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1 Geschäftsbericht 2006

2 Unfallkasse Schleswig-Holstein Kiel, Seekoppelweg 5a : (0431) : (0431) info@uksh.de Internet: Geschäftsbericht 2006

3 I N H A L T S E I T E Vorwort 1 Allgemeines 2 Mitgliedschaften 3 Selbstverwaltung 4 Verwaltung, Organisationsplan 7 Beitrag, Finanzen 8 Zuständigkeit für Unternehmen 9 Zuständigkeit für Versicherte 11 Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten 12 Rechtsgang 15 Regress 16 Feststellungsverfahren 17 Prävention 18

4 V O R W O R T Die Reform der gesetzlichen Unfallversicherung hat im Geschäftsjahr 2006 zumindest hinsichtlich der organisatorischen Vorschläge deutlich an Konturen gewonnen. Der politische Wunsch auf Bundesebene nach einer deutlichen Straffung der Organisationsstrukturen im Bereich Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand überrascht die UKSH jedoch nicht, da bereits frühzeitig die Fusion mit der Landesunfallkasse Freie und Hansestadt Hamburg eingeleitet wurde und so aus eigener Verantwortung für eine solide Basis der gesetzlichen Unfallversicherung in Schleswig- Holstein gesorgt werden konnte. Versicherte und Unternehmer können sich also auch weiterhin auf die Leistungen der UKSH verlassen, auch wenn ab dem 1. Januar 2008 die UKSH unter dem Namen Unfallkasse Nord hier in Schleswig-Holstein arbeiten wird. Die Hausaufgaben für eine Zusammenführung der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand in Hamburg und Schleswig-Holstein konnten im abgelaufenen Geschäftsjahr weit vorangebracht werden. Die Selbstverwaltungsorgane beraten grundsätzlich gemeinsam, die Verwaltung ist in der Spitze bis zur Ebene der Abteilungsleitungen bereits zusammengeführt und trägerübergreifend tätig. Auch die Ausgestaltung der UK-Nord in ihren Details gewinnt jetzt an Konturen, so dass die Identifikation mit dem neuen gemeinsamen Unfallversicherungsträger ebenfalls weit vorangeschritten ist. Trotz aller Reformbemühungen auf Bundesebene steht die Erledigung der Aufgaben für Versicherte und Unternehmer an erster Stelle. In der Prävention wird auch weiterhin der Schwerpunkt der Arbeit in der Einbindung in die regionalen Strukturen liegen. Die in über zwanzig Jahren aufgebauten Verbindungen in die Unternehmen und zu den Unternehmern, zu Fachkräften und Sicherheitsbeauftragten sowie zu den Personalvertretungen verbinden sich mit dem Know- How vor Ort und dem Wissen der Berater und Aufsichtspersonen der UKSH zu einem Netzwerk, in dem die neue UK-Nord versuchen wird, nahtlos ihren Platz einzunehmen. Bad Bramstedt, 19. März 2007 (Reimer Lucht) Vorsitzender des Vorstandes (Jan H. Stock) Geschäftsführer 1

5 Allgemeines Rechtsstellung, Aufgaben Die Unfallkasse Schleswig-Holstein (UKSH) ist Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung und eine rechtsfähige, landesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Sie ist errichtet mit der Landesverordnung über die Errichtung einer gemeinsamen Unfallkasse für den Landes- und den kommunalen Bereich in Schleswig-Holstein Unfallkasse Schleswig-Holstein (UKSHVO) vom 26. November 1997 (GVOBl Schl.-Holst S. 476). Sitz der UKSH ist Kiel. Die UKSH hat die gesetzliche Aufgabe, nach Maßgabe des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) 1. mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten ( 1 Nr. 1 SGB VII), 2. nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen ( 1 Nr. 2 SGB VII). Die örtliche Zuständigkeit erstreckt sich auf das Gebiet des Landes Schleswig- Holstein. Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem SGB VII und der Satzung. Die Satzung der UKSH gilt in der Fassung des VIII. Nachtrages vom 01. Januar Die UKSH untersteht der Aufsicht des Landes, vertreten durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein als oberste Aufsichtsbehörde. 2

