ALTERNATIVE FINANCE EINMALEINS

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "ALTERNATIVE FINANCE EINMALEINS"

Transkript

1 Fleischmarkt Wien E office@kwr.at T , F ALTERNATIVE FINANCE EINMALEINS RA Dr. Andreas Mätzler

2 Übersicht 1. Hintergrund 2. Typische Erscheinungsformen 3. Finanzmarktaufsichtsrecht - Überblick 4. Einteilung Crowdfunding

3 Hintergrund Basel II und Basel III Capital Requirement Directive (CRD I-IV) Erschwerter Zugang zu Risikokapital

4 Typische Finanzierungsquellen

5 Typische Formen Eigenkapital Mezzaninkapital Fremdkapital Charakteristika Gesellschafterrechte Beteiligung am Gewinn und Verlust - Liquidationserlös Langfristigkeit Nachrangigkeit Nachrang gegenüber Gläubigern, Vorrang gegenüber Eigenkapital Meist gewinnabhängige Verzinsung Laufzeit meist zwischen 3 und 5 Jahren Unbedingter Rückzahlungsanspruch Fixe Verzinsung Befristet/nicht auf Unternehmensdauer Aktien; GmbH-/Kommanditanteil Atypische stille Beteiligung Gesellschafterähnliche Genussrechte eigenkapitalersetzendes Gesellschaftsdarlehen Qualifiziert nachrangige Darlehen Beispiele Nachrangige Kredite partiarische Darlehen typische stille Beteiligung Genussrechte Wandelschuldverschreibungen Zerobonds mit gewinnabhängiger Verzinsung Anleihen Darlehen Obligationenähnliche Genussrechte Handels-/Lieferantenkredite Es handelt sich bei dieser Übersicht nicht um eine Einteilung nach den Bilanzposten, sondern um die Einteilung nach dem materiellen Eigenkapitalbegriff.

6 Finanzmarktaufsichtsrecht - Überblick Anwendbarkeit: nach der konkreten Tätigkeit wirtschaftliche Betrachtungsweise Auswahl Aufsichtsgesetze: Bankwesengesetz (BWG) Alternatives Investmentfonds Manager-Gesetzes (AIFMG) Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 2007) Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) Sonderthema: Kapitalmarktgesetz (KMG)

7 BWG-Einlagengeschäft 1 Abs 1 Z 1 BWG: Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage (Einlagengeschäft) Zwei Tatbestände: Entgegennahme als Einlage (= rückzahlbare Gelder des Publikums, die der Anlage dienen) Entgegennahme zur Verwaltung der fremden Gelder, wobei dem Verwalter ein gewisser Entscheidungsspielraum zusteht

8 BWG-Einlagengeschäft VwGH Judikatur zu 1 Abs 1 Z 1 BWG bejahend: Fondssparprogramm (2005/17/0195); Anleihe (2006/17/0006); Darlehen (2013/17/0242), Genussrechte (2006/17/0006, 2010/17/0202, 2013/17/0592, 2012/17/0048, 2011/17/0073, 2014/02/0004, 2014/02/0014). verneinend: Kommanditaktien (2008/17/0226)

9 VwGH Kriterien Kriterien für Konzessionspflicht: Gewerblichkeit: nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen Entgegennahme: Verschaffung tatsächlicher Verfügungsmacht (nicht Eigentum) => zumindest bedingter Rückzahlungsanspruch fremder Gelder: Gelder verbleiben nicht endgültig beim Unternehmen => keine Substanzbeteiligung Verwaltung: Entscheidungsspielraum über die Verwendung des fremden Kapitals.

10 Lösungen Zulässige Bürgerbeteiligungsmodelle Sale and Lease Back-Modelle Qualifizierte Nachrangdarlehen Gesellschaftsrechtliche Beteiligungen/ Substanzbeteiligungen Unternehmensanleihen Jedes konkrete Modell bedarf einer einzelfallbezogenen Prüfung, ohne die keine Rückschlüsse aus dieser Folie gezogen werden können.

11 AIFMG Ziel: Reglementierung des grauen Kapitalmarktes Anwendungsbereich: AIF, wenn - Ausnahmen: Einsammeln von Kapital - von einer Anzahl von Anlegern - Anlage gemäß einer festgelegten Anlagestrategie laufende Ermessens- oder Kontrollbefugnis der Anleger für eine Operative Tätigkeit

12 WAG 2007 Anwendungsbereich: Erbringung von Wertpapierdienstleistungen => nur bei Verbriefungen Wertpapierdienstleistungen (Beispiele): Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente Portfolioverwaltung mit Ermessenspielraum Annahme und Übermittlung von Aufträgen in Bezug auf Finanzinstrumente der Betrieb eines multilateralen Handelssystems (MTF)

13 ZaDiG Anwendungsbereich: Tätigkeiten izm Geldzahlungen, wie etwa: - Ein- und Auszahlungsgeschäft, - das Zahlungsgeschäft (Lastschrift-, Zahlungskarten- und Überweisungsgeschäft) - Gewährung eines Kreditrahmens izm diesen Geschäften - Geschäfte izm Zahlungsinstrumenten - Finanztransfers - das digitalisierte Zahlungsgeschäft ACHTUNG: Treuhandkonten

14 Sonderthema KMG Prospektpflicht: bei öffentlichen Angeboten von Wertpapieren & Veranlagungen Ausnahmen: Gesamtgegenwert von weniger als EUR ,-- Angebote an weniger als 150 Personen (nicht qualifizierte Anleger) Angebote ausschließlich an qualifizierte Anleger Angebot ihv mindestens EUR pro Anleger

15 Crowdfunding Modelle Donation-based CF Sammeln von Spenden Reward-based CF Belohnungen/Vorverkauf Lending-based CF Darlehenskonstruktionen Equity-based CF Crowdinvesting

16 Crowdfunding Modelle Crowdfunding Plattformen Initiator/Projekt Bürgerbeteiligungsmodelle Initiator/Projekt CF Plattform

