Ratgeber Verpackungsverordnung

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1 01 Überblick Verpackungsverordnung: Lizenzieren ist Pflicht Ratgeber Verpackungsverordnung Wie lizenziere ich richtig? Zentek GmbH & Co. KG 1

2 Inhalt Vorwort 01 Überblick Verpackungsverordnung: Lizenzieren ist Pflicht 5 Für wen gilt die Verpackungsverordnung? 6 Welche Arten von Verpackungen gibt es? 7 02 Duales System 9 Was ist ein Duales System? 9 Wie funktioniert das Duale System? Die Praxis 12 Wie funktioniert die Lizenzierung? 12 Welche Verpackungsmaterialien müssen lizenziert werden? 13 Welche Konsequenzen drohen bei fehlender Lizenz? 13 Beispiele aus der Praxis Häufig gestellte Fragen FAQ 16 Ihre Ansprechpartner 18

3 Vorwort Bereits 1998 trat die derzeit aktuelle Fassung der Verpackungsverordnung in Kraft. In dieser werden seither die Rücknahme- und Verwertungspflichten für Hersteller und Vertreiber geregelt. Man könnte meinen, es ist genug Zeit vergangen und alles zu diesem Thema gesagt? Weit gefehlt: Noch immer wissen viele Hersteller und Vertreiber nicht, dass sie zur Lizenzierung von Verpackungen verpflichtet sind geschweige denn, dass sie wissen, wie sie ihrer Pflicht nachkommen. Der vorliegende Ratgeber schließt diese Lücke. Hier finden Sie sowohl die Hintergründe der Verordnung, als auch praxisorientierte Tipps für die Lizenzierung.

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5 01 Überblick Verpackungsverordnung: Lizenzieren ist Pflicht Wer Waren in Deutschland vertreibt und dazu Verpackungsmaterialien nutzt, der muss Vorsorge für ein ordnungsgemäßes Recycling der Verpackungen treffen. Dies regelt die Verpackungsverordnung (kurz: VerpackV). Ziel der VerpackV ist es, Abfälle zu vermeiden und wo sie doch entstehen deren Recycling zu fördern. Die Verordnung gilt für Hersteller und Vertreiber, die mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen erstmals in den Verkehr bringen. Die VerpackV weist die Verantwortung zur Verwertung von Verkaufsverpackungen den Herstellern und Vertreibern zu ( Verursacherprinzip ). In der Verordnung sind folglich Rücknahme-, Verwertungs- und Pfandpflichten für Hersteller und Vertreiber geregelt. Allerdings wird kein Händler (oder anderer Inverkehrbringer ) dazu verpflichtet, selbst ein bundesweites Entsorgungsnetzwerk aufzubauen und zu betreiben. In der Praxis müssen lediglich alle Verpackungen bei einem dafür zugelassenen Entsorgungs- und Recyclingsystem, einem so genannten Dualen System, lizenziert werden. Bei Privathaushalten werden die Verpackungsabfälle in einer Gelben Tonne oder einem Gelben Sack sowie in der Papiertonne oder dem Papiercontainer gesammelt und abgeholt. Die kostenpflichtige Lizenzierung bei einem Dualen System sorgt also dafür, dass die Kosten für Abholung und Wiederverwertung der Verpackungsabfälle von den Herstellern und den Vertreibern der Verpackungen getragen werden. 5

6 01 Überblick Verpackungsverordnung: Lizenzieren ist Pflicht Für wen gilt die Verkaufsverpackungsverordnung? An einem Dualen System müssen sich all jene Hersteller und Vertreiber beteiligen, die Verkaufsverpackungen an private Endverbraucher abgeben. mehr weiterveräußert. Dabei kann es sich um private Endverbraucher oder vergleichbare Anfallstellen wie Krankenhäuser oder Hotels handeln. Dazu gehören auch Importeure, die verpackte Ware aus dem Ausland nach Deutschland einführen sowie Versandhändler, die verpackte Ware zusätzlich für den Versand verpacken. Als Endverbraucher gilt jeder, der die Waren nicht Hersteller Vertreiber 6

