Dr. Alexander Winkels Unternehmenstransaktion im Wege des Asset Deal Erfahrungen aus der M & A-Praxis
|
|
- Simon Hafner
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Dr. Alexander Winkels Unternehmenstransaktion im Wege des Asset Deal Erfahrungen aus der M & A-Praxis PTG aktuell, 8. November 2010
2 Inhaltsverzeichnis Transaktionskompetenz der Unternehmensorgane Beurteilungskriterien bei Unternehmenstransaktionen Phasen des Transaktionsprozesses Abwägung zwischen Share Deal und Asset Deal Investitionskalkül bei Share und Asset Deal Transaktion im Wege des Asset Deal Praxisprobleme beim Asset Deal Teilbetriebsübergang als Praxisfalle beim Asset Deal Praxisbeispiele zum Asset Deal Praxisbefunde zum Asset Deal
3 Transaktionskompetenz der Unternehmensorgane Notwendigkeit der M&A-Kompetenz von Geschäftsleitung und Aufsichtsrat/Beirat Herausforderung: Kauf bzw. Verkauf von Unternehmen oder Gesellschaftsanteilen setzt die notwendige Kenntnis aller betrieblichen Funktionen der Zielgesellschaft ( Target ) voraus. Mindestanforderungen an die Entscheidungsträger von Unternehmenstransaktionen im Sinne effizienter Corporate Governance sowie gesetzlicher und gerichtlicher Maßgaben: Transaktionsbericht Beschreibung der Zielgesellschaft Chancen und Risiken der Transaktion Geschäfts- ( Business ) Plan der Zielgesellschaft Finanzierung der Transaktion Due-Diligence-Bericht Unternehmensbewertung Wirtschaftlichkeitsrechnung Unternehmenskaufvertrag Post-Merger-Integration-Plan
4 Beurteilungskriterien bei Unternehmenstransaktionen Entscheidungsgrundlagen für Akquisitionen (und Desinvestments): Transaktionsbericht der Geschäftsleitung mit Beschreibung und Begründung der Akquisitionsziele vor dem Hintergrund der Gesamtunternehmensstrategie Beschreibung der Zielgesellschaft, insbesondere Unternehmensgegenstand, wirtschaftliche Lage, Geschäftsziele etc. Darstellung der wirtschaftlichen Chancen und Risiken der Transaktion, einschließlich der Abwägung ihrer Vor- und Nachteile ( SWOT -Analyse) Geschäfts- ( Business ) Plan der Zielgesellschaft mit Werttreiberanalyse Darstellung der geplanten Finanzierung der Transaktion, ggf. Finanzierungsbestätigung Due-Diligence-Bericht, insbesondere in wirtschaftlicher, rechtlicher und steuerlicher Hinsicht Unternehmensbewertung eines Wirtschaftsprüfers oder M&A-Beraters, ggf. Fairness Opinion Wirtschaftlichkeitsrechnung: IRR oder Kapitalwert mit Szenariorechnung Unternehmenskaufvertrag: gutachterliche Stellungnahme eines Gesellschaftsrechtlers, insbesondere Berücksichtigung von Garantien, Gewährleistungen und Zusicherungen mit Haftungsbegrenzungsregelung ( Cap ) sowie rechtlicher Genehmigungen (Kartellrecht, Außenwirtschaftsverordnung, Kapitalmarkt) Post-Merger-Integration: Maßnahmenplan zur Eingliederung der Akquisition und Synergiehebung
5 Phasen des Transaktionsprozesses Phase I Phase II Phase III Phase IV Unternehmens- Transaktionsstruktur Due Diligence Vertragsabschluss analyse Auswertung des Entwicklung der Managementpräsentation Verhandlungen des Teasers Transaktionsstruktur Kaufvertrags Abgabe der Einholung von Durchführung und Unterzeichnung des Vertraulichkeitserklärung Finanzierungsbereit- Auswertung der Kaufvertrags schaftserklärungen Due Diligence ("Signing") Analyse des Informations- Festlegung der Unternehmens- Beurkundung des memorandums und Unternehmenstransaktion bewertung und Kaufvertrags Geschäftsmodells Wirtschaftlichkeitsrechnung Indikative Unternehmens- Abgabe des verbindlichen Erfüllung aller vertraglichen bewertung LOI bzw. Term Sheets Bedingungen ("Closing") Vorlage des Kaufvertrags- entwurfs Abgabe eines unverbindlichen LOI
6 Abwägung zwischen Share Deal und Asset Deal Share Deal Primäres Verkäuferinteresse (Shareholder) Erwerb von Gesellschaftsanteilen Sämtliche Unternehmensverträge unberührt Haftungskontinuität von Unternehmensverbindlichkeiten Bindung an Organbeschlüsse Keine Zustimmung der Geschäftspartner erforderlich, ggf. der Banken (Change-of- Control-Rechte) Arbeitsrechtliche Regelungen unberührt (selten CoC-Rechte der GL-Mitglieder) Evtl. Zustimmungserfordernisse laut Gesellschaftsvertrag (Vorkaufsrechte, Tag-und Drag-Along-Rechte) Transaktion übersichtlich strukturierbar; formfreie Übertragung von Aktien, Beurkundungspflicht bei GmbH-Anteilen Ggf. Genehmigungspflicht der Kartellbehörden und der BaFin (Mitteilungspflichten Schwellenwerte; Übernahmeangebot) Asset Deal Primäres Erwerberinteresse Erwerb Vollbetrieb, Teilbetrieb oder VG Wahlmöglichkeit nur der interessanten VG Vermeidung (versteckter) Verbindlichkeiten Kein Erwerb der risikobehafteten Rest- oder Mantelgesellschaft Zustimmungserfordernisse Dritter bei Vertragsübernahmen, insbes. Arbeitnehmer, Kunden, Lieferanten sowie Bank, Vermieter Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer bei Teilbetriebsübergang Entscheidung der Geschäftsleitung, häufig mit Zustimmungserfordernis der Gesellschafter/HV bei wesentlichem Teilbetrieb Transaktion aufwendig, teilweise unübersichtlich und kostenintensiv Ggf. Genehmigungspflicht bei Voll- bzw. wesentlichem Teilbetriebsübergang, wenn Kontrollerwerb gemäß Kartellrecht (Fusionskontrollverfahren)
