Rundschreiben Nr. 2/2009
|
|
- Willi Baumhauer
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 K O M M U N A L E R V E R S O R G U N G S V E R B A N D S A C H S E N A N H A L T KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG An die Mitglieder der ZVK Sachsen-Anhalt Personalamt/Personalabteilung Magdeburg, 22. April 2009 Rundschreiben Nr. 2/2009 Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Rundschreiben informieren wir Sie über den im April 2009 gestarteten Versand der Bescheinigungen nach 10 a Abs. 5 EStG und der Zulagenanträge. Für die Übermittlung von Meldungen per DATÜV-ZVE erhalten Sie als Beilage zu diesem Rundschreiben eine neue individuelle Zulassungsnummer, die Sie bitte auch an ihre Rechenzentren bzw. Steuerbüros übermitteln. Sie erhalten Informationen über: 1. Pflichtversicherung 1.1 Versand der Riester-Dokumente 1.2 Rentenerhöhung für Betriebsrentner zum 1. Juli Verspätet eingereichte Jahresmeldungen 1.4 Jahressonderzahlung bei Renteneintritt für Altersteilzeitbeschäftigte 1.5 Abmeldungen per DATÜV-ZVE 1.6 Neue Zulassungsnummern für Meldeverfahren nach DATÜV-ZVE 2. Freiwillige Versicherung 2.1 Sonderkonditionen für Riester-Renten bei der ZVK 2.2 Die Extra-Rente 3. Beratungs- und Schulungsangebote der ZVK 3.1 Rundschreiben und Newsletter per 3.2 Veranstaltungen für Auszubildende 3.3 Bedarf nach Beratung und Information gestiegen
2 1. Pflichtversicherung 1.1 Versand der Riester-Dokumente Im April haben alle Versicherten der ZVK, die einen riesterförderfähigen Arbeitnehmeranteil zur Betriebsrente leisten oder einen freiwilligen Riester-Renten- Vertrag abgeschlossen haben, die Bescheinigung nach 10 a Abs. 5 Einkommenssteuergesetz (EStG) und ggf. einen Zulagenantrag erhalten. Das Versandpaket besteht aus folgenden Unterlagen: 1. Bescheinigung nach 10 a Abs. 5 EStG Was beinhaltet die Bescheinigung? Die Bescheinigung nach 10 a Abs. 5 EStG weist den im Jahr 2008 geleisteten Arbeitnehmeranteil aus. Versicherte mit einem freiwilligen Riester-Renten-Vertrag erhalten auch für diese Beiträge eine zusätzliche Bescheinigung nach 10 a Abs. 5 EStG. Was ist mit der Bescheinigung zu tun? Die Bescheinigung ist bei der Einkommenssteuererklärung zusammen mit der Anlage AV beim Finanzamt einzureichen. Bis zu einer Höhe von kann ein zusätzlicher Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden. Daher sollten auch Versicherte, die bereits einen Riester-Renten-Vertrag bei einem anderen Anbieter haben, die Bescheinigung der ZVK beim Finanzamt einreichen, da mit einem privaten Riester- Vertrag allein die Höchstgrenze von oft nicht ausgeschöpft wird. Was passiert mit der Bescheinigung beim Finanzamt? Sobald die Bescheinigung beim Finanzamt eingeht, prüft dieses im Rahmen einer so genannten Günstigerprüfung, ob die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug größer ist als die Zulagen, die auf den Vertrag entfallen. Ist dies der Fall, erfolgt eine Steuergutschrift in Höhe der Differenz, ansonsten verbleibt es allein bei der Förderung über die Zulagen. Hierbei ist zu beachten, dass die Finanzbehörde immer unterstellt, dass die Zulagen beantragt und auch gezahlt wurden. Hinweis: Auf der Bescheinigung nach 10 a Abs. 5 EStG befindet sich keine Zertifizierungsnummer, weil die ZVK eine solche nicht benötigt. Versicherte, die Ihre Steuererklärung über das ELSTER- Programm erstellen, können in das Feld zur Zertifizierungsnummer Nullen eintragen. 2. Antrag auf Altersvorsorgezulage Wozu dient der Zulagenantrag? Mit dem Antrag auf Altersvorsorgezulage ( Zulagenantrag ) wird für die im Jahr 2008 geleisteten Beiträge eine zusätzliche staatliche Förderung beantragt, die den Betriebsrentenanspruch erhöht. Förderfähig ist der Arbeitnehmeranteil zur Betriebsrente, wenn er aus versteuertem Einkommen gezahlt wurde und der Antragsteller zum förderfähigen Personenkreis gehört (= Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung). Auch Beiträge zu einer freiwilligen Riester-Rente sind förderfähig. Was ist mit dem Antrag zu tun? Die Richtigkeit der bereits eingetragenen Daten ist zu überprüfen und fehlende Angaben sind zu ergänzen. Sollten Fragen zur korrekten Ausfüllung des Zulagenantrags bestehen, unterstützen die Mitarbeiter der ZVK Ihre Beschäftigten gern (Telefon: ). 2
3 Der ausgefüllte Zulageantrag für 2008 ist spätestens bis zum 31. Dezember 2010 bei der ZVK einzureichen, ansonsten verjährt der Zulagenanspruch. Was ist ein Dauerzulagenantrag? Die Versicherten können mit dem Zulagenantrag die ZVK bevollmächtigen, jedes Jahr für sie die Zulagen zu beantragen. Ist eine solche Vollmacht erteilt, liegt ein so genannter Dauerzulagenantrag vor. Dieser ist für die Versicherten vorteilhaft, weil sie keine Termine beachten und ihn nicht jedes Jahr ausfüllen müssen. Es sind lediglich eingetretene Änderungen der ZVK mitzuteilen. Häufige meldepflichtige Änderungen sind z. B. das Hinzukommen bzw. der Wegfall des Kindergeldanspruchs oder eine Adressänderung. Beschäftigte, die bereits einen Dauerzulagenantrag gestellt haben, sollten Sie hierüber schnellstmöglich informieren. Wann sind zwei Zulagenanträge zu stellen? Haben Versicherte neben ihrem riesterfähigen Arbeitnehmeranteil zur Betriebsrente (V1) noch einen Vertrag zur freiwilligen Riester-Rente (V2), dann ist auch für diesen ein Zulagenantrag zu stellen. Diese Versicherten können dann zwei Zulagenanträge im Versandpaket haben. Anhand der Vertragsnummern (V1 oder V2) kann man diese Anträge auseinander halten. Damit Unstimmigkeiten zwischen den zwei einzelnen Anträgen vermieden werden, empfehlen wir bei Rücksendung der beiden Anträge ein formloses Schreiben beizufügen, mit dem die ZVK ermächtigt wird einen Datenabgleich zwischen diesen beiden vorzunehmen. Bei Fragen zur Bescheinigung bzw. zum Zulagenantrag stehen die Mitarbeiter der ZVK gern zur Verfügung (Telefon: ). Darüber hinaus informieren wir Ihre Beschäftigten auch gern im Rahmen einer Informationsveranstaltung / eines Beratungstages bei Ihnen vor Ort rund um das Thema Riesterförderung und Zulagenantrag. Bitte setzen Sie sich zur Vereinbarung eines Termins mit unserem Mitarbeiter Herrn Pfohl in Verbindung (Telefon: ). 