Zwischenbetriebliche Kasse für berufliche Vorsorge LEITARTIKEL FINANZMÄRKTE: EINE UNSTETE ENTWICKLUNG

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1 BERICHT CIEPP Zwischenbetriebliche Kasse für berufliche Vorsorge Verwaltung der Kasse Rue de Saint-Jean Genf 11 - Tel Agenturen: Bulle - Freiburg - Neuenburg - Porrentruy Nr. 38 OKTOBER 2008 LEITARTIKEL FINANZMÄRKTE: EINE UNSTETE ENTWICKLUNG von J-P. Bernard Stellvertretender Generaldirektor der FER Genf Insgesamt verzeichneten die Finanzmärkte in den vergangenen 25 Jahren eine aussergewöhnliche Wertentwicklung, was den Vorsorgeeinrichtungen ermöglicht hat, eine ausreichend hohe Rendite zu erzielen, um die Zahlung ihrer Leistungen sicherzustellen und ihr finanzielles Gleichgewicht zu erhalten. Von 1926 bis 2007 belief sich der Wertzuwachs von Schweizer Aktien auf 8,2%, während Obligationen eine nominale Rendite von 4,4% verzeichneten, wobei die Volatilität dieser beiden Vermögensklassen bei 20,5 bzw. 3,7% lag (Quelle: Pictet et Cie). Diese Durchschnittswerte über lange Zeiträume sollen jedoch nicht über die Tatsache hinwegtäuschen, dass die Märkte auch lange und ausgeprägte Baisse-Perioden durchmachen können, wie es zurzeit der Fall ist. Kann sich die aussergewöhnliche Wertentwicklung der Aktien- und Obligationenmärkte in Zukunft wiederholen, da doch die treibende Kraft von Zinssenkungen bei geringer Inflation nunmehr offensichtlich der Vergangenheit angehört? Können direkte und indirekte Immobilienanlagen in der Schweiz und im Ausland bei einer weiterhin ausgeprägt schwachen Korrelation mit den anderen Vermögensklassen noch eine Rendite von jährlich 4 bis 5% erzielen? Können die weniger klassischen Anlageformen (beispielsweise Hedge-Fonds, Private Equity, Rohstoffe, Infrastruktur) das Spektrum der zulässigen Anlagen effizient ergänzen? Unser Stiftungsrat, der sich auf anerkannte und erprobte Ansätze und Methoden stützt, wird in voller Sachkenntnis die entsprechenden Anlageentscheidungen treffen und setzt sich dabei das Ziel von einer jährlichen Wertentwicklung in der Grössenordnung von 5%. Wir befassen uns in diesem Bericht mit unserer Anlagepolitik, die im Rahmen der gesetzlichen Grenzen die tiefgreifenden Veränderungen berücksichtigt, von denen die Welt der Finanzmärkte derzeit gekennzeichnet ist. 1

