Worauf sollten Sie beim Arbeitsvertrag achten?

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1 Karoline Kleinschmidt, IG Metall Worauf sollten Sie beim Arbeitsvertrag achten?

2 Verfassung Gesetze Tarifvertrag Betriebsvereinbarung 77 Abs. 3 Arbeitsvertrag Betriebsübung 2

3 Gesetze rund um s Arbeitsrecht Altersteilzeitgesetz Arbeitszeitgesetz Bürgerliches Gesetzbuch (BGB Entlohnung, Kündigungsfristen, Betriebsübergang) Bundesurlaubsgesetz Entgeltfortzahlungsgesetz Bildungsurlaubsgesetze der Länder Betriebsverfassungsgesetz Insolvenzrecht Mitbestimmung, Aktiengesetz Arbeitsschutzgesetz Bundeserziehungsgeldgesetz Kündigungsschutzgesetz Mutterschutzgesetz Schwerbehindertengesetz Sozialgesetzbuch (Sozialversicherung) Bundesdatenschutzgesetz Tarifvertragsgesetz Handelsgesetzbuch Arbeits-, Sozialgerichtsgesetz Nachweisgesetz 3

4 Tarifverträge ca Tarifverträge, Firmen Tarifverträge Geltung für ca. 7 Mio. Arbeitnehmer/innen Anwendung auf ca. 20 Mio. Einzelarbeitsverträge Differenz Realentgelt zu Tarifentgelt - ca.15% Beschäftigte ITK- Branche = ¼ in einem TV z.b.- EDS, Gedas, IAV, Debis/T-Systems, Arcor, IBM (Tarifgemeinschaft mit Ver.di), SBS, Vodafone... Flächen-, Branchen-, Firmen-, Haus-, Konzern-, Ergänzungs-, Sanierungs-, Mantel-, Entgelt-, Sonder-, Beschäftigungssicherungs-, Standortsicherungs-,...Tarifverträge. 4

5 Was regeln Tarifverträge? Entgelt (Löhne, Gehälter, Ausbildungsvergütungen), Sonderzahlungen, Weihnachtsgeld, Leistungszulagen Belastungszulagen Arbeitszeit, Kurzarbeit, Mehr-, Nacht-, Sonn-, Feiertagsarbeit Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Verdienstsicherung für ältere Beschäftigte Urlaubsdauer, Zusatzurlaub, Urlaubsvergütung Vergütung von Dienstreisen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Kündigungsfristen Kündigungsschutz für ältere Beschäftigte Wiedereinstellung für Zeiten der Kindererziehung Altersteilzeit Vermögenswirksame Leistungen Beschäftigungssicherung 5

6 Was regeln Betriebsvereinbarungen Betriebsurlaub betriebliche Altersversorgung Personaleinsatz, Technik, Ergonomie, Gestaltung... Kurzarbeit, Überstunden Arbeitsordnung, Sonderurlaub, Krankheitsregelungen Lage der täglichen Arbeitszeit, Gleitzeit, Zeitkonten Gesundheitsprojekte Entgeltgrundsätze, Gehaltsgestaltung, kollektiv Zulagen Kantinenregelungen, Essenszuschuss, Werksverkauf Dienstwagenregelungen 6

7 77 Abs. 3 BetrVG Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Dies gilt nicht, wenn ein Tarifvertrag den Abschluss ergänzender Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zulässt. 7

