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1 Landesgruppe Ost Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen Thesenpapier der IHK Industrie- und Handelskammer Erfurt und der Landesgruppe Ost des Bundesverbandes der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft zur Modernisierung der Wasserverund Abwasserentsorgung in Thüringen Mai 2006

2 Thesenpapier zur Modernisierung der Wasserver- und Abwasserentsorgung in Thüringen In Thüringen hat sich die Wasserverund Abwasserentsorgungswirtschaft nach der Wende von ehemals drei Wirtschaftseinheiten (WAB) zu 107 Wasserver- und 157 Abwasserentsorgern unterschiedlicher Größe und Organisation entwickelt. Ziel der Wasserwirtschaft sind die Gewährleistung einer hohen Ver- und Entsorgungssicherheit und der Erhalt eines hohen Qualitätsniveaus für die Trinkwasserversorgung und Abwasserreinigung. Um Möglichkeiten der Effizienz- und Kostenoptimierung auszuschöpfen und neu erschließen zu können, bitten IHK Erfurt und die BGW- Landesgruppe Ost die Landesregierung, folgende Thesen bei den kommenden Beratungen zu berücksichtigen. Eine modernisierte Thüringer Wasserwirtschaft wird den Leistungs-, Kostenund Qualitätsanforderungen ihrer Kunden (Unternehmen und private Haushalte) besser nachkommen können. Nur eine effiziente und damit kostengünstige Leistungserbringung kann die Basis für eine nachhaltige Wasserwirtschaft sein. Um die finanziellen Belastungen für industrielle, gewerbliche und private Kunden so gering wie möglich zu halten, sollten vorhandene Defizite der Thüringer Struktur geprüft und neue Effizienzpotentiale der Wasser-/ Abwasserdienstleistungen erschlossen werden. Niels Lund Chrestensen Präsident der IHK Erfurt Rainer K. Otto stellv. Vorsitzender der BGW-Landesgruppe Ost 2

3 These 1 Souveränität der Kommunen über die Organisation sowie Gestaltung der Wasserver- und Abwasserentsorgung Die Trinkwasserver- und die Abwasserentsorgung sind als Bestandteile der Daseinsvorsorge auch zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet, um die Infrastruktur Thüringens sicherzustellen. Die Entscheidungsfreiheit der Kommunen und Regionen über das Ob und Wie der Aufgabenwahrnehmung ist bei allen Gesetzgebungsvorhaben zu achten. Dabei ist die Bildung von öffentlichrechtlichen Wirtschaftsunternehmen als organisatorische Entscheidung zur gemeinsamen Aufgabenerfüllung und nicht als Beschaffungsvorgang des Vergaberechts zu sehen. 3

4 These 2 Hohes einheitliches Qualitätsniveau für Trinkwasser und Abwasserreinigung muss europaweit erreicht werden Unter Beibehaltung des Spitzenniveaus im Trink- und Abwasser ist jede gesetzliche Regelung über eine weitere Steigerung der technischen Anforderungen in Deutschland auch hinsichtlich der entstehenden Kosten zu bewerten. Dies gilt angesichts des erreichten hohen Trinkwasserstandards weit unterhalb der Grenzwerte auch für Maßnahmen, die auf Grundlage des Minimierungsgebots vorgeschlagen werden. Die Fachnormung in Eigenverantwortung durch den DVGW und die DWA führt zu praxisnahen Lösungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und hat dazu beigetragen, dass die deutsche Wasserwirtschaft sich international einen technologischen Spitzenplatz erarbeiten konnte. Gleichzeitig können damit nachhaltige und langfristig technisch-wirtschaftlich sinnvolle Lösungen im Regelwerk festgeschrieben werden. Darüber hinaus wird der Staat von Aufgaben der Regelsetzung entlastet. 4

