Studienordnung (Satzung) für Studierende des Diplom-Studienganges Informatik an der Universität zu Lübeck

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1 Studienordnung (Satzung) für Studierende des Diplom-Studienganges Informatik an der Universität zu Lübeck vom 10. September 1998 (NBl. MBWFK Schl.-H. 1998, S. 521 ff.), zuletzt geändert durch Satzung vom 19. Juli 2005 (NBl. MWV Schl.-H. 2005, S. 570 f.) Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich 2 Studienziel 3 Studiendauer, Studienbeginn, Studienvoraussetzungen 4 Studieninhalte 5 Struktur und Umfang des Studiums 6 Leistungsnachweise 7 Prüfungen 8 Studienplan 9 Studienfachberatung 10 Inkrafttreten 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Diplom-Prüfungsordnung für Studierende der Informatik an der Universität zu Lübeck das Studienziel, den Inhalt und den zweckmäßigen Aufbau des Studiums der Informatik an der Universität zu Lübeck. 2 Studienziel (1) Das Studium bereitet auf die Tätigkeit der Diplom-Informatikerin oder des Diplom- Informatikers in anwendungs-, herstellungs-, forschungs- und lehrbezogenen Tätigkeitsfeldern vor. (2) Das Ziel der Ausbildung zur Diplom-Informatikerin oder zum Diplom-Informatiker ist, die Studentinnen und Studenten durch Vermittlung von Kenntnissen und Einübung von Fertigkeiten in den wichtigsten Teilgebieten der Informatik in den Stand zu setzen, vielfältige Probleme der Informationsverarbeitung aufzugreifen und zu bearbeiten. Die Fähigkeit, sich auf wechselnde Aufgabengebiete einstellen zu können, ist dabei für die Diplom-Informatikerin und den Diplom-Informatiker unerlässlich. Die Ausbildung trägt dem durch ein breites, grundlagenorientiertes Studium und durch ein umfassendes Angebot an Praktika Rechnung. Das zentrale Thema des Informatik-Studiums ist die Konstruktion von informationsverarbeitenden Systemen für allgemeine und spezielle Anwendungen. Dies umfasst die Spezifikation der Anwendungsanforderungen, den Entwurf und die Analyse von Verfahren zur Lösung der gestellten Aufgaben, die Entwicklung von Datenstrukturen und Algorithmen, deren Implementierung in Software und Hardware und den Nachweis dafür, dass das so konstruierte System die gestellten Anforderungen erfüllt.

