6020 Innsbruck Museumstraße 38-SILLPARK 2.OG. Öffnungszeiten: Mo - Mi 09:00-19:00 Uhr Do - Fr 09:00-20:00 Uhr Sa 09:00-18:00 Uhr

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1 FAMILIENINFOS Möglichkeiten der Kinderbetreuung 6020 Innsbruck Museumstraße 38-SILLPARK 2.OG Öffnungszeiten: Mo - Mi 09:00-19:00 Uhr Do - Fr 09:00-20:00 Uhr Sa 09:00-18:00 Uhr GRATIS-HOTLINE:

2 Kinderbetreuungseinrichtungen Kinderkrippen Die Kinderkrippe ist die erste außerfamiliäre, elementare Bildungseinrichtung zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kleinkindern ab null Jahren (Ende des Beschäftigungsverbotes) bis zum vollendeten dritten Lebensjahr. Kindergärten Im Kindergarten werden Kinder von 3 bis 6 Jahren betreut. Seit September 2009 gibt es das Tiroler Gratis-Kindergartenmodell. Der Kindergartenbesuch ist für alle 4- und 5-jährigen Kinder halbtägig (im Ausmaß von 20 Stunden pro Woche) gratis. Sämtliche Kindergartenerhalter bekommen einen Pauschalbetrag in Höhe von 450,- pro Jahr für jedes Kindergartenkind im Alter von 4 bzw. 5 Jahren. Ab Herbst 2010 gilt in Tirol das verpflichtende Kindergartenjahr für Kinder, die am 31. August vor Beginn des Betreuungsjahres ihr fünftes Lebensjahr vollendet haben. Kinderspielgruppen Kinderspielgruppen sind Treffpunkte für Kinder von 1½ bis maximal 4 Jahren, die bis zu 15 Stunden pro Woche geöffnet sind. Kinderspielgruppen helfen Kindern, soziale Kontakte zu knüpfen. Gemeinsames Spielen macht doch einfach mehr Spaß! Verein selbstorganisierter Kindergruppen Verein selbst organisierter Kindergruppen Tirol Marktgraben 16/ Innsbruck Tel.: 0512/ pedrini@kindergruppen-tirol.at Der Verein hilft Eltern bei der Suche nach freien Betreuungsplätzen in von Eltern verwalteten Kindergruppen und unter anderem bei der Gründung einer Vereinsstruktur für eine neue Kindergruppe. Kinderbetreuung Seite 2

3 Informationen zu Kinderbetreuungseinrichtungen Amt der Tiroler Landesregierung Fachbereich Familie Übersicht der Kinderbetreuungseinrichtungen in den Tiroler Gemeinden Amt für Kinder- und Jugendbetreuung Stadtmagistrat Innsbruck Maria-Theresien-Straße 18/ Innsbruck Tel.: 0512/ KiJu Broschüre Angebote zur Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen in der Landeshauptstadt Innsbruck. Download unter: Familien- und Senioreninfo Tirol Museumstraße Innsbruck SILLPARK Tel.: (kostenlos) Kinderbüro der Universität Innsbruck Innrain 52 b 6020 Innsbruck ADV Gebäude Eingang Ost Tel.: 0512/ Helena.Wurnitsch@uibk.ac.at Die Familien- und Senioreninfo informiert zu Möglichkeiten der Kinderbetreuung: Kindergärten, BabysitterInnen, Horte, Tagesmütter, Betreuung in den Sommerferien, uvm. Das Kinderbüro ist eine Serviceeinrichtung der Universität Innsbruck und dient als Anlaufstelle für alle Unibediensteten und Studierenden mit Kind. Das Kinderbüro berät Sie über jegliche Belangen rund um Kinderbetreuung. Kinderbetreuung Seite 3

