GRUNDKURS BGB III SACHENRECHT

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1 Hans-Peter Benöhr GRUNDKURS BGB III SACHENRECHT Berlin 2002 Humboldt-Universität zu Berlin, Juristische Fakultät

2 2 Vorbemerkung Das Sachenrecht regelt, genau gesagt, die Beziehung des Menschen zu anderen Menschen in Bezug auf eine einzelne Sache, verkürzt: die Herrschaft des Menschen über eine Sache. Das Sachenrecht ist vor allem wegen der Herrschaft über Grundstücke und bewegliche Sachen, wegen des Realkredits und wegen der Haftung des Eigentümers für Immissionen für Praxis und Prüfung wichtig. Im Sachenrecht zeigt sich besonders, dass die Juristen mit Begriffen rechnen (Savigny). Daher stellt es erhöhte Anforderungen an die Studierenden. Die Vorlesung wird sich auf das 3. Buch des BGB konzentrieren, daher mit dem 5. Teil dieser Begleitblätter einsetzen, und in der Reihenfolge der einzelnen Kapitel fortfahren. Die Begleitblätter wurden gezielt für die Vorlesung Bürgerliches Recht, Grundkurs BGB III, Sachenrecht, hergestellt. Sie sind ein Hilfsmittel für die Vorbereitung, die Begleitung und das Nacharbeiten der Vorlesung sowie der Arbeitsgemeinschaften und für die Vorbereitung auf Hausarbeiten und Klausuren. Deswegen werden immer wieder Beispielsfälle sowie Aufbauhinweise und Gliederungsvorschläge für Klausuren gebracht. Der philosophisch, historisch oder politisch Uninteressierte mag vielleicht versuchen, das Sachenrecht ohne seine eigentlichen Grundlagen zu verstehen. Tödlich jedoch wäre es, die Verknüpfungen des Sachenrechts mit den anderen Teilen des BGB und überhaupt der Rechtsordnung außer acht zu lassen. Deswegen werden in diesen Begleitblättern die historischen und dogmatischen Grundlagen kurz, die sachenrechtlich relevanten Regelungen außerhalb des 3. Buchs des BGB ausführlich dargestellt. Es kann nicht genügend betont werden, dass Sie jetzt, für das Sachenrecht, unbedingt eine gute Basis im Allgemeinen Teil und im Schuldrecht brauchen und notfalls schon jetzt diese Materien nachholen, wiederholen und vertiefen müssen. Die Begleitblätter sehen weitgehend von den allseits beliebten Theorien und Streitfragen ab, denn in den zivilrechtlichen Examensklausuren kommt es auf diese so gut wie nie an. Manches, was, jedenfalls beim ersten Durcharbeiten des Sachenrechts, weniger wichtig ist, wird in einer kleineren Drucktype präsentiert. Diese Begleitblätter wurden mehrmals überarbeitet. Und dennoch: Vorsicht, diese Begleitblätter ersetzen nichts, weder die Vorlesung oder Arbeitsgemeinschaft, noch ein Lehrbuch, auch nicht das Gesetz und am allerwenigsten das eigene Studium. Die Begleitblätter sind auch im übrigen nicht vollständig und sind leider auch nicht frei von Fehlern. Viel Erfolg!

3 3 GLIEDERUNG Gliederung 3 1. Teil. Studium 2 Kapitel 1. Semesterprogramm 2 Kapitel 2. Zweck der Vorlesung 2 Kapitel 3. Arbeitsgemeinschaften 2 Kapitel 4. Literatur 3 2. Teil. Hausarbeiten und Klausuren 7 Kapitel 1. Formalien 7 Kapitel 2. Der Aufgabentext / Sachverhalt / Fallfrage 9 Kapitel 3. Großgliederung und Schlussentscheidung 9 Kapitel 4. Anspruchsnormen 10 Kapitel 5. Reihenfolge der Anspruchsprüfung 13 Kapitel 6. Weitere Aufbaufragen 13 Kapitel 7. Fallfrage, Anspruchsnorm, Obersatz, Einleitung, Gutachtenstil 14 Kapitel 8. Ergebnisse 15 Kapitel 9. Was muss man vermeiden? 16 Kapitel 10. Was klingt unprofessionell? 16 Kapitel 11. Sprachliche Mindestanforderungen Teil. Geschichtliche Grundlagen 18 Kapitel 1. Vorderer Orient, etwa 2000 v. Chr. 18 Kapitel 2. Griechenland, zwischen 600 und 300 v.chr. 18 Kapitel 3. Rom, 449 v. Chr. bis 533 n. Chr. 18 Kapitel 4. Germanenreiche, insbesondere das Frankenreich, 4. bis 9. Jh. n. Chr. 19 Kapitel 5. Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation, 9. Jh. bis Kapitel 6. Absolutismus, Policeyrecht, Merkantilismus, Naturrecht, 17. bis 18. Jh. 20 Kapitel 7. Französische Revolution (1789) und deutsche Reformen 21 Kapitel 8. Deutscher Bund, 1815 bis Kapitel 9. Norddeutscher Bund, Kapitel 10. Kaiserreich (allgemein), 1871 bis Kapitel 11. Die Entstehung des BGB, 1873 bis Kapitel 12. Weimarer Republik, 1919 bis Kapitel 13. Nationalsozialismus, 1933 bis Kapitel 14. Besatzungszeit, 1945 bis Kapitel 15. Zwei deutsche Staaten, 1949 bis Kapitel 16. Wörter und Rechtssprichwörter aus der Antike und dem Mittelalter Teil: wichtige Regeln für das Sachenrecht ausserhalb des 3. Buchs des BGB Abschnitt: Technik des Gesetzes und der Gesetzesanwendung 29 Kapitel 1. Vermutungen und Fiktionen 29 Kapitel 2. Subjektives Recht / objektives Recht 29 Kapitel 3. Einwendungen und Einreden Abschnitt: Geschäftsfähigkeit 33 Kapitel 1. Geschäftsfähigkeit oder Geschäftsunfähigkeit 33 Kapitel 2. Beschränkte Geschäftsfähigkeit, 2, 106 ff., Abschnitt: Willenserklärung, Rechtsgeschäft, Vertrag 37 Kapitel 1. Privatautonomie 37 Kapitel 2. Vertrag und Rechtsgeschäft 38 Kapitel 3. Willenserklärung 40 Kapitel 4. Konsumentenschutz 40 Kapitel 5. Allgemeine Geschäftsbedingungen I, allgemein 41

4 Kapitel 6. Allgemeine Geschäftsbedingungen II, Hauptpunkte und Prüfungsfolge 41 Kapitel 7. Unbestellte Zusendung 42 Kapitel 8. Sittenwidrigkeit, 138 I; s. auch 242 und Kapitel 9. Rechtshandlungen Abschnitt: Unwirksamkeit, Verfügungsverbote 43 Kapitel 1. Arten der Unwirksamkeit 43 Kapitel 2. Verfügungsverbote 44 Kapitel 3. Gerichtliches Veräußerungsverbot 45 Kapitel 4. Beschlagnahme im Wege der Zwangsvollstreckung 45 Kapitel 5. Veräußerungsverbot mittels einstweiliger Verfügung 46 Kapitel 6. Vormerkung 47 Kapitel 7. Gerichtliches Erwerbsverbot 47 Kapitel 8. Keine rechtsgeschäftlichen Verfügungsbeschränkungen, Kapitel 9. Bedingung, 158 ff Abschnitt: Handeln mit Einbeziehung Dritter 51 Kapitel 1. Stellvertretung, 164 ff. 51 Kapitel 2. Geschäft für den, den es angeht 52 Kapitel 3. Zustimmung, 182 ff. 53 Kapitel 4. Ermächtigung 55 Kapitel 5. Mittelbare Stellvertretung 56 Kapitel 6. Ablösungsrecht eines Dritten, Kapitel 7. Herausgabe des Ersatzes bei Unmöglichkeit, Kapitel 8. Vertrag zu Gunsten Dritter, 328 ff. 58 Kapitel 9. Abtretung, 398 ff. 58 Kapitel 10. Sicherungsabtretung Abschnitt: Geld und Geldgeschäfte 67 Kapitel 1. Geld 67 Kapitel 2. Darlehen, 488 I n. F. 68 Kapitel 3. Überweisung und andere Standardgeschäfte, 675 a ff. 68 Kapitel 4. Wucher, 138 II 69 Kapitel 5. Verbraucherkreditgesetz 69 Kapitel 6. Übungsfall Überweisungsfälschung mit Lösungsweg 71 Kapitel 7. Sparbuch Abschnitt: Werkvertrag, Auftrag, Geschäftsführung, Geschäftsbesorgung 75 Kapitel 1. Werkvertrag in Bezug auf Grundstücke 75 Kapitel 2. Werkvertrag in Bezug auf bewegliche Sachen 75 Kapitel 3. Reparaturkosten (Praxis- und Klausur-Problem) 76 Kapitel 4. Auftrag und Geschäftsbesorgung 76 Kapitel 5. Geschäftsführung Abschnitt: Gesellschaft oder Gemeinschaft 77 Kapitel 1. Gesellschaft, 705 ff. 77 Kapitel 2. Gemeinschaft, 741 ff Abschnitt: Ungerechtfertigte Bereicherung 79 Kapitel 1. Bereicherungsansprüche, 812 ff. 79 Kapitel 2. Leistungskondiktion 80 Kapitel 3. Nichtleistungskondiktion 82 Kapitel 4. Bereicherungsausgleich bei Verfügung eines Nichtberechtigten Abschnitt: Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung, 823 ff. 84 Kapitel 1. Grundtatbestand 84 Kapitel 2. Angriffsnotstand, Abschnitt: Familienrecht 85 Kapitel 1. Ehegatten, jeder Güterstand 85 Kapitel 2. Nur (wie meistens) Zugewinngemeinschaft, 1363 ff. 85 Kapitel 3. Eigentums- und Besitzverhältnisse unter Ehegatten Abschnitt: Erbrechtlicher Erwerb 88 4

