Buchhalter kommunal. Fortbildungslehrgang in Zusammenarbeit mit dem Fachverband der Kommunalkassenverwalter e.v. Landesverband Hessen

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1 Buchhalter kommunal Fortbildungslehrgang in Zusammenarbeit mit dem Fachverband der Kommunalkassenverwalter e.v. Landesverband Hessen Grundlagen des doppischen Haushalts- und Rechnungswesens Doppische Buchführung Jahresabschlusserstellung Kosten- und Produktrechnung Kommunale Haushaltswirtschaft Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens stehen die kommunalen Gebietskörperschaften vor einer großen Herausforderung. Die Umstellung der alten Kameralistik auf das neue System ist eine tief greifende Verwaltungsreform, welche in kurzer Zeit vollzogen werden muss. Der Erfolg dieses Prozesses wird maßgeblich von einer zielgenauen Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestimmt. Der angebotene Fortbildungslehrgang bietet eine systematische Qualifizierung mit einem hohen kommunalen Praxisanteil zur optimalen Vorbereitung auf die künftigen Aufgabenfelder im kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen. Bei Fragen zu den Inhalten und Abläufen des Fortbildungslehrgangs geben Ihnen Herr Christian Schäfer-Köppen (Tel.: 06103/ ) oder Frau Nadja Schüllermann (Tel.: 06103/605-57) gerne Auskunft.

2 Buchhalter kommunal In Zusammenarbeit mit dem Fachverband der Kommunalkassenverwalter e.v. Landesverband Hessen bietet die Schüllermann Consulting GmbH einen Fortbildungslehrgang Buchhalter kommunal an. Diese umfangreiche Qualifizierungsmaßnahme soll die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kommunen in die Lage versetzen, die doppische Buchführung nach ihrer Einführung in den Verwaltungen sicher anwenden und Zusammenhänge zwischen Buchführung, Kosten- und Produktrechnung sowie der Haushaltswirtschaft verstehen zu können und in der täglichen Praxis einzusetzen. Der Fortbildungslehrgang wird von im kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen hoch qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Unternehmensgruppe Schüllermann und Partner unter Einbeziehung der Erfahrungen aus dem kommunalen Bereich erarbeitet und entsprechend den aktuellen Entwicklungen ergänzt und angepasst. Das Konzept sieht vor, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die theoretischen Grundlagen zu vermitteln und an praxisorientierten Musterfällen die Handhabung der neuen Instrumente zu vertiefen. Die Inhalte folgen konsequent dem hessischen NKRS-Modell, den Beschlüssen der Innenministerkonferenz zur Ausgestaltung der kommunalen Doppik, sowie der voraussichtlich ab 2005 geltenden HGO und GemHVO-Doppik. Die Unternehmensgruppe Schüllermann unterstützt seit mehreren Jahrzehnten die öffentliche Hand bei der Einführung des doppischen Rechnungswesens und der Erstellung von Eröffnungsbilanzen. Durch das Tätigkeits- und Ausbildungsprofil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte, Unternehmensberater, geprüfte Controller, geprüfte Bilanzbuchhalter ist die Unternehmensgruppe in der Lage, den gesamten Umfang der Fachberatung und der Fortbildung für das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen abzudecken. 1

3 Folgende Module sind Bestandteil des Fortbildungslehrgangs: Module Unterrichtsstunden Grundlagen des doppischen Haushalts- und Rechnungswesens 16 Doppische Buchführung im Neuen Kommunalen Haushaltsund Rechnungswesen Jahresabschlusserstellung 40 Kosten- und Produktrechnung 40 Kommunale Haushaltswirtschaft 24 Gesamt Die Module haben folgende Inhalte: Grundlagen des doppischen Haushalts- und Rechnungswesens Lehrgangsschwerpunkte und Lehrgangsorganisation Überblick über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens in Hessen Internes und externes Rechnungssystem - Kommunaler Haushalt auf der Basis der doppelten Buchführung - Kosten- und Leistungsrechnung Betriebswirtschaftliche Rechnungsgrößen im Überblick Einnahme und Ausgabe Ertrag und Aufwand Leistung (Betriebserlös) und Kosten Einzahlungen und Auszahlungen Kommunales Finanzmanagement: Das Drei-Komponenten-System - Systemelemente (Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Kommunalbilanz) Haushaltsgliederung (Produktrahmen, Produktbildung) Haushaltsplan Jahresabschluss Praxisbeispiele Anforderungen an die Haushaltssachbearbeitung im Kommunalen Finanzmanagement 2

