Ordnung KBC-Prepaid-Karte

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1 Ordnung KBC-Prepaid-Karte Registriert in Brüssel am 24. Mai 2013 mit Wirkung vom 17. Juni Diese Ausgabe hat 8 Seiten. 1 Einleitung 2 Begriffsbestimmung 3 Die Karte 4 Laden der Karte 5 Geheimzahl 6 Nutzung der Karte 7 MasterCard-Sammelabrechnung und Beschwerden 8 Kosten, Gültigkeit und Erneuerung 9 Pflichten des Karteninhabers 10 Risikoregelung 11 Beweisvereinbarung 12 Pflichten des Herausgebers 13 Rückerstattung von Zahlungstransaktionen, die von einem oder über einen Begünstigten initiiert wurden 14 Entladen der Karte 15 Auflösung des verknüpften Kontos 16 Rückgabe der Karte 17 Ableben des Karteninhabers oder des Ehepartners 18 Datenverarbeitung 19 Beendung und Änderung des Vertrags 20 Rechtsmittel Sitz der Gesellschaft: KBC Bank AG Havenlaan Brüssel Belgien AA1211D V /- MwSt. BE RJP Brüssel FSMA A P.1/8 Ein Unternehmen des KBC-Konzerns

2 Ordnung KBC-Prepaid-Karte 1 Einleitung Diese Ordnung regelt die besonderen Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten, die die Verwendung der Karte sowohl für den Antragsteller als auch für den Inhaber der Karte, die Bank und die Gesellschaft mit sich bringen. Diese Ordnung ist eine Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank. Zusammen mit der Mitteilung der Tarife nach Artikel I.32 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank bilden sie den Rahmenvertrag. Als ausdrückliche Anerkennung dieser Ordnung gilt die Unterzeichnung, eventuell mit elektronischer Unterschrift: entweder des Antrags, der Empfangsbescheinigung oder der Karte, wenn der Antragsteller ebenfalls der Inhaber der Karte ist; entweder des Antrags oder der Empfangsbescheinigung durch den Karteninhaber und der Karte durch den Karteninhaber, wenn es sich beim Antragsteller und Inhaber der Karte nicht um dieselbe Person handelt. Während der Vertragsdauer sind der Antragsteller und der Inhaber der Karte jederzeit berechtigt, die Bereitstellung dieser Ordnung auf Papier oder auf einem sonstigen dauerhaften Träger zu verlangen. 2 Begriffsbestimmung Art. 1 Bei der Anwendung in dieser Ordnung ist zu verstehen unter Bank/Herausgeber: KBC Bank AG mit Sitz in Havenlaan 2, 1080 Brüssel; MwSt. BE , RJP Brüssel,FSMA A; Card Stop: Meldestelle, die von der Gesellschaft zur Mitteilung des Verlusts und Diebstahls der Karte verwaltet wird; verknüpftes Konto: das Konto, von dem die Beträge abgebucht werden, die nicht vom Guthaben abgebucht werden können; Karte: KBC-Prepaid-Karte; Kartenantragsteller: eine natürliche Person, die über das Antragsverfahren die Karte für sich oder für eine andere Person beantragt; Karteninhaber: eine natürliche Person, der die Karte ausgeliefert wurde und die die Karte benutzt; dies ist der Kartenantragsteller, wenn dieser die Karte für sich beantragt hat bzw. jede andere natürliche Person, für die der Kartenantragsteller die Karte beantragt hat; KBC-Kartenleser: ein Gerät (Unconnected Card Reader), in das der Karteninhaber seine Karte einführt und die zur Karte gehörende Geheimzahl eingibt. Der KBC-Kartenleser berechnet dann eine neue Geheimzahl, mit der der Karteninhaber sich identifizieren und Aufträge unterzeichnen kann. Gesellschaft: Atos Worldline NV mit Sitz in Haachtsesteenweg 1442, 1130 Brüssel. 3 Die Karte Art. 2 Die Karte ist ein im Voraus bezahltes und wiederaufladbares elektronisches Zahlungsmittel. Die Karte wird vom Kartenantragsteller selbst (in der Eigenschaft als Kartenantragsteller und Karteninhaber) oder von einem Karteninhaber verwendet. Das Kartenguthaben gilt als elektronisches Geld im Sinne des Gesetzes vom 10. Dezember 2009 über die Zahlungsdienstleistungen. Inhaber des elektronischen Geldes ist der Karteninhaber. Die Karte wird, je nach Wunsch des Kartenantragstellers oder des Karteninhabers, in der Bankfiliale des Karteninhabers bereitgestellt oder per Post an die zuletzt vom Karteninhaber angegebene Adresse gesandt. Aus Sicherheitsgründen muss der Karteninhaber die Karte bei der Entgegennahme sofort mit einem Kugelschreiber unterschreiben. Art. 3 Auf Bitte des Kartenantragstellers kann die Bank Zusatzkarten an einen oder mehrere Karteninhaber ausgeben, die vom Kartenantragsteller benannt werden und von ihm die Erlaubnis erhalten, die Karte zu benutzen. 4 Laden der Karte Art. 4 Die Karte kann vom Kartenantragsteller oder vom Karteninhaber oder von einer Drittperson auf folgende Weise aufgeladen und wiederaufgeladen werden: eine inländische oder internationale Überweisung: Die Überweisung muss auf das Konto der Bank erfolgen, wobei die zwölf (12) Ziffern, die unter anderem auf der Rückseite der Karte stehen. als strukturierte Mitteilung anzugeben sind. eine elektronische Zahlung über KBC-Online oder KBC Mobile Banking. Die Karte kann für einen Betrag von bis zu fünftausend (5000) Euro aufgeladen werden. Pro Ladevorgang kann ein Betrag bis zu tausendzweihundertfünfzig (1250) Euro aufgeladen werden. Wenn eine Überweisung ohne Angabe der strukturierten Mitteilung vorgenommen wird, wird die Karte nicht aufgeladen. Die Bank wird den aufzuladenden Betrag wieder auf das Konto überweisen, von dem aus die betreffende Überweisung vorgenommen wurde. Wenn eine Überweisung vorgenommen wird, bei der das Karten-Höchstguthaben von fünftausend (5000) Euro oder der Höchstbetrag von tausendzweihundertfünfzig (1250) Euro pro Ladevorgang überschritten wird, wird die Karte nicht aufgeladen. Die Bank wird den aufzuladenden Betrag wieder auf das Konto überweisen, von dem aus die betreffende Überweisung vorgenommen wurde. Die Karte kann nicht per Bareinzahlung aufgeladen werden. 