1.2 Rentenerhöhung für Betriebsrentner zum 1. Juli 2009 Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden ab dem 1. Juli 2009 um 0,6 % gesenkt. Dies hat der Bundestag im Rahmen des Konjunkturpakets II zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger beschlossen. Der einheitliche Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung, der Anfang des Jahres mit dem Gesundheitsfond eingeführt wurde, sinkt damit von 15,5 % auf 14,9 %. Gesetzlich krankenversicherte Rentner der ZVK profitieren von dieser Beitragssenkung. Die ZVK wird den niedrigeren Beitragssatz automatisch für Rentenzahlungen der ZVK ab dem 1. Juli 2009 berücksichtigen. Zeitgleich mit der Beitragssenkung in der gesetzlichen Krankenversicherung werden die ZVK- Renten wie jedes Jahr um 1 % erhöht. Für freiwillig und privat Krankenversicherte haben die niedrigeren Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung keine Auswirkungen auf die Höhe der Betriebsrenten. Die jährliche Erhöhung der Betriebsrenten um 1 % kommt aber auch diesen Rentnerinnen und Rentnern zugute. 3
4 1.3 Verspätet eingereichte Jahresmeldungen Die Jahresmeldungen für 2008 waren bis zum 1. März 2009 der ZVK zu übermitteln. Jahresmeldungen, die fehlerhaft sind und deshalb abgewiesen werden, gelten als nicht eingegangen. Bei später eingereichten Meldungen ist zu unterscheiden: Ist noch keine Jahresmeldung bei der ZVK eingegangen, sind diese Meldungen mit dem Meldeschlüssel 60 zu melden. Nur wenn es sich um eine Berichtigung einer bereits bei der ZVK korrekt eingegangene Jahresmeldung handelt, ist der Meldeschlüssel 61 zu verwenden. 1.4 Jahressonderzahlung bei Renteneintritt für Altersteilzeitbeschäftigte Gem. 20 Abs. 6 TVöD erhalten Beschäftigte, die bis zum Altersteilzeitarbeit vereinbart haben, die Jahressonderzahlung auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis wegen Rentenbezugs vor dem 1. Dezember endet. Bitte beachten Sie, dass diese Jahressonderzahlung gem. 62 Abs. 2 Buchstabe d) der ZVK-Satzung nicht zusatzversorgungspflichtig ist. 1.5 Abmeldungen per DATÜV-ZVE Bitte verwenden Sie bei Abmeldungen, die über das Datenübermittlungsverfahren (DATÜV-ZVE) erfolgen, die richtigen Abmeldegründe und das dazu gehörige Kennzeichen für das Beschäftigungsverhältnis. Kennzeichen 1 ist zu verwenden, wenn das Beschäftigungsverhältnis und die Pflichtversicherung zum selben Zeitpunkt enden. Das Kennzeichen 2 ist zu verwenden, wenn das Beschäftigungsverhältnis über das Ende der Pflichtversicherung hinaus fortbesteht. Das Kennzeichen 1 ist auch zu verwenden, wenn der Beschäftigte ins Beamtenverhältnis eintritt, da dieses kein Beschäftigungsverhältnis ist. Bitte informieren Sie hierüber ggf. auch Ihre Rechenzentren. 1.6 Neue Zulassungsnummern für Meldeverfahren nach DATÜV-ZVE Durch eine Änderung im Fehlermanagement der ZVK ist eine Neuvergabe der Zulassungsnummern für das automatisierte Datenübermittlungsverfahren notwendig. Bitte informieren Sie hierüber ggf. auch Ihre Rechenzentren. Als Beilage zu diesem Rundschreiben finden Sie die für Ihre Abrechnungsstelle gültige neue Zulassungsnummer. Bei Fragen hierzu steht Ihnen unser Mitarbeiter Herr Uhlitsch gern zur Verfügung (Telefon: ). 4
5 2. Freiwillige Versicherung 2.1 Sonderkonditionen für Riester-Renten bei der ZVK Im April erhielten Ihre Beschäftigten die Bescheinigung nach 10 a Abs. 5 EStG zur Vorlage beim Finanzamt. Die dort ausgewiesenen geleisteten Altersvorsorgebeiträge reichen aber oftmals nicht aus, um die volle staatliche Förderung zu erhalten, da der Gesetzgeber hierfür einen Mindesteigenbeitrag von 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens vorsieht. Um die Förderung komplett auszuschöpfen, besteht die Möglichkeit bei der Zusatzversorgungskasse einen freiwilligen Riester-Renten-Vertrag abzuschließen. Mit diesem Vertrag wird der im Rahmen der Pflichtversicherung geleistete Beitrag aufgestockt. Einen solchen Riester-Renten-Vertrag können Ihre Beschäftigten zu günstigen Konditionen bei der ZVK abschließen. Insbesondere die Garantierenten der ZVK sind sehr attraktiv. Dies hat folgende Gründe: keine Vertreterprovisionen oder Abschlussgebühren überdurchschnittliche Garantieverzinsung von 3,25 % verbraucherfreundliche Kalkulation der Lebenserwartung Insbesondere die Möglichkeit, die Verträge ohne Vertreterprovisionen abschließen zu können, ist ein großer Vorteil für Ihre Beschäftigten. Die Provisionen für Versicherungsvertreter oder Makler schmälern bei vielen privaten Anbietern die Renten der Versicherten ganz erheblich. So wird bei vielen privaten Anbietern ein Großteil der staatlichen Förderung durch Vertreterprovisionen und Gebühren aufgebraucht. Abhängig vom Beitrag und der Laufzeit der Verträge sind dabei Provisionen von bis zu je Vertrag keine Seltenheit. Dazu können noch weitere Gebühren kommen. Wenn Ihre Beschäftigten planen, eine Riester-Rente abzuschließen, sollten sie immer Angebote vergleichen. Gern erstellen auch wir ein individuelles Angebot. Wünschen Sie umfassende Informationen für Ihre Beschäftigten, dann vereinbaren sie einfach einen Termin und wir führen eine kostenlose Informationsveranstaltung oder einen Beratungstag bei Ihnen vor Ort durch. Zur Terminabsprache und Beantwortung von Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter vom Team-Riester gern zur Verfügung (Telefon: ). 