17 Rechtsverhältnisse Crowdfunding Plattformen Bürgerbeteiligungsmodelle 1. Initiator CF Plattform 1. Initiator Crowd 2. CF Plattform Crowd 3. Initiator Crowd (Bei Zustandekommen) a) Freigiebig / unentgeltlich b) Synallagmatische Rechtsverhältnisse a) Freigiebig / unentgeltlich b) Synallagmatische Rechtsverhältnisse

18 Fleischmarkt Wien E office@kwr.at T , F Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! RA Dr. Andreas Mätzler E andreas.maetzler@kwr.at T

GEA FMA: Stand der Dinge und Vorschläge. Dr. Karl Staudinger politiktraining.at

GEA FMA: Stand der Dinge und Vorschläge. Dr. Karl Staudinger politiktraining.at GEA FMA: Stand der Dinge und Vorschläge Dr. Karl Staudinger politiktraining.at FMA Bescheide vom 30.11.2013 Straferkenntnis 2000 Euro Verwaltungsstrafe Anordnung:... binnen 6 Wochen nach Zustellung dieses

Mehr

Clever finanzieren Alternativen zum klassischen Kredit

Clever finanzieren Alternativen zum klassischen Kredit Clever finanzieren Alternativen zum klassischen Kredit Info-Veranstaltung am 13. November im HWK-Bildungszentrum Weitere alternative Finanzierungsformen Leasing Mezzanine Finanzierung Business Angels/

Mehr

Mezzanine Finanzierung mittelständischer Unternehmen

Mezzanine Finanzierung mittelständischer Unternehmen Mezzanine Finanzierung mittelständischer Unternehmen Michael Helm Wirtschaftsprüfer Steuerberater 8. und 9. Mai 2008 www.salans.de Übersicht 1. Unternehmensfinanzierung aber wie? 2. Vor- und Nachteile

Mehr

Empfehlungen zu Crowdfunding und -investing

Empfehlungen zu Crowdfunding und -investing - Chancen und Risiken für Unternehmen und Investoren Modul 4 Empfehlungen zu und -investing November 2014 Inhalt 1 eine neue Finanzierungsoption für Startups in Vorarlberg?... 1 1.1 Gegenstand des... 1

Mehr

Steuerliche Aspekte des Crowdinvesting

Steuerliche Aspekte des Crowdinvesting Crowdinvesting Smart Money für coole Ideen MARTIN MERTEL 25. November 2015 Phasen eines Start Up Early-Stage-Financing 1. Pre-Seed / Seed Phase Gründung Grundlagenentwicklung Investitionen Keine Cash Flows

Mehr

AIFM-Richtlinie Grundsatzfragen der Umsetzung in Österreich und Deutschland. AIF: Auswirkungen auf Investmentfonds und Versicherungen

AIFM-Richtlinie Grundsatzfragen der Umsetzung in Österreich und Deutschland. AIF: Auswirkungen auf Investmentfonds und Versicherungen AIFM-Richtlinie Grundsatzfragen der Umsetzung in Österreich und Deutschland AIF: Auswirkungen auf Investmentfonds und Versicherungen Martin Bruckner, Allianz Investmentbank AG Dr. Armin Kammel, LL.M.,

Mehr

Nachhaltigkeits-Check

Nachhaltigkeits-Check Nachhaltigkeits-Check Name: Darlehen für die Sonneninvest Deutschland GmbH & Co. KG in Wien vermittelt über die Internetplattform Econeers.de, die Crowdfunding für alternative Energieprojekte betreibt

Mehr

Vermögensanlagen-Informationsblatt gemäß 13 Vermögensanlagengesetz

Vermögensanlagen-Informationsblatt gemäß 13 Vermögensanlagengesetz Vermögensanlagen-Informationsblatt gemäß 13 Vermögensanlagengesetz 1. Bezeichnung der Vermögensanlage Crowdinvesting (Schwarmfinanzierung) für die RAD Medical GmbH, Dorfstrasse 30, 14822 Niederwerbig 2.

Mehr

Steuerliche Auswirkungen beim Crowdinvesting

Steuerliche Auswirkungen beim Crowdinvesting Steuerliche Auswirkungen beim Crowdinvesting Florian Zeitlinger, LL.M. 26. November 2015 Wien Equity Crowdinvesting vs Debt Crowdinvesting Fremdkapital Debt Crowd- Investing Festverzinsliches Darlehen,

Mehr

Kapital durch Direktanlagen

Kapital durch Direktanlagen Kapital durch Direktanlagen Finanzierungen mit persönlichem, ethischem oder sozialem Engagement Gernot Meyer Blatt 1 Gernot Meyer, Geschäftsführer, Dipl.-Controller(CA) seit 1989 beratend tätig für ökologische

Mehr

Endgültige Bedingungen. Indexzertifikates auf 5 europäische Staatsanleihen bis 30.01.2011

Endgültige Bedingungen. Indexzertifikates auf 5 europäische Staatsanleihen bis 30.01.2011 Endgültige Bedingungen des Indexzertifikates auf 5 europäische Staatsanleihen bis 30.01.2011 ISIN: AT0000440102 begeben aufgrund des Euro 3.000.000.000,-- Angebotsprogramms für Schuldverschreibungen der

Mehr

So erwirtschaften Sie deutlich mehr [Rendite mit Ihren Investmentfonds!

