Die Realisierung kostenloser Warteschleifen durch Offline -Billing als Konkretisierung der zweiten Phase.
|
|
- Margarethe Ackermann
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 FST-Positionspapier Offline-Billing-Modell als Lösungsansatz für kostenfreie Warteschleifen für Festnetz- und Mobilfunk-Kunden Die Realisierung kostenloser Warteschleifen durch Offline -Billing als Konkretisierung der zweiten Phase. I. Einleitung Der FST hat mit dem 2-Phasen-Modell einen realisierbaren Vorschlag zur Einführung der kostenlosen Warteschleife vorgelegt, welcher nunmehr auch als Vorlage für die Abstimmung der Ressorts dient. Zielsetzung des Verbands war es, einen ausgewogenen Interessensausgleich zwischen Verbrauchern, Politik und Wirtschaft zu finden. In den vergangenen Wochen ist der FST immer wieder seitens der Politik auf die Einführung des sogenannten Offline-Billing-Modells als Lösungsmöglichkeit angesprochen worden. Der FST-Vorstand hat in Zusammenarbeit mit einem Expertengremium diese Lösungsalternative geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen: II. Ausgangssituation Aufgrund des Offline-Billing ist die Realisierung kostenloser Warteschleifen bei (0)900 im Festnetz bereits heute grundsätzlich möglich. Die Realisierung kostenloser Warteschleifen bei (0)180 im Festnetz und (0)180 und (0)900 im Mobilfunk ist derzeit nicht möglich. Hintergrund ist, dass es derzeit keine technische Möglichkeit gibt, den Teilnehmernetzbetreiber darüber zu informieren, wann die Warteschleife anfängt und aufhört. Bei (0)900 im Festnetz funktioniert dies, weil der Verbindungsnetzbetreiber die Dauer des kostenpflichtigen Gesprächs erfasst und den Endnutzertarif festlegt. Im Offline- Billing werden aufgrund der Tarifhoheit des Verbindungsnetzbetreibers in Absprache mit dem Inhalteanbieter die Abrechnungsinformationen gekürzt um die kostenfreien Zeitfenster an den Teilnehmernetzbetreiber (TNB) übermittelt. Aufgrund dieser Transport- und Abrechnungsart ist eine flexible Tarifierung, also auch eine kostenlose Warteschleife, im (0)900er Bereich im Festnetz bereits seit Jahren technisch möglich. III. Lösungsmöglichkeit Die Einführung des Offline-Billing im Festnetz bei Servicerufnummern im Bereich (0)180 und für Service- und Premiumrufnummern der Gassen (0)180 und (0)900 im Mobilfunk stellt damit eine sinnvolle Lösungsmöglichkeit dar. Mit der Einführung des Offline-Billing könnten sowohl die Eingangswarteschleife als auch alle nachgelagerten Warteschleifen im Festnetz und für Postpaid-Kunden im Mobilfunk kostenfrei gestellt werden.
2 Seite 2 zu FST-Positionspapier vom Für die Zuführung aus den Bereichen Prepaidkarten existieren mehrere Zusatzlösungen aufgrund bestehender Schnittstellen, die je nach Lösungsansatz noch anzupassen sind. Das Offline-Billing ist der Lösungsansatz der nahezu eine 100%ige Lösung darstellt, innerhalb Monate umsetzbar und mit dem vergleichsweise geringsten technischen und finanziellen Aufwand für die gesamte Branche realisierbar ist. IV. Prämissen für die kostenlose Warteschleife via Offline-Billing Zur Umsetzung kostenloser Warteschleife via Offline-Billing sind zwingend rechtlichregulatorische Änderungen erforderlich. Dabei sind insbesondere gesetzliche Regelungen zur Tarifhoheit, Ermächtigungsgrundlage für die Bundesnetzagentur sowie Zuführung und einheitliche Rechnungsstellung zu regeln. Für Details wird an dieser Stelle auf den Anhang 1 Prämissen für die kostenlose Warteschleife via Offline-Billing verwiesen. V. Weitere verbraucherpolitische Vorteile Die Einführung des Offline-Billing über alle Service- und Premiumrufnummern würde Preisaufschläge von bis zu 1000% - Festnetz/Mobile - und ein erhebliches Beschwerdeaufkommen seitens der Endverbraucher beenden. Die Endverbraucher hätten künftig eine hundertprozentige Transparenz bei Service- und Premiumdiensten. Voraussetzung ist die Festlegung des Tarifs durch den