5 These 3 Innovationsmotor Benchmarking Gemeinsam mit den anderen Verbänden der Wasserwirtschaft (DVGW, DWA, ATT, DBVW und VKU) befürworten die IHK und der BGW ein freiwilliges und vertrauliches Benchmarking in einem standardisierten Rahmen. Beide empfehlen die Teilnahme an entsprechenden Projekten, um frei nach dem Motto vom Besten lernen, betriebsinterne Abläufe zu optimieren und Kostensenkungspotenziale zu erschliessen, ohne die Qualität der Leistung dabei zu beeinträchtigen. Unterstützt wird bei Bedarf das Zusammenführen von Ergebnissen, um der Öffentlichkeit aggregierte und anonymisierte Kennzahlen als Branchenüberblick zu Verfügung zu stellen. Jedes Unternehmen sollte seinen erreichten Stand für die Öffentlichkeitsarbeit verwenden können. Das Benchmarkingprojekt der Wasserversorgung in Thüringen wird außerordentlich begrüßt. Wurden doch erstmalig Qualität, Kundenservice und Preis miteinander verglichen. Für jedes teilnehmende Unternehmen konnten Verbesserungspotenziale abgeleitet werden, die den Kunden in der jeweiligen Region zugute kommen. In Thüringen beteiligen sich gegenwärtig 16 Wasserversorger an dem Projekt. IHK und BGW begrüßen die Teilnahme weiterer Unternehmen an einem solchen freiwilligen und vertraulichen Benchmarking mit der Zielsetzung, die Dienstleistung Wasser zu optimieren. Zwischenzeitlich haben sechs weitere Thüringer Wasserversorger ihre Bereitschaft zur Teilnahme erklärt. 5

6 These 4 Optimierung von Organisations- und Rechtsformen Es ist allgemein anerkannt, dass die Wasserver- und Abwasserentsorgung sich in vielem von der Energieversorgung und dem öffentlichen Nahverkehr unterscheiden. Eine europäische Rahmenrichtlinie zur Daseinvorsorge würde daher zu keiner Verbesserung des Rechtsrahmens führen. Die Europäische Kommission sollte stattdessen den Vollzug des bestehenden Gemeinschaftsrechts in allen Mitgliedsstaaten durchsetzen. In einem Europa der Nationen müssen neue Regelungen die herausragende Bedeutung der unterschiedlichen natürlichen Voraussetzungen für die Wasserwirtschaft und die Grundsätze der kommunalen Selbstverwaltung sowie der Subsidiarität achten. Gleichzeitig dürfen aber bei allen Unterschieden die Herausforderung der Globalisierung und der daraus sich entwickelnde Standortwettbewerb mit seinen Anforderungen an die Infrastruktur nicht übersehen werden. Um die Gestaltungsmöglichkeiten zu erweitern, sind in allen Bundesländern die notwendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen das Recht erhalten, die Aufgabe der Wasserver- und Abwasserentsorgung befreiend zu übertragen. Unterschiedliche Rahmenbedingungen führen zu ungleichen Voraussetzungen im Wettbewerb. Ziel ist die Chancengleichheit für jede wirtschaftliche Tätigkeit im Bereich der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung ungeachtet der Rechtsform, in der sie erbracht wird. Unterstützt wird der Grundsatz des europäischen Rechts zur Neutralität hinsichtlich der Eigentumsform und der Forderung nach einheitlichen hohen Qualitätsstandards. 6