6 Mitgliedschaften der UKSH Bundesverband der Unfallkassen e.v. (BUK), München Landesverband Nordwestdeutschland der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Hannover Berufsgenossenschaftlicher Verein für Heilbehandlung e.v., Hamburg Arbeitskreis für Unfallverhütung im Lande Schleswig-Holstein e.v., Kiel Landesverkehrswacht Schleswig-Holstein e. V. 3

7 Selbstverwaltung

8 Selbstverwaltung Selbstverwaltungsorgane der UKSH sind die Vertreterversammlung und der Vorstand. In diesen Organen sind die Versicherten und die Arbeitgeber aus dem Landes- und dem kommunalen Bereich paritätisch vertreten. Vertreterversammlung Die Vertreterversammlung beschließt das autonome Recht der UKSH und besteht aus jeweils dreizehn Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten- und der Arbeitgeberseite aus dem Landes- und dem kommunalen Bereich. Sie tagte im Geschäftsjahr 2006 dreimal und erteilte dem Vorstand und dem Geschäftsführer Entlastung wegen der Jahresrechnung Widerspruchsausschuss Der Widerspruchsausschuss trat im Berichtszeitraum siebenmal zusammen. Rechnungsprüfungsausschuss Der Rechnungsprüfungsausschuss tagte einmal und empfahl der Vertreterversammlung, dem Vorstand und dem Geschäftsführer wegen der Jahresrechnung 2005 Entlastung zu erteilen. Vorstand Der Vorstand verwaltet die UKSH und vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich, soweit Gesetz und sonstiges für die UKSH maßgebliches Recht nichts Abweichendes bestimmen. Er besteht aus jeweils fünf Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten- und der Arbeitgeberseite aus dem Landes- und dem kommunalen Bereich und tagte im Geschäftsjahr achtmal. 4

9 Rentenausschuss Der Rentenausschuss hielt im Berichtszeitraum zwölf Sitzungen ab. Personal-, Haushalts- und Satzungsausschuss Der Personal-, Haushalts- und Satzungsausschuss tagte einmal. Präventionsausschuss Der Präventionsausschuss trat im Geschäftsjahr 2006 viermal zusammen. 5

10 Selbstverwaltung Vertreterversammlung Vorstand Je zur Hälfte Versicherte Arbeitgeber (13 Mitglieder) (13 Mitglieder) Je zur Hälfte Versicherte Arbeitgeber (5 Mitglieder) (5 Mitglieder) Die Vertreterversammlung ( Legislativorgan ) Beschließt das autonome Recht der Unfallkasse Schleswig-Holstein und wählt auf Vorschlag des Vorstandes den Geschäftsführer und den stellvertretenden Geschäftsführer. Der Vorstand ( Exekutivorgan ) Verwaltet die Unfallkasse Schleswig-Holstein und vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich, soweit Gesetz oder sonstiges für die Unfallkasse maßgebliches Recht nichts Abweichendes bestimmen. Der Geschäftsführer Führt die laufenden Verwaltungsgeschäfte und vertritt insoweit die Unfallkasse gerichtlich und außergerichtlich. Er gehört dem Vorstand mit beratender Stimme an und ist Dienstvorgesetzter der Beschäftigten der Unfallkasse. 6

11 Verwaltung

12 Organisationsplan der Unfallkasse Schleswig-Holstein Datenschutzbeauftragter Geschäftsführer Innenrevision Zentrale Steuerung EDV stellv. Geschäftsführer Abteilung I Abteilung II Abteilung III Organisation, Personal, Entschädigung, Prävention Zuständigkeit und Rückgriff Finanzen, Aus-, Fortund Weiterbildung Bereich Personal Bereich Rückgriff Zentrale Verwaltung Bereich allg. Verwaltung Bereich Leistungen 1 und Koordination Bereich Zuständigkeiten, Bereich Leistungen 2 Bereich 1 Beitrag und Finanzen Bereich Leistungen 3 Bereich 2 Bereich Leistungen 4 Bereich 3 Bereich Rehabilitation Bereich 4 Bereich 5 7

