Pressemitteilung. Berlin, 10. April Familienbund kritisiert falsche Zahlen in der Familienförderung
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- Miriam Dittmar
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1 Pressemitteilung Berlin, 1. April 27 Das 184-Milliarden-Euro-Märchen Familienbund kritisiert falsche Zahlen in der Familienförderung Das Bundesfamilienministerium hat unter der Überschrift Familienbezogene Leistungen und n des Staates die Höhe der Familienförderung in Deutschland mit jährlich über 184 Mrd. Euro beziffert. Mit dieser Summe wird in der öffentlichen Diskussion der Eindruck erweckt, Familien erhielten soviel Geld, dass hier ein Einsparpotential verborgen sei. Diese Zahl ist schlicht falsch, weil sie viel zu hoch angesetzt ist. Hier werden Leistungen benannt, die der Staat aber gar nicht gewährt. Damit will sich die Politik der Verpflichtung für einen gerechten Familienlastenausgleich entziehen und erweckt so den Eindruck, man könne an Familien sparen, stellte dazu die Präsidentin des Familienbundes der Katholiken, Elisabeth Bußmann in Berlin klar. So sind in den genannten 184 Milliarden Euro alleine 4 Milliarden Euro für Witwen und Witwerrenten enthalten, 25 Milliarden Euro sind Leistungen, die von den Beitragszahlern der Sozialversicherungen und nicht vom Staat erbracht werden. Außerdem wurden rund 1 Milliarden Euro hinzugezählt, die ausschließlich für Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst ausgegeben werden. Auch enthält die Liste n, die bereits gestrichen wurden, wie 3,4 Milliarden Euro Eigenheimzulage. Und obwohl im Bundesfinanzministerium völlig unstrittig ist, dass von den ausgezahlten 35 Milliarden Euro Kindergeld rund 2 Milliarden Euro ausschließlich Steuerrückerstattung sind und lediglich 15 Milliarden als direkte Förderung an Familien fließen, wird immer wieder der gesamte als Familienförderung dargestellt. Die vom Familienbund berechnete Summe der echten Familienförderung des Staates beläuft sich auf rund 56 Milliarden Euro. "Familien leisten einen erheblichen Beitrag zum Steueraufkommen und bezahlen ihre Familienförderung im Grunde heute schon selbst", sagte Elisabeth Bußmann. Diese Leistungen müssen in einer ordentlichen Bilanz den Ausgaben des Staates für Familienförderung gegenüber gestellt werden." Außerdem seien Investitionen in Kinder und Familien Investitionen in die Zukunft unseres Landes. Hier zu sparen hieße, an der falschen Stelle zu sparen, betonte Bußmann. Der Familienbund der Katholiken ist der mitgliederstärkste Familienverband Deutschlands. Ihm gehören 25 Diözesan-, 1 Landes- sowie 15 Mitgliedsverbände an. Reinhardtstr Berlin Tel: (3) Fax: (3) info@familienbund.org, Internet: V.i.S.d.P.: Claudia Hagen, Pressereferentin
2 Familienbezogene Leistungen und n des Staates In der Anlage befindet sich die vom Kompetenzzentrum gemeinsam mit dem Familienministerium herausgegebene Tabelle der sogenannten Leistungen und n des Staates. Diese Liste wurde vom Familienbund, um die Übersichtlichkeit zu gewährleisten, auf die n beschränkt, denen eine tatsächliche Transferleistung zugeordnet wurde. Der Familienbund hat diese kommentiert und bewertet. Für den Familienbund liegt eine Familienförderung vor, wenn der Staat über die verfassungsrechtlichen Vorgaben hinaus für Familien finanzielle und infrastrukturelle n leistet. In diesem Sinne ist die verfassungsgemäß zwingende Freistellung des Existenzminimums von Kindern ebenso wenig als Leistung des Staates für Familien anzusehen wie rein ehebezogene Leistungen. Deswegen sind auch familienorientierte Leistungen aus dem Bereich der Sozialversicherung nicht dem Staat zuzurechnen, da sie von der Versichertengemeinschaft aufgebracht