BESTEUERUNG DEUTSCHER INVESTOREN IN KANADA. Dezember 2011, BDO Canada LLP

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1 BESTEUERUNG DEUTSCHER INVESTOREN IN KANADA Dezember 2011, BDO Canada LLP

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3 Canadian Taxation of German Investors 3 Inhaltsverzeichnis Einleitung...5 Das kanadische Steuerrecht im Überblick... 6 Wohnort: Die Grundlage der Besteuerung... 6 Besteuerung von beschränkt Steuerpflichtigen... 6 Die Wahl der Rechtsform für ein Unternehmen... 9 Allgemeine Ausführungen zum kanadischen Steuerrecht...18 Portfolio-Investitionen...21 Behandlung nach kanadischem und deutschem Steuerrecht...21 Veräußerungsgewinne Erklärungspflichten Immobilieninvestitionen Erschließung von Grundbesitz Mietobjekte Erklärungspflichten Fertigungsunternehmen...30 Steuervergünstigung für Investitionen...30 Sonderabschreibungen...30 Einsatzbereitschaft von Anlagevermögen...31 Forschung und Entwicklung...31 Steuerliche Aspekte der Finanzierung...31 Mindesteigenkapitalquoten ( Thin Capitalization )...31 Einsetzen einer kanadischen Holdinggesellschaft Sonstige Steuern Arbeitgeber-Sonderabgabe auf Löhne und Gehälter Grunderwerbsteuer...34 Mehrwertsteuer...34 Kapitalrückführung...36 Vermögen einer Betriebsstätte...36 Zinsen...36 Dividenden Verwaltungsgebühren...38 Lizenzgebühren...38 Darlehen an Investoren Rückzahlung von Kapital Liquidation Verschiedenes...41 Investment Canada Act...41 Erklärungspflichten...41 Zusammenfassung: Besteuerung in Kanada und Deutschland...44 BDO Canada LLP Services...46

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5 Canadian Taxation of German Investors 5 Einleitung Seit vielen Jahren ist Kanada ein bevorzugter Investitionsstandort für internationale Anleger. Eine freie Marktwirtschaft, ein stabiles soziales und politisches Umfeld, eine feste Währung und gute Beziehungen zu den Vereinigten Staaten von Amerika sind ideale Voraussetzungen für Investoren, die nach sicheren Anlagen, guten Erträgen und Kapitalwertsteigerungsmöglichkeiten suchen. Deutsche Anleger sind dabei besonders hervorgetreten, so dass deutsche Investitionen nun eine bedeutende Kraft für die kanadische Wirtschaft darstellen. BDO Canada LLP kann auf langjährige Beziehungen zu deutschen Investoren in Kanada zurückblicken. Durch ständigen Kontakt und ein fundiertes Verständnis für die spezielle Situation deutscher Investoren in Kanada können die deutschsprechenden Partner unserer Büros einen persönlichen Service anbieten, der auch von unseren kanadischen Mandanten geschätzt wird. Diese zweisprachige Broschüre soll unser Engagement für Sie und Ihre Kollegen erläutern und Ihnen den bedeutenden Einfluss der kanadischen Besteuerung auf Ihre Investition aufzeigen. Wie in jedem Industriestaat ist das Steuerrecht ein maßgeblicher Faktor bei der Bestimmung der Rentabilität von Investitionen. Die Ausführungen in dieser Broschüre sollen die Grundzüge des kanadischen Steuersystems und einige besonders bedeutende Überlegungen und Planungsaspekte für deutsche Investoren darstellen. Bei der Lektüre dieser Broschüre sollten Sie die folgenden drei Aspekte besonders beachten: Erstens: Unser Ziel ist es, Ihnen Informationen allgemeiner Natur darzulegen- einen Überblick über steuerliche Aspekte, die Sie berücksichtigen sollten, wenn Sie Entscheidungen bezüglich Ihrer Investitionen in Kanada treffen. Unser Ziel ist es nicht, Sie zu einem Experten für kanadisches Steuerrecht zu machen. Das kanadische Steuersystem ist sehr komplex und beinhaltet eine Vielzahl an Detailvorschriften, die sich im Laufe vieler Jahre entwickelt haben. Wir beabsichtigen nicht, Ihnen alle für Ihre spezielle Situation zutreffenden, steuerlichen Aspekte im Detail darzustellen. Wenn Sie Ihre Investition planen, setzen Sie sich deshalb bitte rechtzeitig mit einem Steuerberater von BDO Kanada in Verbindung. Sie stellen damit sicher, dass alle wichtigen Gesichtspunkte noch in der Planungsphase Ihrer Investition berücksichtigt werden. Zweitens: Bitte beachten Sie, dass die steuerlichen Gesamtergebnisse Ihrer Transaktionen immer von dem Zusammenwirken des deutschen und kanadischen Steuersystems abhängen, insbesondere vom Inhalt des deutsch-kanadischen Doppelbesteuerungsabkommens (im Folgenden Doppelbesteuerungsabkommen ). Normalerweise liegt die Verantwortung für die Berücksichtigung aller steuerlich relevanten Sachverhalte in beiden Gerichtsbarkeiten beim Steuerberater im Heimatland des Anlegers, da dieser in aller Regel über die persönlichen steuerlichen Verhältnisse des Investors am besten Bescheid weiß. BDO Canada LLP hat langjährige Erfahrung in der Beratung deutscher Investoren und der engen Zusammenarbeit mit deren deutschen Steuerberatern, um bestmögliche Ergebnisse für seine Mandanten zu erreichen. Abschließend muss jeder Anleger bedenken, dass Steuergesetze ständig Änderungen unterliegen, unabhängig davon, in welchem Land er investiert. Den Ausführungen zu den in Kanada gültigen steuerlichen Regelungen in dieser Broschüre liegt der Rechtsstand 31. Dezember 2011 zugrunde. Haushaltsänderungen, Gesetzesänderungen oder Veröffentlichungen nach diesem Datum, könnten die in dieser Broschüre dargestellten Regeln ändern. Wir hoffen, dass Sie diese Broschüre nützlich finden. Sollten Sie weitere Fragen über ihren Inhalt haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zusätzliche Exemplare senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit und darauf, Sie bei Ihren Investitionen in Kanada bestmöglich zu unterstützen.