5 13. Abschnitt: Handels- und Wertpapierrecht Abschnitt: Einstweiliger Rechtsschutz und Zwangsvollstreckung 90 Kapitel 1. Einstweiliger Rechtsschutz, Arrest und einstweilige Verfügung 90 Kapitel 2. Drittwiderspruchsklage 91 Kapitel 3. Insolvenzverfahren I 92 Kapitel 4. Insolvenzverfahren II, abgesonderte Befriedigung Teil: Grundlagen des Sachenrechts 94 Kapitel 1. Rechnen mit Begriffen 94 Kapitel 2. Inhalt und Gliederung des 3. Buchs des BGB 94 Kapitel 3. Hauptunterscheidungen im Sachenrecht 95 Kapitel 4. Begriffe 95 Kapitel 5. Die Sache 96 Kapitel 6. Mehrere Gegenstände 97 Kapitel 7. Beschränkt dingliche Rechte 98 Kapitel 8. Liegenschaftsrecht und Fahrnisrecht 99 Kapitel 9. Die wichtigsten Anspruchsnormen 100 Kapitel 10. Sachenrechtsprinzipien (Aufzählung) 100 Kapitel 11. Spezialitätsprinzip 100 Kapitel 12. Publizitätsprinzip, Öffentlichkeitsgrundsatz 101 Kapitel 13. Typenzwang, Typenfixierung, numerus clausus der Sachenrechte 103 Kapitel 14. Absolutheit der dinglichen Rechte 104 Kapitel 15. Trennungsprinzip und Rechtsgeschäft 105 Kapitel 16. Abstraktionsprinzip 106 Kapitel 17. Das Problem der Akzessorietät 107 Kapitel 18. Sukzessionsschutz ( Elefanten-Prinzip ), 110 Kapitel 19. Rangprinzip 111 Kapitel 20. Prinzip des gutgläubigen Erwerbs 111 Kapitel 21. Unterordnung unter das Verfassungsrecht Teil: Besitz Abschnitt: Grundlagen 112 Kapitel 1. Begriff 112 Kapitel 2. Schutz und Aufgaben des Besitzes 113 Kapitel 3. Klausurbedeutung des "Besitzes" 113 Kapitel 4. Fragen zu den Besitzarten 114 Kapitel 5. Unmittelbarer Besitz Abschnitt: Besitzerwerb, Besitzverlust 116 Kapitel 1. Körperliches Ergreifen, 854 I 116 Kapitel II 117 Kapitel 3. Erbenbesitz 117 Kapitel 4. Besitzverlust Abschnitt: Besitzverhältnisse mit Dritten 118 Kapitel 1. Eigenbesitz oder Fremdbesitz 118 Kapitel 2. Besitzdiener 118 Kapitel 3. Begründung und Beendigung des Besitzes durch Besitzdiener 120 Kapitel 4. Besitzmittler oder mittelbarer Besitzer 120 Kapitel 5. Begründung, Übertragung und Beendigung 122 Kapitel 6. Zusammenfassung zum Besitzerwerb durch Dritte 123 Kapitel 7. Teilbesitz 124 Kapitel 8. Mitbesitz 124 Kapitel 9. Nebenbesitz Abschnitt: Besitzschutz 126 Kapitel 1. Possessorischer Besitzschutz 126 Kapitel 2. Petitorischer Besitzschutz I, 1007, allgemein 127 Kapitel 3. Petitorischer Besitzschutz II, 1007 I und III 128 Kapitel 4. Petitorischer Besitzschutz III, 1007 II und III 129 Kapitel 5. Besitzkondiktion und unerlaubte Handlung 129 5

6 5. Abschnitt: Weitere Fälle und Arbeitsgemeinschafts fall 129 Kapitel 1. Weitere Fälle zum Besitz 129 Kapitel 2. AG-Fall 1 (Vindikation, Besitz) Teil. Bewegliche Sachen / Eigentumserwerb Abschnitt: Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb 131 Kapitel. Einigung, Übergabe und Berechtigung im allgemeinen 131 Unterabschnitt 1. Einigung 132 Unterabschnitt 2. Übergabe oder Übergabesurrogate 135 Kapitel 1. Übergabe und Übergabesurrogate im allgemeinen 135 Kapitel 2. Übergabe i. S. 929 S Kapitel 3. Übergabe mittels Hilfspersonen gemäß 929 S Kapitel 4. Erwerb mittels Hilfspersonen gemäß 929 S Kapitel 5. Übereignung kurzer Hand, 929 S Kapitel 6. Besitzkonstitut, Kapitel 7. Abtretung des Herausgabeanspruchs, Kapitel 8. Verschiedene Verknüpfungen von Besitzmittlungsverhältnissen 142 Kapitel 9. Traditionspapiere 143 Kapitel 10. Kraftfahrzeug und Kraftfahrzeugbrief 143 Kapitel 11. AG-Fall 2 (Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb) 144 Unterabschnitt 3. Berechtigung oder gutgläubiger Erwerb 145 Kapitel 1. Verfügungsbefugnis 145 Kapitel 2. Prinzip des gutgläubigen Erwerbs 146 Kapitel 3. Ausschluss des gutgläubigen Erwerbs 148 Kapitel 4. Gutgläubiger Erwerb nach im allgemeinen 149 Kapitel 5. Guter Glaube, insbesondere "grobe Fahrlässigkeit", 932 II 150 Kapitel 6. Gutgläubiger Erwerb bei Einigung und Übergabe, 929, Kapitel 7. Gutgläubiger Erwerb bei Einigung und Besitzkonstitut, 930, Kapitel 8. Gutgläubiger Erwerb nach 931, Kapitel 9. Weitererwerb und Rückerwerb 153 Kapitel 10. Abhandengekommene Sachen, Kapitel 11. Ausgleich für den enteigneten Eigentümer 155 Kapitel 12. Ergänzung: Ersitzung 155 Kapitel 13. Weitere Fälle zum gutgläubigen Erwerb 155 Kapitel 14. AG-Fall 3 (Besitzdiener, gutgläubiger Erwerb) Abschnitt: Originärer Eigentumserwerb 157 Unterabschnitt 1. Hauptregeln 157 Kapitel 1. Verbindung, Vermischung, Verarbeitung im allgemeinen 157 Unterabschnitt 2. Grundstücksbestandteile 158 Kapitel 1. Verbindung beweglicher Sachen mit einem Grundstück, Kapitel 2. Wesentliche Bestandteile allgemein 159 Kapitel 3. Wesentliche Bestandteile eines Grundstücks 160 Unterabschnitt 3. Bestandteile beweglicher Sachen 162 Kapitel 1. Verbindung beweglicher Sachen miteinander, Unterabschnitt 4. Massengut und Flüssiggut 164 Kapitel 1. Vermischung und Vermengung, Unterabschnitt 5. Verarbeitung 164 Kapitel 1. Grundfragen 164 Kapitel 2. Realakt 166 Kapitel 3.Voraussetzungen und Rechtsfolge 167 Kapitel 4. Verarbeitungsklauseln 168 Unterabschnitt 6. Miteigentum oder Ausgleich 171 Kapitel 1. Miteigentum und Gemeinschaft 171 Kapitel 2. Ausgleich für den Rechtsverlust 171 Kapitel 3. Ausgleich bei Dreiecksverhältnissen 172 Unterabschnitt 8. Eigentum an Urkunden 174 Kapitel 1. F 174 Unterabschnitt 9. Fruchterwerb 175 Kapitel 1. F 175 Unterabschnitt 10. Aneignung, Fund, Schatz 176 6

