Informationsbroschüre zum Einbürgerungsgespräch der Stadt Zürich

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1 Informationsbroschüre zum Einbürgerungsgespräch der Stadt Zürich

2 Stadt Zürich Stadtkanzlei Bürgerrecht Stadthausquai 17 Postfach, 8022 Zürich Tel Fax Dezember 2014

3 Einleitung Das Einbürgerungsgespräch: Was erwartet mich? Nachdem Ihr Einbürgerungsgesuch bei uns in der Stadtkanzlei Zürich eingetroffen ist, werden Sie zu einem persönlichen Gespräch ins Stadthaus eingeladen. Das Gespräch dauert ungefähr eine halbe Stunde und wird von einer Sachbearbeiterin oder einem Sachbearbeiter der Abteilung Bürgerrecht durchgeführt. Das Gespräch dient zum einen der Klärung offener Fragen zu Ihrem Einbürgerungsgesuch und zum anderen der Feststellung, wie gut Sie sich in Zürich, im Kanton Zürich und in der Schweiz auskennen. Das Einbürgerungsgespräch: Was muss ich wissen? Wer sich in der Stadt Zürich einbürgern lassen möchte, muss aufzeigen, dass sie oder er über Grundkenntnisse der politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in der Schweiz, im Kanton Zürich und in der Stadt Zürich verfügt. Eine Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter wird sich mit Ihnen im Gespräch über unterschiedliche Themen unterhalten. Es wird kein detailliertes Wissen verlangt oder abgefragt. Wie bereite ich mich am besten auf das Gespräch vor? Auf den folgenden Seiten finden Sie alle nötigen Informationen, um sich richtig auf das Gespräch vorbereiten zu können. Wir empfehlen, die Broschüre sorgfältig durchzulesen. Im Gespräch mit einer Sachbearbeiterin oder einem Sachbearbeiter werden Sie die Gelegenheit haben, sich dank der erworbenen Kenntnisse kompetent über das eine oder andere hier aufgeführte Thema zu unterhalten. Mögliche Themen, die im persönlichen Gespräch behandelt werden, können sein: Welche sind die verschiedenen Regionen der Schweiz? Wie wird die Schweiz regiert? Was sind Ihre Rechte als Schweizerin oder Schweizer? Was macht die Schweiz für Sie aus? Wie lässt sich in Zürich und Umgebung die Freizeit verbringen?

4 Haben Sie Ihr Gesuch gemeinsam als Ehepaar eingereicht? Wenn Sie als Paar zu einem Gespräch eingeladen sind, sollen Sie sich beide einzeln zu gleichen Teilen am Gespräch beteiligen. Was passiert nach dem Gespräch? Einige Wochen nach dem Gespräch werden Sie über das weitere Verfahren Ihres Einbürgerungsgesuchs schriftlich informiert. Bis zur schriftlichen Mitteilung bitten wir Sie um Geduld. 4

5 Gesellschaftliche und politische Verhältnisse der Schweiz Gründung Schweiz Am Anfang der Gründung der Schweiz steht der «Rütlischwur». Die Sage erzählt, dass sich am 1. August 1291 drei mutige Männer aus den Innerschweizer Kantonen Uri, Schwyz und Unterwalden auf der Rütliwiese am Ufer des Vierwaldstättersees trafen und sich schworen, für die Freiheit zu kämpfen und sich nicht länger von fremden Herrschern unterdrücken zu lassen. Die Schweiz als moderner Bundesstaat wurde 1848 mit der Annahme der ersten Bundesverfassung geschaffen. EinwohnerInnenzahl In der Schweiz wohnen etwa 8 Millionen Menschen. Die meisten Menschen der Schweiz leben im Kanton Zürich (rund 1,4 Millionen), die wenigsten leben im Kanton Appenzell Innerrhoden (rund ). Der Anteil der ausländischen Bevölkerung in der Schweiz liegt bei rund 20 Prozent. Landessprachen Es gibt vier Landessprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. Der deutschsprachige Anteil der Bevölkerung ist mit rund 64 Prozent am grössten, gefolgt vom französischen Anteil mit gut 20 Prozent und dem italienischen Anteil mit knapp 7 Prozent. Nur gerade 0,5 Prozent der Bevölkerung spricht rätoromanisch (Kanton Graubünden). Hauptstadt Bern ist die Hauptstadt der Schweiz. Bern ist der Sitz der Landesregierung (Bundesrat). Im Bundeshaus trifft sich das Bundesparlament (Nationalrat und Ständerat) in der Regel viermal jährlich zur Session. Nationalfeiertag Nationalfeiertag ist der 1. August. Schule In der Schweiz besteht eine Schulpflicht. Das bedeutet, dass alle Kinder, die in der Schweiz leben, die Schule besuchen müssen und dürfen. Der Aufbau des Schulsystems variiert leicht von Kanton zu Kanton. Die meisten Kantone kennen eine Schulpflicht von elf Jahren. Der Kindergarten, die Primarschule und die Oberstufenschule sind kostenlos. Im Gymnasium müssen die Bücher und Hefte selbst bezahlt werden. 5

