Beitrag der Verbraucherzentrale Hessen. Stromanbieterwechsel: Was ist beim Wechsel zu beachten? Ist der günstigste Anbieter immer der beste?
|
|
- Paulina Goldschmidt
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Beitrag der Verbraucherzentrale Hessen Stromanbieterwechsel: Was ist beim Wechsel zu beachten? Ist der günstigste Anbieter immer der beste? Durch einen Wechsel des Stromanbieters lässt sich oft eine Menge Geld sparen. Das Wechselprozedere ist im Prinzip recht einfach. Doch nicht jeder preiswerte Tarif ist sinnvoll. Vorsicht geboten ist vor allem bei Angeboten mit Vorkasse oder Kaution. Wird das Unternehmen insolvent so im Sommer 2011 geschehen im Falle Teldafax erhält man von dem im Voraus gezahlten Geld meist nichts zurück! Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Zu welchem Anbieter kann ich wechseln? 3 Wie finde ich das richtige Angebot? 4 Wie funktioniert der Wechsel? 5 Der Vertragsschluss 6 Widerruf des Vertrages 7 Sind Ökostromtarife eine sinnvolle Alternative? 8 Was geschieht bei Insolvenz des Stromanbieters? 9 Wenn der Anbieterwechsel nicht reibungslos funktioniert 10 Was ist bei einem Umzug zu tun? 11 Weitere Informationsquellen 1 Allgemeines Der Anbieterwechsel ist zwar ein relativ komplexer Prozess, der nur dann reibungslos ablaufen kann, wenn die beteiligten Akteure sich einerseits an vorgegebene Fristen halten und andererseits die für den Wechsel notwendigen Daten untereinander austauschen. Für den Verbraucher selbst ist der Wechsel allerdings recht unkompliziert und wenn man einige wichtige Grundregeln beachtet, funktioniert er in den meisten Fällen auch reibungslos:
2 Sie vergleichen Preise und Vertragskonditionen, suchen sich einen neuen Stromanbieter und schließen mit diesem einen Liefervertrag ab. Alles Weitere erledigt das neue Versorgungsunternehmen für Sie. Beim Preisvergleich helfen Vergleichsportale im Internet. Auch eine Nachfrage beim eigenen Stromversorger vor Ort kann sich lohnen. Er bietet fast immer eine günstigere Alternative zum vergleichsweise teuren Grundversorgungsvertrag. Empfehlenswert sind: eine Erstvertragslaufzeit von höchstens einem Jahr, kurze Kündigungsfristen und gegebenenfalls auch Preisgarantien von einem Jahr und länger. 2 Zu welchem Anbieter kann ich wechseln? Wer Kunde des Grundversorgers vor Ort (in der Regel sind dies die Stadtwerke oder große Verbundunternehmen) ist und kein besonderes Preis- beziehungsweise Vertragsmodell vereinbart hat, wird als Haushaltskunde in der Grundversorgung zu allgemeinen Preisen versorgt. Für dieses Vertragsverhältnis gilt die Stromgrundversorgungsverordnung (kurz: StromGVV). Verbraucher in der Grundversorgung haben einen gesetzlichen Anspruch auf Belieferung und können den Vertrag relativ kurzfristig, nämlich mit einer Monatsfrist zum Monatsende kündigen. Der große Nachteil der Grundversorgung ist allerdings, dass man verhältnismäßig hohe Preise bezahlt. Wer hingegen mit dem Grundversorger einen besonderen Tarif vereinbart oder einen Vertrag mit einem anderen Stromanbieter als dem Grundversorger abgeschlossen hat, ist rechtlich gesehen Sonderkunde. Es gelten dann nur die vom Versorger festgelegten Bedingungen (wobei auch im Sondervertragsverhältnis einzelne Bestimmungen der StromGVV in den Vertrag einbezogen werden können). Vorteil: Man zahlt einen günstigeren Preis. Der Versorger kann Preisänderungen nur aufgrund einer wirksamen Preisänderungsklausel vornehmen. Nachteil: Der Anbieter kann eine längere Grundlaufzeit von zum Beispiel einem Jahr vereinbaren. Solange ist man dann an den Vertrag gebunden. Wer Strom für eine Nachtspeicherheizung oder eine Wärmepumpe bezieht, hat zurzeit nur eingeschränkte Wechselmöglichkeiten. Stehen zwei Zähler zur Verfügung, kann man zumindest für den Bezug von Haushaltstrom den Anbieter wechseln, sofern sich der Versorger darauf einlässt. Tipp: Wenn Sie als Kunde des örtlichen Grundversorgers noch nie Ihren Anbieter gewechselt haben und dies in Zukunft auch nicht beabsichtigen, lohnt es sich dennoch, bei Ihrem Grundversorger nach einem so genannten Sondervertrag mit preiswerteren Konditionen zu fragen.
3 Die meist günstigere Alternative ist der Wechsel zu einem ganz anderen Anbieter. 3 Wie finde ich das richtige Angebot? Der Strompreis setzt sich im Wesentlichen aus zwei Komponenten zusammen: Der verbrauchsunabhängige Grundpreis wird als fester Betrag monatlich oder pro Jahr berechnet. Manche Energieversorger spalten den Grundpreis nochmals in einen Leistungs- und Verrechnungspreis auf. Der Verbrauchs- oder Arbeitspreis wird nach dem tatsächlichen Stromverbrauch in Cent pro Kilowattstunde berechnet. Inzwischen gibt es auch Stromversorger, die nur noch einen Arbeitspreis haben (man spricht hier auch vom so genannten linearen Tarif). Dieser enthält dann sämtliche Preisbestandteile. Ein linearer Tarif ist für Verbraucher vorteilhaft, weil sich jede gesparte Kilowattstunde in vollem Umfang preismindernd auswirkt. Auch kann der Verbraucher einfacher erkennen, was die verbrauchte Strommenge unterm Strich kostet. Alle Stromanbieter sind zudem verpflichtet, variable Tarife anzubieten, zum Beispiel solche mit unterschiedlichen Arbeitspreisen für bestimmte Tages- und Wochenzeiten. Vor einem Wechsel des Anbieters sollten Sie sich etwas Zeit nehmen, um in Ruhe Preise und Vertragsbedingungen vergleichen zu können. Sie können von verschiedenen Versorgern eine aktuelle Preisübersicht anfordern. Verbraucher mit Internetzugang können sich auch der Hilfe von Vergleichsrechnern im Internet bedienen. Hier erhält man nach Eingabe des persönlichen (voraussichtlichen) Jahresverbrauchs und der Postleitzahl der Verbrauchsstelle relativ schnell und unkompliziert einen guten Überblick über die aktuellen Preise und Angebote verschiedener Versorger. Tarifrechner übernehmen allerdings keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der Angaben. Vergleichen Sie daher vorsorglich die Angaben mit denen auf der Homepage des Anbieters. Auch empfiehlt es sich, mehrere Tarifrechner auszuprobieren. Erhalten Sie unterschiedliche Ergebnisse, fragen Sie vor Vertragsschluss am besten direkt beim jeweiligen Anbieter nach. Tipp: Vorsicht bei Angeboten mit Vorkasse oder Kaution. Gerät das Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten, erhalten Sie im Rahmen eines Insolvenzverfahrens meist nichts zurück! Tarifrechner haben solche Tarife oft voreingestellt. Auch Bonuszahlungen, die einmalig im ersten Vertragsjahr an Neukunden erfolgen, können den Jahrespreis verfälschen. Um einen möglichst objektiven Preisvergleich zu erhalten, sollten Sie daher diese Kriterien in der Suchfunktion deaktivieren. Angebote mit Preisgarantie können sinnvoll sein, wenn man auf das Kleingedruckte achtet.