2 ANLAGEPOLITIK DER ZKBV Wie wir 1998 bereits erwähnt haben (siehe Bericht Nr. 18, welches auf unserer Website zur Verfügung steht), muss unsere Anlagestrategie uns in die Lage versetzen, bei einem hohen Mass an Sicherheit und den geringstmöglichen Kosten für die Versicherten, Pensionierten und Arbeitgeber all unsere Leistungen zu erbringen. Dabei muss unser Anlagestil sicherstellen, dass Betrag und Struktur der Aktiven mit denen der Passiven übereinstimmen. Die Maximierung der Rendite ist durch den Umfang begrenzt, in dem die Kasse Risiken eingehen kann, da die finanzielle Ausgeglichenheit im derzeitigen normativen Rahmen jederzeit gewährleistet sein muss. Die ZKBV hat ihre Ziele und die bei der Umsetzung und Kontrolle der Vermögensverwaltung einzuhaltenden Grundsätze in einem Anlagereglement (das auf unserer Website - in französischer Version - zur Verfügung steht) ganz klar definiert, damit das paritätische Organ in vollem Umfang seine Verwaltungsaufgaben wahrnehmen kann. Die Verantwortung der betreffenden Personen wurde mit der 1. BVG-Revision erheblich verstärkt, da sie nunmehr für einen eventuellen Schaden haften, der vorsätzlich oder aufgrund von Nachlässigkeit verursacht wird. I. GESETZLICHE UND VORSCHRIFTSMÄSSIGE ASPEKTE Artikel 71, Absatz 1 des BVG ist nach wie vor die einzige Regelung bezüglich der Vermögensverwaltung einer Vorsorgeeinrichtung, ergänzt durch die Artikel 48 f bis 60 der Durchführungsverordnung (BVV2). Im weiteren Sinne ist auch Folgendes zu erwähnen: Die Bestimmungen für die Vermögensverwaltung für Privatkunden auf der Grundlage der Vollmachtserteilung; Die Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung für Vermögensverwaltungsaufträge; Das Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG); Die Bestimmungen zu Anlagen im Bereich der Lebensversicherung (Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen VAG); Der vom Schweizerischen Pensionskassenverband (ASIP) erarbeitete Leitfaden für Vermögensanlage von Vorsorgeeinrichtungen. Der Bundesrat hat kürzlich beschlossen, die Vorschriften für Anlagen zu ändern, indem er mit Wirkung auf dem 1. Januar 2009 die oben genannte Verordnung geändert hat. In der folgenden Tabelle sind die zulässigen Anlagen aufgeführt (ohne alternative Anlagen, die auf 15% vom Vermögen beschränkt sind). 2

3 Übersicht der BVG-Anlagerichtlinien (BVV2, Art. 49 bis 60) (gültig ab ) Obergrenzen in % des Bruttovermögens Bargeld, Postscheckkonten, Girokonten 100% Forderungen gegenüber dem Bund, Pfandbriefzentrale 100% Nennwerte 100% Forderungen gegenüber anderen schweizerischen Schuldnern (10% pro Schuldner) Hypothekenforderungen 50% Forderungen in CHF gegenüber ausländischen Schuldnern (10% pro Schuldner) Realwerte 80% Devisen, Forderungen in Devisen (10% pro Schuldner) Aktien ausländischer Unternehmen (5% pro Beteiligung) Aktien schweizerischer Unternehmen (5% pro Unternehmen) Immobilien im Ausland 10% (5% pro Objekt) Immobilien in der Schweiz 30% (5% pro Objekt) Total 30% Total 50% Total 30% Guthaben bei Arbeitgebern Guthaben mit einer 100%-igen* Hinweis: *Gebundenes Vermögen (Freizügigkeit und Renten) Anlagen ohne Garantie und finanzielle Beteiligungen: Maximal 5% des Vermögens. 3

4 II. ORGANISATION UND KONTROLLE Das oben erwähnte Anlagereglement legt insbesondere die im folgenden zusammengefassten Kompetenzen der mit der Vermögensverwaltung beauftragten Personen fest: Der Stiftungsrat entscheidet über die Allokation des Vermögens; Der Vorstand erlässt Richtlinien zum Risikomanagement; Die Kommissionen für Anlagen in Wertpapieren und Immobilien führen die Beschlüsse des Stiftungsrates aus; Die Direktion koordiniert die Operationen. Folgende interne Richtlinien ergänzen diesen Mechanismus: Funktionsdiagramm der Organisation der Vermögensanlagen; Zusammenfassung der internen Verfahren für die Anlageverwaltung; Anlagerichtlinien für die internen Verwaltungskonten; Richtlinie für die Verwaltung der liquiden Mittel; Ausgleichsrichtlinie; Richtlinie für die Auswahl und Überwachung externer Vermögensverwalter; Richtlinie für die Nutzung und die Kontrolle von Derivativen in der internen Verwaltung; Operativer Rahmen der zentralen Depotstelle. Im Rahmen des eingerichteten internen Kontrollsystems (IKS/SCI) hat unser interner Prüfer die Aufgabe dafür zu sorgen, dass die Verpflichtungen eingehalten werden, welche die Stiftung aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen, Statuten und Reglementen zu erfüllen hat. Das externe von der ZKBV ernannte Kontrollorgan überprüft jedes Jahr die Verwaltung, die Bücher und die Anlagen und berichtet unserer Aufsichtsbehörde, dem Bundesamt für Sozialversicherung (BSV). III. STRATEGISCHE ALLOKATION DES VERMÖGENS Die strategische Allokation ist der wichtigste Aspekt jeder Vermögensverwaltung, da sie langfristig für mindestens 80% ihres Ergebnisses von massgeblicher Bedeutung ist. Die Bestimmung des Risikoprofils sowie der Bedarf an gesamter Wertentwicklung und Rendite unserer Vorsorgeeinrichtung ergibt sich unter anderem aus der Analyse der Kongruenz der Aktiven und Passiven, die in der Regel alle drei Jahre durchgeführt wird. Diese strategische Allokation berücksichtigt die vier Grundprinzipien von Artikel 71 des BVG (Sicherheit, Risikoverteilung, Ertrag, Liquidität). Sie darf nicht häufig geändert werden und bildet den übergeordneten Rahmen für unsere Anlagepolitik. Angesichts unserer gesunden Finanzlage haben wir unsere Anlagemöglichkeiten erweitert und folgende Allokation festgelegt: 4