4 Doppische Buchführung im Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen Ziele und Bedeutung der Buchführung Gesetzliche Grundlagen Buchführungszusammenhang: Inventur, Bilanz, Konten Kontenrahmen, Kontenplan Buchung auf Bestandskonten, Erfolgskonten, Finanzrechnungskonten - Buchungssystematik im 2- und 3-Komponenten-System - Buchung der kommunalen Aufwendungen und Erträge - Buchung der kommunalen Auszahlungen und Einzahlungen - Ergebnisrechnungskonto als Abschlusskonto der Erfolgskonten - Finanzrechnungskonto als Abschlusskonto der Ein- und Auszahlungskonten Organisation der Buchführung, Geschäftsbuchführung und Zahlungsabwicklung Spezielle Buchungen in Beschaffung und Absatz: Ein- und Verkauf mit Vor-/ Umsatzsteuer, Bezugskosten, Rücksendungen, Gutschriften, Nachlässe, Berichtigungen Spezielle Buchungen: Personalbereich Buchungen im Sachanlagenbereich - Kauf und Verkauf von Anlagegütern - Überblick über Buchungen zu Eigenleistungen, Anlagen im Bau - Grundlegendes zu Abschreibungen und Anlagenspiegel Spezielle Buchungen: Bestandsveränderungen Vorratsvermögen Spezielle Buchungen: Rückstellungen und Rechnungsabgrenzung Spezielle Buchungen im Finanz- und Zahlungsbereich: Schecks, Anzahlungen, Darlehen, Wertpapiere Grundlagen des Jahresabschlusses und der Jahresabschlussbuchungen nach dem Gemeindehaushaltsrecht - Abgrenzung - Rückstellungen - Abschreibungen auf Sachanlagen - Abschreibungen auf Forderungen Auswertung von Buchführungsergebnissen Übungen zur Vertiefung 3

5 Jahresabschlusserstellung Allgemeine Anforderungen an den Jahresabschluss - Bestandteile - Generalnorm für den Jahresabschluss - Verfahren, Prüfung, Änderung von Jahresabschlüssen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung Inventur/Inventar Ansatz und Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden Allgemeine Grundsätze für den Ansatz von Vermögensgegenständen und Schulden: - Aktivierungsgrundsatz - Passivierungsgrundsatz - Konkrete Ansatzvorschriften - Gliederungsvorschriften für die Bestandteile des Jahresabschlusses Allgemeine Grundsätze für die Bewertung Zugangsbewertung von Vermögensgegenständen und Schulden - Anschaffungs- und Herstellungskostenprinzip - Exkurs: Eröffnungsbilanz - Bewertung von Schulden Folgebewertung von Vermögensgegenständen und Schulden - Abgrenzung abnutzbares und nicht abnutzbares Anlagevermögen - Planmäßige Abschreibung des abnutzbaren Anlagevermögens - Bewertungswahlrecht für geringwertige Wirtschaftsgüter - Außerplanmäßige Abschreibungen - Wertaufholung (Zuschreibung) Zusammenfassung der maßgeblichen Grundsätze für den Jahresabschluss Jahresabschlussarbeiten Vorbereitende Jahresabschlussarbeiten Hauptabschlussübersicht Behandlung ausgewählter Vermögensgegenstände und Schulden (z.b. Forderungen, Rechnungsabgrenzung, Rückstellungen, Leasing, Grundstücksteile, etc.) Übertragung von Ermächtigungen Aufstellung Anhang/Lagebericht Aufbau und Struktur Pflichtangaben Jahresabschlussanalyse Grundlagen (Aufgaben und Ziele, Analysearten, Kennzahlen) Struktur- und Bewegungsbilanz Analyse der kommunalen Bilanz Analyse der Ergebnisrechnung Analyse der Finanzrechnung 4

