Informationen zur Baufinanzierung.
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- Jonas Diefenbach
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1 Verhaltenskodex für die Vergabe von wohnungswirtschaftlichen Krediten. Informationen zur Baufinanzierung. LBS Landesbausparkasse Baden-Württemberg Internet Jägerstraße 36, Stuttgart Postfach , Stuttgart Telefon Telefax Siegfried-Kühn-Str. 4, Karlsruhe Postfach 14 60, Karlsruhe Telefon Telefax W /10. Irrtum und Änderungen vorbehalten. Stand: Mai 2010 Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause. Sparkassen-Finanzgruppe Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause.
2 Vorwort Inhaltsverzeichnis Die Europäische Kommission hat am 05. März 2001 nach Verhandlungen der europäischen Verbraucherschutzorganisationen und der europäischen kreditwirtschaftlichen Verbände eine Empfehlung für einen freiwilligen Verhaltenskodex für die Vergabe von wohnungswirtschaftlichen Krediten (Kodex) erlassen. Die Landesbausparkassen haben diesen Kodex gezeichnet und damit freiwillig anerkannt, die Vorgaben des Kodex bis zum umzusetzen. Ziel des Verhaltenskodex ist es, den Verbraucher, der ein Baufinanzierungsdarlehen aufnehmen möchte, umfassend und transparent zu informieren. Hierdurch soll national und grenzüberschreitend die Vergleichbarkeit von Baufinanzierungsdarlehen gefördert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sieht der Kodex vor, dem Verbraucher allgemeine Informationen über die im Angebot befindlichen wohnungswirtschaftlichen Kredite sowie in einer vorvertraglichen Phase individuelle Informationen, die in einem Europäischen Standardisierten Merkblatt darzustellen sind, zur Verfügung zu stellen. Dem Ziel nach allgemeiner Information kommen wir mit der vorliegenden Broschüre nach. Das Europäische Standardisierte Merkblatt (ESM), das auf der Grundlage Ihrer Angaben individuell für Sie erstellt wird, händigen Ihnen unsere Außendienstmitarbeiter sowie die Mitarbeiter der Sparkassen/ BW-Bank aus. Unser ESM erfüllt nicht nur die europarechtlichen Vorgaben, sondern genügt auch den Anforderungen des deutschen Gesetzgebers. Es wurde zum 11. Juni 2010 um die vorvertraglichen Informationspflichten nach Art Abs.1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) erweitert. Der Text des Kodex ist der Broschüre als Teil II des Anhangs beigefügt. 1. Die Baufinanzierung im Überblick 4 2. Was ist Bausparen? 4 3. Wie erhalten Sie das Bauspardarlehen? 4 6 Der Abschluss eines Bausparvertrages 4 Das Besparen des Bausparvertrages 5 Die Zuteilung des Bausparvertrages 5 Das Bauspardarlehen 6 Bonitäts- und Beleihungsprüfung 6 Sicherstellung 6 4. Wofür kann das Bauspardarlehen verwendet werden? Zins- und Tilgungsleistungen 7 6. Mit welchen weiteren Kosten müssen Sie rechnen? 7 Kosten, die die LBS berechnet 7 Kosten, die bei Dritten zusätzlich berechnet werden können 7 7. Die staatliche Förderung 8 Die Wohnungsbauprämie 8 Die Arbeitnehmer-Sparzulage 8 Die Wohn-Riester -Förderung (Eigenheimrente) 8 8. Das außerkollektive Geschäft der Landesbausparkassen 9 Vorfinanzierungskredite 9 Zwischenkredite 9 Verwendung und Sicherstellung Was Sie sonst noch wissen sollten Bedenkzeit 10 Die Finanzierung aus einer Hand 10 Sonstige Finanzierungsmodelle 10 Die Auslandsfinanzierung Fachbegriffe, die Sie kennen sollten Anhang: Europäische Vereinbarung
3 Die Baufinanzierung im Überblick Sie benötigen ein Baufinanzierungsdarlehen, um sich z. B. den Wunsch nach einem eigenen Haus, einer Eigentumswohnung oder der Modernisierung Ihrer Wohnung zu erfüllen? Dann wird Sie diese Broschüre interessieren. Sie soll Ihnen erläutern, was Bausparen ist, wie Sie das zinsgünstige Bauspardarlehen erhalten, welche Verwendungsmöglichkeiten für das zinsgünstige Bauspardarlehen bestehen, mit welchen Kosten Sie bei Ihrer Finanzierung rechnen müssen, wie der Staat das Bausparen und den Eigenheimerwerb fördert, und vieles mehr. Die im Text mit einem Pfeil ( >) gekennzeichneten Begriffe haben wir am Ende der Broschüre für Sie unter dem Kapitel Fachbegriffe, die Sie kennen sollten erläutert. Wenn Sie über diese Broschüre hinaus weitere Informationen erhalten möchten oder noch Fragen haben, stehen Ihnen Ihr LBS-Berater sowie die Mitarbeiter der Sparkassen/BW-Bank für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung. Was ist Bausparen? Bausparen ist zielgerichtetes Sparen, um für wohnungswirtschaftliche Verwendungen Darlehen zu erlangen, deren Verzinsung niedrig, von Anfang an fest vereinbart und von den Zins-schwankungen am Kapitalmarkt unabhängig ist. Durch den Abschluss eines Bausparvertrages werden Sie als Bausparer Mitglied einer Zweckspargemeinschaft. Am Beginn steht dabei die Sparphase, also eine Leistung zu Gunsten der Gemeinschaft. Damit erwerben Sie grundsätzlich das Recht auf eine spätere Gegenleistung in Form eines besonders zinsgünstigen Bauspardarlehens. Die Mittel hierfür stammen aus den von den Bausparern angesammelten Geldern, insbesondere den Spar- und Tilgungsleistungen. Sie schließen hierfür einen Bausparvertrag über eine bestimmte Bausparsumme ab. Haben Sie das im Vertrag vereinbarte Mindestsparguthaben angespart und bestand das Guthaben über eine ausreichen de Zeitspanne, wird der Vertrag zugeteilt. Die Bausparkasse zahlt dann das angesparte Guthaben und unter bestimmten Voraussetzungen das Bauspardarlehen aus. Die Bausparkasse errechnet aus Sparsumme und Spardauer für jeden Bausparvertrag eine