Verbindungsnetzbetreiber im Zusammenspiel mit dem Serviceprovider. Damit könnten einheitliche Endverbraucherpreise hergestellt werden. Unter dem Gesichtspunkt einer technikneutralen Regulierung und eines verbesserten Verbraucherschutzes ist eine Privilegierung des Mobilfunks nicht weiter nachvollziehbar und auch nicht zu rechtfertigen. VI. Resümee Durch die Einführung des Offline-Billing im Bereich von (0)180 und (0)900 könnte sowohl die kostenlose Eingangs- als auch nachgelagerte Warteschleife innerhalb von Monaten nach entsprechender Anordnung durch die Bundesnetzagentur, auf Grundlage der neuen gesetzlichen Regelungen, realisiert werden. Dies würde eine nahezu hundertprozentige Lösung darstellen. Zusatzlösungen etwa für den Prepaidbereich stehen aufgrund bestehender und noch anzupassender Schnittstellen bereit. Gleichzeitig könnte damit noch in dieser Legislaturperiode das Problem der teilweise stark in der Höhe abweichenden Preise aus dem Mobilfunknetz gelöst und eine vollständige Preistransparenz für den Kunden hergestellt werden. Mit der Einführung des Offline-Billing würde darüber hinaus aufgrund einer technikneutralen Regulierung die Basis für Mehrwertdienste der Zukunft und hybride Dienste geschaffen.
3 Seite 3 zu FST-Positionspapier vom Diese Vorgehensweise hätte gegenüber alternativen Ansätzen wie der moderierten zweiten Phase den Vorteil, dass die politisch gewollte kostenlose Warteschleife ca. ein Jahr oder gegenüber der Signalisierungslösung sogar bis zu drei Jahren früher realisiert werden kann. Für Callcenter wäre auch weiterhin eine Erreichbarkeit über Servicerufnummern geleistet. Zudem müsste der Mittelstand keine neuen Investitionen tätigen. Die Politik hat damit die einmalige Chance, zwei seit Jahren negativ besetzte verbraucherpolitische Themen innerhalb einer Legislaturperiode im Sinne des Verbrauchers positiv zu lösen. Düsseldorf, den
4 Seite 4 zu FST-Positionspapier vom Anhang 1 Prämissen für die kostenlose Warteschleife via Offline-Billing Um eine reibungslose Umsetzung der Einführung der kostenlosen Warteschleife mittels Offline-Billing zu gewährleisten, sind folgende rechtliche und regulatorische Voraussetzungen seitens des Gesetzgebers und der Bundesnetzagentur zu schaffen: a. Gesetzlicher Änderungsbedarf Es gibt zwei Alternativen zur gesetzestechnischen Umsetzung: Zum einen den einheitlichen Normierungsansatz, bei dem sämtliche erforderlichen Änderungen und Prämissen zur Realisierung kostenloser Warteschleifen über das Offline- Billing im Rahmen einer einheitlichen Spezialnorm geregelt würden. Alternativ denkbar ist eine Anpassung oder Ergänzung der jeweils betroffenen Normen. b. Festlegung der Tarifhoheit, gesetzliche Definition Die Bundesnetzagentur hat das Offline-Billing für das Festnetz in den Vergaberichtlinien (0)900 geregelt. Für die Einführung des Offline-Billing zur Realisierung der kostenlosen Warteschleife ist eine Definition des Offline-Billing erforderlich, die eine gesetzliche Festlegung der Tarifhoheit über den Endkundenpreis über alle Netze beinhaltet. Zudem muss eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage für die Bundesnetzagentur zur technologieneutralen Einführung von Offline-Billing in allen Netzen geschaffen werden. c. Zuführung Sichergestellt werden muss die Zuführung und damit Erreichbarkeit der Dienste aus den Netzen. d. Einheitliche Rechnungsstellung Gesetzlich sichergestellt werden muss der Zugang zu einer einheitlichen Rechnungsstellung. Für die Verbraucher erfolgt dann die Abrechnung aller in Anspruch genommenen Leistungen einheitlich in einer Abrechnung. Verbraucher müssten sich nicht mehr mit mehreren Rechnungen, welche häufig nur geringe Beträge umfassen oder sogar über Monate gesammelt werden und dann erst versandt werden, auseinandersetzen. Mittels einer einheitlichen Abrechnung würden alle in Anspruch genommenen Dienste dem Teilnehmer einheitlich zugesandt.
