Beitrag der Verbraucherzentrale Hessen. Stromanbieterwechsel: Was ist beim Wechsel zu beachten? Ist der günstigste Anbieter immer der beste?

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1 Beitrag der Verbraucherzentrale Hessen Stromanbieterwechsel: Was ist beim Wechsel zu beachten? Ist der günstigste Anbieter immer der beste? Durch einen Wechsel des Stromanbieters lässt sich oft eine Menge Geld sparen. Das Wechselprozedere ist im Prinzip recht einfach. Doch nicht jeder preiswerte Tarif ist sinnvoll. Vorsicht geboten ist vor allem bei Angeboten mit Vorkasse oder Kaution. Wird das Unternehmen insolvent so im Sommer 2011 geschehen im Falle Teldafax erhält man von dem im Voraus gezahlten Geld meist nichts zurück! Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Zu welchem Anbieter kann ich wechseln? 3 Wie finde ich das richtige Angebot? 4 Wie funktioniert der Wechsel? 5 Der Vertragsschluss 6 Widerruf des Vertrages 7 Sind Ökostromtarife eine sinnvolle Alternative? 8 Was geschieht bei Insolvenz des Stromanbieters? 9 Wenn der Anbieterwechsel nicht reibungslos funktioniert 10 Was ist bei einem Umzug zu tun? 11 Weitere Informationsquellen 1 Allgemeines Der Anbieterwechsel ist zwar ein relativ komplexer Prozess, der nur dann reibungslos ablaufen kann, wenn die beteiligten Akteure sich einerseits an vorgegebene Fristen halten und andererseits die für den Wechsel notwendigen Daten untereinander austauschen. Für den Verbraucher selbst ist der Wechsel allerdings recht unkompliziert und wenn man einige wichtige Grundregeln beachtet, funktioniert er in den meisten Fällen auch reibungslos:

2 Sie vergleichen Preise und Vertragskonditionen, suchen sich einen neuen Stromanbieter und schließen mit diesem einen Liefervertrag ab. Alles Weitere erledigt das neue Versorgungsunternehmen für Sie. Beim Preisvergleich helfen Vergleichsportale im Internet. Auch eine Nachfrage beim eigenen Stromversorger vor Ort kann sich lohnen. Er bietet fast immer eine günstigere Alternative zum vergleichsweise teuren Grundversorgungsvertrag. Empfehlenswert sind: eine Erstvertragslaufzeit von höchstens einem Jahr, kurze Kündigungsfristen und gegebenenfalls auch Preisgarantien von einem Jahr und länger. 2 Zu welchem Anbieter kann ich wechseln? Wer Kunde des Grundversorgers vor Ort (in der Regel sind dies die Stadtwerke oder große Verbundunternehmen) ist und kein besonderes Preis- beziehungsweise Vertragsmodell vereinbart hat, wird als Haushaltskunde in der Grundversorgung zu allgemeinen Preisen versorgt. Für dieses Vertragsverhältnis gilt die Stromgrundversorgungsverordnung (kurz: StromGVV). Verbraucher in der Grundversorgung haben einen gesetzlichen Anspruch auf Belieferung und können den Vertrag relativ kurzfristig, nämlich mit einer Monatsfrist zum Monatsende kündigen. Der große Nachteil der Grundversorgung ist allerdings, dass man verhältnismäßig hohe Preise bezahlt. Wer hingegen mit dem Grundversorger einen besonderen Tarif vereinbart oder einen Vertrag mit einem anderen Stromanbieter als dem Grundversorger abgeschlossen hat, ist rechtlich gesehen Sonderkunde. Es gelten dann nur die vom Versorger festgelegten Bedingungen (wobei auch im Sondervertragsverhältnis einzelne Bestimmungen der StromGVV in den Vertrag einbezogen werden können). Vorteil: Man zahlt einen günstigeren Preis. Der Versorger kann Preisänderungen nur aufgrund einer wirksamen Preisänderungsklausel vornehmen. Nachteil: Der Anbieter kann eine längere Grundlaufzeit von zum Beispiel einem Jahr vereinbaren. Solange ist man dann an den Vertrag gebunden. Wer Strom für eine Nachtspeicherheizung oder eine Wärmepumpe bezieht, hat zurzeit nur eingeschränkte Wechselmöglichkeiten. Stehen zwei Zähler zur Verfügung, kann man zumindest für den Bezug von Haushaltstrom den Anbieter wechseln, sofern sich der Versorger darauf einlässt. Tipp: Wenn Sie als Kunde des örtlichen Grundversorgers noch nie Ihren Anbieter gewechselt haben und dies in Zukunft auch nicht beabsichtigen, lohnt es sich dennoch, bei Ihrem Grundversorger nach einem so genannten Sondervertrag mit preiswerteren Konditionen zu fragen.