So erwirtschaften Sie deutlich mehr [Rendite mit Ihren Investmentfonds! So erwirtschaften Sie deutlich mehr [Rendite mit Ihren Investmentfonds! Starke Kurseinbrüche an den Aktienmärkten Warum große Verluste ein Problem sind 10 % Verlust /? % Gewinn 20 % Verlust /? % Gewinn

Mehr

5,00 % Nachrangige Raiffeisen Fixzins-Anleihe

5,00 % Nachrangige Raiffeisen Fixzins-Anleihe 5,00 % Nachrangige Raiffeisen Fixzins-Anleihe 2015-2025/3 Eckdaten 4,40% - 6,00% Nachrangiger Raiffeisen Min-Max-Floater 2015-2027/1 www.raiffeisen.at/steiermark 1 Emittentin: Raiffeisen-Landesbank Steiermark

Mehr

So geht s: Vertragsgestaltung für Photovoltaik-Anlagen auf fremdem Eigentum und Bürgerbeteiligungen

So geht s: Vertragsgestaltung für Photovoltaik-Anlagen auf fremdem Eigentum und Bürgerbeteiligungen So geht s: Vertragsgestaltung für Photovoltaik-Anlagen auf fremdem Eigentum und Bürgerbeteiligungen Regionalmanagement Oststeiermark / Energieregion Oststeiermark, 31. 10. 2012 RA Mag. Georg Brandstetter

Mehr

The Power of the Crowd Crowd-Investing aus bilanzieller und steuerlicher Sicht. Innsbruck, 20. Jänner 2016 JUNGE WIRTSCHAFT TIROL

The Power of the Crowd Crowd-Investing aus bilanzieller und steuerlicher Sicht. Innsbruck, 20. Jänner 2016 JUNGE WIRTSCHAFT TIROL The Power of the Crowd Crowd-Investing aus bilanzieller und steuerlicher Sicht Innsbruck, 20. Jänner 2016 JUNGE WIRTSCHAFT TIROL The Power of the Crowd Bilanzierung / Steuern Agenda 1 2 3 4 Bilanzierung

Mehr

Mittelstandsanleihen in Österreich

Mittelstandsanleihen in Österreich 028 Mittelstandsanleihen in Österreich 1 018 Flien 2 Mittelstandsanleihen S geht s! Wien, am 29.04.2014 3 Inhalt des Vrtrages Einrdnung in den Finanzierungsmix Mittelstandsanleihen: Situatin in Österreich

Mehr

Inhalt. IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung

Inhalt. IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 5 4. Negativabgrenzung... 6 5. Wesentliche Inhalte... 7 6. Beispiel... 8 www.boeckler.de August 2014 1/8 1.

Mehr

4,80 % Nachrangige Raiffeisen Anleihe 2013-2024/1. www.raiffeisen.at/steiermark. Seite 1 von 5

4,80 % Nachrangige Raiffeisen Anleihe 2013-2024/1. www.raiffeisen.at/steiermark. Seite 1 von 5 4,80 % Nachrangige Raiffeisen Anleihe 2013-2024/1 www.raiffeisen.at/steiermark Seite 1 von 5 Eckdaten 4,80% Nachrangige Raiffeisen Anleihe 2013-2024/1 Emittentin: Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG Angebot

Mehr

Veranlagen Wertpapiere und Kapitalmarkt

Veranlagen Wertpapiere und Kapitalmarkt Ansparen Veranlagen Wertpapiere und und veranlagen Kapitalmarkt 2 2 In jeder Lebensphase, ob in der Jugend oder im Alter, haben Menschen Wünsche, die Geld kosten. Wenn Sie Schritt für Schritt ein kleines

Mehr

Was ist eine Aktie? Detlef Faber

Was ist eine Aktie? Detlef Faber Was ist eine Aktie? Wenn eine Firma hohe Investitionskosten hat, kann sie eine Aktiengesellschaft gründen und bei privaten Geldgebern Geld einsammeln. Wer eine Aktie hat, besitzt dadurch ein Stück der

Mehr

Inhalt. IFRS 2: Anteilsbasierte Vergütung

Inhalt. IFRS 2: Anteilsbasierte Vergütung Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 4 4. Wesentliche Inhalte... 5 5. Beispiel... 7 www.boeckler.de August 2014 1/7 1. Ziele des Standards im Überblick

Mehr

Finanzen im Plus! Dipl.-Betriebswirt (FH) Thomas Detzel Überarbeitet September 2008. Eigen- oder Fremdfinanzierung? Die richtige Mischung macht s!

Finanzen im Plus! Dipl.-Betriebswirt (FH) Thomas Detzel Überarbeitet September 2008. Eigen- oder Fremdfinanzierung? Die richtige Mischung macht s! Finanzen im Plus! Dipl.-Betriebswirt (FH) Thomas Detzel Überarbeitet September 2008 Eigen- oder Fremdfinanzierung? Die richtige Mischung macht s! Die goldene Bilanzregel! 2 Eigenkapital + langfristiges

Mehr

Beilage zum Bericht des Kommunal-Ausschusses, Ltg.-1199/A-1/93-2012 ANTRAG

Beilage zum Bericht des Kommunal-Ausschusses, Ltg.-1199/A-1/93-2012 ANTRAG Beilage zum Bericht des Kommunal-Ausschusses, Ltg.-1199/A-1/93-2012 ANTRAG des Abgeordneten Mag. Riedl zum Antrag der Abgeordneten Mag. Schneeberger, Mag. Leichtfried u.a., betreffend Änderung des NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetzes,

Mehr

Aktie als Beteiligungs- und Finanzierungsinstrument bei der AG

Aktie als Beteiligungs- und Finanzierungsinstrument bei der AG Aktie als Beteiligungs- und Finanzierungsinstrument bei der AG Inhaltsverzeichnis Beteiligungsfinanzierung bei der AG - Allgemeines - Aktien - Wertpapierbörsen - Aktienarten - Kapitalerhöhung in Form der

Mehr

Attraktive Zinsen für Ihr Geld mit der Captura GmbH

Attraktive Zinsen für Ihr Geld mit der Captura GmbH Attraktive Zinsen für Ihr Geld mit der Captura GmbH Was wollen die meisten Sparer und Anleger? à Vermögen aufbauen à Geld so anlegen, dass es rentabel, besichert und kurzfristig wieder verfügbar ist Die

Mehr

Wertpapiere in den Augen der Vorarlberger. Eine Studie von IMAS International im Auftrag von Erste Bank & Sparkassen

Wertpapiere in den Augen der Vorarlberger. Eine Studie von IMAS International im Auftrag von Erste Bank & Sparkassen Wertpapiere in den Augen der Vorarlberger Eine Studie von IMAS International im Auftrag von Erste Bank & Sparkassen Studiendesign Auftraggeber: Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen Durchführungszeitraum:

