Münchener Modell. Elternberatung bei Häuslicher Gewalt im. Münchener Modell. Hedwig Blümel-Tilli & Sigurd Hainbach

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1 Elternberatung bei Häuslicher Gewalt im Münchener Modell Hedwig Blümel-Tilli & Sigurd Hainbach Elternberatung bei Häuslicher Gewalt im Münchener Modell Beratungsstelle der Frauenhilfe Belgradstrasse München Münchner Informationszentrum für Männer e.v. Feldmochinger Str München Beratungsstelle der Frauenhilfe München & Münchner Informationszentrum für Männer

2 Elternberatung bei Häuslicher Gewalt im Münchener Modell Kennzeichen der Elternberatung Getrennte Gespräche mit dem Ziel gemeinsamer Beratung Geschlechtsspezifische Beratung Gewaltzentrierte Beratung Kooperierende Einrichtungen Beratungsstelle Frauenhilfe (BST-FH): Einzelgespräche Abklärung Bedarf Kinder Münchner Informationszentrum für Männer (MIM): Einzelgespräche Väterprogramm Gemeinsame Elternberatung Erste Vater/Kind-Kontakte Ziele der Elternberatung Schutz und Stabilisierung der Frau ( Kindes (dient unmittelbar auch den Bedürfnissen des Schutz und Stabilisierung des Kindes Verantwortungsübernahme beider Elternteile für den Schutz des Kindes Auflösung des Kindlichen Loyalitätskonfliktes Verantwortungsübernahme des Mannes für seine Gewalt Teilnahme des Mannes am Väterprogramm Klärung und Erarbeitung von Umgangsregelungen Gestaltung eines gewaltfreien Umgangskontaktes Ablauf des Beratungsverfahrens Teilnahme der BeraterInnen am 1. Anhörungstermin im Familiengericht Getrennte Erstberatung für Mutter (BST-FH) und Vater (MIM) innerhalb von 14 Tagen nach Terminanfrage durch das JA bzw. nach der 1. Anhörung Erster fachlicher Austausch und Einschätzung zwischen BST-FH und MIM Mindestens 3 getrennte Elterngespräche mit den Zielen: Gefährdungseinschätzung Überprüfung der Chance einer Arbeitsgrundlage Klärung des weiteren Beratungsablaufs Klärung von Zielen und Bedingungen von Vater und Mutter für eine gemeinsame Elternberatung Gemeinsame Perspektiveneinschätzung von BST-FH und MIM Beratungsstelle der Frauenhilfe München & Münchner Informationszentrum für Männer 2

3 Elternberatung bei Häuslicher Gewalt im Münchener Modell Rückmeldung an das JA: Vorläufige Einschätzung der Gefährdung von Mutter und Kind bezüglich häuslicher Gewalt Einhaltung der Bedingungen von Seiten des Mannes Vorläufige Einschätzung bezüglich Begleiteter Übergabe/ Begleitetem Umgang / vorläufiger Umgangsaussetzung Vorläufige Einschätzung hinsichtlich getrennter oder gemeinsamer Elternberatungen Vorläufige Einschätzung hinsichtlich anderer vorrangig zu bearbeitender Probleme, wie z.b. Sucht und psychiatrische Erkrankung eines Elternteils Weitere getrennte Elternberatung: Falls die Sicherheit für Frau und Kinder noch nicht gegeben ist (z.b. ( Suchtmittelabhängigkeit bei psychischer Erkrankung oder akuter Falls der Mann keine Verantwortung für seine Gewalt übernimmt (z.b. bei Weigerung, am Väterprogramm teilzunehmen oder bei ( Täterprogramm wiederholter Gewalttätigkeit trotz Teilnahme am Weitere gemeinsame Elternberatung: Erlernen und Einhalten von gewaltfreien Gesprächsregeln durch beide Eltern Erste Umgangsklärung Erarbeitung einer langfristigen und einvernehmlichen Umgangsvereinbarung mit schriftlichen, eindeutigen und überprüfbaren Regelungen Verpflichtung beider Eltern zur Einhaltung der Vereinbarung Väterprogramm im MIM: 12 (Gruppen-) Sitzungen zur Auseinandersetzung mit der Gewalt und den Auswirkungen der miterlebten Gewalt auf die Kinder 12 (Gruppen-) Sitzungen zur Vor-/ Nachbereitung der einzelnen Umgangskontakte Ziele: Gewalt verhindern, bedrohliches und manipulatives Verhalten abbauen, Kinder vor Retraumatisierungen schützen Abschluss oder Abbruch des Väterprogramms: Rückmeldung an das JA über die Teilnahme Weiterleitung durch das JA an das Familiengericht Beratungsstelle der Frauenhilfe München & Münchner Informationszentrum für Männer 3

4 Informationen zum Gewaltschutzgesetz Am trat das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) in Kraft. Es bietet Schutz bei Häuslicher Gewalt und Stalking (auch durch Fremde) und ermöglicht die Überlassung einer gemeinsam genutzten Wohnung. Das Gesetz ist strafbewehrt, bei Zuwiderhandlung kann eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr ausgesprochen oder eine Geldstrafe verhängt werden. Mögliche Maßnahmen nach dem GewSchG: 1. Gerichtliche Schutzanordnungen (Art. 1, 1) 2. Gerichtliche Zuweisung der gemeinsamen Wohnung (Art. 1, 2) Zuständiges Gericht: Die Anträge sind beim jeweils zuständigen Familiengericht zu stellen. Kosten: Bei fehlendem oder geringem Einkommen kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Gerichtliche Wohnungszuweisung: Gültig für: verheiratete (vh) und nicht verheiratete PartnerInnen PartnerIn ist: Alleinige/r MieterIn (gilt auch für Dienstwohnungen)/ oder MitmieterIn oder EigentümerIn oder MiteigentümerIn oder Betroffene/r ist: alleinige/r MieterIn/ EigentümerIn (PartnerIn ist UntermieterIn) Zunächst befristete Zuweisung für 6 Monate möglich Nicht vh. PartnerInnen: Wohnungszuweisung Kann um maximal 6 Monate verlängert werden Verheiratete PartnerInnen: Zuweisung auch nach BGB möglich Hedwig Blümel-Tilli Frauenhilfe München Beratungsstelle für Frauen bei Partnergewalt

5 Voraussetzung für die Wohnungszuweisung: ein auf Dauer angelegter, gemeinsamer Haushalt. Die/ der PartnerIn muss innerhalb von drei Monaten nach der Tat schriftlich zur Überlassung der Wohnung aufgefordert werden. Gerichtliche Schutzanordnungen: Das Gericht kann unter Androhung von Geld- oder Haftstrafe ( 4 GewSchG) dem gewalttätigen Partner verbieten: sich dem Opfer bis auf z.b. 300 m zu nähern die gemeinsame Wohnung zu betreten sich in einem bestimmten Umkreis der gemeinsamen Wohnung aufzuhalten Plätze aufzusuchen, an denen sich das Opfer regelmäßig aufhält (z.b. Kinderkrippe oder Arbeitsplatz) Kontakt zum Opfer aufzunehmen (z.b. per Telefon, Fax, )... Dem Gericht muss mitgeteilt werden, welchen Schutz das Opfer genau an welchen Orten benötigt, damit dies in die Schutzanordnung aufgenommen werden kann! Vorgehen bei Zuwiderhandlung durch TäterIn: Strafanzeige bei der Polizei Antrag auf Vollzug des GewSchG beim zuständigen Familiengericht (des Opfers) Hedwig Blümel-Tilli Frauenhilfe München Beratungsstelle für Frauen bei Partnergewalt