Bewertungszahl, die die Reihenfolge der Zuteilung bestimmt. Die Bausparverträge mit den höchsten Bewertungszahlen werden als erste zugeteilt. Das Bauspardarlehen kann dann für wohnungswirtschaftliche Zwecke wie z. B. den Bau oder Kauf einer Wohnung oder eines Hauses, Modernisierungen oder Umschuldungen verwendet werden. Wie erhalten Sie das Bauspardarlehen? Der Abschluss eines Bausparvertrages Den Bausparvertrag können Sie über Ihren LBS-Berater oder Ihre Sparkasse/BW-Bank einrichten lassen. Da die für die spätere Vertragsabwicklung maßgeblichen Bedingungen wie die Wahl der Bausparsumme sowie die Tarifwahl bereits bei Abschluss des Vertrages festgelegt werden, sollten Sie sich zuvor Gedanken über die Ziele, die Sie mit dem Bausparvertrag verfolgen, machen. Denn Ihr Ziel bestimmt die Tarifwahl. Mit einem Bausparvertrag können Sie die unterschiedlichsten Ziele erreichen. Sie haben zum Beispiel konkrete Finanzierungsabsichten für den Bau oder Kauf einer Immobilie, kurzfristigen Finanzierungsbedarf für eine Modernisierung oder eine Entschuldung. Oder Sie möchten sich mit der Darlehensrückzahlung Zeit lassen, zunächst rentierlich mit VL-Anlage und Wohnungsbauprämie sparen und sich vorsorglich einen hohen Darlehensanspruch sichern, langfristig sparen mit einer Kindergeldanlage oder Geschenkbausparen. Zur Verwirklichung dieser unterschiedlichen Wünsche und Ziele bieten wir verschiedene Bausparvarianten (Tarife) an, die auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind und zwischen denen Sie wählen können. Ebenso wichtig wie die Wahl des richtigen Tarifs ist die Wahl der Bausparsumme. Die Bausparsumme umfasst das Bausparguthaben sowie das Bauspardarlehen und sollte sich sowohl an Ihren konkreten Plänen und Bedürfnissen als auch an Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit orientieren. Unsere LBS- Berater sowie die Mitarbeiter der Sparkassen/BW-Bank informieren Sie gerne. Das Besparen des Bausparvertrages Um das zinsgünstige Bauspardarlehen zu erhalten, ist zunächst der Bausparvertrag von Ihnen zu besparen. Sie können Ihre Sparleistung Ihrer individuellen Leistungsfähigkeit anpassen; eine Spar pflicht mit vereinbarter Sparrate besteht nur bei vorfinanzierten Bausparverträgen. Der in den Allgemeinen Bausparbedingungen ( > ABB) genannte Regel -Sparbeitrag stellt keine Pflicht -Spar rate, sondern nur eine empfohlene Sparrate dar, bei deren Einhaltung Sie in angemesse ner Zeit die Zuteilungsreife Ihres Bausparvertrages erreichen. Darüber hinaus sind auch Sonderzah lungen, d. h. Zahlungen über den Regelsparbeitrag hinaus, grundsätzlich zulässig, sofern dies nicht im Rahmen von Finanzierungsmodellen anders vereinbart ist. Das Bausparguthaben wird verzinst. Die Zuteilung des Bausparvertrages Mit der Zuteilung wird die Bausparsumme zur Auszahlung bereitgestellt. Da die für die Zuteilung erforderlichen Mittel in der Regel nicht ausreichen, um die Finanzierungswünsche aller Bausparer zu befriedigen, haben die Bausparkassen in ihren > ABB bestimmte Zuteilungsvoraus set zungen festgelegt, die eine gerechte Verteilung der vorhandenen Mittel ermöglichen. Voraussetzungen für die Zuteilung eines Bausparvertrages sind: die Mindestsparzeit (je nach Tarif, z. B. 18 bis 80 Monate seit Vertragsbeginn) ist erreicht, die Mindestansparung (je nach Tarif 40 % oder 50 % der Bausparsumme) ist erfolgt sowie eine ausreichende Bewertungszahl wurde erreicht. Die Bewertungszahl entscheidet über den Zeitpunkt der Zuteilung Ihres Bausparvertrages. Mittels der Bewertungszahl wird nach dem Zeit-mal-Geld-Prinzip der Sparverdienst des einzelnen Bausparers gemessen. Dabei gilt: Der Sparverdienst ist um so höher zu veranschlagen, je länger und bezogen auf die Bausparsumme je mehr Sparmittel der Bausparer dem Bausparkollektiv zur Ver fügung gestellt hat. Eine hohe Bewertungszahl kann entweder bei geringeren Sparleistungen durch eine entsprechend lange Liegezeit oder bei einer kurzen Liegezeit des Guthabens durch entsprechend hohe Sparleistungen erzielt werden. Sie können also mit Ihrem Sparverhalten den Zeitpunkt der Zuteilung beeinflussen. 4 5
4 Das Bauspardarlehen Vom Zeitpunkt der Zuteilung an wird Ihnen die Bausparsumme zur Auszahlung bereitgehalten. Sie können über das Bausparguthaben jederzeit, über das Bauspardarlehen in der Regel nach positiver Bonitäts- und Beleihungsprüfung sowie Sicherstellung des Bauspardarlehens verfügen. Bonitäts- und Beleihungsprüfung Für die Bonitäts- und Beleihungswertermittlung benötigt die LBS einige Angaben von Ihnen. Hierzu zählen u. a. Informationen über Ihr Einkommen und zu bestehenden Verpflichtungen, über den Zweck der Darlehensaufnahme, über den Zustand und Wert der zu beleihenden Immobilie, über die Sicherheiten, die Sie uns zur Sicherung des Darlehens anbieten. Im Übrigen werden für die Bonitätsprüfung ggf. Informationen von Kreditauskunfteien wie der > SCHUFA oder anderen Banken eingeholt. Sicherstellung Die Sicherstellung des Bauspardarlehens erfolgt in der Regel durch eine > Grundschuld, die üblicherweise nachrangig eingetragen wird. Die LBS lässt also anderen Kreditgebern, bei denen Sie weitere Kredite aufnehmen, grundsätzlich den Vorrang bei der grundbuchlichen Eintragung der Sicherheit. Die Grundschuld wird entweder neu bestellt oder eine bereits bestehende Grundschuld wird an die LBS abgetreten. Das durch Grundschuld zu sichernde Bauspardarlehen darf jedoch zusammen mit vor- und gleichrangigen Belastungen 80 v. H. des von