4 Exemplarisch seien nur einige Adressen von Tarifrechnern genannt: Vergleichen Sie immer die Endpreise (inklusive Stromsteuer, aktuelle Mehrwertsteuer, sonstigen Abgaben und Netznutzungsentgelte) miteinander. In den Tarifrechnern werden üblicherweise die Endpreise ausgewiesen. Lassen Sie sich nicht von pauschalen Werbeaussagen oder Rechenbeispielen von Anbietern blenden. Lassen Sie sich lieber ein konkretes Angebot zusenden. Der Preis ist jedoch nicht alles. Verbraucher sollten auch folgende Punkte beachten: Preisgarantien (werden oft im Kleingedruckten eingeschränkt; Anbieter behalten sich Preiserhöhungen vor zum Beispiel aufgrund gestiegener Kosten für EEG-Umlage) Strompakete hier wird dem Kunden eine festgelegte Strommenge verkauft (zum Beispiel Kilowattstunden) erscheinen auf den ersten Blick meist besonders preiswert und können es auch durchaus sein. Sie lohnen sich aber nur, wenn Sie Ihren Strombedarf genau kennen und einschätzen können. Sie zahlen einen festen Preis für eine bestimmte Kilowattstundenzahl, und zwar auch dann, wenn sie am Ende des Vertragsjahres weniger verbraucht haben. Im Falle eines Mehrverbrauchs zahlen Sie für jede zusätzlich verbrauchte Kilowattstunde unter Umständen deutlich drauf. Frei-Kilowattstunden werden oft nur für ein Jahr gewährt und mit der ersten Jahresabrechnung verrechnet; in der Werbung versprochene Bonuszahlungen erfolgen oft nicht, wenn der Vertrag innerhalb des ersten Jahres gekündigt wird. Hier gilt es, das Kleingedruckte genau zu studieren. Bei reinen Online-Tarifen (oft bezeichnet als Direkt -Tarif) erfolgt die Kommunikation mit dem Anbieter ausschließlich via über das Internet und Sie erhalten auch keine Papierrechnung mehr ins Haus. Diese Tarife sind oft günstiger, sind aber uninteressant, wenn man über keinen Internetanschluss verfügt. Auch Kundenservice wie gute Erreichbarkeit und prompte Erledigung von Reklamationen können bei der Auswahl eines neuen Stromanbieters eine Rolle spielen. Beim Wechsel zu einem überregionalen Anbieter fehlt häufig der persönliche Ansprechpartner vor Ort; Fragen können dann nur per Mail, telefonisch oder per Post geklärt werden. Informieren Sie sich in Internetforen über Zahl und Art der Kundenbeschwerden. Auch Stromtarifrechner bewerten zum Teil die konkreten Vertragskonditionen einzelner Angebote und die Kundenfreundlichkeit einzelner Anbieter.
5 4 Wie funktioniert der Wechsel? Wer beabsichtigt, den Anbieter zu wechseln oder mit dem bisherigen Anbieter ein neues Vertragsmodell mit günstigeren Preisen und Bedingungen zu vereinbaren, sollte zunächst in den alten Vertrag schauen und prüfen, zu welchem Zeitpunkt dieser gekündigt werden kann. Ein Grundversorgungsvertrag kann jederzeit mit Monatsfrist zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung nimmt in der Regel der neue Anbieter vor. Eine eigenhändige Kündigung sollte man möglichst vermeiden, da es sonst leicht zu Problemen beim Datenabgleich kommen und dies zu einer Verzögerung des Anbieterwechsels führen kann. Ist die Kündigungsfrist jedoch sehr kurz (zum Beispiel wenn Sie im Falle einer Preiserhöhung von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen) oder droht sie bald abzulaufen und steht eine Vertragsverlängerung (von einem weiteren Jahr) bevor, sollte man ausnahmsweise selbst kündigen. Aber nur dann! Anschließend empfiehlt sich folgende Vorgehensweise: Sie ermitteln aufgrund der letzten Jahresabrechnung Ihren jährlichen Stromverbrauch, der auch für die Berechnung der künftigen Abschlagszahlungen maßgeblich ist, und vergleichen die Preise und Vertragsangebote verschiedener Stromversorger. Sie fordern vom ausgewählten neuen Versorger oder über einen Preisrechner im Internet Vertragsunterlagen zur Ansicht an. Prüfen Sie diese in Ruhe. Wenn Sie sich für ein Angebot und einen Energieversorger entschieden haben, schicken Sie den ausgefüllten und unterzeichneten Liefervertrag an den neuen Versorger zurück. Möglich ist es auch, den Vertrag gleich Online per abzuschließen. Zugleich erteilen Sie dem neuen Versorger eine Vollmacht zur Kündigung des Liefervertrags mit dem bisherigen Versorger. Der neue Stromversorger regelt mit dem alten Versorger den notwendigen Datenaustausch, gegebenenfalls mit dem Netzbetreiber die Zählerablesung und meldet Sie dort als seinen Kunden an. Der neue Stromversorger schickt Ihnen eine Bestätigung (schriftlich oder per ) über den Vertragsabschluss und den (voraussichtlichen) Lieferbeginn. Um eine stichtagsgenaue Abrechnung zu ermöglichen, sollten Sie zur Sicherheit die Zählerstände am Wechseltag notieren und Ihrem örtlichen Netzbetreiber mitteilen. Der bisherige Versorger schickt Ihnen eine Schlussrechnung über den bis zum Wechselzeitpunkt angefallenen Stromverbrauch. Dies geschieht in der Regel innerhalb von vier bis sechs Wochen. 5 Der Vertragsschluss Folgende Punkte sollten Sie vor Abschluss eines Stromliefervertrags prüfen: Hat der Vertrag eine feste Grundlaufzeit? Die Verbraucherzentrale Hessen empfiehlt, sich nicht länger als ein Jahr vertraglich zu binden. So bleiben Sie flexibel und können auf aktuelle Preisentwicklungen reagieren. Auch wenn sich innerhalb der Grundlaufzeit herausstellt, dass der neue Anbieter doch nicht so kundenfreundlich ist wie erwartet, können Sie so nach Ablauf der