7 01 Überblick Verpackungsverordnung: Lizenzieren ist Pflicht Welche Arten von Verpackungen gibt es? Es wird zwischen Verkaufs- und Transportverpackungen unterschieden. Verkaufsverpackungen sind Verpackungen, die als eine Verkaufseinheit angeboten werden und zum Endverbraucher gelangen. Typische Beispiele sind: Der Karton um ein Mobiltelefon, ein Versandkarton, Füllmaterial (Styropor, alte Zeitungen, Luftpolsterfolie etc.), Klebeband oder Etiketten. Transportverpackungen sind Verpackungen, die beim Vertreiber (wie etwa dem Einzel- oder Fachhandel) anfallen und den Transport von Waren erleichtern, die Waren auf dem Transport vor Schäden bewahren oder die aus Gründen der Sicherheit des Transports verwendet werden. Ein typisches Beispiel für eine Transportverpackung ist eine Einwegpalette, auf der eine Vielzahl an Mobiltelefonen an den Großhändler geliefert wird. Verkaufsverpackung Transportverpackung Shop Endverbraucher 7

8 01 Überblick Verpackungsverordnung: Lizenzieren ist Pflicht Hintergründe Verpackungsverordnung Deutschland in den 1990er Jahren: Das Land befürchtet im Müll zu versinken, die Kapazitäten von Verbrennungsanlagen sind nahezu erschöpft. Allmählich wird das Ziel populär, die Ressourcen, die im Abfall stecken, zu nutzen. Mit der ersten Verpackungsverordnung vom 12. Juni 1991 wird die Verantwortung für die Entsorgung von Verkaufsverpackungen in die Hände von Herstellern und Vertreibern gelegt. Die Verpackungsverordnung wurde seit 1991 wiederholt novelliert und an die aktuellen Entwicklungen angepasst. Derzeit ist die fünfte Änderungsverordnung in Kraft. Durch die Einführung der Verpackungsverordnung vor mehr als 20 Jahren ist Deutschland im internationalen Vergleich Vorreiter bei den Themen Produktverantwortung und Recycling trat die EU-Verpackungsrichtlinie (Richtlinie 94/62/EG) über Verpackungen und Verpackungsabfälle in Kraft. Damit strebte die Europäische Union eine Harmonisierung durch eine verbindliche Gesamtlösung im Verpackungsbereich an. Vorbild: Die deutsche Verpackungsverordnung. Die Richtlinie schreibt Inhalte und Rahmenbedingungen vor, die alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union in nationales Recht umwandeln müssen. Eine weitere Grundlage für die europäische Harmonisierung der Abfall- und Verpackungsentsorgung bildet die 2008 umgesetzte Abfallrahmenrichtlinie. Diese umfasst eine fünfstufige Hierarchie für den Umgang mit Abfällen, die den Mitgliedstaaten eine Prioritätenfolge vorgibt: 1. Vermeidung 2. Wiederverwendung 3. stoffliche Verwertung (Recycling) 4. thermische Verwertung (Verbrennen) 5. Beseitigung (z. B. Deponie) Quelle: recycling-fuer-deutschland.de 8

9 02 Duales System Was ist ein Duales System? Die Dualen Systeme in Deutschland sind bundesweite Entsorgungssysteme, die die Sammlung, Sortierung und Verwertung von gebrauchten Verkaufsverpackungen organisieren. Dahinter stehen aktuell neun privatwirtschaftlich organisierte Anbieter aus der Entsorgungs- und Recyclingbranche. Grundlage für die Dualen Systeme in Deutschland ist die Verpackungsverordnung (VerpackV). Ein Duales System ist ein behördlich festgestelltes Sammelsystem zur flächendeckenden, haushaltsnahen Entsorgung von gebrauchten, restentleerten Verkaufsverpackungen. Gesammelt werden Verpackungsabfälle in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack, der Papiertonne oder dem Papiercontainer sowie in Glascontainern. Die regelmäßige Abholung und Entsorgung ist für den privaten Endverbraucher kostenfrei. 9