werden. I. steuerrechtliche n Steuerlicher Familienleistungsausgleich (FLA) 35.1 davon 1 Kindergeld, steuerliche Freistellung + Förderanteil von ca. 15,3 Mrd i n M i o. E u r o Nachrichtlich: ehebezogene n a Begrenztes Realsplitting 41 Ist keine Förderleistung sondern dient der Besteuerung nach individueller Leistungsfähigkeit. Gilt auch für Ehen ohne Kinder b Ehegattensplitting ,3 Mrd Euro sind tatsächliche Familienförderung. Bei den verbleibenden 19,4 Mrd. Euro handelt es sich lediglich um einen Ausgleich für die unzuläsige Besteuerung des kindlichen Existenzminimums (s. 31 EStG). Die Freibeträge der Eltern gelten ja auch nicht als Familienförderung. 2 erhöhtes Kindergeld ab dem 4. Kind. Auch hier handelt es sich um eine Freistellung des Existenzminimums Freibeträge für Kinder (ohne Solidaritätszuschlag) 4 s. Begründung unter 1 Abziehbarkeit der Freibeträge für Kinder nach 32 EStG bei der Ermittlung des Es sind Annexbeträge, die von der Einkommenssteuer abhängen und als solche zwangslogische Folge der 5 1. Solidaritätszuschlags Einkommensbesteuerung 6 Abziehbarkeit der Freibeträge für Kinder nach 32 EStG bei der Ermittlung der Kirchensteuer 98 Hierbei handelt es sich um Annexbeträge, die von der Einkommenssteuer abhängen und als solche zwangslogische Folge der Einkommensbesteuerung sind. 7 Kinderbetreuungskosten 13 Familienförderung 13 8 Kinderkomponenten bei der Eigenheimförderung 3.38 Die Eigenheimförderung ist seit 26 abgeschafft und ist nur noch für Altfälle auslaufend wirksam. 1 Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung 1 Familienförderung 1 11 Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 63 Familienförderung Unterhaltshöchstbetrag 32 Familienförderung Höchstbetrag für eine Haushaltshilfe 17 Familienförderung ist aber eigentlich im Kontext der Arbeitsmarktförderung zu sehen ( Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung ) Sonderausgabenabzug für Schulgeld 3 Der Staat hat eine Schulpflicht. Deshalb sind Ausgaben des Staates für die Schulen keine Familienförderung. 18 Kinderzulage im Rahmen der Altersvorsorgezulage 2 Familienförderung 2 19 Steuerfreiheit von Heirats- und Geburtsbeihilfen 4 Nicht mehr existent, da die Steuerfreiheit weggefallen ist Steuerfreiheit von Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht 2 schulpflichtigen Kindern 1 Familienförderung 1 Summe Ist keine Förderleistung, da sie die gleiche Besteuerung alle Lebensentscheidungen in einer Ehe gleichermaßen berücksichtigt. Außerdem würde selbst bei einer völligen Abschaffung durch verschieden Kompensationseffekte lediglich ca. 2-3 Mrd. Euro übrig bleiben. Gilt auch für Ehen ohne Kinder Tatsächlicher 15.3 Seite 1
3 II. monetäre n, Geldleistungen Familienförderung 25 Kindergeld 115 Siehe Ausführungen zum Kindergeld oben ( 1). Quote ca. 4/7 Besteuerung 3/7 = Förderung Kinderzuschlag 13 Familienförderung, wenn auch damit der Bezug von SGB II Leistungen eingespart wird Leistungen nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz 2.9 Familienförderung jetzt Elterngeld Beiträge des Bundes für Kindererziehungszeiten an die Gesetzliche Rentenversicherung Beiträge des Bundes an die Bundesagentur für Arbeit während der Erziehungszeit 26 Abs. 2 a SGB III 31 Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz Einmalige Zahlungen nach dem MuSchG an Frauen, die nicht Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Versteckter Rentenzuschuss wird begründet mit der v. BVerfG vorgeschriebenen Höherbewertung der Erziehungszeiten auf drei Jahre. Da dies aber nur für Kinder gilt, die ab 1992 geboren wurden, steigen die Renten für Eltern idr. erst ab 22. Der tatsächlich heute notwendige Zuschuss für die Erziehungszeiten, die nur mit einem Jahr anerkannt und ausgezahlt werden, beträgt 5,4 Mrd - s.u. bei Rente 17 Familienförderung Keine Familienleistung, da übergeleiteter Regressanspruch der von den Jugendämtern einzutreiben ist. Mangelnde Beitreibungspraxis bzw. nicht realisierte Forderungen können nicht den Familien in Rechnung gestellt werden. 