7 Investitionskalkül bei Share und Asset Deal Share Deal Gesamtbewertung: Nutzung aller Aktiva und Passiva im Verbundeffekt eines Unternehmens im Ganzen Zielgesellschaft als Investitionsobjekt im Kapitalwertkalkül des Erwerbers Ertragswertverfahren und Discounted Cashflow (DCF); IDW S 1 Marktpreisorientierte Verfahren: Gewinn- und Umsatzmultiplikatoren, Börsenkapitalisierung Asset Deal (Teilbetrieb) Einzelbewertung: Nutzung einzelner Aktiva und Goodwill eines Unternehmens auf anderer Unternehmensplattform Wirtschaftsgüter/Vermögensgegenstände als Einzelinvestition oder Investitionsprogramm-Entscheidung des Erwerbers Preisbestimmung: Fortführungswert, Liquidationswert, Zerschlagungswert
8 Transaktion im Wege des Asset Deal Zielsetzung: Erwerb besonders leistungsfähiger Produktionsfaktoren (so genannter Filetstücke ) durch Cherry Picking Erwerb betriebsnotwendiger Assets: Wirtschaftsgüter des beweglichen Anlagevermögens Warenbestand, Lager Kundenstamm, Kundenlisten, Rahmenverträge; Absatzwege Markenzeichenrechte, Lizenzen, Patente Produktnamen, Firmennamen Personal (Produktivkräfte) Dienstleistung: Management von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf fremde Rechnung (des Teilbetriebs-Verkäufers) Erwerb bereits bestellter Waren zum Erwerbsstichtag
9 Praxisprobleme beim Asset Deal Preisfestlegung für Goodwill: Kein Marktpreis für Know-how bei Absatz und Logistik sowie für Firmen- und Produktnamen Schaffung der Betriebsplattform: Eingliederung der Assets in einen funktionsfähigen Betrieb, durch Anmietung der (vorhandenen) Betriebsstätte oder Eingliederung in eine neue oder bestehende Gesellschaft des Erwerbers Störungsfreier Betriebslauf: Prüfung der Betriebsgenehmigungen und der Betriebssicherheit der Maschinen, von IT, Logistik, Warenwirtschaftssystem etc., ggf. durch Abschluss von Serviceverträgen mit dem Verkäufer Investitionserfordernis: Kaufpreis für Assets zuzüglich Infrastrukturinvestitionen sowie Festlegung der Kapitalausstattung (Eigenkapital, Gesellschafterdarlehen/Fremdkapital; Leverage Ratio) Wettbewerbsklausel: Rechtliche Absicherung, dass Restbetrieb des Verkäufers nach Restrukturierung nicht in Konkurrenz zum Erwerber tritt Im Vergleich zum Gesamtunternehmenserwerb ist beim Asset Deal der Aufbau einer leistungsfähigen Infrastruktur zur Nutzung der Assets erforderlich.
10 Teilbetriebsübergang als Praxisfalle beim Asset Deal Fiktion des Teilbetriebserwerbs: Zwang zur Übernahme aller Beschäftigten des Teilbetriebs Gesetzliche Verhinderung einer versteckten Sozialauswahl Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer (Konsequenz: Verbleib beim alten Arbeitgeber) Zustimmungserfordernis des Betriebsrats vor Asset-Erwerb Übergang mit Altverträgen und Altersvorsorgeansprüchen (als Mindeststatus) Ggf. Übernahme der gesetzlichen Mitbestimmung mit Asset-Erwerb Erwerberkalkül beim Asset Deal: Gesamtunternehmenswert (Share Deal) als Grenzpreis der Alternativinvestition (Asset Deal) Wirtschaftlichkeitsrechnung des Investitionsprogramms erforderlich: Kaufpreis Assets + Kosten des Personalüberhangs + Restrukturierung + Infrastruktur
11 Praxisbeispiele zum Asset Deal Erwerb eines Teilbetriebs Eine Gesellschaft mit mehreren Teilbetrieben und gelegentlichem Leistungsaustausch Keine Realteilung beabsichtigt bzw. zu zeitintensiv in der Umsetzung Target: ein Teilbetrieb mit Fokus auf Vertrieb, Kunden, Lagerstandort im Produktsegment des Erwerbers Verkauf eines Vollbetriebs Ein Produktionsunternehmen sowie eine Besitzgesellschaft mit Vermietung von Maschinen und Verpachtung der betriebeigenen Immobilien Erwerberziel eines schlanken Kaufpreises infolge Finanzierungsengpässen mit kalkuliertem Steuervorteil aus Veräußerungsgewinnen im Geschäftsmantel als Vorteil des Verkäufers Bewertungsprobleme bei unfertigen Leistungen und Goodwill Erwerb eines Teilbetriebs in der Insolvenz Kauf von Maschinen, Aufträgen und Kundenstamm sowie Übernahme ausgewählter Arbeitnehmer Regelungen zur Haftungsfreistellung im Kaufvertrag mit dem Insolvenzverwalter, insbesondere zur Vermeidung des Mehraufwandes nicht vereinbarter Personalkosten
12 Praxisbefunde zum Asset Deal Beim Asset Deal ist die Literaturfülle zur Unternehmensbewertung wenig hilfreich, da nur der Gesamtunternehmenswert einer bereits in sich selbst funktionsfähigen Gesellschaft betrachtet wird. Der Asset Deal ist nur vordergründig ein Erfolgsweg bei der Transaktionseffizienz. Besondere Schwierigkeiten entstehen bei der Preisbestimmung für den Goodwill, dem gesetzlichen Zwang zur Übernahme aller Beschäftigten im Teilbetrieb sowie der Schaffung einer effizienten betrieblichen Infrastruktur durch den Erwerber. Bedeutsam ist der Asset Deal jedoch beim Teilbetriebserwerb aus der Insolvenzmasse heraus.