2.2 Die Extra-Rente Für Versicherte, die keine Riester-Rente abschließen können oder möchten, aber trotzdem von den günstigen Konditionen der ZVK profitieren wollen, bietet die ZVK die Extra-Rente an. Diese richtet sich vor allem an Versicherte, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Dies sind insbesondere Versicherte in berufsständischen Versorgungswerken (z. B. Ärzte, Architekten etc.) sowie Minijobber. Die Extra-Rente wird in der Anwartschaftsphase durch eigene Beiträge aus 5
6 dem versteuerten Arbeitslohn (Netto) ohne Inanspruchnahme einer staatlichen Förderung finanziert. In der Rentenphase sind die daraus resultierenden monatlichen Rentenleistungen nicht vollständig, sondern nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Die Höhe des Ertragsanteils richtet sich bei Leibrenten (z. B. Altersrenten) nach dem Alter des Steuerpflichtigen zum Rentenbeginn. Bei abgekürzten Leibrenten (z. B. Erwerbs- minderungsrenten) nach der Bezugsdauer. Statt einer monatlichen Rentenzahlung kann der Versicherte bei der Extra-Rente auch die Möglichkeit einer Kapitalauszahlung wählen. Für Fragen oder Modellberechnungen zur Extra-Rente stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gern zur Verfügung (Telefon: ). 3. Beratungs- und Schulungsangebote der ZVK 3.1 Rundschreiben und Newsletter per Das Rundschreiben der ZVK erhalten Sie in Papierform, können es auf Wunsch aber auch zusätzlich per beziehen, dies ist kostenlos. Insbesondere bei größeren Personalabteilungen bietet sich die zusätzliche Zustellung per an, da so jeder Mitarbeiter zeitnah ein Rundschreiben als eigene Lektüre vorliegen hat. Wenn Sie das Rundschreiben zukünftig auch auf elektronischem Weg beziehen möchten, tragen Sie die Adressen in das dem Rundschreiben beigefügte Formular (Anlage 1) ein oder schreiben eine an unseren Mitarbeiter Herrn Pfohl mit dem Stichwort: Rundschreiben per . Alle Bezieher unseres elektronischen Rundschreibens werden automatisch auch in den Verteiler unseres Newsletters, mit dem Sie regelmäßig über aktuelle Themen informiert werden, aufgenommen. 3.2 Veranstaltungen für Auszubildende Im Jahr 2009 beginnen wieder viele junge Menschen mit Ihrer Berufsausbildung. Bereits beim Start ins Arbeitsleben ist es wichtig, an eine ausreichende Vorsorge fürs Alter zu denken, denn wie heißt es so schön je eher, desto besser. Um Ihre Auszubildenden über die betriebliche Altersvorsorge und die Leistungen der Zusatzversorgungskasse zu informieren, bieten wir spezielle Infoveranstaltungen an, die inhaltlich auf die Situation der Auszubildenden abgestimmt sind. Es wird hier u. a. ein Überblick über die Leistungen der Pflichtversicherung im Alter, bei Erwerbsminderung und im Falle des Hinterbliebenenschutzes gegeben. Weitere Inhalte der Veranstaltung sind: - der Arbeitnehmeranteil zur Betriebsrente - der Zulagenantrag - Riester-Rente und Entgeltumwandlung bei der ZVK Besonders hingewiesen werden die Auszubildenden in diesem Zusammenhang auf den neuen Berufsstarter-Bonus von bis zu 200 für Versicherte unter 25 Jahren und die Möglichkeit, durch eine Entgeltumwandlung den weiteren Bezug des Kindergeldes zu sichern. Die Veranstaltung kann gut in den Rahmen 6
7 sonstiger Ausbildungsveranstaltungen integriert werden. Wir empfehlen diese Veranstaltung jährlich durchzuführen und als festen Programmpunkt in Ihr Ausbildungsprogramm aufzunehmen (z. B. im Rahmen einer Einführungswoche für Auszubildende). Für Ihre Fragen und Terminvereinbarungen steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Frau Schübel gern zur Verfügung (Telefon: ). 3.3 Bedarf nach Beratung und Information gestiegen Die von der ZVK für Ihre Beschäftigten angebotenen Beratungs- und Informationsveranstaltungen wurden im Jahr 2008 verstärkt nachgefragt. Auf 96 Veranstaltungen wurden Versicherte durch die ZVK beraten und informiert. Um ein gleichmäßiges Informationsangebot für all Ihre Beschäftigten sicherzustellen, sollten Sie das Angebot einmal im Jahr annehmen. Damit gewährleisten Sie, dass die Beschäftigten immer auf dem neuesten Informationsstand sind und neu hinzugekommene Beschäftigte entsprechend informiert werden. Folgende kostenlose Veranstaltungen kann die ZVK auf Wunsch bei Ihnen vor Ort durchführen: 1. Informationsveranstaltungen Mit einer Power-Point-Präsentation zur Pflicht- und/oder freiwilligen Versicherung kann eine große Anzahl von Beschäftigten informiert werden. Die Schwerpunkte der Präsentation können in Absprache mit uns gewählt werden. 2. Beratungstage Soll die individuelle Situation eines Beschäftigten bezüglich seiner betrieb- lichen Altersvorsorge besprochen werden, ist ein Beratungstag die optimale Lösung. Jeder Ihrer Beschäftigten wird ausführlich zu seiner Vorsorgesituation beraten. 3. Infostand auf Personalversammlung Durch einen Stand mit Informationsmaterial und einem kurzen Redebeitrag auf der Personalversammlung können sehr viele Beschäftigte über die Produkte der Zusatzversorgung informiert werden. Die Inhalte des Beitrags können in Absprache mit uns gewählt werden. Die einzelnen Veranstaltungsangebote lassen sich auch gut miteinander kombinieren. Wenn Sie sich einen Termin für eine Veranstaltung der ZVK sichern möchten, tragen Sie Ihren Terminwunsch bitte in das anliegende Formular (Anlage 2) ein. Für Ihre Fragen zu den Veranstaltungsangeboten der ZVK oder für Terminvereinbarungen steht Ihnen auch unser Mitarbeiter Herr Pfohl gern zur Verfügung (Telefon ). Dr. Bärecke Geschäftsführer Flögel Abteilungsleiterin Anlagen 7
