P r o t o k o l l der Sitzung des Ausschusses für Jugend und Familie des Landkreises Schweinfurt am , Uhr, im Landratsamt Schweinfurt

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1 P r o t o k o l l der Sitzung des Ausschusses für Jugend und Familie des Landkreises Schweinfurt am , Uhr, im Landratsamt Schweinfurt Erschienen sind die stimmberechtigten Mitglieder Leitherer, Harald Beck, Renate Firmbach, Julia Göb, Gertraud Göllner, Ingo Göpfert, Barbara Krammer, Irmgard Rudolf, Henrike Schöberl, Alois Weth, Albrecht Widmaier, Elisabeth die beratenden Mitglieder Feser, Peter Ammersbach, Christian Rösch, Alfred Stauch, Stefan Suckfüll, Ute Weber, Jimmy Entschuldigt fehlen: Die stimmberechtigten Mitglieder Christa Dünisch, Andreas Müller, Ulrike Schmitt und Norbert Wagner und die beratenden Mitglieder Jürgen Eusemann, Michael Roth und Doris Küfner- Schönfelder. Seite 1 von 7

2 TOP 1 Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Ferner begrüßt er den Vertreter der Presse, leitet zu TOP 2 Haushalt 2013 für den Bereich der Jugendhilfe über und erteilt dem Sachgebietsleiter, Herrn Rösch das Wort. Bezug nehmend auf den allen Mitgliedern im Vorfeld der Sitzung übersandten Entwurf beginnt er seine Ausführungen mit der Feststellung, dass wenig Änderungen zum Vorjahr erforderlich waren, was auch die Kosten für die jeweiligen Produkte betrifft. Sodann erläutert er einzelne Posten des Haushalts: Produkt (Förderung in Tageseinrichtungen) Unter konnte eine Ansatzverminderung um vorgenommen werden. Seit 2 Jahren sinke die Fallzahl. Herr Rösch benennt als mögliche Gründe eine Sättigung des Bedarfs insbesondere bei Schulkindern durch die Alternative der offenen Ganztagesbetreuung und den demographischen Wandel. Ausserdem spiele die teilweise Freistellung des 3. Kindergartenjahres ab dem Kindergartenjahr 2012/13 durch den staatlichen Zuschuss und die Erhöhung dieses Zuschusses im Kindergartenjahr 2013/14 eine nicht unbeträchtliche Rolle. Von derzeit 240 Kindergartenkindern, die z. Zt. im Landkreis Schweinfurt Förderung erhalten, sind 1/3 betroffen und profitieren von dieser gesetzlichen Regelung. Er rechne tendenziell mit wenig Auswirkungen durch den Anspruch auf einen Krippenplatz und die des Betreuungsgeldes könnten noch nicht eingeschätzt werden. Beim Produkt (Förderung von Kindern in Tagespflege) ist seit Jahren eine Fallzahlsteigerung deutlich erkennbar (2010: 93; 2011: 121; 2012: 142 Kinder), deshalb erfolgte eine Kalkulation mit 160 Kindern mit ca Aufwand/Jahr. Unter ist die Refinanzierung durch den Freistaat Bayern und die Gemeinden ausgewiesen, deren Ansätze folglich auch gestiegen sind. Darin enthalten sind bereits die Zuwendungen für den Ausbau des Bedarfs für die Unter 3-jährigen. Produkt (Jugendarbeit) Im Jahr 2013 findet eine Internationale Jugendbegegnung in Polen statt. Unter sind die Kostenbeiträge veranschlagt erfolgt der Gegenbesuch in Deutschland. Produkt (Förderung von freien Trägern der Jugendhilfe; kreisangehörigen Gemeinden) weist einen Zuschuss von an den Kreisjugendring aus. Der Betrag ist wie in den Vorjahren gleichbleibend. Produkt (Jugendsozialarbeit an Schulen) weist auf der Einnahmeseite aus, dabei handelt es sich um die Kostenbeteiligung der jeweils betroffenen Gemeinden, an deren Schulen JaS eingerichtet wurde. Der Vorsitzende ergänzt die Ausführungen dahingehend, dass im Haushaltsplan Jugendhilfe die anfallenden Personalkosten nicht ausgewiesen werden, diese finden sich erst im Gesamthaushalt des Landkreises wieder. Seite 2 von 7

