Richtzahlen 2014 zur landwirtschaftlichen Buchhaltung

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1 zur landwirtschaftlichen Buchhaltung Inhaltsverzeichnis Impressum... 2 Einleitung Bewertung des Viehbestandes Rindvieh Nutzvieh Tiere der Kälbermast, Kälber KV T Tiere der Grossviehmast Pferde, Maultiere, Esel Schweine Ziegen Schafe Geflügel Bienen Hirsche Neuweltkameliden Bewertung selbsterzeugter Vorräte Raufutter, Stroh, Streue Kartoffeln, Rüben Getreidekörner und produkte Obst- und Gemüseprodukte Holz Naturalverkehr (interne Lieferung) Lieferungen an Privat und Angestellte Bewertung von Erzeugnissen der Tierhaltung Kalkulationsansätze für ergänzende Berechnungen Eigene Arbeitsleistung (für Investitionen) Zinssatz Praxisempfehlung zur Berechnung des internen Pachtzinses Wohnrechte und ihre Abschreibung... 14

2 Impressum Beteiligte Institutionen Trägerschaft Schweizerischer Bauernverband SBV Agriexpert Laurstrasse Brugg treuland Treuhandverband Landwirtschaft Schweiz c/o Agro-Treuhand Berner Oberland Hofstatt 2a 3702 Hondrich Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Eigerstrasse Bern Agroscope Forschungsgruppe Betriebswirtschaft Institut für Nachhaltigkeitswissenschaften Tänikon Ettenhausen Bundesamt für Landwirtschaft BLW Fachbereich Agrarpolitik Mattenhofstrasse Bern Bundesamt für Statistik Espace de l Europe Neuchâtel Herausgeberin Autoren und Mitarbeit Redaktion und Gestaltung treuland, Treuhandverband Landwirtschaft Schweiz Angehrn Martin, Brugger Martin, Favre Vincent, Hess Heinz, Lerf Georg, Lips Markus, Meier Thomas, Murbach Franz, Oppliger Andreas, Widmer Conrad Schweizerischer Bauernverband SBV, Agriexpert Treuhandverband Landwirtschaft Schweiz 2

3 Einleitung Die vorliegenden Richtzahlen sind jeweils für die Schlussbilanz per 31. Dez. relevant. Für unterjährige Abschlüsse sind die Richtzahlen des Vorjahrs und der Bewertungsjahres entsprechend zu interpolieren. Die Bewertungen gelten nur für die der Landwirtschaft zuzuordnenden Tiere und Vorräte. Für andere Gewerbe hat die ESTV eigene Richtwerte publiziert (z.b. Restaurants). Gegenstände des Privatvermögen sind ebenfalls nicht nach diesen Richtlinien, sondern nach den Steuerwerten der ESTV zu bewerten (z.b. Zuchtpferde). Methodische Information Nutzvieh Der Inventarwert der Kühe orientiert sich am Mittel der Preise für Nutz- und Schlachtvieh des ablaufenden Jahres. Beides wird mit je 50 % in der Bewertung berücksichtigt. Mastvieh Bei den Masttieren werden mutmassliche Markterlöse Ende Jahr geschätzt und daraus die entsprechenden Werte definiert. Vorräte Für die Werte der pflanzenbaulichen Vorräte kommen wo vorhanden die Richtpreise zur Anwendung. Ansonsten werden Markterlöse herangezogen. Begriffe Vorjahr Der Wert Vorjahr ist der Wert per des den Richtzahlen vorangegangen Jahres (Bsp. für die Richtzahlen 2014; Stichtag ) Bewertungsjahr Das Bewertungsjahr ist für die Schlussbilanz am 31. Dez. relevant. Der Wert unter Bewertungsjahr entspricht dem Richtwert per des entsprechenden Steuerjahres (Bsp. für die Richtzahlen 2014; Stichtag ) Verlinkung Merkblätter der ESTV, ESTV Maschinenkostenkatalog 2014, Agroscope Kassazinssätze von Obligationen, SNB Barwerttabelle 4.2%, SBV Agriexpert Treuhandverband Landwirtschaft Schweiz 3

