Umsetzung des SGB II im Kreis Coesfeld
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- Helmut Busch
- vor 8 Jahren
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1 Umsetzung des SGB II im Kreis Coesfeld Eingliederungsbericht 2009
2 Inhalt: 1. Kurzportrait des zugelassenen kommunalen Trägers 1.1 Coesfelder Modell der SGB II Umsetzung 1.2 Funktionsbereiche der Zentren für Arbeit 2. Eingliederungsstrategie 2.1 Fallmanagement 2.2 Hilfeplanung 3. Darstellung der Eingliederungsmaßnahmen und Förderinstrumente 3.1 Vermittlung 3.2 Qualifizierung / Förderung der beruflichen Weiterbildung 3.3 Feststellung und Orientierung 3.4 Maßnahmen speziell für Personen unter 25 Jahren 3.5 Förderinstrumente 3.6 Plus-Jobs 3.7 Bewerberforen 3.8 Arbeitgeberservice 4. Bewertung der Ergebnisse durch den zugelassenen kommunalen Träger 4.1 Übersicht über die Maßnahmen- und Förderangebote
3 1. Kurzportrait des zugelassenen kommunalen Trägers Mit Datum vom ist der nordrhein-westfälische Münsterlandkreis Kreis Coesfeld formell durch Veröffentlichung der Kommunalträger-Zulassungsverordnung als einer von 10 Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende gemäß 6 a SGB II in Nordrhein-Westfalen durch das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zugelassen worden. Die neu geschaffene Einrichtung Zentrum für Arbeit des Kreises Coesfeld nimmt daher seit dem alle Aufgaben im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Zusammenarbeit mit seinen kreisangehörigen Städten und Gemeinden wahr. Hierzu erfolgte in jeder dieser elf Delegationsgemeinden die Einrichtung eines lokalen Zentrums für Arbeit als ortsnahe Servicestelle für alle SGB II - leistungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger der jeweiligen Stadt / Gemeinde. Bei einer kreisweiten Einwohnerzahl von ca Einwohnern beziehen im Dezember 2009 insgesamt Personen in Bedarfsgemeinschaften Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II). Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften Bedarfsgemeinschaften Jahr (Stand des jeweiligen Jahres) 3
4 Die Zahl der Arbeitslosen im SGB II Leistungsbezug stieg von Personen im Dezember 2008 auf Personen im Dezember 2009; die Gesamtzahl der Arbeitslosen (SGB II / SGB III) stieg von Personen im Dezember 2008 auf nunmehr Personen im Dezember Arbeitslose Stand Dezember des jeweiligen Jahres Arbeitslose Jahr Arbeitslose insgesamt Arbeitslose SGB II Die Arbeitslosenquote bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen stieg von 3,8 % im Dezember 2008 auf 4,2 % im Dezember 2009; die SGB II - Quote stieg von 1,8 % im Dezember 2008 auf nunmehr 2,0 % im Dezember Arbeitslosenquote (Stand Dezember des jeweiligen Jahres) 8,00% 7,40% 7,00% 6,00% 5,70% Arbeitslose 5,00% 4,00% 3,00% 3,80% 3,10% 4,00% 3,80% 4,20% 2,00% 2,00% 1,80% 2,00% 1,00% 0,00% Jahr Arbeitslosen Quote insgesamt Arbeitslosen Quote SGB II 4
5 1.1 Coesfelder Modell der SGB II Umsetzung Die nachfolgende Grafik stellt aus Sicht des Kreises Coesfeld das kommunale Modell zur Umsetzung des SGB II im Kreis Coesfeld dar: SGB II im Kreis Coesfeld Kreis Hilfesuchende 1. Arbeitsmarkt / Leistungsunabhängiges Leben SGB II - Ermittlungsdienst Leitung und Controlling (Organisation / Personal / Finanzen / Recht) (Kreis / Gemeinden) Sicherung d. Lebensunterhaltes Eingangsberatung (Gemeinde) Bedarfsfestsetzung (Gemeinde) (Gemeinden) Maßnahmen zur Vermittlung - Vermittlungsmaßnahmen - Einsatz aller Förderinstrumente - Vermittlungen mit /ohne Eingliederungszuschuss Arbeitsgelegenheiten - PlusJobs (zusätzlich, im öffentlichen