13 Beitrag, Finanzen

14 Beitrag, Finanzen Die Mittel für die Leistungen der UKSH werden durch Beiträge der Unternehmer (z.b. Land Schleswig-Holstein, Gemeinden, Arbeitgeber von Haushaltshilfen) aufgebracht. Die erhobenen Beiträge decken nur die getätigten Ausgaben ab. Die Ausgaben der UKSH im Geschäftsjahr 2006 verteilten sich wie folgt: Allgemeine Unfallversicherung Leistungen , ,33 Vermögensaufwendung und sonstige Ausgaben , ,28 Verwaltungskosten , ,03 Verfahrenskosten , , Zusammen , ,50 Schüler-Unfallversicherung Leistungen , ,13 Vermögensaufwendungen und sonstige Ausgaben , ,15 Verwaltungskosten , ,93 Verfahrenskosten , , Zusammen , ,31 Leistungen , ,46 Vermögensaufwendung und sonstige Ausgaben , ,43 Verwaltungskosten , ,96 Verfahrenskosten , , Insgesamt , ,81 8

15 Zuständigkeit, Versicherte

16 Zuständigkeit für Unternehmen Die Unfallkasse ist im Gebiet des Landes Schleswig-Holstein zuständig für die Unternehmen (Verwaltungen, Anstalten, Einrichtungen und Betriebe) a) des Landes und b) der Gemeinden sowie der Gemeindeverbände ( 128 Abs. 1 Nr. 1, 129 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII), soweit nicht in 129 Abs. 4 SGB VII etwas anderes bestimmt ist, für Unternehmen, die in selbstständiger Rechtsform betrieben werden und an denen das Land, Gemeinden oder Gemeindeverbände allein oder zusammen mit Gemeinden oder Gemeindeverbänden, einem Land oder dem Bund a) unmittelbar oder mittelbar überwiegend beteiligt sind oder b) auf deren Organe sie einen ausschlaggebenden Einfluss haben. ( 128 Abs. 1 Nr. 1 a, 129 Abs. 1 Nr. 1 a und 129 a SGB VII), für Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts, für welche die Unfallkasse nach anderen gesetzlichen Vorschriften Versicherungsträger geworden ist (Artikel 4 11 Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz UVNG vom 30. April 1963 (BGBl. I S. 241)), für private Haushalte ( 129 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII), für Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen, soweit für sie nicht ein anderer Träger der Unfallversicherung zuständig ist ( 128 Abs. 1 Nr. 6 SGB VII oder 128 Abs. 2 SGB VII). 9

17 Im Geschäftsjahr 2006 ergaben sich folgende Änderungen: Gelöschte Unternehmen und Betriebsteile: Kommunal 1. Wobau Flensburg GmbH 2. Stadt Kiel, Betriebsstätte Jugendaufbauwerk S.-H. (Beschäftigte) 3. Stadt Marne, Betriebsteil Abwasserentsorgung 4. Gemeinde Appen (Eingliederung in das Amt Moorrege) 5. Volkshochschule Oststeinbek (Eingliederung in die Gemeinde Oststeinbek) Land 1. Schlei-Klinikum Schleswig FKSL & Fachpflege Schleswig ggmbh 2. atrium Pflege ggmbh Neue Unternehmen und Betriebsteile: Kommunal 1. Städtisches MVZ Kiel GmbH (Medizinisches Versorgungszentrum) 2. Kieler Bäder GmbH 3. Westküstenkliniken Brunsbüttel und Heide ggmbh 4. Tourismus-Service Wenningstedt-Braderup GmbH & Co. KG 5. Klinikum NF Management GmbH 6. Bildungs- und Arbeitswerkstatt Südtondern ggmbh 7. Medizinische Versorgungszentren Klinikum NF GmbH 8. Kurverwaltung Utersum 9. Tourismus-Service Wenningstedt-Braderup Verwaltungs GmbH 10. Zweckverband Unterelbe 11. Die neue GeWoGe eg (Wohnungsbaugesellschaft für den Kreis Pinneberg) 12. Stiftung Landdrostei 13. Schleswiger Stadtwerke-Umweltdienste (Bauhof) 14. Fledermaus-Zentrum ggmbh 15. Bauhof der Stadt Wilster 16. Medizinisches Versorgungszentrum Klinikum Itzehoe GmbH 10