4 Familienförderung 34 Zahlung an die Bundesstiftung Mutter und Kind 92 Familienförderung Wohnraumförderung Erhöhung der Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder durch Kinder und damit erhöhtes Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) 56 Familienförderung 56 Grundsicherung Regelleistung einschl. Mehrbedarfe ohne Leistungen für Unterkunft für Sozialgeldempfänger 625 Keine Familienförderung, da lediglich der Existenz sichernde Grundbedarf wie bei allen Bürgern gedeckt wird. 44 Kinderzulage zum befristeten Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld Keine Familienförderung, da lediglich der Existenz sichernde Grundbedarf wie bei allen Bürgern gedeckt wird. 45 Mehrbedarfszuschläge für Alleinerziehende beim Arbeitslosengeld II 58 Keine Familienförderung, da lediglich der Existenz sichernde Grundbedarf wie bei allen Bürgern gedeckt wird. 46 Mehrbedarfszuschläge bei Schwangerschaft im Arbeitslosengeld II 32 Keine Familienförderung, da lediglich der Existenz sichernde Grundbedarf wie bei allen Bürgern gedeckt wird. 47 höherer Freibetrag bei Erwerbstätigkeit 48 Leistungen für Unterkunft und Heizung für Empfänger von Arbeitslosengeld II Anteil für Kinder unter Keine Familienförderung, da lediglich der Existenz sichernde Bedarf (vgl. Erwachsene) gedeckt wird. 5 Familien- und kindbezogene Einmalleistungen nach SGB II 42 Keine Familienförderung, da lediglich der Existenz sichernde Grundbedarf wie bei allen Bürgern gedeckt wird. 55 familienbedingte Ausnahme vom Unterhaltsrückgriff 18 Familienförderung Familienkomponenten bei der Sozialhilfe (SGB XII) 77 Keine Familienförderung, da lediglich der Existenz sichernder Grundbedarf gedeckt wird. 57 Mehrbedarfszuschläge für Alleinerziehende bei der Sozialhilfe 51 Keine Familienförderung, da lediglich der Existenz sichernde Grundbedarf gedeckt wird 62 Zuschüsse an Studierende und Schüler 1.52 Familienförderung kindbedingter Darlehensteilerlass 45 Familienförderung Beamtinnen und Beamte Familienzuschläge für Besoldungs- und Versorgungsempfänger im öffentlichen Dienst (Kinderzuschläge) 81 Waisengeld nach Beamtenversorgungsgesetz für Beamte, Richter und Soldaten Familienkomponenten bei der Beihilfe I Summe c Nachrichtlich: ehebezogene n Familienzuschläge für Besoldungs- und Versorgungsempfänger im öffentlichen Dienst (Verheiratetenzuschlag) einen Anspruch haben. Insoweit ist keine Familienförderung gegeben. einen Anspruch haben. Insoweit ist keine Familienförderung gegeben einen Anspruch haben. Insoweit ist keine Familienförderung gegeben d Familienkomponenten bei der Beihilfe e Witwengeld nach Beamtenversorgungsgesetz für Beamte, Richter und Soldaten ( 43 Abs. 1 SVG) insgesamt einen Anspruch haben. Gilt auch für Ehen ohne Kinder. einen Anspruch haben. Gilt auch für Ehen ohne Kinder. einen Anspruch haben. Gilt auch für Ehen ohne Kinder Seite 2