M&A unter Qualitätsaspekten Kriterien für den Kauf und Verkauf von Pflegeeinrichtungen
M&A unter Qualitätsaspekten Kriterien für den Kauf und Verkauf von Pflegeeinrichtungen Dr. Jörn-Christian Schulze Bundeskonferenz Pflegemarkt Düsseldorf, 2. März 2010 Überblick Pflegeheimmarkt in Deutschland
MehrUnternehmenskauf in einem volatilen Umfeld
Sanierung, Insolvenz und Unternehmenserwerb - wirtschaftliche und rechtliche Aspekte - 27. Mai 2009 Unternehmenskauf in einem volatilen Umfeld Dr. Oliver Thurn, LL. M. CMS Hasche Sigle www.cms-hs.com Übertragende
MehrReal Estate Investment Banking DEUTSCHER M&A MARKT IN DER EURO-KRISE. Bochum, 3. Oktober 2012
Real Estate Investment Banking DEUTSCHER M&A MARKT IN DER EURO-KRISE Bochum, 3. Oktober 2012 Unsicherheit an den Märkten und der Weltwirtschaft drücken den deutschen M&A-Markt Transaktionsentwicklung in
MehrWie viel ist mein Unternehmen wert?
Unternehmensbewertung - Kunst oder Wissenschaft? Dipl.-Betriebswirt (FH) Hans-Jörg Heidenreich Handwerkskammer für München und Oberbayern Betriebswirtschaftliche Beratungsstelle Ingolstadt WERT = Beitrag
Mehrawr Übersicht Referat
Unternehmensnachfolge aus steuerlicher und rechtlicher Sicht Raphael Häring Partner AG für Wirtschaft und Recht, Bern Bern, 4. September 2015 Folie Nr. 1 Übersicht Referat 1. Share AG (Verkauf Aktien)
Mehradvisory Unser Vorgehen Vermittlung von Unternehmensbeteiligungen
Unser Vorgehen Vermittlung von Unternehmensbeteiligungen Ausgangslage Jedes Beteiligungsvorhaben ist für Käufer und Verkäufer individuell und bedarf einer professionellen Koordination. begleitet beide
MehrInhaltsverzeichnis. 1.1 Verkauf an Dritte 15 1.2 Kaufen statt gründen 16
Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage: Unternehmenslandschaft in der Schweiz 13 1.1 Verkauf an Dritte 15 1.2 Kaufen statt gründen 16 2 Zwei verschiedene Perspektiven 19 2.1 Käufersicht 20 2.1.1 Ziele des Käufers
MehrM&A im Streit Unternehmenstransaktionen im Stresstest. Management Representations. Dr. Benedikt Hohaus Dr. Tim Kaufhold. Freitag, 8.
Dr. Benedikt Hohaus Dr. Tim Kaufhold M&A im Streit Unternehmenstransaktionen im Stresstest Management Representations Freitag, 8. April Inhalt 1. Garantien des Managements aus Sicht des Veräußerers 2.
