Leistungsbeschreibung und Konditionen für die Google Adwords intelligente Anzeigenschaltung

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1 Leistungsbeschreibung und Konditionen für die Google Adwords intelligente Anzeigenschaltung Vertragsgegenstand ist die Beauftragung der Firma AdsFlat (Inhaber Andreas Nissan) mit der Schaltung vonkostenpflichtigen Werbeanzeigen, die kontextbezogen (abhängig zu Suchfragen durch Nutzer von Google) zu Suchergebnissen der Suchmaschine Google angezeigt (im folgenden Google-Adwords) werden. Der Auftraggeber benennt der Firma AdsFlat bei der Auftragserteilung bis zu 4 Suchbegriffe und die gewünschte Anzeigenposition. Wenn keine gesonderte Umkreisreglung vertraglich festgehalten wird, schaltet Firma AdsFlat die Anzeigen in dem Ort, der ausweislich des Auftragsformulars als Kundenort genannt ist, soweit der Kundenort durch Google nicht ausgewiesen wird, gilt die nächstgrößere Sucheinheit, die den Kundenort erfasst. Firma AdsFlat erstellt die sog. Adwords-Kampagne und schaltet die Anzeigen zu den vereinbarten Keywords im vereinbarten Positionierungsbereich und vereinbarten Umkreis. Die Anzeigen erscheinen, wenn einer der Suchbegriffe exakt eingegeben wird. Aufgrund des Geschäftsmodells und technischen Vorgaben durch das Adwords-Programm ist es vereinzelt nicht möglich, den Umkreis der Anzeigenschaltung bei jeder einzelnen Anzeigenschaltung genau zu definieren. Da es sich um einen Durchschnittswert handelt, kann auch die Einhaltung des Positionsbereichs nicht bei jeder einzelnen Anzeigenschaltung gewährleistet werden. Die vertraglich vereinbarte Suchanzeigenposition ist eine Durchschnittsposition während der gesamten Vertragslaufzeit. Die Schaltung von Werbeanzeigen ist abhängig vom jeweiligen täglichen Werbebudget und der Anzahl, sowie den Kosten für den jeweiligen Klick auf die Werbeanzeige. Im Falle der Erschöpfung des Tagesbudgets, werden keine weiteren Anzeigen geschaltet. Die Auftragnehmerin bemüht sich durch eine intelligente Werbeschaltung Anzeigenschaltungen während eines ganzen Tages zu gewährleisten. Dies kann dazu führen, dass Werbeanzeigen nicht bei jeder passenden Suchanfrage erscheinen. Das Werbeanzeigenbudget ist Teil des Auftragsentgelts und wird dem Auftragnehmer nicht gesondert in Rechnung gestellt. Das Auftragsentgelt teilt sich in das Werbeanzeigenbudget und das Honorar für die Dienstleistung von Firma AdsFlat. AdsFlat garantiert jedoch, dass mindestens einmal täglich während der Laufzeit des Vertrages bei Eingabe entsprechender Suchbegriffe eine Anzeigendarstellung erfolgt. Es ist zu beachten, dass dies das vertraglich garantierte Mindestnivenau darstellt, regelmäßig erfolgen weit höhere Ergebnisse.