6 Kinder und Häusliche Gewalt (Quelle: Dr. Heinz Kindler, in: Kavemann & Kreyssig: Handbuch Kinder und HäuslicheGewalt, Wiesbaden) Untersuchungen: Untersucht: überwiegend Kinder, die wiederholt schwere körperliche Gewalt und anhaltende psychische Gewalt des (sozialen) Vaters gegen die Mutter erlebt haben Weltweit mehr als 100 empirische Untersuchungen unter Einbeziehung tausender betroffener Kinder (vorwiegend aus: USA, Kanada, Neuseeland, Australien, Großbritannien, Israel; bisher wenige qualitativ gute empirische Arbeiten aus dem dt.-sprachigen Raum) Auswirkungen Häuslicher Gewalt auf Kinder: Empirisch gesehen ist miterlebte Gewalt von der Stärke der Effekte her in etwa vergleichbar mit einem Aufwachsen mit einem oder zwei alkoholkranken Elternteilen. Von Partnergewalt betroffene Kinder tragen ein fast fünffach erhöhtes Risiko behandlungsbedürftiger Auffälligkeiten. Deutlich ungünstiger Zusammenhang zwischen miterlebter Gewalt und kognitiver Entwicklung. Absenkung des IQ um 8 Punkte: damit in einer Größenordnung, die umgekehrt durch Fördermaßnahmen nicht leicht zu erreichen ist Zwei Typen von Verhaltensauffälligkeiten bei miterlebter Partnergewalt: a) Externalisierung (= Formen von Unruhe und Aggressivität) Mädchen agieren die Externalisierung eher im sozialen Nahfeld aus, bei Jungen scheint die Gefahr einer Chronifizierung externalisierender Auffälligkeiten höher. b) Internalisierung(= Formen von ausgeprägter Niedergeschlagenheit oder Ängstlichkeit) Keine geschlechtsspezifischen Unterschiede bei den Formen der Auffälligkeiten wohl aber im Erleben: Mädchen neigen eher dazu, sich für die Gewalt (mit-)verantwortlich zu fühlen, Jungen erleben intensiver den Bedrohungsaspekt der Gewalt. Weiterer Unterschied: Kinder, die bereits Partnergewalt erlebt haben gewöhnen sich nicht an die Belastungen, sondern zeigen bei simulierten leichteren Bedrohungssituationen intensivere (auch physiologische) Alarm- und Belastungsreaktionen. Kinder haben aufgrund miterlebter Gewalt Veränderungen im Stresshormonsystem und in der Regulation des autonomen Nervensystems. Frauenhilfe München Beratungsstelle für Frauen bei Partnergewalt

7 Zusammenhang von Häuslicher Gewalt und Kindesmißhandlung: Steigerung des Risikos von 5% bei einem gewalttätigen Ereignis in der Partnerschaft pro Jahr bis zu nahezu 100% bei fast wöchentlichen Gewalttaten gegen die Partnerin Erhöhte Wahrscheinlichkeit folgender kumulativer Belastungen für Kinder bei vorliegender Partnergewalt: Kindesmisshandlung oder Vernachlässigung Suchterkrankung wiederholte Trennungserfahrungen. Untersuchungsergebnisse über Erziehungseinschränkungen gewalttätiger Partner: vielfach eine ausgeprägte Selbstbezogenheit vielfach geringe erzieherische Konstanz vielfach übermäßig autoritäre Erziehungsvorstellungen Beeinträchtigungen im Bereich der Bindungstoleranz (= Fähigkeit, Wertschätzung im Hinblick auf die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil vermitteln zu können). Resümee: Die o.g. Befunde deuten darauf hin, dass es eine ganze Reihe an Fällen gibt, in denen eine Beendigung der Partnergewalt (z.b. durch eine Trennung der Eltern und einen nachfolgend eingerichteten Umgangskontakt) zum Schutz beteiligter Kinder nicht ausreichend ist. Der emotionalen Sicherheit von Kindern kommt eine zentrale Bedeutung für ihre Befindlichkeit zu. In Fällen von Partnergewalt kann es aber sein, dass die Stabilisierung der Beziehung des Kindes zum hauptsächlich betreuenden Elternteil in den Mittelpunkt gerückt werden muss, da das Kind ansonsten bei keinem Elternteil emotionale Sicherheit empfinden kann. Frauenhilfe München Beratungsstelle für Frauen bei Partnergewalt

8 Stalking Definition Stalking ist der englische Begriff für Pirschjagd. Stalking ist das wiederholte Belästigen oder Verfolgen einer anderen Person, welches als bedrohlich wahrgenommen werden kann. Es kommt zu einer obsessiven Fixierung auf eine andere Person, die sich in einer gedanklichen und häufig auch emotionalen Besessenheit manifestiert, (Zitate: J. Hoffmann). Juristische Erfassung Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen (seit dem in Kraft)/ Einfügung eines eigenständigen Straftatbestandes in das Strafgesetzbuch: 238 StGB Voraussetzungen der Anwendung: - Nachstellungen im Sinne des 238 (1) StGB - Schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers Antragsdelikte Nachstellungen im Sinne des 238 (1) StGB sind i.d.r. Antragsdelikte. Strafmaß - Nachstellungen im Sinne des 238 (1) StGB: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren (2) StGB Taten, die das Opfer oder ihm nahe stehende Personen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsbeeinträchtigung bringen: Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren - Tod des Opfers oder einer ihm nahe stehenden Person: Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 10 Jahren Deeskalationshaft (= U- Haft) Besonders gefährliche Täter (Gefahr der Tötung des Opfers) können in U- Haft genommen werden (Ergänzung des 112a StPO). Frauenhilfe München Beratungsstelle für Frauen bei Partnergewalt