6 6 Canadian Taxation of German Investors Das kanadische Steuerrecht im Überblick Kanada erhebt Steuern auf drei Ebenen: Auf der Bundesebene, auf der Ebene der zehn Provinzen (und der drei Territorien) sowie auf Gemeindeebene. Steuern vom Einkommen werden nur auf Bundes- und Provinzebene (inkl. der Territorien) erhoben. Die Höhe der in Kanada auf Ihre Investition entfallenden Steuern hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, wie z.b. dem Wohnort für Steuerzwecke, der Provinz, in der Sie investieren, der für Ihr Unternehmen gewählten Rechtsform sowie der erzielten Einkunftsart(en). Wohnort: Die Grundlage der Besteuerung Wie in vielen anderen Ländern auch (inkl. Deutschland) erfolgt die Besteuerung in Kanada auf der Basis des Wohnsitzes. Im kanadischen Steuerrecht wird der Begriff Wohnsitz nicht eindeutig definiert, obwohl es einige Vorschriften gibt, nach denen eine Person unter bestimmten Umständen als in Kanada ansässig gilt. Gewöhnlich wird der Wohnsitz nach im Laufe von Jahren entwickelten Grundsätzen aus der Rechtsprechung bestimmt. Eine Person gilt demnach als in Kanada ansässig, wenn sie zu Kanada in einem bleibenden Bezug steht. Dies zeigt sich z.b. in einer bestehenden, das ganze Jahr über nutzbaren Unterkunft, dem in Kanada lebenden Ehepartner oder Familienangehörigen oder in der Existenz von persönlichem Eigentum oder anderen sozialen Bezugspunkten zu Kanada, wie z.b. Bankkonten, Möbel, Vereinsmitgliedschaften o.ä. Eine Kapitalgesellschaft wird in Kanada als ansässig angesehen, wenn sie entweder in Kanada gegründet wurde oder sich ihre Geschäftsleitung in Kanada befindet. Die Ansässigkeit einer in Deutschland gegründeten Kapitalgesellschaft mit Geschäftsleitung in Kanada muss nach dem deutsch-kanadischen Doppelbesteuerungsabkommen von den zuständigen Finanzbehörden festgelegt werden. In Kanada ansässige natürliche oder juristische Personen sind dort unbeschränkt steuerpflichtig, d.h. sie müssen ihr Welteinkommen in Kanada versteuern, unabhängig davon, wo dieses Einkommen erzielt wurde ( Welteinkommensprinzip ). Bei in Kanada nicht als ansässig geltenden Personen ist nur das in Kanada erwirtschaftete Einkommen steuerpflichtig (beschränkte Steuerpflicht). Sofern Sie im Verlauf Ihrer Investition also nicht die Verlagerung Ihres Wohnsitzes nach Kanada planen, unterliegt Ihr übriges, nicht in Kanada erzieltes Einkommen, nicht der kanadischen Besteuerung. Besteuerung von beschränkt Steuerpflichtigen Beschränkt Steuerpflichtige sind mit den folgenden in Kanada erzielten Einkunftsarten einkommensteuerpflichtig: 1. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit;

7 Canadian Taxation of German Investors 7 2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Das Bestehen eines Gewerbebetriebes in Kanada wird sehr weit ausgelegt. Ein Gewerbebetrieb besteht z.b. schon mit dem Angebot von Waren oder Dienstleistungen in Kanada, unabhängig von der physischen Präsenz einer Person oder eines Unternehmens. 3. Gewinne aus der Veräußerung von steuerpflichtigem kanadischen Eigentum ( Taxable Canadian Property ). Dies beinhaltet u.a.: In Kanada belegene Immobilien (inkl. Bodenschätze und Nutzwälder); Betriebsvermögen eines Unternehmens in Kanada; Geschäftsanteile an nicht-börsennotierten Kapitalgesellschaften und bestimmten Personengesellschaften und Trusts, unabhängig von deren Sitz. Dies gilt nur, sofern zu einem Zeitpunkt innerhalb der 60 Monate vor der Veräußerung mehr als 50% des Marktwertes der Anteile direkt oder indirekt auf kanadische Immobilien oder Optionen darauf zurückzuführen sind. Aktien börsennotierter Kapitalgesellschaften oder Anteile einer Fondsgesellschaft, wenn der Steuerpflichtige, ggf. zusammen mit nahestehenden Personen, mindestens 25% am Kapital der Gesellschaft hält und wenn zu einem Zeitpunkt innerhalb der 60 Monate vor der Veräußerung mehr als 50% des Marktwertes der Anteile direkt oder indirekt auf kanadische Immobilien oder Optionen darauf zurückzuführen sind. Passives Einkommen aus kanadischen Quellen, wie z.b. Zinsen an Steuerausländer, die nahestehende Personen sind, Dividenden, Mieteinkünfte, Lizenzgebühren oder Renten unterliegen in Kanada generell einer 25%- igen Quellensteuer. Das deutsch-kanadische Doppelbesteuerungsabkommen setzt diese Vorschriften in vielen Fällen außer Kraft. Erstens unterliegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb nur dann der kanadischen Steuer, wenn sie durch eine kanadische Betriebsstätte ( Permanent Establishment ) erwirtschaftet wurden. Eine Betriebsstätte ist durch einen festen Geschäftsort, z.b. eine Niederlassung, ein Büro oder eine Fabrik, oder das Vorhandensein eines Angestellten mit Vertretungsmacht (Recht zum Abschluss von Verträgen) gekennzeichnet. Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die aus direkten Verkäufen nach Kanada ohne Betriebsstätte resultieren, sind durch das Doppelbesteuerungsabkommen von der kanadischen Steuer ausgenommen. Eine ähnliche Befreiung ist in fast allendoppelbesteuerungsabkommen mit Kanada enthalten. In Kanada gewerblich tätige Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland sind auch dann zur Abgabe einer Steuererklärung bei der kanadischen Finanzbehörde (Canada Revenue Agency CRA) verpflichtet, wenn ihre Einkünfte laut Doppelbesteuerungsabkommen nicht der kanadischen Besteuerung unterliegen. Zweitens beschränkt das Doppelbesteuerungsabkommen das kanadische Besteuerungsrecht auf Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von in Kanada eingesetztem Betriebsvermögen sowie direkten und indirekten Immobilieninvestitionen (siehe unten Veräußerungsgewinne ). Anteile an deutschen Kapitalgesellschaften (sowie Anteile an sonstigen ausländischen

