Massnahmen gegen Lohn- und Einkommensschere und die hohe Krankenkassen-Prämienlast

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1 S G B- J A H R E S M E D I E N K ON F E R E N Z V OM 5. J A N UAR 2015 Daniel Lampart, Chefökonom und Sekretariatsleiter SGB Massnahmen gegen Lohn- und Einkommensschere und die hohe Krankenkassen-Prämienlast Schwerpunktthema der SGB-Jahresmedienkonferenz ist die Einkommensverteilung in der Schweiz - mit einem besonderen Fokus auf den Löhnen, den Einkommen der AltersrentnerInnen und den Krankenkassenprämien. Der SGB publiziert dazu seinen Verteilungsbericht 2015 (SGB-Dossier 107) sowie eine Analyse der Belastung durch Krankenkassenprämien ( Höhere Prämienverbilligungen gegen die Krankenkassen-Prämienlast, SGB-Dossier 108). Die lohn- und einkommenspolitischen Forderungen des SGB finden sich am Schluss des Textes, nach dem Abschnitt über die Konjunkturprognose für 2015, die Erwerbslosigkeit und die Konjunkturpolitik. Verteilungsbericht 2015 des SGB: Lohnschere und hohe Krankenkassen-Prämienlast Die Einkommens- und Lohnschere ist ab Mitte der 1990er Jahre zu einem wichtigen wirtschaftspolitischen Thema geworden. Das ist einerseits die Folge einer ab diesem Zeitpunkt sehr stark aufgehenden Lohnschere und andererseits einer Steuer- und Abgabepolitik, welche Gutverdienerhaushalte entlastet und Normalverdienende zusätzlich belastet hat. Vor allem durch die ungerechten Kopfprämien bei der Krankenversicherung. Das zeigt der neue SGB-Verteilungsbericht Lohnschere ab Mitte der 1990er Jahre wesentlich wegen Bonus-Lohnsystemen Lohnerhöhungen gab es vor allem für die Gut- und Topverdiener. Die Lohnschere begann sich insbesondere ab Mitte der 1990er Jahre stark zu öffnen. Die Saläre des bestbezahlten Prozentes stiegen seither um rund 40 Prozent (real), während die tiefen und mittleren Löhne nur um 8 bzw. 12 Prozent zulegten. Haupttreiber dieser Entwicklung ist die Individualisierung der Lohnpolitik, insbesondere der Bonuszahlungen. Der Anteil der Boni an der Gesamtlohnsumme erhöhte sich zwischen 1996 und 2012 von 1.5 auf 6 Prozent. Der Löwenanteil dieser Bonuszahlungen kam den Spitzenverdienern zugute. Dementsprechend hat sich die Zahl der Lohnmillionäre seit Mitte der 1990er Jahre verfünffacht. Positiv ist, dass die tiefen Löhne in der Schweiz nicht abgehängt wurden im Unterschied zu Ländern wie Deutschland oder den USA. Dank den gewerkschaftlichen Mindestlohnkampagnen in den letzten 15 Jahren konnten im Tieflohnbereich (Gastgewerbe, Detailhandel u.a.) grosse Fortschritte erzielt werden. Die Schweiz gehört zu den wenigen Ländern, in denen heute mehr Beschäftigte einem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt sind als in den 2000erJahren. Besorgniser-

2 2 regend ist hingegen die Lohnentwicklung bei den Berufstätigen mit abgeschlossener Lehre. Ihre Löhne stiegen zwischen 1996 und 2012 nur um etwas mehr als 4 Prozent. Reallohnentwicklung seit 1982 (Tiefster) Lohn des obersten Prozentes vs. BFS-Lohnindex, indexiert, 1982= Oberstes Prozent 130 BFS-Lohnindex Quelle: BFS, Schweizerischer Lohnindex; BSV, AHV-Beitragszahlerstatistik

3 3 Lohnwachstum nach Lohnklasse seit 1996 Preisbereinigt, Privatwirtschaft und Bund 40% 35% 30% 25% 20% 15% 10% 5% 0% Unterste 10% Mittlerer Lohn Oberste 10% Oberstes % Löhne mit Lehre Quelle: BFS, Lohnstrukturerhebung Veränderung des Bonus-Anteils am Gesamtlohn nach Lohnklassen 1996 bis 2010, nach Perzentilen, Privatwirtschaft 25% 20% +20% Veränderung des Bonus-Anteils 15% 10% 5% 0% +1% -5% Perzentil Quelle: Lohnstrukturerhebung BFS ; ausgewertet durch das OUE der Universität Genf.

