Weltweit engagiert. De-Offshorization. Patrick Pohlit Moskau 25. November 2014
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- Herbert Schmid
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1 Weltweit engagiert De-Offshorization Patrick Pohlit Moskau 25. November
2 Agenda 01 Beispiele für Steuerverlagerung ins Ausland 02 Aktueller Stand 2
3 Agenda 01 Beispiele für Steuerverlagerung ins Ausland 02 Aktueller Stand 3
4 CFC Gesetzgebung in Russland CFC = Controlled Foreign Companies, in Deutschland unter dem Begriff der Hinzurechnungsbesteuerung bekannt Zweck: Verhinderung der Steuerflucht durch Besteuerung der Gewinne ausländischer Unternehmen, die von inländischen (russischen) Steuerpflichtigen beherrscht werden Russland 2. Platz beim illegalen Kapitalabfluss*: ca. 880,96 Mrd. US$ (China1,08 Bill. US$; Indien 343,93 Mrd. US$; Brasilien 192,69 Mrd. US$) Verlorenes Besteuerungssubstrat ca. 200 Mrd. EUR (MinFin) * Washingtoner Zentrum Global Financial Integrity (GFI) 4
5 1. Beispiele für Steuerverlagerung ins Ausland Lizenzgebühren Dienstleistungen Einkaufsgesellschaften Zinsen 5
6 1. Beispiele für Steuerverlagerung - Lizenzgebühren Holding vergibt Markenlizenzen (welche vorher käuflich erworben wurden) an die eigentliche Produktionsgesellschaft Lizenzen (Markenrechte) Lizenzgebühren Tochtergesellschaft (Produktion und Vertrieb der Marke) Royalties = niedrigbesteuerte BE + Abschreibung der Lizenzen Lizenzgebühren = Betriebsausgabe 6
7 1. Beispiele für Steuerverlagerung - Dienstleistungen Holding erbringt Managementdienstleistungen (z.b. Accounting) an Tochtergesellschaft Managementdienstleistungen Management-Fees Tochtergesellschaft (Produktion und Vertrieb) Management-Fees = Betriebsausgabe 7
8 1. Beispiele für Steuerverlagerung - Einkaufsgesellschaften Holding übernimmt Wareneinkauf und verkauf an Tochtergesellschaften Tochtergesellschaft (benötigt Rohstoffe für die Produktion) Warenweg Rechnungsweg 8
9 1. Beispiele für Steuerverlagerung - Zinsen Holding vergibt Kredite an die Tochtergesellschaften Darlehen Zinsen Tochtergesellschaft (Produktion und Vertrieb) Zinsen = Betriebsausgabe 9
10 Agenda 01 Beispiele für Steuerverlagerung ins Ausland 02 Aktueller Stand 10
11 2. Aktueller Stand De-Offshorization 18. März 2014: Veröffentlichung des 1. Gesetzesentwurfs zu Controlled Foreign Companies Bekanntgabe einer schwarzen Liste mit Offshore Ländern 02. September 2014: Veröffentlichung eines geänderten Gesetzesentwurfs Änderung der schwarzen Liste in eine weiße Liste Ort der tatsächlichen Geschäftsführung wird zum Tatbestandsmerkmal für unbeschränkte Steuerpflicht von Gesellschaften Besteuerung des Verkaufs von Immobiliengesellschaften 21. Oktober 2014: Ein leicht veränderter Gesetzesentwurf wird der Staatsduma überreicht Bekanntgabe einer neuen schwarzen Liste mit Ländern ohne Informationsaustausch 18. November 2014: Der Gesetzesentwurf passiert in 2. und 3. Lesung die russische Staatsduma 11
