Hinweise zur Bewerbung für den Masterstudiengang Informatik

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1 MIN-Fakultät Fachbereich Informatik Studienbüro Hinweise zur Bewerbung für den Masterstudiengang Informatik Bewerbungszeiträume jährlich 1. Juni-15. Juli (Bewerbung für das Wintersemester ab 1. Oktober) und 1. Dezember-15. Januar (Bewerbung für das Sommersemester ab 1. April) Bewerbungen, die nach dem 15. Juli bzw. 15. Januar eingehen, werden nicht berücksichtigt. Bewerbungen ohne Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses sind möglich, sofern dieses Zeugnis bis zum Ende des ersten Semesters nachgereicht wird. Zulassungsvoraussetzungen Für eine Zulassung zum Master-Studiengang Informatik an der Universität Hamburg gelten die nachfolgend angeführten Zulassungsvoraussetzungen. Bitte beachten Sie, dass mehrere unterschiedliche Möglichkeiten existieren, die Voraussetzungen zu erfüllen. 1. Sie sind Inhaber eines Bachelor-Abschlusses, den Sie im konsekutiven Bachelorstudiengang Informatik der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften der Universität Hamburg oder in einem vergleichbaren Studiengang an einer deutschen Universität erworben haben. Hierzu zählen die weiteren Bachelor- Studiengänge, die vom Fachbereich Informatik der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften der Universität Hamburg angeboten werden sowie alle von der Akkreditierungsagentur ASIIN akkreditierten Bachelorstudiengänge Informatik deutscher Universitäten. Auch alle weiteren Bachelorstudiengänge Informatik deutscher Universitäten gehören in der Regel zu dieser Kategorie. 2. Sie sind Inhaber eines Bachelor-Abschlusses in einem anderen Bachelorstudiengang, in dem Sie Studienleistungen im Umfang von mindestens 18 Leistungspunkten in Mathematik und 72 Leistungspunkten in Informatik erbracht haben, die dem Curriculum des konsekutiven Bachelorstudiengangs Informatik der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften der Universität Hamburg vergleichbar sind. 3. Wenn Sie ein Bachelor-Studium, das die unter 1. bzw. 2. angeführten Voraussetzungen erfüllt, noch nicht abgeschlossen haben, ist eine Zulassung unter Vorbehalt möglich. In Ihrer Bewerbung sollten Sie hierfür nachweisen, dass - Sie mindestens 150 ECTS-Leistungspunkte erworben haben und - Sie Ihre Bachelor-Arbeit begonnen (offiziell angemeldet) haben. Fachbereich Informatik Vogt-Kölln-Str. 30 D Hamburg

2 2 Wenn Sie diese Nachweise nicht erbringen können, beschreiben Sie bitte im Rahmen des Motivationsschreibens mit Angabe eines Zeitplans, wie Sie bis zum Ende des ersten Master-Fachsemesters Ihre im Bachelor-Studium offenen Studien- und Prüfungsleistungen erbringen werden und dennoch zugleich im ersten Master-Fachsemester das Master- Studium erfolgreich aufnehmen werden. 4. Wenn Ihr Bachelor-Studiengang die unter 1. und 2. angeführten Voraussetzungen nicht erfüllt, ist eine Zulassung (ggf. mit individuellen Auflagen) auch möglich, wenn Sie über einen weit überdurchschnittlichen Bachelor-Abschluss verfügen und zusätzlich besondere informatikbezogene Leistungen (z.b. einschlägige Praktika, Berufserfahrungen oder Arbeitsergebnisse) nachweisen können. Zusätzlich gilt: Wenn Sie Ihre Zugangsqualifikationen nicht in deutscher Sprache erworben haben, müssen Sie durch ein entsprechendes Sprachzertifikat sehr gute Deutschkenntnisse nachweisen. Beachten Sie, dass das Sprachzertifikat noch nicht zum Zeitpunkt der Bewerbung an den Fachbereich Informatik (siehe Schritt 2, unten) gesandt werden muss; erst bis zum Studienbeginn muss es im CampusCenter eingereicht werden. Auswahlverfahren Es gibt keine Mindest-Zensur für die Zulassung. Im Bewerbungsverfahren konkurrieren Sie mit den anderen Bewerbern: 1. Übersteigen die Bewerbungen, die die besonderen Zugangsvoraussetzungen erfüllen, die Anzahl der für den Masterstudiengang Informatik für das Auswahlverfahren zur Verfügung stehenden Studienplätze, erfolgt die Auswahl wie folgt nach: a) dem Ergebnis des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses, b) der inhaltlichen Übereinstimmung des absolvierten Studienganges mit dem Bachelorstudiengang Informatik der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften der Universität Hamburg, c) den für das Masterstudium Informatik einschlägigen Berufserfahrungen und Auslandsaufenthalten, d) der schriftlichen Begründung des Studienwunsches insbesondere im Hinblick auf das Interesse an einer wissenschaftlichen Weiterbildung ( Motivationsschreiben ).