4 Weitere Kinderbetreuungsmöglichkeiten BabysitterInnen Damit auch Eltern den wohlverdienten Feierabend genießen können, bieten BabysitterInnenbörsen Hilfe bei der Suche nach der geeigneten Kinderbetreuung an. InfoEck-BabysitterInnenbörse Kaiser-Josef-Straße Innsbruck Tel.: 0512/ info@infoeck.at Infoeck-Jugendinfo Imst Johannesplatz Imst Tel.: 05412/ oberland@infoeck.at Infoeck-Jugendinfo Wörgl Christian-Plattner-Straße Wörgl Tel.: 050/ woergl@infoeck.at Die InfoEck-BabysitterInnenbörse ist ein kostenloses Service für Erziehungsberechtigte und junge Menschen, die gerne babysitten möchten. Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 16 und 30 Jahren sowie Erziehungsberechtigte, die auf der Suche nach einer Babysitterin oder einem Babysitter sind, melden sich persönlich im InfoEck oder in der Familien- und Senioreninfo für die BabysitterInnenbörse an. Das InfoEck gibt in Kooperation mit der Familien- und Senioreninfo die Kontaktdaten von Babysitterinnen und Babysittern an interessierte Erziehungsberechtigte weiter und ermöglicht dadurch eine schnelle und unkomplizierte Kontaktaufnahme. NiMas Zwerglparadies Flying Nanny Babysitterdienst Andechsstraße Innsbruck Tel.: 0512/ / info@nimas.at Österreichisches Jugendrotkreuz Babyfit BabysitterInnenbörse Rennweg 1, Hofburg Innsbruck Tel.: 0512/ babyfit@roteskreuz.at Pädagogisch ausgebildete und verlässliche Mädchen übernehmen die Kinderbetreuung. Nähere Infos erhalten Sie bei NiMas. Online BabysitterInnenbörse. Antragsformular auf der Homepage ausfüllen und Kontakte zu BabysitterInnen finden. Kinderbetreuung Seite 4

5 Leihomas Der Leihoma-Dienst ist ein Projekt, das vom Verein Rettet das Kind Tirol" in die Welt gerufen wurde. Dieser vermittelt Omas" an Familien. Damit werden Kontakte zwischen drei Generationen hergestellt. Die Tätigkeit als Leihoma ist von Dauer und nicht als eine einmalige Beaufsichtigung gedacht. Die Vermittlung durch Rettet das Kind" ist kostenlos. Verein Rettet das Kind Tirol Krippengasse Innsbruck Tel.: 0512/ hilfe@rettet-das-kind-tirol.at Tagesmütter Tagesmütter/-väter betreuen in ihrem Haushalt entgeltlich Kinder vom Baby-Alter bis längstens zur Beendigung der Schulpflicht. Die Betreuung ist ganzjährig und bietet Eltern damit eine zusätzliche Wahlmöglichkeit zu anderen Kinderbetreuungsangeboten. Wenden Sie sich an die entsprechende Organisation in Ihrer Umgebung, um nähere Informationen zu erhalten: Frauen im Brennpunkt Tagesmütterprojekt Bezirk Innsbruck & Innsbruck-Land Marktgraben 16/ Innsbruck Tel.: 0512/ innsbruck@fib.at Innsbruck.land@fib.at Tagesmütterprojekt Bezirk Schwaz Schützenstraße Innsbruck Tel.: 0650/ schwaz@fib.at Tagesmütterprojekt Bezirk Reutte Planseestraße 6/ Reutte Tel.: 05672/ reutte@fib.at Kinderbetreuung Seite 5

6 Katholischer Familienverband Aktion Tagesmütter Josef-Hirn-Straße Innsbruck Tel.: 0512/ aktion.tagesmutter@familie.at Zweigstelle Hall Josef-Hirn-Straße Innsbruck Tel.: 0512/ DW 13 oder / aktion.tagesmutter-hall@familie.at Zweigstelle Imst Stadtplatz Imst Tel.: 05412/ / aktion.tagesmutter-imst@familie.at Zweigstelle Kufstein Münchnerstraße Kufstein Tel.: 05372/ / aktion.tagesmutter-kufstein@familie.at Zweigstelle Steinach Huebenweg 9a 6150 Steinach a. B. Tel.: 05272/ / aktion.tagesmutter-steinach@familie.at Zweigstelle Telfs Kirchstraße Telfs Tel.: 05262/ / aktion.tagesmutter-telfs@familie.at Tagesmutterprojekt im Sozial- und Gesundheitssprengel Kitzbühel, Aurach und Jochberg Hornweg Kitzbühel Tel.: 05356/ info@sozialsprengel-kaj.at familienberatung@sozialsprengel-kaj.at Osttiroler Kinderbetreuungszentrum Adolf-Purtscher-Straße Lienz Tel.: 04852/ osttiroler_kinderbetreuungszentrum@utanet.at Verein der Tagesmütter, Kinderspielgruppen und Kinderkrippen Landeck Herzog-Friedrich-Straße Landeck Tel.: 05442/ tagesmuetter.landeck@utanet.at Kinderbetreuung Seite 6

