Wanderleitsystem Handlungsempfehlung Wanderleitsystem Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald e.v 2011
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1 Wanderleitsystem Handlungsempfehlung Wanderleitsystem Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald e.v 2011
2 Impressum Herausgeber: Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald e.v Marktplatz Murrhardt Konzeption, Text, Grafik und Gestaltung Geo-bit Bereich Ausstellungen u. Tourismus Dipl.-Ing.( FH) Landespflege Uwe Hiller Rehhaldenweg Schorndorf tel. +49 (0)7181 / fax +49 (0)7181 / hiller@geo-bit.de Geo-bit Standort Nürtingen (Zentrale) Plochingerstr. 14 Fabrikation Nürtingen tel. +49 (0)7022 / fax +49 (0)7022 / info@geo-bit.de Juli 2011 Dieses Projekt wurde gefördert durch den Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg, der Lotterie Glücksspirale und der Europäischen Union (ELER).
3 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkung 4 2. Wanderleitsystem Ausgangssituation Kategorien von Wanderwegen Markierung der Wanderwege 5 3. Wegweiser Inhalte Wegweiser Wegweiser mit Standortschild Wegweiser mit Zusatzschild Wegweiser techn. Details, links Wegweiser techn. Details, rechts 9 4. Zusatzschild Standortbeschilderung Standortbeschilderung Aufkleber Standortbeschilderung Schild Symbole Örtliche Rundwanderwege Wanderwegsymbole Wandertafeln Wandertafeln Inhalte Wandertafeln Träger Systematik Systematik Zielnennung Durchgängigkeit Systematik Enfernungsangaben Piktogramme Umsetzung Planung des Grundwegenetzes Planung örtlicher Rundwanderwege 10.3 Planung der Wegweiserstandorte und Zwischenwegmarkerung Befestigung Befestigung der Wegweiser und Zwischenwegmarkierungen Umsetzung Schritte Umsetzung Montage Anhang Quellen Literaturempfehlung Mustervereinbarung Ansprechpartner 28
4 1. Vorbemerkung 1. Vorbemerkung Wandern ist in Deutschland eine der beliebtesten Feizeit- und Urlaubsaktivitäten. Zwei Drittel der Inlandstouristen bekennen sich zum Wandern. In den Mittelgebirgen steigt dieser Anteil sogar auf drei Viertel. Wandern wird in diesem Zusammenhang als in und moderner Breitensport verstanden Unser Büro wurde beauftragt, auf Grundlage der Ergebnisse der Projektgruppe Wanderleitsystem eine Konzeptstudie für die Gestaltung der Beschilderung und einen Leitfaden für die Umsetzung des neuen Beschilderungskonzeptes zu erstellen. Der Leitfaden soll den Kommunen im Naturpark als Grundlage und wesentliche Hilfestellung bei einer Überarbeitung ihrer Wanderwegekonzeption und der damit verbundenen Wegebeschilderung dienen. und liegt im Trend der Zeit. Durch die gehobenen Ansprüche des Wandergastes sind neue Strategien für die Wanderregion Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald notwendig, um die inlandstouristischen Zielgruppen ansprechen und erreichen zu können. Die Wanderer legen Wert auf die Indentität einer Region, die Dienstleistungen und Gästebetreuung und achten auf ein gut ausgeschildertes Wegenetz. In der Projektgruppe Wanderleitsystem des Naturparkvereins wurde im Juli 2010 begonnen, eine gemeindeübergreifende Beschilderungssystematik zu erarbeiten. Die Ergebnisse der Projektgruppe wurden im März 2011 abgeschlossen und am 11. Mai 2011 den Teilnehmern der Mitgliederversammlung des Naturparkvereins präsentiert. 4
5 2. Wanderleitsystem 2.1 Ausgangssituation Im Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald werden unterschiedlichste Wanderleitssysteme verwendet, was sich in einer Vielfalt von Markierungszeichen in der Landschaft zeigt. Diese Vielfalt verwirrt mehr, als das sie leitet. In vielen Gemeinden fehlt auch die Vernetzung der Wanderwege, wodurch sich die Möglichkeiten der individuellen Tourengestaltung einschränken Kategorien von Wanderwegen Grundsätzlich kann man zwei Kategorien von Wanderwegen unterscheiden: Wanderwege des Grundwegenetzes Im Grundwegenetz sind alle Wanderwege der Region vernetzt. Wichtige Ziele wie Haltestellen des ÖPNV, Wanderparkplätze und Ortschaften sind an das Wegenetz angeschlossen. Zum Grundwegenetz gehören: Fernwanderwege (z.b. Fernwanderwege des Schwäbischen ) Zu- und Verbindungswege des Schwäbischen Sonstige Wanderwege, welche Ausgangspunkte und Ziele anlaufen Örtliche Rundwanderwege Rundwanderwege haben mindestens einen Ausgangspunkt und können im Streckenverlauf Wanderwege des Grundwegenetztes und/oder andere Rundwanderwege kreuzen. Wanderer können an jedem Punkt eines Rundwanderweges beginnen, entscheidend ist, dass der Wanderer wieder zu seinem Ausgangspunkt geführt wird. Idealerweise sollte am Ausgangspunkt eine Wandertafel mit dargestellten Streckführung und weiteren Informationen stehen. Das von der Projektgruppe Wanderleitsystem ausgearbeitete Beschilderungskonezpt sieht vor, das grobmaschige Grundwegenetz und das Netz von örtlichen Rundwanderwegen gemeindeübergreifend zu vereinheitlichen. Die Wanderwege des Grundwegenetztes und die örtlichen Rundwanderwege sollen in der Beschilderungssystematik miteinander vernetzt werden. Eine Vernetzung findet über