18 Der Bestand der beitragspflichtigen Haushaltsführenden stellte sich im Berichtsjahr wie folgt dar: Haushaltsführende davon Neuanmeldungen Abmeldungen Der Jahresbeitrag betrug 24,00 EUR je beschäftigte Person (im Vorjahr 24,00 EUR). Für die privaten Haushalte, die am Haushaltsscheckverfahren teilnehmen, gilt abweichend die 1,6 %-Regelung des gezahlten Entgelts ( 28 a Abs. 7 SGB IV). Zuständigkeit für Versicherte Der versicherte Personenkreis ergibt sich im Einzelnen aus 4 der Satzung. Die Gesamtzahl der bei der UKSH Versicherten ist nicht bekannt, weil ein nicht unerheblicher Teil der versicherten Personen (z.b. Aushilfskräfte, Versicherte bei Bauarbeiten usw.) statistisch nicht erfassbar ist. Die gemäß 2 Abs. 1 Nrn. 3, 4, 10, 11, 12, 13, 15 a und c, 16, 17 und Abs. 2 SGB VII Versicherten sind daher in der angegebenen Anzahl der versicherten Personen nicht enthalten Abhängig Versicherte Versicherte nach 2 Abs. 1 Nr. 8 SGB VII Versicherte zusammen Die Anzahl der in Privathaushalten beschäftigten Personen stellte sich folgendermaßen dar: Versicherte Personen in Privathaushalten

19 Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten Die Anzahl der gemeldeten Unfälle und Berufskrankheiten hat im Geschäftsjahr 2006 insgesamt betragen und damit gegenüber dem Vorjahr (67.642) um 4,2 % abgenommen. Im Bereich der Allgemeinen Unfallversicherung wurden Unfälle/Berufskrankheiten gemeldet (Abnahme gegenüber dem Vorjahr 0,8 %). In der Schüler-Unfallversicherung waren Unfallmeldungen zu verzeichnen (Abnahme gegenüber dem Vorjahr um 4,6 %). Die gemeldeten Unfälle/Berufskrankheiten teilen sich wie folgt auf (die davon tödlichen Fälle sind hinter der jeweiligen Gesamtzahl angegeben): Allgemeine Unfallversicherung Arbeitsunfälle 5.887/ /- Wegeunfälle 1.229/ /- Berufskrankheiten 77/- 114/ / /- ====== ====== Schüler- Unfallversicherung Arbeitsunfälle / /- Wegeunfälle 5.089/ /4 Berufskrankheiten 1/- 5/ / /4 ======= ======= Gemeldete Unfälle/ Berufskrankheiten insgesamt: / /4 12

20 Gemeldete Unfälle 2006 und ,9% 89,3% 100,00% 80,00% 60,00% 40,00% 11,1% 10,7% Allgemeine Unfallversicherung Schüler- Unfallversicherung 20,00% 0,00% Nach Abzug der Fälle, bei denen die Zuständigkeit der UKSH nicht gegeben war, die als Arbeitsunfälle nicht anerkannt worden sind, oder bei denen eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen nicht vorlag, verbleiben als meldepflichtige Arbeitsunfälle (die davon tödlichen Fälle sind hinter der jeweiligen Gesamtzahl angegeben): Allgemeine Unfallversicherung Arbeitsunfälle 4.625/ /- Wegeunfälle 966/- 920/- Berufskrankheiten 77/- 114/ / /- ====== ====== Schüler- Unfallversicherung Arbeitsunfälle / /- Wegeunfälle 4.632/ /4 Berufskrankheiten 1/- 5/ / /4 ======= ======= Meldepflichtige Unfälle/ Berufskrankheiten insgesamt: / /4 13

