IM ÜBERBLICK. Auszug aus den Risiken

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1 IM ÜBERBLICK GSI F Prozent Prognostizierte Ausschüttung bezogen auf das Eigenkapital vor Steuern (inkl. Kapitalrückzahlungen) ,00% ,0% 7,0% 7,0% 7,0% ,00% 9,00% 7,5% 7,5% 7,5% 7,5% 7,75% 7,75% 7,75% 7,75% 7,75% 7,75% 7,75% 29,25% 29,25% Beteiligung Die Anleger beteiligen sich über eine Treuhandgesellschaft an der Fondsgesellschaft GSI Solarfonds Drei GmbH & Co. KG, die über bisher acht Beteiligungsgesellschaften Freiflächen- Solarparks und ggf. weitere Solaranlagen errichten und betreiben wird. Der produzierte Strom wird durch das stromabnehmende örtliche Energieversorgungsunternehmen abgenommen. Die zu zahlende Einspeisevergütung ist für 20 Jahre staatlich festgeschrieben. Anlagedauer Die geplante Fondslaufzeit erstreckt sich über den gesamten Förderungszeitraum von 20 Jahren. Einkunftsart Die Anleger erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die auf den Anleger entfallenden laufenden Einkünfte unterliegen beim Anleger dem individuellen Einkommensteuersatz zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Zeichnungsbetrag Die Mindestzeichnungssumme beträgt , darüber sind volle 1.000er-Beträge möglich. Ein Agio wird nicht erhoben. Anlageerfolg Prognosegemäß steigen die Ausschüttungen von 7,00% p. a. auf 29,25% ab 2030 bezogen auf das eigenkapital vor Steuern, die in halbjährlichen Raten überwiesen werden. Die zu erwartende Gesamtausschüttung (inkl. Kapitalrückzahlung) über die geplante Fondslaufzeit beträgt gemäß Kalkulation mehr als 220% bezogen auf das Eigenkapital vor Steuern. Die Ausschüttungen nach Steuern betragen rund 175%. 32,01% Auszug aus den Risiken Der Anleger kann bei ungünstigem Verlauf der Beteiligung seine gesamte Einlage verlieren (Totalverlust). Geplante Ausschüttungen können geringer oder gänzlich ausfallen, z.b. aufgrund geringerer Einnahmen aus der Stromproduktion und/oder höherer Kosten als prognostiziert. Risiken aus dem Ausfall von verwendeten Bauteilen oder einer vorstellbaren Minderleistung ggü. kalkulierten Werten wie z.b. bei vorzeitiger Leistungsabnahme der Solarmodule (Verschlechterung des Wirkungsgrades) oder Verschmutzung/Überhitzung/ Korrosion der Wechselrichter bzw. einer Umspannanlage. Zukünftige Änderung des EEG und Reduzierung bzw. Wegfall der jeweiligen gesetzlichen Einspeisevergütung, ggf. auch mit Rückwirkung, sind nicht ausgeschlossen. Bonitäts-/Erfüllungsrisiko der Vertragspartner, insbesondere bzgl. der Ertragsgarantieversicherung in Bezug auf den Versicherer. Die Beteiligung ist nur eingeschränkt handelbar, es besteht kein börsenähnlicher Handelsplatz (Fungibilitätsrisiko). Es gelten die gesetzlichen Regelungen zur Haftung eines Kommanditisten nach 172 ff. HGB, die Haftsumme des Anlegers beträgt 10 % seiner Beteiligungssumme (Haftungsrisiko). Die steuerlichen und rechtlichen Grundlagen können sich ändern und sich negativ auf die Fondsgesellschaft und den Anleger auswirken. Prognosen sind keine Garantie und kein wirtschaftlicher Indikator für zukünftige Entwicklungen. Naturgemäß nimmt die Prognosesicherheit ab, je weiter sie in die Zukunft gerichtet ist. Bei den vorgenannten, textlich verkürzten Risikohinweisen handelt es sich lediglich um einen Auszug. Die vollständigen Risikohinweise können Sie dem Verkaufspropekt vom auf den Seiten 16 bis 31 und ggf. den Nachträgen zum Verkaufspros - pekt entnehmen, die die ausschließliche Grundlage für eine Beteiligung an dem vorliegenden Anlageprodukt bilden. Dieses Dokument dient ausschließlich Werbezwecken und enthält ausgewählte, verkürzt dargestellte Informationen mit Stand Juli Verbindlich für eine Beteiligung sind ausschließlich die im Verkaufsprospekt und im Nachtrag Nr. 1 zum Verkaufsprospekt sowie ggf. in weiteren Nachträgen gemachten Angaben. Für eine abschließende Beurteilung der Vermögensanlage ist es daher erforderlich, sich mit dem gesamten Inhalt des Verkaufsprospekts und Nachtrags, insbesondere den dort beschriebenen Risiken, vertraut zu machen. Der Verkaufsprospekt vom , der Nachtrag 1 vom sowie ggf. weitere Nachträge können bei der GSI Fonds GmbH & Co. KG, Planegger Str. 23b, Gräfelfing, im Internet unter oder per Mail info@gsi-fonds.de kostenfrei bezogen werden. Fehler im vorliegenden Dokument können trotz sorgfältiger Erstellung nicht ausgeschlossen werden. Stand: Juli 2012 BEI WIE Inv Ertr

2 Initiatorin GSI Fonds GmbH & Co. KG Planegger Straße 23b Gräfelfing Telefon: 089 / Fax: 089 / Stand: Juli info@gsi-fonds.de Internet: Die aktuelle Leistungsbilanz kann bei der GSI Fonds GmbH & Co. KG, Planegger Straße 23b, Gräfelfing, im Internet unter oder per Mail info@gsi-fonds.de kostenfrei bezogen werden. Bitte freimachen, falls Marke zur Hand Warum Erneuerbare Energien? Endlichkeit fossiler Energieträger bei steigendem Energieverbrauch Fossile Energieträger sind naturgemäß endlich, so wird z.b. Erdöl nach einer Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften das Ölfördermaximum im Jahre 2035 erreicht haben. Der Weltenergiebedarf wird sich vor allem in den aufstrebenden Volkswirtschaften wie China und Indien erhöhen. Alternative Energierohstoffe müssen gefunden werden. Antwortkarte Bitte senden Sie mir einen Verkaufsprospekt des GSI Solarfonds Deutschland 3 zu. Bitte vereinbaren Sie mit mir einen Termin. Telefon: Uhrzeit: Mo-Fr Samstag Bitte reservieren Sie für mich (vorbehaltlich der Prüfung des Verkaufsprospektes) einen Anteil unverbindlich in Höhe von: Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort Der Umwelt zuliebe Die Konzentration des häufigsten klimaschädlichen Gases des Kohlendioxids in der Erdatmosphäre nimmt stetig zu. Die Verbrennung fossiler Energieträger zur Energiegewinnung hat dabei den größten Anteil. Die konsequente Nutzung alternativer Energierohstoffe kann zum Klimaschutz beitragen. Unabhängigkeit bei Energierohstoffimporten Fossile Energierohstoffe sind ungleichmäßig in der Welt verteilt. Deutschland importierte bisher hauptsächlich Energierohstoffe. Erneuerbare Energiequellen wie z.b. die Sonne stehen Deutschland quasi unendlich und kostenlos zur Verfügung. Durch Nutzung der Erneuerbaren Energien importiert Deutschland nach aktuellen Zahlen der Bundesregierung bereits heute weniger Öl, Erdgas und Kohle im Wert von jährlich 5,8 Milliarden Euro. Die Initiatorin Die GSI Fonds GmbH & Co. KG, mit Sitz in Gräfelfing bei München, ist eine Tochtergesellschaft der GSI Gesellschaft für strukturierte Investitionen mbh & Co. KG (Sitz: Düsseldorf), die 2002 als Spezialgesellschaft für strukturierte Finanzierungen und unternehmerische Sachinvestitionen im institutionellen Bereich vom heute noch tätigen Management gegründet wurde. Seit dem Jahr 2007 ist die Privatbank M.M.Warburg & CO KGaA wesentlich am Unternehmen beteiligt. Die GSI Fonds GmbH & Co. KG wurde 2005 gegründet und bietet seit 2006 Publikumsfonds für eine breitere Investorengruppe mit geringeren Anlagesummen an.

3 GSI FONDS GMBH & CO.KG KURZINFORMATION GSI SOLARFONDS DEUTSCHLAND 3

4 Der Fonds im Überblick Beteiligungsart: Kommanditbeteiligung an der GSI Solarfonds Drei GmbH & Co. KG Investition in acht Solaranlagen in Deutschland mit einer Gesamtleistung von rund 32 MWp Investitionsvolumen (Startportfolio): ca. 57,2 Mio., das Investitionskapital kann im Zuge der Aufstockung des Portfolios mit weiteren Solaranlagen erhöht werden Emissionskapital: ca. 14,25 Mio., das einzuwerbende Emissionskapital kann auf 20 Mio. erhöht werden Fremdkapital: ca. 42,94 Mio., für das Fremdkapital liegt eine grundsätzliche Finanzierungszusage vor Mindestbeteiligung: , darüber volle 1.000er Stückelung Aufgeld: kein Agio Haftsumme: 100 je Beteiligung Einkunftsart: Einkünfte aus Gewerbebetrieb Prognostizierte Laufzeit: Beendigung der Solarstromproduktion nach 20 Jahren geplant Ausschüttungsberechtigung: Beginn , danach zum jeweils auf die Einzahlung der Einlage folgenden Monatsersten. Für Anleger die ihre Einlage vor dem leisten, wird eine Vorabvergütung von 7% p.a. gewährt, die zum ersten Ausschüttungstermin vergütet wird Einzahlungsverpflichtung: Innerhalb von sieben Tagen nach Annahme durch die Fondsgesellschaft Anlegerzielgruppe: Investoren mit Wohnsitz in Deutschland, die sich der unternehmerischen Prägung dieses Investments bewusst sind und bereit sind, eine langfristige Beteiligung einzugehen. Auf Grund der eingeschränkten Liquidierbarkeit der Beteiligung wird ein Vorhalten zusätzlicher, jederzeit verfügbarer Mittel in ausreichender Höhe angeraten.

5 Die Förderung der Erneuerbaren Energien und die Energiewende in Deutschland In Deutschland wurde bereits im Jahre 2000 zur Förderung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien für die Stromerzeugung das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (auch Erneuerbare-Energien- Gesetz oder kurz EEG) verabschiedet. Das Gesetz regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus nachhaltigen Quellen und garantiert den Erzeugern langfristig feste Einspeisevergütungen. Die Vergütungssätze für aus Sonne erzeugten Strom werden regelmäßig angepasst und orientieren sich u.a. an der Entwicklung der Herstellungskosten für Solaranlagen. Der Atomunfall in Fukushima im März 2011 hat in Deutschland zu einem Umdenken bezüglich Kernenergienutzung geführt. Daraufhin hat der Deutsche Bundestag den Ausstieg aus der Atomenergie be - in Prozent schlossen. Deutschland wird schrittweise bis spätestens Ende 2022 vollständig auf die Stromerzeugung in deutschen Kernkraftwerken verzichten und sich im Gegenzug verstärkt der Nutzung der Erneuerbaren Energien zuwenden. Teil dieses Paketes ist unter anderem das Ziel, den Anteil von Erneuerbaren Energien an der Stromproduktion bis zum Jahr 2020 auf 35% zu erhöhen und danach schrittweise weiter einen Anteil von 80% an der produzierten Elektrizität zu erreichen. Gleichzeitig sollen die klimaschädlichen Treibhausgase gegenüber dem Basisjahr 1990 schrittweise gesenkt werden bis 2050 um 80 bis 95%. Auf dem Weg zur Energiewende hat Deutschland bereits viel geschafft hatten Erneuerbare Energien einen Anteil an der Stromproduktion in Höhe von 17,1% (2009: 16,4%). Das ist fünf Mal so viel wie vor rund 20 Jahren, in dieser Entwicklung ist Deutschland weltweiter Spitzenreiter. Anteile Erneuerbarer Energien an der Energiebereitstellung in Deutschland Anteil am gesamten EEV Anteil am Anteil am EEV für Wärme Anteil am Anteil am PEV Bruttostromverbrauch Kraftstoffverbrauch Quelle: BMU, Broschüre Erneuerbare Energien in Zahlen, Internet-Update von Dezember 2011; EEV = Endenergieverbrauch, PEV = Primärenergieverbrauch

6 4 Photovoltaik Stromproduktion aus der Sonnenenergie Die auf Deutschland auftreffende Sonnenstrahlung liefert uns täglich eine Energiemenge, die den Energiebedarf der Bundesrepublik um das Achtzigfache übersteigt. Die Agentur für Erneuerbare Energien hat errechnet, dass allein die Dachflächen in Deutschland ausreichen könnten, um langfristig 30% des Strombedarfs aus Photovoltaik bereitzustellen. Der Weltenergiebedarf könnte sogar mit einer Solarfläche von 700 x 700 km in der Sahara komplett gedeckt sein. Hierbei steht uns die Sonne als Energieträger quasi kostenlos und unendlich zur Verfügung denn die Restlebensdauer der Sonne wurde mit rund 5 Milliarden Jahren errechnet. Der GSI Solarfonds Deutschland 3 investiert über Beteiligungsgesellschaften in acht deutsche Photovoltaikanlagen (Startportfolio), die aus Sonnenenergie Strom erzeugen und ins deutsche Stromnetz einspeisen werden. Das Portfolio kann um weitere deutsche Solaranlagen im Rahmen von fixierten Anlagerichtlinien erweitert werden. Die Höhe der Einspeisevergütung ist im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes über eine Laufzeit von 20 Jahren staatlich fixiert, so dass der GSI Solarfonds Deutschland 3 vergleichsweise eine hohe Einnahmesicherheit aufweist. Warum Erneuerbare Energien? Endlichkeit fossiler Energieträger bei steigendem Energieverbrauch Fossile Energieträger sind naturgemäß endlich, so wird z.b. Erdöl nach einer Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften das Ölfördermaximum im Jahre 2035 erreicht haben. 1 Der Weltenergiebedarf lag einer Studie von British Petroleum (BP) zufolge 2010 bei rund MTOE, 2030 wird dieser bereits prognosegemäß bereits MTOE betragen. 2 Prognose: Energieverbrauch bis 2030 Billion toe Non-OECD OECD Quelle: BP Energy Outlook Kurzstudie: Reserven, Ressourcen, und Verfügbarkeit von Energierohstoffen 2011 der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe 2 BP Studie Energy consumption and energy intensity ; MTOE =Millionen Tonnen Erdöläquivalent eine häufig verwendete Größe, um große Energieverbräuche zu messen. Andere Energieträger werden anhand ihres Energiegehalts auf Erdöl umgerechnet; dabei entspricht eine Tonne Erdöläquivalent (1 toe) 41,9 Milliarden Joule (GJ).

7 Der Umwelt zuliebe Laut einer Studie der World Meteorological Organization (WMO) erhöhte sich der Anteil der Kohlendioxid (CO 2 )-Moleküle in der Atmosphäre von 2009 bis 2010 um 2,3 Millionstel auf 389 ppm 2 ; in den vergangenen zehn Jahren war die Konzentration jährlich im Schnitt um 2,0 ppm gestiegen, in den neunziger Jahren noch um 1,15 ppm. 3 Die Verbrennung fossiler Brennstoffe zur Energiegewinnung hatte 2010 dabei den größten Anteil an der Freisetzung von Kohlendioxid. 4 Durch den Einsatz sauberer Energien im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor konnten in Deutschland in 2010 Treibhausgase in Höhe von 120 Mio. Tonnen CO 2 Äquivalent verhindert werden, so eine Berechnung des Bundesumweltbundesamtes. 5 Unabhängigkeit bei Energierohstoffimporten Fossile Energierohstoffe sind ungleichmäßig in der Welt verteilt. Deutschland importierte bisher hauptsächlich Energierohstoffe. Erneuerbare Energiequellen- wie z.b. die Sonne- stehen Deutschland quasi unendlich und kostenlos zur Verfügung. Durch Nutzung der Erneuerbaren Energien importiert Deutschland nach aktuellen Zahlen der Bundesregierung bereits heute weniger Öl, Erdgas und Kohle im Wert von jährlich 5,8 Milliarden Euro. Nordamerika 37% Zukunftsweisend Lateinamerika 2% Auch in wirtschaftlichen schwachen Regionen ist durch die Nutzung Erneuerbarer Energien eine kommunale Wertschöpfung bei der Komponentenherstellung, Planung, Installation, Betrieb und Wartung von Anlagen möglich. Die Schaffung von Arbeitsplätzen in einem relativ jungen Wirtschaftszweig ist eine Chance für die Zukunft. In 2010 lag die Zahl der direkt bzw. indirekt Beschäftigten im Erneuerbaren Energien-Bereich bei Menschen. Europa 3% Quelle: Kurzstudie 2011 des BGR / eigene Darstellung Kommunale Wertschöpfung durch EE in den Jahren in Mio. EUR Mio. EUR Weltweite Verteilung der Reserven und Ressourcen von Erdöl, -gas, Kohle, Uran und Thorium GUS 19% Afrika 1% Naher Osten 2% Austral-Asien 36% Windenergie Photovoltaik Wärmepumpen Kleine Wasserkraft Biogas Biomasse Solarthermie Biokraftstoffe Quelle: Studie des Institutes für ökologische Wirtschaftsforschung, September 2010 / eigene Darstellung 3 Parts per Million, deutsch Teile von einer Million, steht für die Zahl 106 und wird in der Wissenschaft und der Technik für den millionsten Teil verwendet 4 World Energy Outlook 2011 der International Energy Agency 5 Veröffentlichung Erneuerbare Energien in Zahlen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

8 6 Die Initiatorin Die GSI Fonds GmbH & Co. KG, mit Sitz in Gräfelfing bei München, ist eine Tochtergesellschaft der GSI Gesellschaft für strukturierte Investitionen mbh & Co. KG (Sitz: Düsseldorf), die 2002 als Spezialgesellschaft für strukturierte Finanzierungen und unternehmerische Sachinvestitionen im institutionellen Bereich vom heute noch tätigen Management ge - gründet wurde. Seit dem Jahr 2007 ist die Privatbank M.M.Warburg & CO KGaA wesentlich am Unternehmen beteiligt. Die GSI Fonds GmbH & Co. KG wurde 2005 gegründet und bietet seit 2006 Publikumsfonds für eine breitere Investorengruppe mit geringeren Anlagesummen an. Die aktuelle Leistungsbilanz kann bei der GSI Fonds GmbH & Co. KG, Planegger Straße 23b, Gräfelfing, im Internet unter oder per Mail info@gsi-fonds.de kostenfrei bezogen werden. Die bisherigen Investitionsobjekte des Fonds Goldbeck Selb Brodswinden/Ansbach Barth Frankfurt/Oder Ermlitz (Schkopau) Standort Leistung in Flächenart Module Netzanschluss Vergütung MWp (gerundet) nach EEG Römerhügel, First Solar Frankfurt/Oder, 2,88 Konversionsfläche Dünnschicht FS Quartal ,1876 EUR/KWh Brandenburg Goldbeck, Solar Frontier LK Stendal, 2,76 Konversionsfläche Dünnschicht 2. Quartal ,1876 EUR/KWh Sachsen-Anhalt SF 140,145, 150 Selb, First Solar LK Wunsiedel, 4,20 Gewerbefläche Dünnschicht FS Quartal ,1794 EUR/KWh Bayern Ermlitz-Mitte/Gem. First Solar Schkopau, Saalekreis, 1,99 Gewerbefläche Dünnschicht FS Quartal ,1794 EUR/KWh Sachsen-Anhalt Ermlitz-Nord/Gem. First Solar Schkopau, Saalekreis, 2,58 Gewerbefläche Dünnschicht FS Quartal ,1794 EUR/KWh Sachsen-Anhalt Brodswinden, OT von First Solar Ansbach, Mittel- 2,93 Gewerbefläche Dünnschicht 2. Quartal ,1794 EUR/KWh franken, Bayern FS 380, 385 Ansbach, First Solar Mittelfranken, 3,95 Gewerbefläche Dünnschicht FS Quartal ,1794 EUR/KWh Bayern Barth, LK Sun Module Plus Vorpommern-Rügen 10,24 Gewerbefläche SW245 poly 3. Quartal ,1794 EUR/KWh Meckl.-Vorp. polykristallin

9 Der Investitionsplan Investitionsplan in % vom GIK* in % vom EK** Investitionsvolumen ,22 davon Anschaffungs- und Herstellungskosten ,13 365,64 davon Anschaffungsnebenkosten ,17 28,77 Liquiditätsreserve ,70 6,81 Finanzierung ,00 401,22 davon Eigenkapital ,92 100,00 davon Fremdkapital ,08 301,22 * Gesamtinvestitionskapital ** Eigenkapital Die Partner Der prognostizierte Ausschüttungsverlauf bezogen auf das Eigenkapital vor Steuern (inkl. Kapitalrückzahlungen) Prozent ,25% 29,25% 32,01% ,00% 9,00% 7,0% 7,0% 7,0% 7,0% 7,5% 7,5% 7,5% 7,5% 7,75% 7,75% 7,75% 7,75% 7,75% 7,75% 7,75% ,00%

10 Rechtliche Struktur der Fonds INVESTOREN Auszug aus den Risiken des Beteiligungsangebots Der Anleger kann bei ungünstigem Verlauf der Beteiligung seine gesamte Einlage verlieren (Totalverlust). Diverse Grundstücksverpächter Geplante Ausschüttungen können geringer oder gänzlich ausfallen, z. B. aufgrund geringerer Einnahmen aus der Stromproduktion und/ oder höherer Kosten als prognostiziert. Risiken aus dem Ausfall von verwendeten Bauteilen oder einer vorstellbaren Minderleistung ggü. kalkulierten Werten wie z.b. bei vorzeitiger Leistungsabnahme der Solarmodule (Verschlechterung des Wirkungsgrades) oder Verschmutzung/Überhitzung/Korrosion der Wechselrichter bzw. einer Umspannanlage. Zukünftige Änderung des EEG und Reduzierung bzw. Wegfall der jeweiligen gesetzlichen Einspeisevergütung, ggf. auch mit Rückwirkung, sind nicht ausgeschlossen. Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte Dienstleistungen GSI Fonds GmbH & Co. KG Geschäftsbesorgung, Marketing-, Konzeption, Eigenkapitalvertrieb BELECTRIC Verkäuferin, GU-Vertrag und Wartung/Betriebsführung Stark vereinfachte schematische Darstellung Bonitäts-/Erfüllungsrisiko der Vertragspartner, insbesondere bzgl. der Ertragsgarantieversicherung in Bezug auf den Versicherer. KSO Treuhandgesellschaft mbh Steuerberatungsgesellschaft Beteiligungstreuhand, Steuerberatung GSI Solarfonds 3 GmbH & Co. KG Fondsgesellschaft Deutsche Kreditbank AG Darlehen Unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Formale Mittelverwendungskontrolle Diverse örtliche Netzanschlussunternehmen Netzanschluss Die Beteiligung ist nur eingeschränkt handelbar, es besteht kein börsenähnlicher Handelsplatz (Fungibilitätsrisiko). Photovoltaikkraftwerk Römerhügel GmbH & Co. KG Beteiligungsgesellschaft Photovoltaikkraftwerk Selb GmbH & Co. KG Beteiligungsgesellschaft Photovoltaikkraftwerk Ermlitz-Mitte GmbH & Co. KG Beteiligungsgesellschaft Photovoltaikkraftwerk Ermlitz-Nord GmbH & Co. KG Beteiligungsgesellschaft Photovoltaikkraftwerk Goldbeck GmbH & Co. KG Beteiligungsgesellschaft Photovoltaikkraftwerk Ansbach GmbH & Co. KG Beteiligungsgesellschaft Photovoltaikkraftwerk Brodswinden GmbH & Co. KG Beteiligungsgesellschaft Solarparc Projekt III GmbH & Co. KG Beteiligungsgesellschaft Solarparc AG Verkäuferin, Wartung/ Betriebsführung SolarWorld AG GU-Vertrag Sparkasse Bremen Darlehen Es gelten die gesetzlichen Regelungen zur Haftung eines Kommanditisten nach 172 ff. HGB, die Haftsumme des Anlegers beträgt 10% seiner Beteiligungssumme (Haftungsrisiko). Die steuerlichen und rechtlichen Grundlagen können sich ändern und sich negativ auf die Fondsgesellschaft und den Anleger auswirken. Prognosen sind keine Garantie und kein wirtschaftlicher Indikator für zukünftige Entwicklungen. Naturgemäß nimmt die Prognosesicherheit ab, je weiter sie in die Zukunft gerichtet ist. Bei den vorgenannten, textlich verkürzten Risikohinweisen handelt es sich lediglich um einen Auszug. Die vollständigen Risikohinweise können Sie dem Verkaufspropekt vom auf den Seiten 16 bis 31 und ggf. den Nachträgen zum Verkaufsprospekt entnehmen, die die ausschließliche Grundlage für eine Beteiligung an dem vorliegenden Anlageprodukt bilden. XYZ GmbH & Co. KG Beteiligungsgesellschaft Unternehmen X Verkäuferin, GU-Vertrag, Wartung/ Betriebsführung 8

11 Gründe für eine Beteiligung Investition in acht konkrete Solarparks Planung und Bau der bereits vertraglich gesicherten Photovoltaikanlagen sowie laufende Überwachung zu Festpreisen durch den Weltmarktführer BELECTRIC, Kolitzheim sowie der Solarparc AG und SolarWorld AG Ausschließliche Verwendung von qualitativ hochwertigen Bauteilen mit nachgewiesener Leistungsfähigkeit und Performance-Garantien Langfristige Einnahmesicherheit durch die im EEG festgeschriebene Einspeisevergütung für 20 Jahre Geplante Ausschüttungen von 7,00 % auf 29,25 % p.a. ab 2030 steigend, insgesamt mehr als 220 % bezogen auf das Eigenkapital vor Steuern nach 20 Jahren Ertragsgarantieversicherung über 10 Jahre über 90% der prognostizierten Erträge der PV-Anlagen Beteiligung bereits ab , kein Agio

12 Überreicht durch: Dieses Dokument dient ausschließlich Werbezwecken und enthält ausgewählte, verkürzt dargestellte Informationen mit Stand Juli Verbindlich für eine Beteiligung sind ausschließlich die im Verkaufsprospekt und im Nachtrag Nr. 1 zum Verkaufsprospekt sowie ggf. in weiteren Nachträgen gemachten Angaben. Für eine abschließende Beurteilung der Vermögensanlage ist es daher erforderlich, sich mit dem gesamten Inhalt des Verkaufsprospekts und Nachtrags, insbesondere den dort beschriebenen Risiken, vertraut zu machen. Der Verkaufsprospekt vom , der Nachtrag 1 vom sowie ggf. weitere Nachträge können bei der GSI Fonds GmbH & Co. KG, Planegger Str. 23b, Gräfelfing, im Internet unter oder per Mail info@gsi-fonds.de kostenfrei bezogen werden. Fehler im vorliegenden Dokument können trotz sorgfältiger Erstellung nicht ausgeschlossen werden. Stand: Juli 2012 Herausgeber GSI Fonds GmbH & Co.KG Planegger Straße 23b Gräfelfing Telefon: 089/ Fax: 089/ info@gsi-fonds.de Internet:

13 GSI FONDS GMBH & CO.KG PRODUKTINFORMATIONSBLATT GSI SOLARFONDS DEUTSCHLAND 3 1. Bezeichnung der Vermögensanlage GSI Solarfonds Deutschland 3 2. Art der Vermögensanlage Geschlossener Fonds 3. Anbieter der Vermögensanlage GSI Fonds GmbH & Co. KG, Gräfelfing Emittent Treuhänder GSI Solarfonds Drei GmbH & Co. KG, Gräfelfing KSO Treuhandgesellschaft mbh Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf 4. Beschreibung der Vermögensanlage Unternehmerische Beteiligung an der GSI Solarfonds Drei GmbH & Co. KG (Prospekt Seiten 8 ff., 48 ff., Nachtrag Nr. 1 vom Seiten 3 ff.) Beteiligungsstruktur und Anlageform Anlageobjekte Anlagestrategie, Anlagepolitik Finanzierung Prognostizierte Laufzeit Anleger beteiligen sich an der Emittentin direkt als Kommanditist oder mittelbar als Treu geber über den Treuhänder. Aus dieser unternehmerischen Beteiligung erwachsen Rechte (insb. Informations-, Kontroll- und Mitspracherechte) und Pflichten (insb. Einzahlung der Einlage, Haftung). Die Mindesteinlage beträgt Die Anleger nehmen am Vermögen und Geschäftsergebnis (Gewinn und Verlust) des Emittenten gemäß ihrer Beteiligungsquote im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen teil. Der Emittent investiert in ein Portfolio von acht Beteiligungsgesellschaften in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG, die jeweils einen Solarpark errichten und betreiben werden. Weitere Investitionen in Beteiligungsgesellschaften sind im Rahmen der Erhöhung des Fondsvolumens anhand fixierter Anlagerichtlinien möglich. Mit einer Beteiligung am GSI Solarfonds Deutschland 3 investiert der Anleger mittelbar in deutsche Solarparks, die durch Stromproduktion aus Solarenergie entsprechende Einkünfte erzielen und so Erträge für den Anleger generieren. Das Gesamtinvestitionsvolumen beträgt , davon Eigenkapital Fremdkapital Ein Agio (Aufgeld) wird nicht erhoben. Das einzuwerbende Eigenkapital kann bis auf erhöht werden. Die Vermögensanlage läuft grundsätzlich unbefristet. Die Beteiligung ist erstmals ordentlich kündbar zum Der Prognosezeitraum erstreckt sich bis zum Mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen der Anleger und den Stimmen der persönlich haftenden Gesellschafterin kann ein früheres oder späteres Ende der Beteiligung beschlossen werden. 5. Risiken Da der Anleger mit dieser unternehmerischen Beteiligung ein langfristiges Engagement (Prospekt Seiten 16 bis 31, Nachtrag eingeht, sollten in die Anlageentscheidung alle in Betracht kommenden Risiken einbe- Nr. 1 vom Seite 8) zogen werden. Nachfolgend können weder sämtliche mit der Anlage verbundenen Risiken noch die nachstehend genannten Risiken abschließend erläutert werden. Eine abschließende Darstellung der Risiken ist ausschließlich dem Verkaufsprospekt zu dieser Vermögensanlage zu entnehmen. Maximalrisiko Es besteht das Risiko des Totalverlusts der Kommanditeinlage. Individuell können dem Anleger zu - sätzliche Vermögensnachteile, z.b. durch Kosten für Steuernachzahlungen, entstehen. Deshalb ist die Beteiligung an der Vermögensanlage nur im Rahmen einer Beimischung in ein Anlageportfolio geeignet. Geschäftsrisiko Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung. Der wirtschaftliche Erfolg der Investition und damit auch der Erfolg der Vermögensanlage kann nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden. Weder der Anbieter noch die Fondsgesellschaft können Höhe und Zeitpunkt von Zuflüssen daher zusichern oder garantieren. Der wirtschaftliche Erfolg hängt von mehreren Einflussgrößen ab, insbesondere der Entwicklung des jeweiligen Marktes. Auch zukünftige Änderung des EEG und Reduzierung bzw. Wegfall der jeweiligen gesetzlichen Einspeisevergütung, ggf. auch mit Rückwirkung, Risiken aus einem Ausfall von verwendeten Bauteilen oder einer vorstellbaren Minderleistung gegenüber kalkulierten Werten wie z.b. bei vorzeitiger Leistungsabnahme der Solarmodule (Verschlechterung des Wirkungsgrades) oder Verschmutzung/Überhitzung/Korrosion der Wechselrichter bzw. einer Umspannanlage sowie Bonitäts-/Erfüllungsrisiko der Vertragspartner, insbesondere bzgl. der Ertragsgarantieversicherung in Bezug auf den Versicherer sind vorstellbar. Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen können sich verändern und Auswirkungen auf die Fondsgesellschaft haben. Die Investition wird zum Teil über Fremd- GSI Fonds GmbH & Co. KG Planegger Straße 23b Telefon: 089/ info@gsi-fonds.de Gräfelfing Fax: 089/ Internet: Stand:

14 GSI FONDS GMBH & CO.KG PRODUKTINFORMATIONSBLATT GSI SOLARFONDS DEUTSCHLAND 3 Ausfallrisiko der Fondsgesellschaft (Emittentenrisiko) Haftungsrisiko kapital, also Darlehen, finanziert. Die Beteiligungsgesellschaften und damit indirekt die Fondsgesellschaft haben hierfür Zins und Tilgung unabhängig von ihrer Einnahmesituation zu leisten. Die Fondsgesellschaft kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Dies kann der Fall sein, wenn die Fondsgesellschaft geringere Einnahmen und/oder höhere Ausgaben als erwartet zu verzeichnen hat. Die daraus folgende Insolvenz der Fondsgesellschaft kann zum Verlust der Einlage des Anlegers führen, da die Fondsgesellschaft keinem Einlagensicherungssystem angehört. Anleger, die sich als Kommanditisten beteiligen, haften gegenüber Gläubigern des Emittenten in Höhe ihrer im Handelsregister eingetragenen Haftsumme direkt. Als Treugeber beteiligte Anleger haften nicht unmittelbar. Sie sind durch ihre Ausgleichsverpflichtung gegenüber dem Treuhänder den Kommanditisten jedoch wirtschaftlich gleichgestellt und haften somit indirekt. Die Haftsumme entspricht 10% der Einlage. Hat der Anleger seine Einlage mindestens in Höhe dieser Haftsumme geleistet, ist seine persönliche Haftung ausgeschlossen. Sofern die Einlage durch (nicht durch Gewinne gedeckte) Auszahlungen unter die eingetragene Haftsumme sinkt, lebt die persönliche Haftung des Anlegers bis maximal in Höhe dieser Haftsumme wieder auf. 6. Verfügbarkeit Eine Pflicht des Anbieters oder der Fondsgesellschaft, die Beteiligung zurückzunehmen, besteht nicht. (Prospekt Seiten 14, 31) Anteile an geschlossenen Fonds sind keine Wertpapiere und auch nicht mit diesen vergleichbar. Für geschlossene Fonds existiert kein einer Wertpapierbörse vergleichbarer Handelsplatz. Eine Veräußerung des Anteils durch den Anleger ist grundsätzlich rechtlich möglich, insbesondere über sog. Zweitmarktplattformen. Aufgrund deren bisheriger geringer Handelsvolumina und eines in Ausnahmefällen bestehenden Vetorechts der Fondsgesellschaft bei Anteilsübertragung ist ein Verkauf jedoch nicht sichergestellt. 7. Aussichten für die Diese Beteiligung hat unternehmerischen und langfristigen Charakter. Feste Verzinsungen gibt es bei Kapitalrückzahlung und Erträge geschlossenen Fonds nicht. Die Anbieterin hat eine Prognoserechnung vorgenommen, die im Ver- (Prospekt Seiten 78 ff., Nachtrag Nr. 1 kaufsprospekt dargestellt ist. Die Prognoserechnung stellt die für die Zukunft vermuteten Einnahvom Seiten 26 ff.) men und Ausgaben der Fondsgesellschaft dar, wobei mit Abweichungen zu rechnen ist. Geplant sind die folgenden Auszahlungen, die je nach Entwicklung des Fonds variieren können. Angenommene Gesamtauszahlungen davon: Laufende Auszahlungen und Schlussauszahlung unter verschiedenen Marktbedingungen (Sensitivitätsanalyse) Der Zeitraum, der der Prognose zu Grunde liegt, endet am Bis zum Ende dieser Laufzeit werden Gesamtauszahlungen (einschließlich der Rückzahlung der Einlage) von 221% der Einlage vor Steuern bzw. 175% nach Steuern (bei einem Steuersatz von 42% zzgl. Soli) prognostiziert. Sie teilen sich in laufende Auszahlungen und solche aus Schlussauszahlung wie folgt auf: Erwartet werden 7% der Einlage p.a. ab dem Jahr 2013, ansteigend auf 29,25% p. a. der Einlage ab dem Jahr Die Auszahlungen erfolgen jeweils zum und jeden Jahres, erstmals zum Am Ende der prognostizierten Laufzeit wird eine Auszahlung durch den fest vereinbarten Verkauf einiger Anlageobjekte in Höhe von rund 2,76% der Einlage erwartet. Die Prognoserechnung berücksichtigt eine Vielzahl verschiedener Einflussfaktoren. Anhand von zwei wesentlichen Einflussfaktoren wird nachfolgend beispielhaft aufgezeigt, wie sich veränderte Marktbedingungen auf die erwarteten Gesamtauszahlungen auswirken können: Bei einer Veränderung der Stromerlöse um 5% zum Wert, der der Prognoserechnung zugrunde liegt (Prognosewert), beträgt die Gesamtauszahlung vor Steuern bei positiver Abweichung 246,1% und bei negativer Abweichung 186,9%. Bei der Veränderung der Degradation (Leistungsabfall der Module) um 0,1 Prozentpunkte bei poly - kristallinen Modulen und 0,2 Prozentpunkte bei Dünnschichtmodulen zu den Prognosewerten von 0.2% p. a. bzw. 0,5% beträgt die Gesamtauszahlung bei positiver Abweichung 228,6% und bei negativer Abweichung 210,5%. Die vorstehende Abweichungsanalyse stellt in jedem der dargestellten negativen Fälle nicht den ungünstigsten anzunehmenden Fall dar. Das bedeutet, es kann auch zu anderen, darüber hinausgehenden negativen Abweichungen kommen. Es kann auch zu einem Eintritt mehrerer Abweichungen gleichzeitig kommen. Hierdurch können sich die einzelnen Einflussfaktoren ausgleichen oder aber in ihrer Gesamtwirkung verstärken. GSI Fonds GmbH & Co. KG Planegger Straße 23b Telefon: 089/ info@gsi-fonds.de Gräfelfing Fax: 089/ Internet: Stand:

15 GSI FONDS GMBH & CO.KG PRODUKTINFORMATIONSBLATT GSI SOLARFONDS DEUTSCHLAND 3 8. Kosten und Provisionen Die nachfolgende Darstellung fasst die mit der Vermögensanlage verbundenen Kosten (Prospekt Seite 69, Nachtrag Nr. 1 vom und die von der Fondsgesellschaft gezahlten Provisionen zusammen. Eine ausführliche Seite 17) und vollständige Darstellung und Erläuterung hierzu ist ausschließlich dem Verkaufsprospekt zu entnehmen. Platzierungsphase Bestandsphase Mögliche weitere Kosten beim Anleger Während der Platzierungsphase (Emission der Anteile) fallen bei der Fondsgesellschaft fondsabhängige Vergütungen wie z. B. Vergütungen für die Eigenkapitalvermittlung, Platzierungsgarantiestellung, Mittelverwendungskontrolle, Konzeption und Marketing sowie Treuhandabwicklung in Höhe von 5,74% und sonstige Nebenkosten (z.b. Anlauf- und Steuerberatungskosten, Bankgebühren) in Höhe von insgesamt 1,43% an, beides bezogen auf das Gesamtinvestitionsvolumen. Bei einer Kommanditeinlage von entspricht dies insgesamt In den fondsabhängigen Vergütungen sind Kosten für die Vermittlung des Eigenkapitals in Höhe von 2,49% des Gesamtinvestitionsvolumens enthalten (entspricht 10% der Kommanditeinlage). Für die Finanzierung der Kosten für die Eigenkapitalvermittlung werden Teile der Kommanditeinlage des Anlegers verwendet. Aus den Kosten für die Eigenkapitalvermittlung werden Provisionen an die Vertriebspartner gezahlt. Während der prognostizierten Laufzeit fallen bei der Fondsgesellschaft Kosten für ihre jeweiligen Dienstleister an. Hierbei handelt es sich insbesondere um Kosten für das Fonds-/Objektmanagement (anfänglich in Höhe von 3% p.a. des eingeworbenen Kommanditkapitals) und für die Fondsverwaltung/Treuhändergebühren (anfänglich in Höhe von 0,76% p.a. des eingeworbenen Kommanditkapitals). Einzelfallbedingt können dem Anleger individuelle Kosten entstehen, wie z.b. bei einer Eintragung ins Handelsregister, durch Einschaltung eines Maklers bei Erwerb oder Veräußerung des Anteils oder bei Ausübung von Mitbestimmungs- und Kontrollrechten. 9. Besteuerung Der Anleger erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sofern er als natürliche Person in Deutschland (Prospekt Seiten 13 und 102 ff.) unbeschränkt steuerpflichtig ist und seine Beteiligung an dem Emittenten im Privatvermögen hält. Etwaige zusätzliche Zinserträge unterliegen als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Abgeltungsteuer. Nähere Erläuterungen der steuerlichen Rahmenbedingungen sind auf den Seiten 102 bis 109 des Prospekts dargestellt. Zur Klärung individueller steuerlicher Fragen sollte ein steuerlicher Berater eingeschaltet werden. 10. Sonstiges Dieses Informationsblatt stellt kein öffentliches Angebot und keine Aufforderung zur Beteiligung dar. Insbesondere ersetzt es in keiner Weise die ausführliche Beratung auf Basis des Verkaufsprospektes. Hinweise Bezug des Prospektes und des Produktinformationsblattes über die Vermögensanlage Anleger sollten ihre Anlageentscheidung auf die Prüfung des gesamten Verkaufsprospektes und der Nachträge zu dieser Vermögensanlage stützen. Die vollständigen Angaben zu diesem Produkt sind einzig dem durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestatteten Verkaufsprospekt und dessen Nachträgen zu entnehmen. Diese beschreiben insbesondere die Bedingungen, Chancen und Risiken sowie die zugrunde liegenden Verträge. Der Verkaufsprospekt und die Nachträge sind die alleinige Grundlage für die Beteiligung. Dieses Produktinformationsblatt unterliegt nicht der Prüfung durch die BaFin. Der Anleger erhält den Verkaufsprospekt zu dieser Vermögensanlage und ggf. Nachträge zum Verkaufsprospekt sowie das Produktinformationsblatt unter und kann die Unterlagen kostenlos bei GSI Fonds GmbH & Co. KG, Planegger Straße 23b, Gräfelfing, oder per Mail unter info@gsi-fonds.de anfordern. GSI Fonds GmbH & Co. KG Planegger Straße 23b Telefon: 089/ info@gsi-fonds.de Gräfelfing Fax: 089/ Internet: Stand:

16 GSI FONDS GMBH & CO.KG Nachtrag Nr. 1 gemäß 11 Verkaufsprospektgesetz der GSI Fonds GmbH & Co. KG vom 16. Juli 2012 zum bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom 29. Mai 2012 betreffend das öffentliche Angebot von Kommanditanteilen an der GSI Solarfonds Drei GmbH & Co. KG VERKAUFSPROSPEKT GSI SOLARFONDS DEUTSCHLAND 3

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18 GSI FONDS GMBH & CO.KG PROSPEKTNACHTRAG GSI SOLARFONDS DEUTSCHLAND 3

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20 PROSPEKTNACHTRAG Die Initiatorin GSI Fonds GmbH & Co. KG gibt nachstehende Ergänzungen/Aktualisierungen des Verkaufsprospektes vom 29. Mai 2012 GSI Solarfonds Deutschland 3 der GSI Solarfonds Drei GmbH & Co. KG bekannt. Nachfolgende Nennungen von Seitenzahlen und Abkürzungen beziehen sich auf den Verkaufsprospekt vom 29. Mai ERGÄNZUNG / AKTUALISIERUNG ZU KAPITEL 3 DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK AB SEITE 8 Beteiligungsangebot Die GSI Solarfonds Drei GmbH & Co. KG hat mit Kaufverträgen von % der Kommandit - anteile an der Photovoltaikkraftwerk Brodswinden GmbH & Co. KG, Photovoltaikkraftwerk Ansbach GmbH & Co. KG sowie die Solarparc Projekt III GmbH & Co. KG (nachstehend Beteiligungsgesellschaften) erworben. Die Beteiligungsgesellschaften errichten jeweils eine Photovoltaikanlage an den Standorten Brodswinden-Ansbach/Bayern sowie Barth/Mecklenburg-Vorpommern und werden diese anschließend betreiben. Am Standort Brodswinden-Ansbach werden zwei Solaranlagen errichtet und betrieben. Darüber hinaus ist beabsichtigt noch weitere Photovoltaikanlagen zu erwerben. Anlageobjekt Über die bereits im Verkaufsprospekt auf Seite 8 benannten Anlageobjekte des GSI Solarfonds Drei GmbH & Co KG hinaus gibt es noch weitere Anlage- objekte, die Photovoltaikkraftwerk Brodswinden GmbH & Co. KG, Photovoltaikkraftwerk Ansbach GmbH & Co. KG sowie die Solarparc Projekt III GmbH & Co. KG, die wiederum jeweils einen Solarpark errichten und betreiben werden. Anlageziel und Anlagepolitik Das Anlageziel und die Anlagepolitik des Emittenten GSI Solarfonds Drei GmbH & Co. KG ist erweitert um die unternehmerische Beteiligung an den Beteiligungsgesellschaften Photovoltaikkraftwerk Brodswinden GmbH & Co. KG, Photovoltaikkraftwerk Ansbach GmbH & Co. KG sowie die Solarparc Projekt III GmbH & Co. KG, die jeweils ein Solarkraftwerk errichten und betreiben werden. Rechtliche Struktur der Fondskonzeption Der nachfolgende Strukturchart ersetzt den Strukturchart von Seite 9. N3

21 PROSPEKTNACHTRAG Rechtliche Struktur der Fondskonzeption N4 Diverse Grundstücksverpächter Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte Dienstleistungen GSI Fonds GmbH & Co. KG Geschäftsbesorgung, Marketing-, Konzeption, Eigenkapitalvertrieb BELECTRIC Verkäuferin, GU-Vertrag und Wartung/Betriebsführung Stark vereinfachte schematische Darstellung INVESTOREN KSO Treuhandgesellschaft mbh Steuerberatungsgesellschaft Beteiligungstreuhand, Steuerberatung GSI Solarfonds 3 GmbH & Co. KG Fondsgesellschaft Deutsche Kreditbank AG Darlehen Unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Formale Mittelverwendungskontrolle Diverse örtliche Netzanschlussunternehmen Netzanschluss Photovoltaikkraftwerk Römerhügel GmbH & Co. KG Beteiligungsgesellschaft Photovoltaikkraftwerk Selb GmbH & Co. KG Beteiligungsgesellschaft Photovoltaikkraftwerk Ermlitz-Mitte GmbH & Co. KG Beteiligungsgesellschaft Photovoltaikkraftwerk Ermlitz-Nord GmbH & Co. KG Beteiligungsgesellschaft Photovoltaikkraftwerk Goldbeck GmbH & Co. KG Beteiligungsgesellschaft Photovoltaikkraftwerk Ansbach GmbH & Co. KG Beteiligungsgesellschaft Photovoltaikkraftwerk Brodswinden GmbH & Co. KG Beteiligungsgesellschaft Solarparc Projekt III GmbH & Co. KG Beteiligungsgesellschaft Solarparc AG Verkäuferin, Wartung/ Betriebsführung SolarWorld AG GU-Vertrag Sparkasse Bremen Darlehen XYZ GmbH & Co. KG Beteiligungsgesellschaft Unternehmen X Verkäuferin, GU-Vertrag, Wartung/ Betriebsführung

22 PROSPEKTNACHTRAG Überblick Standort und wirtschaftliche Daten der zusätzlich erworbenen Solarparks (Ergänzung der Tabelle auf Seite 10 des Verkaufsprospektes) Standortdaten Ansbach Brodswinden Barth Lage Kreisfreie Stadt, Bayern Ortsteil von Ansbach Landkreis Vorpommern-Rügen Grundstücksfläche in ha (gerundet) Technische Daten Solarmodule First Solar FS 385 First Solar FS 380 Sun Module Plus SW245 poly First Solar FS 385 Art Solarmodul Dünnschicht Dünnschicht Polykristallin Nennleistung je Modul 85 Wp 80 Wp bzw. 85 Wp 245 Wp Anzahl Module Nennleistung der Anlage 4 MWp 3 MWp 10 MWp Herstellergarantien 90% der Nennleistung für 10 Betriebsjahre nach Erwerb 97% im Betriebserstjahr, 80% der Nennleistung für 25 Betriebsjahre nach Erwerb danach 0,7% p.a. bis zum 25. Jahr fallend Wechselrichter SMA SC 800 CP outdoor SMA SC 800 CP outdoor SMA SC 760CP outdoor Anzahl Wechselrichter Wirtschaftliche Daten Anlagenkaufpreis in EUR Anlagenkaufpreis in EUR/kWp 1.668, , ,00 Anfänglicher Jahresertrag 1.039,50 kwh/kwp kwh/kwp 992,84 kwh/kwp Angenommene Degradation 0,5% p.a. ab ,5% p.a. ab ,2% p.a. ab 2014 Einspeisevergütung 17,94 ct/kw 17,94 ct/kw 17,94 ct/kw Laufzeit 20 Jahre 20 Jahre 20 Jahre N5