einheitlich gestaltete Wegweiser statt Markierung der Wanderwege Die Markierung der Wanderwege ermöglicht die zuverlässige und vielfältige Nutzung der Wege, auch ohne Wanderkarte. Der Wanderer soll auf einen Blick erkennen, wo er sich befindet und welche Ziele zu erreichen sind. Das Beschilderungskonzept unterscheidet zwei Arten von Markierungen: Wegeiser Wegweiser mit Symbolen der Wanderwege, Wege-, Ziel- und Entfernungsangaben. Diese werden an allen Kreuzungspunkten markierter Wanderwege und an Ausgangspunkten angebracht (z.b. Haltestellen des ÖPNV, Wanderparkplätze etc.). An Kreuzungen zwischen den Wegweiserstandorten wird der Verlauf mit Zwischenwegmarkierungen gekennzeichnet. Zwischenwegmarkierung Zwischenwegmarkierung mit Wegeangaben, die den Wanderer sicher von einem Wegweiser zum nächsten führen. Die Zwischenwegmarkierungen werden an jeder Kreuzung von Wegen und als Bestätigungsschild zwischen Kreuzungen angebracht. Abbildung 1/2/3: Unterschiedliche Wanderleitsysteme in den Gemeinden des Naturparks SFW. 5
6 3. Wegweiser 3.1 Wegweiser Inhalte Der Wegweiser teilt sich in zwei Bereiche: 1. Weißes Feld 1 Name der verantwortlichen Gemeinde/Institution 2 ggf. Name eines Fernwanderweges ggf. Standortaufkleber bis zu drei (vier) Symbole der Wanderwege des Grundwanderwegenetzes, Fernwanderwege, Rundwanderwege und sonstiger Wanderwege Zielfeld Bis zu vier Ziele. Die Ziele sind nach der Ent- fernung geordnet, wobei das am kürzesten entfernte Ziel oben steht Bis zu drei Piktogramme pro Ziel. Eine Auswahl möglicher Piktogramme wird gestellt Juxkopf 533 m ü.nn UTM / Räuberrundweg RJ3 J3 Jägerrundweg 7,2 km Jux Prevorst Wüstenrot Vorderbüchelberg 5,0 km 6,5 km 10,5 km Entfernungsangabe in Kilometer mit einer Nachkommastelle Abbildung 4: Inhalte Wegweisers 6
7 3. Wegweiser 3.2 Wegweiser mit zusätzlichen Standortschild An Kreuzungen mit mehreren Richtungen, kann die Standortbeschilderung als Extraschild angebracht werden. Die Standortangabe auf dem Wegweiser entfällt in diesem Fall. 140 mm Räuberrundweg RJ3 J3 Jägerrundweg 7,2 km Juxkopf 533 m ü.nn UTM / mm 10 mm 25 mm 25 mm 10 mm Jux Prevorst Wüstenrot Vorderbüchelberg 5,0 km 6,5 km 10,5 km Abbildung 5: Wegweiser mit gesonderter Standortbeschilderung. 3.3 Wegweiser mit Zusatzschild Im Fall das die drei (vier) Symbolfelder auf dem Wegweiser nicht ausreichen, wird ein Zusatzschild mit bis zu vier weiteren Symbolfeldern unter dem Wegweiser angebracht. Juxkopf 533 m ü.nn UTM / Räuberrundweg RJ3 J3 Jägerrundweg 7,2 km Jux Prevorst Wüstenrot Vorderbüchelberg 5,0 km 6,5 km 10,5 km J3 Räuberrundweg RJ3 1 Abbildung 6: Wegweiser mit Zusatzschild. Jägerrundweg 7,2 km 7,2 km 7
8 3. Wegweiser 3.4 Wegweiser (rechts) Technische Details: 50 mm Material: 5 mm Aluminium 4-farb Foliendruck mit UV-Schutzlaminat Aufkleber: Hochleistungsfolie 4-farb Schriftzug Gemeinde/Institution: Arial Narrow Bold20 pt zentriert 5,0 km 6,5 km 10,5 km Schriftzug Wegname: Arial Narrow Bold Skalierung 80 % 36 pt zentriert Ziele: Arial Narrow Bold Skalierung 80 % 72 pt Zeilenabstand 35 mm linksbündig Logo B x H 18 mm Streckenangabe: Arial Narrow Bold Skalierung 80 % 72 pt Zeilenabstand 35 mm rechtsbündig Entfernungsangabe in Kilometer mit einer Nachkommastelle Aufkleberfeld: RAL 9016 (Verkehrsweiß) Markierungfelder: RAL 7004 (Signalgrau), Deckkraft 20 % Zielfeld: RAL 1003 (Signalgelb) Markierungsecken für Aufkleberfelder 2 x 2 mm 5 mm 5 mm 8,3 mm Jux Prevorst Wüstenrot Vorderbüchelberg 50 mm 50 mm 3,5 mm 3,5 mm 13 mm 50 mm 50 mm 13 mm 300 mm 130 mm 480 mm 140 mm Abbildung 7: Wegweiser rechts führend, technische Details 8
9 3. Wegweiser 3.5 Wegweiser Technische Details: Material: 5 mm Aluminium 4-farb Foliendruck mit UV-Schutzlaminat Aufkleber: Hochleistungsfolie 4-farb Schriftzug Gemeinde/Institution: Arial Narrow Bold 20 pt zentriert Schriftzug Wegname: Arial Narrow Bold Skalierung 80 % 36 pt zentriert 50 mm 300 mm Jux Prevorst Wüstenrot Vorderbüchelberg 5 mm Ziele: Arial Narrow Bold Skalierung 80 % 72 pt Zeilenabstand 35 mm linksbündig Logo B x H 18 mm Streckenangabe: Arial Narrow Bold Skalierung 80 % 72 pt Zeilenabstand 35 mm rechtsbündig Aufkleberfeld: RAL 9016 (Verkehrsweiß) Markierungfelder: RAL 7004 (Signalgrau), Deckkraft 20 % Zielfeld: RAL 1003 (Signalgelb) 480 mm 130 mm 13 mm 50 mm 50 mm 5,0 km 6,5 km 10,5 km 8,3 mm 5 mm 13 mm 3,5 mm 3,5 mm 50 mm 50 mm 140 mm Abbildung 8: Wegweiser links führend, technische Details 9
10 4. Zusatzschild / Zwischenwegbeschilderung Zusatzschild Das Zusatzschild enthält die Symbole der Wanderwege (Aufkleber) und wird als ergänzende Beschilderung in zwei Fällen verwendet: Dieses Schild wird zusätzlich verwendet, falls mehr als 3 verschiedene Wege parallel laufen Als Zwischenwegmarkierung und Bestätigungsschild, das den Verlauf der Wanderwege zwischen den Standorten der Hauptschilder markiert. Das Zusatzschild enthält folgende Angaben: Name der Verantwortlichen Gemeinde/Institution ggf. Name eines Fernwanderweges bis zu vier Symbole der Wanderwege Technische Details: Material: 5 mm Aluminium 4-farb Foliendruck mit UV-Schutzlaminat Aufkleber: Hochleistungsfolie 4-farb Schriftzug Gemeinde/Institution: Arial Narrow Bold 20 pt zentriert Schriftzug Wegname: Arial Narrow Bold Skalierung 80 % 36 pt zentriert Aufkleberfeld: RAL 9016 (Verkehrsweiß) Markierungfelder: RAL 7004 (Signalgrau), Deckkraft 20 % 13 mm J3 Jägerrundweg 7,2 km 50 mm 50 mm 130 mm Räuberrundweg RJ3 1 7,2 km 13 mm 7 mm 8 mm 3,5 mm 6,5 mm 50 mm 50 mm 140 mm Abbildung 9: Zusatzschild/Zwischenwegbeschilderung, technische Details 10