MehrSteuerrechtlich Optimierung von Unternehmenstransaktionen - Donnerstag den 17.07.2014 in München
Steuerrechtlich Optimierung von Unternehmenstransaktionen - Donnerstag den 17.07.2014 in München Dr. Ralph Obermeier Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Inhalt: 1. Unternehmenstransaktionen - Steuern
MehrM&A Transaktionsmodelle
M&A Transaktionsmodelle 15. Oktober 2012 Dresden Dr. Johannes Weisser avocado rechtsanwälte Welche Arten des Unternehmens(ver)kaufs gibt es? Share Deal Erwerb des Rechtsträgers selbst (= Rechtskauf) Asset
MehrDas Standard Termsheet der SECA für Business Angels und VCs. Dr. Christian Wenger 4. November 2008
Das Standard Termsheet der SECA für Business Angels und VCs Dr. Christian Wenger 4. November 2008 Aus Spargründen müssen wir heute leider das Licht am Ende des Tunnels abstellen! Ausblick Unsere Industrie
MehrSTEUERLICHE UND RECHTLICHE GESTALTUNGEN BEI UNTERNEHMENSVERKÄUFEN
STEUERLICHE UND RECHTLICHE GESTALTUNGEN BEI UNTERNEHMENSVERKÄUFEN Referent: Dipl.-Kfm. Harald Braschoß WP, StB Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.) Partner der BWLC Partnerschaft, Steuerberatungsgesellschaft
Mehr1. [ ] [ ] im Folgenden [ ] genannt. 2. [ ] [ ] im Folgenden [ ] genannt. 4. [ ] [ ] im Folgenden [ ] genannt. 5. [ ] [ ] im Folgenden [ ] genannt
Term Sheet 1. [ ] 2. [ ] 3. [ ] [ ],[ ], und [ ] im Folgenden einzeln und gemeinschaftlich auch Gründer genannt [ ] im Folgenden Gesellschaft genannt 4. [ ] 5. [ ] [ ],[ ], und [ ] im Folgenden gemeinsam
MehrIP Themen bei Biotech M&A Transaktionen. Dr. Claudia Milbradt, Clifford Chance Deutschland LLP 11. Februar 2015
IP Themen bei Biotech M&A Transaktionen Dr. Claudia Milbradt, Clifford Chance Deutschland LLP 11. Februar 2015 Gliederung I. Ablauf einer Transaktion II. Due Diligence III. Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten
MehrDEUTSCH-RUSSISCHE AHK Seminar des Komitees für Rechtsfragen: Joint Venture in Russland :
DEUTSCH-RUSSISCHE AHK Seminar des Komitees für Rechtsfragen: Joint Venture in Russland : Einlage und Nutzung von Immobilien in Joint Venture in Russland Florian Schneider Rechtsanwalt, Partner (Moskau,
MehrPROFESSIONALISIERUNG VON UNTERNEHMENSTRANSAKTIONEN. Seite 1
PROFESSIONALISIERUNG VON UNTERNEHMENSTRANSAKTIONEN Seite 1 BETEILIGTE EINER TRANSAKTION M&A-Berater Steuerberater Wirtschaftsprüfer Verkäufer Käufer M&A-Berater Steuerberater Wirtschaftsprüfer Zielgesellschaft
MehrM&A im Streit Prävention durch Due Diligence
Dr. Jörg Maitzen, LL.M. M&A im Streit Prävention durch Due Diligence Freitag, 8. April 2011 Due Diligence als Grundvoraussetzung für eine effektive Streitvermeidung Wertermittlung Risikoermittlung Beweissicherung
MehrHerzlich Willkommen. Unternehmensnachfolge / Begleitung d. Praxisbeispiels Krönke Bau GmbH, Barsbüttel
Herzlich Willkommen Unternehmensnachfolge / Begleitung d. Praxisbeispiels Krönke Bau GmbH, Barsbüttel Vorgehensweise für Übergeber und Übernehmer Begleitung des Nachfolgers (Käufer): Suche eines Unternehmens/Unternehmensbewertung
MehrBestandskauf und Datenschutz?
Bestandskauf und Datenschutz? von Rechtsanwältin Christine Loest Fachanwältin für Familienrecht/Mediatorin Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Die Bestandsübertragungen aller Versicherungsverträge (oder z.b.
MehrBUSINESSPLAN Ihr»roter Faden«zur Erstellung eines Businessplans
UniCredit Bank AG BUSINESSPLAN Ihr»roter Faden«zur Erstellung eines Businessplans Um Ihr Vorhaben genauer mit Ihnen besprechen zu können, benötigen wir von Ihnen vorab noch einige Angaben und Unterlagen.
MehrPolitische Gemeinde Arbon. Reglement über das Landkreditkonto
Politische Gemeinde Arbon Reglement über das Landkreditkonto Inhaltsverzeichnis Seite Art. Zielsetzungen, Kredit 3 Art. Zuständigkeit 3 Art. 3 Kaufpreis 3 Art. 4 Übernahme durch die Stadt 3 Art. 5 Verkauf
MehrKreditsicherheiten Allgemeines
Kreditsicherheiten Allgemeines Schuldner ist zur Leistung verpflichtet und haftet unbeschränkt mit seinem ganzen Vermögen Bedürfnis nach zusätzlicher Absicherung Persönliche Sicherheiten/dingliche Sicherheiten
MehrRATIONAL Montage GmbH. Celsiusstrasse 6. 86899 Landsberg am Lech. Jahresabschluss. zum
RATIONAL Montage GmbH Celsiusstrasse 6 86899 Landsberg am Lech Jahresabschluss zum 31.12.2012 RATIONAL Montage GmbH, Landsberg am Lech Bilanz zum 31. Dezember 2012 Aktiva 31.12.2012 31.12.2011 A. Umlaufvermögen
MehrGEMEINSAM MIT IHNEN SETZEN WIR DIE SEGEL, UM IHR LEBENSWERK SACHTE UND SICHER IN EINEN NEUEN HAFEN ZU STEUERN.