23 PROSPEKTNACHTRAG N6 Standorte Die beiden weiteren Standorte der neu erworbenen Solarparks liegen in Ansbach (Bundesland Bayern sowie Barth (Bundesland Mecklenburg-Vorpommern). Brodswinden ist ein Ortsteil von Ansbach. Wesentliche Projektierungspartner Wie beim Startportfolio ist BELECTRIC Verkäuferin und Generalunternehmerin für die beiden Solarparks in Brodswinden/Ansbach. Verkäuferin der Photovoltaikanlage in Barth ist die Solarparc AG. Generalunternehmerin und somit betraut mit der schlüsselfertigen Errichtung der Photovoltaikanlage ist die SolarWorld AG. Die Solar- World AG ist ein global tätiger Solartechnologiekonzern. Zusammen mit ihren Tochterunternehmen forscht, entwickelt, produziert und recycelt die Solar- World AG auf allen Stufen der solaren Wertschöpfungskette. Geschäftsschwerpunkte sind die Produktion und der internationale Vertrieb von hochwertigen Solarstromanlagen. Ertragsgarantieversicherung Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung liegt der Fondsgesellschaft das Angebot eines namhaften deutschen Assekuranzunternehmens zum Ab - schluss einer Ertragsgarantieversicherung über 90% der prognostizierten Erträge der Photovoltaik - anlagen für die Dauer von 10 Jahren vor. Fondsvolumen Die Angabe zum Fondsvolumen im Verkaufsprospekt auf Seite 12 wird durch nachstehende Ausführungen ersetzt: Das Gesamtinvestitionsvolumen des GSI Solarfonds Deutschland 3 beträgt , das einzuwerbende Eigenkapital beträgt Das einzuwerbende Eigenkapital kann sich durch An - bindung weiterer den Anlagerichtlinien entsprechender Solaranlagen auf bis zu erhöhen. Die Beteiligungsgesellschaften der bereits vertraglich gesicherten Solarparks werden voraussichtlich mit der Sparkasse Bremen (Barth) sowie mit der Deutschen Kreditbank AG (alle weiteren Solarparks) Darlehensverträge über die langfristige Finanzierung der Projekte abschließen. Der Gesamtdarlehensbetrag beträgt bei einem indikativen Zinssatz von 2,95% (DKB) und 3,20% (Sparkasse Bremen). Die Tilgung erfolgt zum Ende jeden Quartals nachschüssig bei einem tilgungsfreien ersten Jahr. Die Finanzierung erfolgt unter Inanspruchnahme von KfW-Mitteln. Für die Solarparks in Frankfurt/Oder, Goldbeck, Ermlitz-Nord, Ermlitz-Mitte, Selb und Brodswinden liegen bereits verbindliche Finanzierungszusagen vor. Für die Solarparks Ansbach und Barth liegen unverbindliche Finanzierungsangebote vor. Bei einer möglichen Aufstockung des Portfolios werden auch die noch zusätzlich zu erwerbenden Projekte voraussichtlich zum Teil über Bankdarlehen finanziert. Höhe und Konditionen dieser Darlehen sind noch nicht bekannt. Ausschüttung und Beteiligungserfolg Die Angabe zur Ausschüttung und zum Beteiligungserfolg auf Seite 14 im Verkaufsprospekt wird durch nachstehende Ausführungen ergänzt bzw. ersetzt: Satz 1 und 2 vom 1. Absatz werden wie folgt ersetzt: Die Prognoserechnung sieht laufende, halbjährlich am und durchzuführende Ausschüttungen vor Steuern von 7,0% p.a. ansteigend auf 29,25% p.a. ab dem Jahre 2030 vor. Die Schlussausschüttung im Jahr 2032 wird inklusive der vereinnahmten Verkaufserlöse und der laufenden Ausschüttung mit rund 32,0% prognostiziert. Die Ausschüttungsberechtigung beginnt am bzw. für später eintretende Kommanditisten am nächstfolgenden Monatsersten nach Eingang der Beitrittssumme. Finanzierung Die Angabe zur Finanzierung im Verkaufsprospekt auf Seite 12 wird durch nachstehende Ausführungen ersetzt: Der 2. Absatz wird wie folgt ersetzt: Die gesamten zu erwartenden Ausschüttungen (inkl. Kapitalrückzahlung) über die geplante zwanzig-

24 PROSPEKTNACHTRAG Prognose:Übersicht Investitionsplan Investitionsplan in % vom GIK in % vom EK* Investitionsvolumen ,22 davon Anschaffungs- und Herstellungskosten ,13 365,64 davon Anschaffungsnebenkosten ,17 28,77 Liquiditätsreserve ,70 6,81 Finanzierung ,00 401,22 davon Eigenkapital ,92 100,00 davon Fremdkapital ,08 301,22 * Eigenkapital Prognose: Beteiligungserfolg GSI Solarfonds Deutschland 3 für Kommanditeinlage Prognostizierte Ausschüttungen in Prozenten bezogen auf das Eigenkapital Prozent jährige Fondslaufzeit betragen gemäß Prognoserechnung ca. 221% vor Steuern bzw. rund 175% des Eigenkapitals nach Steuern (bei einen angenommenen ESt-Satz von 42% zzgl. 5,5% Soli- Zuschlag). 7,0% 7,0% 7,0% 7,0% 7,5% 7,5% 7,5% 7,5% 7,75% 7,75% 7,75% 7,75% 7,75% 7,75% 7,75% 2013 zum ersten Ausschüttungstermin vergütet wird. Bei der Berechnung wird der dem Einzahlungstermin folgende nächste Monatserste als Stichtag heran - gezogen. 9,00% 9,00% 29,25% 29,25% ,01% N7 Der letzte Absatz wird wie folgt ersetzt: Grundsätzlich findet keine Verzinsung der Kapitaleinlage statt. Investoren, die ihre Kapitaleinlage jedoch vor dem leisten, erhalten für jeden vollen Monat nach Einzahlung der Einlage bis zum eine Vorabvergütung von 7% p.a., die

25 PROSPEKTNACHTRAG ERGÄNZUNG ZUM KAPITEL 4 RISIKEN DER BETEILIGUNG AUF DEN SEITEN 16 FF N8 Ertragsgarantieversicherung Ertragsgarantieversicherung Zum Zeitpunkt der Nachtragsaufstellung liegt der Fondsgesellschaft das Angebot eines namhaften deutschen Assekuranzunternehmens zum Ab - schluss einer Ertragsgarantieversicherung über 90% der prognostizierten Erträge der Photovoltaik - anlagen für die Dauer von 10 Jahren vor. Bei Eintritt eines Minderertragsschadens ist vorgesehen, dass sich frühestens ab dem sechsten Betriebsjahr eine Reduzierung auf 85% der prognostizierten Erträge ergibt. Die Fondsgesellschaft trägt damit das Risiko des Eintritts der Garantiesummenreduzierung nach Mittlerweile konnten sich die Mitglieder des Bundesrates und des Bundestages im Vermittlungsausschuss auf einen Kompromiss hinsichtlich der Förderungsverkürzung einigen. Die ursprünglich zum 01. April 2012 beschlossenen Vergütungskürzungen mit den entsprechenden Übergangsregelungen bleiben im Wesentlichen bestehen. Lediglich bei mittleren Dachanlagen (10-40 Kilowatt) soll dagegen die Kürzung abgemildert werden. Die Solarförderung in Deutschland soll darüber hinaus bei einer installierten Gesamtleistung von 52 Gigawatt ganz auslaufen. Momentan sind in Deutschland rund 28 Gigawatt installiert. Der vom Vermittlungsausschuss fünf Jahren. Weiter trägt die Fondsgesellschaft das Bonitätsrisiko des Versicherungsunternehmens. Eine Reduzierung der versicherten Garantiesumme kann im Schadensfall zu geringeren Rückflüssen aus Versicherungsleistungen führen und damit eine Ausschüttungskürzung hervorrufen. Der Ausfall des Versicherungsunternehmens kann im Schadensfall über das Ausbleiben der Versicherungsleistung zum Ausschüttungsausfall und im schlimmsten Fall zur Insolvenz der Fondsgesellschaft mit Totalverlust der Einlagen der Anleger führen. ERGÄNZUNG ZUM KAPITEL 6 ERNEUERBARE ENERGIEN UND IHRE FÖRDERUNG AUF DEN SEITEN 40/41 erarbeitete Kompromiss wurde am vom Bundesrat bestätigt. Die Gesetzesänderung muss nun vom Bundespräsidenten noch unterzeichnet werden. Ein Ergebnis steht zum Zeitpunkt der Nachtragsaufstellung allerdings noch aus. 1 Die Solaranlagen des bestehenden Fondsportfolios werden alle bis zum Ende des dritten Quartals 2012 fertig gestellt und ans Netz angeschlossen sein. Die in der Fondskalkulation zu Grunde liegenden Entgeltsätze bleiben nach Erkenntnis der Anbieterin zum Zeitpunkt der Nachtragsaufstellung somit er - halten. Prognose- Anlage- Anlegergefährdend gefährdend gefährdend 1 Gemäß Veröffentlichung auf Internetpräsenz des Bundesrates vom

26 PROSPEKTNACHTRAG ERGÄNZUNGEN ZUM KAPITAL 8 DIE SOLARANLAGEN AB SEITE 48 Überblick über die Standorte des bisherigen Portfolios Brodswinden und Ansbach 2 Brodswinden ist ein Ortsteil der kreisfreien Stadt Ansbach. Der Ortsteil Brodswinden liegt südöstlich des Stadtkerns von Ansbach und wurde im Rahmen einer Gebietsreform in den 70er Jahren von Ansbach eingemeindet. Ansbach mit ihren rund Einwohnern (Stand: ) ist der Sitz der Regierung und der Bezirksverwaltung von Mittelfranken und ehemalige Residenz des Markgrafen von Brandenburg-Ansbach. Sie liegt 40 km südwestlich von Nürnberg und ist flächenmäßig die fünftgrößte Stadt Bayerns. In der Stadt ansässig sind u.a. kunststoffverarbeitende Unternehmen (z.b. Oechsler AG) sowie die Automobilzulieferindustrie (Robert Bosch AG). Bekannt ist Ansbach auch für das aus dem 19. Jahrhundert berühmte Findelkind Kaspar Hauser, das bis heute noch Wissenschaftler, Kriminalisten, Schriftsteller, Dichter und Filmemacher beschäftigt. Heute steht in der Stadt ein Denkmal von Kaspar Hauser. Lage der beiden Solarparks Beide Photovoltaikanlagen befinden sich südlich bzw. südwestlich des Ansbacher Ortsteils Gösseldorf entlang der Bahnlinie Treuchtlingen-Würzburg und Autobahn A6. Die Solaranlagen Brodswinden teilen sich auf drei nebeneinander liegende Solarfelder um den Schnittpunkt zwischen Bahnschiene und Autobahn auf. Die Solaranlagen befinden sich damit innerhalb des im 32 (3) EEG vorgeschriebenen 110 m-streifens neben Schienenwegen oder Autobahnen. Die Betreibergesellschaften haben mit den Eigen - tümern der Grundstücke entsprechende Pachtverträge geschlossen. Die Pachtverträge haben eine Grundlaufzeit von 20 Jahren. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit hat die Beteiligungsgesellschaft die Option auf mehrmalige Vertragsverlängerungen nach ihrer Wahl um jeweils ein Jahr bis zu einer Goldbeck Selb Brodswinden/Ansbach Barth Gesamtdauer von 30 Kalenderjahren nach dem Jahr der Erstinbetriebnahme. Zusätzlich werden be - schränkt persönliche Dienstbarkeiten bestellt. Barth 3 Die Stadt Barth in Mecklenburg-Vorpommern liegt am südlichen Ufer des Barther Boddens, nördlich von Barth verläuft die Halbinsel Fischland Darß-Zingst. Im Amtsgebiet Barth leben Einwohner, davon in der Stadt Barth selbst (Daten per ). Die Stadt hat sowohl einen Hafen und als auch Anschluss an den Ostseeflughafen Stralsund Barth. Barth ist über die Bundesstraße 105 die acht Kilometer südlich der Stadt verläuft gut an die nächstgrößeren Städte Rostock und Stralsund angebunden. Frankfurt/Oder Ermlitz (Schkopau) N9 2 Quellen: Internetpräsenz der Stadt Ansbach und 3 Quellen: Internetpräsenz der Stadt Barth und

27 PROSPEKTNACHTRAG N10 Lage des Solarparks Die Photovoltaikanlage liegt nordwestlich des Stadtgebietes Barth im Gewerbe- und Industriegebiet Am Betonwerk. Es handelt sich hierbei um eine Gewerbefläche. Die Betreibergesellschaft hat mit dem Eigentümer des Grundstückes einen entsprechenden Pachtvertrag geschlossen. Der Pachtvertrag hat eine Grundlaufzeit von 20 Jahren. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit hat die Beteiligungsgesellschaft die Option auf mehrmalige Vertragsverlängerungen nach ihrer Wahl um zuerst vier und danach um weitere drei Jahre. Zusätzlich werden beschränkt persönliche Dienstbarkeiten bestellt. Technische Beschreibung der zusätzlich erworbenen Solarparks Leistungsmerkmale Die drei weiteren erworbenen Photovoltaikanlagen Brodswinden, Ansbach sowie Barth haben eine Gesamtnennleistung von rund 17 MWp. Solarmodule Für die Photovoltaikanlagen in Brodswinden und Ansbach werden wie bereits bei den Parks in Frankfurt/Oder, Selb und Ermlitz Dünnschicht - module der Firma First Solar verbaut. Tabellarische Übersicht der technischen Daten Bei der Photovoltaikanlage Barth werden Sunmodule Plus SW 245 poly der Solarworld AG verbaut. Die Zellen der Sunmodule liegen hinter einer Schutzverglasung aus gehärtetem Glas und sind in transparentem Ethylen-Vinyl-Acetat eingebettet. Rückseitig sind die Module mit einem hochwertigen Folienverbund versiegelt. Die Module der SolarWorld AG unterliegen strengen Qualitätskontrollen und Testverfahren und sind nach weltweit anerkannten Normen u.a. der IEC 4 und UL 5 zertifiziert. Alle verwendeten Materialien werden vor Zulassung in Zusammenarbeit mit externen Instituten getestet. Darüber hinaus werden vom Unternehmen regelmäßige Leistungstests auf Sicherheit, Belastbarkeit und Lebensdauer durch - geführt. Dazu gehören auch Lebensdauertests in Klimakammern, die Prüfung der Ammoniakbeständigkeit und Korrosionstests im Salznebel. Verkabelung Für die beiden Solarparks Brodswinden und Ansbach gelten die Ausführungen des Prospektes auf Seite 52. Beim Solarpark Barth wird eine unternehmenseigene Verkabelung der Reihe SolarWorld Suncable verbaut. Die verzinnten Kupferleiter sind doppelt iso- Brodswinden Ansbach Barth Grundstücksgröße in ha (gerundet) Modultyp First Solar FS 380 First Solar FS 385 Sun Module Plus SW245 poly First Solar FS 385 Dünnschicht Dünnschicht Polykristallin Gewicht pro Modul 12 kg 12 kg 21,2 kg Maße (LxBxH) x 600 x 6,8 mm x 600 x 6,8 mm x x 31 mm Anzahl Module Leistungsklasse Modul 80 bzw. 85 Wp 85 Wp 245 Wp Zertifizierungen IEC 61646, IEC 61730, IEC 61646, IEC 61730, IEC 61215, IEC CE-Zertifizierung, CE-Zertifizierung, CE-und UL-Zertifizierung Schutzklasse Schutzklasse Gesamtleistung (gerundet) 3 MWp 4 MWp 10 MWp kalk. Degradation p.a. 0,50% 0,50% 0,20% 4 IEC = Internationale Elektrotechnische Kommission, kurz: IEC ist eine internationale Normungsorganisation mit Sitz in Genf für Normen im Bereich der Elektrotechnik und Elektronik. 5 UL = Underwriters Laboratories wurde 1894 gegründet und ist eine unabhängige Organisation, die Produkte hinsichtlich ihrer Sicherheit untersucht und zertifiziert.

28 PROSPEKTNACHTRAG Tabellarische Übersicht der technischen Daten Brodswinden Ansbach Barth Anzahl Wechselrichter am Standort erfolgt nach Fälligkeit, wobei die Fälligkeit an den Einliert und durch die Verwendung spezieller Kunststoffmischungen bei der Isolierung sehr haltbar und gegenüber äußeren Einflüssen wie UV-Strahlung, Ozon, Temperatur oder Chemikalien sehr beständig. Für die Kommunikationsleitungen zur Auslesung der Daten werden Lichtwellenleitungen verbaut. Wechselrichter Bei den neu erworbenen Solarparks Brodswinden, Ansbach und Barth kommen ebenfalls Zentralwechselrichter der Firma SMA vom Typ Sunny Central CP outdoor zum Einsatz. Modultragegestelle Bei den Solarparks Brodswinden und Ansbach werden die hauseigenen Gestelle von BELECTRIC verbaut. Bei Ansbach und Brodswinden werden jeweils zehn Module übereinander montiert. Der Modulneigungswinkel bei beiden Solaranlagen beträgt 20. Bei dem Solarpark Barth werden Gestelle der Firma Mounting Systems verbaut. Die Gestelle sind vollständig aus Aluminium und Edelstahl gefertigt. Auf einen Tisch werden 6x4 Module montiert. Umzäunung Für die beiden Solarparks Brodswinden und Ansbach gelten die Ausführungen des Prospektes auf Seite 54. Beim Solarpark Barth werden Zäune mit Übersteigschutz mit einer Höhe von insgesamt ca. 2,30 Meter installiert. Die Zäune verfügen über einen Bodenabstand für einen Durchlass von Kleintieren Typ: Zentralwechselrichter SC800 CP outdoor SC800 CP outdoor SC760 CP outdoor Hersteller 25 C 50 C Wirtschaftliche Beschreibung Wie vorhergehend in der Ergänzung zum Kapitel 6 beschrieben, werden die ursprünglich zum beschlossenen Solarkürzungen grundsätzlich beibehalten vorbehaltlich der endgültigen Zustimmung des Bundestages und Bundesrates. Die in der Fondskalkulation zu Grunde liegenden Entgeltsätze bleiben nach Kenntnis der Anbieterin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung somit erhalten. Realisierungsgrad Die Fondsgesellschaft, die GSI Solarfonds Drei GmbH & Co. KG, Gräfelfing, erwarb weiterhin von der BELECTRIC Solarkraftwerke GmbH mit Verträgen vom die Kommanditanteile an den Beteiligungsgesellschaften Photovoltaikkraftwerk Brodswinden GmbH & Co. KG, Photovoltaikkraftwerk Ansbach GmbH & Co. KG. Die Verträge sind inhaltlich deckungsgleich mit den Verträgen, die für das Startportfolio abgeschlossen wurden. Außerdem erwarb die Fondsgesellschaft mit Kaufvertrag vom von der Solarparc AG die Kommanditanteile an der Solarparc Projekt III GmbH & Co. KG. SMA Solar Technology AG 880 kva / 800 kva 880 kva / 800 kva 836 kva / 760 kva Die Zahlung der jeweiligen Kaufpreise für den Kommanditanteil der Gesellschaften der Anlagen in Goldbeck, Selb, Ermlitz und Frankfurt /Oder in Höhe von je erfolgte am Zum gleichen Datum erfolgte auch die Einzahlung des geforderten Eigenkapitals in die Gesellschaften, womit der Ankauf der entsprechenden Gesellschaften vollzogen ist. Die Zahlung des Kaufpreises für die Kommanditanteile der Gesellschaften der drei Anlagen in Ansbach und Barth N11

29 PROSPEKTNACHTRAG N12 tritt von bestimmten Bedingungen geknüpft ist (siehe Ergänzungen zu Kapitel 14 in diesem Nachtrag). Darüber hinaus wurden durch die jeweilige Beteiligungsgesellschaft (Brodswinden und Ansbach) die Generalunternehmerverträge mit der BELECTRIC Solarkraftwerke GmbH für die Errichtung der PV- Anlagen und jeweils ein Betriebsführungsvertrag vereinbart. Die Verträge sind mit den Verträgen für das Startportfolio weitgehend gleichlautend. Die Solarparc Projekt III GmbH & Co. KG hat mit der SolarWorld AG (Barth) einen Generalunternehmervertrag für die Errichtung der Photovoltaikanlage sowie mit der Solarparc AG einen Betriebsführungsvertrag abgeschlossen. Einzelheiten können diesem Nachtrag in den Erläuterungen zum Kapitel 14 Vertragliche Grundlagen entnommen werden. Die oben beschriebenen Verträge sind ebenfalls Gegenstand der Due Diligence. Des Weiteren wird im Prospekt auf Seite 55 hinsichtlich weiterer Informationen auf das Kapitel 13 verwiesen. Richtigerweise muss hier ein Verweis auf die Aussagen in Kapitel 14 Vertragliche Grundlagen erfolgen. Höhe der Produktion/Einspeisung Das Gesamtportfolio der Photovoltaikanlagen des GSI Solarfonds Deutschland 3 verfügt über eine Gesamtnennleistung von rund 31,5 MWp und produ ziert voraussichtlich nach Fertigstellung und vorgenommenem Netzanschluss durchschnittlich 1.004,35 kwh/kwp jährlich. Das führt bei einem Einspeisetarif in Höhe von 18,76 Cent pro kwh (Konversionsfläche) bzw. 17,94 Cent pro kwh (Freifläche) zu einem anfänglichen jährlichen Erlös von prognostiziert rund T Im Wesentlichen basieren die Annahmen auf den Verifizierungen der auf den nachfolgenden Seiten dieses Nachtrages beschriebenen Gutachten. In der Prognoserechnung des Fonds wird davon ausgegangen, dass der Energieertrag der Dünnschichtmodule im Zeitablauf aufgrund Alterung, Hitze und Kälte ab 2014 um 0,5% p.a. und die polykristallinen Module ab 2014 um 0,2% p.a. zurückgehen (Degradation). Wartungs- und Betriebsführungsvertrag Die Beteiligungsgesellschaften der zusätzlich erworbenen Solaranlagen Brodswinden und Ansbach haben mit dem Betriebsführer, BELECTRIC, Kolitzheim, jeweils einen weitgehend inhaltlich deckungsgleichen Vollwartungs- und Betriebsführungsvertrag abgeschlossen, wie er für die Solarparks des Startportfolios abgeschlossen wurde. Die Beteiligungsgesellschaft der Solaranlage in Barth hat mit der Solarparc AG einen Vertrag zur Betriebsführung mit einer grundsätzlichen Laufzeit bis abgeschlossen. Der Vertrag sieht u. a. regelmäßige Funktionsüberwachungen, In - spek tionen und Wartungen aller Bauteile und ggf. Störungsbeseitigungen vor. Der Betriebsführer wird gegenüber der Beteiligungsgesellschaft regelmäßig Berichte erstellen und er ist der Ansprechpartner für die Netzgesellschaft. Darüber hinaus ist er mit der Grünpflege, dem Winterdienst und der Bewachung der Anlage betraut. Versicherungen Hinsichtlich der Solarparks Brodswinden und Ansbach gelten die Aussagen im Prospekt Seite 56. Für den Solarpark Barth wurde seitens des Generalunternehmers eine Baustellenhaftpflichtversicherung abgeschlossen. Die Beteiligungsgesellschaft wird eine Haftpflicht-, Betriebsunterbrechungs- und Allgefahrenversicherung abschließen. Darüber hinaus liegt ein Angebot zum Abschluss einer Ertragsgarantieversicherung über zehn Jahre vor. Für die Unterhaltung aller derzeitig im Portfolio befindlichen Solarparks wurden anfänglich folgende Positionen und Beträge kalkuliert: - Versicherungspaket: T 102 p. a. (inklusive Angebotsbeitrag Ertragsgarantieversicherung) - Wartung und Betriebsführung, inkl. Landschaftspflege und Sicherheit für die Parks des derzeitigen Portfolios: anfänglich T 367,4 p. a. (gemäß dem Vollwartungs- und Betriebsführungsvertrag mit BELECTRIC und SolarWorld AG).

30 PROSPEKTNACHTRAG Gutachten I Brodswinden Ansbach Barth Gutachter Ingenieurbüro Bergmann Ingenieurbüro Bergmann Dr. Littmann Consulting Gutachten vom Mittlere jährl. Globalstrahlung (kwh/m 2 ) horizontal Mittlerer spezifischer Jahresertrag (kwh/kwp) Ertragsgutachten Die Prognoserechnung stützt sich auf die jeweiligen im Vorfeld erstellten Ertragsgutachten. Die Ergebnisse sind vorstehend tabellarisch aufgeführt. Für die Solaranlage Barth wurden Gutachten von der Dr. Littmann Consulting und von der meteocontrol GmbH eingeholt. Dr. Littmann Consulting (DLC) DLC, ein unabhängiges, international tätiges Gutachter- und Beraterunternehmen für die Wind- und Solarenergie, wurde 2003 gegründet. Hauptsächlich erstellt das Unternehmen weltweit Ertragsprogno ,67 Performance Ratio 84,70% 84,00% 83,50% Gutachten II Brodswinden Ansbach Barth Gutachter Fraunhofer Institut Fraunhofer Institut meteocontrol Gutachten vom Mittlere jährl. Globalstrahlung (kwh/m 2 ) horizontal Mittlerer spezifischer Jahresertrag (kwh/kwp) Performance Ratio 78,60% 78,40% 84,90% sen für Windparks und Photovoltaikanlagen. DLC ist Mitglied im Windgutachterbeirat des Bundesverbandes Windenergie und hat die Selbstverpflichtung der Ertragsgutachter/Qualitätssicherung für Solarfonds der UVS und des BSW anerkannt. meteocontrol GmbH (MC) MC, mit Hauptsitz in Augsburg, ist seit mehr als 30 Jahren im Bereich des Energie- und Wetterdatenmanagements tätig und unterhält heute auch internationale Zweigniederlassungen in Europa und USA. MC berät und betreut internationale und nationale Großprojekte, deren Gesamtinvestitionssummen in zwischen bei über 8 Milliarden liegen. Die nachfolgenden Werte der Gutachten des Frauenhofer Instituts für die Solarparks des Startportfolios ersetzen die Werte in der Tabelle auf Seite 54. Gutachten Fraunhofer Institut Frankfurt/Oder Goldbeck Selb Ermlitz-Mitte Ermlitz-Nord Spezifischer Jahresertrag (kwh/kwp) Performance Ratio 83,50% 85,70% 83,50% 83,40% 83,30% N13 Die nachfolgenden Werte des Mittelwertes der Performance Rate ersetzen die dargestellten Werde in der Tabelle auf Seite 51. Tabellarische Übersicht der technischen Daten Frankfurt/Oder Goldbeck Selb Ermlitz-Mitte Ermlitz-Nord Performance Ratio (Mittelwert beider Gutachten) 84,30% 86,10% 84,10% 84,50% 84,50%

31 PROSPEKTNACHTRAG ERGÄNZUNG/AKTUALISIERUNG ZUM KAPITAL 9 DIE PARTNER AB SEITE 58 N14 Bei der Verkäuferin der Kommanditanteile an Beteiligungsgesellschaften der Solaranlagen Ansbach und Brodswinden handelt es sich wie bei den Solaranlagen des Startportfolios um die BELEC- TRIC Solarkraftwerke GmbH, die wiederum gleichzeitig Generalunternehmerin ist. Verkäuferin der Kommanditanteile an der Beteiligungsgesellschaft der Photovoltaikanlage in Barth ist die Solarparc AG. Generalunternehmerin und somit betraut mit der schlüsselfertigen Errichtung der Photovoltaikanlage Barth ist die SolarWorld AG. Die Solarparc AG, mit Hauptsitz in Bonn, wurde im Jahre 1993 noch unter dem Namen Asbeck Immobilien GmbH gegründet. Fünf Jahre später erfolgte die Umbenennung des Unternehmens in die Asbeck Immobilien- und Kraftwerksgesellschaft mbh. Eine weitere Umfirmierung fand in 2000 statt, die neue Firma lautete WindWelt GmbH, der Börsengang folgte im Juni Den heutigen Namen erhielt das Unternehmen schließlich im Juni Die Aktien der Solarparc Aktiengesellschaft sind für den Börsenhandel im Regulierten Markt der Börse Düsseldorf zugelassen. Die Solarparc AG kann auf eine zehnjährige Projekt- und Betriebserfahrung von regenerativen Kraftwerksanlagen mit Schwerpunkt auf Solar- und Windenergie zurück blicken. Sie deckt dabei sämtliche notwendige Dienstleistungen auf diesem Gebiet ab. Dazu gehören Projektierung, Betriebsführung, Konzeption sowie die Vermarktung. Die Solarparc AG betreibt ebenfalls eigene Anlagen zur Stromerzeugung. Größter Aktieninhaber der Solarparc AG ist die Solar- World AG. Die Solarworld AG hatte gegenüber den Altaktionären am eine freiwilliges Übernahmeangebot bzw. Tauschangebot der Aktien der Solarparc AG gegen Aktien der SolarWorld AG ausgesprochen. Im Februar 2012 konnte seitens der Solarworld bereits die Schwelle von 95% der Stimmrechtsanteile der Solarparc AG überschritten werden. Ende März 2012 veröffentlichte Solarworld AG, dass die verbliebenen Aktionäre eine Barabfindung erhalten sollen (sogenanntes Squeeze out - Verfahren). SolarWorld AG hat seinen Hauptsitz ebenfalls in Bonn. Der weltweit aktive Konzern beschäftigt gemäß Geschäftsbericht 2011 des Unternehmens rund Mitarbeiter an Standorten in Deutschland, Spanien, Frankreich, Südafrika, Asien und USA. Das Unternehmen wurde 1998 gegründet, der Börsengang erfolgte in Der Fokus des Unternehmens liegt bei der Herstellung und dem Vertrieb kris talliner Solarstromtechnologie. Die größten Fertigungen unterhält der Konzern in der sächsischen Universitätsstadt Freiberg und in Hillsboro im Bundesstaat Oregon/USA. Die Aktien der SolarWorld AG werden zu rund 28% vom Vorstandsvorsitzenden, Herrn Frank Asbeck, gehalten. Herr Asbeck ist zugleich Vorstandsvorsitzender der Solarparc AG. Der Rest der Aktien liegt im Streubesitz (rund 71%) und im Eigenbestand der AG (rund 1%). Im Geschäftsjahr 2011 musste SolarWorld AG einen Konzernverlust in Höhe von rund 299 Mio. ausweisen. Als Gründe für das Ergebnis werden seitens des Vorstandes das global gedämpfte Wachstum sowie das weltweite Überangebot durch die Expansion chinesischer Hersteller und der daraus resultierende Preisverfall für Module genannt. Zusätzlich trug die starke politische Verunsicherung wie aktuell in Deutschland zu dem Ergebnis bei. Somit konnte der Umsatz des Vorjahres nicht erreicht werden. Der Vorstand des Unternehmens gibt in seiner Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung an, dass durch die Erschließung neuer Märkte vor allem in Asien und Afrika und den Absatzsteigerungen im Auslandsgeschäft die Produktionskapazitäten ausgelastet werden sollen. Des Weiteren sollen Kosten weiter gesenkt werden und Innovationen aus der konzerneigenen Forschung und Entwicklung in die Produktion überführt werden. Durch die Integration der Solarparc AG in den Konzern kann Solar-

32 PROSPEKTNACHTRAG World zudem das Geschäft mit schlüsselfertigen Solarparks für sich nutzen, um neue Märkte zu erschließen. Im 1. Quartal 2012 wurde ein Konzernergebnis in Höhe von 7,2 Mio. (Q1 2011: 12,5 Mio.) ausgewiesen. Die SolarWorld AG ist im Technologieindex TecDAX, im ÖkoDAX sowie im Nachhaltigkeitsindex NAI ge - listet. Vertrag/zu erbringende Leistungen Die nachstehenden Erläuterungen ergänzen die Ausführungen im Prospekt Seite 58/59. BELECTRIC verpflichtet sich zusätzlich zu den bereits im Startportfolio befindlichen Solarparks gemäß der Generalunternehmerverträge mit den Beteiligungsgesellschaften Photovoltaikanlage Brodswinden GmbH & Co. KG und Photovoltaikanlage Ansbach GmbH & Co. KG (siehe dazu Erläuterungen zu Kapitel 14 im Prospekt und die Ergänzungen zum Kapitel 14 in diesem Nachtrag) zur Planung, Lieferung, schlüsselfertigen Errichtung und Inbetriebnahme von Solarkraftwerksanlagen mit einer Leistung von insgesamt ca. 6,9 MWp. Hierin sind sämtliche Lieferungen und Leistungen enthalten, die zur Erfüllung der vorgenannten Verpflichtungen erforderlich sind. Die Vergütung erfolgt nach einem festen Pauschalpreis gemittelt in Höhe von 1.687,18 pro kwp. Mit dem vereinbarten Pauschalfestpreis sind alle notwendigen Komponenten und Arbeiten abgegolten. Die Höhe des Pauschalpreises orientiert sich am spezifischen Leistungswert der jeweiligen Solarparks, der über den Durchschnitt von zwei neu zu erstellenden Gutachten des Ingenieurbüros Bergmann und des Fraunhofer Institutes zu belegen ist. Die SolarWorld AG verpflichtet sich gemäß des Generalunternehmervertrages mit der Beteiligungsgesellschaft Solarparc Projekt III GmbH & Co. KG (siehe dazu Erläuterungen zu Kapitel 14 dieses Nachtrages) zur Planung, Lieferung, schlüsselfer - tigen Errichtung und Inbetriebnahme von Solarkraftwerksanlagen mit einer Leistung von insgesamt 10,2 MWp. Hierin sind sämtliche Lieferungen und Leistungen enthalten, die zur Erfüllung der vorge- nannten Verpflichtungen erforderlich sind. Die Vergütung erfolgt nach einem festen Pauschalpreis in Höhe von 1.660,00 pro kwp. Mit dem vereinbarten Pauschalfestpreis sind alle notwendigen Komponenten und Arbeiten abgegolten. Die Höhe des Pauschalpreises orientiert sich am spezifischen Leis tungswert der jeweiligen Solarparks, der über den Durchschnitt von zwei neu zu erstellenden Gutachten von DLC Dr. Littmann Consulting und meteocontrol GmbH zu belegen ist. Übersicht der zu Grunde gelegten Werte der zusätzlich erworbenen Solarparks: Projekt Anlagenertrag* kwh/kwp Brodswinden 1.038,00 Ansbach 1.039,50 Barth 992,84 * Mittelwert beider Gutachten Garantien/Gewährleistungen Für die beiden in Ansbach errichteten und betriebenen Parks gelten die Ausführungen des Verkaufs - prospektes zu Garantien und Gewährleistungen der BELECTRIC sowie des Wechselrichterherstellers SMA für das Startportfolio. Für die Photovoltaikanlage in Barth übernimmt die SolarWorld AG für ihre Solarmodule eine Produktgarantie für die Dauer von 10 Jahren. Für die Wechselrichter gibt es seitens des Herstellers SMA eine Produktgarantie über 5 Jahre. Darüber hinaus gewährt SolarWorld AG eine Modulleistungsgarantie. Solar- World garantiert, dass die tatsächliche Leistung der Solarmodule im ersten Jahr des Produktionsbetriebes mindestens 97% der Nennleistung betragen und ab dem zweiten Jahr des Produktbetriebes jährlich um nicht mehr als 0,7% der Nennleistung ab - nehmen wird, so dass die tatsächliche Nennleis tung im 25. Betriebsjahr mindestens 80,2% be trägt. Sonstige Beratungsfirmen Mit der technischen Due Diligence der beiden neu erworbenen Solaranlagen von BELECTRIC in Ansbach ist wie beim Startportfolio das Ingenieur - büro Dr. Bergmann betraut worden. N15

33 PROSPEKTNACHTRAG N16 Mit der technischen Due Diligence der Solaranlage Barth wurde die Enerparc AG beauftragt. Die Enerparc AG mit Sitz in Hamburg ist ein international ausgerichtetes Unternehmen, welches im Bereich der Projektierung, Planung, Errichtung und Betriebs - führung von Photovoltaikanlagen tätig ist. Gemäß Unternehmensangaben hat die Enerparc AG bereits mehr als 400 Megawatt installierter Solarstromleistung in Deutschland und im europäischen Ausland, ebenso wie in den USA und Asien entweder als Generalunternehmer oder Dienstleister an das Netz angeschlossen. 6 Netzbetreiber Die Einspeisung des erzeugten Stroms erfolgt in das Netz der jeweils vor Ort ansässigen Netzbetreiber und können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Übersicht der Standorte Brodswinden Ansbach Barth Vorstellung N-ERGIE Netz GmbH Netzbetreiber N-ERGIE Netz GmbH N-ERGIE Netz GmbH EON edis AG Die N-ERGIE Netz GmbH mit Sitz in Nürnberg wurde am als 100-prozentige Tochtergesellschaft der N-ERGIE Aktiengesellschaft gegründet, die Geschäftstätigkeit wurde zum aufgenommen. Die Netzregion erstreckt sich über große Teile Mittelfrankens sowie über Teile von Unterfranken, Oberbayern, Schwaben, Oberpfalz sowie Randbereiche von Baden-Württemberg. Das Stromnetz der N-ERGIE Netz GmbH hat eine Gesamtlänge von über Kilometer, im Netzgebiet wohnen rund 1,1 Mio. Einwohner. Die N-ERGIE AG -ebenfalls mit Sitz in Nürnbergwurde im März 2000 von den Städtischen Werken Nürnberg GmbH und der Thüga AG, München, gegründet und ging aus der Fusion der regionalen Unternehmen EWAG Energie und Wasserversorgung Aktiengesellschaft, Fränkisches Überlandwerk AG und MEG Mittelfränkische Erdgas GmbH hervor. Die Städtischen Werke Nürnberg GmbH sind zu 60,2% der Aktien und die Thüga AG 39,8% der Aktien beteiligt. 7 E.ON edis AG Die E.ON edis AG mit Sitz in Fürstenwalde ist einer der größten Energiedienstleister in Deutschland. Das Netz der E.ON edis AG erstreckt auf große Teile von Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Das Unternehmen betreibt auf rund km² mehr als km Hochspannungsleitungen, rund km Mittelspannungsleitungen und ca km Niederspannungsleitungen. Zu ihren Kunden gehören mehr als zwei Millionen Menschen in beiden Bundesländern. Die E.ON Energie AG als Mehrheitsgesellschafterin der E.ON edis AG hält 70,2% der Kapitalanteile (Stand September 2010). Die kommunalen Aktienanteile addieren sich auf insgesamt 28,5%. Das schwedische Energieunternehmen E.ON Sverige AB ist im Besitz der übrigen 1,3% der Aktien. Die E.ON Energie mit Sitz in München führt die regionale Einheit Deutschland. Von dort wird das operative Geschäft in den Bereichen Netz, Vertrieb und Service gesteuert. 8

34 PROSPEKTNACHTRAG ERGÄNZUNGEN ZU KAPITEL 11 INVESTITIONS- UND FINANZIERUNGSPLAN AB S. 66 Der nachfolgende konsolidierte Investitions- und Finanzierungsplan ersetzt den auf S. 66 im Prospekt dargestellten Plan. Er wurde basierend auf der Situation nach Abschluss des Kaufvertrages über die weiteren Solarprojekte zum erstellt. Prognose: Konsolidierter Investitions- und Finanzierungsplan inkl. Beteiligungsgesellschaften Mittelverwendung und Mittelherkunft in in in % in % GSI Solarfonds 3 der GIK des EK A. Mittelverwendung 1. Anschaffungskosten Herstellungskosten Photovoltaikanlage ,13% 365,64% Bauzeitzinsen 0 0,00% 0,00% ,13% 365,64% 2. Fondsabhängige Kosten 2.1 Vergütungen Beratungskosten ,12% 4,48% Vermittlung des Kommanditkapitals ,49% 10,00% Platzierungsgarantie ,37% 1,47% Konzeption/Marketing ,72% 6,90% Mittelverwendung/Treuhand ,04% 0,16% ,74% 23,01% 2.2 Nebenkosten der Vermögensanlage Bankgebühren ,95% 3,82% ,95% 3,82% 3. Sonstiges Rechtliche/Technische Beratung ,29% 1,16% Anlaufkosten Fondsgesellschaft ,13% 0,53% Steuerberatungskosten ,06% 0,25% ,48% 1,93% 4. Liquiditätsreserve ,70% 6,81% Gesamtinvestitionskosten (GIK) ,00% 401,22% B. Mittelherkunft 1. Eigenkapital Kommanditkapital ,92% 100,00% N17 2. Fremdkapital Darlehen ,08% 301,22% Gesamtfinanzierung ,00% 401,22% 1 Vergütungen für die Abieterin und ihr nahestehende Gesellschaften 6 Quelle: 7 Quellen: und 8 Quellen: und

35 PROSPEKTNACHTRAG N18 Mittelverwendung Herstellungskosten Photovoltaikanlage Die Fondsgesellschaft hat mit Datum vom einen Kaufvertrag über 100% der Kommanditanteile von drei weiteren Beteiligungsgesellschaften abgeschlossen. Dabei handelt es sich um zwei Gesellschaften mit Solarparks in Ansbach (Brodswinden ist ein Ortsteil von Ansbach) und eine Gesellschaft mit einem Solarpark in Barth. Die beiden Gesellschaften mit den Solarparks in Ansbach sind mit einem eingezahlten Kapital von ausgestattet, die Gesellschaft mit dem Solarpark in Barth hat eine ausstehende Kapitaleinlage von 500. Für die Solarkraftwerke in Ansbach besteht mit der Firma BELECTRIC ein Generalunternehmervertrag, das Kraftwerk in Barth wurde durch die Firma Solarparc AG entwickelt und durch die Firma SolarWorld erstellt. Die Inbetriebnahme der Kraftwerke erfolgte zum Die Erstellung der Anlagen erfolgt zu einem Festpreis wie folgt: Standort Preis pro kwp Anlagengröße Preis gesamt Für alle Standorte zusammen ergibt sich somit eine Anlagengröße von ,84 kwp bei einem Gesamtpreis von Neben den Gestehungskosten der Anlagen werden in den Beteiligungsgesellschaften ungedeckte Verbindlichkeiten von ca übernommen. Unter Berücksichtigung dieser Verbindlichkeiten ergeben sich somit die ausgewiesenen Gesamtherstellungskosten von in in kwp in Brodswinden 1.712, , Ansbach 1.668, , Barth 1.660, , Tranche , Tranche 1 (Startportfolio) , Fondsportfolio , Bauzeitzinsen Da bis zum noch keine Zahlungen an den Generalunternehmer geleistet wurden und die Anlagen außer Ermlitz-Mitte, Brodswinden und Barth ab dem bereits Strom einspeisen, müssen keine Bauzeitzinsen mehr berücksichtigt werden. Beratungskosten Aufgrund der Erweiterung des Portfolios haben sich sowohl die internen Kosten der GSI als auch die externen Beratungskosten erhöht. Daher wurde vereinbart, die einmalige pauschale Vergütung auf zu erhöhen. Vermittlung des Kommanditkapitals Der letzte Satz wird hier ersetzt durch: In der vor - liegenden Investitionsrechnung werden somit in Ansatz gebracht. Platzierungsgarantie M.M.Warburg & CO KGaA erweitert ihre Platzierungsgarantie auf voraussichtlich insgesamt Die GSI Fonds GmbH & Co. KG er - weitert ihren garantierten Betrag auf Die Gebühr für diese Platzierungsgarantie beträgt 1,375% auf den garantierten Betrag. Somit entfällt auf M.M.Warburg & CO KGaA ein Betrag in Höhe von und auf die GSI Fonds GmbH & Co. KG ein Betrag in Höhe von Darüber hinaus ist geplant, mit M.M.Warburg & CO KGaA eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von zu vereinbaren. Mittelverwendung/Treuhand Aufgrund des höheren Volumens des Fonds erhält die KSO Treuhandgesellschaft mbh Steuerberatungsgesellschaft im Zusammenhang mit der erstmaligen Einrichtung der Treuhandverwaltung eine Einmalvergütung in Höhe von zzgl. USt. Bankgebühren Auf Grund der Aufstockung des gesamten Finanzierungsvolumens in der dargestellten Form wird auch mit erhöhten Bankgebühren kalkuliert. Diese beruhen auf Prognosen des Initiators und auf Angaben der finanzierenden Banken. Es wird mit Kosten von gerechnet.