6 Bindungsfrist gegebenenfalls zu einem anderen Anbieter wechseln. Wie lang ist die Kündigungsfrist? Die Kündigungsfrist sollte nicht mehr als einen Monat betragen. Maximal drei Monate sind zulässig. Nennt der Anbieter ein konkretes Datum des Lieferbeginns oder beschränkt er sich auf vage unverbindliche Angaben? In der Regel wird kein genaues Datum für den Lieferbeginn genannt, da die Versorger sich wegen des notwendigen Datenaustauschs nicht binden wollen. Der Vertrag sollte daher für Sie ein Rücktrittsrecht vorsehen, wenn die Stromlieferung nicht innerhalb einer bestimmten Frist (höchstens fünf bis sechs Wochen) erfolgt. Nach den Anfang August 2011 in Kraft getretenen Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) darf das Verfahren für den Wechsel des Lieferanten drei Wochen nicht überschreiten, es sei denn, der Kunde wünscht ausdrücklich einen späteren Liefertermin ( 20 a Absatz 2 EnWG). Die Frist beginnt ab dem Tag, an welchem dem Netzbetreiber die Anmeldung des neuen Lieferanten zur Netznutzung zugeht. In der Praxis kann das allerdings bedeuten, dass vom Vertragsschluss mit dem neuen Versorger bis zur tatsächlichen Belieferung mehr als drei Wochen vergehen. Falls der Wechsel nicht fristgerecht realisiert wird, steht dem Verbraucher grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch zu ( 20 a Absatz 4 EnWG). Der Schaden besteht dann regelmäßig in dem Mehrbetrag, den der Verbraucher aufgrund des verzögerten Wechsels weiterhin an seinen alten Versorger zahlen muss. Sind tatsächlich alle Preisbestandteile genannt? Wann und wie wird ein etwaiger Bonus oder Rabatt verrechnet und dem Kunden gutgeschrieben? Handelt es sich um einen Tarif mit Preisgarantie für eine bestimmte Zeit? Dennoch kann der Vertrag eine Klausel enthalten, die dem Anbieter eine Preisänderung erlaubt. Viele Preisanpassungsklauseln sind unwirksam; kommt es zu einer Preiserhöhung, sollten Sie die Klausel rechtlich prüfen lassen. Sieht der Vertrag vor, dass Sie erhebliche Beträge (zum Beispiel den gesamten Jahresbetrag) im Voraus zahlen müssen? Bedenken Sie, dass das Geld im Falle der Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) des Anbieters meist verloren ist. Wie funktioniert das Ablesen des Zählers? Der Versorger kann die Ablesedaten des Netzbetreibers verwenden, die Messeinrichtungen selbst ablesen oder von Ihnen verlangen, dass Sie die Ablesung vornehmen. Sind verschiedene Zahlungsweisen möglich? Das Gesetz schreibt diesbezüglich vor, dass der Stromanbieter Ihnen mindestens zwei verschiedene Zahlungsweisen anbieten muss. Eine Einzugsermächtigung kann er also nicht zwingend verlangen. Zusätzliche Kosten für eine andere Zahlungsweise (zum Beispiel eigenhändige Überweisung) sind zulässig, sofern diese im Vertrag deutlich
7 ausgewiesen sind. Für den Anbieterwechsel selbst darf weder der alte noch der neue Anbieter eine Wechselgebühr von Ihnen verlangen. 6 Widerruf eines Vertrages Für den Stromliefervertrag gelten häufig die Regeln für so genannte Fernabsatzgeschäfte bzw. Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr und Außergeschäftsraumverträge, weil der Vertrag oft per über das Internet oder an der Haustür oder gar auf der Straße abgeschlossen wird. Verbraucher haben dann ein gesetzliches Widerrufsrecht. Dies wurde im Zuge der Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie klargestellt und gilt auch für Verträge über die Lieferung von Gas, Wasser oder Fernwärme. Verbraucher können zumindest innerhalb einer Frist von 14 Tagen ihre Vertragserklärung widerrufen. Anders als beim Warenkauf im Internet beginnt diese Frist allerdings nicht erst mit der (ersten) Belieferung, sondern bereits mit Vertragsschluss. 7 Sind Ökostromtarife eine sinnvolle Alternative? Ökostromtarife stehen aktuell bei Stromkunden und Energieversorgern hoch im Kurs. Doch bei der Auswahl des Angebotes sollte nicht nur darauf geachtet werden, dass der Strom umweltverträglich erzeugt wird, sondern auch zusätzlich darauf, dass mit der Bestellung von Ökostrom gleichzeitig ein Impuls für den Bau neuer Anlagen gegeben wird. Daher ist Vorsicht geboten. Denn nicht alle Angebote, die unter der Rubrik Ökostrom laufen, weisen diesen zusätzlichen Umweltnutzen nach. Einen ersten Anhaltspunkt, ob dieser Umweltnutzen tatsächlich gegeben ist, können verschiedene Siegel und Zertifikate geben. Zu nennen sind hier zurzeit folgende Siegel bzw. Anforderungsprofile: OK-Power-Label, das Grüne Strom Label oder die EcoTopTen. Wer sich aus Gründen des Umweltschutzes für Ökostrom entscheidet, muss nicht zwangsläufig mit Mehrkosten rechnen. Es gibt durchaus auch Ökostromangebote, die preisgünstiger als das lokale Grundversorgungsangebot sind. Ausführliche Informationen zu Ökostromangeboten beinhaltet der Fachbeitrag Ökostrom was ist das? Wegweiser durch den Dschungel der Ökostromangebote 8 Was geschieht bei Insolvenz des Stromanbieters? Wenn ein Stromversorger beim Amtsgericht einen Insolvenzantrag stellt, entscheidet der Insolvenzverwalter, ob und unter welchen Bedingungen die Geschäfte weitergeführt werden.