5 Seite 5 zu FST-Positionspapier vom e. Schutz kleinerer und mittlerer Unternehmen Zum Schutz von kleinen und mittleren Unternehmen, für die die Integration und Technik für kostenlose Warteschleifen zu teuer ist, sollte eine umsatzbezogene Ausnahmeregelung pro Servicerufnummer aufgenommen werden. Durch die umsatzbezogene Ausnahmeregelung pro Rufnummer wird gleichzeitig effektiv Missbrauch vermieden. f. Diverse Zusatzlösungen für Prepaid Die Realisierung von kostenlosen Warteschleifen für Prepaid-Kunden erfordert eine technische Zusatzlösung, zum Offline-Billing. Lösungen sind aber auch hierfür denkbar, basierend auf bestehenden Schnittstellen wie zum Beispiel Voucher-Systeme, html-request oder roaming-schnittstellen, die für nachträgliche Gutschriften angepasst werden müssten.
Thesenpapier 1 VORWORT 2 UMSETZUNG DER KOSTENLOSEN WARTESCHLEIFE VIA OFFLINE-BILLING- MODELL
Thesenpapier 1 VORWORT Zur Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie am 8. Juni 2011 möchten wir noch einmal zusammenfassend die aus unserer Sicht vorrangigen Themen herausstellen. Von besonderer
MehrWie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?
Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes
MehrBei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden,
Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden, weil dieser Aspekt bei der Diskussion der Probleme meist
MehrWinWerk. Prozess 6a Rabatt gemäss Vorjahresverbrauch. KMU Ratgeber AG. Inhaltsverzeichnis. Im Ifang 16 8307 Effretikon
WinWerk Prozess 6a Rabatt gemäss Vorjahresverbrauch 8307 Effretikon Telefon: 052-740 11 11 Telefax: 052-740 11 71 E-Mail info@kmuratgeber.ch Internet: www.winwerk.ch Inhaltsverzeichnis 1 Ablauf der Rabattverarbeitung...
MehrGeschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert
Entgeltlich erworbener Geschäfts- und HB StB Ein entgeltlich erworbener (derivativer) Geschäfts- oder ist nach Handels- und Steuerrecht in der Bilanz auszuweisen. Unterschiede ergeben sich bei der Abschreibung.
MehrRÜCKABWICKLUNG 19 STROMNEV. Vorschlag zur Umsetzung für die Jahre 2012 und 2013 beginnend im Jahr 2014
RÜCKABWICKLUNG 19 STROMNEV Vorschlag zur Umsetzung für die Jahre 2012 und 2013 beginnend im Jahr 2014 PROBLEMSTELLUNG Gesetzgeber hat im Jahr 2013 mit der Neuregelung des 19 Abs. 2 StromNEV rückwirkend
Mehrratgeber Urlaub - Dein gutes Recht
Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
Mehrproles-login. Inhalt [Dokument: L201401-1018 / v1.0 vom 16.01.2014]
proles-login. [Dokument: L201401-1018 / v1.0 vom 16.01.2014] Inhalt 1. Einleitung 2 2. email-adresse registrieren 2 3. Benutzerinformationen des Mitarbeiters 3 4. Passwort-Rücksetzung 4 5. Passwort ändern
MehrDas große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten
Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrVertrag über die Betreuung und Beratung eines EDV-Netzwerkes
Vertrag über die Betreuung und Beratung eines EDV-Netzwerkes Zwischen dem Verein ProMedien e.v. Niedersachsenstr. 2 49356 Diepholz vertreten durch Herrn Hartmut Albers und dem Schulträger vertreten durch
MehrWichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.
Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur
MehrWichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor
Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung
MehrDie Invaliden-Versicherung ändert sich
Die Invaliden-Versicherung ändert sich 1 Erklärung Die Invaliden-Versicherung ist für invalide Personen. Invalid bedeutet: Eine Person kann einige Sachen nicht machen. Wegen einer Krankheit. Wegen einem
MehrVorgehensweise bei Lastschriftverfahren
Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren Voraussetzung hierfür sind nötige Einstellungen im ControlCenter. Sie finden dort unter Punkt 29 die Möglichkeit bis zu drei Banken für das Lastschriftverfahren
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
Mehr3 Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen
3 Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen 3.1 Allgemeines Die Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen wie auch die Meldepflicht des Versorgungsempfängers sind in 202 SGB V definiert.