36 PROSPEKTNACHTRAG Rechtliche / Technische Beratung Aufgrund der Erhöhung des Gesamtvolumens wurde auch die Kostenschätzung für die Rechtsberatungs-, Notarkosten und Kosten für die technische Beratung auf angepasst. Anlaufkosten Fondsgesellschaft Die Schätzung für die anteiligen Gesellschaftskos - ten der Fondsgesellschaft und Beteiligungsgesellschaften für das Jahr 2012 wurde auf Grund der Erweiterung des Portfolios auf angepasst. Steuerberatungskosten Auf Grund des erhöhten Volumens und der Aufstokkung der Beteiligungsgesellschaften erhöhen sich die Steuerberatungskosten für das Jahr 2012 auf Liquiditätsreserve Die Liquiditätsreserve erhöht sich auf Zusammenfassende Anmerkungen Die nachfolgenden Passagen ersetzen den Text zu diesem Absatz: Die Gesamthöhe der Provisionen beträgt Darunter fällt die Vermittlung des Kommanditkapitals in Höhe von und die Provision für die Platzierungsgarantien (ohne die Bearbeitungsgebühren) in Höhe von Im Rahmen der Investition und der Einwerbung von Eigenkapital sind Provisionen und Dienstleistungshonorare von voraussichtlich insgesamt an die Fondsinitiatorin zu zahlen. Im Einzelnen sind dies die Beratungskosten in Höhe von , die Eigenkapitalvermittlungsprovision in Höhe von (10% auf das vermittelte Eigenkapital), die Pauschale für Konzeption und Marketing in Höhe von , die Geschäftsbesorgungskosten hinsichtlich der Anlaufkosten in Höhe von sowie die Gebühr für die Stellung einer Platzierungsgarantie in Höhe von Bei einer Erhöhung des Fondsvolumens werden auch die vorgenannten Kosten entsprechend angepasst. Sonstige das Anlageobjekt selbst, seine Herstellung, seine Finanzierung, Nutzung oder Verwertung betreffende nicht im Prospekt dargestellte Vereinba- rungen zwischen wesentlichen Vertragspartnern bestehen nach Kenntnis der Anbieterin nicht. Mittelherkunft Der Abschnitt wird durch folgenden Text ersetzt: Der konsolidierte Finanzierungsplan sieht vor, dass die vorgestellten Solarparks zu mit Eigenkapital und zu mit Fremdkapital finanziert werden. Das Gesamtfinanzierungsvolumen beträgt somit Bei der Auf - stockung des Volumens werden sich diese Beträge entsprechend den Anforderungen der Projekte erhöhen. Wie aus der Darstellung der Mittelverwendung und Mittelherkunft für die Fondsgesellschaft zu erkennen ist, werden die Beteiligungsgesellschaften neben dem Fremdkapital mit Eigenkapital der Fondsgesellschaft in Höhe von finanziert. Eigenkapital Der Absatz auf Seite 71 wird wie folgt ersetzt: In der Prognoserechnung wurde aus Vereinfachungsgründen angenommen, dass das Eigenkapital ab dem zur Finanzierung der Projekte benötigt wird und daher durch eine Zwischenfinanzierung dargestellt wird. Für diese Zwischenfinanzierung wird mit einem Zinssatz von 4% p.a. kalkuliert. Der Zinssatz für diese Finanzierung ist variabel und wird monatlich neu festgelegt. Weiterhin wird angenommen, dass 1/3 des zu platzierenden Eigenkapitals in Höhe von bis zum von den Anlegern eingezahlt wird. Für diesen Anteil des Eigenkapitals wurde für 3 Monate mit einer Vorabverzinsung von 7% p. a. kalkuliert. Für das restliche Eigenkapital wird mit einem Finanzierungszins von 4% bis zum kalkuliert. Da die Ausschüttungsberechtigung der Investoren erst nach Eintritt in den Fonds zum Beginn des Folgemonats beginnt, ist auch eine Finanzierung des Eigenkapitals bei Einzahlungen nach dem bis zu einem Zinssatz von 7% kalkulatorisch berücksichtigt. Die Rückzahlung der Eigenkapital-Zwischenfinanzierung erfolgt sukzessive entsprechend der Einzahlung des Eigenkapitals. Bei Aufstockung des Portfolios und somit auch des Eigenkapitals erfolgt auch ggf. eine Aufstockung der Eigenkapital-Zwischenfinanzierung. N19

37 PROSPEKTNACHTRAG Prognose: Mittelverwendung und Mittelherkunft GSI Solarfonds Drei GmbH & Co. KG Mittelverwendung und Mittelherkunft in in in % GSI Solarfonds Drei GmbH & Co. KG des EK N20 A. Mittelverwendung 1. Anschaffungskosten Anschaffungskosten Beteiligungsgesellschaften ,05% Eigenkapitaleinlagen Beteiligungsgesellschaften ,00% Fremdkapital Die benötigte Finanzierung für die Solarkraftwerke erhöht sich auf Grund der Aufstockung des Volumens auf insgesamt Für die Finanzierung der Solarkraftwerke der ersten Tranche in Höhe von und der dazugehörigen Eigenkapitalzwischenfinanzierung in Höhe von liegen nun Finanzierungszusagen der Deutschen Kreditbank AG (DKB) vor. Weiterhin liegt für das Projekt Brodswinden ein verbindliches Finanzierungsangebot der DKB über vor. Für das Projekt Ansbach liegt ein unverbindliches Finanzierungsangebot über vor. Darüber hinaus liegt für das Projekt Barth ein Finanzierungsangebot der Sparkasse Bremen über langfristige Fremdkapitalmittel in Höhe von vor. Eine weitere ,05% 2. Fondsabhängige Kosten Beratungskosten ,48% Vermittlung des Kommanditkapitals ,00% Platzierungsgarantie ,47% Konzeption/Marketing ,90% Mittelverwendung/Treuhand ,16% ,01% 3. Sonstiges Rechtliche/Technische Beratung ,16% Anlaufkosten Fondsgesellschaft ,53% Steuerberatungskosten ,25% ,93% Gesamtinvestitionskosten (GIK) ,00% B. Mittelherkunft 1. Eigenkapital Kommanditkapital ,00% Gesamtfinanzierung ,00% Aufgrund von Rundungsdifferenzen können sich bei der Summation der oben dargestellten Zahlen Abweichungen ergeben. Aufstockung dieser Finanzierung bei der Sparkasse Bremen auf insgesamt 17,3 Mio. ist angefragt, aber noch nicht bestätigt. In der Prognoserechnung wird für das Projekt Barth mit langfristigen Fremdkapitalmitteln von kalkuliert. Für die Projekte Brodswinden, Ansbach und Barth wird insgesamt mit zusätzlichen Eigenkapital-Zwischenfinanzierungsmitteln von kalkuliert. Es ist geplant, insgesamt Eigenkapital-Zwischenfinanzierungsmittel in Höhe von ca aufzunehmen. Davon wurden bereits über ein Finanzierungsvertrag mit der DKB abgeschlossen. Von welcher Bank die darüber hinaus benötigte Eigenkapital-Zwischenfinanzierung in Anspruch ge - nommen wird, ist noch nicht endgültig entschieden. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Prospektnach-

38 PROSPEKTNACHTRAG trags wurde zur Finanzierung der ersten Tranche bereits Fremdfinanzierungsmittel von insgesamt abgerufen. Für die Prognoserechnung wurde aus Vereinfachungsgründen angenommen, dass die gesamten Finanzierungsmittel zum abgerufen werden. Die langfristige Fremdfinanzierung wird aufgeteilt auf je einen Kreditvertrag pro Beteiligungsgesellschaft. Die DKB und die Sparkasse Bremen werden die langfristige Finanzierung voraussichtlich ausschließlich aus KfW-Mitteln darstellen. Die indikativen Konditionen dieser Mittel sind wie folgt: Indikative Darlehenskonditionen (Prognose) DKB Sparkasse Bremen Laufzeit 18 Jahre 18 Jahre Zinssatz 2,95% 3,20% Zinsfälligkeit Quartalsende Quartalsende Tilgung gleich bleibende Raten gleich bleibende Raten pro Quartal nach einem pro Quartal nach einem tilgungsfreien Jahr tilgungsfreien Jahr Auszahlung 100% 100% Zinsbindung 10 Jahre 10 Jahre Restschuld 0 0 Bereitstellungsprovision 3% 3% Für den Zeitraum nach der ersten Zinsbindungsfrist wurde angenommen, dass die Zinsen für den Anschlusszeitraum 1 Prozentpunkt höher sind. N21

39 PROSPEKTNACHTRAG ERGÄNZUNGEN ZU KAPITEL 12 PROGNOSERECHNUNG AB S. 72 Prognose: Konsolidierte Prognoserechnung über 20 Jahre (in T ) N22 Jahre Stromerzeugungsperiode LIQUIDITÄTSRECHNUNG DER GESELLSCHAFTEN (KUMULIERT) Einnahmen Kommanditkapital Bankdarlehen Stromerlöse Guthabenzinsen Schlußzahlung Einnahmen gesamt Ausgaben Investitionsmaßnahmen Darlehensleistung Anlaufkosten Transaktion Betriebsführung/Wartung Pacht Gesellschaftskosten Ausschüttungen Betriebskosten Geschäftsbesorgung Veräußerungserlös für den Anleger Gewerbesteuer Ausgaben gesamt: Liquiditätsergebnis Liquidität p.a Bankkto./ Liquidität kumuliert Ausschüttungen in % des Beteiligungskapitals 0,00% 7,00% 7,00% 7,00% 7,00% 7,50% 7,50% 7,50% 7,50% 7,75% in % des Beteiligungskapitals kumul. 0,00% 7,00% 14,00% 21,00% 28,00% 35,50% 43,00% 50,50% 58,00% 65,75% HR-Ergebnis Fondsgesellschaft Darlehensstand STEUERLICHE RECHNUNG DER GESELLSCHAFTEN (KUMULIERT) Ertrag Stromerlöse Guthabenzinsen Liquidationsgewinn Gesamtertrag: Aufwand Abschreibungen Zinsen Bankdarlehen Anlauf- /Objektkosten Gesamtaufwand: Summe steuerliches Gesamtergebnis in % des Beteiligungskapitals -89,2% 4,6% 4,9% 5,2% 5,5% 10,7% 11,0% 11,3% 11,6% 11,9% in % des Beteiligungskapitals kumul. -89,2% -84,6% -79,7% -74,5% -68,9% -58,2% -47,3% -36,0% -24,4% -12,5% Aufgrund von Rundungsdifferenzen können sich bei der Summation der oben dargestellten Zahlen Abweichungen ergeben.

40 PROSPEKTNACHTRAG Veräuß. Gesamt vorgang in T ,75% 7,75% 7,75% 7,75% 7,75% 7,75% 9,00% 9,00% 29,25% 29,25% 29,25% 2,76% 220,76% 73,50% 81,25% 89,00% 96,75% 104,50% 112,25% 121,25% 130,25% 159,50% 188,75% 218,00% 220,76% N ,5% 11,2% 11,6% 12,1% 12,5% 13,0% 13,4% 13,9% 14,2% 14,0% 21,0% 2,1% 138,1% -1,0% 10,2% 21,9% 34,0% 46,5% 59,5% 72,9% 86,7% 101,0% 115,0% 136,0% 138,1%

41 PROSPEKTNACHTRAG N24 Erläuterung der Prognoserechnung Die vorstehende Prognoserechnung ersetzt die im Prospekt auf Seite 72/73 abgebildete Prognoserechnung. Stromerlöse Die kalkulierte Stromproduktion beträgt insgesamt ,8 MWh pro Jahr bei einer durchschnittlichen spezifischen Leistung von 1.004,34 kwh/kwp. Entsprechend dem Baufortschritt werden die bereits fertig gestellten Teile der Anlagen auch Strom einspeisen. In der Prognoserechnung wird aus Vereinfachungsgründen angenommen, dass die Anlagen Goldbeck, Frankfurt, Selb, Ermlitz-Nord und Brodswinden zum Strom einspeisen. Für die Anlagen Ermlitz-Mitte und Ansbach wird eine Einspeisung ab dem , für die Anlage Barth ab dem unterstellt. Für die Anlagen Brodswinden und Ansbach wird ab dem Jahr 2014 mit einer Degradation von 0,5% p.a. gerechnet. Für die Anlage in Barth, auf der poly - kristalline Module verbaut wurden, wird mit einer Degradation von 0,2% p.a. gerechnet. Darlehensleistung Nach Ablauf der Zinsbindung wird mit einem um 1% höherem Zinssatz gerechnet. Betriebsführung/Wartung Für die Anlagen in Brodswinden/Ansbach wurden Wartungs- und Betriebsführungsverträge mit BELECTRIC abgeschlossen, die mit 12 /kwp installierte Leistung vergütet werden. Diese Vergütung steigt ab dem Jahr 2014 um jährlich 1%. Zusätzlich wurde eine Beteiligung des Betriebsführers an den Mehrerlösen von 30% vereinbart. Mindererlöse werden mit Mehrerlösen der Folgejahre verrechnet. Für das Solarkraftwerk in Barth wurde ein Wartungsund Betriebsführungsvertrag mit der Firma Solarparc AG abgeschlossen, der zu Beginn mit einer Vergütung von 10,93 /kwp installierte Leistung vergütet wird. 5 Jahre nach Abschluss der Vereinbarung erhöht sich die Vergütung auf 14,04 /kwp. Diese Vergütung wird ab dem Jahr 2014 jährlich um 2% erhöht. Bei Über- oder Unterschreiten des prognostizierten Ertrages wird diese Vergütung angepasst. Dabei beträgt der Mehrerlösanteil des Betriebsführers 25%. Bei Mindererlösen reduziert sich die Vergütung maximal um 15% bis zum Jahr 5 und danach maximal um 12%. Bei der Mehrerlösbeteiligung gibt es keine Beschränkung. Pacht Auch die Anlagen in Brodswinden/Ansbach und Barth werden auf Grundstücken errichtet, die von den Beteiligungsgesellschaften gepachtet wurden. Bei den Anlagen in Ansbach erhöht sich die Pacht von insgesamt p.a. ab dem Jahr 10 um 3% p.a. Bei der Photovoltaikanlage in Barth wurde eine gleichbleibende Pachtzahlung von p. a. vereinbart. Für das Jahr 2012 sind die Pachtzahlungen entsprechend der Fertigstellung der Anlagen nur anteilig fällig. Gesellschaftskosten Auf Grund des erhöhten Volumens wurden diese Kosten wie folgt angepasst: Steuerberatungs-, Buchführungs-, Jahresabschluss- und Prüfungskos - ten werden mit insgesamt p.a. zzgl. USt., Managementversicherung werden mit p. a. angenommen. Geschäftsführungsvergütungen und Haftungsvergütungen an die Komplementärin fallen in Höhe von p.a. zzgl. USt. an, die Vergütung des Beteiligungstreuhänders beträgt p. a. zzgl. USt. Ausschüttungen Für die Fondslaufzeit 2012 bis 2032 wurde bezogen auf das Eigenkapital mit Ausschüttungen an die Investoren von 7% p.a. ansteigend auf 29,25% p. a. für die letzten drei Jahre kalkuliert. Ausschüttungen dürfen erst vorgenommen werden, wenn die Mindestreserve von insgesamt angespart wurde. In der Kalkulation wurde davon ausgegangen, dass dies bereits bis zum der Fall ist und somit die erste Ausschüttung zu diesem Termin erfolgen kann. Betriebskosten Für die Versicherungskosten (inkl. Ertragsgarantieversicherung) wurde nun mit jährlichen Kosten von p.a. für alle Anlagen kalkuliert. Bei diesen Kosten handelt es sich um geschätzte Kosten, die

42 PROSPEKTNACHTRAG auf Erfahrungswerten der Initiatorin beruhen. Der Eigenstromverbrauch, der ebenfalls von der Initiatorin geschätzt wurde, wird nun mit p.a. zzgl. USt. angesetzt. Gewerbesteuer Bei der Kalkulation der Gewerbesteuer wurde mit den Gewerbesteuerhebesätzen der Gemeinden kalkuliert, in den die Solaranlagen errichtet werden. Diese betragen zwischen 340 und 380%. Liquiditätsergebnis Die DKB als fremdfinanzierende Bank erwartet gemäß den vorliegenden Angeboten und Bedingun- gen eine Mindestliquiditätsreserve von Die Sparkasse Bremen erwartet gemäß dem vor - liegenden Angebot für die Finanzierung des Projektes in Barth eine Mindestliquiditätsreserve von , wovon direkt bei Aufnahme der Finanzierung aus Eigenmitteln zu erbringen sind. Insgesamt wird also eine Mindestliquiditätsreserve von gefordert, die zunächst angespart werden muss bevor die erste Ausschüttung erfolgen darf. N25

43 PROSPEKTNACHTRAG ERGÄNZUNGEN ZU KAPITEL 13 BETEILIGUNGSERFOLG UND SENSITIVITÄTSANALYSE AB S. 78 N26 Die nachfolgend abgebildete Kapitalflussrechnung ersetzt die auf Seite 78/79 im Prospekt dargestellte Rechnung. Sie wurde basierend auf der Situation nach Abschluss des Kaufvertrages für die weiteren Solarprojekte zum erstellt. Beteiligungserfolg Auf Grund der Erhöhung des Volumens fällt nun Prognose: Kapitalrückflussrechnung über 20 Jahre Jahre Stromproduktionsperiode RÜCKFLUSS INVESTOREN BEISPIELHAFT FÜR EINEN BETEILIGUNGSBETRAG VON Einzahlung Gewinnausschüttung Eigenkapitalrückzahlung Zwischensumme Steuerzahlungen Steueranrechnung Summe der Rückflüsse Gebundenes Kapital Haftungsvolumen Anteiliges Fremdkapital Steuerliches Ergebnis Investoren RÜCKFLUSS INVESTOREN BEISPIELHAFT FÜR EINEN BETEILIGUNGSBETRAG VON bereits voraussichtlich im Jahr 2023 die erste Steuerzahlung für die Investoren an. Da in der aktualisierten Kalkulation bereits mit Gewerbesteuern ab dem Jahr 2013 gerechnet wird, wird in der Prognoserechnung unterstellt, dass die Anleger auch in den Jahren von 2013 bis 2021 weitere Einkünfte aus Gewerbebetrieb beziehen, mit denen sie die anrechenbaren Gewerbesteuern nutzen können. Sollte dies nicht der Fall sein, verfallen die Anrechnungen für die Anleger. Einzahlung Gewinnausschüttung Eigenkapitalrückzahlung Zwischensumme Steuerzahlungen Steueranrechnung Summe der Rückflüsse Gebundenes Kapital Haftungsvolumen Anteiliges Fremdkapital Steuerliches Ergebnis Investoren Aufgrund von Rundungsdifferenzen können sich bei der Summation der oben dargestellten Zahlen Abweichungen ergeben.

44 PROSPEKTNACHTRAG Als prognostizierte Rendite nach der internen Zinsfußmethode/Internal Rate of Return (IRR) ergibt sich eine Renditekennziffer von 5,12% nach Steuern. Sensitivitätsanalyse Nachfolgend werden die Ergebnisse der Sensitivitätsanalyse, die sich auf Grund der Veränderung des Volumens ergeben erläutert. Im Gegensatz zum Prospekt wird nachfolgend der Mittelrückfluss bezogen auf das Eigenkapital vor Steuern dargestellt. Die Rendite ist wie im Prospekt eine Rendite nach Steuern bei einem unterstellten Einkommensteuersatz von 42% zzgl. Solidaritätszuschlag. Variation der Stromerlöse Die auf Grundlage der Gutachten ermittelten an - fänglichen jährlichen Stromerlöse der Photovoltaik - anlagen betragen T Bei einem um 5% reduzierten spezifischen Ertrag der einzelnen Anlagen betragen die prognostizierten jährlichen Stromerlöse T In diesem Fall lägen die prognostizierte Rendite bei 3,54% und der Gesamtrückfluss bei 186,9% bezogen auf das Eigenkapital. Sollte der spezifische Ertrag der einzelnen Anlagen jedoch 5% höher als in den Gutachten prognostiziert ausfallen, betrügen die jährlichen Stromerlöse T In diesem Fall lägen die prognostizierte Rendite bei 6,28% und der Gesamtrückfluss bei 246,1% Gesamt in T N

45 PROSPEKTNACHTRAG Sensitivitätsanalyse (Abweichungen von Prognosewerten) Auswirkungen auf prognostizierte Rendite nach Steuern bei einem Einkommensteuersatz von 42% zzgl. Soli. und Rückfluss in Prozent bezogen auf das Eigenkapital vor Steuern bei Abweichungen wesentlicher Einflussgrößen N28 Stromerlöse Zinssatz Degradation Rendite Rückfluss ab 10/2022 0,1 %/ 0,3 % 6,70 % 259,6 % 3,00 % 0,2 %/ 0,5 % 6,47 % 251,4 % 0,3 %/ 0,7 % 6,16 % 243,4 % 0,1 %/ 0,3 % 6,52 % 254,3 % T ,95 %/ 4,20 % 0,2 %/ 0,5 % 6,28 % 246,1 % 0,3 %/ 0,7 % 5,96 % 238,1 % 0,1 %/ 0,3 % 6,17 % 244,0 % 6,00 % 0,2 %/ 0,5 % 5,93 % 235,8 % 0,3 %/ 0,7 % 5,60 % 227,8 % 0,1 %/ 0,3 % 5,55 % 234,0 % 3,00 % 0,2 %/ 0,5 % 5,31 % 226,2 % 0,3 %/ 0,7 % 4,93 % 215,9 % 0,1 %/ 0,3 % 5,36 % 228,6 % T ,95 %/ 4,20 % 0,2 %/ 0,5 % 5,12 % 220,8 % 0,3 %/ 0,7 % 4,70 % 210,5 % 0,1 %/ 0,3 % 5,03 % 218,4 % 6,00 % 0,2 %/ 0,5 % 4,76 % 210,6 % 0,3 %/ 0,7 % 4,33 % 200,3 % 0,1 %/ 0,3 % 4,13 % 202,4 % 3,00 % 0,2 %/ 0,5 % 3,76 % 192,3 % 0,3 %/ 0,7 % 3,43 % 182,4 % 0,1 %/ 0,3 % 3,95 % 197,0 % T ,95 %/ 4,20 % 0,2 %/ 0,5 % 3,54 % 186,9 % 0,3 %/ 0,7 % 3,19 % 177,1 % 0,1 %/ 0,3 % 3,54 % 186,7 % 6,00 % 0,2 %/ 0,5 % 3,17 % 176,6 % 0,3 %/ 0,7 % 2,83 % 166,8 % Variation des Darlehenszinssatzes nach Auslaufen der Zinsbindung In der Prognoserechnung wurde angenommen, dass der Zinssatz der Finanzierungsmittel nach Auslaufen der Zinsbindung um 1 Prozentpunkt ansteigt. Dieser Zinssatz ist jedoch davon abhängig, wie sich die allgemeine Zinsentwicklung bis zu diesem Zeitpunkt entwickelt. Die tatsächlich zu diesem Zeitpunkt eingedeckten Zinssätze können durchaus niedriger oder auch höher als angenommen sein. In der Sensitivitätsanalyse wird daher nun alternativ dazu mit einem Zinssatz von 6% bzw. 3% für alle Finanzierungsmittel nach Auslaufen der Zinsbindung gerechnet. Beträgt der Zinssatz 3% nach Auslaufen der Zinsbindung, erhöht sich die Rendite auf 5,31% und der Gesamtrückfluss auf 226,2% bezogen auf das Eigenkapital. Bei einem Zinssatz von 6% nach Auslaufen der Zinsbindung verringert sich die Rendite auf 4,76% und der Gesamtrückfluss auf 210,6%. Variation der Degradation Mit der Degradation wird der Leistungsabfall der Photovoltaikmodule im Laufe der Zeit simuliert. In der Prognoserechnung wurde für Dünnschichtmodule eine Degradation von 0,5% und für polykristalline Module eine Degradation von 0,2% ab dem Jahr 2014 angenommen. In der Sensitivitätsanalyse wird nun unterstellt, dass diese Degradation alternativ 0,3% bzw. 0,7% bei den Dünnschichtmodulen und 0,1% bzw. 0,3% bei den polykristallinen Modulen beträgt. Bei einer unterstellten Degradation von 0,7% bzw. 0,3% würde die prognostizierte Rendite auf 4,70% und der Gesamtrückfluss auf 210,5% bezogen auf das Eigenkapital sinken. Wird die Degradation mit 0,3% bzw. 0,1% angenommen, führt dies zu einer prognostizierten Rendite von 5,36% und einem Gesamtrückfluss von 228,6%.

46 PROSPEKTNACHTRAG ERGÄNZUNG/AKTUALISIERUNG ZUM KAPITAL 14 VERTRAGLICHE GRUNDLAGEN AB SEITE 82 Anteilskaufverträge Brodswinden und Ansbach Die Fondsgesellschaft hat mit Verträgen vom von der BELECTRIC Solarkraftwerke GmbH (nachstehend BELECTRIC) die Kommanditanteile an den zwei Beteiligungsgesellschaften Photovoltaikkraftwerk Brodswinden GmbH & Co. KG und Photovoltaikkraftwerk Ansbach GmbH & Co. KG erworben. Die Verträge sind inhaltlich deckungsgleich und entsprechen weitgehend den Verträgen, die für das im Verkaufsprospekt dargestellte Startportfolio vereinbart wurden. Es werden nachfolgend deshalb nur die Abweichungen dargestellt. Gegenstand des Vertrags Im Rahmen der Anteilskaufverträge verkauft BELEC- TRIC der Fondsgesellschaft den Kommanditanteil an der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft (nachfolgend Kommanditanteil ). Gleichzeitig tritt die BELEC- TRIC der Fondsgesellschaft den Kommanditanteil unter der aufschiebenden Bedingung ab, dass der ge - samte Kaufpreis bei Fälligkeit in voller Höhe geleis tet wurde. Der Kaufpreis wird allerdings nur fällig, wenn die fremdfinanzierende Bank Finanzierungsbereitschaft erklärt hat und eine Legal Due Diligence bestätigt hat, dass der von der Anlage produzierte Strom mit 0,1794 vergütet werden wird und keine wesentlichen Bedenken im Hinblick auf die abgeschlossenen Verträge und die vorliegenden Genehmigungen bestehen. Die Abtretung erfolgt wirtschaftlich mit Wirkung zum Die Kommanditanteile beinhalten einen Anspruch auf die Gewinnanteile aus dem Unternehmen sowie Informationsund Kontrollrechte gemäß dem Gesellschaftsvertrag der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft. Kaufpreis/Fälligkeiten des Kaufpreises Der Kaufpreis beträgt je Kommanditanteil 1.000, wobei davon ausgegangen wird, dass keine Um - satzsteuer anfällt. Darüber hinaus ist der Käufer verpflichtet eine Einlage in das Gesellschaftsvermögen der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft zu leis ten, und zwar bei: Photovoltaikkraftwerk Brodswinden GmbH & Co. KG in Höhe von ,00 und Photovoltaikkraftwerk Ansbach GmbH & Co. KG in Höhe von ,00. Der Kaufpreis und die Einlage sind zwei Wochen nach Bestätigung der Fälligkeitsvoraussetzungen (siehe hierzu unter Gegenstand des Vertrags ) fällig. Haftungen und Gewährleistungen Die BELECTRIC gewährleistet der Fondsgesellschaft in der Form eines selbständigen Garantieversprechens gemäß 311 Absatz 1 BGB unter anderem, dass die zu übernehmenden Gesellschaften ordnungsgemäß errichtet sind, das Eigenkapital nicht zurückgezahlt wurde, an den Vermögensgegenständen der Gesellschaften keine Sicherheiten bestellt sind, der Kommanditanteil frei von Rechten Dritter erworben wird sowie Gerichts- oder Verwaltungsverfahren gegenüber den Gesellschaften weder bestehen noch angedroht wurden. Ferner wird gewährleistet, dass die durch die Gesellschaften abgeschlossenen Generalunternehmerverträge, Betriebsführungsverträge und Pachtverträge wirksam sind und nicht gekündigt wurden und dass die jeweilige Beteiligungsgesellschaft eine Vergütung für den Strom aus Erneuerbaren Energien gemäß EEG in Höhe von 0,1794 erhält. Stellt sich heraus, dass eine oder mehrere dieser Aussagen nicht zutreffend ist bzw. sind, muss die Fondsgesellschaft BELECTRIC hierüber innerhalb von einem Monat informieren und kann dann verlangen, dass BELECTRIC spätestens innerhalb einer Frist von einem Monat den Zustand herbeiführt, der bestehen würde, wenn die Aussage zutreffend wäre. Kommt BELECTRIC dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Fondsgesellschaft Schadenersatz in Geld verlangen. Darüber hinaus gilt, dass BELECTRIC die Fondsgesellschaft für den Ausfall von Erträgen in Höhe des kalkulierten Nettoertrags entschädigt, sollte das Photovoltaikkraftwerk nicht spätestens am (Brodswinden) bzw (Ansbach) am Netz sein. Im Grundsatz gilt, dass der N29

47 PROSPEKTNACHTRAG N30 Vertrag die Gewährleistung der BELECTRIC im Hinblick auf die rechtlichen und tatsächlichen Verhält - nisse der Beteiligungsgesellschaft abschließend regelt. Die Ansprüche der Fondsgesellschaft gegen die BELECTRIC verjähren nach zwei Jahren. Rücktrittsrechte Die Fondsgesellschaft hat das Recht zum Rücktritt, sofern die Fälligkeitsvoraussetzungen zur Zahlung des Kaufpreises nicht bis zum erfüllt sind. Geltendes Recht und Gerichtsstand Der Vertrag unterliegt deutschem Recht, als Gerichtsstand ist Kolitzheim vereinbart. Anteilskaufvertrag Barth Die Fondsgesellschaft hat mit Vertrag vom von der Solarparc AG (nachfolgend Solarparc) den Kommanditanteil an der Beteiligungsgesellschaft Solarparc Projekt III GmbH & Co. KG erworben. Komplementärin der Beteiligungsgesellschaft ist die Komplementärin der Fondsgesellschaft, die Stever Vermietungs GmbH (mit HR-Eintragung vom firmierend unter GSI Solarfonds Drei Verwaltungs GmbH). Die Komplementärin hält keinen Kapitalanteil an der Beteiligungsgesellschaft. Gegenstand des Vertrags Im Rahmen der Anteilskaufverträge verkauft Solarparc der Fondsgesellschaft den Kommanditanteil an der Beteiligungsgesellschaft (nachfolgend Kommanditanteil ). Gleichzeitig tritt die Solarparc der Fondsgesellschaft den Kommanditanteil unter den aufschiebenden Bedingungen, dass die Zahlung der 1. Rate aus dem Projektentwicklungs- und Übernahmevertrag (dazu nachfolgend) erfolgt ist, die fremdfinanzierende Bank Finanzierungsbereitschaft er - klärt hat, eine Legal Due Diligence bestätigt hat, dass der von der Anlage produzierte Strom mit 0,1794 vergütet werden wird und keine wesent - lichen Bedenken im Hinblick auf die abgeschlossenen Verträge und die vorliegenden Genehmigungen bestehen und eine technische Due Diligence zu dem Ergebnis kommt, dass keine wesentlichen Bedenken auf den technischen Zustand der Anlage und seiner Komponenten bestehen. Die Abtretung erfolgt wirtschaftlich mit Wirkung zum Die Kommanditanteile beinhalten einen Anspruch auf die Gewinnanteile aus dem Unternehmen sowie Informations- und Kontrollrechte gemäß dem Ge - sellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft. Kaufpreis/Fälligkeiten des Kaufpreises Der Kaufpreis beträgt 500 und erfolgt durch Übernahme der Verpflichtung der Solarparc zur Einzahlung der ausstehenden Einlage in Höhe von 500. Haftungen und Gewährleistungen Die Solarparc gewährleistet der Fondsgesellschaft unter anderem, dass die zu übernehmende Gesellschaft ordnungsgemäß errichtet ist, das Eigenkapital nicht zurückgezahlt wurde, an den Vermögensgegenständen der Gesellschaft keine Sicherheiten bestellt sind, der Kommanditanteil frei von Rechten Dritter erworben wird sowie Gerichts- oder Verwaltungsverfahren gegenüber der Gesellschaft weder bestehen noch angedroht wurden. Ferner wird gewährleistet, dass die durch die Gesellschaft abgeschlossenen Generalunternehmerverträge, Be - triebs führungsverträge und Pachtverträge wirksam sind und nicht gekündigt wurden und dass die Beteiligungsgesellschaft eine Vergütung für den Strom aus Erneuerbaren Energien gemäß EEG in Höhe von 0,1794 erhält. Im Gewährleistungsfall hat die Solarparc die Fondsgesellschaft in die Position zu versetzen, in der diese wäre, wenn die betreffende Gewährleistung zutreffend gewesen wäre. Sollte dieses nicht möglich sein, so kann die Fondsgesellschaft Ersatz des ihr entstehenden Schadens verlangen oder von dem Anteilskaufvertrag zurücktreten. Im Grundsatz gilt, dass der Vertrag die Gewährleistung der Solarparc abschließend regelt. Die Ansprüche der Fondsgesellschaft gegen die Solarparc verjähren nach zwei Jahren. Sie sind insgesamt auf den Betrag der Vergütung aus dem Projektentwicklungs- und Übernahmevertrag beschränkt. Es gilt, dass die Haftung aus diesem Vertrag und dem Anteilskaufvertrag insgesamt auf diesen Betrag beschränkt ist. Rücktrittsrechte Die Fondsgesellschaft hat das Recht zum Rücktritt, sofern die oben genannten aufschiebenden Bedin-

48 PROSPEKTNACHTRAG gungen nicht bis zum erfüllt sind. Die Solarparc hat demgegenüber das Recht, bei Rückabwicklung des Projektentwicklungs- und Übernahmevertrags die Abtretung des verkauften Kommanditanteils an sich oder einen benannten Dritten zu verlangen. Gerichtsstand Als Gerichtsstand ist Bonn vereinbart. Änderungsvereinbarung zur Konzeptions-, Marketing- und Eigenkapital-Vertriebsvereinbarung Die Fondsgesellschaft hat mit Datum vom die Konzeptions-, Marketing- und Eigenkapitalvertriebsvereinbarung mit der GSI Fonds GmbH & Co. KG vom geändert. Für die Vergütung gilt nunmehr das folgende: Für die Konzeptions- und Marketingtätigkeit erhält die GSI Fonds GmbH & Co. KG in Abhängigkeit vom Fondsvolumen einmalig 6,9 % bezogen auf das eingeworbene Eigenkapital der Fondsgesellschaft zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Diese Vergütung ist bei Platzierungsbeginn des Fonds verdient und bei Schließung des Fonds fällig. Darüber hinaus erhält die GSI Fonds GmbH & Co. KG Kosten, die im Vorfeld der eigentlichen Investition durch Rechts- und Steuerberater sowie durch Wirtschaftsprüfer entstanden sind, pauschal mit zzgl. Umsatzsteuer erstattet. Für den Eigenkapitalvertrieb erhält die GSI Fonds GmbH & Co. KG eine Vergütung von 10 % bezogen auf das vermittelte Kommanditkapital. Diese Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung entsprechend des vermittelten Eigenkapitals fällig. Ansonsten wurde die Konzeptions-, Marketing- und Eigenkapitalvertriebsvereinbarung nicht geändert. Verträge der Beteiligungsgesellschaften Gesellschaftsverträge der Beteiligungs - gesellschaften Die Gesellschaftsverträge der drei Beteiligungsgesellschaften Photovoltaikkraftwerk Brodswinden GmbH & Co. KG, Photovoltaikkraftwerk Ansbach und Solarparc Project III GmbH & Co. KG stimmen inhaltlich überein. Sie datieren vom Die Beteiligungsgesellschaften haben die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft, bei denen der einzige persönlich haftende Gesellschafter eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Stever Vermietungs GmbH (mit HR-Eintragung vom firmierend unter GSI Solarfonds Drei Verwaltungs GmbH) ist. Zur Finanzierung der Photovoltaikanlage soll das Kommanditkapital der Beteiligungsgesellschaften wie folgt erhöht werden: Photovoltaikkraftwerk Brodswinden GmbH & Co. KG auf bis zu , Photovoltaikkraftwerk Ansbach GmbH & Co. KG auf bis zu , Solarparc Project III GmbH & Co. KG auf bis zu Ansonsten stimmen die Gesellschaftsverträge mit den Gesellschaftsverträgen überein, die für das im Verkaufsprospekt dargestellte Startportfolio vereinbart wurden. Pachtverträge der Photovoltaikkraftwerk Brodswinden GmbH & Co. KG Insgesamt wurden durch die Photovoltaikkraftwerk Brodswinden GmbH & Co. KG (in diesem Abschnitt nachfolgend Gesellschaft genannt) vier Pachtverträge über die Flächen geschlossen, auf denen das Photovoltaikkraftwerk errichtet ist. Die Pachtverträge sind weitgehend inhaltlich deckungsgleich. Die Verträge wurden ursprünglich mit der Climagy Projektmanagement GmbH & Co. KG als Pächter ge - schlossen, aber mit Datum vom jeweils auf die Gesellschaft übertragen. Die kommerziellen Rahmendaten der Verträge sind wie folgt dargestellt. N31

49 PROSPEKTNACHTRAG N32 Im Rahmen der Pachtverträge wird der Gesellschaft gestattet, die dort benannten Teilflächen für die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaikanlage zu nutzen. Ferner sollen zugunsten der Gesellschaft korrespondierende beschränkt persönliche Dienstbarkeiten bestellt werden. Der Nutzungszins be - steht aus der Pacht, die ab Vertragsbeginn zu zahlen ist und einem Nutzungsentgelt, das ab Baubeginn zu zahlen ist. Vor Baubeginn war demgegenüber ein verringertes Reservierungsentgelt zu zahlen. Die Beträge sind in der vorstehenden Tabelle ausgewiesen. Der Pachtzins wird jeweils nach dem zehnten Betriebsjahr jährlich um 3% erhöht. Die Laufzeit der Verträge beginnt mit dem ersten auf die Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage folgenden Monat und beträgt dann ab diesem Zeitpunkt das restliche erste Jahr der Inbetriebnahme und weitere volle kalendarische zwanzig Jahre. Anschließend hat der Pächter die Möglichkeit, den Vertrag mehrmals um jeweils 1 Jahr zu verlängern, längstens jedoch für eine Gesamtlaufzeit, die mit Ablauf des 30. Be - triebsjahres nach dem Jahr der Inbetriebnahme endet. Die Gesellschaft verpflichtet sich, nach Beendigung des Vertrags den ursprünglichen Zustand des Grundstücks wiederherzustellen. Ist dies bei Beendigung noch nicht geschehen, kann die Gesellschaft die Grundstücksfläche auch nach Beendigung noch für drei oder sechs Monate zu den vorangegangenen Konditionen pachten. Die Gesellschaft ist darüber hinaus verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für die von dem Photovoltaikkraftwerk ausgehenden Gefahren gegenüber Dritten abzuschließen. Die Pachtverträge können vom Verpächter nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt u.a., dass der Pächter mit der Zahlung des Entgelts um mehr als drei Monate in Verzug gerät. Es ist kein besonderer Gerichtsstand vereinbart. Pachtverträge der Photovoltaikkraftwerk Ansbach GmbH & Co. KG Insgesamt wurden durch die Photovoltaikkraftwerk Ansbach GmbH & Co. KG (in diesem Abschnitt nachfolgend Gesellschaft genannt) neun Pachtverträge über die Flächen geschlossen, auf denen das Photovoltaikkraftwerk errichtet ist. Die Pachtverträge sind weitgehend inhaltlich deckungsgleich. Die Verträge (mit Ausnahme des Pachtvertrags mit E. Gesell, der mit der Gesellschaft abgeschlossen wurde) wurden ursprünglich mit der Climagy Projektmanagement GmbH & Co. KG als Pächter geschlossen, aber mit Datum vom jeweils auf die Gesellschaft übertragen. Die kommerziellen Rahmendaten der Verträge sind wie folgt dargestellt. Im Rahmen der Pachtverträge wird der Gesellschaft gestattet, die dort benannten Teilflächen für die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaikanlage zu nutzen. Ferner sollen zugunsten der Gesellschaft korrespondierende beschränkt persönliche Dienstbarkeiten bestellt werden. Der Nutzungszins be - steht aus der Pacht, die ab Vertragsbeginn zu zahlen ist und einem Nutzungsentgelt, dass ab Baubeginn zu zahlen ist. Vor Baubeginn war demgegenüber ein verringertes Reservierungsentgelt zu zahlen. Die Beträge sind in der vorstehenden Tabelle ausgewiesen. Der Pachtzins wird jeweils nach dem zehnten Betriebsjahr jährlich um 3% erhöht. Die Laufzeit der Verträge beginnt mit dem ersten auf die Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage folgenden Monat und beträgt dann ab diesem Zeitpunkt das restliche erste Jahr der Inbetriebnahme und weitere volle kalendarische zwanzig Jahre. Anschließend hat der Pächter die Möglichkeit, den Vertrag mehrmals um jeweils 1 Jahr zu verlängern, längstens jedoch für eine Gesamtlaufzeit, die mit Ablauf des 30. Be - Lfd. Verpächter Vertrags- Pachtfläche Reservierungs- Nutzungs- Pachtzins Nr. Brodswinden datum in ha entgelt in /ha entgelt in /ha in /ha 1. E. Mayer / ,94 50, , ,00 2. G. Mayer / ,8 50, , ,00 3. E. Schiller / ,2 50, , ,00 4. A. Spangler / ,5 50, , ,00

50 PROSPEKTNACHTRAG triebsjahres nach dem Jahr der Inbetriebnahme endet. Die Gesellschaft verpflichtet sich, nach Beendigung des Vertrags den ursprünglichen Zustand des Grundstücks wiederherzustellen. Ist dies bei Beendigung noch nicht geschehen, kann die Gesellschaft die Grundstücksfläche auch nach Beendigung noch für drei oder sechs Monate zu den vorangegangenen Konditionen pachten. Die Gesellschaft ist darüber hinaus verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für die von dem Photovoltaikkraftwerk ausgehenden Gefahren gegenüber Dritten abzuschließen. Die Pachtverträge können vom Verpächter nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt u.a., dass der Pächter mit der Zahlung des Entgelts um mehr als drei Monate in Verzug gerät. Es ist kein besonderer Gerichtsstand vereinbart. Pachtvertrag Barth Die als Beteiligungsgesellschaft fungierende Solarparc Projekt III GmbH & Co. KG (in diesem Abschnitt nachfolgend Gesellschaft genannt) hat mit der Stadt Barth einen Pachtvertrag über die Pacht der Fläche, auf der sich das Solarkraftwerk befindet, geschlossen. Der Vertrag wurde ursprünglich durch die SunEnergy Europe GmbH mit Datum vom / geschlossen und durch Übertragungsvereinbarung vom auf die Gesellschaft übertragen. Im Rahmen der Pachtverträge wird der Gesellschaft gestattet, eine Fläche in der Größe von 11,68 ha zur vorübergehenden Installation und vorübergehenden Betrieb einer Photovoltaikanlage zu nutzen. Fer- ner soll zugunsten der Gesellschaft eine korrespondierende beschränkt persönliche Dienstbarkeit bestellt werden. Der Pachtzins beträgt 8.000,00 /ha, also ,00 pro Jahr. Die Laufzeit der Verträge beginnt mit der Vertrags - unterschrift und endet ordnungsgemäß zum Eine Kündigung ist bis zu diesem Zeitpunkt ausgeschlossen, wobei das Recht zur außerordentlichen Kündigung unberührt bleibt. Die Beteiligungsgesellschaft hat dabei das Recht, eine zweimalige Option zur Verlängerung des Pachtvertrages um zunächst 4 Jahre und dann nochmalig um weitere 3 Jahre auszuüben. Die Gesellschaft verpflichtet sich, nach Beendigung des Vertrags die errichtete Anlage vollständig zu entfernen. Die Pachtverträge können vom Verpächter nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt u. a., dass der Pächter seinen Betriebssitz bis Ende 2012 außerhalb des Stadtgebietes der Stadt Barth verlegt. Die Vertragsparteien haben als Gerichtsstand das für den Anlagenstandort zuständige Gericht vereinbart. Generalunternehmerverträge Brodswinden und Ansbach Die Beteiligungsgesellschaften haben jeweils einen Generalunternehmervertrag mit der BELECTRIC Solarkraftwerke GmbH geschlossen. Der Vertrag der Photovoltaikkraftwerk Brodswinden GmbH & Co. KG datiert vom (mit Nachtrag vom ) und der Vertrag der Photovoltaikkraftwerk Ansbach GmbH & Co. KG vom (mit Nachtrag vom ). Die Verträge sind inhaltlich Lfd. Verpächter Vertrags- Pachtfläche Reservierungs- Nutzungs- Pachtzins Nr. Ansbach datum in ha entgelt in /ha entgelt in /ha in /ha 1. G. Frank / ,64 50,00 950, ,00 2. E. Gesell / ,46 50, , ,00 3. H. Ixmeier / ,85 45,00 950, ,00 4. L. und E. Meyer / ,50 50,00 950, ,00 5. E. Neußer / ,20 50,00 950, ,00 6 Marco Ruhs / ,39 50,00 950, ,00 7. M. Heubeck / ,18 50,00 950, ,00 8. H. Ixmeier / ,26 50,00 950, ,00 9. M. und E. Wurzinger / ,52 50,00 950, ,00 N33

51 PROSPEKTNACHTRAG N34 deckungsgleich und entsprechen weitgehend den Verträgen, die für das im Verkaufsprospekt dargestellte Startportfolio vereinbart wurden. Es werden nachfolgend deshalb nur die Abweichungen dargestellt. Die vertraglich vereinbarte Gesamtnennleistung beträgt bei Brodswinden 2.930,55 kwp DC Nennleistung und bei Ansbach 3.944,85 kwp DC Nennleis - tung. Die Beteiligungsgesellschaften schulden BELECTRIC als Pauschalfestpreis bei Brodswinden 1.712,84 pro kwp, also ,26, und bei Ansbach 1.668,11 pro kwp, also Generalunternehmerverträge Barth Die Beteiligungsgesellschaft Solarparc Projekt III GmbH & Co. KG hat mit Datum vom einen Generalunternehmervertrag mit der Solar- World AG (nachfolgend SolarWorld ) geschlossen. Die SolarWorld verpflichtet sich gegenüber der Beteiligungsgesellschaft zur Planung, Lieferung, schlüsselfertigen Errichtung und Inbetriebnahme des Solarparks. Dabei umfasst die schlüsselfertige Errichtung alle Leistungen, die erforderlich sind, das Bauvorhaben abnahme- und funktionsfähig, fertig und betriebsbereit sowie an das Netz des lokalen Energieversorgers angeschlossen zu erstellen. Hierzu gehört insbesondere der Anschluss an das Netz des lokalen Energieversorgers zur Erzielung einer Vergütung in Höhe von 0,1794 /kwh. Es ist dabei vereinbart, dass die Anlage bis zum gem. EEG in Betrieb genommen wird. Dabei gilt, dass die Abnahme der Anlage erst erfolgt, wenn die Anlage fertig, funktionsfähig und endgültig in Betrieb genommen und an das öffentliche Elektrizitätsversorgungsnetz angeschlossen ist sowie im vertraglichen Umfang einspeist. Für den Fall einer verspäteten Inbetriebnahme der Anlage vermindert sich der Einheitspreis für den jeweiligen Teil in dem prozentualen Verhältnis, in dem die EEG-Vergütung ab dem bis zum Tag der vollständigen Inbetriebnahme verringert wird. Die Beteiligungsgesellschaft schuldet SolarWorld als Vergütung einen Pauschalfestpreis in Höhe von 1,20 pro Wp zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. SolarWorld kann von der Beteiligungsgesellschaft Abschlagszahlungen verlangen, und zwar: (i) 95% des Vertragspreises mit Fertigstellung und Anschluss des Solarkraftwerks an das Netz des lokalen Energieversorgers und (ii) 5% des Vertragspreises nach vollständiger Ab nahme unter Berücksichtigung der vertraglichen Regelungen, insbesondere Einbehalte und Abzüge. Die Beteiligungsgesellschaft hat das Recht, von der letzten Zahlung einen Sicherheitseinbehalt in Höhe von 3% des Vertragspreises als Sicherheit für die der Beteiligungsgesellschaft zustehende Gewährleistung zurückzuhalten. Dieser Sicherungseinbehalt ist bei Vorlage einer Gewährleistungsbürgschaft, spätestens jedoch zwei Jahre nach Abnahme an SolarWorld auszuzahlen. Darüber hinaus hat SolarWorld das Recht, die Zahlung in Höhe von 2% des Vertragspreises bereits nach Netzanschluss aber vor Abnahme der Anlage gegen Austausch mit einer Bankbürgschaft zu verlangen. Gewährleistungen, Haftungen und Versicherungen Die Gewährleistung richtet sich grundsätzlich nach den Vorschriften der VOB/B. Gesondert vereinbart wurde für die folgenden Gewerke folgende Gewährleistungsfrist: Solarmodule Wechselrichter SMA (Herstellergarantie) Elektroinstallationsarbeiten für das Generatorfeld Elektroinstallationsarbeiten für das Wechselrichterbetriebsgebäude Installationsleistungen Aufbau- und Standsicherheit der Gestelltechnik 10 Jahre 5 Jahre 2 Jahre 2 Jahre 2 Jahre 20 Jahre Darüber hinaus tritt SolarWorld seine Gewährleis - tungsansprüche und Garantieansprüche gegen seine Vertragspartner sicherungshalber an die Beteiligungsgesellschaft ab.