8 8 Canadian Taxation of German Investors Kapitalgesellschaften, deren Eigentümer in Deutschland steuerlich ansässig sind) sind laut Doppelbesteuerungsabkommen von kanadischer Besteuerung ausgenommen, sodass die oben erwähnte Regelung auf diese keinen Effekt hat. Dies trifft auf deutsche Personengesellschaften oder Trusts nicht zu. Veräußerungen von Anteilen, welche entsprechend dem Doppelbesteuerungsabkommen von der Besteuerung in Kanada ausgenommen sind, sind nicht Gegenstand des Quellensteuerabzugs oder früher geltender Berichtspflichten. Beispielsweise unterliegt die Veräußerung einer deutschen Kapitalgesellschaft, welche kanadische Immobilien besitzt, durch eine in Deutschland ansässige natürliche Person keinen Berichtspflichten an die kanadischen Finanzbehörden, ausser der Veräusserer und Erwerber sind miteinander verbunden. In letzterem Falle hat der Erwerber solcher Anteile den kanadischen Finanzbehörden innerhalb von 30 Tagen nach Übertragung der Anteile die folgenden Angaben zu machen: Name und Adresse des nicht in Kanada ansässigen Veräußerers der Anteile; Eine detaillierte Beschreibung des in Kanada befindlichen Besitzes; Den Kaufpreis sowie Den Staat, mit dem Kanada das Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, unter welchem die Transaktion von der kanadischen Steuer befreit ist. Das Formular T2062C ( Notification of an Acquisition of Treaty-Protected Property From a Non-Resident Vendor ) ist in diesem Fall zu verwenden. Schließlich reduziert das Doppelbesteuerungsabkommen den Quellensteuersatz auf die meisten Anlagegeschäfte. Die einzige Ausnahme betrifft Mieteinkünfte, die weiterhin einer Quellensteuer von 25% unterliegen. Das Doppelbesteuerungsabkommen beinhaltet eine Quellensteuer in Höhe von 5% auf Dividenden, welche von einer kanadischen Kapitalgesellschaft an eine Kapitalgesellschaft gezahlt werden, die mindestens 10% ihrer Stimmrechte besitzt. Für alle anderen Dividenden gilt eine Quellensteuer von 15%. Ferner gilt eine Quellensteuer von 10% auf Zinsen, welche an eine nicht in Kanada ansässige nahestehende Person gezahlt werden. Zudem wird eine Quellensteuer in gleicher Höhe auf gezahlte Lizenzgebühren und Patentrechtsentgelte erhoben, mit Ausnahmen bzgl Software, Patenten und Knowhow. Das Doppelbesteuerungsabkommen regelt auch die steuerliche Behandlung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Weiterführende Erläuterungen dazu würden aber über den Rahmen dieser Abhandlung hinausgehen. Die Wahl der Rechtsform für ein Unternehmen Es gibt keinerlei rechtliche Beschränkungen für Nichtansässige bei der Wahl der Rechtsform eines Unternehmens. Die Wahl hängt von Faktoren ab wie der Art der Investition, der steuerlichen Behandlung in Kanada und Deutschland sowie der persönlichen Verhältnisse und Zielrichtung des

9 Canadian Taxation of German Investors 9 Investors. Trotzdem gibt es einige allgemeine Gesichtspunkte, die bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden sollten. Direktinvestition einer deutschen Einzelperson Wenn Sie in Vermögen investieren, das passive Einkünfte, wie z.b. Zinsen oder Dividenden generiert, unterliegen diese Einkünfte nur den durch das Doppelbesteuerungsabkommen reduzierten Quellensteuersätzen (siehe auch Portfolio-Investitionen). Wenn Sie einen Gewerbebetrieb in Kanada kaufen oder gründen, unterliegen die daraus erzielten Einkünfte denselben progressiven Steuersätzen, wie dies auch bei in Kanada ansässigen Personen der Fall ist. Die Bundessteuersätze liegen zwischen 15% und 29%. Zusätzlich wird Einkommensteuer der Provinz, in der sich die Betriebsstätte befindet, zu den jeweiligen Sätzen anfallen. Die Höhe der Provinz-Steuersätze variiert je nach der Provinz, in welcher der Betrieb ansässig ist. Damit entsteht eine Gesamtsteuerlast für Nichtansässige von etwa 19% bis etwa 50%, abhängig von der Höhe des Einkommens und der Provinz. Kanadische Einkünfte aus Gewerbebetrieb unterliegen nicht der deutschen Besteuerung. Sie werden in das für die Bestimmung des Steuersatzes verwendete zu versteuernde Einkommen eingeschlossen und beeinflussen damit die Höhe des in Deutschland anzuwendenden Steuersatzes ( Progressionsvorbehalt ). Wenn Vermögensgegenstände eines Unternehmens (Betriebsvermögen) veräußert werden, unterliegen lediglich 50% der Veräußerungsgewinne der kanadischen Steuer (siehe auch Veräußerungsgewinne). In Deutschland unterläge der Gewinn aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen eines Betriebes grundsätzlich voll der Besteuerung. Ebenso wie kanadische gewerbliche Einkünfte sind auch diese kanadischen Veräußerungsgewinne in Deutschland nicht steuerpflichtig. In Deutschland ansässige Personen, welche kanadische Einkünfte beziehen, die nicht in einer der Provinzen Kanadas erzielt werden, zahlen keine Provinzsteuern. Sie unterliegen demselben Bundessteuersatz, der auch für in Kanada ansässige Personen gilt. Jedoch wird dieser Steuersatz um 48% erhöht, um Nichtansässige und in Kanada ansässige Personen, welche Provinzsteuern zahlen, gleichzustellen. Je nach Höhe der erzielten Einkünfte führt dies zu einem kombinierten Steuersatz zwischen 22,20% und 42,92%. Bei Direktinvestitionen einer Einzelperson sollte man einen wichtigen Aspekt beachten. Nach kanadischem Recht wird beim Tod einer Person unterstellt, dass der Nachlass am Todestag zum Marktpreis verkauft wurde. Eine gesonderte Erbschaftsteuer wie in Deutschland existiert in Kanada nicht. Diese Regelung mag zu einkommensteuerpflichtigen Gewinnen im Todesfall führen. Aus diesem Grund bevorzugen es manche nichtansässige Investoren, wesentliche Vermögenswerte oder Vermögenswerte mit hoher erwarteter Wertsteigerung über nicht in Kanada ansässige Gesellschaften zu halten. Während diese Strategie für viele in Drittstaaten ansässige Personen nicht wirksam sein dürfte (siehe Ausführungen unter Veräusserungsgewinne unten), können