7 Kapitel 1. F 176 Unterabschnitt 11. Mineralien und Wasser 177 Kapitel 1. F 177 Unterabschnitt 12. Surrogationserwerb 178 Kapitel Kapitel 2. Ergänzung: Surrogationserwerb 178 Unterabschnitt 13. Fälle 180 Kapitel 1. Übungsfälle Kläranlage mit Lösungsweg 180 Kapitel 2. AG-Fall 4 (Grundstücksbestandteil, Ausgleich) Teil: Das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis Abschnitt: Grundlagen und Eigentumsherausgabeanspruch 186 Kapitel 1. Das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis im allgemeinen 186 Kapitel 2. Eigentumsherausgabeanspruch, Kapitel 3. Einwendungen des Besitzers, Kapitel 4. Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch, Abschnitt. Nebenansprüche allgemein und Schadenersatzanspruch 190 Kapitel 1. Nebenansprüche, 987 ff., allgemein 190 Kapitel 2. Schadenersatzanspruch gegen den Prozess-Besitzer, Kapitel 3. Schadenersatzanspruch gegen bösgläubigen Besitzer, 990 I Kapitel 4. Schadenersatzanspruch gegen bösgläubigen Besitzer, aber 990 I Kapitel 5. Schadenersatzanspruch gegen Besitzmittler, 991 II 196 Kapitel 6. Schadenersatzanspruch gegen den deliktischen Besitzer, Kapitel 7. Keine Haftung des redlichen Besitzers, 993 I Halbs Kapitel 8. Fremdbesitzerexzess 198 Kapitel 10. Kontroversen 199 Kapitel 11. Übungsfall Scheckfall mit Lösungsweg Abschnitt: Der Anspruch des Eigentümers auf Nutzungen 205 Kapitel 1. Im allgemeinen 205 Kapitel 2. Einzelne Bestimmungen, 987 ff Abschnitt: Verwendungsansprüche des unrechtmässigen Besitzers 208 Kapitel 1. Grundlagen 208 Kapitel 2. Einzelne Bestimmungen, 994, Kapitel 3. Rechtsfolgen 210 Kapitel 4. Konkurrenz zu Vertragsansprüchen 211 Kapitel 5. Reparatur eines unter Eigentumsvorbehalt gekauften Wagens 211 Kapitel 6. Konkurrenz zu Ansprüchen wegen Bereicherung oder Geschäftsführung Abschnitt: Fälle zum Eigentümer-Besitzer-Verhältnis 213 Kapitel 1. Beispiels-Fällchen 213 Kapitel 2. Weitere Fälle aus Klausurensammlungen 214 Kapitel 3. Übungsfall Kauf auf der Straße 215 Kapitel 4. AG-Fall 5 (Verarbeitung, Eigentümer-Besitzer-Verhältnis I) 231 Kapitel 5. AG-Fall 6 (Eigentümer-Besitzer-Verhältnis II) Teil: Mobiliarsicherheiten Abschnitt: Sicherungsrechte im allgemeinen Abschnitt: Pfandrecht 233 Kapitel 1. Pfandrecht allgemein 233 Kapitel 2. Übungsfall Autotelefon mit Lösungsweg 238 Kapitel 3. Gesetzliche Pfandrechte, Kapitel 4. Übungsfall Magirus-Deutz mit Musterlösung Abschnitt: Sicherungsübereignung 251 Kapitel 1. Grundlagen 251 Kapitel 2. Begründung durch Rechtsgeschäft 253 Kapitel 3. Fehler bei der Begründung, besondere Ausgestaltungen 255 Kapitel 4. Übungsfall Handbibliothek Kunst mit Lösungsweg 257 7

8 Kapitel 5. Gefahren und Konflikte 260 Kapitel 7. Übungsfall Möbelgeschäft mit Lösungsweg 265 Kapitel 8. Weitere Fälle zur Sicherungsübereignung 274 Kapitel 9. AG-Fall 7 (Sicherungsübereignung) Abschnitt. Eigentumsvorbehalt und Anwartschaftsrecht 275 Kapitel 1. Begründung des Eigentumsvorbehalts durch Rechtsgeschäft 275 Kapitel 2. Eigentumsvorbehaltskauf, 455 und VerbrKrG 276 Kapitel 3. Wirkungen, Rechte, Gefahren des Eigentumsvorbehalts 277 Kapitel 4. Herausgabeanspruch des Vorbehaltsverkäufers I, Allgemeine Regelung 279 Kapitel 5. Herausgabeanspruch des Vorbehaltsverkäufers II 280 Kapitel 6. Besondere Ausgestaltungen des Eigentumsvorbehaltes 280 Kapitel 7. Übungsfall Stahlbleche mit Lösungsweg 281 Kapitel 8. Das Anwartschaftsrecht des Vorbehaltskäufers I 286 Kapitel 9. Das Anwartschaftsrecht des Vorbehaltskäufers II 290 Kapitel 10. Übungsfall Lastwagen mit Lösungsweg 292 Kapitel 11. Übungsfall Motorrad" mit Lösungsweg 299 Kapitel 12. Verarbeitungsklauseln 304 Kapitel 13. Konkurrierende Sicherheitsinteressen und Durchgangserwerb 304 Kapitel 14. weitere Fälle zu den Sicherungsrechten 305 Kapitel 15. AG-Fall 8 (Eigentumsvorbehalt) Abschnitt: Sicherungsabtretung Teil: Eigentumsverlust Teil. Die Eigentumsbeeinträchtigung, 1004, Kapitel 1. Eigentumsbeeinträchtigungen allgemeinen 307 Kapitel 2. Beeinträchtigungen und Einwirkungen i. S Kapitel 3. Störer 310 Kapitel 4. Duldungspflicht des Eigentümers, 1004 II 311 Kapitel 5. Zuführung unwägbarer Stoffe 312 Kapitel 6. Duldungspflicht gemäß 906 Absatz Kapitel 7. Duldungspflicht gemäß 906 Absatz 2 Satz 1 und Analogie 314 Kapitel S.1 BImSchG 315 Kapitel 9. Ausgleichsanspruch, 906 II Kapitel 10. Schadenersatzanspruch, 823 I (Kupolofen) 317 Kapitel 11. Nacbbarrecht, Teil. Das Grundstücksrecht im allgemeinen Teil. Verkauf und Übertragung des Grundstücks Abschnitt. Der obligatorische Vertrag 320 Kapitel 1. Kaufvertrag 320 Kapitel 2. Formvorschriften allgemein, Kapitel 3. Formerfordernis für Verpflichtung, 311 b, Kapitel 4. Scheingeschäft, Kapitel 5. Falsa demonstratio Abschnitt. Der Eigentumserwerb oder -Verlust 323 Kapitel 1. Auflassung, Eintragung und Berechtigung 323 Kapitel 2. Beurkundung 326 Kapitel 3. Eintragung 327 Kapitel 4. Prüfungsfolge Grundstücksübertragung 328 Kapitel 5. Schutz des Verkäufers 328 Kapitel 6. Schutz des Käufers 329 Kapitel 7. Weitere Erwerbsgründe: Aneignung und Ersitzung 329 Kapitel 8. Aufgabe, Verzicht, Löschung 329 Kapitel 9. AG-Fall 9 (Grundstücksübereignung) Teil. Das Grundbuch 330 Kapitel 1. Grundbuch 330 Kapitel 2. Eintragungsverfahren 333 8