der Bauspar- bzw. Sparkasse/BW-Bank ermittelten > Beleihungs wertes des Pfand-objekts nicht übersteigen. Das Bauspardarlehen kann aber auch anderweitig, z. B. durch Verpfändung von Wertpapieren, Abtretung von Sparguthaben oder durch Bankbürgschaft gesichert werden. Bei einem Bauspardarlehen bis zu einem Betrag von kann die LBS auf eine Sicherstellung verzichten, wenn Sie über belastbaren Grundbesitz verfügen und sich verpflichten, diesen weder zu belas ten noch zu veräußern (Verpflichtungserklärung). Bis zu einem Betrag von kann die LBS das Bauspardarlehen auch ohne Sicherheiten oder Verpflichtungserklärung auszahlen (Blanko dar lehen). Wofür kann das Bauspardarlehen verwendet werden? Nach 1 Abs. 3 Bausparkassengesetz ist das Bauspardarlehen für wohnungswirtschaftliche Zwecke zu verwenden und bietet damit eine breite Palette von Einsatzmöglichkeiten. Hierzu zählen 1. der Bau, der Erwerb, die Renovierung und Modernisierung von Gebäuden und Wohnungen, die überwiegend Wohnzwecken dienen, 2. der Bau, der Erwerb, die Renovierung und Modernisierung von anderen Gebäuden, soweit sie Wohnzwecken dienen, 3. die Bereitstellung von Darlehen, wenn ihre Gewährung Voraussetzung für die Überlassung einer Wohnung ist, z. B. bei einem Mieterdarlehen, 4. der Erwerb von Rechten zur dauerhaften Nutzung von Wohnraum, z. B. bei einem Einkauf in ein Seniorenstift, 5. der Kauf von Bauland und der Erwerb von Erbbaurechten zum Bau von überwiegend zu Wohnzwecken dienenden Gebäuden, 6. der Kauf von Bauland und der Erwerb von Erbbaurechten zum Bau anderer Gebäude, jedoch beschränkt auf den Teil des Kaufpreises, der dem zu Wohnzwecken bestimmten Anteil am zu errichtenden Gebäude entspricht, 7. Maßnahmen zur Erschließung und zur Förderung von Wohngebieten, 8. die Umschuldung von Krediten, die der Finanzierung von Maßnahmen nach Nummer 1 bis 7 dienen, 9. die Umschuldung von Krediten, die auf einem überwiegend Wohnzwecken dienenden Grundstück abgesichert sind, 10. die Umschuldung von Krediten, die zur Leistung von Bauspareinlagen aufgenommen worden sind. Das Bauspardarlehen kann unter bestimmten Voraussetzungen auch für gewerbliche Bauvorhaben eingesetzt werden. Zins- und Tilgungsleistungen Wird das Bauspardarlehen ausgezahlt, entrichten Sie zur Verzinsung und Tilgung des Bauspar darlehens einen Zins- und Tilgungsbeitrag. Dieser bereits für die Gesamtlaufzeit fest vereinbarte Zins- und Tilgungsbeitrag liegt in der Regel je nach Bauspartarif zwischen 4 und 8 der Bau sparsumme und ist monatlich zu zahlen. Die günstigen und fest vereinbarten Zinsen des Bauspardarlehens sind von den Bedingungen des Kapitalmarktes unabhängig. Dies bedeutet für Sie, dass Sie von Anfang an wissen, welchen immer gleich bleibenden Zinssatz Sie bis zur vollständigen Tilgung Ihres Bauspardarlehens zahlen werden. Eine vorzeitige Rückzahlung des Bauspardarlehens ist jederzeit ohne Nachteile für Sie möglich. Mit welchen weiteren Kosten müssen Sie rechnen? Im Zusammenhang mit dem Bauspardarlehen können neben dem Zins- und Tilgungsbeitrag weitere Kosten anfallen. Kosten, die die LBS berechnet Dazu zählt neben der Abschlussgebühr, die bereits bei Abschluss des Bausparvertrages fällig wird, das > Agio bzw. die > Darlehensgebühr oder das > Disagio sowie ggf. Bereitstellungszinsen. Sofern das Bauspardarlehen nach den > ABB risikoversichert ist, zieht die Bausparkasse die Versicherungsbeiträge für das Versicherungsunternehmen ein. Der Versicherungsbeitrag ist in diesem Falle vom Bausparer nicht gesondert zu entrichten; er wird vielmehr aus den Zins- und Tilgungsbeiträgen abgezweigt. Kosten, die bei Dritten zusätzlich berechnet werden können Ferner tragen Sie die Notar- und Grundbuchkosten, die im Zusammenhang mit der Sicherstellung Ihres Kredites entstehen. Darüber hinaus können weitere einmalige Kosten entstehen, wie Schätz- und Sachverständigenkosten, Grunderwerbsteuer, Kosten für die zur Auszahlung des Kredites zu beschaffenden Unterlagen und Sicherheiten. 6 7
5 Die staatliche Förderung Der Staat fördert Bausparen dreifach: Die Wohnungsbauprämie Die Wohnungsbauprämie steht Ihnen zu, wenn Sie im Sparjahr unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und mindestens 16 Jahre alt sind und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen bei Allein stehenden und bei zusammen veranlagten Ehegatten nicht übersteigt. Die Wohnungsbau prämie beträgt 8,8 % der begünstigten Aufwendungen (z.b. Sparbeiträge, gutgeschriebene Zinsen, gezahlte Abschlussgebühr). Die begünstigten Aufwendungen betragen: bei Alleinstehenden maximal 512, bei zusammen veranlagten Ehegatten maximal im Jahr. Sie können das Bausparguthaben bei Zuteilung oder im Fall seiner Beleihung den besicherten Kredit inkl. der Wohnungsbauprämie für wohnwirtschaftliche Zwecke verwenden (z.b. für den Bau, Kauf oder die Modernisierung einer Wohnung). Unter bestimmten gesetzlich definierten Bedingungen können Sie nach Ablauf der Bindungsfrist beliebig über das Bausparguthaben verfügen, ohne die Wohnungsbauprämie zu verlieren. Die Arbeitnehmer-Sparzulage Die Arbeitnehmer-Sparzulage zahlt der Staat für vermögenswirksame Leistungen, die der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer z. B. auf einen Bausparvertrag überweist. Sie beträgt für jeden Arbeitnehmer 9% auf maximal 470 pro Jahr. Voraussetzung ist, dass das zu versteuernde Einkommen bei Alleinstehenden bzw bei zusammen veranlagten Ehegatten nicht übersteigt. Es gilt eine Bindungsfrist von