Interresse) (Kreis) Eingliederungsleistungen berufliche Integration / Hilfeplanung Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung Maßnahmen mit Schwerpunkt: - Beschäftigung - Qualifizierung - Feststellung - Betreuung (Gemeinden) Maßnahmen zur sozialen Integration Beratungsangebote - Betreuung v. Kindern u. 18 J behinderten Kindern pflegebed. Angehörige - Schuldnerberatung - psychosoz. Beratung - Suchtberatung Arbeitgeberservice 1. Arbeitsmarkt / Leistungsunabhängiges Leben 1. Arbeitsmarkt / Leistungsunabhängiges Leben Zielsetzung dieses Konzeptes ist die bestmögliche persönliche Förderung der Hilfesuchenden unter Nutzung eines ganzheitlichen Fallmanagements (Beratungs-, Betreuungs- und Geldleistungen aus einer Hand). Kernelement ist hierbei die bürgernahe Hilfeleistung vor Ort durch Beibehaltung der bewährten dezentralen kommunalen Strukturen. Dies ermöglicht es, in allen elf kreisangehörigen Städten und Gemeinden, unabhängig von der Einwohnerzahl, ein 5
6 qualifiziertes Fallmanagement zur Verfügung zu stellen. Hierbei sollen durch die Bündelung der vorhandenen Kompetenzen aller Beteiligten höchstmögliche Synergieeffekte im Interesse der Bürgerfreundlichkeit, des Bürokratieabbaus sowie der Kosteneffizienz erreicht werden. 1.2 Funktionsbereiche der Zentren für Arbeit Das Konzept zur Umsetzung des SGB II im Kreis Coesfeld beinhaltet fünf Funktionsbereiche: Eingangsberatung Bedarfsfestsetzung Hilfeplanung Maßnahmeplanung Leitung und Steuerung Im Rahmen einer größtmöglichen Bürgernähe werden die drei publikumsbezogenen Funktionsbereiche Eingangsberatung, Bedarfsfestsetzung und Hilfeplanung grundsätzlich in Wohnortnähe, das heißt in jeder der elf kreisangehörigen Städte und Gemeinden angeboten. Dies gilt auch für die Maßnahmen zur kommunalen gemeinnützigen Beschäftigung vor Ort. Die Anbindung der Funktionsbereiche Maßnahmeplanung und Leitung und Steuerung erfolgt zur Nutzung von Synergieeffekten zentral am Sitz der Kreisverwaltung in Coesfeld im Zentrum für Arbeit. Ergänzt werden diese Funktionsbereiche durch die Lenkungsgruppe bestehend aus Vertretern der Städte und Gemeinden des Kreises Coesfeld sowie des Kreises Arbeits- und Projektgruppen bestehend aus Vertretern der Städte und Gemeinden des Kreises Coesfeld sowie des Kreises Workshops zu Schwerpunktthemen, bspw. Fallmanagement für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Städte und Gemeinden des Kreises Coesfeld sowie des Kreises 6
7 2. Eingliederungsstrategie Erfolgreich wird die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nur dann, wenn es gelingt, möglichst viele Menschen wieder nachhaltig in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Daher ist insbesondere bei den meisten SGB II Leistungsberechtigten, die in der Regel schon deutlich länger als ein Jahr arbeitslos sind, eine individuelle Hilfestellung und insbesondere Motivierung zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erforderlich. Diese Menschen haben häufig Schwierigkeiten bei der Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt. Sie müssen sich oft erst wieder an eine regelmäßige Arbeit gewöhnen, manche haben Suchtprobleme und/oder Schulden, wieder andere müssen für den Arbeitsmarkt erst noch qualifiziert werden und Alleinerziehende benötigen ergänzend in der Regel eine Kinderbetreuung. Für all diese Leistungen ist ein Netzwerk von stufenartig angeordneten Hilfeangeboten erforderlich. Das Konzept des Kreises Coesfeld zur Umsetzung des SGB II sieht dabei insbesondere ein breitgefächertes zielgruppenorientiertes Angebot an