikamenten nicht in Vorleistung treten muss. ( )PV+36 Dieser Punkt hat für meine Entscheidung keine Bedeutung ( )PV-37 Die Aussage trifft zu In der GKV richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen, in der PKV nach dem Eintrittsalter, den versicherten Leistungen und dem Gesundheitszustand. Trifft folgende Aussage auf Sie zu? Es ist wichtig, dass sich die Höhe des Beitrags nach der Höhe meines Einkommens richtet. ( )PV+38 Dieser Punkt hat für meine Entscheidung keine Bedeutung ( )PV-39 Die Aussage trifft zu Es ist wichtig, dass der Versicherungsschutz weltweit besteht. ( )PV+40 Dieser Punkt hat für meine Entscheidung keine Bedeutung ( )PV+41 Die Aussage trifft zu Zusätzliche Fragen nur für Selbständige Ich bin Existenzgründer. Es ist noch nicht absehbar, ob das Geschäft erfolgreich wird. ( )PV+42 Dieser Punkt betrifft mich nicht ( )PV+43 Dieser Punkt betrifft mich, aber er hat für meine Entscheidung keine Bedeutung ( )PV-44 Die Frage betrifft mich und die Aussage trifft zu Ich bin Existenzgründer. Der Beitrag zur Krankenversicherung soll so gering wie möglich sein. ( )PV+45 Die Frage betrifft mich nicht ( )PV-46 Die Aussage betrifft mich und das Beitragskriterium ist sehr wichtig ( )PV+47 Die Aussage betrifft mich, aber dieser Punkt hat für meine Entscheidung keine Bedeutung Zusätzliche Fragen nur für Personen ab dem 41. Lebensjahr Die Höhe des Beitrags spielt für mich keine entscheidende Rolle, wenn die Leistungen eines Tarifs in der privaten Krankenversicherung im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung besser sind. ( )PV-48 Die Aussage trifft nicht zu ( )PV+49 Die Aussage trifft zu 5

6 Fragebogen 2 : Krankenvollversicherung 04/2007 Auswertung bezieht sich auf (Nur eine Person je Bogen angeben, falls Auswertungen für weitere Personen benötigt werden, fertigen Sie bitte Kopien für weitere Checks an ): 1) Frau, Geburtsdatum: 2) Mann, Geburtsdatum: 3) Kind, Geburtsdatum: Versicherungsstatus: Versicherungsnehmer ( ) Ehegatte ( ) Kind ( ) Versicherungsbeginn: Tarifgebiet: Ost ( ) West ( ) Tarifart: ( ) Normaltarif ( )Tarif für ( )Tarif für ( )Tarif für Beihilfeempfänger Humanmediziner Zahnmediziner Berufsstatus: ( ) Nicht erwerbstätig ( ) Nicht erwerbstätig ( ) Nicht erwerbstätig ( ) Nicht erwerbstätig ( )Arbeitnehmer ( ) Beamtenanwärter ( ) AIP ( ) Arbeitnehmer ( ) Student ( ) Beamter ( ) Ausbildung MPJ ( ) Freiberufler ( ) Praktikant ( ) Beamter Humanmedizin ( ) Freiberufler ( ) Selbstständiger ( ) Beamter Zahnmedizin ( ) Arbeitnehmer ( ) Freiberufler Dieses Kästchen ist nur von Beamten auszufüllen: Beihilfeträger: Bund: ( ) ja ( ) nein Bitte Bundesland angeben, falls nicht Bund: Der Beihilfesatz beträgt: % Beihilfeergänzungstarif erwünscht: ( ) ja ( ) nein Ambulanter Tarif: ( ) Ohne Selbstbehalt ( ) Selbstbehalt bis 250 ( ) Selbstbehalt ( ) Selbstbehalt ( ) Selbstbehalt ( ) Selbstbehalt Stationärer Tarif: ( ) Privatpatient im Ein- bis Zweibettzimmer ( ) Privatpatient in Zweibettzimmer ( ) Regelleistungen in Mehrbettzimmer 6