2 (3) Für das Gespräch mit Anwenderinnen und Anwendern, als deren Partnerin oder Partner bei der Lösung von Problemen mit Hilfe der Informationsverarbeitung, muss die Diplom- Informatikerin oder der Diplom-Informatiker vor allem in der Lage sein, in der Fachsprache eines Anwendungsgebietes abgefasste Aufgabenstellungen sachgemäß so zu formulieren, dass sie auf Datenverarbeitungsanlagen behandelt werden können. (4) Als Nebenfächer werden Medizinische Informatik, Medieninformatik, Elektrotechnik und Bioinformatik/Biomathematik angeboten. Weitere Nebenfächer können zugelassen werden. (5) Die Technisch-Naturwissenschaftliche Fakultät der Universität zu Lübeck verleiht nach bestandener Abschlussprüfung gemäß der Diplomprüfungsordnung den akademischen Grad "Diplom-Informatikerin bzw. "Diplom-Informatiker". 3 Studiendauer, Studienbeginn, Studienvoraussetzungen (1) Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Diplomprüfung neun Semester. (2) Das Studium kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden. (3) Über die allgemeine Studierfähigkeit hinaus bestehen keine weiteren Voraussetzungen für das Studium der Informatik. Ein erfolgreiches Studium der Informatik setzt die Fähigkeit sowohl zu einer mathematisch formalen wie auch zu einer anwendungsbezogenen praktischen Arbeitsweise voraus. Gute Kenntnisse der englischen Sprache erweisen sich im Laufe des Studiums der Informatik als unentbehrlich. (1) Studium im Hauptfach: 4 Studieninhalte 1. Studium bis zur Diplom-Vorprüfung (Grundstudium): Erwerb von Grundkenntnissen in der Informatik einschließlich Praxis des Programmierens; Einführung in die für die Informatik erforderlichen Grundlagen der Mathematik einschließlich der Einübung der Kalküle; technische Grundlagen der Informatik einschließlich Praktikum. 2. Studium nach der Diplom-Vorprüfung (Hauptstudium): Besuch von weiterführenden Lehrveranstaltungen zur Technik, Methodik und Theorie der Informationsverarbeitung auf den Gebieten der Praktischen, der Technischen und der Theoretischen Informatik, sowie aus Anwendungsgebieten; Vertiefung durch geeignete Wahl von Lehrveranstaltungen einschließlich Seminaren und Praktika nach Maßgabe der Studienpläne. (2) Studium im Nebenfach Medizinische Informatik (32 Semesterwochenstunden): Besuch von Vorlesungen aus der Theoretischen Medizin unter besonderer Berücksichtigung medizinischer Anwendungsbereiche der Informatik. (3) Studium im Nebenfach Bioinformatik / Biomathematik (32 Semesterwochenstunden): Besuch von Vorlesungen aus der Biologie, Chemie und Biochemie unter besonderer Berücksichtigung entsprechender Anwendungsbereiche der Informatik.

3 (4) Studium im Nebenfach Elektrotechnik (32 Semesterwochenstunden): Besuch von Vorlesungen (Kooperation mit der Fernuniversität Hagen) unter besonderer Berücksichtigung elektrotechnischer Anwendungsbereiche der Informatik (s. Anhang). (5) Studium im Nebenfach Medieninformatik (32 Semesterwochenstunden): Besuch von Vorlesungen aus Psychologie, Arbeitswissenschaften und Design unter besonderer Berücksichtigung der Gestaltung, Realisierung, Bewertung und Nutzung digitaler Medien und digitaler Netze. 5 Struktur und Umfang des Studiums (1) Der Studiengang Informatik gliedert sich in ein Grundstudium von vier Semestern und ein Hauptstudium von fünf Semestern. Das Hauptstudium beginnt grundsätzlich nach dem mit der Diplom-Vorprüfung abgeschlossenen Grundstudium. (2) Der Studienumfang im Pflicht- und Wahlpflichtbereich umfasst 165 Semesterwochenstunden (SWS). Eine SWS entspricht einer 45-minütigen Lehrveranstaltung pro Woche während der Vorlesungszeit eines Semesters. (3) Die Studieninhalte verteilen sich auf das Grund- und das Hauptstudium: Sie sind im Anhang zur Studienordnung aufgeführt. Im Studienplan sind Verschiebungen innerhalb der Semester und Veränderungen der zahl für die einzelnen Veranstaltungsarten in geringem Umfang möglich. Die Teilnahme an weiteren Veranstaltungen über den gegebenen Rahmen hinaus ist empfehlenswert. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass zum Verständnis von Vorlesungen die Teilnahme an den dazugehörigen Übungen, soweit angeboten, empfehlenswert ist. (4) Die für die Meldung zur Prüfung erforderlichen Leistungsnachweise werden in der Diplom-Prüfungsordnung geregelt. Die Teilnahme an Seminaren oder Praktika kann von dem Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an anderen Lehrveranstaltungen abhängig gemacht werden. 6 Leistungsnachweise (1) Durch einen Leistungsnachweis wird die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung bescheinigt. Die Teilnahme ist erfolgreich, wenn die Studentin oder der Student die in der Lehrveranstaltung vermittelten Lehrinhalte und praktischen Fertigkeiten beherrscht. Dabei wird vorausgesetzt, dass die Studentin oder der Student auch den Stoff des bisherigen Studiums beherrscht, soweit er für das Verstehen der Lehrveranstaltungen erforderlich ist. (2) Leistungsnachweise sind in der Regel zu benoten. Sie können durch folgende Studienleistungen erlangt werden: 1. Durchführung von Experimenten, 2. Klausuren, 3. Hausarbeiten, 4. Referate, 5. Protokolle, 6. Kolloquien, 7. Präsenzübungen.