5 Geheimzahl Art. 5 Mit der Karte ist eine Geheimzahl verbunden. Diese Geheimzahl wird, je nach Wunsch des Karteninhabers, entweder per SMS an eine vom Karteninhaber mitgeteilte Mobiltelefonnummer, per Post oder über einen vom Karteninhaber frei gewählten Bankautomaten unmittelbar nach Abgabe der Karte in der Bankfiliale übermittelt. Wenn die Geheimzahl per SMS versandt wird, muss der Karteninhaber diese Mitteilung so schnell wie möglich löschen. Die Geheimzahl ist streng persönlich und nicht übertragbar. Wenn der Kunde selbst eine Geheimzahl wählt oder seine Geheimzahl ändert, darf er keine Geheimzahl wählen, die von Dritten leicht ermittelt werden kann (z. B. sein Geburtsdatum, 1234, ). Sowohl bei der Anfertigung als auch bei jeder Verwendung der Karte bleibt der geheime Charakter der Geheimzahl gewährleistet. 6 Nutzung der Karte Art. 6 Der Karteninhaber kann mit seiner Karte die unten aufgeführten Transaktionen abwickeln. Die Karte darf nicht zu anderen Zwecken benutzt werden. Er stimmt den Zahlungstransaktionen auf die unten beschriebene Weise zu. Einmal erteilt, kann der Karteninhaber die Zustimmung AA1211D V /- P. 2/8 Ordnung KBC-Prepaid-Karte

3 nicht mehr widerrufen. Es gibt kein monatliches Ausgabenlimit. Wenn eine Zahlungstransaktion nicht abgewickelt werden kann, wird dem Karteninhaber dies über den Automaten, das Terminal oder die Anwendung mitgeteilt, wo die Transaktion erfolgt. Dafür können Kosten berechnet werden. Nur Transaktionen, bei denen das vorhandene Kartenguthaben sofort online und in Echtzeit geprüft und erfasst werden kann, sind möglich. Der Karteninhaber kann selbst bestimmen, in welchen Ländern er mit seiner Karte Geld abheben will und bei Händlern zahlen kann (alle Länder, alle Länder mit Ausnahme der Vereinigten Staaten, nur Europa). Er kann das über KBC-Online und KBC-Online for Business selbst bestimmen. Der Karteninhaber kann sich dazu außerdem mit einer KBC-Bankfiliale oder unter Nummer 03/ mit dem KBC-Telecenter in Verbindung setzen. Für weitere Informationen kann er besuchen oder das KBC-Telecenter anrufen. Wenn der Karteninhaber insoweit nichts unternommen hat, kann er seine Karte außer in den Vereinigten Staaten überall weltweit benutzen. Wenn eine Karte in allen Ländern außerhalb der Vereinigten Staaten benutzbar ist, kann der Karteninhaber aufgrund der Geheimzahl dennoch Transaktionen in den Vereinigten Staaten vornehmen. Transaktionen mit Unterschrift sind nicht möglich. Art. 7 Der Karteninhaber kann mit der Karte Waren oder Dienstleistungen bezahlen, die er bei Vertragsunternehmen gekauft hat, die dem MasterCard-Netz angeschlossen sind. Dabei muss der Karteninhaber das Kartenguthaben berücksichtigen. Gemäß Art. 6 ist das im In- und Ausland möglich. Art. 8 Der Karteninhaber kann auf Vorlage seiner Karte und durch Unterzeichnung eines Verkaufsbelegs bei bestimmten Bankfilialen im Ausland, die mit dem MasterCard- Logo gekennzeichnet sind, Bargeld abheben, wobei der Karteninhaber das Kartenguthaben berücksichtigen muss. Gemäß Art. 6 ist das im Ausland möglich. Art. 9 Mit der Karte und der Geheimzahl kann der Karteninhaber an bestimmten Geldautomaten im In- und Ausland, die mit dem MasterCard-Logo gekennzeichnet sind, Bargeld abheben. Diese Geldabhebungen sind auf sechshundertzwanzig (620) Euro in vier (4) Tagen begrenzt, wobei der Karteninhaber jedoch das Kartenguthaben berücksichtigen muss. Gemäß Art. 6 ist das im In- und Ausland möglich. Art. 10 Mit der Unterzeichnung des Verkaufsbelegs oder der Vorlage der Karte beim Vertragsunternehmen und/oder der elektronischen Identifizierung seiner Karte, gegebenenfalls zusammen mit der Verwendung der Geheimzahl, erteilt der Karteninhaber der Bank den unwiderruflichen Auftrag, dem Vertragsunternehmen die Einkäufe zu bezahlen oder dem Finanzinstitut die Geldabhebungen zu vergüten, und dies vorbehaltlich der Bestimmungen in Art. 21. Für die Verwaltung und Ausführung dieser Kartentransaktionen nimmt die Bank die Gesellschaft in Anspruch. Art. 11 Der Karteninhaber kann mit seiner Karte und dem KBC-Kartenleser Zahlungen sicher abwickeln, um Waren und Dienstleistungen zu bezahlen, die übers Internet erworben wurden von Händlern, die Zahlungen über den MasterCard-Zahlknopf akzeptieren. Der Karteninhaber muss seinen Kartenleser entsprechend den Bestimmungen dieser Ordnung und insbesondere unter Berücksichtigung der Artikel 20 und 21 sicher aufbewahren und benutzen. Die Bank kann für den Kartenleser einen Preis berechnen, der in der Preisliste der Bank angegeben wird. Der Karteninhaber kann auch durch einmalige Angabe seiner Kartennummer und des Verfalldatums der Karte eine Reihe von Waren und Dienstleistungen (z. B. Abonnements) bezahlen. Im letzteren Fall ist der Karteninhaber gehalten, diese Zahlungen selbst bei den Händlern zu beenden, sobald der betreffende Vertrag beendet oder seine Karte gesperrt, vernichtet oder an die Bank zurückgegeben wird. Der Karteninhaber verpflichtet sich, diesen Zahlungsmodus nur bei Vertragsunternehmen zu verwenden, die ihm wohlbekannt sind. