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1 Banken, Fonds, Real Estate, Versicherungen Finanzaufsicht will Schattenbanken beleuchten Schattenbanken spielen in unserem Finanzsystem eine zentrale Rolle, da sie dem Anleger Alternativen zu Bankeinlagen bieten, Mittel und Mittelbedarf wirkungsvoll zusammenführen, sowie eine Risikodiversifikation außerhalb des Banksystems ermöglichen. 3 Umgekehrt ergeben sich aus der einzigartigen Struktur von Schattenbanken gewisse Risiken. Gerade in den letzten Jahren ist das Schattenbanksystem als eine der Ursachen der Finanzkrise ins Blickfeld gerückt. Schattenbanken werden unter anderem für die Finanzierung von Krediten durch die Umwandlung undurchsichtiger, riskanter, langfristiger Vermögenswerte in scheinbar risikolose kurzfristige Verbindlichkeiten verantwortlich gemacht ( le- mon selling ). Ein weiteres Risiko ist die Gefahr eines plötzlichen Mittelabzugs ( run ). Dieser verstärkt sich vor allem dadurch, dass Schattenbanken sich Großteils über kurzfristig aufgenommene Mittel finanzieren, ähnlich traditionellen Banken, aber nicht denselben regulatorischen Anforderungen unterliegen. Durch deren Verknüpfungen zum regulären Bankensektor und mitunter hohen Fremdmittelanteilen besteht damit die Gefahr eines Ansteckungsund Spill Over-Effekts auf den regulären Bankensektor und in weiterer Folge auf die Realwirtschaft. Wie definiert man jedoch ein Finanzinstitut, das wie eine Bank aussieht, scheinbar dieselben Tätigkeiten wahrnimmt, jedoch keine Bank ist? Auf einen Blick Weltweiter Anstieg der Vermögenswerte von Schattenbanken um 8 % auf USD 71 Bio. in Schattenbanken halten im Schnitt ca. 24 % aller Finanzaktiva und erreichen in etwa die Hälfte der Vermögenswerte des Bankensystems und 117 % des GDP weltweit 2 Regulierungsarbitrage: Finanzinstitute versuchen gewisse Geschäfte in weniger bis gar nicht regulierte Bereiche auszulagern Bestrebungen zur Regulierung des Schattenbanksystems sowohl in der EU als auch global 1) 2) 3) Vgl. EC Grünbuch Schattenbankwesen S. 5

2 Eine allgemein gültige Definition für Schattenbanken ist aus Gründen der Abgrenzung oft schwierig. Die Europäische Kommission versteht unter dem Schattenbankwesen ein System der Kreditvermittlung unter Beteiligung von Unternehmen und Tätigkeiten außerhalb des regulären Bankensystems. Im engeren Sinne zählen zu den Unternehmen all jene Finanzintermediäre, die Fristen-, Kredit- und Liquiditätstransformationen betreiben, sowie Gelder in einlagenähnlicher Form entgegennehmen und direkte oder indirekte Hebeleffekte nutzen. Zu den Tätigkeiten und dementsprechenden Finanzierungsquellen von Schat- tenbanken zählen unter anderem Verbriefungen, Wertpapierleihe und Pensionsgeschäfte. 4 Beispielhaft fallen unter die Schattenbanken Asset-Backed Commercial Papers Conduits (ABCP), strukturierte Anlageinstrumente (Structured Investment Vehicles, SIV), begrenzte Zweckfinanzgesellschaften (Limited Purpose Finance Corporation, LPFCs), sowie staatlich geförderte Unternehmen (Government Sponsored Enterprise, GSE). Kennzeichnend für diese Institutionen sind das Fehlen einer Banklizenz, des Zugangs zu Zentralbankliquidität, sowie regulatorischer Vorschriften auf Grund der ausgeübten Geschäftstätigkeit. Schattenbanken sind in der Regel durch eine vertikal integrierte Intermediärskette miteinander verbunden und finanzieren sich über ein breites Spektrum an Verbriefungstechniken sowie durch besicherte Finanzierungsmechanismen (z.b.: ABCP, asset-backed securities, collateralized debt obligations oder Repos). Diese Intermediärskette verbindet die Schattenbanken zu einem Schattenbanksystem, das mit dem traditionellen Bankensystem bei der Kreditvermittlung für Unternehmen und Haushalte