10 10 Canadian Taxation of German Investors Deutsche auf Grundlage des Doppelbesteuerungsabkommens auch weiterhin deutsche oder andere nichtkanadische Kapitalgesellschaften benutzen, um die kanadische Einkommensteuer im Todesfall zu eliminieren. Investition in eine kanadische Kapitalgesellschaft a. Allgemeine Informationen Eine kanadische Kapitalgesellschaft ist mit ihrem Welteinkommen unbeschränkt in Kanada steuerpflichtig. Wenn Sie in eine kanadische Gesellschaft investieren, sollten Sie diese normalerweise nicht dazu benutzen, um andere Investitionen außerhalb von Kanada zu tätigen. Dies würde die daraus resultierenden Einkünfte ebenfalls der kanadischen Steuer unterwerfen. Bei einer kanadischen Kapitalgesellschaft kann es sich entweder um eine nicht-börsennotierte ( Private Corporation ) oder eine börsennotierte Gesellschaft ( Public Corporation ) handeln. Eine Public Corporation ist entweder an einer kanadischen Börse notiert oder hat spezifische Anforderungen der kanadischen Finanzbehörden erfüllt. In dieser Hinsicht ist sie der deutschen Aktiengesellschaft sehr ähnlich und wird grundsätzlich nur benutzt, um finanzielle Mittel am kanadischen Kapitalmarkt aufzunehmen. Eine Private Corporation ist eine Gesellschaft, die nicht börsennotiert ist und nicht auf irgendeine Weise von einer oder mehreren börsennotierten Gesellschaften kontrolliert wird. Sie ist der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sehr ähnlich und wird für Geschäfte mit einer begrenzten Anzahl von Anteilseignern bevorzugt. Beide Gesellschaftstypen können sowohl unter Bundes-, als auch unter Provinzrecht gegründet werden. Die Auswahl wird im Allgemeinen von Faktoren wie Offenlegungsvorschriften, Vorschriften über die Ansässigkeit der Direktoren (Geschäftsführer) und dem Ort der überwiegenden Geschäftsaktivitäten bestimmt. Eine unter Bundesgesetzgebung (d.h. dem Canada Business Corporations Act ) gegründete Gesellschaft darf in jeder kanadischen Provinz ihre Geschäfte ausüben. Eine unter Provinzgesetzgebung (z.b. dem Ontario Business Corporations Act ) gegründete Gesellschaft muss dagegen für Geschäfte in anderen Provinzen eine spezielle Lizenz erwerben und sich für diese Geschäfte extra registrieren lassen.

11 Canadian Taxation of German Investors 11 b. Steuersätze Alle Gesellschaften unterliegen denselben Bundes- und Provinzsteuersätzen (siehe Tabelle weiter unten), unabhängig davon, nach welchem Recht sie gegründet wurden und ob sie börsennotiert sind oder nicht. Die jeweiligen Provinzsteuersätze hängen von der Provinz ab, in der die Einkünfte erzielt wurden. Einkünfte, die durch Betriebsstätten in unterschiedlichen Provinzen erwirtschaftet werden, werden nach einer auf Bruttoumsatz und Gehältern basierenden Formel auf die verschiedenen Provinzen aufgeteilt. Es ist zu beachten, dass einige Provinzen besondere, niedrigere Steuersätze für Einkünfte aus Fertigung und Verarbeitung gewähren. Die meisten Provinzen lassen ihre Steuern durch die kanadische Bundesregierung auf Basis der Körperschaftsteuer für Bundeszwecke erheben.quebec und Alberta erheben ihre Steuern selbständig. Dazu ist eine eigenständige Berechnung des zu versteuernden Einkommens erforderlich, welche jedoch den Einkünfteermittlungsvorschriften auf Bundesebene folgt. Eine kanadisch kontrollierte nicht börsennotierte Kapitalgesellschaft ( Canadian-Controlled Private Corporation - kurz CCPC) ist eine Gesellschaft, die weder direkt noch indirekt von einem oder mehreren Nichtansässigen, von einer oder mehreren börsennotierten Kapitalgesellschaften Steuersatz in % Einkünfte aus Fertigung Sonstige Gewerbeeinkünfte oder Verarbeitung Bundessteuersatz 15,00 15,00 1 Provinzsteuer Newfoundland 5,00 14,00 Prince Edward Island 16,00 16,00 Nova Scotia 16,00 16,00 New Brunswick 10,00 10,00 Quebec 11,90 11,90 Ontario 10,00 11,50 Manitoba 12,00 12,00 Saskatchewan 10,00 12,00 Alberta 10,00 10,00 British Columbia 10,00 10,00 Northwest Territories 11,50 11,50 Nunavut 12,00 12,00 Yukon 2,50 15,00 [Anmerkungen: Die in dieser Tabelle aufgeführten Steuersätze treffen nicht auf alle Industriezweige zu. In manchen Fällen sind Sondervorschriften anzuwenden (z.b. bei Unternehmen der Rohstoffindustrie, Kreditinstituten, Versicherungen und anderen).] 1. Mit Wirkung zum 1. Januar 2012 wird der Bundessteuersatz auf 15% reduziert.

12 12 Canadian Taxation of German Investors oder einer Kombination daraus kontrolliert wird. Wenn eine Kapitalgesellschaft als CCPC anerkannt wird, steht ihr sowohl bei der Bundessteuer als auch bei der Provinzsteuer ein besonderer Freibetrag auf das Einkommen aus aktiver Geschäftstätigkeit ( Active Business Income ) zu, sofern dieses einen bestimmten Schwellenwert, das Small Business Limit, nicht überschreitet. Das Small Business Limit beträgt auf Bundes- sowie Provinzebene gegenwärtig $ , mit Ausnahme der Provinzen Manitoba und Nova Scotia, wo es $ beträgt. Der Körperschaftsteuersatz auf Einkünfte bis zu diesem Schwellenwert beträgt 19% oder weniger in ganz Kanada und liegt somit deutlich unter den sonst geltenden Körperschaftsteuersätzen. Früher war es möglich, eine Gesellschaft mit 50% nichtansässiger Beteiligung und 50% kanadischer Beteiligung so zu gestalten, dass die nichtansässige Person faktisch die Kontrolle der Gesellschaft besitzen konnte. Vorschriften zu Vermeidung ungerechtfertigter Steuervorteile lassen die faktische Kontrolle einer CCPC durch Nichtansässige nicht mehr zu. Nach unserer Erfahrung sind CCPCs von Nichtansässigen deutschen Investoren weniger gefragt. Das Einkommen nach Steuern einer kanadischen Kapitalgesellschaft kann in Form von Dividenden an die deutschen Gesellschafter ausgeschüttet werden. In diesem Fall wird Quellensteuer einbehalten. In Abhängigkeit davon, ob der Gesellschafter eine natürliche Person oder eine Kapitalgesellschaft ist, können diese Dividenden ebenfalls in Deutschland steuerpflichtig sein (siehe auch Kapitalrückführung weiter unten). c. Verwenden einer kanadischen Holdinggesellschaft Es gibt verschiedene Situationen, in denen die Verwendung einer kanadischen Holdinggesellschaft Steuervorteile generieren kann. Holdinggesellschaften (Besitzgesellschaften) werden z.b. dazu gegründet, Vermögen getrennt von solchen Gesellschaften zu halten, welche das eigentliche operative Geschäft ausüben (Betriebsgesellschaften). Wirtschaftsgüter/ Vermögensgegenstände wie z.b. Guthaben bei Kreditinstituten können steuerfrei von der Betriebsgesellschaft an die Besitzgesellschaft übertragen werden, da Dividenden zwischen kanadischen Kapitalgesellschaften in Kanada steuerfrei sind. Häufig halten Investoren Vermögen

