Jahresausgleich richtig machen!

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1 Jahresausgleich richtig machen! Praktische Tipps und Hilfen zur Arbeitnehmerveranlagung Werner Gschwandtner

2 Lohnsteuer ab 2012 Progressive Steuerbelastung: Steuersätze Bei einem Einkommen von Steuersatz ,- und darunter 0 % ,- 36,5 % ,- 43,21 % über EUR ,- 50 %

3 Lohnsteuer ab 2012 Progressive Steuerbelastung: Steuersätze Bei einem Einkommen von bis EUR ,-: Keine Steuer über EUR , bis ,-: (Einkommen minus ) mal über EUR ,- bis ,-: (Einkommen minus ) mal plus über EUR ,-: (Einkommen minus ) mal 0,5 plus

4 Lohnsteuer sonstige Bezüge Sonstige Bezüge: 13. und 14. Monatsgehalt (Sonderzahlung) Belohnungen Jubiläumszuwendung,...

5 Lohnsteuer Sonderzahlung - sonstige Bezüge Versteuerung: die ersten 620,00 : steuerfrei darüber hinaus gehende Bezüge (minus SV und PV) bis zum Jahressechstel 6% darüber hinaus gehende Bezüge: voller Steuersatz

6 Lohnsteuer 2012 Sonderzahlung - sonstige Bezüge Bsp. v 3/2, Entl. Stufe 5 o Gehalt: 1.785,50 o Funktionszulage 35,20 o MLZ-Zulage: 181,01 o Kinderzulage (für 2 Kinder): 29,00 Monatsbezug: 2.030,71 x 2 Jahressechstel: 4.061,42

7 Lohnsteuer Sonderzahlung - sonstige Bezüge März: Sonderzahlung 1.015,36 (= halber Monatsbezug) 620,00 steuerfrei restlichen 395,36 mit 6 % versteuert Mai: Belohnung 250,00 mit 6 % versteuert Juni, September: Sonderzahlung 2 x 1.015,36 mit 6 % versteuert Dezember: Sonderzahlung 1.015,36 sonstige Vergütung 74,00 Summe "Sonstige Bezüge": 4.385,44 Das Jahressechstel (4.061,43 ) wird um 324,01 überschritten!

8 Lohnsteuer Sonderzahlung - sonstige Bezüge Dies bedeutet für die Sonderzahlung im Dezember: Nur mehr der Restbetrag von 765,36 unterliegt der begünstigten Versteuerung. Der Rest (324,01 ) wird als laufender Bezug laut Lohnsteuertarif versteuert.

9 Lohnsteuer Verminderung der Steuerbelastung a) Freibetrag: Verminderung der Steuerbemessungsgrundlage z.b.: Einkommen: ,48 - Topfsonderausgaben: - 508,70 - Werbungskosten: ,00 - Außergewöhnliche Belastungen - 726,70 ohne Selbstbehalt: Steuerbemessung: ,08

10 Lohnsteuer ab Verminderung der Steuerbelastung b) Absetzbetrag: Verminderung der Steuerschuld z.b.: Einkommenssteuertarif: 7.312,41 - Arbeitnehmerabsetzbetrag: - 54,00 - Kinderfreibetrag (2 x 132,-): - 264,00 - Verkehrsabsetzbetrag: - 91,00 effektive Steuer: 6.903,41

11 Lohnsteuer Sonderausgaben Kein Höchstbetrag: Renten und dauernde Lasten Beiträge für freiwillige Weiterversicherung und den Nachkauf von Versicherungszeiten Steuerberatungskosten Kirchenbeiträge ab 2005: bis zu 100 (ab 2009: max. 200 ) jährlich (ab 2012: max. 400 ) jährlich

12 Lohnsteuer Sonderausgaben individueller Höchstbetrag: Für Privatpersonen sind Geldspenden bis zu 10 % des Vorjahreseinkommens absetzbar. Spenden, die mit einer Gegenleistung verbunden sind (z. B. Flohmärkte oder Wohltätigkeitsaktionen), können nicht abgesetzt werden. Ab 2012: Einrichtungen, die Umwelt-, Natur- oder Artenschutz betreiben oder Tierheime führen! Liste des Finanzministeriums

13 Lohnsteuer Sonderausgaben Ein Sonderausgabenpauschale in der Höhe von 60 Euro jährlich wird automatisch bei der Lohn- oder Gehaltsverrechnung berücksichtigt. Ihre Aufwendungen müssen 240 Euro übersteigen, da nur ein Viertel des Gesamtbetrages abschreibbar ist und steuerwirksam wird.