Mehr

Beilage zum Bericht des Kommunal-Ausschusses, Ltg.-1198/A-1/92-2012 ANTRAG

Beilage zum Bericht des Kommunal-Ausschusses, Ltg.-1198/A-1/92-2012 ANTRAG Beilage zum Bericht des Kommunal-Ausschusses, Ltg.-1198/A-1/92-2012 ANTRAG des Abgeordneten Mag. Riedl zum Antrag der Abgeordneten Mag. Schneeberg, Mag. Leichtfried u.a, betreffend Änderung der NÖ Gemeindeordnung

Mehr

Mandanteninformation. Wandelschuldverschreibungen als interessante Finanzierungsform

Mandanteninformation. Wandelschuldverschreibungen als interessante Finanzierungsform Mandanteninformation Wandelschuldverschreibungen als interessante Finanzierungsform Die Börsenzulassung Ihrer Gesellschaft ermöglicht es Ihnen, Kapital über die Börse zu akquirieren. Neben dem klassischen

Mehr

IFZM. Die KASKO für Investmentfonds

IFZM. Die KASKO für Investmentfonds IFZM IFZM Die KASKO für Investmentfonds IFZM Der Informationsdienst für die Trendfolgestrategie IFZM Die KASKO für Investmentfonds IFZM Ein Trendfolgesystem macht nur Sinn, wenn die Signale ausgeführt

Mehr

KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011

KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011 ÖGWT-Club KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011 Mag. Stefan Raab 12. und 13.7.2011 www.oegwt.at Wir verbinden - Menschen und Wissen.

Mehr

Update 2011: Das partiarische Darlehen im Lichte der aktuellen Regulierungsbestrebungen

Update 2011: Das partiarische Darlehen im Lichte der aktuellen Regulierungsbestrebungen Update 2011: Das partiarische Darlehen im Lichte der aktuellen Regulierungsbestrebungen Workshop von Rechtsanwältin Dr. Babara Dörner Messe DKM 2011 27.10.2011 Dr. Barbara Dörner www.mzs-recht.de 1 Gliederung

Mehr

P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater. Berlin Frankfurt München

P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater. Berlin Frankfurt München P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater Berlin Frankfurt München 3. Funds Forum Frankfurt 14. Mai 2009 Patricia Volhard EU-RICHTLINIE ZUR REGULIERUNG VON MANAGERN ALTERNATIVER INVESTMENT FONDS

Mehr

NRW EONIA-Anleihe. Schatzanweisung des Landes Nordrhein-Westfalen

NRW EONIA-Anleihe. Schatzanweisung des Landes Nordrhein-Westfalen NRW EONIA-Anleihe Schatzanweisung des Landes Nordrhein-Westfalen EONIA Beschreibung EONIA = Euro OverNight Index Average Stellt den offiziellen Durchschnittstageszinssatz dar, der von Finanzinstituten

Mehr

IPU Unternehmensberatung -Workshop-

IPU Unternehmensberatung -Workshop- IPU Unternehmensberatung -Workshop- Kreatives Krisenmanagement Unsere Philosophie - Beratung von Anfang an! 2 Bei uns gibt es keine Standard-Rezepte, sondern individuelle Lösungen! Ihr individuelles Lösungspaket!

Mehr

- Leseprobe - Energieeffizienzmaßnahmen mit Crowdfunding finanzieren. 1 Crowdfunding. Energieeffizienzmaßnahmen mit Crowdfunding finanzieren 08502

- Leseprobe - Energieeffizienzmaßnahmen mit Crowdfunding finanzieren. 1 Crowdfunding. Energieeffizienzmaßnahmen mit Crowdfunding finanzieren 08502 nergieeffizienzmaßnahmen mit Crowdfunding finanzieren 08502 Seite 1 nergieeffizienzmaßnahmen mit Crowdfunding finanzieren Neben dem insatz von erneuerbaren nergien bieten vor allem nergieeffizienzprojekte

Mehr

Setzen Sie jetzt auf einen sicheren Vermögensaufbau! Mit dem Sutor-Banksparplan

Setzen Sie jetzt auf einen sicheren Vermögensaufbau! Mit dem Sutor-Banksparplan Setzen Sie jetzt auf einen sicheren Vermögensaufbau! Mit dem Sutor-Banksparplan Zinssparen ist ein Zeichen der Zeit Die aktuelle Finanzkrise bewegt viele Sparer dazu, bei der Anlage ihrer Sparbeiträge

Mehr

Personengesellschaftsrecht II. # 19 Auflösung, Liquidation und Beendigung

Personengesellschaftsrecht II. # 19 Auflösung, Liquidation und Beendigung Personengesellschaftsrecht II # 19 Auflösung, Liquidation und Beendigung Auflösungsgründe Kündigung durch Gesellschafter ( 723 BGB) grds. immer möglich, auch ohne wichtigen Grund Ausnahmen: Gesellschaft

Mehr

FF Privat Invest Strategien

FF Privat Invest Strategien FF Privat Invest Strategie Stetige Rendite in jeder Marktlage: die zwei FF Privat Invest Strategien Frank Finanz Mühlengasse 9 36304 Alsfeld 06639 919065 www.frankfinanz.de FF Privat Invest Strategien

Mehr

ALTERNATIVE FINANZIERUNGSFORMEN FÜR GEMEINNÜTZIGE

ALTERNATIVE FINANZIERUNGSFORMEN FÜR GEMEINNÜTZIGE ALTERNATIVE FINANZIERUNGSFORMEN FÜR GEMEINNÜTZIGE Vorschlag für Gesetzesänderungen zugunsten von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Einrichtungen, welche im Rahmen ihrer Zwecke bei natürlichen

Mehr

P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater. Berlin Frankfurt München

P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater. Berlin Frankfurt München P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater Berlin Frankfurt München ANFORDERUNGEN VON DEUTSCHEN INSTITUTIONELLEN INVESTOREN AKTUELLE RECHTLICHE UND STEUERLICHE ENTWICKLUNGEN Infrastructure Investment