8 Achtung: Sobald Sie erfahren, dass das insolvente Unternehmen die Stromversorgung einstellt, sollten Sie eine etwaige Einzugsermächtigung widerrufen, um doppelte Zahlungen zu vermeiden. Auch wenn Sie Ihrer Bank einen Dauerauftrag erteilt haben, sollten Sie diesen unverzüglich kündigen. Der Strom fließt nämlich weiter, kommt aber dann vom örtlichen Grundversorger, der diesen auch berechnet. Damit niemand ohne Strom leben muss, übernimmt im Falle der Insolvenz eines Anbieters der örtliche Grundversorger für drei Monate die Belieferung der betroffenen Kunden in der Ersatzversorgung, anschließend in der Grundversorgung. Aus der Ersatz- bzw. Grundversorgung kann man aber schnell und problemlos zu anderen Angeboten bzw. Anbietern wechseln. Wer beim bisherigen, inzwischen insolventen Anbieter noch ein Guthaben hat (zum Beispiel aufgrund einer geleisteten Vorauszahlung, eines gezahlten Sonderabschlags bei Vertragsschluss oder aufgrund der Schlussabrechnung des insolventen Versorgers), kann beim Insolvenzverwalter einen diesbezüglichen Rückzahlungsanspruch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens anmelden. Ob er dann allerdings tatsächlich noch etwas von seinem Geld wiedersieht, hängt vom weiteren Verlauf des jeweiligen Verfahrens ab. Über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens können sich Verbraucher im Internet unter informieren. 9 Wenn der Anbieterwechsel nicht reibungslos funktioniert Auch wenn die rechtlichen Weichen für einen reibungslosen Anbieterwechsel gestellt sind, verläuft dieser in der Praxis nicht immer reibungslos. Das von Verbrauchern am häufigsten genannte Problem ist eine Verzögerung des Wechsels. Häufige Ursachen für eine Verzögerung beim Anbieterwechsel sind: fehlerhafte oder unvollständige Angaben auf dem Wechselauftrag, eine noch andauernde vertragliche Bindung des Kunden an den alten Versorger, Kommunikationsschwierigkeiten zwischen altem und neuem Versorger (hier wird von den Versorgern häufig eine Verzögerung des Datentransfers zwischen Netzbetreiber und Neuanbieter als Grund genannt), Probleme mit dem Netzbetreiber (Beispiel: Netzanmeldungen bleiben unbeantwortet), der alte Anbieter verzögert den Wechsel, beispielsweise unter Hinweis auf die Komplexität der von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE), die Kündigungsbestätigung oder die Abmeldung beim Netzbetreiber wird hinausgezögert, Überforderung der Neuanbieter (so waren gerade begehrte Discount-Anbieter in vielen Fällen nicht in der Lage, das Wechselprozedere im Namen des jeweiligen Kunden zügig und ohne weitere Komplikationen abzuwickeln). Das sollte Sie aber nicht von einem etwaigen Wechsel abhalten. Denn Schwierigkeiten lassen sich vermeiden, wenn man einige Grundregeln beherzigt:
9 Hat Ihr neuer Stromlieferant Ihnen vier Wochen nach Ihrem Auftrag noch keinen verbindlichen Liefertermin mitgeteilt, sollten Sie ihn schriftlich auffordern, Ihnen innerhalb von zwei Wochen den Lieferbeginn verbindlich mitzuteilen. Geschieht das nicht oder ist der Termin nicht akzeptabel, können Sie den Vertrag wieder kündigen. Hält der Lieferant den vereinbarten Lieferbeginn nicht ein, muss er Ihnen zumindest die Gründe hierfür plausibel darlegen. Trifft den Lieferanten ein Verschulden, könnten Sie theoretisch Schadensersatz verlangen. Als Schaden kommt u. a. die Differenz zwischen dem vereinbarten günstigen Preis und dem höheren Preis in Betracht, den Sie übergangsweise tatsächlich bezahlen müssen. Wirbt der Anbieter im Internet mit einer Preisgarantie, einem Bonus oder Rabatt und schließen Sie einen Vertrag, sollten Sie die entsprechenden Internetseiten ausdrucken oder auf Ihrem PC speichern. Dann können Sie dies später nachweisen, wenn der Anbieter bestreitet, dass die genannten Vergünstigungen Vertragsinhalt geworden sind. 10 Was ist bei einem Umzug zu tun? Wer in eine neue Wohnung einzieht und nicht zuvor einen Sondervertrag abgeschlossen hat, schließt mit dem Verbrauch der ersten Kilowattstunde einen Grundversorgungsvertrag mit dem örtlichen Grundversorger zu hohen allgemeinen Preisen ab. Dazu reicht es bereits aus, wenn man beim Betreten der neuen Wohnung den Lichtschalter umlegt. Tipp: Wenn Sie einen Umzug planen, denken Sie also rechtzeitig mindestens zwei Monate vor dem Umzugstermin an den Abschluss eines neuen Stromliefervertrages für die neue Wohnung. Folgendes sollten Sie dabei beachten: Liefert Ihr bisheriger Versorger auch in die neue Wohnung und wollen Sie bei ihm Kunde bleiben, teilen Sie ihm einfach das Umzugsdatum und Ihre neue Adresse mit. Möchten Sie den Anbieter wechseln, schließen Sie rechtzeitig einen neuen Stromliefervertrag mit einem Lieferanten ab, der Sie in Ihrer neuen Wohnung beliefern kann. Der alte Stromliefervertrag muss dann gekündigt werden. Das übernimmt in der Regel der neue Stromanbieter für Sie, dem Sie eine entsprechende Vollmacht erteilen. Sind Sie bislang Kunde eines Grundversorgers zu allgemeinen Preisen, kann der Vertrag mit zweiwöchiger Frist zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Auch ein Sondervertrag mit einem Anbieter, der Ihnen in der neuen Wohnung keinen Strom liefern kann, kann kurzfristig gekündigt werden. Haben Sie bislang einen Sondervertrag mit einem Anbieter, der auch an der neuen Verbrauchsstelle liefern kann, müssen Sie ggf. die im Vertrag angegebenen Kündigungsfristen beachten. Notieren Sie sich am Umzugstermin den Zählerstand und die Zählernummer in Ihrer alten Wohnung und teilen Sie beides dem bisherigen Stromlieferanten mit. Ebenso notieren