sieben Jahren. Eine vorzeitige Verfügung ist unter den gleichen Voraussetzungen wie bei der Gewährung der Wohnungsbauprämie möglich. Die Wohn-Riester -Förderung (Eigenheimrente) Ihre Sparbeiträge auf einen zertifizierten Riester-Bausparvertrag und/oder Ihre Tilgungsbeiträge auf einen Riester-zertifizierten Darlehensvertrag können durch die Altersvorsorgezulage und ggf. zusätzlich durch Steuervorteile im Rahmen des Sonderausgabenabzugs gefördert werden. Einkommensgrenzen gelten hier nicht. Förderberechtigt sind insbesondere alle unbeschränkt Ein kommen steuerpflichtigen, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen, also u.a. Arbeitnehmer im ver sicherungs pflichtigen Beschäf tigungsverhältnis, rentenversicherungspflichtige Selbständige, Auszu bildende, grds. auch Arbeitnehmer in Elternzeit, Wehr- und Zivildienstleistende, versicherungspflichtige Landwirte, Beamte, Richter und Be rufssoldaten, Arbeitslose sowie u.u. auch Personen, die eine Rente wegen Er werbs unfähigkeit oder Er werbs minderung erhalten. Zum zulagebe rechtigten Personenkreis gehören weiterhin nicht dauernd getrennt lebende, unbeschränkt einkom men steuerpflichtige Ehe gatten von förderberechtigten Personen. Die Altersvorsorgezulage kann sich aus einer Grundzulage und einer Kinderzulage zusammensetzen. Die Grundzulage beläuft sich pro Jahr auf maximal 154 bei Allein stehenden bzw. 308 bei Ehegatten. Die Kinderzulage beträgt pro Kind maximal 185 bzw. für ab 2008 geborene Kinder maximal 300 jährlich. Förderberechtigte, die zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten einmalig eine Er höhung der Grundzulage um 200 ( Berufseinsteigerbonus ). Die höchstmögliche Zulagen-Förderung zahlt der Staat, wenn Sie jährlich 4 % Ihres Vorjahres-Brutto einkommens, maximal 2.100, abzüglich Zulagen, sparen. Zudem können Sie ihre Einzahlungen sowie Zulagen bis insgesamt pro Jahr bei der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Das Riester-geförderte Kapital wird in der Rentenphase nachgelagert besteuert. Das außerkollektive Geschäft der Landesbausparkassen Sie haben den Wunsch, schon vor der Zuteilung bzw. direkt nach dem Abschluss des Bausparvertrages über Finanzierungsmittel verfügen zu können. Sowohl durch die LBS als auch durch die Sparkassen/ BW-Bank können zur Überbrückung der Wartezeit Kredite bereitgestellt werden. Man unterscheidet dabei Vorfinanzierungskredite und Zwischenkredite. Ein besonderes gemeinsames Kreditmodell von Sparkasse/BW-Bank und LBS ist der concept2plus. Vorfinanzierungskredite Der Vorfinanzierungskredit deckt Ihren Finanzierungsbedarf zu einem Zeitpunkt, zu dem die Zuteilungsvoraussetzungen für Ihren Bausparvertrag noch nicht erfüllt sind. Genutzt werden darf der Vorfinanzierungskredit nur für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen im Sinne des 1 Abs. 3 Bausparkassengesetz, z. B. für den Kauf, den Bau, die Entschuldung oder Modernisierung einer zu Wohnzwecken genutzten Immobilie. Der Vorfinanzierungskredit ist ein Zinszahlungsdarlehen in Verbindung mit einem Bausparvertrag. Während der Laufzeit des Vorfinanzierungskredites zahlen Sie Zinsen auf den gesamten Kreditbetrag. Sie erbringen keine laufende Tilgung auf den Vorfinanzierungskredit. Zugleich sparen Sie den vorfinanzierten Bausparvertrag durch regelmäßige Sparleistungen in vereinbarter Höhe an. Zusätzliche Einzahlungen sind nur mit Zustimmung der LBS möglich. Der Vorfinanzierungskredit wird in einer Summe zum Zuteilungstermin des Bausparvertrages abgelöst und zwar durch das Bausparguthaben nebst Guthabenzinsen und durch das Bauspardarlehen. Wenn Sie mehr über das spätere Bauspardarlehen wissen möchten, entnehmen Sie diese Informationen bitte dem Europäischen Standardisierten Merkblatt für das Bauspardarlehen. Das Bausparguthaben wird an die LBS verpfändet. Die Besicherung des Vorfinanzierungskredites erfolgt im Regelfall durch eine Grundschuld verbunden mit der Übernahme der persönlichen Haftung. Kleinere Kredite können auch ohne grundbuchliche Sicherung bereitgestellt werden. Anstelle oder neben einer grundbuchlichen Sicherung kommt im Einzelfall auch eine Absicherung des Vorfinanzierungs kredites durch anderweitige Sicherheiten (z. B. Bürgschaft eines Kreditinstituts, Verpfändung oder Abtretung von Sparguthaben) in Betracht. Zwischenkredite Der Zwischenkredit deckt Ihren Finanzierungsbedarf zu einem Zeitpunkt, an dem die Zuteilungsvoraussetzungen für Ihren Bausparvertrag noch nicht erfüllt sind, Sie aber bereits das erforderliche Mindestsparguthaben angespart haben. Genutzt werden darf der Zwischenkredit nur für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen im Sinne des 1 Abs. 3 Bausparkassengesetz, z. B. für den Kauf, den Bau, die Entschuldung oder Modernisierung einer zu Wohnzwecken genutzten Immobilie. Der Zwischenkredit ist ein Zinszahlungsdarlehen. Während der Laufzeit des Zwischenkredites zahlen Sie Zinsen auf den gesamten Kreditbetrag. Sie erbringen keine laufende Tilgung auf den Zwischenkredit. Eine Verpflichtung, den Bausparvertrag weiter zu besparen, besteht nicht. Der Zwischenkredit wird in einer Summe zum Zuteilungstermin des Bausparvertrages abgelöst und zwar durch das Bausparguthaben nebst Guthabenzinsen und durch das Bauspardarlehen. Wenn Sie mehr über das spätere Bauspardarlehen wissen möchten, entnehmen Sie diese Informationen bitte dem Europäischen Standardisierten Merkblatt für das Bauspardarlehen. Das Bauspar gut haben wird an die LBS verpfändet. Im Übrigen erfolgt die Besicherung des Restbetrages des Zwischen kredites im Regelfall durch eine Grundschuld verbunden mit der Übernahme der persönlichen Haftung. Kleinere Kredite können auch ohne grundbuchliche Sicherung bereitgestellt werden. Anstelle oder neben einer grundbuchlichen Sicherung kommt im Einzelfall auch eine Absicherung des Zwischen kredites durch anderweitige Sicherheiten (z. B. Bürgschaft eines Kreditinstituts, Verpfändung oder Abtretung von Sparguthaben) in Betracht. 8 9
