Robert Stefan Bauer RSB IT-Dienstleistungen & E-Commerce Beim Ofenloch Bernstadt. 1. Vertragsparteien

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1 1. Vertragsparteien a. Parteien dieses Vertrages sind der jeweilige Auftraggeber (im Folgenden AG genannt)und Robert Stefan Bauer - E-Commerce und IT-Dienstleistungen (im Folgenden Auftragnehmer genannt). 2. Vertragsgrundlage a. Grundlage aller vertraglichen Beziehungen (Angebote, Leistungen, Lieferungen usw.) zwischen dem AG und Auftragnehmer sind diese Geschäftsbedingungen. Sie gelten durch die Auftragserteilung vom AG und der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer als vereinbart und gelten hiermit für alle künftigen Aufträge, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. b. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die von ihm angenommenen Tätigkeiten nach besten Kräften und unter Einsatz aller ihm zur Verfügung stehenden Mittel, Qualifikationen und Erfahrungen durchzuführen. 3. Angebot, Auftragsbestätigung, Vertragsabschluss a. Angebote des Auftragnehmers sind stets freibleibend und unverbindlich. b. Zum Vertragsabschluss bedarf es eines Auftrags des AG sowie der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer, beides ausschließlich in schriftlicher Form. c. Soweit nicht im Weiteren anderweitig bestimmt, ist die Auftragsbestätigung verbindlich für den Gegenstand und den Umfang des Auftrages sowie für die Vergütung. Mengenangaben in der Auftragsbestätigung beruhen auf den Angaben des Auftraggebers. d. Soweit die tatsächlich zu erbringende Leistung vom Umfang von den bei Auftragserteilung gemachten Angaben abweicht, gilt der tatsächliche Leistungsumfang als vereinbart. 4. Allgemeine Mitwirkungspflicht des Auftraggebers a. Alle Datenträger, die der AG zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der AG dem Auftragnehmer alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstandenen Schäden und stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei. b. Erbringt der AG eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (Verzögerungen, Mehr- und Kostenaufwand usw.) vom AG selbst zu tragen. c. Weitergehende Pflichten und Obliegenheiten des AG ergeben sich aus den nachfolgenden Bedingungen sowie aus dem Vertrag.

2 5. Termine und Fristen a. In den Verträgen genannte Leistungstermine oder -fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom AG und vom Auftragnehmer schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind. Andernfalls sind Termine und Fristen unverbindlich. b. Vertragsdauer ist der Zeitraum, der zur Fertigstellung der Aufträge erforderlich ist. Bei Terminarbeiten ist die Vertragsdauer gleichzusetzen mit dem angegebenen Fertigstellungstermin. 6. Lieferung und Lagerung a. Lieferungen erfolgen auf dem vorher vereinbarten Übertragungsweg. Der Auftragnehmer haftet nur für die ordnungsgemäße Absendung der Daten. Verlust, Verstümmelung oder Verfälschung der Daten bei der Übertragung sind alleiniges Risiko des Auftraggebers, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Auftragnehmers beruhen. Gleiches gilt bei anderweitiger Lieferung. Im Falle der Lieferung auf anderem Wege als durch elektronische Datenfernübertragung trägt der AG die Kosten der Verpackung und des Versands. b. Bei Teillieferungen auf Kundenwunsch, trägt der Käufer eventuelle Mehrkosten. c. Kurzzeitige Lagerung von Materialien des Auftraggebers bis zur Auftragsdurchführung erfolgt kostenfrei. Rücksendekosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. d Bei Annahmeverzuges des Käufers sind wir berechtigt, die Ware auf Gefahr und Kosten des Käufers für die Dauer des Verzuges einzulagern. Wir können uns hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen. Die Lagerkosten werden pauschal mit 1 % des Nettorechnungswertes der eingelagerten Ware pro Monat in Rechnung gestellt, höchstens jedoch in Höhe von 25,00. Wir sind berechtigt, tatsächlich höhere Kosten nachzuweisen und in Rechnung zu stellen. Der Käufer ist zum Nachweis berechtigt, dass keine oder geringere Lagerkosten entstanden sind. e. Treten wir infolge des Annahmeverzuges des Käufers vom Vertrag zurück, sind wir bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, pauschalen Schadensersatz in Höhe von 25 % des vereinbarten Nettorechnungswertes zu fordern. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten. Der Käufer ist zum Nachweis berechtigt, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