10 Sie sich in der neuen Wohnung den Zählerstand und die Zählernummer und teilen beides dem Netzbetreiber (und evtl. zusätzlich dem neuen Stromlieferanten) mit. Als Hauseigentümer müssen Sie zusätzlich zum neuen Stromliefervertrag den bestehenden Netzanschlussvertrag mit dem derzeitigen Netzbetreiber kündigen und am neuen Wohnort ggf. einen neuen Netzanschlussvertrag mit dem dortigen Netzbetreiber abschließen. Checkliste für den Anbieterwechsel Checkliste für den erfolgreichen Anbieterwechsel: Stromverbrauch aus der letzten Jahresabrechnung ermitteln. Preise mit Hilfe eines Stromtarifrechners im Internet vergleichen (dabei gegebenenfalls voreingestellte Kriterien wie Vorauskasse, Bonuszahlungen oder Kaution deaktivieren, indem man die Häkchen wegklickt). Neuen Anbieter auswählen (Prüfkriterien wie Grundlaufzeit, automatische Vertragsverlängerung, Bedingungen einer Preisgarantie, Neukundenbonus etc. beachten). Kündigungsfrist in altem Vertrag prüfen (nur wenn eine Vertragsverlängerung droht oder kurze Kündigungsfristen einzuhalten sind selbst kündigen, ansonsten Kündigung dem neuen Anbieter überlassen). Zählerstand am Wechseltag ablesen und dem Netzbetreiber (sicherheitshalber auch dem alten und neuen Stromlieferanten) mitteilen. In der Regel Widerruf des abgeschlossenen Vertrages möglich; Frist 14 Tage, evtl. auch noch nach Lieferung der ersten Kilowattstunde. Verfasser: Verbraucherzentrale Hessen e.v., Große Friedberger Str , Frankfurt, im Auftrag des VerbraucherFensters Hessen, November 2011, aktualisiert
Ratgeber Stromanbieter wechseln
Version 1.0 22. September 2015 Ratgeber Stromanbieter wechseln Wechseln ohne Risiko: So finden Sie den passenden Stromanbieter! In diesem Ratgeber werden die folgenden Fragen beantwortet: Wie finde ich
MehrWechsel des Stromanbieters
Wechsel des Stromanbieters 1. Von welchen Anbietern können Verbraucher Strom beziehen? Sind Sie noch Kunde des örtlichen Grundversorgers (i. d. R. sind das die Stadtwerke oder ein großes Verbundunternehmen
MehrWSW Energie & Wasser AG, Wuppertal Kündigung der Gaslieferverträge
WSW Energie & Wasser AG, Wuppertal Kündigung der Gaslieferverträge Die WSW hat ihren Haushaltssonderkunden die laufenden Gaslieferverträge zum 30.09.2010 gekündigt und zugleich einen neuen Vertragsabschluss
MehrWechsel des Stromanbieters
Wechsel des Stromanbieters 1. Von welchen Anbietern können Verbraucher Strom beziehen? Als Haushaltskunde konnten Sie früher Ihren Strom nur vom örtlichen Stromversorger (i.d.r. die Stadtwerke) zu allgemeinen
MehrWechsel des Stromoder Gaslieferanten: Worauf Sie achten sollten
Wechsel des Stromoder Gaslieferanten: Worauf Sie achten sollten Stand: Juni 2015 Wechsel des Stromoder Gaslieferanten: Worauf Sie achten sollten Als Verbraucherin und Verbraucher profitieren Sie vom Wettbewerb
MehrWECHSEL DES StromANBIEtErS
WECHSEL DES stromanbieters Von welchen Anbietern können Verbraucher Strom beziehen? Jeder Verbraucher kann seinen Stromlieferanten frei wählen. Das gilt nicht nur beim Einzug in eine neue Wohnung, auch
MehrGaslieferverträge RWE Erdgas 2012
Gaslieferverträge RWE Erdgas 2012 Viele Verbraucher haben im Spätsommer/Herbst 2008 mit der RWE Westfalen- Weser-Ems AG (RWE) Gaslieferverträge zu einem Festpreis mit der Bezeichnung RWE Erdgas 2011 abgeschlossen.
MehrWir nehmen Strom von EWB! Das bringt was!
Wir nehmen Strom von EWB! Das bringt was! 05223 967-167 Gut für uns! Strom von EWB EWB Strom vom Stadtwerk aus Bünde Wir tun was. Für Sie. Gut für uns alle. Energieversorgung vor Ort sollte eine Selbstverständlichkeit
MehrEWR GmbH. ppa. Giera. * nur 6 Cent je Gespräch, Mobilfunkpreise max. 42 Cent/Minute
PRESSEINFORMATION mit der Bitte um kurzfristige Veröffentlichung Remscheid, 15.04.11 Netze / Herr Giera TelDaFax Stromkunden werden in Remscheid von der EWR ersatzversorgt Wie in den letzten Monaten den
MehrIhr-EnergieKostenEinsparer.de informiert:
Allgemeine Informationen (Strom Privatkunden) Jetziger Versorger: Wer beliefert mich mit Strom, wenn ich noch nie gewechselt habe? In diesem Fall werden Sie vom so genannten Grundversorger beliefert. Dabei
MehrMit unserem folgendem Special»Stromanbieterwechsel
stromaktuell No. 001 Juli 2007 Stromauskunft Stromanbieterwechsel leicht gemacht So finden Sie den besten Stromtarif und wechseln Ihren Stromanbieter Stromauskunft ist» umfassend» kostenlos» unabhängig»
MehrWechsel des Gasanbieters
Wechsel des Gasanbieters 1. Von welchen Anbietern können Verbraucher Gas beziehen? Sind Sie noch Kunde des örtlichen Grundversorgers (i. d. R. sind das die Stadtwerke oder ein großes Verbundunternehmen
MehrStromio Energie zum Discountpreis. Jetzt wechseln und Stromkosten senken. Einfach, sicher, günstig.
Stromio Energie zum Discountpreis Jetzt wechseln und Stromkosten senken. Einfach, sicher, günstig. So leicht geht der Wechsel Der Wechsel zu Stromio funktioniert ganz einfach und ohne Stromunterbrechung.
MehrJAHRESPREIS OHNE BONI Hat der Tarif einen Neukundenbonus, ist dieser nicht in den Jahrespreis eingerechnet.
Zusatzinformation So haben wir getestet Test hat für zwei Musterhaushalte (Jahresverbrauch: 2 000 und 5 500 Kilowattstunden) die für 0 deutsche Städte am 27. Januar 204 untersucht. Wir haben die 0 Städte
MehrIhr-EnergieKostenEinsparer.de informiert:
Allgemeine Informationen (Gas Privatkunden) Jetziger Versorger: Wer beliefert mich mit Gas, wenn ich noch nie gewechselt habe? In diesem Fall werden Sie vom so genannten Grundversorger beliefert. Das übernimmt
MehrRechnungserklärung. Haus der Stadtwerke Kröpeliner Straße 32 18055 Rostock. Info-Telefon 0381 805-2000 FAX 0381 805-2166 E-mail kundenzentrum@swrag.
Rechnungserklärung Die Rechnung - oft ein Buch mit sieben Siegeln. Bei uns nicht: Wir sagen Ihnen, was sich hinter den einzelnen Bestandteilen unserer Rechnung konkret verbirgt. Keine Frage: Die Rechnung
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrNATURSTROM FÜR ÖSTERREICH FRAGEN UND ANTWORTEN
energiepool FRAGEN UND ANTWORTEN Der Verein Energieforum Kärnten hat einen Energiepool gegründet, um Kärntner Ökostrom, aber auch andere ökologischen Brennstoffe der Bevölkerung anzubieten. Gemeinsam ist
MehrWir nehmen Strom von EWB! Das bringt was!