8 Bei Fragen zur Zusatzversorgung geben Ihnen die nachfolgend aufgeführten Mitarbeiter für die entsprechenden Aufgabenbereiche gern Auskunft: Tel.-Nr. Name Meldewesen / Abrechnungsverfahren: 729 Frau Kutzer n.kutzer@kvsa.komsanet.de 732 Frau Hamann k.hamann@kvsa.komsanet.de Rentenangelegenheiten: 724 Frau Mertin a.mertin@kvsa.komsanet.de 735 Frau Kabon s.kabon@kvsa.komsanet.de 742 Frau Dietrich l.dietrich@kvsa.komsanet.de 725 Frau Fabian d.fabian@kvsa.komsanet.de 757 Frau Stegitz h.stegitz@kvsa.komsanet.de 791 Frau Reinecke m.reinecke@kvsa.komsanet.de 772 Frau Tschauder n.tschauder@kvsa.komsanet.de 759 Frau Eins a.eins@kvsa.komsanet.de Freiwillige Versicherung: 769 Frau Breßler s.bressler@kvsa.komsanet.de 723 Frau Keune k.keune@kvsa.komsanet.de 728 Frau Kohl d.kohl@kvsa.komsanet.de 702 Frau Lorenz a.lorenz@kvsa.komsanet.de 775 Herr Pfohl j.pfohl@kvsa.komsanet.de 703 Frau Schübel s.schuebel@kvsa.komsanet.de Eigenbeteiligung/Fragen zu Zulageanträgen: 731 Herr Liebold m.liebold@kvsa.komsanet.de 726 Herr Richter h.richter@kvsa.komsanet.de 705 Frau Zschiesche m.zschiesche@kvsa.komsanet.de 734 Frau Meier k.meier@kvsa.komsanet.de Überleitungen/Eheversorgungsausgleich: 707 Frau Pampuch m.pampuch@kvsa.komsanet.de 768 Frau Pfetzing a.pfetzing@kvsa.komsanet.de Mitgliederprüfung: 771 Frau Lindau k.lindau@kvsa.komsanet.de 776 Frau Ullenboom i.ullenboom@kvsa.komsanet.de Schulung/Information/Beratung: 722 Frau Paternoga n.paternoga@kvsa.komsanet.de 775 Herr Pfohl j.pfohl@kvsa.komsanet.de 703 Frau Schübel s.schuebel@kvsa.komsanet.de Mitgliedschaftsverhältnisse der Arbeitgeber: 721 Frau Liesenhoff a.liesenhoff@kvsa.komsanet.de DATÜV: 720 Herr Uhlitsch i.uhlitsch@kvsa.komsanet.de Fax: Internetadresse: 8
9 Anlage 1 K O M M U N A L E R V E R S O R G U N G S V E R B A N D S A C H S E N A N H A L T KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG Name des Mitglieds Mitgliedsnummer Ansprechpartner Tel.-Nr. Datum, Unterschrift Mitgliederrundschreiben und Newsletter per Bitte senden Sie das Rundschreiben und den Newsletter für unsere Einrichtung an folgende -Adresse: Wir bitten um zusätzlichen Versand an folgende -Adresse(n) (maximal 3): Fax an: Oder einsenden an: Kommunaler Versorgungsverband Sachsen-Anhalt Zusatzversorgungskasse Carl-Miller-Str Magdeburg
10 Anlage 2 Mitglieds-Nr. (Arbeitgeber-Nr.) (Bitte vollständige Anschrift mit Ansprechpartner) Telefonnummer: -Adresse: Ansprechpartner: Kommunaler Versorgungsverband Sachsen-Anhalt Herr Pfohl Zusatzversorgungskasse Tel.: Carl-Miller-Str. 7 Fax: Magdeburg Frau Paternoga Tel.: Anfrage: Informationsveranstaltungen und Beratungstag für Mitglieder der Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt Informationsveranstaltung zur Pflichtversicherung (Betriebsrente) und bezüglich Arbeitnehmeranteil (Altersvorsorgezulagenantrag) zur freiwilligen Versicherung mit Entgeltumwandlung zur freiwilligen Versicherung mit Riesterförderung speziell für Auszubildende Infostand für die Personalversammlung Terminwunsch/Uhrzeit: Beratungstag durch Mitarbeiter der ZVK (Organisation des Beratungstages in Absprache mit dem Mitglied/Arbeitgeber)
Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer
Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische V ersorgungskammer Entspannt leben den Ruhestand genießen Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten
MehrThemenschwerpunkte DER GESCHÄFTSFÜHRER. Magdeburg, 13.05.2015. An die Mitglieder der
KOMMUNALER VERSORGUNGSVERBAND SACHSEN-ANHALT KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG DER GESCHÄFTSFÜHRER An die Mitglieder der Magdeburg, 13.05.2015 Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt
MehrDie Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. Versorgungskammer
Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische Versorgungskammer 1 Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten Berufsleben Ihren Ruhestand in finanzieller
MehrEine wichtige Entscheidung KVSA Kommunaler Versorgungsverband Sachsen-Anhalt Laut Tarifvertrag beteiligen sich die Beschäftigten an der Finanzierung Ihrer Betriebsrente. Diese Beteiligung nennt sich Arbeitnehmeranteil
MehrAntworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Leistungsmitteilung zur Einkommenssteuererklärung nach 22 Nr. 5 Satz 7 EStG
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Leistungsmitteilung zur Einkommenssteuererklärung nach 22 Nr. 5 Satz 7 EStG Inhalt: 1. Warum versendet die DRV KBS eine Leistungsmitteilung nach 22 Nr. 5
MehrDas Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT. BVK Bayerische. V ersorgungskammer
Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT BVK Bayerische V ersorgungskammer Herzlichen Glückwunsch! Die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden gratuliert Ihnen herzlich zur Geburt
MehrHeute handeln. Später genießen. Altersvorsorge für AuSSertariflich Beschäftigte. BVK Bayerische. Versorgungskammer