7 Kinderbetreuung in den Ferien Bei der Suche nach der passenden Kinderbetreuung, auch in den Ferien, können die hier angeführten Einrichtungen helfen: Familien- und Senioreninfo Tirol Museumstraße Innsbruck SILLPARK Tel.: (kostenlos) Spiel mit mir Wochen Michael-Gaismair-Straße Innsbruck Tel.: 0512/ juff@familie.tirol.gv.at kinderbetreuung/spielmitmirwochen Die Familien- und Senioreninfo informiert zu Möglichkeiten der Kinderbetreuung in den Sommerferien, Kindergärten, Horte, Feriencamps, Familienurlaube, uvm. Die alljährlich stattfindenden Spielmit-mir-Wochen stellen ein ganztägiges Kinderbetreuungsprojekt mit Mittagstisch für Kinder von 3 14 Jahren während der Ferien dar, wobei versucht wird besonders zeitliche Bedürfnisse und Wünsche der Eltern zu berücksichtigen. Es wird besonders Wert darauf gelegt, dass die Kinder ihre Ferien aktiv mitgestalten können und ihre Wünsche berücksichtigt werden. Stadtmagistrat Innsbruck Amt für Kinder- und Jugendbetreuung Maria-Theresien-Straße 18/ Innsbruck Tel.: 0512/ post.kinder.jugendfoerderung@innsbruck.gv.at Kinderbetreuung Seite 7

8 Kinderbetreuung bei besonderen Bedürfnissen Familien können immer wieder in besondere Situationen geraten, in denen sie Unterstützung benötigen. Folgende Stellen bieten in diesen Situationen Kinderbetreuung an: Caritas Familienhilfe Familienhilfe der Caritas Heiliggeiststraße Innsbruck Tel.: 0512/ Die Familienhilfe der Caritas unterstützt, wenn es akute Notsituationen und kurzfristige Betreuungsengpässe für Kinder oder pflegebedürftige Personen gibt. Regionalstelle Osttirol Antoniusgasse Lienz Tel.: 04852/ familienhilfe.osttirol@dibk.at Familienhilfe Telfs (in Kooperation mit der Vinzenzgemeinschaft und der Marktgemeinde) Tel.: 0676/ d.stippler.caritas@dibk.at Mobile Kurzzeitbetreuung Caritas - Mobile Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung Heiliggeiststraße Innsbruck Tel.: 0512/ v.knausz.caritas@dibk.at Regionalstelle Lienz Antoniusgasse Lienz Tel.: 04852/ familienhilfe.osttirol@dibk.at Bei der Mobilen Kurzzeitbetreuung betreuen ausgebildete Fachkräfte flexibel und mobil Kinder und Erwachsene mit Behinderungen. Einsatzgründe sind: Auszeit, Urlaub, Erholung, geplante Krankenhausaufenthalte, Kuraufenthalte, Schulungsmaßnahmen und andere wichtige Gründe, die die Betreuung verhindern. Kinderbetreuung Seite 8

9 KiB children care KiB children care Verein rund ums erkrankte Kind 4841 Ugenach 51 Tel.: 07672/ / Der Verein KiB organisiert akut und kurzfristig Betreuung für Kinder daheim, Begleitung im Krankenhaus und Pflege zu Hause. Er unterstützt Familien bei den Kosten, die durch die Erkrankung eines Kindes im Krankenhaus oder bei der Pflege/Betreuung zu Hause entstehen. Kinderhauskrankenpflege MOBITIK - Mobile Tiroler Kinderhauskrankenpflege Salurnerstraße 2/ Innsbruck office@mobitik.at Koordination Innsbruck / Land, Oberland Christine Lerch Tel.: 0699/ Die Volkshilfe und Mobitik bieten Familien mit akut bzw. chronisch kranken Kindern, Früh- und Mehrlingsgeburten oder Kindern mit Behinderungen Kinderhauskrankenpflege an. Ein Vorteil ist, dass die Kinder in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können und dies zur schnelleren Genesung beiträgt. Koordination Tiroler Unterland / Osttirol Inge Zabernigg Tel.: 0699/ Kinderbetreuung Seite 9