9 15. Teil. Die Vormerkung 335 Kapitel 1. Bedeutung 335 Kapitel 2. Begründung 337 Kapitel 3. "Übertragung" 338 Kapitel 4. Wirkungen 339 Kapitel 5. Welche Wirkung hat die Vormerkung nicht? 342 Kapitel 6. AG-Fall 10 (Vormerkung) Teil. Unrichtiges Grundbuch / Gutgläubiger Erwerb 343 Kapitel 1. Ursachen der Unrichtigkeit 343 Kapitel 2. Unrichtiges Grundbuch und Buchberechtigter 344 Kapitel 3. Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten 345 Kapitel 4. Weitere Fragen zum gutgläubigen Erwerb Teil. Grundbuchberichtigung und Widerspruch 348 Kapitel 1. Gefahr und Nachteil des unrichtigen Grundbuchs 348 Kapitel 2. Schutz des Eigentümers 349 Kapitel 3. Grundbuchberichtigungsanspruch 349 Kapitel 4. Weitere Anspruchsmöglichkeiten des Eigentümers 350 Kapitel 5. Widerspruch I. Zweck und Eintragung 351 Kapitel 6. Widerspruch II. Wirkung Teil. Die Hypothek Abschnitt. Die Grundpfandrechte allgemein 355 Kapitel 1. Hypothek und Grundschuld allgemein 355 Kapitel 2. Unbedingt zu wissen Abschnitt. Die Bestellung der Hypothek 357 Kapitel 1. Hypothek allgemein 357 Kapitel 2. Rechtsbeziehungen zwischen Gläubiger, Eigentümer und Schuldner 358 Kapitel 3. Bestellung. Allgemein 359 Kapitel 4. Bestellung I. Dingliche Einigung 360 Kapitel 3. Bestellung II. Eintragung 361 Kapitel 4. Bestellung III. Berechtigung 361 Kapitel 5. Bestellung IV. Brief 361 Kapitel 6. Bestellung V. Gesicherte Forderung / Akzessorietät 363 Kapitel 7. Erlass, Aufhebung, Verzicht, Löschung 366 Kapitel 8. Gutgläubiger Erst-erwerb der Hypothek oder Grundschuld 366 Kapitel 9. Eigentümer-Hypothek und Eigentümer-Grundschuld Abschnitt. Zubehör und andere mithaftende Gegenstände 368 Kapitel 1. Haftende Gegenstände allgemein 368 Kapitel 2. Zubehörsachen als mithaftende Gegenstände 369 Kapitel 3. Eigentum am Zubehör 370 Kapitel 4. Potenzielle Haftung 371 Kapitel 5. Aktualisierte Haftung 372 Kapitel 6. Enthaftung 373 Kapitel 7. Fremdes Zubehör in der Zwangsversteigerung 373 Kapitel 8. Klausurprobleme 374 Kapitel 9. Andere mithaftende Gegenstände Abschnitt. Die Übertragung der Hypothekenforderung Abschnitt. Einwendungen und Einreden des Eigentümers 377 Kapitel 1. Ausgangsfrage und Faustformel 377 Kapitel 2. Gegenüber dem ursprünglichen Hypothekengläubiger 377 Kapitel 3. Gegenüber dem neuen Hypothekengläubiger, grundsätzlich 379 Kapitel 4. Aber Guter Glaube bei Zweiterwerb der Hypothek, grundsätzlich 380 Kapitel 5. Guter Glaube betreffend die Forderung 382 Kapitel 6. Kein guter Glaube an Brief allein Abschnitt. Der Eigentümer- und Schuldnerwechsel 387 Kapitel 1. Übertragung des Grundstücks = Eigentümerwechsel 387 9

10 Kapitel 2. Schuldnerwechsel Abschnitt. Zahlung oder Verwertung 389 Kapitel 1. Zahlung 389 Kapitel 2. Verwertung 391 Kapitel 3. Rang Abschnitt. AG-Fälle 395 Kapitel 1. AG-Fall 11 (Bestellung der Hypothek oder Grundschuld) 395 Kapitel 2. AG-Fall 12 (Einwendung und gutgläubiger Erwerb) Teil. DIE GRUNDSCHULD 395 Kapitel 1. Grundschuld allgemein 395 Kapitel 2. Bestellung 396 Kapitel 3. Übertragung 396 Kapitel 4. Sicherungsgrundschuld

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12 2 1. TEIL. STUDIUM Kapitel 1. Semesterprogramm Für das Semester ist in etwa der folgende Zeitplan für die Vorlesung vorgesehen: Besitz (AG-Fall 1) Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen I (AG-Fall 2) Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen II (AG-Fall 3) Verbindung, Vermischung, Verarbeitung (AG-Fall 4) Eigentümer - Besitzer - Verhältnis I (AG-Fall 5) Eigentümer - Besitzer - Verhältnis II (AG-Fall 6) Wiederholung Sicherungsrechte I (AG-Fall 7) Sicherungsrechte II (AG-Fall 8) Grundstücksrecht allgemein (AG-Fall 9) Grundstücksübertragung (AG-Fall 10) Hypothek und Grundschuld I (AG-Fall 11) Hypothek und Grundschuld II (AG-Fall 12) Wiederholung. Kapitel 2. Zweck der Vorlesung Die Vorlesung eröffnet den Studierenden die Möglichkeit, das Recht der beweglichen Sachen und Grundstücke zu erfassen. Es handelt sich im Wesentlichen um das 3. Buch des BGB. In der Vorlesung wird besonderes Gewicht auf die historischen Grundlagen, die Prinzipien, die Struktur des 3. Buchs des BGB und die Beziehungen des Sachenrechts zum Allgemeinen Teil gelegt. Vor allem soll die Basis dafür gelegt werden, dass sich die Studierenden die klausurwichtigen Fähigkeiten und Kenntnisse erarbeiten können. Leider zeigt die Erfahrung, dass Vorlesungen nie ausreichen, um das Sachenrecht zu beherrschen. Es führt kein Weg daran vorbei, dass man selbst für sich mehrfach den Stoff durcharbeitet, um ihn zu verstehen, zu behalten und in Klausuren anzuwenden - je eher, desto besser. Hierbei helfen Skripten der Repetitoren und die im folgenden anzuzeigende Literatur. Ein weiterer Weg ist es, den Grundkurs III ein zweites Mal zu hören. Kapitel 3. Arbeitsgemeinschaften 1 1 Hinweise unter Mitwirkung von Stephan M. Eibich, wiss. Mitarbeiter.

13 3 1. Die Arbeitsgemeinschaften, in Verbindung mit der Vorlesung, sollen Ihnen das Sachenrecht näher zu bringen. 2. Nutzen Sie die Arbeitsgemeinschaften, um ohne Hemmung Fragen zu stellen, wenn etwas in der Vorlesung unklar geblieben ist. Die Arbeitsgemeinschaftsleiter freuen sich über Ihr Interesse. Ihre Kommilitonen danken es Ihnen, wenn Sie die Initiative zur Beseitigung von Verständnisschwierigkeiten ergreifen. 3. Die Arbeitsgemeinschaften dienen auch zur Übung dafür, das Sachenrecht in Klausuren einzusetzen. 4. Natürlich haben Sie am meisten davon, wenn Sie sich vor der Arbeitsgemeinschaft den Sachverhalt wenigstens soweit angucken, dass Sie ihn kennen und nicht wertvolle Zeit während der Arbeitsgemeinschaft mit Lesen verschwenden. 5. Sie sollten nach der AG-Sitzung Ihre Notizen, die Bemerkungen des AG-Leiters und die veröffentlichte Musterlösung an Hand des Gesetzes, eines Lehrbuchs oder Kommentars und des Vorlesungsskripts nacharbeiten. 6. Vor- und Nachbereitungen machen sich für Ihr Studium, Ihre Klausuren und Ihr Examen bezahlt. Sie werden um so eher und besser Zugang zu dem nicht leicht zugänglichen Gebiet des Sachenrechts finden und darin eine intellektuelle Befriedigung erfahren. Kapitel 4. Literatur Vorbemerkung 2 Literaturempfehlungen sind wichtig, um zu wissen, wo man Unklarheiten oder Flachheiten, die die Vorlesung gelassen hat, nacharbeiten kann, welche Werke für Hausarbeiten und zur Examensvorbereitung brauchbar sind und welche Bücher für eine Anschaffung, eventuell second hand, in Frage kommen. Am besten nehmen Sie die hier genannten Werke in die Hand und treffen Ihre Auswahl nach Ihren persönlichen Bedürfnissen. 1. Ausbildungszeitschriften JuS (Juristische Schulung), Jura oder JA (Juristische Arbeitsblätter). 2 a) Allgemeine Anschaffungsvorschläge G. Köbler, Juristisches Wörterbuch, 9. Aufl., München 1999, DM 39,- D. Medicus, Bürgerliches Recht, 18. Aufl., Köln, 1999, DM 38,- (aber erst für Examensvorbereitung) O. Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 60. Aufl., München 2001, DM 198,- K. Schellhammer, Zivilrecht nach Anspruchsgrundlagen, 3. Aufl., Heidelberg 1999, DM 138,- 2 b) Kleinere Handkommentare Döner, Ebert u. a., BGB Handkommentar, 1. Aufl., DM 128,- 3. Methoden 2 Inzwischen teilweise neuere Auflagen oder leider höhere Preise. Einen Teil der folgenden Werke habe ich regelmäßig für diese Begleitblätter benutzt, teilweise aber in älteren Auflagen.