6 Verwendung und Sicherstellung Wie das Bauspardarlehen dürfen auch Vorfinanzierungs- und Zwischenkredite nur für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen eingesetzt werden. Die Sicherstellung von Vorfinanzierungs- und Zwischenkrediten entspricht grundsätzlich der eines Bauspardarlehens. Für Vorfinanzierungs- und Zwischenkredite gelten andere Regelungen hinsichtlich der Abgabe einer Verpflichtungserklärung bzw. einer Blanko -Bereitstellung. Was Sie sonst noch wissen sollten Bedenkzeit Sie können Ihren Antrag auf Abschluss eines Bauspar- bzw. Kreditvertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt nachdem Sie eine Vertragsurkunde, den schriftlichen Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde/des Antrags erhalten haben. Die Wider rufsfrist beginnt jedoch nicht vor Vertragsabschluss und auch nicht, bevor Sie die gesetzlichen Pflicht angaben erhalten haben. Die Finanzierung aus einer Hand Seit 1969 praktizieren Sparkassen und Landesbausparkassen die Finanzierung aus einer Hand, die zwischenzeitlich zu einem Markenzeichen der Sparkassenorganisation geworden ist. Bei der Finanzierung aus einer Hand wird die Gesamtfinanzierung federführend von Ihrer Sparkasse/ BW-Bank abgewickelt. Die Kreditanträge für den Kredit der Sparkasse/BW-Bank und/oder die LBS-Finanzierung können so (gleichzeitig) bei einer Stelle der Sparkasse/BW-Bank gestellt werden. Die zur Sicherung der Sparkassen-/BW-Bank- und LBS-Kredite erforderlichen Unterlagen sind nur einmal von Ihnen einzureichen. Nach Prüfung der Kreditanträge bewilligt die Sparkasse/BW-Bank sowohl die von ihr zur Verfügung zu stellenden Kredite als auch im Namen und für Rechnung der LBS deren Bausparkredite. Die Sparkassen-/BW-Bank- und Bausparmittel werden dabei einheitlich durch eine zugunsten der Sparkasse/BW-Bank zu bestellende Sicherheit sei es nun eine > Grundschuld oder eine anderweitige Sicherheit abgesichert. Den die Bausparkredite absichernden, nachrangigen Sicherheitenteil hält die Sparkasse/BW-Bank anschließend treuhänderisch für die LBS. Sonstige Finanzierungsmodelle Eine besondere Variante der Verbundfinanzierung ist die Verbindung von Bausparen und Sparkassen-/ BW-Bank-Finanzierung in Form des concept2plus (c2p). Dabei gewährt die mit der LBS kooperierende Sparkasse/BW-Bank einen Kredit, der durch eine Grundschuld gesichert wird und stellt den Kredit tilgungsfrei. Gleichzeitig mit der Kreditaufnahme wird ein Bausparvertrag abgeschlossen, dessen Bausparsumme der Kredithöhe entspricht. Die Ansprüche aus diesem Bausparvertrag werden der Sparkasse/BW-Bank abgetreten. Zusätzlich verpflichten Sie sich als Bausparer, diesen Bausparvertrag zuteilungsreif anzusparen. Der modellhafte Ablauf geht von einer schrittweisen Ablösung des Kredites der Sparkasse/BW-Bank durch zuteilungsreife Teilbausparverträge z. B. in Abständen von jeweils 10 Jahren aus. Rechtzeitig vor dem Teilablösungstermin wird ein zuteilungsreifer Teilbausparvertrag und über den noch nicht zuteilungsreifen Teil der Bausparsumme ein Restbausparvertrag gebildet. Das gesamte Bausparguthaben verbleibt dabei auf dem Teilbausparvertrag. Wie bei einer üblichen Hypothekenfinanzierung bleibt auch beim concept2plus ein gleichbleibendes Zinsniveau unterstellt die monatliche Belastung über die gesamte Kreditlaufzeit gleich. Der concept- 2plus bietet jedoch den Vorteil größerer Flexibilität bei größtmöglicher Zinssicherheit: Sind bei der üblichen Hypotheken finanzierung vorzeitige Sondertilgungen ausgeschlossen, können im Rahmen des concept2plus durch entsprechendes Sparverhalten die Laufzeit und damit die Gesamt kosten des Kredites deutlich vermindert werden: Sonderzahlungen auf den Bausparvertrag sind nämlich grundsätzlich möglich, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Hinzu kommt, dass die Sparleistungen, die beim concept2plus auf den Bausparvertrag erbracht werden, durch die Wohnungsbau prämie und die Arbeitnehmer-Sparzulage begünstigt sein können. Schließlich gewährt der concept2plus ein Höchst-maß an Zins- und Belastungsstabilität, da nach Ablauf der jeweiligen Zinsfestschrei bung schrittweise ein immer größer werdender Teil des Sparkassen kredites durch das zinsgünstige, dauerhaft zinsstabile Bauspardarlehen abgelöst wird. Auch ein Riester-Bausparvertrag kann vorfinanziert werden. In diesem Fall können die Sparleistungen auf den Riester-Bausparvertrag auch Wohn-Riester-gefördert sein. Dasselbe gilt für die Tilgungs leistungen nach (Teil-)Ablösung des Vorfinan zierungsdarlehens durch die (Teil-)Bausparsumme. Die Auslandsfinanzierung Die LBS-Gruppe bietet ihren Kunden die Möglichkeit, Eigenheime, Ferienhäuser oder sonstige wohnwirtschaftliche Objekte innerhalb der Europäischen Union, Norwegens oder der Schweiz zu finanzieren. Für die Länder Finnland, Griechenland, Großbritannien, Irland, Malta, Zypern, Schweden sowie alle osteuro päischen EU-Staaten gilt dies aber nur mit der Einschränkung, dass