4 (3) Art und Umfang der Studienleistung werden nach pflichtgemäßem Ermessen durch die Leiterin oder den Leiter der Lehrveranstaltung bestimmt und den Studierenden rechtzeitig zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben. Grundsätzlich ist der Besuch von mindestens 80 % der jeweiligen Lehrveranstaltung für die erfolgreiche Teilnahme notwendig. (4) Die für den Leistungsnachweis erforderlichen Lehrinhalte und praktischen Fertigkeiten werden den Studierenden rechtzeitig bekannt gegeben. 7 Prüfungen (1) Die Diplom-Vorprüfung soll bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 5. Fachsemesters abgelegt werden. (2) Die Studierenden sollen sich so rechtzeitig zur Diplom-Hauptprüfung melden, dass sie spätestens am Ende des 9. Semesters vollständig abgeschlossen werden kann. (3) Das Thema der Diplomarbeit kann nach Maßgabe der Diplom-Prüfungsordnung von jeder prüfungsberechtigten Professorin oder von jedem prüfungsberechtigten Professor oder jedem prüfungsberechtigten Mitglied der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät gestellt werden, das an Lehrveranstaltungen des Diplom-Studienganges Informatik beteiligt ist. Das Thema muss so beschaffen sein, dass die Bearbeitung mit den jeweils verfügbaren Mitteln innerhalb der in der Diplom-Prüfungsordnung gesetzten Frist möglich ist. Die Kandidatin oder der Kandidat kann im Rahmen der fachlichen Gegebenheiten Themenwünsche äußern. 8 Studienplan Der Studienplan gibt, gegliedert nach Fachsemestern, Empfehlungen für den Studienverlauf und macht Angaben folgender Art: 1. Themenkreise der regelmäßig angebotenen Lehrveranstaltungen, 2. Zahl der Semesterwochenstunden und Lehrveranstaltungsarten, 3. Kennzeichnung der Vertiefenden und der Wahlpflichtveranstaltungen, 4. Hinweise auf zu erwerbende Scheine, 5. Angaben über Teilnahmebeschränkungen, 6. Angaben über das Nebenfach. 9 Studienfachberatung Die Studienfachberatung wird in der Verantwortung der Professorinnen und Professoren des Diplom-Studienganges Informatik durchgeführt. 10 Inkrafttreten Der Text dieser Satzung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist ausschließlich der amtliche, im Nachrichtenblatt veröffentlichte Text.

5 Anhang zur Studienordnung für den Studiengang Informatik der Universität zu Lübeck Grundstudium 1.Studiensemester Einführung in die Informatik I Analysis I Lineare Algebra und diskrete Strukturen I 2.studiensemester 3.Studiensemester 4V 1 + 3Ü 1 Einführung in die Informatik II 4V + 3Ü Einführung in die Informatik III 4V + 3Ü Analysis II 4V + 3Ü 4V + 3Ü Lineare Algebra und diskrete Strukturen II 4V + 3Ü Numerische Technische Mathematik I Grundlagen der Informatik 4.Studiensemester 4V + 3Ü Einführung in die Informatik IV Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik I (für Informatiker) 2V + 2 Ü 4V Praktikum zu Technischen Grundlagen der Informatik V + 3Ü 2V + 1Ü 4P Ein Proseminar sollte wahlweise im 71 Std. 3. oder 4. Semester besucht werden. zzgl. Nebenfach 16 Std. 87 Std. 1 V : Vorlesung, Ü : Übung, P : Praktikum (geringe Abweichungen möglich)

