Produktionsstandorten
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- Lorenz Vogt
- vor 8 Jahren
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1 Steuerliche Aspekte beim Aufbau von Vertriebs- und Produktionsstandorten IHK Potsdam, 18. Mai 2011 PROSPEKT GAZETY PRAVDA MINSK BELARUS TEL.: FAX: POKROVSKIJ BULVAR 4/ MOSKAU RUSSISCHE FÖDERATION TEL.: FAX:
2 Agenda Steuern allgemein Start-Up Phase Finanzierung Vertragsgestaltungen Immobilien und Anlagevermögen Gehaltsbesteuerung Gewinnausschüttung Quellensteuer Haftung
3 Steuern allgemein (1) Gewinnsteuer: Bemessungsgrundlage (gewinnsteuerpflichtige Erträge abzugsfähige Kosten)*20%, aufgrund regionaler Steuervergünstigungen kann bis auf 15,5% reduziert werden, Dividenden werden mit Sondersatz (0%, 9%, 15%) besteuert Steuerbare Erträge abzüglich Abzugsfähige Kosten abzüglich Verluste voriger Jahre Satz % Gewinnsteuer 3
4 Steuern allgemein (2) Mehrwertsteuer: 18% (10%; 0% - z.b. Export) AusgangsMwSt (MwSt zur Abführung an den Fiskus) Mehrwertsteuer EingangsMwSt (in Rechnung durch Lieferanten gestellte MwSt, Vorsteuer) 4
5 Steuern allgemein (3) Vermögenssteuer: bis 2,2% Bodensteuer: bis 1,5% Transportsteuer: die Sätze sind von der Motorkapazität, usw. abhängig Einkommensteuer: (13%/30%), Arbeitgeber - Steueragent (Zahlstelle) Sozialversicherungsbeiträge (max. 34% in 2011) plus Versicherungsbeiträge bzgl. Betriebsunfälle und Berufserkrankungen (0,2-8,5%) 85%) Sonstige Steuern: Steuer auf die Bodenschätzegewinnung, Verbrauchsteuern, usw.) 5
6 Start-Up Phase Einbringung des Stammkapitals bei Gründung einer TG bzw. eines JV durch den deutschen Gesellschafter Einbringung von Stammkapitaleinlagen - keine Gewinnsteuer und MwSt Übertragung der Vermögensrechte wird nicht besteuert (kann in der Praxis durch Steuerbehörden bestritten werden) Sacheinlagen Erfassung nach steuerlichen Angaben der übergebenden Partei erforderlich Abschreibung bei TG bzw. JV möglich Anschaffungskosten nach Vermögensschatzung gemäß Gesetzen des Landes des Gesellschafters plus Bestätigungsdokumente g bzgl. Erwerbswerts Einfuhr von Sacheinlagen durch den deutschen Gesellschafter Möglich im Rahmen von JV, bei TG im Wege einer Kapitalerhöhung Befreiung von Zollabgabe, wenn Sacheilage nicht akzisepflichtig ist; zum Anlagevermögen gehört; binnen der in Gründungsunterlagen festgelegten Fristen eingeführt wird MwSt-Befreiung, wenn Sacheinlage - technologische Einlage, die nicht in Russland produziert ist und im Regierungsverzeichnis erwähnt wurde 6
7 Finanzierung (1) Eigenkapitalfinanzierung Einbringung von zusätzlichen Stammkapitaleinlagen (Geldeinlagen ins Stammkapital) Keine Steuerpflichten Kleine Staatsgebühr Änderungen der Gründungsunterlagen plus staatliche Registrierung dieser erforderlich Einbringung der Einlagen ins Vermögen/ Finanzhilfe Keine Gewinnsteuer (für den Gesellschafter mit einer mehr als 50% Beteiligung) bei Sacheinlagen zusätzliche Voraussetzung: keine Weitergabe an Dritte im Laufe eines Jahres Übergabe vom Vermögen, Übertragung von Vermögens- und Nichtvermögensrechte an TG bzw. JV für die Zwecke der Erhöhung von Reinaktiva (Eigenkapital) durch die Gesellschafter Keine Gewinnsteuer Neuregelung, keine etablierte Rechtsanwendungspraxis Streitigkeiten mit Steuerbehörden möglich 7
8 Finanzierung (2) Fremdkapitalfinanzierung Darlehensgewährung seitens des deutschen Unternehmens Quellensteuer auf Zinsen in Russland 20% (nach deutsch-russischem DBA 0%) Zinsen - Aufwendungen bei Gewinnsteuerermittlung des russ. Unternehmens Russische Regelung beschränkter Zinsenabzug, Unterkapitalisierungsregelung (gilt für ausländische Schwestergesellschaften nicht, Versuche dies zu bestreiten seitens der Steuerbehörde) Protokoll zum deutsch-russischen h DBA unbeschränkter Abzug, aber Risiko ik von Streitigkeiten mit Steuerbehörden (Gerichtspraxis zugunsten der Steuerzahler) Keine Kostenumlage nach russischem Recht! 8