6 Kosten- und Produktrechnung Aufgaben und Ziele der Kosten- und Leistungsrechnung in der Kommunalen Haushaltswirtschaft Kostentheoretische Grundlagen - Kosten, Aufwand, Ausgaben, Auszahlungen - Leistungen/Erlöse, Erträge, Einnahmen, Einzahlungen - fixe und variable Kosten - Gesamtkosten, Stückkosten - Einzelkosten, Gemeinkosten - Prinzipien der Kostenverrechnung Kostenartenrechnung - Aufgaben und Gliederung - Bildung von Kostenarten, Bedeutung einzelner Kosten und ihre Erfassung - Personalkosten, Sachkosten, kalkulatorische Kosten Kostenstellenrechnung - Aufgaben und Gliederung - Kostenstellenbildung, Kostenstellenarten - Betriebsabrechnungsbogen - primäre und sekundäre Kostenverrechnung Kostenträgerrechnung - Begriff und Aufgaben der Kostenträgerrechnung - Kostenträgerstückrechnung/Kalkulation - Kostenträgerzeitrechnung/kurzfristige Erfolgsrechnung - Produkthaushalt und Kostenträgerrechnung Abgrenzung zwischen Voll- und Teilkostenrechnung Beurteilung der Eignung der Vollkostenrechnung für verschiedene Einsatzzwecke Systeme und Anwendungen der Teilkostenrechnung: - Deckungsbeitragsrechnung - Stufenweise Fixkostendeckungsrechnung - Break-Even-Analyse Ausblick auf weitere Kostenrechnungssysteme 5

7 Kommunale Haushaltswirtschaft Aufstellung des Haushaltsplanes - Gesamtergebnis- und Teilergebnispläne als Planungsgrundlage - Gesamtfinanz- und Teilfinanzpläne als Planungsgrundlage - Produktorientierung: Produktbeschreibungen, Ziele, Kennzahlen - Interne Leistungsbeziehungen Allgemeine Haushaltsgrundsätze und Veranschlagungsgrundsätze Haushaltssatzung, Anlagen Instrumente der Flexibilisierung - Budgetierung, echte und unechte Deckung Kredit und Kreditsicherung Kommunaler Finanzausgleich und Zuweisungen Umsetzung von Ermächtigungen und Auftragsvergabe Zahlungsabwicklung - Zusammenwirken Fachbereich und Kasse - Zahlungsabwicklung - Interne Kontrollsysteme Haushalts- und Budgetabweichungen Haushaltsausgleich und Haushaltssicherungskonzept Feststellung des Jahresabschlusses, Rechnungsprüfung Finanzstatistik 6

8 Teilnehmerinformationen: Zielgruppe: Mitarbeiter öffentlicher Verwaltungen, insbesondere der Abteilungen Kasse, Kämmerei, Finanzen, Rechnungsprüfungsamt, die sich im Bereich Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen qualifizieren wollen. Grundkenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Lehrgangsleiter: Dipl.-Kfm. Christian Bölsche Dr. Torsten Boos, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Privatdozent Dr. Joachim Houtman Dipl.-Betriebswirt Christian Schäfer-Köppen, geprüfter Controller IHK Dipl.-Ing. Stephan Schüllermann, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Nadja Schüllermann, geprüfte Bilanzbuchhalterin IHK Lehrgangsdauer: Der Lehrgang findet grundsätzlich freitags statt. Ein Lehrgangstag umfasst 8 Unterrichtsstunden in der Zeit von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr. Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten. In den hessischen Schulferien und Kalenderwochen mit Feiertagen findet kein Unterricht statt. Unvorhergesehen ausgefallenen Lehrgangstage werden nachgeholt. Ein Terminplan ist beigefügt. Lehrgangsort: Bürgerhaus Mörfelden-Walldorf, Westendstraße 60 im Stadtteil Mörfelden Anmeldung: bis 15. Februar 2005 (Anmeldeschluss) schriftlich: Schüllermann Consulting GmbH Herr Christian Schäfer-Köppen Hauptstraße Dreieich per Telefax: 06103/ per buchhalter.kommunal@schuellermann.de 7

