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1 Kperatinsvereinbarung Netzwerk Frühe Hilfen in Harsewinkel Umgang mit Kindeswhlgefährdung 1. Präambel 2. Vereinbarungen zur fallbezgenen Arbeit / Zusammenarbeit 3. Vereinbarungen zur fallübergreifenden Zusammenarbeit 4. Risikfaktren 5. Indikatren für Kindeswhlgefährdung Anlage Arbeitshilfen 1. Präambel Die meisten Eltern schaffen es auch in anstrengenden Zeiten ihre Kinder zu selbstbewussten, verantwrtungsvllen jungen Menschen zu erziehen und ihnen die für ihre Entwicklung ntwendigen förderlichen Rahmenbedingungen für ein gelingendes Erwachsenwerden zu bieten. Manchmal kann jedch die Unterstützung vn außen erfrderlich sein, um schwierige Phasen zu meistern. Um diese Unterstützung zu bieten, gibt es in Harsewinkel eine Vielzahl an Einrichtungen und Angebten der Jugend- und Gesundheitshilfe 1. Kperatinsstrukturen unterschiedlicher Intensität haben sich zwischen den Institutinen bereits entwickelt. Es hat sich jedch gezeigt, dass verbindlich rganisierte Netzwerke deutlich bessere Wirkung im Bereich Früher Hilfen erzielen als unverbindliche Netzwerke. Die unterschiedlichen Prfessinen und Institutinen in Harsewinkel haben sich daher zu einem Netzwerk Frühe Hilfen zusammengeschlssen und stellen sich gemeinsam der Verantwrtung, Familien mit Kindern die erfrderliche Unterstützung möglichst rasch und wirksam zu bieten. Leitlinie ist dabei hinzuziehen statt abgeben, die Zusammenarbeit ist geprägt vn Transparenz gegenüber den Familien. Je früher im Bedarfsfall Hilfen bei den Familien ansetzen, ums wirksamer können sie sein, auch weil die Bereitschaft vn Familien, Hilfe anzunehmen erfahrungsgemäß größer ist, slange sich die Prbleme nch nicht verfestigt haben. gemeinsame Ziele des Netzwerkes Frühe Hilfen Elternkmpetenzen stärken Kindeswhl sichern frühzeitige Unterstützung für Familien durch verbesserte Zusammenarbeit gewährleisten kllegiale Unterstützung unter den Netzwerkpartnern gemeinsames Verständnis vn Kindeswhl Die Begriffe Kindeswhl wie Kindeswhlgefährdung sind keine bjektiven Sachverhalte. Sie sind wie Erziehungsstile gesellschaftlich bedingt und haben sich auch bezüglich Gesetzgebung und Rechtsprechung histrisch entwickelt. Auch wenn aus prfessineller Perspektive das Kindeswhl gefährdet ist, liegt in aller Regel das Whl der Kinder den Eltern am meisten am Herzen, mehr als irgendeiner anderen Persn der Institutin. Deshalb ist Kmmunikatin unter den Fachkräften der unterschiedlichen Fachdisziplinen und mit den Eltern über das, was Kindeswhl bedeutet und wie es zu sichern ist, eine beständige Anfrderung. Im Umgang mit Kindeswhl und Kindeswhlgefährdung ist immer abzuwägen zwischen Kindeswhl und Elternrecht, zwischen nch möglichen Hilfsangebten für die Eltern und Schutzanfrderungen für das Kind. Dabei müssen Fachkräfte manchmal Grenzsituatinen aushalten, wenn Eltern Unterstützungsangebte (nch) nicht annehmen können. Geduld und Beharrlichkeit kann dann erfrderlich sein, um die Eltern ins Bt zu hlen. Denn es gibt wenige Gründe für Menschen, sich auf den Weg zu (Erziehungs-) Zielen zu machen, die nicht die eigenen sind. Da es keine eindeutigen Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge gibt, ist Handeln in Ungewissheit ein Merkmal im Zusammenhang mit Kindeswhlgefährdung. Die Ungewissheit lässt sich nicht grundsätzlich beseitigen, aber durch verbindlich rganisierte Netzwerke mit verlässlichen Vereinbarungen über gemeinsames Handeln reduzieren. 1 siehe auch