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Art. 21 gilt der vom Vertragsunternehmen ausgefüllte Verkaufsbeleg als Vermutung eines vom Karteninhaber der Bank erteilten Auftrags zur Bezahlung des Vertragsunternehmens. Art.12 Der Karteninhaber muss dafür sorgen, dass das Kartenguthaben und das im Art. 9 bestimmte Limit für Geldabhebungen nicht überschritten werden. Wenn das aufgeladene Guthaben oder das im Art. 9 bestimmte Limit überschritten wird, werden die Transaktionen oder Geldabhebungen nicht ausgeführt. Die Bank kann die Aufladelimits und das Limit für Geldabhebungen gemäß Art. 33 nach vorheriger Bekanntgabe ändern. Die Bank kann jedoch die Limits jederzeit mit sofortiger Wirkung anpassen, wenn der Karteninhaber seinen Verpflichtungen aus dem Rahmenvertrag nicht nachkommt. Wenn die Karte ausnahmsweise einen Sollstand aufweist, wird dieser über das verknüpfte Konto innerhalb von vierzehn (14) Tagen bereinigt. Art. 13 Gesellschaft und Bank können keinesfalls haftbar gemacht werden, wenn ein Handelsbetrieb die Karte nicht akzeptiert. Alle möglichen Streitigkeiten, die zwischen dem Karteninhaber und dem Vertragsunternehmen entstehen, sind ausschließlich zwischen diesen beiden zu schlichten und entbinden den Karteninhaber in keiner Weise von seiner Zahlungspflicht. 7 MasterCard-Sammelabrechnung und Beschwerden Art. 14 Die Gesellschaft sendet monatlich für die Rechnung der Bank eine MasterCard-Sammelabrechnung an den Karteninhaber, es sei denn, der Kartenantragsteller oder der Karteninhaber haben anders entschieden. Die mit der Karte abgewickelten Transaktionen werden auf der MasterCard-Sammelabrechnung aufgeführt. Streitfälle in Bezug auf zu Unrecht oder verkehrt abgerechnete Beträge werden für den Herausgeber von der Gesellschaft bearbeitet, und zwar nach von Letzterer zu bestimmenden Regeln und Verfahren. Jede Anfechtung einer Transaktion auf der Sammelabrechnung, die nicht korrekt erfasst oder gebucht wurde, ist der Gesellschaft unverzüglich, spätestens aber innerhalb von dreizehn Monaten nach der Abbuchung, schriftlich unter der in Art. 1 genannten Adresse mitzuteilen, damit die Bank nachweisen kann, dass die Transaktion genehmigt, richtig erfasst und gebucht und nicht durch eine technische Störung oder einen sonstigen Mangel beeinflusst wurde. Im Fall einer nicht genehmigten Zahlungstransaktion wird die Bank, nachdem sie geprüft hat, ob kein Betrug seitens des Karteninhabers vorliegt, dem Karteninhaber den Betrag der nicht genehmigten Zahlungstransaktion sofort zurückzahlen und ggf. den Zustand des um diesen Betrag belasteten Kartenguthabens wiederherstellen, als hätte die nicht genehmigte Zahlungstransaktion nicht stattgefunden, ggf. zuzüglich der AA1211D V /- P. 3/8 Ordnung KBC-Prepaid-Karte

4 Zinsen für diesen Betrag. Die etwaigen weiteren finanziellen Aufwendungen, insbesondere die dem Inhaber wegen der Ermittlung des zu ersetzenden Schadens getragenen Kosten, wird die Bank ebenfalls vergüten. Dieser Nachweis wird entsprechend Art. 22 erbracht. Danach wird die Sammelabrechnung und der darin genannte Saldo unwiderruflich als vollständig akzeptiert betrachtet. Art. 15 Die Sammelabrechnung umfasst folgende Angaben: Die Kartennummer, die Aufladevorgänge der Karte, die mit der Karte vorgenommenen Transaktionen, eventuelle Entladungen der Karte und der Gesamtbetrag der Sammelabrechnung. Je Aufladevorgang, Transaktion und Entladung sind folgende Angaben aufgeführt: das Transaktionsdatum (Datum, an dem die Transaktion erfolgt ist), das Verrechnungsdatum (Datum, an dem die Transaktion auf dem internen Konto verarbeitet wurde), eine Beschreibung der Transaktion, der Transaktionsbetrag mit Angabe der ursprünglichen Währungseinheit, die eventuelle Umrechnung in Euro und die berechneten Transaktionskosten. Die Wechselkursmarge wird im Wechselkurs verrechnet und wird nicht gesondert wiedergegeben. Die Sammelabrechnung wird am 13. Kalendertag jedes Monats abgeschlossen. Aus Sicherheitsgründen wird die Kartennummer auf der Sammelabrechnung verkürzt wiedergegeben. Es werden die ersten sechs und die letzten vier Ziffern der Kartennummer gezeigt. Die übrigen Zahlen werden durch den Großbuchstaben X ersetzt. Auch auf Antrags- und Schalterformularen, am KBC-Matic, in KBC-Online (for Business) und anderer von der Bank ausgehender Kommunikation wird die Kartennummer auf dieselbe verkürzte Weise dargestellt. 