3 Produkt (Allg. Förderung der Erziehung in der Familie; Koordinierende Kinderschutzstelle) Die Zuweisungen steigen im kommenden Jahr um , dabei handelt es sich um Fördermittel aus der Bundesinitiative Frühe Hilfen. Da es sich um Gelder handelt, die für Hilfen wie Familienhebammen und Familienpatenschaften benötigt werden steht den Erträgen auch der Ausgabeposten entgegen, der um diese zu erhöhen war. Bei den Produkten (Gemeinsame Wohnform für Mütter/Väter und Kinder) sowie (Betreuung und Versorgung in Notsituationen) waren in den Vorjahren selten Maßnahmen erforderlich, deshalb wurden die Ansätze der Vorjahre übernommen. Ein Ausschluss des Bedarfs ist nicht möglich, obwohl aktuell kein laufender Fall vorliegt. Beim Produkt (Individuelle Erziehungshilfe) täusche der Eindruck eines Rückgangs. Ursächlich dafür ist die Zuordnung der Hilfeart Tageserziehung zum Produkt Unter Produktnr (Erziehungsberatung) ist der Zuschuss zur Erziehungsberatungsstelle in gleicher Höhe wie 2012 ausgewiesen. Auch der Ansatz für das Produkt (Soziale Gruppenarbeit) bleibt im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Lt. der zuständigen Richter ist Bedarf von ca. 5 Fällen/Jahr für die Teilnahme an Trainingskursen vorhanden. Für das Produkt (Erziehungsbeistandschaft) und Produkt (Sozialpädagogische Familienhilfe) ist bei der EB mit 6 Fällen bei einem Bedarf von 8000 /Fall kalkuliert worden. Bei der SPFH ist die Zahl der an andere Träger vergebenen Fälle mit derzeit 31 bei einem Bedarf von /Fall Kalkulationsgrundlage. Für das Produkt (Erziehung in einer Tagesgruppe) wurde wie im Vorjahr mit 18 Fällen gerechnet. Beim Produkt (Vollzeitpflege) ist derzeit der größte Anteil der Gesamtausgaben des Haushalts der Jugendhilfe auszuweisen. Er wurde mit z. Zt. 122 Pflegekindern und einem Aufwand von /Fall berechnet. Die Einnahmen unter sinken, nachdem erstmals die Zahl der Erstattungsfälle, die durch Unterbringung von Kindern anderer Jugendämter im Landkreis Schweinfurt entstehen, gesunken ist. Die erfreuliche Entwicklung beim Produkt (Heimerziehung) hat sich fortgesetzt. Die Entwicklung der Fallzahlen (2008: 47; 2009: 44; 2010: 37; und aktuell im Jahr 2012: 21) lässt eine Kalkulation mit 24 Fällen mit einem Aufwand von je ca /Jahr zu. Beim Produkt (Inobhutnahme) bedingt die Art der Hilfe bereits die schwere Kalkulierbarkeit der Ausgaben. Die Hilfe wird überwiegend durch Bereitschaftspflege abgedeckt. Lasse sich eine Unterbringung in der Jugendschutzstelle nicht vermeiden liege der Tagessatz in der Einrichtung bei 280. Es wurde 2012 eine durchschnittliche Verweildauer von 7 Tagen bis zu 3 Monaten erreicht. Bei der Ambulanten Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte unter Produkt ist der Ansatz unverändert geblieben. Zum Produkt Stationäre Hilfen für seelisch Behinderte wird bei gleichbleibender Jahresfallzahl von 15 auch für das Jahr 2013 mit 17 Fällen kalkuliert. Seite 3 von 7

