2. Ostfriesischer Fachtag schulische Sozialarbeit. Kinderschutz und Schule Donnerstag

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1 2. Ostfriesischer Fachtag schulische Sozialarbeit Kinderschutz und Schule Donnerstag

2 Anne geht nicht zur Schule. Mit knapp 13 Jahren gilt sie als notorische Schulverweigerin. Die Mutter findet es schön gemeinsam mit ihrer Tochter auszuschlafen, dann lange zu frühstücken, fernzusehen und am Computer zu spielen. Egon (8 Jahre) kommt regelmäßig zur Schule. Er wird abgelehnt, da er riecht, unpassende Klamotten anhat, aggressiv ist und im Unterricht stört. Zu Gesprächen kommen seine Eltern nicht.

3 Älterer Bruder führt an seinen jüngeren Bruder (Schüler einer Grundschule) sexuellen Handlungen aus, und zwingt ihn zum Schauen von Pornos. Der Grundschüler erzählt das auf dem Spielplatz der Schule und später der Lehrerin. Die Schule setzt sich mit den Eltern in Verbindung, obwohl der jüngere Bruder Angst davor hat, dass sein älterer Bruder in den Knast muss. Die Eltern bestätigen die Aussage des jüngeren Bruders, und schicken den jüngeren Bruder in psychologische Behandlung (der ältere Bruder ist schon in psychologischer Behandlung).

4 In einer Schule wird in der Nacht eingebrochen. Die Täter zerstören große Bereiche der Schule und verursachen einen Schaden von über und einen schulfreien Tag für die anderen SchülerInnen, da alles kriminalistisch aufgearbeitet, und dann die Schule gereinigt werden muss. Täter sind zwei Schüler der Schule, die gleichzeitig auch zwei Bewohner einer Jugendhilfeeinrichtung sind, über die die Schule nichts weiß.

5 Aussagen: Ich kenne die zuständige Mitarbeiterin/den zuständigen Mitarbeiter im Sozialen Dienst nicht Wer für uns zuständig ist, weiß ich nicht Wenn ich wissen will ob meine Meldung angekommen ist bekomme ich keine Auskunft Vom Jugendamt hat sich noch keiner vorgestellt Wir haben, außer wenn es um Familien, geht noch nicht miteinander gesprochen An einer Sozialraumkonferenz haben wir vor einigen Jahren mal teilgenommen Über das Elternhaus sind wir nicht informiert Wann beginnt Kindeswohlgefährdung?

6 25 Abs: 3 Niedersächsisches Schulgesetz Zusammenarbeit mit den öffentlichen und freien Jugendhilfeträger 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Vereinbarungen, Zusammenarbeit 8b SGB VIII Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen durch insoweit erfahrene Fachkraft/Kinderschutzfachkraft

7 Unsicherheit bei Schulen beim Thema Kindeswohlgefährdung Aufgabe 1: Bitte notieren Sie auf den Zetteln, worin Ihre Unsicherheit beim Thema Kindeswohlgefährdung besteht, und wie kann Ihnen die insoweit erfahrene Fachkraft weiterhelfen? (15 Minuten)

8 Antworten der TeilnehmerInnen auf Aufgabe 1 Angst etwas nicht richtig zu entscheiden, unkomplizierte Beratung, Unterstützung, evtl. Einschätzung Wa passiert danach? Objektive Sichtweise durch die Fachkraft, Erfahrung spezifisches Fachwissen Gespräch suchen mit dem Jugendamt oder der SPFH o. ä. Wann beginnt Kindeswohlgefährdung? Welche Schritte folgen? Was mache ich mit dem Kind? Wann benachrichtige ich das Jugendamt? Wie trete ich mit den Eltern in Kontakt? Zu welchem Zeitpunkt? Hilfe zum Ablauf - rechtlich - wann, wer, wo? Klärung der Einschätzung konkreter Fälle Welche klaren Kriterien lassen auf eine Kindeswohlgefährdung schließen? I.s.e.F kann helfen zu bewerten, mögliche Handlungsschritte vorschlagen Monopol des Sozialen Dienstes z. B. meine Aufgabe: Eltern über evtl. Hilfsmöglichkeiten zu informieren. SD: Hinhalte und Abwimmelpraktiken Wann spreche ich wen an?, Wann beginnt Kindeswohlgefährdung (Beispiele)? Ab wann besteht Kindeswohlgefährdung? Erzählungen des Kindes, Eltern leugnen Vorfälle Weitere Antworten nächste Folie

