für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan

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1 für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan

2 Ausgaben für Renten-, Krankenund Pflegeversicherung 300 Euro Zuschuss Beim Gründungszuschuss erhalten Sie bis zu 15 Monate lang 300 Euro monatlich Zuschuss zu Ihrer sozialen Absicherung. Dementsprechend sind Sie selbst für die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung verantwortlich. Kümmern Sie sich insbesondere um die freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Ansonsten verlieren Sie den Versicherungsschutz bereits einen Monat nach der Gründung Ihres Unternehmens. Dann können beziehungsweise müssen Sie sich privat krankenversichern. Mit der Wahl der Krankenversicherung legen Sie auch fest, an wen Sie die Pflegeversicherungsbeiträge abführen. Private Vorsorge Die meisten Selbständigen verzichten auf eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung und sorgen lieber privat für das Alter vor.

3 sorgen lieber privat für das Alter vor. Bestimmte Gruppen von Selbständigen sind jedoch Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören Handwerker, Lehrer, Erzieher, Dozenten und in Pflegeberufen Tätige sowie Künstler und Publizisten. Beispiel In die Berechnung des Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrags fließen nicht nur der Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit und eventuelle nichtselbständige Einkünfte ein, sondern auch der Teil des Gründungszuschusses, der dem vorherigen Arbeitslosengeld entspricht. Die zusätzlich monatlich gezahlten 300 Euro für die soziale Absicherung werden allerdings nicht zur Beitragsbemessung herangezogen. Beispiel: Ein Gründer, der zuvor Euro Arbeitslosengeld erhalten hat und jetzt zusätzlich zu seinen Euro Gründungszuschuss einen Gewinn von Euro erzielt, muss auf insgesamt Euro Beiträge zahlen. Ermäßigte Untergrenze Untergrenze für die Beitragsbemessung

4 Untergrenze für die Beitragsbemessung sind bei Selbständigen normalerweise drei Viertel der so genannten Bezugsgröße (also 1.916,25 Euro). Während der Förderung mit Gründungszuschuss gilt jedoch eine ermäßigte Untergrenze in Höhe der halben Bezugsgröße (1.277,50 Euro). Die Beitragsbemessungsgrenze, die das obere Ende darstellt, beträgt demgegenüber einheitlich Euro. Innerhalb des so festgelegten Intervalls werden die Beiträge einkommensabhängig berechnet: Mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform gilt ab 2009 ein einheitlicher Beitragssatz für gesetzliche Krankenversicherungen. Bei angenommenen 15 Prozent Beitragssatz würden die Beiträge für Gründungszuschuss-Bezieher je nach Einkommen zwischen 186 Euro und 540 Euro monatlich liegen. Nach Auslaufen der Förderung steigt die Beitragsuntergrenze auf 280 Euro. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt unabhängig von der gewählten Kasse 1,95 Prozent beziehungsweise 2,2

5 Kasse 1,95 Prozent beziehungsweise 2,2 Prozent für Kinderlose. Daraus errechnen sich für Bezieher des Gründungszuschusses Beiträge, die abhängig vom Einkommen zwischen 24 (27) Euro und 70 (79) Euro ausmachen. Nach Auslaufen der Förderung erhöht sich die Beitragsuntergrenze auf 36 (41) Euro. Überschlagen Sie anhand dieser Werte die monatliche Belastung, die durch Krankenund Pflegeversicherungsbeiträge auf Sie zukommt. Führen Sie die Rechnung am besten für zwei oder drei Einkommensszenarien durch (bei guter, mittlerer und schlechter Entwicklung). Wenn Sie von Ihrem künftigen Einkommen noch keine genaue Vorstellung haben, gehen Sie von Ihrem bisherigen Einkommen als Angestellter und Ihrem Arbeitslosengeldanspruch aus. Bezieher von Einstiegsgeld sind über den Bezug von Arbeitslosengeld II

6 Arbeitslosengeld II sozialversichert Verrechnung mit ALG II Wenn Sie sich mithilfe von Einstiegsgeld selbständig machen, sind Sie zunächst noch im Rahmen des Arbeitslosengeld-II- Bezugs renten-, kranken- und pflegeversichert. Da Ihre Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit zu einem großen Teil mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet werden, bestünde auch gar nicht der finanzielle Spielraum für eine eigene Vorsorge. Doch spätestens wenn sich die Umsätze positiv entwickeln und Sie nicht länger auf das Arbeitslosengeld II angewiesen sind, müssen Sie sich selbst um eine eigenständige Sozialversicherung kümmern. Dann gelten die obigen Hinweise zur Sozialversicherung auch für Sie. Wenn Ihr Gewinn zwar zur Deckung des Lebensunterhalts ausreicht, Sie aber durch die Zahlung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge wieder hilfebedürftig werden würden, übernimmt die Arbeitsagentur auf Antrag den Differenzbetrag und zahlt ihn entweder an Sie oder direkt an die Versicherung. Diesen

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