3 Die meist günstigere Alternative ist der Wechsel zu einem ganz anderen Anbieter. 3 Wie finde ich das richtige Angebot? Der Strompreis setzt sich im Wesentlichen aus zwei Komponenten zusammen: Der verbrauchsunabhängige Grundpreis wird als fester Betrag monatlich oder pro Jahr berechnet. Manche Energieversorger spalten den Grundpreis nochmals in einen Leistungs- und Verrechnungspreis auf. Der Verbrauchs- oder Arbeitspreis wird nach dem tatsächlichen Stromverbrauch in Cent pro Kilowattstunde berechnet. Inzwischen gibt es auch Stromversorger, die nur noch einen Arbeitspreis haben (man spricht hier auch vom so genannten linearen Tarif). Dieser enthält dann sämtliche Preisbestandteile. Ein linearer Tarif ist für Verbraucher vorteilhaft, weil sich jede gesparte Kilowattstunde in vollem Umfang preismindernd auswirkt. Auch kann der Verbraucher einfacher erkennen, was die verbrauchte Strommenge unterm Strich kostet. Alle Stromanbieter sind zudem verpflichtet, variable Tarife anzubieten, zum Beispiel solche mit unterschiedlichen Arbeitspreisen für bestimmte Tages- und Wochenzeiten. Vor einem Wechsel des Anbieters sollten Sie sich etwas Zeit nehmen, um in Ruhe Preise und Vertragsbedingungen vergleichen zu können. Sie können von verschiedenen Versorgern eine aktuelle Preisübersicht anfordern. Verbraucher mit Internetzugang können sich auch der Hilfe von Vergleichsrechnern im Internet bedienen. Hier erhält man nach Eingabe des persönlichen (voraussichtlichen) Jahresverbrauchs und der Postleitzahl der Verbrauchsstelle relativ schnell und unkompliziert einen guten Überblick über die aktuellen Preise und Angebote verschiedener Versorger. Tarifrechner übernehmen allerdings keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der Angaben. Vergleichen Sie daher vorsorglich die Angaben mit denen auf der Homepage des Anbieters. Auch empfiehlt es sich, mehrere Tarifrechner auszuprobieren. Erhalten Sie unterschiedliche Ergebnisse, fragen Sie vor Vertragsschluss am besten direkt beim jeweiligen Anbieter nach. Tipp: Vorsicht bei Angeboten mit Vorkasse oder Kaution. Gerät das Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten, erhalten Sie im Rahmen eines Insolvenzverfahrens meist nichts zurück! Tarifrechner haben solche Tarife oft voreingestellt. Auch Bonuszahlungen, die einmalig im ersten Vertragsjahr an Neukunden erfolgen, können den Jahrespreis verfälschen. Um einen möglichst objektiven Preisvergleich zu erhalten, sollten Sie daher diese Kriterien in der Suchfunktion deaktivieren. Angebote mit Preisgarantie können sinnvoll sein, wenn man auf das Kleingedruckte achtet.