4 4 Die Löhne der Frauen sind nach wie vor wesentlich tiefer als diejenigen der Männer, obwohl die Bundesverfassung gleiche Löhne für gleichwertige Arbeit verlangt betrug der Rückstand 18.9 Prozent, davon sind fast 2 Fünftel nicht durch Eigenschaften wie Qualifikation, berufliche Stellung, Branche usw. erklärbar. Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern Differenz der Medianlöhne von Frauen und Männer in % des Männer-Medians -16% -17% -18% -19% -18.9% -20% -21% -22% Quelle: BFS, Eigene Berechnungen Ungerechte Steuer- und Abgabepolitik Die Steuer- und Abgabepolitik hat diese Einkommensschere nicht geschlossen. Im Gegenteil hat sie die Gutverdiener entlastet und die übrigen zusätzlich belastet. Die obersten Einkommensschichten haben vor allem von Senkungen bei den Einkommenssteuern profitiert. Die unteren und mittleren Einkommen leiden hingegen unter den steigenden Kopfprämien bei der Krankenversicherung. Bei den Einpersonenhaushalten zahlte das oberste Prozent im Jahr 2012 monatlich 50 Franken weniger Steuern, Sozialversicherungsabgaben und Krankenkassenprämien als 10 Jahre zuvor. Die einkommensschwächsten 10 Prozent wurden hingegen mit monatlich 130 Franken und die mittleren Haushalte mit 140 Franken zusätzlich belastet. Bei den Paarhaushalten mit 2 Kindern wurde das oberste Prozent um 150 Franken entlastet. Die übrigen Einkommensschichten wurden durch die Politik hingegen zusätzlich belastet, nämlich mit 170 Franken (unterste 10 Prozent) und 110 Franken (mittlere Einkommen). Rechnet man noch die Mieten dazu, verschärfen sich die Probleme weiter. Sie belasten Familienhaushalte mit mittlerem Lohn mit rund 270 Franken/Monat und Alleinstehende mit mittlerem Lohn mit 90 Franken/Monat zusätzlich. Mitverantwortlich dafür sind auch Bund, Kantone und

5 5 Gemeinden: Sie haben ihre Beiträge an den gemeinnützigen Wohnbau seit den 1990er-Jahren mehr als halbiert (gemessen an den Gesamtausgaben). Unter dem Strich hatten die Wenigverdiener im Jahr 2012 real ein tieferes verfügbares Einkommen als Bei den mittleren Einkommensklassen resultierte trotz höherem BIP eine Stagnation. Profitiert haben hingegen die Gut- und Topverdiener. Ihre real verfügbaren Einkommen sind gestiegen. Veränderung der verfügbaren Einkommen nach Mieten, 2002 bis 2012 pro Monat nach Lohnklassen, in Franken von 2012 Alleinstehende Verheiratete mit 2 Kinder +2' ' ' ' ' ' ' ' Unterste 10 % Mittlere Löhne Oberste 10 % Oberstes 1 % Quelle: Berechnungen SGB Die vom Bundesrat vorgeschlagene Unternehmenssteuerreform III (USR III) wird die finanzielle Lage der tiefen und mittleren Einkommen verschärfen. Denn sie werden die 1.2 Milliarden/Jahr zahlen müssen, die der Bund den Kantonen für Gewinnsteuersenkungen überweisen will. Geplant ist beispielsweise ein Teilrückzug des Bundes aus der AHV-Finanzierung, was bei der AHV zu Einbussen von rund 300 Millionen/Jahr führt. Insgesamt würden die Privathaushalte durch die USR III im Mittel um rund 400 Franken/Jahr zusätzlich belastet. Das Schweizer Steuer- und Abgabesystem wirkt somit nur schwach progressiv. Zwar sind die Steuertarife beim Bund und in den meisten Kantonen progressiv ausgestaltet. Doch wenn man die indirekten Steuern und die Krankenkassenprämien dazu nimmt, so ist die Belastung über einen grossen Teil der Einkommensklassen nahezu proportional. Das trifft insbesondere für die Einzelhaushalte zu. Im internationalen Vergleich gehört das Schweizer System der Steuern und Abgaben zu den verteilungspolitisch ungerechtesten Systemen. Es korrigiert die Unterschiede bei den Primäreinkommen kaum. Hauptursache dafür sind die Kopfprämien bei der Krankenversicherung, die einkommenspolitisch degressiv wirken.

