3. Vereinsforum. Haftungsrisiken im Verein

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1 3. Vereinsforum Haftungsrisiken im Verein

2 ÜBERSICHT 1. Schadenarten 2. Schützlinge der Einrichtung 3. Haftungsfelder 4. Absicherung

3 DER REFERENT JÖRG VON MALOTTKI geboren: 1985 in Halle a. d. Saale Sternzeichen: Fische Augenfarbe: blau Familienvater: seit : Beginn Versicherungstätigkeit : Abitur an den Franckeschen Stiftungen : Ausbildung Bürokaufmann : Ausbildung Versicherungsfachmann : Gründung Versicherungsbüro Hobbies: meine Familie, Menschen helfen, Kochen

4 1. SCHADENARTEN - Personenschäden - Sachschäden - Vermögensschäden

5 1. SCHADENARTEN - PERSONENSCHÄDEN Durch eine Körperverletzung eingetretene Einbuße an Lebensgütern wie Gesundheit oder körperliche Integrität. Dabei reicht das Spektrum von kleinen Wunden bis hin zur Pflegebedürftigkeit und Tod Verursacher ist zum Ersatz laut Grundgesetz verpflichtet, ein Leben lang und mit allem was er hat. Ansprüche verjähren nie und Insolvenz schützt nicht davor.

6 1. SCHADENARTEN - SACHSCHÄDEN Die Beschädigung oder Zerstörung einer Sache als Folge einer Einwirkung auf diese, wodurch die Brauchbarkeit der Sache zur Erfüllung ihres eigentümlichen Zwecks, wirtschaftlich beeinträchtigt wird. Verursacher ist u.a. zur Wiederherstellung, Wiederbeschaffung und zum Wertverlustausgleich verpflichtet.

7 1. SCHADENARTEN - VERMÖGENSSCHÄDEN echte Vermögensschäden Vermögensnachtteile, die nicht unmittelbar auf einen Personen oder Sachschaden zurückzuführen sind. unechte Vermögensschäden =Vermögensfolgeschäden, als Folge aus Person- oder Sachschäden

8 2. SCHÜTZLINGE DES VEREINS Mitglieder Vorstand Angestellte Ehrenamtliche Schutzbefohlene (Kinder/Jugendliche) sonstige Personen (z.b.: Besucher von Projekten, Veranstaltungen, etc.)

9 3. HAFTUNGSFELDER Haftung aus Vertrag Haftung des Organs Verkehrssicherungspflichten Gefährdungshaftung Haftung für Verrichtungsgehilfen Haftung für Vermögen

10 3. HAFTUNGSFELDER VERTRAG DEFINITION Verein haftet für Schäden, die aus Verträgen resultieren, die vom Vorstand abgeschlossen werden. Ebenfalls haftet der Verein für Schäden, die durch hauptund ehrenamtliche Mitarbeiter bei der Erfüllung des Vertrages entstehen. Dabei haftet er für jedes vorsätzliche und fahrlässige Verhalten seiner Erfüllungsgehilfen. (Regressmöglichkeit)

11 3. HAFTUNGSFELDER VERTRAG BEISPIEL Verein schleißt Mietvertrag ab, bekommt 3 Schlüssel (Schließanlage) für die Mieträume Beauftragter des Vereins verbummelt einen Schlüssel, Schließanlage muss getauscht werden durch Vermieter. Schadenersatz von ca muss Verein tragen

12 3. HAFTUNGSFELDER ORGAN DEFINITION Der Verein haftet für Schäden, die der Vorstand, einzelne Mitglieder oder Vertreter dessen, einem Dritten durch Handlung oder pflichtwidriges Unterlassen zufügt. Der Schaden muss bei Tätigkeit, die sich im Rahmen der zugewiesenen (Vereins)Aufgaben des Organs bewegen, eingetreten sein.

13 3. HAFTUNGSFELDER ORGAN DEFINITION Schäden entstehen durch: unerlaubte Handlungen (z.b: Körperverletzung, Sachbeschädigung) pflichtwidriges Unterlassen (Untätigkeit, trotz Pflicht zum Handeln) Vertragsverletzung Haftung ohne Verschulden (sog.: Gefährdungshaftung)

14 3. HAFTUNGSFELDER ORGAN DEFINITION Der Verein ist verpflichtet geeignete Organe für die Erfüllung bestehender Aufgaben einzusetzen Dabei trägt er Sorge für die Organisation und Auswahl, um Schäden zu vermeiden. Entsteht Schaden, der einzelnem Vorstandsmitglied wegen mangelnder Qualifikation nicht vorzuwerfen ist, haftet der Verein.

15 3. HAFTUNGSFELDER ORGAN BEISPIEL Bei einer großen Veranstaltung setzt der Verein zu wenig und ungeschulte Ordnungskräfte ein, wodurch es zu einem Gedränge kommt, bei dem Personen und Sachen beschädigt werden. Der Verein wird zur Verantwortung gezogen.

16 3. HAFTUNGSFELDER VERKEHRSSICHERUNG Organe des Vereins sind für die Einhaltung/Erfüllung der bestehenden Verkehrssicherungspflichten verantwortlich. dazu zählen u.a.: Beleuchtung von Gehwegen Einsatz von Fahrzeugen/Geräten nur durch dazu befähigte Personen Räum- und Streupflichten

17 3. HAFTUNGSFELDER VERKEHRSSICHERUNG Es ist unser Vermieter. Er hat irgendetwas über Streupflicht gesagt, aber mittendrin kam er plötzlich ins Rutschen.