4 Exemplarisch seien nur einige Adressen von Tarifrechnern genannt: Vergleichen Sie immer die Endpreise (inklusive Stromsteuer, aktuelle Mehrwertsteuer, sonstigen Abgaben und Netznutzungsentgelte) miteinander. In den Tarifrechnern werden üblicherweise die Endpreise ausgewiesen. Lassen Sie sich nicht von pauschalen Werbeaussagen oder Rechenbeispielen von Anbietern blenden. Lassen Sie sich lieber ein konkretes Angebot zusenden. Der Preis ist jedoch nicht alles. Verbraucher sollten auch folgende Punkte beachten: Preisgarantien (werden oft im Kleingedruckten eingeschränkt; Anbieter behalten sich Preiserhöhungen vor zum Beispiel aufgrund gestiegener Kosten für EEG-Umlage) Strompakete hier wird dem Kunden eine festgelegte Strommenge verkauft (zum Beispiel Kilowattstunden) erscheinen auf den ersten Blick meist besonders preiswert und können es auch durchaus sein. Sie lohnen sich aber nur, wenn Sie Ihren Strombedarf genau kennen und einschätzen können. Sie zahlen einen festen Preis für eine bestimmte Kilowattstundenzahl, und zwar auch dann, wenn sie am Ende des Vertragsjahres weniger verbraucht haben. Im Falle eines Mehrverbrauchs zahlen Sie für jede zusätzlich verbrauchte Kilowattstunde unter Umständen deutlich drauf. Frei-Kilowattstunden werden oft nur für ein Jahr gewährt und mit der ersten Jahresabrechnung verrechnet; in der Werbung versprochene Bonuszahlungen erfolgen oft nicht, wenn der Vertrag innerhalb des ersten Jahres gekündigt wird. Hier gilt es, das Kleingedruckte genau zu studieren. Bei reinen Online-Tarifen (oft bezeichnet als Direkt -Tarif) erfolgt die Kommunikation mit dem Anbieter ausschließlich via über das Internet und Sie erhalten auch keine Papierrechnung mehr ins Haus. Diese Tarife sind oft günstiger, sind aber uninteressant, wenn man über keinen Internetanschluss verfügt. Auch Kundenservice wie gute Erreichbarkeit und prompte Erledigung von Reklamationen können bei der Auswahl eines neuen Stromanbieters eine Rolle spielen. Beim Wechsel zu einem überregionalen Anbieter fehlt häufig der persönliche Ansprechpartner vor Ort; Fragen können dann nur per Mail, telefonisch oder per Post geklärt werden. Informieren Sie sich in Internetforen über Zahl und Art der Kundenbeschwerden. Auch Stromtarifrechner bewerten zum Teil die konkreten Vertragskonditionen einzelner Angebote und die Kundenfreundlichkeit einzelner Anbieter.

5 4 Wie funktioniert der Wechsel? Wer beabsichtigt, den Anbieter zu wechseln oder mit dem bisherigen Anbieter ein neues Vertragsmodell mit günstigeren Preisen und Bedingungen zu vereinbaren, sollte zunächst in den alten Vertrag schauen und prüfen, zu welchem Zeitpunkt dieser gekündigt werden kann. Ein Grundversorgungsvertrag kann jederzeit mit Monatsfrist zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung nimmt in der Regel der neue Anbieter vor. Eine eigenhändige Kündigung sollte man möglichst vermeiden, da es sonst leicht zu Problemen beim Datenabgleich kommen und dies zu einer Verzögerung des Anbieterwechsels führen kann. Ist die Kündigungsfrist jedoch sehr kurz (zum Beispiel wenn Sie im Falle einer Preiserhöhung von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen) oder droht sie bald abzulaufen und steht eine Vertragsverlängerung (von einem weiteren Jahr) bevor, sollte man ausnahmsweise selbst kündigen. Aber nur dann! Anschließend empfiehlt sich folgende Vorgehensweise: Sie ermitteln aufgrund der letzten Jahresabrechnung Ihren jährlichen