4 III. Familienbezogene n in der Sozialversiche rung Krankenversicherung Beitragsfreie Mitversicherung nicht erwerbstätiger Familienmitglieder (Kinder und Jugendliche) Ausnahme vom Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel von der Verordnungsfähigkeit für Kinder bis 12 Jahre und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen 13.9 Eltern erbringen eine entsprechende Gegenleistung durch ihren generativen Beitrag. Dazu das BVerfG im sog. Pflegeurteil (April 21): Der generative Beitrag ist ebenso konstitutiv wie der Beitragsleistung. Auf Erwerbseinkommen wird zudem der volle Beitrag ohne Berücksichtigung des Kinderexistenzminimums erhoben. 25 Familienförderung, die von der Versichertengemeinschaft (Sozialversicherung) erbracht wird und nicht vom Staat 88 Beitragsbefreiung während des Bezugs von Erziehungsgeld und Mutterschaftsgeld, 1.3 Gegenleistung generativer Beitrag, aber keine eigene Beitragszahlung Elternzeit Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft 3.75 Familienförderung, die von der Versichertengemeinschaft erbracht wird und nicht vom Staat (3.75) Davon 89 ärztliche Betreuung 426 Familienförderung, die von der Versichertengemeinschaft erbracht wird und nicht vom Staat (426) 9 Hebammenhilfe 295 Familienförderung, die von der Versichertengemeinschaft erbracht wird und nicht vom Staat (295) 91 stationäre Entbindung Familienförderung, die von der Versichertengemeinschaft erbracht wird und nicht vom Staat (1.769) 92 häusliche Pflege, Haushaltshilfe 93 Haushaltshilfe 62 Familienförderung, die von der Versichertengemeinschaft erbracht wird und nicht vom Staat (62) 94 Mutterschaftsgeld 523 Familienförderung, die von der Versichertengemeinschaft erbracht wird und nicht vom Staat (523) 95 Krankengeld bei Erkrankung des Kindes 13 Familienförderung, die von der Versichertengemeinschaft erbracht wird und nicht vom Staat (13) 96 Mutter-Kind-Kuren 13/523/523ge 262 Familienförderung, die von der Versichertengemeinschaft erbracht wird und nicht vom Staat (262) 97 Haushaltshilfe 69 Familienförderung, die von der Versichertengemeinschaft erbracht wird und nicht vom Staat (69) Pflegeversicherung 1.6 Beitragsfreie Mitversicherung nicht erwerbstätiger Familienmitglieder (Kinder und 98 9 Jugendliche) Siehe beitragsfreie Mitversicherung GKV 12 Beitragsfreiheit während des Bezugs von Mutterschafts- und Erziehungsgeld 16 Eltern erbringen eine entsprechende Gegenleistung durch ihren generativen Beitrag Unfallversicherung Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten 7 Die Leistungen der Unfallversicherung beruhen auf Beitragszahlungen der Mitglieds(unternehmen) und nicht auf Leistungen des Staates Die Leistungen der Unfallversicherung beruhen auf Beitragszahlungen der Mitglieds(unternehmen) Übergangsgeld, besonderer Leistungssatz und nicht auf Leistungen des Staates 16 " Große Witwen-/Witwerrente " Die Hinterbliebenenversorgung ist keine Familienleistung des Staates 18Waisenrenten 128 Familienförderung, die von der Sozialversicherung erbracht wird und nicht vom Staat 11Waisenbeihilfe* 9 Familienförderung, die von der Sozialversicherung erbracht wird und nicht vom Staat Arbeitslosenversicherung Kinderkomponenten bei Lohnersatzleistungen 655 Familienförderung, die von der Sozialversicherung erbracht wird und nicht vom Staat (655) Davon 111 erhöhter Leistungssatz beim Arbeitslosengeld. 112 erhöhter Leistungssatz beim Kurzarbeitergeld. 113 Kinderbetreuungskosten bei Teilnahme an n der Fort- und Weiterbildung 35 Familienförderung, die von der Sozialversicherung erbracht wird und nicht vom Staat 118 Berufsausbildungsbeihilfe Familienförderung, die von der Sozialversicherung erbracht wird und nicht vom Staat (1.127) Rentenversicherung Rentenzahlungen für Kindererziehungszeiten Die Rentenzahlungen für Kindererziehungszeiten belaufen sich nach Angaben von BMAS auf auf 5.4 Mio.. Es handelt sich aber um die Auszahlung der Rentenansprüche, die aufgrund früherer Beitragszahlung durch den Bund aus Steuermitteln hervorgegangen sind. Um Doppelzählungen zu vermeiden, ziehen wir nur die Beitragszahlungen des Bundes (als monetäre Leistung) in das Finanzvolumen mit ein 121 Leistungen für Kindererziehung an Mütter der Geburtsjahrgänge vor Familienförderung Waisenrenten 