52 PROSPEKTNACHTRAG Die Haftung ist außer im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verursachung begrenzt auf einen Betrag in Höhe von fünf Prozent des Vertragspreises. Gerichtsstand Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Bonn vereinbart. Projektrechte- und Übernahmevertrag Barth Die als Beteiligungsgesellschaft fungierende Solarparc Projekt III GmbH & Co. KG (in diesem Abschnitt nachfolgend Gesellschaft genannt) hat mit der Solarparc AG mit Datum vom einen Projektentwicklungs- und Übernahmevertrag hinsichtlich des Solarparks in Barth geschlossen. Im Rahmen dieses Vertrags entwickelt die Solarparc das Grundstück, auf dem das Solarkraftwerk errichtet wurde, und übernimmt die Projektierung der Anlage. Hierfür erhält Solarparc eine Pauschalvergütung in Höhe von ,00 je MWp-Nennleis - tung des Solarkraftwerks zuzüglich Umsatzsteuer. Hiervon sind als erste Rate 90% des Vertragspreises nach EEG-Inbetriebnahme des Solarkraftwerks zu zahlen, 5% des Vertragspreises nach Herstellung des Netzanschlusses und die verbleibenden 5% des Vertragspreises nach Abnahme des Solarkraftwerks. Die erste Rate ist sieben Werktage nach Eintritt der aufschiebenden Bedingungen unter des Anteilskaufvertrags zu zahlen. Von der letzten Rate können 3% des Vertragspreises als Sicherungseinbehalt für Gewährleistungsansprüche einbehalten werden, wobei Solarparc das Recht hat, sich diesen Betrag gegen Stellung einer Bankbürgschaft auszahlen zu lassen. Ansprüche aus diesem Vertrag unterliegen einer Verjährungsfrist von zwei Jahren. Die Ansprüche der Beteiligungsgesellschaft sind insgesamt auf den Vertragspreis beschränkt. Die Vertragsparteien haben als ausschließlichen Gerichtsstand Bonn vereinbart. Wartungs- und Betriebsführungsverträge Brodswinden und Ansbach Die Beteiligungsgesellschaften haben jeweils einen Betriebsführungsvertrag mit der BELECTRIC Solar- kraftwerke GmbH geschlossen. Der Vertrag der Photovoltaikkraftwerk Brodswinden GmbH & Co. KG datiert vom und der Vertrag der Photovoltaikkraftwerk Ansbach GmbH & Co. KG vom Die Verträge sind inhaltlich deckungsgleich, so dass die Verträge im Zusammenhang dargestellt werden. Leistungen BELECTRIC erbringt als Leistungen die Anlagenüberwachung, Inspektion, Wartung, Instandsetzung, Geländepflege, Reinigung, Bewachung bzw. Hausmeisterdienste und Koordinationsleistungen. Hierzu kann sie sich geeigneter Dritter bedienen, wobei die Haftung des Betriebsführers von der Beauftragung Dritter unberührt bleibt. Sie wird der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft einmal im Kalendermonat einen Bericht über die Geschäftsentwicklung des Solarkraftwerks zur Verfügung stellen. Vergütungen und Zahlungsmodalitäten Die Beteiligungsgesellschaften zahlen BELECTRIC eine jährliche Pauschalvergütung von 12 pro kwp installierte Leistung zuzüglich Umsatzsteuer. Der Betrag ist in vier gleichen Jahresraten jeweils zur Mitte eines jeden Quartals (15.02., , , ) zur Zahlung fällig, jedoch frühestens fünf Werktage nach Rechnungsstellung. Die erste Zahlung ist nach vorläufiger Abnahme des gesamten Solarkraftwerks beim erstmaligen Erreichen eines zuvor genannten Termins zeitanteilig zur Zahlung fällig. Ab dem zweiten Betriebsjahr erhöht sich das Entgelt je Betriebsjahr um 1% des Vorjahresbetrages. Zusätzlich erhält BELECTRIC eine Beteiligung an den Mehrerlösen der Solaranlage in Höhe von 30%. Mindererlöse werden mit Mehrerlösen der Folgejahre verrechnet. Haftungen und Versicherung BELECTRIC hat die Haftung für alle Personenschäden bei einfacher Fahrlässigkeit insgesamt auf je Schadensfall begrenzt. Für Sachschäden oder Vermögensschäden haftet BELECTRIC nur bei grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz. Für Sachschäden gilt eine Haftungsbegrenzung auf insgesamt je Schadensfall, für Vermögens- N35

53 PROSPEKTNACHTRAG N36 schäden eine Haftungsbegrenzung auf insgesamt , letztere jedoch nur, sofern diese im Rahmen der Vertragserfüllung unmittelbar aus fahrlässiger Handlung oder Nichthandlung der BELECTRIC resultieren. BELECTRIC schließt eine Haftpflichtversicherung ab, die alle Service und Montageleistungen umfasst. Laufzeit und Kündigungsrechte Der Vertrag beginnt mit der Abnahme des Solarkraftwerks, frühestens jedoch mit Datum des Betriebsführungsvertrags, und endet mit Ablauf des vollen zwanzigsten Kalenderjahres der Einspeisung. Der Vertrag kann außerordentlich gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine Partei ihre Zahlungen einstellt, über das Vermögen der anderen Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird oder wenn eine Partei ihren wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen trotz schriftlicher Mahnung des Vertragspartners nicht innerhalb von vier Wochen nachkommt. Gerichtsstand Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Würzburg. Wartungs- und Betriebsführungsverträge Barth Die Beteiligungsgesellschaft Solarparc Projekt III GmbH & Co. KG hat mit Datum vom 29. Juni 2012 einen Betriebsführungsvertrag mit der Solarparc AG geschlossen. Leistungen Solarparc AG erbringt als Leistungen die Inspektion, Wartung, Instandsetzung, monatliche Datenauswertung, Geländepflege, Reinigung, Bewachung bzw. Koordinationsleistungen. Hierzu kann sie sich geeigneter Dritter bedienen. Sie wird der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft einmal im Kalendermonat einen Bericht über die Geschäftsentwicklung des Solarkraftwerks zur Verfügung stellen. Vergütungen und Zahlungsmodalitäten Die Beteiligungsgesellschaft zahlt Solarparc AG eine jährliche Pauschalvergütung von 10,93 pro kwp installierte und produzierende Leistung zuzüglich Umsatzsteuer. Dieser Betrag erhöht sich ab dem Zeitpunkt fünf Jahre ab erstmaliger Stromeinspeisung auf 14,04 pro kwp installierte und produzierende Leistung zuzüglich Umsatzsteuer. Der Betrag ist in vier gleichen Jahresraten jeweils zum Anfang eines jeden Quartals zur Zahlung fällig, jedoch frühestens 30 Werktage nach Rechnungsstellung. Die erste Zahlung ist nach Beginn der tatsächlichen Stromeinspeisung und -einspeisung der vollständigen Solaranlage zeitanteilig zur Zahlung fällig. Ab 2014 erhöht sich das Entgelt je Betriebsjahr um 2% des Vorjahresbetrages. Zusätzlich erhält Solarparc AG eine Beteiligung an den Mehrerlösen der Solaranlage in Höhe von 25%. Bei Mindererlösen reduziert sich die Vergütung maximal um 15% bis zum Jahr 5 und danach um maximal 12%. Haftungen und Versicherung Solarparc AG haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf eine Jahresvergütung nach dem Betriebsführungsvertrag. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden, insbesondere für Ertragsausfall, übernimmt Solarparc AG nicht. Die Verjährungsfrist für vertragliche oder gesetzliche Ansprüche aus dem Vertrag beträgt vier Jahre, wobei diese Frist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist. Die Frist endet spätestens mit Ablauf von fünf Jahren nach der Pflichtverletzung. Solarparc AG schließt eine Haftpflichtversicherung ab, die alle Service und Montageleistungen um fasst. Laufzeit und Kündigungsrechte Der Vertrag beginnt am Tag seiner Unterzeichnung und wird bis zum geschlossen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag kann außerordentlich gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Beteiligungsgesellschaft nach vorheriger zweimaliger schrift - licher Mahnung um mehr als drei Monate seit Fälligkeit im Rückstand ist oder über das Vermögen der Solarparc oder der SolarWorld AG das Insolvenzver-

54 PROSPEKTNACHTRAG fahren eröffnet wird, die Eröffnung eines derartigen Verfahrens von dieser selbst beantragt wird, oder die Eröffnung eines derartigen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird. Gerichtsstand Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bonn. Projektfremdfinanzierung Brodswinden und Ansbach Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung liegt der Be - teiligungsgesellschaft Photovoltaikkraftwerk Brodswinden GmbH & Co. KG eine verbindliche Finanzierungszusage der Deutschen Kreditbank AG mit Datum vom vor und der Beteiligungsgesellschaft Photovoltaikkraftwerk Ansbach GmbH & Co. KG eine un verbindliche Finanzierungsbereitschaftserklärung der Deutschen Kreditbank AG mit Datum vom vor. Beide Dokumente beziehen sich auf einen Darlehensvertrag über die langfristige Finanzierung des Projekts sowie jeweils einen Darlehensvertrag zur Zwischenfinanzierung der Um - satzsteuer. Die Konditionen dieser Darlehen sind auf Seite 21 näher dargestellt. Die Deutsche Kreditbank AG hat die Möglichkeit, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn die jeweilige Beteiligungsgesellschaft gegen die sog. Covenants verstößt. Unter die Covenants fallen insbesondere folgende Regelungen: (i) Ansparung einer bestimmten Projektreserve innerhalb der ersten 10 Betriebsjahre für In - standsetzungsmaßnahmen der Anlage, und (ii) Vertragsänderungen, insbesondere hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Finanzlage bedürfen der Zustimmung des Kreditgebers. Die Auszahlung der Darlehensvaluta steht unter aufschiebenden Bedingungen, wozu insbesondere zählen: (i) Nachweis der Bestellung der Sicherheiten (dazu nachfolgend), (ii) Vorlage aller für den Betrieb erforderlichen Verträge und Genehmigungen, (iii) Nachweis über die geplanten bzw. in den vergangenen 24 Monaten errichteten Freiflächen- anlagen im Abstand von 4 km vom Standort der zu finanzierenden Anlage in der betreffenden Gemeinde, (iv) Nachweis der erfolgten vollständigen Inbetriebnahme bis zum (bzw bei Ansbach) und Vorlage einer vorbehaltlosen Bestätigung des Vergütungssatzes durch den Netzbetreiber. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der Deutsche Kreditbank AG in Berlin. Die vorgenannten Kreditverträge sehen eine umfassende Besicherung der Bank vor. Die Deutsche Kreditbank AG lässt sich nicht nur die Photovoltaikanlage zur Sicherheit übereignen, sondern auch sämtliche Zahlungsansprüche gegen Dritte inklusive des Einspeisungsentgelts, und zwar in offener Abtretung. Weiter stellt die Deutsche Kreditbank AG durch sogenannte dreiseitige Vereinbarungen sicher, im Falle der Sicherheitenverwertung in die Nutzungsverträge einschließlich der Kabeltrasse eintreten zu können. Diese Rechte werden abgesichert durch Vormerkungen auf Eintragung von beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten zu Gunsten der Deutschen Kreditbank AG. Unter den Kreditverträgen sind die Beteiligungsgesellschaften verpflichtet, eine Barreserve auf einem Konto bei der Kreditgeberin zur Sicherheit zu hinterlegen. Projektfremdfinanzierung Barth Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung liegt der Beteiligungsgesellschaft Solarparc Project III GmbH & Co. KG ein Finanzierungsangebot der Sparkasse Bremen mit Datum vom vor. Das Angebot bezieht sich auf einen Darlehensvertrag über die langfristige Finanzierung des Projekts. Die Konditionen dieses Darlehens sind auf Seite 21 näher dargestellt. Die Finanzierung steht unter bestimmten Bedingungen. Hierunter zählt etwa die Erteilung aller erforderlichen Genehmigungen, die Auszahlung des Fremdkapitals erst nach dem Eigenkapital, die Vorlage eines Abnahmeberichts eines anerkannten Gutachters, der Nachweis der Höhe der Einspeisevergütung in Höhe von 0,1794 und dass wesent - liche gesellschaftsrechtliche Änderungen der Zu - stimmung der Sparkasse und ggf. der KfW bedürfen. N37

55 PROSPEKTNACHTRAG N38 Die Finanzierung sieht eine umfassende Besicherung der Sparkasse vor. Die Sparkasse Bremen lässt sich nicht nur die Photovoltaikanlage zur Sicherheit übereignen, sondern auch sämtliche Zahlungsansprüche gegen Dritte inklusive des Einspeisungsentgelts. Diese Rechte werden abgesichert durch Vormerkungen auf Eintragung von beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten zu Gunsten der Sparkasse Bremen. Unter dem Kreditvertrag ist die Beteiligungsgesellschaft verpflichtet, eine Barreserve auf einem Konto bei der Kreditgeberin zur Sicherheit zu hinterlegen. Geschäftsbesorgung hinsichtlich der Objektverwaltung Die Fondsgesellschaft hat mit Datum vom die mit den Beteiligungsgesellschaften geschlossenen Geschäftsbesorgungsverträge über die laufende Verwaltung der Gesellschaft vom geändert. Für die Vergütung gilt nunmehr, dass die Vergütung fällig ist mit Vorliegen der Abrechnung der Einspeisevergütung für den Monat Dezember. Ansonsten wurden die Regelungen der Geschäftsbesorgungsverträge nicht geändert. Darüber hinaus hat die Fondsgesellschaft mit Datum vom auch mit den drei nunmehr er - worbenen Beteiligungsgesellschaften Photovoltaikkraftwerk Brodswinden GmbH & Co. KG, Photovoltaikkraftwerk Ansbach GmbH & Co. KG und Solarparc Projekt III GmbH & Co. KG Geschäftsbesorgungsverträge geschlossen. Die Verträge entsprechen inhaltlich den bereits mit den anderen Beteiligungsgesellschaften abgeschlossenen Verträgen (in der Fassung der Änderung vom ). Versicherungen Die nachfolgenden Ausführungen ersetzen die Aussagen im Prospekt auf Seite 91. Die Versicherungssumme der Sachversicherung beträgt , die Versicherungssumme der Betriebsunterbrechungs- und Ertragsgarantiever - sicherung beträgt Es bestehen die folgenden Selbstbehalte: Sachschadendeckung: im Schadenfall, Betriebsunterbrechung: 7 Tage, Ertragsgarantie: 10% Die Laufzeit der Police beträgt zehn Jahre mit Kündigungsverzicht des Versicherers im Schadensfall. Im Anschluss hieran verlängert sich der Vertrag automatisch mit dreimonatiger Kündigungsfrist um jeweils ein Jahr. Die Jahresprämien betragen zzgl. Versicherungssteuer für die Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherung und zzgl. Versicherungssteuer für die Ertragsgarantie- Versicherung. In Rahmen der Ertragsgarantieversicherung ist vereinbart, dass für die ersten fünf Jahre der Laufzeit 90% der prognostizierten Erträge abgesichert sind. Sofern in diesem Zeitraum kein Minderertragsschaden eingetreten ist, gelten die 90% auch für das sechste bis zehnte Betriebsjahr. Nach dem ersten Minderertragsschaden nicht jedoch vor dem sechsten Betriebsjahr sind 85% der prognostizierten Erträge abgesichert. Des Weiteren liegt der Fondsgesellschaft ein Angebot der Marsh GmbH zum Abschluss einer Bauherren- und Betreiberhaftpflichtversicherung über eine Deckungssumme von vor. Die Jahresprämie beträgt rund zzgl. Versicherungs - steuer. Der Fondsgesellschaft liegt nunmehr ein Angebot der Marsh GmbH zum Abschluss einer kombinierten Allgefahren-, Sach-, Betriebsunterbrechungs-, Ertragsgarantie-Versicherung von Photovoltaikanlagen vor.

56 PROSPEKTNACHTRAG ERGÄNZUNGEN ZU KAPITEL 16 VERTRAGSPARTNER AB S. 110 Die nachfolgenden Darstellungen ersetzen die tabellarischen Darstellungen im Prospekt auf den Seiten 111 und 112. Prognose: Planbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Cash Flow Rechnung 2012 und 2013 der GSI Solarfonds Drei GmbH & Co. KG PLANBILANZ in in AKTIVA A. Anlagevermögen Beteiligungen Summe Aktiva PASSIVA A. Anlagevermögen I. Kommanditkapital II. Verrechnungskonto III. Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss IV. Verlustvortragskonto Summe Passiva PLAN GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG in in Umsatzerlöse Materialaufwand Aufwendungen für bezogene Leistungen Sonstige betriebliche Aufwendungen Zinsen und ähnliche Aufwendungen Jahresfehlbetrag N39

57 PROSPEKTNACHTRAG CASH FLOW RECHNUNG in in 1. Kommanditeinlage N40 2. Umsatzerlöse Ausschüttungen Beteiligungsgesellschaften Investitionskosten Anschaffungskosten KG Anteile Kapitaleinlage Beteiligungsgesellschaften Gesellschaftskosten Geschäftsbesorgung Zinsaufwendungen Liquiditätsüberschuss Ausschüttungen an Investoren Stand Liquiditätsreserve Jahresende 0 0 Prognose: Planzahlen der Fondsgesellschaft ( 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 VermVerkProspV) Jahr in in in Umsatz Ergebnis Beteiligungsgesellschaften Photovoltaikkraftwerk Brodswinden GmbH & Co. KG, Photovoltaikkraftwerk Ansbach GmbH & Co. KG, Solarparc Projekt III GmbH & Co. KG Sitz und ladungsfähige Geschäftsanschriften: Photovoltaikkraftwerk Brodswinden GmbH & Co. KG und Photovoltaikkraftwerk Ansbach GmbH & Co. KG: Wadenbrunner Straße 10 in Kolitzheim. Solarparc Project III GmbH & Co. KG: Karl-Legien- Straße 188 in Bonn. Es ist beabsichtigt, den Sitz der Beteiligungsgesellschaften nach Planegger Straße 23 b in Gräfelfing zu verlegen. Photovoltaikkraftwerk Ansbach GmbH & Co. KG: Handelsregister-Nr. HRA 9334 des Amtsgerichts Schweinfurt, Solarparc Project III GmbH & Co. KG: Handelsregis - ter-nr. HRA 7911 des Amtsgerichts Bonn. Das Kapital der Beteiligungsgesellschaften Photovoltaikkraftwerk Brodswinden GmbH & Co. KG und Photovoltaikkraftwerk Ansbach GmbH & Co. KG beträgt jeweils und ist vollständig als Bareinlage eingezahlt. Das Kapital der Beteiligungsgesellschaften Solarparc Project III GmbH & Co. KG beträgt 500 und ist noch nicht eingezahlt. Handelsregister Photovoltaikkraftwerk Brodswinden GmbH & Co. KG: Handelsregister-Nr. HRA 9336 des Amtsgerichts Schweinfurt, Unternehmensgegenstand Gegenstand des Unternehmens ist jeweils: die Errichtung und Betrieb einer Photovoltaikanlage sowie alle Tätigkeiten, die dem vorgenannten Ge - genstand zu dienen geeignet sind.

58 PROSPEKTNACHTRAG Komplementärin Stever Vermietungs GmbH (mit HR-Eintragung vom firmierend unter GSI Solarfonds Drei Verwaltungs GmbH), ohne Kapitaleinlage. Kommanditistin 100% GSI Solarfonds Drei GmbH & Co. KG, Kapitaleinlage bei Photovoltaikkraftwerk Brodswinden GmbH & Co. KG und Photovoltaikkraftwerk Ansbach GmbH & Co. KG jeweils und bei Solarparc Project III GmbH & Co. KG 500, wobei das Kommanditkapital der Beteiligungsgesellschaften auf die folgenden Beträge erhöht werden kann: Beteiligungs- Kommanditkapital gesellschaft in Photovoltaikkraftwerk Brodswinden GmbH & Co. KG ,00 Photovoltaikkraftwerk Ansbach GmbH & Co. KG ,00 Solarparc Project III GmbH & Co. KG ,00 Geschäftsführung Stever Vermietungs GmbH (mit HR-Eintragung vom firmierend unter GSI Solarfonds Drei Verwaltungs GmbH), diese wiederum vertreten durch ihre Geschäftsführer Herr Ingo Deinert, Herr Armin Stieler, Herr Lothar Ratei. Mit Beschluss vom ist beschlossen worden, Herrn Gerhard Krall zum Geschäftsführer zu bestellen. Die Handelsregistereintragung erfolgte am ANPASSUNG DES KAPITELS 17 GESELLSCHAFTSVERTRAG AB S. 118 Die nachfolgenden Ausführungen ersetzen die entsprechenden Absätze auf Seite 120 des Verkaufsprospektes: 13 1) Gesellschafter, die im Rahmen der Kapitalerhöhung gemäß 4 nach Erklärung des Beitritts ihre Pflichteinlage vor dem einzahlen, erhalten für jeden vollen Monat nach Einzahlung ihrer Einlage bis zum eine zusätzliche Vorabvergütung in Höhe von 7% p.a. Stichtag für die Berechnung der Vorabvergütung ist der nächste Monatserste, der dem Tag der Einzahlung folgt. Die Vorabvergütung wird mit dem ersten Ausschüttungstermin vergütet. 3) Im Falle von Liquiditätsauszahlungen an die Gesellschafter gemäß diesem 13 erfolgen diese insofern zeitanteilig in Abhängigkeit von der Beteiligung dieses Gesellschafters in dem betreffenden Auszahlungszeitraum, gemessen ab dem Monatsersten des Folgemonats auf den wirksamen Beitritt des Gesellschafters. Liquiditätsauszahlungen für das Geschäftsjahr 2012 erfolgen zeitgleich mit den Liquiditätsauszah - lungen für das erste Halbjahr 2013, d.h. per , jedoch vorrangig vor diesen letztgenannten Auszahlungen. Grundlage für die letztgenannten Auszahlungen ist dann der hiernach zum verbleibende Liquiditätsüberschuss. N41

59 PROSPEKTNACHTRAG AKTUALISIERUNG DES KAPITELS 20 ZUSATZANGABEN VERMÖGENSANLAGEN- VERKAUFSPROSPEKTVERORDNUNG SEITE 143 N42 Die nachfolgenden Absätze ersetzen die entsprechenden Ausführungen auf Seite 143 des Verkaufsprospektes. Die Gesellschaftsanteile der Fondsgesellschaft an den Beteiligungsgesellschaften werden im Rahmen des Ankaufs der Anteile an den Beteiligungsgesellschaften und der Errichtung der Photovoltaikparks durch die Deutsche Kreditbank AG und die Sparkasse Bremen als darlehensfinanzierende Banken mit Pfandrechten versehen. Hieraus resultieren ding - liche Belastungen in Höhe von ca. 10,1 Mio. Rechtliche und tatsächliche Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten des Anlageobjektes insbesondere im Hinblick auf das Anlageziel bestehen nicht ( 9 Abs. 2 Nr. 3 und 4 VermVerkProspV). Die Emitttentin hat zur Anschaffung des Anlageobjekts "Beteiligung an den Beteiligungsgesellschaften" mit Datum vom fünf Anteilskaufverträge und mit Datum vom drei Anteilskaufverträge über alle Geschäftsanteile an den Be - teiligungsgesellschaften geschlossen. Weiter wurden keine Verträge über die Anschaffung oder die Herstellung des Anlageobjekts oder wesentlicher Teile davon geschlossen. Nach Kenntnis der Anbieterin existiert kein Gutachten für das Anlageobjekt ( 9 Abs. 2 Nr. 7 VermVerkProspV). Gräfelfing, den Ingo Deinert Lothar Ratei

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61 GSI Fonds GmbH & Co. KG Planegger Straße 23b Gräfelfing Telefon: 089/ Fax: 089/ Internet:

62 GSI FONDS GMBH & CO.KG VERKAUFSPROSPEKT GSI SOLARFONDS DEUTSCHLAND 3

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64 VORWORT Sehr geehrte Damen und Herren, Deutschland ist der Solarstrom zu teuer geworden. Zumindest behaupteten dies die Bundesminister für Umwelt Norbert Röttgen und Wirtschaft Philipp Rösler auf einer Pressekonferenz Ende Februar Dabei kündigten sie sogleich kurzfristig eine zusätzliche Absenkung der Solarförderung um 40% über die turnusgemäß sowieso anstehende Kürzung nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) an. Die Ankündigung zeigte dann auch gleich Wirkung. Die Börsenkurse nahezu aller Solarmodulhersteller brachen ein und einige deutsche Unternehmen der Branche wurden insolvent oder kämpfen zwischenzeitlich um ihr Überleben. Mittlerweile wurden zwar Übergangsfristen geschaffen und zum Zeitpunkt dieser Prospektaufstellung wurde vom Bundesrat der Vermittlungsausschuss angerufen, aber die Kernfrage stellt sich weiterhin: Wie teuer ist der Solarstrom nun wirklich? Tatsächlich wird ein Teil der Förderkosten für Erneuerbare Energien auf den Strompreis umgelegt über die sogenannte EEG-Umlage, die übrigens nur private Haushalte zahlen müssen, aber keine Unternehmen. Derzeit sind das ca. 3,6 Eurocent je verbrauchter Kilowattstunde Strom, das bedeutet also etwa Euro Kostenbelastung für einen Durchschnittshaushalt pro Jahr. Die Umlage berücksichtigt jedoch nicht die kostendämpfenden Effekte der erneuerbaren Energien, obwohl auch sie unbestreitbar vorhanden sind. Am besten kann dafür der so genannte Merit-Order-Effekt angeführt werden, zu dem besonders stark die Photovoltaik beiträgt. Worum geht es bei diesem Merit-Order-Effekt? An der Strombörse in Leipzig bestimmt das letzte Gebot, das noch einen Zuschlag erhält, den aktuellen Strompreis. Der Preis für Strom wird also durch das jeweils teuerste Kraftwerk bestimmt, das noch be - nötigt wird, um die Stromnachfrage zu decken. Scheint mittags (zu Spitzenlastzeiten) viel Sonne, dann verdrängt der Strom aus Photovoltaikanlagen häufig teure Öl- oder Gaskraftwerke. Dadurch fällt der Strompreis. Da aber tagsüber durch die industrielle Produktion in Deutschland der meiste Strom verbraucht wird, fällt zum Leidwesen der Energiekonzerne der Strompreis genau dann, wenn am meisten Umsatz zu erzielen und das Geschäft am lukrativsten ist. Den Betreibern konventioneller Kraftwerke entgehen durch die Solarstromeinspeisung also regelmäßig Millionengewinne. Der private Stromkunde könnte davon durch einen billigen Einkauf von Strom, der auch die Kosten der EEG-Umlage zum Teil kompensiert, theoretisch ebenfalls profitieren, sofern die Stromeinkäufer den Preisvorteil an ihn weitergeben würden. Das unterbleibt jedoch bislang: Denn die vier größten Stromanbieter, EnBW, EON, RWE und Vattenfall sind direkt oder indirekt auch die größten Einkäufer an der Strombörse. Solarstrom ist und bleibt den großen Energieversorgern und ihren politischen Unterstützern ein Dorn im Auge. Die Photovoltaik hat sowohl in Deutschland als auch weltweit noch enormes Ausbaupotenzial und ihre Kosten sinken von allen Erneuerbaren Energiequellen am schnellsten. Darüber hinaus kann sie dezentral Strom erzeugen und macht die Eigentümer von Solaranlagen wie Privathaushalte und Kommunen über die Möglichkeit des Eigenverbrauchs deutlich unabhängiger von ihrem Netzversorger. Das bedeutet: Keine Form der erneuerbaren Stromerzeugung bedroht die wirtschaftliche und politische Machtposition der konventionellen Energiewirtschaft so stark wie die Photovoltaik. Der GSI Solarfonds Deutschland 3 wird in mehrere Solaranlagen über verschiedene deutsche Bundesländer verteilt investieren und für den Anleger durch die noch gesicherte staatliche Einspeiseförderung verlässliche Ausschüttungen bei attraktiver Rendite bieten. Wir würden uns freuen, wenn auch Sie sich von den Vorteilen dieser Energieproduktion überzeugen ließen und gemeinsam mit uns investieren. 3 Gräfelfing, im Mai 2012 GSI Fonds GmbH & Co. KG Ingo Deinert Gerhard Krall Lothar Ratei Armin Stieler

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66 INHALTSVERZEICHNIS Seite Seite 1. Prospektverantwortung 6 2. Die Initiatorin GSI Fonds GmbH & Co. KG 6 3. Das Angebot im Überblick 8 4. Risiken der Beteiligung Chancen der Beteiligung Erneuerbare Energien und ihre Förderung Grundlagen der photovoltaischen Stromerzeugung Die Solaranlagen Die Partner Beteiligungskonzept Investitions- und Finanzierungsplan Prognoserechnung Beteiligungserfolg und Sensitivitätsanalyse Vertragliche Grundlagen Steuerliche Grundlagen Vertragspartner (einschl. Planbilanz der Fondsgesellschaft) Gesellschaftsvertrag mit Anlagen 118 Anlage 1: Investitions- und Finanzierungsplan 129 Anlage 2: Anlagerichtlinien 130 Anlage 3: Beteiligungstreuhandvertrag Mittelverwendungskontrollvertrag Verbraucherinformation für den Fernabsatz Zusatzangaben Vermögensanlagen- Verkaufsprospektverordnung Abwicklungshinweise 146 Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung des Prospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. 5 Bilder mit freundlicher Genehmigung der BELECTRIC

67 PROSPEKTVERANTWORTUNG UND INITIATORIN 6 1. Prospektverantwortung Die nachfolgende Gesellschaft übernimmt die Verantwortung für den Inhalt dieses Verkaufsprospektes: Anbieterin (im Folgenden auch Initiatorin ) GSI Fonds GmbH & Co. KG mit Sitz: Planegger Straße 23b, Gräfelfing Der vorliegende Prospekt orientiert sich an der Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte (Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung Verm- VerkProspV) und an den Grundsätzen des vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen Standards Grundsätze ordnungsgemäßer Beurteilung von Verkaufsprospekten über öffentlich angebotene Kapitalanlagen (IDW S 4) vom Erklärung gemäß 3 VermVerkProspV Der Prospekt gibt die zum Prospektaufstellungsdatum bekannten und erkennbaren Fakten wieder. Alle Angaben und Berechnungen in diesem Prospekt wurden mit großer Sorgfalt zusammengestellt und überprüft. Die dem Prospekt zugrunde liegenden Annahmen und Berechnungen beruhen auf dem derzeitigen Stand der Planung und auf der Grundlage der erwähnten Verträge sowie auf den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung. Eine Haftung für das Erreichen der prognostizierten wirtschaftlichen und steuerlichen Ergebnisse für den Investor kann nicht übernommen werden. Die Prospektverantwortliche, vertreten durch ihre Ge - schäftsführer Ingo Deinert, Gerhard Krall, Lothar Ratei, Armin Stieler, erklärt, dass ihres Wissens die Angaben in diesem Prospekt richtig und vollständig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Die weiteren Funktionen der GSI Fonds GmbH & Co. KG sind im Kapitel 20 diesen Prospektes dargestellt. Datum der Prospektaufstellung: Gräfelfing, den GSI Fonds GmbH & Co. KG vertreten durch Ingo Deinert Geschäftsführer der Verwaltung GSI Gesellschaft für strukturierte Investitionen mbh (Komplementärin der GSI GmbH & Co. KG) Gerhard Krall Geschäftsführender Gesellschafter und Kommanditist der GSI Fonds GmbH & Co. KG 2. Die Initiatorin GSI Fonds GmbH & Co. KG Die GSI Fonds GmbH & Co. KG hat sich auf die Emission von geschlossenen Fonds mit Investitionsgütern in ertragreichen Märkten spezialisiert und bietet interessierten Anlegern Investitionslösungen aus einer Hand an. Die Abkürzung GSI im Namen der Initiatorin steht für Gesellschaft für strukturierte Investitionen. Darin sieht die Gesellschaft auch ihren besonderen Nutzen für den Anleger. Die Fondsgestaltungen der GSI Fonds GmbH & Co. KG zeichnen sich besonders durch rechtliche und steuerliche Strukturen aus, die die Rendite der Investoren optimieren. Damit die Erträge dort verbleiben, wo sie hingehören. Bei den beteiligten Anlegern. Ein weiteres Hauptanliegen der GSI Fonds GmbH & Co. KG ist es, möglichst früh sinnvolle Investitionsmöglichkeiten zu erkennen und diese so definierten strategischen Geschäftsfelder zeitnah zu besetzen: Die GSI Fonds GmbH & Co. KG versteht sich bei der Suche und Entwicklung von neuen Ertragschancen als Marketmaker. Das interdisziplinäre Management der GSI Fonds GmbH & Co. KG verfügt über eine langjährige Erfahrung im Bereich der nationalen und internationalen Nutzungsüberlassung von mobilen Wirtschaftsgütern und objektgebundenen Finanzierungen aus vielen Wirtschaftsbereichen. Besonders versiert und erfahren ist die GSI bei Fondsgestaltungen und in der Projektbetreuung mit Gütern des Luftverkehrs wie auch im Energiesektor. Die GSI Fonds GmbH & Co. KG hat in der Vergangenheit im Rahmen sogenannter Private Placements zahlreiche Fonds und Beteiligungen erfolgreich als Investitionsmöglichkeiten für private und institutionelle Anleger strukturiert und umgesetzt. Mit den vier bisherigen Triebwerksfonds und zwei Solarfonds hat das Management der GSI Fonds GmbH & Co. KG seit 2006 auch immer wieder Investoren im Rahmen von Publikumsfonds die Möglichkeit geboten, sein Know- How zur Anlage in Sachwerte zu nutzen. Die Philosophie der GSI Fonds GmbH & Co. KG zeichnet sich im Bereich der Verwaltung der Anlagen durch eine langfristige, partnerschaftliche Begleitung der Investoren aus. Jederzeitiger Überblick und Reaktion auf Unvorhergesehenes sind dabei ebenso selbstverständlich wie zeitnahe Informationen zum Verlauf der Anlage und ihrer steuerlichen Belange an die Investoren. Die Kapitalanteile an der GSI-Gruppe hält neben dem Management die Hamburger Privatbank M.M.Warburg & CO KGaA.

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69 3. DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK 8 In unserer zivilisierten Gesellschaft ist eine Energieversorgung in ausreichendem Maße eine der fundamentalsten Aufgaben, der wir uns stellen müssen. Aufgrund der Endlichkeit von fossilen Brennstoffen wie z. B. Erdöl, Erdgas oder Kohle, und deren klimaschädlichen Wirkung bei der Energieherstellung -vor allem durch den Ausstoß von Kohlen - dioxid in die Erdatmosphäre- wird es für die Zukunft umso wichtiger sein, die alternativen Energie - gewinnungsmöglichkeiten konsequent zu nutzen. Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, dass bis 2050 rund 60% des Stromverbrauchs aus Erneuerbaren Energiequellen stammen sollen. Dieses Ziel wurde im Rahmen der Maßnahmen zur Energiewende Deutschlands von der Bundesregierung ausdrücklich erklärt. Die alternativen Energiequellen, wie z. B. Sonne oder Wind, stehen uns quasi kostenlos und in unerschöpflichem Maße im eigenen Land zur Verfügung und sind zudem eine saubere Art der Energiegewinnung. Zur Forcierung der Technologien auf diesem Gebiet wurde in Deutschland im Jahre 2000 das Erneuerbare-Energien-Gesetz bzw. auch Gesetz zum Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) verabschiedet. Das EEG regelt unter anderem für Photovoltaikanlagen, wie sie auch bei diesem Beteiligungsangebot die Grundlage bilden, eine langfris tige staatliche Förderungsvergütung und einen Stromabnahmevorrang bei den jeweiligen Stromnetzbetreibern. Die Photovoltaik, also die Herstellung von Strom durch Sonneneinstrahlung, hat sich durch stetige Forschungen und anhaltend verbesserte Herstellungsmethoden zu einer zuverlässigen und langlebigen Technologie entwickelt. Auf diesen Grundlagen aufbauend bietet das vorliegende Beteiligungsangebot nach Auffassung der Initiatorin eine langfris - tig attraktive Anlagemöglichkeit für Investoren. Beteiligungsangebot Die GSI Solarfonds Drei GmbH & Co. KG (nach - stehend Fondsgesellschaft bzw. GSI Solarfonds Deutschland 3) hat sich durch Abschluss von entsprechenden Kaufverträgen den Zugriff auf 100% der Kommanditanteile an den Gesellschaften Photovoltaikkraftwerk Goldbeck GmbH & Co. KG, Photovoltaikkraftwerk Selb GmbH & Co. KG, Photovoltaikkraftwerk Römerhügel GmbH & Co. KG, Photovoltaikkraftwerk Ermlitz-Mitte GmbH & Co. KG und Photovoltaikkraftwerk Ermlitz-Nord GmbH & Co. KG (nachstehend Beteiligungsgesellschaften) gesichert, die ihrerseits die Photovoltaikanlagen errichten und betreiben werden. Die Beteiligungsgesellschaften errichten jeweils eine Solaranlage an den Standorten Frankfurt/Oder im Bundesland Brandenburg, Goldbeck im Bundesland Sachsen-Anhalt sowie in Selb im Bundesland Bayern und werden sie anschließend betreiben. Am Standort Ermlitz im Bundesland Sachsen-Anhalt werden zwei Anlagen errichtet und betrieben. Die Nutzung der Freiflächen wird über Pachtverträge über mindestens 20 Jahre gesichert. Darüber hinaus ist beabsichtigt noch weitere Photovoltaikanlagen zu erwerben. Dem Anleger wird die Möglichkeit geboten, sich über einen Beteiligungstreuhänder (Treuhandkommanditist) als Treugeber an der Fondsgesellschaft unternehmerisch zu beteiligen und damit an den Ertragsmöglichkeiten der Stromproduktion über Photovoltaikanlagen zu partizipieren. Der Anleger hat trotz Beteiligung über ein Treuhandverhältnis alle Rechte eines Kommanditisten, die ihm auf Grund des Gesellschaftsvertrages zustehen. Die Höhe des einzwerbenden Eigenkapitals ist be - schränkt auf maximal 20 Mio. Der Fonds wird geschlossen, sofern das zu platzierende Eigenkapital eingeworben wurde. Die Initiatorin hat das Recht, den Fonds auch bei einem geringeren Eigenkapitalstand vorzeitig zu schließen. Darüber hinaus gibt es keine Möglichkeit, die Zeichnung vorzeitig zu schließen oder Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen. Der Investor beteiligt sich deshalb an einem geschlossenen Fonds. Anlageobjekt Anlageobjekt ist die Beteiligung an den Beteiligungsgesellschaften Photovoltaikkraftwerk Goldbeck GmbH & Co. KG, Photovoltaikkraftwerk Selb GmbH & Co. KG, Photovoltaikkraftwerk Römerhügel GmbH & Co. KG, Photovoltaikkraftwerk Ermlitz- Mitte GmbH & Co. KG und Photovoltaikkraftwerk Ermlitz-Nord GmbH & Co. KG, die jeweils ein Solarkraftwerk errichten und betreiben werden (Startportfolio).

70 Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel und Anlagepolitik des Emittenten ist eine unternehmerische Beteiligung an den Beteiligungsgesellschaften Photovoltaikkraftwerk Goldbeck GmbH & Co. KG, Photovoltaikkraftwerk Selb GmbH & Co. KG, Photovoltaikkraftwerk Römerhügel GmbH & Co. KG, Photovoltaikkraftwerk Ermlitz- Mitte GmbH & Co. KG und Photovoltaikkraftwerk Ermlitz-Nord GmbH & Co. KG, die jeweils ein Solarkraftwerk errichten und betreiben werden (Startportfolio). Die Hauptmerkmale der Beteiligung an den Beteiligungsgesellschaften wie Stimmrechte und Kündigungsmöglichkeiten sind im jeweiligen Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft geregelt, der auf Seite 91 näher dargestellt werden. Nach Abzug von Provisionen und Gebühren werden die Nettoeinnahmen in Höhe von für die Investition in die Beteiligungsgesellschaften verwendet. Die Nettoeinnahmen sind allein ausrei- Rechtliche Struktur der Fondskonzeption Photovoltaikkraftwerk Römerhügel GmbH & Co. KG Beteiligungsgesellschaft Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte Dienstleistungen GSI Fonds GmbH & Co. KG Geschäftsbesorgung, Marketing-, Konzeption, Eigenkapitalvertrieb Photovoltaikkraftwerk Selb GmbH & Co. KG Beteiligungsgesellschaft KSO Treuhandgesellschaft mbh Steuerberatungsgesellschaft Beteiligungstreuhand, Steuerberatung GSI Solarfonds 3 GmbH & Co. KG Fondsgesellschaft Photovoltaikkraftwerk Ermlitz-Mitte GmbH & Co. KG Beteiligungsgesellschaft chend. Für sonstige Zwecke werden die Nettoeinnahmen nicht genutzt. Anlagerichtlinien Der GSI Solarfonds Deutschland 3 beabsichtigt neben den bereits vertraglich angebundenen Solarparks Römerhügel-Frankfurt/Oder, Ermlitz-Mitte, Ermlitz-Nord, Selb und Goldbeck weitere Solaranlagen, bevorzugt auf Freiflächen, zu erwerben. Als Basis für die Investitionsentscheidung in weitere Solaranlagen hat die Fondsgesellschaft bestimmte Investitionskriterien als Anlagerichtlinien aufgestellt. Diese sind bindend einzuhalten und Bestandteil des Gesellschaftsvertrages. Teilweiser Blindpool Neben den bereits vertraglich gesicherten Solarparks beabsichtigt die Fondsgesellschaft mittelbar über Beteiligungsgesellschaften weitere Solarpro- INVESTOREN Unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Formale Mittelverwendungskontrolle Photovoltaikkraftwerk Ermlitz-Nord GmbH & Co. KG Beteiligungsgesellschaft Photovoltaikkraftwerk Goldbeck GmbH & Co. KG Beteiligungsgesellschaft XYZ GmbH & Co. KG Beteiligungsgesellschaft 9 Diverse Grundstücksverpächter BELECTRIC Verkäuferin, GU-Vertrag und Wartung/Betriebsführung Deutsche Kreditbank AG Darlehen Diverse örtliche Netzanschlussunternehmen Netzanschluss Unternehmen X Verkäuferin, GU-Vertrag Wartung/ Betriebsführung Startportfolio Stark vereinfachte schematische Darstellung Weitere Solarprojekte

71 3. DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK Standortdaten Ermlitz-Mitte Ermlitz-Nord Frankfurt/Oder Goldbeck Selb 10 Lage Gemeinde Schkopau Kreisfreie Landkreis Landkreis Saalekreis Stadt Stendal Wunsiedel Grundstücksfläche in ha 8,5 10,7 9,2 12,3 11,6 Technische Daten Solarmodule First Solar First Solar First Solar Solar Frontier First Solar FS 380 FS 385 FS 387 SF 140,145,150 FS 377 Art Solarmodul Dünnschicht Nennleistung je Modul 80 W 85 W 87,5 W 140 W 77 W Anzahl Module Nennleistung der Anlage in kwp 1.987, , , , ,38 Herstellergarantien 90 % der Nennleistung für 10 Betriebsjahre nach Erwerb 80 % der Nennleistung für 25 Betriebsjahre nach Erwerb Wechselrichter SMA SC 800 CP SMA SC 800 CP outdoor SMA SC 800 CP outdoor SMS SC 500 CP outdoor outdoor Anzahl Wechselrichter Wirtschaftliche Daten Anlagenkaufpreis in EUR , , , , ,00 Anlagenkaufpreis in EUR/kWp 1.571, , , , ,69 Anfänglicher Jahresertrag in kwh/kwp 1.003, , , ,50 973,50 Angenommene Degradation 0,5 % p.a. ab 2014 Einspeisevergütung in Eurocent je kw 17,94 17,94 18,76 18,76 17,94 Laufzeit 20 Jahre jekte zu erwerben. Erste weitere Solarprojekte sind bereits identifiziert. Die Entscheidung über den Kauf weiterer Solaranlagen wird die Geschäftsführung der Fonds gesellschaft in Abhängigkeit vom Platzierungsstand im Rahmen der Anlagerichtlinien treffen. Die Höhe der Investitions- und Finanzierungssumme, die Anschaffungspreise, Finanzierungskondi - tionen so wie die laufenden Ertrags- und Aufwands -

72 daten stehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht fest. Grundlage für die Prognoserechnung bilden die Werte der bereits vertraglich gesicherten fünf Solarparks. Die Fondsgesellschaft wird entsprechend dem Platzierungstand und dem zur Verfügung stehenden Eigenkapital indirekt über Beteiligungsgesellschaften weitere Solarprojekte erwerben und dafür Fremdfinanzierungsmittel abrufen bzw. zu - sätzlich eindecken. Gegebenenfalls wird sie für den Erwerb auch weitere Platzierungsgarantien in Anspruch nehmen, um höhere Eigenkapital-Zwischenfinanzierungsmittel ab zurufen. Der Fonds wird auf Grund der bestehenden Kaufverträge mit mindestens den bereits vertraglich gesicherten fünf Solarparks (nachstehend Startportfolio) umgesetzt. Standorte Die fünf bereits bereits vertraglich gesicherten Solarparks liegen in Frankfurt/Oder (Bundesland Brandenburg), Goldbeck und Ermlitz/Schkopau (beide im Bundesland Sachsen-Anhalt) sowie in Selb (Bundesland Bayern). Gesetzliche Rahmenbedingungen Die Energie- und Umweltpolitik hat zwischenzeitlich in vielen europäischen Ländern gesetzliche Regelungen und Rahmenbedingungen geschaffen, die Investitionen in regenerative Energien fördern und langfristig verbindliche Vergütungsregelungen festschreiben. In Deutschland gibt das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien, auch Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) genannt, die Förderungsbedingungen vor. Den Kern des EEG bildet die 20-jährige Abnahmeverpflichtung eines stromabnehmenden Energieversorgungsunternehmens zu einer festgeschriebenen Vergütung für eingespeiste Elektrizität aus Erneuerbaren Energien wie z.b. Photovoltaikanlagen. Für die von den Beteiligungsgesellschaften errichteten Solaranlagen werden die jeweiligen Energieversorger bei planmäßiger Fertigstellung und erfolgtem Netzanschluss bis Ende Juni 2012 bzw. bis Ende August 2012 eine Einspeisevergütung von 18,76 bzw. 17,94 Eurocent je Kilowattstunde (kwh) für den Förderungszeitraum entrichten. Die Anleger dieses Beteiligungsangebotes pro- fitieren damit von der hohen Kalkulationssicherheit, die die rechtlichen Rahmenbedingungen des EEG schaffen (siehe hierzu Ausführungen im Kapitel 6 diesen Prospektes). Fondskonzept Bei der Auflage des vorliegenden Beteiligungsangebotes wurde besonderes Augenmerk darauf verwendet, eine Vielzahl von Vorteilen für den Anleger zu kombinieren, um ein Höchstmaß an Sicherheit zu erreichen, ohne dabei Abstriche bei den Renditeerwartungen machen zu müssen: Maßgebliche Auswahlfaktoren für die bereits vertraglich angebundenen Anlagen waren: Bereits im Bau befindliche konkrete Projekte Planung und Bau der bereits vertraglich ge - sicherten Photovoltaikanlagen sowie laufende Überwachung zu Festpreisen durch den Weltmarktführer BELECTRIC, Kolitzheim Ausschließliche Verwendung von qualitativ hochwertigen Bauteilen mit nachgewiesener Leistungsfähigkeit und Performance-Garantien Grundsätzliche Finanzierungszusage für die ge - samte vorgesehene Fondslaufzeit durch marktführendes deutsches Kreditinstitut mit Refinanzierung durch Förderungsmittel öffentlich-rechtlicher Banken Prognose der erwarteten Sonneneinstrahlung durch zwei unabhängige Ertragsgutachten zzgl. eines technischen Due Diligence Berichtes durch renommierte Ingenieursgesellschaft Langfristige Einnahmesicherheit durch die im EEG gesetzlich über 20 Jahre festgeschriebene Einspeisevergütung Die Einhaltung der Anlagerichtlinien der Gesellschaft soll gewährleisten, dass der Qualitätsstandard der bereits vertraglich gesicherten Solarparks auch auf die weiteren noch zu erwerbenden Photovoltaikanlagen übertragen wird. Wesentlicher Projektierungspartner Verkäuferin und Generalunternehmerin bei den bereits vertraglich gesicherten fünf Solarparks ist das Unternehmen BELECTRIC. Hauptsitz des Un - 11

73 3. DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK 12 ternehmens ist im bayrischen Kolitzheim. BELEC- TRIC entwickelt, produziert und baut seit 2001 weltweit Photovoltaiksysteme. Allein in den Jahren 2010 und 2011 wurden mehr als 704 Megawatt Photovoltaik-Leis tung von diesem Unternehmen installiert. Einer Studie des Marktforschungsinstitutes isuppli zufolge, war BELECTRIC in den beiden Jahren damit Weltmarktführer im Bereich der Projektierung und Realisierung von Photovoltaiksystemen. Unter dem Markennamen BELECTRIC sind weltweit ca Mitarbeiter an Unternehmensstandorten in über 15 Ländern beschäftigt. Fondsvolumen Im Rahmen des Startportfolios wird angestrebt, dass bei einem Gesamtinvestitionsvolumen von ein Kommanditkapital von eingeworben wird. Das einzuwerbende Eigen - kapital kann sich durch Anbindung weiterer den Anlagerichtlinien entsprechenden Solaranlagen auf maximal Eigenkapital erhöhen. Finanzierung Die Beteiligungsgesellschaften der bereits vertraglich gesicherten Solarparks werden voraussichtlich mit der Deutsche Kreditbank AG Darlehensverträge über die langfristige Finanzierung der Projekte abschließen. Der Gesamtdarlehensbetrag beträgt bei einem voraussichtlichen Zinssatz von 3,50%. Die Tilgung erfolgt monatlich nachschüssig. Die Finanzierung erfolgt unter Inanspruchnahme von KfW-Mitteln. Bei der Aufstockung des Prognose: Portfolios werden auch die noch zusätzlich zu erwerbenden Projekte voraussichtlich zum Teil über Bankdarlehen finanziert. Höhe und Konditionen dieser Darlehen sind noch nicht bekannt. Platzierungsmodalitäten / Platzierungsgarantie Das öffentliche Angebot zur Zeichnung von Beteiligungen an der Fondsgesellschaft beginnt einen Werktag nach Veröffentlichung des Verkaufspros - pektes. Das Platzierungsende ist erreicht, sobald das einzuwerbende Kommanditkapital aufgebracht wurde, spätestens am Sollten bis dahin nicht genügend Investoren gefunden sein, die das mindestens erforderliche Kommanditkapital ge - zeichnet haben, ist vorgesehen, dass die Privatbank M.M.Warburg & CO KGaA, Hamburg, sowie die Initiatorin GSI Fonds GmbH & Co. KG die restlichen Anteile in Höhe des noch nicht eingeworbenen Kommanditkapitals übernehmen. Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft ist ermächtigt ohne Zustimmung der Gesellschafter den Platzierungszeitraum bis zum zu verlängern. Zeichnungssumme/Erwerbspreis Der Erwerbspreis entspricht der Zeichnungssumme und beträgt Höhere Zeichnungsbeträge müssen durch ohne Rest teilbar sein. Der Mindestbetrag der angebotenen Vermögensanlage beträgt , es können demnach eine Mindestanzahl von 662 Treuhandkommanditanteile in Höhe der Mindestzeichnungssum- Investitionsplan in % vom GIK* in % vom EK** Investitionsvolumen ,84 davon Anschaffungs- und Herstellungskosten ,62 354,20 davon Bauzeitzinsen ,41 1,59 davon Anschaffungsnebenkosten ,65 26,00 Liquiditätsreserve ,32 9,05 Finanzierung ,00 390,84 davon Eigenkapital ,59 100,00 davon Fremdkapital ,41 290,84 * Gesamtinvestitionskapital ** Eigenkapital

74 Prognose: Beteiligungserfolg GSI Solarfonds Deutschland 3 für Kommanditeinlage Prognostizierte Ausschüttungen in Prozenten bezogen auf das Eigenkapital Anzahl me ausgegeben werden. Eine Erhöhung des einzuwerbenden Eigenkapitals auf ist möglich. Auf die Einlage wird kein Agio erhoben. Die Zeichnungssumme ist innerhalb einer Woche nach Annahme der Beitrittserklärung fällig und vom Anleger auf das in der Beitrittserklärung genannte Konto der Fondsgesellschaft zu überweisen. Formale Mittelverwendungskontrolle Die Freigabe aller Eigenmittel erfolgt durch eine von der Initiatorin unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. 7,0% 7,0% 7,0% 7,0% 7,0% 7,0% 7,0% 7,0% 7,5% 7,5% 7,5% 7,75% 7,5% 7,75% 7,75% 2013 Beteiligungsdauer Die Fondsgesellschaft ist auf unbestimmte Dauer errichtet und endet automatisch mit Veräußerung der Beteiligungsgüter bzw. aller Wirtschaftsgüter kalkulatorisch vorgesehen zum Zielgruppe Das Beteiligungsangebot richtet sich an in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen, die als Investoren an den attraktiven Renditechancen aus der Stromproduktion über Solaranlagen partizipieren wollen und sich der unternehmerischen Prägung der Anlage bewusst sind. Es richtet sich nicht an Anleger, die eine risikolose feste Verzinsung ihres eingesetzten Kapitals anstreben. Die Beteiligungsinteressenten sollten bereits andere Kapitalanlagen besitzen, die ihnen eine jederzeit ausreichende Liquidität gewährleisten. Die An - bieterin empfiehlt die Konsultation eines Vertreters der rechts- und steuerberatenden bzw. wirtschaftsprüfenden Berufe bezüglich der rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen dieses Beteiligungsangebotes für den Anleger. 8,75% 8,75% Einkunftsart, steuerliche Ergebnisse Die Fondsgesellschaft und die Beteiligungsgesellschaften als Kommanditgesellschaften stellen für steuerliche Zwecke transparente Personengesellschaften dar, welche weder Steuersubjekt für die Einkommensteuer noch Körperschaftsteuer sind (steuerliches Transparenzprinzip). Einkommensteuersubjekt sind vielmehr die Anleger. 29,50% 29,50% Die Anleger erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die auf den Anleger entfallenden laufenden Einkünfte unterliegen beim Anl eger dem persönlichen progressiven Einkommensteuertarif zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Die Steuer entsteht unabhängig davon, ob dem Anleger Gewinne in entsprechender Höhe zugeflossen sind. Entnahmen des Anlegers sind nicht steuerbar. 34,32% 13

75 3. DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK 14 Ausschüttung und Beteiligungserfolg Die Prognoserechnung sieht laufende, halbjährlich am und durchzuführende Ausschüttungen vor Steuern von 7,0% p.a. ansteigend auf 29,50% p.a. ab dem Jahre 2030 vor. Die Ausschüttungsberechtigung beginnt am bzw. für später eintretende Kommanditisten am nächstfolgenden Monatsersten nach Eingang der Beitrittssumme. Am Ende der Laufzeit ist eine Veräußerung der Photovoltaikanlagen geplant, da davon ausgegangen wird, dass die Anlagen weiterhin Strom produzieren können. Für die in Frankfurt/Oder und Ermlitz erstellten Anlagen liegt bereits ein verbindlich abgeschlossener Kaufvertrag mit dem Projektierer BELECTRIC über 5% des ursprünglichen Kaufpreises vor. Aus Vorsichtsgründen wurden die Veräußerungserlöse in der Prognoserechnung nur zu 50% eingerechnet. Für die übrigen Photovoltaikanlagen wurde kein Veräußerungserlös angenommen. Die Schlussausschüttung im Jahr 2032 wird inklusive der vereinnahmten Verkaufserlöse mit rund 34,3% prognostiziert. Die gesamten zu erwartenden Ausschüttungen (inkl. Kapitalrückzahlung) über die geplante zwanzigjährige Fondslaufzeit betragen gemäß Prognoserechnung ca. 220% vor Steuern bzw. rund 176% des Eigenkapitals nach Steuern (bei einen angenommenen ESt-Satz von 42% zzgl. 5,5% Soli-Zuschlag). Grundsätzlich findet keine Verzinsung der Kapitaleinlage statt. Investoren, die ihre Kapitaleinlage jedoch vor dem leisten, erhalten für jeden vollen Monat nach Einzahlung der Einlage bis zum eine Vorabvergütung von 5% p.a., die zum ersten Ausschüttungstermin vergütet wird. Bei der Berechnung wird der dem Einzahlungstermin folgende nächste Monatserste als Stichtag herangezogen. Fungibilität / eingeschränkte Handelbarkeit Die vom Anleger übernommene Beteiligung ist als langfristige Investition auf 20 Jahre angelegt. Sollte eine Beendigung des Fonds nach 20 Jahren oder in der Zeit danach jedoch nicht gelingen, gilt, dass Anleger ihre Beteiligung frühestens zum ordentlich kündigen können. Grundsätzlich ist eine vorzeitige Übertragung oder ein Verkauf der Beteiligung bei Zustimmung der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft zum Ende eines Kalendermonats möglich. Der Preis für eine Veräußerung kann zwischen dem Anleger und einem Käufer frei vereinbart werden. Es existiert allerdings für den Handel mit Fondsanteilen kein geregelter Markt. Die Verfügbarkeit ist aufgrund der vorgenannten Erläuterungen eingeschränkt. Gesellschaftsrechtliche Aspekte Durch die Beteiligung an der Fondsgesellschaft erwerben die Anleger Rechte aus der Beteiligung (Gewinnbezugsrecht, Entnahmerecht, Mitwirkungsund Kontrollrecht) nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages und des Beteiligungstreuhandvertrages. Die Haftung jedes Anlegers ist auf seinen geleisteten Beteiligungsbetrag beschränkt. Gegenüber Gesellschaftsgläubigern haftet der Anleger lediglich in Höhe der gezeichneten und im Handelsregister einzutragenden Haftsumme. Sie beträgt 100 je Beteiligungsbetrag. Der Beteiligungsbetrag entspricht der gezeichneten Pflichteinlage. Ein Nachschuss kann nicht gegen den Willen eines Gesellschafters beschlossen werden. Die Willensbildung der beteiligten Anleger findet auf jährlichen Gesellschafterversammlungen oder in schriftlichen Abstimmungsverfahren mit einfacher oder qualifizierter Mehrheit statt. Die Anleger haben die Möglichkeit, dem Treuhandkommanditisten Weisungen für das Stimmverhalten auf der Gesellschafterversammlung zu erteilen, sofern sie nicht selbst an - wesend sein wollen. Bemessungsgrundlage für die Verteilung von Gewinn und Verlust sowie für Ausschüttungen bildet das Verhältnis der eingezahlten Kapitaleinlagen untereinander. Geschäftsjahr der Fondsgesellschaft ist das Kalenderjahr. Die Fondsgesellschaft wird beendet, wenn alle Anteile an den Beteiligungsgesellschaften veräußert wurden, alle Wirtschaftsgüter der Beteiligungsgesellschaften ver äußert worden sind oder per Gesellschafterbeschluss. Eine Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses durch den Anleger ist mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende, erstmals zum möglich.