Maßnahmen und Angeboten für einen breiten Personenkreis vor, das auf einen Ausgleich von Defiziten gerichtet ist. Dieses Angebot richtet sich an ungelernte bis hin zu hoch qualifizierten Menschen, mit oder ohne Vermittlungshemmnis. Soweit es im Flächenkreis Coesfeld möglich ist, erfolgen diese Gruppenangebote zur beruflichen Integration der Leistungsberechtigten je nach individueller Mobilität und Arbeitsmarktnähe ebenfalls möglichst ortsnah. Das flankierende Angebot des Bewerberforums besteht grundsätzlich in allen elf kreisangehörigen Städten und Gemeinden. 2.1 Fallmanagement Das in allen elf Städten und Gemeinden vor Ort angesiedelte Fallmanagement befasst sich als individueller Unterstützungsansatz mit der Ermittlung der individuellen Hilfebedarfe und der anschließenden Erschließung von Hilfen, deren ressourcenorientiertem Einsatz und der anschließenden Erfolgskontrolle. Schwerpunkte bilden hierbei die Bereiche Arbeit, Unterkunft, Schulden, Sucht und Kinderbetreuungsproblematiken. Schnittstellenpartner des Fallmanagements sind im Bereich der Sofortvermittlung der örtliche bzw. beim Kreis angesiedelte Arbeitgeberservice, die örtlichen Bewerberforen, der örtliche Plus-Job-Koordinator sowie u.a. die entsprechenden Sucht- und Schuldnerberatungsstellen. Sofern auf Grund der beim Kunden im beruflichen Bereich vorliegenden Problemlagen eine Sofortvermittlung auch unter Beteiligung der o.a. Schnittstellenpartner nicht möglich ist, erfolgt eine Hinzuziehung der beruflichen Hilfeplanung. 7
8 2.2 Hilfeplanung Durchgeführt wird die Hilfeplanung durch in der Sozialarbeit ausgebildete und mit der beruflichen Integration Arbeit suchender Menschen erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das vorrangige Ziel aller Bemühungen ist die Vermittlung der SGB II Leistungsberechtigten in den ersten Arbeitsmarkt. Gelingt dieses nicht gleich, wird im Beratungsprozess der individuelle und ergänzende Eingliederungsbedarf der Hilfesuchenden festgestellt. Zur Aktivierung und zur Eingliederung in Arbeit vereinbart die Hilfeplanung mit den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten neben konkreten Angeboten für begleitende Beratungsgespräche in erster Linie die Teilnahme an einer erforderlichen und passenden Maßnahme zur beruflichen Integration. Es ist aber auch möglich, mit den SGB II Leistungsberechtigten eine Vereinbarung über die Teilnahme an einem Plus-Job, einer Einzelqualifikation oder einer sonstigen Aktivität zu treffen. Unter Beachtung der gesetzlichen Leistungsgrundsätze und Vorgaben wird dazu in überschaubarer und schriftlicher Form ein individueller Hilfeplan als Vereinbarung zur Eingliederung in Arbeit erstellt. Darin sollen für den jeweiligen Einzelfall und für einen zweckmäßigen Zeitraum der aktuelle Ist-Zustand erhoben, die konkret zu verändernde Problemlage kurz skizziert, die angestrebten Ziele und Teilergebnisse zeitlich beschrieben, die durchzuführenden Maßnahmen zur Zielerreichung vereinbart und alle aktiv an der Umsetzung Beteiligten namentlich benannt werden. Grundsätzlich beschränkt sich der Hilfeplan hierbei auf das im Einzelfall Wesentliche zur Eingliederung in Arbeit. Tätigkeiten im Bereich des Fallmanagements sowie die Funktion eines/einer persönlichen Ansprechpartners/in für die Hilfebedürftigen und ihre Angehörigen gehören nicht zum Aufgabenfeld der Hilfeplanerinnen und Hilfeplaner (Mitarbeiter des Kreises Coesfeld). Diese Aufgaben werden gesondert von den Fallmanagerinnen und Fallmanagern der Städte und Gemeinden wahrgenommen (s.o.). Netzwerkarbeit als zentrale