21 Im Bereich der Allgemeinen Unfallversicherung hat im Geschäftsjahr 2006 gegenüber dem Vorjahr die Anzahl der meldepflichtigen Fälle um 0,8 % abgenommen. In der Schüler- Unfallversicherung ist eine Abnahme von 4,2 % zu verzeichnen. Insgesamt beträgt die Abnahme der meldepflichtigen Fälle 3,9 %. Verteilung der Unfälle 2006 Allgemeine Unfallversicherung Wegeunfälle 17% Berufskrankheiten 1% Arbeitsunfälle 82% Schüler- Unfallversicherung Wegeunfälle 9% Berufskrankheiten 0% Arbeitsunfälle 91% 14

22 Rechtsgang Widerspruchsverfahren Im Geschäftsjahr wurden 66 Widersprüche gegen Bescheide der UKSH eingelegt. 52 unerledigte Widersprüche wurden aus den Vorjahren übernommen. In 60 Fällen wurde der Widerspruch zurückgewiesen. In 14 Fällen wurde der Widerspruch zurückgenommen. In 2 Fällen wurde der Widerspruch teilweise anerkannt. In 3 Fällen wurde der Widerspruch durch Abhilfe erledigt. 39 Fälle blieben im Geschäftsjahr unerledigt. 79 Fälle wurden im Geschäftsjahr erledigt. Klageverfahren Im Geschäftsjahr 2006 wurden 39 Klagen eingelegt. 57 unerledigte Klagen wurden aus den Vorjahren übernommen, so dass insgesamt 96 Klagen anhängig waren. 68 Klagen blieben im Geschäftsjahr unerledigt. Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 28 Klagen erledigt. Die abgeschlossenen Fälle führten zu folgenden Ergebnissen: Klageabweisungen 12 Verurteilungen 3 Vergleiche 1 Rücknahmen 11 Sonstiges 1 15

23 Berufungen Aus den Vorjahren wurden 8 unerledigte Berufungen übernommen. Im Geschäftsjahr wurden 8 Berufungen eingelegt, so dass insgesamt 16 Berufungen anhängig waren. 7 Berufungen wurden mit folgenden Ergebnissen entschieden: 4 eingelegte Berufungen wurden zurückgenommen. 1 eingelegte Berufung wurde zurückgewiesen. 1 eingelegte Berufung wurde mit Verurteilung entschieden. 1 eingelegte Berufung endete mit einem Vergleich. 9 Berufungen blieben im Geschäftsjahr unerledigt. Revisionen Im Geschäftsjahr wurde keine unerledigte Revision aus den Vorjahren übernommen und keine Revision im Berichtsjahr eingelegt. Regress Anzahl der Fälle Bestand Neuzugänge Gesamt Regresseinnahmen Allgemeine UV , ,72 Schüler - UV , ,63 Gesamt , ,35 16

24 Feststellungsverfahren Feststellungen des Rentenausschusses 2006: Vorläufige Entschädigung Rente auf unbestimmte Zeit Ablehnung der Rente Rentenerhöhung Rentenherabsetzung Rentenentziehung Ablehnung einer Rentenerhöhung Gesamtvergütung Rentenneufeststellung Ablehnung einer Neufeststellung Anerkennung einer BK ohne Rentenzahlung Ablehnung einer BK/Entschädigung nach 9 SBG VII Anerkennung einer BK und Rente auf unbestimmte Zeit Rentenerhöhung BK Rentenherabsetzung BK Rentenentziehung BK Anerkennung eines Arbeits-/Schulunfalles Ablehnung eines Arbeits-/Schulunfalles Gewährung einer Witwenrente Erhöhung einer Witwenrente Herabsetzung einer Witwenrente Entziehung einer Witwenrente Gewährung einer Waisenrente Erhöhung einer Waisenrente Herabsetzung einer Waisenrente Entziehung einer Waisenrente Gewährung/Wiedergewährung einer Kinderzulage Entziehung einer Kinderzulage Gewährung von Pflegegeld/Hauspflege Herabsetzung von Pflegegeld/Hauspflege Ablehnung von Pflegegeld/Hauspflege Sterbegeld einmalige Mehrleistung Ablehnung von Leistungen Rücknahme eines Verwaltungsaktes 5 7 Gesamt