6 Im Kanton Zürich ist die Schulpflicht wie folgt gegliedert: Langgymnasium Kurzgym- Universität 6. Klasse Kindergarten Primarschule 1.- Sekundarschule a, b, c nasium Fachmittelschule Fachhochschule Berufs- Höhere Fach- lehre schule Obligatorische Schulzeit 11 Jahre (1. Feld orange = Kurzgymnasium) Staatsaufbau Die Schweiz gliedert sich in drei politische Ebenen: Bund, Kantone, Gemeinden. Auf allen drei Ebenen gibt es Regierungen (Exekutive) und Volksvertretungen (Legislative). Die Gemeinde ist die Ebene, die am nächsten bei den Bürgerinnen und Bürgern ist. Bund Bund ist die schweizerische Bezeichnung für Staat. Eidgenossenschaft bedeutet das Gleiche wie Bund. Kantone Die Schweiz besteht aus 23 Kantonen. Von diesen sind drei in Halbkantone unterteilt, wie beispielsweise Basel-Stadt und Baselland. 6

7 Rechtsstaat Staatskunde Die Schweiz ist ein Rechtsstaat. Das bedeutet, dass sich die Behörden an die Verfassung und die Gesetze halten müssen. Dadurch werden die Rechte und Freiheiten der Einwohnerinnen und Einwohner geschützt. Diese dürfen sich frei bewegen und sich auch kritisch über die Behörden äussern. Sie haben aber nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Bundesverfassung Die Bundesverfassung regelt die wichtigsten Grundsätze über den Staatsaufbau und das Zusammenleben in der Schweiz. Grundrechte Die Grundrechte sind in der Bundesverfassung festgeschrieben. Diese Rechte haben alle Bewohnerinnen und Bewohner der Schweiz, also auch Ausländerinnen und Ausländer. Rechtsgleichheit Der Staat muss alle Menschen gleich behandeln. Das bedeutet, dass niemand benachteiligt werden darf, egal, welches Geschlecht oder Alter jemand hat, welche Herkunft, Rasse, Sprache, Religion, soziale Stellung, Weltanschauung, Lebensart oder Behinderung. beit. Gleichberechtigung Frauen und Männer haben die gleichen Rechte in der Familie, Ausbildung und Arbeit. Frauen und Männer haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Ar- 7