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77 4. RISIKEN DER BETEILIGUNG 16 Vorbemerkung Ein Anleger dieses Beteiligungsangebotes tätigt eine unternehmerische Investition, deren zukünftige Entwicklung nicht vorhersehbar ist. Es besteht keine gesetzliche oder anderweitige Einlagensicherung. Die Beteiligung an einem Unternehmen, dessen Geschäftszweck der Betrieb von Solaranlagen ist, birgt nicht zu unterschätzende Risiken. Die in der Prognoserechnung ausgewiesenen Werte stellen für den Anleger keine garantierten Ergebnisse dar. Es handelt sich vielmehr um Annahmen, die auf Erfahrungswerten der Vergangenheit bzw. Gutachten beruhen und daher von der Initiatorin als realistisch angesehen werden. Dennoch ist nicht auszuschließen, dass sich die Einschätzungen der von der Initiatorin Teil-Blindpool-Risiken / Realisation und Auswahl der Photovoltaikanlagen Erwerb bzw. Errichtung der Photovoltaikanlagen / Bauherrreneigenschaft Grundstücks- und Dachflächennutzung Dachflächenanlagen Genehmigungslage, EEG Kostenüberschreitungen, Ausfall von Vertragspartnern und Schlüsselpersonen Formale Mittelverwendungskontrolle Stromproduktion, Einspeisung Ausfall von Bauteilen, Minderleistung, Diebstahl, Beschädigung, Zerstörung Guthabenverzinsung Rückbau der Solaranlagen, Verkaufsvereinbarungen mit der BELECTRIC Solarkraftwerke GmbH Umweltbelastungen bzw. Vergiftungen Fremdkapital, Darlehenszins und Besicherungsanforderungen Steuerliche Konzeption Haftung des Anlegers Platzierungsgarantie Rückabwicklung der Fondsgesellschaft Rückabwicklung einzelner Beitritte Rechtliche Gestaltung und Verträge / Rechtsänderungen Gesellschaftsrechtliche Risiken Nicht fristgerechte Leistung Fungibilität der Beteiligung Fremdfinanzierung von Fondsanteilen Maximalrisiko hinzugezogenen Berater und Gutachter im Nachhinein als unzutreffend oder fehlerhaft herausstellen werden. Sollten sich die künftigen wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen gegenüber den im Zuge der Konzeption des Beteiligungsangebotes unterstellten Annahmen nachteilig verändern, kann dies die Ertrags-, Liquiditäts- und Wertentwicklung so beeinflussen, dass die prognostizierte wirtschaftliche Entwicklung der Fondsgesellschaft auch erheblich unterschritten werden kann. Nachfolgend sind die wesentlichen, tatsächlichen und rechtlichen Risiken aufgeführt, die zu Abweichungen von den angenommenen wirtschaftlichen Rahmendaten führen können. Jedes dieser Risiken Prognose- Anlage- Anlegergefährdend gefährdend gefährdend

78 kann dabei einzeln eintreten, mehrere oder alle Risiken können sich aber auch kumuliert verwirklichen. Damit kann das wirtschaftliche Ergebnis der Beteiligung eines Anlegers gegenüber den Prospektangaben wesentlich schlechter ausfallen und auch zu einem Misserfolg der Anlage bis hin zum vollstän - digen Verlust der Einlage führen. Entsprechend dem IDW Standard S4 werden die nachfolgend dargestellten Risiken ergänzend in tabellarischer Form aufgeführt und nach prognosegefährdend, anlagegefährdend und anlegergefährdend eingeordnet. Risiken, die zu einer Verschlechterung der im Ab - schnitt Prognoserechnung dargestellten prognostizierten Daten führen können, werden als prognosegefährdend eingeordnet. Folge können geringere Ausschüttungen beim Anleger sein. Anlagegefährdend sind Risiken, wenn sie entweder das Anlageobjekt oder die gesamte Vermögensanlage gefährden und damit zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Zeichnungssumme führen können. Risiken, die über den Gesamtverlust der Einlage hinaus z. B. über Nachschusspflichten, Bürgschaften und ähn lichem auch das weitere Vermögen des Anlegers gefährden, werden in die Rubrik anlegergefährdend eingeordnet. Teil-Blindpool-Risiken / Realisation und Auswahl der Photovoltaikanlagen Das vorliegende Beteiligungsangebot wurde als sog. Teil-Blindpool aufgelegt. Darunter ist zu verstehen, dass zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung zwar bereits einige Investitionsobjekte vertraglich gesichert sind, diese jedoch um weitere den An - lagerichtlinien der Gesellschaft (siehe Anlage 2 zum Gesellschaftsvertrag) entsprechende Objekte ergänzt werden können. Der Anleger hat damit das Risiko zu tragen, bei Beitritt zur Gesellschaft nicht sämtliche Investitionsobjekte zu kennen. Es besteht weiterhin das Risiko, dass die bereits vertraglich gesicherten Investitionsobjekte nicht oder nur unter veränderten Bedingungen realisiert werden können und keine anderen Photovoltaikanlagen erworben werden können, die den Anlagerichtlinien entsprechen. Sollten die beabsichtigten oder ver- gleichbaren Investitionen nicht wie geplant verwirklicht werden können, ist zu erwarten, dass die vorhandenen liquiden Mittel keine adäquaten Erträge erwirtschaften werden. Ausschüttungskürzungen bis hin zum totalen Ausfall der Ausschüttungen wären die Folge für den Anleger. Sollten die bereits vertraglich gesicherten Investitionsobjekte nicht realisiert werden können und auf Dauer überhaupt keine den Anlagerichtlinien entsprechenden Investitionsobjekte erwerbbar sein, ist eine Rückabwicklung des Fonds vorstellbar. Die daraus resultierenden Risiken sind ab Seite 29 noch beschrieben. Es ist nicht auszuschließen, dass von der Geschäftsführung bei der Auswahl von Investitionsobjekten Fehler gemacht werden und einzelne oder alle Anlagen nicht die kalkulierten Erträge erbringen. Auch eine fahrlässige oder vorsätzliche Nichtbeachtung von einigen oder allen Punkten der für die Ge - schäftsführung bindenden Anlagerichtlinien beim Erwerb weiterer Solaranlagen ist vorstellbar. Die diesen Entscheidungen zu Grunde liegenden Prognosen, Gutachten und Plausibilitätsprüfungen be - auftragter Dienstleister zu umweltbedingten Rahmendaten sowie zur Eignung und Werthaltigkeit der jeweiligen Photovoltaikanlagen könnten sich im Nachhinein als falsch erweisen, was zu negativen Ergebnisabweichungen auf Ebene der Tochtergesellschaften der Fondsgesellschaft, den Beteiligungsgesellschaften, und damit mittelbar auch auf Ebene des Anlegers führen kann. Sollten für den zuvor geschilderten Fall die verminderten Einnahmen aus einzelnen oder allen Photovoltaikanlagen nicht ausreichen, um die Verwaltungs- und Finanzierungsaufwendungen der Beteiligungsgesellschaften zu erwirtschaften, droht einzelnen oder allen Beteiligungsgesellschaften die Insolvenz. Dies könnte zur Folge haben, dass auch die Fondsgesellschaft nicht mehr in der Lage wäre, ihren Verpflichtungen gegenüber den eigenen Gläubigern nachzukommen und sich ebenfalls für insolvent erklären müsste. Im Zuge einer nachfolgend möglichen Verwertung von Vermögensgegenständen der Beteiligungsgesellschaften sind für den Anleger Vermögensverluste bis hin zum vollständigen Verlust der Kapitaleinlage nicht auszuschließen. 17

79 4. RISIKEN DER BETEILIGUNG 18 Erwerb bzw. Errichtung der Photovoltaikanlagen / Bauherreneigenschaft Das Beteiligungskonzept des Fonds sieht vor in bereits fertig gestellte oder im Bau befindliche Solaranlagen zu investieren. Im letzteren Fall hängt der Erfolg der Beteiligung des Anlegers mit davon ab, dass die prognostizierten Einnahmen in der erwarteten Höhe ab den kalkulierten Inbetriebnahmen der Solaranlagen erzielt werden. Die Photovoltaikanlagen werden durch die Beteiligungsgesellschaften als Bauherrinnen errichtet, die die damit verbundenen Risiken zu tragen haben. So ist zum Beispiel vorstellbar, dass während der Bauzeit vorgesehene Bauelemente nicht oder nicht mehr in entsprechender Qualität geliefert werden können oder die Anlage nicht entsprechend den vorliegenden Planungen oder Genehmigungen erstellt wird. Die bereits vertraglich angebundenen Beteiligungsgesellschaften haben jeweils mit der BELECTRIC Solarkraftwerke GmbH als Generalunternehmer einen Generalunternehmervertrag geschlossen, in denen sich der Generalunternehmer verpflichtet, die Inbetriebnahme des jeweiligen Solarparks zum vereinbarten Fertigstellungszeitpunkt zu gewähr - leisten. Vergleichbare Verträge werden bei Erweiterung des Solaranlagen-Portfolios von den die jeweiligen Anlagen haltenden weiteren Beteiligungsgesellschaften mit der BELECTRIC Solarkraftwerke GmbH oder anderen Generalunternehmern ge - schlossen werden. Darüber hinaus tragen die Beteiligungsgesellschaften das Risiko von Verzögerungen, die nicht vom Generalunternehmer zu vertreten sind (z. B. höhere Gewalt und Streik). Es liegt ein Risiko in der Tatsache, dass die Zahlungen der Beteiligungsgesellschaften nicht nach Fertigstellung der Solaranlagen und entsprechender Be - triebsbereitschaft, sondern im Zuge des Baufortschrittes über Abschlagszahlungen sukzessive zu leisten sind. Bis zur vollständigen Zahlung des jeweiligen Festpreises einer Anlage liegt also insolvenzrechtlich ein nur teilweise erfüllter Vertrag vor, bei dem ein Insolvenzverwalter des entsprechenden Generalunternehmers das Wahlrecht hätte, ob er die Erfüllung wählt oder die Nichterfüllung. Im Falle der Nichterfüllung wären ausgelegte Zahlungen der Beteiligungsgesellschaften Insolvenzforderungen und könnten je nach Verlauf des Insolvenzverfahrens gegebenenfalls teilweise oder ganz verloren sein. Für den Fall einer durch den jeweiligen Generalunternehmer zu vertretenden verspäteten Fertigstellung einer Solaranlage gegenüber dem im Kaufvertrag vereinbarten Fertigstellungszeitpunkt, sind Kaufpreisgleitklauseln in den Verträgen vereinbart. Sollte die verspätete Fertigstellung dazu führen, dass nach einer Vergütungsreduzierung gemäß EEG nur noch eine verringerte Einspeisevergütung durch die Anlage zu erzielen ist, ist eine Reduzierung des Festkaufpreises für die jeweilige Anlage im gleichen Maß vorgesehen, in dem der Vergütungssatz für die Stromeinspeisung reduziert wurde. Es besteht das Risiko, dass der Generalunternehmer bei einer abzusehenden verspäteten Fertigstellung mit der vorgenannten Folge durch die dann verringerten Kaufpreiszahlungen in Liquiditätsschwierigkeiten gerät oder insolvent wird. Mit Eintritt der Insolvenz kann die Beendigung des Projektes gefährdet sein. Bereits in ihrer Höhe nach dem ursprünglich vereinbarten Kaufpreis geleistete Zahlungen könnten anteilig verloren sein. Darüber hinaus könnte die Beteiligungsgesellschaft gezwungen sein, das Projekt mit einem anderen Generalunternehmer oder anderen Dienstleistern zu beenden. Dabei könnten höhere Kosten auf die Beteiligungsgesellschaft zukommen als in der ursprünglichen Kalkulation angenommen. Auch ist es nicht ausgeschlossen, dass Subunternehmen des jeweiligen Generalunternehmers ihren Pflichten nicht nachkommen, so dass auch der Generalunternehmer nicht seinen Pflichten gegenüber den Beteiligungsgesellschaften nachkommen könnte. Auch hier bestünde das Risiko, dass es zu Kostenerhöhungen und Verzögerungen in der Bauphase kommen könnte. Beim Erwerb oder der Errichtung von Photovoltaikanlagen kann trotz technischer und rechtlicher Prüfung nicht ausgeschlossen werden, dass die betreffende Solaranlage mit Sach- und/oder Rechtsmän-

80 geln behaftet ist. Die Beseitigung dieser Mängel kann zu unvorhergesehenen Kosten und für die Zeit des Bestehens von Mängeln möglicherweise zu zusätzlichen Ertragsausfällen führen, die möglicherweise vom Verkäufer oder Generalunternehmer nicht oder nicht in voller Höhe aus Haftungs- oder Gewährleistungsansprüchen eingefordert werden können. In diesem Zusammenhang ist auch vorstellbar, dass Mängel erst entdeckt werden, nachdem die entsprechenden Gewährleistungsfristen abgelaufen sind und ggf. Verjährung eingetreten ist. Geringere Einspeisevergütungen und/oder Kostenüberschreitungen gegenüber der Prognoserechnung bedeuten eine reduzierte Einnahmenbasis und damit ggf. verringerte Ausschüttungen für den Anleger. Sollten einige oder alle Beteiligungsgesellschaften durch Kos tenüberschreitungen insolvent werden, sind auch Verluste von Teilen des Anlegerkapitals bis hin zum Totalverlust vorstellbar. Grundstücks- und Dachflächennutzung Die Beteiligungsgesellschaften haben bei den be - reits vertraglich gesicherten Solaranlagen die erforderlichen Grundstücksnutzungen durch langfristige Pachtverträge und durch die Bestellung von be - schränkt persönlichen Dienstbarkeiten sichergestellt. Bei noch zu erwerbenden Anlagen sind sofern nicht Eigentum an einem Grundstück erworben wird- der Abschluss solcher langfristiger Pachtverträge und die Bestellung der Dienstbarkeiten für Grundstücks- und Dachflächen ebenfalls zwingend vorgesehen. Eine vorzeitige außerordentliche Kündigung seitens des jeweiligen Verpächters ist i. d. R. nur aus wichtigem Grund, z. B. wegen verzögerter Pachtzahlung oder dem Wegfall von Genehmigungen für den Betrieb der jeweiligen Solaranlage, möglich. Für einen solchen Fall besteht das Risiko, dass die Solaranlage nicht weiter betrieben werden könnte und vorzeitig zurückgebaut werden müsste. Dadurch könnte es zu zusätzlichen Kosten und einer Verringerung der prognostizierten Einnahmen, im schlimmsten Fall sogar zu einem Abbruch eines Projekts kommen, was zu einer Reduzierung der prognostizierten Gesamtrückflüsse an den Anleger führen könnte. Für die jeweilige Beteiligungsgesellschaft ergibt sich ein weiteres Risiko aus einem langfristigen Pachtvertrag dergestalt, dass, auch wenn sich herausstellen sollte, dass ein dauerhaft wirtschaftlicher Betrieb einer Solaranlage an einem Standort nicht gegeben ist, sie gleichwohl ihre Verpflichtungen aus dem Pachtvertrag zu erfüllen hätte. Es sollte in einem solchen Fall zu erwarten sein, dass eine vorzeitige Beendigung des Pachtvertrages nur mit zusätz - lichem Kostenaufwand für die Fondsgesellschaft zu bewirken wäre. Hierdurch können sich die prognos - tizierten Gesamtrückflüsse an den Anlager reduzieren. Dachflächenanlagen Bei Dachflächenanlagen besteht das Risiko, dass sich nach Projektierungsbeginn herausstellt, dass das Dach nicht oder nur bedingt für die Installation einer Solaranlage geeignet ist, z. B. weil die Statik und Tragfähigkeit der Dachkonstruktion von beauftragten Gutachtern falsch eingeschätzt wurde oder andere Versagungsgründe für eine Errichtung vorliegen. Dadurch könnte die Anlage möglicherweise nur mit einem erheblichen Zusatzaufwand oder gar nicht auf dem vorgesehenen Dach montiert werden können. Wird erst nach der Errichtung der Anlage festgestellt, dass das betreffende Dach nicht die für den ordnungsgemäß vorgesehenen Betrieb nötige Stabilität aufweist, weil Baumängel bzw. Schäden am Dach oder Gebäude vorliegen, könnten zusätzliche Baumaßnahmen erforderlich werden, um die erforderliche Stabilität herzustellen oder die Solaranlage wieder entfernt werden müssen, sofern stabilisierende Maßnahmen nicht durchführbar sind. Dabei würden zusätzliche Kosten entstehen, die die jeweilige Beteiligungsgesellschaft zu tragen hätte. Weitere Kosten könnten für die Suche nach einer Ersatzfläche anfallen; darüber hinaus wäre durch die Verzögerung mit zusätzlichen Einnahmenausfällen zu rechnen. Im schlimmsten Fall könnte das Projekt gar nicht umgesetzt werden und die bereits aufgewendeten Kosten wären für die Beteiligungsgesellschaft verloren. Vorstellbar ist daraufhin die Insolvenz der Beteiligungsgesellschaft mit den Auswirkungen von Ausschüttungskürzungen bis hin zum Teilverlust der Kapitaleinlage des Anlegers. 19

81 4. RISIKEN DER BETEILIGUNG 20 Genehmigungslage, EEG Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung liegen alle behördlichen Genehmigungen zur Errichtung und dem Betrieb der bereits vertraglich angebundenen Photovoltaikanlagen vor, für weitere zu erwerbende Anlagen ist dies gemäß Anlagerichtlinien Kaufvertragsvoraussetzung. Es besteht jedoch das Risiko, dass die Genehmigungsbehörden bei neu zu erwerbenden Solaranlagen gegenüber den heutigen Regelungen zusätzliche Auflagen machen. Auch nachträgliche Auflagen für den Betrieb einzelner oder aller Solaranlagen sind vorstellbar, die zu einer Einschränkung oder gar zu einem Verbot des Betriebes der Solaranlagen führen könnten. Auch könnten zusätzliche und/oder nachträgliche Auflagen zu nicht kalkulierten Kosten führen. Es ist ebenfalls denkbar, dass es zukünftige behördliche Planfeststellungsverfahren nötig machen, die Genehmigung für den Betrieb einer Solaranlage zu widerrufen, sofern dem Anlagenbetrieb ein höheres Gemeinwohl entgegen stünde. Der Wegfall der Genehmigung hätte zudem zur Folge, dass der Verpächter der Grundstücke bzw. Dächer, auf denen die jeweilige Solaranlage errichtet wird, die Pachtverträge außerordentlich kündigen kann. Sofern in einem solchen Fall nicht ausreichende Entschädigungszahlungen zu erwirken wären, die den zu erwartenden Einnahmenausfall und ggf. Rückbaukosten ausgleichen würden, hätte die entsprechende Beteiligungsgesellschaft bzw. die Fonds gesellschaft die Differenz zu tragen. Der Be - teiligungserfolg der Anleger könnte hierdurch stark beeinträchtigt werden, bei gleichzeitiger Betroffenheit aller Beteiligungsgesellschaften wäre ein Totalverlust nicht auszuschließen. Zwar schreibt das EEG verpflichtend vor, dass der bei Fertigstellung der jeweiligen Anlage gültige Einspeisesatz vom abnehmenden Energieversorgungsunternehmen für die Laufzeit von 20 Jahren zu vergüten ist. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass das EEG in Zukunft geändert wird und die jeweilige Einspeisevergütung für bereits in Betrieb befindliche Solaranlagen reduziert bzw. abgeschafft wird oder die Abnahme- und Vergütungspflicht des zuständigen Stromabnehmers zukünftig ganz entfällt. Dies hätte für die Beteiligungsgesellschaften zur Folge, dass sie den produzierten Strom aus den Solaranlagen dann möglicherweise nur zu einem geringeren Preis als dem der Kalkulation jeweilig zu Grunde liegenden Förderungs-Einspeisesatz oder auch gar nicht verkaufen könnten. In diesem Fall könnten sich gravierende Auswirkungen auf den Fondsverlauf ergeben, die von Ausschüttungskürzungen bis hin zum Totalverlust der Beteiligung des Anlegers reichen, sofern dann aus dem Stromverkauf bestehende Finanzierungsbelastungen nicht mehr getragen werden könnten, die Beteiligungsgesellschaften und die Fondsgesellschaft daraufhin Insolvenz erklären müssten und der Verkaufserlös der Solaranlagen nicht ausreichen sollte, die Darlehen zu bedienen. Kostenüberschreitungen, Ausfall von Vertragspartnern und Schlüsselpersonen Die Fondsgesellschaft und die Beteiligungsgesellschaften werden gemäß Prognoserechnung in der Investitionsphase Aufwendungen für Dienstleistungen, sonstige Kosten und Gebühren haben. Nicht alle Kosten sind zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung bereits durch Verträge fixiert. Teilweise beruhen die Ansätze für diese Kosten auf Annahmen, die sich wiederum auf Gebührenordnungen und Erfahrungswerte stützen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass für die zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht abgeschlossenen Dienstleistungsverträge, für Gebühren oder sonstige Kosten höhere Zahlungen zu leisten sind als kalkuliert. Überschreitungen über die prognostizierten Werte hinaus können neben den Investitionskosten auch die laufenden Betriebskosten betreffen und somit entweder den Investitionsbedarf erhöhen oder die laufenden Ausschüttungen reduzieren. Sollten die laufenden Einnahmen oder die Finanzierungsmittel nicht ausreichen diese Kostenüberschreitungen zu decken, kann dies dazu führen, dass diese Kosten anderweitig finanziert werden müssen und ggf. geringere oder gar keine Ausschüttungen gezahlt werden können. Es besteht weiter das Risiko, dass die durch Preiserhöhungen verursachten Kostenüberschreitungen nur teilweise oder gar nicht zusätzlich finanziert werden können.

82 Ebenfalls vorstellbar ist, dass zusätzliche Wartungsbzw. Reparaturarbeiten außerhalb der vertraglichen Vereinbarungen vorgenommen werden müssen und somit die prognostizierten Planansätze überschritten werden. Es ist auch nicht auszuschließen, dass während der Laufzeit der Beteiligung außerplanmäßig Dienstleistungsverträge erneuert werden müssen, deren Konditionen über den kalkulierten Werten liegen. Zudem kann die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden, dass in Zukunft eine höhere Inflationsrate zu verzeichnen ist, als sie in der Prognoserechnung unterstellt ist und sich damit die Betriebskosten der Beteiligungsgesellschaften sowie der Fondsgesellschaft über das kalkulierte Maß hinaus entwickeln. Des Weiteren besteht das Risiko, dass die kalkulierten Prämien für die üblicherweise abzuschließenden Versicherungen wie z. B. Elektronik-, All-Gefahren-, Betriebsunterbrechungs- und Haftpflichtversicherung niedriger angesetzt sind als sie letztendlich vereinbart werden können. Weiter sind Prämienerhöhungen, die regulär oder auf Grund eingetretener Schäden durchgeführt werden und oberhalb des Kalkulationsrahmens liegen, vorstellbar. Die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaften ist, wie bei jeder unternehmerischen Beteiligung, maßgeblich davon abhängig, dass die Hauptvertragspartner und ggf. deren Subunternehmer ihre eingegangenen Verpflichtungen erfüllen. Die Hersteller von Solarmodulen geben nach den zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung üblichen Usancen eine Produktgarantie zwischen fünf und zehn Jahren und Leistungsgarantien auf 90% der Minimalleistung für zehn Jahre und 80% der Minimalleistung auf 25 Jahre (jeweils ab Erwerb des Moduls berechnet) ab. Ansprüche unter diesen Garantien könnten nicht durchsetzbar sein, da bestimmte Voraussetzungen der Inanspruchnahme nicht erfüllt sind oder der Garantiegeber zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme nicht zahlungsfähig ist. Auch eine Beendigung der Unternehmenstätigkeit des jeweiligen Solarmodulherstellers innerhalb des 25-jährigen Zeitraums und damit die Gefahr, dass eventuelle Ansprüche aus den gegebenen Garan- tien für die Restlaufzeit nicht mehr durchsetzbar sind, ist vorstellbar. Bei Nichterreichen der garantierten Leistungswerte durch die Solarmodule, denen keine werthaltigen Leistungsgarantien gegenüberstehen, drohen Ertragsminderungen und bei gänzlichem Ausfall aller Module ohne Garantieleistungen auch die Insolvenz der Beteiligungsgesellschaften. Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für weitere Leistungsgarantiegeber, z. B. Wechselrichterhersteller, für die jeweilige Dauer ihrer Verpflichtung aus der Garantie. Ebenfalls kann das Risiko von Vertragsverletzungen durch den jeweiligen Service- und Wartungsdienstleister (Betriebsführer) einer Anlage nicht ausgeschlossen werden. Sollte die Solaranlage nicht ordnungsgemäß gewartet, in Stand gehalten und gepflegt werden, könnten nicht geplante zusätzliche Maßnahmen nötig werden, die zu einer Überschreitung der vorgesehenen Betriebskosten führen oder die Leistungsfähigkeit der Anlage ertragsmindernd beeinträchtigen. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass der Betriebsführer während der Betriebsphase der Photovoltaikanlage insolvent wird und daher seine Verpflichtungen aus dem Betriebsführungsvertrag für die Anlage nicht mehr erfüllen kann. In diesem Fall besteht für die Beteiligungsgesellschaften das Risiko, dass kein neuer Vertragspartner gefunden werden kann, der die Leistungen des Vollwartungsvertrages zu den gleichen Konditionen durchführt. Die Beteiligungsgesellschaften tragen ebenfalls das Bonitäts- und Insolvenzrisiko des stromabnehmenden Energieversorgungsunternehmens sowie ggf. daraus resultierende Folgerisiken wie etwa Verzögerungen, Zahlungsausfälle oder Ersatzabnehmer-Be - schaffungsprobleme und könnten zur dadurch induzierten Insolvenz einzelner oder aller Beteiligungsgesellschaften führen. Dies könnte die Auszahlungen an die Anleger verringern und sogar zum Totalverlust der Einlage der Anleger führen. Die vorstehenden Risiken sind auch für weitere verpflichtete Vertragspartner für deren jeweiligen Verantwortungsbereich sowohl in der Investitions- wie auch in der Betriebsphase nicht auszuschließen. 21

83 4. RISIKEN DER BETEILIGUNG 22 Des Weiteren ist nicht auszuschließen, dass es durch den Ausfall von für die Fondsgesellschaft oder Beteiligungsgesellschaften wichtigen Beratern oder besonders sachkundigen Personen in den beauftragten Dienstleistungsunternehmen, sogenannten Schlüsselpersonen, auf Grund des vorübergehenden oder dauerhaften Verlustes von Detailwissen über die Solaranlagen, die beteiligten Unternehmen und/oder deren auszuführende Tätigkeiten bzw. abgeschlossene Geschäfte zu Beeinträchtigungen der Fondsgesellschaft und der Beteiligungsgesellschaften kommen kann. Schlüsselpersonen sind beispielsweise die für den Generalunternehmer BELECTRIC Solarkraftwerke GmbH an verantwortlicher Stelle handelnden Personen. In diesem Zusammenhang ist auch eine vorübergehende Handlungsunfähigkeit beteiligter Unternehmen mit schwerwiegenden Auswirkungen auf die Beteiligungsgesellschaften und die Fondsgesellschaft vorstellbar. Die Realisierung der vorstehenden Risiken könnte bedeuten, dass sich die Auszahlungen an die Anleger deutlich verringern oder gänzlich ausbleiben und sogar bis zum Totalverlust der Einlage für die Anleger führen. Formale Mittelverwendungskontrolle Die Fondsgesellschaft hat mit einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einen Vertrag über die formale Kontrolle der Verwendung von Einlagen geschlossen. Die nach diesem Vertrag erfolgende Kontrolle beschränkt sich dabei auf die Vorlage bestimmter formaler Voraussetzungen für die Mittelfreigabe. Eine Kontrolle hinsichtlich der wirtschaftlichen und rechtlichen Konzeption des im Verkaufsprospekt dargelegten Beteiligungsangebotes, der Identität und Bonität von beteiligten Personen, Unternehmen und Vertragspartnern, der Werthaltigkeit von Garantien, der Rechtswirksamkeit vorgelegter Verträge und Vereinbarungen, der von Dritten erbrachten Leistungen oder der technischen oder wirtschaftlichen Güte der Anlagen findet hingegen nicht statt. Die hiermit im Zusammenhang stehenden tatsächlichen oder rechtlichen Risiken bestehen insofern für die Fondsgesellschaft fort. Selbst für den Fall, dass die Voraussetzungen für eine Freigabe nicht vorliegen, bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Einlage durch die Anleger bestehen. Es besteht das Risiko, dass ein Insolvenzverwalter bei einer Insolvenz der Fondsgesellschaft den Einzahlungsanspruch geltend macht, obwohl die im Mittelverwendungskontrollvertrag vereinbarten Freigabevoraussetzungen nicht vorliegen. Dies könnte die Auszahlungen an die Anleger verringern und sogar zum Totalverlust der Einlage der Anleger führen. Stromproduktion, Einspeisung Die Beteiligungsgesellschaften erzielen ihre Einnahmen nahezu vollständig aus der Vergütung für die Einspeisung des durch die Photovoltaikanlagen generierten Stroms. Die Menge der an den Stromabnehmer gelieferten Energie multipliziert mit dem hierfür festgelegten Preis bestimmen die Höhe der Vergütung für die Stromeinspeisung. Die gelieferte Energiemenge ergibt sich aus der am jeweiligen Standort real auftreffenden Sonneneinstrahlung und der tatsächlichen Leistungsfähigkeit der installierten Solaranlage unter Berücksichtigung von auftretenden Produktionsausfallzeiten. Es besteht das Risiko, dass die künftig realisierten Einstrahlungswerte in einzelnen Betriebszeiträumen erheblich von den langfristigen Annahmen der im Vorfeld der Errichtung der jeweiligen Solaranlage in Auftrag gegebenen Ertragsgutachten abweichen, die eine wesentliche Grundlage der Prognoseberechnung des Fonds bilden. Auch Fehler bei der Ermittlung der zu erwartenden Einstrahlungswerte im Rahmen der erstellten Ertragsgutachten können nicht ausgeschlossen werden. Zudem besteht das Risiko, dass die in den Gutachten veranschlagten Ertragsminderungen, wie z. B. Schneeauflage, Verschmutzung oder Verschattung bzw. die angesetzten Abschläge für Leitungs-, Verfügbarkeits- und Transformationsverluste sowie sonstige Prognoseunsicherheiten gegenüber der zukünftig tatsächlich vorherrschenden Situation zu gering kalkuliert wurden. Die Beteiligungsgesellschaften bzw. die Fondsgesellschaft tragen auch das Risiko für möglicherweise entstehende Einnahmenausfälle aufgrund von Produktionsausfallzeiten, die von den Vertragsparteien nicht zu vertreten sind (z. B. behördliche Anordnungen, Netzausfälle oder -abschaltungen, unvorhergesehene Hindernisse und Ereignisse höherer Ge -

84 walt), sofern sie nicht oder nur teilweise im Rahmen der abgeschlossenen Betriebsunterbrechungsversicherung erstattet werden. Auch insoweit können sich Mindereinnahmen ergeben. Geringere Einnahmen aus Stromeinspeisung als in der Prognoserechnung angenommen führen zu einem schlechteren Ergebnis der Beteiligungsgesellschaften und damit zu Kürzungen oder auch zum Ausfall von Ausschüttungen. Bei einer Einnahmenhöhe, die dauerhaft eine ausreichende Bedienung der Fremdfinanzierung verhindert, droht auch die Insolvenz der Beteiligungsgesellschaften und ein vollständiger Verlust der Kapitaleinlage für den Anleger, sofern nicht ausreichende Verwertungserlöse zur Abdeckung der Verbindlichkeiten erzielt werden, kann die Folge sein. Ausfall von Bauteilen, Minder leistung, Diebstahl, Beschädigung, Zerstörung Risiken aus einem Ausfall von verwendeten Bauteilen einer Solaranlage oder einer vorstellbaren Minderleistung gegenüber den kalkulierten Werten z. B. aus vorzeitiger Leistungsabnahme der Solarmodule (Verschlechterung des Wirkungsgrades, sogenannte Degradation ) oder Verschmutzung / Überhitzung / Korrosion der Wechselrichter bzw. einer Umspannanlage, die außerhalb der Gewährleistungspflichten der jeweiligen Hersteller auftreten und auch nicht im Rahmen von abgeschlossenen Versicherungen und Vollwartungsverträgen gedeckt sind, tragen die Beteiligungsgesellschaften und damit mittelbar die Fondsgesellschaft. Risiken aus Diebstahl und Beschädigungen bis hin zur völligen Zerstörung von Teilen oder einer gesamten Anlage über den versicherten Kasko-Rahmen hinaus oder Risiken, die nicht versicherbar sind, trägt ebenfalls die jeweilige Beteiligungsgesellschaft. Auch eine nicht ausreichende Deckungssumme bzw. ein vereinbarter Selbstbehalt bei den abgeschlossenen Versicherungen könnte ein Verlustrisiko für die Beteiligungsgesellschaften und damit indirekt für die Fondsgesellschaft bedeuten. Auch ist es denkbar, dass zwar grundsätzlich ein versichertes Ereignis vorliegt, die Versicherung jedoch leistungs- unwillig oder leistungsunfähig ist. Ferner könnten Schadensfälle zu steigenden Versicherungsprämien oder sogar zu einem Kündigungsrecht des Versicherers führen. Im Fall der Gewährleistungspflicht oder Garantien von Herstellern tragen die Beteiligungsgesellschaften das Bonitätsrisiko dieser Hersteller, im Falle von Versicherungsansprüchen das Bonitätsrisiko des verpflichteten Versicherers. Sollte der Umstand des gleichzeitigen Ausfalls wesentlicher Komponenten einer Solaranlage eintreten und die Anlage nicht die prognostizierte Lebensdauer erreichen, müsste die Anlage mit entsprechendem Kostenaufwand wieder erneuert werden. Die Erneuerung der Anlage, sofern dies mit einem Austausch von Modulen verbunden ist, beinhaltet darüber hinaus das Risiko, dass die dann neu verbauten Module nicht mehr unter den jeweils angenommenen Vergütungssatz nach dem EEG fallen könnten, sofern unterstellt würde, dass sie gewissermaßen gänzlich neu in Betrieb genommen werden und nicht lediglich eine Ersatzinstallation darstellen. Mangels ausreichender Finanzierungsmöglichkeiten oder zu hoher zusätzlicher Darlehensbelastungen könnte der Betrieb vorzeitig beendet werden müssen, was wiederum zur Insolvenz der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft führen. Dies könnte die Auszahlung an die Anleger verringern und sogar zum Totalverlust der Einlage der Anleger führen. Guthabenverzinsung Die Beteiligungsgesellschaften legen anfängliche und unterjährig aus der Vergütung der Stromeinspeisung entstehende Guthaben verzinslich an. Die tatsächlichen Zinseinnahmen können in Abhängigkeit vom Zinsniveau und der tatsächlich zur Verfügung stehenden Liquiditätsreserve von den Prognosewerten abweichen. Dieses könnte das wirtschaft - liche Ergebnis der Beteiligungsgesellschaften negativ beeinflussen und zu geringeren Auszahlungen an die Investoren führen. 23

85 4. RISIKEN DER BETEILIGUNG 24 Rückbau der Solaranlagen, Verkaufsvereinbarungen mit BELECTRIC Solarkraftwerke GmbH Die Konzeption des Fonds sieht eine Beendigung der Unternehmenstätigkeit der Beteiligungsgesellschaften zum prognostizierten Laufzeitende im Jahr 2032 vor. Für den erforderlichen Rückbau der Photovoltaikanlagen ist kein Betrag kalkulatorisch vorgesehen, da davon ausgegangen wurde, dass die Anlagen auch nach 20 Jahren noch Strom produzieren werden und somit veräußert werden können. Es ist nicht auszuschließen, dass sich diese Annahme als nicht zutreffend erweist und die Beteiligungsgesellschaften daher für den Rückbau mit zusätzlichen Kosten belastet werden. Mittelbar ergäben sich dadurch für die Fondsgesellschaft geringere Einnahmen im letzten Jahr, die in einer geringeren Schlussausschüttung resultieren. Dadurch würden die Gesamtrückflüsse der Anleger negativ beeinflusst. Für die bereits vertraglich gesicherten Solaranlagen in Ermlitz und Frankfurt an der Oder ist mit dem Generalunternehmer BELECTRIC Solarkraftwerke GmbH eine feste Ankaufsverpflichtung im Jahr 2032 zu 5% des ursprünglichen Kaufpreises vereinbart. In der Prognoserechnung wurden 50% dieses Betrages als Verkaufserlös für die Fondsgesellschaft eingerechnet. Es besteht die Möglichkeit, dass die BELECTRIC Solarkraftwerke GmbH zum vorgenannten Zeitpunkt nicht in der Lage sein wird, ihren Verpflichtungen aus der Abnahmevereinbarung nachzukommen. Damit könnte sich die prognostizierte Schlussausschüttung für den Anleger verringern. Umweltbelastungen bzw. Vergiftungen Für die nach heutiger Erkenntnis Schadstoffe (u. a. Cadmium-Tellurid) enthaltenden Dünnschicht-Solarmodule der Firma First Solar oder anderer Hersteller kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch unbemerkte Beschädigungen der Module bei Errichtung oder während der Betriebsphase Schadstoffe in die Umwelt gelangen. Dabei ist vorstellbar, dass die jeweilige Beteiligungsgesellschaft für die Beseitigung von Umweltschäden mit entsprechender Kostenbelastung herangezogen wird, sofern kein entsprechender Versicherungsschutz dafür besteht. Darüber hinaus ist es möglich, dass Schadensersatz für verursachte Umweltschäden durch die jeweilige Beteiligungsgesellschaft geleistet werden müsste. Für die vorgenannten Dünnschichtmodule von First Solar wird vom Hersteller eine Rücknahmegarantie gegeben. Es ist nicht auszuschließen, dass First Solar nach Beendigung der Stromproduktionstätigkeit nicht in der Lage sein wird, diese Module kostenfrei zurückzunehmen. In diesem Fall wären die Beteiligungsgesellschaften selbst verpflichtet die Module umweltgerecht zu entsorgen, was mit höheren Kosten verbunden wäre, als die Rückgabe an den Hersteller. Gleiches gilt für andere Solarmodulhersteller, sofern sie Rücknahmegarantien vergeben. Zwar sind bei anderen zur Verwendung für die Photovoltaikanlagen vorgesehenen Bauteilen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine erhöhten Umwelt- oder Vergiftungsrisiken bekannt, für die Zukunft kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich im Laufe der Zeit ein erhöhtes Umweltbelastungs- oder Vergiftungsrisiko ergibt, das nach heutigem Stand der Wissenschaft noch nicht erkennbar ist. Ferner könnte sich herausstellen, dass Grundstücke durch Altlasten kontaminiert sind, so dass sich für eine Beteiligungsgesellschaft eine Haftung gegenüber Dritten, insbesondere auch Behörden, ergibt. Bei Bodensanierungen sind ne - ben ggf. zu tragenden Kosten der zeitweise Abbau von Solarmodulen möglich, der wiederum Einnahmenausfälle erwarten ließe. Wäre das betreffende Grundstück gepachtet, ergäbe sich das Risiko, dass eventuelle Forderungen aus einem Einnahmenausfall durch solch eine Sanierung möglicherweise nicht oder nicht vollständig vom Grundstücksverpächter eingefordert bzw. eingetrieben werden können. Die Realisierung dieser Risiken könnte dazu führen, dass sich die Auszahlungen an die Anleger deutlich verringern. Fremdkapital, Darlehenszins und Besicherungsanforderungen Im Rahmen der Finanzierung der Solaranlagen werden von den Beteiligungsgesellschaften kurz- und langfristige Darlehensmittel aufgenommen.

