Andrea Hermanni. Köln, 11. Juni 2015
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1 Symbiose von stationärem Einzelhandel und E-Commerce: Chancen und Risiken aus rechtlicher Sicht Auswirkungen auf die Umsatzmiete und die Beachtung des Fernabsatzrechts Andrea Hermanni Köln, 11. Juni 2015
2 Contents 01 > Verzahnung von stationärem Einzelhandel und Online-Handel 02 > Die Umsatzmiete im Gewerbemietrecht 03 > Online-Umsatz als Bestandteil der Umsatzmiete 04 > Beachtung des Fernabsatzrechts beim Cross- Channel Bild einfügen (Right Hand Banner Small) 2
3 01 > Verzahnung von stationärem Einzelhandel und Online-Handel > Ausgangssituation: Einzug des wachsenden Online-Handels in den stationären Handel durch den sog. Cross-Channel > Die wichtigsten Dienste im Cross-Channel: Click & Collect Click & Reserve Showroom Digitalisierung am Point of Sale (PoS) interaktive Terminals im Ladenlokal als erweiterte Regalfläche Smartphones NFC (Nahfeldkommunikation) und QR-Technik, einscannen der Produkte im Geschäft, Interaktive Schaufenster und Smartphone jeweils Zahlung online/offline, Abholung oder Lieferung möglich 3
4 02 > Die Umsatzmiete im Gewerbemietrecht > Im stationären Handel, insbesondere EKZ, ist die Vereinbarung einer Umsatzmiete in Kombination mit einer Mindestmiete üblich. Welche Umsätze werden von der Umsatzmiete erfasst? > Keine Legaldefinition des Begriffs Umsatz Parteivereinbarung maßgeblich > Klassische Umsatzmiete regelt im Wesentlichen: Prozentsatz des Nettoumsatzes aus Geschäften jeglicher Art des Mieters oder eines Dritten im oder am oder aus Mietgegenstand heraus unklar, ob damit Online/Cross-Channel-Umsatz erfasst daher ausdrückliche Vereinbarung erforderlich 4
5 02 > Die Umsatzmiete im Gewerbemietrecht klassische Umsatzklausel: > grundsätzlich zulässig > Absolut branchenüblich und daher nicht überraschend i.s.d. 305c Abs. 1 BGB > Grundsätzlich auch kein Verstoß gegen 307 BGB: keine unangemessene Benachteiligung, solange die Höhe des Mietzinses die Grenze zur Sittenwidrigkeit nicht überschreitet transparente Errechnung des geschuldeten Mietzinses durch einfaches Einsetzen der jeweils betroffenen Umsätze (OLG Brandenburg, Hinweisbeschluss vom U 171/10) Gilt das auch für die Erfassung im Cross-Channel erzielter Umsätze? 5
6 03 > Online-Umsatz als Bestandteil der Umsatzmiete > Soweit Umsatzmiete als Preisabrede überhaupt der Klauselkontrolle unterliegt, stellt eine solche Klausel nach h. L. grds. keine unangemessene Benachteiligung gem. 307 BGB dar, (a. A. Gansel Rechtsanwälte) > Zu beachten aber: o Transparenzgebot gemäß 307 BGB Definition des erfassten Cross-Channel-Umsatzes so genau und detailliert wie möglich Vorschlag Literatur: sowie über elektronische Vertriebswege (Online-Handel) gemäß der dem Mietvertrag als Anlage [ ] beigefügten Vertriebsorganisation - Bereitschaft der Offenlegung? - Risiko späterer Änderungen/Erweiterungen Auflistung der konkret erfassten Online-Geschäfte o Verbot der überraschenden Klauseln gemäß 305c BGB (noch) nicht branchenüblich, daher Hervorhebung in der Klausel erforderlich 6