Aufgabe der Hilfeplanung Die Bedeutung der Netzwerkarbeit hat sich in den letzten Jahren zu einer zentralen Aufgabe der Hilfeplanung entwickelt. Vor dem Hintergrund zunehmender Mehrfachhemmnisse und Doppeldiagnosen wird die Einbeziehung weiterer Fachkompetenzen für eine erfolgreiche und passgenaue Hilfeplanung immer bedeutsamer. Neben der Langzeitarbeitslosigkeit sind vermehrt weitere Vermittlungshemmnisse wie Sucht, Überschuldung, physische und psychische Erkrankungen feststellbar. Die berufliche Wiedereingliederung dieses Personenkreises erfordert eine enge Kooperation unterschiedlicher Professionen. In Zusammenarbeit mit dem örtlichen Fallmanagement nutzt die Hilfeplanung ein Netzwerk von Beratungsstellen, Institutionen und weiterer am Prozess beteiligter Personen, um punktuelle und temporäre Hilfen aufzuzeigen und zu aktivieren. Nur so kann eine zielorientierte und erfolgreiche Hilfeplanung zur beruflichen Integration durchgeführt werden. 8
9 3. Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung Anhand der sich aus der Hilfeplanung ergebenden individuellen Bedarfe und unter Berücksichtigung der beruflichen bzw. schulischen Qualifikationen sowie der beruflichen Erfahrungen erfolgt die Umsetzung von Maßnahmen und Integrationsangeboten zur Vermittlung, gemeinnützigen Beschäftigung, beruflichen Eingliederung bzw. zur sozialen Integration. Hervorzuheben ist, dass die nachfolgend dargestellten Maßnahmengruppen zusammen mit der koordinierenden Hilfeplanung ein modulares ineinander verzahntes Netzwerk bilden. Gerade diese Koordination verschiedenster Maßnahmen verbunden mit einer hohen Trägervielfalt ermöglicht ein individuell abgestimmtes und gezieltes Fördern und Fordern und damit verbunden eine dauerhafte Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Soweit es aufgrund festgestellter Vermittlungshemmnisse bzw. geringer schulischer bzw. beruflicher Qualifikation erforderlich ist, erfolgt eine Ergänzung der Maßnahmen um sozialpädagogische Betreuungskräfte. 3.1 Vermittlung Zielsetzung: Nachhaltige Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung (U25) Zielgruppe: Arbeitsmarktnahe Personen Angebote: Gruppen- und Einzelmaßnahmen: Vermittlungsbezogene Gruppenmaßnahmen Coachingmaßnahmen Nutzung der Förderinstrumente Eingliederungszuschuss Vermittlungsgutschein Mobilitätshilfen Zertifikate / Nachweise 45 SGB III Nutzung flankierender Angebote Arbeitgeberservice / Praktikumsbegleitung Bewerberforen Existenzgründerberatung, -begleitung Integrationsfachdienst Rehabilitandenberatung Rechtsgrundlage: 16 SGB II i.v. mit den Regelungen des SGB III Die Stufe Vermittlung stellt die arbeitsmarktnaheste Stufe zur beruflichen Integration von SGB II Leistungsberechtigten in den ersten Arbeitsmarkt dar. Zielgruppe dieser Angebote sind Personen, die seitens des Fallmanagements oder der Hilfeplanung als arbeitsmarktnah und vermittelbar einzustufen sind. 9
10 Dieser Bereich umfasst neben den sogenannten Direktvermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt (mit und ohne Eingliederungszuschuss) auch die vermittlungsbezogenen Gruppenmaßnahmen und Förderinstrumente, die sich mit der gezielten vermittlungsgerichteten Beratung, Betreuung und Vermittlung beschäftigen. Durchgeführt werden diese Angebote von privaten oder gemeinnützigen Trägern sowie Verbänden der freien Wohlfahrtspflege. Diese Vermittlungsunterstützung beinhaltet auch begleitende Praktika und Arbeitserprobungen mit dem Ziel einer dauerhaften beruflichen Integration in den ersten Arbeitsmarkt (sog. Klebeeffekt ). 