14 4 U. Diederichsen, Die BGB-Klausur, 9. Aufl., München 1997, DM 26,- Olzen / Wank, Zivilrechtliche Klausurenlehre, 2. Aufl., Köln 1997, DM 48,- Egon Schneider, Logik für Juristen R. Schimmel, Juristische Klausuren und Hausarbeiten, 3. Aufl., Neuwied 2001, DM 24,- D. Schmalz, Methodenlehre für das juristische Studium, 4. Aufl., Baden-Baden 1998, DM 36,-. 4. Entscheidungssammlungen J. Baur, Entscheidungssammlung für junge Juristen, Sachenrecht, 3. Aufl., 1985 H. Schack, Höchstrichterliche Rechtsprechung zum bürgerlichen Recht, H.-P. Ackmann 4. Aufl., München 1997, DM 36,- 5. CD-Rom M. Herberger, TopCases Bürgerliches Recht, 1995, DM 69,- Medicus/Halter, Entscheidungen zum Bürgerlichen Recht, DM 29,80 U. Noack u. a., Recht der beweglichen Sachen, DM 29,80 6 a) Große Lehrbücher J. F. Baur, Lehrbuch des Sachenrechts, 17. Aufl., München 1999, DM 86,- F. Stürner (mit empfehlenswerten Übersichten ) K. Müller, Sachenrecht, 4. Aufl. Köln 1997, DM 78,- H. P. Westermann u. a., Sachenrecht, 2 Bde., 7. Aufl., Heidelberg 1998, DM 268,- H. J. Wieling, Sachenrecht, 3. Aufl., Berlin 1997, DM 149,- J. Wilhelm, Sachenrecht, Berlin 1993, DM 78,- 6 b) Großkommentare (mehrere Bände) Münchener Kommentar, Reichsgerichtsräte und Bundesrichter, Soergel, Staudinger. 7. Ältere Lehrbücher und Kommentare Ph. Heck, Grundriss des Sachenrechts, 1930, Neuauflage 1994, DM 165,- G. Planck, BGB, Bd. 3, 5. Aufl., J. v. Staudinger, BGB, Bd.3, 10. Aufl., ; 11. Aufl., 1956 M. Wolff, L. Raiser, Sachenrecht, 10. Aufl., Mittlere und kleinere Lehrbücher a) Sachenrecht J. Eckert, Sachenrecht, 2. Aufl., Baden-Baden 2000 W. Gerhardt, Mobiliarsachenrecht, 5. Aufl., München 2000, DM 32,- W. Gerhardt, Immobiliarsachenrecht, 5. Aufl., München 2000, DM 32,- K.-H. Gursky, 20 Probleme aus dem BGB, Sachenrecht, 5. Aufl., 1999 K.-H. Gursky, 20 Probleme aus dem BGB, Das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, 5.Aufl., 1996 P. Kaller, Sachenrecht, Baden-Baden 1999 L. Michalski u. a. Sachenrecht I, Köln u. a., 2000 L. Michalski u. a. Sachenrecht II, Köln u. a., 2000 H. Schaffrin, Sachenrecht I, München 2001, DM 36,- J. Schapp, Sachenrecht, 2. Aufl., 1995, DM 38,- K. Schellhammer, Sachenrecht nach Anspruchsgrundlagen, Heidelberg u. a., 2001 K. Schreiber, Sachenrecht, 3. Aufl., Stuttgart u. a. 2000, DM 39,- K. H. Schwab, H. Prütting, Sachenrecht, 30. Aufl., München 2002, H. P. Westermann, BGB Sachenrecht, Schwerpunkte, 10. Aufl., Heidelberg 2002 H. J. Wieling, Sachenrecht, 4. Aufl., Berlin u. a. 2001, DM 39,80 M. Wolf, Sachenrecht, 18. Aufl., München 2002

15 5 8. Mittlere und kleinere Lehrbücher b) Kreditsicherheiten P. Bülow, Recht der Kreditsicherheiten, 5. Aufl., Heidelberg 1999, DM 178,- D. Reinicke u. a. Kreditsicherung, 4. Aufl., Neuwied u. a H. Weber, Kreditsicherheiten, 6. Aufl., München 1998, DM 34,- 9. Muster- und Übungsklausuren U. Diederichsen, Die Anfängerübung im Bürgerlichen Recht, 3. Aufl., München 1996, DM 29,- P. Gottwald, BGB Sachenrecht (PdW), 13. Aufl., München 2002, 15,50 K.-H. Gursky, Sachenrecht, Fälle und Lösungen, 10. Aufl., Heidelberg 2000, DM 32,- H. Hattenhauer u. a. 75 Klausuren aus dem BGB, 10. Aufl., Neuwied 1999, DM 29,80 H. Lange u. a. Fälle zum Sachenrecht, 4. Aufl., 10. Schemata Übersichts- oder Klausurschemata in verschiedenen Werken, insbesondere bei Baur, Gerhardt und M. Wolf. R. Nemitz, Die Schemata, Bd. 2, Bürgerliches Recht etc., 4. Aufl., DDR und Übergangsregelungen Autorenkollektiv unter Leitung von Rohde, Bodenrecht, 1989 Heuer, Grundzüge des Bodenrechts der DDR, 1991 Rohde, Bodenrecht, Allgemeiner Teil Für den Allgemeinen Teil wird auf die gängigen Lehrbücher und Kommentare verwiesen, insbesondere: H. Brox, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches, 23. Aufl., Köln u.a. 2000, DM 29,80 H. Hübner, Allgemeiner Teil des BGB, 2. Aufl., Berlin 1996, DM 168,- K. Larenz u. a. Allgemeiner Teil des deutschen Bürgerlichen Rechts, 8. Aufl., München 1997, DM 79,- D. Medicus, Allgemeiner Teil des BGB, 7. Aufl., Heidelberg 1997, DM 74,- Th. Ramm, Einführung in das Privatrecht / Allgemeiner Teil des BGB, 2. Aufl., 3 Bde., dtv, München o.j. (nur noch antiquarisch). 13. Schuldrechtsmodernisierung Die am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Schuldrechtsreform wird in allen neueren Lehrbüchern und Kommentaren berücksichtigt. Unter der umfangreichen Spezialliteratur zu der Modernisierung sind z. B. zu nennen: Dauner-Lieb u. a. Anwaltkommentar, Schuldrecht, Bonn 2002 Dauner-Lieb u. a. Fälle zum Neuen Schuldrecht, Heidelberg 2002 Dauner-Lieb u. a. Das Neue Schuldrecht, Ein Lehrbuch, Heidelberg 2002 P. Huber u. a. Schuldrechtsmodernisierung, München 2002 I. Koller u. a. Schuldrechtsmodernisierungsgesetz, München 2002 S. Lorenz u. a. Lehrbuch zum neuen Schuldrecht, München 2002 Schimmel, Buhlmann Fehlerquellen im Umgang mit dem Neuen Schuldrecht, Neuwied u. a Rechtsentwicklungen und historische Auslegung H. Coing, Europäisches Privatrecht, 2 Bde., München 1985 und 1989, DM 268,- B. Dölemeyer, Deutschland, Kapitel 1 bis 3, in: Handbuch der Quellen und Literatur der neueren europäischen Privatrechtsgeschichte, 3. Bd., 2. Teilband, hrsg. v. H. Coing, München 1982, S