8 Recht auf Leben und persönliche Freiheit Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. Die Todesstrafe ist verboten. Alle haben das Recht auf persönliche Freiheit. Das bedeutet, dass niemand verletzt werden darf und sich alle frei bewegen dürfen. Recht auf Ehe Jede Person über 18 Jahre darf heiraten, wen, wann und so oft sie will. Man darf aber zur gleichen Zeit nur mit einer Person verheiratet sein. Gleichgeschlechtliche Partnerinnen oder gleichgeschlechtliche Partner haben ein Recht, ihre Partnerschaft registrieren zu lassen. Glaubensfreiheit Jede Person darf ihre Religion frei wählen und ausüben. Meinungsfreiheit Jede Person darf sich ihre Meinung frei bilden und sie im Rahmen des Gesetzes frei äussern. Allgemeine Pflichten Alle, Schweizerinnen und Schweizer sowie Ausländerinnen und Ausländer, müssen die Gesetze beachten. Jede volljährige Person muss je nach Einkommens- und Vermögensverhältnissen einen prozentualen Anteil für Steuern zahlen. Demokratie Die Schweiz ist eine Demokratie. Das heisst, dass alle Schweizerinnen und Schweizer sich an der Politik beteiligen können. Sie können zum Beispiel Regierungen und Parlamente wählen, über Gesetze abstimmen oder selbst Änderungen vorschlagen. Dies nennt man «Direkte Demokratie». Wahlen und Abstimmungen Etwa vier- bis fünfmal pro Jahr finden Abstimmungen und Wahlen statt. Die Stimmberechtigten erhalten einige Wochen vor dem Abstimmungs- oder Wahltermin ein Couvert mit dem Stimmrechtsausweis und Erläuterungen zu den einzelnen Vorlagen. Es gibt die Möglichkeit, im Voraus brieflich abzustimmen oder am Wahlwochenende direkt an der Urne sein Stimmcouvert einzuwerfen. Abstimmen und Wählen sind ein Recht, jedoch keine Pflicht. 8

9 Politische Rechte Diese Rechte haben nur Schweizerinnen und Schweizer: Wahlrecht Ab 18 Jahren dürfen alle Schweizerinnen und Schweizer wählen. Wer wählen darf, kann sich auch selbst in ein Amt wählen lassen. Gewählt werden in Zürich zum Beispiel die Stadtregierung (Stadtrat) und das Parlament (Gemeinderat). Stimmrecht Wer wählen darf, darf auch abstimmen. Abstimmungen betreffen Sachfragen, zum Beispiel, ob ein Schulhaus gebaut, eine neue Verordnung (z. B. für Parkgebühren) oder ein Grundsatzartikel in Verfassung oder Gemeindeordnung (z. B. umweltbewusste Massnahmen für den Verkehr und für die Energieversorgung) aufgenommen werden soll. Initiativrecht Mit einer Volksinitiative können die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger verlangen, dass die Bundesverfassung geändert wird. Es braucht dazu Unterschriften. Über die Initiative wird abgestimmt. Damit die Änderung gültig wird, muss sowohl die Mehrheit aller Stimmenden als auch die Mehrheit der Kantone (Ständemehr) dafür sein. Volksinitiativen können auch im Kanton oder in der Gemeinde eingereicht werden. Es braucht dazu viel weniger Unterschriften als im Bund (Kanton: 6000, Stadt Zürich: 3000). Referendumsrecht Nicht über alle neuen Gesetze oder Gesetzesänderungen wird automatisch abgestimmt. Wenn das Parlament ein neues Gesetz einführen möchte, kann mit einem Referendum eine Abstimmung verlangt werden. Im Bund braucht es die Unterschrift von Bürgerinnen und Bürgern, die über eine Sache abstimmen wollen (Kanton: 3000, Stadt Zürich: 2000). 9

10 Parteien In politischen Parteien organisieren sich Menschen, die ähnliche Interessen in die Politik einbringen möchten. Jede Partei vertritt definierte Ziele und Ideen, so dass die Wählerinnen und Wähler sich informieren können, welche Partei ihre Interessen am ehesten vertritt. In der Schweiz darf jede Person Mitglied einer Partei werden. Die grössten Parteien (Anzahl Sitze im National-/Ständerat; Stand 2011) in der Schweiz heissen: BDP Bürgerlich-Demokratische Partei (9/1) CVP Christlichdemokratische Volkspartei (28/13) EVP Evangelische Volkspartei (2/0) FDP Die Liberalen (30/11) GLP Grünliberale Partei (12/2) GP Grüne Partei (15/2) SP Sozialdemokratische Partei (46/11) SVP Schweizerische Volkspartei (54/5) Übrige (4/1) Grösse Kanton Zürich Der Kanton Zürich ist der Kanton mit den meisten Einwohnerinnen und Einwohnern der Schweiz (etwa 1,4 Millionen). Hauptstadt Zürich ist die Hauptstadt des Kantons Zürich. Sie ist die grösste Stadt der Schweiz (etwa Einwohnerinnen und Einwohner). Regierung Die Regierung des Kantons Zürich heisst Regierungsrat und hat sieben Mitglieder. Der Regierungsrat wird alle vier Jahre von den Zürcher Stimmberechtigten gewählt. Parlament Das Parlament des Kantons Zürich heisst Kantonsrat und hat 180 Mitglieder. Der Kantonsrat wird alle vier Jahre von den Zürcher Stimmberechtigten gewählt. 10

