Steuerlicher Absetzbetrag von 50% für den Ankauf von Möbeln und Elektrogeräten
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- Emilia Kästner
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1 Rundschreiben Nr. 12/ Oktober 2013 Benjamin Steger Manfred Knapp Steuerlicher Absetzbetrag von 50% für den Ankauf von Möbeln und Elektrogeräten INHALT 1 Vorbemerkung Subjektiver Anwendungsbereich Objektiver Anwendungsbereich Geförderte Möbel Geförderte Elektrogeräte Zeitrahmen Nebenspesen Verwendung der Möbel und Geräte in einer sanierten bzw. umgebauten Immobilie Bauarbeiten, die zur Inanspruchnahme der Begünstigung berechtigen Verwendung der Möbel und Geräte in Räumen, die nicht saniert wurden Bauarbeiten an Miteigentumsteilen von Kondominien Beginn der Bauarbeiten Formpflichten Modalitäten der Zahlung Aufbewahrung der Belege Höchstbetrag der geförderten Aufwendungen Aufteilung der Begünstigung... 5 Seite 1
2 1 VORBEMERKUNG Art. 16, Abs. 2, DL Nr. 63 sieht einen neuen IRPEF-Absetzbetrag von 50% für den Ankauf von Möbeln vor, welche für die Einrichtung einer sanierten bzw. umgebauten Immobilie verwendet werden (den sog. bonus arredamento ). Im Zuge der Umwandlung von DL 63/2013 wurde nun die Begünstigung auch auf den Ankauf von bestimmten elektrischen Haushaltsgeräten ausgedehnt. Wirksamkeit DL 63/2013 ist am (also am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Republik Nr. 130 vom ) in Kraft getreten. Das Gesetz Nr. 90 ist am (also am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Republik Nr. 181 vom ) in Kraft getreten. Amtliche Klärungen Die Agentur für Einnahmen hat mit Rundschreiben Nr. 29 vom wichtige Klärungen in diesem Zusammenhang veröffentlicht. 2 SUBJEKTIVER ANWENDUNGSBEREICH Dieser Absetzbetrag kann lediglich von Steuerzahlern geltend gemacht werden, welche auch den erhöhten IRPEF-Absetzbetrag von 50% für Bestimmte bauliche Wiedergewinnungsarbeiten Vom bis zum ; in Anspruch nehmen können. Der bonus arredamento kann also beispielsweise dann nicht in Anspruch zustehen, wenn: die Bedingungen für die Inanspruchnahme des IRPEF-Absetzbetrags von 50% für bauliche Wiedergewinnungsarbeiten nicht vorliegen (Z.B. weil dies entsprechenden Zahlungen nicht per Bank- oder Postüberweisung erfolgt sind) und auch dann nicht, wenn die Aufwendungen für die Wiedergewinnungsarbeiten vor dem getätigt wurden (und somit nur ein Absetzbetrag von 36% gewährt wird). 3 OBJEKTIVER ANWENDUNGSBEREICH Der neue IRPEF-Absetzbetrag von 50% wird gewährt für den Ankauf von: Möbeln; Großen Elektrogeräten ( grandi elettrodomestici ). Die Agentur für Einnahmen ha klargestellt, dass nur den Ankauf von neuen Gütern gefördert wird. 3.1 GEFÖRDERTE MÖBEL Wie die Agentur für Einnahmen klarstellt, wird der neue Absetzbetrag von 50% für den Ankauf von Möbeln gewährt, so etwa: Betten und Matratzen; Schränke, Sekretäre, Kommoden, Anrichten; Schreibtische und Bücherregale bzw. -Schränke; Tische und Stühle; Sofas und Sessel; Beleuchtungskörper, welche eine Notwendige Ergänzung der Inneneinrichtung bilden. Folgende Ankäufe werden dagegen nicht gefördert: Türen; Bodenbeläge (z.b. Parkettboden); Vorhänge; Seite 2