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrEinleitende Bemerkungen
Einleitende Bemerkungen EU-FORMBLATT LENKFREIE TAGE / KONTROLLGERÄT MANUELLER NACHTRAG ENTSCHEIDUNGSHILFE FÜR FAHRPERSONAL VON VERORDNUNGS-FAHRZEUGEN 1 BEI TÄTIGKEITEN IM INNERSTAATLICHEN VERKEHR Zur Frage,
MehrARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt
ARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt Wieder einmal beschert uns die Bundesverwaltung auf Ende Jahr mit zusätzlicher Arbeit, statt mit den immer wieder versprochenen Erleichterungen für KMU.
MehrOhne Fehler geht es nicht Doch wie viele Fehler sind erlaubt?
Ohne Fehler geht es nicht Doch wie viele Fehler sind erlaubt? Behandelte Fragestellungen Was besagt eine Fehlerquote? Welche Bezugsgröße ist geeignet? Welche Fehlerquote ist gerade noch zulässig? Wie stellt
MehrStellungnahme. zum. Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9.
Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9. September 2014) 19. September 2014 Die nachfolgenden Anmerkungen sollen verdeutlichen,
MehrErläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen
Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion
MehrHäufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:
Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der
MehrSkript Pilotphase em@w für Arbeitsgelegenheiten
Die Pilotphase erstreckte sich über sechs Meilensteine im Zeitraum August 2011 bis zur EMAW- Folgeversion 2.06 im August 2013. Zunächst einmal musste ein grundsätzliches Verständnis für das Verfahren geschaffen
MehrVERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU)
VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU) Ressort Wirtschaft Vernehmlassungsfrist: 31. Januar 2013 3 INHALTSVERZEICHNIS
MehrThema: Probleme alternativer TNB bei der Umsetzung von Offline-Billing Anforderungen. Robert Walser AIN-Consulting
Thema: Probleme alternativer bei der Umsetzung von Offline-Billing Anforderungen Robert Walser AIN-Consulting AIN-Consulting 2008 1 Grundmodell : Vertragsbeziehungen im Offline-Billing ( ) z.b. 0900-Dienste
MehrFragebogen zur Anforderungsanalyse
Fragebogen zur Anforderungsanalyse Geschäftsprozess Datum Mitarbeiter www.seikumu.de Fragebogen zur Anforderungsanalyse Seite 6 Hinweise zur Durchführung der Anforderungsanalyse Bevor Sie beginnen, hier
MehrFAQ Freunde-werben auf osnatel.de
FAQ Freunde-werben auf osnatel.de Wie funktioniert Freunde-werben auf osnatel.de? Wen kann ich als Kunden für Osnatel-Produkte werben? Für welche Osnatel-Produkte kann ich einen Neukunden werben? Wann
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
MehrLeichte-Sprache-Bilder
Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen
Mehrgeben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen
geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrMitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03)
20.5.2003 Amtsblatt der Europäischen Union C 118/5 Mitteilung der Kommission Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) Durch diese Mitteilung soll
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
MehrHow to do? Projekte - Zeiterfassung
How to do? Projekte - Zeiterfassung Stand: Version 4.0.1, 18.03.2009 1. EINLEITUNG...3 2. PROJEKTE UND STAMMDATEN...4 2.1 Projekte... 4 2.2 Projektmitarbeiter... 5 2.3 Tätigkeiten... 6 2.4 Unterprojekte...
MehrHandbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: 24.09.2014)
Handbuch NAFI Online-Spezial 1. Auflage (Stand: 24.09.2014) Copyright 2016 by NAFI GmbH Unerlaubte Vervielfältigungen sind untersagt! Inhaltsangabe Einleitung... 3 Kundenauswahl... 3 Kunde hinzufügen...