11 Stadt Zürich Zürich ist die Hauptstadt des gleichnamigen Kantons und das Zentrum einer Region mit rund 1,7 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern. Die Stadt ist bekannt für ihre bevorzugte Lage am See, zwischen bewaldeten Hügelzügen und den Flüssen Limmat und Sihl. Das Siedlungsgebiet ist kompakt und übersichtlich, die Wege sind kurz. Deshalb bewegen sich viele Zürcherinnen und Zürcher zu Fuss, mit dem Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln durch die Stadt. Das Stadtbild ist attraktiv und gepflegt, denn Zürich geht sorgfältig mit seinen Bauten, Strassen und Plätzen sowie Grün- und Naturräumen um. Die hohe Wohn-, Arbeits- und Lebensqualität bestätigen die regelmässigen Bevölkerungsumfragen. Und immer wieder belegt Zürich in internationalen Städterankings Spitzenplätze bei der Lebensqualität. Geschichte der Stadt Zürich Turicum, wie die Römer Zürich nannten, entstand in der Epoche des Römischen Reichs und endete um etwa 400 nach Christus. Zürichs Besiedelung und Bevölkerung begann aber erst mit der Völkerwanderung der Alemannen im 6. Jahrhundert nach Christus. Ludwig der Deutsche, ein Enkel von Karl dem Grossen, herrschte im 9. Jahrhundert nach Christus über Zürich. Ihm sind mehrere kirchliche und religiöse Bauten in der Stadt Zürich zu verdanken. Die Stadtgeschichte Zürichs blieb bis Mitte des 13. Jahrhunderts durch die kirchliche und geistliche Macht geprägt. Danach entwickelte sich die Stadt zu einer freien und wohlhabenden Reichsstadt unter der Herrschaft des Stadtadels. Aufgrund wirtschaftlicher Spannungen jedoch verbündeten sich der langsam verarmte Adel und Rudolf Brun mit den Handwerkern, die in Zunftverbänden organisiert waren, um die vorherrschende Macht der Kaufmänner zu stürzen. Das darauffolgende Zunftregime mit kartellähnlich organisierten Handwerkern schwächte den Handel und die Wirtschaft der Stadt Zürich erheblich. Ulrich Zwingli und die Reformation Erst mit der Reformation unter Ulrich Zwingli im 16. Jahrhundert gelang es der Stadt, europäische Bedeutung zu erhalten, indem Zwingli religiösen Flüchtlingen in Zürich Zuflucht gewährte. Viele dieser Flüchtlinge (z. B. Hugenotten) fanden in Zürich ein neues Zuhause und begannen, die Industrie und den Handel neu anzutreiben und zu beleben. 11