9 Vertragsgestaltungen (1) Liefervertrag Zoll und die Einfuhrmehrwertsteuer bei Einfuhr der Waren nach Russland Russ. Käufer Deklarant, Pflicht zu Zollzahlungen wird dem Deklaranten auferlegt, Zollvertreter solidarische Haftung Berücksichtigung von Lizenzgebühren im Zollwert von Einfuhrwaren Betriebsstättenrisiko (bei Leistungserbringung durch Lieferanten in Russland) Garantieleistungen MwSt-Befreiung 9
10 Vertragsgestaltungen g g (2) Deutschland Russland Lieferant TG bzw. JV Lieferung Endverbraucher bzw. Dealer Grenze 10
11 Vertragsgestaltungen (3) PROS CONS Kenntnisse über den russischen Markt Einfuhrkontrolle, TG bzw. JV ist Zolldeklarant Gewisse Kontrolle über den Weitervertrieb Zuverlässiges und berechenbares Modell Aufbau eines Dealer-Netzwerkes Aufwand in Verbindung mit TG bzw. JV Preiskontrolle seitens der Zoll- und Steuerbehörden 11
12 Vertragsgestaltungen (4) Dienstleistungsvertrag Alternative zur Kostenumlage, falls die entsprechenden Verträge direkt abgeschlossen werden, und die entsprechenden Leistungen tatsächlich erbracht werden Erhöhte Aufmerksamkeit der Steuerbehörden Dokumentierung ist wichtig (Abnahmeprotokolle, Berichte etc.), sonst Risiko der Verweigerung der Kosten bei Gewinnsteuerermittlung und der Vorsteuerabzüge 12
13 Vertragsgestaltungen (5) Lizenzvertrage (Übertragung des Rechts an Warenmarken, Know-How, Software) MwSt-pflichtiger Umsatz außer Übertragung der Lizenzrechte an Know-How, Software, usw. Ordnungsgemäß entworfener Lizenzvertrag - Voraussetzung für MwSt-Befreiung Russischer Lizenznehmer tritt als Steueragent bei der Auszahlung von Lizenzgebühren auf Preiskontrolle durch die Steuerbehörde 13
14 Immobilien (1) Erwerb von Immobilien Share Deal (keine MwSt, Steuerrisiken der erworbenen Gesellschaft), oder Asset Deal (MwSt, höhere Steuerlast für den Käufer und Verkäufer) Häufigstes Problem Geltendmachung des Vorsteuerabzugs Verkauf von Grundstücken ist MwSt-frei 14
15 Immobilien (2) Immobilienbau Häufigstes Problem Geltendmachung ng des Vorsteuerabzugs e Mangelhafte Unterlagen Geltendmachung des Vorsteuerabzugs nach Baustufen Vorsteuerabzug hinsichtlich der Arbeiten, die ohne Baugenehmigung ausgeführt wurden Geltendmachung des Vorsteuerabzugs vor der Einreichung der Unterlagen für die staatliche Registrierung des Eigentumsrechts auf Immobilien 15
16 Immobilien (3) Vermietung von Räumlichkeiten Vermieter: MwSt-Pflicht, außer Vermietung an in Russland akkreditierte Repräsentanzen und Filialen Gewinnsteuerpflicht Mieter: Miete - Kosten bei Gewinnsteuerermittlung, Recht auf Vorsteuerabzug der MwSt, die in Rechnung durch Vermieter gestellt wurde Untrennbare Verbesserungen der Räumlichkeiten nach Absprache mit Vermieter sind abschreibungsfähig, wenn vom letzteren nicht erstattet 16
17 Anlagevermögen (1) Abschreibung Es gibt eine steuerliche und buchhalterische Abschreibung Steuerliche Abschreibung b bedeutet Abschreibung b bei Gewinnsteuerermittlung Für Steuerzwecke sind materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter abschreibungsfähig, die: im Eigentum des Steuerpflichtigen stehen (mit einigen gesetzlichen Ausnahmen) zur Erwirtschaftung von Einkünften genutzt werden mit einer Nutzungsdauer von mehr als 12 Monaten mit Anschaffungskosten von mehr als RUB Abschreibungsmethoden: lineare und degressive Abschreibung Beschleunigte Abschreibung in bestimmten Fällen möglich Abschreibungsprämie (einmalige Abschreibung von 10% oder 30% von Anschaffungskosten) abhängig von der Abschreibungsgruppe, bei der Veräußerung innerhalb von 5 Jahren ab Inbetriebnahme muss die Abschreibungsprämie in die Gewinnsteuerbemessungsgrundlage aufgenommen werden 17
18 Anlagevermögen (2) Kosten für Umbau, Modernisierung, Ausbau, Nachrüstung, technische Umrüstung entsprechende Definitionen werden im russischen Steuergesetzbuch angeführt diese Kosten unterliegen der Abschreibung erhöhen den Anschaffungswert für Abschreibungszwecke Kosten für Reparatur sind als sonstige Kosten zu betrachten werden in tatsächlicher Höhe bei Gewinnsteuerermittlung in der Periode berücksichtigt, wenn sie tatsächlich getragen wurden 18