86 Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung bestehen Finanzierungsbereitschaftserklärungen einer deutschen Bank für die bereits vertraglich gesicherten Solaranlagen. In der Regel weicht die Bank bei Erstellung der (rechtlich verbindlichen) Darlehensdokumentation nicht von den Inhalten einer derartigen Finanzierungsbereitschaftserklärung ab. Jedoch ist die Finanzierungsbereitschaftserklärung rechtlich unverbindlich. Falls das Zinsniveau im Zeitraum bis zum Abschluss von Darlehensverträgen für weitere zu errichtende oder zu erwerbende Solaranlagen ansteigen sollte, könnte dies zu einer Erhöhung der Zinsbelastung gegenüber den prognostizierten Werten und damit zu einer Verminderung der Kapitalrückflüsse an die Anleger führen. Für die zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht erworbenen Solaranlagen besteht das Risiko, dass es der jeweiligen Beteiligungsgesellschaften nicht gelingen könnte, eine beabsichtigte Fremdfinanzierung zu erlangen beziehungsweise zu wirtschaftlich sinnvollen Bedingungen zu erlangen. Es besteht damit sowohl bei den bereits vertraglich gesicherten wie auch bei den noch zu erwerbenden Solarparks das Risiko, dass Darlehensmittel nicht fristgerecht oder gar nicht ausgereicht werden und die jeweilige Solaranlage mangels entsprechender Fremdfinanzierung nicht oder nur mit Eigenmitteln errichtet oder erworben werden könnte. Sofern bei (zwischenzeitlich) fehlender Fremdfinanzierung keine ausreichenden Eigenmittel für ein Projekt zur Verfügung stünden, könnte es nicht realisiert werden. Darüber hinaus kann es sein, dass die fremdfinanzierende Bank eine bereits erfolgte Darlehenszusage zurückziehen und dadurch eine Beteiligungsgesellschaft ihren Verpflichtungen aus einem Kaufoder Generalunternehmervertrag nicht mehr nachkommen könnte. Dabei könnten neben einem Ertragsausfall aus der Nichtrealisierung des Projektes noch zusätzliche Kosten aus der Erfüllung von Schadensersatzpflichten auf die jeweilige Beteiligungsgesellschaft und mittelbar auf die Fondsgesellschaft zukommen. Bei einer Auszahlung der Fremdfinanzierung, die nach Bauabschnitten erfolgt, besteht das Risiko, dass Auszahlungen von Darlehensteilen erfolgen, die noch ausstehenden Arbeiten aber nicht vollendet werden, z. B. weil der Generalunternehmer insolvent wird. Die betroffene Beteiligungsgesellschaft wäre dann trotzdem zur Rückzahlung dieser Darlehensteile verpflichtet und müsste die Vollendung der Arbeiten aus Eigen- oder zusätzlichen Fremdmitteln bestreiten. Denkbar wäre zudem, dass das fremdfinanzierende Institut selbst Refinanzierungsschwierigkeiten oder Liquiditätsengpässe hat und es daher zu Auszahlungsverweigerungen oder -verzögerungen kommt, obwohl unter Umständen eine Pflicht zur Auszahlung besteht. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass die fremdfinanzierende Bank die geschlossenen Kreditverträge infolge Leistungsstörungen wie z. B. mangelnder Zins- und Tilgungsleistung, auf Grund künftiger wesentlicher Änderungen des EEG oder aus anderem wichtigen Grund kündigt. Die Kündigung hätte möglicherweise zur Folge, dass die fremdfinanzierende Bank die ihr eingeräumten Sicherheiten, durch Verkauf von Teilen oder der gesamten Photovoltaikanlage mit Verlustrisiken für die Fondsgesellschaft zu verwerten versucht. Auf Grund der Besicherungsanforderungen der fremdfinanzierenden Bank haben die Beteiligungsgesellschaften eine Mindestliquiditätsreserve während der Finanzierung vorzuhalten. Diese muss in Abhängigkeit von der Werthaltigkeit der jeweiligen Photovoltaikanlage während der Laufzeit des Fonds angepasst werden. Sollte sich der Wert einer Solaranlage auf Grund schlechter Stromproduktionswerte oder geringerer Einspeisevergütungen nachhaltig negativ verändern und damit die Höhe der Liquiditätsreserve von der Bank als nicht mehr ausreichend erachtet werden, ist diese Liquiditätsreserve aus den laufenden Einspeisevergütungen aufzustocken, was dazu führen kann, dass die für die Ausschüttung zur Verfügung stehende Liquidität sich verringert. Sollte es zu Mehrkosten oder Rückforderungen in der Folge der vorstellbaren Insolvenz der fremdfinanzierenden Bank vor Auszahlung der Darlehensmittel kommen oder im Falle der Kündigung der Darlehen bzw. der Verwertung der Sicherheiten könnte die Realisierung oder der Betrieb der jeweiligen Pho- 25

87 4. RISIKEN DER BETEILIGUNG 26 tovoltaikanlage gefährdet sein. Dies könnte dazu führen, dass sich die Auszahlungen an die Anleger verringern und sogar zum Totalverlust der Einlage der Anleger führen. Steuerliche Konzeption Allgemeine steuerliche Risiken Der Konzeption dieses Beteiligungsangebotes liegen die steuerlichen Rahmenbedingungen, wie sie zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung am Sitz der Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland gemäß den geltenden Steuergesetzen, der veröffentlichten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes sowie der Finanzgerichte und den veröffentlichten Verwaltungsanweisungen vorherrschen, zu Grunde. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch künftige Steuersatz- oder Gesetzesänderungen, durch eine Änderung der Rechtsprechung oder der Praxis der Finanzverwaltungen die tatsächlich erzielten Ergebnisse von den prospektierten Werten abweichen werden. Für das steuerliche Konzept des Fonds wurde keine verbindliche Auskunft bei den zuständigen Finanzbehörden eingeholt. Daher ist es möglich, dass die Finanzverwaltung bzw. die Finanzgerichtsbarkeit im Einzelfall zu einer von der Initiatorin dem Prospekt zugrunde gelegten Wertung eine andere Auffassung vertritt. Vorstellbar sind auch Fehler oder Fahrlässigkeiten bei der Umsetzung des steuerlichen Konzepts durch die Fondsgeschäftsführung oder Initiatorin. Hieraus könnten sich steuerliche Mehrbelastungen ergeben, die nicht in der Fondskalkulation berücksichtigt sind und sich negativ auf die Gesamtrückflüsse des Anlegers auswirken würden. Die Erläuterungen zu den wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption beziehen sich auf natürliche Personen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und die Beteiligung an der Fondsgesellschaft im Privatvermögen halten. Sie stellen die wesentlichen steuerlichen Konsequenzen für den Anleger aus dem Erwerb, dem Halten und der Veräußerung der Anteile an der Fondsgesellschaft dar. Individuelle Besonderheiten des einzelnen Anlegers können hierbei mangels Kenntnis durch die Prospektverantwortliche nicht berücksichtigt werden. Die steuerlichen Folgen können daher für den einzelnen Anleger von den dargestellten Ergebnissen abweichen. Aus diesem Grund können die Darstellungen eine fachkundige Beratung des Anlegers nicht ersetzen. Letztlich befindet über die Höhe des steuerlichen Ergebnisses die zuständige Finanzverwaltung bzw. das zuständige Finanzgericht. Dies kann zu einer höheren steuerlichen Belastung des Anlegers führen als in der Prognoserechnung unterstellt wurde. Es besteht auch das Risiko, dass Steuerzahlungen zu leisten sind, die weder vorhergesehen noch durch Erträge und Kapital aus Zahlungen aus der Fondsgesellschaft gedeckt sind. Das vorliegende Beteiligungsangebot unterstellt kalkulatorisch, dass die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland während der gesamten Fondslaufzeit beibehalten wird. Bei einer Wohnsitzverlegung des Anlegers außerhalb Deutschlands können sich negative steuerliche Implikationen ergeben, falls der neue Wohnsitzstaat des Anlegers kein oder ein in seinen Auswirkungen ungünstiges Doppelbesteuerungsabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland aufweist. Durch eine möglicherweise höhere Besteuerung der Erträge im Ausland gegenüber der Fondskalkulation können die Gesamtrückflüsse des Anlegers geschmälert werden. Im Falle eines Gesellschafterwechsels muss mit dem anteiligen Untergang etwaiger steuerlicher Verlustvorträge gerechnet werden. Die Erläuterungen zu den steuerlichen Grundlagen beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung bekannten und identifizierten Beteiligungsgesellschaften in der Rechtsform von GmbH & Co. KGs (als Sonderform der Kommanditgesellschaft). Sollten zukünftig auch Beteiligungsgesellschaften in anderen Rechtsformen erworben werden (z.b. GmbHs) kann dies zu einer von der dargestellten Besteuerung abweichenden Steuerlast des Anlegers führen. Für den Eintritt der vom Anleger angestrebten steuerlichen Folgen kann keine Haftung übernommen werden. Das Risiko der steuerlichen Konzeption trägt allein der Anleger. Die endgültige steuerliche Anerkennung der einzelnen Ergebnisse und Werte

88 ist dem finanzamtlichen Steuerveranlagungsverfahren und der steuerlichen Betriebsprüfung vorbehalten. Erfahrungsgemäß werden Betriebsprüfungen erst nach Ablauf von ca. 3-5 Jahren durchgeführt. Änderungen oder Abweichungen sowie ggf. zusätzliche Zinsbelastungen aus nachzufordernden Steuern über die prognostizierten Werte hinaus sind deshalb nicht auszuschließen. Die nachfolgende Aufzählung gibt die wesentlichsten Bereiche wieder, in denen sich auf Grund des gewählten steuerlichen Konzepts besondere Risiken ergeben könnten. Ertragsteuerliche Risiken Steuerzahlungen der Anleger ohne korrespondierende Auszahlungen der Fondsgesellschaft Die auf Ebene der Beteiligungsgesellschaften und der Fondsgesellschaft erzielten Gewinne unterliegen bei den Anlegern der Besteuerung (ggf. unter Anrechnung gezahlter Gewerbesteuer gemäß 35 EStG) unabhängig davon, ob diese Gewinne den Anlegern auch tatsächlich zugeflossen sind. Hierbei besteht das Risiko, dass aufgrund der unmittelbaren Zurechnung der auf Ebene der Beteiligungsgesellschaften und Fondsgesellschaft erzielten Gewinne bei den Anlegern, diese Steuerzahlungen leisten müssen, ohne dass entsprechende Auszahlungen erfolgen. In dem Fall müssten die Anleger die Zahlungen aus ihrem Vermögen leisten. Keine Nutzungsmöglichkeit der Gewerbesteueranrechnung Der Anbieter geht planmäßig von einer vollständigen Anrechnung der anteiligen Gewerbesteuer auf die Einkommensteuerschuld des Anlegers aus. Insoweit besteht das Risiko, dass nicht die gesamte Gewerbesteuer angerechnet werden kann, weil sie die Einkommensteuer des Anlegers, soweit sie auf gewerbliche Einkünfte entfällt, übersteigt (sog. Anrechnungsüberhang). Ein eventuelles nicht genutztes Gewerbesteuer-Anrechnungspotential kann nicht in andere Veranlagungsjahre übertragen werden. Dies würde zur Verringerung der Gesamtrückflüsse des Anlegers führen. Abweichende Höhe der Gewerbesteuer Die Prognoserechnung geht davon aus, dass Gewerbesteuer mit einem Hebesatz von 360% ausschließlich am Standort der Anlagen gezahlt wird. Dies ist der höchste Hebesatz, der an den bereits vertraglich gesicherten Standorten zur Zeit erhoben wird. Es ist nicht auszuschließen, dass die Finanzverwaltung eine abweichende Zerlegung vornimmt, die gegebenenfalls zu einer Gewerbesteuer (auch) am Sitz der Geschäftsleitung führt. Soweit der Ort der Geschäftsleitung von zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht identifizierten Beteiligungsgesellschaften in einer anderen als der ge - planten Gemeinde liegt oder eine Zerlegung unter Einbeziehung des Standortes der Solaranlage erfolgt, kann die tatsächlich von der Beteiligungsgesellschaft zu zahlende Gewerbesteuer von der prognostizierenden Gewerbesteuer abweichen. Sofern der Hebesatz über 380% liegt, wäre der übersteigende Anteil auch nicht bei den Anlegern auf die Einkommensteuer anrechenbar. Es ist weiterhin nicht auszuschließen, dass im Zeitablauf die Gewerbesteuerhebesätze der betroffenen Gemeinden von diesen erhöht werden. In diesem Fall würden höhere Kosten die Gesellschaften belasten. Dies könnte zur Verringerung der Ausschüttung des Anlegers führen. Abschreibungen auf Ebene der Beteiligungsgesellschaften Es besteht das Risiko, dass die Finanzverwaltung eine abweichende steuerliche Aufteilung der An - schaffungs- und Herstellungskosten auf Solaranlagen und sonstigen Betriebsvorrichtungen bei den Beteiligungsgesellschaften vornimmt. Ebenso kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne ggf. noch nicht identifizierte Beteiligungsgesellschaften die Kriterien für die Sonderabschreibung nach 7g EStG nicht erfüllen. Bei abweichender Zuordnung der Anschaffungskosten oder einer Versagung der Sonderabschreibungen kann sich eine von der Prognoserechnung abweichende zeitliche Verschiebung des Aufwands ergeben. Umsatzsteuer Erstattung von Vorsteuer 27

89 4. RISIKEN DER BETEILIGUNG 28 In der Prognoserechnung wird davon ausgegangen, dass Umsatzsteuer, die der Fondsgesellschaft in Rechnung gestellt wird, von dieser vollständig als Vorsteuer auf steuerpflichtige Ausgangsleistungen abzugsfähig ist. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwaltung die Auffassung vertreten wird, dass die Vorsteuer teilweise auf einen nicht-unternehmerischen Bereich der Fondsgesellschaft entfällt und damit nicht abzugsfähig ist. In diesem Fall würden sich der Gewinn der Fondsgesellschaft und die Ausschüttungen an die Anleger um die nicht abzugsfähige Vorsteuer vermindern. Haftung des Anlegers Nach deutschem Recht haften Kommanditisten einer GmbH & Co. KG gegenüber Gesellschaftsgläubigern im Außenverhältnis in Höhe des im Handelsregister eingetragenen Haftkapitals (Haftsumme). Das vorliegende Beteiligungsangebot sieht vor, dass der Beteiligungstreuhänder mit einer Haftsumme, die 10% des von ihm übernommenen Kapitalanteils entspricht, in das Handelsregister eingetragen wird. Der Kommanditist haftet in Höhe dieser Haftsumme gegenüber Gesellschaftsgläubigern im Außenverhältnis. Diese Haftung gilt als erloschen, wenn er einen Betrag in Höhe seiner Haftsumme als Einlage geleistet hat; dieses gilt entsprechend für die Treugeber. Die Haftung des Beteiligungstreuhänders kann gemäß 172 Abs. 4 HGB in Höhe der an die Anleger ausgezahlten Beträge wieder aufleben, wenn und soweit diese nicht aus Gewinne stammen und ihre Haftsumme gemindert haben. Ein Wiederaufleben der Haftung ist ebenfalls möglich, wenn Gewinnanteile entnommen werden, während der Kapitalanteil des Treuhänders durch Verlust oder Entnahmen unter den Betrag der geleisteten Haftsumme herab gemindert ist. Solange eine Treugeberbeteiligung des Anlegers besteht, haftet im Außenverhältnis als Kommanditist der Beteiligungstreuhänder. Es ergibt sich aus dem zwischen dem Anleger als Treugeber und dem Beteiligungstreuhänder zu schließenden Beteiligungstreuhandvertrag jedoch eine mittelbare Haftung des Anlegers, denn der Anleger hat den Beteiligungstreuhänder von dieser Außenhaftung in vollem Umfang freizustellen. Risiko und Umfang seiner Haftung entsprechen damit der eines Direktkommanditisten. Hat der Anleger seine Haftsumme ganz oder in Teilen zurückerhalten, so besteht gem. 160, 161 HGB auch nach seinem Ausscheiden aus der Fondsgesellschaft eine gesetzliche Nachhaftung für die bei seinem Ausscheiden bereits begründeten Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft bis zur Höhe seiner Haftsumme. Zum Zeitpunkt der Auflösung der Fondsgesellschaft lebt die Haftung der Anleger in Höhe der jeweiligen Haftsumme für bis dahin begründete Verbindlichkeiten für fünf Jahre wieder auf. Platzierungsgarantie Es ist vorgesehen, dass die GSI Fonds GmbH & Co. KG und die Bank M.M.Warburg & CO KGaA je eine Platzierungsgarantie zum abgegeben werden. Sollten die Garanten auf Grund nicht ausreichend eingeworbenen Kommanditkapitals zu Teilen oder ganz in die Platzierungsgarantie eintreten müssen, ist nicht völlig auszuschließen, dass es einem der Garanten oder beiden zu diesem Zeitpunkt nicht möglich ist, dieser Verpflichtung nachzukommen. In diesem Fall müsste die Darlehensfinanzierung des Fonds so weit erhöht werden, dass die Finanzierungslücke geschlossen werden könnte. Sollte auch dies nicht möglich sein, müssten möglicherweise einzelne Photovoltaikanlagen wieder verkauft werden, um bei reduziertem Investitionsvolumen den Fonds mit dem dann vorhandenen Eigenkapital fortzuführen. In beiden Fällen müsste mit negativen Auswirkungen auf den Ausschüttungsverlauf und die Gesamtrückflüsse des Anlegers gerechnet werden. Sollte es bei Ausfall eines oder beider Platzierungsgaranten im zweiten geschilderten Fall nicht möglich sein, innerhalb eines von der finanzierenden Bank vorgegebenen Zeitraums genügend Anlagen zu entsprechenden Preisen zu verkaufen, die eine Darlehensrückführung auf das von der Bank geforderte Maß gewährleisten, ist nicht auszuschließen, dass die Bank die Darlehen einzelner oder aller Solaranlagen fällig stellen und die als Sicherheit überlassenen Solaranlagen selbst zu verwerten versuchen würde. In diesem Fall könnte es sein, dass der Verwertungserlös der Anlagen nach Abzug der Darlehensschulden nicht ausreichen würde, die Kapitaleinlagen der

90 Anleger in voller Höhe zurückzuzahlen. Sollte der Verwertungserlös geringer als die Darlehensschulden ausfallen, wären die Einlagen der Anleger verloren. Sollte es nicht gelingen beide Platzierungsgarantien abzuschließen, kommt es zur Rückabwicklung der Fondsgesellschaft. Siehe dazu auch nachfolgende Ausführung. Rückabwicklung der Fondsgesellschaft Eine etwaig erforderlich werdende Rückabwicklung, z.b. im Falle einer Insolvenz aller Beteiligungsgesellschaften während der Platzierungsphase, kann beim Anleger zum teilweisen oder vollständigen Verlust seiner Einlage führen, wenn bei der Fondsgesellschaft und den Beteiligungsgesellschaften bereits nicht mehr stornierbare Kosten angefallen sind. Für den Fall einer Rückabwicklung der Fondsgesellschaft sind keine besonderen vertraglichen Regelungen vorgesehen. Es besteht insbesondere keine Garantie oder sonstige Verpflichtung der Fondsgesellschaft, im Falle ihrer Rückabwicklung die Einlage in voller Höhe an den Anleger zurück zu zahlen. Damit wären die Einlagen der Anleger teilweise oder ganz verloren. Rückabwicklung einzelner Beitritte Die Investitionsrechnung des Fonds geht von einem festen Verhältnis von Eigen- zu Fremdkapital aus. Es ist vorgesehen, dieses Verhältnis auch weitgehend beim Zuerwerb weiterer Photovoltaikanlagen einzuhalten. Es besteht dabei das Risiko, dass die Ge - schäftsführung bei fehlenden Investitionsmöglichkeiten in weitere Solaranlagen von ihrem Recht Gebrauch macht, die jeweils zuletzt abgeschlossenen Beitrittsangebote nicht anzunehmen, wodurch diese Zeichner nicht Gesellschafter werden würden und damit auch die Anlage nicht zu Stande käme. Rechtliche Gestaltung, Verträge und Genehmigungen / Rechtsänderungen Es könnte der Fondsgesellschaft oder einer der Beteiligungsgesellschaften nicht gelingen, relevante, noch ausstehende Verträge abzuschließen oder mit dem gewünschten Inhalt oder später als prognostiziert abzuschließen. Gleiches gilt für relevante noch ausstehende Genehmigungen. Dies könnte dazu führen, dass der Erwerb, der Bau oder der Betrieb eines Solarkraftwerks erschwert, verzögert oder verhindert werden könnte. Die rechtliche Struktur wurde gemäß den zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung in Deutschland gültigen Vorschriften sowie der gängigen Verwaltungspraxis vorgenommen. Die Vertragsbeziehungen der Anleger untereinander und gegenüber Dritten sind im Gesellschaftsvertrag sowie im Beteiligungstreuhandvertrag geregelt. Es ist jedoch vorstellbar, dass die Verträge in Einzelfällen lückenhaft sind und der Auslegung bedürfen. Die Rechtsprechung oder die Verwaltungspraxis könnten in ihrer Interpretation der Rechtsbeziehungen eine andere Auffassung vertreten als geplant. Für den Anleger können sich hieraus negative Folgen ergeben. Des Weiteren können durch Änderungen von Gesetzen, der Rechtsprechungs- oder Verwaltungspraxis in der Zukunft negative Auswirkungen auf die Beteiligungsgesellschaften, die Fondsgesellschaft und ihre Anleger nicht ausgeschlossen werden. Es könnten beispielsweise regulatorische Rechtsänderungen negative Auswirkungen auf die Fondsgesellschaft und damit die Anleger haben. So ist am die sog. Alternative Investment Fund Managers Directive (AIFM-Richtlinie) in Kraft getreten, deren Regelungen innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Die AIFM-Richtlinie sieht für Manager von sog. Alternative Investment Funds (AIF) zusätzliche Anforderungen vor. Da zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch kein nationales Umsetzungsgesetz vorliegt, ist die Reichweite der Regelungen unter der AIFM- Richtlinie noch nicht eindeutig. Jedoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass die GSI Fonds GmbH & Co. KG als Geschäftsbesorger der Fondsgesellschaft als Manager eines AIF im Sinne der AIFM- Richtlinie angesehen wird. Um den Vorgaben unter der AIFM-Richtlinie zu genügen, muss ein Manager zahlreiche Verpflichtungen erfüllen, worunter unter anderem die Veröffentlichung bestimmter Informationen, eine jährliche Bewertung der Anteile an dem AIF durch eine unabhängige Person, die Etablierung einer unabhängigen Verwahrstelle und das Verbot der Delegation verschiedener Tätigkeiten fällt. Hier- 29

91 4. RISIKEN DER BETEILIGUNG 30 durch könnten Zusatzkosten entstehen, die schlussendlich durch die Fondsgesellschaft und damit mittelbar von den Anlegern zu zahlen wären. Die Realisierung der vorstehenden Risiken könnte dazu führen, dass sich die Auszahlungen an die Anleger verringern und sogar zum Totalverlust der Einlage der Anleger führen. Gesellschaftsrechtliche Risiken Ein Direktkommanditist der Fondsgesellschaft ist nicht zur Geschäftsführung berechtigt und hat damit keine unmittelbare Einwirkungsmöglichkeit auf die Handlungen der Fondsgeschäftsführung. Dieses gilt für den als Treugeber über den Beteiligungstreuhänder beteiligten Anleger entsprechend. Dieser ist vielmehr auf bestimmte Kontroll-, Einspruchs- und Genehmigungsrechte beschränkt. Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft wird von ihrer Komplementärin im Rahmen der Vorgaben des Gesellschaftsvertrages im eigenen Ermessen wahrgenommen. Beschränkungen der Geschäftsführungsbefugnis der Komplementärin sind im Außenverhältnis nicht wirksam. Damit ist nicht auszuschließen, dass die Komplementärin ihre Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung unter Beachtung des Gesellschaftsvertrages wissentlich oder unwissentlich verletzt. Der Fondsgeschäftsführung können auch Fehlentscheidungen unterlaufen. Die Möglichkeit des Anlegers, Einfluss auf die Fondsgesellschaft zu nehmen, ist beschränkt auf die im Rahmen des Gesellschaftsvertrages geregelten Maßnahmen, die der Zustimmung der Gesellschafterversammlung bedürfen. Der Anleger als Treugeber ist berechtigt, seine Kontrollrechte über den Beteiligungstreuhänder wahrzunehmen oder wie ein direkter Gesellschafter an der Gesellschafterversammlung teilzunehmen und sein anteiliges Stimmrecht selbst wahrzunehmen. Anleger, die nicht persönlich an den Gesellschafterversammlungen teilnehmen, können sich entsprechend den Regelungen des Gesellschaftsvertrages vertreten lassen. Es ist daher nicht auszuschließen, dass die Anleger Beschlüsse mittragen müssen, bei denen sie nicht mit- oder zugestimmt haben oder bei denen sie ihr Stimmrecht nicht persönlich ausgeübt haben. Ge - sellschafterbeschlüsse werden regelmäßig mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und bestimmte wesentliche Beschlüsse mit einer Mehrheit von mindestens 2/3 der abgegebenen Stimmen gefasst. Der Anleger hat dabei Mehrheitsentscheidungen zu respektieren, die seinen persönlichen Zielen entgegen stehen könnten. Es wäre auch denkbar, dass im Einzelfall durch den Beitritt eines Großanlegers oder einer Interessengruppe die Fondsgesellschaft durch diese(n) wesentlich ge - prägt oder beherrscht wird. Gesellschafter können aus wichtigem Grund (z. B. bei Verletzung seiner Pflichten aus dem Gesellschaftsvertrag) aus der Fondsgesellschaft ausgeschlossen werden. Der betroffene Gesellschafter erhält in diesem Fall eine Abfindung nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages. Hierbei besteht das Risiko, dass die Abfindung geringer ausfallen kann als ein Kaufpreis, den ein fremder Dritter zu diesem Zeitpunkt zu zahlen bereit wäre. Auch die vollständige Rückzahlung der Kapitaleinlage ist in diesem Fall nicht gewährleistet. Die Fondsgesellschaft ist als Gesellschafter an den Beteiligungsgesellschaften beteiligt. Sie hat damit keine unmittelbare Einwirkungsmöglichkeit auf die Handlungen der Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft. Sie ist vielmehr auf bestimmte Kontroll-, Einspruchs- und Genehmigungsrechte im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung sowie der Gesellschafterversammlung beschränkt. Die Ge - schäftsführung der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft wird im Rahmen der Vorgaben ihres Gesellschaftsvertrages im eigenen Ermessen wahrgenommen. Beschränkungen der Geschäftsführungsbefugnis sind im Außenverhältnis nicht wirksam. Damit ist nicht auszuschließen, dass einer oder mehrere Geschäftsführer ihre Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung unter Beachtung des jeweiligen Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft wissentlich oder unwissentlich verletzen. Den Geschäftsführungen der Beteiligungsgesellschaften können auch Fehlentscheidungen unterlaufen. Die Realisierung der vorstehenden Risiken könnte dazu führen, dass sich die Auszahlungen an die Anleger verringern und sogar zum Totalverlust der Einlage der Anleger führen.

92 Nicht fristgerechte Leistung Im Fall der nicht fristgerechten Leistung des Beteiligungsbetrages durch den Anleger ist die persönlich haftende Gesellschafterin nach Maßgabe des Ge - sellschaftsvertrages berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszins bzw. den Ersatz eines weitergehenden Schadens zu verlangen oder den Anleger von der Beteiligung auszuschließen. Fungibilität der Beteiligung Die vom Anleger übernommene Beteiligung ist als langfristige Investition auf 20 Jahre angelegt. Sollte eine Beendigung des Fonds nach 20 Jahren oder in der Zeit danach jedoch nicht gelingen, gilt, dass Anleger ihre Beteiligung frühestens zum ordentlich kündigen können. Grundsätzlich ist eine vorzeitige Übertragung oder ein Verkauf der Beteiligung bei Zustimmung der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft zum Ende eines Kalendermonats möglich. Der Preis für eine Veräußerung kann zwischen dem Anleger und einem Käufer frei vereinbart werden. Es existiert allerdings für den Handel mit Fondsanteilen kein geregelter Markt. Damit ist die Veräußerbarkeit eingeschränkt; der Anleger muss damit rechnen, dass seine Beteiligung unter Umständen nur zu einem erheblich unter dem Wert der Einlage liegenden Preis oder gar nicht veräußert werden kann. Auch müssen die nicht substanzbildenden Aufwendungen in der Investitionsphase (z.b. Beratungshonorare, Dienstleistungsgebühren oder Vertriebsprovisionen) als verloren gelten und können sich wertmindernd auf den Anteilspreis auswirken. Fremdfinanzierung von Fondsanteilen Von einer Fremdfinanzierung der Beteiligungen der Anleger wird abgeraten. Falls ein Anleger dennoch seinen Anteil zum Teil oder ganz über ein Darlehen finanziert, besteht die Gefahr, dass die von der Fondsgesellschaft gezahlten Ausschüttungen an den Investor nicht ausreichen, um die laufenden Zahlungsverpflichtungen aus der Finanzierung des Anteils zu bedienen. Weiterhin können dem Anleger finanzielle Einbußen entstehen, wenn die Ausschüttungen aufgrund besonderer Geschehnisse abweichend von den Planungen zu anderen Terminen erfolgen und so nicht mit den Zahlungsterminen für die Finanzierung übereinstimmen oder eventuell ganz ausfallen. Im ungünstigsten Fall, bei einem Totalverlust der Einlage, müsste der Anleger die Fremdfinanzierung vollständig aus Eigenmitteln zu - rückführen, was zu einer Zahlungsunfähigkeit bzw. einer Überschuldung des Anlegers und zu einem persönlichen Insolvenzverfahren des Anlegers führen kann. Maximalrisiko Die dargestellten Risiken können sowohl einzeln als auch kumuliert auftreten. Neben dem Verlust des gesamten Anlegerkapitals könnten die Anleger zusätzliche Zahlungsverpflichtungen treffen (z. B. im Zusammenhang mit einer Steueränderung), die über die Zeichnungssumme hinaus gehen. Bei einer Fremdfinanzierung der Vermögensanlage auf Seiten des Anlegers muss dieser den entsprechenden Kapitaldienst im Fall eines Totalverlustes des Anlagekapitals aus seinem sonstigen Vermögen erbringen. Über den Anlagebetrag hinaus würde der Anleger in diesem Fall Zinsen, Kreditgebühren und ähnliche Kosten der Fremdfinanzierung verlieren. Das maximale Risiko besteht in der Zahlungsunfähigkeit des Anlegers mit nachfolgend induzierter Privatinsolvenz, falls ihm die erforderlichen Mittel für den Kapitaldienst nicht zur Verfügung stehen und die anteilsfinanzierende Bank Vollstreckung in sein sonstiges Vermögen betreibt. Negativtestat Weitere Risiken bestehen zum Zeitpunkt der Pros - pektaufstellung nach Kenntnis der Anbieters nicht. 31

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94 5. CHANCEN DER BETEILIGUNG Die Bedingungen für Erneuerbare Energien, die politisch gewollte Energiewende in Deutschland und die dazu beschlossenen Maßnahmen, insbesondere der Solarförderung in Deutschland, bieten nach Ansicht der GSI Fonds GmbH & Co. KG gute Chancen, dass der prognostizierte Erfolg aus der Errichtung und dem Betrieb der Solaranlagen eintreten. Es ergeben sich bei positiven Veränderungen der Einflussgrößen für die Stromproduktion sogar entsprechende Erwartungen, höhere als in der Prognoserechnung angenommene Erträge zu erzielen und damit eine höhere Rendite für den Anleger zu erreichen. Diese wesentlichen Einflussgrößen und die Art und Weise, wie sie auf die Anlage renditesteigernd wirken können, werden nachfolgend dargestellt. Höhere Sonneneinstrahlung Die Ertragsgutachten unterstellen eine Sonneneinstrahlung auf die Photovoltaikanlagen auf der Basis langjähriger Durchschnittswerte. Einige Experten erwarten in den nächsten Jahren eine weitere Zu - nahme der Sonnentage pro Jahr. Es gibt nach deren Ansicht, bedingt durch Klimaveränderungen, in Mitteleuropa eine Tendenz zu wärmerem Klima mit stärkerer Sonneneinstrahlung als im bisherigen langjährigen Mittel. Sollte sich diese Annahme in den nächsten Jahren als richtig erweisen, könnten die Solaranlagen durch die höhere Sonneneinstrahlung mehr Strom produzieren als bisher angenommen. Eine höhere Stromproduktion würde für den Fonds höhere Einnahmen aus der Einspeisung bedeuten und damit gleichzeitig die Rendite des Anlegers erhöhen. Geringere Degradation Die Kalkulation für den Betrieb der Photovoltaikanlagen geht von einer durchschnittlichen jährlichen Leistungsabnahme (Degradation) der verwendeten Solarmodule von 0,5% bei Dünnschichtmodulen und 0,2% bei polykristallinen Modulen pro Jahr aus. Langfristige Erkenntnisse über einen tatsächlichen Leistungsabfall von Modulen modernster Bauart liegen mangels Erprobungszeit noch nicht vor. Es gibt mittlerweile Gutachter im Markt, die nur noch einen niedrigeren bis keinen Leistungsabfall solcher Mo - dule innerhalb des geplanten Fondszeitraumes erwarten. Daher wäre es möglich, dass durch eine geringere Leistungsabnahme der verwendeten Solarmodule gegenüber den Prognoseerwartungen mehr Strom produziert werden könnte, was sich ebenfalls einnahmenerhöhend und positiv auf die Rendite des Anlegers auswirken würde. Kosteneinsparungen Sofern für anfängliche und laufende Dienstleistungen nicht bereits Vereinbarungen mit festen Honoraren vorliegen, ist es möglich, dass veranschlagte Kostenpositionen renditesteigernd unterschritten werden. Zusatzeinnahmen nach Beendigung der geplanten Fondslaufzeit Die Fondskalkulation unterstellt einen Betrieb der Solaranlagen für die Dauer der 20-jährigen Förderung, ohne Berücksichtigung eines Wiederverkaufserlöses der Komponenten der Photovoltaikanlagen. Bei einigen Solarparks, die bei Prospektauflage be - reits vertraglich gesichert waren, und anderen noch zu erwerbenden Anlagen sind Verlängerungen der Stromproduktion möglich, sofern nach Auslauf der Förderung weiterhin wirtschaftlich sinnvoll Elektrizität mit der jeweiligen Anlage produziert werden kann. Aus dem Verkauf dieser Energie zu den dann gültigen Marktpreisen könnten sich Zusatzerträge ergeben, die die Rendite der Anleger erhöhen. Auch die Erzielung eines nicht kalkulierten Verkaufserlöses aus den Komponenten einer Anlage nach Ablauf der Stromproduktion kann sich renditesteigernd auswirken. 33

95 6. ERNEUERBARE ENERGIEN UND IHRE FÖRDERUNG 34 Auf der letzten Weltklimakonferenz, ihres Zeichens Nummer 17, die im Dezember 2011 in Durban stattfand, wurde einmal mehr über die Notwendigkeit eines globalen Klimaschutzabkommens unter den Vertretern von diesmal rund 200 Staaten diskutiert. Trotz zäher Verhandlungen einigte sich der Gipfel schließlich auf den Kompromiss, dass bis 2015 ein Weltklimavertrag als Nachfolgeabkommen für das Ende 2012 auslaufende Kyoto-Protokoll erarbeitet und dann auf der 21. UN-Klimakonferenz beschlossen werden soll. Der Vertrag wird voraussichtlich ab 2020 in Kraft treten und auch die Schwellenländer mit einbinden. Erstmals wollen auch Länder wie die USA und China verbindliche Ziele mit tragen. Im Kyoto-Protokoll von 1997 wurde ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen zur Reduzierung des menschlich verursachten Ausstoßes von insgesamt sechs Treibhausgasen beschlossen. Das Kyoto-Protokoll hatten insgesamt 193 Staaten und die Europäische Union anerkannt. Es bleibt abzuwarten, wie der Klimaschutzvertrag rechtlich ausgestaltet und wie verbindlich er für die beteiligten Staaten formuliert sein wird. Im Grunde sind sich aber immer mehr Länder der Erde einig, dass ein globales Klimaschutzabkommen, welches verbindliche Vorgaben für die Emission von Treibhausgasen macht, unbedingt notwendig ist, um dem weltweiten Klimawandel entgegen zu treten. Weltklimawandel und die damit verbundenen Kosten Die Konzentration des wichtigsten Treibhausgases, des Kohlendioxids (CO2), in der Erdatmosphäre nimmt immer mehr zu, 2010 stieg sie sogar schneller an als je zuvor. Laut einer Studie der World Meteorological Organization, kurz WMO 1, erhöhte sich der Anteil der CO2-Moleküle in der Atmosphäre von 2009 bis 2010 um 2,3 Millionstel auf 389 ppm 2. In den vergangenen zehn Jahren war die Konzentration jährlich im Schnitt um 2,0 ppm gestiegen, in den neunziger Jahren noch um 1,15 ppm. Die Verbrennung fossiler Brennstoffe zur Energiegewinnung hatte 2010 dabei den größten Anteil an der Freisetzung von Kohlendioxid. 3 Die Zunahme der Kohlendioxid-Konzentration in der Erdatmosphäre und die damit einhergehende Störung des natürlichen Gleichgewichts der Atmosphäre verstärkt den sogenannten Treibhauseffekt und führt zur globalen Erwärmung. Folgen davon sind z.b. steigende Meeresspiegel, schmelzende Gletscher, die Verschiebung von Klimazonen, Vegetationszonen und Lebensräumen und damit einhergehend die Ausbreitung von Parasiten und tropischen Krankheiten sowie ein Anstieg der Zahl der Umweltflüchtlinge. 150 Milliarden Dollar diese Summe verschlang allein die zerstörerische Kraft von Hurrikan Katrina im Jahr , eines der Wetterextreme, die mit fortschreitendem Klimawandel wahrscheinlich verheerender ausfallen werden. Schätzungen zufolge ist dies jedoch eine kleine Summe im Vergleich zu dem wirtschaftlichen Schaden, den die globale Erwärmung in Zukunft mit sich bringen wird. Denn neben den direkten Schäden des Klimawandels, wie z.b. Ernteausfällen durch Hitzeperioden, muss die Menschheit auch die Kosten für die Anpassung an das veränderte Klima und die Vermeidung eines weiteren Temperaturanstieges tragen. Der bereits im Jahre 2006 erstellte Stern-Bericht 5 geht davon aus, dass das globale Bruttoinlandsprodukt (BIP) auf lange Sicht jährlich um 5 bis 20% oder mehr sinken könnte, wenn der Klimawandel nicht durch die Re - duzierung der Treibhausgasemissionen unter Kontrolle gebracht wird. Auch in Deutschland ist der Klimawandel bereits zu spüren. Laut Bericht des Deutschen Wetterdienstes (DWD) war 2011 das wärmste Jahr in Deutschland seit Elf von zwölf Monaten waren zu warm, nur der Juli fiel zu kühl aus. Der DWD prognostiziert in seinem aktuellen Klimaatlas einen drastischen Temperaturanstieg in Deutschland. Bis 2100 wird es nach dieser Prognose im Schnitt bis zu drei Grad Celsius wärmer. Besonders sichtbar wird der Klimawandel bei den Niederschlagsmengen. Zwar bleiben sie auf das Jahr gerechnet annähernd konstant, doch muss damit gerechnet werden, dass sich der Niederschlagszyklus auch in Deutschland verschiebt. So wird der im Sommer fallende Niederschlag voraussichtlich nicht länger regelmäßig ver- 1 Die WMO ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen und das ton - angebende Organ, was den Zustand und das Verhalten der Erdatmosphäre, ihre Interaktionen mit den Ozeanen, das durch sie entstehende Klima und die resultierende Verteilung der Wasserressourcen anbelangt. Seit Dezember 2009 hat die WMO 183 Mitglieder, Sitz der Gesellschaft ist Genf. 2 Parts per Million, deutsch Teile von einer Million, steht für die Zahl 10 6 und wird in der Wissenschaft und der Technik für den millionsten Teil verwendet 3 World Energy Outlook 2011 der IEA-International Energy Agency

96 Naturkatastrophen in Deutschland Anzahl der Ereignisse mit Trend Anzahl teilt vorkommen, sondern zunehmend in Starkniederschlägen, z. B. während Wärmegewittern, auftreten. Die Verteilung der Niederschläge spielt vor allem in der Forst- und Landwirtschaft eine wesentliche Rolle. Geophysikalische Ereignisse (Erdbeben, Tsunami, Vulkanausbruch) Im Bereich des Wetters nehmen durch die Veränderungen der Temperaturen und der Niederschläge die Extremereignisse zu. Laut einer Studie der GeoRisikoForschung der Münchener Rückversicherungs- Gesellschaft ist ein Trend nach oben bei der Anzahl der Naturkatastrophen in Deutschland von 1970 bis 2010 zu erkennen (siehe vorstehende Grafik). Allein in Deutschland hat sich die Zahl der wetterbedingten Schadenereignisse in den letzten 40 Jahren bereits mehr als verdreifacht. 6 Meteorologische Ereignisse (Sturm) Der Klimawandel und die Zunahme der Wetterextremereignisse haben auch Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Auf der letzten internationalen Fachkonferenz zum Thema Klimawandel, Extremwetterereignisse und Gesundheit, die im November 2010 in Bonn stattfand, wurde dazu in verschiedenen Arbeitsgruppen die Auswirkungen und diverse Maßnahmen für die Zukunft erörtert und diskutiert. Auswirkungen könnten zum Beispiel Hydrologische Ereignisse (Überschwemmung, Massenbewegung) Quelle: Münchner Rückversicherungs-Gesellschaft, NatCat Service, Stand: Januar 2011 höhere psychische Belastungen durch Wetterextreme wie Überschwemmungen sein. Auch eine zu - nehmende thermische Belastung des menschlichen Körpers, Zunahme von Allergien oder eine stärkere Belastung durch Ultraviolettstrahlung mit der damit einhergehenden steigenden Hautkrebsgefahr wird erwartet. Klimatologische Ereignisse (Temperaturextreme, Dürre, Waldbrand) Herkömmliche Energieträger Die heutige zivilisierte Gesellschaft ist ohne Strom, Wärme und Treibstoffe nicht mehr darstellbar. Unabdingbare Grundlage zur Herstellung dafür sind Energierohstoffe. Der Weltenergiebedarf lag einer Studie von British Petroleum (BP) zufolge 2010 bei rund MTOE 7, 2030 wird dieser bereits MTOE betragen. Maßgeblich an der Erhöhung werden nun auch asiatische Staaten wie China und Indien beteiligt sein, die aufgrund ihres wirtschaftlichen Wachstums und der Entwicklung einen enormen Energiehunger verspüren. Den größten Anteil an fossilen Energierohstoffen weltweit machen Öl, Gas und Kohle aus. In Deutschland erfolgt heute die Deckung des Energiebedarfs zu über 80% aus diesen fossilen Energieträgern. Dabei ist Deutschland aufgrund der nicht ausreichenden eigenen Rohstoffvorkommen enorm 35 4 Burton, Mark L. & Hicks, Michael J. (2005): Hurricane Katrina: Preliminary Estimates of Commercial and Public Sector Damages. Marshall University: Center for Business and Economic Research. 5 Der Stern-Report (englisch Stern Review on the Economics of Climate Change) ist ein am 30. Oktober 2006 veröffentlichter Bericht des ehemaligen Weltbank-Chefökonomen und jetzigen Leiters des volkswirtschaftlichen Dienstes der britischen Regierung Nicholas Stern. Der im Auftrag der britischen Regierung erstellte rund 650 Seiten starke Bericht untersucht insbesondere die wirtschaftlichen Folgen der globalen Erwärmung.

97 6. ERNEUERBARE ENERGIEN UND IHRE FÖRDERUNG 36 Prognose: Energieverbrauch bis 2030 Billion toe vom Energierohstoffimport und damit von den globalen Energierohstoffmärkten abhängig. Die Preise für Energierohstoffe unterliegen starken Schwankungen und dies in zunehmenden Maße. Beispielsweise bedeutet für Deutschland ein um 75 $ gestiegener Rohölpreis je Barrel 8 (entspricht z.b. dem Anstieg von 2002 mit 25 $ auf 100 $ pro Barrel in 2010) eine volkswirtschaftliche Mehrbelastung von jährlich 60 Milliarden Dollar bei einem Verbrauch von 800 Millionen Barrel/Jahr. 9 Weltweiter Energiemix nach Energieträgern im Jahr 2010 in Prozent Non-OECD 6 3 OECD Quelle: BP Energy Outlook % % 24% Die Ressourcen dieser fossilen -nicht erneuerbaren- Energieträger sind naturgemäß begrenzt. So wird Erdöl, der wichtigste Rohstoff aus dieser Gruppe, zukünftig der steigenden Energienachfrage nicht mehr gerecht werden können. Einer aktuellen Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe zufolge kann die Erdölförderung nur noch bis 2035 gesteigert werden (Ölfördermaximum, auch Peak-Oil genannt). Da aber viele Faktoren zur Berechnung nicht vorhersehbar sind, besteht auch die Möglichkeit des früheren Eintretens des Zeitpunktes einer maximalen Erdölproduktion. Der politische Aspekt der ungleich verteilten Vorkommen von Energierohstoffen ist nicht zu unterschätzen. Das aktuelle Beispiel des ab 01. Juli 2012 verhängten Einfuhrverbotes für Erdöl aus dem Iran in die Europäischen Union, welches als Teil des Sanktionenpaketes im Atomstreit mit diesem Land beschlossen wurde, zeigt eine wirtschaftlich-politische Motivation zur Stärkung der Unabhängigkeit vom weltweiten Rohstoffmarkt. Die EU importiert zwar nur 5,8% der Ölimporte aus dem Iran, allerdings sind die EU-Staaten sehr unterschiedlich auf iranisches Öl angewiesen. Staaten wie Deutschland oder Frankreich beziehen nur sehr wenig Öl aus dem Iran, aber beispielweise das krisengeschüttelte Griechenland ist nach Angaben der IEA mit einem Anteil 2011 von 34,2% seines Gesamtimportes ein % 6% 0 Quelle: IEA, Statista Öl Kohle Gas Kernenergie Erneuerbare Energien 6 Studie der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft, GeoRisikoForschung, NatCatSERVICE Stand Februar BP Studie Energy consumption and energy intensity ; Mtoe = Millionen Tonnen Erdöläquivalent - eine häufig verwendete Größe, um große Energieverbräuche zu messen. Andere Energieträger werden anhand ihres Energiegehalts auf Erdöl umgerechnet; dabei entspricht eine Tonne Erdöläquivalent (1 toe) 41,9 Milliarden Joule (GJ) Liter 9 IEA: World Oil Demand

98 Prognose: Historische und mögliche Entwicklung der Produktion von Erdöl Projektion Mrd. t/a Produktion mit NGL Großabnehmer und muss entsprechende Ersatzöllieferanten finden. Auch wenn nicht mit einer Ölknappheit zu rechnen ist, wird ab der zweiten Jahreshälfte 2012 womöglich mit höheren Ölpreisen allein aufgrund der Unsicherheit am Rohstoffmarkt zu rechnen sein. Demzufolge ist es nicht nur aus Klimaschutzgründen notwendig in Deutschland den Energiewandel hin zu uns selbst zur Verfügung stehenden Energieträgern voran zu treiben. Durch die Nutzung der Erneuerbaren Energien importiert Deutschland nach aktuellen Zahlen der Bundesregierung bereits heute weniger Öl, Erdgas und Kohle im Wert von jährlich 5,8 Milliarden Euro. Erneuerbare Energien und ihre Nutzung Erneuerbare bzw. regenerative Energien sind die Energiequellen, die quasi unerschöpflich sind (wie z.b. Sonne, Wind, Geothermie) oder nachwachsen (wie z.b. Biomasse, Holz). Diese Energiequellen werden schon seit Jahrtausenden von Menschen auf unterschiedlichste Art genutzt. So wurde bereits die kinetische Energie des Wassers und des Windes zum Antreiben von Mühlen verwendet, Holz dient seit Erfindung des Feuers vor ca Jahren als Licht- und Wärmequelle. In Zeiten des preiswerten und scheinbar endlos verfügbaren Erdöls, Erdgases Produktion mit NGL und Ölsand Produktion ohne NGL Anmerkung: NGL = natural gas liquids = Flüssiggas, der Aggregatzustand ist druckabhängig, da es unter Druck flüssig wird, erfolgt eine Zuordnung zum Erdöl und nicht zum Erdgas. Quelle: Kurzstudie Reserven, Ressourcen, und Verfügbarkeit von Energierohstoffen 2011 der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und der Kohle hatten diese Energieträger allerdings weitgehend ihre Bedeutung verloren. Vor dem Hintergrund der ins Bewusstsein geratenen Endlichkeit fossiler Energieträger und deren klimaschädlichen Energiegewinnung gewannen Er - neuerbare Energien wieder an Bedeutung. Die Internationale Energieagentur (IEA) geht davon aus, dass bis 2030 mehr als ein Viertel des weltweiten Primärenergieverbrauchs durch Erneuerbare Energien Weltweite Verteilung der Reserven und Ressourcen von Erdöl, -gas, Kohle, Uran und Thorium Nordamerika 37% Lateinamerika 2% Europa 3% Quelle: Kurzstudie 2011 des BGR / eigene Darstellung GUS 19% Afrika 1% Naher Osten 2% Austral-Asien 36% 37

99 6. ERNEUERBARE ENERGIEN UND IHRE FÖRDERUNG 38 gedeckt werden kann. Einem Konzept von Greenpeace und dem Europäischen Dachverband der Industrie für Erneuerbare Energien (EREC) zufolge könnten im Jahre 2050 sogar 80% der weltweit benötigten Energie aus Erneuerbaren Energien stammen. In Deutschland wurde bereits im Jahre 2000 zur Förderung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien für die Stromerzeugung das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (auch Erneuerbare-Energien- Gesetz, im Folgenden kurz EEG genannt) verabschiedet. Das Gesetz regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus nachhaltigen Quellen und garantiert den Erzeugern langfristig feste Einspeisevergütungen. Das Gesetz ist Vorbild für viele weitere Länder in der ganzen Welt für den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Die Kosten des Ausbaues Erneuerbarer Energien werden mittels Umlage als Teil des Strompreises an die Endverbraucher weitergereicht. Aktuell beträgt diese rund 3,6 Eurocent pro Kilowattstunde bei einem durchschnittlichen Endverbraucherpreis von ca. 26 Eurocent. Energiewende in Deutschland Der Atomunfall in Fukushima im März 2011 hat in in Prozent Deutschland zu einem Umdenken bezüglich Kernenergienutzung geführt. Daraufhin hat der Deutsche Bundestag den Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen. Deutschland wird schrittweise bis spätestens Ende 2022 vollständig auf die Stromerzeugung in deutschen Kernkraftwerken verzichten und sich im Gegenzug verstärkt der Nutzung der Erneuerbaren Energien zuwenden. Teil dieses Paketes ist unter anderem das Ziel, den Anteil von Erneuerbaren Energien an der Stromproduktion bis zum Jahr 2020 auf 35% zu erhöhen und danach schrittweise weiter einen Anteil von 80% an der produzierten Elektrizität zu erreichen. Gleichzeitig sollen die klimaschädlichen Treibhausgase ge - genüber dem Basisjahr 1990 schrittweise gesenkt werden bis 2050 um 80 bis 95%. Deutschland nimmt bei der Reduzierung der Treibhausgasemissionen bisher weltweit eine Vorbildfunktion ein. Die Verpflichtung Deutschlands nach dem Kyoto-Protokoll sieht eine Minderung des Treibhausgasausstoßes im Zeitraum um 21% gegenüber dem Niveau von 1990 vor. In 2010 sind die Emissionen bereits im Vergleich zum Basisjahr 1990 um fast 25% zurückgegangen. Das bedeutet einen Rückgang von mehr als 295 Millionen Tonnen Kohlendioxid pro Jahr. Erklärtes Ziel ist es, eine Verminderung der Treibhausgase um 40% bis zum Jahr 2020 errei- Anteile Erneuerbarer Energien an der Energiebereitstellung in Deutschland Anteil am gesamten EEV Anteil am Bruttostromverbrauch Anteil am EEV für Wärme Anteil am Kraftstoffverbrauch Anteil am PEV Quelle: BMU, Broschüre Erneuerbare Energien in Zahlen, Internet-Update von Dezember 2011; EEV = Endenergieverbrauch, PEV = Primärenergieverbrauch 10 Pressemitteilung der Bundesregierung vom Veröffentlichung Erneuerbare Energien in Zahlen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit 12 Veröffentlichung Statistische Zahlen der Solarbranche 2011 des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.v. vom April Gemeinschaftsstudie DLR, GWS, DIW, Fraunhofer Institutes und ZSW zu Kurz- und langfristige Auswirkungen des Ausbaus der Erneuerbaren Energien auf den deutschen Arbeitsmarkt vom Februar 2011 im Auftrag des Bundesumweltministeriums

