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1 Seite Landeshauptstadt 1 von 5 München Kreisverwaltungsreferat Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat Ruppertstr. 19, München Social Care Services Europe GmbH Herrn Dr. Beyer Heckenstr Neuendettelsau Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung.Gewerbe FQA/Heimaufsicht KVR-I/24 Ruppertstr München heimaufsicht.kvr@muenchen.de Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum Vollzug des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG); Prüfbericht gemäß PfleWoqG Träger der Einrichtung: Social Care Services Europe GmbH Heckenstr Neuendettelsau Geprüfte Einrichtung: Kompetenzzentrum Beraten Wohnen Pflegen Landsberger Str München Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrer Einrichtung wurde erstmalig am eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt. Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche: Wohnqualität Pflege und Betreuung Arzneimittel Personal Freiheit einschränkende Maßnahmen (FeM) Hierzu hat die FQA für den Zeitpunkt der Prüfung folgendes festgestellt: U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße Bus: Linien 131,152 Haltestelle Poccistraße

2 Seite 2 von 5 I. Daten zur Einrichtung Einrichtungsart Stationäre Pflegeeinrichtung Angebotene Wohnformen Vollstationäre gerontopsychiatrische Pflege Platzzahl gesamt: 117 davon vollstationäre Pflegeplätze: 117 davon Plätze für Rüstige: 0 Anteil an vollstationären Einzelwohnplätzen: 62,39 % Belegte Plätze: 32 Fachkraftquote (gesetzliche Mindestanforderung 50%): 100 % Anzahl der auszubildenden Pflege- und Betreuungsfachkräfte in der Einrichtung: 0 II. Informationen zur Einrichtung II.1 Positive Aspekte und allgemeine Informationen (Hier folgt eine kurze, prägnante Aufstellung des positiven Sachverhalts bzw. der aus Sicht der FQA hervorzuhebenden Punkte und allgemeinen Informationen über die Einrichtung; bei anlassbezogenen Prüfungen muss hierauf nicht eingegangen werden.) In der Einrichtung fand eine erste turnusgemäße Prüfung seit Eröffnung im April 2014 statt. Momentan ist nur ein Teilbereich der Einrichtung bewohnbar und mit Bewohnerinnen und Bewohnern belegt. Derzeit werden die fertigen Wohnbereiche, EG Stadtpark Pasing, 1. OG Hirschgarten und 2. OG Wörthsee sukzessive mit Bewohnerinnen und Bewohnern belegt. Zum Zeitpunkt der Prüfung lebten 32 Bewohnerinnen und Bewohner in der Einrichtung. Konzeptionell befindet sich im EG eine beschützende Wohngruppe bestehend aus zwei Wohngemeinschaften mit insgesamt 20 Plätzen, im 1. und 2. OG befinden sich jeweils drei Wohngruppen mit insgesamt 68 Plätzen und im 3. OG befinden sich drei Wohngruppen mit insgesamt 29 Plätzen. Schwerpunkt der Einrichtung ist die Betreuung und Pflege von demenziell erkrankten Menschen. Zusätzlich zur vollstationären Pflege bietet die Einrichtung eine eingestreute Kurzzeitpflege und als teilstationäres Angebot eine Tagespflege an. Die Einrichtung arbeitet mit einem PC gestützten Dokumentationssystem auf Basis des Pflegemodells nach Krohwinkel Aktivitäten und existentiellen Erfahrungen des Lebens (AEDL). Die Einrichtung bietet ein Bezugspflegesystem an, wobei arbeitsorganisatorisch eine Funktions- und Bereichspflege Einfluss finden. Der FQA wurde eine geeignete und detailliert beschriebene fachliche Konzeption vorgelegt, die die Anforderungen an den Betrieb gewährleisten. Eine Übereinstimmung der Konzeption zur baulichen Umsetzung ist gegeben. In der Einrichtung werden die Arzneimittel bewohnerbezogen und ordnungsgemäß