7 These 5 Kooperationen Angesichts mancher Zersplitterung und Kleinteiligkeit sind Kooperationsanstrengungen wünschenswert. Freiwillige Kooperationen von Versorgern und Entsorgern mit Bündelung von Kompetenzen ermöglichen einen kostengünstigeren Betrieb von Netzen und Anlagen. Anzustreben sind solche Organisationsformen, die besonders geeignet sind, die Kooperationsbereitschaft und das dafür notwendige Leistungsangebot zu entwickeln. Dabei beflügelt eine stärkere unternehmerische Orientierung Innovationsgeschwindigkeiten mit dem Ziel einer größeren ökonomischen Effizienz. Synergien können durch die Zusammenführung von Trinkwasser und Abwasser in den Unternehmen erwachsen. Die Thüringer Struktur- und Finanzhilfen sollten diesen Prozess begleiten. Insbesondere die Zusammenführung der Ver- und Entsorgung würde durch die steuerliche Gleichbehandlung Trinkwasser/Abwasser erleichtert. Die vorhandene steuerliche Ungleichbehandlung der Abwasserdienstleistungen führt zu Wettbewerbsverzerrungen. Zur Reduzierung der Kosten und zur Erzielung von Synergien ist die steuerliche Gleichbehandlung von privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Unternehmen mit einem verminderten Umsatzsteuersatz von 7 % und die Einbeziehung der Abwasserentsorgung in den steuerlichen Verbund einzuführen. Wie bei der Trinkwasserversorgung sollten auch bei der Abwasserentsorgung privatrechtliche Vertragsverhältnisse zwischen Abwasserentsorger und Kunden möglich sein. Der BGW setzt sich ein für den Erlass einer AEBAbwasserV, die sich weitestgehend an der AVBWasserV orientiert. 7

8 These 6 Preise und Umwelt Die Anwendung einer modernen, den Grundsätzen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie entsprechenden Engeltkalkulation in der Wasserver- und Abwasserentsorgung ist in Deutschland im Gegensatz zu anderen EU-Mitgliedstaaten weitgehend Realität. Sie ist Voraussetzung für einen objektiven europaweiten Wasserpreisvergleich und eröffnet Möglichkeiten der kontinuierlichen Optimierung. Die Einbeziehung der Kosten für Substanzerhaltung und Refinanzierung der Anlagen, vor allem des Versorgungsnetzes, auf der einen und der Anforderungen der Kunden an eine moderne Infrastruktur auf der anderen Seite, sind Grundlage für eine nachhaltige Ver- und Entsorgung. Die IHK und der BGW fordern die Europäische Kommission auf, diese Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie in den Mitgliedstaaten konsequent durchzusetzen. Um den deutschen Ver- und Entsorgungsstandard EU-weit zum Maßstab werden zu lassen, unterstützen der BGW und die IHK die Bestrebungen der Europäischen Gemeinschaft zur Beurteilung der Qualität der Wasserver- und Abwasserentsorgung. Beim Vergleich der Wasserpreise in Europa müssen Qualität, Ver- und Entsorgungssicherheit, Ökologie, Kundenzufriedenheit und Nachhaltigkeit eine stärkere Berücksichtigung als bisher finden. Dies setzt allerdings ein hohes Maß an Objektivität und erweiterte Bewertungskriterien voraus. Die IHK und der BGW begrüßen die Entscheidung der Thüringer Landespolitik, zur Entlastung von Industrie, Gewerbe und Bürgern ein Wasserentnahmeentgelt nicht einzuführen. Denn Wassersteuern wie Wassercent oder Wasserentnahmeentgelte u.ä. widersprechen dem Verursacherprinzip. Der EG-Vertrag und die Wasserrahmenrichtlinie fordern die Anwendung dieses Prinzips. Auch die Abwasserabgabe hat ihre ursprüngliche Lenkungswirkung verloren und ist deshalb abzuschaffen, auch im Hinblick auf die hohen Verwaltungsaufwendungen und die Auswirkungen auf die Entgeltkalkulation. Die EU-Nitratrichtlinie und die deutsche Düngeverordnung haben bisher zu keiner flächendeckenden Reduzierung 8