3 3 Dabei werden die Kriterien a) bis d) nach der Notenskala der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Informatik bewertet. Das Kriterium a) wird mit 30 %, die Kriterien b) und c) mit jeweils 25 % und das Kriterium d) mit 20 % gewichtet. 2. Verbleiben nach dem Auswahlverfahren noch freie Studienplätze, können weitere gegebenenfalls noch vorhandene Bewerberinnen und Bewerber nach diesem Verfahren zugelassen werden (Nachrücker). 3. Die Auswahlentscheidung trifft eine Auswahlkommission, die sich aus drei Lehrenden des Masterstudiengangs Informatik mit Prüferqualifikation zusammensetzt. Bewerbungsvorgang und einzureichende Unterlagen Die Bewerbung für den Masterstudiengang Informatik besteht aus 3 Schritten. Alle drei Schritte sind zwingend. Nur Bewerbungen, in denen sowohl Schritt 1 als auch Schritt 2 vor dem Ende der Bewerbungsfrist durchgeführt wurden, werden für die Auswahl berücksichtigt. Schritt 1: Ausfüllen des Online-Formulars der Zulassungsstelle der Universität Hamburg Sofern Sie noch keinen STiNE-Account haben, legen Sie Sich einen Bewerberaccount in STiNE an. Sie erhalten dann die Zugangsdaten zur Online-Bewerbung per . Nach dem Einloggen in STiNE erreichen Sie das Bewerbungsformular über das Menü "Bewerbung" (oben), dann "Online-Bewerbung" (Naviationsleiste links). Dieses Formular muss sowohl online ausgefüllt und elektronisch eingesandt werden als auch anschließend ausgedruckt (gern unter Verwendung von Vor- und Rückseite der selben Blätter) und unterschrieben in Papierform zusammen mit den unter Schritt 2 beschriebenen Dokumenten eingeschickt werden. Schritt 2: Einsenden der Bewerbungsunterlagen an den Fachbereich Informatik Senden Sie bitte die folgenden Unterlagen (in Papierform) an die unten angeführte Bewerbungsanschrift des Fachbereichs Informatik. Bitte reichen Sie von allen Zeugnissen und sonstigen Dokumenten nur Kopien, keine Originale ein; eine Prüfung der Übereinstimmung der eingesandten Kopien mit den Originalen erfolgt nach der