konkurriert. Abbildung 1: Vertikale Intermediärskette Kredittransformation SPV Fristentransformation SPV Liquiditätstransformation Kredite Eigenkapital Kredite AAA AA A BBB BB- Vermögenswerte Wertpapiere ABS ABCP Geldmarktpapiere Geldmarktpapiere Reverse REPOs Anleger investiert in Geldmarktfonds Reguläre Bank Wertpapiere ABS REPOs Einlagen Eigenkapital Sowohl auf Seiten der Regulierer als auch auf Seiten der Marktbeobachter herrscht mangelnde Transparenz über das Ausmaß der in den Schattenbankensektor ausgelagerten Geschäftsfelder. Nach grober Schätzung des Financial Stability Boards (FSB) verdoppelte sich das Volumen des Schattenbankensystems im Zeitraum zwischen 2002 und 2012 von ca. USD 26 Billionen auf USD 71 Billionen. 5 Dieses Wachstum kann auf verschiedene Entwicklungen innerhalb des Finanzsystems zurückgeführt werden. Einerseits veranlasste die schwache Regulierung und verstärkte Konkurrenz Geschäftsbanken vor der jüngsten Finanzkrise höhere Risiken einzugehen. Andererseits ist die sogenannte Regulierungsarbitrage ein weiterer Faktor. Diese bezeichnet den Umstand, dass Finanzinstitute, die von Regulierungen stark betroffen sind, versuchen Geschäfte in weniger bis nicht aufsichtsrechtlich regulierte Bereiche zu verschieben. Die Bankenaufsicht kann diese kaum nachvollziehen, was erhebliche Auswirkungen auf die Stabilität des Finanzsystems haben kann. Im schlimmsten Fall können Fehlspekulationen auf Grund der hohen Verflechtung mit anderen Finanzinstitutionen zu Dominoeffekten führen, die die Finanzmarkstabilität erheblich gefährden würden. In dem Spannungsfeld zwischen der wichtigen Funktion des Schattenbankwesens in unserem Finanzsystem zum einen, und der mangelnden Transparenz gekoppelt mit der meist risikoreichen Struktur der Geschäfte zum anderen, sehen sich nun die Regulierungsbehörden unter Zugzwang das Schattenbanksystem zu beleuchten. 4) Vgl. EC Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament, Schattenbankwesen Eindämmung neuer Risikoquellen im Finanzsektor S. 3 5) 2

3 Abbildung 2: Anteil an Vermögenswerten von Schattenbanken 6 37 % 12 % UK 2 % CH 33 % EU 3 % 2 % 2 % 1 % 6) Da die Regulierung von Finanzunternehmen derzeit nur auf nationaler beziehungsweise europäischer Ebene stattfindet, stehen sowohl die Finanzmarktaufsicht als auch Regulierungsbehörden vor einer großen Herausforderung. Dabei ist jedoch zu beachten, dass Schattenbanken ganz bewusst außerhalb der Regulierungsreichweite der Aufseher beispielsweise in Steueroasen angesiedelt sind. Eine übergreifende Regulierung, die neben dem klassischen Bankensystem auch die Schattenbanken umfasst, fehlt bislang weitgehend. Federführend sind derzeit die Bemühungen des FSB zu nennen, die einen mehrstufigen Ansatz für Regulierungszwecke propagieren. Indirekte Regulierung Unter indirekter Regulierung versteht man die Regulierung der Schattenbanken durch den bereits regulierten Finanzsektor. Dies ist vor allem durch die starke Verknüpfung von Schattenbanken und dem reguläre Finanzsektor möglich. Anbei ein Abbildung 3: Fünf Schwerpunkte der Regulierung von Schattenbanken Erhöhung der Transparenz Verschärfung der Anforderungen an Investmentfonds insbesondere Geldmarktfonds Auszug der wesentlichen Maßnahmen der indirekten Regulierung: Durch die Richtlinien CRD II bis IV kommt es zu einer Verschärfung der Eigenkapitalanforderungen Verbesserung der Aufsicht über Schattenbanken Die 5 Schwerpunkte der Regulierung des Schattenbankwesens Verschärfung der Aufsicht im Bankensektor Verbesserung des Wertpapierrechts im Zusammenhang mit Wertpapierfinanzierungsgeschäften der Finanzinstitutionen gegenüber Verbriefungszweckgesellschaften. Zusätzlich müssen Finanzinstitutionen Liquiditätsfazilitäten für diese Verbriefungszweckgesell- 3