6 Grundstudium Nebenfach Medizinische Informatik 1. Studiensemester Anatomie Medizinische Terminologie Grundlagen Medizinische Informatik 2. Studiensemester 2V Anatomie II 1V 2V 5 Physik 3. Studiensemester 2V Praktikum Physik Physiologie und Pathophysiologie 2V + 1Ü Pathologie 4. Studiensemester 2P Physiologie und Pathophysiologie II 1V 2 V V 1 16

7 Grundstudium Nebenfach Bioinformatik und Biomathematik 1. Studiensemester Grundlagen der Biologie Biologischer Kurs 2. Studiensemester 4V Physik 1 P Studiensemester 2V + 1Ü Struktur und Einführung Praktikum Funktion in die Physik von Molekülen Biomathematik 4. Studiensemester 2V Bioinformatik 2V 2P V 2 16

8 Grundstudium Nebenfach Elektrotechnik * 1. Studiensemester Grundlagen der Elektrotechnik I 2. Studiensemester 3V + 1Ü Grundlagen der Vorpraktikum Elektrotechnik Elektrotechnik II Ia (Heimpraktikum) 3. Studiensemester 2V + 1Ü Werkstoffe Bauelemente I und 1P Studiensemester 2V + 1Ü Werkstoffe und Praktikum Elektrotechnik I für Neben- Bauelemente II fach-studierende (in Hagen oder Dresden) 2V + 1Ü 2P * Diese Veranstaltungen werden durch die Fernuniversität Hagen angeboten (siehe gesondertes Informationsblatt).

9 Grundstudium Nebenfach Medieninformatik 1. Studiensemester Arbeits- und Medienpsychologie Einführung in die Medieninformatik 2. Studiensemester 2V Wahrnehmungsund Kognitionspsychologie Software- Ergonomie 2V 4 3. Studiensemester 2V 2V 4 Interaktions- Grundlagen design der Multimedia- Technik 4. Studiensemester 2V Interaktions- und Mediengestaltung 2V 4 4P 4 16

10 Hauptstudium Das Hauptstudium gliedert sich in folgende drei Hauptgebiete: Informatik I Praktische Informatik (ohne systemnahe Programmierung) Informatik II Technische Informatik und systemnahe Programmierung Informatik III Theoretische Informatik Zu jeder Prüfung in einem der drei Hauptgebiete müssen Vorlesungen über einen Stoffumfang von mindestens 14 Semesterwochenstunden (ohne Übungen) angegeben werden. Das Studium wird durch Seminare und Semesterarbeiten ergänzt. Weitere Wahlvorlesungen, insbesondere auch berufsbezogenen Charakters, die von Fall zu Fall angegeben werden, werden zum Besuch empfohlen. Die drei Hauptgebiete einschließlich Anwendungen gliedern sich folgendermaßen: 1 Informatik I Praktische Informatik (ohne systemnahe Programmierung) Pflichtvorlesungen Programmiersprachen Softwaretechnik Datenbanksysteme Betriebs- und Kommunikationssysteme Multimediasysteme Wahlpflichtpraktikum ein ausgewähltes Praktikum zu: Softwaretechnik Übersetzung von Programmiersprachen Datenbanksysteme Betriebs- und Kommunikationssysteme Multimediasysteme (6 SWS Prakt.) Vertiefende Vorlesungen 2 vertiefende Vorlesungen aus den folgenden Stoffgebieten/Veranstaltungen (soweit angeboten): (2 x 2 SWS Vorl.)