12 2. Aktueller Stand - De-Offshorization CFC Definition Russischer Steuerresident (juristische oder natürliche Person) mehr als 25 % alleine* oder mehr als 10 %, wenn Residenten zusammen mehr als 50 % Gesellschaft in Niedrigsteuerland Ausnahmen: Aktive Gesellschaften mit einer Geschäftstätigkeit > 80 %, sofern nicht auf der schwarzen Liste Bestimmte Non-profit Gesellschaften Gesellschaften innerhalb der Eurasischen Zollunion Gesellschaften in Ländern, deren Steuer > 75 % des mittleren effektiven russischen Steuersatzes**, sofern nicht auf der schwarzen Liste * In den Jahren 2015 und 2016 gilt eine Übergangsfrist von 50 % ** z.z, 20% Gewinnsteuer, ab grds.13 % auf Dividenden 12
13 2. Aktueller Stand - De-Offshorization Rechtsfolgen: Grds. Hinzurechnung des Gewinns beim Steuerpflichtigen ( Ausschüttungsfiktion ) Gewinnsteuer 20% und Einkommensteuer 13% unter Anrechnung Ermittlung des Gewinns der ausländischen Gesellschaft nach nationalen Gewinnermittlungsvorschriften, sofern geprüft durch einen Wirtschaftsprüfer, ansonsten nach den Vorschriften des russischen Steuergesetzbuches Aufteilung in aktive und passive Einkünfte Möglichkeit der Berücksichtigung von Verlustvorträgen (max. 3 Jahre vor 2015) Gewinne von weniger als 10 Millionen RUB* bleiben unberücksichtigt Bei Nichteinbeziehung des Gewinns der CFC in die steuerliche Bemessungsgrundlage Bußgeld i. H. v. 20 % des Gewinns, mindestens aber RUB** * in Mio. RUB, in Mio. RUB ** ab
14 2. Aktueller Stand - De-Offshorization Geplante Meldepflichten für Russische Gesellschaften ab : Anteile an CFC (Frist 20. März des Folgejahres) Anteile und Veräußerung von Anteilen an ausländischen Gesellschaften, wenn > 10 % oder ausländische Strukturen, die keine juristische Person darstellen, (Frist 1 Monat nach Erwerb oder Veräußerung) Bestehende Anteile, die vor dem erworben wurden bis 1.April 2015 Anteilseigner von ausländischen Gesellschaften die unbewegliches Vermögen besitzen Strafe bei Nichtmeldung: RUB pro CFC (ab 2017) RUB pro ausländische Gesellschaft (ab 2017) 100% der Vermögensteuer bei ausländischen Gesellschaften 14
15 2. Aktueller Stand - De-Offshorization Erweiterung der unbeschränkten Steuerpflicht auf ausländische Gesellschaften, die aufgrund eines internationalen Abkommens (DBA) als Steuerresidenten gelten deren Ort der tatsächlichen Geschäftsführung in Russland liegt Die Mehrheit der Besprechungen des Direktorenrats wird in der RF abgehalten Die Geschäftsführung wird üblicherweise von Russland aus geführt Bevollmächtigte oder verantwortliche Personen führen ihre Tätigkeit in Russland aus Zusätzlich, wenn bzgl. der ersten beiden Kriterien keines oder nur eines erfüllt ist: Die Buchführung oder Kostenrechnung erfolgt in Russland Die Verwaltung (Aktenführung) erfolgt in Russland Die Verwaltung des Personals erfolgt in Russland Ausnahmen z.b. DBA Vorrang, bestimmte Holdingstrukturen 15
16 2. Aktueller Stand - CFC Sitz der Gesellschaft: BVI GF erfolgt aus Russland Rechtsfolge: Die Gesellschaft ist unbeschränkt gewinnsteuerpflichtig in der RF! 16
17 2. Aktueller Stand - De-Offshorization Konzept des Ultimativ Berechtigten ( Beneficial Owner ) 100% 100% 100% Dividende Anwendung des DBA mit dem Staat des Ultimativ Berechtigten/ wirtschaftlicher Eigentümer bei Dividendenausschüttung (auch dann, wenn er nicht selbst Dividendenempfänger ist) Dividendenausschüttung an russischen Ultimativ Berechtigten unterliegt russischem Steuerrecht, auch bei Ausschüttung über eine Reihe von Zwischengesellschaften 17