25 Prävention

26 Prävention Grundlage für die Präventionsarbeit ist ein ganzheitlicher Ansatz des umfangreichen Präventionsauftrages der Unfallversicherungsträger. Dieser beinhaltet nicht nur die Überwachung und Beratung von Unternehmen und Themen des Gesundheitsschutzes sondern konzentriert sich insbesondere auch auf Schwerpunkte im Bereich der arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren wie z. B. Hauterkrankungen. Um die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergebenden Anforderungen und erforderlichen Maßnahmen in Unternehmen praxisorientiert zu erfüllen, bietet die Präventionsabteilung u. a. Unterstützung bei der Einführung einer Arbeitsschutzorganisation an und berät individuell vor Ort. Überwachung und Beratung Im Jahr 2006 erfolgten 797 Besichtigungen von z. B. Kindergärten, Bauhöfen, Schulen, Verwaltungen usw., Beanstandungen von Mängeln und Sicherheitsgefahren, 174 Unfalluntersuchungen, Beratungen, 61 Arbeitsplatzbeurteilungen, 122 Gefahrstoff- und Schallpegelmessungen sowie 213 Stellungnahmen zu Bauanträgen. Im Bereich der Unfallkasse Schleswig-Holstein sind 38 Betriebsärzte und 115 ausgebildete Fachkräfte für Arbeitssicherheit in den Mitgliedsbetrieben tätig. Aus- und Fortbildung Gemäß 23 SGB VII ist der Unfallversicherungsträger verpflichtet, für die erforderliche Ausund Fortbildung der mit der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie der Ersten Hilfe betrauten Personen zu sorgen. Im Berichtsjahr wurden 137 Seminare und Veranstaltungen mit Teilnehmern durchgeführt. 18

27 Angeboten wurden neben Seminare zu Grundlagenthemen wie Grundseminar für Sicherheitsbeauftragte auch Fortbildungen zu Themen wie Prävention durch Kommunikation, Aufrecht in den Feierabend über Außer Rand und Band bis hin zu Na hör mal zum Thema Lärm oder Klassikern wie Die Abenteuer des Käpt n Blaubär. Das wiederkehrende Thema Verkehrserziehung wurde mit Seminaren wie z. B. Schulwegsicherung, Verkehrserziehung im naturwissenschaftlichen Fachunterricht der Sekundarstufe oder Frühradfahren bedient. In der Ersten Hilfe wurden im Berichtsjahr weitere private Anbieter für die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe zugelassen. Voraussetzung hierfür sind die Ermächtigung der Qualitätssicherungsstelle bei der Berufsgenossenschaft der keramischen und Glas-Industrie und die Anerkennung durch die Unfallkasse Schleswig-Holstein. Für die Schüler-Unfallversicherung wurden Personen in 519 Lehrgängen und für die Allgemeine Unfallversicherung Personen in 444 Lehrgängen ausgebildet. Infomaterial Alle Schulen und Kindergärten erhielten regelmäßig Informationen zur Unfallverhütung, z. B. Lehrerbriefe zur Unfallverhütung und Sicherheitserziehung. Ebenfalls wurden Zeitschriften wie pluspunkt und kinder/kinder versandt. Flächendeckend wurde an alle Schulen die Broschüre Fahr Rad Mobil für die Klassen 5 bis 7 verteilt. Zusammen mit dem Ministerium für Bildung und Frauen des Landes Schleswig-Holstein wurde ein Leitfaden Lernen am anderen Ort erstellt und den Schulen zur Verfügung gestellt. Dieser gibt einen umfassenden Überblick über die Rechtslage zur Durchführung und zu Sicherheitsmaßnahmen von schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes für Lehrkräfte und andere Aufsichtskräfte. Die CD-Rom BUK-Regelwerk Sicherheit und Gesundheitsschutz beinhaltet die vom Bundesverband der Unfallkassen veröffentlichten Muster-Unfallverhütungsvorschriften, Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz, Informationen und Grundsätze. Diese wurde an die Fachkräfte für Arbeitssicherheit versandt. Die Zeitschrift Der Sicherheitsbeauftragte wurde allen Sicherheitsbeauftragten monatlich im Bereich der Allgemeinen und der Schüler-Unfallversicherung zugeleitet. Die Zeitschrift faktor arbeitsschutz, die alle zwei Monate erscheint, wurde den Sicherheitsbeauftragten und allen Mitgliedsbetrieben übersandt. Mit dem faktor arbeitsschutz wurde das gemeinsame Informationsblatt der Landesunfallkasse Hamburg und der Unfallkasse Schleswig-Holstein sicher & gesund versandt. 19