4 1. Bewertung des Viehbestandes 1.1 Rindvieh Nutzvieh Durchschnittspreis in CHF Magerkalb (0 4 Monate), aus eigener Nachzucht Jungvieh (5 12 Monate) Rinder (1 2- jährig) 1' ' Rinder und Stiere über 2-jährig 1' ' Milch-, Ammen- und Mutterkühe (Einheitspreis) 2' ' Werte für Altersstufen, die dazwischen liegen, werden interpoliert. Einschätzungsbasis: Mittelwert Nutz- und Schlachtvieh 1.2 Tiere der Kälbermast, Kälber KV T3 Basis: Mutmasslicher Verkaufserlös -5 % für Risiko und Vermarktungskosten Lebendgewicht in CHF/kg LG auf CHF 5.- gerundet/tier ' ' ' ' ' ' ' ' Zuschlag Label Coop NATURAfarm (CNf) 14% 15% Swiss/PrimVeal 19% 19% Bio 10% 8% Bei besonderen Produktions- und/oder Marktverhältnissen sind Abweichungen von ±10 % in der Bewertung erlaubt. Treuhandverband Landwirtschaft Schweiz 4

5 1.3 Tiere der Grossviehmast Basis: Durchschnitt Muni MT T3 / Rinder RG T3 / Ochsen OB T3 Mutmasslicher Verkaufserlös -5 % für Risiko und Vermarktungskosten Lebendgewicht in CHF/kg LG auf CHF 5.- gerundet/tier ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' Zuschlag Label IPS/TerraSuisse 7% 6% Natura-Beef 29% 30% Swiss/PrimBeef 8% 8% Bio 6% 4% Bei besonderen Produktions- und/oder Marktverhältnissen sind Abweichungen von ±10 % in der Bewertung erlaubt. 1.4 Pferde, Maultiere, Esel Einheitswert CHF/Stück Fohlen bis 1-jährig 1' ' Junge Pferde, 2-jährig 2' ' Pferde, 3- und mehrjährig 2' ' Maultiere 1' ' Esel Bei Zuchttieren ist ein vorsichtiger Marktwert, z. B. 80 % des Versicherungswertes anzunehmen. Treuhandverband Landwirtschaft Schweiz 5

6 1.5 Schweine Basis: Mutmasslicher Verkaufserlös -5 % für Risiko und Vermarktungskosten Zuchtschweine Bis zum ersten Abferkeln bzw. Nutzung sind die Werte Jager, Mastschweine bei entsprechendem Gewicht massgebend, danach Einheitspreis je Stück Fr Ferkel, Jager Alter CHF/Stück 1 Woche Wochen Wochen Wochen (14 kg) Wochen (20 kg) Jager, Mastschweine Lebendgewicht in CHF/kg LG auf CHF 5.- gerundet pro Tier Zuschlag Label (inkl. Ferkel) Coop NATURAfarm (CNf) 11% 11% Bio 59% 64% Bei besonderen Produktions- und/oder Marktverhältnissen sind Abweichungen von ±10 % in der Bewertung erlaubt. Treuhandverband Landwirtschaft Schweiz 6

7 1.6 Ziegen Zur Aufzucht Vorjahr Bewertungsjahr Gitzi CHF/Stück Milchziegen und Böcke CHF/Stück Schlachtgitzi CHF/kg LG CHF/kg SG Übrige Ziegen CHF/Stück Schafe Zur Aufzucht Vorjahr Bewertungsjahr Mutterschafe/Böcke (Einheitspreis) CHF/Stück Zuchtlämmer CHF/kg Mastlämmer, Schlachtschafe Vorjahr Bewertungsjahr Lämmer bis 43 kg LG CHF/kg LG Schafe mit 2 Schaufeln CHF/kg LG Schafe mit 4 Schaufeln CHF/kg LG Weidelämmer kg CHF/kg LG Geflügel Hinweis: Legehennen, bei Beständen bis 50 Stück: Einheitspreis pro Stück: Fr Bei grossen Beständen sind die Marktverhältnisse zu beachten Legehennen und Aufzuchtgeflügel Alter CHF/Stück Alter CHF/Stück 1 Tag Mte Mt Mte Mte Mte Mte Mte Mte Mte Mte Mte Mte Mte Mte Mte Mte Mte Mte Mte Mastpoulet 1) Eintagsküken CHF/Stück und Zuschlag pro Woche ) Wintergartenzuschlag (= Zuschlag für ganzjährigen Auslauf) muss nicht berücksichtigt werden. Masttruten: Vorsichtige Schätzung des Marktwertes. Treuhandverband Landwirtschaft Schweiz 7