3 Seite 3 von 5 aufbewahrt. Im Rahmen des Medikamentenmanagements arbeitet die Einrichtung mit einer externen Apotheke zusammen und die Festmedikamente der Bewohnerinnen und Bewohner werden in Form von Blisterverpackungen für eine Woche im Voraus geliefert. Während der Begehung erfolgte eine punktuelle Beratung zu dem Themengebiet Freiheit einschränkende Maßnahmen (FeM), hier insbesondere zum Einsatz und Umgang mit einem funkgesteuerten Ortungssystem. Derzeit werden in der Einrichtung keine Freiheit einschränkenden Maßnahmen angewendet. In der beschützenden Wohngruppe Stadtpark Pasing wurde eine teilnehmende Beobachtung durchgeführt. Ein Teil der Bewohnerinnen und Bewohner war aktiv in das Alltagsgeschehen eingebunden und half bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Währenddessen war eine Betreuung und Anleitung von Seiten einer Sozialpädagogin gegeben. Der Schwerpunkt der Prüfung lag im Bereich der Ergebnisqualität. Alle besuchten Bewohnerinnen und Bewohner wurden in einem gepflegten Zustand angetroffen. Im Gespräch äußerten sich diese rundum zufrieden mit der derzeitigen Pflege- und Betreuungsleistung durch die Pflege- und Betreuungskräfte der Einrichtung. Die besuchten Zimmer waren individuell eingerichtet und sauber. Bewohnerinnen und Bewohner mit Einschränkungen in der Mobilität erhalten die dafür notwendige Unterstützung und es stehen hierfür spezielle Mobilitätshilfen zur Verfügung. Um die Erfüllung der Fachkraftquote zu überprüfen, wurde ein Abgleich des Dienstplanes mit dem Stellenplan vorgenommen. Hierzu hat sich die FQA/Heimaufsicht eine aktuelle Personalstandsliste, sowie die aktuellen Belegungszahlen (mit Pflegeeinstufung) der Bewohnerinnen und Bewohner aushändigen lassen. Dabei wurde festgestellt, dass die rechtlich festgelegte Fachkraftquote von mindestens 50 % gemäß 15 Abs. 1 AVPfleWoqG in der Einrichtung erfüllt wird. Gemäß 15 Abs. 3 AVPfleWoqG müssen in stationären Einrichtungen der Pflege und für ältere Menschen gerontopsychiatrisch qualifizierte Fachkräfte entsprechend dem Verhältnis von je einer Fachkraft pro 30 Bewohnerinnen und Bewohner, in Bereichen mit gerontopsychiatrischem Schwerpunkt für je 20 Bewohnerinnen und Bewohner eingesetzt werden. Die Einrichtung hat am Tag der Prüfung diese gesetzliche Forderung mit 2,5 Stellen erfüllt. Hierbei wurden die Angaben der Stellungnahmen des Trägers vom und berücksichtigt. Betreuungskräfte für Bewohnerinnen und Bewohner mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf gemäß 87b SGB XI sind derzeit noch nicht im Einsatz; ebenso wenig Kräfte für die heiminterne Tagesbetreuung. II.2 Qualitätsentwicklung (Hier erfolgt die Darstellung der Entwicklung einzelner Qualitätsbereiche der Einrichtung über mindestens zwei turnusmäßige Überprüfungen hinweg.) Zur Qualitätsentwicklung in der Einrichtung können noch keine Aussagen getroffen werden.

4 Seite 4 von 5 III. Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel) Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 Satz 1 PfleWoqG, aufgrund derer gegebenenfalls eine Mängelberatung nach Art. 12 Abs. 2 Satz 1 PfleWoqG erfolgt. Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erstmaligen Mängel IV. Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist Erneut festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 Satz 1 PfleWoqG nach bereits erfolgter Beratung über die Möglichkeit der Abstellung der Mängel, aufgrund derer eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 1 PfleWoqG geplant ist oder eine nochmalige Beratung erfolgt. Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erneuten Mängel V. Festgestellte erhebliche Mängel Festgestellte erhebliche Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 Satz 1 PfleWoqG, aufgrund derer im Regelfall eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 2 PfleWoqG erfolgt. Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erheblichen Mängel (Eine Beratung über die Möglichkeiten zur Abstellung der festgestellten Abweichungen erhebt keinen Anspruch auf Verbindlichkeit und Vollständigkeit. Die Art und Weise der Umsetzung der Behebung der Abweichungen bleibt der Einrichtung bzw. dem Träger überlassen.) Hinweise: Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Prüfbericht auf freiwilliger Basis veröffentlicht werden kann. Nähere Informationen hierzu enthält unser Schreiben vom Falls Sie sich für eine freiwillige Veröffentlichung auf der Serviceplattform der FQA entschieden haben, haben Sie die Möglichkeit uns innerhalb eines Monats nach Zustellung des Prüfberichtes eine Gegendarstellung in elektronischer Form zu übermitteln. Die Gegendarstellung würde dann zeitgleich mit dem Prüfbericht auf der hierfür vorgesehenen Website zur Verfügung gestellt. Die Gegendarstellung darf aus datenschutzrechtlichen Gründen keine personenbezogenen Daten enthalten.

5 Seite 5 von 5 Dieser Bericht hat lediglich informativen Charakter und stellt keinen Verwaltungsakt dar, so dass Widerspruch und Klage gegen diesen Bericht nicht möglich sind. Im Abschlussgespräch wurde darauf hingewiesen, dass die FQA für Fragen und Beratung gerne zur Verfügung steht. Die Einrichtung, die Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern, die Regierung von Oberbayern, der Bezirk Oberbayern, das Referat für Gesundheit und Umwelt, das Sozialreferat und der MDK haben einen Abdruck dieses Schreibens zur Kenntnisnahme erhalten.

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