2 2. Vereinbarungen zur fallbezgenen Arbeit / Zusammenarbeit Kindeswhl durch Verfahrensabläufe sichern: Die beteiligten Institutinen des Netzwerks Frühe Hilfen entwickeln jeweils für ihre Institutinsfrm angemessene Verfahrensabläufe hinsichtlich des Unterstützungsbedarfs vn Familien mit Kindern und zum Umgang mit Kindeswhlgefährdung. Die Verfahrensabläufe basieren auf dem prfessinellen Przess des Wahrnehmens, Deutens und Handelns: Wahrnehmen Deuten Handeln Wahrnehmungen (kntinuierlich) dkumentieren Anlage 1: Bebachtungsdkumentatin Einschätzung zur Kindeswhlgefährdung gemeinsam vrnehmen, möglichst auch mit den Eltern. Anlage 2: Selbsteinschätzung Ggf. annyme Fallberatung mit dem Jugendamt der anderen Netzwerkpartnern. Anlage 3: Prtkll Kllegiale Beratung Hinwirken auf Inanspruchnahme vn Hilfen durch die Eltern Einbeziehung anderer Netzwerkpartner (nach Schweigepflichtsentbindung außer in akuten Fällen vn Kindeswhlgefährdung) verbindliche Übergabe mit Absprachen wer macht was und über Rückmeldungen ggf. gemeinsame Fallbesprechung einbeziehen statt abgeben Anlage 4: Schweigepflichtsentbindung Anlage 5: Übergabebgen an andere Institutin Um die Zusammenarbeit zu erleichtern und das Verständnis über Handlungslgiken (Möglichkeiten und Grenzen der Arbeit) der unterschiedlichen Netzwerkpartner zu verbessern, besteht Transparenz über die unterschiedlichen Verfahrensabläufe. Grundsätze des Datenschutzes: 1 Recht auf infrmatinelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.v.m. Art. 1 Abs. 1 GG) Transparenzgebt Betrffener sll Vrgänge stets durchschauen können Infrmatinsweitergabe u.u. gegen den Willen aber nicht hne das Wissen Gesundheitshilfe Ärztliche Schweigepflicht ( 203 StGB) aber: werben für weitere Hilfen, Vrurteile/Vrerfahrungen besprechen Aushalten vn Grenzsituatinen (ggf. mit kllegialer Beratung) Meldung bei akuter Kindeswhlgefährdung (Gefahrenabwehr) ggf. zur Klärung annymisierte Knsultatin vn Netzwerkpartnern Dkumentatin der pr & cntra-abwägung Datenweitergabe gegen den Willen aber i.d.r. mit dem Wissen Jugendhilfe Besnderer Schutz anvertrauter Daten ( 65 SGB VIII) außer wenn Anrufung des Familiengerichts ntwendig wird ( 8a SGB VIII) zur Beratung im Fachteam zur Abschätzung des Gefährdungsrisiks Fazit: Swhl vertrauensvlle Hilfebeziehung zu den Eltern, die Elternverantwrtung ernst nimmt auch beim Kindesschutz als auch Begleitung in andere Hilfesystem und Wahrnehmung (staatlicher) Verantwrtung ermöglichen und einfrdern, wenn Eltern dazu nicht mehr in der Lage sind. 1 in Anlehnung an das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.v. (DIJuF)