16 6 H. Hattenhauer, Grundbegriffe des Bürgerlichen Rechts, Historisch-dogmatische Einführung, 2. Aufl., München 1982, DM 38,- H. Hausmaninger, Casebook zum römischen Sachenrecht, 9. Aufl., Wien 1999, DM 52,70 H. H. Jakobs, Die Beratung des Bürgerlichen Gesetzbuchs in systematischer Zusammenstellung der W. Schubert unveröffentlichten Quellen, Sachenrecht I ( ), Berlin und New York 1985, DM 765,- R. Johow, Sachenrecht, hrsg. v. W. Schubert (Die Vorlagen der Redaktoren für die erste Kommission zur Ausarbeitung des Entwurfs eines Bürgerlichen Gesetzbuches), 3 Bde., Berlin und New York 1982, DM 440,- Juristen, ein biographisches Lexikon, hrsg. v. M. Stolleis, München 1995 M. Kaser, Das römische Privatrecht, 2 Bde., 2. Aufl., München 1971, DM 32,- Motive zu dem Entwurfe eines Bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich, Bd. 3, Berlin und Leipzig 1888 B. Mugdan, Die gesammten (!) Materialien zum Bürgerlichen Gesetzbuch für das Deutsche Reich, 3. Bd., Sachenrecht, Berlin 1899, Nachdruck 1979 Protokolle der Kommission für die 2. Lesung des Entwurfs des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Im Auftrage des Reichs- Justizamtes bearbeitet von Achilles/Gebhard/Spahn, 6 Bde. nebst Register, Berlin W. Schubert, Materialien zur Entstehungsgeschichte des BGB, Einführung, Biographien, Materialien (= Beratung des Bürgerlichen Gesetzbuchs, 1. Band), Berlin u. a. 1978, DM 440,- W. Schubert, Die Entstehung der Vorschriften des BGB über Besitz und Eigentumsübertragung, Berlin 1966 F. Wieacker, Privatrechtsgeschichte der Neuzeit, 2. Aufl., Göttingen 1967, Nachdruck 1996, DM 104,-

17 7 2. TEIL. HAUSARBEITEN UND KLAUSUREN Die meisten der folgenden Ratschläge sind nicht punkte-entscheidend, können aber helfen, ein ungünstiges Vorurteil des Prüfers abzubauen. Kapitel 1. Formalien Es gibt - wie Sie wissen - ungeschriebene Regeln für schriftliche juristische Arbeiten, die im folgenden noch einmal in Erinnerung gerufen werden (K betrifft in diesem Kapitel nur Klausuren, H betrifft nur Hausarbeiten). 1. Äußere Form 1.) linker Rand ein Drittel der Seite 2.) möglichst mit Maschinenschrift (H) 3.) Text 1 1/2 zeilig (H) 4.) Wenn Sie die Seiten nicht zu voll schreiben, ist es viel einfacher, später während der Klausur etwas einzufügen oder den Aufbau zu ändern (K) 5.) empfohlene Schriftteilung 10 oder 12 Zeichen/Zoll (H) 6.) Seiten oben rechts nummerieren, bis einschl. Gliederung häufig römische Zahlen, aber arabische Zahlen für das eigentliche Gutachten 7.) Durchstreichen macht keinen schlechten Eindruck (K) Tintenentferner bewährt sich weniger als sauberes Durchstreichen (K) 8.) Nichts unterstreichen, außer vielleicht in Überschriften 9.) Pro Seite zwei oder drei Absätze 10.) Zwischen den Absätzen 1 Leerzeile (gilt auch für Klausuren). 2. Teile der schriftlichen Arbeit 1.) Deckblatt (kann für Klausuren zu Hause vorbereitet werden) 2.) Aufgabe (H) = Sachverhalt = der Fall, mit Frage abschreiben, nicht bloß fotokopieren 3.) Gliederung (H) 4.) Literaturverzeichnis (H) 5.) Gutachten. 3. Deckblatt 1.) Vorname, Name, Matrikelnummer 2.) Anschrift 3.) Semesterzahl 4.) Leiter 5.) Lehrveranstaltung 6.) Universität und Fakultät 7.) Semester und Jahr 8.) Arbeit, z. B. 1. Hausarbeit oder 2. Klausur 9.) Abgabetermin. 4. Gliederung (H) 1.) Nur für Hausarbeiten zu erstellen, für die Klausur werden zwar Überschriften im Text empfohlen, aber eine Klassifikation ist für die Klausur nicht erforderlich, eine Gliederung wird in der Klausur ebenfalls nicht vorangestellt. 2.) Gestaltung der Gliederung und der Überschriften a. ganz knappe Bezeichnung vermeiden Sie feststellende Sätze, Fragen oder Paragraphenketten b. Angabe der Seite, auf der die Behandlung des jeweiligen Punkts beginnt, c. Gliederungspunkte im laufenden Text als Überschriften wieder aufnehmen. 3.) Klassifikation a. Zunächst nach den Aufgabenfragen, z. B.

18 8 1. Frage: 2. Frage: b. Sodann entweder dekadische Klassifikation (Dezimalklassifikation) etc. c. Oder Gemischte Klassifikation, z.b. A I. 1. a aa etc. Nicht die dekadische und die gemischte Klassifikation verbinden. d. Oder etwa: Teil, Abschnitt, Kapitel. Keinen Gliederungspunkt ohne entsprechenden zweiten oder weiteren Gliederungspunkt, d.h.: Wer A sagt, muss auch B sagen. Gliederungsebene aaa) möglichst vermeiden. 5. Literaturverzeichnis (H), 1.) Alle Werke (auf Vollständigkeit achten), auch Aufsätze, und nur die Werke, die in den Fußnoten zitiert werden. Nicht Gesetze und Entscheidungen. Nicht Zeitschriften und Sammelwerke als solche. Auch nicht Werke, die bloß für die allgemeine Vorbereitung benutzt wurden oder die als unwissenschaftlich und deshalb als nicht zitierfähig gelten. 2.) Einteilung am besten alphabetisch nach Verfasser. 3.) Angaben a. Vorname und Name, nicht aber Titel, des Autors b. Vollständiger Titel des Werkes, Aufsatzes oder Beitrages. c. Zusätzlich bei (1) selbständigen Werken: Auflage, Erscheinungsort und -jahr; Neueste Aufl. benutzen und zitieren; oder Vermerk im Lit.-Verz., etwa: Neuere Auflage in der Seminarbibliothek nicht zu erhalten. (2) jur. Dissertationen: Diss. iur., Universität, Erscheinungsort und -jahr (3) Aufsätzen und Beiträgen, bei 1. Zeitschriften: abgekürzter Titel der Zeitschrift, Jahrgang, Anfangsseitenzahl 2. Sammelwerken: Titel, Herausgeber, Ort und Jahr des Sammelwerkes, Seiten. 6. Abkürzungsverzeichnis ist entbehrlich; eventuell auf Kirchner verweisen. 7. Wortlautzitate nur in den seltenen Fällen, in denen jedes Wort wichtig ist, und dann kenntlich machen. 8. Fußnoten (H, abw. in sonstigen wissenschaftlichen Werken) 1.) Nachweise in die Fußnote, nicht in den Text. 2.) Für die gesamte Arbeit fortlaufend arabisch nummerieren. 3.) Direkt mit der Quellenangabe beginnen, keine Kommentare wie z. B.: Vgl., So auch, Siehe. 4.) Nur Fundstellen zu den im Text aufgestellten Meinungen. 5.) Keine weiterführenden Hinweise, keinerlei Ausführungen inhaltlicher Art, diese gehören entweder in die Gedankenführung im Haupttext oder sind überflüssig. 6.) Nicht Fußnote zu einem konkreten Ergebnis Ihres Falles, z. B. Obwohl hier der B nur der mittelbare Besitzer des Weinkrugs ist, muss er diesen dem A herausgeben, Zitat: Palandt, 985, Rdnr. 3. Aber Palandt weiß nichts von B, A und dem Weinkrug. 7.) Entscheidungen zitieren nach der amtlichen Sammlung (z. B. BGHZ), andernfalls nach der Veröffentlichung in Zeitschriften. 8.) Kommentare zitieren nach Paragraph und Randnummer, andernfalls nach sonstiger Einteilung, nicht nach Seite, mit Angabe des jeweiligen Bearbeiters.