9 Beispiele von Stalking Kontaktaufnahme: - Telefonanrufe - Zusenden unerwünschter Geschenke - Herumtreiben in der Nähe des Opfers - Kontaktaufnahme über Dritte - Verfolgen. Bestellung von Waren auf den Namen des Opfers Hausfriedensbruch Sachbeschädigungen Rufschädigungen - Im privaten Umfeld - Im beruflichen Umfeld (Kollegen, Vorgesetzte, Kunden) - Verleumdungen in Form von Strafanzeigen Stalking durch den Ex-Partner Darmstädter Stalkingstudie, Voß/ Hoffmann/ Wondrak, 2006: - Gab es bereits in der Beziehung Gewalt, so kommt es nach der Trennung in 74% der Fälle zum Stalking. - 48% der Stalker sind Ex-Partner (zu 40% gab es bereits in der Beziehung Gewalt durch den Stalker) - 92% der Stalker sind männlich. Physische Gewalt Darmstädter Stalkingstudie, Voß/ Hoffmann/ Wondrak, 2006: - In 20% der Stalkingfälle kommt es zu körperlicher, in 15% zu sexueller Gewalt (Darmstädter Stalkingstudie, Voß/ Hoffmann/ Wondrak, 2006). Ex-PartnerInnen sind extrem gefährdet. Tötung Darmstädter Stalkingstudie, Voß/ Hoffmann/ Wondrak, 2006: - Bei Ermordung durch den Ex-Partner kam es vorher häufig zu Stalking durch den Täter. - Das Ermordungsrisiko ist bei schwerem Ex-Partner- Stalking um fach erhöht. In maximal 0,25 bis 0,5% dieser Fälle kommt es zur Tötung. Verschiedene Homepages (für Betroffene) Frauenhilfe München Beratungsstelle für Frauen bei Partnergewalt

10 Paargespräche bei Häuslicher Gewalt (Erfahrungen aus der Kooperationspraxis der BST Frauenhilfe und MIM) Voraussetzungen In der Regel sollte der Wunsch nach Paargesprächen von der Frau ausgehen. Der Schutz der Frau und der BeraterInnen ist so weit als möglich sicher gestellt. Die Frau ist bereit und psychisch in der Lage, bei Bedarf auch rechtliche Mittel zu ihrem Schutz einzusetzen (Anzeige, Anträge nach dem GewSchG). Alles, was die Kontroll- und Steuerungsfähigkeit der PartnerInen zusätzlich einschränkt, z.b.: Sucht- und psychische Erkrankungen sind vorab in anderen Institutionen zu behandeln. Die Bearbeitung von heißen Themen in Paargesprächen wäre sonst zu risikoreich. Beide BeraterInnen halten Paargespräche zu diesem Zeitpunkt für sinnvoll: Instrumentalisierungsabsichten sind auf beiden Seiten geklärt. Beide PartnerInnen haben die BeraterInnen von der Schweigepflicht entbunden. In der Regel ist die Frau bereits in Einzelberatung in der Beratungsstelle der Frauenhilfe angebunden, oder hatte bereits einige Vorgespräche. Der Mann hat bereits mit der Teilnahme am Täterprogramm begonnen. Eine evtl. vorhandene Trennungsabsicht der Frau wird vom Mann und beiden BeraterInnen nicht in Frage gestellt. Mögliche Ziele für Paargespräche (variieren je nach Situation und Bedürfnis der PartnerInnen) Kommunikationsprobleme des Paares Streitkultur Klärung: Trennung oder Fortführung der Beziehung Vor- und Nachbereitung einer Trennung: Minimierung des Gefährdungsrisikos für Frau und Kinder (Frau traut sich nur Frauenhilfe München Beratungsstelle für Frauen bei Partnergewalt

11 in diesem geschützten Setting, bestimmte Themen anzusprechen) Setting Gemischt geschlechtliches BeraterInnenpaar Ort: MIM Sicherheit: - zeitversetztes Kommen und Gehen bereits getrenntlebender PartnerInnen - Alle Arbeitsmaterialien (Symbole, Kalender ) sind vorbereitet und befinden sich zu Beratungsbeginn im Raum, da die BeraterInnen zur Sicherheit der Frau während der Gespräche den Raum nicht mehr verlassen. Beide BeraterInnen haben vorab bestimmte Details miteinander geklärt: - welche Sitzanordnung sie für sinnvoll halten (BeraterInnen nebeneinander oder gegenübersitzend / Täter/ Opfer nebeneinander, gegenübersitzend, Abstand)zwischen Ihnen ). - wer das Gespräch beginnt - welche Fragen gestellt werden, mit welchem Ziel - welche Interventionen zum Zuge kommen sollen/ können (z.b. Skulpturarbeit, Einsatz von Symbolen ) - Umgang mit eventuell auftretenden Störungen zwischen dem BeraterInnenpaar Besonderheiten in der systemischen Beratung bei Vorliegen häuslicher Gewalt Das Risiko, dass es zu erneuter Gewalt seitens des Mannes während der Dauer des Beratungsprozesses kommt, bleibt immer die Hintergrundmusik. Alle Interventionen der BeraterInnen zielen darauf ab, dass Frau und Mann ihre jeweilige Verantwortung übernehmen, um den maximalen Schutz herzustellen. Mann und Frau bleiben während des gesamten Prozesses der Paargespräche in der jeweiligen Einzelberatung/ im Täterprogramm angebunden. Die BeraterInnen tauschen sich jeweils über die Inhalte aus. Tauchen in der Einzelberatung der Frau heiße Themen auf (z.b.: Infos über schwerwiegende Gewalt in der Vergangenheit, die bisher nicht thematisiert wurde) wird der Berater des Mannes darüber informiert. Da der Schutz von Frau und Kindern oberste Priorität hat, wird gemeinsam mit der Frau abgewogen, ob und ggf. wie die Themen in den Paargesprächen einbracht werden. Frauenhilfe München Beratungsstelle für Frauen bei Partnergewalt

12 Arbeitshypothesen: - Der Mann trägt allein die Verantwortung für die Ausübung seiner Gewalt. Er hat sich den Konsequenzen seiner Gewaltausübung zu stellen, z.b. dass seine Partnerin sich evtl. trennen will, obwohl er am Täterprogramm teilnimmt. Er muss u.u. auch realisieren, dass sich seine Kinder von ihm zurückziehen. Es ist seine Aufgabe, den Kindern wieder Sicherheit zu geben und ihnen sein gewalttätiges Verhalten zu erklären. - Die Frau trägt Verantwortung für ihren Schutz und sollte aufhören, seine Gewalt zu bagatellisieren. Wenn der Schutz zunächst nur über eine Trennung herbeizuführen ist, wird es Aufgabe der Frau sein, ihre Ängste vor dem Alleinleben in Einzelberatung zu bearbeiten - Beide Partner tragen die Verantwortung für den Schutz der Kinder. Konfrontation der Frau mit ihrem problematischem Verhalten in gemeinsamen Gesprächen: Völlig unabhängig davon, wie provokativ oder problematisch sich die Frau verhält: der Mann bleibt für die Ausübung seiner Gewalt allein verantwortlich. Wenn er durch ihr Verhalten in Gefahr gerät, seine Kontrolle zu verlieren, so muss er sich trennen! Konfrontation des Mannes mit seinem problematischem Verhalten in gemeinsamen Gesprächen: Sein subjektiv empfundener Gesichtsverlust vor seiner (Ex)- Partnerin ist in den Auswirkungen zu beachten! Das Gefühl, Kontrolle und Macht zu verlieren, kann beim Mann das Risiko erneuter Gewaltausübung erhöhen. Hilfreiche Interventionen: Zuerst sollte die körperliche Gewalt beendet sein, bevor an den psychischen Verletzungen gearbeitet wird. Wenn beide Themen miteinander gekoppelt werden, besteht die Gefahr, dass er seine Verantwortung für die körperliche Gewalt bagatellisiert oder negiert. Außerdem ruft die Arbeit an verbaler und emotionaler Gewalt extreme Gefühle hervor, so dass zur Sicherheit das Problem der körperlichen Gewalt gelöst sein muss. Wenn der Mann der Frau die Verantwortung für seine Gewalt zuschiebt mit der Begründung, sie habe ihn provoziert..., sind folgende Interventionen möglich: Was würde ein Richter sagen, wenn Sie ihm erzählen, Sie haben Ihre Frau geschlagen, weil sie Sie kritisierte oder provozierte? Ist Kritisieren oder Provozieren illegal? An die Frau: Wenn Sie Ihre Sicherheit an die 1. Stelle setzen, ist es das Liebevollste, was Sie für Ihre Beziehung tun können. Wenn Sie es nicht tun, gefährden Sie die Beziehung. Die Frau auf ihre Verantwortung für die eigene Sicherheit ansprechen: Wenn Sie bei ihm bleiben wollen, müssen Sie einschätzen können, wann Sie Frauenhilfe München Beratungsstelle für Frauen bei Partnergewalt