4 Für das Produkt (Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren inkl. Trennungs- und Scheidungsberatung) wurde der Ansatz erhöht. Es ist beabsichtigt gemeinsam mit dem Kinderschutzbund ein Konzept zum Begleiteten Umgang zu entwickeln, nachdem dieser bisher durch die Erziehungsberatungsstelle geleistet wurde, die dortigen personellen Ressourcen aber erschöpft sind. Der Einsatz Ehrenamtlicher wird angestrebt, die durch den Kinderschutzbund gewonnen, angeleitet und unterstützt werden. Beim Produkt (Beistandschaften, Vormund- und Pflegschaften) wurden unter die Ausgaben auf 8000 erhöht. Dies hängt damit zusammen, dass der Sozialdienst Katholischer Frauen gemäß einer mit dem Landkreis getroffenen Vereinbarung eine Stelle mit 0,5 VZÄ vorhält, 15 Vormundschaften und Pflegschaften aus dem Bestand des Landkreises als Vereinsvormund übernimmt und dafür eine Fallpauschale erhält. Damit ergibt sich ein Gesamtvolumen von ca Die restlichen Aufwendungen in Höhe von weiterhin 400 sind für die Beauftragung des DIJuF für Auslandsfälle der Beistandschaft vorgesehen. Erstmals vorgesehen ist unter ein Betrag von 800 als Handgeld für die persönliche Kontaktpflege zu den Mündeln. Dann stellt er fest, dass mit der positiven Entwicklung (Steigerung der Erträge um ca. 3% und der Aufwendungen um 0,3 %) eine weitere Reduzierung des Nettoaufwands zum Vorjahr möglich wird. Seine Ausführungen schließt er mit den Erläuterungen zu den Tischvorlagen zum Haushalt a. Anteil einzelner Produkte am Gesamtaufwand, b. Prozentualer Anteil einzelner Produkte am Gesamtaufwand und c. der Tabelle zum Jährlichen Nettoaufwand für die Jugendhilfe. Deutlich hervor tritt der gestiegene Anteil der Vollzeitpflege am Gesamtaufwand. Erfreulicherweise wird das Jahr 2012 innerhalb der geplanten Haushaltsansätze beendet werden können. Der Vorsitzende dankt Herrn Rösch für die Ausführungen und stellt fest, dass der Haushalt nicht die Gesamtkosten der Jugendhilfe wiederspiegelt. Grund sei die Tatsache, dass die Personalkosten mit ca. 1,7 Mio jährlich nicht enthalten sind, die auch durch die bereits im Kreisausschuss bewilligten Stellenmehrungen ansteigen werden. Herr Rösch ergänzt, dass entscheidende Grundlage hierfür die Ergebnisse der Erhebungen zur Personalbedarfsbemessung (PeB), die der Landkreis Schweinfurt in Auftrag gegeben hat, war. Der Vorsitzende dankt den Mitarbeitern des Sachgebietes für die Arbeit im vergangenen Jahr und bittet um Wortmeldungen zum Haushalt. Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen wird über den Haushaltsentwurf abgestimmt und es ergeht einstimmig folgender Beschluss: Der Entwurf des Haushaltsplanes für den Bereich der Jugendhilfe für das Jahr 2013 wird in der vorliegenden Form gebilligt. Die Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie wird beauftragt, den Haushaltsplan dem Kreistag zuzuleiten mit der Bitte, die Haushaltsansätze in den Gesamthaushalt des Landkreises Schweinfurt zu übernehmen. Seite 4 von 7

5 Dann erteilt der Vorsitzende zu TOP 3 Schutzauftrag des Jugendamtes Gefährdungsmanagement im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) Herrn Hoh, Leiter der Sozialen Dienste das Wort. Dieser stellt zu Beginn die beiden Mitarbeiterinnen Frau Müller und Frau Hopkins vor, die ihn beim Vortrag unterstützen werden. Unter Hinweis auf Art 6 GG und 1 Abs. 3 i. V. m. 8 a SGB VIII und 42 SGB VIII erläutert er die Legitimation des Schutzauftrages und die Garantenpflicht, die jeder einzelnen Mitarbeiter des Sozialen Dienstes zu