9 Bitte verwenden Sie die beiliegende Fax-Anmeldung. Die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist auf maximal 35 begrenzt. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 25. Die Anmeldungen werden nach der Reihenfolge der Eingänge berücksichtigt. Sie erhalten eine Bestätigung sofern noch Plätze frei sind andernfalls werden Sie umgehend informiert. Teilnahmeentgelt: EURO 2.500,00 zzgl. Umsatzsteuer (derzeit 16%) In diesem Betrag ist enthalten: - Teilnahme an den Veranstaltungen - umfangreiche Arbeitsunterlagen - Nutzung der passwortgeschützten, über das Internet zugänglichen, elektronischen Dokumentenablage Zahlung: Die Zahlung des Teilnahmeentgeltes erfolgt nach Rechnungsstellung in zwei Raten am 21. März 2005 in Höhe von EURO 1.500,00 zzgl. USt und am 10. Januar 2006 in Höhe von EURO 1.000,00 zzgl. USt. Voraussetzung zum Erhalt der Fortbildungsbescheinigung: Zum Erhalt der Fortbildungsbescheinigung ist die regelmäßige Teilnahme an allen Modulen des Fortbildungslehrgangs erforderlich. Maximal drei Terminen kann aus begründetem Anlass ferngeblieben werden. Teilbescheinigungen für einzelne Module können bei regelmäßiger Teilnahme ausgestellt werden. Die Entscheidung über die Ausstellung der Fortbildungsbescheinigung behält sich der Vorstand des Fachverbandes der Kommunalkassenverwalter e. V. Landesverband Hessen in Absprache mit den Dozentinnen und Dozenten sowie der Geschäftsführung der Schüllermann Consulting GmbH vor. Abmeldung: Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die angemeldet sind und nach dem vorgegebenen Anmeldschluss abgemeldet werden, ist sofern keine Ersatzperson gestellt wird das volle Teilnahmeentgelt zu entrichten. Dies gilt auch bei Nichtteilnahme gemeldeter Personen. Nach dem Lehrgangsbeginn können keine Ersatzpersonen mehr benannt werden. Bitte nehmen Sie die Abmeldung schriftlich vor. 8

10 Änderungsvorbehalt: Die Schüllermann Consulting GmbH (Anbieter) ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen vor oder während der Veranstaltungen vorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakter der angekündigten Veranstaltungen nicht wesentlich ändern. Entsprechendes gilt für Terminänderungen und den Wechsel des Lehrgangsortes. Der Anbieter ist berechtigt, die vorgesehen Lehrgangsleiter im Bedarfsfall durch andere hinsichtlich des angekündigten Moduls gleich qualifizierte Personen zu ersetzen. Allgemeine Auftragsbedingungen: Maßgebend für die Durchführung des Auftrages und unsere Verantwortlichkeit für alle unsere Arbeiten sind auch im Verhältnis zu Dritten unsere Allgemeinen Auftragsbedingungen in der Fassung vom 1. Januar 2002, die als Anlage beigefügt sind. Ansprechpartner: Schüllermann Consulting GmbH Hauptstrasse Dreieich Lehrgangsleitung: Christian Schäfer-Köppen Tel.: / Mobil: 0175 / Nadja Schüllermann Tel.: 06103/ Mobil: 0171 / Fachverband der Kommunalkassenverwalter e.v. Landesverband Hessen Landesgeschäftsführer: Jürgen Glotzbach c/o Stadt Mörfelden-Walldorf Tel.: /