19 9 9.) Andere Werke, Aufsätze etc. nach einem Kurztitel zitieren, meistens Familienname des Autors und Haupttitel des Werks, nicht Erscheinungsort etc., denn genauere Angaben im Literatur-Verzeichnis. 10.) Abkürzungen nach Kirchner. 9. Ort, Datum, Unterschrift, zum Nachweis der Urheberschaft. 10. Die wichtigste Regel hinsichtlich der Formalien: innerhalb derselben Arbeit immer einheitlich bleiben. Kapitel 2. Der Aufgabentext / Sachverhalt / Fallfrage Ergebnis und Begründung hängen in der Universität wie in der Staatsprüfung und der Praxis vom Sachverhalt ab. Lesen Sie ihn mehrmals und sorgfältig. Wenn Sie dabei einen Umstand übersehen, ihn falsch erfassen oder etwas hinzufügen, wird das Gutachten unbrauchbar. In einem Klausurfall schrieb z. B. der Schuldner seinem Gläubiger: Zur Sicherheit Ihres Darlehens von DM ,-, das Sie mir am gewährt haben, kann ich Ihnen zur Zeit keine ranggünstige Hypothek an meinen Grundstücken verschaffen. Aus diesem Grunde möchte ich Ihnen meine Betonmaschine Marke X, Fabriknr. 1000, gemäß 930 BGB übereignen. Wenn man die Bemerkung über die Hypothek als eine reine Ausschmückung zur Seite legte, verfehlte man das Problem der Haftung des Zubehörs für Hypotheken, Hingegen ist die häufige Floskel laut Sachverhalt völlig überflüssig. Versuchen Sie, sie zu vermeiden. Gleich beim ersten Durchlesen des Sachverhalts Notizen zu allen flüchtigen Gedanken machen, die durch den Kopf schießen. Die in der Aufgabe eventuell mitgeteilten Rechtsansichten der Parteien binden zwar die Bearbeiterin oder den Bearbeiter nicht (wenn z.b. eine Partei der Meinung ist, ein Kaufvertrag sei gar nicht zustande gekommen), enthalten aber Hinweise auf prüfungsrelevante Probleme, wollen meistens die Lösung des Falles erleichtern und begründen die Erwartung des Korrektors, bei Ihnen eine Stellungnahme zu den geäußerten Ansichten zu lesen. Auch wenn nach der Anspruchsmethode zu prüfen ist, so wird doch sehr oft eine Fallfrage gestellt, die am Ende des Gutachtens eine besondere Formulierung erwarten lässt, z. B.: Entwerfen Sie die Antwort der Rechtsanwältin, oder: Was ist dem A zu raten?. Es macht einen guten Eindruck, wenn Sie Ihr Gutachten-Ergebnis entsprechend formulieren können. Kapitel 3. Großgliederung und Schlussentscheidung Dann - auch das ist sehr wichtig - das Gutachten in Häppchen vorbereiten. Das heißt 1. Gegebenenfalls nach Sachverhaltsvarianten trennen. 2. Fragen in Portionen teilen, wenn z. B. in der Frage enthalten, nach Herausgabe und Übereignung unterscheiden.

20 10 3. Außerdem in Zwei-Personen-Verhältnisse aufspalten. Juristen können nur bis 2 zählen. Verwenden Sie Fürwörter so sparsam, dass Sie und der Leser immer wissen, von welcher Person Sie jeweils sprechen, so dass jede Unklarheit ausgeschlossen ist. Wenn mehr als zwei Personen im Fall, nicht zwei Personen gemeinsam auf einer Seite prüfen. Sie können ja nicht ohne weiteres übersehen, ob z. B. für den Beklagten B und den Beklagten C dasselbe gilt. 4. Als nächstes nach den Objekten trennen. Wird von vielen Jura-Studenten nicht beachtet. Gerade Aufgaben mit sachenrechtlichem Schwergewicht betreffen oft mehrere Sachen, deren unterschiedliche rechtliche Schicksale verfolgt werden sollen. Wenn z. B. der Dieb C außer dem Container auch ein Fahrzeug bei B weggenommen hat, sind die Ansprüche wegen beider Objekte getrennt zu erörtern, vielleicht gehört ja der Container dem B, das Fahrzeug jedoch dem D. 5. Sodann nach Anspruchsgrundlagen trennen, mehrere mögliche Anspruchsnormen nicht miteinander verflechten. Also trennen zwischen Vertrag, Eigentümer-Besitzer-Verhältnis etc. Erst an dieser Stelle kommt es zu der Frage, deren Bedeutung für das Zivilrecht meistens überschätzt wird: In welcher Reihenfolge sind die Anspruchsnormen zu prüfen? (dazu sogleich). Fast immer mit Vertrag (Vertragserfüllung oder -verletzung) beginnen! 6. Vorsicht: Wenn 1) mehr als zwei Personen im Spiel sind, z. B. Unternehmer und Gehilfe, oder Schuldner und Bürge, oder 2) wenn mehr als 1 Objekt in Frage steht, z. B. Erfüllung und Schadenersatz, dann müssen Sie auch dazu Regelungen für Ihren Fall treffen, z. B. 1) Gesamtgläubiger oder Teilgläubiger, Gesamthand etc. oder 2) Anspruch auf beide Gegenstände oder Wahlrecht etc. Kapitel 4. Anspruchsnormen 3 In den meisten Klausuren wird nach Ansprüchen gefragt, auch wenn es etwa heißt: Was ist dem A zu raten?. Manchmal geht es aber statt dessen um andere Fragen, z. B. kommt es im Erbrecht oft darauf an, wer Erbe ist. Die folgende Liste bietet nur eine Übersicht. Sie kann einerseits nicht vollständig sein, ist aber andererseits zum Auswendiglernen zu lang. 1. Anspruchsziele (denn: "Von der Folge zur Voraussetzung") 4 1.) Anspruchsziel: Vertragserfüllung a. Besondere Vereinbarung G - S b. Gesetzliche Regelung. 2.) Anspruchsziel: Herausgabe oder Überlassung oder Übereignung einer Sache schuldrechtlich 3 Maßgebend: Medicus, Bürgerliches Recht. 4 Sitz der Materien unterstrichen, Materien des Sachenrechts fettgedruckt.

21 11 a. Vertragserfüllung, insbes. Kauf, Schenkung, Miete b. Vertragsbeendigung, z. B. (1) Rückgabe der Mietsache, 556, und andere Überlassungsverträge (2) Rückzahlung eines Darlehens, (3) Herausgabe des aus Auftrag oder Geschäftsbesorgung Erlangten (4) Ende der Sicherungsübereignung nach Rückzahlung des Kredits c. wegen Vertragsstörung, z. B. (1) Rücktritt wegen Unmöglichkeit oder Verzug (2) Wandlung (3) Nachlieferung wegen Schlechterfüllung bei Gattungskauf d. Geschäftsführung ohne Auftrag, 681, 667 e. ungerechtfertigte Bereicherung, 812 ff. sachenrechtlich a. Besitzrechtliche, sogenannte possessorische, Ansprüche, 861 b. Eigentumsherausgabeanspruch, 985 f. c. Anspruch des früheren Besitzers gegen gegenwärtigen bösgläubigen Besitzer, 1007 I oder wegen abhandengekommener Sache, 1007 II Erbschaftsanspruch, ) Anspruchsziel: Geld darauf kommt es am häufigsten an, am wichtigsten dürften die folgenden Regelungen sein: a. Vertragserfüllung, z. B. auf Preiszahlung, Schenkung, Darlehenszinsen, Darlehensrückzahlung, abstraktes Schuldversprechen, Bürgschaft (hier: [Haupt-]-Gläubiger gegen Bürgen) b. Vertragsbeendigung oder -rückabwicklung, z. B. (1) Herausgabe des aus Auftrag oder Geschäftsbesorgung Erlangten (2) Rücktritt (3) Wandlung c. Aufwendungsersatz, z. B. (1) Auftrag (2) Geschäftsführung ohne Auftrag (3) Verwendungen des Besitzers für den Eigentümer d. Ausgleich unter mehreren Schuldnern, insbes. Gesamtschuldner, 426 e. Minderung wegen Sachmangels f. Herausgabe von Nutzungen, insbesondere Eigentümer gegen Besitzer g. Bereicherungshaftung Spezialfall 951 Ausgleich für gutgläubigen Erwerb 816 I 1 h. Schadenersatz (1) wegen Vertragsverletzung, insbesondere 1. im Hinblick auf Vertragsverhandlungen (z. B. 179), Verschulden bei Vertragsverhandlungen 2. Unmöglichkeit 3. Schuldnerverzug 4. besondere Fälle der Sachmängelhaftung 5. positive Forderungsverletzung (2) außervertraglich 1. Geschäftsführung ohne Auftrag