Stromverbrauch, der auch für die Berechnung der künftigen Abschlagszahlungen maßgeblich ist, und vergleichen die Preise und Vertragsangebote verschiedener Stromversorger. Sie fordern vom ausgewählten neuen Versorger oder über einen Preisrechner im Internet Vertragsunterlagen zur Ansicht an. Prüfen Sie diese in Ruhe. Wenn Sie sich für ein Angebot und einen Energieversorger entschieden haben, schicken Sie den ausgefüllten und unterzeichneten Liefervertrag an den neuen Versorger zurück. Möglich ist es auch, den Vertrag gleich Online per abzuschließen. Zugleich erteilen Sie dem neuen Versorger eine Vollmacht zur Kündigung des Liefervertrags mit dem bisherigen Versorger. Der neue Stromversorger regelt mit dem alten Versorger den notwendigen Datenaustausch, gegebenenfalls mit dem Netzbetreiber die Zählerablesung und meldet Sie dort als seinen Kunden an. Der neue Stromversorger schickt Ihnen eine Bestätigung (schriftlich oder per ) über den Vertragsabschluss und den (voraussichtlichen) Lieferbeginn. Um eine stichtagsgenaue Abrechnung zu ermöglichen, sollten Sie zur Sicherheit die Zählerstände am Wechseltag notieren und Ihrem örtlichen Netzbetreiber mitteilen. Der bisherige Versorger schickt Ihnen eine Schlussrechnung über den bis zum Wechselzeitpunkt angefallenen Stromverbrauch. Dies geschieht in der Regel innerhalb von vier bis sechs Wochen. 5 Der Vertragsschluss Folgende Punkte sollten Sie vor Abschluss eines Stromliefervertrags prüfen: Hat der Vertrag eine feste Grundlaufzeit? Die Verbraucherzentrale Hessen empfiehlt, sich nicht länger als ein Jahr vertraglich zu binden. So bleiben Sie flexibel und können auf aktuelle Preisentwicklungen reagieren. Auch wenn sich innerhalb der Grundlaufzeit herausstellt, dass der neue Anbieter doch nicht so kundenfreundlich ist wie erwartet, können Sie so nach Ablauf der

6 Bindungsfrist gegebenenfalls zu einem anderen Anbieter wechseln. Wie lang ist die Kündigungsfrist? Die Kündigungsfrist sollte nicht mehr als einen Monat betragen. Maximal drei Monate sind zulässig. Nennt der Anbieter ein konkretes Datum des Lieferbeginns oder beschränkt er sich auf vage unverbindliche Angaben? In der Regel wird kein genaues Datum für den Lieferbeginn genannt, da die Versorger sich wegen des notwendigen Datenaustauschs nicht binden wollen. Der Vertrag sollte daher für Sie ein Rücktrittsrecht vorsehen, wenn die Stromlieferung nicht innerhalb einer bestimmten Frist (höchstens fünf bis sechs Wochen) erfolgt. Nach den Anfang August 2011 in Kraft getretenen Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) darf das Verfahren für den Wechsel des Lieferanten drei Wochen nicht überschreiten, es sei denn, der Kunde wünscht ausdrücklich einen späteren Liefertermin ( 20 a Absatz 2 EnWG). Die Frist beginnt ab dem Tag, an welchem dem Netzbetreiber die Anmeldung des neuen Lieferanten zur Netznutzung zugeht. In der Praxis kann das allerdings bedeuten, dass vom Vertragsschluss mit dem neuen Versorger bis zur tatsächlichen Belieferung mehr als drei Wochen vergehen. Falls der Wechsel nicht fristgerecht realisiert wird, steht dem Verbraucher grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch zu ( 20 a Absatz 4 EnWG). Der Schaden besteht dann regelmäßig in dem Mehrbetrag, den der Verbraucher aufgrund des verzögerten Wechsels weiterhin an seinen alten Versorger zahlen muss. Sind tatsächlich alle Preisbestandteile genannt? Wann und wie wird ein etwaiger Bonus oder Rabatt