Heute handeln. Später genießen. Altersvorsorge für AuSSertariflich Beschäftigte BVK Bayerische Versorgungskammer Optimierte Versorgung Finanzielle Sicherheit im Alter das wünscht sich jeder. Mit Ihrer
MehrZahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer
Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung BVK Bayerische Versorgungskammer Die gesetzliche Rentenversicherung allein kann in Zukunft Ihre Altersversorgung
MehrDie ZVK PlusPunktRente der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln
Der Oberbürgermeister ZVK PlusPunktRente Die ZVK PlusPunktRente der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln Das Plus für Ihre Altersversorgung! Der Oberbürgermeister Zusatzversorgung und Beihilfe Amt für
MehrHäufige Fragen zur sog. Riester-Förderung ( 10a, 79ff EStG) (Stand: Mai 2014)
Häufige Fragen zur sog. Riester-Förderung ( 10a, 79ff EStG) (Stand: Mai 2014) 1. Wer gehört zum förderfähigen Personenkreis? Die Riester-Förderung erhält u. a., wer unbeschränkt einkommensteuerpflichtig
MehrRundschreiben Nr. 3/2008
K O M M U N A L E R V E R S O R G U N G S V E R B A N D S A C H S E N A N H A L T KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG An die Mitglieder der ZVK Sachsen-Anhalt Personalamt/Personalabteilung
MehrZahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer
Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung BVK Bayerische V ersorgungskammer Die gesetzliche Rentenversicherung allein kann in Zukunft Ihre Altersversorgung
MehrAnbieterwechsel für DWS-Riesterverträge
Haben Sie noch Fragen? Telefon 0 20 64 / 770 45-1 Mail anfrage@fondsportal24.de Anbieterwechsel für DWS-Riesterverträge Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent, anbei erhalten Sie die Formulare
MehrKommunaler Versorgungsverband Sachsen Anhalt Zusatzversorgungskasse
Kommunaler Versorgungsverband Sachsen Anhalt Zusatzversorgungskasse KVSA ZVK. Carl-Miller-Str. 7, 39112 Magdeburg Herrn Max Mustermann Musterstr. 1 12345 Musterstadt Unser Zeichen: 123456 (spätestens bis
MehrWir denken an Sie. Jahr für Jahr!
Private Altersvorsorge mit Riester-Förderung Wir denken an Sie. Jahr für Jahr! Damit Sie die maximale Riester-Förderung erhalten! Wer riestert, hat mehr im Alter Wenn Sie Ihren Lebensstandard im Alter
MehrI. Allgemeine Informationen zur Förderung des Arbeitnehmeranteils an die Zusatzversorgung
I. Allgemeine Informationen zur Förderung des Arbeitnehmeranteils an die Zusatzversorgung Warum erhalte ich eigentlich eine staatlich geförderte Riester-Rente? Sie zahlen aus Ihrem monatlichen Nettoeinkommen
MehrVersicherungsnachweis über die Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung zum Stand 31.12.2010 ( 51 der Satzung)
Versicherungsnachweis über die Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung zum Stand 31.12.2010 ( 51 der Satzung) Sehr geehrter, wir haben Ihre Anwartschaft unter Berücksichtigung der für das Jahr
MehrRentenbesteuerung: Wen betrifft es?
Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Alterseinkünftegesetz Für schätzungsweise jeden vierten der 20 Millionen deutschen Rentner wird es höchste Zeit. Er muss eine
Mehr10 a Einkommensteuergesetz- Zusätzliche Altersvorsorge (EStG) 82 Abs. 2 Einkommenssteuergesetz - Altersvorsorgebeiträge (EstG)
Steuerliche Förderung bav Für die Durchführungsformen Pensionsfonds (Rentenfonds), Pensionskasse (Rentenkassen) und Direktversicherung hat der Gesetzgeber eine steuerliche Förderung gemäß 10 a Einkommensteuergesetz
MehrInformationen zur Betriebsrente, Entgeltumwandlung und Riesterförderung
Informationen zur Betriebsrente, Entgeltumwandlung und Riesterförderung für die Beschäftigten des Landschaftsverbandes Rheinland Köln, den 09.06.2011 Hans-Günter Terres Die Rheinischen Versorgungskassen
MehrThemenschwerpunkt Sofortrente
Themenschwerpunkt Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und Steuern Über die Besteuerung
MehrSwiss Life Vorsorge-Know-how
Swiss Life Vorsorge-Know-how Thema des Monats: Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und
MehrBasiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE
_ Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE Machen Sie mehr aus Ihrem Gehalt Als Arbeitnehmer können Sie einen Teil Ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln. Netto merken Sie davon nur
MehrRente und Hinzuverdienst
Rente und Hinzuverdienst Altersrenten Sie wollen auch als Altersrentner beruflich aktiv bleiben? Das können Sie selbstverständlich. Ihr Einkommen heißt dann Hinzuverdienst. Wie viel Sie zur gesetzlichen
MehrMerkblatt zur Gehaltsabrechnung / Erläuterung der Gehaltsmitteilung
Merkblatt zur Gehaltsabrechnung / Erläuterung der Gehaltsmitteilung Nachfolgend erhalten Sie Hinweise zur Gehaltsabrechnung und Erläuterungen zur Gehaltsmitteilung. Bei allen Zuschriften und Einsendungen
MehrPflichtversicherte der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung. Empfänger einer deutschen Besoldung (Beamte, Richter, Berufssoldaten)
Steuer-TIPP : Die Riester-Rente Um den Lebensstandard im Alter aufrechtzuerhalten, ist die private Altersvorsorge Pflicht. Die Riester-Rente wird vom Staat gefördert. Viele Bürger können davon profitieren.
MehrAnlage R: Speziell für Rentner
73 Anlage R: Speziell für Rentner Renten sind grundsätzlich steuerpflichtig. Ausnahmen bestätigen aber die Regel: Hier sind das zum Beispiel gesetzliche Unfallrenten oder Kriegs- und Wehrdienstbeschädigtenrenten.