11 Methodik des Programmierens Parallele Programmierung Semantik von Programmiersprachen Funktionale Programmierung Objektorientierte Programmierung Übersetzerbau Übersetzererzeugende Systeme Expertensysteme Moderne Telekommunikationssysteme Mobilkommunikation Videokommunikation Netzwerkmanagement Leistungsanalyse von Betriebssystemen Netzsicherheit Moderne Betriebssysteme Datenschutz und Datensicherung Non-Standard- und Multimedia-Datenbanksysteme Anfrageverarbeitung in Datenbanksystemen Datenorganisation in Datenbanksystemen Künstliche Intelligenz Computergraphik I Computergraphik II Hypermedia GUI- und Multimediaprogrammierung Überwachung und Steuerung von Prozessen Computerlinguistik Software Engineering Logikprogrammierung 2 Informatik II Technische Informatik und systemnahe Programmierung Pflichtvorlesungen Rechnerarchitektur Digitale Signalverarbeitung I Elektronik und Mikrosystemtechnik Elektrizitätslehre Digitale Bildverarbeitung I Wahlpflichtpraktikum ein ausgewähltes Praktikum zu: (6 SWS Prakt.) Rechnerarchitektur Digitale Signalverarbeitung Elektronik und Mikrosystemtechnik Elektrizitätslehre Bildverarbeitung Vertiefende Vorlesungen

12 2 vertiefende Vorlesungen aus den folgenden Stoffgebieten/Veranstaltungen (soweit angeboten): (2 x 2 SWS Vorl.) Digitale Signalverarbeitung II Statistische Mustererkennung und optimale Filter Digitale Führung von Prozessen Digitale Bildverarbeitung II Bildkommunikation Computer/Machine Vision Parallelrechnersysteme Systematischer Entwurf eingebetteter Systeme Architektur v. Hochgeschwindigkeitsnetzen Zuverlässigkeit von Rechensystemen Leistungsbewertung von Rechensystemen Entwurf integrierter Schaltungen Computational Intelligence Optische Breitbandkommunikation Systems Engineering Simulation diskreter Systeme Neuro- und Fuzzysysteme Neurocomputing Robotik 3 Informatik III Theoretische Informatik Pflichtvorlesungen Algorithmen, Komplexität und Formale Sprachen I Algorithmen, Komplexität und Formale Sprachen II Theorie Paralleler und Verteilter Systeme I Theorie Paralleler und Verteilter Systeme II Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik II oder: Numerische Mathematik II Wahlpflichtübungen zwei ausgewählte Übungen zu: Algorithmen, Komplexität und Formale Sprachen Theorie Paralleler und Verteilter Systeme Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik II oder: Numerische Mathematik II (2 x 2 SWS Übg.) Vertiefende Vorlesungen: 2 vertiefende Vorlesungen aus den folgenden Gebieten (soweit angeboten): (2 x 2 SWS Vorl.) Logik Rekursionstheorie Formale Sprachen und Automatentheorie Sequentielle und parallele Algorithmen

13 Komplexitätstheorie Parallele und Verteilte Systeme Algebraische Spezifikation Stochastische Prozesse und Zeitreihen Nichtparametrik und statistische Signalverarbeitung Statistical Computing Numerische Mathematik Kombinatorik und Graphentheorie Optimierung Informations- und Codierungstheorie Kryptologie Komplexität Boolescher Funktionen und Layout Algorithmische Geometrie Neuronale Netze und kognitive Systeme Computer Algebra Anwendungen der Mathematik Wissenschaftliches Rechnen Algorithmisches Lernen Empfehlung für den zeitlichen Aufbau des Hauptstudiums: Gebiet 5. Semester 6. Semester 7. Semester 8. Semester Informatik I Datenbanken 2SWS Multimediasyst. 2SWS Vertiefung 2SWS Vertiefung 2SWS B.- u. K.-Syst. 2SWS Softwaretechn. 2SWS Progr.- Spr. 2SWS Informatik II Rechnerarch. 2SWS Signalverarb. I 2SWS Bildverarb. I 2SWS Vertiefung 2SWS E.-Lehre 2SWS Elektronik 2SWS Vertiefung 2SWS Informatik III Alg., Kompl. u. Form. Spr. I+II The. Par. u. Vert. Systeme I+II Übungen 2x2SWS 2x2SWS 2x2SWS Vertiefung 2SWS Vertiefung 2SWS Num. Math. oder W.- Theorie 2SWS Nebenfach Praktika 16 SWS 2 Praktika SWS Sonstiges Hauptseminar 2SWS Hauptseminar 2SWS Praktische Semesterarbeit 3 Monate Vollzeit 42 Vorl. + 4 Übg Prakt. + 4 Sem. = 62 SWS zuzüglich Nebenfach 16 SWS 78 SWS