Mehr1. Allgemeines zum tevitel.wq-monitor Seite 3. 2. WQ-Monitor konfigurieren Seite 4
tevitel.wq-monitor Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines zum tevitel.wq-monitor Seite 3 2. WQ-Monitor konfigurieren Seite 4 2.1 Einstellungen Message-Server Seite 4 3.2 Einstellungen Warteschlangen Seite 5
MehrAnwendungsbeispiele Buchhaltung
Rechnungen erstellen mit Webling Webling ist ein Produkt der Firma: Inhaltsverzeichnis 1 Rechnungen erstellen mit Webling 1.1 Rechnung erstellen und ausdrucken 1.2 Rechnung mit Einzahlungsschein erstellen
MehrNeues Modul für individuelle Anlagen. Änderung bei den Postleitzahl-Mutationen
NEWSLETTER APRIL 2015 Neues Modul für individuelle Anlagen Die LESS Informatik hat in Zusammenarbeit mit einem Kunden die Umsetzung des neuen Moduls 1e für die Anwendung von individuelle Anlagen in Angriff
MehrDas Pflichtenheft. Dipl.- Ing. Dipl.-Informatiker Dieter Klapproth Ains A-Systemhaus GmbH Berlin
Fragestellungen: Warum reicht das Lastenheft nicht aus? Was kann ich mit dem Lastenheft machen? Was unterscheidet das Pflichtenheft vom Lastenheft? Was gehört zum Auftragsumfang einer Individualsoftware?
MehrDie Servicerufnummern von Versatel. Liebe Kollegen, schön, dass Sie alle hier sind!
Die Servicerufnummern von Versatel. Liebe Kollegen, schön, dass Sie alle hier sind! Telefonkonferenzen und weitere Services, die Ihnen das Leben leichter machen. Alles andere als 08/15: unsere Servicerufnummern.
MehrReservierungs-Assistent
Diese Module sind in GMS Hotel Felix integriert und unterstützen Sie bei der täglichen Arbeit in der Rezeption. Reservierungs-Assistent Neue Anfragen bzw. bereits gesendete Angebote und Absagen Anfragen
MehrSoftware-Validierung im Testsystem
Software-Validierung im Testsystem Version 1.3 Einleitung Produktionsabläufe sind in einem Fertigungsbetrieb ohne IT unvorstellbar geworden. Um eine hundertprozentige Verfügbarkeit des Systems zu gewährleisten
MehrINFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS
INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Formulare Oktober 2015 Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld: Einheitliches Formular ab 1. Januar 2016 Für die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (AU) gibt es ab 1. Januar 2016
MehrUrlaubsregel in David
Urlaubsregel in David Inhaltsverzeichnis KlickDown Beitrag von Tobit...3 Präambel...3 Benachrichtigung externer Absender...3 Erstellen oder Anpassen des Anworttextes...3 Erstellen oder Anpassen der Auto-Reply-Regel...5
Mehr2.1 Erstellung einer Gutschrift über den vollen Rechnungsbetrag
1. Einführung Manchmal ist es notwendig, dem Kunden eine Gutschrift zu einer bestimmten Rechnung, über einzelne Positionen oder auch völlig frei von einer Basis-Rechnung zu erstellen. Die verschiedenen
MehrTräger : Kath. Kirchengemeinde St. Laurentius Bretten
Träger : Kath. Kirchengemeinde St. Laurentius Bretten Wir sind Mitglied im Verband katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) - Bundesverband e.v. - BESCHWERDEMANAGEMENT BESCHWERDEMANAGEMENT SEITE
MehrWholesale und FTTH. Handbuch Abrechnung 1/5. Ausgabedatum 01.05.2015 Ersetzt Version 2-0. Swisscom (Schweiz) AG CH-3050 Bern
Ausgabedatum 005.2015 Ersetzt Version 2-0 Gültig ab 005.2015 Gültig ab 005.2015 1/5 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 2 Rechnungsstellung... 3 3 Rechnungen... 3 4 Zahlungen... 4 5 Widerspruch gegen
MehrNKR in Schleswig-Holstein Was hat sich geändert und was kommt noch?
Beitrag: Stand der Doppik in Schleswig-Holstein Referent: Jan-Christian-Erps, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages Veranstaltung am 25.09.2013 an der FHVD Altenholz
Mehr2. Aufgabe (3 Punkte) Errechne anhand der angegebenen Daten den Abschreibungssatz der linearen Abschreibung in Prozent. Erklärung:
Beschreibung zu den Aufgaben 1. bis 3. Im Zuge der Einführung des neuen Warenwirtschaftssystems hat die Marktplatz GmbH auch den Fuhrpark erweitert. Es wurden neue Lieferwagen, Pkw und Gabelstapler gekauft.