13 frühzeitig aus einer Situation gehen müssen, die sonst gefährlich für Sie werden könnte. Sie dürfen ihn nicht kritisieren oder provozieren. Wenn er nicht aushalten kann, dass Sie viel reden, müssen Sie Ihren Mund halten. Wenn Sie das alles nicht schaffen, weil Sie denken, dass Sie schließlich auch Rechte haben und davon gehen wir als BeraterInnen selbstverständlich aus! -, dann müssen wir Ihnen zu Ihrem eigenen Schutz helfen, sich zu trennen. An den Mann: Wie kommt es, dass Sie sich so von Ihrer Partnerin abhängig machen, dass ihre Provokationen dazu führen, dass Sie die Kontrolle verlieren? Wenn Sie keine Kontrolle über Ihre Wut gewinnen, wird Ihre Beziehung vielleicht von außen getrennt, durch den Tod Ihrer Partnerin (durch eine starke Verletzung) oder Ihre Inhaftnahme. Möchten Sie sich derart von Ihrer Wut beherrschen lassen, anstatt sie im Griff zu haben? Das Zwanghafte der Beziehung positiv umdeuten: Ihre Liebe scheint groß zu sein. Dann verstehe ich, dass sie Ihre Köpfe so stark besetzt. Dieser Zustand kann aber auch ein Gefängnis sein/werden. Um Ihre Beziehung/Liebe zu schützen, schlage ich Ihnen eine zeitweise Trennung vor. Dann kann unsere Arbeit mit Ihnen noch effektiver sein. Bei wichtigen Botschaften an ihn, oder wenn die Stimmung in der Sitzung angeheizt ist, leiser und langsamer mit ihm reden, um seiner Reizüberflutung vorzubeugen. Reflecting Team: Austausch der BeraterInnen vor dem Paar über ihre jeweiligen Beobachtungen, Einschätzungen, Interventionsplanungen (Der Inhalt des Handouts basiert in einigen Teilen auf einer Fortbildung bei Virginia Goldner ). Frauenhilfe München Beratungsstelle für Frauen bei Partnergewalt

14 Forschungsstand Differenzierung von Tätergruppen Umgang mit häuslicher Gewalt im Rahmen von Arbeit mit den Vätern Gruppe I: Gewaltausübung nur in der Familie, keine psychopathologischen Auffälligkeiten, selten Suchtmittelabhängigkeit, Risiko schwerer Verletzungen der Partnerin seltener als in den anderen beiden Gruppen, Anteil je nach Studie 50-80%. Gruppe II: Gewaltausübung in unterschiedlichen sozialen Kontexten, kaum psychopathologische Auffälligkeiten (außer antisoziale Persönlichkeitsstörung), Suchtmittelproblematik teilweise bis häufig, schwere Verletzungen der Partnerin häufiger als in Gruppe I, aber geringer als in Gruppe III, Anteil je nach Studie 10-30%. Gruppe III: Gewaltausübung teilweise nur in der Familie, teilweise in anderen sozialen Kontexten, psychopathologische Auffälligkeiten häufig, besonders Bindungsstörungen und emotionale Instabilität, häufig Suchtmittelabhängigkeit, Risiko schwerer Verletzungen der Partnerin hier am höchsten, Anteil je nach Studie 10-30%. ( 2000 (z.b. Holzworth-Munroe/Stuart 1994, Holzworth-Munroe Forschungsstand Internationale Wirkungsforschung Forschungsstand Wirksamkeit von Beratung Eine große us-amerikanische Studie mit 840 Teilnehmern zeigt die praktische Bedeutung der Effekte (Gondolf 2002): - 60% blieben in den ersten 15 Monaten und 52% in 4 Jahren nach Programmaufnahme gewaltfrei - Etwa zwei Drittel der Gewaltrückfälle ereigneten sich in den ersten 9 Monaten - Ein Programmabschluss reduzierte die Rückfallwahrscheinlichkeit um 44-64% signifikant - Schweregrad und Häufigkeit erneuter Gewalt und Formen nicht-körperlicher Gewaltausübung nahmen deutlich ab. Grundsätze gewaltzentrierter Beratung (Wirksamkeitskriterien) Gewalt steht im Mittelpunkt Hohe Programmintegrität (kontrollierte Übereinstimmung von Konzept und Maßnahmeverlauf) Kontrolle und Reaktion bei versäumten Terminen Kooperation mit Strafverfolgung und Opferschutz Selbstverständnis von Täterarbeit Zielsetzung: Gewaltvermeidung & Verantwortungsübernahme Fachliche Haltung: Gewalt ist kein Partnerschaftsproblem 1

15 Funktionalität von Gewalt Diese Konstellation wird von gewalttätigen Männern als gleichwertig "empfunden Diese Konstellation wird von gewalttätigen Männern als unterlegen "empfunden Gewalt ist für die Männer weniger ein Problem, als eine Lösung, um einen aus ihrer Sicht "gleichberechtigten" Zustand wieder herzustellen (Zimmermann et al. 2000). Dynamik der Gewalt GEWALTSPIRALE Ich fühle mich elend. Wir streiten uns, sie provoziert mich, ich haue zu. Jetzt ist Ruhe, ich habe mich durch-gesetzt. Aber sie ist verletzt, das wollte ich nicht! Ich entschuldige mich. Ich verwöhne sie, bin charmant (das kann ich ganz gut!). Wir sind verliebt wie zu Beginn. Wir sprechen nicht weiter über den Vorfall. Eines Tages tut sie etwas, was mich empört. Sie lacht über meine Gegen-Argument. Ich fühle mich elend. ( GEWALTSPIRALE (2) Ich haue zu, diesmal gründlicher. Das befreit, erleichtert: meine Ohnmacht ist weg! Aber sie sieht schlimm aus, sollte ins Krankenhaus. Ich lege ihr Kompressen auf. Ich schäme mich, ich weine. Sie tröstet mich. Später reden wir darüber und ich sage ihr, was mich zum Ausflippen bringt, was sie lassen, oder besser machen sollte. Ich verwöhne sie. Wir sind verliebt wie früher. Eines Tages sehe ich: sie hält sich nicht 100% an unsere Abmachung. zuhaueich Dynamik der Gewalt Gefährdungseinschätzung Leitfaden zur Risikobewertung Anzahl vorheriger polizeilich oder strafrechtlich bekannt gewordener häuslicher und nicht häuslicher Gewaltvorfälle Zuvor strafrechtlich in Erscheinung getreten Polizeiliche oder gerichtliche Auflagen missachtet Mord- oder Verletzungsandrohung Freiheitsberaubung Besorgnis des Opfers Anzahl der Kinder Anzahl der Kinder des Opfers aus früherer Partnerschaft Gewalt gegen andere Personen Suchtmittelmissbrauch Verletzung des Opfers während der Schwangerschaft Anzahl der Schwellen zur Opferunterstützung ( 2