ausreichende Inlands- bzw. Ersatz - sicherheiten bestellt werden. In den übrigen Ländern kann die Bausparkasse bei der Absicherung der Kredit forderungen in der Regel auf die üblichen Bürgschaften von Kreditinstituten verzichten und sich allein auf die Eintragung von Grundpfandrechten/Hypotheken am ausländischen Objekt beschränken. Die Auslandsbesicherung hat für den Bausparer ganz allgemein den Vorteil, dass er falls überhaupt vorhanden keine verwendungsfremden Sicherheiten bestellen muss, mehr Kreditmittel pro Finanzierung erhält und zudem die günstigeren Realkredit kondi tionen in Anspruch nehmen kann. Außerdem fallen keine Bürgschaftsprovisionen an und die Sicher stellung im Ausland mit einem deutschen Finanzierer ist im Vergleich zur Finanzierung in Deutsch land in der Regel nur geringfügig zeitaufwendiger bzw. teurer und genauso sicher. Die LBS-Gruppe begleitet ihre deutschen Kunden schon seit 1991 bei der Immobilienfinanzierung ins EU-Ausland. Die Landesbausparkassen haben dazu das Produktangebot LBS-Auslandsservice entwickelt, eine Dienstleistung rund um Erwerb und Finanzierung von Immobilien in Europa: Die Landesbausparkassen haben dafür Kooperationen mit Rechtsanwälten, Notaren, Schätzern und Behörden in den EU-Hauptferienregionen aufgebaut und zugleich umfas sendes Know-how entwickelt. Dieses Service-Netzwerk bietet den Vorteil, dass Erwerb und Finanzierung der Auslandsimmobilie vor Ort zeitnah und durch kompetentes Fachpersonal abgewickelt werden können, der Kunde aber seinen gewohnten LBS-Ansprechpartner im Inland hat. Von der LBS erhalten die Kunden Länderinformationen, Daten zum Immobilienmarkt vor Ort und allgemeine Tipps zur Vertragsgestaltung. Außerdem übernimmt der LBS-Auslandsservice auf Kundenwunsch auch die Auswahl, Prü fung und Bewertung des Objekts sowie einen Teil der anfallenden Grundbuch ange legen heiten
7 Fachbegriffe, die Sie kennen sollten ABB ABB ist die Abkürzung für Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge. Sie regeln die Vertragsbedingungen zwischen Bausparern und Bausparkasse und liegen den Bausparverträgen zugrunde. Beleihungswert Der Beleihungswert ist der Wert, der dem Beleihungsgegenstand unter Berücksichtigung aller für die Bewertung maßgeblichen Umstände beigemessen wird. Als Grundlage für die Feststellung des Beleihungswertes dienen der Ertragswert, der Bauwert, der Bodenwert und der Verkehrswert. Bereithaltungszinsen/Bereitstellungszinsen Bereithaltungszinsen werden ab einem vereinbarten Zeitpunkt für das ab dem Zeitpunkt der Zuteilung bereitgehaltene, noch nicht ausgezahlte Bauspardarlehen berechnet. Sie stellen den Ausgleich dafür dar, dass der Kunde sein bereitgehaltenes Darlehen nach vereinbarungsgemäßer Sicherstellung jederzeit abrufen kann und die dafür benötigten Mittel der Bausparkasse deshalb für eine anderweitige Anlage mit entsprechendem Zinsertrag nicht mehr zur Verfügung stehen. Der Zinssatz beträgt 2 % p.a. Mit dem Bereitstellungszins überbrücken die Kreditinstitute den Zeitraum zwischen der Refinanzierung eines zugesagten Kredites und dem tatsächlichen Abruf des Kredites oder von Kreditteilbeträgen durch den Kunden. Dem Zinsaufwand der Bausparkasse, Sparkasse oder Bank würde sonst keinerlei Ertrag gegenüber stehen. Üblicherweise fallen die Bereitstellungszinsen, die zumeist deutlich unter dem für den Kredit vereinbarten Zinssatz liegen, erst nach einer angemessenen Karenzfrist an. Darlehensgebühr Die Darlehensgebühr wird dem Bauspardarlehen zugeschlagen und ist mit ihm zu verzinsen und zu tilgen. Bei vorzeitiger Darlehenstilgung hat der Bausparer jedoch keinen Anspruch auf anteilige Erstattung der Darlehensgebühr. Die Darlehensgebühr stellt ein laufzeitunabhängiges Entgelt dar. Disagio Das Disagio stellt wirtschaftlich eine Zinsvorauszahlung dar. Es wird spätestens bei Auszahlung des Darlehens bzw. Kredites fällig und deshalb vom Darlehens-/Kreditbetrag einbehalten. Das Darlehen bzw. der Kredit wird also nicht in voller Höhe (zu 100 Prozent) ausgezahlt, sondern beispielsweise bei einem Disagio von 3 Prozent nur zu 97 Prozent (= Nettodarlehensbetrag). Verzinst wird der volle Betrag. Die Vereinbarung eines Disagio bewirkt, dass über die Laufzeit des Darlehens bzw. Kredites ein geringerer > Sollzinssatz gezahlt werden kann. Effektiver Jahreszins Der effektive Jahreszins hat zum Ziel, unterschiedliche Kreditangebote (mit gleicher Laufzeit bzw. gleicher Zinsfestschreibungszeit) vergleichbar zu machen. Er gibt als Preis des Kredites die Gesamt belastung pro Jahr in Prozent an und berücksichtigt daher den > Sollzinssatz nebst den anfallen den Gesamtkosten des Kredites wie z. B. > Disagio, Beiträge zur Risiko-Lebensver sicherung, Kontogebühren, etc. Festzins/Zinsbindungsfrist bzw. Zinsfestschreibungszeit Festzins bedeutet, dass die Zinskonditionen für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben werden und für diesen Zeitraum unverändert bleiben. Diesen Zeitraum nennt man Zinsbindungsfrist oder auch Zinsfestschreibungszeit. Fortsetzung des Vertrages Um das Anfallen von > Bereithaltungszinsen zu verhindern, z. B. weil Sie das Bauspardarlehen zu diesem Zeitpunkt noch nicht benötigen, können Sie auf die Zuteilung verzichten. Der Vertrag wird dann fortgesetzt. Sie können Ihre Rechte aus der früheren Zuteilung jederzeit wieder geltend machen. Grundschuld Eine Grundschuld ist ein Pfandrecht an einer Immobilie, das im Grundbuch eingetragen wird. Nettodarlehensbetrag Der