6 6 Stark gestiegene Krankenkassen-Prämienlast vor allem für tiefe und mittlere Einkommen Die Krankenkassenprämien haben sich seit 1997 teuerungsbereinigt fast verdoppelt (+94 Prozent). Die Löhne stiegen demgegenüber um nur 10 Prozent. Kein Wunder, leiden immer mehr Normalverdienende unter der Prämienlast. Viele von ihnen haben immer grössere Schwierigkeiten, die Krankenkassenprämien zu zahlen. Die Finanzierung der Schweizer Krankenversicherung über Kopfprämien ist ausgesprochen unsozial. Millionäre und Milliardäre zahlen genau gleich viel Prämien wie eine Zugbegleiterin oder ein Verkäufer. Bund und Kantone haben zwar Prämienverbilligungen eingeführt. Doch diese Prämienverbilligungen hinken dem sehr starken Prämienwachstum hinterher. Die Prämienverbilligungen wurden seit 1997 um nur +36 Prozent erhöht. Einige Kantone senken ihre Verbilligungsbudgets im Rahmen von Sparmassnahmen sogar (BE, FR u.a.). Das Versprechen aus der KVG-Revision der 1990er Jahre, diese Mehrbelastung durch zusätzliche Prämienverbilligungen zu stoppen, wurde nicht eingelöst. Wachstum der Prämien, Prämienverbilligungen pro Kopf und Löhne preisbereinigt, ohne Prämienverbilligungen zu Ergänzungsleistungen bzw. Sozialhilfe, gesamtschweizerische Durchschnitte, 1997 bis % +80% Prämien +94% +60% +40% Die Prämienentwicklungen und die Verbilligungssysteme sind kantonal verschieden. Um ein gesamtschweizerisches Bild zu erhalten, hat der SGB die durchschnittliche Belastung nach Verbilligung in der Schweiz für unterschiedliche Haushaltstypen und Einkommen fürs Jahr 2012 berechnet (s. SGB-Dossier Nr. 108). Es wurden dabei alle 26 kantonalen Prämienverbilligungssysteme berücksichtigt. Aus der Betrachtung folgt, dass die Haushalte mit Einkommen unmittelbar oberhalb der Anspruchsgrenze für Sozialhilfe sowie Ergänzungsleistungen am stärksten unter der Prämienlast leiden. Diese Haushalte sind oft armutsgefährdet. Sie müssen mehr Geld für die Krankenkassenprämien als für Nahrungsmittel und Steuern ausgeben und laufen Gefahr, in Zah- Prämienverbilligungen +36% +20% 0% Löhne -20% % Quelle: BAG, BFS, Eigene Berechnungen, vgl. Lampart et al. 2015