8 1.9 Bienen Vorjahr Bewertungsjahr pro Volk Hirsche Durchschnittspreis Damhirsche Rothirsche in CHF je Tier Jungtiere bis 2 Jahre Tiere über 2 Jahre Neuweltkameliden Durchschnittspreis Lamas Alpakas in CHF je Tier Jungtiere bis 2 Jahre Tiere über 2 Jahre 600-1' ' ' ' Treuhandverband Landwirtschaft Schweiz 8

9 2. Bewertung selbsterzeugter Vorräte 2.1 Raufutter, Stroh, Streue Preis in CHF Einheit % TS Heu, unbelüftet dt 1) Emd, unbelüftet dt 1) Heu und Emd, belüftet dt 1) Gras siliert m Rundballen Grassilage inkl. Sack oder Folie dt 1) Mais siliert m Rundballen Maissilage inkl. Sack oder Folie dt 1) CCM mit Lieschen, siliert m CCM ohne Lieschen, siliert m Maiskörnersilage m Maiskörnersilage m Maiskolbenschrot, getrocknet dt CCM-Würfel dt Vollmaispflanzenpellets dt Trockengras dt Stroh in Ballen dt 1) Stroh lose dt 1) Streue dt 1) ) Umrechnungstabelle vgl. Wirz Handbuch 2014 Betrieb und Familie, S. 224 ff., Raumgewichte, Dichte (spezifische Gewichte) 2.2 Kartoffeln, Rüben zur Verfütterung Einheit Preis in CHF Futterkartoffeln (Abgang von Speisesorten) dt Feldkartoffeln in die Frischverfütterung dt Futterrüben, Zuckerrüben zum Verfüttern dt zum Verkauf, sortiert, lose Einheit Preis in CHF ÖLN - Kartoffeln dt Bio-Kartoffeln dt zum Pflanzen Einheit Preis in CHF Saatkartoffeln, aus eigener Produktion dt Treuhandverband Landwirtschaft Schweiz 9

10 2.3 Getreidekörner und produkte ÖLN BIO Preis in CHF Einheit Weizen dt Roggen dt Korn dt Futtergerste dt Triticale dt Futterhafer dt Brotgetreide Abfall (leichte Ware) dt Futterweizen dt Mais dt Ackerbohnen dt Eiweisserbsen dt Weisse Lupinen dt Saatweizen, aus eigener Prod. dt Saatroggen, aus eigener Prod. dt Saatgerste, aus eigener Prod. dt Saathafer, aus eigener Prod. dt Obst- und Gemüseprodukte Tafeläpfel Preis in CHF Einheit ÖLN kg BIO kg Schnaps unversteuert inkl. Brennlohn Preis in CHF Einheit Kernobst-Branntwein (50-70%) Liter Zwetschgenwasser (40-60%) Liter Kirsch und Spezialitäten (40-60%) Liter Gemüse: Vorsichtige Schätzung des Marktwertes 2.5 Holz Preis in CHF Einheit Brennholz, in Spälten Ster Brennholz, aufgerüstet, gespalten Ster Hackschnitzel frisch m Hackschnitzel trocken m Rundholz ab Hof (für Bauten) m Treuhandverband Landwirtschaft Schweiz 10