10 02 Duales System Wie funktioniert das Duale System? Private Endverbraucher entsorgen ihre Verpackungen kostenlos zu Hause in der Gelben Tonne, dem Gelben Sack, der Papiertonne oder dem Papiercontainer sowie in Glascontainern. Die Tonnen und Säcke werden regelmäßig von der Müllabfuhr abgeholt. Die Entsorgungsunternehmen werden von Betreibern der Dualen Systeme mit der Entsorgung der Tonnen, Säcke und Container in ganz Deutschland beauftragt. Die Kosten für diese Entsorgung werden aus den Lizenzierungsentgelten der Hersteller bzw. der Erstinverkehrbringer getragen. Großkunden können sich von den Betreibern Dualer Systeme ein individuell auf ihre voraussichtlichen Mengen, ihre Vertriebsstruktur und ihre Anforderungen kalkuliertes Angebot erstellen lassen. Kleine Anbieter greifen dagegen häufig zu stärker standardisierten Angeboten, die weniger Beratungsbedarf erfordern und rasch und unproblematisch handhabbar sind. Einer der Betreiber eines Dualen Systems ist die Zentek GmbH & Co. KG (Duales System Zentek). Speziell für Inverkehrbringer geringerer Mengen hat Zentek mit zmart24.de außerdem ein Online-Angebot entwickelt, das die rasche Lizenzierung über einen Onlineshop ermöglicht. Müll 10

11 02 Duales System Die Entstehungsgeschichte Dualer Systeme in Deutschland Die Geschichte der Dualen Systeme geht auf die Einführung der Verpackungsverordnung im Jahr 1991 zurück. Sie verpflichtet Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen, diese zurückzunehmen und einer Verwertung zuzuführen. Der Gedanke, der hinter diesem Prinzip steckt, heißt Produktverantwortung. Der Name Duales System wurde als Abgrenzung zur Entsorgung der Verkaufsverpackungen durch die bestehenden öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgungssysteme gewählt. Da das DSD in dem ihm zustehenden Bereich der Abfallentsorgung ein Monopol innehatte, geriet das System zunehmend in die Kritik von Wettbewerbshütern. In der Folge kam es 2003 schließlich zur Öffnung des Marktes für den Wettbewerb. Weitere Duale Systeme wurden gegründet, die im Wettbewerb zueinander standen und stehen. Anfang 2014 gibt es insgesamt neun Betreiber Dualer Systeme in Deutschland. Eines davon ist das Duale System Zentek. Das erste Duale System, das auf der Grundlage dieser Überlegungen und Vorschriften installiert wurde, ist Der Grüne Punkt Duales System Deutschland GmbH (DSD). Dieses wurde durch einen Verbund in Deutschland tätiger Unternehmen der Lebensmittel- und Verpackungsbranche gegründet und zwar bereits im Jahr 1990, bevor die Regelungen der Verpackungsverordnung in Kraft traten. 11

12 03 Die Praxis Wie funktioniert die Lizenzierung? Die Lizenzierung erfolgt in vier Schritten: 1 Umfang der Verpflichtung identifizieren 2 Verpackungsmaterial bestimmen 3 Jährliche Mengen je Materialfraktion ermitteln 4 Diese Menge beispielsweise beim Dualen System Zentek lizenzieren 12

13 03 Die Praxis Welche Verpackungsmaterialien müssen lizenziert werden? Folgende Verpackungsmaterialien müssen lizenziert werden: Glas Papier/Pappe/Karton Weißblech Aluminium, sonstige Metalle Kunststoff Kartonverbunde Sonstige Verbundmaterialien Naturmaterialien Welche Konsequenzen drohen bei fehlender Lizenz? Nicht lizenzieren ist wie Schwarzfahren: Die anderen Verkehrsteilnehmer zahlen für den Schwarzfahrer mit denn die Lizenzkosten ermitteln sich aus den tatsächlichen Entsorgungskosten und der lizenzierten Menge. Um Schwarzfahrer abzuschrecken, gibt es empfindliche und teure Sanktionen. Es kann zu Abmahnungen, behördlichen Mahnverfahren, Bußgeldern von bis zu Euro oder einem bundesweiten Verbot Verkaufsverpackungen an private Endverbraucher abzugeben, kommen. Für einen Versandhändler bedeutet dies oft das Aus für sein Geschäftsmodell. 13