MehrAnleitung zur Umstellung der Mehrwertsteuer in WERBAS
Anleitung zur Umstellung der Mehrwertsteuer in WERBAS QS-Vermerk: erstellt am: 07.12.2006 von: Angela Wimmer freigegeben am: 08.12.2006 von: Ulrike Martini Druckdatum: 11.12.2006 Dateiname: Anleitung_MwSt.doc
MehrDie neuen Familienleistungen machen vieles leichter. Kinderbetreuungskosten.
Die neuen Familienleistungen machen vieles leichter. Kinderbetreuungskosten. Liebe Eltern, die neuen verbesserten Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kinder - betreuungs kosten sind ein wichtiger
MehrFragen und Antworten
Fragen und Antworten im Umgang mit dem elektronischen Abfallnachweisverfahren eanv in Bezug auf die ZKS-Abfall -Allgemeine Fragen- www.zks-abfall.de Stand: 19.05.2010 Einleitung Auf den folgenden Seiten
MehrDer ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag
Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses
MehrWinWerk. Prozess 4 Akonto. KMU Ratgeber AG. Inhaltsverzeichnis. Im Ifang 16 8307 Effretikon
Prozess 4 Akonto WinWerk 8307 Effretikon Telefon: 052-740 11 11 Telefax: 052 740 11 71 E-Mail info@kmuratgeber.ch Internet: www.winwerk.ch Inhaltsverzeichnis 1 Akonto... 2 1.1 Allgemein... 2 2 Akontobeträge
MehrVorgestellt von Hans-Dieter Stubben
Neue Lösungen in der GGf-Versorgung Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben Geschäftsführer der Bundes-Versorgungs-Werk BVW GmbH Verbesserungen in der bav In 2007 ist eine wichtige Entscheidung für die betriebliche
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrLehrer: Einschreibemethoden
Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
MehrAnleitung servicedirekt. Anmeldung. Das einfache Überlauf Routing
Anleitung servicedirekt Anmeldung Zunächst loggen Sie sich mit Ihrer 5-stelligen Kundennummer und Ihrem Passwort online unter www.tenios.de ein, um Zugang zu servicedirekt zu erhalten. Ihre Kundennummer
MehrSEPA-Umstellungshilfe für die VR-NetWorld-Software zur Nutzung von SEPA-Lastschriften
SEPA-Umstellungshilfe für die VR-NetWorld-Software zur Nutzung von SEPA-Lastschriften Inhaltsverzeichnis: 1. SEPA-Umstellungshilfe Seite 2-4 2. Ändern einer bestehenden Lastschrift Seite 5 3. Anlegen einer
MehrEWR GmbH. ppa. Giera. * nur 6 Cent je Gespräch, Mobilfunkpreise max. 42 Cent/Minute
PRESSEINFORMATION mit der Bitte um kurzfristige Veröffentlichung Remscheid, 15.04.11 Netze / Herr Giera TelDaFax Stromkunden werden in Remscheid von der EWR ersatzversorgt Wie in den letzten Monaten den
Mehr1. Einführung. 2. Die Abschlagsdefinition
1. Einführung orgamax bietet die Möglichkeit, Abschlagszahlungen (oder auch Akontozahlungen) zu erstellen. Die Erstellung der Abschlagsrechnung beginnt dabei immer im Auftrag, in dem Höhe und Anzahl der
MehrMitarbeitergespräche erfolgreich führen
Mitarbeitergespräche erfolgreich führen zur Einführung und Handhabung für Mitarbeiter und Vorgesetzte TRAINPLAN seminar maker Mitarbeitergespräche erfolgreich führen Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Inhaltsverzeichnis
MehrLösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-
Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
MehrOnline Bestellsystem Bedienungsanleitung
Bürgerhaus Lützschena GmbH Online Bestellsystem Bedienungsanleitung Version 1.0 Bürgerhaus Lützschena GmbH, Elsterberg 7, 04159 Leipzig, Außenstelle, Hallesche Straße 232, 04159 Leipzig Tel.: 0341-686
MehrEin Sozialprojekt der Rotary Clubs Paderbon Kaiserpfalz
Ein Sozialprojekt der Rotary Clubs Paderbon Kaiserpfalz hilft Kindern von Ausländern und Aussiedlern, die deutsche Sprache zu erlernen. Das besondere hierbei ist, dass die betreuten Kinder in ihrer eigenen
MehrElektronische Verwaltungsarbeit