9 Unsicherheiten RS Definition/Kriterien Wann fängt Kindeswohl an? Interpretation unterschiedl. Beurteiler (Verfahren, eigene Biografie, Emotionen) Folgen der Meldung? Familie/SchülerInnen Gefährdung weiterer Zusammenarbeit? Muss ich melden, darf ich nicht melden? Was trete ich jetzt los? Vertrauensverlust bei Meldung? Benennen von Ereignissen manchmal nicht eindeutig: Kindersprache Hilfe von 8b insoweit erfahrene Fachkraft Unsicherheit reduzieren Austauschpartner mit Erfahrung Emotionen regulieren - sachliches Betrachten der Situation/Info Fakten/Info sammeln Gemeinsames Abwägen Lösungen erarbeiten

10 Kinderschutz ist unsere gemeinsame Aufgabe! Aber wie? Mit wem? Warum? Wo liegen Gemeinsamkeiten, wo behindern Gegensätze?

11 Ziele: Kinderschutz und Schule Handlungssicherheiten Kooperationsvereinbarungen engere Zusammenarbeit mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie klare AnsprechpartnerInnen auf beiden Seiten

12 Hilfen: Zusammenarbeit mit dem schulpsychologischen Dienst Netzwerke aufbauen (innen und außen) (Sozialraumkonferenzen, Stadtteilkonferenzen, 78 SGB VIII Zusammenarbeit zwischen den Schulen Themenschwerpunkte entwickeln Aufbau von sozialen Frühwarnsysteme (präventives Arbeiten) Aufbau von Bildungsnetzwerken Eventuell Aufbau von Indikatoren um Kindeswohlgefährdung zu erkennen Infopool über Anlaufstellen und Ansprechpartner, Broschüren und Flyer aufbauen Insoweit erfahrene Fachkraft in Anspruch nehmen Fortbildungen zum Thema Kinderschutz AnsprechpartnerIn zum Thema Kinderschutz in der Schule Gespräche mit Eltern und Kindern üben Interdisziplinärer Arbeitskreis zum Verständnis für den gemeinsamen Auftrag Kinderschutz

13 Aufgaben 2: Welche Themen werden aus Ihrer Sicht in Zukunft innerhalb der Kindeswohlgefährdung eine Rolle spielen? (15 Minuten)

14 Antworten der TeilnehmerInnen auf Aufgabe 2 Isolation Vernachlässigung Stress, Burnout Betäubungsmittel (Stimulantien) Kinder psychisch kranker Eltern Junge Mütter Inklusion

15 Vernetzung/Zusammenarbeit Amt für Kinder, Jugend und Familie Polizei Insoweit erfahrene Fachkräfte Kita Schulen Gericht Gesundheitsamt Erziehungsberatungsstellen Jugendeinrichtungen Heime Frauenhäuser Vereine Staatsanwälte Rechtsanwälte Ziele Wechselseitiges reflektierendes Verfahren im Umgang mit Kinderschutz Gegenseitige Information Entdecken von Schnittstellen Kollegiale Fallberatung Politische Forderungen Gemeinsame Veranstaltungen (Ausstellungen, Vorträge, Diskussionsrunden, Workshops, gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit)

16 Zusätzlich zum Thema Vernetzung/Zusammenarbeit wurden von den TeilnehmerInnen folgende Personen und Institutionen genannt: Kinderärzte Schulpsychologen KJP Krankenhäuser Jugendpflege Kirchen Gleichstellungsbeauftragte

17

18 Literatur: S. A. Bahtke, N. Reichel u. a. Kinderschutz macht Schule in: Der GanzTag in NRW, Heft 5, 4. Auflage 2013 S. A. Bathtke u. a. Arbeitshilfe zur Umsetzung des Kinderschutzes in der Schule. Empfehlungen für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte aus Der GanzTag in NRW, Heft 9, 2008 Deutsches Jugendinstitut (DJI): Sexuelle Gewalt gegen Jungen und Mädchen Ergebnisse aus einem Forschungsprojekt, Vortrag 3. Forum Gegen sexualisierte Gewalt im Sport, 2012 Münster Institut für soziale Arbeit u. a.: Die Kinderschutzfachkraft im Kinderschutz 2012 Landschaftsverband Rheinland: Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe Datenschutzrechtliche Anforderungen Prof. Dr. J.Merchel: Schule und Kinderschutz? Erwartungen und Illusionen zum & 42 Abs. 6 SchulG. NRW Ministerium für Kultur, Jugend und Sport Baden-Württemberg: Sexuelle Gewalt gegen Jungen und Mädchen, 2007 H. Schubert: Netzwerk - Sozialraum, Referat ASD-Bundeskongress Hamburg 2010 Niedersächsisches Schulgesetz 25 Abs 3 Sozialgesetzbuch VIII 8a, 8b, 35a, 61-68, 72a, 78

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