verrechnet und dem Kunden gutgeschrieben? Handelt es sich um einen Tarif mit Preisgarantie für eine bestimmte Zeit? Dennoch kann der Vertrag eine Klausel enthalten, die dem Anbieter eine Preisänderung erlaubt. Viele Preisanpassungsklauseln sind unwirksam; kommt es zu einer Preiserhöhung, sollten Sie die Klausel rechtlich prüfen lassen. Sieht der Vertrag vor, dass Sie erhebliche Beträge (zum Beispiel den gesamten Jahresbetrag) im Voraus zahlen müssen? Bedenken Sie, dass das Geld im Falle der Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) des Anbieters meist verloren ist. Wie funktioniert das Ablesen des Zählers? Der Versorger kann die Ablesedaten des Netzbetreibers verwenden, die Messeinrichtungen selbst ablesen oder von Ihnen verlangen, dass Sie die Ablesung vornehmen. Sind verschiedene Zahlungsweisen möglich? Das Gesetz schreibt diesbezüglich vor, dass der Stromanbieter Ihnen mindestens zwei verschiedene Zahlungsweisen anbieten muss. Eine Einzugsermächtigung kann er also nicht zwingend verlangen. Zusätzliche Kosten für eine andere Zahlungsweise (zum Beispiel eigenhändige Überweisung) sind zulässig, sofern diese im Vertrag deutlich

7 ausgewiesen sind. Für den Anbieterwechsel selbst darf weder der alte noch der neue Anbieter eine Wechselgebühr von Ihnen verlangen. 6 Widerruf eines Vertrages Für den Stromliefervertrag gelten häufig die Regeln für so genannte Fernabsatzgeschäfte bzw. Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr und Außergeschäftsraumverträge, weil der Vertrag oft per über das Internet oder an der Haustür oder gar auf der Straße abgeschlossen wird. Verbraucher haben dann ein gesetzliches Widerrufsrecht. Dies wurde im Zuge der Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie klargestellt und gilt auch für Verträge über die Lieferung von Gas, Wasser oder Fernwärme. Verbraucher können zumindest innerhalb einer Frist von 14 Tagen ihre Vertragserklärung widerrufen. Anders als beim Warenkauf im Internet beginnt diese Frist allerdings nicht erst mit der (ersten) Belieferung, sondern bereits mit Vertragsschluss. 7 Sind Ökostromtarife eine sinnvolle Alternative? Ökostromtarife stehen aktuell bei Stromkunden und Energieversorgern hoch im Kurs. Doch bei der Auswahl des Angebotes sollte nicht nur darauf geachtet werden, dass der Strom umweltverträglich erzeugt wird, sondern auch zusätzlich darauf, dass mit der Bestellung von Ökostrom gleichzeitig ein Impuls für den Bau neuer Anlagen gegeben wird. Daher ist Vorsicht geboten. Denn nicht alle Angebote, die unter der Rubrik Ökostrom laufen, weisen diesen zusätzlichen Umweltnutzen nach. Einen ersten Anhaltspunkt, ob dieser Umweltnutzen tatsächlich gegeben ist, können verschiedene Siegel und Zertifikate geben. Zu nennen sind hier zurzeit folgende Siegel bzw. Anforderungsprofile: OK-Power-Label, das Grüne Strom Label oder die EcoTopTen. Wer sich aus Gründen des Umweltschutzes für Ökostrom entscheidet, muss nicht zwangsläufig mit Mehrkosten rechnen. Es gibt durchaus auch Ökostromangebote, die preisgünstiger als das lokale Grundversorgungsangebot sind. Ausführliche Informationen zu Ökostromangeboten beinhaltet der Fachbeitrag Ökostrom was ist das? Wegweiser durch den Dschungel der Ökostromangebote 8 Was geschieht bei Insolvenz des Stromanbieters? Wenn ein Stromversorger beim Amtsgericht einen Insolvenzantrag stellt, entscheidet der Insolvenzverwalter, ob und unter welchen Bedingungen die Geschäfte weitergeführt werden.