2 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigenschaltung Google-Adwords, Firma AdsFlat, Inhaber Andreas Nissan, Traubenweg 1, Ostrach-Levetsweiler, für Geschäftskunden. I.Geltungsbereich 1. Diese AGB gelten zwischen Firma AdsFlat und den Auftraggebern. Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von Firma AdsFlat nicht anerkannt, sofern Firma AdsFlat diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. 2. Die nachfolgenden Bedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte mit dem Auftraggeber, auch wenn keine nochmalige ausdrückliche Vereinbarung vereinbart wird. II. Leistungsumfang 1. Der vertraglich geschuldete Leistungsumfang, sowie die preislichen Konditionen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Internet, dem schriftlichen Vertrag, sowie den mit einbezogenen AGB von Firma AdsFlat. 2. Im Rahmen der Anzeigenschaltung bei der Suchmaschine Google (im Folgenden Google- Adwords Kampagne) erklärt sich der Auftraggeber bereit, die AGB und sonstige Richtlinie von Google-Adwords gelten zu lassen. Im Fall des Verstoßes des Auftraggebers gegen die AGB oder Richtlinien stellt der Auftraggeber Firma AdsFlat gegenüber Dritten frei. 3. Im Rahmen der Google Adwords-Kampagne übernimmt Firma AdsFlat, mit Ausnahme von offensichtlichen Rechtsgutverletzungen, keine Überprüfung der vereinbarten Suchbegriffe und / oder Anzeigentexte auf deren rechtliche Zulässigkeit. So wird keine Markenrecherche oder Namensrechtprüfung vorgenommen, es sei denn entsprechendes ist ausdrücklich durch schriftliche Erklärung zwischen den Beteiligten vereinbart worden. 4. Die Firma AdsFlat bemüht sich, gewünschte Suchbegriffe schalten zu lassen. Soweit Google die Schaltung von Suchbegriffen ablehnt, wird Firma AdsFlats den Auftraggeber umgehend informieren und alternative Vorschläge unterbreiten. Der Bestand des zugrundeliegenden Auftragsverhältnisses wird durch die Nichtschaltung von Suchbegriffen durch Google nicht berührt. 5. Firma AdsFlat erbringt keine Rechtsberatung. III. Verantwortlichkeit des Auftraggebers

3 1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Informationen rechtzeitig nach Vertragsschluss der Firma AdsFlat zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber versichert mit Vertragsunterzeichnung, zur Weitergabe der Daten berechtigt zu sein. Kommt der Auftraggeber seiner Verpflichtung, trotz Mahnung, nicht nach die Keywords und Zusatzinformationen für die Anzeigenschaltung mitzuteilen, so steht Firma AdsFlat das Recht zu, bis zur geschuldeten Mitwirkung des Auftraggebers die gem. dem Unternehmensbereich des Auftraggebers passenden Keywords und werblichen Informationen selbst festzulegen und zu verwenden. Der Auftraggeber bestätigt, dass die zu bewerbenden Inhalte und die Internetpräsenz nicht gegen deutsches und internationales Recht verstößt, insbesondere die Vorschriften zum Jugendschutz beachtet werden. 2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die für die Werbung genutzte Ziel-URL funktionsfähig ist. Änderungen oder Fehlfunktionen an der URL hat der Auftraggeber der Firma AdsFlat schriftlich oder per mitzuteilen. IV. Verantwortlichkeit von Firma AdsFlat Firma AdsFlat nutzt die vom Auftraggeber angegebenen Zieldomains für Google-Adwords- Kompagne. Es wird vor Schaltung der Google-Adwords-Kompagne der Zieldomain eine einmalige Funktionsprüfung vorgenommen. Eine Haftung dafür, dass die Zieldomain über die erste Funktionsprüfung hinaus aufrufbar ist, wird nicht übernommen. Der Auftragnehmer bemüht sich um die bestmögliche Positionierung der Anzeigentexte. Systembedingt kann jedoch keine Zusicherung erfolgen, dass eine bestimmte Positionierung der Anzeigentexte zu einem bestimmten Zeitpunkt erreicht wird. V. Vertragslaufzeit 1. Der Vertrag kommt mit der Unterzeichnung des Bestellformulars durch den Kunden zustande. Die Laufzeit beginnt 14 Tage nach der Vertragsunterzeichnung des Kunden. 2. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um die vereinbarte Vertragslaufzeitdauer, es sei denn das Vertragsverhältnis wird durch Firma AdsFlat oder den Auftraggeber schriftlich gekündigt. Ist die vereinbarte Vertragslaufzeit länger als sechs Monate, so beträgt die Kündigungsfrist sechs Monate bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Ist die vereinbarte Vertragslaufzeit weniger oder gleich sechs Monate und länger als drei Monate, so beträgt die Kündigungsfrist drei Monate bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Beträgt die Kündigungsfrist weniger als drei Monate, so beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Bei einer Vertragslaufzeit von einem Monat oder weniger, beträgt die Kündigungsfrist drei Tage bis zum Vertragslaufzeitende. 3. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