7 03 > Online-Umsatz als Bestandteil der Umsatzmiete Problem: Erfassung nur bei Zurechnung des Online-Umsatzes zu konkretem Mieter bzw. zu konkretem Mietobjekt (P): Abrechnung/Abwicklung über Konzerngesellschaft des Mieters (keine Personenidentität zwischen Inhaber des Online-Shops und Mieter) (P): Nachweis der Zurechnung zur jeweiligen Mietfläche z.b. Showroom Übliche Kontrollrechte wie beim klassischen Umsatzmietvertrag Problem: Umsetzung schwierig oder kaum zu ermitteln: (großer) technischer, organisatorischer und zeitlicher Aufwand Hinreichende Transparenz und Nachvollziehbarkeit? 7
8 04 > Fernabsatzrecht 04.1 > Voraussetzungen 04.2 > Anwendbarkeit 04.3 > Rechtsfolgen 8
9 04 > Fernabsatzrecht 04.1 > Voraussetzungen Voraussetzung der Beachtung des Fernabsatzrechts im Cross-Channel Vertrieb gemäß 312c Abs. 1 BGB: > Verbrauchervertrag > ausschließlicher Einsatz von Fernkommunikationsmittel bei Vertragsverhandlungen und Vertragsschluss > für den Fernabsatz organisiertes Vertriebssystem persönliche und sachliche Ausstattung, um regelmäßig im Fernabsatz zu tätigende Geschäfte zu bewältigen, gegeben nicht, wenn Einsatz von Fernkommunikationsmitteln nur ausnahmsweise erfolgt 9
10 04 > Fernabsatzrecht 04.2 > Anwendbarkeit > Click & Collect Fernabsatz > Click & Reserve kein Fernabsatz > Digitalisierung am PoS: Smartphones NFC (Nahfeldkommunikation) und QR-Technik Hins. stationär angebotener Waren: Bei Zahlung an der Kasse kein Fernabsatz Bei Zahlung online: grundsätzlich Fernabsatz, außer Kunde konnte das Produkt vor Ort untersuchen und hat vor Bezahlung alle wesentlichen Vertragsinformationen (vom Verkäufer) persönlich erhalten Hins. lediglich abgebildeter, d.h. online angebotener Waren: Grundsätzlich Fernabsatz 10
11 04 > Fernabsatzrecht 04.2 > Anwendbarkeit > Interaktive Schaufenster und Smartphone Fernabsatz Ausnahme: Kunde reserviert lediglich im virtuellen Einkaufskorb und kauft Produkt anschließend im stationären Laden ein > Interaktive Terminals Hins. stationär angebotener Waren: Bei Zahlung an der Kasse kein Fernabsatz Bei Zahlung online: grundsätzlich Fernabsatz, außer Kunde konnte das Produkt vor Ort untersuchen und hat vor Bezahlung alle wesentlichen Vertragsinformationen (vom Verkäufer) persönlich erhalten Hins. lediglich abgebildeter, d.h. online angebotener Waren: Grundsätzlich Fernabsatz 11
12 04 > Fernabsatzrecht 04.2 > Anwendbarkeit > Showroom Grundsätzlich Fernabsatz, da Vertrag immer online zustande kommt (Ausnahme: Kauf kleinerer Artikel vor Ort) Aber: Wenn Kunde unmittelbar nach Untersuchung der Ware diese sofort am Terminal im Showroom kauft und davor vom Personal eingehende Beratung und die wesentlichen Vertragsinformationen erhalten hatte, wohl kein Fernabsatz Einzelfall Betrachtung notwendig Die Anwendbarkeit des Fernabsatzrechts hängt maßgeblich von der Vertriebsorganisation ab 12