22 12 2. Eigentümer gegen Besitzer, 987 ff. 3. unerlaubte oder gesetzwidrige Handlung 4. Gefährdungshaftung, insbes. ProdHaftGes und StVG 5. Schadenersatz nach 14 Bundesimmissionsschutzgesetz i. Ausgleichsansprüche (1) wegen zulässiger Immissionen, 906 Abs. 2 S. 2 (2) wegen Notstandshandlung, 905 S ) Anspruchsziel: Handlung a. Auf Grund Vertrages, insbes. Werkvertrag oder Dienstvertrag b. Nachbesserungsanspruch, insbes. Werkvertrag 5.) Anspruchsziel: Unterlassen oder Beseitigung a. Vertrag b. auf Grund Eigentums, 1004 c. Besitzstörung, 862 d. Namen, 12 e. bei Störung sonstigen absoluten Rechts, 1004, 862, 12 analog 6.) Anspruchsziel: Grundbucheintragungen a. Vertrag, insbes. 433 b. Zustimmungsanspruch des Vormerkungsberechtigten gegen den eingetragenen Erwerber, 888 c. Grundbuchberichtigung, 894 d. Widerspruch, ) Anspruchziel: Duldung der Zwangsvollstreckung aus Hypothek, 1147, oder Grundschuld ) Innerhalb von Zwangsvollstreckung oder Insolvenzverfahren a. Drittwiderspruchsklage, 771 ZPO b. Aussonderungsanspruch, 47 InsO. Aber selbstverständlich in einer Klausur nicht sämtliche Ansprüche prüfen, sondern nur die in Betracht kommenden. 2. Sie müssen sich demnach einprägen welche Anspruchsziele im Zivilrecht überhaupt üblich sind. Das sind vor allem Ansprüche auf 1.) Vertragserfüllung 2.) Herausgabe oder Übereignung einer Sache (Unterscheiden Sie diese beiden Rechtsfolgen!) 3.) im Wesentlichen Geldleistungen 4.) schon seltener: Handlung oder Unterlassen oder Duldung. Auf diese Anspruchsziele müssen Sie jede Aufgabe zurückführen (die meisten der üblicherweise angebotenen Schemata sind weniger primitiv, also genauer und daher schwerer zu verstehen, zu behalten und anzuwenden.). 3. Dazu müssen Sie wissen, welche die wichtigsten Bestimmungen sind, die für diese Anspruchsziele in Frage kommen (auch für diese Liste gilt die eben gemachte Einschränkung.).

23 13 Am Anfang jeder Überlegung steht die Frage nach Ansprüchen auf Vertragserfüllung oder wegen Störungen bei der Vertragserfüllung. Im übrigen gilt die soeben aufgestellte Liste. Beachten Sie die sachenrechtlich besonders wichtigen und deswegen fett gedruckten Ansprüche. Kapitel 5. Reihenfolge der Anspruchsprüfung Erst jetzt kommen Sie zu dem berühmten Medicus-Schema 5 1. Vertrag 2. Verschulden bei Vertragsverhandlungen 3. Geschäftsführung ohne Auftrag 4. dingliche Ansprüche 5. Delikt und ungerechtfertigte Bereicherung. Kapitel 6. Weitere Aufbaufragen 1. Selbstverständlich gehen Sie von der Fallfrage aus: was wird verlangt, welches ist also das Anspruchsziel? 2. Wenn mehrere Anspruchsziele in Betracht kommen, diese getrennt prüfen. 3. Nicht alle irgendwie den Anspruchszielen entsprechenden Tatbestände abklappern, sondern nur diejenigen, für die der Sachverhalt irgendeinen Anhalt gibt. 4. Dabei geht jeweils die spezielle Norm (meist an späterer Stelle im Gesetz) der allgemeinen vor (meist an früherer Stelle im Gesetz), z.b. im AGBG 11, 10, 9, lex specialis dérogat legi generali. 5. Bei der Prüfung einer Bestimmung, z. B. 990, 989, meistens 1.) zuerst die objektiven Tatbestandsmerkmale, 2.) dann die subjektiven. 6. Im einzelnen prüft man zuerst das Entstehen des Anspruchs und erst danach die möglichen Erlöschensgründe und Gegenrechte, d. h. Einwendungen und Einreden. 7. Sehr oft ist Vorfrage das Eigentum des Klägers. Hier setzt oft chronologische Prüfung ein, z. B. mit den Fragen: 1.) Hat der Kläger Eigentum erlangt, a. durch Übereignung b. von Gesetzes wegen, insbesondere durch Verbindung, Vermischung, Verarbeitung c. Oder etwa als Erbe? 2.) Hat Kläger Eigentum nicht wieder verloren, a. durch Übereignung b. von Gesetzes wegen, insbesondere durch Verbindung, Vermischung, Verarbeitung? 5 D. Medicus, Bürgerliches Recht, 18. Aufl., Köln u. a. 1999, Rdnr. 8.

24 14 8. Oft kommt es weiter auf die Fragen an, z. B. 1.) Ist oder war Beklagter Besitzer? 2.) Ist oder war Beklagter nicht-rechtmäßiger Besitzer? Kapitel 7. Fallfrage, Anspruchsnorm, Obersatz, Einleitung, Gutachtenstil 1. Achten Sie darauf, dass Sie genau auf die gestellte Frage eingehen. Wenn z. B. danach gefragt ist, ob jemand Herausgabe eines Containers verlangen kann, ist es falsch, Erwägungen darüber anzustellen, ob er auch einen Anspruch auf Schadenersatz in Geld hat. Das Gutachten muss sich nach der Fallfrage richten. 2. Es wird meistens danach gefragt, ob eine Partei gegen eine andere einen Anspruch hat. Das ist meistens auch mit der Formulierung gemeint: Wie ist die Rechtslage 6. Das gilt meistens auch für Aufgaben mit einem Schwerpunkt im Sachenrecht. 3. Der Anspruch ist nach der Legaldefinition des 194 (Allgemeiner Teil, also auch für Sachenrecht) das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen. 4. Die Frage, ob ein Anspruch begründet ist, lässt sich am besten beantworten, wenn von Anfang an klar ist, welche Bestimmung die gesuchte Rechtsfolge ausspricht. Daher muss das zivilrechtliche Gutachten unbedingt mit einer Anspruchsnorm beginnen, die Rechtsfolge und Tatbestand festlegt. Sie prüfen nur eine solche Anspruchsnorm, die genau diejenige Rechtsfolge vorsieht, nach der in der Aufgabe gefragt ist. Eine Liste der wichtigsten Anspruchsnormen, die Sie sich einprägen sollten, wird Ihnen gleich gegeben. Fast nie ist es richtig, das Gutachten mit einer Bestimmung zu beginnen, die keine Anspruchsnorm ist. 5. Am Anfang Ihrer Untersuchungsabschnitte müssen Sie also in einem Obersatz formulieren: 1.) Ziel Ihres Gutachtens, d. h. die gesuchte Rechtsfolge, z. B. Herausgabe einer bestimmten Sache, 2.) die Bestimmung, die die gesuchte Rechtsfolge enthält, z. B. 985, 3.) die Tatbestandsvoraussetzungen, die die fragliche Bestimmung vorgibt, z. B. Eigentum des Klägers, Besitz des Beklagten, fehlendes Recht zum Besitz des Beklagten. Unbedingt auch hier die beliebten Leerformeln vermeiden. Zu vermeiden z.b.: Die Klage auf Herausgabe des Teppichreinigers hat Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist... Die Klage ist begründet, wenn der A gegen den B einen Anspruch auf Herausgabe des Teppichreinigers hat. So sehr man richtige Einleitungen und Regieanweisungen zu vermeiden hat, so geschickt sind versteckte Gliederungen, die sich in den Obersatz einbauen lassen, z. B. A hat gemäß 985 f. einen Anspruch gegen B auf Herausgabe des Teppichreinigers, wenn A Eigentümer ist (I.) und wenn B den Besitz hat (II.), ohne dazu berechtigt zu sein (III.). 6. Gutachtenstil: Danach prüfen Sie, ob die Tatbestandsvoraussetzungen gegeben sind. 7. Aber gerade im Sachenrecht ist es oft notwendig, 6 Medicus, Rdnr. 6.

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