8 Arbeitsvertrag Form/Inhalt Namen und Anschrift der Vertragsparteien. Beginn des Arbeitsverhältnisses Tätigkeit, Aufgabengebiet, Arbeitsort des Angestellten (möglichst präzise) Verweis auf den Tarifvertrag. Dauer der Probezeit, Verzicht auf Probezeit. Gehaltsgruppe Tarif/Anlehnung/in Summe übertarifliche Zahlungen/ Sonderzahlungen Kündigungsfristen (Gesetz, Tarif, möglichst kurze Fristen für den AN) Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs, (30 Tage nicht immer, 24 Werkt.=20Arb.T Gesetz) Urlaubsgeld Befristung: Dauer/Zeitraum, (bei mehr als 2 Jahren Grund der Befristung) Teilzeit: Dauer und Lage der Arbeitszeit (35 Std. Mo.-Fr./38 Std. + 8,6%, 40Std.+14,3%) Ausgleich Mehrarbeit Reisezeiten Provisionen, Zulagen, Prämien, Sonderzahlungen Fälligkeiten, Ausschlussfristen Entgelt Höhe, Zusammensetzung Leistungsabhängige Gehaltsbestandteile, Zielentgelt, Zielvereinbarungen. 8

9 Arbeitsvertrag Form/Inhalt Eine wesentliche Änderung der Tätigkeit oder des Arbeitsplatzes kann vom Arbeitgeber nicht einseitig verfügt werden, sondern - wie alle Änderungen wesentlicher Vertragsbedingungen nur einvernehmlich oder mit einer Änderungskündigung verwirklicht werden. Gesetze - Gesetzgeber Tarife - Tarifvertragsparteien Betriebsvereinbarungen - Betriebsrat Einzelarbeitsvertrag - Arbeitnehmer/in 9

10 Auf das Jahresgehalt kommt es an! Grundgehalt + Leistungszul. (13%) x 12 = Jahresgehalt 12 Monatsgehälter = 12 x Monatsgehalt 13 Monatsgehälter = 13 x Monatsgehalt Tarifgehalt IG Metall = 13,25 x Monatsgehalt 12 x Monatsgehälter 50% Urlaubsgeld 50% Sonderzahlung/Weihnachtsgeld 10

11 Monatsgehalt ist nicht gleich Monatsgehalt Bei einem Monatsgehalt von Zahl der Monatsgehälter pro Jahr = Jahresgehalt 12 x = x = ,25 x / 35 Std. Wo. = ,25 x / 40 Std. Wo. = Tarif IG Metall Nds. Gehaltsstufe 6, Stand 1. März 2005, bei durchschnittlicher Leistungszulage 13 % 38 Std-+ 8,6% 40Std.+14,3% 11

12 Zielgehalt ein Ziel oder nur gute Absichten Erreichbarkeit hängt stark von den Details der Zielvereinbarung ab: 160% Jahresgehalt 100% Jahresgehalt 70% Jahresgehalt = Garantieeinkommen Vorteil bei Tarifbindung: Tarifgehalt ist garantiert! 12

13 Zielgehalt ein Ziel oder nur gute Absichten Zusage Gehaltsüberprüfung jedes Jahr! Bedeutet keinen Rechtsanspruch auf Gehaltserhöhung, sondern nur Überprüfung. Das Ergebnis kann auch 0 % sein. Die Tarife der IG Metall beinhalten eine starke Gehaltsdynamik in den ersten Jahren, z. B. bis zu 27 % durch höhere Vergütungsstufe, Tariferhöhung, Sonderzahlung, Leistungszulage. Individuelle Erhöhungen sind immer möglich. 13

14 Ende des Arbeitsverhältnisses Aufhebungsvertrag Ordentliche fristgemäße Kündigung - Personenbedingte > Kündigungen - Verhaltensbedingte > Kündigungen - Betriebsbedingte > Kündigungen Fristlose Kündigung U L T I M A R A T I O!! 14

15 I n f o s Jobpilot.de Bundesagentur für Arbeit FAZ, Süddeutsche Zeitung Computerwoche V D I Nachrichten D G B (ver.di, IG BCE) BITKOM Z V E I, VDMA 15

16 Infos Interessante Informationen auch zum Downloaden unter: Und natürlich an unserem IG Metall-Stand gleich nebenan - IT-Entgeltanalyse - Einstiegsgehälter für Hochschulabsolventen - Ratgeber Arbeitsvertrag - und vieles mehr... 16

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