3 7. Zahlungsbedingungen und Fälligkeit a. Die Vergütung der Leistung ist im Vertrag vereinbart. Alle Preise verstehen sich in (EURO). Zahlungen haben in der Währung zu erfolgen, in der die Rechnungssumme ausgewiesen ist. b. Die Zahlung erfolgt nach Rechnungslegung in bar sofort oder nach Vereinbarung per Überweisung. Die Rechnungssumme ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Als "Erhalt der Rechnung" gilt ein Termin zwei Werktage nach Rechnungsdatum. Ein in der Rechnung ausgewiesener Rabatt, Skontobetrag oder ein längeres Zahlungsziel gilt als vereinbart. c. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Auftragnehmer über den Betrag verfügen kann. Eine verspätete Zahlung ist mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß 247 BGB zu verzinsen. Ein weiterer Schadensersatzanspruch bleibt hiervon unberührt. d. Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungsbedingungen sowie Umstände, die dem Auftragnehmer erst nach Vertragsschluss bekannt werden und befürchten lassen, dass der AG nicht rechtzeitig oder vollständig zahlen wird, bzw. dass auf Grund einer Veränderung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse die Zahlung gefährdet ist, berechtigt den Auftragnehmer, sofortige Sicherheitsleistung für alle Forderungen aus dem Vertrag ohne Rücksicht auf Fälligkeit zu verlangen und bis zur Leistung der Sicherheit die Arbeiten am Liefergegenstand einzustellen. Im Falle der Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen behält sich der Auftragnehmer vor, 30 Tage nach Fälligkeit der Rechnung, die gehosteten Internetpräsenzen, die dazugehörigen Domains und den über diese Domains laufenden E- Mail-Verkehr zu sperren. e. Wenn aufgrund unvollständiger und unzutreffender Informationen oder nicht vertragsgerechter Mitwirkung des AG der Arbeitsaufwand erheblich über den bei Vertragsabschluss genannten Schätzungen liegt, so ist der Auftragnehmer auch bei Vergütung nach Festpreis zu einer angemessenen Erhöhung berechtigt. f. Der AG ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn der Auftragnehmer dem ausdrücklich schriftlich per Post zustimmt oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden. 8. Geheimhaltungspflicht und Datenschutz a. Der AG und Auftragnehmer sind einander zur vertraulichen Behandlung sämtlicher Unterlagen und Informationen über betriebliche Vorgänge, technische Einrichtungen sowie kaufmännische Vorgänge des AG verpflichtet. Diese Verpflichtungen sind etwaigen Mitarbeitern und Dritten gleichfalls aufzuerlegen. b. Angebote und sonstige Unterlagen dürfen dritten Personen nicht zugänglich gemacht werden. c. Der Auftragnehmer ist stets bemüht, die ihm überlassenen Daten sowohl beim Datentransfer als auch bei der Datenverarbeitung vor dem unberechtigten Zugriff Dritter und der Beeinträchtigung durch Viren zu schützen. d. Der Auftragnehmer ist berechtigt Daten unter Beachtung der Regelungen des 28 BDSG (Bundesdatenschutzgesetzes) offen zu legen, soweit er sich bei der Durchführung dieses Vertrages Dritter bedient. Gleiches gilt, soweit die Offenlegung zur Erkennung, Eingrenzung oder der Beseitigung von Störungen oder Fehlern in Datenverarbeitungsanlagen des Auftragnehmers oder der vorgenannten Dritten notwendig ist.

4 9. Urheber-, Reproduktionsrechte und Lizenzen a. Gelieferte Produkte (Briefbögen, Formulare, Anschreiben, Websites usw.) unterliegen dem Copyright des Auftragnehmers. Somit dürfen Produkte, die von dem Auftragnehmer hergestellt wurden, weder vom AG noch von Dritten kopiert, nachgedruckt oder in anderer Art vervielfältigt werden. Unautorisierter Gebrauch wird strafrechtlich verfolgt und hat ein Verfahren wegen Verstoß gegen Urheberrechte zur Folge. b. Bei allen an den Auftragnehmer übergebenen Arbeiten wird vorausgesetzt, dass dem AG die Urheber- bzw. Reproduktionsrechte zustehen. Eine Haftung, die aus der Missachtung solcher Rechte entstehen könnten, wird abgelehnt. Wenn Vorlagen mit dem Copyright Dritter ausgestattet sind, wird ebenfalls vorausgesetzt, dass der AG über das Einverständnis des Urhebers verfügt. c. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zur eigenen Nutzung überlassen, d.h., er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches oder übertragbares Nutzungsrecht bedarf einer besonderen Vereinbarung in Textform. Im Übrigen richten sich die Rechte des Käufers nach den Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers bzw. Lizenzgebers, zu deren Beachtung und Einhaltung der Käufer sich hiermit verpflichtet. 10. Leistungsmängel und Haftung a. Leistungsmängel werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung bzw. Erledigung schriftlich und mit genauer Angabe der einzelnen Mängel bei dem Auftragnehmer angezeigt werden. An der erbrachten Leistung dürfen keine Veränderung vorgenommen worden sein, sonst entfällt der Gewährleistungsanspruch. Die Gewährleistung ist auf Nachbesserung oder Ersatzleistung beschränkt. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzleistung ist der AG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Preises zu verlangen. b. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die aus grober Fahrlässigkeit oder durch Vorsatz entstanden sind. Als Schadensersatz werden maximal 5 % vom Wert des Auftrages pauschal festgesetzt. c. Der Auftragnehmer ist für den Inhalt der von ihm im Auftrag des AG verfassten Dokumente nicht verantwortlich. Dies gilt insbesondere für den Inhalt von Briefen, Telefaxe, s usw. d. Bei rechtskräftigen Verträgen über Terminarbeiten verpflichtet sich der Auftragnehmer dem AG bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin mitzuteilen, falls der Auftrag nicht termingerecht erledigt werden kann. Der AG kann dann vom Vertrag zurücktreten. e. Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab der Durchführung der nicht vertragsgemäßen Leistung. 11. Störung, höhere Gewalt a. Kommt der Auftragnehmer in Verzug, ohne grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt zu haben, oder tritt Unmöglichkeit der Leistungserbringung z.b. durch Betriebsstörungen, Störungen der EDV- Anlage oder des Datennetzes, Krankheit, Streik, Handlungen Dritter, höhere Gewalt ein, so ist der Ersatz des mittelbaren Schadens ausgeschlossen und die Frist wird angemessen verlängert.