Elektronische Verwaltungsarbeit Zitat 6 EGovG Elektronische Aktenführung : Die Behörden des Bundes sollen ihre Akten elektronisch führen. Satz 1 gilt nicht für solche Behörden, bei denen das Führen elektronischer
MehrSMS-Versand in MACS Einrichtung des SMS-Versand Verwendung des SMS-Versandes Der SMS-Versand Empfängerfeld Empfänger-Rufnummer Inhalt der SMS
SMS-Versand in MACS Einrichtung des SMS-Versand Verwendung des SMS-Versandes Der SMS-Versand Empfängerfeld Empfänger-Rufnummer Inhalt der SMS Datenfelder Sende-Optionen Text kürzen Zum späteren Zeitpunkt
MehrUnterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus:
Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: If-clauses - conditional sentences - Nie mehr Probleme mit Satzbau im Englischen! Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de
MehrTutorial. Wie kann ich meinen Kontostand von meinen Tauschpartnern in. übernehmen? Zoe.works - Ihre neue Ladungsträgerverwaltung
Wie kann ich meinen Kontostand von meinen Tauschpartnern in Tutorial übernehmen? 1. Schritt : Legen Sie ein Startdatum fest Im ersten Schritt legen Sie für Ihr Unternehmen ein Startdatum fest, an dem Sie
MehrDu hast hier die Möglichkeit Adressen zu erfassen, Lieferscheine & Rechnungen zu drucken und Deine Artikel zu verwalten.
Bedienungsanleitung Professionell aussehende Rechnungen machen einen guten Eindruck vor allem wenn du gerade am Beginn deiner Unternehmung bist. Diese Vorlage ist für den Beginn und für wenige Rechnungen
MehrFallen beim Bezahlen mit dem Handy
Wir stehen für Wettbewerb und Medienvielfalt. Fallen beim Bezahlen mit dem Handy Gregor Goldbacher Überblick RTR-GmbH als EndkundInnenschlichtungsstelle und Mehrwertdiensteregulator Marktbeobachtung mit
MehrDienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz.
Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. D.A.S. Rechtsschutz von Anfang an Wenn sich rechtliche Fragen ergeben oder sich ein Rechtsstreit anbahnt, bietet die D.A.S.
MehrWas ist Sozial-Raum-Orientierung?
Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume
MehrNeue Regelungen seit 01.07.2014
Infoportal staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstellen und geeignete Personen gemäß 305 InsO. Die vorzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens. Neue Regelungen seit 01.07.2014 Verkürzung des Insolvenzverfahrens
MehrLeitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge
Leitfaden zur Einführung neuer Studiengänge Entstehung des Leitfadens Einführung neuer Studiengänge Die Grundlagen des Leitfadens wurden auf der Basis des bisherigen Verfahrens in einer Workshopreihe des
Mehr2. Negative Dualzahlen darstellen
2.1 Subtraktion von Dualzahlen 2.1.1 Direkte Subtraktion (Tafelrechnung) siehe ARCOR T0IF Nachteil dieser Methode: Diese Form der Subtraktion kann nur sehr schwer von einer Elektronik (CPU) durchgeführt
MehrOutlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang
sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8 Outlook Mail-Grundlagen Posteingang Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um zum Posteingang zu gelangen. Man kann links im Outlook-Fenster auf die Schaltfläche
MehrSimplex-Umformung für Dummies
Simplex-Umformung für Dummies Enthält die Zielfunktion einen negativen Koeffizienten? NEIN Optimale Lösung bereits gefunden JA Finde die Optimale Lösung mit dem Simplex-Verfahren! Wähle die Spalte mit
MehrWir beraten Sie. Wir unterstützen Sie. Wir schaffen Lösungen. Wir bringen Qualität. Wir beraten Sie. Wir unterstützen Sie. Wir schaffen Lösungen
Was bedeutet es, ein Redaktionssystem einzuführen? Vorgehensmodell für die Einführung eines Redaktionssystems Die Bedeutung Fast alle Arbeitsabläufe in der Abteilung werden sich verändern Die inhaltliche
Mehr1. GELTUNGSBEREICH 2. 2. ENTGELT AUSKUNFT TERRAVIS 2 2.1 Pauschalentgelt Grundbuchinformationen 2 2.2 Daten der Amtlichen Vermessung 2