8 Kosten, Gültigkeit und Erneuerung Art. 16 Die Karte bleibt bis zum letzten Tag des Verfallmonats, der auf ihr angegeben ist, gültig. Der Kartenantragsteller zahlt jährlich für die Karte und die damit verknüpften Dienstleistungen eine Gebühr, die, wenn nicht anders aufgeführt, jährlich zu Beginn des Jahres durch Abbuchung von einem vom Kontoinhaber angegebenen Konto bezahlt wird. Bei Beantragung der Karte im Lauf des Kalenderjahres wird die Jahresgebühr anteilig berechnet. Der Kartenantragsteller muss für bestimmte Dienstleistungen jeweils je Transaktion eine Gebühr zahlen. Die Gebühren werden nach den in der Preisliste aufgeführten, geltenden Preisen berechnet. Der Kartenantragsteller kann diese Gebührensätze auch in allen Filialen der Bank zur Kenntnis nehmen. Art. 17 Die Transaktionen in an der Brüsseler Börse notierten Fremdwährungen werden zu einem Kurs, den die Gesellschaft unter Zugrundelegung des Richtkurses der Europäischen Zentralbank am Tag des Eingangs des Belegs dieser Transaktionen bestimmt, in die Währung des Kontos umgerechnet. Die Transaktionen in nicht an der Brüsseler Börse notierten Fremdwährungen werden zu einem Kurs, den die Gesellschaft von den internationalen Gesellschaften am Tag des Eingangs des Belegs dieser Transaktionen erhält, in die Währung des Kontos umgerechnet. Für die Länder, die nicht Teil der Europäischen Währungsunion sind, wird dieser Kurs um eine in der Preisliste erwähnte Marge erhöht. Dies gilt sowohl für Geldabhebungen an ausländischen Geldautomaten oder bei Banken als auch für Zahlungen bei ausländischen Vertragsunternehmen und im Internet. Die Wechselkurse schwanken und können sich zwischen dem Zeitpunkt der Transaktion und der Belastung des Kartenguthabens ändern. Art. 18 Bei Beendung des Rahmenvertrags kann der Kartenantragsteller Anspruch auf eine anteilige Erstattung der bereits im Voraus zu bestimmten Zeitpunkten gezahlten Gebühren erheben. Sie werden anteilig zum Monat nach dem Datum der Beendigung erstattet. Art. 19 Die Karte wird vor dem Verfalldatum erneuert. In diesem Augenblick wird dem Karteninhaber eine neue Karte zur Verfügung gestellt werden, entweder per Post oder über die Bankfilialen sofern nicht er oder der Kartenantragsteller die Bank vor der Fälligkeit des Jahresbeitrags schriftlich davon in Kenntnis setzt, dass er auf die Karte verzichtet und die Karte abgibt, oder wenn die Bank die Erneuerung ablehnt. Die neue Karte unterliegt ebenfalls den Bestimmungen des Rahmenvertrags. Der Karteninhaber verpflichtet sich, die alte Karte bei Erhalt der neuen sofort zu vernichten. 9 Pflichten des Karteninhabers Art. 20 Da die sichere Funktionsweise des MasterCard- Netzes erfordert, dass die Karte nur von einem rechtmäßigen Karteninhaber benutzt wird, verpflichtet sich der Karteninhaber zu Folgendem: die Karte gemäß den Bedingungen dieses Rahmenvertrags zu verwenden die Karte sorgfältig aufzubewahren und insbesondere den geheimen Charakter seiner persönlichen Geheimzahl zu wahren, indem er sie niemandem mitteilt und indem er sie weder auf der Karte selbst noch auf irgend einem anderen Dokument, das zusammen mit der Karte aufbewahrt wird, in einer erkennbaren Form zu notiert; der Karteninhaber darf die Karte nie unbeaufsichtigt (etwa Arbeitsplatz, Hotel, Fahrzeug auch wenn dieses abgeschlossen ist oder in faktisch der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen) hinterlassen; der Karteninhaber darf niemals eigenmächtig die Karte Dritten (einschließlich Ehegatten, Familienmitgliedern und Freunden) übertragen oder diese sie gebrauchen lassen; bei Bezahlung mit seiner Karte bei einem Händler muss der Karteninhaber dafür sorgen, dass die Karte stets unter seiner Aufsicht verwendet wird eine sichere Geheimzahl zu wählen, die nicht von Dritten auf einfache Weise ermittelt werden kann die Karte nur in genügend sicheren Umständen zu benutzen, wobei unter anderem der geheime Charakter der Geheimzahl gewahrt wird die Karte nicht zu knicken, in die Nähe eines Magnetfelds kommen zu lassen, sie nicht extremen physischen Umständen auszusetzen oder auf eine andere Weise zu beschädigen seine Karte nur zu gesetzlich zulässigen Zwecken zu verwenden seine Karte nie zum Glückspiel im Internet zu verwenden das Kartenguthaben nicht zu überschreiten Diebstahl, Verlust, Fälschung oder jedes andere Risiko eines Missbrauchs seiner Karte, zum Beispiel den Verlust des geheimen Charakters der persönlichen Geheimzahl, der Gesellschaft sofort mitzuteilen, sodass besagte Gesellschaft die vorgeschriebenen Maßnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs ergreifen kann. Der Karteninhaber kann Card Stop zur Meldung von Verlust, Diebstahl oder sonstigem Risiko eines Missbrauchs seiner Karte an allen Tagen der Woche einschließlich Wochenendtagen sowohl nachts als auch tagsüber telefonisch unter der Nummer erreichen. Diese AA1211D V /- P. 4/8 Ordnung KBC-Prepaid-Karte