16 Zugang zu Tätern Zugang zu Tätern Standards, Setting & Umfang von Täterprogrammen Gruppenarbeit als Standard über einen Zeitraum von 6 Monaten mit wöchentlichen Sitzungen zuzüglich mindestens einem Aufnahmegespräch und einem Follow-Up Termin, Einzelberatung nur in begründeten Ausnahmefällen Anleitung durch zwei Fachkräfte bei einer Gruppengröße 5-10 Personen Zusätzliche Beratungsressourcen zur Krisenintervention Information der (Ex-)Partnerin über Programmbeginn, Abbruch/Ausschluss, Abschluss und Gefährdung Standards Täterprogramm Programminhalte: Auseinandersetzung mit dem Gewaltbegriff und mit Gewalthandlungen ( Gewaltschilderung ) Tatrekonstruktion Auswirkung der Gewalt und Opferfolgen gewaltfreie Handlungsstrategien Notfallpläne Kommunikations- und Beziehungsmuster Männer- und Frauenbilder väterliche Verantwortung eigene Opfererfahrungen Ausschlusskriterien nach Einzelfallprüfung: mangelnde Verantwortungsübernahme, erneute Gewaltanwendung, unzureichende Mitarbeit und Kooperation, Regelverstöße und Gruppenunfähigkeit Zugang zu Tätern Zugang zu Tätern Ablauf Täterprogramm im MIM Vorgespräche: 3-5 Einzelberatungen mit einem Mitarbeiter Gruppenteilnahme: 24 zweistündige Gruppensitzungen mit 7-8 Teilnehmern und 2 Mitarbeitern unter Videomitschnitt Flankierende Maßnahmen: Informationsgespräch mit der Partnerin in der Frauenhilfe Beratungsstelle Paargespräche nach Einzelfallprüfung Auswertungsgespräche im Helfersystem Grundhaltungen des MIM Wir nehmen Dich ernst, aber wir vertrauen Dir nicht bedingungslos. Wir werden nichts geheim halten. Wir lassen uns nicht in Vertraulichkeiten verwickeln. Wir werden Dich nicht herabsetzen oder entwerten. Wir helfen Dir, Dich in Frage zu stellen, und wir werden Dich unterstützen. Wir glauben, dass Veränderung möglich ist. Wir glauben nicht an eine Veränderung von heute auf morgen. Wir glauben, dass Taten und Handlungen mehr sagen als Worte. Wir brauchen eine Form der Kontrolle. Wir glauben an Veränderung aber nicht an "Heilung". ( USA ) Quelle: Grundhaltungen für die Arbeit mit Täterinnen von Hilary Eldridge 3

17 Zugang zu Tätern Kontakte zur Partnerin Ansatz zur Auseinandersetzung mit der Partnerschaftsgewalt Ja, bei Streit haben meist Beide einen Anteil zu verantworten. Für Deine Gewalt trägst Du zu 100% selbst die Verantwortung, denn Du hättest auch anders handeln können. Darum beschäftigen wir uns mit Deinen Entscheidungen, Deinen Handlungen und Deiner Verantwortung. Kontakte zur Partnerin Voraussetzung ist der Abschluss der Vorgespräche mit dem Mann und die erfolgte Aufnahme ins Gruppenprogramm Telefonischer Kontakt durch Mitarbeiter des MIM: Angebot eines persönlichen Informationsgesprächs und Terminvereinbarung Informationsgespräch gemeinsam mit Mitarbeiterin der Frauenhilfe in deren Räumen: - Information über Konzept und Grenzen des Täterprogramms ( Gewaltfreiheit (keine Garantie für - Betonen der Eigenverantwortung für den Schutz der Partnerin - Information über Angebot der Frauenhilfe und Paarberatung - Kontakt bei weiterer Bedrohung oder erneuter Gewalt klären Zugngswege zu Tätgern Zugang zu Vätern Zugang zu Vätern Verletzungsfolgen für Kinder können Einstiegsmotivation sein und müssen in Täterprogrammen thematisiert werden Verletzungen des Kindes während der Schwangerschaft Verletzungen, wenn das Kind während der Gewalt auf dem Arm gehalten wird Verletzungen, wenn das Kind zu intervenieren versucht Medea Syndrom: zielgerichtete Verletzungen, um Partnerin zu kontrollieren oder zu bestrafen Psychoneuroimmunlogische Effekte (Kindler 2007) Vaterschaft als Einstiegsmotivation Sie haben eine große Angst vor Trennung und Verlust der Familie. Wenn sie getrennt sind, besteht Hoffnung auf erneuten Kontakt zur Partnerin und den Kindern. Die Partnerschaftsgewalt kann auch als innerer Widerspruch zum Vatersein wahrgenommen werden (Problembewusstsein). Kinder können als Auslöser für die Gewalt dargestellt werden (Konkurrenz und Meinungsverschiedenheiten in Erziehungsfragen). Kinder werden für das Gewaltproblem nicht als relevant wahrgenommen und ausgeblendet. Sie wollen Eigenverantwortung oder Unschuld beweisen, um das Jugendamt zu beruhigen. 4