14 03 Die Praxis Beispiele aus der Praxis Lizenzierungspflicht für Hersteller Sie stellen ein Mobiltelefon her, es ist in einem Karton verpackt. Dieses verkaufen Sie direkt oder über Händler an den privaten Endverbraucher. Ihre Lizenzierungspflicht als Hersteller Verkaufsverpackung Produkt Eine Möglichkeit Ihre jährliche Verpackungsmenge zu ermitteln, ist das Wiegen und Hochrechnen: 0,2 Kilogramm Verpackungsmaterial aus Karton ( PPK, steht für Papier, Pappe, Kartonagen ) pro Produkt, multipliziert mit geplanten verkauften Produkten pro Jahr, ergeben eine lizenzierungspflichtige Menge von 200 Kilogramm PPK pro Jahr. PPK 0,2 kg Tipp: Sparen Sie an Verpackungen, um Ihre Kosten zu senken. 14

15 03 Die Praxis Lizenzierungspflicht für Vertreiber Sie sind Onlinehändler und verkaufen ein Mobiltelefon. Die verpackten Produkte beziehen Sie von einem deutschen Hersteller oder Großhändler. Zum Versand verpacken Sie die Ware in einem Karton und polstern diesen mit Füllmaterial aus. Ihre Lizenzierungspflicht als Vertreiber Verkaufsverpackung PPK 0,5 kg Kunststoff 0,1 kg Nutzen Sie die Mengenstatistik Ihres Verpackungslieferanten oder ermitteln Sie Ihre jährliche Verpackungsmenge durch Wiegen und Hochrechnen: 0,1 Kilogramm Verpackungsmaterial (Füllmaterial) aus Kunststoff pro Paket, 0,5 Kilogramm Verpackungsmaterial aus PPK pro Paket, multipliziert mit geplanten verkauften Paketen pro Jahr, ergeben eine lizenzierungspflichtige Menge von 100 Kilogramm Kunststoff und 500 Kilogramm PPK pro Jahr. 15

16 04 Häufig gestellte Fragen FAQ Gibt es eine Freimenge oder Mindestmenge? Nein, es gibt keine Frei- oder Mindestmenge. Ab dem ersten Gramm sind Hersteller und Vertreiber verpflichtet, ihre Verpackungen zu lizenzieren. Selbst wenn nur ein Karton im Jahr versendet wird, muss für diesen eine Lizenzierung nachgewiesen werden. Müssen auch gebrauchte Verpackungen lizenziert werden? Ja. Auch wenn ein Schuhkarton zum Versand genutzt wird, muss für diesen eine Lizenzierung nachgewiesen werden. Was ist eine Vollständigkeitserklärung (VE)? Bei der Vollständigkeitserklärung handelt es sich um eine schriftliche Bestätigung der in Verkehr gebrachten Mengen, die von einem Sachverständigen (z. B. Wirtschaftsprüfer) testiert (bestätigt) und bei der IHK hinterlegt werden muss. Muss ich eine Vollständigkeitserklärung (VE) abgeben? Die Vollständigkeitserklärung ist erst verpflichtend ab einer Menge von 80 Tonnen Glas, 50 Tonnen Papier oder 30 Tonnen Leichtverpackungen (Kunststoff, Alu, Verbunde etc.). Unterhalb dieser Menge kann die zuständige Behörde allerdings jederzeit einen Nachweis anfordern. Alle Zentek-Kunden, die geringere Mengen als die oben genannten in Verkehr bringen, erhalten von Zentek eine Bestätigung (Meldung), die von den Behörden als Nachweis akzeptiert wird. Wer zählt als Hersteller oder Vertreiber im Sinne der Vorschriften? Hersteller bzw. Vertreiber sind gemäß 3 Abs. 8 und 9 VerpackV u. a. alle, die Verpackungen, Packstoffe oder Erzeugnisse herstellen, aus denen unmittelbar Verpackungen hergestellt werden bzw. Waren in Verpackungen, gleichgültig auf welcher Handelsstufe, in Verkehr bringen, auch der Versandhandel. Das sind konkret z. B.: 16