3 Sonstige Einrichtungsergänzungen ( complementi di arredo ). 3.2 GEFÖRDERTE ELEKTROGERÄTE Wie die Agentur für Einnahmen des weiteren mitteilt, gilt der Absetzbetrag von 50% auch für den Ankauf von großen Elektrogeräten: Welche der Energieklasse A+ bzw. (bei Herden) A oder höher zuzurechnen sind, soweit für die Geräte eine Einteilung in Energieklassen vorgeschrieben ist ( etichetta energetica ); Aber auch Geräte, die keiner obligatorischen Einteilung in Energieklassen unterliegen Als Große Elektrogeräten ( grandi elettrodomestici ) gelten in diesem Zusammenhang etwa Kühlschränke, Gefriertruhen, Waschmaschinen und Geschirrspülern, Herde, Öfen, heizplatten, Mikrowellenherde, elektrische Heizgeräte, Boiler, Ventilatoren und Klimaanlagen. 3.3 ZEITRAHMEN Im Zuge der Umwandlung von DL 63/2013 wurde klargestellt, dass der besprochene Absetzbetrag für Aufwendungen gewährt wird, die ab dem (also dem Inkrafttreten von DL 63/2013) getätigt werden; dies gilt auch für den Ankauf von Elektrogeräten, obschon diese Begünstigung ja erst mit der Umwandlung selbst eingeführt wurde. Und bis zum (ebenso wie für die Bauarbeiten selbst, die zur Inanspruchnahme der Begünstigung berechtigen). 3.4 NEBENSPESEN Auch auf die Spesen für Montage und Transport der Geräte wird der Absetzbetrag gewährt. 4 VERWENDUNG DER MÖBEL UND GERÄTE IN EINER SANIERTEN BZW. UMGEBAUTEN IMMOBILIE Die grundlegende Voraussetzung für den neuen Absetzbetrag ist, dass die Möbel für die Einrichtung der sanierten bzw. umgebauten Immobilie verwendet werden ( devono essere finalizzati all arredamento dell unità immobiliare residenziale oggetto di interventi di ristrutturazione ). Somit können Steuerzahler, die beispielsweise: neue Möbel ankaufen, aber die betreffende Immobilie nicht saniert bzw. umgebaut haben; oder aber mit den Möbeln eine andere Immobilie einrichten, den Absetzbetrag nicht in Anspruch nehmen 4.1 BAUARBEITEN, DIE ZUR INANSPRUCHNAHME DER BEGÜNSTIGUNG BERECHTIGEN Laut Agentur für Einnahmen ist der Terminus Wiedergewinnung ( ristrutturazione ) im Gesetzestext nicht wörtlich zu verstehen (siehe auch unten); es ist jedoch erforderlich, dass die Möbel und Elektrogeräte für die Einrichtung: von einzelnen Wohnungen bzw. Immobilieneinheiten verwendet werden, die restauriert, saniert oder umgebaut oder aber einer außerordentlichen Instandhaltung unterzogen wurden; handelt es sich dagegen um gemeinschaftliche Teile von Kondominien (Miteigentumsteile), so bilden ebenfalls die zuvor genannten Maßnahmen die Grundlage für die Begünstigung, jedoch auch ordentliche Instandhaltungsarbeiten. Die Gewährung des bonus arredamento setzt also folgende Bauarbeiten voraus, die ihrerseits zum IRPEF- Absetzbetrag von 50% berechtigen: Ordentliche Instandhaltung an gemeinschaftlichen Teilen ( parti comuni ) von Wohngebäuden Außerordentliche Instandhaltung von einzelnen Wohneinheiten und gemeinschaftlichen Teilen von Wohngebäuden; Restaurierung und Sanierung ( restauro e risanamento conservativo ) von einzelnen Wohneinheiten und gemeinschaftlichen Teilen von Wohngebäuden; Wiedergewinnung ( ristrutturazione edilizia ) von einzelnen Wohneinheiten und gemeinschaftlichen Teilen von Wohngebäuden; Seite 3