13 04 > Fernabsatzrecht 04.3 > Rechtsfolgen Informationspflichten, 312d ff. BGB: > Informationen nach 312d Abs. 1 BGB i.v.m. Art. 256a EGBGB > zusätzlich speziell für den Cross-Channel: Genaue Informationen zum Vertragsschluss Vertragsschluss: wann / wie? Zahlungsoptionen (online/offline) Lieferoption / Abholung Widerrufsrecht, 312g BGB > 14 tägige Widerrufsfrist, 355 Abs. 2 S. 1 BGB > Beginn der Widerrufsfrist: mit Erhalt der (letzten) Ware, 356 Abs. 2 BGB, aber nicht vor Belehrung und Erfüllung der Informationspflicht, 356 Abs. 3 S. 1 BGB > Bei erfolgreich erklärtem Widerruf: Rückgaberecht des Kunden 13
14 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung: Andrea Hermanni Partnerin, Düsseldorf Commercial Real Estate Bild einfügen (Right Hand Banner Small) Kontaktdetails T: +49 (0) E: 14
15 Unsere Standorte Beijing * Unit 2307&08, West Tower, Twin Towers, B-12 Jianguomenwai Ave, Chaoyang District CN-Beijing T F Berlin Ebertstraße 15 DE Berlin T. +49 (0) F. +49 (0) Bratislava advokáti s.r.o. Panenská 6 SK Bratislava T (2) F (2) Brünn * v.o.s. advokáti Dominikánské námĕstí 4/5 CZ Brno T F Brüssel Trône House 4 Rue du Trône BE-1000 Brüssel T. +32 (0) F. +32 (0) Budapest Bánki és Társai Ügyvédi Iroda in cooperation with Rechtsanwälte GmbH Dorottya u. 1, III. em. HU-1051 Budapest T (1) F (1) Cambridge 24 Hills Road GB-Cambridge, CB2 1JP T. +44 (0) F. +44 (0) Dubai 26th Floor, Rolex Tower, Sheikh Zayed Road, P.O. Box AE-Dubai T (0) F (0) Düsseldorf Benrather Straße 15 DE Düsseldorf T. +49 (0) F. +49 (0) Frankfurt Senckenberganlage DE Frankfurt a.m. T. +49 (0) F. +49 (0) Hamburg Hanseatic Trade Center Am Sandtorkai 41 DE Hamburg T. +49 (0) F. +49 (0) Jakarta ** HPRP Wisma 46 Kota BNI, 41st floor Jl. Jend Sudirman Kav 1 ID-Jakarta T , F , Kiew Law Firm TOV Illinsky Business Center vul. Illinska 8 Entrance 11, 6th floor UA Kiew T (44) F (44) Klagenfurt * Rechtsanwälte GmbH Alter Platz 1 AT-9020 Klagenfurt T. +43 (0) London 5 New Street Square GB-London EC4A 3TW T. +44 (0) F. +44 (0) Tech City Shoreditch Business Centre 64 Great Eastern Street GB-London EC2A 3QR T. +44 (0) München Isartorplatz 8, DE-München T. +49 (0) F. +49 (0) New York * 41 Madison Avenue, 31st Floor New York, US-NY T Palo Alto * 530 Lytton Avenue, 2nd Floor, Palo Alto, US-California, T Paris 42 avenue Montaigne FR Paris T. +33 (0) F. +33 (0) Prag v.o.s. advokáti U Prašné brány 1 CZ Prag 1 T F Seoul ** DR & AJU International Law Group 7/11/12/13/15F, Donghoon Tower 317 Teheran-ro Gangnam-gu KR-Seoul T Shanghai * Unit 1509, United Plaza No. 1468, Nanjing West Road CN-Shanghai T F Singapore RHTLaw Taylor Wessing Six Battery Road #09-01, #10-01 SG-Singapore T F Wien Rechtsanwälte GmbH Schwarzenbergplatz 7 AT-1030 Wien T (0) F (0) Warschau Rechtsanwälte E. Stobiecka - Kancelaria Prawna Sp. K. ul. Mokotowska 1 PL Warschau T. +48 (22) F. +48 (22) * Repräsentanzen ** Assoziierte Büros 15
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