3.2 Qualifizierung / Förderung der beruflichen Weiterbildung Zielsetzung: Einstiegs-, Auffrischungs-, sowie Vertiefungsqualifizierungen in aktuell vom Arbeitsmarkt nachgefragten Fähigkeiten und Kompetenzen Zielgruppe: Arbeitsmarktnahe Personen (Schwerpunkt Auffrischungs-, Vertiefungsqualifikationen) Angebote: Einzelqualifikationen, Gruppenqualifizierungen Rechtsgrundlage: 16 SGB II i.v. mit den Regelungen 77 SGB III Die Bandbreite der angebotenen Einzelmaßnahmen reicht hierbei von einer niederschwelligen Einstiegs- oder Orientierungsqualifizierung für arbeitsmarktferne Personen über eine Auffrischungsqualifizierung für Berufsrückkehrer bis zur berufsspezifischen Fachqualifizierung mit anerkanntem Kammerabschluss für leistungsstärkere Personen mit beruflicher Vor- oder Ausbildung und Berufserfahrung. 3.3 Feststellung und Orientierung Zielsetzung: Beratung; Motivation, Festigung von Schlüsselqualifikationen; Berufsorientierung Zielgruppe: Arbeitsmarktferne bzw. schwer vermittelbare Personen Angebote: Gruppen- und Einzelangebote Rechtsgrundlage: 16 SGB II i.v. mit 46 Schwerpunkt der Stufe Feststellung und Orientierung sind Gruppenmaßnahmen zur Orientierung, Beratung, Motivation und Vermittlung von besonders schwer vermittelbaren Hilfesuchenden sowie ein vierzehntägiger Kommunaler Kompetenz- Check zur Feststellung der individuellen Ressourcen und Potenziale (Assessment). 10
11 3.4 Maßnahmen speziell für Personen unter 25 Jahren Zielsetzung: Vermittlung, Qualifizierung und Orientierungsangebote speziell für die Zielgruppe U25 Zielgruppe: Personengruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren (U25) Angebote: Gruppen- und Einzelangebote (u.a. auch Landesprogramme wie das Werkstattjahr, Jugend in Arbeit Plus etc.) Rechtsgrundlage: 16 SGB II i.v. mit den Regelungen des SGB III Die Stufe Maßnahmen U25 umfasst das speziell jugendspezifische Angebot des Zentrums für Arbeit des Kreises Coesfeld. Dieses schließt jedoch eine Teilnahme dieser Personengruppe an den weiteren arbeitsmarktintegrativen Maßnahmen und Förderinstrumenten ohne Altersbegrenzung nicht aus. 3.5 Förderinstrumente Es zeigt sich, dass neben den gruppenorientierten Maßnahmen auch flankierende Förderinstrumente zur Vermittlung eines Arbeitsplatzes durch den kommunalen Träger der Grundsicherung eingesetzt werden müssen: Eingliederungszuschuss Vermittlungsgutschein Übernahme von Bewerbungskosten außerhalb bzw. innerhalb von Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung ( 45 SGB III) Mobilitätshilfen Rechtsgrundlage: 16 SGB II i.v. mit den Regelungen des SGB III 3.6 Plus-Jobs Zielsetzung: Förderung der Beschäftigungsfähigkeit; Aufbau und Festigung von Schlüsselqualifikationen durch Ausübung zusätzlicher Arbeiten, die im öffentlichen Interesse liegen Zielgruppe: In Abhängigkeit von der jeweiligen Plus-Job-Stelle arbeitsmarktnahe bzw. arbeitsmarktferne SGB II Leistungsberechtigte (Sonderfall Plus-Job-58plus: nur Personen nach Vollendung des 58. Lebensjahres) Angebote: Einzelangebote Rechtsgrundlage: 16 SGB II Besonderheit: Gewährung einer Mehraufwandsentschädigung in Höhe von 1,00 je tatsächlich abgeleisteter Beschäftigungsstunde Findet der Hilfebedürftige keine Arbeit, so sollen zusätzliche Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden, die im öffentlichen Interesse liegen. Diese nicht sozialversicherungspflichtigen Arbeiten werden im Kreis Coesfeld Plus-Jobs genannt. 11