Nettodarlehensbetrag ist der Betrag, der zur Auszahlung gelangt oder bei Ablösung eines Vorfinanzierungs- oder Zwischenkredites verrechnet wird. Sollzinssatz Der Sollzinssatz ist der Zinssatz, nach dem sich die tatsächliche Zinszahlung richtet. Wird eine Zins vor auszahlung in Form eines > Disagio vereinbart, verringern sich Sollzinsatz und Nettodarlehens betrag. Risikolebensversicherung Die Risikolebensversicherung dient der Rückführung des Bauspardarlehens bei Tod des Versicherten und somit der Absicherung und dem Schutz der Familie des Darlehensnehmers. Bei einigen Bausparkassen sind die Bauspardarlehen unter bestimmten Bedingungen nach den > ABB automatisch risikoversichert (sog. obligatorische Risikolebensversicherung). Bei anderen Bausparkassen gibt es die Möglichkeit, der Versicherung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt, der ebenfalls in den > ABB geregelt ist, zu widersprechen (sog. optionale Risikolebensversicherung). Außerdem bieten Ihnen viele Bausparkassen bereits schon in der Sparphase einen günstigen Versicherungsschutz an. So können z. B. Zwischenoder Vorfinanzierungskredite preiswert abgesichert werden. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Berater. SCHUFA SCHUFA ist die Abkürzung für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Es handelt sich bei der SCHUFA um eine Gemeinschaftseinrichtung der kreditgebenden deutschen Wirtschaft. Aufgabe der SCHUFA ist es, ihren Vertragspartnern Informationen zu geben, um sie vor Verlusten im Kredit geschäft zu schützen. Schlichtungsstelle Sollten Sie mit uns einmal nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Wir werden uns be- mühen, eine beiderseits zufriedenstellende Lösung zu finden. Lässt sich dennoch die Angelegenheit nicht einvernehmlich beilegen, haben Sie die Möglichkeit, ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren einzuleiten. Die Durchführung dieses außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens ist für Sie kostenlos. Die Verfahrensordnung erhalten Sie auf Aufforderung bei der unabhängigen Schlichtungsstelle des Sparkassenverbandes Baden-Württemberg Am Hauptbahnhof 2, Stuttgart oder unter Vertraulichkeit Persönliche Daten des Bausparers behandeln wir streng vertraulich. Nur im gesetzlich vorgegebenen Rahmen oder mit Ihrer Zustimmung können Informationen weitergegeben werden. Vorzeitige Rückzahlung / Vorfälligkeitsentschädigung Die vorzeitige Rückzahlung des Bauspardarlehens ist jederzeit ohne Kosten möglich. Bei Krediten, die im außerkollektiven Geschäft zur Verfügung gestellt werden (wie Zwischen- und Vorfinanzierungskredite, s.o.), kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Die Zahlung einer Vorfälligkeits entschädigung gleicht den wirtschaftlichen Nachteil aus, der uns durch die Rückzahlung des Kredites vor Ablauf der vereinbarten > Festzins/Zinsbindungsfrist entsteht
8 Anhang: Europäische Vereinbarung Anhang: Europäische Vereinbarung Europäische Vereinbarung eines freiwilligen Verhaltenskodex über vorvertragliche Informationen für wohnungswirtschaftliche Kredite ( Vereinbarung ) Diese Vereinbarung wurde zwischen den euro päischen Verbraucherorganisationen und den europäischen kredit wirtschaftlichen Verbänden, deren Mitglieder wohnungswirtschaftliche Kredite anbieten (siehe unten) ausgehandelt und angenommen. Die Vereinbarung unterstützt einen freiwilligen Verhaltenskodex ( Kodex ), der von jedem Kreditinstitut umgesetzt werden sollte, das dem Verbraucher wohnungswirtschaftliche Kredite anbietet. Eine Liste der Unterzeichner liegt der Verein barung in der Anlage bei. Die Vereinbarung ist in zwei Teile gegliedert: Teil I: Die Maßnahmen zur Umsetzung und Kontrolle des freiwilligen Kodex; Teil II: Der Inhalt des freiwilligen Kodex über Informationen, die dem Verbraucher zur Verfügung gestellt werden sollten: in Form allgemeiner Informationen über angebotene wohnungswirtschaftliche Kredite; in Form personalisierter Informationen, die in der vorvertraglichen Phase im Rahmen eines Euro päischen Standardisierten Merkblatts unterbreitet werden sollten. Mit dem Kodex soll die Transparenz der Informationen und deren Vergleichbarkeit sichergestellt werden. Anwendungsbereich des freiwilligen Verhaltens kodex Der Kodex betrifft Verbraucherinformationen für national wie grenzüberschreitend angebotene woh nungswirtschaftliche Kredite. Definition des wohnungswirtschaftlichen Kredits im Sinne des Kodex Ein wohnungswirtschaftlicher Kredit ist ein Kredit, der einem Verbraucher für den Kauf oder Umbau einer privaten Wohnimmobilie, die in seinem Eigentum steht, oder die er erwerben will, ausgereicht wird, und die entweder durch eine Hypothek/ein Grundpfandrecht auf das unbewegliche Eigentum oder durch eine Sicherheit, die in einem Mitgliedstaat gewöhnlich zu diesem Zweck genutzt wird, gesichert ist. Wohnungswirtschaftliche Kredite, die von der Verbraucherkreditrichtlinie (87/102/EWG) erfasst sind, sind vom Anwendungsbereich des Kodex ausgeschlossen. Teil I: Umsetzungsvorgaben Der freiwillige Kodex wird nach folgendem Verfahren umgesetzt werden: 1. Die europäischen kreditwirtschaftlichen Verbände, die den Kodex zeichnen, werden ihre Umset zungsabsicht öffentlich erklären. 