11 5. Standortbeschilderung Standortbeschilderung Bei Kreuzungen wird die Standortbeschilderung als Schild oben am Pfosten gesondert angebracht. Ansonsten wird der Standort als Folienaufkleber auf dem Wegweiser (weißes Feld) im oberen linken Aufkleberfeld angebracht. Die Standortbeschilderung enthält folgende Angaben: 3mm Juxkopf 533 m ü.nn 50 mm Gemarkung Örtlichkeit Höhe ü.nn UTM Koordinaten 3 mm UTM / mm 5.1Technische Details (Aufkleber): Material: Aufkleber: Hochleistungsfolie 4-farb Schriftzug Gemarkung: Arial Narrow Bold, 14 pt, zentriert Abbildung 10: Standortaufkleber, techische Details. Schriftzug Örtlichkeit: Arial Narrow Bold, Skalierung 80 %, 21 pt, zentriert Schriftzug Höhe: Arial Narrow Bold 14 pt, zentriert Schriftzug UTM: Arial Narrow Bold 14 pt, zentriert 10 mm 25 mm Hintergrund: RAL 9003 (Signalweiß) 5.2 Technische Details (Schild): 140 mm Juxkopf 533 m ü.nn Material: 5 mm Aluminium 4-farb Foliendruck mit UV-Schutzlaminat Aufkleber: Hochleistungsfolie 4-farb Schriftzug Gemarkung, Standort, Höhe und UTM: Arial Narrow Bold, 36 pt, zentriert UTM / mm 25 mm 10 mm Hintergrund: RAL 9016 (Verkehrsweiß) Abbildung 11: Standortschild, technische Details. 11
12 6. Symbole 6.1 Örtliche Rundwanderwege Zwischenwegmarkierungen sind als Aufkleber Bestandteile der Wegweiser. Bestandteile der Layoutvorlage sind Beschriftungen, Kreis und Pfeil. Das mittig zentrierte Logo wird individuell nach den jeweiligen Anforderungen übernommen oder gestaltet. 1 mm J3 50 mm Technische Details: Material: Hochleistungsfolie 4-farb Schriftzug Wegname: Arial Narrow Bold 12 pt zentriert Hintergrund: RAL 9003 (Signalweiß) Schriftzug Entfernungsangabe: Arial Narrow Bold 12 pt zentriert Entfernungsangabe in Kilometer mit einer einer Nachkommastelle 1 mm Jägerrundweg 7,2 km 50 mm Ø 38 mm, Strichstärke 2pt Abbildung 12: Rundwegeaufkleber, technische Details. 6.2 Wanderwegsymbole Die Wegesymbole umfassen Wanderwege des Schwäbischen s, Fernwanderwege und sonstige Wanderwege. Wegesymbole sind als Aufkleber Bestandteile der Wegweiser und Zusatzschilder. 1 mm Räuberrundweg RJ3 50 mm Technische Details: Material: Hochleistungsfolie 4-farb Schriftzug Wegname (bei Bedarf): Arial Narrow Bold 12 pt zentriert Aufkleberfeld: RAL 9003 (Signalweiß) Schriftzug Gemeinde/Institution (bei Bedarf): Arial Narrow Bold 12 pt zentriert 1 mm 50 mm Abbildung 13: Wegeaufkleber, technische Details. 12
13 7. Wandertafeln 7.1 Wandertafeln Inhalte Wandertafeln sind ein wesentlicher Bestandteil eines Wanderleitsystems. Um den Wiedererkennungswert des Wanderleitsystems im Naturpark zu fördern, schlagen wir die Vereinheitlichung von Wandertafeln und Befestigungssystemen vor. Gemeindename Naturparkverweis Bezeichnung Karteninhalt Logo Das vorgeschlagene Layout wird derzeit schon von vielen Mitgliedsgemeinden verwendet und soll daher in Zukunft bei Bedarf aufgegriffen werden. 158 mm Die Grundfarben der Tafel können frei gewählt bzw. mit anderen Mitgliedsgemeinden des Naturparks abgestimmt werden. Bezugsadressen für die Gestaltung und Herstellung können bei der Naturparkgeschäftsstelle erfragt werden. Technische Details: Träger: 4 mm Aluminium Dibond Druck: 4-farb Foliendruck mit UV Schutzlaminat 1200 mm 868 mm Schriftzug Gemeinde/Institution: Arial Narrow 96 pt Skalierung: 125 % Schriftzug Naturparkverweis: Arial Narrow 48 pt Skalierung 125 % 162 mm Inhalte: 1000 mm Der Inhalt der Legende kann individuell gestaltet werden. Mindestangaben sind: Legende Textlicher Verweis: Qualitätsnaturpark Naturparkzentrum Förderhinweis Standortname der Wandertafel und Standorthöhe mit Angabe der UTM Koordinaten topografische Karte Abbildung 14: Wandertafel. technische Details 13
14 7. Wandertafeln Notrufnummern (Feuerwehr/Rettungsdienst/Notarzt 112, Polizei 110) und Angabe zur nächsten öffentlichen Notrufmöglichkeit Maßstabsbalken in Kilometer Angabe der Kartengrundlage (z.b. Topografische Karte 1: informative Legende, in der auch die Wege- und Beschilderungssystematik abgebildet ist Beschreibung der Rundwanderwege, die von diesem Standort aus begangen werden können, mit Angabe der Gesamtlänge (möglichst mit Gehzeit) Falls möglich, Standortangabe zum nächsten öffentlichen/behindertengerechten WC Hinweis auf weitere Informationsmöglichkeiten, z.b. Touristeninformation (Standort, Telefonnummer, Öffnungszeiten) Förderhinweise nach Vorgaben der Naturpark-Förderrichtlinie Informationen zum Naturpark und Naturparkzentrum mit folgendem Inhalt: Der Qualitäts-Naturpark Schwäbisch- Fränkischer