14 4 Hauptstudium, Nebenfach Medizinische Informatik Pflichtfächer SWS Vorl. Übg. Epidemiologie I 1 1 Einführung in die Innere Medizin 2 - Medizinische Statistik I 1 1 Medizinische Statistik II 1 1 Medizinische Informatik I 1 - Medizinische Informatik II 1 - Grundlagen medizinischer Bild- und Signalanalyse I: Digitale Signalverarbeitung 2 - Vertiefende Vorlesungen: Vorlesungen im Umfang von mindestens 7 Semesterwochenstunden aus den folgenden Stoffgebieten (soweit angeboten); den tatsächlich zu prüfenden Umfang regelt 23 Abs. 3 der Prüfungsordnung SWS Vorl. Übg. Grundlagen medizinische Bild- und Signalanalyse II: Digitale Bildverarbeitung und Mustererkennung 2 - Bildgebende Verfahren in der medizinischen Diagnostik 1 - Biologische Informatik I 2 - Biologische Informatik II 2 - Epidemiologie ausgewählter Krankheiten für Informatiker und Mediziner 1 - Biomathematik I 1 1 Biomathematik II 1 1 Repräsentation von Wissen in Expertensystemen in der Medizin 2 - Krankenhausorganisation und Krankenhausbetriebslehre 2 - Arbeitsmedizin 2 - Epidemiologie II 1 - Datenmodelle für die Basisdokumentation 1 - Arztrecht 2 - Medizinische Ethik 2 Medizintechnik 2 Öffentliches Gesundheitswesen 1 -

15 5 Hauptstudium, Nebenfach Bioinformatik und Biomathematik Pflichtfächer SWS Vorl. Übg. Biomathematik 2 2 Biophysik I 2 1 Neuroinformatik 2 - Molekulare Genetik für Bioinformatiker 2 - Syntaktische Mustererkennung 2 - Struktur und Dynamik biologischer Makromoleküle 2 1 Vertiefende Vorlesungen: Vorlesungen im Umfang von mindestens 4 Semesterwochenstunden aus den folgenden Stoffgebieten (soweit angeboten); den tatsächlich zu prüfenden Umfang regelt 23 Abs. 3 der Prüfungsordnung SWS Vorl. Übg. Dynamische Systeme in der Biologie 2 1 Biophysik II 2 1 Biologische Informatik II 2 - Medizinische Statistik I 1 1 Medizinische Statistik II 1 1 Grundlagen medizinischer Bild- und Signalanalyse 1: Digitale Signalverarbeitung 2 1 Grundlagen medizinischer Bild- und Signalanalyse 2: Digitale Bildverarbeitung und Mustererkennung 2 - Mathematische Methoden der Signalverarbeitung 2 - Stochastische dynamische Systeme 2 - Stabilitätstheorie 2 - Simulation biologischer Prozesse 2 - Ökostatistik 2 - Zeitreihenanalyse 2 - Philosophische Grundlagen der Biowissenschaften 2 - Medizinische Ethik 2 Medizintechnik 2 Evolution 1 - Neurodynamik 1 - Quantenchemie 2 -