erfüllen habe und die bei Unterlassen eine Haftung mit sich bringe. Er zeigt die Entwicklung des Kinderschutzes seit 2006, als der Fall Kevin für Schlagzeilen sorgte, auf. Zum damaligen Zeitpunkt wurde seinerseits bereits über die Vorgehensweise zur Sicherstellung des Schutzauftrages im Landkreis Schweinfurt im Jugendhilfeausschuss referiert und übereinstimmend die Feststellung getroffen, dass eine 100%-ige Sicherheit nicht erreicht werden könne, aber alles Machbare an Vorkehrungen getroffen und umgesetzt werden solle um einen solchen Fall zu vermeiden. Nachdem weitere Fälle bekannt geworden waren nahm sich der Gesetzgeber des Themas Kinderschutz an und gab mit dem Kinderschutzgesetz Standards vor, wie mit Hinweisen zur Kindeswohlgefährdung umzugehen sei. Die hierzu erlassenen Empfehlungen des Bayerischen Landesjugendamtes vom finden im Landkreis Schweinfurt Anwendung. Im Rahmen der Personalbedarfsbemessung (PeB) wurde eine Kernprozessbeschreibung unter Berücksichtigung der derzeitigen Standards erstellt. Das Konzept des ASD wird derzeit überarbeitet. Um mögliche Situationen zu verdeutlichen, die angetroffen werden, wenn Mitarbeiter vor Ort bei Drittmeldung zu einer Gefährdungssituation von Kindern recherchieren, zeigt er Bildmaterial diverser verwahrloster Wohnungen. Er stellt fest, dass durch die Aktivierung der Zivilcourage in der Bevölkerung die Zahl der Drittmeldungen im Jugendamt gestiegen ist. Ausserdem komme die Botschaft, dass das Jugendamt Informationen und Hilfe leisten könne verstärkt in der Bevölkerung an. Damit sei die steigende Zahl von Inobhutnahmen zu erklären. Neben Schulen seien Nachbarn und Verwandte Drittmelder. Von 255 Meldungen im Jahr 2011 seien 29 in einer Inobhutnahme gemündet, 20% davon dann letztlich in einer Hilfe zur Erziehung. Frau Hopkins ergänzt, dass zum Großteil nur eine latente Gefährdung festgestellt werden könne. Herr Hoh erläutert, dass unter dem Gefährdungsbegriff jede Meldung mit gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung zu verstehen sei. Die Auswirkungen in der beruflichen Praxis umschreibt er mit der Wichtigkeit einer stichhaltigen, nachvollziehbaren Dokumentation eines jeden Einzelfalles von Beginn (Meldung) bis zum Abschluss. Die Bewertung einer Drittmeldung unter den Gesichtspunkten evtl. Gefährdungsmomente wird nie durch eine Fachkraft alleine vorgenommen, es gilt das 4-Augen- Prinzip, auch für die Ermittlung vor Ort. Zu den Standards im AJuF Schweinfurt zähle 8a Fälle haben Vorrang! Sicherstellung der Erreichbarkeit des ASD im AJuF SW Lückenlose Dokumentation mit Hilfe des EDV-Programms OK-KIWO Klärung der zu beteiligenden Fachkräfte und Institutionen Sodann gibt er weiter an Frau Hopkins und Frau Müller, die anhand eines Zwiegespräches und eines Filmes die Vorgehensweise bei einer Drittmeldung im AJuF SW Seite 5 von 7