Wald Mit dem Prädikat Naturpark wurde 1979 unsere naturnahe und reich strukturierte Kultur- und Erholungslandschaft ausgezeichnet. Das grüne, waldreiche Herz des 900 km² großen Naturparks bilden die fünf Naturräume: Welzheimer Wald im Süden, Murrhardter und Mainhardter Wald im Zentrum sowie Löwensteiner und Waldenburger Berge im Norden. Diese Landschaften werden begrenzt durch die Städte Backnang, Heilbronn, Öhringen, Schwäbisch Hall, Gaildorf, Lorch und Schorndorf. Die Höhenlage reicht von 200 m ü.nn im Sulmtal bis 586 m bei Gschwend und Großerlach. Die Klimatönung variiert vom milden Weinbauklima mit einer Jahresdurchschnittstemperatur um 9 C und 800 mm Jahresniederschlag bis zum kühlfeuchten Reizklima (7,5 C, 1100 mm) in den Hochlagen. Das Naturparkzentrum in Murrhardt Den Bienen bei der Arbeit zuschauen, übers Wasser gehen und die dort vorkommenden Kleinlebewesen mal ganz groß sehen, oder sich über die Geschichte des Schwäbisch-Fränkischen Waldes informieren, das alles bietet das Naturparkzentrum in Murrhardt. Die Naturpark-Erlebnisschau versteht sich als Sprungbrett in die Natur und zeigt auf interaktive Weise einen Querschnitt durch vergangenezeiten, die beeindruckende Natur und das Wirken der hier lebenden Menschen. Das Naturparkzentrum ist auch an Wochenenden und Feiertagen geöffnet! Optional können Wandertafeln zusätzliche Informationen enthalten: attraktive Wanderziele Informationen zur örtlichenwanderregion (Land, Leute, Natur, Geschichte) bei Ausweisung von barrierefreien Routen: Angaben zur Barrierefreiheit (z.b. bei Rollstuhlwanderwege max./ min. Maße von Querneigung, Stufen, Spalten etc.) 14
15 Wandertafeln 7.2 Träger Wandertafel Als Träger für Wandertafeln schlagen wir für zukünftige Zwecke Trägerkonstruktion aus rostfreiem Stahl (V2A) vor. Die Abmessung wurden so gewählt, dass eine Barrierefreiheit für Rollstuhlnutzer (Unterfahrbarkeit und mittlere Ablesehöhe) gewährleistet ist. Eine Überdachung der Wandertafel ist unnötig. Es können bis zu 2 Tafeln mit gleichen Abmessungen befestigt werden. Für die Befestigung des Trägers ist ein Fundament erforderlich. Beim direkten setzen der Rohrpfosten verlängern sich die Maßangaben entsprechend. Es besteht die Möglichkeit ein Breitflachstahl am Rohrende aufzuschweißen und dieses mittels Verschraubung direkt auf das Fundament zu befestigen. Dies ermöglicht im Falle einer Beschädigung einen problemlosen Austausch. Technische Details: Pfosten: Rohrpfosten Stahl V2A 1040 mm Flachstahl mittig zum Rohrpfosten aufgeschweist. Ø 60 mm, Wandstärke 2 mm Querträger: Flachstahl V2A Breite 50 mm, Dicke 5 mm Abschlußkappe aus Kunststoff Befestigung der Tafel mit Schrauben aus Edelstahl 705 mm 620 mm 570 mm 1000 mm Abschluß Oberund Unterkante der Tafel 5 mm über Ober- und Unterkante Seitenstreben. Edelstahlschrauben, Unterlagscheiben Muttern mm Abbildung 14: Träger Wandertafel, technische Details. 15
16 8. Systematik 8.1 Systematik Zielnennung Die auf den Wegweisern genannten Ziele haben folgende Eigenschafen: attraktiv oder nützlich: Aussicht, Felsen, Wasserfälle, Einkehrmöglichkeiten, Ortschaften, Bahnhöfe etc. erkennbar: Die Ziele müssen für ortsfremde Wanderer eindeutig erkennbar sein (z.b. durch Hinweisschilder) am Weg liegend: Sollten die Ziele nicht direkt am Weg liegen, ist ein Hinweis am Weg erforderlich (z.b. durch zusätzliche Wegweiser). 8.2 Durchgängigkeit Es gilt der Grundsatz der Durchgängigkeit, d. h., ein Ziel das einmal auf einem Wegweiser erscheint, wird solange auf den Folgewegweisern genannt, bis es erreicht ist. nach der Entfernung. Das nächst gelegene Ziel steht oben, das am weitesten enfernte unten. Falls an einem Standort zwei Wegweiser in eine Richtung zeigen, ist es sinnvoll die Ziele aufzuteilen: Aufteilung in zwei geografische Richtungen Diese Aufteilung empfiehlt sich, wenn sich beim nächsten Wegweiser die Wege trennen und mit je einem Wegweiserblatt weiter geführt werden. Die Ziele des Folgewegweiser werden für den ersten Standort der Wegweisung übernommen. Aufteilung in Haupt- und Nebenziele Diese Aufteilung empfiehlt sich, wenn von einem Hauptweg Nebenziele abgehen. Ziel B Ziel D 1,0 km 2,0 km 3,0 km 4,0 km Ziel 1 Ziel 2 Ziel 3 Ziel 4 Ziel 1 Ziel 2 Ziel 3 Ziel 4 Ziel A Ziel C 1,5 km 2,5 km 4,5 km Ziel A Ziel B Ziel C Ziel D Abbildung 15: Aufteilung Wegweiser in zwei geografische Richtungen. 8.3 Systematik Entfernungsangaben Die Entfernungen werden in Kilometer angegeben. Die Entfernung wird auf 100 Meter genau bestimmt. Die Angabe erfolgt mit einer Stelle hinter dem Komma. Es ist sinnvoll die Entfernungen vom Ausgangspunkt zum Ziel mit den Entfernungsangaben der Wegeschilder zu vergleichen. 1,0 km 2,0 km 3,0 km 4,0 km Ziel 1 Ziel 2 Ziel 3 Ziel 4 Ziel A Ziel B Ziel C Ziel D 1,5 km 2,5 km 4,5 km Die Bestimmung der Entfernungsangaben erfolgt mit Hilfe der digitalen TOP 25 des Landesvermessungsamtes Baden-Württemberg. Steigungen werden bei Ermittlung der Entfernungen nicht berücksichtigt. Grundsätzlich sollte die Entfernung auf eine Stelle hinter dem Komma aufgerundet werden. Die Reihenfolge der Ziele auf den Wegweisern bestimmt sich ausschließlich 1,0 km 2,0 km 3,0 km 4,0 km Ziel 1 Ziel 2 Ziel 3 Ziel 4 1,5 km 2,5 km 4,5 km Ziel A Ziel B Ziel C Ziel D Abbildung 16: Aufteilung Wegweiser in Haupt- und Nebenziele. 16