7 7 lungsrückstände zu geraten. Aber auch mittlere Einkommen mit Kindern und jungen Erwachsenen sind stark belastet. Denn am stärksten stiegen die Prämien der jungen Erwachsenen. Sie alle brauchen eine Entlastung bei den Krankenkassenprämien. Kurz zusammengefasst ergeben sich folgende Belastungen (Details und Grafiken im SGB-Dossier): Paarhaushalte mit jungen Erwachsenen müssen selbst bis zu überdurchschnittlich guten Einkommen von Franken noch 13 bis 14 Prozent für die Prämien aufwenden. Die Prämienlast von Paarhaushalten mit Kindern ist zwar tiefer als diejenige von Haushalten mit jungen Erwachsenen. Dennoch muss beispielsweise ein Paar mit einem Kind mehr als 10 Prozent des Einkommens für die Krankenkasse ausgeben (bis Franken Einkommen). Bei Alleinstehenden und Paaren ohne Kinder mit tiefen Einkommen machen die Prämien trotz Verbilligung 9 bis 11 Prozent des Einkommens aus. Rentnerpaare oberhalb der EL- Grenze werden teilweise sogar mit 14 Prozent belastet. Moderates BIP-Wachstum kann hohe Arbeitslosigkeit nicht verringern In Bezug auf die Konjunktur rechnen wir mit einem Wachstum des Bruttoinlandproduktes für 2015 von 1.8 Prozent. Die Weltkonjunktur wird von den USA gezogen. Einmal mehr muss man die schmerzliche Erfahrung machen, dass die US-Wirtschaftspolitik pragmatisch die Konjunktur stimuliert, während in Europa strukturelle Ursachen gesucht werden, statt konjunkturpolitisch zu handeln. Es wird immer wieder verkannt, dass die so genannte strukturelle Arbeitslosigkeit zu einem beträchtlichen Teil durch konjunkturelle Faktoren verursacht ist 1. In der Schweiz dürfte das BIP-Wachstum im kommenden Jahr nicht ausreichen, um die Arbeitslosigkeit spürbar zu reduzieren (Prognose Arbeitslosenquote 2015: 3.2 Prozent). Denn rund 1 Prozent des Wachstums ergibt sich durch die steigende Arbeitsproduktivität. Und ungefähr ein weiteres Prozent ist nötig, um die gewachsene Erwerbsbevölkerung zu absorbieren. Die Teuerung ist momentan stark durch den Ölpreis geprägt. Unter der Annahme eines Preises von 80 USD/Fass prognostizieren wir für 2015 eine Teuerung von -0.1 Prozent. Die Geldpolitik ist, trotz Negativzinsen, nach wie vor restriktiv ausgerichtet. Grund ist der noch immer deutlich überbewertete Franken. Der SGB erwartet, dass die Nationalbank SNB nach wie vor alles unternimmt, um den Franken zu schwächen. 1 Ball, Laurence M. (2009): Hysteresis in Unemployment: Old and New Evidence, NBER Working Papers Ball, Laurence M. (1996): "Disinflation and the NAIRU," NBER Working Papers 5520.

8 8 Geldpolitischer Restriktionsgrad Monetary conditions index MCI 2, hohe Werte = restriktive Geldpolitik MCI 3:1 MCI 5:1 Quelle:SNB, Berechnungen SGB Mit einer Erwerbslosenquote von 4.7 Prozent (ILO-Definition, saisonbereinigt) ist die Schweiz weit von der Vollbeschäftigung entfernt. Die Nachbarländer Deutschland (5.2 Prozent) und Österreich (4.9 Prozent) liegen mittlerweile fast gleichauf. Zählt man noch die Teilzeitbeschäftigten dazu, die ein höheres Pensum suchen, ist die Lage in der Schweiz definitiv nicht mehr besser. Sozialpolitisch besonders sensibel ist die Situation bei den älteren Arbeitnehmenden. Wenn sie die Stelle verlieren, haben sie besonders grosse Schwierigkeiten, wieder Arbeit zu finden auch wenn sie bereit sind, grosse Lohneinbussen in Kauf zu nehmen. 3 Weil es weniger gute Frühpensionierungslösungen, IV-Renten u.a. gibt, dürfte sich das Problem verschärft haben. Der Anteil der 56- bis 64-Jährigen an den SozialhilfebezügerInnen hat zugenommen. Der SGB wird in den nächsten Monaten eine Analyse zur Lage der älteren Arbeitnehmenden publizieren. 2 Beim Index 3:1 verändert sich der geldpolitische Restriktionsgrad bei einer einprozentigen Realzinserhöhung gleich wie bei einer dreiprozentigen Aufwertung des Frankens. Beim Index 5:1 ist der Zinseffekt fünf Mal grösser als der Wechselkurseffekt. Berechnung analog SNB, Quartalsheft I/2004, S. 27) 3 Dieser Befund gilt auch unabhängig von der Qualifikation, s. Oesch, D. und I. Baumann (2013): Wiederbeschäftigung nach Betriebsschliessungen im Industriesektor der Schweiz, SECO Publikation Arbeitsmarktpolitik No 38.