18 Zugang zu Vätern Tätern Einschränkungen der Zugang zu Vätern Konfrontation der Selbstsicht und Gewaltdarstellung gewalttätiger Väter Der Ehrenkodex verbietet Gewalt gegen Kinder, Gewalt gegen die Partnerin jedoch nicht. Die Gewalt schadet der Partnerin, nicht aber den Kindern, so die Wahrnehmung. Aussagen über Anwesenheit, Erleben und Verhalten der Kinder können nicht oder nur lückenhaft gemacht werden. Fehler der Mutter werden heraus gekehrt und dem Selbstbild eines sorgenden Vaters gegenüber gestellt. Schädigungen der Kinder werden bagatellisiert und der Partnerin angelastet. Kinder werden instrumentalisiert, um sich gegenüber der Partnerin durchzusetzen. Eine Trennung von den Kindern wird als Willkürakt der Partnerin empfunden. Einschränkungen der Erziehungsfähigkeit GegenPartnerinnen gewalttätige Väter: neigen zu rigidem und autoritärem oder unvorhersehbar schwankendem Erziehungsverhalten bestrafen und schlagen Kinder häufiger und schwerer untergraben oft die Erziehungsautorität der Mutter vor den Kindern sind meist selbstzentriert (z.b. kaum in die Erziehung involviert, wissen wenig über die Kinder, intolerant gegenüber kindlichen Bedürfnissen) manipulieren nicht nur die Mutter, oft auch die Kinder zeigen diskrepantes Verhalten gegenüber den Kindern in der Öffentlichkeit und Zuhause (gute Väter unter Beobachtung) (Bancroft/Silverman 2002) Zugang zu Vätern Perspektiven für die Zugang zu Vätern Folgen für die Arbeit mit Vätern Diese Väter sind schwer erreichbar und zeigen ein erhöhtes Maß an Verantwortungsabwehr. Weitere Bedrohung und Gefährdung der Partnerin und der Kinder kann auch nach einer Trennung nicht ausgeschlossen werden. Es besteht ein hoher Kooperationsbedarf zum Kinderschutz, besonders wenn Sicherungsmaßnahmen eingeleitet wurden. Zur Reflexion und Veränderung schädigenden Erziehungsverhaltens haben Täterprogramme nur begrenzte Reichweite. Perspektiven für die Arbeit mit Vätern Durch Beratungsauflagen im Familiengerichtsverfahren kann ein begleiteter Umgang mit einem gewaltzentrierten Väterprogramm zur Umgangsvor- und Nachbereitung verknüpft werden. Für gewalttätige Väter mit weiteren Gefährdungsrisiken können auf das Erziehungsverhalten bezogene Angebote Täterprogramme entlasten und Caring ProgrammkanadischedashierzuwurdeDüsseldorfIn. ergänzen ( aletscott ) Dads erprobt. 5

19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

20 Studien zu Häuslicher Gewalt gegen Frauen Workshop Herausforderung Häusliche Gewalt Juni 2013 Studie: Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland, BMFSFJ, 2004 Untersuchungszeitraum Autorinnen: Prof. Dr. Ursula Müller und Dr. Monika Schröttle Die repräsentative Studie ermittelte alle Formen von Gewalt, die Frauen jemals seit ihrem 16. Lebensjahr erlebt haben. Gewaltdefinition Studien zu Häuslicher Gewalt gegen Frauen Definition im GewSchG (Gesetz zur Verbesserung des zivilrechtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung) 1 GewSchG: Als Gewalt wird definiert, wenn eine Person vorsätzlich den Körper, die Gesundheit oder die Freiheit einer anderen Person widerrechtlich verletzt oder widerrechtlich mit deren Verletzung droht. Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen - Kurzfassung, BMFSFJ, 2010 Eine sekundäranalytische Auswertung zur Differenzierung von Schweregraden, Mustern, Risikofaktoren und Unterstützung nach erlebter Gewalt Forschungsprojekt des Interdisziplinären Zentrums für Frauenund Geschlechterforschung (IFF) der Universität Bielefeld, Dr. Monika Schröttle u.a. Blümel-Tilli 1

21 Zahlen zur Verbreitung von Gewalt gegen Frauen Gewaltformen 37% der Frauen erlebten körperliche Gewalt 13% sexuelle Gewalt 58% sexuelle Belästigung 42% psychische Gewalt Rund 25% der in Deutschland lebenden Frauen haben Formen körperlicher und/ oder sexueller Gewalt durch aktuelle oder frühere Beziehungspartner erlebt (99% männliche Täter, 1% weibliche Täterinnen). Psychisch Ökonomisch Sexuell Körperlich Strukturell Zahlen zur Verbreitung von Gewalt gegen Frauen Risikogruppen und Risikofaktoren Ergebnisse von Teilpopulationsbefragungen: Gewalterfahrungen durch Ex-/ Partner und schwerere, bedrohlichere Gewaltformen (i. Vergleich zu dt. Frauen) erlebten: 38% Türkinnen 28% Migrantinnen aus Osteuropa Der Anteil der Migrantinnen mit Gewalterfahrungen in Kindheit und Jugend ist gegenüber dt. Frauen deutlich höher. Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist lt. UNICEF die weltweit häufigste Menschenrechtsverletzung. Häusliche Gewalt gegen Frauen existiert kulturübergreifend und tritt unabhängig von Religions-, Bildungs- und Schichtzugehörigkeiten (auf Opfer- und Täterseite) auf. Das Risiko für Frauen, Opfer von Gewalttätigkeiten innerhalb der Familie bzw. in anderen Lebensgemeinschaften zu werden, ist um ein vielfaches höher als außerhalb (Prof. Dr. Pfeiffer, Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen). 2

22 Risikogruppen und Risikofaktoren Risikogruppen und Risikofaktoren Junge Frauen und Frauen bis Mitte 40 ohne Bildungsressourcen Kontrolle und Dominanz des Mannes erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass auch körperliche und / oder sexuelle Gewalt ausgeübt wird. Frauen ab 45 J. mit höchsten Bildungsressourcen Frauen in Trennungs- und Scheidungssituationen Erhöhter Alkoholkonsum steigert das Risiko, insbesondere schwerer Gewalttaten (Hintergrund: mangelnde Steuerungsfähigkeit) und kann eine bereits vorhandene Gewaltbereitschaft fördern. Risikogruppen und Risikofaktoren Auswirkungen der Gewalt Intergenerationelle Vermittlung von Gewalt: In Kindheit und Jugend erlittene Gewalt durch Erziehungspersonen verdreifacht das Risiko, miterlebte körperliche Gewalt zwischen den Eltern verdoppelt das Risiko, selbst Opfer von Partnergewalt zu werden. Für Frauen nimmt das Verletzungsrisiko zu, wenn der Angreifer der Partner ist. Zum Vergleich: - Für Männer nimmt das Verletzungsrisiko ab, wenn die Angreiferin die Partnerin ist. - Männer erleiden Gewalt überwiegend durch Unbekannte (männliche Angreifer) im öffentlichen Raum. Anzahl der Frauen, die unter psychischen Auswirkungen wie Depression, Niedergeschlagenheit, erhöhter Krankheitsanfälligkeit nach erlebter Gewalt leiden: 64% nach körperlicher Gewalt 79% nach sexueller Gewalt 56% nach sexueller Belästigung 83% nach psychischer Gewalt 3