Wir nehmen Strom von EWB! Das bringt was! 05223 967-167 Gut für uns! Strom von EWB EWB Strom Das bringt was! Wir tun was. Für Sie. Vor Ort. Für uns alle. Energieversorgung vor Ort sollte eine Selbstverständlichkeit
MehrENERGIE, DIE WELT ZU VERÄNDERN
STROM IMMER DER GÜNSTIGSTE TARIF GAS WAS WIR TUN In Deutschland gibt es unzählige Energieanbieter und Vertrags-Optionen. Und fast täglich lassen sich die Anbieter neue Klauseln einfallen, die diesen Tarif-Dschungel
MehrFAQ - Online-Produkt & Kundenportal
FAQ - Online-Produkt & Kundenportal Vertragsabschluss / Anmeldung 1. Was ist energie21.online? 2. Welche Angaben benötigen die Stadtwerke Leipzig in jedem Fall von mir? 3. In welche Regionen / PLZ-Gebiete
MehrEMIS - Langzeitmessung
EMIS - Langzeitmessung Every Meter Is Smart (Jeder Zähler ist intelligent) Inhaltsverzeichnis Allgemeines 2 Bedienung 3 Anfangstand eingeben 4 Endstand eingeben 6 Berechnungen 7 Einstellungen 9 Tarife
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
MehrDer Lieferantenwechsel gemäß 20 a EnWG
Der Lieferantenwechsel gemäß 20 a EnWG Themenübersicht Was ändert sich? Der bisherige Wechselprozess Der zukünftige Wechselprozess Handlungsempfehlungen Was ändert sich? Neuausrichtung GPKE und GeLi Gas
MehrRechnungserläuterung der Gasversorgung Ismaning GmbH
Rechnungserläuterung der Gasversorgung Ismaning GmbH Herr Max Mustermann Musterstraße 1 12345 Musterstadt Max Mustermann Musterstraße 1 12345 Musterstadt (Verb.St 1) 3001234/1 000123456 Herr Mustermann,
MehrHeizen mit der Strom-Wärmepumpe Der Strom-Sondertarif
Der Strom-Sondertarif Der Stromsondertarif kaum Wettbewerb Informationen im Oktober 2008 hohe Abhängigkeit Am 28.10.2008 erhielten wir eine e-mail, die den augenblicklichen Zustand der Stromsondertarife
MehrStrom und Gas von EWB!
Strom und Gas von EWB! Näher dran! Faire Strompreise 25 Euro Kombibonus 05223 967-167 EWB Strom - Gut für uns! EWB Strom und Gas vom Stadtwerk aus Bünde EWB Strom - so einfach geht s! Die Einführung von
MehrWECHSEL DES GASANBIETERS
WECHSEL DES GASANBIETERS Von welchen Anbietern können Verbraucher Gas beziehen? Jeder Verbraucher, der einen eigenen Gaszähler hat, kann seinen Gaslieferanten frei wählen. Mieter haben allerdings oft keinen
MehrStrom und Gas von EWB!
Strom und Gas von EWB! Näher dran! Strompreisgarantie bis 31.12.2015 25 Euro Kombibonus 05223 967-167 EWB Strom - Gut für uns! EWB Strom und Gas vom Stadtwerk aus Bünde EWB Strom - so einfach geht s! Die
Mehr22. Habe ich eine Widerspruchs-/ Widerrufsfrist?... 7 23. Wann kann ich kündigen?... 7
FAQ - Online-Produkt & Kundenportal (Stand 31.08.2012) Vertragsabschluss / Anmeldung Inhalt 1. Was ist energie21.online?... 2 2. Welche Angaben benötigen die Stadtwerke Leipzig in jedem Fall von mir?...
Mehra) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?
Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober
MehrE-Control Ihr Ansprechpartner für Strom und Gas
E-Control Ihr Ansprechpartner für Strom und Gas Inhalte und Texte: Ein Preisvergleich zahlt sich aus auch bei Energielieferanten 2 3 Schritte zum neuen Lieferanten 3 E-Control - Ihr unabhängiger Partner
MehrINFORMATIONSBLATT. Wohnsitzwechsel. Vorwort
INFORMATIONSBLATT Wohnsitzwechsel Vorwort 1 Der Wechsel Ihres Hauptwohnsitzes - egal ob er mit dem Neuerwerb eines Hauses bzw. einer Wohnung verbunden ist oder nicht - erfordert eine Reihe von Schritten,
Mehrl Auftrag mit Einzugsermächtigung
Rechtliche Überprüfung der Widerrufsbelehrung in Immobiliendarlehensverträgen l Auftrag mit Einzugsermächtigung Bitte füllen Sie diesen Auftrag vollständig aus und senden Sie ihn mit dem erteilten SEPALastschriftmandat
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015
Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht
MehrSchritte 4. Lesetexte 13. Kosten für ein Girokonto vergleichen. 1. Was passt? Ordnen Sie zu.
Kosten für ein Girokonto vergleichen 1. Was passt? Ordnen Sie zu. a. die Buchung, -en b. die Auszahlung, -en c. der Dauerauftrag, - e d. die Überweisung, -en e. die Filiale, -n f. der Kontoauszug, - e
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrÖkostrom zum Tchibo Tarif Fair. Einfach. Zertifiziert.
Energie Ökostrom zum Tchibo Tarif Fair. Einfach. Zertifiziert. 12 Monate Preisgarantie Keine Vorauskasse Monatlich kündbar Jetzt Angebot anfordern und E 25,- Strom-Gutschrift * sichern! Vertragsbedingungen
MehrSparen bei Strom und Gas mit
Hallo, mit diesem Ebook wollen wir Ihnen wichtige Informationen zum Anbieterwechsel bei Strom und Gas geben. Sie werden sehen, wenn das Prinzip einmal klar geworden ist, lässt sich dauerhaft sparen. spar.bar
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrWechselbereitschaft von. Bevölkerungsrepräsentative Umfrage vom 09. Januar 2014. www.putzundpartner.de 2014 PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG
Wechselbereitschaft von Stromkunden 2014 Bevölkerungsrepräsentative Umfrage vom 09. Januar 2014 PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG Telefon: +49 (0)40 35 08 14-0 Seite Telefax: 0 +49 (0)40 35 08 14-80
MehrERDGAS DIREKT AUS IHRER NACH- BARSCHAFT. Unsere Gasangebote mit günstigen Verbrauchspreisen und niedriger Grundgebühr
ERDGAS DIREKT AUS IHRER NACH- BARSCHAFT Unsere Gasangebote mit günstigen Verbrauchspreisen und niedriger Grundgebühr Das Angebot für Preisbewusste Aufgepasst: Mit den vier Erdgas-Tarifen der Stadtwerke
MehrSenken Sie Ihre Stromkosten!