14 Lohnsteuer Topf Sonderausgaben Mit Höchstbetrag: Beiträge und Versicherungsprämien (z.b. Unfallvers., Krankenvers.,...) Ausgaben für Wohnraumschaffung (Materialrechnung) und Wohnraumsanierung (befugtes Unternehmen) Genussscheine und junge Aktien (bis 2011) Die Bindungsfrist muss mindestens zehn Jahre betragen, hinterlegt bei einer inländischen Bank

15 Lohnsteuer 2012 Topf Sonderausgaben Ohne Alleinverdiener- /Alleinerzieherabsetzbetrag: max Mit Alleinverdiener- /Alleinerzieherabsetzbetrag bis 2 Kinder ab 3 Kindern max max Es ist maximal ¼ des Höchstbeitrages absetzbar!!

16 Lohnsteuer Werbungskosten Werbungskosten eines Arbeitnehmers sind Aufwendungen oder Ausgaben, die beruflich veranlasst sind. objektiv im Zusammenhang mit einer nichtselbständigen Tätigkeit stehen und subjektiv zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen geleistet werden oder den Steuerpflichtigen unfreiwillig treffen und nicht unter ein steuerliches Abzugsverbot fallen. Werbungskostenpauschale: 132,00

17 Lohnsteuer Werbungskosten Aufwendungen für abnutzbare Arbeitsmittel (AfA) Arbeitsmittel und Werkzeuge, die nicht mehr als 400 kosten, sind geringwertige Wirtschaftsgüter. Sie können zur Gänze in dem Kalenderjahr abgesetzt werden, in dem sie angeschafft wurden. Übersteigen die Anschaffungskosten bei einem mehr als ein Jahr nutzbaren Wirtschaftsgut 400, können sie nur verteilt über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgesetzt werden (Absetzung für Abnutzung, kurz AfA genannt). Werden Arbeitsmittel oder Werkzeuge nach dem 30. Juni des betreffenden Jahres angeschafft, kann für das erste Jahr nur die halbe AfA abgesetzt.

18 Lohnsteuer Werbungskosten Werbungskostenpauschale: 132,00 o Arbeitsmittel o Fachliteratur o Computer (geringwertige Güter bis 400,00 ) o Pendlerpauschale o Reisekosten für Dienstreisen o Fortbildungen (z.b. IT-Kurse,...) o Arbeitskleidung,...

19 Lohnsteuer 2012 Werbungskosten - Dienstreise Beruflich veranlasste Reise o Entfernung: in eine Richtung mindestens 25 km o Dauer: mindestens 3 Stunden Tagesdiäten: 2,20 pro angebrochene Stunde max. 26,40 pro Tag Fortbildung o Tagesdiäten nur, wenn Entfernung mind. 25 km und Dauer mind. 3 Stunden

20 Lohnsteuer 2012 Beispiel 1 Dienstzuteilung BG Urfahr von 07:30 16:00 Uhr; Entfernung Freistadt Linz: 38 km; Fahrzeit: 45 min; Abreise in Freistadt um 6:30 Uhr; Ankunft in Freistadt: 17:20 Uhr; Fahrt mit Privat- KFZ. a) Fahrtkosten: Entfernung: 2 x 38 km = 76 km; 76 x 0,42 (amtl. Kilometergeld ; bis pro km: EUR 0,36; bis pro km: EUR 0,38) = EUR 31,92. Für die steuerfreie Auszahlung von Kilometergeldern ist grundsätzlich ein Fahrtenbuch zu führen Es muss Folgendes beinhalten: Datum, Kilometerstand, Anzahl der beruflich zurückgelegten Tageskilometer, Ausgangs- und Zielpunkt sowie Zweck jeder einzelnen Fahrt.