95 Familienförderung 95 Summe Inkl. Leistungen der Soziaversicherungen (1.467) Nachrichtlich: ehebezogene n f Witwen- und Witwerrenten insgesamt 34.3 Die Hinterbliebenenversorgung stellt keine Familienförderung dar. g Beitragsfreie Mitversicherung nicht erwerbstätiger Familienmitglieder (Ehegatten) 9.85 Eheförderung, die von der Versichertengemeinschaft erbracht wird und nicht vom Staat. Gilt auch für Ehen ohne Kinder. (9.85) h Beitragsfreie Mitversicherung nicht erwerbstätiger Familienmitglieder (Ehegatten) 6 Eheförderung, die von der Versichertengemeinschaft erbracht wird und nicht vom Staat. Gilt auch für Ehen ohne Kinder. (6) (25) (35) Seite 3
5 IV. Realtransfers Kinderbetreuung Familienförderung Tagesbetreuung Familienförderung davon 131 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort) 1.91 Familienförderung Förderung von Kindern in Tagespflege 132 Familienförderung 132 Schule 48.2 Aus Art. 7 I GG leitet sich ein umfassender Bildungsauftrag des Staates ab, das öffentliche Schulwesen zu gestalten. Allgemeinbildende Schulen 47.2 Hieraus Ten. ergibt sich parallel zur Schulpflicht ein Anspruch auf einen kostenlosen Schulbesuch. Demnach liegt keine 133 Schülerbeförderung 1. Aus Familienförderung Anspruch auf einen vor! kostenlosen Schulbesuch folgt für Schulpflichtige analog ein Anspruch auf kostenlose Beförderung zur Schule. Jugendhilfe (ohne Kinderbetreuung) Familienförderung Davon 134Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 3 Familienförderung 3 Förderung der Erziehung 229 Familienförderung Familienbildung, Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung, Angebote der 135 Familienfreizeit und der Familienerholung 136Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung sowie bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts ( 17, 18 SGB VIII), Gemeinsame Unterbringung von Müttern oder Vätern mit ihrem(n) Kind(ern) ( 19 SGB 137 VIII) 75 Familienförderung 42 Familienförderung 97 Familienförderung 138 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen ( 2 SGB VIII) 12 Familienförderung Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zu Erfüllung der Schulpflicht ( 21 SGB VIII) 2 Familienförderung Hilfe zur Erziehung Familienförderung ambulante Hilfen (Erziehungsberatung, Soziale Gruppenarbeit, 14 Erziehungsbeistandschaft/Betreuungshelfer, sozialpädagogische Familienhilfe) 693 Familienförderung 141teilstationäre Hilfen (Erziehung in einer Tagesgruppe) 378 Familienförderung 142stationäre Hilfen (Vollzeitpflege, Heimerziehung/sonstige betreute Wohnform, Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung) Familienförderung Eingliederungshilfe für Kinder/ Jugendliche mit Behinderung 2.38 Familienförderung 143Eingliederungshilfe für Kinder/Jugendliche mit seelischer Behinderung 478 Familienförderung Eingliederungshilfe für Kinder/Jugendliche mit körperlicher/geistiger Behinderung 1.92 Familienförderung 1.92 weitere Leistungen 145Schwangerschaftskonfliktberatung 1 Familienförderung 1 Summe Seite 4
6 Liste des BMFSFJ Liste Familienbund Summe steuerliche n Summe Geldleistungen Summe n der Sozialversicherung Davon tatsächliche Zuschüsse des Staates (1.467) Summe Realtransfers (natürlich ohne Schule!) Summe ehebezogener Leistungen der 1.45 Sozialversicherung Summe alle n Summe alle n ohne Schule Summe alle n ohne Schule und ehebezogene n Summe alle n inkl. Sozialversicherung Summe alle n ohne Schule und ehebezogene n Seite 5
Arbeitslosengeld II II
in Tsd. 5.000 4.750 4.500 4.250 4.000 3.750 3.500 3.250 3.000 2.750 2.500 2.250 2.000 1.750 1.500 1.250 1.000 750 500 250 0 Arbeitslosengeld II II Leistungsempfänger in absoluten Zahlen, 1994 1994 bis
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