17 9. Piktogramme 9.1 Verwendung Piktogramme Die auf den Wegweisern beschilderten Ziele können mit bis zu drei Piktogrammen je Ziel ergänzt werden. Die Piktogramme werden direkt auf die Folie gedruckt. Bei Bedarf können Aufkleber als Foliencut auf die Wegweiser nachträglich aufgebracht werden. Bushaltestelle Bahnhof Schloss, Burg Welterbe Limes 20 mm 20 mm Einkehrmöglichkeit Aussichtspunkt Kloster, Kirche, Kapelle Mühle Nachfolgend sind Piktogramme dargestellt, die verwendet werden können. Spielplatz Rastplatz Grillplatz Bootsverleih Bademöglichkeit Aussichtsturm Abbildung 17: Poktogrammauswahl 17
18 10. Umsetzung 10.1 Planung des Grundwegenetzes Das Wanderwegenetz setzt sich aus den Grundwegen und örtlichen Rundwegen zusammen. Als Fundament des Grundwegenetzes gilt das bestehende Netz des Schwäbischen s, welches falls notwendig durch weitere Wege ergänzt wird. In die Planung sind die Gemeinden, Ortsgruppen des Schwäbischen s, Forst- und Naturschutz- und Landwirtschaftsbehörde, Grundstücksund Waldeigentümer, Gaue u. Hauptverein des Schwäbischen s und sonstige betroffene Institutionen einzubeziehen. Das Grundwegenetz enthält: Fernwanderwege des Schwäbischen s Weitere Fernwanderwege Zugangs- und Verbindungswege des Schwäbischen s Wanderwege von Gemeinden und Institutionen Ergänzende Wege, um Ziele, Ausgangspunkte und örtliche Rundwanderwege anzuschließen Für die Planung des Wanderwegenetzes gelten folgende Grundsätze: Qualität vor Quantität - die Anzahl der Wanderwege gering halten (attraktive Wanderwege sind vorallem abwechslungsreiche, schmale, naturbelassene Wegstrecken) Die Anzahl der Wegweiserstandorte nach Möglichkeit reduzieren Parallelführung zwischen Grundwegenetz und örtlichen Rundwegen reduzieren 10.2 Planung örtlicher Rundwanderwege Rundwanderwege richten sich überwiegend an Tagesausflügler. Ausgangspunkte von Rundwanderwegen sind Wanderparkplätze oder Haltestellen des ÖPNV. Am Ausgangspunkt sollten zwei oder drei Rundwanderwege angeboten werden. Zur Ausstattung der Rundwanderwege gehört eine Wandertafel mit eingezeichneter Strecke und weiterer Informationen. Bei der Planung ist auf eine attraktive Streckenführung zu achten. Es besteht die Möglichkeit ein Angebot für unterschiedliche Zielgruppen zu definieren. Die Rundwanderwege werden an das Grundwegenetz durch Verbindungswege angeschlossen. Wenn die Strecken des Grundwegenetzes und der Rundwege übereinandergelegt werden, erkennt man deutlich, welche Verbindungswege sinnvoll sind Planung der Wegweiserstandorte und Zwischenwegmarkierung Die Wegweiserstandorte können durch folgende Schritte festgelegt werden: Festlegung der Wegweiserstandorte auf einer Kartengrundlage Auf einer topografischen Karte müssen für die weitere Planung das Grundwegenetz, örtliche Rundwanderwege, sonstige Wanderwege, Verbindungswege, Ausgangspunkte, Ziele und Sehenswürdigkeiten vollständig eingetragen werden. Auf die Karte werden die geplanten Standorte für Wegweiser und Zwischenwegmarkierung eingetragen. Wegweiser stehen an: Kreuzungspunkten markierter Wanderwege Wichtigen Ausgangspunkten (z.b. Bahnhof, Ortsmitte, Wanderparkplätze, Bushaltestellen weiteren Standorten, die aus Gründen der eindeutigen Lenkung notwendig sind Zwischenwegmarkierungen stehen an: Kreuzungen zwischen Wegweiserstandorten weiteren Standorten, die aus Gründen der eindeutigen Lenkung notwendig sind Es ist sinnvoll für alle Wegweiserstandorte individuelle Nummern zu vergeben, die sich aus dem Landkreis, der Gemeinde und einer dreistelligen Nummer zusammensetzen. Die Standortnummer wird durch geografische Standortkoordinaten ergänzt und können so in einem GIS (Geografischen Informationssystem) verwaltet werden. Beispiel: RMK Rems-Murr-Kreis MU Murrhardt 001 Wegweiser Nr. 1 UTM / Die Standortnummer wird nur einmal vergeben. Fällt ein Standort weg, so entfällt auch die Nummer. Verschiebt sich ein Standort, so bleibt die Nummer erhalten Bestimmung der genauen Wegweiserstandorte vor Ort Für die Festlegung der Wegweiserstandorte und Zwischenwegmarkierung ist eine Ortsbegehung notwendig. Vor Ort wird der genaue Standort festgelegt. Bei der Festlegung der Standorte sind die Interessen von Forst- und Landwirtschaft, Grundstückseigentümer und Grundstückspächter zu berücksichtigen. Die zuständigen Stellen der Landkreise müssen informiert, Beschilderungsvorschriften für den Forst bei der jeweiligen Unteren Forstbehörde erfragt werden. Beschilderungen im Forst müssen von der Unteren Forstbehörde genehmigt werden. Im Anhang befinden sich Mustervereinbarungen, die vom Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg erarbeitet wurden. 18