4 schaften halten. Der Zweck dieser Maßnahme ist es das Risiko einer Verbriefung mit Eigenkapital zu hinterlegen, um bei einem etwaigen Ausfall eine Art Sicherheitsnetz zu haben. Einführung neuer Standards (IFRS 10, 11 und 12) in Bezug auf die Konsolidierung von Verbriefungszweckgesellschaften und die Abgabepflicht für nichtkonsolidierte Beteiligungen. Ziel dieser Maßnahmen ist eine Erhöhung der Transparenz. Dadurch sollen Verbriefungszweckgesellschaften in den Konsolidierungskreis aufgenommen werden, und unterliegen damit den Eigenkapitalanforderungen von Finanzinstitutionen. Direkte Regulierung durch spezielle Rechtvorschriften für Schattenbanken Verschärfung der Anforderungen an Geldmarktfonds. Die Europäische Kommission hat diesbezüglich einen Vorschlag für eine Verordnung 7 erarbeitet, der für alle Geldmarktfonds gelten soll. Ziel dieser Maßnahme ist es die Liquidität von Geldmarktfonds zu verbessern und damit Geldmarktfonds stressresistenter gegenüber möglichen Liquiditätsengpässen zu machen. Verschärfung der Anforderungen an Investmentfonds durch die Überarbeitung der OGAW (Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) Richtlinie mit dem Ziel die Wertpapierfinanzierungsgeschäfte dieser Investmentfonds zu durchleuchten, um deren Liquidität zu gewährleisten. Ausweitung des Geltungsbereichs Der Geltungsbereich von bestehenden Richtlinien wird ausgeweitet, um ein breiteres Spektrum an Unternehmen und Tätigkeiten abzudecken. So wird beispielsweise durch die Überarbeitung der Markets in Financial Instruments Directive (MiFID II) der Hochfrequenz- sowie der algorithmische Handel regulatorisch erfasst. Wie kann Sie PwC unterstützen? PwC, als Marktführer bei der Umsetzung regulatorischer Themen in der Finanzbranche, verfügt über eine globale Sicht auf die entsprechenden Veränderungen sowie ihre Auswirkungen auf die Branche. Im gegebenen Umfeld können wir Sie in allen Aspekten unterstützen: Wir unterstützen Unternehmen im regulierten Finanzsektor bei der Umsetzung der geforderten Regulatorien unter Berücksichtigung der Wettbewerbsfähigkeit insbesondere vor dem Hintergrund alternativer Martktteilnehmer (Schattenbanken). Wir unterstützen auch nicht regulierte Finanzintermediäre bei der nachhaltigen Gestaltung Ihres Geschäftsmodells einerseits mit Blick auf eine vernünftige Absicherung der Geschäftpartner sowie des eigenen Risikos, andererseits mit Blick auf zu erwartende Regulatorien in bisher wenig geregelten Märkten. Aktuelle Publikationen von PwC Banking Banana Skins 2014 the survey seeing the regulatory topic as the greatest threat to the banking industry 17 th Annual Global CEO Survey: Fit for the future Banking & Capital Markets CEOs continue to see over-regulation as the biggest policy threat to growth Abbildung 4: Mehrstufiger Ansatz der Regulierung von Schattenbanken Indirekte Regulierung Regulierung der Verbindlichkeiten zwischen dem Bankensystem und den Schattenbanken Direkte Regulierung Erlass spezieller Rechtsvorschriften für Schattenbanken Ausweitung des Geltungsbereichs Ausweitung der bestehenden Rechtsvorschriften auf die Schattenbanken 7) Siehe: 4

5 Abbildung 2: Anteil an Vermögenswerten von Schattenbanken Indirekter Ansatz Bankwesen CRD II CRD III Änderungen IFRS 7 EU Konsultation zur Bankenstrukturreform (Follow up zum Liikanen Bericht) Vorschlag der Kommission zur Strukturreform CRD IV IFRS 10, 11 und 12 (Konsolidierungsauflagen, Offenlegung) Direkte Regulierung Beginn der Bewertung des Umfangs der Aufsichtsvorschriften für das Bankwesen durch die EBA EBA-Bericht, Begrenzung der Risiken durch nicht beaufsichtigte Gegenparteien Indirekter Ansatz Versicherungssektor EIOPA Bericht für den Omnibus