MehrAufruf der Buchungssystems über die Homepage des TC-Bamberg
Aufruf der Buchungssystems über die Homepage des TC-Bamberg Das Online-Buchungssystem erreichen Sie einfach über die Homepage des TC-Bamberg (www.tennis-club-bamberg.de).über den Link (siehe Bild 1) gelangen
MehrDWS BasisRente Premium Anbieterwechsel
Haben Sie noch Fragen? Telefon 0 20 64 / 770 45-1 Mail anfrage@fondsportal24.de DWS BasisRente Premium Anbieterwechsel Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent, anbei erhalten Sie die Formulare
MehrÄnderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015.
Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind zum 1. Januar 2015 einige Änderungen in Kraft getreten. Neu ist
MehrÄnderungen zum Jahreswechsel 2010
Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung Januar 2010. Wie jedes Jahr konnten wir einen Großteil der gesetzlichen
MehrGeld vom Staat - Jetzt Pflegezulage sichern. Besser Barmenia. Besser leben. Deutsche-Förder- Pflege
Deutsche-Förder- Pflege Geld vom Staat - Jetzt Pflegezulage sichern. Schließen Sie die Lücken der gesetzlichen Pflegeversicherung und sorgen Sie für den Fall einer Pflegebedürftigkeit vor. Besser Barmenia.
MehrRente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen
HBE PRAXISWISSEN Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen Handelsverband Bayern e.v. Brienner Straße 45, 80333 München Rechtsanwältin Claudia Lindemann Telefon 089 55118-122 Telefax 089 55118-118 E-Mail
MehrTROISDORF ALTERSVORSORGEZULAGE ( RIESTER-ZULAGE )
TROISDORF ALTERSVORSORGEZULAGE ( RIESTER-ZULAGE ) Stand: 6. März 2007 INHALT Seite Der Staat fördert die Altersvorsorge 3 Wer kann die Förderung erhalten? 3 Welche Mindesteigenbeiträge muss ich leisten?
MehrKINDERERZIEHUNGSZEITEN
KINDERERZIEHUNGSZEITEN Rentenversicherung für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen Die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe besteht seit dem 01.04.1960 sie gewährt im Alter und bei Berufsunfähigkeit
MehrSparen mit der Sparkassen- RiesterRente. Da legt der Staat ordentlich was drauf.
SPARKA SSEN- RIESTERRENTE Sparen mit der Sparkassen- RiesterRente. Da legt der Staat ordentlich was drauf. Staatlicher Zuschuss: Über 51% sind möglich!* * Die Höhe der staatlichen Förderung ist abhängig
MehrAb 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.
Rente mit 67 was sich ändert Fragen und Antworten Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Wann kann ich
MehrFragen und Antworten zur Entgeltumwandlung
1 Exemplar für den Arbeitgeber Stand 14.03.2003 Kommunaler Versorgungsverband Brandenburg -Zusatzversorgungskasse- Fragen und Antworten zur Entgeltumwandlung Was ist Entgeltumwandlung? Entgeltumwandlung
Mehr---------------------------------------------------- ---------------------------------------------- (Ort, Datum)
o Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach 6 Absatz 1b SGB VI Vom Arbeitnehmer auszufüllen Name Vorname RV-Nummer
MehrAusfüllhilfe für die ESTA Beantragung zur Einreise in die Vereinigten Staaten
Ausfüllhilfe für die ESTA Beantragung zur Einreise in die Vereinigten Staaten Das Heimatschutzministerium empfiehlt, sich allerspätestens 72 Stunden vor der Abreise online zu registrieren, damit die Genehmigung
MehrRundschreiben Nr. 4/2010
K O M M U N A L E R V E R S O R G U N G S V E R B A N D S A C H S E N A N H A L T KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG An die Mitglieder der ZVK Sachsen-Anhalt Personalamt/Personalabteilung
MehrWichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor
Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung
MehrRiester-Zulageantrag - Ausfüllhinweise
A) Art der Zulageberechtigung Bitte nur bei mittelbarer Zulageberechtigung ankreuzen. Zuständiges Finanzamt/Steuernummer Sofern ein Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden soll, sind hier das Wohnsitzfinanzamt
MehrWas ist clevere Altersvorsorge?
Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und
MehrVBL. Informationsveranstaltung September 2014 Cristian Hriplivai
VBL. Informationsveranstaltung September 2014 Cristian Hriplivai Anton Dujlovic Betriebliche Altersvorsorge VBL. Informationsveranstaltung 2014. Seite 1 VBL. Die Altersvorsorge für den öffentlichen Dienst.
MehrFür die Nutzung derart geförderter Altersvorsorgeverträge hat sich in der Medienöffentlichkeit bereits das Verb riestern etabliert.
Riester-Rente ist eine vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderte, privat finanzierte Rente in Deutschland. Daher gehört sie zur sogenannten 3. Säule bzw. 2. Schicht der Altersvorsorge.