19 Gemeinde Gemeinde Gemeinde Gemeinde Kaffee- Wegle 4,5 km Kaffee- Wegle 4,5 km Gemeinde Gemeinde Kaffee- Wegle 4,5 km Kaffee- Wegle 4,5 km Kaffee- Wegle 4,5 km Kaffee- Wegle 4,5 km 11. Befestigung 10.1 Befestigung der Wegweiser und Zwischenwegmarkierungen Wegweiser und Zwischenwegmarkierungen werden am jeweiligen Standort an einem Pfosten gebündelt. Obwohl es sich bei Wanderwegweiser nicht um Verkehrszeichen im Sinne der STVO handelt, sollten die Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung beachtet werden. Jux Prevorst Wüstenrot Vorderbüchelberg Jux Prevorst Wüstenrot Vorderbüchelberg 15,0 km 10,5 km 6,5 km 15,0 km 10,5 km 6,5 km J3 R J3 R R Gemeinde J3 R Gemeinde J3 Daraus folgt, dass im Straßenverkehr die Unterkante des untersten Schildes in der Regel 2 Meter über Straßenniveau, über Radwegen auf 2,20 Meter befestigt werden sollte. Aus Gründen der Lesbarkeit sollte außerhalb vom Straßenverkehr die Unterkante des untersten Schildes auf eine Höhe von 1,30 Meter angebracht werden. 2,20 m J3 R R Gemeinde J3 Jux Prevorst Wüstenrot Vorderbüchelberg 15,0 km 10,5 km 6,5 km Jux Prevorst Wüstenrot Vorderbüchelberg Jux Prevorst Wüstenrot Vorderbüchelberg J3 R 15,0 km 10,5 km 6,5 km 15,0 km 10,5 km 6,5 km R Gemeinde J3 J3 R J3 R R Gemeinde J3 R Gemeinde J3 Jux Prevorst Wüstenrot Vorderbüchelberg 15,0 km 10,5 km 6,5 km 1,30 m Abbildung 18: Mindesthöhe Wegweiser im Straßenverkehr und auf Radwegen. Abbildung 19: Mindesthöhe Wegweiser außerhalb des Straßen- und Radwegeverkehrs. 19
20 Gemeinde 533 m ü.nn UTM / Kaffee- Wegle 4,5 km Gemeinde Kaffee- Wegle 4,5 km Kaffee- Wegle 4,5 km Kaffee- Wegle 4,5 km Gemeinde 12. Umsetzung 12.1 Schritte Umsetzung Nach Abschluss der Vorplanung sind folgende Schritte für die Umsetzung notwendig: 1 cm J3 R R Gemeinde J3 Juxkopf Jux Prevorst Wüstenrot Vorderbüchelberg 15,0 km 10,5 km 6,5 km Erarbeitung der Beschriftung von Wegweiser und Zwischenbeschilderung ( Ziele, Piktogramme, Entfernungen, Höhenangaben, Wegnamen, Weglogos, Markierungszeichen) Druckvorlagen für alle Schilder erstellen 4 cm Jux Prevorst Wüstenrot Vorderbüchelberg R Gemeinde J3 15,0 km 10,5 km 6,5 km Jux R Prevorst Gemeinde Wüstenrot J3 R J3 Vorderbüchelberg R Gemeinde J3 J3 R 15,0 km 10,5 km 6,5 km Bedarfermittlung von Material (Pfosten, Schilder, Befestigungsmaterialien). Bezugsadressen können bei der Naturparkgeschäftsstelle erfragt werden Montage der Wegweiser und Zwischenwegmarkierung 1,30 m Enfernen der alten Beschilderung 12.2 Montage Für die Montage gelten folgende Regeln: Ist ein gesondertes Standortschild vorgesehen, wird dieses an oberster Stelle angebracht. 1 Abbildung 20: Montagevorschriften Das zum Wanderer hinweisende Wegweiser wird als oberstes 2 montiert, das von Wanderer wegweisende als unterstes. 4 Der Abstand der Wegweiser zueinander beträgt 1 cm. Wird ein Zusatzschild 3 notwendig, wird dieses im Abstand von 4 cm zum nächst unteren Schild befestigt. Durch den größeren Abstand wird erkenntlich, auf welchen Wegweiser sich das Zusatzschild bezieht. 20
21 13. Anhang 13.1 Quellen Das Wanderleitsystem orientiert sich an der Wege- und Beschilderungskonezption Donau Heuberg. Inhalte und Textpassagen wurden aus dieser Wege- und Beschilderungskonzeption entnommen. Erstellt wurde diese von: Hans-Georg Sievers Planungsbüro für Wandertourismus Rathausweg Emmendingen Tel Weiter Quellen: DICKS, Ute; NEUMEYER, Werner : Zukunftsmarkt Wander - Erste Ergebnisse der Grundlagenuntersuchung Freizeit- und Ulraubsmarkt Wandern. ISBN: , Kassel: Deutscher Wanderverband, Literaturempfehlung ROTH, R., KRÄMER, A. & SCHÄFER, A. : Wander-Handbuch - Ein Leitfaden für Kommunen, Sportorganisationen und touristischen Leistungsträger. Köln 2002: Naturpark Südschwarzwald e.v. 21
22 14. Mustervereinbarung Vereinbarung zwischen der Gemeinde.. und dem Eigentümer Land Baden-Württemberg (vertreten durch ForstBW) betr. die Grundstücke Gemarkung... Flur.. Flurst. Nr.. wegen der Führung eines Wander-, Reit- oder Radweges bzw. einer Mountainbike-Strecke oder einer Loipe über diese Grundstücke einschließlich der Kennzeichnung und Ausschilde-rung der Wege. Vorbemerkung Die Gemeinde beabsichtigt eine Intensivierung des Fremdenverkehrs durch Ausweisung und Kennzeichnung eines umfangreichen Wegenetzes für Freizeitaktivitäten, wozu insbesondere Wandern, Radfahren und der Mountainbike-Sport zählt. Mit der Umsetzung der Konzeption können ein erhöhtes Risiko und erhöhte Aufwendungen auf das Land Baden-Württemberg als Eigentümer zukommen. Sinn und Zweck dieser Vereinbarung ist es, das Land Baden-Württemberg von Schadenersatzansprüchen Dritter freizustellen, die durch die erhöhte touristische Nutzung der im Eigen-tum des Landes stehenden Flächen entstehen. Zu deren Übertragung auf die Gemeinde wird nachfolgende Vereinbarung abgeschlossen, durch die ForstBW die Benutzung gestattet und im Gegenzug die Gemeinde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die zivilrechtliche Verantwortung für die Auswahl und die Unterhaltung einschließlich der Verkehrssicherungspflichten sowie diejenigen Kosten übernimmt, die durch die Freigabe und Kennzeichnung bedingt sind. Dabei ist von folgenden zwingenden Prämissen auszugehen: a) Versicherungsschutz durch BGV/WGV kann nur gewährt werden, wenn ein kommunales Interesse und eine kommunale Verantwortung für Anlage und Betrieb besteht. b) Die Verantwortung kann auf 2 Säulen aufgeteilt werden: Die Betreibergemeinde ist für die Verkehrssicherungspflicht der Einrichtung verantwortlich und definiert in Abstimmung mit dem Waldbesitzer entsprechend dem Zweck der Anlage die notwendigen Standards und Anforderungen. Der Revierleiter kontrolliert im Auftrag der Betreibergemeinde die Strecke oder Anlagen auf Auffälligkeiten und stellt ggf. den Handlungsbedarf fest. 22