12 Zahl der besetzten Plus-Job Stellen (Stand Dezember d. Jahres) Jahr 3.7 Bewerberforen Der Kreis Coesfeld hat im Rahmen der beruflichen Eingliederung für SGB II- Leistungsempfänger seit dem in allen Städten und Gemeinden ein offenes Bewerberforum installiert. Diese offenen Kommunalen Bewerberforen unterstützen die Eigenbemühungen der SGB II - Leistungsbezieher bei der Stellensuche. Weitere Aufgaben der Bewerberforen sind individuelle Hilfen bei der Bewerbungserstellung am PC, Bewerbertraining, Bewerbungsberatung, Nutzung der vorhandenen EDV für die Bewerbungserstellung und Internetrecherche. Die Bewerberforen haben i.d.r. mindestens 2 x wöchentlich geöffnet. Damit soll auch den Personen im Plus-Job die Möglichkeit gegeben werden, neben ihrer Beschäftigung die Bewerberforen nutzen zu können. Das Angebot, die örtlichen offenen Bewerberforen zu nutzen, unterbreiten die Fallmanager/-innen in den jeweiligen Städten und Gemeinden. Dazu erhalten die SGB II- Kunden einen Gutschein, der von den örtlichen Mitarbeitern/-innen ausgestellt wird. 12
13 3.8 Arbeitgeberservice Aufgaben/Ziele Ein Tätigkeitsschwerpunkt des Zentrums für Arbeit des Kreises Coesfeld ist der Arbeitergeberservice. Er bildet die Schnittstelle zwischen den Arbeit suchenden SGB II - Leistungsbeziehern und den Arbeitgebern. Vorrangiges Ziel ist die Vermittlung in Arbeit. Ansprechpartner für die Arbeitgeber stehen auf kommunaler Ebene und auf Kreisebene zur Verfügung, um den Personalbedarf der Unternehmen kurzfristig und unbürokratisch bedienen zu können. Zur Erreichung des Zieles der Integration in den ersten Arbeitsmarkt bedient sich der Arbeitgeberservice verschiedener Instrumente und entwickelt diese fort, um den Arbeitgebern persönlich und direkt als Dienstleister zur Personalgewinnung zur Verfügung zu stehen. Zusammenarbeit ist hier das zentrale Schlagwort. Der Arbeitgeberservice des Zentrums für Arbeit des Kreises Coesfeld übernimmt die Koordinierung des Stellenaustausches im gesamten Kreisgebiet und den Informationsaustausch über Kunden in der Vermittlung mit dem Ziel eines einheitlichen Vorgehens. Darüber hinaus informiert der Arbeitgeberservice im Rahmen von kreisweiten Veranstaltungen die kommunalen Partner über Themen wie z.b. Saisonarbeit, Mini-Jobs, Berufsberatung U25. Mit der Zusammenarbeit soll ein untereinander abgestimmtes Vorgehen bei Kontakten zu Arbeitgebern in der Region erreicht werden. Arbeitsvermittlung Der Arbeitgeberservice koordiniert und bearbeitet den Bereich Arbeitsvermittlung auf Kreisebene. Zielsetzung waren dabei der Aufbau und die Umsetzung einer eigenständigen, erfolgreichen Konzeption zur Integration der SGB II - Kunden in den Arbeitsmarkt und die Intensivierung der Zusammenarbeit mit den regionalen Arbeitgebern. Der Arbeitgeberservice sieht sich dabei als Dienstleister der Arbeitgeber und der SGB II - Kunden. Die Kontaktaufnahme mit den Arbeitgebern erfolgt im Rahmen der vielfältigen Projekte (Jobperspektive Coesfeld u.a.), die in Zusammenarbeit mit der heimischen Wirtschaft erfolgen. Darüber hinaus geht der Arbeitgeberservice offensiv auf die Wirtschaft zu. Beim Arbeitgeberservice werden Stellenangebote akquiriert, zentral erfasst, ausgewertet und bearbeitet. Geeignete Bewerber werden mittels der kreisweit eingesetzten Software comp.ass gesucht und direkt dem Arbeitgeber vorgeschlagen. Dies geschieht in Kooperation mit dem Arbeitgeberservice in den Städten und Gemeinden. Praktikumsservice Der Arbeitgeberservice hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Ablauf betrieblicher Praktika zu steuern, die Arbeitgeber und Praktikanten in allen dabei relevanten Fragestellungen zu betreuen und die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen sichergestellt. Der Arbeitgeberservice ist für die Dauer des Praktikums Ansprechpartner sowohl für den Betrieb als auch für den Kunden und das örtliche Zentrum für Arbeit. Er begleitet den gesamten Praktikumsverlauf durch telefonischen und persönlichen Kontakt, be- 13