Preisliste Urkundspersonen Auskunft Terravis Inhalt 1. GELTUNGSBEREICH 2 2. ENTGELT AUSKUNFT TERRAVIS 2 2.1 Pauschalentgelt Grundbuchinformationen 2 2.2 Daten der Amtlichen Vermessung 2 3. KANTONALE GEBÜHREN
Mehr4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin
4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin Vortrag zum Thema Qualitätssicherung und Datenschutz, Anforderungen an den Datenschutz aus der Sicht des
MehrWährungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich. Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden
Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden 2 Überblick Mögliche Massnahmen im Personalbereich: Lohnkürzung
MehrStellvertretenden Genehmiger verwalten. Tipps & Tricks
Tipps & Tricks INHALT SEITE 1. Grundlegende Informationen 3 2.1 Aktivieren eines Stellvertretenden Genehmigers 4 2.2 Deaktivieren eines Stellvertretenden Genehmigers 11 2 1. Grundlegende Informationen
Mehr1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)
Abschnitt 1 Überstunden in der Nacht 11 1.1 Allgemeines # Die Ermittlung und Abrechnung von Überstunden unter der Woche, an Sonn- und Feiertagen wurde bereits im Band I, Abschnitt 3 behandelt. Sehen wir
MehrBedienungsanleitung für den Online-Shop
Hier sind die Produktgruppen zu finden. Zur Produktgruppe gibt es eine Besonderheit: - Seite 1 von 18 - Zuerst wählen Sie einen Drucker-Hersteller aus. Dann wählen Sie das entsprechende Drucker- Modell
MehrPreis- und Leistungsverzeichnis der Host Europe GmbH. Loadbalancer V 1.1. Stand: 11.10.2012
Preis- und Leistungsverzeichnis der Host Europe GmbH Loadbalancer V 1.1 Stand: 11.10.2012 INHALTSVERZEICHNIS PREIS- UND LEISTUNGSVERZEICHNIS LOADBALANCER... 3 Produktbeschreibung... 3 Shared Loadbalancer
MehrPreis- und Leistungsverzeichnis der Host Europe GmbH. Backup Pro 2.0 V 2.0. Stand: 01.12.2012
Preis- und Leistungsverzeichnis der Host Europe GmbH Backup Pro 2.0 V 2.0 Stand: 01.12.2012 INHALTSVERZEICHNIS PREIS- UND LEISTUNGSVERZEICHNIS BACKUP PRO 2.0... 3 Produktbeschreibung... 3 Voraussetzungen...
MehrEasyWk DAS Schwimmwettkampfprogramm
EasyWk DAS Schwimmwettkampfprogramm Arbeiten mit OMEGA ARES 21 EasyWk - DAS Schwimmwettkampfprogramm 1 Einleitung Diese Präsentation dient zur Darstellung der Zusammenarbeit zwischen EasyWk und der Zeitmessanlage
MehrHow-to: Webserver NAT. Securepoint Security System Version 2007nx
Securepoint Security System Inhaltsverzeichnis Webserver NAT... 3 1 Konfiguration einer Webserver NAT... 4 1.1 Einrichten von Netzwerkobjekten... 4 1.2 Erstellen von Firewall-Regeln... 6 Seite 2 Webserver
MehrDokumentation für die software für zahnärzte der procedia GmbH Onlinedokumentation
Dokumentation für die software für zahnärzte der procedia GmbH Onlinedokumentation (Bei Abweichungen, die bspw. durch technischen Fortschritt entstehen können, ziehen Sie bitte immer das aktuelle Handbuch
MehrVoice over IP (VoIP) PING e.v. Weiterbildung Blitzvortrag. Dennis Heitmann 07.08.2010
Voice over IP (VoIP) PING e.v. Weiterbildung Blitzvortrag Dennis Heitmann 07.08.2010 Was ist das? VoIP = Voice over IP (Sprache über Internet Protokoll) Sprachdaten werden digital über das Internet übertragen
Mehr50 Fragen, um Dir das Rauchen abzugewöhnen 1/6
50 Fragen, um Dir das Rauchen abzugewöhnen 1/6 Name:....................................... Datum:............... Dieser Fragebogen kann und wird Dir dabei helfen, in Zukunft ohne Zigaretten auszukommen
MehrFaktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass
Zum 1. August 2013 ist das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung ( Beitragsschuldengesetz ) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz ist der erhöhte Säumniszuschlag
MehrNicht über uns ohne uns
Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien
Mehr