Senken Sie Ihre Stromkosten! BIS ZU 25% STROMKOSTEN SPAREN * * Die Ersparnis bezieht sich auf den Arbeitspreis / Grundpreis. Privat und gewerblich bis 100.000 KWh / Jahr Onlineplattform www.nenag.de/gsg
MehrWie Sie Betriebskosten korrekt vereinbaren
Wie Sie Betriebskosten korrekt vereinbaren Foto: sasel77 - Fotolia.com Die Betriebskosten spielen nicht erst am Jahresende bei der Betriebskostenabrechnung eine Rolle, sondern schon beim Abschluss des
MehrAnspar-Darlehensvertrag
Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:
MehrFairer Tarif. Die Gastarife in den Tabellen ab Seite 58 haben keine Fallstricke. Alle erfüllen diese Kriterien. zahlen monatlichen Abschlag.
Zusatzinformation Gaspreise So haben wir getestet Finanztest hat für drei Musterhaushalte (Jahresverbrauch: 7 0, 000 und 20 000 Kilowattstunden) die Tarife für 20 deutsche Städte am 27. August 203 untersucht.
Mehr4. Abrechnung, 12 StromGVV/GasGVV
4. Abrechnung, 12 StromGVV/GasGVV 4.1 Der Verbrauch des Kunden wird jährlich festgestellt und abgerechnet (Jahresabrechnung erfolgt im rollierenden Abrechnungsverfahren ). 4.2 Auf Wunsch des Kunden rechnet
MehrWichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz
Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz Die Parteien CDU, die SPD und die CSU haben versprochen: Es wird ein Bundes-Teilhabe-Gesetz geben. Bis jetzt gibt es das Gesetz noch nicht. Das dauert
Mehr2 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Tinz-Tech, Steffen Tinz 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen
MehrInformationen zum Energieanbieterwechsel
Informationen zum Energieanbieterwechsel Die Strompreise steigen und steigen, gleiches gilt langfristig für die Gaspreise. Die Verbraucher müssen die Erhöhungen der Preise für Strom und Gas jedoch nicht
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
MehrOrtsverband Leinfelden-Echterdingen E-Mail: vorstand@gruene-le.de So geht s zum Grünen Strom
Ortsverband Leinfelden-Echterdingen E-Mail: vorstand@gruene-le.de So geht s zum Grünen Strom Was ist Grüner Strom oder Ökostrom? Das ist Strom, der aus Solarstrahlung, Wind-, Wasserkraft und Biomasse gewonnen
MehrAdresse des Rechnungsempfängers Max Mustermann Beispielstraße 100 99867 Gotha
Herr Max Mustermann Beispielstraße 100 99867 Gotha Adresse des Rechnungsempfängers Max Mustermann Beispielstraße 100 99867 Gotha Wichtige Daten, die Ihre Rechnung betreffen: Bei Fragengeben Sie bitte stets
MehrPersönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl
Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon
MehrAmtsgericht Syke Amtshof 2 28857 Syke W, 28. September 2014. Klage. (negative Feststellungsklage)
H O Böt 288 hol Amtsgericht Syke Amtshof 2 28857 Syke W, 28. September 2014 Klage (negative Feststellungsklage) des Herrn H B 2 - Kläger - gegen E.ON Energie Deutschland GmbH vertreten durch die Geschäftsführer
MehrDas große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten
Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während
MehrMeine Energie: Gas aus Neuwied.
Meine Energie: Gas aus Neuwied. Meine Stadt. Daheim sein in Neuwied! Das heißt: Beim Sonnenuntergang auf der Deichmauer sitzen, Ausflüge mit den Kleinen in den Zoo machen, in der Fußgängerzone ein Eis
MehrDiese Ansicht erhalten Sie nach der erfolgreichen Anmeldung bei Wordpress.
Anmeldung http://www.ihredomain.de/wp-admin Dashboard Diese Ansicht erhalten Sie nach der erfolgreichen Anmeldung bei Wordpress. Das Dashboard gibt Ihnen eine kurze Übersicht, z.b. Anzahl der Beiträge,
MehrHäufig gestellte Fragen in den Bereichen Strom, Gas und DSL
FAQ Strom, Gas, DSL Häufig gestellte Fragen in den Bereichen Strom, Gas und DSL Strom Anbieterwechsel: So einfach geht s Bei vielen Stromanbietern kann der Abschluss direkt online vorgenommen werden, vereinzelt
MehrEntspannt zurücklehnen: Girokonto wechseln und sparen. Die Checkliste für den Kontowechsel
Entspannt zurücklehnen: Girokonto wechseln und sparen Die Checkliste für den Kontowechsel Haben Sie an alles gedacht? Sind alle informiert? Diese Checkliste zum Kontowechsel hilft Ihnen dabei, niemanden
MehrBETRIEBS- KRANKENKASSE
BETRIEBS- KRANKENKASSE Gesetzlich versichert, privat behandelt Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler Privater Status für gesetzlich Versicherte Gesundheit ist das höchste Gut: Deshalb ist
MehrJetzt doppelt sparen: Mit sauberem Strom und günstigem Gas. günstiges Gas 100 % Wasserkraft
Jetzt doppelt sparen: Mit sauberem Strom und günstigem Gas. günstiges Gas 100 % Wasserkraft Die beste Kombi für die Umwelt und Ihr Haushaltsbudget. VERBUND versorgt Sie jetzt mit sauberem Strom und günstigem
MehrZur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
MehrInformationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache
Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen - Wittgenstein/ Olpe 1 Diese Information hat geschrieben: Arbeiterwohlfahrt Stephanie Schür Koblenzer
Mehr1. Erweiterung und Änderung von Anlagen und Verbrauchsgeräten; Mitteilungspflichten, 7 StromGVV.
Ergänzende Bedingungen der Gemeindewerke Enkenbach-Alsenborn zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein
MehrAllgemeine Preise. für die Versorgung mit Gas. aus dem Gasniederdrucknetz der Stadtwerke Ahaus GmbH
Hoher Weg 2 48683 Ahaus Telefon 02561 / 9308-0 Telefax 02561 / 9308-990 Allgemeine Preise für die Versorgung mit Gas aus dem Gasniederdrucknetz der Stadtwerke Ahaus GmbH - - Die Stadtwerke Ahaus GmbH bietet
MehrDie Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor
Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Deutschland ist ein demokratisches Land. Das heißt: Die Menschen in Deutschland können
MehrÖkostrom zum Tchibo Tarif Fair. Einfach. Zertifiziert.