14 rät in Problemsituationen und informiert den Betrieb über die bestehenden Fördermöglichkeiten des Zentrums für Arbeit. Betriebliche Einzelqualifizierungen / Förderung der beruflichen Weiterbildung gemäß 77 SGB III Das Angebot der betrieblichen Qualifizierung richtet sich an sog. Quereinsteiger und Bewerberinnen und Bewerber, die das Anforderungsprofil des Arbeitsmarktes nicht ausreichend erfüllen. Es wird das Ziel verfolgt, die SGB II - Leistungsempfänger durch individuelle und betriebliche Qualifizierung auf das künftige Aufgabengebiet im Unternehmen vorzubereiten. Hierbei stellt der Arbeitgeberservice den ständigen Kontakt zwischen den Betrieben und Maßnahmeträgern sicher, um eine den tatsächlichen Arbeitsmarktbedürfnissen entsprechende Qualifizierung der künftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicherzustellen. 14
15 4. Bewertung der Ergebnisse durch den zugelassenen kommunalen Träger Der Kreis Coesfeld hat in 2009 aktiv und erfolgreich an der Vermittlung und Förderung von Arbeitslosengeld II - Beziehern/innen mit dem Ziel der dauerhaften Eingliederung in Beschäftigung gearbeitet. In engem Schulterschluss mit den elf kreisangehörigen Städten und Gemeinden und den beauftragten Dritten konnte hierdurch insgesamt Personen die Aufnahme einer Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Anzahl der Vermittlungen auf den ersten Arbeitsmarkt Vermittlungen Jahr Der Kreis Coesfeld unterhält keine eigenen Beschäftigungsgesellschaften; jedoch wurde in den vergangenen Jahren durch Kooperation mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege und mit kommunalen und freien Trägern ein funktionierendes Netzwerk installiert, durch das ein vielfältiges Betreuungs-, Qualifizierungs-, Beschäftigungs- und Vermittlungsangebot vorgehalten werden kann. Damit ist der Arbeitgeberservice des Kreises Coesfeld, auch in Verbindung mit den örtlichen Zentren für Arbeit in der Lage, auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes schnell, flexibel und auch kostengünstig zu reagieren. So wird auch weiterhin sichergestellt, dass der Kreis Coesfeld dem Grundsatz des Förderns und damit der Eingliederung erwerbsfähiger Hilfebedürftiger ins Arbeitsleben auch gerecht wird. 15
16 4.1 Übersicht über die Maßnahmen- und Förderangebote 2009 Gruppenangebote zur beruflichen Integration Stand Berufliche Integration für alle Maßnahmen der beruflichen Integration an mehreren Standorten Gesamt: 32 davon: Vermittlungsmaßnahmen 9 Qualifizierungsmaßnahmen 3 Feststellungs- und Orientierungsmaßnahmen 15 Aktivierungsmaßnahmen 1 Soziale Maßnahmen 4 Übersicht der Teilnehmerzuweisungen Personen: 1662 davon: Vermittlungsmaßnahmen 728 Qualifizierungsmaßnahmen 155 Feststellungs- und Orientierungsmaßnahmen 667 Aktivierungsmaßnahmen 16 Soziale Maßnahmen 96 Angebote speziell für die Zielgruppe U 25 Stand Berufliche Integration für U25-jährige 12 Jugendmaßnahmen der beruflichen Integration an mehreren Standorten Insgesamt 317 Teilnehmerzuweisungen 16
17 Flankierende Angebote zur Aktivierung Stand Bewerberforen Insgesamt 11 Bewerberforen im Kreis Coesfeld Insgesamt Teilnehmerzuweisungen Aktivierungen im Rahmen eines Plus-Job-Angebotes Zahl der geleisteten Plus-Job Stunden Jahr 17
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