Mehr

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte

Mehr

REGELN REICHTUMS RICHARD TEMPLAR AUTOR DES INTERNATIONALEN BESTSELLERS DIE REGELN DES LEBENS

REGELN REICHTUMS RICHARD TEMPLAR AUTOR DES INTERNATIONALEN BESTSELLERS DIE REGELN DES LEBENS REGELN REICHTUMS RICHARD TEMPLAR AUTOR DES INTERNATIONALEN BESTSELLERS DIE REGELN DES LEBENS INHALT 10 DANKSAGUNG 12 EINLEITUNG 18 DENKEN WIE DIE REICHEN 20 REGEL i: Jeder darf reich werden - ohne Einschränkung

Mehr

Crowdfunding-Regulierung in den Niederlanden und in Frankreich

Crowdfunding-Regulierung in den Niederlanden und in Frankreich Crowdfunding-Regulierung in den Niederlanden und in Frankreich Berlin, 23. Februar 2015 Friedrich-Ebert-Stiftung Karsten Wenzlaff Institut für Kommunikation in sozialen Medien German Crowdfunding Network

Mehr

Tipps für ein Bankgespräch

Tipps für ein Bankgespräch Tipps für ein Bankgespräch Download von www.reinhardstrempel.de Betriebsberater Dipl.-Kfm. Reinhard Strempel Gründercoach Gründercoaching Controlling Finanzierung Fachkundige Stellungnahmen Sofortberatung

Mehr

Projektfinanzierung in der Zivilgesellschaft

Projektfinanzierung in der Zivilgesellschaft Arbeitsblatt VII / Stand 11/2015 Projektfinanzierung in der Zivilgesellschaft - Bürgerkapital, Umkreisfinanzierung, Crowdfunding - I. Durch das im Juli 2015 in Kraft getretene Kleinanlegerschutzgesetz

Mehr

Alternative Finanzierungsmodelle im Lichte aktueller kapitalmarktrechtlicher Entwicklungen

Alternative Finanzierungsmodelle im Lichte aktueller kapitalmarktrechtlicher Entwicklungen Alternative Finanzierungsmodelle im Lichte aktueller kapitalmarktrechtlicher Entwicklungen János Morlin Rechtsanwalt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Zert. Börsenhändler Kassamarkt (Börse Frankfurt)

Mehr

Die Veranlagungs- Pyramide

Die Veranlagungs- Pyramide Die Veranlagungs- Pyramide Die Bank für Ihre Zukunft www.raiffeisen-ooe.at Vermögen aufbauen mehr Spielraum schaffen Sicherheit Sicherheit Ertrag Ertrag Risiko Verfügbarkeit Verfügbarkeit Sicherheit, Ertrag,

Mehr

Nachhaltig Wirtschaften bei Christen und Muslimen

Nachhaltig Wirtschaften bei Christen und Muslimen Nachhaltig Wirtschaften bei Christen und Muslimen ein Beitrag zur Tagung: Im Einsatz für das Gemeinwohl 20. 21. April in Stuttgart-Hohenheim http://downloads.akademie-rs.de/interreligioeser-dialog/120420_reichert_wirtschaften.pdf

Mehr

Überblick über den deutschen Crowdinvesting-Markt

Überblick über den deutschen Crowdinvesting-Markt Überblick über den deutschen Crowdinvesting-Markt Dr. Lars Hornuf Ludwig-Maximilians-Universität München Crowdinvesting ist das internetbasierte Sammeln von Finanzierungsbeiträgen einer Vielzahl an Investoren

Mehr

Reglement der Darlehenskasse der Baugenossenschaft wohnen & mehr

Reglement der Darlehenskasse der Baugenossenschaft wohnen & mehr Reglement der Darlehenskasse der Baugenossenschaft wohnen & mehr 14. Dezember 2015 1. Zweck Mit der Darlehenskasse soll: 1.1 berechtigten Personen Gelegenheit zu sicherer und zinstragender Anlage von Geldbeträgen

Mehr

RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN DER BÜRGERBETEILIGUNG

RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN DER BÜRGERBETEILIGUNG HERZLICH WILLKOMMEN MMag. Roman Rericha Rechtsanwalt Mag. Markus Arzt Rechtsanwaltsanwärter RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN DER BÜRGERBETEILIGUNG Vorstellung ÜBER UNS Anwaltskanzlei aus Wien mit rund 50 Mitarbeitern

Mehr

FULFILLMENT VON ALLYOUNEED

FULFILLMENT VON ALLYOUNEED FULFILLMENT VON ALLYOUNEED Mit dem Fulfillment Angebot von Allyouneed.com steigern Sie die Effektivität Ihres Geschäftes. Allyouneed und DHL kümmern sich um den Rest. Wir erklären Ihnen, wie Sie in 4 einfachen

Mehr

Anlegerentschädigung

Anlegerentschädigung Anlegerentschädigung Die Einlagensicherung und die Anlegerentschädigung sind in Österreich im Bundesgesetz über die Einlagensicherung und Anlegerentschädigung bei Kreditinstituten (Einlagensicherungs-

Mehr

Basel II Auswirkungen auf die Mittelstandsfinanzierung

Basel II Auswirkungen auf die Mittelstandsfinanzierung Basel II Auswirkungen auf die Mittelstandsfinanzierung 0 14,0% 13,0% 12,0% 11,0% 10,0% 9,0% 8,0% 7,0% 6,0% 5,0% 4,0% 3,0% 2,0% 1,0% 0,0% Anforderungen an die Eigenkapitalhinterlegung Ergänzungskapital

Mehr

Risikokapital für Soziale Innovation

Risikokapital für Soziale Innovation Risikokapital für Soziale Innovation Ulrich Schartow Bank für Sozialwirtschaft AG, Köln 9. Tag der Sozialwirtschaft Kempten, 08. Mai 2012 Bank für Sozialwirtschaft AG in Zahlen Hauptaktionäre Hamburg Rostock

Mehr

AustriaTech - Gesellschaft des Bundes für technologiepolitische Maßnahmen GmbH, Wien, FN 92873 d. Offenlegung gemäß 277 ff UGB

AustriaTech - Gesellschaft des Bundes für technologiepolitische Maßnahmen GmbH, Wien, FN 92873 d. Offenlegung gemäß 277 ff UGB AustriaTech Gesellschaft des Bundes für technologiepolitische Maßnahmen GmbH, Wien, FN 92873 d Offenlegung gemäß 277 ff UGB 1) 2) Offenzulegender Anhang Firmenbuchnummer Firmenbuchgericht Beginn und Ende

Mehr

Damit hat der Jungunternehmer nicht gerechnet.