2. Jeder der europäischen kreditwirtschaftlichen Ver bände wird eine offizielle Empfehlung an seine nationalen Mitglieder senden und diese einladen: 2.1. eine öffentliche Erklärung abzugeben, dass sie den Kodex zeichnen; 2.2. alle nötigen Maßnahmen zu ergreifen, die einer effizienten Umsetzung des Kodex dienen. Dazu werden die einzelnen Kreditinstitute, die sich für eine Anwendung des Kodex entscheiden, gebeten: ihre Zustimmung zum Kodex binnen 6 Monaten nach Ratifi zierung der Vereinbarung bekannt zu geben; ihre Unterzeichnung des Kodex zu veröffentlichen; und ihre Zustimmung zur Anwendung des Kodex gemeinsam mit dem Datum der Umsetzung an das Zentralregister zu melden (siehe 7.2) Die Umsetzung des Kodex sollte binnen 12 Monaten nach der Meldung an das Zentralregister erfolgen. 3. Der Kodex wird veröffentlicht und in allen Filialen der zeichnenden Kreditinstitute für den Kunden verfügbar sein. 4. Die zur Verfügung gestellten Exemplare des Kodex werden stets Auskunft über Namen, Adresse und Telefonnummer des zuständigen Streitschlichtungsorgans enthalten. 5. Die Verbraucher werden über die Existenz und Verfügbarkeit des Kodex durch einen speziellen Hinweis im Europäischen Standardisierten Merkblatt informiert. 6. Die europäischen kreditwirtschaftlichen Ver bände werden einen jährlichen Fortschritts bericht über die Umsetzung des Kodex veröffentlichen. 7. Die Europäische Kommission hat angekündigt, dass sie folgende Maßnahmen einleiten will: 7.1. die Akzeptanz bei der Umsetzung sowie die Effizienz des Kodex beobachten; und 7.2. sicherstellen, dass ein zentrales Register eingerichtet wird, aus dem zu entnehmen sein wird, welche Kreditinstitute wohnungswirtschaftliche Kredite anbieten und, soweit dies der Fall ist, welche den Kodex angenommen haben und welche nicht; 7.3. eine Empfehlung veröffentlichen, die den freiwilligen Kodex enthält, wie bereits in KOM (1999) 232, vom vorgesehen; 7.4. innerhalb einer Zeitspanne von 2 Jahren nach ihrer Empfehlung, die Anwendung des Kodex auf der Grundlage eigener Kontrollmaßnahmen sowie der von den europäischen kreditwirtschaftlichen Verbänden erstellten jährlichen Fortschrittsberichte und sonstiger zusätzlich verfügbarer Informationen begutachten; Unmittelbar danach und unter der Federführung der Europäischen Kommission wird der Kodex durch alle Dialog-Teilnehmer auf Basis der von der Kommission ermittelten Prüfungsergebnisse überarbeitet. 8. Die Zeichnung des Kodex steht anderen Kreditinstituten frei, die nicht Mitglied der europäischen kreditwirtschaftlichen Verbände sind, die den Kodex angenommen haben. Teil II: Freiwilliger Verhaltenskodex über vorvertragliche Informationen für wohnungswirtschaftliche Kredite Dies ist ein freiwilliger Verhaltenskodex ( Kodex ) über außervertragliche Informationen, die dem Verbraucher bei wohnungswirtschaftlichen Krediten zur Verfügung gestellt werden sollten. Der Kodex ist der Kern der Europäischen Vereinbarung eines freiwilligen Verhal tenskodex über wohnungswirtschaftliche Kredite (wie in der Vereinbarung definiert), die von den europäischen Verbraucherorganisationen und den europäischen kreditwirtschaftlichen Verbänden ausgehandelt und verabschiedet wurde. Kreditinstitute, die den Kodex zeichnen, verpflichten sich, dem Verbraucher, in Einklang mit den vereinbarten Umsetzungsmaßnahmen, und in der nachfolgend beschriebenen Form allgemeine Informationen über die im Angebot befindlichen wohnungswirtschaftlichen Kredite; sowie in einer vorvertraglichen Phase, individuelle Informationen, die in einem Europäischen Standar disierten Merkblatt dargestellt werden sollten, zur Verfügung zu stellen. Die endgültige Entscheidung, ein Kreditangebot eines Darlehensgebers anzunehmen, obliegt dem Verbraucher. Allgemeine Informationen, die dem Ver braucher zur Verfügung gestellt werden sollten Die ersten Informationen über wohnungswirtschaftliche Kredite sollten folgende Angaben umfassen oder um sie ergänzt werden. Diese Angaben sollen in derselben Art und Weise zur Verfügung gestellt werden, wie die Informationen selbst. A Anbieter: 1. Name und Adresse des Darlehensgebers; 2. Soweit zutreffend, Name und Adresse des Vermittlers. B Wohnungswirtschaftlicher Kredit: 1. Zweck, für den der wohnungswirtschaftliche Kredit verwendet wird; 2. Art der Sicherheit; 3. Beschreibung der angebotenen wohnungswirtschaftlichen Kredite mit einer kurzen Darstellung der Unterschiede zwischen Produkten mit fester und variabler Verzinsung, einschließlich der sich hieraus ergebenden Auswirkungen für den Verbraucher; 4. Art der Verzinsung fest, variabel, sowie Varianten hiervon; 5. Hinweis auf die Kosten eines typischen wohnungswirtschaftlichen Kredits für den Verbraucher; 6. Eine Liste der damit verbundenen Kostenelemente wie zum Beispiel Verwaltungskosten, Versicherungskosten, Kosten für Rechtsberatung, Vermittler kosten ; 7. Die verschiedenen Varianten zur Rückzahlung des Darlehens (einschließlich der Anzahl, Häufigkeit, Höhe der Ratenzahlungen, soweit zutreffend); 8. Möglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung (wenn ja, zu welchen Bedingungen); 9. Notwendigkeit einer Beleihungswertermittlung durch Schätzung der Immobilie, und, bejahendenfalls, durch wen diese ausgeführt werden soll; 10. Allgemeine Informationen über Steuervergünstigungen für Zinsen eines wohnungswirtschaftlichen Kredits oder andere geläufige öffentliche Förde rungen, bzw. Informationen, wo man weiterführende Beratung erhalten kann; 11. Die Dauer der Bedenkzeit, soweit einschlägig; 12. Bestätigung, dass das Kreditinstitut den Kodex gezeichnet hat, und Hinweis, dass eine Kopie des Kodex im Kreditinstitut verfügbar ist
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