9 des Nitratgehaltes geführt. Gemäß der Wasserrahmenrichtlinie müssen sich die Verschmutzer an den Kosten der Wasseraufbereitung beteiligen. Als Ultima Ratio ist die europaweite Einführung einer Dünge- und Pflanzenschutzmittelabgabe hierfür ein geeignetes, dem Verursacherprinzip entsprechendes Mittel. Bei Ausgleichszahlungen an Landwirte in Wasserschutzgebieten besteht teilweise ein Missverhältnis zwischen der Höhe des vom Kunden bezahlten Ausgleichs und der erzielten Gewässergüte. Die Höhe der Ausgleichsleistungen muss sich deutlicher an der nachhaltigen Verbesserung der Wassergüte orientieren. Mit dem Ausbau der Kläranlagen und der ökologischen Bewirtschaftung in den Wassergewinnungsgebieten, der Kooperation mit der Landwirtschaft und umfangreichen Messungen zur Wasserbeschaffenheit leisten die Wasserverund Abwasserentsorger in Deutschland einen im Vergleich zu anderen Sektoren und zu anderen europäischen Ländern überproportionalen Beitrag zu den Umwelt- und Ressourcenkosten. Dagegen ist die Finanzierung von Staatsaufgaben für den Gewässerschutz durch Wasserver- und Abwasserentsorgungsunternehmen generell zu überprüfen. Freiwilligen Kooperationsvereinbarungen zwischen Wasserversorgern und Landwirten sind wegen ihrer hohen Effizienz Vorrang zu geben. 9

10 These 7 Anschluss- und Benutzungszwang sowie Stadtumbau Wo es wirtschaftlich und technisch sinnvoll ist, sollten grundsätzlich auch alternative dezentrale Lösungen in Betracht gezogen werden können. Allerdings setzt dies eine kritische Prüfung der Konzepte nach wirtschaftlichen, technischen und ökologischen Kriterien voraus. Sollten Dritte Betreiber dieser Anlagen werden, müssen die Kommunen von ihrer Pflichtaufgabe der Wasserverund Abwasserentsorgung entbunden werden. Es kann nicht sein, dass die Allgemeinheit bei Scheitern solcher Projekte für die Folgekosten aufkommen muss. Falls Anlagen und Netze schon vorhanden sind, ist ihre Nutzung die sinnvollere Lösung. Im so genannten Stadtumbau sollten für die zukünftige Bevölkerungsentwicklung und die damit verbundenen Einflüsse auf die Infrastruktur die Belange der Ver- und Entsorgungswirtschaft stärker Berücksichtigung finden. 10

11 These 8 Umsetzung europäischer Vorgaben Eine vorsorgende Chemikalienpolitik auf europäischer Ebene entspricht der angestrebten Nachhaltigkeit der deutschen Wasserwirtschaft. Chemische Stoffe, die in die Umwelt gelangen, sind auf ihre Trinkwasserrelevanz zu prüfen und ggf. vom Markt zu nehmen. Zusätzliche Anforderungen an die Trinkwasseraufbereitung und die Abwasserbehandlung widersprechen nicht nur dem Verursacherprinzip, sondern verlagern auch die finanziellen Folgen ungerechtfertigt auf die Unternehmen und Bürger. IHK und der BGW befürworten eine Kreislaufwirtschaft bei der Verwertung des bei der Abwasserbehandlung anfallenden Klärschlamms. Neue Regelungen dürfen nur im Kontext der Novellierung der EU-Klärschlammrichtlinie vorgenommen werden. Bei der Umsetzung europäischer Vorgaben und konkret der Wasserrahmenrichtlinie muss, wie im Koalitionsvertrag der Bundesregierung festgelegt, das 1:1-Prinzip gelten. Nationale Alleingänge kommen in der Regel den Unternehmen und Bürgern teurer zu stehen. 11

12 IHK Erfurt Industrie- und Handelskammer Erfurt Arnstädter Str Erfurt Telefon: 03 61/ Fax: 03 61/ BGW Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e.v. Landesgruppe Ost Sachsenallee Kesselsdorf Telefon: /702-0 Fax: /

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