Private Finanzplanung Subthema: Vorsorge
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- Rosa Fried
- vor 8 Jahren
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1 Musterlösungen KMU-Finanzeperte Modul 10 Private Finanzplanung Subthema: Vorsorge Prüfungseperte: Paul Biffiger 1. Juli 2008 Prüfungsmodus Prüfungsdauer Punktemaimum: Erlaubte Hilfsmittel: schriftliche Klausur Total 120 Minuten wovon 30 Minuten für dieses Subthema (Empfehlung) 100, wovon 30 für dieses Subthema Taschenrechner, BVG Gesetz, OR & ZGB Kandidatennummer Erstkorrektur:... Zweitkorrektur:... Erreichte Punkte: Note: KMU-01 KMU-Finanzeperte Seite 1 von 6
2 Hinweise zur Prüfung Die Prüfung ist mit Kugelschreiber oder Tintenhalter zu schreiben (nicht mit Bleistift). Bei Fragen mit vorgegebenen Antworten (Multiple Choice) können eine, mehrere oder alle Antworten richtig sein; falsch angekreuzte Antworten geben Abzug; die Mindestpunktzahl pro Frage ist null. Viel Erfolg an der Prüfung! KMU-01 KMU-Finanzeperte Seite 2 von 6
3 1. Welche Sozialversicherungen sind für alle Einzelunternehmer obligatorisch? (1) AHV/IV EO Kollektiv-Krankentaggeld-Versicherung 2. Innerhalb welcher Frist muss der bezug (2. Säule) in Folge Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit erfolgen? (1) 1 Jahr nach Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit 1 Jahr ab Gesuch um Barauszahlung 1 Jahr nach Eingang der AHV-Bestätigung zur Selbständigkeit 3. Auf welcher Berechnungsgrundlage werden die Nichterwerbstätigenbeiträge der AHV/IV für einen Ehepartner berechnet? (2) Als Grundlagen für die Berechnung der Beiträge an die AHV, die IV und die EO dienen das Vermögen und das 20fache jährliche Renteneinkommen. Bei Verheirateten bemessen sich die Beiträge für jeden Ehegatten, ungeachtet des Güterstands, auf der Hälfte des ehelichen Vermögens und Renteneinkommens. 4. Wer ist nach Gesetz obligatorisch im BVG versichert? (1) Obligatorisch versichert sind alle Arbeitnehmer, die bei einem Arbeitgeber einen anrechenbaren Jahreslohn von mehr als CHF 19'890 beziehen. 5. Sprechen die nachfolgenden Kundenwünsche eher für Rentenbezug oder eher für einen bezug? (3 Kunde will Hypothek amortisieren: möchte Zuwendung zu Lebzeiten machen: kennt die Anlagerisiken: möchte das Langleberisiko gesichert haben: möchte einen gewissen Inflationsschutz: Rente oder Rente KMU-01 KMU-Finanzeperte Seite 3 von 6
4 will Rückgewähr nach Ableben: kann mit der 100% Einkommensbesteuerung leben :Rente kann mit der Vermögensbesteuerung leben : will keine Anwartschaft: 6. Nennen Sie 4 Neuerungen der 1. BVG-Revision? (2) Senkung der BVG-Eintrittsschwelle auf CHF (75% der ma. AHV-Rente von CHF ) Senkung des Koordinationsabzuges auf CHF (7/8 der ma. AHV-Rente von CHF ) Ma. versicherbarer Jahreslohn von CHF PK-Einkäufe sind nur erlaubt, wenn WEF-Vorbezüge zuerst zurückbezahlt werden etc. 7. Ergänzen Sie den folgenden Gesetzestet (BVV2 Art. 1) (3) Ein Vorsorgeplan gilt als angemessen, wenn: die reglementarischen Leistungen 70 % des letzten versicherten AHVpflichtigen Lohnes nicht überschreiten die gesamten Sparbeiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer 25 % aller versicherten AHV-pflichtigen Löhne nicht übersteigen bei Löhnen über dem oberen Grenzbetrag (CHF ) die Leistungen aus AHV und BVG 85% des letzten versicherbaren AHV-pflichtigen Einkommens nicht übersteigen 8. Gemäss Gesetz können Vorsorgeeinrichtungen für jedes Kollektiv bis zu drei Vorsorgepläne anbieten. Wie hoch kann die maimale Beitragsdifferenz zwischen dem höchsten und den niedrigsten Arbeitgeber-Beitragssatz sein? (2) Die Summe der Beitragsanteile von Arbeitgeber und Arbeitnehmern in Lohnprozenten muss bei jedem Vorsorgeplan mit den niedrigsten Beitragsanteilen mindestens 2/3 der Beitragsanteile beim Vorsorgeplan mit den höchsten Beitragsanteilen betragen. KMU-01 KMU-Finanzeperte Seite 4 von 6