21 Lohnsteuer 2012 Beispiel 1 Dienstzuteilung Linz Urfahr: b) Tagesdiäten: In einer Richtung mindestens 25 km Fahrtstrecke. Dabei muss die Reisedauer mehr als drei Stunden bei Inlandsreisen und mehr als fünf Stunden bei Auslandsreisen betragen. Zudem darf kein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet werden. Fahrtkosten sind auch bei geringerer Entfernung und kürzerer Dauer der Reise absetzbar. pro angefangene Stunde: EUR 2,20 Ausbleibezeit: 6:30 17:20 Uhr entspricht 10 Stunden und 1 angebrochene Stunde. Es können daher 11 Stunden verrechnet werden. 11 x 2,20 = EUR 24,20

22 Lohnsteuer 2011 Beispiel 1 Zuteilung Linz - Urfahr: Gesamtausgaben für die Zuteilung: 31, ,2 = EUR 56,12

23 Lohnsteuer 2012 Beispiel 2 Zuteilung zum IT Schulungszentrum; Dienstort in Freistadt, Dauer des Kurses: 3 Stunden, Entfernung in einer Richtung: 24 km. Es können nur die Fahrtkosten verrechnet werden. 2 x 24 km x 0,42; Fahrt mit Privat-KFZ. Kostenersatz durch Dienstgeber: Tageskarte laut OÖVV: EUR 6,50 Steuerliche Abschreibung: 2 x 24 km x 0,42 = 20,16; 20,16 6,50 = EUR 13,66

24 Lohnsteuer 2012 Beispiel 3 3tägige Fortbildung in Gmunden mit Heimverrechnung ( 73 RGV): Entfernung Freistadt Gmunden: 118 km; Fahrt mit Privat-KFZ, Abfahrt: Montag 7:15 Ankunft Mittwoch16:20 Uhr. Es können die Fahrtkosten und die Tagesdiäten steuerlich berücksichtigt werden. Wird ein Mittag- oder Abendessen kostenlos zur Verfügung gestellt, ist vom Taggeld ein Betrag von 13,20 Euro pro bezahltem Essen abzuziehen. 2 x die Einzelfahrt mit EUR 16,10 laut Verkehrsverbund. Kostenersatz durch Dienstgeber: 2 x 16,10 = EUR 32,20 amtl. Kilometergeld: 2 x 118 x 0,42 = EUR 99,12 Tagesdiäten: 2 x 26, x 2,20 (letzter Tag) = 74,80 minus 5 Essen (66,00 EUR) => 8,80 Steuerliche Abschreibung: 99,12 + 8,80 32,20 = EUR 75,72

25 Lohnsteuer 2012 Aus- und Fortbildung, Umschulung Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen sind als Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie Kosten für Fortbildung, Ausbildung im verwandten Beruf oder eine umfassende Umschulung darstellen. Absetzbar sind insbesondere: eigentliche Kurskosten (Kursbeitrag) Kosten für Unterlagen, Fachliteratur Kosten für Arbeitsmittel (z. B. anteilige PC-Kosten) Fahrtkosten allenfalls Tagesgelder (für die ersten fünf Tage, wenn der Kurs nicht am Wohnort oder Arbeitsort stattfindet) Nächtigungskosten

26 Lohnsteuer 2012 Werbungskosten Bsp. Computer Anschaffung eines zu Hause aufgestellten, beruflich genutzten PC einschließlich Bildschirm und Tastatur um insgesamt EUR 1.200,-- am Die Werbungskosten betragen ohne Nachweis der Privatnutzung bei einer dreijährigen Nutzungsdauer: Jahr insgesamt 40% Privatanteil Abzug Afa 2012*) Afa Afa Afa 2015*)