7 Zahnbehandlung: ( ) Kostenersatz bei Zahnbehandlung mindestens 90%, bei Zahnersatz mindestens 75 % ( ) Kostenersatz bei Zahnbehandlung mindestens 80 %, bei Zahnersatz mindestens 60 % ( ) geringere Sätze Pflegepflichtversicherung: ( ) Pflegepflichtversicherung ( ) keine Pflegepflichtversicherung Krankentagegeldversicherung (bitte gewünschte Höhe angeben, Arbeitnehmer können erst ab dem 43. Tag der Krankheit ein Tagegeld berechnen lassen): Ab Tag 1: Ab Tag 15: Ab Tag 64: Ab Tag 127: Ab Tag 4: Ab Tag 22: Ab Tag 85: Ab Tag 183: Ab Tag 8: Ab Tag 29: Ab Tag 92: Ab Tag 274: Ab Tag 11: Ab Tag 43: Ab Tag 106: Ab Tag 365: Eintragungen in mehreren Spalten? ( ) Nein ( ) Ja - Beträge Kumulieren? ( ) Nein ( ) Ja Gefahrenklasse: ( ) A ( ) B ( ) C Vorsorgetarife: ( ) Vorsorgetarif nicht erwünscht ( ) Vorsorgetarif mit maximaler Beitragssenkung erwünscht Pflegezusatzversicherung: ( ) keine Pflegezusatzversicherung erwünscht ( ) Pflegekostentarif erwünscht ( ) Pflegetagegeldtarif erwünscht Besondere Leistungen im ambulanten Tarif: ( ) offener Hilfsmittelkatalog ( ) Leistungen bei Heilpraktikerbehandlung ( ) Psychotherapie ohne vorherige Genehmigung ( ) Vorsorgeleistungen über dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung 7

8 Erläuterungen zu den Fragen Tarifart: Bitte geben Sie hier an, in welchem Tarif der Versicherungsnehmer versichert sein wird. Für nichterwerbstätige Familienmitglieder (Hausfrauen/Hausmänner und Kinder) kreuzen Sie bitte den gleichen Tarif an. Berufsstatus: Definieren Sie bitte hier ihren genaueren Berufsstatus. Achten Sie dabei darauf, nur die Spalte zu wählen, die Ihrer Tarifart entspricht. Dies gilt auch für nichterwerbstätige Familienmitglieder. Besonderer Hinweis für Beamte: Beihilfeergänzungstarif: Der Beihilfeergänzungstarif übernimmt die Kosten, die die Beihilfe- und privaten KV nur zu einem Teil ersetzen. Er ersetzt keine Kosten, bei denen die Beihilfe keinerlei Leistungen erbringt. Wir stufen diesen Tarif als Luxustarif ein. Ambulanter Tarif: Wählen Sie hier, ob sie einen Tarif mit oder ohne Selbstbehalt (SB) wünschen. Ein SB ist der Betrag, den sie jährlich für ambulante Behandlungen maximal selbst tragen möchten. Erst wenn dieser Betrag überschritten wird, übernimmt die Versicherungsgesellschaft die Kosten für die ambulante Behandlung. Durch die Vereinbarung eines SB lassen sich Versicherungsbeiträge sparen, die höher sind, als der Sb. Ein Beispiel verdeutlicht dies: Beitrag monatlich Vertrag ohne SB: 215,-. Beitrag monatlich Vertrag mit SB im Jahr 150,- : 200,-. Beitragsersparnis im Jahr: 180,-. Wird der SB 150,- vollständig gezahlt, ergibt sich immer noch ein Vorteil von 30,- gegenüber dem Tarif ohne SB. Stationärer Tarif: Wir raten Ihnen davon ab, die Regelleistungen in Mehrbettzimmer zu wählen. Es besteht die Gefahr, dass sie als Privatpatient dann auf eigene Kosten sitzen bleiben. Stellt sich das Krankenhaus oder der behandelnde Arzt auf den Standpunkt, dass Privatpatienten immer eine bessere Behandlung erfahren, so werden Ihnen höhere Sätze in Rechnung gestellt, als sie die Regelleistungen beinhalten. Den Unterschiedsbetrag zwischen der Regelleistung und dem