5 telefonische Mitteilung muss innerhalb von drei Tagen per Einschreiben, Telefax, Telex oder Telegramm an die Adresse von Atos Worldline NV und der Bank bestätigt werden. Diese Mitteilung bei Card Stop muss auch jedes Mal dann umgehend erfolgen, wenn die Karte an einem Geldautomaten oder an einem Terminal eingezogen wird. der Gesellschaft alle ihm bekannten Informationen über die Umstände des Diebstahls oder Verlusts mitzuteilen und die Gesellschaft bei ihrer Untersuchung zu unterstützen. Darüber hinaus muss der Karteninhaber den Verlust oder Diebstahl seiner Karte innerhalb von 24 Stunden bei der örtlichen Polizei anzeigen. sofort die Geheimzahl zu ändern, wenn deren geheimer Charakter verloren gegangen ist eine Geheimzahl zu wählen, die nicht von Dritten auf einfache Weise ermittelt werden kann die Gesellschaft und/oder die Bank sofort von jeder Belastung des Kartenguthabens infolge unrechtmäßig vorgenommener Transaktionen sowie von jedem Fehler oder jeder Unregelmäßigkeit bei der Führung dieses Kontos zu unterrichten die nötigen Maßnahmen zur Erfüllung seiner Pflichten zu treffen. 10 Risikoregelung Art. 21 Die Bank trägt die Risiken für jede Versendung der Karte oder jedes Mittels an den Karteninhaber, das die Kartenverwendung ermöglicht. Der Karteninhaber haftet von der Auslieferung der Karte an für alle Schuldforderungen, die durch die Verwendung der Karte entstehen, unter Vorbehalt folgender Bestimmungen. Bei Verlust oder Diebstahl der Karte, oder bei unrechtmäßiger Benutzung des Zahlungsinstruments, wenn der Karteninhaber es versäumt hat, die Sicherheit der personalisierten Sicherheitsmerkmale zu gewährleisten, trägt der Karteninhaber das Risiko der unrechtmäßigen Nutzung bis zur Meldung gemäß Artikel 20. Das Risiko zulasten des Karteninhabers ist jedoch auf 150 Euro je Schadensfall begrenzt. Als Schadensfall gilt jeder Verlust infolge missbräuchlicher Verwendung der verlorenen oder entwendeten Karte. Besagte Risikobegrenzung gilt nicht, wenn Betrug, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Karteninhabers vorliegen. Der Richter urteilt in letzter Instanz darüber, ob unter den gegebenen Umständen grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ohne dass er dabei durch die Qualifizierung der Bank gebunden ist. Der Karteninhaber muss sich dessen bewusst sein, dass er die Karte auf eine sichere und vorsichtige Weise verwahren und benutzen muss. Dies wird in Artikel 20 näher erläutert. Bei Verstoß gegen diese Vorschriften kann die Karte missbraucht werden. Die Bank warnt den Karteninhaber, dass unter anderem folgende Handlungsweisen Schadensfälle, für die er haftbar gemacht werden kann, mit herbeiführen können: dass der Karteninhaber seine Pflichten nicht erfüllt oder die Sicherheitsvorschriften verletzt, zum Beispiel durch das gemeinsame Aufbewahren der Karte und der Geheimzahl in erkennbarer Form, das Mitteilen der Geheimzahl an Dritte, darunter Ehegatte, Familienmitglieder oder Freunde; das Zulassen der Verwendung der Karte durch Dritte außerhalb der unter Artikel 2 aufgeführten Fälle; die Verwendung der Karte unter unsicheren Umständen, das unbeaufsichtigte Liegenlassen der Karte (etwa am Arbeitsplatz, in einem Hotel, in einem Fahrzeug (sogar wenn dieses abgeschlossen ist) oder in öffentlich zugänglichen Räumen (z. B. ein Krankenhaus), die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen durch den Kartenantragsteller oder den Karteninhaber, die nicht rechtzeitige Verständigung der Gesellschaft bei Verlust oder Diebstahl der Karte, bei der Buchung jeder Transaktion, für die der Karteninhaber keine Zustimmung erteilt hat oder bei der Feststellung eines Fehlers oder einer Unregelmäßigkeit in der Sammelabrechnung, die nicht sofortige Veranlassung der Sperrung der Karte nach deren Einzug an einem Geldautomaten bzw. Zahlungsterminal oder in den anderen in Artikel 20 benannten Fällen. Der Karteninhaber trägt kein Risiko für eventuelle Schäden, die auf Verlust, Diebstahl oder Missbrauch der Karte zurückzuführen und nach der in Art. 20. vorgeschriebenen Meldung entstanden sind, außer wenn Betrug seitens der Kreditnehmer vorliegt. In Abweichung von dieser Regelung und vorbehaltlich Betrugs oder Vorsatzes seitens des Karteninhabers haftet der Karteninhaber nicht: wenn die Transaktion ohne physische Vorlage der Karte und ohne elektronische Identifikation erfolgte. Die alleinige Benutzung einer Geheimzahl oder eines anderen ähnlichen Identitätsnachweises reicht nicht, eine Haftung des Karteninhabers entstehen zu lassen. wenn die Karte von Dritten nachgemacht oder zu Unrecht benutzt wurde, sofern der Karteninhaber im Besitz der Karte war. Weder die Bank noch die Gesellschaft, noch die Institutionen, die die ausländischen Systeme verwalten, übernehmen die Haftung, wenn die Terminals und Apparate oder bestimmte Verwendungsmöglichkeiten der Karte wegen Wartungsarbeiten, Defekten oder höherer Gewalt vorübergehend nicht verfügbar sind. Die Bank haftet im Falle einer Nichtausführung oder mangelhaften Ausführung der Transaktionen mit der Karte, sofern die Transaktionen bereits an innerhalb des Master- Card-Netzes anerkannten Terminals oder Apparaten eingeleitet wurden, es sei denn, der Karteninhaber hat seine Pflichten nicht erfüllt. 