GEMEINSAM MIT IHNEN SETZEN WIR DIE SEGEL, UM IHR LEBENSWERK SACHTE UND SICHER IN EINEN NEUEN HAFEN ZU STEUERN. UNTERNEHMENSNACHFOLGE NUR WER WEISS, WO DAS ZIEL SEINER REISE IST, KANN AUCH DIE SEGEL RICHTIG
MehrStadt Frauenfeld. Reglement über die Bodenpolitik
Stadt Frauenfeld Reglement über die Bodenpolitik Gültig ab 1. Januar 1981 MUNIZIPALGEMEINDE FRAUENFELD R E G L E M E N T U E B ERD I E B 0 DEN POL I T I K der Munizipa1gemeinde Frauenfe1d vom 14. Januar
MehrVermittlung von Unternehmensbeteiligungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Prozessablauf
Vermittlung von Unternehmensbeteiligungen für kleine mittlere Unternehmen (KMU) Prozessablauf Jede Beteiligung ist für beide Seiten individuell. Dennoch gibt es in allen Transaktionen Prozesse die sich
MehrSQ IT-Services GmbH, Schöneck. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012
SQ IT-Services GmbH, Schöneck Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 Bilanz zum 31. Dezember 2012 AKTIVA PASSIVA 31.12.2012 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2011
MehrFragen des Lizenzvertragsrechts bei Unternehmenskäufen
Fragen des Lizenzvertragsrechts bei Unternehmenskäufen Dr. Kai Westerwelle April 2007 Sitzung des DGRI-Fachausschusses Vertragsrecht am 20.04.2007, Stuttgart Einleitung Es ist unmöglich, alle Konstellationen
Mehrwww.pwc.ch/startup PwC StartUp Services Der nächste Schritt in Ihre erfolgreiche Zukunft
www.pwc.ch/startup PwC StartUp Services Der nächste Schritt in Ihre erfolgreiche Zukunft Die Entwicklung Ihres Unternehmens Sie stehen mit Ihrer Idee und Ihrem Unternehmen erst am Anfang, ein spannender
MehrVOLKER von WÜLFING IMMOBILIEN GMBH 0531/20 90 06 66 Seite 1/5. Kurzangebot 912250
VOLKER von WÜLFING IMMOBILIEN GMBH 0531/20 90 06 66 Seite 1/5 Kurzangebot 912250 ZUM OBJEKT: Modernisierungsbedürftiges Reihenendhaus mit kleinem, pflegeleichtem Garten...! DIE LAGE: Dorfstraße 9, 38300
MehrM&A TRANSAKTIONEN gesellschaftsrecht
M&A TRANSAKTIONEN gesellschaftsrecht M&A TransaktioneN Gesellschaftsrecht HSP verfolgt einen globalen Beratungsansatz und kann auf ein nationales und internationales Netzwerk von Experten zurückgreifen,
MehrUNTERNEHMENSKAUF. 6. Internationaler Deutscher Steuerberaterkongress. 27. September 2012
UNTERNEHMENSKAUF 6. Internationaler Deutscher Steuerberaterkongress 27. September 2012 Thomas Jahn Avocat à la Cour (Paris), Rechtsanwalt (Hamburg) Attorney-at-Law (New York) 1 Inhalt 1. Allgemeines 2.
MehrKlassifikation und Bewertung von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien Erforderliche Anhang-Angaben
Inhaltsverzeichnis 1. Ziele des Standards im Überblick... 1 2. Definitionen... 1 3. Anwendungsbereich... 1 4. Negativabgrenzung... 1 5. Wesentliche Inhalte... 2 6. Beispiel... 5 1. Ziele des Standards
MehrClub Deals. Private Equity mit ausgewählten privaten Investoren. Juni 2011
Club Deals Private Equity mit ausgewählten privaten Investoren Juni 2011 Club Deals Mehrheitliche Beteiligungen als Kauf (bis 100%) oder über eine Kapitalerhöhung durch eine Gruppe von unternehmerisch
MehrAblauf einer Emission
- sphase - Inhalte der Notwendig für Externe Berater Kosten Planung des Investitionsvorhabens - Machbarkeitsstudien - Investitions- und Rentabilitätsrechnungen keine Nur interner Aufwand Grundsatzentscheidung
MehrSchlecht und Partner Schlecht und Collegen. Existenzgründung Start-Up
Schlecht und Partner Schlecht und Collegen Existenzgründung Start-Up Wir über uns Schlecht und Partner sind erfahrene Wirtschafts-prüfer und Steuerberater. Unsere Partnerschaft stützt sich auf eine langjährige
MehrHelmut Sorger, Head Corporate Reporting Wienerberger AG. 07.04.2014, Wien. www.controller-institut.at
Helmut Sorger, Head Corporate Reporting Wienerberger AG 07.04.2014, Wien www.controller-institut.at Information und subjektive Wahrnehmung bei Bilanzierungsentscheidungen Information und Unternehmensumfeld
Mehr1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses
MehrGestaltungsmöglichkeiten durch Gesellschaftsrecht und Rechtsform. Rechtsanwalt Dr. Harald Kronberger
Gestaltungsmöglichkeiten durch Gesellschaftsrecht und Rechtsform Rechtsanwalt Dr. Harald Kronberger 1. Unternehmen jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie
MehrStand: Stadt: 14.10.2013. Absichtserklärung. zwischen. Landeshauptstadt Mainz. einerseits. und ECE. sowie PANTA. andererseits
Stand: Stadt: 14.10.2013 Absichtserklärung zwischen Landeshauptstadt Mainz einerseits und ECE sowie PANTA andererseits Zwischen der Landeshauptstadt Mainz, Jockel-Fuchs-Platz 1, 55116 Mainz, vertreten
MehrPlanung und Gestaltung der Unternehmensnachfolge
Informationsveranstaltung am 20. Oktober 2011 Bürgerzentrum Bruchsal - Seminarraum I RA Dr. Jörg Friedmann 1.Was macht die Unternehmerentscheidung so schwierig? 2.Arten der Unternehmensnachfolge 3.Ihr
MehrInfrastrukturkreditfonds
12. Februar 2014 Seite 1 Infrastrukturkreditfonds Frankfurt, 12. Februar 2014 12. Februar 2014 Seite 2 Warum sind Infrastrukturkredite interessant? (1/2) Eigenkapital Fremdkapital Aktien Beteiligungen
MehrHEUKING KÜHN LÜER WOJTEK Drei lose Enden: Mit einem Knoten den Deal zusammenhalten
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK Drei lose Enden: Mit einem Knoten den Deal zusammenhalten Boris Dürr Adi Seffer Frankfurt, 19. März 2013 1. Ausgangssituation Bei vielen Private-Equity-Transaktionen bestehen drei
MehrRechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
Rechtliche Aspekte der Bedeutung der Rechtsform und sonstig Hinweise bei Nachfolge / Übergang von Unternehmen 1 Einleitung erfordert eine ganzheitliche Betrachtung : Betriebswirtschaft Gesellschaftsrecht
MehrEinkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07.
Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07. Dezember 2009) Ingrid Goldmann WP/StB Gesellschafterin und Geschäftsführerin der Goldmann
MehrSanochemia Pharmazeutika AG
Sanochemia Pharmazeutika AG Wien Bericht des Vorstandes über den Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre bei einer Veräußerung von gem. 65 Abs. 1 Z 8 AktG erworbenen eigenen Aktien Der Vorstand der
MehrBusinessplan Workshop Programm
Businessplan Workshop Programm 1. Tag: Montag, 30. Nov. 2009 09.00 Vorstellung des Programms und der Referenten Was können Sie und wir erwarten? Überblick über die Inhalte, Ziele, Vorgehensweise, Aufgabenstellungen
MehrCCH Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg (vormals: Kronen tausend907 GmbH & Co. Vorrats KG, Berlin)
CCH Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg (vormals: Kronen tausend907 GmbH & Co. Vorrats KG, Berlin) Bilanz zum 31. Dezember 2013 AKTIVA PASSIVA Stand am Eröffnungsbilanz Stand am Eröffnungsbilanz 31. Dezember
MehrErläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen
Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion
MehrUnternehmensbewertung in der Nachfolgeregelung
Unternehmensbewertung in der Nachfolgeregelung Gerald Friebe, Leiter der Unternehmensberatung Handwerkskammer Heilbronn-Franken Erfolgreiche Unternehmensnachfolge im Ländlichen Raum am 7. November 2014
MehrSánchez&deCanals. Die Anwaltskanzlei Ihres Vertrauens in Spanien
Sánchez&deCanals Die Anwaltskanzlei Ihres Vertrauens in Spanien Präsentation Die 1997 gegründete Rechtsanwaltskanzlei Estudi Jurídic Sánchez & de Canals bietet seit über 17 Jahre rechtliche Beratung für
MehrKapital durch Direktanlagen
Kapital durch Direktanlagen Finanzierungen mit persönlichem, ethischem oder sozialem Engagement Gernot Meyer Blatt 1 Gernot Meyer, Geschäftsführer, Dipl.-Controller(CA) seit 1989 beratend tätig für ökologische
MehrDie selbst genutzte Immobilie... 13 Immobilien als Geldanlage... 14 Kaufen, bauen, sanieren: Was ist sinnvoll für mich?.. 15
Inhalt Vorwort........................................... 9 Einführung........................................... 11 Kapitel 1: Welche Immobilie ist die richtige?............... 13 Die selbst genutzte
MehrAttraktives Gewerbegrundstück in Alchen Bühler Strasse Freudenberg (Alchenb) NRW Siegen (D) Größe ca. 3.914 m²
Beispielhafte Darstellung Attraktives Gewerbegrundstück in Alchen Bühler Strasse Freudenberg (Alchenb) NRW Siegen (D) Größe ca. 3.914 m² Bebaubarkeit 3 Vollgeschosse GRZ 0,8 von ca. 2.641 qm GFZ 2,0 von
MehrS T R A T E C NewGen GmbH. 75217 Birkenfeld. Jahresabschluss. zum
S T R A T E C NewGen GmbH 75217 Birkenfeld Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 - 2-1. Allgemeine Bemerkungen 1.1. Art und Umfang des Auftrags Die Geschäftsführung der Gesellschaft S T R A T E C NewGen
MehrGünter Seefelder Die besten Konzepte für Ihren erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit interna
Günter Seefelder Die besten Konzepte für Ihren erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Die richtige Wahl der Unternehmensform................. 6 1.1 Haftungsverhältnisse..............................
MehrSaldierung von Pensionsrückstellungen mit Planvermögen
Saldierung von Pensionsrückstellungen mit Planvermögen Überblick über die Ansatzvorschriften Gem. 246 Abs. 2 Satz 2 kommt es zwingend zur Saldierung von Pensionsrückstellungen mit VG, wenn diese dem Zugriff
MehrUnternehmensübernahme die Gründungsalternative!
Unternehmensübernahme die Gründungsalternative! Dipl.-Kfm. Dirk Hecking Handwerkskammer zu Köln - Kaufmännische Unternehmensberatung Heumarkt 12, 50667 Köln Tel. 0221-2022-229, Fax -413, E-mail: hecking@hwk-koeln.de
MehrM&A-Versicherungen. Alternativen zur traditionellen Risikoverteilung. Leadership, Knowledge, Solutions Worldwide. Georg v. Mangoldt 8.