II-Trilog Abschluss Omnibus II Triloge Delegierte Rechtsakte für Solvabilität II Vermögensverwaltungssektor Arbeiten von IOSCO/ FSB/ ESRB für Geldmarktfonds Durchführung der AIFMD Vorschlag für eine Verordnung zu Geldmarktfonds Überarbeitung der OGAW Richtlinie einschl. Anlagetechniken und -strategien der Fonds Rahmen für Risikotransfers EMIR Annahme technische Standards Technische Standards für Verträge mit einer verbindlichen Clearingpflicht Wertpapierfinanzierungsgeschäft Transparenz EU- Aufsichtsrahmen Ratingagenturen CRA 1 CRA 2 Arbeiten an Empfehlungen zu REPO und Wertpapierleihegeschäfte durch FSB LEI Regulierung Leerverkaufsverordnung Überarbeitung MiFID Überprüfung der EFSF durch die Kommission CRA 3 Vorschlag zum Wertpapierrecht Meldepflicht bei Derivatgeschäften (EMIR) Vorschläge zum Wertpapierrecht/ Spezifische Maßnahmen zu Wertpapierfinanzierungsgeschäft LEI Einführung Prüfung ob für eine verbesserte Aufsicht weitere Maßnahmen notwendig sind Abwicklungsinstrumente für Nichtbanken Konsultation zur Abwicklung von Nichtbanken Interne Bewertung / Arbeiten auf internationaler Ebene (FSB zur Abwicklung und CPSS-IOSCO zur Sanierung von Finanzmarktinstrumenten) Initiative der Kommission (Legislaturvorschlag zur Sanierung und Abwicklung von CCPs) 8) Vgl. EC Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament, Schattenbankwesen Eindämmung neuer Risikoquellen im Finanzsektor S

6 Zu den Autoren Stephan Karner Consultant Financial Services Consulting Stephan Karner ist seit 2013 Consultant im Financial Services Consulting Team in Wien. Er ist auf den Bereich FS Compliance spezialisiert. Sein Schwerpunkt liegt bei den Themen AML, FTT & FATCA. Andrej Psorn Consultant Financial Services Consulting Andrej Psorn ist seit 2011 Consultant im Financial Services Consulting Team in Wien. Er ist auf den Bereich FS Risikomanagement und Compliance spezialisiert. Sein Schwerpunkte sind die Themen CRD IV/CRR, AML & FATCA. Ihr Ansprechpartner Roland Schöbel Partner Financial Services Consulting roland.schoebel@at.pwc.com PwC Wien Erdbergstraße 200, 1030 Wien In der nächsten Ausgabe MiFID II im Endspurt Die EU Richtlinie sowie die Verordnung zu Markets in Financial Instruments ist in der Zielgeraden. Das europäische Parlament hat das neue Gesetz verabschiedet und der Ratsbeschluss mit darauf folgendem in Kraft treten wird in Kürze erwartet. In der nächsten Ausgabe informieren wir über den Umsetzungsfahrplan und die wesentlichen Knackpunkte der neuen Regelungen. Wir analysieren mögliche strategischen Auswirkungen und den Umsetzungsaufwand in ausgewählten Bereichen. Medieninhaber und Herausgeber: PwC Österreich GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Erdbergstraße 200, 1030 Wien Für den Inhalt verantwortlich: StB Mag. Thomas Strobach, thomas.strobach@at.pwc.com Für Änderungen der Zustellung verantwortlich: Nicole Schön, nicole.schoen@at.pwc.com, Tel.: , Fax: Der Inhalt dieses Newsletters wurde sorgfältig ausgearbeitet. Er enthält jedoch lediglich allgemeine Informationen und spiegelt die persönliche Meinung des Autors wider, daher kann er eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. PwC übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der enthaltenden Informationen und weist darauf hin, dass der Newsletter nicht als Entscheidungsgrundlage für konkrete Sachverhalte geeignet ist. PwC lehnt daher den Ersatz von Schäden welcher Art auch immer, die aus der Verwendung dieser Informationen resultieren, ab. PwC bezeichnet das PwC-Netzwerk und/oder eine oder mehrere seiner Mitgliedsfirmen. Jedes Mitglied dieses Netzwerks ist ein selbstständiges Rechtssubjekt. Weitere Informationen finden Sie unter

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