Damit hat der Jungunternehmer nicht gerechnet. Er hat eine tolle Geschäftsidee. Die Marktchancen stehen gut. Das Konzept ist durchdacht. Es würden neue Arbeitsplätze entstehen. Es fehlt ihm nur das Geld, um die Idee umzusetzen. Aber für einen Kredit

Mehr

A) ECKDATEN DER VERANLAGUNG Seite 2. B) VERZINSUNG UND BERECHNUNGSBEISPIELE FÜR DIE VERZINSUNG Seite 8

A) ECKDATEN DER VERANLAGUNG Seite 2. B) VERZINSUNG UND BERECHNUNGSBEISPIELE FÜR DIE VERZINSUNG Seite 8 A) ECKDATEN DER VERANLAGUNG Seite 2 B) VERZINSUNG UND BERECHNUNGSBEISPIELE FÜR DIE VERZINSUNG Seite 8 2 A) ECKDATEN DER VERANLAGUNG Emittentin SK Rapid GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Mehr

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Herzlich Willkommen bei der mehr-finanz24 GmbH Mit uns haben

Mehr

Bau einer Windkraftanlage Finanzierung. Eugen Schlachter Sprecher des Vorstandes der Raiffeisenbank Dellmensingen eg

Bau einer Windkraftanlage Finanzierung. Eugen Schlachter Sprecher des Vorstandes der Raiffeisenbank Dellmensingen eg Bau einer Windkraftanlage Finanzierung Eugen Schlachter Sprecher des Vorstandes der Raiffeisenbank Dellmensingen eg I. Anlagebeschreibung Es werden insgesamt 2 Windräder errichtet (WEA-P01 + WEA-P03),

Mehr

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung Wir machen aus Zahlen Werte Ihre Fragen Ich schwimme irgendwie in meinen Finanzen, ich weiß nicht so genau wo ich stehe

Mehr

Günter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna

Günter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna Günter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einführung........................................ 5 Die Struktur der Kommanditgesellschaft..................

Mehr

04.06.2012. Agenda. Rechtsfragen zu kommunalen Bürgerbeteiligungsmodellen. 01 Rechtliche Vorgaben für die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen

04.06.2012. Agenda. Rechtsfragen zu kommunalen Bürgerbeteiligungsmodellen. 01 Rechtliche Vorgaben für die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen Rechtsfragen zu kommunalen Bürgerbeteiligungsmodellen Dr. Thomas Wolf Regensburg, den 25.05.2012 1 Agenda 01 Rechtliche Vorgaben für die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen 02 Handlungsformen für die

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

1. Jahrestagung des Hamburger Kreises für Sanierungs- und Insolvenzsteuerrecht

1. Jahrestagung des Hamburger Kreises für Sanierungs- und Insolvenzsteuerrecht 1. Jahrestagung des Hamburger Kreises für Sanierungs- und Insolvenzsteuerrecht Prof. Dr. Godehard Kayser Vorsitzender Richter am BGH Jahrestagung 3.6.2016 Vereinbarung eines qualifizierten Rangrücktritts

Mehr

11. April 2011. Geldtheorie und -politik. Definition und Bestimmung von Zinssätzen (Mishkin, Kapitel 4)

11. April 2011. Geldtheorie und -politik. Definition und Bestimmung von Zinssätzen (Mishkin, Kapitel 4) Geldtheorie und -politik Definition und Bestimmung von Zinssätzen (Mishkin, Kapitel 4) 11. April 2011 Überblick Barwertkonzept Kreditmarktinstrumente: Einfaches Darlehen, Darlehen mit konstanten Raten,

Mehr

Nachhaltigkeits-Check

Nachhaltigkeits-Check Nachhaltigkeits-Check Name: DekaLuxTeam-GlobalSelect CF ISIN: LU0350093026 Emittent: Deka ( Fondgesellschaft der Sparkassen) Wertpapierart / Anlageart Investmentfonds, EUR, Aktienfonds, ausschüttend, seit

Mehr

Alternative Finanzierung für kleine und mittlere Unternehmen Crowdinvesting / Bürgerbeteiligung. ALCEDO Unternehmensberatung GmbH November 2015

Alternative Finanzierung für kleine und mittlere Unternehmen Crowdinvesting / Bürgerbeteiligung. ALCEDO Unternehmensberatung GmbH November 2015 Alternative Finanzierung für kleine und mittlere Unternehmen ALCEDO Unternehmensberatung GmbH November 2015 1 Bisherige Entwicklung Ausgehend von den USA und Großbritannien haben sich in Europa in den

Mehr

Produktanalyse C-QUADRAT ARTS Fonds. Jänner 2008 Marketingmitteilung nur zur internen Verwendung

Produktanalyse C-QUADRAT ARTS Fonds. Jänner 2008 Marketingmitteilung nur zur internen Verwendung Produktanalyse Fonds Jänner 2008 Marketingmitteilung nur zur internen Verwendung C-QUADRAT Produktanalyse Fonds Folie 2 Total Return Balanced >> Wertentwicklung seit Auflage 24.11.2003 Total Return Balanced

Mehr

Selbstständig mit einer Werbeagentur interna

Selbstständig mit einer Werbeagentur interna Selbstständig mit einer Werbeagentur interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Voraussetzungen... 7 Berufsbild... 9 Ausbildung... 11 Startkapital... 12 Finanzierung... 13 Der nebenberufliche