MehrDie KVK ZusatzRente Ihre Betriebsrente
Die KVK ZusatzRente Ihre Betriebsrente 1 Rechtsgrundlagen... 2 2 Wer ist bei der KVK ZusatzVersorgungsKasse versichert?... 2 3 Waren Sie bei einer anderen Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen
MehrInformationsveranstaltung 2015. Team Öffentlichkeitsarbeit 13.10.2015 1
Informationsveranstaltung 2015 Team Öffentlichkeitsarbeit 13.10.2015 1 Informationsveranstaltung 2015 Informationsveranstaltung 2015 Team Öffentlichkeitsarbeit 13.10.2015 2 Agenda 1. Das Rentenplus durch
MehrDie Merkel-Förderung für die Riester-Rente nutzen
Die Merkel-Förderung für die Riester-Rente nutzen Ergebnisse und Eingaben Die Ergebnisse basieren auf einem Tüv geprüften Rechenwerk (gültig bis Juni 2010) Übersicht - Ihre steuerliche Förderung Seite
MehrDie Riesterförderung Stand: Januar 2016
Die Riesterförderung Stand: Januar 2016-1 - DIE RIESTERFÖRDERUNG (Freiwillige Versicherung) Die Rheinische Zusatzversorgungskasse (RZVK) bietet Ihnen die Möglichkeit, neben der gesetzlichen Rente und der
MehrWas Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen
Euro-Geldscheine und Münzen Minijob - 450 Euro Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Einklinker DIN lang Logo Minijob - Chancen und Risiken Minijob -
MehrINFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS
INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Formulare Oktober 2015 Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld: Einheitliches Formular ab 1. Januar 2016 Für die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (AU) gibt es ab 1. Januar 2016
MehrHAUSHALTE & GELD. Tim Tauber, 44 Jahre, Lagerist, Bruttoeinkommen in 2011: 24.000,-
Einstiegszenario Guten Tag, ich möchte mich Ihnen kurz vorstellen. Mein Name ist Tim Tauber. Wir haben kürzlich ein Telefonat geführt, in dem mich zu einem Beratungsgespräch eingeladen haben, um mich über
MehrSenkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes
Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen
MehrIhre Riester-Förderung
Ihre Riester-Förderung Ergebnisse und Eingaben Übersicht - Ihre Förderung 1 - Mögliche Vertragsdaten 3 - Ihre Eingaben 4 - Details der Förderung 5 Erstelldatum 22.11.15 Ihre Förderung Sehr geehrter Kunde,
MehrInhalt 1. Was wird gefördert? Bausparverträge
Inhalt 1. Was wird gefördert? 2. Wie viel Prozent bringt das? 3. In welchem Alter ist das sinnvoll? 4. Wie viel muss man sparen? 5. Bis zu welchem Einkommen gibt es Förderung? 6. Wie groß sollten die Verträge
MehrSysteme der Alterssicherung überblicken
Systeme der Alterssicherung überblicken Altersvorsorge maßgeschneidert ISBN 3-8272-6386-7 In diesem Kapitel bekommen Sie einen Überblick, wie die Alterssicherungssysteme aufgebaut sind. Außerdem erfahren
MehrDie Philips Pensionskasse (VVaG)* Employer of Choice
Die Philips Pensionskasse (VVaG)* Employer of Choice Die Philips Pensionskasse (VVaG)* Die Philips Pensionskasse (bis zum 31.12.2005 Versorgungswerk der deutschen Philips Unternehmen) bietet Ihnen die
Mehr»Kredite einfach vermitteln«5 Jahre. Noch einfacher. Noch besser.
»Kredite einfach vermitteln«5 Jahre. Noch einfacher. Noch besser. www.procheck24.de Damit Ihre Kundenberatung noch einfacher wird +++ Kredit machbar? Anonymer Quick-Check und Ampel-Check geben schnelle
MehrMitglieds-Nr.:, geb. am:
ANTRAG AUF ALTERSRENTE An: Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg, Stadthausbrücke 12, 20355 Hamburg Telefon: 040 / 22 71 96-0 Mitglieds-Nr.:, geb. am: ( ) Ich beantrage die Regelaltersrente. ( ) Ich
MehrDann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.
Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es
MehrZeit für die wichtigen Dinge im Leben. Die Sparkassen-SofortRente.
s- Sparkasse Zeit fr die wichtigen Dinge im Leben. Die Sparkassen-SofortRente. Sparkassen-Finanzgruppe Fr alle, die ihren Ruhestand genießen und dabei Steuern sparen wollen. Widmen Sie sich den schönen
MehrSofort-Rente. Mit Sicherheit ein Leben lang
Sofort-Rente Mit Sicherheit ein Leben lang Warum ist die lebenslange Absicherung so wichtig? Wir werden immer älter. Das heißt aber auch, der Ruhestand wird immer teuerer. Wer das Ziel kennt kann entscheiden,
MehrDie Zusatzrente Ihre Pflichtversicherung bei der ZVK
Die Zusatzrente Ihre Pflichtversicherung bei der ZVK Stand Januar 2013 Dieses Merkblatt informiert lediglich in Grundzügen über die Zusatzrente und die ZusatzrentePlus bei der ZVK des KVS. Besonderheiten
MehrMitteilung. für das Kalenderjahr. Grund für die Mitteilung:
Datum der Absendung (Bezeichnung und Anschrift des Anbieters) Wichtiger Hinweis: Diese Mitteilung informiert Sie über die Höhe der steuerpflichtigen Leistungen aus Ihrem Altersvorsorgevertrag oder aus
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrSlowenien - Einrichtung einer Clearingstelle
Slowenien - Einrichtung einer Clearingstelle Omnibusunternehmen, die Personenbeförderungsleistungen in Slowenien erbringen, müssen diese nach den allgemeinen Bestimmungen des slowenischen Umsatzsteuergesetzes
MehrRentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente
Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Im April 2007 wurde das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen
MehrPrivate Altersvorsorge STAATLICH GEFÖRDERTE RENTE. Bestens vorsorgen mit FiskAL, der Riester-Rente der ALTE LEIPZIGER.
Private Altersvorsorge STAATLICH GEFÖRDERTE RENTE Bestens vorsorgen mit FiskAL, der Riester-Rente der ALTE LEIPZIGER. Der Staat beteiligt sich an Ihrer Altersversorgung! Staatliche Förderung gibt es per
MehrMutterschutzzeiten in der Zusatzversorgung
Mutterschutzzeiten in der Zusatzversorgung Eine Informationsbroschüre für Versicherte und Rentnerinnen Die Bewertung von Mutterschutzzeiten während einer Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung wurde
MehrÜber den Link https://www.edudip.com/academy/dbv erreichen Sie unsere Einstiegsseite:
Anmeldung und Zugang zum Webinar Über den Link https://www.edudip.com/academy/dbv erreichen Sie unsere Einstiegsseite: Dort finden Sie die Ankündigung unserer Webinare: Wenn Sie auf den Eintrag zum gewünschten
MehrInformation betriebliche Altersvorsorge TÜV SÜD Gruppe
Information betriebliche Altersvorsorge TÜV SÜD Gruppe Gemeinsame Information der Vorsorgepartner der TÜV SÜD Gruppe Hannoversche Lebensversicherung AG Übersicht 1. Die Probleme der Deutschen Rentenversicherung
MehrL99960210079100 O1LVB425
O1LVB425 O1LVB455 Unterschrift des Antragstellers Unterschrift gesetzl. Vertreter/Bevollmächtigter O1LVB456 O1LVB427 Unterschrift Ehefrau L99960210079100 O1LVB457 O1LVB458 Die Angaben zu den beitragspflichtigen
MehrWas ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014
Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014 Peter Weiß Berichterstatter für die Gesetzliche Rentenversicherung und Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU- Bundestagsfraktion
MehrWie erreiche ich was?