3 3. Vereinbarungen zur fallübergreifenden Zusammenarbeit Netzwerktreffen Einmal jährlich findet ein Netzwerktreffen statt, bei dem die Zusammenarbeit im Rahmen des Netzwerkes Frühe Hilfen für Harsewinkel reflektiert wird und Vereinbarungen für die Zusammenarbeit weiterentwickelt wird. Die Weiterentwicklung vn Angebten und Strukturen bezgen auf veränderter Bedarfe vn Familien und ihren Kindern in Harsewinkel wird hier ebenfalls in den Blick genmmen. Frtbildungen / Kinderschutzknferenzen Mindestens einmal jährlich wird eine Kinderschutzknferenz als gemeinsame Frtbildung für die Netzwerkpartner rganisiert. Inhalt und Rahmen werden beim Netzwerktreffen vereinbart. 4. Risikfaktren für Kindeswhlgefährdung: Auf welche Menschen richten die Netzwerkpartner besnders ihr Augenmerk? Es gibt Risikfaktren die den Unterstützungsbedarf einer Familie wahrscheinlicher macht als in anderen Familien. Diese Risikfaktren sind jedch mit Vrsicht zu genießen, denn deren Vrhandensein führt keineswegs zwangsläufig zu Kindeswhlgefährdung, zu Vernachlässigung der Misshandlung der Kinder. Familiensituatin Arbeitslsigkeit, Armut, beengte Whnverhältnisse, sehr junge Eltern, allein erziehende Mutter/ Vater, fehlende sziale Einbindung Eltern unerwünschte Schwangerschaft, Bildungsferne, Migratinshintergrund, psychische Erkrankung eines Elternteils, Suchtprblematik, chrnische Partnerschaftsknflikte Kind Schreikind, unruhiges Kind, Kind mit Behinderung, Geburtsgewicht unter g 5. Indikatren für Kindeswhlgefährdung: Wran können wir im Einzelfall Unterstützungsbedarf einer Familie der Kindeswhlgefährdung festmachen? Kindeswhl der dessen latente bzw. akute Gefährdung sind ft nicht unmittelbar bebachtbar. Indikatren sind Anhaltspunkte für nicht unmittelbar bebachtbare Phänmene. Es sllen Sachverhalte sein, die sich mit dem Phänmen, das sie anzeigen sllen, in Beziehung setzen lassen. Dabei ist Kmmunikatin über die Indikatren und deren Interpretatin/ Bewertung unter den beteiligten Fachkräften und mit den Eltern unerlässlich! Keine Zusammenstellung vn Anhaltspunkten/Indikatren kann alle Bereiche vn Gefährdungslagen abdecken. Sie dienen lediglich als Hilfsmittel zur Strukturierung vn Wahrnehmungs- und Bewertungsprzessen. Anhaltspunkte für Kindeswhlgefährdung können sich auf unterschiedliche Bereiche beziehen (die je nach Arbeitsfeld nur zum Teil erkennbar sind): Äußere Erscheinung des Kindes Verhalten des Kindes Verhalten der Eltern in der häuslichen Gemeinschaft Whnsituatin der Familie Sziale Situatin der Familie / des Kindes Differenzierte, beispielhafte Indikatren Anlage 1 (Bebachtungsdkumentin) Anlage Arbeitshilfen: Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: Anlage 5: Bebachtungsdkumentatin Selbsteinschätzung Prtkll Kllegiale Beratung Schweigepflichtsentbindung Übergabebgen an andere Institutin Stand: 13:

4 Anlage 1 Name des Kindes: Geburtsdatum Anschrift / Tel.: Srgeberechtigt: BEOBACHTUNGSDOKUMENTATION Äußere Erscheinung des Kindes, z.b.: massive der wiederhlte Zeichen vn Verletzungen wie hne erklärbare nachvllziehbare Ursache bzw. häufige Krankenhausaufenthalte aufgrund vn angeblichen Unfällen starke Unterernährung Retardierungen im kgnitiven und mtrischen Bereich hne adäquate Förderung deslate Körperhygiene (Schmutz- und Ktreste auf der Haut, unbehandelte entzündete Hautberfläche, faulende Zähne, Ungezieferbefall) mehrfach völlig witterungsunangemessene und völlig verschmutzte Kleidung Sachverhalt / Bebachtung Verhalten des Kindes, z.b.: Distanzlsigkeit und/ der Aggressivität selbst- und fremdgefährdendes Verhalten apathisches der stark verängstigtes Verhalten Äußerungen des Kindes die auf Misshandlungen, Missbrauch und Vernachlässigung hinweisen häufig benmmen/ berauscht unter Einfluss vn Drgen, Alkhl der Medikamenten massive Sprachverzögerung hne medizinische Begründung und hne Förderung wiederhlter Aufenthalt zu altersunangemessenen Zeiten in der Öffentlichkeit Aufenthalt an jugendgefährdenden Orten wiederhlte der schwere gewalttätige und/ der sexuelle Übergriffe gegen andere Persnen häufige Straftaten