19 Gehaltsbesteuerung (1) Einkommensteuer: 13% - für Steuerresidenten und für hochqualifizierte Mitarbeiter* unabhängig von der Ansässigkeit 30% - für Nichtresidenten id t * Hochqualifiziert sind ausländische Staatsbürger mit Erfahrungen auf einem bestimmten Gebiet und Jahresgehalt ab RUB 2 Mio. Diese Mitarbeiter sind steuerlich anzumelden DBA Deutschland-Russland Art. 15 DBA Besteuerungsrecht bei Russland, falls die Arbeit in Russland ausgeführt wird Ausnahme Art. 15 Abs.2 DBA kein Besteuerungsrecht in Russland, falls Aufenthalt nicht länger als 183 Tage innerhalb eines 12-Monatszeitraums, und Vergütungen von einem (bzw. für einen) Arbeitgeber gezahlt, der in Russland nicht ansässig ist, und Vergütungen werden nicht von einer Betriebstätte oder einer festen Geschäftseinrichtung in Russland getragen 13% oder 30%, wenn Art. 15 Abs. 2 DBA nicht erfüllt ist 19
20 Gehaltsbesteuerung (2) Beiträge zu außerbudgetären Fonds Außerbudgetäre Fonds Tarif in 2011 Pensionsfonds 26 % (max. RUB ) Sozialversicherungsfonds 2.9 % (max. RUB ) Medizinversicherungsfonds (Föderale Ebene plus territoriale Abteilungen) 3.1 % (max ) plus 2 % (max. RUB 9.260) Gesamt: 34 % (max. RUB ) die Gehaltssummen pro Person pro Jahr höher als RUB werden nicht besteuert im überschüssigen Teil, d.h. maximaler Betrag der Beiträge pro Jahr pro Person RUB Vergünstigungen für IT-Unternehmen Ausnahme: ausländische Mitarbeiter mit dem Status der vorübergehend aufhaltenden Personen in Russland!!! Beiträge zur verbindlichen Versicherung der Betriebsunfälle und beruflichen Erkrankungen Tarif variiert sich von 0,2% bis 8,5% abhängig von der Klasse des beruflichen Risikos 20
21 Gewinnausschüttung Dividenden 5% Quellensteuer bei Auszahlungen an eine deutsche Gesellschaft, wenn ihre Beteiligung am Stammkapital mindestens 10% ist und mindestens den Betrag von EUR bzw. Gegenwert in anderer Währung beträgt, in anderen Fällen - 15% Steuervergünstigungen nur bei Vorlage einer Ansässigkeitsbescheinigung vor der Durchführung der Zahlung 21
22 Quellensteuer Zinsen 0% Quellensteuer bei Zahlungen an deutsche Gesellschafter Lizenzgebühren 0% Quellensteuer bei Zahlungen an deutsche Gesellschafter MwSt. auf die Lizenzzahlungen an deutsche e Gesellschafter (z.b. in Bezug auf die Rechte auf die Warenmarken) Steuervergünstigungen nur bei Vorlage der Ansässigkeitsbescheinigung vor der Durchführung der Zahlung 22
23 Haftung (1) Steuern müssen abgeführt werden Sonst: Strafe von 20% bzw. 40% des hinterzogenen Steuerbetrags für russ. Unternehmen Weitere e Grundlagen für Haftung (für Nichtanmeldung, Nichterfüllung der Pflichten des Steueragenten, usw.) Verzugszinsen für eine Spätzahlung der Steuer keine Sanktion, aber auch Zusatzaufwand! Berechnet als 1/300 des Refinanzierungssatzes der russ. Zentralbank pro Tag multipliziert mit dem nicht bzw. spätbezahlten Steuerbetrag Strafrechtliche Haftung für den Generaldirektor bzw. Hauptbuchhalter 23
24 Haftung (2) Gründerin deutsche Gesellschaft Keine Haftung für Steuerpflichten der russ. TG bzw. des russ. JV Ausnahme: subsidiäre Haftung (inkl. Steuerpflichten) bei Insolvenz unter bestimmten Voraussetzungen Risiko der strafrechtlichen Haftung der leitenden Angestellten der deutschen Gesellschaft Gründerin natürliche Person, Steuerresident Deutschlands Keine Haftung für Steuerpflichten der russ. TG bzw. des russ. JV außer subsidiärer Haftung (s. oben) Risiko strafrechtlicher Haftung unter bestimmten Voraussetzungen 24
25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen? 25
26 Kontakt Valeria Khmelevskaya Juristin und Steuerberaterin Partner Pokrovskij bulvar 4/ Мoskau Mob.: +7 (916) Tel.: +7 (495) Fax: +7 (963)
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