10 Förderungen zur Kinderbetreuung Kinderbetreuungsbeihilfe Diese Förderung können Frauen und Männer erhalten, die einen Betreuungsplatz für ihr Kind benötigen, weil Sie eine Arbeit aufnehmen wollen, an einer arbeitsmarktpolitisch relevanten Maßnahme (z.b. Kurs) teilnehmen wollen, sich trotz Berufstätigkeit ihre wirtschaftlichen Verhältnisse grundlegend verschlechtert haben, wesentliche Änderungen der Arbeitszeit eine neue Betreuungseinrichtung/- form erfordern, die bisherige Betreuungsperson ausfällt. Weitere Voraussetzungen sind: Das Kind muss im gemeinsamen Haushalt leben und jünger als 15 Jahre sein (ein Kind mit Behinderung jünger als 19 Jahre). Die Beihilfe ist an ein Beratungsgespräch gebunden. Dies erfordert, dass der/die AntragsstellerIn mit dem zuständigen Berater bzw. Beraterin des AMS rechtzeitig vor Beginn der Arbeitsaufnahme oder Maßnahme und vor Unterbringung des Kindes Kontakt aufnimmt. Die Beihilfe kann jeweils für 26 Wochen gewährt werden. Die Förderungsdauer je Kind kann (bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen) bis zu 156 Wochen betragen. Das monatliche Bruttoeinkommen der Förderungswerberin/des Förderungswerbers darf EUR 2.300,- nicht übersteigen. Für Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften darf das gemeinsame Bruttoeinkommen nicht höher als EUR 3.350,- sein. Diese Einkommensgrenzen werden für jede weitere Person, für die die Förderungswerberin/ der Förderungswerber oder der Partner/die Partnerin sorgt, erhöht. Als Einkommen zählen auch Alimente, Unterhaltsleistungen, Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts, Gründungsbeihilfe sowie Renten und Pensionen. Gefördert werden kann die ganztägige, halbtägige, stundenweise Betreuung in: Kindergärten Horten Kinderkrippen Kindergruppen Angestellte Tagesmütter/Tagesväter Privatpersonen (außer Familienangehörige oder Au-Pair Kräfte) Kinderbetreuung Seite 10

11 Kinderbetreuungszuschuss Für Mütter/Väter, die ihr Kind außerhäuslich betreuen lassen müssen, um ihren Beruf nachgehen zu können, und beim Arbeitsmarktservice (AMS) keine Unterstützung mehr erhalten. Der Kinderbetreuungszuschuss wird nicht gewährt wenn die Möglichkeit der Gewährung einer gleichartigen Leistung seitens des Arbeitsmarktservice oder einer sonstigen Einrichtung (z.b. Sozialamt) besteht. Die Förderung ist an Einkommensgrenzen gebunden. Zur Berechnung wird das Nettoeinkommen herangezogen. Die Förderungsmöglichkeit besteht für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Die Antragstellende/n und das Kind müssen österreichische oder EU- StaatsbürgerInnen sein mit Hauptwohnsitz in Tirol. Die Förderung beträgt mindestens 40% höchstens aber 60% der Kinderbetreuungskosten ohne Verpflegunskosten. Die Förderung wird ab dem Monat der Antragstellung für höchstens 6 Monate im Voraus gewährt. Verlängerungsanträge sind möglich. Den Antrag erhalten Sie unter folgender Adresse oder online unter JUFF Fachbereich Familie Michael-Gaismair-Straße Innsbruck Tel.: 0512/ juff.familie@tirol.gv.at Ansprechpartnerin Bezirk Innsbruck-Land, Kitzbühel, Kufstein, Lienz Kathrin Dablander Tel.: 0512/ kathrin.dablander@tirol.gv.at Ansprechpartnerin Bezirk Innsbruck-Stadt, Imst, Landeck, Reutte, Schwaz Anita Gabrielli Tel.: 0512/ anita.gabrielli@tirol.gv.at Familieninfo Tirol Museumstraße Innsbruck SILLPARK Tel.: (kostenlos) info@familien-senioreninfo.at Kinderbetreuung Seite 11

12 Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten Die Kosten für die Betreuung von Kindern können ab 01. Jänner 2009 als außergewöhnliche Belastung in den Lohnsteuerausgleich aufgenommen werden (bis höchstens 2.300,- pro Kind und Kalenderjahr). Für die steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein: Anspruch haben Eltern, die Lohn- bzw. Einkommensteuer zahlen. Das betreffende Kind hat zu Beginn des Kalenderjahres sein zehntes Lebensjahr noch nicht vollendet. Das betreffende Kind hat das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet und es wird für das Kind auf Grund einer Behinderung erhöhte Familienbeihilfe gewährt. Die Betreuung muss in einer privaten oder öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtung (z.b. Kindergarten, Hort, Internat) oder durch eine pädagogisch qualifizierte Person erfolgen (hierzu zählt auch ein BabysitterInnenkurs mit einem bestimmten Stundenausmaß). Voraussetzung für die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten ist, dass für die betroffenen Kinder ein Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr besteht. Nähere Informationen finden Sie unter oder bei den jeweiligen Finanzämtern (Quelle: vom ) Die Angaben des Infoblattes sind ohne Gewähr. Die Informationen wurden von den MitarbeiterInnen der Familien- und Senioreninfo Tirol eingeholt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Qualität des Angebotes kann keine Gewähr übernommen werden. Die Auflistung erfolgt ohne Wertung und Empfehlung. Stand: September 2013/jd Impressum: Verein Generationen und Gesellschaft, Michael-Gaismair-Straße 1, 6020 Innsbruck, ZVR Kinderbetreuung Seite 12

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