11 Lehrgangstermine: Termin Grundlagen des doppischen Haushalts- und Rechnungswesens Grundlagen des doppischen Haushalts- und Rechnungswesens Doppische Buchführung im Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen Doppische Buchführung im Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen Doppische Buchführung im Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen Doppische Buchführung im Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen Doppische Buchführung im Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen Doppische Buchführung im Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen Doppische Buchführung im Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen Doppische Buchführung im Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen Doppische Buchführung im Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen Kommunale Haushaltswirtschaft Kommunale Haushaltswirtschaft Kommunale Haushaltswirtschaft Jahresabschlusserstellung Kosten- und Produktrechnung Kosten- und Produktrechnung Kosten- und Produktrechnung Doppische Buchführung im Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen Kosten- und Produktrechnung Jahresabschlusserstellung Jahresabschlusserstellung Jahresabschlusserstellung Jahresabschlusserstellung Jahresabschlusserstellung

12 Anmeldung: Fax: 06103/ An Schüllermann Consulting GmbH Herr Christian Schäfer-Köppen Hauptstrasse Dreieich Ich melde mich/wir melden uns für den Fortbildungslehrgang Buchhalter kommunal Frühjahr 2005 in Mörfelden-Walldorf an. Die in den Teilnehmerinformationen aufgeführten Bedingungen und die Allgemeinen Auftragsbedingungen der Schüllermann Consulting GmbH in der Fassung vom 1. Januar 2002 erkenne ich/erkennen wir an: 1. Teilnehmer/in Name, Vorname: Position: 2. Teilnehmer/in Name, Vorname: Position: 3. Teilnehmer/in Name, Vorname: Position: Kommune: Ansprechpartner: Straße: PLZ, Ort Telefon: Telefax: Ort, Datum: Unterschrift: 11

13 Allgemeine Auftragsbedingungen vom Geltungsbereich (1) Die Auftragsbedingungen gelten für die Verträge zwischen der Schüllermann Consulting GmbH ("Unternehmensberater") und seinen Auftraggebern über Berechnung von Pensionsrückstellungen, wirtschaftliche Beratungen und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. (2) Werden im Einzelfall ausnahmsweise vertragliche Beziehungen auch zwischen dem Unternehmensberater und anderen Personen als dem Auftraggeber begründet,so gelten auch gegenüber solchen Dritten die nachstehenden Bestimmungen bezüglich der Haftung. 2. Umfang und Ausführung desauftrages (1)Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarteleistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Unternehmensberater ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Dritter zu bedienen. (2)Die Berücksichtigung ausländischen Rechtsbedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. (3) Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung, so ist der Unternehmensberater nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen. 3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, daß dem Unternehmensberater ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Unternehmensberaters bekannt werden. (2) Auf Verlangen des Unternehmensberaters hat der Auftraggeber die Vollständigkeit und Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte und Erklärungen schriftlich zu bestätigen. 4. Sicherung der Unabhängigkeit Der Auftraggeber steht dafür ein, daß alles unterlassen wird, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Unternehmensberaters gefährden könnte. Dies gilt insbesondere für Angebote auf Anstellung und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen. 5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte Hat der Unternehmensberater die Ergebnisse seiner Tätigkeit schriftlich darzustellen, so ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Mündliche Erklärungen und Auskünftevon Mitarbeitern des Unternehmensberaters außerhalb des erteilten Auftrages sind stets unverbindlich. 6. Schutz des geistigen Eigentums des Unternehmensberaters Der Auftraggeber steht dafür ein, daß die im Rahmen des Auftrages vom Unternehmensberater gefertigten Gutachten, Entwürfeund Berechnungen nur für eigenezwecke des Auftraggebers verwendet werden. 7. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Unternehmensberaters (1)Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Unternehmensberaters (Berichte, Gutachten und dgl.) an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Unternehmensberaters, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt. Gegenüber einem Dritten haftet der Unternehmensberater (im Rahmen von Nr. 9)nur, wenn die Voraussetzungen des Satzes 1 gegeben sind. Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Unternehmensberaters zu Werbezwecken ist unzulässig; ein Verstoß berechtigt den Unternehmensberater zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge des Auftraggebers. 8. Mängelbeseitigung (1) Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel durch den Unternehmensberater. Nur bei Fehlschlägen der Nachbesserung kann er auch Herabsetzung für Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen; ist der Auftrag von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechtsoder von einem öffentlichen rechtlichen Sondervermögen erteilt worden, so kann der Auftraggeber die Rückgängigmachung des Vertrages nur verlangen, wenn die erbrachteleistung wegen Fehlschlages der Nachbesserung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche bestehen, gelten die Vorschriften über die Haftung. (2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muß vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche nach dem vorhergehenden Absatz 1 Satz1 verjähren mit Ablauf von sechs Monaten, nachdem der Unternehmensberater die berufliche Leistung erbracht hat.