Wie erreiche ich was? Projekt: Bezeichnung: Präsentationen Webinare Version: 2.0 Datum: 20. Februar 2014 Kurzbeschreibung: In der vorliegenden Kurzbeschreibung finden Sie die genaue Anleitung für die Teilnahme
MehrDatenübernahme von HKO 5.9 zur. Advolux Kanzleisoftware
Datenübernahme von HKO 5.9 zur Advolux Kanzleisoftware Die Datenübernahme (DÜ) von HKO 5.9 zu Advolux Kanzleisoftware ist aufgrund der von Update zu Update veränderten Datenbank (DB)-Strukturen in HKO
MehrEine doppelte bzw. mehrfache Erfassung eines Kunden ist unbedingt zu vermeiden.
Arbeitsanweisungen 1 Prüfung und Erfassung eines Kunden Für die langfristige Kundenbindung sollen möglichst alle Kunden in der Kundenverwaltung gespeichert werden. Termine im Kalender können nur gespeichert
MehrBetriebsrente - das müssen Sie wissen
renten-zusatzversicherung Informationen zum Rentenantrag Betriebsrente - das müssen Sie wissen Sie möchten in Rente gehen? Dieses Faltblatt soll eine Orientierungshilfe für Sie sein: Sie erfahren, wie
MehrGemeinsam erfolgreich mit der Generation Rente!
Gemeinsam erfolgreich mit der Das Altersgrenzenanpassungsgesetz Der Hintergrund Gilt seit dem 01.01.2012. Bedeutet, dass alle Personen, die nach 1964 geboren sind, erst ab 67 Jahren die gesetzliche Rente
MehrAltersvorsorge. Auch im Alter gut Leben!
Altersvorsorge Auch im Alter gut Leben! Durch ein sinkendes Rentenniveau und eine zukünftig stärkere Rentenbesteuerung wachsen die Versorgungslücken und somit der Bedarf an zusätzlicher Altervorsorge.
MehrMerkblatt zur ZusatzrentePlus mit Riester-Förderung
Merkblatt zur ZusatzrentePlus mit Riester-Förderung Stand April 2012 Dieses Merkblatt informiert in Grundzügen über die ZusatzrentePlus mit Riester-Förderung bei der ZVK des KVS. Grundlage für das Versicherungsverhältnis
MehrDas große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten
Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrErläuterungen zum Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005
Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 Unser Tip: Unter www.steuertip-service.de können Sie den Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 als interaktives PDF-Formular herunterladen, sofort am Bildschirm ausfüllen
MehrPrivate Altersvorsorge FLEXIBLE RENTE. Bleiben Sie flexibel. Die Rentenversicherung mit Guthabenschutz passt sich Ihren Bedürfnissen optimal an.
Private Altersvorsorge FLEXIBLE RENTE Bleiben Sie flexibel. Die Rentenversicherung mit Guthabenschutz passt sich Ihren Bedürfnissen optimal an. Altersvorsorge und Vermögensaufbau in einem! Wieso zwischen
MehrVorgestellt von Hans-Dieter Stubben
Neue Lösungen in der GGf-Versorgung Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben Geschäftsführer der Bundes-Versorgungs-Werk BVW GmbH Verbesserungen in der bav In 2007 ist eine wichtige Entscheidung für die betriebliche
MehrSollten Sie noch kein Kunde der Hamburger Sparkasse sein, bitten wir Sie, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
Ihr Riester-Vertrag - in 3 Schritten! Der Weg zu Ihrem gewünschten Riester-Vertrag ist ganz einfach: 1. Drucken Sie bitte Ihre Riesterförderung aus. 2. Vereinbaren Sie einen Termin mit dem Berater in Ihrer
MehrANTWORTENKATALOG MVB RENTE PLUS / RIESTER
ANTWORTENKATALOG MVB RENTE PLUS / RIESTER TEIL C: ZULAGENBEANTRAGUNG INHALTSVERZEICHNIS STAND: 12.05.2014 Seite 1. Wie erfolgt die Zulagenbeantragung? 2 2. Was ist die Zulagenummer? 2 3. Wie erhalte ich
MehrSchritte 4. Lesetexte 13. Kosten für ein Girokonto vergleichen. 1. Was passt? Ordnen Sie zu.
Kosten für ein Girokonto vergleichen 1. Was passt? Ordnen Sie zu. a. die Buchung, -en b. die Auszahlung, -en c. der Dauerauftrag, - e d. die Überweisung, -en e. die Filiale, -n f. der Kontoauszug, - e
MehrFrau sein in jedem Alter
Frau sein in jedem Alter... von Frau zu Frau 10 Tipps damit es klappt Frau sein in jedem Alter 10 Tipps, damit es klappt für eigene Freiheiten für die persönliche Unabhängigkeit für Individualität für
Mehr- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012
- TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil West mit 8% Kirchensteuer Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 8% Bis zu 3,0 Kinderfreibeträge
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrDer Oberbürgermeister. Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln. Die betriebliche Altersversorgung des kommunalen öffentlichen Dienstes
Der Oberbürgermeister Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln Die betriebliche Altersversorgung des kommunalen öffentlichen Dienstes Zusatzversorgungskasse der Stadt
MehrPrivate Rente flexibel. Regeln Sie Ihre Zukunft: Mehr Sicherheit und Flexibilität für Ihre Altersvorsorge. Die SIGNAL IDUNA Private Rente flexibel
Private Rente flexibel Regeln Sie Ihre Zukunft: Mehr Sicherheit und Flexibilität für Ihre Altersvorsorge. Die SIGNAL IDUNA Private Rente flexibel Private Rente flexibel Drehen Sie rechtzeitig am Regler!
MehrAbschrift. Zur Optionspflicht, welche für Sie am eingetreten ist, weisen wir Sie auf folgendes hin:
Abschrift Absender: Stadt - Einwohneramt Adresse: Mit Postzustellungsurkunde Herr Betr.: Staatsangehörigkeit; Optionspflicht aufgrund Eintritt der Volljährigkeit Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Optionserklärung
MehrDamit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:
Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Herzlich Willkommen bei der mehr-finanz24 GmbH Mit uns haben
Mehr