Energie Ökostrom zum Tchibo Tarif Fair. Einfach. Zertifiziert. 12 Monate Preisgarantie Keine Vorauskasse Monatlich kündbar Jetzt Angebot anfordern und E 25,- Tchibo Gutschein sichern! Vertragsbedingungen
MehrStartseite, wenn Sie auf unseren Online-Shop gehen
Startseite, wenn Sie auf unseren Online-Shop gehen Auswahl treffen: - einloggen mit bestehendem Login - falls kein Login vorhanden: Einfach über Kunde werden neu anmelden und sich selber ein Login vergeben
MehrIch ziehe um! Teil 3: Wem muss ich Bescheid sagen? Ein Heft in Leichter Sprache
Ich ziehe um! Teil 3: Wem muss ich Bescheid sagen? Ein Heft in Leichter Sprache 02 Impressum Diese Menschen haben das Heft gemacht. In schwerer Sprache heißt das Impressum. Dieses Heft kommt von der Abteilung
MehrEva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit
Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines
Mehrinfach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock
infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um
MehrSauberer und günstiger Strom ist einfach die richtige Entscheidung. Danke, Wasserkraft!
Sauberer und günstiger Strom ist einfach die richtige Entscheidung. Danke, Wasserkraft! Mit sauberem Strom gelingt auch die Energiewende. Mit günstigem und sauberem Strom von VERBUND tragen Sie aktiv zum
MehrNeue Rechtsverordnungen für Strom- und Gaslieferverträge: Informationen zur Vertragsumstellung
Neue Rechtsverordnungen für Strom- und Gaslieferverträge: Informationen zur Vertragsumstellung Viele Verbraucher sind verunsichert, weil sie aus den Medien oder von ihrem Strom- bzw. Gasversorger erfahren,
Mehricloud nicht neu, aber doch irgendwie anders
Kapitel 6 In diesem Kapitel zeigen wir Ihnen, welche Dienste die icloud beim Abgleich von Dateien und Informationen anbietet. Sie lernen icloud Drive kennen, den Fotostream, den icloud-schlüsselbund und
MehrKommunikations-Management
Tutorial: Wie kann ich E-Mails schreiben? Im vorliegenden Tutorial lernen Sie, wie Sie in myfactory E-Mails schreiben können. In myfactory können Sie jederzeit schnell und einfach E-Mails verfassen egal
Mehr1. Änderungsmitteilungen
Auf dieser Seite bieten wir Ihnen zahlreiche Formularvorlagen für den Umgang mit Behörden, Banken und Versicherungen. 1. Änderungsmitteilungen An die Eureka - Checkliste für den Umzug - Umzugsmeldung an
MehrEIN SAUBERER SCHRITT. VIELE SAUBERE VORTEILE.
EIN SAUBERER SCHRITT. VIELE SAUBERE VORTEILE. Der Verbund ist Österreichs größter Stromerzeuger aus heimischer und umweltfreundlicher Wasserkraft. Die Nutzung heimischer, natürlicher und erneuerbarer Ressourcen
MehrWiderrufsbelehrung der redcoon GmbH
Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung
MehrWir wollen Tag und Nacht von günstigem Strom profitieren: Wir wechseln zu H 2 Ö-duo.
Wir wollen Tag und Nacht von günstigem Strom profitieren: Wir wechseln zu H 2 Ö-duo. Neukundenbonus: 80 Tage Frei-Strom 1 Ein gutes Gewissen und vieles mehr: Das schafft Strom aus Wasserkraft. Wechseln
MehrKinderleicht für die Kinder vorsorgen. ZukunftsPlan
Frankfurter Sparkasse 60255 Frankfurt am Main ServiceLine 069 24 1822 24 frankfurter-sparkasse.de Stand 6.2006 Kinderleicht für die Kinder vorsorgen. ZukunftsPlan Frankfurter Sparkasse 60255 Frankfurt
MehrNetzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)
Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma des Anschlussnehmers, Anschrift,
MehrLösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-
Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen
MehrEnde von Vertragsbeziehungen
Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen oder Alles hat (hoffentlich!) mal ein Ende! 170 Ende von Vertragsbeziehungen Vertragsbeziehungen enden: regulär durch vollständig erbrachten Leistungsaustausch
MehrFachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis
Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem
MehrWindows 10 > Fragen über Fragen
www.computeria-olten.ch Monatstreff für Menschen ab 50 Merkblatt 103 Windows 10 > Fragen über Fragen Was ist das? Muss ich dieses Upgrade machen? Was bringt mir das neue Programm? Wie / wann muss ich es
Mehrgeben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen
geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde
MehrE-Control. Ihr Ansprechpartner für Strom und Gas
E-Control Ihr Ansprechpartner für Strom und Gas Juni 2010 Inhalte und Texte: Die 6 Rechte der Energiekunden 3 Bezahlen Sie zu viel für Energie? Sparen Sie bares Geld! 5 E-Control Ihr unabhängiger Partner
MehrDer ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag
Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses
MehrFörderverein aktive Nachbarschaften Lollar e.v. Verbraucherinformation. Stromanbieterwechsel leicht gemacht!
Stromanbieterwechsel leicht gemacht! Sie haben schon oft über einen Wechsel des Stromanbieters nachgedacht, sind aber davor zurückgeschreckt, weil Sie befürchten, so ein Wechsel ist langwierig, mühsam,
MehrKfz-Versicherung wechseln in drei Schritten
Kfz-Versicherung wechseln in drei Schritten Kfz-Versicherung wechseln Schritt für Schritt zur neuen Police für Ihr Fahrzeug Auch vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit gibt es zulässige Gründe für einen
MehrAnbieterwechsel für DWS-Riesterverträge
Haben Sie noch Fragen? Telefon 0 20 64 / 770 45-1 Mail anfrage@fondsportal24.de Anbieterwechsel für DWS-Riesterverträge Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent, anbei erhalten Sie die Formulare
MehrLeichte-Sprache-Bilder
Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen
MehrWiderrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem
MehrGute Ideen sind einfach:
SWE Wärme compact Gute Ideen sind einfach: Ihre neue Heizung von uns realisiert. Der Heizvorteil für Clevere. SWEWärme compact : Ihr Heizvorteil Wir investieren in Ihre neue Heizung. Eine neue Heizung
MehrErgänzende Bedingungen StromGVV
Ergänzende Bedingungen StromGVV Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Eschwege GmbH zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
MehrSaarpfalzCard. An alle. Unternehmer, Dienstleister und Firmen, die sich für eine Zusammenarbeit mit der SaarpfalzCard interessieren. 17.
Postfach 13 53 66404 Homburg An alle Unternehmer, Dienstleister und Firmen, die sich für eine Zusammenarbeit mit der SaarpfalzCard interessieren. Marketing-Service / Produktmanagement Sabine Leibrock Telefon
Mehr