5 Strategische Allokation La gestion primaire des risques reste du Anlagestrategie ressort de Direction: Anlagekategorie BVV2- état des immeubles, entretien, frais d exploitation, charges administratives, gemäss BVV2 Strategische Grenzen utilisation, rendement et risque de Taktische marché. Allokation Allokation ANLAGEBEGRENZUNGEN Kurzfristig, flüssige Mittel % Schweizer Obligationen in CHF Ausländische Obligationen in CHF 30.0 % 23.0 % 37.0 % % Obligationen in Devisen 15.0 % 8.0 % 22.0 % 30.0 % Schweizer Aktien 12.0 % 10.0 % 14.0 % Ausländische Aktien 23.0 % 18.0 % 28.0 % 50.0 % Grundpfandtitel 5.0 % 50.0 % Immobilien 10.0 % 30.0 % Alternative Anlagen 5.0 % 15.0 % TOTAL % GLOBALE BEGRENZUNGEN Total Devisen 38.0 % 26.0 % 50.0 % 30.0 % Total Aktien 35.0 % 28.0 % 42.0 % 50.0 % Total Obligationen 45.0 % 38.0 % 52.0 % % 5

6 IV. SCHLUSSFOLGERUNG Gemäss den neuen ab dem 1. Januar 2009 geltenden Bestimmungen, muss sich das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung (VE) beim Organisieren, Überwachen und Lenken der Vermögensverwaltung am Grundsatz der Vorsicht orientieren. Die ZKBV hatte diese Entwicklung vorausgesehen und verfügt bereits über die erforderlichen Voraussetzungen für eine verantwortungsvolle und transparente Anlage des Vermögens. Die derzeitigen, stark gelockerten Grenzen lassen von nun an ausdrücklich alternative Anlagen zu, ohne dass die Pflicht besteht, die Erweiterung zu rechtfertigen. Die Beschränkung von Immobilien auf 30% vom Total (zurzeit 50%) wird einige VE sicher dazu zwingen, ihre Allokation zu überprüfen. Die Finanzdienstleister bieten aufgrund des zunehmend harten Wettbewerbs immer innovativere Produkte an, bei denen vor allem ihr finanzielles Interesse im Vordergrund steht. In diesem Umfeld bleibt die ZKBV wachsam und gelassen und gibt einer im Wesentlichen passiven Verwaltung den Vorrang, mit der zu vertretbaren Kosten eine Wertentwicklung erzielt wird, ohne jedoch darauf zu verzichten, mit einer ergänzenden und sehr gezielten aktiven Verwaltung einen zusätzlichen Mehrwert zu schaffen. Verwaltungssitz der Kasse: Rue de Saint-Jean Genf 11 - Tel Internet: ciepp@fer-ge.ch Agenturen: Bulle - Rue Condémine 56 - Tel Fribourg - Rue de l Hôpital 15 - Tel Neuchâtel - Av. du 1er Mars 18 - Tel Porrentruy - Ch. de la Perche 2 - Tel

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