5 Anlage 1 Verhalten der Eltern in der häuslichen Gemeinschaft, z.b.: nicht ausreichende Nahrung wiederhlte / schwere Gewalt zwischen Erziehungspersnen und/ der gegenüber dem Kind massives Beschimpfen, Ängstigen und Erniedrigen des Kindes Verweigerung der Krankheitsbehandlung / der Förderung eines behinderten Kindes Kind häufig der über einen langen Zeitraum allein der in Obhut ungeeigneter Persnen Verweigerung vn Trst / Schutz / Körperkntakt Islierung des Kindes (z.b. Kntaktverbt zu Gleichaltrigen) Gewährung des Zugangs zu Gewalt verherrlichenden der prngraphischen Medien häufig berauschte/benmmene bzw. eingeschränkt steuerungsfähige Erscheinung der Eltern, die auf Drgen-, Alkhl bzw. Medikamentenmissbrauch hindeuten Hinweise auf nicht behandelte psychiatrische Erkrankung der Eltern wie stark verwirrtes Erscheinungsbild/ Apathie/ Suizidalität geistige der schwere körperliche Behinderung der Eltern, die sie an Wahrnehmung der Erziehungsaufgabe hindert. Hilfe Dritter wird verweigert Whnsituatin der Familie, z.b.: Obdachlsigkeit Whnung ist vermüllt, verdreckt, verschimmelt / weist Spuren vn äußerer Gewalteinwirkung auf Erheblichen Gefahren im Haushalt - defekte Strmkabel, ffene Steckdsen, Spritzbesteck Zu geringer Whnraum (z.b. Einraumwhnung) / fehlen vn eigenem Schlafplatz für das Kind Fehlende der defekte Heizung, fehlender Strm, kein fließendes Wasser nicht artgerechte und gesundheitsschädliche Tierhaltung Fehlen vn jeglichem Spielmaterial Situatin der Familie / des Kindes, z.b.: Islatin der Familie im Whnumfeld Desintegratin in der eigenen Familie Keine Abgrenzung zu anderen Menschen/ Dauerbelagerung vn Besuchern Existentielle finanzielle Ntlagen / Verschuldung Fehlende Krankenversicherung Fehlende Tagesstruktur der Familie (insbes. Tag- / Nachtrhythmus) Unterschrift

6 Anlage 2 Name des Kindes: Geburtsdatum Anschrift / Tel.: Srgeberechtigt: SELBSTEINSCHÄTZUNG In der Erziehung/ im Umgang mit meinem Kind gelingt mir gut In der Erziehung/ im Umgang mit meinem Kind fällt mir schwer Mein Kind hat flgende Stärken Meinem Kind fällt es schwer Bei Prblemen mit meinem Kind habe ich Unterstützung durch Verändern will ich Dafür brauche ich Unterstützung durch Meine nächsten Schritte sind Unterschrift

7 Anlage 3 Name des Kindes: Geburtsdatum Anschrift / Tel.:: Srgeberechtigt: PROTOKOLL KOLLEGIALE BERATUNG TeilnehmerInnen Sachverhalt / Bebachtung Fachliche Einschätzung der Gefährdung Schutzfaktren Ressurcen Vereinbarungen Unterschrift

8 Anlage 4 Srgeberechtigte/r: Anschrift / Tel.: SCHWEIGEPFLICHTSENTBINDUNG Hiermit entbinde ich Frau/Herrn vm vn ihrer/seiner Schweigepflicht über Tatsachen, die sie anlässlich der Beratung in Bezug auf erfahren hat. mit Ich bin damit einverstanden, dass sie in ben stehender Angelegenheit Kntakt aufnimmt und berechtige diese Stelle, die gewünschten Auskünfte zu erteilen. Ich bin damit einverstanden, dass sie/er meine persönlichen Daten weitergibt an, damit diese mit mir Kntakt aufnehmen können. Ich bin damit einverstanden, dass Frau/Herr eine Rückmeldung darüber erhält, b der Kntakt zustande gekmmen ist. Unterschrift Srgeberechtigte/r

9 Anlage 5 Name des Kindes: Geburtsdatum Anschrift / Tel.:: Srgeberechtigt: ÜBERGABEBOGEN AN ANDERE INSTITUTION Erste Bebachtung am: Kurzbeschreibung Gespräch mit Srgeberechtigten weitere Gespräche mit Srgeberechtigten am: am: Welche unterstützenden Angebte wurden den Srgeberechtigten gemacht? Wurden die Angebte angenmmen? Schweigepflichtsentbindung liegt vr ja nein Weitervermittelt an Datum Einrichtung Fachkraft Vereinbarung Rückmeldung Inhalt Datum Einrichtung Fachkraft Unterschrift

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