4 4. Da es sich um Verträge zwischen Unternehmen handelt, besteht kein Widerrufsrecht, was klarstellend erwähnt wird. VI. Preise 1.Die Vergütung wird grundsätzlich individualvertraglich bestimmt. Sie ist Teil des Auftragsentgelts, das aus Vergütung und Werbeanzeigenbudget besteht (siehe oben unter Leistungsbeschreibung). 2. Das Auftragsentgelt stellt Firma AdsFlat unmittelbar nach Vertragsabschluss in Rechnung. Vergütung und Werbeanzeigenbudget sind sofort und im Voraus fällig. 3. Nachträgliche Änderungen des Auftragsvolumens auf Veranlassung des Auftraggebers, werden isoliert berechnet. 4. Nach Ablauf der Rechnungsperiode bzw. der Mindestvertragslaufzeit ist Firma AdsFlat berechtigt, die Preise der allgemeinen Kostenentwicklung anzupassen. Erhöht sich der Preis, so ist der Auftraggeber berechtigt den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rechnung mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen. 5. Die Preisangaben sind Nettoangaben. VII. Auftragsbeteiligung durch Dritte Firma AdsFlat ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer einzusetzen und trägt auch in diesem Falle die alleinige Verantwortung für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung. Firma AdsFlat ist nicht verpflichtet, die Dienste in Person zu leisten, sondern kann diese, insbesondere bei Übertragung des Betriebes oder von Betriebsteilen auf ein anderes Unternehmen, das Google-Adwords-Kampagnen anbietet, übertragen. VIII. Zahlung 1. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung, ohne jeden Abzug zu erfolgen. Sofern die Zahlung im Bankeinzugsverfahren erfolgt, so erklärt der Auftraggeber ausdrücklich, dass er Firma AdsFlat zum Bankeinzug von dem mitgeteilten Bankkonto ermächtigt. Bei Rücklastschriften ist Firma AdsFlat berechtigt, eine pauschale Verwaltungsgebühr von 15,00 pro Rücklastschrift zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Bearbeitungsaufwandes bei konkreter Darlegung durch Firma AdsFlat bleibt vorbehalten. Schreiben dem Auftraggeber bleibt vorbehalten, einen geringeren Schaden Bearbeitungsaufwand nachzuweisen, in einem solchen Fall ist nur dieser zu bezahlen.

5 2. Kommt der Auftraggeber mit den Zahlungsverpflichtungen in Verzug oder treten Ereignisse ein, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen, kann die Firma AdsFlat neben den sonstigen gesetzlichen Rechten für die Dauer des Zahlungsrückstandes weitere Leistungen verweigern, sowie nach fruchtloser Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. 3. Firma AdsFlat behält sich das Recht vor die Leistungen zurückzubehalten, bis der gesamte Rechnungsbetrag ausgeglichen worden ist. IX. Gewährleistung 1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit von erbrachten Leistungen auf offensichtliche Mängel zu prüfen. 2. Beanstandungen an bei Prüfung der Arbeit offensichtlicher Mängel sind nur innerhalb von sieben Tagen nach Empfang / Kenntnis der Ware / Leistung zulässig. Versteckte Mängel sind innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend zu machen. 3. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. X. Sonstige Haftung 1. Firma AdsFlat haftet grundsätzlich nur, soweit Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden. 2. Im Übrigen gelten für die Haftung der Firma AdsFlat bei Fahrlässigkeit nachfolgende Regelungen: 3. Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit und Verzug sind beschränkt auf die Höhe des Auftragswertes. 4. Vorstehende Haftungsbeschränkungen geltend im gleichen Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Firma AdsFlat. 5. Für Sachaussagen und Produktaussagen, die von dem Auftraggeber Firma AdsFlat übergeben werden, haftet diese nicht. XI. Datenschutz Der Auftraggeber erteilt bis auf Widerruf mit den Annahme der Geschäftsbedingungen die Zustimmung zur Speicherung und Verarbeitung der zur Vertragserfüllung notwendigen Daten.

6 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass Google-Daten außerhalb einer Verantwortlichkeit von Firma AdsFlat speichert. Für eine nicht ordnungsgemäße Nutzung der Daten durch Google haftet Firma AdsFlats nicht, außer es liegt ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Firma AdsFlat vor. XII. Anwendbares Recht / Gerichtsstand Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung der Sitz des Auftraggebers. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt. XIII. Salvatorisches Recht Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bestimmung am nächsten Kommt.

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