23 14. Mustervereinbarung Die für notwendig erachteten und einvernehmlich festgelegten Maßnahmen werden (ggf. gegen Kostenersatz) vom Land durchgeführt. 1. ForstBW gestattet der Gemeinde, unentgeltlich Strecken auch über das Eigentum des Landes Baden-Württemberg zu führen, soweit die Benutzung zum Zwecke der Erholung bzw. der Sportausübung erfolgt. Über den Erholungszweck hinausgehende Benutzungen, insbesondere gewerblicher Art sowie kommerzielle und/oder organisierte Veranstaltungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Genehmigung (ggf. gegen Entgelt). 2. Die Gemeinde verpflichtet sich, vor der Kennzeichnung ( 37 Abs. 5 LWaldG) und für eventuelle organisierte Großveranstaltungen ( 37 Abs. 2 LWaldG) die Zustimmung des Eigentümers sowie die erforderliche Genehmigung einzuholen. II. 1. Die Gemeinde übernimmt anstelle des Eigentümers die volle Verantwortung für die Aus-wahl (Eignung) der gekennzeichneten Wege und Pfade und für die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht. Die Verkehrssicherungspflicht (Kontrollen, Dokumentation, Feststellung eines Handlungsbedarfs) hat sich an Benutzungsart und intensität sowie an den berechtigten Si-cherheitserwartungen des Verkehrs zu orientieren. 2. Im Rahmen der in der Vorbemerkung beschriebenen Nutzung umfasst die Verkehrssicherungspflicht die gekennzeichneten Wege, das Lichtraumprofil sowie die an die Wege angrenzenden land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen, soweit diese die bestimmungsgemäße Benutzung beeinträchtigen können. 3. Soweit die Wahrnehmung der Verkehrssicherung aus Sicht der Gemeinde eine Veränderung am Grundstück oder die Beseitigung von Bäumen erforderlich macht, ist dies nur im Einvernehmen mit dem Grundstückseigentümer (Land Baden- Württemberg) möglich. Wird kein Einvernehmen erzielt und kommt es zu einem Schadensfall, kann die Gemeinde in Absprache mit dem Haftpflichtversicherer und dem Einvernehmen mit ForstBW die Schadenangelegenheit durch Vergleich regeln. 4. Die Gemeinde übernimmt die Beschaffung, Anbringung und Unterhaltung der Kennzeichnung. Die Anbringung darf nur in Abstimmung mit dem Eigentümer erfolgen. 5. Die Durchführung der einvernehmlich für notwendig erachteten Maßnahmen erfolgt durch ForstBW (ggf. gegen Kostenerstattung, siehe Vorbemerkung sowie IV., sofern über 500 EUR pro Maßnahme). III. Die für die Durchführung der Maßnahmen zuständigen Bediensteten gelten als mitversicherte Personen im Rahmen der kommunalen Haftpflicht-Versicherung der Gemeinde. Ein Rückgriff im Schadenfall gegen die Bediensteten findet nicht statt, sofern keine vorsätzliche Schadenverursachung vorliegt. Die Gemeinde stellt das Land Baden-Württemberg als Eigentümer von allen Ansprüchen Dritter aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen infolge der Bewirtschaftung der an die gekennzeichneten Strecken angrenzenden Grundstücke und der zweckentsprechenden Benutzung der Strecken durch den Eigentümer selbst frei, es sei denn, dass die Schäden vor-sätzlich oder grob fahrlässig von Bediensteten oder Beauftragten des Landes verursacht wurden. 23
24 14. Mustervereinbarung IV. Die Gemeinde übernimmt die Mehrkosten, die auf Grund der gewünschten Zweckbestimmung für ForstBW anfallen. Darüber hinaus übernimmt sie bei einer aus betrieblichen Grün-den erforderlichen Sperrung von Wegabschnitten die Pflicht, nach rechtzeitiger Anzeige Umleitungsstrecken auszuschildern. Ort, Datum (Unterschrift Gemeinde) Ort, Datum (Unterschrift Eigentümer) 24
25 14. Mustervereinbarung Vereinbarung zwischen der Gemeinde..(nachfolgend Gemeinde) und dem Waldbesitzer.(nachfolgend Waldbesitzer) betr. die Grundstücke Gemarkung... Flur.. Flurst. Nr.. wegen der Führung eines Wander-, Reit- oder Radweges bzw. einer Mountainbike-Strecke oder einer Loipe über diese Grundstücke einschließlich der Kennzeichnung und Ausschilde-rung der Wege. Vorbemerkung Die Gemeinde beabsichtigt eine Intensivierung des Fremdenverkehrs durch Ausweisung und Kennzeichnung eines umfangreichen Wegenetzes für Freizeitaktivitäten, wozu insbesondere Wandern, Radfahren und der Mountainbike-Sport zählt. Mit der Umsetzung der Konzeption können ein erhöhtes Risiko und erhöhte Aufwendungen auf den Waldbesitzer zukommen. Sinn und Zweck dieser Vereinbarung ist es, den Waldbesitzer von Schadenersatzansprüchen Dritter freizustellen, die durch die erhöhte touristische Nutzung der betroffenen