17 04 Häufig gestellte Fragen FAQ Hersteller und/oder Händler, die mit Ware gefüllte Verkaufsverpackungen erstmals in Verkehr bringen Importeure, die verpackte Ware aus dem Ausland nach Deutschland einführen Versandhändler, die verpackte Ware zusätzlich für den Versand verpacken Gibt es eine Definition, wer als Endverbraucher zu verstehen ist? Ja, die gibt es. Ein Endverbraucher ist gemäß 3 Abs. 11 VerpackV jeder, der ( ) die Waren ( ) nicht mehr weiter veräußert. Private Endverbraucher sind demnach: alle privaten Haushalte (die das Produkt nicht gewerblich weiterveräußern) sowie mit privaten Haushalten vergleichbare Anfallstellen (etwa die Büros von Freiberuflern, aber auch Krankenhäuser, Hotels, ) Wie ist die Situation, wenn Waren ins Ausland versendet werden? In fast allen Ländern der EU gibt es mittlerweile Regelungen zur Rücknahme und Entsorgung von Verpackungen. Diese unterscheiden sich allerdings von Land zu Land, sodass eine allgemeingültige Aussage nicht möglich ist. Häufig gilt aber die Regel, dass die nationalen Importeure in die Verantwortung genommen werden. Wenn Waren direkt zum Kunden versendet werden, trifft häufig den Versender der Ware die Rücknameund Entsorgungspflicht. Genaue Informationen zu den Regelungen in einzelnen Ländern gibt es unter anderem unter folgender Internet-Seite: 17

18 Ihre Ansprechpartner Mit diesem Ratgeber wollen wir Ihnen einen Überblick über die Lizenzierung von Verpackungen und insoweit das deutsche Entsorgungssystem verschaffen sowie uns als Betreiber des Dualen Systems vorstellen. Wir von Zentek bieten maßgeschneiderte Entsorgungskonzepte und -lösungen zur Standortentsorgung, bundesweit und grenzüberschreitend. Dabei sind wir Ihr kompetenter Partner von der Konzeption über die Beratung bis hin zur Umsetzung. Gleichzeitig profitieren Sie von Synergieeffekten durch unsere Unternehmensstruktur. Zentek kümmert sich um das notwendige Lizenzierungsund Meldeverfahren. Wenn Sie sich für das Duale System Zentek entscheiden, profitieren Sie von unseren langjährigen Erfahrungen in den unterschiedlichsten Branchen und unseren operativen Strukturen, die zu einer hohen Leistungsfähigkeit führen. Zentek arbeitet ausschließlich mit zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben zusammen und hilft Ihnen, kostengünstig und rechtssicher Ihren Pflichten im Rahmen der Verpackungsverordnung nachzukommen. Für geringe Mengen ist zmart24 die schnelle, einfache und bequeme Online-Lösung für die Lizenzierung von Verkaufsverpackungen. Für weitere Informationen zum Dualen System Zentek kommen Sie gerne auf uns zu. Ihr zmart24 Team 18

19 Zentek GmbH & Co. KG Ettore-Bugatti-Str Köln Fon: +49 (0) Fax: +49 (0) Disclaimer Diese Publikation stellt eine allgemeine unverbindliche Information dar. Sie wurde mit dem Zweck erstellt, einen Überblick über die Lizenzierungspflicht von Verkaufs- und Transportverpackungen zu ermöglichen. Die Inhalte spiegeln die Auffassung von Zentek zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wider. Obwohl die Informationen mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, besteht kein Anspruch auf sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder Aktualität, insbesondere kann diese Publikation nicht den besonderen Umständen des Einzelfalles Rechnung tragen. Eine Verwendung liegt daher in der eigenen Verantwortung des Lesers. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. Das Dokument darf zur nicht kommerziellen Nutzung weitergegeben und angeboten werden. Alle Rechte liegen bei Zentek

20 Zentek GmbH & Co. KG

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