Mehr

Geld für Innovationen Alternative Finanzierungsformen für Unternehmen. Mittelstandssymposium

Geld für Innovationen Alternative Finanzierungsformen für Unternehmen. Mittelstandssymposium Geld für Innovationen Alternative Finanzierungsformen für Unternehmen Mittelstandssymposium Agenda - Finanzierungsprobleme von KMU - Innovationstätigkeit Deutschlands - Gründe für alternative Finanzierungsformen

Mehr

einfache Rendite 0 145 85 1 160 90 2 135 100 3 165 105 4 190 95 5 210 110

einfache Rendite 0 145 85 1 160 90 2 135 100 3 165 105 4 190 95 5 210 110 Übungsbeispiele 1/6 1) Vervollständigen Sie folgende Tabelle: Nr. Aktie A Aktie B Schlusskurs in Schlusskurs in 0 145 85 1 160 90 2 135 100 3 165 105 4 190 95 5 210 110 Arithmetisches Mittel Standardabweichung

Mehr

Die Abtretung von Darlehensforderungen und Sicherungsgrundschulden nach dem Risikobegrenzungsgesetz

Die Abtretung von Darlehensforderungen und Sicherungsgrundschulden nach dem Risikobegrenzungsgesetz Die Abtretung von Darlehensforderungen und Sicherungsgrundschulden nach dem Risikobegrenzungsgesetz Prof. Dr. Marc-Philippe Weller - 09.11.2008 www.uni-mannheim.de Seite 1 Häuslebauer (Schuldner Eigentümer)

Mehr

BürgerInnenbeteiligung bei erneuerbaren

BürgerInnenbeteiligung bei erneuerbaren BürgerInnenbeteiligung bei erneuerbaren Energieanlagen O. Frühwald, Graz, 20.06.2012 Inhaltsübersicht > Vorstellung > Motivation für eine BürgerInnenbeteiligung > BürgerInnenbeteiligung Direkte Beteiligung

Mehr

Haftungsverbund hat sich bewährt

Haftungsverbund hat sich bewährt Haftungsverbund hat sich bewährt Die Sparkassen-Finanzgruppe ist ein wesentlicher Stabilitätsanker am Finanzplatz Deutschland. Als öffentlich-rechtliche Unternehmen sind Sparkassen nicht vorrangig darauf

Mehr

Analysebogen gem. 31 Abs. 5 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)

Analysebogen gem. 31 Abs. 5 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) Analysebogen gem. 31 Abs. 5 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) Gemäß 31 Abs. 5 WpHG muß ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen vor der Erbringung anderer als der in 31. Abs. 4 WpHG genannten Wertpapierdienstleistungen

Mehr

Arbeitsblätter. Sinnvolle Finanzberichte. Seite 19

Arbeitsblätter. Sinnvolle Finanzberichte. Seite 19 Seite 19 Arbeitsblätter Seite 20 Dieses Arbeitsblatt wird Sie Schritt für Schritt durch das Verfahren von Finanzanalysen geleiten. Sie gehen von Ihren Finanzberichten aus egal wie einfach oder hoch entwickelt

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

Klausur zur Vorlesung Finanz- und Bankmanagement

Klausur zur Vorlesung Finanz- und Bankmanagement Universität Augsburg Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl für Finanz- und Bankwirtschaft [Aufkleber] Klausur zur Vorlesung Finanz- und Bankmanagement Prof. Dr. Marco Wilkens 06. Februar 2012

Mehr

BESTIMMUNGEN FUER ANONYME SPAREINLAGEN

BESTIMMUNGEN FUER ANONYME SPAREINLAGEN BESTIMMUNGEN FUER ANONYME SPAREINLAGEN Ausgabe November 2012 Ausgabe April 2013 3.5. Die Zinssätze für täglich fällige Sparbücher (z. B. Eckzinssparbücher) und 1-Monats- Sparbücher sind fix und unterliegen

Mehr

Die Börse. 05b Wirtschaft Börse. Was ist eine Börse?

Die Börse. 05b Wirtschaft Börse. Was ist eine Börse? Die Börse 05b Wirtschaft Börse Was ist eine Börse? Was ist die Börse? Die Börse ist ein Markt, auf dem Aktien, Anleihen, Devisen oder bestimmte Waren gehandelt werden. Der Handel an der Börse wird nicht

Mehr

S.A.G. Solarstrom AG Sasbacher Straße 5 79111 Freiburg i.br. WKN: 702100 ISIN: DE0007021008

S.A.G. Solarstrom AG Sasbacher Straße 5 79111 Freiburg i.br. WKN: 702100 ISIN: DE0007021008 S.A.G. Solarstrom AG Sasbacher Straße 5 79111 Freiburg i.br. WKN: 702100 ISIN: DE0007021008 Angebot an die Inhaber der (Teil-)Wandelschuldverschreibungen 6,85% Wandelschuldverschreibung von 2007/2010 der

Mehr

2.ZuwelchenAnteilenbezogensichdieseitdem1.Juni2012vondenAnbieternvonVermögensanlagenerstelltenundbeiderBaFinhinterlegten

2.ZuwelchenAnteilenbezogensichdieseitdem1.Juni2012vondenAnbieternvonVermögensanlagenerstelltenundbeiderBaFinhinterlegten Deutscher Bundestag Drucksache 17/14666 17. Wahlperiode 30. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, weiterer

Mehr

Die Idee: Partnerschaft auf Augenhöhe

Die Idee: Partnerschaft auf Augenhöhe Die Idee: 2013 spezialisierte sich die Regio Capital AG auf die Finanzierung des Autohandels. Fahrzeuge werden an den Autohandel über große Auktionshäuser versteigert und als Gebrauchtfahrzeuge wieder

Mehr

Verordnung zur Einreichung von Monatsausweisen nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG- Monatsausweisverordnung - ZAGMonAwV)