23 Auswirkungen der Gewalt - Stockholmsyndrom - Relevanz der Forschungsergebnisse für den Umgang mit Häuslicher Gewalt Das Leben des Opfers wird bedroht und der Täter hat die Macht, die Drohung auszuführen. Das Opfer kann nicht entkommen oder glaubt, nicht entkommen zu können. Das Opfer ist von anderen Menschen isoliert. Der Täter ist dem Opfer gegenüber zeitweise freundlich. Psychische Gewalt, die am schwersten nachweisbare und am wenigsten von Institutionen ernst genommene Gewaltform innerhalb einer Partnerschaft hat im Erleben der Opfer die häufigste negative Auswirkung. Junge Familien ohne Bildungsressourcen und Migrantinnen benötigen umfassende, längerfristige Unterstützung. Achtung: keine Fehlinterpretationen bei erstmaliger Thematisierung von häuslicher Gewalt im Trennungs- Scheidungsverfahren!!! Auswirkungen der Gewalt Dynamik Häuslicher Gewalt Häusliche Gewalt führt u.a. zu: Extremen, z.t. widersprüchlichen Gefühlen wie: Ohnmacht/ Ausgeliefert sein/ Wut/ Zuneigung/ Mitleid/ Todesängste Häusliche Gewalt ist : in der Regel kein Einzelereignis eine Anhäufung von Gewalterlebnissen überwiegend ein lang andauernder Prozess Posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS) mit ausgeprägten Symptomen Isolation und Identitätsverlust Nach anfänglich massiver Gewalt reicht allein die Androhung erneuter Gewalt, um das Opfer einzuschüchtern. 4

24 Dynamik Häuslicher Gewalt Gefährdungseinschätzung für Frauen und Kinder - Kulturelle Risikofaktoren - Es besteht immer die Gefahr von schweren körperlichen Verletzungen. Im Extremfall besteht die Gefahr von Tötung oder erweitertem Suizid. Beide Partner sind extrem auf einander fixiert (Kontrolle : Schutz). Kinder geraten dadurch aus dem Fokus beider Eltern! Mangelnde Sprachkenntnisse Trennung/ Scheidung = Schande für beide Herkunftsfamilien Starre Rollenbilder Großfamilienverband in einer gemeinsamen Wohnung Drohung von Kindesentführung Gefährdungseinschätzung für Frauen und Kinder - Risiken auf der Opferseite - Gefährdungseinschätzung für Frauen und Kinder - Äußere Risikofaktoren - Mangelnde Schutzfähigkeit aufgrund von: Traumatisierungen durch die erlebte Gewalt Suchterkrankungen Psychiatrischen Krankheitsbildern/ Diagnosen Kulturellen Normen Gefährdung des eigenen Aufenthalts durch Trennung vom Ehemann Familienschulden/ finanzielle Krisen Unsichere Lage der Wohnung: - Erdgeschoßlage/ leichter Einstieg - Große und extrem unübersichtliche Häuser - Keine unmittelbaren Nachbarn Beratungsschieflage: Opfer werden betreut, Täter nicht 5

25 Sicherheitsmaßnahmen für Frauen und Kinder Sicherheitsmaßnahmen für Frauen und Kinder Platzverweis durch die Polizei (Grundlage: Polizeiaufgabengesetz des jeweiligen Bundeslandes) Strafanzeige Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG) Verlassen der Wohnung Frauenhaus In der Öffentlichkeit Handy- Telefonat simulieren oder tatsächlich führen Einbeziehung von Nachbarn oder Arbeitskollegen Selbstverteidigungskurse speziell für Frauen Sicherheitsmaßnahmen für Frauen und Kinder Sicherheitsmaßnahmen für Frauen und Kinder Beantragung einer Adressensperre nach Umzug in eine neue Wohnung Beibehaltung der alten Tel.-Nummer, des alten ABs/ neue, vor dem Täter geheim gehaltene Telefon-Nummer Schlosswechsel Gewohnheiten ändern: Arbeitsbeginn/-ende, anderer Parkplatz Body- Alarm Keine Treffen mit dem Täter in den eigenen oder seinen Wohnräumen. Treffen immer auf neutralem Boden, Öffentlichkeit herstellen! Generell Beachtung der 3 L: Licht- Lärm- Leute (entnommen aus den Verhaltenstipps der Polizei) 6

26 Sicherheitsmaßnahmen für Frauen und Kinder Hilfreiche Formulierungen Schulwechsel bzw. Wechsel der Betreuungseinrichtungen für die Kinder Einbeziehung der Schulen und Betreuungseinrichtungen der Kinder in das Sicherheitskonzept Begleiteter Umgang für die Kinder Weiche Formulierungen für den ersten Kontakt: Kindern geht es nicht gut, wenn es Eltern schlecht geht. Kinder wünschen sich immer, dass Vater und Mutter sich verstehen. Ich bin überzeugt, Sie versuchen Ihr Bestes als Mutter/ Vater zu geben. Hilfreiche Formulierungen Zugangswege zu betroffenen Frauen Weiche Formulierungen für den ersten Kontakt: Streit ist etwas Alltägliches. In jeder Beziehung/ Ehe gibt es Unterschiedliches, um das beide streiten (z.b. Geld). In jeder Ehe/ Beziehung gibt es Zeiten, da hält man es nicht mehr aus und möchte am liebsten davonlaufen. Im Streit geht es manchmal hoch her. Loben Loben Loben!!! Komplimente machen!!! Bisherige Lösungsversuche erfragen Ambivalenzen ansprechen: Liebesgefühle, Verbundenheit, Gemeinsamkeiten Wut, Ängste, Ohnmachtsgefühle, Scham.. Ängste vor der Zukunft ansprechen 7

27 Zugangswege zu betroffenen Frauen Zugangswege zu betroffenen Frauen Infos geben über: Sicherheitsmaßnahmen Polizeiliches Handeln GewSchG Spezialisierte Beratungsangebote (falls regional vorhanden): - Für die Frau - Für den Mann - Für die Kinder Thema Kinder: Einerseits hält die Frau wegen der Kinder an ihrer Partnerschaft fest. Andererseits kann die Belastung der Kinder für sie aber auch Motivation sein, sich vom Partner zu trennen. Infos geben über Auswirkung von miterlebter Gewalt auf die Kinder Worst- Case- Szenario ansprechen: Sie wird getötet, was wird dann aus ihren Kindern? Sie hält wegen der Kinder durch und diese wenden sich später von ihr ab, weil sie sie nicht geschützt hat. Zugangswege zu betroffenen Frauen Zugangswege zu betroffenen Frauen Infos für eine eventuelle Trennung geben: - Sicherheitsmaßnahmen - Finanzielle Hilfen - Aufenthaltsrechtliche Bestimmungen - Familiengerichtliches Verfahren: Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe, Sorge- und Umgangsrecht Von Erfahrungen anderer betroffener Frauen berichten: - lange Entscheidungsprozesse - Weg der kleinen Schritte - Was wird leichter durch die Trennung - Kinder erholen sich.. 8