28 Informationsstände Die Abteilung Prävention hat sich mit dem Ausstellungsstand im Verlauf des Jahres an zahlreichen Gesundheitstagen und Informationsveranstaltungen wie z. B. an den Steinburger Gesundheitstagen im Gesundheitsamt des Kreises Steinburg in Itzehoe beteiligt. Hier wurden an drei Tagen 13 Klassen mit fast 400 Schülern und Lehrern begrüßt und durch die Unfallkasse Schleswig-Holstein mit dem Thema Lärm konfrontiert fand erneut der Publikumsmagnet Holzaktionstag (Waldarbeitermeisterschaften) im Erlebniswald Trappenkamp unter großer Beteiligung der Abteilung Prävention statt. Bei dieser familienfreundlichen Großveranstaltung stehen Fragen zur Sicherheit im Umgang mit der Holzverarbeitung im Vordergrund. Öffentlichkeitsarbeit Das Thema für das Haushaltsblatt im Jahr 2006 lautete Achtung Strom! Tipps zur Vermeidung von Stromunfällen und wurde erneut zusammen mit den Beitragsbescheiden an alle Haushaltungsvorstände verschickt. Im September fand in der Halle 400 in Kiel die 9. Fachtagung Gesundheitsförderung im Kindergarten statt. Initiator war die Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e. V. in Schleswig-Holstein in Kooperation mit der Unfallkasse Schleswig-Holstein und Unterstützung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein. Dies konnte die Abteilung Prävention als Plattform zur Präsentation der Projekte Sicher rollern besser radeln sowie Fit zu Fuß nutzen. Hier fand auch der von der Abteilung Prävention ausgeschriebene Wettbewerb Das beste Bewegungsprojekt in Kindertagesstätten mit der Preisverleihung seinen Abschluss. Mit einem Ausstellungsstand und jeder Menge Informationsmaterial präsentierte sich die Abteilung Prävention auf dem Sportlehrertag im September im Kieler Sport-Forum der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien, Sicherheitsregeln, Merkblätter und ähnliches können direkt bei der UKSH oder unter angefordert werden. 20

29 Der Mensch im Mittelpunkt Entschädigung Prävention Rehabilitation

Unfallkasse Schleswig-Holstein Kiel, Seekoppelweg 5a : (0431) : (0431) Internet:

Unfallkasse Schleswig-Holstein Kiel, Seekoppelweg 5a : (0431) : (0431) Internet: Geschäftsbericht 2004 Unfallkasse Schleswig-Holstein 24113 Kiel, Seekoppelweg 5a : (0431) 6407-0 : (0431) 6407-250 E-Mail: info@uksh.de Internet: www.uksh.de Geschäftsbericht 2004 I N H A L T S E I T E

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