13 Canadian Taxation of German Investors 13 wie Grundstücke und Gebäude über Holdinggesellschaften und vermieten diese weiter an die Betriebsgesellschaft, um das Vermögen vor den allgemeinen Geschäftsrisiken zu bewahren. Im deutschen Steuerrecht ist dieses Vorgehen unter dem Begriff der Betriebsaufspaltung bekannt. Vorteile für deutsche natürliche oder juristische Personen ergeben sich auch im Falle der Rückführung (ohne Verkauf) von Investitionen, bei denen eine kanadische Kapitalgesellschaft im Investitionsbestand enthalten ist. Ein Anteilseigner einer kanadischen Kapitalgesellschaft darf sein eingezahltes Kapital steuerfrei zurückführen (siehe Kapitel Steuerliche Aspekte der Finanzierung ). Investition in eine Personengesellschaft In einer Personengesellschaft bündeln zwei oder mehr Personen, ganz oder teilweise, ihre Mittel, ihre Fähigkeiten oder ihr Gewerbe mit der Absicht, den daraus erzielten Gewinn unter allen Mitgliedern der Personengesellschaft aufzuteilen. Die am meisten genutzten Formen von Personengesellschaften sind die Offene Handelsgesellschaft ( General Partnership ) und die Kommanditgesellschaft ( Limited Partnership ). Bei der General Partnership haften die Mitglieder für die Schulden der Personengesellschaft nicht nur gesamtschuldnerisch (d.h. zu gleichen Teilen), sondern auch einzeln (jedes Mitglied haftet für den vollen Betrag). Eine Limited Partnership besteht aus wenigstens einem persönlich haftenden Teilhaber (Komplementär), der das von der Gesellschaft betriebene Geschäft führt, sowie einem oder mehreren beschränkt haftenden Teilhabern (Kommanditisten). Ein Kommanditist haftet gegenüber der Gesellschaft oder ihren Gläubigern normalerweise nur bis zur Höhe seiner Einlage. Er ist gewinnbeteiligt gemäß eines Gesellschaftsvertrags, kann jedoch bei der Geschäftsführung nicht mitwirken. Bei den Gesellschaftern einer Personengesellschaft kann es sich entweder um natürliche Personen oder Kapitalgesellschaften handeln. Die kanadischen steuerrechtlichen Vorschriften bestimmen, dass der Ausgangspunkt für die Berechnung der gewerblichen Einkünfte die Personengesellschaft ist. Jedem Gesellschafter wird sodann sein Anteil am Ertrag der Personengesellschaft zugewiesen und er muss diesen dann im Rahmen seiner eigenen steuerlichen Veranlagung angeben. Dies entspricht der sogenannten einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung im deutschen Steuerrecht. Für Steuerzwecke ist der dem Kommanditisten maximal zuzuweisende Verlust, der zum Ausgleich mit anderen positiven Einkünften benutzt werden kann, auf die Höhe seines Anteils am Gesellschaftskapital entsprechend der Steuerbilanz, dem sogenannten Haftungskapital ( At Risk Amount ), beschränkt. Eine vergleichbare Vorschrift ist seit 1980 auch im deutschen Steuerrecht verankert ( Verluste bei beschränkter Haftung ). Betriebsstätte einer deutschen Kapitalgesellschaft Eine kanadische Niederlassung einer deutschen Kapitalgesellschaft wird steuerlich als Betriebsstätte betrachtet. In diesem Fall finden die Steuersätze aus der auf Seite 11 abgebildeten Tabelle Anwendung. Durch das deutsch-kanadische Doppelbesteuerungsabkommen wird eine kanadische Betriebsstätte

14 14 Canadian Taxation of German Investors als separate Geschäftseinheit angesehen und deren Geschäftsergebnis buchhalterisch gesondert ermittelt. Transaktionen zwischen der Niederlassung und der deutschen Gesellschaft, zu der sie rechtlich gehört, sowie zwischen der Niederlassung und anderen nicht-kanadischen Betriebsstätten müssen zu At Arm s Length Konditionen, d.h. zu Konditionen wie mit fremden Dritten, erfolgen. Die Gewinne nach Steuern einer Niederlassung, welche nach Deutschland zurückgeführt werden und die nicht in Kanada reinvestiert werden, unterliegen einer zusätzlichen Niederlassungssteuer ( branch tax ) von 25% (durch Artikel 10 des Doppelbesteuerungsabkommens reduziert auf 5%). Diese Steuer soll die Steuerbelastung einer Niederlassung der einer Tochtergesellschaft angleichen: Erträge einer Niederlassung können ohne weitere Besteuerung nach Deutschland zurückgeführt werden, wohingegen Gewinne einer Tochtergesellschaft nur durch Dividendenausschüttungen unter Einbehaltung von Quellensteuer erfolgen können. Durch das deutsch-kanadische Doppelbesteuerungsabkommen sind die ersten $ des Ertrags einer Niederlassung von der Niederlassungsbesteuerung ausgenommen. Für Tochtergesellschaften gilt diese Regelung nicht. Gewinne oder Verluste einer kanadischen Niederlassung unterliegen in Deutschland nicht der Besteuerung. Sobald die Betriebsstätte die Gewinnzone erreicht und den Freibetrag von $ aufgebraucht hat, kann sie nach den kanadischen Rollover -Vorschriften steuerfrei in eine Tochtergesellschaft eingebracht werden. Weiterhin unterliegen Dividendenzahlungen einer kanadischen Kapitalgesellschaft einer Quellensteuer von 15%. Dieser Steuersatz vermindert sich auf 5%, sofern die Dividende an eine Kapitalgesellschaft gezahlt wird, welche mindestens 10% der Stimmrechte der ausschüttenden Gesellschaft besitzt. Wenn diese Zahlungen an eine deutsche Kapitalgesellschaft erfolgen, können die in Deutschland zu 95% steuerfrei vereinnahmt werden, ungeachtet der Beteiligungsquote an der ausschüttenden Gesellschaft sowie der Haltedauer der Anteile. In Abhängigkeit von der Beteiligungsquote an der kanadischen Gesellschaft sowie der Art ihrer Geschäftstätigkeit, fällt unter Umständen Gewerbesteuer an.