8 Achtung: Sobald Sie erfahren, dass das insolvente Unternehmen die Stromversorgung einstellt, sollten Sie eine etwaige Einzugsermächtigung widerrufen, um doppelte Zahlungen zu vermeiden. Auch wenn Sie Ihrer Bank einen Dauerauftrag erteilt haben, sollten Sie diesen unverzüglich kündigen. Der Strom fließt nämlich weiter, kommt aber dann vom örtlichen Grundversorger, der diesen auch berechnet. Damit niemand ohne Strom leben muss, übernimmt im Falle der Insolvenz eines Anbieters der örtliche Grundversorger für drei Monate die Belieferung der betroffenen Kunden in der Ersatzversorgung, anschließend in der Grundversorgung. Aus der Ersatz- bzw. Grundversorgung kann man aber schnell und problemlos zu anderen Angeboten bzw. Anbietern wechseln. Wer beim bisherigen, inzwischen insolventen Anbieter noch ein Guthaben hat (zum Beispiel aufgrund einer geleisteten Vorauszahlung, eines gezahlten Sonderabschlags bei Vertragsschluss oder aufgrund der Schlussabrechnung des insolventen Versorgers), kann beim Insolvenzverwalter einen diesbezüglichen Rückzahlungsanspruch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens anmelden. Ob er dann allerdings tatsächlich noch etwas von seinem Geld wiedersieht, hängt vom weiteren Verlauf des jeweiligen Verfahrens ab. Über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens können sich Verbraucher im Internet unter informieren. 9 Wenn der Anbieterwechsel nicht reibungslos funktioniert Auch wenn die rechtlichen Weichen für einen reibungslosen Anbieterwechsel gestellt sind, verläuft dieser in der Praxis nicht immer reibungslos. Das von Verbrauchern am häufigsten genannte Problem ist eine Verzögerung des Wechsels. Häufige Ursachen für eine Verzögerung beim Anbieterwechsel sind: fehlerhafte oder unvollständige Angaben auf dem Wechselauftrag, eine noch andauernde vertragliche Bindung des Kunden an den alten Versorger, Kommunikationsschwierigkeiten zwischen altem und neuem Versorger (hier wird von den Versorgern häufig eine Verzögerung des Datentransfers zwischen Netzbetreiber und Neuanbieter als Grund genannt), Probleme mit dem Netzbetreiber (Beispiel: Netzanmeldungen bleiben unbeantwortet), der alte Anbieter verzögert den Wechsel, beispielsweise unter Hinweis auf die Komplexität der von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE), die Kündigungsbestätigung oder die Abmeldung beim Netzbetreiber wird hinausgezögert, Überforderung der Neuanbieter (so waren gerade begehrte Discount-Anbieter in vielen Fällen nicht in der Lage, das Wechselprozedere im Namen des jeweiligen Kunden zügig und ohne weitere Komplikationen abzuwickeln). Das sollte Sie aber nicht von einem etwaigen Wechsel abhalten. Denn Schwierigkeiten lassen sich vermeiden, wenn man einige Grundregeln beherzigt:

9 Hat Ihr neuer Stromlieferant Ihnen vier Wochen nach Ihrem Auftrag noch keinen verbindlichen Liefertermin mitgeteilt, sollten Sie ihn schriftlich auffordern, Ihnen innerhalb von zwei Wochen den Lieferbeginn verbindlich mitzuteilen. Geschieht das nicht oder ist der Termin nicht akzeptabel, können Sie den Vertrag wieder kündigen. Hält der Lieferant den vereinbarten Lieferbeginn nicht ein, muss er Ihnen zumindest die Gründe hierfür plausibel darlegen. Trifft den Lieferanten ein Verschulden, könnten Sie theoretisch Schadensersatz verlangen. Als Schaden kommt u. a. die Differenz zwischen dem vereinbarten günstigen Preis und dem höheren Preis in Betracht, den Sie übergangsweise tatsächlich bezahlen müssen. Wirbt der Anbieter im Internet mit einer Preisgarantie, einem Bonus oder Rabatt und schließen