18 2. Aktueller Stand - De-Offshorization Holding 1 Verkauf Immobiliengesellschaft Holding 2 Besteuerung des Verkaufs von Anteilen an Immobiliengesellschaften Die direkte oder indirekte Veräußerung von Anteilen ausländischer Gesellschaften deren Vermögen zu mehr als 50 % aus russischen Immobilien besteht, ist in Russland steuerpflichtig Einbehalt von Quellensteuern im Ausland problematisch 18
19 2. Aktueller Stand - De-Offshorization Anteilseigner Übertragung von Vermögen Mind. 50% Russische Gesellschaft Übertragung von Vermögen ohne Gegenleistung wird nicht besteuert, wenn Mindestens 50 % Anteil an der Gesellschaft, die das Vermögen erhält Ausländische (übertragende) Gesellschaft darf nicht auf der Schwarzen Länderliste sein 19
20 2. Aktueller Stand De-Offshorization (Ausblick) Weitere Maßnahmen: Ratifizierung Abkommen über Informationsaustausch in Steuersachen Quellensteuer 30% bei emittierten Wertpapieren mit ausländischen Anteilseignern bei fehlender Vorlage von Informationen über den beneficial owner Änderung des Art. 199 Strafgesetzbuch (Gesetzentwurf) Steuerverlagerung ins Ausland oder falsche Informationen zu CFC oder kontrollierbarem Geschäft in wesentlichem* Umfang Beteiligung von mehreren Personen Beteiligung von mehreren Personen und besonders großer Umfang ,- bis Rubel Bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe ,- bis Rubel Bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe ,- bis Rubel Bis zu 6 Jahren Freiheitsstrafe * kumulativer Steuerbetrag in einem Zeitraum von 3 Geschäftsjahren > 2 Mio Rubel ** kumulativer Steuerbetrag in einem Zeitraum von 3 Geschäftsjahren > 10 Mio Rubel 20
21 Wir und die Castellers de Barcelona Die Menschentürme sind wie wir: Jeder Einzelne zählt im Miteinander und bei der Beratung unserer Mandanten. 21
22 Ihr Ansprechpartner in Russland: Rechts- und Steuerberatung Patrick Pohlit LL.M. Rechtsanwalt, Steuerberater Bild Rödl & Partner Rödl & Partner Business Center LeFort Linija 14, Gebäude 7 Elektrosawodskaja ul. 27, Gebäude 2 Wasiljewskij Ostrow Moskau / Russland St. Petersburg / Russland Telefon +7 (495) Telefon +7 (812) Telefax +7 (495) Telefax +7 (812) patrick.pohlit@roedl.pro Jeder Einzelne zählt bei den Castellers und bei uns. Menschentürme symbolisieren in einzigartiger Weise die Unternehmenskultur von Rödl & Partner. Sie verkörpern unsere Philosophie von Zusammenhalt, Gleichgewicht, Mut und Mannschaftsgeist. Sie veranschaulichen das Wachstum aus eigener Kraft, das Rödl & Partner zu dem gemacht hat, was es heute ist. Força, Equilibri, Valor i Seny (Kraft, Balance, Mut und Verstand) ist der katalanische Wahlspruch aller Castellers und beschreibt deren Grundwerte sehr pointiert. Das gefällt uns und entspricht unserer Mentalität. Deshalb ist Rödl & Partner eine Kooperation mit Repräsentanten dieser langen Tradition der Menschentürme, den Castellers de Barcelona, im Mai 2011 eingegangen. Der Verein aus Barcelona verkörpert neben vielen anderen dieses immaterielle Kulturerbe. Rödl & Partner
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