100 Kommunale Wertschöpfung durch EE in den Jahren in Mio. EUR Mio. EUR chen. 10 Windenergie Photovoltaik Wärmepumpen Kleine Wasserkraft Biogas Biomasse Solarthermie Biokraftstoffe Quelle: Studie des Institutes für ökologische Wirtschaftsforschung, September 2010 / eigene Darstellung Maßgeblich trägt dabei die konsequente Nutzung Erneuerbarer Energien bei. Durch den Einsatz sauberer Energien im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor konnten in Deutschland in 2010 Treibhausgase in Höhe von 120. Mio. Tonnen CO2 Äquivalent verhindert werden, so eine Berechnung des Umweltbundesamtes 11. Auf dem Weg zur Energiewende hat Deutschland bereits viel geschafft hatten Erneuerbare Energien einen Anteil an der Stromproduktion in Höhe von 17,1% (2009: 16,4%). Das ist fünf Mal so viel wie vor rund 20 Jahren, in dieser Entwicklung ist Deutschland weltweiter Spitzenreiter. Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von insgesamt rund MWp neu installiert. 12 Damit waren in der Bundesrepublik bis Ende 2011 eine Gesamt-PV- Kapazität von rd MWp installiert. Dies entspricht der Deckung des Jahresstrombedarfs von rund 5,2 Mio. Haushalten. Wertschöpfungskette Erneuerbare Energien Neben dem Klimaschutz spielt der Sektor der Erneuerbaren Energien bei der kommunalen und regionalen Wertschöpfungskette eine zunehmend wichtige Rolle. Kommunen auch in wirtschaftlich schwachen Regionen können davon profitieren, wenn bisher importierte Energierohstoffe und Endenergien durch heimische, erneuerbare Energiequellen, Technologien und Dienstleistungen ersetzt werden. Die Wertschöpfung erfolgt dabei nicht nur bei der Komponentenherstellung, sondern auch bei Planung, Installation, Betrieb und Wartung von Anlagen, die Energie aus Erneuerbaren Energien produzieren. Hierbei werden Arbeitsplätze geschaffen und die Kaufkraft in den Regionen erhöht. Die Nettoeinkommen der beteiligten Beschäftigten, Gewinne (nach Steuern) der beteiligten Unternehmen und die Gewerbesteuer auf die Unternehmensgewinne sowie die Steuern auf die Einkommen oder auch mögliche kommunale Pachteinnahmen können so Teil der Wertschöpfungskette werden und zu wirtschaftlichen Einnahmen bei den Kommunen führen. In 2010 lag die Zahl der direkt bzw. indirekt Beschäftigten im Erneuerbaren Energien-Bereich bei Menschen und hat sich damit seit der ersten systematischen Abschätzung im Jahre 2004 mehr als verdoppelt. Bis zum Jahr 2030 könnten - abhängig von der Entwicklung u.a. des Exportverhaltens und der Preisentwicklung fossiler Energieträger- rund Beschäftigte in diesem Sektor tätig sein

101 6. ERNEUERBARE ENERGIEN UND IHRE FÖRDERUNG 40 In einer Studie des Institutes für ökologische Wirtschaftsforschung, einem unabhängigen Umweltforschungsinstitut, wurden die positiven regionalwirtschaftlichen Wirkungen untersucht und berechnet. Das Ergebnis dieser Studie zeigt, dass 2009 etwa 6,75 Mrd. Euro an kommunaler Wertschöpfung durch Erneuerbare Energien generiert wurden. Die Photovoltaik hatte hierbei einen Anteil in Höhe von 36% bzw. 2,4 Mrd. EUR. In dieser Studie wird weiterhin prognostiziert, dass die Wertschöpfung bei mindestens 12,3 Mrd. Euro im Jahr 2020 liegen kann, wenn der Ausbaugrad erreicht wird, den die Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) und der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) 14 erwartet. Dadurch könnten im Jahr 2020 für mindestens 33 Mrd. Euro fossile Brennstoffimporte vermieden werden. 15 Förderung des Solarstroms Die Förderung des Solarstroms ist im EEG geregelt. Das EEG ist vom Grundsatz her ein Instrument der Markteinführung für Technologien des Erneuerbaren-Energien-Bereiches und soll über Subventionsanreize Massenproduktionseffekte erreichen, um dadurch Kostensenkungen bei der Herstellung der Solarmodule zu schaffen. Die Vergütungssätze für aus Sonne erzeugten Strom werden regelmäßig angepasst und orientieren sich auch an der Entwicklung der Herstellungskosten für Solaranlagen. Die Kosten für Photovoltaikmodule sind rapide gesunken. Ein Vergleich von Großmarktpreisen von Januar 2009 mit denen vom Januar 2012 der CdS oder CdTe Dünnschichtmodule 16 auf dem Spotmarkt zeigt eine Preissenkung von rund 70%. Gründe für die sinkenden Herstellungskosten sind u.a. die Standardisierung und Automatisierung und die damit einhergehende steigende Effektivität in der Modulproduktion, die auf Erfolgen der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten basieren oder auch der Ausbau von Fertigungskapazitäten. Zunehmend drängen sich auch Modulhersteller aus dem asiatischen Raum in den Vordergrund, die für einen verstärkten Wettbewerbs- und Preisdruck unter den Herstellern sorgen. Aufgrund des hohen Photovoltaik-Zubaus und der rapide gesunkenen Preise hat der Deutsche Bundestag mit Beschluss vom eine Anpassung der Solarförderung um 20-25% je nach Anlagengröße grundsätzlich zum verabschiedet. Damit zog die Bundesregierung die nach dem geltenden EEG zum 1. Juli 2012 vorgesehene Absenkung der Vergütungssätze vor. Im Rahmen des Vertrauensschutzes wurden auch entsprechende Übergangsregelungen geschaffen. Der Be - schluss des Bundestages sah für Anlagen auf Freiflächen die Vergütung nach altem Recht, wenn ein Modultyp Kristallin Dünnschicht Herkunft/Typ Deutschland China Japan CdS/CdTE amorph (a-si) mikrokristallin (μ-si) Jul 07 rd. 3,25 rd. 3 rd. 3,22 rd. 2,35 rd. 2,35 - Jan 09 3,19 2,95 3,16 2,1-2,21 Jan 10 2,03 1,55 1,91 1,61-1,38 Jan 11 1,71 1,47 1,63 1,25 1,08 1,26 Jan 12 1,07 0,79 1,05 0,68 0,6 0,76 Mrz 12 1,02 0,74 1 0,61 0,57 0,71 Preisentwicklung Jan 11-Jan 12 Preisentwicklung Jan 09-Feb 11 Entwicklung Modulpreise in EUR/Wp -37,30% -46,30% -35,60% -45,50% -44,20% -39,80% -67,70% -73,90% -67,70% -70,00% -67,40% Anmerkung: Großhandelspreise des Spotmarkts, keine Endkundenpreise, bis einschließlich Juli 2010 gelten die Werte in der Spalte Deutschland für Europa. Quelle: Solarserver: PVX Spotmarkt Preisindex Solarmodule 14 Potenzialatlas Erneuerbare Energien 2020 in Deutschland wird von der AEE und BEE ein Anteil der regenerativen Energien beim Stromverbrauch von 47% prognostiziert. 15 IÖW ist ein 1985 gegründetes, unabhängiges Umweltforschungsinstitut, welches u.a auch für die EU Studien erstellt (Quelle: Jahresbericht 2010 des IÖW ) Studie im Auftrag der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE), Stand: September CdTe = Cadmium-Tellurid, CdS = Cadmium-Sulfid 17 Pressemitteilung der Bundesregierung vom zur beschlossenen Solarkürzung zum

102 Planungsverfahren vor dem 1. März 2012 begonnen wurde und die Inbetriebnahme bis 30. Juni 2012 erfolgt. Anlagen auf Konversionsflächen hätten die Vergütung nach altem Recht, sofern sie bis zum 30. September 2012 in Betrieb genommen werden, erhalten. Am hat der Bundesrat diesen Beschluss vorerst gestoppt und den Vermittlungsausschuss angerufen, um den Beschluss zur Kürzung der Solarvergütung grundlegend zu überarbeiten. Ein Ergebnis steht zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch aus. Die fünf im Kapital 8 vorgestellten Solarparks fallen bei plangemäßer Fertigstellung unter den von der Bundesregierung ursprünglich beschlossenen Übergangstarif und erhalten auch wenn der Vermittlungsausschuss bei der Terminierung der Entgeltkürzungen bleiben sollte- eine Vergütung von 17,94 Cent pro KW (Gewerbefläche) bzw. 18,76 Cent pro KW (Konversionsfläche). Momentan geht die Bundesregierung davon aus, dass Solartechnologien bei weiterer Kostendegression ab dem Jahre 2017 vollständig ohne Förderung auskommen können

103 7. GRUNDLAGEN DER PHOTOVOLTAISCHEN STROMERZEUGUNG 42 Die Sonne als Energieträger Die Sonnenstrahlung bildet neben den Wasserreserven die Quelle allen Lebens auf der Erde. Die Sonne entstand vor ca. fünf Milliarden Jahren und besteht hauptsächlich aus Wasserstoff und Helium und bildet das Zentrum unseres Sonnensystems. Die Schwerkraft dieses Gasballs hält sich selbst und die Planeten des Sonnensystems zusammen. Die Sonne ist wie ein riesiger Fusionsreaktor, in ihrem Inneren wird durch die Verschmelzung von Wasserstoff zu Helium bei Temperaturen um 15 Millionen Grad Celsius Energie gewonnen. An ihrer Oberfläche herrschen immerhin noch Temperaturen von rund Grad Celsius. Von dieser Oberfläche, der Photosphäre, strömen Licht und Wärme ins All. Auf der Erde, die ca. 150 Millionen Kilometer von der Sonne entfernt ist, treffen bis zu Watt Strahlungsleistung pro Quadratmeter ein. In der Summe entspricht dies dem mehr als fachen des derzeit weltweiten Energiebedarfs der Menschheit. Die auf Deutschland auftreffende Sonnenstrahlung liefert uns täglich eine Energiemenge, die den Energiebedarf der Bundesrepublik um das Achtzigfache übersteigt. Die Globalstrahlung, also die gesamt auf der Erdoberfläche auf einer horizontalen Empfangsfläche auftreffenden Strahlung, setzt sich aus direkter (bei sichtbarer Sonne) und diffuser (Tageshelligkeit bei Bewölkung) Strahlung zusammen. Solaranlagen nutzen beides gleichermaßen. Der gemessene Momentanwert dieser Globalstrahlung wird in der Einheit der Bestrahlungsstärke, Watt pro Quadratmeter, (W/m 2 ) ausgedrückt. Durch die Summierung der eingestrahlten Energie über bestimmte Zeiträume (Stunden, Tage, Jahre) ergibt sich der Energieertrag, gemessen in Kilowattstunde je Quadratmeter (kwh/m 2 ), bezogen auf den summierten Zeitraum. Die Momentanwerte der Globalstrahlung unterliegen regionalen und wetterbedingten Schwankungen. We - gen des veränderlichen Einfallswinkels des Direktstrahlungsanteils ist die Globalstrahlung mittags stärker als morgens und abends und im Sommer stärker als im Winter. In Mitteleuropa erreicht die Globalstrahlung an einem Sommermittag bei wolkenlosem Himmel einen Momentanwert von etwa 900 W/m 2. Bei einem steileren Einfallswinkel der Sonnenstrahlen, d. h. je näher man am Äquator ist, ist die empfangene Sonneneinstrahlung größer. Außerdem wird der Wert auch durch die Höhe über dem Meeresspiegel und die Dicke der Atmosphäre beeinflusst. In Deutschland liegt die Jahressumme der Globalstrahlung zwischen 900 und kwh/m 2. Das entspricht einer Leistung im Durchschnitt von 100 bis 135 W/m 2. In Spanien zum Beispiel beträgt die jährliche Globalstrahlung ca kwh/m 2 (ca. 230 W/m 2 ) und in der Sahara kwh/m 2 (ca. 285 W/m 2 ).

104 Nach Berechnungen der Agentur für Erneuerbare Energien könnte der Weltenergiebedarf durch die Sonnenenergienutzung auf einer Fläche von 700 x 700 km in der Sahara komplett gedeckt werden. Inwieweit dieses enorme Potenzial auch technisch und wirtschaftlich genutzt wird, hängt im Wesentlichen davon ab, wie sich die Technologien zur Um - wandlung der Sonnenenergie entwickeln. Darüber hinaus hat die Agentur für Erneuerbare Energien errechnet, dass die Dachflächen in Deutschland ausreichen könnten, um langfristig 30% des Strombedarfs aus Photovoltaik bereitzustellen. Die Agentur führt weiter aus, dass beispielsweise mit einer 10 qm großen Solaranlage in Berlin schon heute jährlich kwh Strom erzeugt werden können. Voraussetzung für die Bereitstellung von 30% Strom aus Photovoltaik ist, dass das Potenzial in Deutschland kontinuierlich weiter ge - nutzt wird. Bei einer geschätzten Restlebensdauer der Sonne von noch ca. 5 Mrd. Jahren handelt es nach menschlichem Ermessen um eine unendlich nutzbare Energiequelle. Die Photovoltaik Photovoltaik leitet aus dem griechischen Wort für Licht (phos) und Volt, der physikalischen Einheit für die elektrische Spannung, ab. Photovoltaik bedeutet die Umwandlung von Licht- bzw. Sonnenenergie in elektrische Energie mittels Solarzellen. Sie ist nur ein Teilbereich der Solartechnik, die noch andere technische Nutzungen der Sonnenenergie vorsieht (z.b. Nutzung der Wärmestrahlung für Solarthermie). Physikalische Grundlage bei der Umwandlung der Sonnenenergie ist der photoelektrische Effekt, bei dem zwischen dem inneren und äußeren photoelektrischen Effekt unterschieden wird. Von einem äußeren photoelektrischen Effekt spricht man, wenn durch Bestrahlung mit Licht aus der Oberfläche von Festkörpern Elektronen austreten. Der innere photoelektrische Effekt ist dagegen die Erscheinung, dass durch den Einfluss von Strahlung Elektronen im Inneren eines Festkörpers ihre Bindung verlassen und dann als Leitungselektron zur Verfügung stehen. In der Photovoltaik wird der sogenannte photovoltaische Effekt genutzt. Der photovoltaische Effekt ist ein Sonderfall des inneren photoelektrischen Effektes. Entwicklungsgeschichte der Solarzelle 18 Die erste Entdeckung des photoelektrischen Effekts erfolgte 1839 durch den französischen Physikers Alexandre Edmond Becquerel. Dieser stellte bei einem seiner Experimente mit elektrolytischen Zellen fest, dass zwischen den verwendeten Platinplatten Strom floss und dieser bei Licht größer war als bei Dunkelheit. Näher erklären konnte er diesen später als äußeren photoelektrischen bezeichneten- Effekt allerdings zu diesem Zeitpunkt noch nicht wurde bei Selen die Photoleitfähigkeit nachgewiesen und 1883 schließlich wurde der erste Vorläufer der heutigen Solarzellen von Charles Fritts ent - wickelt, diese hatte noch einen Wirkungsgrad von 1-2 %. Während seiner Versuche zum Nachweis von elektromagnetischen Wellen beobachtete Heinrich Hertz 1887, dass der Funkenübergang in einer Funkenstrecke durch ultraviolettes Licht erleichtert wurde. Weitere Untersuchungen zu diesem Effekt führte sein Assistent, Wilhelm Hallwachs, ausführlicher weiter, ihm gelang schließlich der Nachweis, dass durch Absorption von ultraviolettem Licht negativ elektrisch geladene Metallplatten entladen und ungeladene positive geladen werden zeigte der deutsche Physiker Philipp Lenard schließlich, dass die hierbei ausgelösten Ladungsträger Elektronen sind war es schließlich Albert Einstein, der den photoelektrischen Effekt theoretisch erklärte. In seiner Publikation zur Lichtquantenhypothese beschrieb er, dass Licht nicht nur eine wellenförmige Strahlung ist, sondern ein Fluss winziger Energiepakete, die ähnliche Eigenschaften aufweisen wie Materie. Licht könne demnach nicht beliebige Energieinhalte annehmen, sondern ist gequantelt. Für seine Licht Quellen:

105 7. GRUNDLAGEN DER PHOTOVOLTAISCHEN STROMERZEUGUNG 44 quantenhypothese erhielt Einstein 1921 den Nobelpreis für Physik. Zwei Jahre später ging dieselbe Auszeichnung an den Amerikaner Robert Andrews Millikan, der es schaffte, die Überlegungen Einsteins praktisch zu belegen. Ein weiterer großer Schritt in der Entwicklung der Solarzelle in der heutigen Form gelang 1947 den amerikanischen Physikern William Shockley, Walther H. Brattain und John Bardeen durch die Ent - deckung des pn-überganges. Als pn-übergang bezeichnet man die Schicht zwischen p und n-dotierten Halbleitern. Nähere Erläuterungen dazu finden Sie in den nachfolgenden Erläuterungen zum Aufbau einer Solarzelle. Die erste Siliziumzelle wurde schließlich 1954 in den Laboratorien der amerikanischen Firma Bell ge - baut und hatte noch einen Wirkungsgrad von bis zu 6% wurden erste Tests mit Solarzellen zur Energieversorgung auf Satelliten vorgenommen. In den 1960er und 1970er Jahren führte die Nachfrage aus der Raumfahrt zu entscheidenden Fortschritten in der Entwicklung von Photovoltaikzellen. Mit der Energiekrise in den 1970er Jahren wurde das wirtschaftliche und politische Interesse an der weiteren Erforschung der Technologie geweckt. Ein weiterer Katalysator für die fortschreitende Entwicklung bildete das zunehmende Umweltbewusstsein. Durch die Klimadiskussionen in den 1990er Jahren waren weltweit Staaten und Unternehmen bereit, erhebliches Kapital in die Solarzellenentwicklung und Produktion zu stecken, ein Umdenken in der Energiepolitik hatte begonnen. Heute werden mit modernen monokristallinen Solarzellen Wirkungsgrade über 20% erreicht. Aufbau und Wirkungsweise wesentlicher Komponenten Solarzelle Eine Solarzelle besteht aus zwei Halbleiterschichten. Als Halbleitermaterialien werden z.b. Silizium, Gallium-Arsenid, Cadmium-Tellurid verwendet, am weitesten verbreitet sind allerdings kristalline Siliziumsolarzellen. Zur Herstellung der Solarzelle wird das Halbleitermaterial dotiert. Damit ist das Einbringen bestimmter chemischer Elemente gemeint, mit Spannung 0,5 1 V Rückseitenkontakt Verbraucher p-silizium Licht denen ein positiver Ladungsträgerüberschuss (= Elektronenmangel = p-leitende Halbleiterschicht) bzw. ein negativer Ladungsträgerüberschuss (= Elektronenüberschuss = n-leitende Halbleiterschicht) erzeugt wird. Bei Solarzellen befindet sich die n-schicht oben an der Sonnenseite und die p- Schicht an der Unterseite. Werden nun beide Schichten zusammengebracht, entsteht ein Potenzialgefälle, der sogenannte p-n-übergang. Am Übergang zwischen beiden Schichten baut sich ein inneres elek - trisches Feld auf. Unter Lichteinfall auf die Solarzelle kommt es zu einer Ladungstrennung. Die negativen Ladungsträger, die Elektronen, gelangen zur oberen Fläche und an der unteren Seite bildet sich eine positive Ladung. Auf diese Weise entsteht eine Gleichspannung zwischen Ober- und Unterseite, die mittels Metallkontakten abgegriffen werden kann. Je nach Verarbeitung des Halbleitermaterials unterscheidet man kristalline Siliziumzellen und Dünnschichtzellen. Wesentliches Unterscheidungskriterium ist die Herstellung der Zellen. Bei kristallinen Zellen werden Siliziumplättchen in mehreren Schritten aufbereitet und dann zu Solarzellen verarbeitet. Bei Dünnschichtzellen hingegen werden die Halbleiter als dünne Schichten auf ein Trägermaterial aufgedampft und anschließend in Zellen aufgeteilt. Dies bietet bei der Herstellung den Vorteil, dass die Material- und Energiekosten geringer sind und ein höherer Automatisierungsgrad möglich ist. Kontaktfinger Nicht nur die Produktion, auch die technischen Eigenschaften der Zellarten sind verschieden. Bei n-silizium inneres elektrisches Feld (pn-übergang) Aufbau und Grundprinzip einer Solarzelle aus monokristallinem Silizium

106 kristallinen Zellen ist der Wirkungsgrad höher als bei Dünnschichtzellen. Man benötigt bei Dünnschichtzellen eine größere Fläche um die gleiche Leistung zu erzielen, was höhere Materialkosten bei der Anschaffung und Installation der Solarzellen zur Folge hat. Dafür haben Dünnschichtzellen einen besseren Temperaturkoeffizienten als kristalline Zellen. Das bedeutet, dass sie, bezogen auf die installierte Leistung, im Sommer bei großer Sonneneinstrahlung und hoher Temperatur der Module mehr Strom erzeugen. Beide Zellarten bieten spezifische Vor- und Nachteile. Wirtschaftlich erfolgt eine Abwägung und Wertung dieser Unterschiedlichkeiten über den Marktpreis für die jeweiligen Solarmodule (siehe nachfolgend) der entsprechenden Technik. Dadurch ist es möglich, mit beiden Arten der Zelltechnik ökonomisch sinnvoll Elektrizität zu produzieren. Module Um für unterschiedliche Anwendungsgebiete ge - eignete Spannungen bzw. Leistungen bereitzustellen, werden einzelne Solarzellen zu größeren Einheiten, sogenannten Modulen, verschaltet. Eine Serienschaltung hat eine höhere Spannung, eine Parallelschaltung eine höhere Stromstärke zur Folge. Die so verschalteten Zellen werden in ein transparentes Material eingebettet, mit einem umlaufenden Me - tallrahmen versehen und frontseitig mit transparentem Glas abgedeckt. Die einzelnen Module werden bei Freiflächenanlagen auf einem im Boden veran- kerten Ständerwerk bzw. bei Dachflächenanlagen auf einem geeigneten Dach montiert. Dabei werden die Module in sogenannten Strings hintereinander geschaltet und die An schlussleitungen im An - schluss kasten zusammengeführt. Ausgerichtet wer den die Module in der Regel nach Süden in einem Winkel von 25 bis 30 Grad. Um die Sonneneinstrahlung besser nutzen und so einen höheren Energieertrag erzielen zu können, werden teilweise auch Nachführsysteme eingesetzt. Dadurch werden die Module ständig nach dem Stand der Sonne ausgerichtet. Allerdings stehen dem höheren Stromertrag die höheren Anschaffungs- und Betriebskosten gegenüber. Verschattungen zu bestimmten Tageszeiten durch Objekte in der Umgebung (Wald, Gebäude) können manchmal selbst bei optimaler Anordnung der Module nicht gänzlich vermieden werden. Wechselrichter Wie bereits beschrieben, erzeugen die Solarmodule elektrischen Gleichstrom. Um diesen nun in das öffentliche Stromnetz einspeisen zu können, muss dieser Gleichstrom in Wechselstrom umgewandelt werden. Diese Aufgabe übernehmen die Wechselrichter, die den Strom ab ihrem Ausgang mit der 50 Hz-Wechselspannung oszillieren lassen, wie sie in unserem Stromnetz verwendet wird. Der von den Wechselrichtern erzeugte Wechselstrom wird an - schließend von Transformatoren auf die erforderliche Spannung gebracht und in das Stromnetz des Netzbetreibers eingespeist. Über eine Internetver- 45

107 7. GRUNDLAGEN DER PHOTOVOLTAISCHEN STROMERZEUGUNG 46 bindung werden die Wechselrichter fernüberwacht. Dadurch ist gewährleistet, dass Programmierungen und Änderungen von Einstellungen zeitnah aus der Ferne vorgenommen werden können, ohne dass ein Techniker zur Anlage fahren muss. Außerdem werden Fehlermeldungen und Grenzwertüberschreitungen an den zuständigen Betriebsführer gemeldet. Die Wechselrichter sind je nach Größe und Leistung entweder in einem direkt neben der Anlage befindlichen Gebäude wettergeschützt un - tergebracht oder in einem witterungsgeschützten Gehäuse direkt an der Solaranlage verbaut. Leistung der Photovoltikanlage Die Leistung einer Solaranlage wird in Watt Peak (Wp) bzw. in Kilowatt Peak (kwp) gemessen (1 kwp = Wp). Diese Maßeinheit dient zur Kennzeichnung der genormten elektrischen Leistung (Nennleistung) eines Solarmoduls. Entgegen dem Wortsinn (engl. Peak = Spitze) gibt sie jedoch nicht die maximale Leistung bei höchster Sonneneinstrahlung, sondern die abgegebene Leistung unter Standard- Testbedingungen STC, (engl. Standard Test Condi - tions 19 ), an. Somit kann die Leistung unterschied - licher Solarmodule miteinander verglichen werden. Degradation Im Laufe der Jahre tritt bei den Solarmodulen eine allmähliche Verschlechterung der Leistungsfähigkeit, die sogenannte Degradation, ein. Dies hat oft banale Ursachen, wie die Verschmutzung der Oberfläche, Veralgung oder die Vergilbung des Materials. Auch wenn bei modernen Modulen auf Grund ständig gestiegener Fertigungsgüte davon ausgegangen werden kann, dass keine nennenswerte bzw. nur eine geringe Degradation eintritt, wird aus Vorsichtsgründen bei der Bewertung der Leistung von Photovoltaikanlagen eine jährliche Degradation von 0,2% bei kristallinen Modulen und von 0,5% bei Dünnschichtmodulen ab dem zweiten Betriebsjahr angesetzt. Die üblicherweise von den Modulherstellern abgegebenen Garantien sichern zu, dass in den ersten 10 Betriebsjahren die Leistung mindestens 90% der angegebenen Peak-Leistung unter STC- Bedingungen entspricht und für weitere 15 Jahre 80% der Peak-Leistung nicht unterschritten wird. Erste Erkenntnisse aus der Empirie mit Solarmodulen aus den 1980er Jahren deuten darauf hin, dass bei qualitativ hochwertig gefertigten Modulen davon auszugehen ist, dass diese garantierten Leistungsuntergrenzen in der tatsächlichen Stromproduktion deutlich übertroffen werden. Performance Ratio Unter Performance Ratio versteht man in der Photovoltaik das Verhältnis von Nutzertrag und Sollertrag einer Solaranlage. Die Performance Ratio einer Photovoltaikanlage ist der Quotient aus dem tatsächlichen Wechselstromertrag, dessen Erzeugung Verluste durch die Umwandlung erfordert, und dem nominalen Ertrag an Gleichstrom. Sie gibt an, welcher Anteil des von der Anlage erzeugten Stroms real zur Verfügung steht. Leistungsfähige moderne PV-Anlagen erreichen eine Performance Ratio von 70% bis 85%. Einspeisung in das Stromnetz Wie bereits näher im Kapitel 6 erläutert, sind die Netzbetreiber zur Aufnahme des erzeugten Stroms verpflichtet. Hierbei ist der Netzbetreiber zu wählen, dessen Netz technisch für die Aufnahme des Stroms geeignet ist und zu dem die kürzeste Entfernung zum Anlagenstandort besteht. Um die Vergütung entsprechend zu berechnen, wird der eingespeiste Strom durch einen Stromzähler erfasst. Die Vergütung wird für die Dauer von 20 Jahren zzgl. des Jahres der Inbetriebnahme direkt vom Netzbetreiber an den Stromproduzenten geleistet. 19 STC (Standard Test Conditions), Einstrahlung von W/m 2 bei 25 C und 1,5 AM. Der Air Mass Faktor (AM) gibt an, wie lang der Weg der Sonneneinstrahlung durch die Erdatmosphäre ist und wird im Verhältnis zur Atmosphärendicke dargestellt.

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109 8. DIE SOLARANLAGEN 48 Standorte und Lage der bereits vertraglich gesicherten Solarparks Der Fonds hat sich über jeweilige Beteiligungsgesellschaften bereits ein Portfolio von Solarparks an mehreren Standorten gesichert: Goldbeck 1) Frankfurt/Oder im Land Brandenburg Römerhügel II 20 Die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) im folgenden verkürzt Frankfurt genannt liegt etwa 100 km östlich von Berlin direkt an der Oder, die an diesem Abschnitt die natürliche Stadtgrenze und die Staatsgrenze zu Polen bildet. Die Stadtfläche beträgt 147,81 km 2 und die Stadt verfügt über eine Einwohnerzahl per Ende Januar 2011 von rund Frankfurt ist durch die direkte Angrenzung an die Oder gut an die Ostsee und damit über den Nord- Selb Ermlitz (Schkopau) Frankfurt/Oder Ostsee-Kanal auch an die internationalen Seehäfen Hamburg, Bremerhaven und Rotterdam angebunden. Die Hauptstadtregion Berlin und ihr zukünftiger Großflughafen Berlin-Brandenburg sind über die Bundesautobahn 12 und per Bahn innerhalb von einer Stunde gut zu erreichen. Die Stadt bietet durch die direkte Anbindung an Polen ein Tor zu Osteuropa. Die Stadt Frankfurt ist Wissenschafts- und Forschungsstandort. So ist hier das forschende Leibnitz-Institut für innovative Mikroelektronik ansässig, eine Vielzahl von weiteren Unternehmen aus dem Bereich Mikroelektronik und Mikrosystemtechnik, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Umwelt und Energietechnik haben sich hier angesiedelt. Der Wirtschaftsstandort ist einer von 15 regionalen Wachstumskernen des Landes Brandenburgs, dadurch werden ausgewählte zukunftsorientierte Branchen gefördert. Lage des Solarparks Das Gelände der Photovoltaikanlage befindet sich im sogenannten Wohnbezirk Römerhügel im Frankfurter Stadtteil Süd. Dieser Stadtteil ist südöstlich der Innenstadt von Frankfurt gelegen. Die Photovoltaikanlage erstreckt sich am südöstlichen Stadtrand an der Kopernikusstraße. Das Areal wurde früher militärisch genutzt und ist damit eine Konversionsfläche. Laut der beiden erstellten Gutachten ist die Horizontlinie weitgehend flach, so dass daraus keine ertragsmindernden Einstrahlungsverluste erfolgen sollten. Die Bundesautobahn 12, die in Richtung Berlin und dem neuen Großflughafen führt, ist von hier aus in nur wenigen Minuten zu erreichen. Die Betreibergesellschaft hat mit dem Eigentümer des Grundstückes einen entsprechenden Pachtvertrag geschlossen. Die Pachtverträge haben eine Grundlaufzeit von 20 Jahren. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit hat die Beteiligungsgesellschaft die 20 Quellen: und

110 Option auf mehrmalige Vertragsverlängerungen nach ihrer Wahl um jeweils ein bis fünf Jahre bis zu einer Gesamtdauer von 30 Kalenderjahren nach dem Jahr der Erstinbetriebnahme. Zusätzlich werden beschränkt persönliche Dienstbarkeiten be - stellt. 2) Goldbeck, Landkreis Stendal / Sachsen- Anhalt 21 Goldbeck im Landkreis Stendal im Bundesland Sachsen-Anhalt ist Teil der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck, der noch weitere 20 Gemeinden angehören. Die Fläche dieser Verbandsgemeinde beträgt insgesamt ca. 304 km 2 und in diesem Gebiet leben ungefähr Menschen. Die nächstgelegenen größeren Städte sind Osterburg (Altmark) und Stendal, die über Landstraßen zu erreichen sind. Die Landstraße L35 führt direkt durch Goldbeck. Der Bahnhof von Goldbeck liegt unmittelbar an der Bahnlinie Magdeburg-Wittenberge. Die Hansestadt Stendal gilt als Verkehrsknotenpunkt in der Altmark in Sachsen-Anhalt, Berlin ist etwa 120 Kilometer entfernt, Hannover etwa 150 Kilometer. Stendal verfügt über den meistfrequentierten Flugplatz Sachsen-Anhalts. Neben der privaten Sportfliegerei wird er auch von Geschäftsfliegern sowie von der Bundespolizei und der Bundeswehr genutzt. Lage des Solarparks In Goldbeck entstehen insgesamt drei Solarpark nebeneinander. Der Fonds erwirbt unmittelbar Goldbeck II. Die Solaranlage befindet sich nördlich von Goldbeck und auf dem Gelände einer ehemaligen Zuckerfabrik, das Areal ist eine Konversionsfläche. Die Anlage grenzt direkt an das Gemeindegebiet an. Die Horizontlinie am Anlagenstandort ist laut der beiden erstellten Gutachten weitgehend flach, so dass hierdurch keine ertragsmindernden Einstrahlungsverluste auftreten sollten. Die Betreibergesellschaft hat mit den Eigentümern der Grundstücke entsprechende Pachtverträge ge - schlossen. Die Pachtverträge haben eine Grundlaufzeit von 20 Jahren. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit hat die Beteiligungsgesellschaft uneingeschränkt die Option auf mehrmalige Vertragsverlängerungen um jeweils ein Jahr bis zu einer Gesamtdauer von 30 Kalenderjahren nach dem Jahr der Erstinbetrieb Quellen: und 22 Quellen: und

111 8. DIE SOLARANLAGEN 50 nahme. Zusätzlich werden beschränkt persönliche Dienstbarkeiten bestellt. 3) Selb, Landkreis Wunsiedel, Bayern 22 Die Kreisstadt Selb liegt am Fuße des Fichtelgebirges im Landkreis Wunsiedel im oberfränkischen Bayern und direkt an der tschechischen Grenze. Die Kreisstadt zählt rund Einwohner. Selb ist überregional als Stadt des Porzellans bekannt, die Firmen Hutschenreuther, Rosenthal und Heinrich stellten in ihrer Hochzeit hier die Hälfte der deutschen Porzellanproduktion her. Bis in die frühen 1990er Jahre dominierte die Porzellanindus - trie die Wirtschaftsstruktur der Stadt. Heute sind neben der keramischen Industrie auch der Maschinen- und Anlagenbau, die Automobilzulieferindustrie und Kunststoffverarbeitung hier zu finden. Lage des Solarparks Die Photovoltaikanlage liegt in nordöstlicher Richtung von Selb, zwischen der Kreisstadt und dem Nachbarort Erkersreuth im Gewerbegebiet Rothbühl, das Areal des Solarparks ist eine Freifläche. In der näheren Umgebung des Solarparks ist ein Baumbewuchs vorhanden. Ertragsminderungen durch eventuelle Verschattungen durch die Bäume wurden in den Gutachten berücksichtigt. Die Betreibergesellschaft wird mit den Eigentümern der Grundstücke entsprechende Pachtverträge schließen. Die Pachtverträge haben eine Laufzeit von 20 Jahren. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit hat die Beteiligungsgesellschaft uneingeschränkt die Option auf mehrmalige Vertragsverlängerungen um jeweils ein bis fünf Jahre bis zu einer Gesamtdauer von 30 Kalenderjahren nach dem Jahr der Erstinbetriebnahme. Zusätzlich werden beschränkt persönliche Dienstbarkeiten bestellt. 4) Ermlitz-Nord und Ermlitz-Mitte / Gemeinde Schkopau, Saalekreis; Sachsen- Anhalt 23 Ermlitz, ein Ortsteil der Gemeinde Schkopau liegt im Saalekreis im Bundesland Sachsen-Anhalt. Mit seinen über Einwohnern ist Ermlitz der zweitgrößte Ortsteil von Schkopau. Der Ort Schkopau liegt rund 6 Kilometer nördlich von Merseburg und 11 Kilometer südlich von Halle (Saale). Östlich von Schkopau verläuft die Bundesautobahn 9 mit der Anschlussstelle Schkeuditzer Kreuz. Der Flughafen Halle-Leipzig ist 8 Kilometer entfernt. Damit ist der Ort verkehrstechnisch gut angeschlossen. Der Ort ist vor allem bekannt durch die 1936 gegründeten Buna-Werke, ein Chemieunternehmen für polymere Kunststoffproduktion. Die Buna-Werke prägten den Standort maßgeblich. Nach dem zweiten Weltkrieg gehörte das Werk mit Beschäftigten zu den fünf größten Industriekombinaten der ehemaligen DDR und war in den 1950er Jahren der größte Hersteller von Carbid 24 der Welt. Heute gehört das Werk maßgeblich der Dow Chemical Company. Lage der Solarparks Die Photovoltaikanlagen befinden sich im Gewerbepark Ermlitz und liegen nordöstlich des Gemeindegebietes. Das Areal ist eine Freifläche. Im Gewerbepark wurden drei einzelne PV-Anlagen errichtet, wobei das nördliche und das mittlere Solarfeld zum Startportfolio des Fonds gehören. Östlich des Ge - werbeparks verläuft die Bundesautobahn A9, nördlich des Gewerbeparks verläuft die Bundesstraße B6. Die Horizontlinie am Anlagenstandort ist laut der beiden erstellten Gutachten weitgehend flach, so dass hierdurch keine ertragsmindernden Einstrahlungsverluste auftreten sollten. Die Betreibergesellschaften haben mit dem jeweiligen Eigentümer der Grundstücke entsprechende Pachtverträge geschlossen. Die Pachtverträge ha - ben eine Laufzeit von 20 Jahren ab dem Jahr der Erstinbetriebnahme. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit hat die Beteiligungsgesellschaft die Option auf mehrmalige Vertragsverlängerungen bis zu einer Gesamtdauer von 30 Kalenderjahren nach dem Jahr der Erstinbetriebnahme. Zur Absicherung des Nutzungsrechts sind der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft beschränkt persönliche Dienstbarkeiten be - stellt worden und 24 Notwendig u.a. zur Herstellung des Kunststoffes Polyvinylchlorid (PVC)

112 Technische Beschreibung der bereits vertraglich gesicherten Solarparks Leistungsmerkmale An den vier Standorten Frankfurt/Oder, Goldbeck, Selb und Ermlitz/Schkopau werden mittelbar insgesamt fünf Solarfelder mit einer Gesamtleistung von ca. 14,4 MWp errichtet. Die einzelnen Anlagen sind fest aufgeständert und nach Süden ausgerichtet. Der Abstand der Modulreihen ist so geplant, dass die Verschattung im Park auf ein Mindestmaß reduziert wird. Das Ständerwerk besteht aus der hauseigenen Herstellung von BELECTRIC. Die Stahlträger werden frostsicher im Erdreich fixiert, die Unterkonstruktion zur Auflage der Module besteht aus Holz, welches mit Dachpappe verkleidet wird. Eine integrierte Anlagenüberwachung (Monitoring) ermöglicht es, per Internet Fehlermeldungen zu erkennen und auch die Ertragsdaten abzurufen. Eine Umzäunung mit Übersteigschutz und integriertem Alarmdraht sichert die Anlage. Solarmodule Für die Solarparks Frankfurt/Oder, Selb, Ermlitz- Mitte sowie Ermlitz-Nord werden Dünnschichtmodule der Firma First Solar verbaut. Die von First Solar Tabellarische Übersicht der technischen Daten 2010 auf den Markt gebrachte FS 3-Serie ist laut Angaben des Herstellers eine Weiterentwicklung der First Solar FS 2 Serie. Die Module FS 370, FS 372, FS 375, FS 377, FS 380 und FS 385 werden aus Cadmium-Tellurid (CdTe) gefertigt. Durch die Wahl dieses Materials liegen die Herstellungskosten sowie die energetischen Amortisationszeiten laut First Solar unter denen poly- und monokristalliner Module. Die Module sind aluminiumberahmt und die Abdeckung besteht aus 3,2 mm thermisch behandeltem Glas auf der Vorderseite, auf der Rückseite befindet sich laminiertes, auf 3,2 mm gehärtetes Glas. First Solar wurde 1999 in den USA als First Solar Holdings, LLC gegründet. Seinen Hauptsitz hat das Unternehmen in Tempe im Bundesstaat Arizona, USA. Die unternehmenseigene Forschungs- und Entwicklungsabteilung hat ihren Sitz in Ohio, USA. Das Unternehmen gehört zu den bekanntesten und führenden Produzenten von Dünnschichtmodulen und bietet auch umfassenden Solarlösungen an. Für 2011 wird eine Produktionskapazität von Dünnschichtmodulen von rund 2,3 GWp ausgewiesen 25. First Solar hat Produktionsstätten in USA, Malaysia und Deutschland und beschäftigt weltweit ca Mitarbeiter (Stand: November 2011). Als eines der Frankfurt/Oder Goldbeck II Selb Ermlitz-Mitte Ermlitz-Nord Grundstücksgröße 9,2 ha 12,3 ha 11,6 ha 8,50 ha 10,7 ha Modultyp First Solar FS 387 Solar Frontier SF 140,145,150 First Solar FS 377 First Solar FS 380 First Solar FS 385 Dünnschicht Dünnschicht Dünnschicht Dünnschicht Dünnschicht Gewicht pro Modul 12 kg 20 kg 12 kg 12 kg 12 kg Maße (LxBxH) x 600 x 6,8 mm x 977 x 35 mm x 600 x 6,8 mm x 600 x 6,8 mm x 600 x 6,8 mm Anzahl Module Leistungsklasse Modul 87,5 W 140 W 77 W 80 W 85 W Zertifizierungen IEC 61646, IEC 61730, IEC / IEC IEC 61646, IEC 61730, IEC 61646, IEC 61730, Schutzklasse CE-Zertifizierung, CE-Zertifizierung CE-Zertifizierung, CE-Zertifizierung, IEC 61646, IEC 61730, Schutzklasse Schutzklasse CE-Zertifizierung, Schutzklasse Gesamtleistung ca. 2,9 MWp ca. 2,8 MWp ca. 4,2 MWp ca. 2 MWp ca. 2,6 MWp kalk. Degradation p.a. 0,50% 0,50% 0,50% 0,50% 0,50% Performance Ratio 81,85% 84,05% 81,70% 84,50% 78,50% (Mittelwert beider Gutachten) First Solar Datasheet von November 2011

113 8. DIE SOLARANLAGEN 52 ersten Unternehmen in der Industrie bot First Solar auch ein umfassendes Rücknahme- und Recyclingprogramm für ihre Solar-Module an. Im Jahr 2011 erzielte First Solar einen Nettoumsatz in Höhe von 2,8 Milliarden US-Dollar, was eine Steigerung im Vergleich zum Vorjahr um 8% bedeutete. Hauptsächlich aufgrund von Wertminderungen bei den Vermögenswerten und Kosten für Restrukturierungen musste in 2011 trotzdem ein Verlust pro Aktie von 0,46 US-Dollar ausgewiesen werden, nach einem Gewinn pro Aktie von 7,82 US-Dollar in Im ersten Quartal 2012 wies das Unternehmen einen Fehlbetrag in Höhe von 449 Mio. US-Dollar aus, was pro Aktie ein Verlust 5,20 US-Dollar bedeutet. First Solar begründete die Entwicklung mit einem Absatzrückgang sowie dem Preisverfall für Solarmodule. First Solar hat angekündigt, Produk - tionsstandorte zu konzentrieren und weltweit Stellen zu streichen. Der Produktionsstandort in Frankfurt/Oder wird im Herbst 2012 aufgegeben, am Standort Malaysia werden vier Produktionslinien bis auf Weiteres stillgelegt. Die Produktionskosten sollen weiter gesenkt werden, im 4. Quartal 2011 lagen die Modulkosten bei 0,73 US-Dollar pro Watt (Vergleich: 4. Quartal 2010=0,75 US-Dollar pro Watt). Das Unternehmen plant außerdem mittelfristig neue Absatzmärkte in Amerika, Asien, Mittleren Osten und Afrika zu erschließen. Für das gesamte Jahr prognostiziert das Unternehmen aufgrund gesunkener Produktionskosten jedoch einen Ge - winn von 4,00 bis 4,50 US-Dollar je Aktie. 26 First Solar ist in den Indizes S&P 500 sowie NAS- DAQ 100 (Kennung FSLR ) gelistet. Für den Solarpark in Goldbeck werden Module von Solar Frontier der Typen SF 140, SF145 und SF 150 verbaut. Bei der Herstellung der Module verwendet Solar Frontier eine eigens entwickelte CIS-Technologie 27 sie sind aufgrund des geringen Einsatzes von Rohstoffen und des Verzichts auf die toxischen Schwermetalle Cadmium und Blei sehr umweltfreundlich. Sie müssen kein besonderes Recyclingverfahren vorweisen, da sie die Vorgaben der EU- Richtlinie Restriction of Hazardous Substances (RoHS) erfüllen. Das Unternehmen Solar Frontier Europe GmbH (Solar Frontier ) ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Showa Shell Sekiyu K.K. Der Unternehmenssitz von Solar Frontier ist in Grünwald bei München. Von hier aus koordiniert Solar Frontier den Vertrieb der CIS-Module. Der Großteil der Module wird in der neuen Produktionsstätte in Miyazaki (Japan) hergestellt, die die weltweit größte Anlage zur Herstellung von CIS-Modulen ist. Showa Shell Sekiyu K.K. ist eine in Japan ansässige Ölgesellschaft, die wiederum zu 35% der Royal Dutch Shell gehört. Die Unternehmensgeschichte von Showa Shell Sekiyu K.K. reicht bis weit über 100 Jahre zurück. Die Showa Shell Sekiyu K.K. in der heutigen Form wurde im Januar 1985 durch den Zusammenschluss von Showa Oil Co., Ltd und Shell Sekiyu K.K. gegründet. Bereits seit 1978 ist das Unternehmen mit seinem Geschäftsfeld Energy Solution auch mit der Forschung und Entwicklung von Lösungen zur Energieerzeugung aus Sonnenlicht tätig begann Solar Frontier mit der Forschung an der CIS-Technologie, die 2007 in Serienherstellung ging. Verkabelung Für die Verkabelung der Solarmodule untereinander und für die Verdrahtung mit dem Wechselrichter werden UV-ozon- und witterungsbeständige, doppeltisolierte Aluminiumleitungen verwendet. Diese sind zur ständigen Verwendung im Freien geeignet und halten große Temperaturschwankungen aus. DCseitig 28 werden jeweils 14 Modulstränge auf eine Aluminium-Sammelleitung geführt. Von diesen so - genannten DC-Sammelleitungen führen jeweils zwei Erdkabel (+ und -) zu den Wechselrichterstationen, wobei diese Sammelleitungen in jeweils zwei PADCON- Centralboxen (+ und - getrennt) geführt und von dort auf die Wechselrichter geklemmt werden. AC-seitig 29 speist die Wechselrichterstation in das 20kV-Stromnetz des jeweiligen Energieversorgers. Ein Kommunikationssystem macht es möglich, die Betriebsdaten (z.b. Erträge) der einzelnen Wechselrichter fernauszulesen. 26 First Solar Annual Report 2011 und Key Quarterly Financial Data-Quartal 4/2011 sowie Key Quarterly Financial Data Quartal 1/2012 ; Pressemeldungen des Unternehmens zur Veröffentlichung der Zahlen 27 CIS benannt nach den Hauptbestandteilen Kupfer (Cu), Indium (In) und Selen (Se) 28 DC = direct current = Gleichstrom, also vom Solarmodul in Richtung des Wechselrichters 29 AC = alternating current =Wechselstrom, also Leitungen ab Wechselrichter 30 Unternehmensangaben laut Homepage