18 3. HAFTUNGSFELDER VERKEHRSSICHERUNG Verein als Grundstückseigentümer haftet für Schäden, die aus der nicht sachgemäßen Räumung und Streuung der Gehwege resultieren. im Winter besteht Räum- und Streupflicht wochentags zwischen 7.00 und Uhr in Ausnahmefällen bzw. an Wochenenden reduzierter je früher Gehweg intensiv frequentiert wird, desto eher muss geräumt werden

19 3. HAFTUNGSFELDER VERKEHRSSICHERUNG Hauptaugenmerk: Verhinderung rutschiger Flächen bei Schneefall muss mehrfach täglich geräumt werden Verkehrssicherungspflicht besteht auch auf Grundstück der Einrichtung Schutzpflicht hier nur zu den Öffnungszeiten Zuwege, Eingangsbereiche, Parkplätze etc. sollten geräumt und gestreut sein

20 3. HAFTUNGSFELDER VERKEHRSSICHERUNG innerhalb des Gebäudes sind rutschige Fußböden zu vermeiden Außengelände / Spielplätze sind so zu gestallten, dass Schäden an Dritten möglichst ausgeschlossen sind (z.b. hervorstehende Gehwegplatten, Baumwurzeln, etc.) etwaige Warnschilder heben Haftung nicht auf

21 3. HAFTUNGSFELDER VERKEHRSSICHERUNG

22 3. HAFTUNGSFELDER GEFÄHRDUNG Unter Gefährdungshaftung versteht man die Haftung für Schäden, die sich aus einer erlaubten Gefahr ergeben. Hauptsächlich: Betrieb einer gefährlichen Einrichtung Betrieb einer gefährlichen Maschine Halten eines Haustiers, von dem besondere Gefahr ausgeht (Hund, Pferd)

23 3. HAFTUNGSFELDER GEFÄHRDUNG Ein Betreuer benutzt sein privates Kraftfahrzeug, um mit Kindern in seiner Obhut zu einem Zeltlager zu fahren. Auf der Fahrt dorthin kommt es zu einem Unfall. Sowohl der Fahrer als Halter des Fahrzeugs, als auch der Verein haften für die entstanden Schäden.

24 3. HAFTUNGSFELDER GEHILFEN Unabhängig von vertraglichen Vereinbarungen haftet der Geschäftsherr (= Verein) für Schäden, die von ihm eingesetzte Personen in Ausführung der zugewiesenen Tätigkeit einem Dritten widerrechtlich zufügen. Teilweise besteht eine Regressmöglichkeit gegenüber den Verursachern.

25 3. HAFTUNGSFELDER GEHILFEN Verein beauftragt den Platzwart den Rasen des Fußballfeldes zu düngen. Dieser verwechselt Dünger mit Herbizid und bringt dieses auf dem gesamten Rasen aus. Der Rasen verdorrt und muss neu gesät werden. Schaden für den Verein:

26 3. HAFTUNGSFELDER VERMÖGEN Vermögensschäden entstehen durch fahrlässige Pflichtverletzung eines Vorstandsmitgliedes. Folgende Arten treten auf: 1. Schäden gegenüber Dritten 2. Eigenschäden 3. Schäden gegenüber öffentlichen Institutionen

27 3. HAFTUNGSFELDER VERMÖGEN Vereinsmitarbeiter versäumen die Fristen für die Beantragung von Fördermitteln, wodurch dem Verein wichtige finanzielle Hilfen entgehen. Mitarbeiter überweist SV-Beiträge zu spät bzw. in zu geringer Höhe. Der Einrichtung entsteht ein finanzieller Schaden durch die Verzugszinsen und Mahngebühren.

28 4. ABSICHERUNG - ZUSAMMENFASSUNG Vielzahl beteiligter Personen, für die der Verein haftet verschiedenste Regelungen in den Vereinssatzungen verschiedene Tätigkeitsfelder des Vereins verschiedenste Veranstaltungen Haftungsrisiken für jeden Verein individuell (Miet- Pachtverträge/Eigentumsverhältnisse, etc.)

29 4. ABSICHERUNG CHECKLISTE Wer muss versichert werden? Was muss versichert werden? Welche Veranstaltungen müssen versichert werden? Wie muss es versichert werden?

30 4. ABSICHERUNG HILFE komplette Risikoanalyse des Vereins Aufschlüsselung beteiligter Personen Überprüfung des vorhandenen Schutzes Auflistung von vorhandenem Inventar/Immobilien Prüfung der Vereinssatzung Abschätzung/Prüfung des Risikos Erstellung einer gebundenen schriftlichen Versicherungsinventur

31 4. ABSICHERUNG ZWINGEND ERFORDERLICH Vereinshaftpflicht (inkl. Mitglieder, Angestellter, Ehrenamtlicher, etc.) Veranstaltungsversicherungen Inventarversicherung (sofern vorhanden) Gebäudeversicherung (sofern vorhanden) Kfz-Versicherung (sofern vorhanden) Hundehalterhaftpflicht (sofern vorhanden)

32 4. ABSICHERUNG OPTIONAL Vermögensschadenversicherung Vorstandsversicherung Vereinsrechtsschutz Veranstaltungsversicherung Dienstreise-Fahrzeug-Versicherung Gruppenunfallversicherung

33 4. ABSICHERUNG OPTIONAL Schützen Sie das, was Ihnen lieb und wichtig ist! und seien Sie wählerisch bei der Betreuung Ihres Vereins.

34 4. ABSICHERUNG

35 4. ABSICHERUNG

36 4. ABSICHERUNG

37 4. ABSICHERUNG

38 IHR REFERENT Versicherungsbüro von Malottki Inhaber: Jörg von Malottki (IHK Versicherungsfachmann) Robert-Franz-Ring Halle Kontakt: Tel: 0345/ Fax: 0345/

39 Für Ihre individuelle Beratung stehen wir Ihnen mit unserer Kompetenz sehr gerne zur Verfügung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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