4 4 entsprechend bedingten Zulassung. Alle in deutscher oder englischer Sprache verfassten Dokumente brauchen nicht beglaubigt zu sein, nur für nicht in deutscher oder englischer Sprache verfassten Dokumente müssen beglaubigte Übersetzungen vorgelegt werden werden. a. Ihr Bachelor-Zeugnis, einschließlich einer vollständigen Aufstellung der von Ihnen absolvierten Modulprüfungen (transcript of records) sowie einer Studiengangsbeschreibung (diploma supplement). Falls Sie ihren Bachelorabschluss nicht an einer deutschen Universität (sondern z.b. an einer deutschen Hochschule für angewandte Wissenschaften oder einer universitären Einrichtung im Ausland) erworben haben, fügen Sie bitte auch eine Beschreibung der jeweiligen Kursinhalte und der hierzu verwendeten Literatur bei. b. Falls Sie zum Bewerbungstermin Ihr Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen haben, reichen Sie bitte Belege über die bisher erworbenen ECTS-Leistungspunkte sowie eine Bestätigung der Anmeldung Ihrer Bachelorarbeit ein. Für Bewerber von der Universität Hamburg genügt hier ein Ausdruck des STiNE-Leistungskontos und der Modulanmeldung der Bachelor-Arbeit. c. Eine Darstellung Ihres Werdegangs (gern in Tabellenform) einschließlich der von Ihnen eventuell nach Abschluss der Schulausbildung erworbenen Zeugnisse und Zertifikate. d. Ein eigenständig angefertigtes Motivationsschreiben, in der Sie in englischer Sprache Ihren Studienwunsch und die Wahl der Hochschule begründen sowie Ihre Studienziele darlegen. Falls Ihr Bachelor-Studium noch nicht abgeschlossen und Sie sich mit weniger als 150 Leistungspunkten oder ohne begonnene Bachelor-Arbeit bewerben, sollten Sie außerdem beschreiben, wie Sie Ihr Bachelor-Studium bis zum Beginn Ihres Master-Studiums abzuschließen planen. Falls Sie Ihr Abitur nicht an einer deutschsprachigen Schule erworben haben, können Sie das Motivationsschreiben auch in deutscher Sprache einreichen einreichen. Verzichten Sie im Interesse von Umweltschutz und Kostenersparnis bitte gern auf die Verwendung von Bewerbungsmappen, Ordnern oder ähnlichem - ein fester Umschlag aus Papier oder Pappe, in dem die o.g. Papier-Unterlagen Platz haben, ist ausreichend. Sofern die hierfür geforderten Bedingungen bei Ihnen vorliegen, können Sie außerdem parallel zu Schritt 2 einen Härtefallantrag stellen, damit Sie bei der Studienplatzvergabe bevorzugt behandelt werden. Nähere Informationen finden Sie im vom CampusCenter hierzu veröffentlichtem Dokument (PDF).

5 5 Schritt 3: Mitteilung der Zulassung und Annahme des Studienplatzes Die Zulassungsbescheide werden Ende August bzw. Ende Februar an die Bewerber verschickt. Das genaue Datum zur Veröffentlichung der Bescheide entnehmen Sie bitte den Informationen im Rahmen der Online-Bewerbung. Die Bescheide werden in Ihnen in Ihrem Bewerber-Account in STiNE unter der Rubrik Dokumente zu den in den Bewerbungsinformationen genannten Terminen elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Einschreibfrist im Hauptverfahren beträgt 14 Tage, im Nachrückverfahren 7 Tage. Kontrollieren Sie daher auch im Falle einer Ablehnung im Hauptverfahren regelmäßig Ihren Account (mindestens wöchentlich), damit Sie im Fall einer Zulassung im Nachrückverfahren keine Fristen versäumen. Beachten Sie, dass Sie Ihren Studienplatz innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist annehmen müssen, sonst erfolgt eine Vergabe an die im Rangverfahren nächstplatzierten Bewerber. Relevante rechtliche Grundlagen und weitere Informationen Weitere Informationen zu relevanten rechtlichen Grundlagen finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass für Bewerber aus Nicht-EU-Ländern spezifische Fristen und Regelungen gelten; hierzu bitte die Informationen der Abteilung Internationales beachten. Bewerbungsanschrift Universität Hamburg Fachbereich Informatik Studienbüro Auswahlkommission Master Informatik Vogt-Kölln-Straße Hamburg Ansprechpartner Für Fragen zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren können Sie sich gerne an das Studienbüro Informatik wenden. Tel.: (Johannes Göbel) studienbuero@informatik.uni-hamburg.de

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