114 Tabellarische Übersicht der technischen Daten Frankfurt/Oder Goldbeck II Selb Ermlitz-Mitte Ermlitz-Nord Anzahl Wechselrichter am Standort Wechselrichter In den Solarparks kommen 15 sogenannte Zentralwechselrichter der Firma SMA vom Typ Sunny Central CP outdoor zum Einsatz. Die SMA Solar Technology AG (SMA) ist ein weltweit führendes Unternehmen im Bereich Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Solar-Wechselrichtern. Hauptsitz des Unternehmens ist im nordhessischen Niestetal bei Kassel, ursprünglich wurde es in 1981 noch als System-, Mess und Anlagentechnik ge - gründet. Mittlerweile hat sich das Unternehmen weitgehend auf die Solartechnik konzentriert. SMA unterhält in 19 Ländern auf vier Kontinenten Niederlassungen. Das Unternehmen beschäftigt mehr als Mitarbeiter und erzielte 2011 einen Umsatz von 1,7 Mrd. Euro. 30 Die Wechselrichter von SMA weisen einen überdurchschnittlich hohen Wirkungsgrad auf und entsprechen technologisch dem neuesten Standard. Die Wechselrichter speisen über angeschlossene Mittelspannungstransformatoren, die nicht im diesem Wechselrichtertyp integriert sind, in ein Mittelspannungsnetz ein. Der bei anderen Wechselrichtertypen übliche Niederspannungstransformator und die damit verbundenen zusätzlichen Umwandlungsverluste entfallen hier. Netzverknüpfungspunkte Die Einspeisung erfolgt in das Netz der jeweiligen vor Ort ansässigen Netzbetreiber. Entsprechende Einspeisezusagen liegen für die bereits vertraglich gesicherten Solarparks vor SC800 CP outdoor Typ: Zentralwechselrichter SC800 CP outdoor und SC500 CP outdoor Hersteller 25 C 50 C SMA Solar Technology AG 880 kva / 800 kva Der Generalunternehmer hat sich vertraglich verpflichtet, alle für den Netzanschluss notwendigen Tätigkeiten (Errichtung und Anschluss der entsprechenden Netzlinie, Beschaffung der für die Leitungsverlegung erforderlichen Grunddienstbarleiten und Genehmigungen) durchzuführen. Eine Übersicht und die jeweiligen Beschreibungen zu den Netzbetreibern können Sie dem Kapitel 9 entnehmen. Modultragegestelle Bei den bereits vertraglich angebundenen Solaranlagen werden hauseigene Gestelle von BELECTRIC verbaut. Zur Anwendung kommen feuerverzinkte Stahlstützen, die in den Boden in ein Kreisfundament mit Stahlfaserbeton gerammt werden. Die Querleisten für die Modultragegestelle bestehen aus Holz. Als Modulträger dienen Aluminium- Rechteckhohlprofile. Im Montagegestell werden die Module in fünf bzw. in Selb in zehn Reihen übereinander angeordnet. Diese werden mit einem Aufstellwinkel von 20 Neigung installiert. Die Verschattungswinkel sind Solarparkspezifisch und von den örtlichen Gegebenheiten abhängig: Frankfurt/Oder: 19 Ermlitz-Mitte und Ermlitz-Nord: 18,27 Goldbeck II: 16,3 Selb: 22,3 Die Baukonstruktion wird von einem Statiker begutachtet, welches auch Voraussetzung für Genehmi- 880 kva / 800 kva 550 kva / 500 kva 53

115 8. DIE SOLARANLAGEN 54 gung des Bauantrages ist. Vor Baubeginn erfolgte ebenfalls die Begutachtung des Baugrundes. Umzäunung Es wird eine Zaunanlage von mindestens zwei Metern Höhe inklusive einem Übersteigschutz errichtet. Gleichzeitig wird der Abstand zum Boden vorschriftsmäßig so bemessen sein, dass Kleintiere den Zaun ungehindert unterqueren können. Das Betriebsgelände wird mit einer Kameraanlage ausgerüstet. Wirtschaftliche Beschreibung Wie bereits im Kapitel 6. Förderung der Erneuerbaren Energien ab Seite 40 erläutert, wurde im März 2012 vorerst die Kürzung der Fördersätze für Solaranlagen unter Gewährung einer Übergangsregelung durch den deutschen Bundestag beschlossen. Der Beschluss sah grundsätzliche eine Kürzung der Förderung zum von 20-25% je nach Anlagengröße vor. Im Rahmen dieser Übergangsregelung würden Anlagen auf Freiflächen die Vergütung nach altem Recht erhalten, wenn ein Planungsverfahren vor dem begonnen wurde und die Inbetriebnahme bis erfolgt. Anlagen auf Konversionsflächen würden die Vergütung nach altem Recht erhalten, sofern sie bis zum in Betrieb genommen werden. Mit Abstimmung vom hat der Bundesrat diese Kürzung gestoppt und den Vermittlungsausschuss für eine grundlegende Überarbeitung dieses Beschlusses angerufen. Ein Ergebnis steht zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch aus. Im Rahmen einer rechtlichen Due Diligence (Überprüfung der rechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung und zum Bertrieb der jeweiligen Anlage) wurde u.a. festgestellt, dass die Solarparks die Voraussetzungen der Vergütungsfähigkeit nach dem EEG erfüllen. Realisierungsgrad Die Fondsgesellschaft, die GSI Solarfonds Drei GmbH & Co. KG, Gräfelfing, erwarb von der BELEC- TRIC Solarkraftwerke GmbH mit Verträgen vom die Kommanditanteile an den Beteiligungsgesellschaften Photovoltaikkraftwerk Römerhügel GmbH & Co. KG, Photovoltaikkraftwerk Selb GmbH & Co. KG, Photovoltaikkraftwerk Ermlitz- Mitte GmbH & Co. KG, Photovoltaikkraftwerk Ermlitz-Nord GmbH & Co. KG sowie Photovoltaikkraftwerk Goldbeck GmbH & Co. KG. Für die fünf Gesellschaften wurden entsprechend fünf weitgehend deckungsgleiche Kaufverträge abgeschlossen. Gutachter Ing.-büro Bergmann Frankfurt/Oder Goldbeck II Selb Ermlitz-Mitte Ermlitz-Nord Gutachten vom Mittlere jährl. Globalstrahlung (kwh/m 2 ) horizontal Mittlerer spezifischer Jahresertrag (kwh/kwp) Performance Ratio 85% 86,50% 84,70% 85,60% 85,70% Gutachter Fraunhofer Institut Frankfurt/Oder Goldbeck II Selb Ermlitz-Mitte Ermlitz-Nord Gutachten vom Mittlere jährl. Globalstrahlung (kwh/m 2 ) horizontal Mittlerer spezifischer Jahresertrag (kwh/kwp) Performance Ratio 78,70% 81,60% 78,70% 83,40% 78,50%

116 Die Zahlung des Kaufpreises für die Kommanditanteile in Höhe von jeweils erfolgt nach Fälligkeit, wobei die Fälligkeit an den Eintritt von be - stimmten Bedingungen geknüpft ist (siehe Kapitel Vertragliche Grundlagen ). Darüber hinaus wurden durch die jeweilige Beteiligungsgesellschaft die Generalunternehmerverträge mit der BELECTRIC Solarkraftwerke GmbH für die Errichtung der PV-Anlagen und jeweils ein Betriebsführungsvertrag vereinbart. Die Verträge sind für die fünf PV-Anlagen weitgehend gleichlautend. Die Vergütung für die Errichtung der PV-Anlagen wird schrittweise nach Baufortschritt fällig und ist entsprechend im Generalunternehmervertrag geregelt (Näheres siehe Kapitel 13). Die oben beschriebenen Verträge waren ebenfalls Gegenstand der Due Diligence. Höhe der Produktion/Einspeisung Die PV-Anlagen von BELECTRIC verfügen über eine Nennleistung von rund 14,4 MWp und produzieren voraussichtlich nach Fertigstellung und vorgenommenem Netzanschluss durchschnittlich 996,06 kwh jährlich. Das führt bei einem Einspeisetarif in Höhe von 18,76 Cent pro kwh für die Parks auf Konver - sionsflächen bzw. von 17,94 Cent pro KWh für die Parks auf Freiflächen zu einem anfänglich jährlichen Erlös von prognostiziert rund T Im Wesentlichen basieren diese Annahmen auf den Verifizierungen der beiden ab Seite 54 beschriebenen Leistungsgutachten des Parks: Wesentliche Sichtprüfungen und Intervalle: Inspektionen In der Prognoserechnung des Fonds wird davon ausgegangen, dass der Energieertrag der Dünnschichtmodule im Zeitablauf aufgrund von Alterung, Hitze und Kälte jährlich ab 2014 um 0,5% p.a. zurückgeht (Degradation). Wartungs- und Betriebsführungsvertrag Die jeweiligen Beteiligungsgesellschaften haben mit dem Betriebsführer, der BELECTRIC, Kolitzheim, einen jeweils weitgehend inhaltlich deckungsgleichen Vollwartungs- und Betriebsführungsvertrag mit einer grundsätzlich unkündbaren Grundlaufzeit von 20 Jahren geschlossen, der neben den üblichen turnusmäßigen Inspektionen und Wartungen auch die Beseitigung von Störungen gemäß den Vorgaben der Hersteller vorsieht. Der Vertrag sieht regelmäßige Inspektionen und Wartungen vor, die genau in einem Wartungsplan definiert sind, grundsätzlich inbegriffen sind hierbei auch Ersatzteile. Die durchgeführten Maßnahmen werden entsprechend protokolliert. Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Anlagenbetriebs überwacht BELECTRIC weiterhin re - gelmäßig alle relevanten Anlagenzustände durch Fernüberwachung (Monitoring), um den bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage zu gewährleisten. Darüber hinaus werden die monatlichen Energieerträge sowie der monatliche Energiebezug der Eigenversorgung vom Betriebsführer erfasst sowie die Zählerabrechnungen und die Abrechnung der Vergütung für die eingespeiste elektrische Energie vorgenommen. Termine Betriebsgebäude Sichtprüfung, Kontrolle auf Beschädigung und Reinigung Monatlich Transformatoren Sichtprüfung, Kontrolle auf Beschädigung und Reinigung Monatlich Gestelle Sichtprüfung, Kontrolle auf Beschädigung, Risse im Holz, Halbjährlich Verschiebungen in der Höhen- und Längenausrichtung, Verbindung von Gestellen und Modulen AC-Leitung Sichtprüfung, Kontrolle auf Beschädigung, Kabelbruch, Halbjährlich (soweit oberirdisch) Kabelbefestigung, Beseitigung von Fremdkörpern an der Leitung) 55

117 8. DIE SOLARANLAGEN 56 Zusätzlich sind folgende Dienstleistungen vertraglich vereinbart: - Geländepflege - Reinigung sämtlicher Komponenten - Bewachung / Hausmeisterdienste - Koordination aller zum Betrieb der Anlagen erforderlichen Maßnahmen inklusive Protokollierung - Ansprechpartner für Netzgesellschaft Versicherungen BELECTRIC wird hinsichtlich ihrer Tätigkeit unter dem Betriebsführungsvertrag auf eigene Kosten eine Betriebshaftpflichtversicherung während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten. Außerdem erfolgt während der Bauphase der Abschluss einer entsprechenden Bauleistungs- und Baustellen- sowie Montageversicherung seitens und auf Kosten des Generalübernehmers. Die Beteiligungsgesellschaften werden demgegenüber nach Inbetriebnahme eine Betreiberhaftpflichtversicherung und eine branchenübliche Betriebsunterbrechungsversicherung und Allgefahrenversicherung für die Photovoltaikanlagen abschließen. In dieser Versicherung werden Sachschäden durch Zerstörung und/oder Beschädigung durch ein unvorhergesehenes Ereignis, wie z.b. direkter Blitzeinschlag, Brand, Sturm, Frost, Diebstahl und Vandalismus versichert. Für die Unterhaltung der Solarparks wurden anfänglich folgende Positionen und Beträge vorgesehen: - Versicherungspaket für die Parks des Startportfolios: p.a. (gemäß vorliegender Angebote) - Wartung und Betriebsführung, inkl. Landschaftspflege und Sicherheit für die Parks des Startportfolios: anfänglich p.a. (gemäß dem Vollwartungs- und Betriebsführungsvertrag mit BELECTRIC, siehe Kapitel 14). Ertragsgutachten Die Prognoserechnung der Fondsgesellschaft stützt sich auf die Annahme über den spezifischen Energieertrag der Photovoltaikanlagen an den jeweiligen Standorten. Hierfür sind die beiden unabhängigen Leistungsgutachten vom Ingenieurbüro Dr. Bergmann und des Fraunhofer Institutes für Solare Energiesysteme ISE maßgebend. Beide Gutachter sind bei der projektfinanzierenden Bank, der Deutschen Kreditbank, als Ersteller von gutachterlichen Leistungen akkreditiert. Die Beauftragung der beiden Gutachter erfolgt durch BELECTRIC. Die Erstellung der Gutachten wurde auf der Grundlage der Planung von BELEC- TRIC zur geplanten Installation und des Betriebs am Standort sowie den einzusetzenden Komponenten durchgeführt. Des Weiteren wurden die von den Herstellern der eingesetzten Komponenten zur Verfügung gestellten Daten genutzt. Bei der Zugrundelegung der solaren Einstrahlung wurden Wetterdaten aus verschiedenen Quellen wie zum Beispiel dem Deutscher Wetterdienst, Satel-Light, Meteonorm, meteocontrol und des internetbasierten geografischen Informationssystemes Photovoltaic Geographical Information System heran gezogen, die hierbei zu Grunde gelegten Strahlungsvergleichswerte reichen teilweise bis in die frühen 1980er Jahre zurück. Das Ingenieurbüro Dr. Bergmann wurde im Jahre 2007 gegründet und hat seinen Sitz im thüringischen Langewiesen/Ilmenau. Dr. Volker Bergmann ist bereits seit 1994 im Bereich der regenerativen Energien tätig und ist Mitglied des Vorstandes des Energie- und Umweltpark Thüringen e.v., aus dem das Ingenieurbüro auch in 2007 hervor gegangen ist. Das Fraunhofer Institut für Solare Energiesysteme (Fraunhofer ISE) ist mit seinen Mitarbeitern das größte Solarforschungsinstitut Europas. Sitz des Institutes ist Freiburg, wo Fraunhofer ISE im Jahre 1981 gegründet wurde. Die Arbeit des Institutes ist mit acht Geschäftsfeldern breit gefächert. Zu den Aufgaben gehören u.a. auch die Erforschung der naturwissenschaftlich-technischen Grundlagen der Solarenergienutzung, die Entwicklung von Prototypen und Durchführung von Dienstleistungen in dem Bereich, wie die Erstellung von Gutachten. Das Fraunhofer ISE ist in nationale und internationale

118 Kooperationen eingebunden, es ist u. a. Mitglied des ForschungsVerbunds Erneuerbare Energien (FVEE) und der European Renewable Energy Research Centres (EUREC) Agency. Fraunhofer ISE ist eine Einrichtung der Fraunhofer- Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.v., die größte Organisation für anwendungsorientierte Forschung in Europa. 57 Beide Gesellschaften sind bei der finanzierenden Bank DKB als Gutachter anerkannt.

119 9. DIE PARTNER 58 Verkäuferin Bei der Verkäuferin der Kommanditanteile an den Beteiligungsgesellschaften handelt es sich um die BELECTRIC Solarkraftwerke GmbH, mit Sitz im bayrischen Kolitzheim. Die Marke BELEC- TRIC entstand im Februar 2011 aus dem Zusammenschluss von Beck Energy GmbH, S&F Umwelttechnik GmbH und Blitzstrom GmbH unter einem Dach. BELECTRIC entwickelt, produziert und baut Photovoltaiksysteme weltweit. Unternehmensstandorte gibt es in mehr als 15 Ländern. Aktuell sind über 2000 Mitarbeiter unter der Dachmarke BELECTRIC beschäftigt. In den Jahren 2010 und 2011 wurden mehr als 704 Megawatt Photovoltaik-Leistung errichtet. Nach einer Studie des Marktforschungsinstituts isuppli ist BELECTRIC in den Jahren 2010 und 2011 zum weltweiten Marktführer im Bereich der Projektierung und Realisierung von Photovoltaiksystemen ernannt worden. Generalunternehmerin Generalunternehmerin ist ebenfalls BELECTRIC, siehe hierzu vorstehende Ausführungen. Vertrag / zu erbringende Leistungen BELECTRIC verpflichtet sich gemäß der Generalunternehmerverträge mit den Beteiligungsgesellschaften (siehe dazu Kapitel 14) zur Planung, Lieferung, schlüsselfertige Errichtung und Inbetriebnahme von Solarkraftwerksanlagen mit einer Leistung von insgesamt ca. 14,4 MWp. Hierin sind sämtliche Lieferungen und Leistungen enthalten, die zur Erfüllung der vorgenannten Verpflichtungen sind. Die Vergütung erfolgt nach einem festen Pauschalpreis, bei den bereits vertraglich gesicherten Anlagen gemittelt in Höhe von 1.628,80 pro kwp. Mit dem vereinbarten Pauschalfestpreis sind alle notwendigen Komponenten und Arbeiten abgegolten. Die Höhe des Pauschalpreises orientiert sich am spezifischen Leistungswert der jeweiligen Solar-

120 parks, die über den Durchschnitt von zwei neu zu erstellenden Gutachten des Ingenieurbüros Bergmann und des Fraunhofer Institutes zu belegen ist. Übersicht der zugrunde gelegten Werte: Projekt Anlagenertrag* kwh/kwp Goldbeck 1.008,50 Frankfurt 1.006,50 Ermlitz-Mitte 1.003,00 Selb 973,50 Ermlitz-Nord 1.002,50 * Mittelwert beider Gutachten Die positive oder negative Abweichung des sich er - gebenden Leistungswertes wird im Preis dieses Vertrages pro Rata angepasst. Die Zahlung und Abnahme der Anlage erfolgt nach Baufortschritt. Des Weiteren ist der Pauschalpreis an den derzeit gültigen Einspeisetarif von 18,76 Cent pro kwh bzw. 17,94 Cent pro KWh gekoppelt. Sollte es zu einer Kürzung der Einspeisevergütung kommen (z.b. durch verspätete Ablieferung der PV-Anlagen), wird der Kaufpreis im Gleichlauf mit der Förderungsabsenkung entsprechend angepasst. Garantien / Gewährleistungen In den Generalunternehmerverträgen ist vereinbart, dass jeweils 5% der Baukosten als Gewährleis - tungseinbehalt zurück behalten werden. Dieser Einbehalt kann in der Form einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft einer deutschen Bank abgelöst werden. First Solar gibt weiterhin für seine Module eine Produktgarantie auf Material- oder Verarbeitungsfehler von 10 Jahren, Solar Frontier für die Dauer von 5 Jahren. Darüber hinaus werden von beiden Herstellern 90% der Nennleistung für die Dauer der ersten 10 Betriebsjahre und für die Dauer von 25 Jahren werden 80% der zugesicherten Nennleistung garantiert. Der Hersteller der Wechselrichter übernimmt eine Gewährleistung von fünf Jahren. Für die Unterkonstruktion gibt BELECTRIC eine Gewährleis - tungsfrist von fünf Jahren ab Abnahme. Im Rahmen des Generalunternehmervertrages verpflichtet sich der Betriebsführer eine Verfügbarkeit der Anlage in Höhe von mindestens 90% der Mittelwerte beider Gutachten für die Dauer von 5 Jahren ab Abnahme der Anlage zu garantieren (Performancegarantie). Die Berechnung erfolgt hierbei für jedes volle Betriebsjahr. Sonstige Beratungsfirmen Der Auftrag zur technischen Due Diligence während der Bauphase und zur Abnahme wurde an das Ingenieurbüro Dr. Bergmann vergeben, das bereits die Ertragsgutachten für die Solarparks erstellt hat (Siehe unter Abschnitt Ertragsgutachten ). Stromversorgungsunternehmen Die Einspeisung des erzeugten Stroms erfolgt in die jeweiligen vor Ort ansässigen Netzbetreiber, die der nachfolgenden Tabelle entnommen werden können: Übersicht der Standorte Frankfurt/Oder Goldbeck Selb Ermlitz-Mitte Ermlitz-Nord Vorstellung Stadtwerke Frankfurt/oder Netzgesellschaft mbh 31 Netzbetreiber Stadtwerke Frankfurt/Oder Netzgesellschaft mbh E.ON Avacon AG Energieversorgung Selb- Marktredwitz GmbH Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbh Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbh Gemäß des im Juli 2005 in Kraft getretenen Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (EnWG) müssen Energieversorger ihre Geschäftsfelder Netz und Vertrieb getrennt halten. Aus diesem Grund wurde die Stadtwerke Frankfurt/Oder Netzgesellschaft mbh als 100%ige Tochter der Stadtwerke Frankfurt (Oder) GmbH ge - gründet. Die Frankfurt/Oder Netzgesellschaft mbh versorgt eine Fläche von 26,72 km 2, im Netzgebiet der Gesellschaft leben Einwohner (Stand ) Quelle: Unternehmensangaben gemäß Internetauftritt

121 9. DIE PARTNER 60 Gesellschafter der Stadtwerke Frankfurt/Oder GmbH sind wiederum mit 51% die Stadt Frankfurt (Oder), die E.ON edis AG mit 39% und die EWE AG mit 10% der Anteile. E.ON Avacon AG 32 Die E.ON Avacon AG ist der regionale Netzanbieter von Niedersachen und Sachsen-Anhalt, Unternehmenssitz ist Helmstedt. Das Unternehmen ist darüber hinaus an 13 weiteren Standorten mit ca Mitarbeitern vertreten. Das Netzgebiet der E.ON Avacon AG verfügt über eine Fläche von rund km 2 und verfügt über Stromleitungen von insgesamt km Länge. Im Netzgebiet der Gesellschaft werden 2,2 Millionen Menschen mit Energie versorgt. Aktienanteilinhaber sind mit 66,5% die E.ON Energie AG München sowie rund 80 Kommunen mit 30,3%. Die restlichen Anteile in Höhe von 3,2% werden von der E.ON Avacon AG selbst gehalten. Energieversorgung Selb-Marktredwitz GmbH 33 Die Energieversorgung Selb-Marktredwitz GmbH (ESM) wurde 1982 aus der Fusion der Stadtwerke Selb und der Gasversorgung Selb-Marktredwitz und Umgebung GmbH gegründet erfolgte schließlich die Verschmelzung mit der Versorgungsgesellschaft Marktredwitz. Die ESM verfügt über ein Leitungsnetz von 662 km und versorgt damit rund Kunden (Stand November 2011). Gesellschafter der ESM sind die Stadt Selb mit 51,53%, die Thüga AG, München mit 43,37% und die Stadt Marktredwitz einem Anteil von 5%. Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbh 34 Die Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbh (Mitnetz Strom) ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der envia Mitteldeutsche Energie AG und hat ihren Unternehmenssitz in Halle an der Saale. Operativ ist das Unternehmen seit 2005 tätig, vor dem unter der Firma envia Verteilnetz GmbH. Die Mitnetz Strom verfügt über ein Stromnetz von rund km 2, welches sich über Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Thüringen verteilt. Durch das Unternehmen werden rund 2,6 Millionen Einwohner mit elektrischer Energie versorgt. Die Muttergesellschaft envia Mitteldeutsche Energie AG gehört zum Unternehmensverbund der enviam-gruppe. Zu den Anteilseignern der Gruppe gehören die RWE AG mit 58,57% und rund 700 ostdeutsche Kommunen mit 41,43%. 32 Quelle: Unternehmensangaben gemäß Internetauftritt 33 Quelle: Imagebroschüre der ESM vom November Quelle: Unternehmensangaben laut Internetauftritt

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123 10. BETEILIGUNGSKONZEPT 62 Der GSI Solarfonds Deutschland 3 beabsichtigt neben den bereits vertraglich angebundenen Solarparks Römerhügel-Frankfurt/Oder, Ermlitz- Mitte, Ermlitz-Nord, Selb und Goldbeck (nachfolgend Startportfolio genannt) weitere Solaranlagen, bevorzugt auf Freiflächen, zu erwerben. Anlageziel Ziel der Anlage ist es, mit der unternehmerischen Beteiligung angemessene Ausschüttungen bei gleichzeitig weitgehender Stabilität der Investitionsgüterwerte zu erreichen. Die Beteiligung bietet aufgrund der Fördervergütung nach dem EEG über 20 Jahre eine langfristige Einnahmensicherheit. Die Förderung der Erneuerbaren Energien in Deutschland ist erklärtes Ziel der Bundesregierung. Darüber hinaus hat sich die Photovoltaik in den letzten Jahren zu einer zuverlässigen und langlebigen Technologie entwickelt. Auf diesen Grundlagen aufbauend bietet das vorliegende Beteiligungsangebot nach Auffassung der Initiatorin eine langfristig attraktive Anlagemöglichkeit für Investoren. Gesellschaftsstruktur und Investitionsvolumen Die Fondsgesellschaft ist als in der Haftung auf ihre Einlage beschränkte Gesellschafterin an den jeweiligen Beteiligungsgesellschaften, die jeweils eine Solaranlage errichten und betreiben werden, beteiligt. Das Beteiligungskapital entspricht dem Kommanditkapital in der Fondsgesellschaft abzüglich der Kosten, die sich in der Fondsgesellschaft aus den abgeschlossenen Fondsverträgen ergeben (vgl. Seite 87). Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft beabsichtigt, neben den unter aufschiebenden Bedingungen erworbenen fünf Solarparks, noch weitere Solarprojekte zu er werben, die den Anlagerichtlinien entsprechen. Wie beim Startportfolio kann der Erwerbsvertrag unter aufschiebenden Bedingungen geschlossen werden. Die Gesellschaftsstruktur der indirekten Beteiligung über Beteiligungsgesellschaften in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG wird auch zukünftig beibehalten. Weitere Solarprojekte sind bereits von der Geschäftsführung identifiziert worden. Durch die Aufstockung des Fondsvolumens soll der Mittelrückfluss nach Steuern bezogen auf die Eigenkapitaleinlage mindestens so hoch sein wie bei der Prognoserechnung zum Startportfolio. Teilweise Blindpool / Anlagerichtlinien Die Investition ist teilweise als Blindpool angelegt. Das bedeutet, dass ein Teil der Solarprojekte erst nach Platzierungsbeginn in den Fonds eingebracht werden und deren Kaufpreise sowie die einzelnen Vertragskonditionen und die zu erzielenden Stromerlöse zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht feststehen. Als Grundlage für die weitere Aufstockung des Portfolios mit weiteren Solarprojekten ist es daher nach Ansicht der Initiatorin der Fondsgesellschaft wichtig, Anlagericht linien zu haben, die Bestandteil des Ge - sellschaftsvertrages sind (vgl. Seite 130) und zu deren Einhaltung und Überwachung die Geschäftsführung verpflichtet ist. Die wesentlichen Inhalte der Anlagerichtlinien sind nachfolgend erläutert.

124 Die Fondsgesellschaft wird mittelbar mit Hilfe von Beteiligungsgesellschaften zu errichtende bzw. be - reits fertig gestellte Solaranlagen auf Freiflächen oder Dachflächenanlagen in Deutschland erwerben. Zum Zeitpunkt der Fertigstellung muss die jeweils zu erwerbende Solaranlage die Voraussetzungen für die staatliche Einspeisevergütung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) über 20 Jahre erfüllen. Es soll dabei in Solaranlagen investiert werden, deren Vergütung unter dem EEG vor EEG-Novelle 2012 bzw. unter dessen potentielle Übergangsfristen geregelt ist. Neu zu errichtende Solaranlagen werden auf Grundlage eines abzuschließenden Generalunternehmervertrages erworben. Hierbei erfolgt die schlüsselfertige Errichtung aller Komponenten ( turn key ) inklusive des Netzanschlusses zu einem Festpreis. In dem Zusammenhang muss vertraglich geregelt sein, dass sämtliche Errichtungs- und Betriebsgenehmigungen so wie eine Netzanschlusszusage und ein zugewiesener Einspeisepunkt des jeweils zu - ständigen Netz betreibers bzw. Energieversorgungsunternehmens vorliegen. Es müssen mit dem Startportfolio vergleichbare Projekt-, Zahlungs- und Fer tigstellungsgarantien bestehen. Zahlungen vor Netzanschluss der betreffenden Anlage werden nur nach Baufortschritt und entsprechender Vorleistung des Generalübernehmers geleistet. Für die Auszahlung von Ge währleis tungseinbehalten sind Bardepots oder Bank bürgschaften durch den Generalübernehmer zu stellen. Es bestehen keine Projektentwicklungsrisiken. Der Generalübernehmer verfügt über eine Bonität, die mit der des Generalübernehmers des Startportfolios für Beurteilung seiner Pflichten unter dem Generalübernehmervertrag vergleichbar ist, so dass sie als erstklassig bezeichnet werden kann. Der Kaufpreis der Solaranlagen ist so zu verhandeln, dass in der Prognoserechnung nach Abzug der laufenden Betriebskosten, der Mittelrückfluss nach Steuern bezogen auf die Eigenkapitaleinlage min - des tens so hoch ist wie bei der Prognoserechnung zum Startportfolio, das bedeutet auch, dass eine etwaig verringerte EEG-Vergütung durch verspätete Inbetriebnahme durch eine Preisgleitklausel abge - sichert ist. Die Finanzierung der Solaranlagen wird teilweise durch Aufnahme von Fremdmitteln erfolgen. Hierfür muss eine Finanzierungszusage einer deutschen Bank vorliegen. Darlehenswährung ist ausschließlich Euro. Bei den Freiflächenanlagen darf es sich nur um Anlagen mit fest aufgeständerten Modulen handeln, Dachanlagen müssen den bestehenden Richtlinien bezüglich Statik, Windlast und Blendwirkung entsprechen. Bei den Herstellern der Module und der Wechselrichter muss es sich um Markenhersteller handeln. Die Module und Wechselrichter müssen über entsprechende Normzertifizierungen verfügen. Die Hersteller der Module müssen mindestens die marktüblichen Leistungsgarantien von 90% über 10 Jahre und 80% über 25 Jahre sowie eine Produktgarantie von mindestens fünf Jahren gewähren. Die Wechselrichterhersteller müssen mindestens eine Gewährleistungsgarantie von fünf Jahren stellen. Freiflächenanlagen müssen ferner mit einer geeigneten Zaunanlage sowie mit elektronischen Überwachungs- und Kontrollsystemen ausgestattet sein. Bei Freiflächenanlagen müssen jeweils ein Kaufvertragsangebot für die Grundstücke, auf denen die jeweiligen Solarparks errichtet werden sollen, vorhanden sein oder alternativ ein Pachtvertragsangebot, das mindestens für die Dauer des Förderungszeitraumes der Anlage abgeschlossen werden kann. Bei der Errichtung von Dachanlagen sind die Vorlage von Statiknachweisen sowie die Bestellung von entsprechenden grundbuchrechtlichen Dienstbarkeiten Voraussetzungen für eine Investition. Sachverständige Begleitung Die Vorlage von zwei voneinander unabhängigen Gutachtern erstellten Ertragsgutachten für die je - weils zu erwerbenden Solaranlagen, die die Grundlage für die prognostizierten Rückflüsse bilden, ist Voraussetzung für den Kauf der Projekte. Die dabei zu wählenden Gutachter müssen bei den finanzierenden Banken akkreditiert sein. 63

125 10. BETEILIGUNGSKONZEPT 64 Im Rahmen des Erwerbs von Solaranlagen ist ein rechtliches und spätestens nach Fertigstellung der Anlage ein technisches Due-Diligence-Verfahren durchzuführen. Sofern ein Solarpark nicht fertig gestellt ist, ist ersatzweise eine technische Due-Diligence basierend auf Planungen und Fertigstellungsstand ausreichend. Eine endgültige Due-Diligence ist dann nach Fertigstellung vorzulegen. Rechtlich ist hierbei insbesondere Umfang und Ausgestaltung sämtlicher für die Errichtung und Betrieb der Solaranlage notwendiger Genehmigungen zu prüfen. Des Weiteren ist festzustellen, ob die für den Betrieb der Solarkraftwerke erforderlichen Nutzungsrechte der Grundstücke inklusive der Zuwegungen zum Netzanschluss über mindestens 20 Jahre gesichert sind. Dazu ist ein geeigneter Nachweis vorzulegen. Darüber hinaus ist bei Dachanlagen ein Nachweis über die Duldung des Grundstückseigentümers zur Eintragung einer entsprechenden Dienstbarkeit über den Förderungszeitraum zu führen sowie die Vorlage eines unabhängigen Statikgutachtens zu kontrollieren. Bei allen Anlagen ist der Nachweis der Zusage der Stromabnahme einer deutschen Netzbetreibergesellschaft zu überprüfen. Beim Erwerb von Beteiligungsgesellschaften sind die Beteiligungsverhältnisse festzustellen. Die Fondsgesellschaft muss an der die Solaranlage betreibenden Beteiligungsgesellschaft mindestens maßgeblich beteiligt sein. Technisch hat die Kontrolle der Planungs- und Realisierungsleistungen zu erfolgen, etwa ob die installierten Komponenten sowohl qualitativ als auch quantitativ den Planungsvorgaben entsprechen. Auch die korrekte Ausführung der Bauleistung (z.b. Bau der Tragkonstruktion, Installation der Module, Verkabelung und Einbindung des Photovoltaik-Generators, Sicherheitsvorkehrungen etc.) sind zu überwachen. Im Rahmen der Prüfung des technisch einwandfreien Betriebs der Solaranlage ist insbesondere die Abnahmedokumentation zu prüfen und festzustellen, ob die Abnahme des Parks gemäß der Norm für den Betrieb elektrischer Anlagen erfolgt ist. Betriebsführung während der Laufzeit Voraussetzung für die jeweilig zu erwerbende Solaranlage ist das Vorliegen eines Betriebsführungsvertrages. Durch die laufenden Kosten der Betriebsführung sowie ggf. Rückstellungen für wesentliche Baukomponenten (z.b. Wechselrichter) darf der prognostizierte Mittelrückfluss nach Steuern bezogen auf das Eigenkapital für den einzelnen Investor nicht geringer sein als bei der Prognoserechnung für das Startportfolio. Bei der Wahl des Betriebsführers ist auf eine entsprechende Erfahrung bei der Betriebsführung von Solaranlagen zu achten. Der Betriebsführer hat eine Betriebshaftpflichtversicherung vorzuweisen und während der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten. Die jeweilige Beteiligungsgesellschaft ist verpflichtet, eine Betreiberhaftpflichtversicherung und eine branchenübliche Betriebsunterbrechungsversicherung für die Solaranlage abzuschließen, die Sachschäden durch Zerstörung und/oder Beschädigung durch ein unvorhergesehenes Ereignis, wie z.b. direkter Blitzeinschlag, Brand, Sturm, Frost, Diebstahl und Vandalismus versichert. Durch den Ver - sicherungsbeitrag darf der prognostizierte Mittelrückfluss nach Steuern bezogen auf das Eigenkapital für den einzelnen Investor nicht geringer sein als bei der Prognoserechnung für das Startportfolio. Formale Mittelverwendungskontrolle Einer unabhängigen deutschen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft obliegt die treuhänderische Mittelverwendungs- und Zahlungskontrolle für das gesamte Eigenkapital der Fondsgesellschaft. Verfügungen dürfen erst dann vorgenommen werden, wenn die im Mittelverwendungskontrollvertrag im Einzelnen genannten Freigabevoraussetzungen vorliegen. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Mittelverwendungskontrolleur und der Fondsgesellschaft werden in einem Mittelverwendungskontrollvertrag geregelt. Nach Abschluss der Investitionsphase wird der Mittelverwendungskontrolleur einen Bericht über seine Tätigkeit erstellen. Mittelverwendungskontrolleur wird die HANSEATIC GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg sein.

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127 11. INVESTITIONS- UND FINANZIERUNGSPLAN 66 Die GSI Solarfonds Drei GmbH & Co. KG (Fondsgesellschaft) hält 100 % der Kommanditanteile an den Beteiligungsgesellschaften, die ihrerseits die Photovoltaikanlagen errichten und betreiben werden. Nachfolgend werden die für die Investition geplanten Mittel und deren Finanzierung dargestellt. Die Prognose: Konsolidierter Investitions- und Finanzierungsplan inkl. Beteiligungsgesellschaften: Mittelverwendung und Mittelherkunft in in in % in % GSI Solarfonds 3 der GIK des EK A. Mittelverwendung 1. Anschaffungskosten Darstellung erfolgt konsolidiert für die Beteiligungsgesellschaften und die Fondsgesellschaft gemeinsam. Herstellungskosten Photovoltaikanlage ,62% 354,20% Bauzeitzinsen ,41% 1,59% ,03% 355,80% 2. Fondsabhängige Kosten 2.1 Vergütungen Beratungskosten ,16% 0,61% Vermittlung des Kommanditkapitals ,56% 10,00% Platzierungsgarantie ,37% 1,45% Konzeption/Marketing ,77% 6,90% Mittelverwendung/Treuhand ,04% 0,17% ,90% 19,14% 2.2 Nebenkosten der Vermögensanlage Bankgebühren ,01% 3,93% ,01% 3,93% 3. Sonstiges Rechtliche/Technische Beratung ,39% 1,51% Anlaufkosten Fondsgesellschaft ,27% 1,06% Steuerberatungskosten ,09% 0,36% ,75% 2,93% 4. Liquiditätsreserve ,32% 9,05% Gesamtinvestitionskosten (GIK) ,00% 390,84% B. Mittelherkunft 1. Eigenkapital Kommanditkapital ,59% 100,00% 2. Fremdkapital Darlehen ,41% 290,84% Gesamtfinanzierung ,00% 390,84% 1 Vergütungen für die Abieterin und ihr nahestehende Gesellschaften

128 Mittelverwendung Herstellungskosten Photovoltaikanlagen Die Fondsgesellschaft hat mit Datum vom einen Kaufvertrag über 100% der Kommanditanteile an den Beteiligungsgesellschaften abgeschlossen. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses über den Ankauf der Anteile waren die Beteiligungsgesellschaften jeweils mit einem eingezahlten Kapital von ausgestattet. Die Beteiligungsgesellschaften haben ihrerseits mit BELEC- TRIC einen Generalunternehmervertrag zur Erstellung der Photovoltaikanlage abgeschlossen. In diesem Vertrag sichert BELECTRIC die Erstellung der Anlagen zu einem Festpreis bis zum (bzw. bei. Ermlitz-Mitte zum ) zu. Im Einzelnen sind die Festpreise der Anlagen wie folgt: Standort Preis pro kwp Anlagengröße Preis gesamt Für alle Standorte zusammen ergibt sich somit eine Anlagengröße von ,48 kwp bei einem Gesamtpreis von zzgl. USt. in In kwp in Goldbeck 1.741, , ,00 Frankfurt/Oder 1.716, , ,00 Selb 1.545, , ,00 Ermlitz-Nord 1.589, , ,00 Ermlitz-Mitte 1.571, , , , ,991,00 Bauzeitzinsen Im Rahmen des Generalunternehmervertrages (GU-Vertrag) ist die Vergütung für die Erstellung der Anlagen in sechs Raten zu bezahlen. 10% des Preises sind vier Wochen vor Baubeginn fällig, 15% bei Fertigstellung der Unterkonstruktion, 50% bei Anlieferung und Montage der Module, 15% bei Montage der Wechselrichter, 5% bei Fertigstellung und Anschluss der Anlage an der Übergabestation und die letzten 5% sind bei Abschluss der Restarbeiten gegen Vorlage entsprechender Gewährleis - tungsbürgschaften auszuzahlen. Für die vorliegende Prognoserechnung wurde angenommen, dass die Fertigstellung und Inbetriebnahme der Anlagen an das Netz zum (bzw. bei Ermlitz-Mitte zum ) erfolgen. Da die Anlagen bis zur Inbetriebnahme noch keine Erträge generieren, die zur Bedienung der Finanzierung bis zu diesem Zeitpunkt dienen können, werden die Finanzierungs - kosten bis zur Fertigstellung hier als Bauzeitzinsen ausgewiesen. Der Finanzierungszins entspricht dem Zinssatz für die langfristig abzuschließenden Darlehen (siehe S. 71). Die bis zum Zeitpunkt der Fertigstellung aufgelaufenen Zinsen werden in dieser Position berücksichtigt. Beratungskosten Die Fondsgesellschaft bedarf insbesondere im Vorfeld der eigentlichen Investition einer umfassenden Beratung (u.a. Beauftragung von Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern). Diese Beratungsleistungen werden durch die GSI Fonds GmbH & Co. KG in Auftrag gegeben. Zur Begleichung dieser Kosten wurde mit der GSI Fonds GmbH & Co. KG unabhängig von der endgül - tigen Größe des Fonds eine Kostenpauschale von zzgl. USt vereinbart. Vermittlung des Kommanditkapitals Für die Beschaffung des Eigenkapitals der Gesellschaft durch die GSI Fonds GmbH & Co. KG, die Gegenstand des Vertrags über die Konzeption, das Marketing und den Eigenkapitalvertrieb ist (siehe Seite 90), ist eine Vergütung von 10% des vermittelten Kommanditkapitals vereinbart. In der vorliegenden Investitionsrechnung werden somit in Ansatz gebracht. Ein Agio wird nicht erhoben. Platzierungsgarantie Für die Stellung der Platzierungsgarantie des Kommanditkapitals erhalten die M.M.Warburg & CO KGaA und die Initiatorin GSI Fonds GmbH & CO KG von der Fondsgesellschaft 1,375 % bezogen auf den jeweils garantierten Betrag. Es wird eine Platzierung des gesamten Fondskapitals bis spätestens zum garantiert. M.M.Warburg & CO KGaA wird einen Betrag von garantieren. Die GSI Fonds GmbH & Co. KG garantiert einen Betrag von Die Gebühr für diese Platzierungsgarantie beträgt 1,375% auf den garantierten Betrag. Somit entfällt 67

129 11. INVESTITIONS- UND FINANZIERUNGSPLAN 68 auf M.M.Warburg & CO KGaA ein Betrag in Höhe von und auf die GSI Fonds GmbH & Co. KG ein Betrag in Höhe von Darüber hinaus ist mit M.M.Warburg & CO KGaA eine einmalige Bear - beitungsgebühr in Höhe von vereinbart worden. Bei Aufstockung des Portfolios werden ggf. weitere Platzierungsgarantien zur Vorfinanzierung in Anspruch genommen. Sofern diese durch M.M.Warburg oder die GSI Fonds GmbH & Co. KG gestellt werden, erhöhen sich die Kosten entsprechend. Bei anderen Platzierungsgaranten können die Kosten davon abweichend sein. Konzeption/Marketing Die Fondsgesellschaft hat einen Vertrag über die Erbringung von Marketingleistungen zur Förderung der Vermittlung des Eigenkapitals und zur Konzeptionierung des Investments mit der Initiatorin abgeschlossen. Für diese Dienstleistungen sowie die Erstellung des Verkaufsprospektes ist eine Vergütung in Höhe von 6,9% bezogen auf das eingeworbene Eigenkapital zzgl. USt vereinbart. In der dargestellten Prognoserechnung fallen somit an. Ensprechend der Eigenkapitaleinwerbung er - höht sich dieser Betrag. Mittelverwendung/Treuhand Für die Mittelverwendungskontrolle wurde mit dem Mittelverwendungskontrolleur, der HANSEATIC GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Vergütung in Höhe von 0,1% des eingeworbenen Eigenkapitals vereinbart. Die KSO Treuhandgesellschaft mbh Steuerberatungsgesellschaft erhält als Beteiligungstreuhänderin im Zusammenhang mit der erstmaligen Einrichtung der Treuhandverwaltung eine Einmalvergütung in Höhe von zzgl. USt. Bankgebühren Für die von den Beteiligungsgesellschaften und der Fondsgesellschaft aufzunehmenden langfristigen und kurzfristigen Darlehen wird basierend auf den vorliegenden Angeboten für das dargestellte Volumen mit einer einmaligen Strukturierungsgebühr in Höhe von insgesamt seitens der finanzie-

130 renden Bank kalkuliert. Diese Kosten erhöhen sich bei Erhöhung des Portfolios entsprechend der fallweisen Vereinbarung mit den refinanzierenden Banken. Rechtliche / Technische Beratung Im Rahmen des Erwerbs der Beteiligungsgesellschaften für das Startportfolio wird mit Rechtsberatungs-, Notarkosten und Kosten für die technische Beratung in Höhe von insgesamt zzgl. USt kalkuliert. Dabei handelt es sich um eine Schätzung auf der Grundlage der Erfahrungen der Initiatorin. Bei Erhöhung des Volumens werden sich diese Kosten in Abhängigkeit vom Bedarf voraussichtlich erhöhen. Anlaufkosten Fondsgesellschaft Für die Gründungsaufwendungen erhält die GSI Fonds GmbH & Co. KG im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages eine einmalige Vergütung von zzgl. USt. Weiterhin sind in dieser Position die anteiligen Gesellschaftskosten der Fondsgesellschaft und Be - teiligungsgesellschaften in Höhe von für das Jahr 2012 enthalten. Bei diesem Kostenansatz handelt es sich um eine Schätzung, basierend auf den Erfahrungen der Initiatorin. Steuerberatungskosten In dieser Position sind die Kosten für die Erstellung der Bilanz und Steuererklärung der Gesellschaften für das Jahr 2012 ausgewiesen. Diese sind abhängig von der Höhe des eingeworbenen Eigenkapitals, der Zahl der Objektgesellschaften und der Anzahl der Investoren. Im Falle des dargestellten Volumens betragen diese zzgl. USt. Bei einer Erhöhung des Volumens werden sich diese Kosten entsprechend der Vereinbarung mit der Steuerberatungsgesellschaft erhöhen. Liquiditätsreserve Die Liquiditätsreserve in Höhe von wird in Anspruch genommen, wenn die tatsächlichen Kosten höher ausfallen als in der Prognoserechnung kalkuliert. Darüber hinaus dient sie zur Erfüllung der Mindestreserveansprüche der finanzierenden Bank. Wird diese nicht in Anspruch genommen, erhöht die Liquiditätsreserve die Rücklagen der Gesellschaften. In der vorliegenden Prognoserechnung wurde angenommen, dass die Liquiditätsreserve nicht in Anspruch genommen werden muss. Bei Erhöhung des Volumens wird die Liquiditätsreserve den Bedürfnissen entsprechend angepasst. Zusammenfassende Anmerkungen Die Gesamthöhe der Provisionen beträgt Darunter fällt die Vermittlung des Kommanditkapitals in Höhe von und die Provision für die Platzierungsgarantien (ohne die Bearbeitungsgebühren) in Höhe von Im Rahmen der Investition und der Einwerbung des Eigenkapitals für das Startportfolio sind Provisionen und Dienstleistungshonorare von voraussichtlich insgesamt an die Fondsinitiatorin zu zahlen. Im Einzelnen sind dies die Beratungskosten in Höhe von zzgl. USt., die Eigenkapitalvermittlungsprovision in Höhe von (10% auf das vermittelte Eigenkapital), die Kosten für Konzeption und Marketing in Höhe von zzgl. USt., die Geschäftsbesorgungskosten hinsichtlich der Anlaufkosten in Höhe von zzgl. USt. sowie die Gebühr für die Stellung einer Platzierungsgarantie in Höhe von Bei einer Erhöhung des Fondsvolumens werden auch die vorgenannten Kosten entsprechend angepasst. Sonstige das Anlageobjekt selbst, seine Herstellung, seine Finanzierung, Nutzung oder Verwertung betreffende nicht im Prospekt dargestellte Vereinbarungen zwischen wesentlichen Vertragspartnern be - stehen nach Kenntnis der Anbieterin nicht. Mittelherkunft Der konsolidierte Finanzierungsplan sieht vor, dass die vorgestellten Solarparks zu mit Eigenkapital und zu mit Fremdkapital finanziert werden. Das Gesamtfinanzierungsvolumen beträgt somit Bei Aufstockung des Volumens werden sich diese Beträge entsprechend den Anforderungen der Projekte erhöhen. Wie aus der Darstellung der Mittelverwendung und Mittelherkunft für die Fondsgesellschaft zu erkennen 69

131 11. INVESTITIONS- UND FINANZIERUNGSPLAN Prognose: Mittelverwendung und Mittelherkunft GSI Solarfonds Drei GmbH & Co. KG 70 Mittelverwendung und Mittelherkunft in in in % GSI Solarfonds Drei GmbH & Co. KG des EK A. Mittelverwendung 1. Anschaffungskosten Anschaffungskosten Beteiligungsgesellschaften ,08% Eigenkapitaleinlagen Beteiligungsgesellschaften ,86% ,94% 2. Fondsabhängige Kosten Beratungskosten ,61% Vermittlung des Kommanditkapitals ,00% Platzierungsgarantie ,45% Konzeption/Marketing ,90% Mittelverwendung/Treuhand ,17% ,14% 3. Sonstiges Rechtliche/Technische Beratung ,51% Anlaufkosten Fondsgesellschaft ,06% Steuerberatungskosten ,36% ,93% 4. Liquiditätsreserve 0 0,00% Gesamtinvestitionskosten (GIK) ,00% B. Mittelherkunft 1. Eigenkapital Kommanditkapital ,00% Gesamtfinanzierung ,00% Aufgrund von Rundungsdifferenzen können sich bei der Summation der oben dargestellten Zahlen Abweichungen ergeben.

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