Sie einen Vertrag, sollten Sie die entsprechenden Internetseiten ausdrucken oder auf Ihrem PC speichern. Dann können Sie dies später nachweisen, wenn der Anbieter bestreitet, dass die genannten Vergünstigungen Vertragsinhalt geworden sind. 10 Was ist bei einem Umzug zu tun? Wer in eine neue Wohnung einzieht und nicht zuvor einen Sondervertrag abgeschlossen hat, schließt mit dem Verbrauch der ersten Kilowattstunde einen Grundversorgungsvertrag mit dem örtlichen Grundversorger zu hohen allgemeinen Preisen ab. Dazu reicht es bereits aus, wenn man beim Betreten der neuen Wohnung den Lichtschalter umlegt. Tipp: Wenn Sie einen Umzug planen, denken Sie also rechtzeitig mindestens zwei Monate vor dem Umzugstermin an den Abschluss eines neuen Stromliefervertrages für die neue Wohnung. Folgendes sollten Sie dabei beachten: Liefert Ihr bisheriger Versorger auch in die neue Wohnung und wollen Sie bei ihm Kunde bleiben, teilen Sie ihm einfach das Umzugsdatum und Ihre neue Adresse mit. Möchten Sie den Anbieter wechseln, schließen Sie rechtzeitig einen neuen Stromliefervertrag mit einem Lieferanten ab, der Sie in Ihrer neuen Wohnung beliefern kann. Der alte Stromliefervertrag muss dann gekündigt werden. Das übernimmt in der Regel der neue Stromanbieter für Sie, dem Sie eine entsprechende Vollmacht erteilen. Sind Sie bislang Kunde eines Grundversorgers zu allgemeinen Preisen, kann der Vertrag mit zweiwöchiger Frist zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Auch ein Sondervertrag mit einem Anbieter, der Ihnen in der neuen Wohnung keinen Strom liefern kann, kann kurzfristig gekündigt werden. Haben Sie bislang einen Sondervertrag mit einem Anbieter, der auch an der neuen Verbrauchsstelle liefern kann, müssen Sie ggf. die im Vertrag angegebenen Kündigungsfristen beachten. Notieren Sie sich am Umzugstermin den Zählerstand und die Zählernummer in Ihrer alten Wohnung und teilen Sie beides dem bisherigen Stromlieferanten mit. Ebenso notieren

10 Sie sich in der neuen Wohnung den Zählerstand und die Zählernummer und teilen beides dem Netzbetreiber (und evtl. zusätzlich dem neuen Stromlieferanten) mit. Als Hauseigentümer müssen Sie zusätzlich zum neuen Stromliefervertrag den bestehenden Netzanschlussvertrag mit dem derzeitigen Netzbetreiber kündigen und am neuen Wohnort ggf. einen neuen Netzanschlussvertrag mit dem dortigen Netzbetreiber abschließen. Checkliste für den Anbieterwechsel Checkliste für den erfolgreichen Anbieterwechsel: Stromverbrauch aus der letzten Jahresabrechnung ermitteln. Preise mit Hilfe eines Stromtarifrechners im Internet vergleichen (dabei gegebenenfalls voreingestellte Kriterien wie Vorauskasse, Bonuszahlungen oder Kaution deaktivieren, indem man die Häkchen wegklickt). Neuen Anbieter auswählen (Prüfkriterien wie Grundlaufzeit, automatische Vertragsverlängerung, Bedingungen einer Preisgarantie, Neukundenbonus etc. beachten). Kündigungsfrist in altem Vertrag prüfen (nur wenn eine Vertragsverlängerung droht oder kurze Kündigungsfristen einzuhalten sind selbst kündigen, ansonsten Kündigung dem neuen Anbieter überlassen). Zählerstand am Wechseltag ablesen und dem Netzbetreiber (sicherheitshalber auch dem alten und neuen Stromlieferanten) mitteilen. In der Regel Widerruf des abgeschlossenen Vertrages möglich; Frist 14 Tage, evtl. auch noch nach Lieferung der ersten Kilowattstunde. Verfasser: Verbraucherzentrale Hessen e.v., Große Friedberger Str , Frankfurt, im Auftrag des VerbraucherFensters Hessen, November 2011, aktualisiert

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