4 Bauliche Maßnahmen zur Wiederherstellung von Gebäuden nach Naturkatastrophen (z.b. Überschwemmungen, Erdbeben), auch wenn sie in keine der oben genannten Kategorien fallen, sofern jedenfalls im betreffenden Gebiet der Notstand ausgerufen wurde; Außerordentliche Instandhaltung, Restaurierung, Sanierung und Wiedergewinnung von Gebäuden in ihrer Gesamtheit durch Baufirmen oder Wohnbaugenossenschaften, sofern das Gebäude binnen 6 Monaten ab Abschluss der Bauarbeiten veräußert bzw. zugewiesen wird; Der bonus arredamento kann dagegen im Hinblick auf folgende Bauarbeiten nicht in Anspruch genommen werden, obwohl auch sie Anrecht auf einen Absetzbetrag von 50% verleihen: Errichtung von Autoabstellplätzen ( box auto ) als Nebenflächen; Maßnahmen zur Eliminierung von architektonischen Barrieren, zum Schutz vor häuslichen Unfällen und Maßnahmen, mit denen das Risiko von widerrechtlichen Handlungen Dritter verringert wird, sofern diese nicht zumindest als außerordentliche Instandhaltung betrachtet werden können Verwendung der Möbel und Geräte in Räumen, die nicht saniert wurden Die Agentur für Einnahmen hat auch klargestellt, dass der Ankauf von Möbeln und Elektrogeräten auch dann gefördert wird, wenn diese in einem Raum bzw. Zimmer genutzt werden, das nicht saniert wurde (wurde z.b. nur das Bad der betreffenden Wohnung saniert, so kann der Ankauf eines Kühlschranks dennoch gefördert werden) Bauarbeiten an Miteigentumsteilen von Kondominien Laut Agentur für Einnahmen gestattet die Durchführung von Bauarbeiten an Miteigentumsteilen von Kondominien: die Inanspruchnahme des bonus arredamento im Hinblick auf die Möbel und Elektrogeräte, die in ebendiesen Miteigentumsteilen genutzt werden; Der Ankauf von Möbeln und Elektrogeräten durch die einzelnen Kondominiumsmitglieder wird jedoch nicht gefördert, wenn diese Güter dann in den einzelnen Wohnungen (und nicht in den Miteigentumsteilen) genutzt werden. 4.2 BEGINN DER BAUARBEITEN Laut Agentur für Einnahmen gilt: Die bauliche Wiedergewinnungsmaßnahme, welche die Grundlage für den Ankauf der Möbel bzw. Elektrogeräte bildet, kann auch vor dem in Angriff genommen und auch abgeschlossen worden sein, sofern jedenfalls nach dem Aufwendungen getätigt wurden, die zu 50% absetzbar sind; der Beginn der Bauarbeiten muss jedoch vor dem Ankauf der Möbel bzw. Geräte liegen; Es ist nicht erforderlich, dass die Aufwendungen für die Bauarbeiten vor dem Ankauf der Möbel bzw. Geräte getätigt werden. Der Beginn der Bauarbeiten kann wie folgt belegt werden: durch eventuelle verwaltungsrechtliche Bewilligungen oder durch Mitteilungen, die von den geltenden Bestimmungen im Hinblick auf die betreffenden Bauarbeiten vorgesehen sind; durch die Mitteilung über den Tätigkeitsbeginn an den Sanitätsbetrieb (ASL), sofern diese im betreffenden Fall vorgeschrieben ist; aber auch durch eine Eigenerklärung im Sinne von Art. 47, DPR Nr. 445), wenn keine Bewilligungen oder Mitteilungen vorgeschrieben sind. 5 FORMPFLICHTEN Um den bonus arredamento in Anspruch zu nehmen, ist es des weiteren erforderlich: bestimmte Modalitäten für die Zahlung der Möbel und Elektrogeräte bzw. der entsprechenden Liefer- und Montagegebühren zu wählen; und die vorgesehenen Belege aufzubewahren. Eigene Anträge oder Mitteilungen im Vorfeld sind dagegen nicht erforderlich. Seite 4