5 9. Sind die folgenden Aussagen zur beruflichen Vorsorge richtig oder falsch? (8) Der höchstversicherbare Lohn nach BVG ist auf das zehnfache des oberen Grenzbetrages pro Vorsorgeeinrichtung beschränkt. Ja Nein Wurden BVG-Einkäufe getätigt, so dürfen daraus resultierende Leistungen innert der nächsten fünf Jahre nicht in form bezogen werden. Ja Nein Nach einem Vorbezug zur Finanzierung von Wohneigentum sind Einkäufe erst nach Rückzahlung des Vorbezugs zulässig. Ja Nein Für Personen, welche aus dem Ausland zuziehen und die noch nie einer Vorsorgeeinrichtung in der Schweiz angehört haben, darf in den ersten fünf Jahren nach Eintritt in eine schweizerische Vorsorgeeinrichtung die jährliche Einkaufssumme 20% des AHV-pflichtigen Lohnes nicht überschreiten. Ja Nein Die Beiträge des Einzelunternehmers für seine berufliche Vorsorge gelten als Geschäftsaufwand und können der geschäftlichen Erfolgsrechnung belastet werden. Ja Nein Arbeitgeber-Reserven (AGR) können/müssen in der Rechnung der Vorsorgeeinrichtung gesondert ausgewiesen werden. Ja Nein Arbeitgeber-Reserven (AGR) sind steuerlich absetzbar bei Bund und Kanton. Ja Nein Vorsorgeeinrichtungen nach BVG müssen die Rechtsform einer Stiftung, Vereins oder Genossenschaft haben. Ja Nein 10. Wer ist gemäss UVG obligatorisch versichert und wie hoch ist der maimal versicherte Lohn nach UVG? (2) Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer (inkl. Heimarbeiter, Lehrlinge, Praktikanten, Volontäre usw.) bis zu einem Lohnbestandteil von maimal CHF KMU-01 KMU-Finanzeperte Seite 5 von 6
6 11. Wo ist das gesetzliche Obligatorium der Kollektiv-Krankentaggeld-Versicherung geregelt? (1) Kein gesetzliches Obligatorium 12. Wie werden die AHV-, IV- und UVG-Renten in der Schweiz bei Bund und Kanton besteuert? (1) Zu 100% als Einkommen 13. Wo wird die sogenannte Vorsorgebesteuerung angewendet? (2) Reduzierte Besteuerung bei Bund und Kanton: Jahressteuer getrennt vom übrigen Einkommen reduzierter Tarif (unterschiedliche Berechnungsverfahren; Rentensatz, Sondertarif etc.) bezug aus der 2. Säule bei Pensionierung auszahlung aus einer rückkaufsfähigen Lebensversicherung (3b) im Erlebensfall Rentenbezug aus der 1. Säule bezug aus der beruflichen Vorsorge für die Finanzierung von selbstbewohntem Eigenheim (WEF Vorbezug) Altersrenten aus der beruflichen Vorsorge (BVG) Ausrichtung eines Todesfall-s aus einer nicht rückkaufsfähigen Lebensversicherung 14. Welche 4 Bedingungen müssen kumulativ erfüllt sein, damit Einmalprämien- Versicherungen bei der Auszahlung bei Bund und Kanton von der Einkommenssteuer befreit sind? (1) Abschluss der Versicherung vor dem 66. Geburtstag (Fondpolice 10 Jahre) Mindestdauer 5 Jahre Ablauf der Versicherung nach dem 60. Geburtstag Versicherungsnehmer und versicherte Person müssen identisch sein (keine Fremdversicherung) KMU-01 KMU-Finanzeperte Seite 6 von 6
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