Wald-flächen entstehen. Zu deren Übertragung auf die Gemeinde wird nachfolgende Vereinbarung abgeschlossen, durch die der Waldbesitzer die Benutzung gestattet und im Gegenzug die Gemeinde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die zivilrechtliche Verantwortung für die Auswahl und die Unterhaltung einschließlich der Verkehrssicherungspflichten sowie diejenigen Kosten übernimmt, die durch die Freigabe und Kennzeichnung bedingt sind. Dabei ist von folgenden zwingenden Prämissen auszugehen: a) Versicherungsschutz durch BGV/WGV kann nur gewährt werden, wenn ein kommunales Interesse und eine kommunale Verantwortung für Anlage und Betrieb besteht. b) Die Verantwortung kann auf 2 Säulen aufgeteilt werden: Die Gemeinde ist für die Verkehrssicherungspflicht der Einrichtung verantwortlich und definiert in Abstimmung mit dem Waldbesitzer entsprechend dem Zweck der Anlage die notwendigen Standards und Anforderungen. Der Waldbesitzer oder dessen Beauftragter (z.b. Revierleiter) kontrolliert im Auftrag der Betreibergemeinde die Strecke oder Anlagen auf Auffälligkeiten und stellt ggf. den Handlungsbedarf fest. Die für notwendig erachteten und einvernehmlich festgelegten Maßnahmen werden (ggf. gegen Kostenersatz) vom Waldbesitzer durchgeführt. 25
26 14. Mustervereinbarung I. 1. Der Waldbesitzer gestattet der Gemeinde, unentgeltlich Strecken auch über seine in in dieser Vereinbarung aufgeführten Waldflächen zu führen, soweit die Benutzung zum Zwecke der Erholung bzw. der Sportausübung erfolgt. Über den Erholungszweck hinausgehende Benutzungen, insbesondere gewerblicher Art sowie kommerzielle und/oder organisierte Veranstaltungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Genehmigung (ggf. gegen Entgelt). 2. Die Gemeinde verpflichtet sich, vor der Kennzeichnung ( 37 Abs. 5 LWaldG) und für eventuelle organisierte Großveranstaltungen ( 37 Abs. 2 LWaldG) die Zustimmung des Eigentümers sowie die erforderliche Genehmigung einzuholen. II. 1. Die Gemeinde übernimmt anstelle des Eigentümers die volle Verantwortung für die Auswahl (Eignung) der gekennzeichneten Wege und Pfade und für die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht. Die Verkehrssicherungspflicht (Kontrollen, Dokumentation, Feststellung eines Handlungsbedarfs) hat sich an Benutzungsart und intensität sowie an den berechtigten Sicherheitserwartungen des Verkehrs zu orientieren. 2. Im Rahmen der in der Vorbemerkung beschriebenen Nutzung umfasst die Verkehrssicherungspflicht die gekennzeichneten Wege, das Lichtraumprofil sowie die an die Wege angrenzenden land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen, soweit diese die bestimmungsgemäße Benutzung beeinträchtigen können. 3. Soweit die Wahrnehmung der Verkehrssicherung aus Sicht der Gemeinde eine Verände-rung am Grundstück oder die Beseitigung von Bäumen erforderlich macht, ist dies nur im Einvernehmen mit dem Waldbesitzer möglich. Wird kein Einvernehmen erzielt und kommt es zu einem Schadensfall, kann die Gemeinde in Absprache mit dem Haftpflichtversicherer und dem Einvernehmen mit dem Wald-besitzer die Schadenangelegenheit durch Vergleich regeln. 4. Die Gemeinde übernimmt die Beschaffung, Anbringung und Unterhaltung der Kennzeichnung. Die Anbringung darf nur in Abstimmung mit dem Eigentümer erfolgen. 5. Die Durchführung der einvernehmlich für notwendig erachteten Maßnahmen erfolgt durch den Waldbesitzer (ggf. gegen Kostenerstattung, siehe Vorbemerkung sowie IV., sofern über 500 EUR pro Maßnahme). III. Die für die Durchführung der Maßnahmen zuständigen Bediensteten gelten als mitversicherte Personen im Rahmen der kommunalen Haftpflicht-Versicherung der Gemeinde. Ein Rückgriff im Schadenfall gegen die Bediensteten findet nicht statt, sofern keine vorsätzliche Schadenverursachung vorliegt. Die Gemeinde stellt den Waldbesitzer von allen Ansprüchen Dritter aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen infolge der Bewirtschaftung der an die gekennzeichneten Strecken angrenzenden Grundstücke und der zweckentsprechenden Benutzung der Strecken durch den Waldbesitzer selbst frei, es sei denn, dass die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig von Bediensteten oder Beauftragten des Waldbesitzers verursacht wurden. 26
27 14. Mustervereinbarung IV. Die Gemeinde übernimmt die Mehrkosten, die auf Grund der gewünschten Zweckbestimmung für den Waldbesitzer anfallen. Darüber hinaus übernimmt sie bei einer aus betrieblichen Gründen erforderlichen Sperrung von Wegabschnitten die Pflicht, nach rechtzeitiger Anzeige Umleitungsstrecken auszuschildern. Ort, Datum (Unterschrift Gemeinde) Ort, Datum (Unterschrift Waldbesitzer) 27
28 15. Ansprechpartner Geo-bit Bereich Ausstellungen u. Tourismus Dipl.-Ing.(FH) Landespflege Uwe Hiller Rehhaldenweg Schorndorf tel. +49 (0)7181 / fax +49 (0)7181 / hiller@geo-bit.de Geo-bit Standort Nürtingen (Zentrale) Plochingerstr. 14 Fabrikation Nürtingen tel. +49 (0)7022 / fax +49 (0)7022 / info@geo-bit.de 28
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