5 5.1 MODALITÄTEN DER ZAHLUNG Mit der Pressemitteilung Nr. 100 vom hat die Agentur für Einnahmen klargestellt, dass die Begünstigung nur gewährt wird, wenn die entsprechenden Zahlungen mit den selben Modalitäten erfolgen, die auch für den Absetzbetrag für bauliche Sanierungsmaßnahmen vorgeschrieben sind, also per Bank- oder Postüberweisung: Die Überweisungen müssen folgende Angaben enthalten: Den Grund ( causale ) für die Überweisung; es ist derselbe Zahlungsgrund anzugeben, den Banken und Post für die Zahlungen im Zusammenhang mit bauliche Sanierungsmaßnahmen verwenden; Die Steuernummer des Begünstigten (desjenigen, der den Absetzbetrag in Anspruch nimmt); Und die MwSt.-Nummer bzw. Steuernummer des Empfängers der Zahlung Mit dem Rundschreiben Nr. 29 vom hat die Agentur für Einnahmen jedoch auch mitgeteilt, dass die entsprechenden Zahlungen alternativ zu einer Überweisung auch mittels Kreditkarten oder sog. carte di debito (z.b. Bankomat) erfolgen können. Werden solche Zahlungsmittel verwendet, so gilt als Zeitpunkt der Zahlung der Tag, an dem der Inhaber die Zahlung veranlasst bzw. tätigt (wie er aus dem entsprechenden Ausdruck des Kartenlesers hervorgeht), und nicht der Tag, an dem das K/K des Inhabers belastet wird. Zahlungen per Bankscheck, in bar oder mit sonstigen Zahlungsmitteln sind dagegen im Hinblick auf die besprochene Begünstigung weiterhin nicht zulässig. 5.2 AUFBEWAHRUNG DER BELEGE Folgende Unterlagen müssen aufbewahrt werden: Die entsprechenden Rechnungen, wobei Art, Qualität und Quantität der Güter bzw. Leistungen angegeben werden müssen; Den Zahlungsbeleg (Empfangsbestätigung bei Überweisungen, der Ausdruck des Kartenlesers bei Kreditkarten, Lastschriften auf dem Girokonto). 6 HÖCHSTBETRAG DER GEFÖRDERTEN AUFWENDUNGEN Der Höchstbetrag der geförderten Aufwendungen für den Ankauf von Möbeln und Haushaltsgeräten beläuft sich auf ,00 Euro. In diesem Zusammenhang wurde nun klargestellt, dass das Limit von Euro sich nicht auf den Steuerzahler bezieht, sondern pro Wohneinheit (einschließlich Nebenflächen); bzw. pro Miteigentumsteil an Kondominien gilt. Der bonus arredamento kann sich also erhöhen, wenn ein Steuerzahler Sanierungsmaßnahmen an mehreren Einheiten oder Miteigentumsteilen von Kondominien durchführen und dort entsprechende Möbel oder Elektrogeräte kauft. Der Steuervorteil kann also bis zu 5.000,00 Euro für jede Wohneinheit bzw. jedes Miteigentum an Kondominien ausmachen. In jedem Fall kann sich das Limit von Euro nicht erhöhen, wenn mehrere Steuerzahler am Ankauf der betreffenden Güter beteiligt sind. 7 AUFTEILUNG DER BEGÜNSTIGUNG Auch der neue IRPEF-Absetzbetrag von 50% für den Ankauf von Möbeln muss in 10 gleichbleibenden jährlichen Raten in Anspruch genommen werden. Der jährliche Absetzbetrag beläuft sich also auf maximal 500,00 Euro (kann sich aber erhöhen, wenn ein Steuerzahler Sanierungsmaßnahmen an mehreren Einheiten bzw. oder Miteigentumsteilen von Kondominien durchführen lässt). Der Absetzbetrag kann nur bis zum Gesamtbetrag der Bruttosteuer des betreffenden Jahres ( fino a concorrenza dell IRPEF lorda ) geltend gemacht werden; wie bei anderen Begünstigungen auch kann also ein eventuell entstehendes Steuerguthaben nicht genutzt werden. Seite 5
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