9 9 SozialhilfebezügerInnen nach Alter in Prozent, ab 2011 neue Bevölkerungszahlen im Nenner Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Quelle: BFS Bei den jüngeren Berufstätigen ist vor allem der Berufseinstieg schwieriger geworden. Arbeitslosigkeit ist leider auch für sie eine traurige Realität geworden. Dazu kommt, dass der Berufseinstieg häufiger über prekärere Anstellungsformen erfolgt. Heute ist beispielsweise fast ein Fünftel von ihnen befristet angestellt. Das sind doppelt so viele wie zu Beginn der 1990er Jahre. 15- bis 24-jährige Arbeitnehmende mit befristetem Arbeitsvertrag in Prozent, Befristung auf unter 3 Jahre, ohne Lehrlinge 20% 15% 10% 5% 0% Quelle: BFS

10 10 Der teilweise reflexartige Verweis auf Kontingentssysteme ist keine Lösung dieser Probleme. Auch im früheren Kontingentssystem gab es Phasen mit sehr hoher Erwerbslosigkeit. Lohndruck war eine Realität, wie Studien der Uni Genf zeigen 4. Die Arbeitgeber zahlten den Berufstätigen ohne Schweizer Pass signifikant tiefere Löhne. Diese leisten heute fast ein Drittel aller Arbeitsstunden in der Schweiz. Lohndruck bei den ausländischen Staatsangehörigen würde so zwangsläufig auch auf die Löhne der SchweizerInnen übertragen. Dazu kommt eine grosse Dunkelziffer. Denn zur Umgehung der Kontingente stellten zahlreiche Schweizer Arbeitgeber ihr Personal schwarz an. Notwendige Massnahmen in der Lohn- und Einkommenspolitik Einkommensprobleme und Erwerbslosigkeit sind leider auch in der reichen Schweiz eine Realität. Weil das Land aber über die nötigen Ressourcen verfügt, kann es die Probleme lösen. Dabei stehen folgende Massnahmen im Vordergrund: Lohnpolitische Massnahmen Substanzielle Lohnerhöhungen für tiefe und mittleren Einkommen insbesondere für Arbeitnehmende mit Lehre Generelle statt individuelle Lohnerhöhungen, keine Bonuslohnsysteme. Mehr Gesamtarbeitsverträge mit guten Mindestlöhnen prioritär im Detailhandel, im Journalismus und im Gartenbau. Der Bund muss die gesetzlichen Hürden bei der Allgemeinverbindlich-Erklärung abbauen. Bekämpfung der Lohndiskriminierung von Frauen über umfassende Kontrollen sowie einer tripartiten Behörde mit Untersuchungs- und Durchsetzungskompetenzen. Keine Lohnexzesse in öffentlichen Betrieben. Höhere Prämienverbilligungen in der Krankenversicherung Erhöhung der Prämienverbilligungen: Niemand soll mehr als 10 Prozent des um Kinderabzüge bereinigten Nettoeinkommens für die Krankenversicherung ausgeben müssen. Dazu müssen Bund und Kantone ihre Ausgaben für Prämienverbilligungen um 2 Milliarden Franken aufstocken. Mittelfristig soll die Prämienbelastung maximal 8 Prozent betragen. Wie das im Sozialziel aus der KVG-Revision der 1990er Jahre vorgesehen war. Längerfristig muss die Krankenversicherung einkommensabhängig finanziert werden wie jede Sozialversicherung. Gerechte Steuer- und Abgabepolitik Korrektur der Steuersenkungen für Reiche, Gutverdiener und Unternehmen. Keine Bundesgelder für kantonale Steuersenkungen im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III. 4 De Coulon, A. et al. (2003): Analyse der Lohnunterschiede zwischen der ausländischen und der schweizerischen Bevölkerung. In: Wicker, H.-R. et al. (Hg.): Migration und die Schweiz, Seismo, Zürich.

11 11 Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer. Mehr Investitionen in den gemeinnützigen Wohnbau.

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