16 6 Hauptstudium Nebenfach Elektrotechnik * Pflichtfächer: SWS Alternative A: Vorl. Übg. Elektronische Schaltungen I 2 1 Nachrichtentechnik I 2 1 Elektronische Schaltungen II 2 1 Nachrichtentechnik II 2 1 Alternative B: Energietechnik I 2 1 Regelungstechnik I 2 1 Energietechnik II 2 1 Regelungstechnik II 2 1 Vertiefende Vorlesungen: Vorlesungen im Umfang von mindestens 8 Semesterwochenstunden aus den folgenden Stoffgebieten/Veranstaltungen (soweit angeboten); den tatsächlich zu prüfenden Umfang regelt 23 Abs. 3 der Prüfungsordnung Regelungssysteme im Zustandsraum I, II 4 2 Hochfrequenztechnik I, II 4 2 Optische Nachrichtentechnik I, II 4 2 Optische Nachrichtentechnik III 2 1 Elektromagnetische Wellen I, II 4 2 Halbleitertechnik I, II 4 2 Optimierung dynamischer Systeme 2 1 Hochfrequenzmesstechnik 2 1 Prozessautomatisierung I, II 4 2 Energieübertragungssysteme I, II 4 2 Entwurf integrierter Digitalschaltungen 2 1 Nachrichtenvermittlungssysteme I, II 4 2 Grundlagen und Technik des Farbfernsehens I, II 4 2 Kommunikationstechnik I, II 4 2 Kommunikationstechnik III 2 1 Digitale Übertragungssysteme 2 1 Leistungsanalyse von Systemen mit Rechnern 2 1 Rauschen in Hochfrequenzschaltungen u. Oszillatoren 2 1 Graphen, Algorithmen und Netze I, II 4 2 Signaltheorie I, II 4 2 Robotertechnik I, II 4 2 Antennen 2 1 Sensoren I, II 4 2 Photovoltaik I, II 4 2 Einführung in den digitalen Mobilfunk 2 1 Kanalcodierung 2 1 Prozessleittechnik I, II 4 2 Software Engineering I, II 4 2 Automatisierungsprojekte I 2 1 Digitale Signalverarbeitung I, II 4 2 Fehlertolerierende Rechnersysteme I, II 4 2 Großintergrationstechnik I, II 4 2

17 Sicherheitsgerichtete Echtzeitsysteme I, II 4 2 Leistungselektronik und Antriebsregelung I, II 4 2 * Diese Veranstaltungen werden durch die Fernuniversität Hagen angeboten (siehe gesondertes Informationsblatt). 7 Hauptstudium Nebenfach Medieninformatik Pflichtfächer SWS Vorl. Übg. Hypermediasysteme 2 - Kommunikationssysteme für Multimedia-Anwendungen 2 - Multimedia-Programmiersprachen und -Programmierkonzepte 2 - Computergrafik I 2 2 Medienproduktion 2 2 Vertiefende Vorlesungen: Vorlesungen im Umfang von mindestens 6 Semesterwochenstunden aus den folgenden Stoffgebieten/Veranstaltungen (soweit angeboten); den tatsächlich zu prüfenden Umfang regelt 23 Abs. 3 der Prüfungsordnung SWS Vorl. Übg. Medienpädagogik und Mediendidaktik 2 - Computerunterstütztes Lehren und Lernen 2 - Telelernen 2 - Computergestützte Kooperation 2 - Computeranimation und Virtuelle Realität 2 - Semiotik 2 - Computerkunst 2 - Typographie 2 - Graphik- und Kommunikationsdesign 2 2 Kunst- und Mediengeschichte 2 - Mobile Multimediasysteme 2 - Systemarchitekturen für Multimedia 2 - Interaktive Multimedia-Simulationstechnik 2 - Akustik, Audiotechnik und Audioproduktion 2 - Optik, Fototechnik und Fotoproduktion 2 1 Videotechnik und Filmproduktion 2 1 Farbsysteme und Drucktechnik 2 - Medienintegration 2 - Elektronisches Publizieren 2 2 Elektronischer Geschäftsverkehr 2 - Medienwirtschaft 2 - Medienrecht 2 - Marketing 2 - Mediensoziologie und Medienethik 2 -

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