M&A-Versicherungen Alternativen zur traditionellen Risikoverteilung Georg v. Mangoldt 8. April 2011 Leadership, Knowledge, Solutions Worldwide. Überblick Produkte Warranty & Indemnity Insurance Tax Indemnity
MehrAuftrag zum Fondswechsel
Lebensversicherung von 1871 a.g. München Postfach 80326 München Auftrag zum Fondswechsel Versicherungsnummer Versicherungsnehmer Änderung zum: Bei fehlender Eintragung, findet die Änderung für den Switch
MehrBERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG
Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung
MehrWesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen
www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen und dargestellt anhand von Fallbeispielen Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien
MehrPartnerschaftsvertrag für Vertrieb- und Service-Leistungen. K&K Internet GmbH Öschlestrasse 77 78315 Radolfzell Deutschland
Partnerschaftsvertrag für Vertrieb- und Service-Leistungen zwischen den Firmen nachstehend genannt und K&K Internet GmbH Öschlestrasse 77 78315 Radolfzell Deutschland nachstehend K&K genannt. Inhalt: 1
MehrM&A im Streit. Compliance-Management-Systeme und Haftungsvermeidung. bei Pöllath & Partner am 08. November 2012 in München
M&A im Streit bei Pöllath & Partner am 08. November 2012 in München Compliance Management Mittelstand GmbH www.cmm-compliance.com Seite 1 Woraus ergibt sich Notwendigkeit des Handelns? Es gibt (noch) keine
MehrGemeinsamer Bericht. I. Vorbemerkung
Gemeinsamer Bericht des Vorstands der Herlitz Aktiengesellschaft und der Geschäftsführung der Mercoline GmbH gemäß 295, 293a Aktiengesetz über die Änderung des Gewinnabführungsvertrages vom 24. November
MehrArbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz. Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 3. Vorlesung, 2. Juni 2006
Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 3. Vorlesung, 2. Juni 2006 Restrukturierung - Beteiligungsrechte des Betriebsrats (1) 2 Das BetrVG sieht unterschiedlich
MehrZusatzprämientarif. Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013)
Zusatzprämientarif Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013) Genehmigt vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartment gestützt auf Art. 14 SERV-G, Art. 15 und 16 SERV-V in Verbindung mit Art. 4 des Bundesgesetzes
MehrIhre Informationen zum neuen Energieausweis.
Ihre Informationen zum neuen Energieausweis. Wüstenrot Immobilien Für Immobilieneigentümer. Rechtliche Grundlagen des Energieausweises. Am 01.05.2014 tritt die Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014)
MehrFlaches Grundstück ohne Baumbestand Wohngrundstück / Kauf
Flaches Grundstück ohne Baumbestand Wohngrundstück / Kauf 1. Allgemeine Informationen 1.1. Allgemein Objekt-ID: Adresse: 21 DE-16775 Löwenberger Land Grüneberg Deutschland 1.2. Preise Kaufpreis: Courtage
MehrCheckliste für den Nachfolger
Checkliste für den Nachfolger Genau wie eine Existenzgründung ist auch die Unternehmensnachfolge mit einer Menge an Formalitäten, rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekten verbunden.
MehrMergers - Acquisitions
Mergers - Acquisitions Das WMB Firmenprofil Vor mehr als 30 Jahren wurde die WOLFF MANAGEMENTBERATUNG GMBH (WMB) in Frankfurt gegründet. Schwerpunkte unserer Dienstleistung sind die Vermittlung des Kaufes
MehrVererben, verschenken, verkaufen
Vererben, verschenken, verkaufen Dos and Don ts in der Unternehmensnachfolge Referent: Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Fachanwalt für Erbrecht BRANDI Rechtsanwälte Partnerschaft mbb Paderborn
MehrBEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA
UMSATZSTEUER BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA Stefan Rose Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 7. Oktober 2008 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BM Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft
MehrVerordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2015
Verordnung der Bundesregierung Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2015 (Beitragssatzverordnung 2015 BSV 2015) A. Problem und Ziel Bestimmung
MehrDie Entscheidung für den Kauf einer Immobilie ist von erheblicher Tragweite, verbunden mit einer langfristigen finanziellen Verpflichtungen.
Die Entscheidung für den Kauf einer Immobilie ist von erheblicher Tragweite, verbunden mit einer langfristigen finanziellen Verpflichtungen. Sie schmieden neue Pläne für Ihr Zuhause? Was Sie beachten müssen!
MehrDeutsche SPV und TSI Verbriefungsplattform
Deutsche SPV und TSI Verbriefungsplattform Deutsche SPV über die TSI Ein Standard im deutschen Kapitalmarkt Seit 2005 stellt die TSI Services GmbH (TSI Services) deutsche Zweckgesellschaften (Special Purpose
MehrSPK Unternehmensberatung GmbH. Informationsabend 09.06.2015. Problemfälle in der Unternehmensnachfolge
SPK Unternehmensberatung GmbH Informationsabend 09.06.2015 Problemfälle in der Unternehmensnachfolge SPK Unternehmensberatung GmbH Seite 1 SPK Unternehmensberatung GmbH Seite 2 Die 4 Säulen Die 4 Unternehmensbereiche
MehrInhalt. IFRS 2: Anteilsbasierte Vergütung
Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 4 4. Wesentliche Inhalte... 5 5. Beispiel... 7 www.boeckler.de August 2014 1/7 1. Ziele des Standards im Überblick
MehrInformationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien
Informationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien I. Allgemeines Was sind Namensaktien? Die UCP Chemicals AG ( UCP oder die Gesellschaft ) wird als Gesellschaft mit Namensaktien ein Aktienbuch
Mehr2. DO & CO will weiter wachsen und dabei auch andere Unternehmen oder Anteile an Unternehmen erwerben.
