Wege zur rauchfreien Hochschule
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- Ewald Bachmeier
- vor 8 Jahren
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1 2. Deutsche Konferenz für Tabakkontrolle Wege zur rauchfreien Hochschule Bettina Berg 15. Dezember
2 Zielgruppen und Angebote Angebote des Projektes: Öffentliche Verwaltung, oberste Bundesbehörden Informationen für Arbeitgeber, Betriebsräte, Betriebsärzte u.a.: die gesetzlichen Anforderungen - die Möglichkeiten der Umsetzung Beratungsleistungen Hochschulen Betriebe/bes. KMU Hilfen zur Gestaltung von Informationstagen Unterstützung bei der internen und externen Kommunikation des Themas Erfahrungsaustausch und Vernetzung 15. Dezember
3 Rauchfreie Hochschulen Warum? Gefahren durch Rauchen und Passivrauchen rechtliche Notwendigkeit (direkter Anlass!) gesunde und gesundheitsförderliche Lehrund Lernbedingungen schaffen Dominoeffekt: Ausbildung künftiger Führungskräfte 15. Dezember
4 Passivrauchen 1 ν ν Konzentration von krebserregenden Stoffen im Nebenstromrauch teilweise höher als im Hauptstromrauch. Gleiche akute und chronische Gesundheitsschäden durch Passivrauchen wie durch Rauchen - nur in geringerem Ausmaß 15. Dezember
5 Statistik Zielgruppe: 332 Hochschulen Beschäftigte 2 Mio. Studierende Raucherquoten: jährige* : 40,6 % Raucher/-innen Studierende FH Ffm/2000: 52 % Raucher/-innen Studierende EFH Freiburg: 45 % Raucher/-innen * lt. Mikrozensus Dezember
6 NRS an Hochschulen Rechtliche Grundlagen für die Beschäftigten gilt: Schutz durch 5 Abs. 1 der ArbStV; keine Einschränkung durch Abs. 2! Schutz für Beschäftige hilft indirekt auch den Studierenden NRS mit Hilfe des Hausrechtes (Rauchverbote) 15. Dezember
7 Arbeitsrechtliche Vorschriften Gilt seit 02. Oktober 2002*: Der neue 5 Nichtraucherschutz der ArbStättV: ν ν (1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. (2) In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach Absatz 1 nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen. *Seit 12. August 2004 umbenannt in 5; keine inhaltlichen Änderungen. 15. Dezember
8 NRS an Hochschulen - Zuständigkeiten Wissenschaftliche Beschäftigte: Rektor/Präsident als Dienstvorgesetzter Rauchregelungen sind mitbestimmungspflichtig! Studierende: Rektor/Präsident als Inhaber des Hausrechts hat die Kompetenz zum Erlass von Rauchverboten Mensen, Beratungsstellen etc.: Studentenwerk (Anstalt öff. Rechts, Abs.2 gilt nicht!) gesundheitliche Förderung gehört zu den Aufgaben des Studentenwerks! Nichtwissenschaftliche Beschäftigte: Kanzler als Dienstvorgesetzter Rauchregelungen sind mitbestimmungspflichtig! 15. Dezember
9 NRS an Hochschulen - Projektpartner Wer sollte einbezogen werden? I N T E R N Projektgruppe:Leitung, Personalentwicklung, Personalrat, BÄD, Suchtbeauftragte, Arbeitsschutz, Vertreter d. akad. Seite, Gebäudemanagement, Pressestelle, AStA als Partner je nach Hochschule Vertreter verschiedener Fachbereiche (z.b. Kommunikationswissenschaften, Sport, empirische Sozialforschung u.s.w.) Hochschulsport Projekt Rauchfrei am Arbeitsplatz NID Krankenkassen DKFZ ( Rauchersprechstunde ) BZgA potentielle Sponsoren lokale Partner mit Vorerfahrung im NRS (z.b. Verkehrsbetriebe) andere Hochschulen mit Vorerfahrung E X T E R N 15. Dezember
10 NRS an Hochschulen - Planung Zeit-/Maßnahmeplanung Rechtliche Grundlagen Bestandsaufnahme: evt. Mitarbeiter- und Studierenden-Befragung Vorbereitung evt. technischer und organisatorischer Maßnahmen für die Angestellten gilt: Schutz durch 3a der ArbStV Übertragung des Schutzrechtes auf die Studierenden NRS mit Hilfe des Hausrechts (Rauchverbote) Festlegung der Rauchverbote zum Tag x Vorbereitung des Tages x durch ein umfassendes Kommunikationskonzept Dienstvereinbarung Verbesserung der Beschilderung Abbau der Aschenbecher Abschaffung des Zigarettenverkaufs in der Hochschule Informationsveranstaltungen, Aktionen Raucherberatung Tabakentwöhnungsangebote für Beschäftigte und Studierende 15. Dezember
11 NRS an Hochschulen - Kommunikation Kommunikation Entwicklung einer hochschuleigenen Medien-Kampagne durch einschlägige Studiengänge Nutzung von Einschreibung und Rückmeldung, um über NRS zu informieren Aktionstage Einbindung prominenter Hochschulangehöriger Dezember
12 Aktivitäten des Projektes 15. Dezember
13 Lobbyarbeit - Beispiel... in Kooperation mit dem AK Gesundheitsfördernde Hochschulen Aktion: Schreiben an alle Landes- und thematischen Sprecher der Kanzler/insgesamt 30 Ziele: Sensibilisierung, Hereintragen des Themas in alle Gremien Ergebnis: 7 Kanzlersprecher haben konkret zugesagt, als Multiplikatoren tätig zu werden. Bundessprecher: leider keine bundesweite Kampagne; er wird einen erneuten Vorstoß machen. Materialen auf der Bundestagung der FH-Kanzler in allen Tagungs-Mappen (10/04) 15. Dezember
14 Beispiele guter Praxis HS für Wirtschaft und Technik d. Saarlandes Ruhruniversität Bochum Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden Bauhaus-Universität Weimar Universität Bielefeld FH Potsdam FH Köln Johannes-Gutenberg-Universität Mainz Uni Rostock Universität zu Köln FH Hochschule Zittau 15. Dezember
15 Wege zur rauchfreien Hochschule Ansatzpunkte Nichtraucherschutz verwirklichen Tabakentwöhnung kontinuierlich anbieten gesundes Führen muss Thema werden Studierende als künftige Führungskräfte in den Blick nehmen Wandel zum Leitbild gesundheitsbewußter Lebensstil 15. Dezember
16 Wege zur rauchfreien Hochschule Weitere Informationen unter: Dezember
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