27 Lohnsteuer Außergewöhnliche Belastungen Ohne Selbstbehalt o Katastrophenschäden o Auswärtige Berufsausbildung von Kindern (110 Euro pro Monat; Entfernung > 80 km; Internat > 25 km) o Mehraufwendungen für erheblich behinderte Kinder o Aufwendungen für eigene Behinderung o Kosten für Kinderbetreuung (max pro Kind)

28 Lohnsteuer Außergewöhnliche Belastungen Kosten für Kinderbetreuung (max pro Kind) o Kind, das das zehnte Lebensjahr zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht vollendet hat o Kosten für die Kinderbetreuung, Verpflegung, Bastelbedarf (nicht Fahrten, Nachhilfe, Schulgeld,...) o Ferienbetreuung sämtliche Kosten o Betreuung durch - öff. institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen (KBE) - landesgesetzl. anerkannte private KBE - pädag. qualifizierte Personen (ausgen. haushaltszugehörige Angehörige)

29 Lohnsteuer Außergewöhnliche Belastungen Mit Selbstbehalt o Allergien o Krankheitskosten Zahnersatz, Sehbehelfe,... Fahrtkosten für die Fahrt zum Arzt/Spital Kosten für die im Spital untergebrachte Begleitperson bei Spitalsaufenthalt eines Kindes

30 Lohnsteuer Freibetragsbescheid o gilt für das zweitfolgende Kalenderjahr o zusätzliche Werbungskosten von mindestens 900 (außerhalb der Arbeitnehmerveranlagung) o Pflichtveranlagung für das betreffende Kalenderjahr

31 Lohnsteuer Veranlagungsarten der Arbeitnehmerveranlagung Antragsveranlagung 5 Jahre Zeit!! z.b. Für 2008 ist noch eine Antragsveranlagung im Jahr 2013 möglich.

32 Lohnsteuer Veranlagungsarten der Arbeitnehmerveranlagung Pflichtveranlagung o andere positive Einkünfte von mehr als 730 o zwei (oder mehrere) lohnsteuerpflichtige Bezüge o Krankengelder und Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz o Freibetragsbescheid o Alleinverdiener- oder Alleinerhalterabsetzbetrag zu Unrecht erhalten

33 Lohnsteuer Berufung/ Wiederaufnahme des Verfahrens o Kopieren Sie Ihren Antrag. o Sofort nach Erhalt des Einkommensteuerbescheides prüfen Sie dann, ob auch alle beantragten Freibeträge und Absetzbeträge gewährt wurden. Bei Abweichungen haben Sie für eine eventuelle Berufung einen Monat Zeit. o Eine eventuelle Rückfrage beim Sachbearbeiter des Finanzamtes ist ratsam. o Notieren Sie das Eingangsdatum des Bescheides. o Belege: Aufbewahrungsfrist: 7 Jahre!!

34 Lohnsteuer Berufung/ Wiederaufnahme des Verfahrens Entdecken Sie erst nach Ablauf der Berufungsfrist, dass Sie einen Freibetrag nicht geltend gemacht haben, können Sie immer noch eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß 303 Bundesabgabenordnung anregen. Es genügt ein formloses Schreiben oder auch ein neues Antragsformular, das einfach mit der Überschrift Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß 303 BAO" zu übertiteln ist und Art bzw. Höhe des neu beantragten Freibetrages enthalten muss.

35 Arbeitnehmerveranlagung o bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt o mit Formular o Internet: FINANZOnline

36 Arbeitnehmerveranlagung o Soweit zumutbar, ist die elektronische Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung, Umsatzsteuererklärung, Einkommensteuererklärung und Körperschaftsteuererklärung über FINANZOnline verpflichtend vorgeschrieben. Bei einer Veranlagung gemäß 41 Abs. 1 Z 2 und Z 5 EStG 1988 (gleichzeitige mehrere nichtselbständige Einkünfte, Wegfall des berücksichtigten Alleinverdieneroder Alleinerzieherabsetzbetrages) gilt als Frist für die Abgabe der Erklärung jeweils der 30. September des Folgejahres.

37 Ergebnis einer erfolgreichen Arbeitnehmerveranlagung

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