11 3. Naturalverkehr (interne Lieferung) Nachstehend nicht genannte Erzeugnisse werden gleich bewertet wie die Vorräte (siehe Kapitel 2). 3.1 Lieferungen an Privat und Angestellte Preis in CHF Einheit Milch kg Mehl kg Kartoffeln kg Tafeläpfel, Durchschnittspreise kg Tafelbirnen, Durchschnittspreise kg Kirschen kg Süssmost Liter Gärmost Liter Kernobst-Branntwein Liter Zwetschgenwasser Liter Kirsch und Spezialitäten Liter Eier, normale Grösse Stück Kleineier Stück Fleisch kg Butter (Alpbetrieb) kg Käse (Alpbetrieb) kg Ziger (Alpbetrieb) kg Honig kg Für Steuerzwecke können die Naturalbezüge auch pauschal nach dem Merkblatt NL 1/2007, Ziffer 1 bewertet werden; Link zu den Merkblättern der ESTV 3.2 Bewertung von Erzeugnissen der Tierhaltung Preis in CHF Einheit Milch (an Mastkälber usw.) CHF/l Magerkälber (an Mast) CHF/Stück Schotte (an Schweine) Rp./l Magermilch (an Schweine usw.) Rp./l Magermilch, wenn selber zentrifugiert Rp./l Pferdekosten 1) CHF/Pferd und Jahr 5' ' Pferdekosten ohne Arbeit CHF/Pferd und Jahr 3' ' ) z. B. Belastung des Familienverbrauchs, falls sämtliche Leistungen durch den Betrieb erbracht werden. Treuhandverband Landwirtschaft Schweiz 11

12 4. Kalkulationsansätze für ergänzende Berechnungen Lohnansatz pro eingesetzten Arbeitstag CHF/Tag Lohnansatz pro eingesetzte Arbeitsstunde CHF/Stunde Zinssatz Zinssatz für die Verzinsung von Eigenkapital 0.85% 0.94% Gemäss Nachhaltigkeitsverordnung 2 muss für die Verzinsung des Eigenkapitals auf die mittlere Rendite von Bundesobligationen abgestellt werden (ab 2001 Kassazinssätze für Obligationen der Eidgenossenschaft, Laufzeit 10 Jahre). Der Wert wurde entsprechend angepasst. 3 Dieser Zinssatz wird auch bei der Berechnung der Kostenmiete für das Wohnhaus verwendet. 1 Maschinenkosten 2014, Agroscope Transfer. 37, 2014, Agroscope 2 Verordnung über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft vom 7. Dezember Kassazinssätze von Obligationen der SNB Treuhandverband Landwirtschaft Schweiz 12

13 4.3 Praxisempfehlung zur Berechnung des internen Pachtzinses Sofern der Abschluss nach dem neuen Kontenrahmen KMU Landwirtschaft (Revision 2013) gebucht wird, stellt sich die Frage nach der Eigenmiete für die betrieblichen Liegenschaften. Diese als interner Pachtzins bezeichneten Grössen leiten sich aus der Pachtzinsverordnung 4 ab. Pachtzins landwirtschaftliches Gewerbe 3.5 % vom Ertragswert (ohne Wohnraum über Normalbedarf u. nicht-landw. Bestandteile) 85 % vom Mietwert (ohne Wohnraum über Normalbedarf u. nicht-landw. Bestandteile) = Pachtzins landwirtschaftliches Gewerbe Pachtzins für landwirtschaftliche Grundstücke (Einzelobjektbetrachtung) Pachtzins Boden (Art. 7 LPV): 9 % des Bodenertragswertes der Verkehrslage 4 + kantonale Zuschläge bzw. Abschläge im Sinn Art. 7, Abs. 3 LPV (max +/- 15 %) = Pachtzins ohne betriebsbezogen Zuschläge + Zuschläge für Arrondierung und / oder Distanz von je max. 15 % = Total Pachtzins Boden Pachtzins Rebboden (Art. 8 LPV) 6.5 % des Bodenertragswerts + kantonale Zuschläge bzw. Abschläge im Sinne Art. 7 Abs. 3 LPV (max +/- 15 %) = Pachtzins ohne betriebsbezogene Zuschläge + Zuschläge für Arrondierung und / oder Distanz von je max. 15 % = Total Pachtzins Rebboden Pachtzins Dauerkulturen (Art. 9 LPV) 4 % des durchschnittlichen Ertragswerts (durchschnittlicher Ertragswert = 50 55% Ertragswert im ersten Vollertragsjahr) + Abschreibung Dauerkulturen, wenn die Erneuerung dem Verpächter obliegt (Ertragswert im ersten Vollertragsjahr dividiert durch Gesamtnutzungsdauer in Jahren) = Total Pachtzins Dauerkulturen Pachtzins für Gebäude (Art. 10 LPV) Pachtzins entspricht dem Mietwert des Gebäudes 4 Verordnung über die Bemessung des landwirtschaftlichen Pachtzinses (Pachtzinsverordnung) vom 11. Februar 1987 (SR ) Treuhandverband Landwirtschaft Schweiz 13

