-Kindeswohlgefährdung? - Kontaktaufnahme zum Jugendamt. wann dürfen wir uns melden?
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- Käthe Grosser
- vor 8 Jahren
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1 -Kindeswohlgefährdung? - Kontaktaufnahme zum Jugendamt wann dürfen wir uns melden?
2 Gliederung 1. Einstieg ins Thema 2. 8a SGB VIII, 4 KKG Meldung einer Kindeswohlgefährdung 3. Beratung zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos 4. Fallbeispiel 5. Fragen -????????
3 zu Beginn die Haltung Vertrauen Klarheit Offenheit Auf Augenhöhe
4 zu Beginn was will ich eigentlich? Sorgen äußern Handlungssicherheit und -bestätigung bekommen Eine Beratung erhalten Informationen erhalten Eine Meldung machen
5 8a SGB VIII, 4 KKG - Meldung einer Kindeswohlgefährdung Definition Kindeswohlgefährdung Eine Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn das Handeln oder das Unterlassen eines Personensorge- oder Erziehungsberechtigten mit hoher Wahrscheinlichkeit die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes körperlich, seelisch und/oder geistig erheblich beeinträchtigt.
6 8a SGB VIII, 4 KKG - Meldung einer Kindeswohlgefährdung Regelung in Vereinbarungen zwischen freier und öffentlicher Jugendhilfe als Grundlage Schutzauftrag der freien Jugendhilfe und der Berufsgeheimnisträger Einschätzung des Gefährdungsrisikos mit insoweit erfahrener Fachkraft Einbeziehen der Erziehungsberechtigten, Kinder und Jugendlichen
7 8a SGB VIII, 4 KKG - Meldung einer Kindeswohlgefährdung Meldung, wenn.. das Kindeswohl gefährdet ist und Familie zur freiwilligen Inanspruchnahme von Hilfe nicht motiviert werden kann eine dringende Gefährdung des Kindeswohls vorliegt wenn Kindeswohlgefährdung unklar ist und Familie den Kontakt abgebrochen hat
8 8a SGB VIII, 4 KKG - Meldung einer Kindeswohlgefährdung Inhalt der Meldung: Personalien Ergebnis der Gefährdungseinschätzung (Indikatoren) Informationen zum Netzwerk Informationen zu bisherigen Hilfen
9 8a SGB VIII, 4 KKG - Meldung einer Kindeswohlgefährdung was brauchen Sie von uns? Information über zuständigen Sachbearbeiter im ASD Information zum weiteren Vorgehen Einbeziehen in die weitere Fallbearbeitung (so weit wie möglich so weit wie nötig) Klarheit über Rolle, Verantwortung und Fallhoheit
10 Beratung zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos Beratungsanlass: Unklarheit Unsicherheit Bauchgefühl Viele Fragezeichen
11 Beratung zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos Die zu beratenden Personengruppen: Freie Träger 8a Abs. 4 SGB VIII 4 KKG Beruflicher Kontakt 8b SGB VIII Berufsgeheimnisträger Rehabilitationsträger 21 SGB IX -Hinzuziehung einer ief -Vereinbarungen 8a -Eigene Einschätzung -Rechtliche Vorgaben -Anspruch auf ief -Ggü. dem öffentl. Träger -Eigene Einschätzung -Rechtliche Vorgaben -Anspruch auf ief -Ggü. dem öffentlichen Träger -Eigene Einschätzung -Keine rechtlichen Vorgaben
12 Beratung zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos Was brauchen wir von Ihnen? Eine Fragestellung (z.b. Prüfung der gewichtigen Anhaltspunkte, Strategien zur Motivation der Eltern, Vorbereitung einer Meldung etc..) Anonymisierte Fallvorstellung mit allen relevanten Informationen (Risiko- und Schutzfaktoren, Entwicklungsberichte, Protokolle, Genogramm etc )
13 Beratung zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos Was brauchen Sie von uns? Klärung der Rolle und der Verantwortung Transparenz des Beratungsprozesses Ein Ergebnis, mit dem Sie weiter arbeiten können
14 Ein Fallbeispiel Beratungsanfrage einer Erzieherin Frage: welche Angebote kann ich den Eltern machen?
15 Ein Fallbeispiel Ungewollte 2. Schwangerschaft Arbeitslosigkeit Kindesvater Psychische Erkrankung Kindesvater Tom, 5 Jahre - verprügelt andere Kinder - isst übermäßig viel - kann sich nicht konzentrieren - weint viel - ist häufig übermüdet Gute emotionale Bindung Vertrauen zur Gruppenleitung Eltern zuverlässig in KiTa Isolation/ Angst vor Unterstützung Kein soziales Netzwerk Anbindung an Eheberatung
16 Ein Fallbeispiel Kita Gruppenleiterin ASD SPFH JobCenter Tom und seine Eltern Hebamme Müttercafe Sozial psychiatr. Dienst Eheberatung
17 Auf Schutzfaktoren aufbauen und so eine Brücke bauen zu Helfersystemen und zu den eigenen Kompetenzen der Familien
18 Fragen?
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