in Rechnung gestellten Satz müssten Sie dann selbst tragen. Zwar gibt es Versicherer, die insbesondere jungen Menschen raten, in den ersten Jahren zwecks Beitragsersparnis so genannte abgespeckte Tarife zu wählen. Doch was, wenn Sie nach einer unerwarteten Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes später nicht mehr in einem Tarif mit verbesserten Leistungen wechseln können? Zahnbehandlung: Beamte bitte hier keine Angaben machen, da die Zahnbehandlung im Tarif enthalten ist. Alle anderen Personen: 8

9 Sie sollten mindestens die Variante Kostenersatz bei Zahnbehandlung mindestens 80 %, bei Zahnersatz mindestens 60% wählen. Hinsichtlich der Wahl geringerer Sätze zum Zwecke der Beitragsersparnisse in jungen Jahren gilt das soeben Gesagte zur stationären Behandlung. Pflegepflichtversicherung: Sie sind verpflichtet, einen solchen Versicherung abzuschließen. Nur dann, wenn diese bereits bei einem anderen Versicherer besteht und Sie ausnahmsweise möchten, dass dieser Vertrag nicht gekündigt wird, sollten Sie die Option keine Pflegepflichtversicherung wählen. Krankentagegeldversicherung: Hinweis für alle: Bevor Sie hier überschlägige Eintragungen nach Schätzung eintragen, raten wir Ihnen, die Lücke zwischen Einkommen und Fixkosten im Krankheitsfall genau zu berechnen und erst danach Ihre Angaben zu machen. Sollten Sie im Falle länger andauernder Erkrankungen höhere Einkommenslücke haben, können Sie das Tagegeld stufenweise erhöhen. Bitte geben Sie in dem Fall an, ob die Einträge kumuliert werden sollen. (Beispiel 20,- ab dem ersten Tag und 15,- ab dem 43. Tag ergibt kumuliert ein Tagegeld von 35 ab dem 43. Tag, andernfalls würde die Berechnung so laufen, dass dem 43. Tag nicht mehr 20,-, sondern nur noch 15,- Tagegeld versichert sind.) Arbeitnehmer haben die Option, ab dem 43. Tag oder später ein Krankentagegeld zu vereinbaren. Freiberufler und Selbständige können hier Einträge ab dem ersten Tag vornehmen. Bitte beachten Sie, dass Sie maximal Ihr Nettoeinkommen absichern können. Falls notwendig sollten Sie eine Betriebskostenversicherung abschließen um im Falle von Krankheit auch diese Kosten abzudecken. Beamten steht diese Option nicht zur Verfügung, da sie im Krankheitsfall weiterhin ihre Dienstbezüge erhalten. Personen ohne eigenes Einkommen, wie z. B. Hausfrauen oder Kinder, können hier ebenfalls keine Einträge vornehmen. Gefahrenklasse: Nur wenige Versicherungsunternehmen unterscheiden in der Krankentagegeld-Versicherung nach Gefahrenklassen. In der Regel sind Angestellte und freiberuflich Tätige mit Innendiensttätigkeit in Gefahrenklasse A, Personen mit Außendiensttätigkeit sind in Gefahrenklasse B und nur Personen mit besonders erhöhtem Berufsrisiko sind in der Gefahrenklasse C. Eine Auswertung zur zusätzlichen Krankenhaustagegeldversicherung bieten wir nicht an, da wir diese für unnötigen Luxus halten. Anbieter, die diesen Luxustarif nicht anbieten, würden andernfalls ohne guten Grund aus dem Vergleich herausfallen. Vorsorgetarif: Von Ihrem normalen Versicherungsbeitrag werden derzeit bereits zehn Prozent zur