15 Canadian Taxation of German Investors 15 Ist der Anleger dagegen eine in Deutschland ansässige natürliche Person, welche die Anteile an der kanadischen Gesellschaft im Privatvermögen hält, so unterliegt die Dividende dem Abgeltungssteuersatz von 25%, zuzüglich Solidaritätszuschlag. Sofern eine in Deutschland ansässige natürliche Person die Anteile an der kanadischen Gesellschaft in einem Betriebsvermögen hält, ist die Dividende in Deutschland im Rahmen des Teileinkünfteverfahrens zu 60% einkommensteuerpflichtig (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Unter Umständen fällt Gewerbesteuer an (siehe oben). Die entrichtete Quellensteuer wird auf die zu zahlende deutsche Steuer angerechnet. Im Falle der Abgeltungssteuer ist die ausländische Quellensteuer im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer anzurechnen. Abschließend sei hier noch anzumerken, dass Niederlassungen (im Gegensatz zu kanadischen Gesellschaften) nicht den Vorschriften über Mindesteigenkapitalquoten unterliegen (siehe auch Steuerliche Aspekte der Finanzierung). Eine Kommission zum kanadischen internationalen Steuerrecht hat die Empfehlung ausgesprochen, die vorstehend bezeichneten Vorschriften auch auf Betriebsstätten von nicht in Kanada ansässigen Kapitalgesellschaften anzuwenden. Jedoch hat dies bisher nicht zu Änderungen der bestehenden Gesetzeslage geführt. Die auf der folgenden Seite dargestellte Tabelle vergleicht die in Kanada und Deutschland entstehende Steuerbelastung auf Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von $ im Jahre Dabei werden alternative Strukturen für einen deutschen Einzelinvestor (natürliche Person) und ein deutsches Unternehmen (Kapitalgesellschaft) einander gegenübergestellt.

16 16 Canadian Taxation of German Investors DEUTSCHER INVESTOR: NATÜRLICHE PERSON Angaben in kanadischen Dollar Direktinvestition Über kanadische Kapitalgesellschaft Über deutsche Kapitalgesellschaft Gewerbliche Einkünfte $ $ $ KANADISCHE STEUER Körperschaftsteuer Bundessteuer 1 Provinzsteuer 2 Niederlassungssteuer 3 N/A N/A N/A N/A Gesamte Körperschaftsteuer N/A Einkünfte nach Steuern N/A Dividendenausschüttung an N/A Nichtansässige Quellensteuer 4 5 N/A N/A Einkommensteuer N/A N/A Netto nach allen kanadischen Steuern DEUTSCHE STEUER Körperschaftsteuer N/A N/A NIL Einkommensteuer NIL NETTOEINKOMMEN - für deutschen Einzelinvestor $ $ $ für deutsche Kapitalgesellschaft Anmerkungen zur Tabelle: 1. Die Bundessteuer wurde für das Veranlagungsjahr 2012 berechnet. 2. Beispielhaft wurden hier die Steuersätze 2012 der Provinz Ontario verwendet. 3. 5% für deutsche Kapitalgesellschaften (durch das DBA vom gesetzlich vorgeschriebenen Satz von 25% reduziert) auf alle ausgeschütteten Gewinne über $ %ige Quellensteuer auf Dividenden an in Deutschland ansässige natürliche Personen (durch das DBA vom gesetzlich vorgeschriebenen Satz von 25% reduziert). 5. 5%ige Quellensteuer auf Dividenden an in Deutschland ansässige Kapitalgesellschaften (durch das DBA vom gesetzlich vorgeschriebenen Satz von 25% reduziert). 6. In Deutschland ansässige natürliche Person, deren Einkünfte den Einkommensteuersätzen 2012 des Bundes sowie der Provinz Ontario unterliegen. Annahme einer Betriebsstätte in Ontario sowie keiner sonstigen kanadischen Einkünfte. 7. Das in Kanada erwirtschaftete Einkommen unterliegt keiner weiteren Steuer in Deutschland. Durch den Progressionsvorbehalt wird dieses jedoch bei der Bestimmung des auf die übrigen Einkünfte des Steuerpflichtigen anzuwendenden Steuersatzes berücksichtigt % der Auslandsdividenden, die an eine deutsche Kapitalgesellschaft ausgeschüttet werden, sind unabhängig von der Beteiligungshöhe an der ausschüttenden Gesellschaft steuerfrei. 5% der Dividenden aus dem Ausland gelten in Deutschland als nichtabzugsfähige Betriebsausgaben und unterliegen damit der Körperschaftsteuer (Steuersatz: 15%) sowie dem Solidaritätszuschlag (5,5%), sodass sich ein kombinierter Steuersatz von 15,83% ergibt. Weiterhin ist angenommen, dass deutsche Gewerbesteuer von 14% anfällt.