5 12. Widerrufsrecht a. Der AG hat das Recht sich innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Auftragsbestätigung, durch Erklärung des Widerrufs von dem Vertrag zu lösen. b. Die Auftragsbestätigung gilt als zugegangen, sobald der AG die Möglichkeit zur Kenntnisnahme hat. Auf die tatsächliche Kenntnisnahme kommt es nicht an. c. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Ausführung der Leistung auch vor Ablauf der Widerrufsfrist zu beginnen. Der AG stimmt einer sofortigen Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zu, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Hierbei entstandene Kosten und Aufwendungen sind durch den AG zu tragen. d. Der Widerruf ist schriftlich per Post zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die Absendung innerhalb der Frist. 13. Kündigung a. Der AG ist auch nach Erlöschen des Widerrufsrechts berechtigt, den Auftrag jeder Zeit zu stornieren. In diesem Fall hat er jedoch die bis zur Stornierung entstandenen Kosten zu erstatten und die bereits angefangenen Dienstleistungen zu bezahlen. b. Eventuelle Aufwendungen beauftragter Dritter sind jedoch vollständig nach deren AGB zu ersetzen. c. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung erhält der AG alle Unterlagen im bis zu dem Zeitpunkt der Kündigung befindlichen Fertigstellungszustand sowie alle ihm eigenen Unterlagen zurück. d. Der Auftragnehmer ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn nach Vertragsabschluss die geschuldete Leistung unzumutbar geworden ist. 14. Versicherungen a. Für das Eigentum des AG, z. B. Datenträger, Prospekte, Briefpapier usw. wird bei Transport und Aufbewahrung keine Haftung übernommen, ausgenommen es trifft der Vorwurf grober Fahrlässigkeit zu. b. Eine Versicherung gegen Feuer, Diebstahl etc. muss der AG selbst abschließen. 15. Eigentumsvorbehalt Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum des Auftragnehmers. Bei Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren erhalten wir Miteigentum an der neuen Sache in dem Verhältnis, in dem der Rechnungswert unserer Ware zum Rechnungswert der anderen verbundenen Waren steht. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware bzw. die in unserem Miteigentum stehende Sache unentgeltlich für uns. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen bezüglich der in unserem (Mit)Eigentum stehenden Waren sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.

6 16. Abtretungsverbot Die Abtretung jeglicher Forderungen oder Ansprüche gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich in Textform zustimmen. Wir sind zur Zustimmung verpflichtet, wenn der Käufer ein berechtigtes Interesse an der Abtretung nachweist. 17. Unwirksamkeit von Bestimmungen, Lücke im Vertragsabschluss a. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dieser AGB eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. b. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die soweit wie möglich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages vermutlich gewollt hätten. 18. Recht a. Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem AG gelten ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. b. Sofern sich aus dem Auftrag nichts anderes ergibt, ist Ulm Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung. Ausschließlicher Gerichtsstand ist für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung Ulm. 19. Sonstiges a. Preisänderungen, Druck- und Satzfehler sowie Irrtümer sind vorbehalten. b. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sowie ergänzende Nebenabreden und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Gleichfalls bedarf die Aufhebung dieser Schriftformklausel der Schriftform. Stand: 01. Juni 2006 Robert Stefan Bauer

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