Verordnung zur Einreichung von Monatsausweisen nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG- Monatsausweisverordnung - ZAGMonAwV) Verordnung zur Einreichung von Monatsausweisen nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG- Monatsausweisverordnung - ZAGMonAwV) ZAGMonAwV Ausfertigungsdatum: 15.10.2009 Vollzitat: "ZAG-Monatsausweisverordnung

Mehr

Jahresabschluss der Rechtsformen II

Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Kommanditgesellschaft Quellen: www.bochum.ihk.de http://www.teialehrbuch.de/ 1 Kommanditgesellschaft Allgemeines: Die Kommanditgesellschaft (KG)

Mehr

WICHTIGE INFORMATIONEN ZUM FERNABSATZGESETZ

WICHTIGE INFORMATIONEN ZUM FERNABSATZGESETZ WICHTIGE INFORMATIONEN ZUM FERNABSATZGESETZ Stand: 08/2014 Diese Information gilt bis auf weiteres und steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung. II. Informationen zum Sparkonto mit dreimonatiger Kündigungsfrist

Mehr

Finanzierungsbedingungen/ -modelle von Energieeffizienzvorhaben in Bürgerhand Thomas Farack

Finanzierungsbedingungen/ -modelle von Energieeffizienzvorhaben in Bürgerhand Thomas Farack Finanzierungsbedingungen/ -modelle von Energieeffizienzvorhaben in Bürgerhand Thomas Farack 6. Oktober 2015 Überblick Finanzierungsmodelle (partiarisches) Darlehen Sparbrief Inhaberschuldverschreibung

Mehr

Übung 6. Ökonomie 30.11.2015

Übung 6. Ökonomie 30.11.2015 Übung 6 Ökonomie 30.11.2015 Aufgabe 1:Eigenkapital und Fremdkapital 1.1 Bitte beschreiben Sie die grundlegenden Unterschiede zwischen Eigenund Fremdkapital. Eigenkapital ist der Teil des Vermögens, der

Mehr

NISSAN FINANCE MIT NISSAN FINANCE BRINGEN SIE AUCH UNERWARTETE EREIGNISSE NICHT AUS DER RUHE

NISSAN FINANCE MIT NISSAN FINANCE BRINGEN SIE AUCH UNERWARTETE EREIGNISSE NICHT AUS DER RUHE NISSAN FINANCE MIT NISSAN FINANCE BRINGEN SIE AUCH UNERWARTETE EREIGNISSE NICHT AUS DER RUHE HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH! Sie interessieren sich für ein innovatives Fahrzeug und die dazu passende, erstklassige

Mehr

Fragen und Antworten zum Thema. Lieferanspruch

Fragen und Antworten zum Thema. Lieferanspruch Fragen und Antworten zum Thema Lieferanspruch Was ist der Lieferanspruch und warum tritt er in Kraft? Der Lieferanspruch ist in den Satzungen der Nordzucker Holding AG und der Union-Zucker Südhannover

Mehr

Informationsblatt für Anleger

Informationsblatt für Anleger Anlage Informationsblatt für Anleger 1. Angaben über den Emittenten Rechtsform Firma Sitz Telefon E-Mail Internet-Adresse Firmenbuchnummer UID-Nummer Gewerbeschein(e) Kapitalstruktur in Tausend, differenziert

Mehr

Das dynamische Sutor PrivatbankPortfolio

Das dynamische Sutor PrivatbankPortfolio Das dynamische Sutor PrivatbankPortfolio Für positiv denkende Langzeit-Anleger Geld anlegen ist in diesen unruhigen Finanzzeiten gar keine einfache Sache. Folgende Information kann Ihnen aber dabei helfen,

Mehr

I Der Tatbestand des Einlagengeschäfts

I Der Tatbestand des Einlagengeschäfts Auslegungshinweise der Finanzmarktaufsicht (FMA) zum Tatbestand des Einlagengeschäfts nach 1 Abs 1 Z 1 Bankwesengesetz im Zusammenhang mit Unternehmensfinanzierungen Die folgenden Ausführungen sind als

Mehr

Punkte: /40 Note: O Bauer (Di) O Bauer (Do) O Konwitschka O Schutte

Punkte: /40 Note: O Bauer (Di) O Bauer (Do) O Konwitschka O Schutte Punkte: /40 Note: Klausur aus Kapitalgesellschaftsrecht 1.2. 2003 9.00-10.30 h Schreiben Sie die Antworten in die dafür vorgesehenen Freiräume! Bitte BEGRÜNDEN (!!!) Sie Ihre Antworten! O Bauer (Di) O

Mehr

Finanzdienstleistung individuell auf Sie zugeschnitten!

Finanzdienstleistung individuell auf Sie zugeschnitten! Finanzdienstleistung individuell auf Sie zugeschnitten! Franz Wurzinger 1030 Wien Sebastianplatz 6/5/1a; Tel.: +43 (0)676-9414709 www.fondsundmehr.at fondsundmehr@chello.at Fonds&Mehr Vermögensberatung

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Übersicht der Berufsgruppen (in alphabetischer Reihenfolge) 1. Ausgleichsvermittlung/Insolvenzberatung 2. 2. Bausparvermittlung/Bausparberatung 3

Übersicht der Berufsgruppen (in alphabetischer Reihenfolge) 1. Ausgleichsvermittlung/Insolvenzberatung 2. 2. Bausparvermittlung/Bausparberatung 3 sbilder Fachverband Finanzdienstleister Wirtschaftskammer Österreich Übersicht der Berufsgruppen (in alphabetischer Reihenfolge) Seite 1. Ausgleichsvermittlung/Insolvenzberatung 2 2. Bausparvermittlung/Bausparberatung

Mehr

Checkliste für die Geldanlageberatung

Checkliste für die Geldanlageberatung Checkliste für die Geldanlageberatung Bitte füllen Sie die Checkliste vor dem Termin aus. Die Beraterin / der Berater wird diese Angaben im Gespräch benötigen. Nur Sie können diese Fragen beantworten,

Mehr