17 Canadian Taxation of German Investors 17 Angaben in kanadischen Dollar DEUTSCHER INVESTOR: NATÜRLICHE PERSON Über kanadische Tochtergesellschaft einer deutschen Kapitalgesellschaft DEUTSCHER INVESTOR: KAPITALGESELLSCHAFT Direkt - Betriebsstätte einer deutschen Kapitalgesellschaft Über kanadische Tochtergesellschaft Gewerbliche Einkünfte $ $ $ KANADISCHE STEUER Körperschaftsteuer Bundessteuer 1 Provinzsteuer 2 Niederlassungssteuer N/A N/A Gesamte Körperschaftsteuer Einkünfte nach Steuern Dividendenausschüttung N/A an Nichtansässige Quellensteuer N/A Einkommensteuer 6 N/A N/A N/A Netto nach allen kanadischen Steuern DEUTSCHE STEUER Körperschaftsteuer NIL Einkommensteuer N/A N/A NETTOEINKOMMEN - für deutschen $ Einzelinvestor - für deutsche Kapitalgesellschaft Anmerkungen zur Tabelle: 9. Es wird angenommen, dass die Anteile an der kanadischen Gesellschaft nicht in einem deutschen Betriebsvermögen gehalten werden. Der Abgeltungssteuersatz in Höhe von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag kommt hier zur Anwendung, sodass sich ein Steuersatz in Höhe von 26,38% ergibt. Kanadische Quellensteuer wird auf die deutsche Einkommensteuer im Rahmen der Veranlagung angerechnet. 10. Es wird angenommen, dass die Anteile an der kanadischen Gesellschaft nicht in einem deutschen Betriebsvermögen gehalten werden. Der Abgeltungssteuersatz in Höhe von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag kommt hier zur Anwendung, sodass sich ein Steuersatz in Höhe von 26,38% ergibt.

18 18 Canadian Taxation of German Investors Allgemeine Ausführungen zum kanadischen Steuerrecht Die folgenden Ausführungen stellen allgemeine kanadische Steuervorschriften vor, die auf die häufigsten Einnahmen- und Ausgabenarten zutreffen. In den sich daran anschließenden Abschnitten über Portfolio-Investitionen, Immobilieninvestitionen und Fertigungsunternehmen werden wir spezielle Vorschriften für diese Investitionen erläutern. Natürliche Personen werden steuerlich immer für ein Kalenderjahr veranlagt. Falls eine natürliche Person oder Personengesellschaft ein abweichendes Geschäftsjahr wählt, so müssen die Einkünfte durch Schätzung auf Kalenderjahrbasis umgestellt werden. Kapitalgesellschaften werden auf der Basis ihres Geschäftsjahrs besteuert, das vom Kalenderjahr abweichen kann. Der Ausgangspunkt zur Ermittlung des in Kanada zu versteuernden Einkommens ist das nach kanadischem Handelsrecht ermittelte Ergebnis eines Unternehmens. Dieses Ergebnis laut Handelsbilanz muss den steuerrechtlichen Vorschriften entsprechend in ein Ergebnis laut Steuerbilanz übergeleitet werden. Die wichtigsten Unterschiede werden nachfolgend aufgezeigt. a. Steuerlich abzugsfähige Ausgaben Um in Kanada als steuerlich abzugsfähig zu gelten, müssen Ausgaben zwei Anforderungen genügen: Erstens müssen die Ausgaben mit dem Ziel der Gewinnerzielung angefallen sein. Die Beziehung zwischen Ausgabe und Einnahme muss nicht direkt sein, trotzdem muss die Ausgabe mit der Gewinnerzielung in gewisser Beziehung stehen. Zweitens muss die Höhe der Ausgabe den Umständen nach angemessen sein. Persönliche Ausgaben wie z.b. Aufwendungen für den allgemeinen Lebensunterhalt sind nicht abzugsfähig. Die Mehrzahl der im Jahresabschluss ausgewiesenen Ausgaben entsprechen den aufgeführten Anforderungen. Manche Ausgaben werden jedoch unabhängig von ihrer Veranlassung grundsätzlich nicht anerkannt. So sind z.b. Mitgliedsbeiträge für Sport- oder Freizeitvereine sowie Aufwendungen mit Bezug zu Eigentum, Benutzung oder Instandhaltung eines Ferienheimes, einer Yacht oder eines Golfplatzes nicht abzugsfähig. Außerdem sind 50% aller Ausgaben für Unterhaltung und Bewirtung nicht abzugsfähig. b. Abschreibungen Im kanadischen Steuerrecht werden Abschreibungen mit dem Begriff Capital Cost Allowance (CCA) bezeichnet. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Gegenständen des Anlagevermögens werden nach ihrer Art und Nutzung bestimmten Gruppen (so genannten Pools ) zugerechnet. Jede Gruppe hat einen eigenen Abschreibungssatz. In fast allen Gruppen wird die Abschreibung degressiv vorgenommen, obwohl für bestimmte Gruppen, wie z.b. Mietereinbauten, auch die lineare Abschreibung über die Nutzungsdauer vorgeschrieben ist. Einnahmen aus dem Verkauf eines Gegenstandes des Anlagevermögens werden bis zur Höhe seiner ursprünglichen Anschaffungskosten vom Saldo des betreffenden Pools abgezogen. Falls sich am Geschäftsjahresende noch Gegenstände in einem Pool befinden, wird der Saldo der Gruppe mit dem vorgeschriebenen Abschreibungssatz multipliziert. Dadurch ergibt sich der maximale Abschreibungsbetrag, der steuerlich geltend gemacht werden kann. Es können auch geringere Beträge in beliebiger Höhe als Aufwand angesetzt werden. Der so angesetzte Betrag wird dann von dem jeweiligen Pool abgezogen und der Saldo (Nettobuchwert) wird in das folgende Geschäftsjahr übernommen.