14 (3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.b. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Unternehmensberaters enthalten sind, können jederzeit vom Unternehmensberater auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Unternehmensberaters enthaltene Ergebnisse in Frage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerungen auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber vom Unternehmensberater tunlichst vorher zu hören. 9. Haftung Die Haftung des Unternehmensberaters für Schadenersatzansprüche jeder Art, sei es aus Einzel- oder Gesamtschuldnerschaft, ist bei einem fahrlässig und grob fahrlässigen verursachten einzelnen Schadensfall auf EURO beschränkt; dies gilt auch dann, wenn eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber begründet sein sollte. Als einzelner Schadensfall ist die Summe der Schadensersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten zu verstehen, die sich aus ein und derselben beruflichen Fehlleistung (Verstoß) ergeben; als einzelner Schadensfall gelten auch alle Verstöße, die bei einem Auftrag oder bei einer sonstigen einheitlichen Leistung (fachlich als einheitliche Leistung zu wertende abgrenzbare berufliche Tätigkeit) von einer Person oder von mehreren Personen begangen worden sind. Der Unternehmensberater haftet jedoch für einen Schaden, der im Rahmen mehrerer gleichartiger Aufträge oder Leistungen aufgrund mehrerer auf dem gleichen fachlichen Fehler beruhenden Verstöße entstanden ist nur bis zur Höhe von EURO ohne Rücksicht darauf, ob der Schaden durch Verstöße in einem Jahr oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren verursacht worden ist. 10. Ausschlußfristen Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlußfrist von 12 Monaten geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigtevon dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von fünf Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis. Der Anspruch erliegt, wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird. Das Recht,die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt. 11. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz (1)Der Unternehmensberater ist verpflichtet,über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, daß der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet. (2)Der Unternehmensberater darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen. (3) Der Unternehmensberater ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten oder durch Dritteverarbeiten zu lassen. 12. Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vom Unternehmensberater angebotenen Leistung in Verzug oder unterläßt der Auftraggeber eine ihm nach Nr. 3 oder sonstige obliegende Mitwirkung, so ist der Unternehmensberater zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Unberührt bleibt der Anspruch des Unternehmensberaters auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Unternehmensberater von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. 13. Vergütung (1)Der Unternehmensberater hat neben seiner Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf das Honorar und den Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner. (2) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Unternehmensberaters auf Honorar und Auslagenersatz ist nur mit unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. 14. Aufbewahrung und Herausgabe (1)Der Unternehmensberater bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrages ihm ü- bergebenen oder von ihm selbst angefertigten Unterlagen sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel sieben Jahre auf. (2)Nach Befriedigung seiner Ansprüche aus dem Auftrag hat der Unternehmensberater auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlaß seiner Tätigkeit für den Auftrag von diesem oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Unternehmensberater und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Der Unternehmensberater kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten. 15. Anzuwendendes Recht Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur Deutsches Recht.

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