Beitragsentlastung ab dem 65. Lebensjahr zurückgelegt. Vorsorgetarife dienen einer zusätzlichen Beitragsentlastung im Alter über diese Entlastung hinaus. Untechnisch gesprochen handelt es sich also um Sparverträge. Wir können einen solchen Tarif allenfalls dann empfehlen, wenn feststeht, dass der Versicherer auch z. B. auf dem Sektor der Kapitallebens- oder privaten Rentenversicherung als ertragsstark einzustufen ist. Dies ist aber nicht bei allen Gesellschaften im Bereich der privaten Krankenversicherung der Fall. Falls Sie eine zusätzliche Beitragsentlastung anstreben, so schlagen wir vor, eigene, Ihrer Sparmentalität entsprechende Vorsorgeverträge abzuschließen. 9

10 Pflegezusatzversicherung Pflegetagegeldtarife leisten ein Pflegetagegeld, abhängig von der Pflegestufe und dem versicherten Tagessatz. Pflegekostentarife bieten eine Kostenerstattung verbleibender Restkosten aus der Pflegepflichtversicherung. Pflegekostentarife werden nur von wenigen Gesellschaften angeboten und haben gegenüber Pflegetagegeldtarifen häufig den Nachteil, dass sie entgegen ihrer Bezeichnung nicht alle Restkosten übernehmen. So die Gefahr, dass Sie trotz Zusatzversicherung auf weiteren Kosten sitzen bleiben. Wenn Sie also eine Pflegezusatzversicherung abschließen möchten, dann sollte es der Pflegetagegeldtarif sein. Die Höhe des Pflegetagegeldes sollten Sie so bemessen, dass die Einkommenslücke im Pflegefall gedeckt ist. Dazu teilen Sie den benötigten Betrag durch 30 (Tage). Das Ergebnis ist das Tagegeld, das zu versichern ist. Besondere Leistungen im ambulanten Tarif: Hier können Sie angeben, welche der genannten besonderen Leistungen Sie im ambulanten Tarif wünschen. Dabei ist zu beachten, dass die Tarifauswahl umso kleiner wird, je mehr Besonderheiten Sie wünschen. Offener Hilfsmittelkatalog: Der Tarif enthält keine Einschränkungen bei z. B. Brillen, Gehhilfen oder ähnlichen Hilfsmitteln. Diese Variante führt allerdings dazu, dass eine sehr große Anzahl von Tarifen nicht in der Auswahl berücksichtigt wird, da Sie diesen offenen Katalog nicht enthalten. Sie sollten diese Variante nur dann wählen, wenn dieser Punkt für sie besonders wichtig ist. Leistungen bei Heilpraktikerbehandlung: Diese Tarifvariante mittlerweile bei sehr vielen Gesellschaften angeboten. Psychotherapie ohne vorherige Genehmigung: Viele Gesellschaften gestatten eine psychotherapeutische Behandlung nur nach vorheriger Absprache mit dem Versicherer. Wenn dieser Punkt für Sie besonders wichtig ist, führt dies dazu, dass eine Reihe von Tarifen nicht in den Vergleich einbezogen werden. Vorsorgeleistungen über dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung Dieser Punkt sollte eigentlich bei einem privaten Krankenversicherer selbstverständlich sein. Unsere Auswertungen haben jedoch gezeigt, dass dies nicht der Fall ist. Wir halten die Verbesserung der Vorsorge für wichtig und raten Ihnen daher, diesen Leistungspunkt zu wählen und Gesellschaften zu meiden, die in diesem Bereich keine verbesserten Leistungen anbieten. 10

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