11 Beweisvereinbarung Art. 22 Alle relevanten Daten einer Transaktion werden registriert. Für manche Transaktionen wird dem Karteninhaber ein Dokument in der Form eines Belegs übergeben. Das vom Geldautomaten oder vom POS-Terminal ausgegebene Dokument (Beleg) wird dem Karteninhaber zur Information oder zur Kontrolle zur Verfügung gestellt. Der Karteninhaber und die Bank akzeptieren jeweils für den sie betreffenden Bereich, dass der Datenträger, auf dem alle Angaben zu den Transaktionen erfasst sind, ein verbindliches und ausreichendes Beweismittel für die korrekte Erfassung und Buchung der Transaktion ist und nicht durch eine technische Störung oder einen sonstigen Defekt beeinflusst wurde. Der Karteninhaber kann den Gegenbeweis mit allen Beweismitteln erbringen. 12 Pflichten des Herausgebers Art. 23 Der Herausgeber verpflichtet sich: dem Karteninhaber nicht unaufgefordert eine Karte zu besorgen, außer zum Austausch der bestehenden Karte gemäß Art. 19 während einer Zeit von mindestens 5 Jahren ab Ausführung der Transaktionen eine interne Aufzeichnung der Transaktionen zu archivieren dem Karteninhaber die erforderlichen Mittel bereitzustellen, um die in Art. 20 vorgesehene Mitteilung jederzeit vorzunehmen und dem Karteninhaber ein Identifizierungsmittel zu geben, anhand dessen er die Bekanntgabe nachweisen kann AA1211D V /- P. 5/8 Ordnung KBC-Prepaid-Karte

6 jede weitere Verwendung der Karte - sofern technisch möglich - zu verhindern, sobald der Karteninhaber den Verlust, Diebstahl oder Missbrauch gemeldet hat den Karteninhaber regelmäßig über die zu ergreifenden Vorsorgemaßnahmen zu informieren, um jede unrechtmäßige Verwendung der Karte zu verhindern dafür zu sorgen, dass die Geheimzahl für andere Parteien nicht zugänglich ist. Wenn ein Zahlungsauftrag vom Karteninhaber ausgelöst wurde, haftet die Bank unbeschadet der Anwendung der Artikel 34, 49 2 und 3, sowie 54 des Gesetzes vom 10. Dezember 2009 über die Zahlungsdienstleistungen, gegenüber dem Karteninhaber für die richtige Ausführung der Zahlungstransaktion, sofern die Bank des Zahlungsempfängers den Betrag der Transaktion nicht erhalten hat. Wenn die Bank aufgrund dieser Bestimmung haftet, wird sie umgehend den Betrag der Zahlungstransaktion zugunsten des Empfängers bereitstellen und, sofern zutreffend, den entsprechenden Betrag dem Konto des Zahlungsempfängers gutschreiben. Die Bank haftet auch für die Kosten, für die der Kartenantragsteller / Karteninhaber verantwortlich ist, für die Zinsen, die ihm wegen Nichtausführung oder mangelhafter Ausführung der Zahlungstransaktion in Rechnung gestellt werden und für die weiteren Vergütungen für eventuelle weitere finanzielle Folgen. 13 Rückerstattung von Zahlungstransaktionen, die von einem oder über einen Begünstigten initiiert wurden Art. 24 Die Bank wird eine erlaubte Zahlungstransaktion, die von einem oder über einen Zahlungsempfänger initiiert wurde und die bereits ausgeführt ist, unter folgenden Bedingungen dem Karteninhaber zurückerstatten: bei Genehmigung der Transaktion wurde der genaue Betrag nicht spezifiziert und der Betrag der Zahlungstransaktion liegt höher, als es der Karteninhaber aufgrund seines bisherigen Zahlungsverhaltens, der Bedingungen seines Rahmenvertrags und relevanter Aspekte des Geschäfts vernünftigerweise erwarten konnte. Der Karteninhaber wird auf Verlangen der Bank die faktischen Elemente zu diesen Bedingungen mitteilen. Die Rückerstattung besteht aus dem vollständigen Betrag der ausgeführten Zahlungstransaktion. Auf Gründe bezüglich eines Währungswechsels kann man sich nicht berufen, sofern der vereinbarte Referenzwechselkurs angewendet wurde. Der Karteninhaber kann die Bank innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Belastung des Kartenguthabens zu dieser Rückzahlung auffordern. Innerhalb von zehn Tagen wird die Bank dann den vollständigen Betrag zurückzahlen oder begründen, warum sie eine Rückzahlung ablehnt. 14 Entladen der Karte Art. 25 Der Karteninhaber kann von der Bank jederzeit die vollständige oder teilweise Rückzahlung des Kartenguthabens verlangen. Die Rückzahlung erfolgt auf ein vom Karteninhaber angegebenes belgisches Giro- oder Sparkonto. Die Bitte um Rückzahlung kann nur über eine Filiale der Bank eingereicht werden. Die Rückzahlung erfolgt am Bankgeschäftstag nach dem Bankgeschäftstag, an dem der Antrag auf Rückzahlung gestellt wurde. Bei einer vollständigen Entladung wird das zum Zeitpunkt der Verarbeitung vorhandene Kartenguthaben auf das angegebene Konto überwiesen. Bei einer Teilentladung wird der beantragte Betrag auf das angegebene Konto überwiesen, vorausgesetzt, zum Zeitpunkt der Verarbeitung ist das entsprechende Kartenguthaben vorhanden. Wenn der beantragte Betrag größer ist als das zum Zeitpunkt der Bearbeitung vorhandene Kartenguthaben, wird die Entladung verweigert. 