12 Im Zuge einer Demokratiebewegung in der Schweiz ab Mitte des 19. Jahrhunderts forderten breite Volksschichten in Zürich und Winterthur mehr Mitspracherecht. Das vorherrschende autoritäre Regierungssystem, das vor allem Handel und Wirtschaft förderte, brach unter dem Druck der Demokratieforderungen des Volkes zusammen, und Zürich wurde zu einer direkten Demokratie. Die beiden Hochschulen in der Stadt, die Universität Zürich und die Eidgenössische Technische Hochschule (ETH), wurden in der Zeit zwischen 1833 und 1855 errichtet. Die Grossstadt Zürich Ende des 19. Jahrhunderts vereinigten sich 19 Gemeinden mit der Stadt Zürich und bildeten ab Anfang des 20. Jahrhunderts die Grossstadt Zürich erreichte die Bevölkerungszahl der Stadt den bisherigen Höhepunkt von Einwohnerinnen und Einwohnern, danach sank die Zahl zwischenzeitlich, bis sie nun wieder seit der Jahrtausendwende steigt. Heute bietet die Stadt Zürich fast Einwohnenden ein Zuhause. Das politische System Zürichs In der Stadt Zürich werden mehrmals jährlich über kantonale und städtische Vorlagen abgestimmt. Wie auch die Schweiz und der Kanton Zürich verfügt die Stadt Zürich über eine eigene Regierung, den Stadtrat mit seinen neun vollamtlichen Mitgliedern. Den Vorsitz des Stadtrats hat die Stadtpräsidentin bzw. der Stadtpräsident. Gemeinderat Die Legislative der Stadt Zürich heisst Gemeinderat und besteht aus 125 Personen. Er ist das Parlament der Stadt Zürich. Stadtrat Die Regierung der Stadt Zürich heisst Stadtrat und zählt neun Mitglieder. Alle vier Jahre finden Wahlen statt, bei denen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Stadt Zürich ihre neue Regierung und ihr neues Parlament wählen können. Die letzten Wahlen fanden im Frühjahr 2014 statt. 12

13 Freizeit und Kultur Die Stadt Zürich bietet für jeden Geschmack und jedes Interesse ein sehr breit gefächertes Angebot an Freizeitgestaltung. Für das reiche Sportangebot in der Stadt Zürich sorgen über 500 Sportvereine. Die vielen Naherholungsgebiete rund um das Seebecken und die stadteigenen Wälder bieten Sport- und Naturbegeisterten autofreie Grünanlagen, wo sie ihre Freizeit verbringen können. Das Lettenareal an der Limmat oder die Flusszugänge bei der Gessnerallee erfreuen sich grosser Beliebtheit. Im Zürich- und im Katzensee, im Schanzengraben und in der Limmat gibt es Bademöglichkeiten, zum Teil mitten in der Stadt. Die Anzahl der zugänglichen Gewässer nimmt stetig zu, denn seit 1988 gibt es das weltweit beachtete Zürcher Bachöffnungskonzept. Bäche, die einst zugedeckt und Teil der Kanalisation wurden, werden wieder offengelegt. 13

14 Kunst und Theater Auch das Kulturangebot der Stadt Zürich ist sehr vielfältig. Neben den vielen Museen und Ausstellungen bietet die Stadt Zürich über zwanzig kleinere und grössere Theaterbühnen. Die weltberühmten Bühnen im Schauspielhaus und im Opernhaus sind regelmässig Gastgeber von renommierten Vorstellungen und Künstlerensembles. Das Sächsilüüte Das Sechseläuten ist ein traditionsreiches Fest der Zünfte, die mit einem Umzug und der Verbrennung des Böögs den Winter vertreiben und den Frühling einläuten. In der Regel am dritten Montag im April marschieren kostümierte Zunftmitglieder, begleitet von Hundertausenden von Zuschauerinnen und Zuschauern, durch die Innenstadt und treffen sich kurz vor Uhr auf dem Sächsilüüte-Platz, wo sie um Punkt Uhr den Böög anzünden. Die Legende besagt, dass das Wetter im darauffolgenden Sommer davon abhängt, wie schnell der Kopf des Böögs explodiert. Je schneller er explodiert, umso schöner und wärmer wird der Sommer. Das Knabenschiessen Die Ursprünge des Knabenschiessens finden sich bereits im 16. Jahrhundert. Damals waren solche selbständig organisierten militärischen Übungen wie Schiessen weit verbreitet. Seit 1899 findet das grösste Schweizer Volksfest immer im Zürcher Albisgütli statt kam es zu einer grossen Wende beim Knabenschiessen, als auch Mädchen am Schützenwettbewerb zugelassen wurden. Mit der grössten Chilbi in der Schweiz und einem vielfältig kulinarischen Angebot erfreut sich das Knabenschiessen nach all den Jahren immer noch grosser Beliebtheit und kann eine Jahrhundert alte Tradition Zürichs erfolgreich bewahren. Nachtleben Das Zürcher Nachtleben ist auch ausserhalb der Stadt- und Landesgrenzen berühmt und beliebt. Die zahlreichen Beizen, Bars und Nachtclubs im Niederdorf, an der Langstrasse oder im neu gestalteten Quartier Zürich-West bieten für Nachtschwärmerinnen und Nachtschwärmer eine Vielzahl von Ausgehmöglichkeiten. Energie und Umwelt Die Stadt Zürich setzt sich aktiv für den Schutz und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und für einen schonenden Umgang mit den natürlichen Ressourcen ein. 14

