ALTERNATIVE FINANCE EINMALEINS
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- Angelika Adler
- vor 8 Jahren
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1 Fleischmarkt Wien E office@kwr.at T , F ALTERNATIVE FINANCE EINMALEINS RA Dr. Andreas Mätzler
2 Übersicht 1. Hintergrund 2. Typische Erscheinungsformen 3. Finanzmarktaufsichtsrecht - Überblick 4. Einteilung Crowdfunding
3 Hintergrund Basel II und Basel III Capital Requirement Directive (CRD I-IV) Erschwerter Zugang zu Risikokapital
4 Typische Finanzierungsquellen
5 Typische Formen Eigenkapital Mezzaninkapital Fremdkapital Charakteristika Gesellschafterrechte Beteiligung am Gewinn und Verlust - Liquidationserlös Langfristigkeit Nachrangigkeit Nachrang gegenüber Gläubigern, Vorrang gegenüber Eigenkapital Meist gewinnabhängige Verzinsung Laufzeit meist zwischen 3 und 5 Jahren Unbedingter Rückzahlungsanspruch Fixe Verzinsung Befristet/nicht auf Unternehmensdauer Aktien; GmbH-/Kommanditanteil Atypische stille Beteiligung Gesellschafterähnliche Genussrechte eigenkapitalersetzendes Gesellschaftsdarlehen Qualifiziert nachrangige Darlehen Beispiele Nachrangige Kredite partiarische Darlehen typische stille Beteiligung Genussrechte Wandelschuldverschreibungen Zerobonds mit gewinnabhängiger Verzinsung Anleihen Darlehen Obligationenähnliche Genussrechte Handels-/Lieferantenkredite Es handelt sich bei dieser Übersicht nicht um eine Einteilung nach den Bilanzposten, sondern um die Einteilung nach dem materiellen Eigenkapitalbegriff.
6 Finanzmarktaufsichtsrecht - Überblick Anwendbarkeit: nach der konkreten Tätigkeit wirtschaftliche Betrachtungsweise Auswahl Aufsichtsgesetze: Bankwesengesetz (BWG) Alternatives Investmentfonds Manager-Gesetzes (AIFMG) Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 2007) Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) Sonderthema: Kapitalmarktgesetz (KMG)
7 BWG-Einlagengeschäft 1 Abs 1 Z 1 BWG: Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage (Einlagengeschäft) Zwei Tatbestände: Entgegennahme als Einlage (= rückzahlbare Gelder des Publikums, die der Anlage dienen) Entgegennahme zur Verwaltung der fremden Gelder, wobei dem Verwalter ein gewisser Entscheidungsspielraum zusteht
8 BWG-Einlagengeschäft VwGH Judikatur zu 1 Abs 1 Z 1 BWG bejahend: Fondssparprogramm (2005/17/0195); Anleihe (2006/17/0006); Darlehen (2013/17/0242), Genussrechte (2006/17/0006, 2010/17/0202, 2013/17/0592, 2012/17/0048, 2011/17/0073, 2014/02/0004, 2014/02/0014). verneinend: Kommanditaktien (2008/17/0226)
9 VwGH Kriterien Kriterien für Konzessionspflicht: Gewerblichkeit: nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen Entgegennahme: Verschaffung tatsächlicher Verfügungsmacht (nicht Eigentum) => zumindest bedingter Rückzahlungsanspruch fremder Gelder: Gelder verbleiben nicht endgültig beim Unternehmen => keine Substanzbeteiligung Verwaltung: Entscheidungsspielraum über die Verwendung des fremden Kapitals.
10 Lösungen Zulässige Bürgerbeteiligungsmodelle Sale and Lease Back-Modelle Qualifizierte Nachrangdarlehen Gesellschaftsrechtliche Beteiligungen/ Substanzbeteiligungen Unternehmensanleihen Jedes konkrete Modell bedarf einer einzelfallbezogenen Prüfung, ohne die keine Rückschlüsse aus dieser Folie gezogen werden können.
11 AIFMG Ziel: Reglementierung des grauen Kapitalmarktes Anwendungsbereich: AIF, wenn - Ausnahmen: Einsammeln von Kapital - von einer Anzahl von Anlegern - Anlage gemäß einer festgelegten Anlagestrategie laufende Ermessens- oder Kontrollbefugnis der Anleger für eine Operative Tätigkeit
12 WAG 2007 Anwendungsbereich: Erbringung von Wertpapierdienstleistungen => nur bei Verbriefungen Wertpapierdienstleistungen (Beispiele): Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente Portfolioverwaltung mit Ermessenspielraum Annahme und Übermittlung von Aufträgen in Bezug auf Finanzinstrumente der Betrieb eines multilateralen Handelssystems (MTF)
13 ZaDiG Anwendungsbereich: Tätigkeiten izm Geldzahlungen, wie etwa: - Ein- und Auszahlungsgeschäft, - das Zahlungsgeschäft (Lastschrift-, Zahlungskarten- und Überweisungsgeschäft) - Gewährung eines Kreditrahmens izm diesen Geschäften - Geschäfte izm Zahlungsinstrumenten - Finanztransfers - das digitalisierte Zahlungsgeschäft ACHTUNG: Treuhandkonten
14 Sonderthema KMG Prospektpflicht: bei öffentlichen Angeboten von Wertpapieren & Veranlagungen Ausnahmen: Gesamtgegenwert von weniger als EUR ,-- Angebote an weniger als 150 Personen (nicht qualifizierte Anleger) Angebote ausschließlich an qualifizierte Anleger Angebot ihv mindestens EUR pro Anleger
15 Crowdfunding Modelle Donation-based CF Sammeln von Spenden Reward-based CF Belohnungen/Vorverkauf Lending-based CF Darlehenskonstruktionen Equity-based CF Crowdinvesting
16 Crowdfunding Modelle Crowdfunding Plattformen Initiator/Projekt Bürgerbeteiligungsmodelle Initiator/Projekt CF Plattform
17 Rechtsverhältnisse Crowdfunding Plattformen Bürgerbeteiligungsmodelle 1. Initiator CF Plattform 1. Initiator Crowd 2. CF Plattform Crowd 3. Initiator Crowd (Bei Zustandekommen) a) Freigiebig / unentgeltlich b) Synallagmatische Rechtsverhältnisse a) Freigiebig / unentgeltlich b) Synallagmatische Rechtsverhältnisse
18 Fleischmarkt Wien E office@kwr.at T , F Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! RA Dr. Andreas Mätzler E andreas.maetzler@kwr.at T
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