15 Auflösung des verknüpften Kontos Art. 26 Wenn das verknüpfte Konto aufgelöst wird, muss der Kartenantragsteller entscheiden zwischen: Verknüpfung der Karte mit einem anderen Konto des Kontoinhabers Beendung des Kartenvertrags. Wenn der Kartenvertrag beendet wird und der Kartenantragsteller nicht der Karteninhaber ist, muss der Kartenantragsteller den Karteninhaber über die Beendung in Kenntnis setzen. In Übereinstimmung mit Art. 25 muss der Karteninhaber spätestens am Ende des laufenden Kalenderjahrs die vollständige Entladung der Karte beantragen 16 Rückgabe der Karte Art. 27 Die Bank bleibt Eigentümerin der von ihr ausgegebenen Karten. Der Kontoinhaber und der Karteninhaber verpflichten sich, der Bank umgehend die Karte(n) zurückzugeben: wenn das verknüpfte Konto gesperrt oder endgültig aufgelöst wird, aus welchen Gründen auch immer wenn die Bank aus berechtigten Gründen dazu auffordert. Die Weiterbenutzung der Karte nach Aufforderung zur Rückgabe wird als Straftat betrachtet. Der Kartenantragsteller verpflichtet sich, die an einen Karteninhaber abgegebene Karte zurückzugeben bzw. deren Rückgabe zu veranlassen, wenn die Bank ihn dazu auffordert. Der Kartenantragsteller haftet für alle Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Karteninhaber seine Karte nicht zurückgegeben hat. Außerdem ist er zur Rückzahlung aller Beträge, die sich auf mit einer zurückgegebenen Karte vor ihrer Rückgabe ausgeführte Transaktionen beziehen, gehalten. Die Bank behält es sich vor, die Karte sperren oder durch einen Bankautomaten oder in einer Verkaufsstelle einbehalten zu lassen, wenn objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Karte, mit einem Vermuten unzulässiger oder betrügerischer Nutzung der Karte dies rechtfertigen, unter anderem in folgenden Fällen: Nach dreimaliger Eingabe einer falschen Geheimzahl. Die Karte weist einen Defekt auf. Die Karte wird im Geldautomaten oder Verkaufsstellenterminal zurückgelassen. Die Karte wurde auf Ersuchen des Karteninhabers oder Kartenantragstellers, oder auf Initiative der Bank oder der Gesellschaft im System gesperrt. Der Karteninhaber verwendet die Karte zu ungesetzlichen Zwecken. Der Karteninhaber verwendet seine Karte zum Glückspiel im Internet. Der Vertrag wird durch die Bank, den Kartenantragsteller oder den Karteninhaber beendet. Das Girokonto, mit dem die Karte verknüpft ist, wurde gekündigt wurde oder weist einen nicht genehmigten Sollstand auf. Die Bank wird den Karteninhaber über diese Sperrung per Anlage zum Kontoauszug bzw. per Kontoauszug, einfachen Brief, KBC-Online-Mitteilung, Faxnachricht, Mitteilung AA1211D V /- P. 6/8 Ordnung KBC-Prepaid-Karte

7 per elektronischer Post, SMS oder auf eine andere angemessene Weise informieren. 17 Ableben des Karteninhabers oder des Ehepartners Art. 28 Bei Ableben des Karteninhabers oder des Ehepartners wird der Kartenvertrag von Rechts wegen beendet. 18 Datenverarbeitung Art. 29 Die Bank verwendet die Angaben des Kartenantragstellers und des Karteninhabers in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz, ihrer Datenschutzerklärung und ihren Verträgen mit dem Karteninhaber und dem Kartenantragsteller. Die vom Kartenantragsteller und Karteninhaber gelieferten Angaben zu ihrer Person und die Daten bezüglich der mit der Karte ausgeführten Transaktionen werden von der Bank in einer oder mehreren Dateien erfasst. Eigens im Rahmen der Kartenbenutzung werden die Angaben zu folgenden Zwecken verwendet: Vorbereitung und Verwaltung der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kartenantragsteller, dem Karteninhaber, der Bank und der Gesellschaft Vorbeugung von Missbrauch Erfüllung gesetzlicher Pflichten Anfertigen von Statistiken Überprüfung bei Unklarheiten und Streitfällen im Zusammenhang mit Sperrungen (bei Erfassung durch oder in Card Stop und nach Mitteilung durch Card Stop, bei Erfassung durch die Bank). Vorbehaltlich Einspruchs des Kartenantragstellers und des Karteninhabers kann die Bank die personenbezogenen Daten sowie Daten zu den mit der Karte ausgeführten Transaktionen für die Kundenakquirierung und für die Verkaufsförderung aller Dienstleistungen und Produkte, die ein Finanzinstitut anbieten darf, einschließlich aller Versicherungsprodukte und dienstleistungen, verwenden. Das bedeutet, dass die Angaben zum Kartenantragsteller und zum Karteninhaber auch dazu verwendet werden können, ihn wegen Mitteilungen, Werbung oder (auf sie zugeschnittenen) Angeboten zu kontaktieren. Kartenantragsteller und Karteninhaber sind berechtigt, Einsicht in die Daten zu ihrer Person zu nehmen, die verarbeitet worden sind. Sie sind außerdem berechtigt, die Berichtigung oder Löschung dieser Daten zu verlangen, wenn diese Daten fehlerhaft, unvollständig oder nicht (mehr) relevant sind. Weitere Informationen über die Verarbeitung und den Austausch von Daten durch die Bank finden Sie in Artikel I.13 und I.14 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank und in der allgemeinen Datenschutzerklärung der Bank, die Sie in jeder KBC-Bankfiliale und auf der KBC- Website ( einsehen können. Weitere Informationen über die Rechte (Einspruch, Einsichtnahme, Berichtigung) des Karteninhabers und des Kartenantragstellers finden Sie in der genannten allgemeinen Datenschutzerklärung oder auf der Website der Datenschutzkommission ( Art. 30 Programm épargnez & cueillez Durch die Benutzung der Karte können die Karteninhaber dank dem