19 Canadian Taxation of German Investors 19 In den meisten Gruppen werden Anschaffungen eines Jahres abzüglich der Erlöse aus Verkäufen im Jahr der Anschaffung nur zur Hälfte gezählt (kanadische Halbjahresregel - nicht zu verwechseln mit der früher in Deutschland existierenden Halbjahresregel bezüglich der Abschreibung von während eines Jahres angeschafften Anlagegütern). Sollte der Saldo der Gesamtgruppe negativ werden (aufgrund von Verkaufserlösen, die den Gruppensaldo übersteigen), wird der so entstehende Negativbetrag ( Recapture ) dem Einkommen zugerechnet. Wenn der Gesamtsaldo einer Gruppe positiv ist, aber keine Anlagegegenstände mehr vorhanden sind, kann der volle Saldo im Jahr als sogenannter Terminal Loss abgeschrieben werden. c. Möglichkeit der Aktivierung von Fremdkapitalkosten Anstatt Positionen wie Finanzierungskosten oder Zinsen als Ausgaben abzuziehen, kann der Steuerpflichtige diese den aktivierten Kosten der zugehörigen abschreibungsfähigen Wirtschaftsgüter hinzurechnen. Dies ist von Vorteil, wenn sich ein Unternehmen noch im Anfangsstadium befindet und keine oder nur geringe Einnahmen erzielt. Anstatt diese Position den Verlustvorträgen, die vor Erzielung ausreichender Gewinne verfallen könnten, hinzuzurechnen, kann man sie hinausschieben und später in Form von Abschreibungen geltend machen. d. Veräußerungsgewinne Ein Veräußerungsgewinn entsteht im Falle eines Überschusses des Verkaufserlöses abzüglich der Kosten des Verkaufs über die Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Lediglich 50% der Veräußerungsgewinne werden den Einkünften zugerechnet (so genannte Taxable Capital Gains ). Ebenfalls sind nur 50% eines Veräußerungsverlustes abzugsfähig und dies auch nur gegen andere Veräußerungsgewinne. Solche Verluste können drei Jahre zurückgetragen und unbegrenzt vorgetragen werden. Entsprechend dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Kanada und Deutschland steht Kanada grundsätzlich das Besteuerungsrecht hinsichtlich der Gewinne aus der Veräußerung von in Kanada belegenem unbeweglichem Vermögen, Betriebsvermögen, Anteilen an Grundstücksgesellschaften sowie Schiffen und Luftfahrzeugen zu. Alle anderen Veräußerungsgewinne, welche von einer in Deutschland ansässigen Person erzielt werden, können im Wohnsitzstaat besteuert werden, soweit dort eine Steuerpflicht für den Veräußerungsgewinn vorgesehen ist. Grundstücksgesellschaften im vorgenannten Sinne sind solche Gesellschaften, bei denen der Wert der Anteile überwiegend auf in Kanada belegenem unbeweglichem Vermögen beruht (hierzu gehören auch Gesellschaften, die Bodenschätze ausbeuten) sowie Beteiligungen an Personengesellschaften oder Trusts bzw. Nachlässen, bei denen die gleichen Voraussetzungen vorliegen. Zum unbeweglichen Vermögen werden auch Beteiligungen an den vorgenannten Grundstücksgesellschaften gerechnet, wobei bei Kapitalgesellschaften eine Mindestbeteiligung von 10% Voraussetzung für eine Besteuerung in Kanada ist. Entsprechend dieser Abkommensregelung werden deutsche Investoren, die kanadische Immobilien oder Bodenschätze über zwischengeschaltete kanadische Gesellschaften halten, grundsätzlich mit den Gewinnen aus der Veräußerung dieser Anteile in Kanada steuerpflichtig. Werden Anteile an einer kanadischen Gesellschaft von einer deutschen Kapitalgesellschaft gehalten, so sind 95% der Gewinne aus der Veräußerung dieser Anteile, unabhängig von Haltefristen und

20 20 Canadian Taxation of German Investors Beteiligungsquoten, in Deutschland von der Körperschaftsteuer befreit; 5% gelten als nichtabziehbare Betriebsausgaben und unterliegen neben der Körperschaft- auch der Gewerbesteuer und dem Solidaritätszuschlag. Veräußerungsverluste in diesem Sinne sind nicht abziehbar. Erzielt eine in Deutschland ansässige natürliche Person einen Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung von nicht in einem Betriebsvermögen gehaltenen (in- oder ausländischen) Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, so unterliegt der Veräußerungsgewinn zu 60% der Besteuerung ( Teileinkünfteverfahren ), sofern die Beteiligung zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb der fünf Jahre vor der Anteilsveräußerung mindestens 1% betragen hat. Neben der Einkommensteuer fallen Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer an. Die gleichen steuerlichen Konsequenzen treten ein, sofern die Anteile an der veräußerten Kapitalgesellschaft zu einem Betriebsvermögen gehörten. In diesem Fall ist die Beteiligungsquote unbeachtlich. Gehörten die Anteile an der veräußerten kanadischen Kapitalgesellschaft nicht zu einem Betriebsvermögen einer in Deutschland ansässigen Person und betrug die Beteiligungsquote des Veräußerers binnen der letzten fünf Jahre vor der Anteilsübertragung zu keinem Zeitpunkt 1% oder mehr, so unterliegt der Veräußerungsgewinn der Abgeltungssteuer sowie dem Solidaritätszuschlag. In diesem Zusammenhang angefallene kanadische Quellensteuern werden auf die deutsche Steuer im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer angerechnet. Veräußerungsverluste können lediglich mit gegenwärtigen oder zukünftigen Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften verrechnet werden. e. Verluste Betriebsverluste, die z.b. in der Anlaufphase eines Unternehmens entstehen, können steuerlich drei Jahre zurück- und zwanzig Jahre vorgetragen werden. Dadurch können Steuerverbindlichkeiten in diesen Jahren reduziert werden. Im Falle eines Wechsels der kontrollierenden Anteilseigner eines Unternehmens ist die Abzugsfähigkeit dieser Verluste eingeschränkt. Es ist zu beachten, dass Verluste aus dem Betrieb von Mietobjekten, solange sie nicht als gewerblich angesehen werden, von Nichtansässigen weder vor- noch zurückgetragen werden können. Dies gilt auch für den Fall, dass die Person, die diese Verluste generiert, später in Kanada ansässig wird. f. Unangemessene Vergütungen Das kanadische Recht enthält detaillierte Vorschriften hinsichtlich von Zahlungen zwischen einer nicht in Kanada ansässigen Person und einer in Kanada steuerpflichtigen nahestehenden Person (so genannte Not At Arm s Length - Transaktionen). Grundsätzlich beinhalten diese Regelungen, dass Zahlungen zwischen den genannten Personen einem Fremdvergleich standhalten müssen, um in Kanada steuerlich anerkannt zu werden. g. Allgemeine Anti-Steuerumgehungsregel (General Anti-Avoidance Rule - GAAR) Ähnlich der Regelung im deutschen Steuerrecht zum Missbrauch steuerlicher Gestaltungen, enthält das kanadische Steuerrecht eine Allgemeine Anti-Steuerumgehungsregel, die sich gegen Umgehungstransaktionen richtet. Hierbei handelt es sich um Transaktionen, die eine bedeutende Verminderung, Vermeidung oder Hinausschiebung der Besteuerung zur Folge haben, und von denen nicht angenommen werden kann, sie wären auch ohne den jeweiligen steuerlichen Anlass ausgeführt worden. Wenn solche Transaktionen als Verletzung des Sinns und der Zielsetzung des Steuerrechts angesehen werden, können sie vom Finanzamt ignoriert werden. Die Steuerauswirkungen werden dann den tatsächlich angenommenen Umständen nach vom Finanzamt neu bestimmt. Diese Regel kann

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