6 darstellen und näher erläutern. Telefonat Drittmeldung (Zwiegespräch) Team über Einschätzung der Gefährdungsmomente (Zwiegespräch)/ Nutzung von Sozialpädagogischen Diagnosetabellen zur Gefährdungseinschätzung Vorstellung der Dokumentation durch OK-KIWO Darstellung eines Hausbesuchs (Film) Sie erläutern, dass das Jugendamt kein Recht auf Zutritt in eine Wohnung habe. Wird dieser verweigert, bleibe nur die Meldung an das Familiengericht. Ergeht ein entsprechender der Beschluss bedarf es gfls. der Hinzuziehung eines Gerichtsvollziehers. Im Falle einer unmittelbaren Notlage muss die Polizei hinzugezogen werden, um sofort Zutritt zu bekommen. Beim Hausbesuch erfolgt eine Inaugenscheinnahme der Lebensumstände, Klärung der Rolle der Mitarbeiter, Auftrag, Inhalt der Meldung, eine Inaugenscheinnahme der Kinder und eine Feststellung sowie das Angebot von Hilfen und Beratung (Beratung der Eltern, finanzielle Hilfen, HzE u.a.) Dann erläutern sie die Vielfalt der Beteiligten in einem solchen Prozess akuter Gefährdungen und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen und stellen abschließend fest, dass ca. 10% der Arbeit des Jugendamtes Tätigkeiten aufgrund des Schutzauftrages umfassen. Der Vorsitzende dankt für die umfassende Information über ein Tätigkeitsfeld im ASD, das von großer Bedeutung sei und durch die Personalaufstockung von zunächst 2 Stellen werde diese wichtige Arbeit gefördert. Er dankt Herrn Hoh für die gute Organisation des ASD. Herr Hoh weist darauf hin, dass ein gutes Team und notwendig sei um diese Aufgabe gut erfüllen zu können. Sodann bittet der Vorsitzende um Wortmeldungen. Auf Nachfrage erläutert Herr Hoh, dass im Falle eines Umzuges eine Information über Problemfamilien von JA zu JA erfolge. Es bestehe durch die Bestimmungen im SGB VIII eine solche Verpflichtung um ein Jugendamtshopping zu vermeiden. Es erfolgt dann eine persönliche Übergabe der Informationen zur Familie unter Beteiligung der Familie. dass bei Weigerung der Familie, Zugang zur Wohnung zu gewähren, die weitere Dauer abhängig von der Bearbeitung des Antrages bei Gericht ist. In diesen Fällen biete man der Familie, um kurzfristig den Inhalt der Meldung besprechen zu können ein Gespräch im Jugendamt an. zwischen Meldung und Hausbesuch lägen auch bei latenter Gefährdung (nach Einschätzung im Team) max. 14 Tage; grundsätzlich sei die Zuständigkeit im Team nach Wohnort gegliedert, die Vertretung innerhalb des Teams aber immer gewährleistet. dass die Zahl begleiteter Umgänge gestiegen ist Herr Weber betont, dass die Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Erziehungsberatungsstelle hervorragend sei. Sodann schließt der Vorsitzende diesen Tagesordnungspunkt, leitet zu TOP 4 Verschiedenes über und erteilt Herrn Rösch das Wort. Dieser erläutert noch einmal die Ergebnisse der Personalbemessung (PeB) im Jugendamt durch die Fa. INSO, die bereits im Kreisausschuss behandelt wurden. Umgesetzt wird demnach folgender Bedarf: 2,0 Stellen im ASD (ursprünglich 3,6 Stellen, aber Fallzahlerhebung muss noch für einzelne Produkte überprüft werden) Seite 6 von 7

7 1,0 Stellen bei der Kindertagespflege 0,5 Stellen im Pflegekinderdienst 1,3 Stellen in der Vormundschaft (davon 0,5 bereits seit November besetzt) Teilweise konnte die Besetzung intern erfolgen, die notwendigen Ausschreibungen sind erfolgt. Frau Göpfert dankt im Namen aller Ausschussmitglieder Herrn Landrat für sein Engagement im Bereich der Jugendhilfe während seiner Tätigkeit als Landrat des Landkreises Schweinfurt, insbesondere für die Heranziehung von Fördergeldern für diverse Projekte und die Weiterentwicklung des Schullandheimes. Sodann schließt der Vorsitzende die Sitzung um Uhr. Leitherer, Landrat Haupt, Protokollführerin Seite 7 von 7

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