Programm épargnez & cueillez Gutscheine erwerben. Die Personalien und Kontaktdaten des Karteninhabers können dazu der Gesellschaft zur Verfügung gestellt werden, um die von ihm erworbenen Gutscheine zu verwalten. Der Karteninhaber kann jederzeit kostenlos in schriftlicher Form gegen die weitere Bearbeitung dieser Daten durch Atos Worldline NV (épargnez & cueillez), Haachtsesteenweg 1442, 1130 Brüssel Widerspruch einlegen sowie kostenlos aus diesem Programm épargnez & cueillez austreten. Auf der Website sind weitere Informationen über das Programm épargnez & cueillez sowie die Ordnung zu finden. Die Bank selbst ist am Anbieten solcher Vorteile nicht beteiligt und haftet nicht für deren Änderung oder Annullierung. Art. 31 SMS-Dienst 'Sichere Kartennutzung' Wenn der Karteninhaber der Bank seine Handynummer mitgeteilt hat, bietet die Bank dem Karteninhaber automatisch einen kostenlosen SMS-Dienst an, durch die die Bank rein informative, mit Blick auf eine angemessene Dienstleistung bei der Kartenverwendung nichtkommerzielle SMS-Nachrichten an den Karteninhaber schickt. Eine aktuelle Liste und Beschreibung des Inhalts dieses SMS-Dienstes ist in jeder KBC-Bankfiliale und auf der KBC- Webseite ( erhältlich. Die Bank verschickt die SMS-Mitteilungen an die Handynummer des Karteninhabers, die in den Kontaktdaten des Karteninhabers geführt wird. Der Karteninhaber kann sie in seiner KBC-Bankfiliale oder in KBC-Online (wenn der Karteninhaber ein KBC-Online-Abonnement hat) prüfen. Möchte der Karteninhaber lieber keine SMS-Mitteilungen dieses kostenlosen SMS-Dienstes erhalten, kann er sie unter oder in seiner KBC- Bankfiliale abbestellen. Weitere Auskünfte zur Verwendung der Handynummer durch die Bank sind der Datenschutzerklärung der Bank zu entnehmen, die in jeder KBC-Bankfiliale und auf der KBC- Website ( erhältlich ist. Da dieser SMS-Dienst eine rein zusätzliche und informatorische Dienstleistung ist, kann weder der Karteninhaber noch der Kartenantragsteller die Bank für den nicht rechtzeitigen Erhalt einer SMS-Nachricht mittels dieses SMS- Dienstes haftbar machen. 19 Beendung und Änderung des Vertrags Art. 32 Dieser Rahmenvertrag wird unbefristet abgeschlossen. Kartenantragsteller und Karteninhaber können diesen Vertrag fristlos und ohne diese begründen zu müssen beenden. Dies muss der Bank schriftlich mitgeteilt werden. Die Bank kann diesen Rahmenvertrag jederzeit unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten kündigen. Die Bank kann den Vertrag jedoch jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn das Vertrauen in die andere Vertragspartei ernsthaft beeinträchtigt ist (etwa wenn die Bank Transaktionen oder Handlungen seitens des Karteninhabers feststellt, die nicht den gesetzlichen oder ethischen Vorschriften entsprechen) sowie bei schwerwiegender Nichterfüllung seitens des Karteninhabers. Diese Beendung berechtigt nicht zur Erstattung eventuell bereits für die Karte gezahlter Gebühren, und sie verpflichtet zur sofortigen Rückgabe der Karte an die Bank. Art. 33 Die Bank behält sich das Recht vor, den Vertrag jederzeit zu ergänzen oder zu ändern. Jede Änderung wird dem Inhaber zwei Monate vor dem Inkrafttreten schriftlich oder auf einem dauerhaften Träger mitgeteilt. Wenn der Karteninhaber oder der Kartenantragsteller der Bank vor dem Tag des Inkrafttretens nicht mitgeteilt hat, dass er die Änderungen nicht akzeptiert, wird davon ausgegangen, AA1211D V /- P. 7/8 Ordnung KBC-Prepaid-Karte

8 dass er die Änderungen akzeptiert hat. In diesem Fall ist er berechtigt, den Vertrag vor dem Datum des Inkrafttretens kostenlos zu kündigen. Eine Erweiterung oder Verbesserung der Möglichkeiten des Systems wird dem Kunden auf die übliche Weise mitgeteilt und kann am Tag der Mitteilung in Kraft treten. Änderungen beim angewendeten Wechselkurs können sofort in Kraft treten, sofern dies auf einem vereinbarten Referenzwechselkurs basiert. 20 Rechtsmittel Art. 34 Dieser Rahmenvertrag unterliegt belgischem Recht. Für alle Streitfälle sind die belgischen Gerichte zuständig. Mit Beschwerden können sich der Kartenantragsteller und der Karteninhaber an ihre kontoführende KBC-Bankfiliale wenden. Wird die Beschwerde dort nicht auf eine für den Kartenantragsteller/Karteninhaber zufriedenstellende Weise bearbeitet, kann er sich an den Ombudsdienst der Bank wenden: KBC Bank & Versicherung Ombudsdienst Brusselsesteenweg Löwen Tel (gratis) oder Tel (gebührenpflichtig) Fax: oder über die Website (Rubrik Kontakt Vorschläge oder Beschwerden? ) Ist der Kunde mit der Bearbeitung seiner Beschwerde durch den Ombudsdienst nicht zufrieden, kann er sich an folgende Stellen wenden: Schlichtungsstelle Banken - Kredit - Anlagen Belliardstraat b 8 B-1040 Brüssel Tel.: Fax: ombudsman@ombfin.be Website: FÖD Wirtschaft, KMU, Mittelstand und Energie Generaldirektion Kontrolle und Vermittlung WTC III, Simon Bolivarlaan Brüssel Tel Fax: eco.inspec.fo@economie.fgov.be Formulare sind auf der Website verfügbar. AA1211D V /- P. 8/8 Ordnung KBC-Prepaid-Karte

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