15 Sie setzt sich für die Erreichung der Ziele der 2000-Watt-Gesellschaft ein, insbesondere für die Reduktion des Energieverbrauchs auf 2000 Watt Dauerleistung pro Einwohnerin oder Einwohner, die Reduktion des CO 2-Ausstosses auf eine Tonne pro Einwohnerin oder Einwohner und Jahr und die Förderung von effizienten und erneuerbaren Energiequellen. Die Stadt soll auch sauber und sicher bleiben. Dafür sammelt ERZ Entsorgung + Recycling Zürich täglich über Züri-Abfallsäcke ein, reinigt Strassen, Trottoirs, Parkanlagen und Gewässer und führt die von den Einwohnerinnen und Einwohnern getrennten Abfallstoffe wie Papier, Glas, Metall und Bioabfall einer effizienten Wiederverwertung zu. Öffentlicher Verkehr Zürich verfügt über ein sehr dichtes und modernes öffentliches Verkehrsnetz. Trams, Busse, Seilbahnen, Schiffe und S-Bahnen ermöglichen einen schnellen und effizienten Transport. Der öffentliche Verkehr ist 365 Tage im Jahr von morgens früh bis spät am Abend (etwa Uhr) in Betrieb. An Wochenenden und vor Feiertagen kommen die Busse und S-Bahnen des Nachtnetzes zum Einsatz und erlauben den ausgehfreudigen Passagierinnen und Passagieren die ganze Nacht einen sicheren Heimweg. Da der private Verkehr innerhalb der Stadt erheblich belastet ist, bemüht sich Zürich stetig um alternative Transportmöglichkeiten. 15

16 Anhang Weitere Informationen Zum vertieften Verständnis der politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in der Schweiz, im Kanton und in der Stadt Zürich können Ihnen auch die folgenden hier aufgelisteten Lektüren helfen. Diese Lektüren dürfen freiwillig zu Rate gezogen werden, sind aber nicht Teil des voraus-gesetzten Wissens für das anstehende Gespräch. Über die Schweiz Der Bund kurz erklärt, Schweizerische Eidgenossenschaft; Einführungskapitel (Seiten 7 22); im Internet erhältlich unter: So funktioniert das politische System der Schweiz, Informationsfilm zur Schweiz und der Regierung; im Internet zu finden unter: Über den Kanton Zürich Kanton Zürich, insbesondere 1. Kapitel (Seiten 1 36), 5. Kapitel Schule und Bildung (Seiten 66 81), 7. Kapitel Gesundheit (Seiten ), 8. Kapitel (Seiten ) sowie 9. Kapitel Staat und Gesellschaft (Seiten ); im Internet erhältlich unter: Über die Stadt Zürich Zürich für Sie:, Dienstleistungen und Angebote der Stadt Zürich, insbesondere 1. Kapitel Porträt der Stadt Zürich (Seiten 5 13), 4. Kapitel Quartierleben und soziales Angebot (Seiten 21 24), 8. Kapitel Schule, Kinder, Eltern (Seiten 39 44), 15. Kapitel (Seite 71 75); im Internet erhältlich unter:

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