14 5. Wohnrechte und ihre Abschreibung Berechnung von Wohnrechten bei Hofübergaben (ab ) und ihrer jährlichen Abschreibung in der betriebswirtschaftlichen Buchhaltung. Zur Ermittlung der einmaligen Abgeltung eines Wohnrechtes dient die Tabelle Barwert einer Rente des Schweizer Bauernverband (Agriexpert). Diese Tabellen sind nur zu verwenden, wenn der Miet- bzw. Ertragswert nach der Anleitung für die Schätzung des landwirtschaftlichen Ertragswertes vom 26. November 2003 berechnet worden ist. Diese Tabelle dient zur der Berechnung der jährlichen Abschreibung von Wohnrechten (beinhaltet den Zinsfuss von 4.20%). Gemäss Beschluss der Koordinationskonferenz für die Zentrale Auswertung von Buchhaltungsdaten werden dabei grundsätzlich die Wohnrechte übernommen, wie sie in den Hofübergabeverträgen aufgeführt sind oder wie immer sie berechnet wurden. Auf eine Verzinsung der Wohnrechtsschuld wird verzichtet. Die Begrenzung der Wohnrechtsdauer auf die Aktivität bedeutet für die Wohnberechtigten keinen Nachteil. Das Wohnrecht kann er solange ausüben, wie es geht. Das Wohnrecht begrenzt auf die Aktivität erlischt in jedem Fall erst bei einem definitiven Wegzug, z. B. ins Alters- oder Pflegeheim. Wohnrechte können weder vererbt noch übertragen werden und haben somit nach dem definitiven Verlassen der Wohnung für den Berechtigten keinen Wert mehr. Wird aber vereinbart, dass in diesem Zeitpunkt der Grundeigentümer berechtigt ist das Wohnrecht zu löschen, kann die Wohnung definitiv einer neuen Nutzung zugeführt werden. Was bedeutet "Aktivität" Gemäss Schaetzle/Weber (KAPITALISIEREN Handbuch zur Anwendung der Barwerttafeln, Schulthess, Zürich 2001) kann der Begriff "Aktivität" wie folgt umschrieben werden: Mit dem Begriff "Aktivität" im Ruhestand ist nicht die Erwerbsfähigkeit gemeint. Die Rede ist von der Fähigkeit, autonom, das heisst, selbständig oder selbstbestimmend, zu handeln. Dazu gehört zum Beispiel das Führen des eigenen Haushalts. Vor der Pensionierung steht die Erwerbsfähigkeit im Vordergrund. Danach ist es die Fähigkeit autonom zu handeln. Der Übergang ist fliessend und bedeutet keineswegs eine körperliche, geistige oder psychische Schwelle. Für viele beginnt mit der Pensionierung nicht das Alter, sondern ein neues Leben. Das Alter beginnt vielmehr erst dann, wenn die Unabhängigkeit auf Grund körperlicher Einschränkungen und vor allem die Autonomie (Selbstbestimmung) durch geistigen Abbau verloren geht. Die Aktivitätstafeln für die Berechnung der Entschädigungshöhe berücksichtigen neben der Sterbewahrscheinlichkeit das Invalidisierungsrisiko. Eine Aktivitätsrente läuft also solange, bis jemand stirbt oder invalid wird. Die Tabellen stehen im Internet zur Verfügung: Link zur Barwerttabelle Treuhandverband Landwirtschaft Schweiz 14

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