Bericht des Vorstands der DO & CO Restaurants & Catering Aktiengesellschaft Wien, FN 156765 m, über die Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats neue Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechtes
Mehre-book Garantie und Gewährleistung bei Insolvenz eines Automobilherstellers Autor: Dr. jur. Götz Knoop
e-book Garantie und Gewährleistung bei Insolvenz eines Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. GARANTIEN BEI INSOLVENZ EINES AUTOMOBILHERSTELLERS 3 1.1. Garantie des Herstellers 3 1.2. Garantie
MehrBeleihung u. Belastung von Immobilien, TU Dresden Beleihung und Belastung von Immobilien
Beleihung und Belastung von Immobilien 1/16 Die Besicherung von Krediten an Grundstücken im Rahmen der Immobilienfinanzierung erfolgt in der Regel durch die Verpfändung des Grundstücks im Wege der Eintragung
MehrEquity A Beteiligungs GmbH. Salzburg J A H R E S A B S C H L U S S
J A H R E S A B S C H L U S S zum 31. Dezember 2012 Wirtschaftsprüfungs- und Treuhand - GmbH Steuerberatungsgesellschaft 5020, Kleßheimer Allee 47 Inhaltsverzeichnis Bilanz zum 31. Dezember 2012... 1 Gewinn-
MehrHaushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012
Haushaltssatzung der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss-Nr. OD-24/2012 der Stadtverordnetenversammlung Oderberg
MehrJ A H R E S A B S C H L U S S
J A H R E S A B S C H L U S S für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2012 der bitiba GmbH München ********************* bitiba GmbH Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar
MehrSocial Media Guidelines. Miriam Nanzka, Hohenzollern SIEBEN
Social Media Guidelines 1 Social Media Guidelines: KULTURWANDEL Social Media heißt: many-to-many-kommunikation! Für Organisationen ist das eine ganz neue Herausforderung, denn Kommunikation wird nur noch
MehrTarget Mittelstand Kauf oder Verkauf mittelständischer Unternehmen
Target Mittelstand Kauf oder Verkauf mittelständischer Unternehmen Dr. Wolfgang Beckmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht 1 Modul 1: Anlässe und Formen des Unternehmenskaufs
MehrMedizintechnik und Informationstechnologie im Krankenhaus. Dr. Andreas Zimolong
Medizintechnik und Informationstechnologie im Krankenhaus Dr. Andreas Zimolong DIN EN 80001-1:2011 Anwendung des Risikomanagements für IT-Netzwerke, die Medizinprodukte beinhalten Teil 1: Aufgaben, Verantwortlichkeiten
MehrGemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und
Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-
MehrWiderrufsbelehrung für die Lieferung von Waren. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.
Ihr Widerrufsrecht als Verbraucher Übersicht 1. Wann gilt welche Widerrufsbelehrung? 2. Widerrufsbelehrung für die Lieferung von Waren 3. Widerrufsbelehrung für den Erwerb von digitalen Inhalten, die nicht
MehrPrüfungskommission. für Wirtschaftsprüfer. Wirtschaftsprüfungsexamen gemäß 5-14 a WPO. Aufsichtsarbeit aus dem Gebiet Wirtschaftsrecht
Prüfungskommission für Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfungsexamen gemäß 5-14 a WPO Aufsichtsarbeit aus dem Gebiet Wirtschaftsrecht 1. Halbjahr 2010 Termin: 4. Februar 2010 Bearbeitungszeit: 5 Stunden
MehrInternationale Finanzierung 7. Optionen
Übersicht Kapitel 7: 7.1. Einführung 7.2. Der Wert einer Option 7.3. Regeln für Optionspreise auf einem arbitragefreien Markt 7.3.1. Regeln für Calls 7.3.2. Regeln für Puts 7.3.3. Die Put Call Parität
MehrDo s und Don ts beim Kauf und Verkauf von Unternehmen. Kerstin Ott Matthias Tröger seneca Corporate Finance
08 Do s und Don ts beim Kauf und Verkauf von Unternehmen Kerstin Ott Matthias Tröger seneca Corporate Finance 13. BVMW Pecha Kucha Nacht 1. April 2014 Vineria Nürnberg Do s und Dont s beim Kauf und Verkauf
MehrStarDSL AG, Hamburg. Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013. und
StarDSL AG, Hamburg Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS An die StarDSL AG, Hamburg: Wir haben den Jahresabschluss
MehrCHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER
CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER 1.) Persönliche Daten des Verkäufers: Vorname / Nachname: Sozialversicherungsnr.: Anschrift: Telefonnr.: Wohnsitzfinanzamt: Steuernr.: Bankverbindung: Handelt es sich
MehrKommunalfinanzen im Lichte wirtschaftlicher Investitionen
Kommunalfinanzen im Lichte wirtschaftlicher Investitionen Universitätsprofessor Dr. Janbernd Oebbecke 2 1. Thema und Begriffe 2. Die rechtlichen Vorgaben für die Kreditaufnahme 3. Die Gründung und Beteiligung
MehrImmaterielle Werte Ansatzpunkte zum Steigern der Insolvenzmasse QuestKonzept
1 Immaterielle Werte Ansatzpunkte zum Steigern der Insolvenzmasse QuestKonzept Rosenheim, März 2011 Investoren sind gerade an den immateriellen Werten des insolventen Unternehmens interessiert sie müssen
Mehr