28 Sinnvolle Beratungssettings Systemische Interventionen bei Häuslicher Gewalt Einzelberatung der Frau (auch anonym anbieten) Gewaltspezifisches Angebot für den Mann (nach der Standards der BAG TÄA) Paargespräche nach engen Zugangskriterien (s. Handout: Paargespräche bei Häuslicher Gewalt) Gewalt- bzw. traumaspezifische Angebote für die Kinder Bewährte Arbeitshypothesen: Der Täter ist allein verantwortlich für seine Gewaltausübung und die Beendigung seiner Gewalt. Das Opfer ist verantwortlich für seinen Schutz. Beide Eltern sind verantwortlich für den Schutz der Kinder. Kontraindikationen für Paargespräche Anhaltend hohes Gewaltpotenzial des Täters Keine Verantwortungsübernahme des Täters für die ausgeübte Gewalt bzw. Beendigung seiner Gewalt Suchterkrankungen des Opfers oder Täters Psychiatrische Erkrankungen des Opfers oder Täters, die die Steuerungsfähigkeit beeinträchtigen 9

29 Fachliteratur und Materialien zur Arbeit mit Häuslicher Gewalt Schröttle, Monika Schröttle, Monika S.Zimmermann, K.-P. David, M. Dubberke, M. Frommel, K. Eggerding, W.Hinz Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen Täterarbeit Programm zur Arbeit mit gewalttätigen Männern Herausgegeben von KIK Schleswig-Holstein BMFSFJ (2004) BMFSFJ (2009) Wissenschaftlicher Verlag Berlin Berlin 2001 Bundesarbeitsgem schaft Täterarbeit Häusl.Gewalt e.v. (BAG TäHG) Goldner, Penn, Sheinberg, Walker Bentheim, A./ Firle, M. NEUES HANDELN Standards und Empfehlungen für die Arbeit mit männlichen Tätern Liebe und Gewalt - Geschlechtsspezifische Paradoxe in instabilen Beziehungen "Gemeinsam gegen häusliche Gewalt - Kooperation, Intervention, Begleitforschung" Forschungsergebnisse der Wissenschaftlichen Begleitung der Interventionsprojekte gegen häusliche Gewalt (WiBIG) blikationen/publikationen,did=20562.html Ansätze und Erfahrungen in der Arbeit mit gewalttätigen Männern. Seite In: H. Brandes/ H. Bullinger (Hrsg.): Handbuch Männerarbeit Aktionshandbuch Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter BMFSFJ (2008) Familiendynamik 17 Nr. 4/1992 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen u. Jugend Weinheim 1996 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen u. Jugend Hedwig Blümel-Tilli Stand 2013 Helmpertstr. 21, München Tel: 089/ H.Bluemel-Tilli@t-online.de

30 Beulke, W Adelheid Smolka, Marina Rupp Ruth Limmer, Melanie Mengel Nini, M./ Bentheim, A./ Firle, M./ Nolte, I./ Schneble, A. Herman, Judith, L. Kampusch, Natascha Schall, Schirrmacher "Gemeinsam gegen häusliche Gewalt - Kooperation, Intervention, Begleitforschung" Forschungsergebnisse der Wissenschaftlichen Begleitung der Interventionsprojekte gegen häusliche Gewalt (WiBIG) blikationen/publikationen,did=20562.html Gewalt im sozialen Nahraum. Forschungsbericht Kurzfassung Wege aus der häuslichen Gewalt Beratung zur Flankierung des Gewaltschutzgesetzes Beratung und Kooperation im Kontext von häuslicher Gewalt und Nachstellungen Handreichung für die Fachberatung sowie kooperierende Professionen. Abbau von Beziehungsgewalt als Konfliktlösungsmuster (1995) Die Narben der Gewalt. Traumatische Erfahrungen verstehen und Überwinden 3096 Tage Gewalt gegen Frauen und Möglichkeiten staatlicher Interventionen Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen u. Jugend Bayr. Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit, München 1995 Bayr. Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen München 2005 Bayr. Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen München 2005 Bd. 102 der Schriftenreihe des Bundesministerium s für Familie, Senioren, Frauen u. Jugend Kohlhammer, Berlin, Stuttgart, Köln Kindler 1993 List Verlag 2010 R. Boorberg Verlag 1995 Hedwig Blümel-Tilli Stand 2013 Helmpertstr. 21, München Tel: 089/ H.Bluemel-Tilli@t-online.de

31 Brandau H. Ronge K. Baer, S. Schweikert, B. Egger, Tröschel, Lercher, Logar, Sieder Hoffmann, Jens Wondrak, Isabel (Hrsg.) Gewalt gegen Frauen im häuslichen Bereich Alte Wege - Neue Ziele Jetzt erst Recht Rechte für misshandelte Frauen - Konsequenzen für die Täter Grenzen setzen - verantwortlich machen - Veränderung ermöglichen Die Arbeit mit Tätern im Rahmen eines Interventionsprojektes gegen häusliche Gewalt Gewalt gegen Frauen in der Familie Täterarbeit ein Beitrag zum Opferschutz, Modelle, Grundlagen und Standards Häusliche Gewalt und Tötung des Intimpartners BIG e.v., Berlin Tel BIG e.v., Berlin Tel BIG e.v., Berlin Tel Verlag für Gesellschaftskritik, 1995 ISBN Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie, Wien, Verlag für Polizeiwissenschaft BMFSFJ (2000) BMFSFJ (2002) Berg,Insoo Kim/ Kelly,Susan Fegert, Jörg M. (2000) Empfehlenswerte Literatur zum Thema Kinder und Häusliche Gewalt Mehr Mut zum Reden Von misshandelten Frauen und ihren Kindern, Bonn, Begleiteter Umgang bei häuslicher Gewalt, Handlungsleitlinie Kinderschutz und Lösungsorientierung Altes neues Kampffeld Umgangsrecht, in: Dokumentation Zwei JahreKindschaftsrecht, Berlin BMFSFJ, Broschürenstelle , poststelle@bmfsfj.b und.de BMFSFJ, Broschürenstelle , Verlag Modernes Leben, 2001 fraktion@bt.pdsonline.de Hedwig Blümel-Tilli Stand 2013 Helmpertstr. 21, München Tel: 089/ H.Bluemel-Tilli@t-online.de

32 Fegert, Jörg M. (2001) Parental Alienation oder Parental Accusation Syndrome? (Teil 1 und Teil 2), Kind-Prax 1/2001 und Kind-Prax 2/2001 Frauenhilfe München, Jahreshefte 2001/2000/1999 jeweils zwei Artikel zum Thema Arbeit mit Kindern im Frauenhaus ( z. B. geschlechtsspezifisches Arbeiten, Mutter- Kind Förderung- Berücksichtigung des Kindeswohl etc.) Kindler, Heinz (2002) Partnerschaftsgewalt und Kindeswohl. Eine meta-analytisch orientierte Zusammenschau und Diskussion der Effekte von Partnerschaftsgewalt auf die Entwicklung von Kindern. Folgerungen für die Praxis. Arbeitspapier Frauenhilfe München, Postfach , München Deutsches Jugendinstitut, Fax: Heynen, Susanne, (2001) Kavemann, Barbara (2003) Salgo, Ludwig (2000) Partnergewalt in Lebensgemeinschaften: direkte und indirekte Auswirkungen auf die Kinder. Kinder und Häusliche Gewalt Kindschaftsrecht: Vom Appell zur Norm, in Dokumentation Zwei Jahre Kindschaftsrecht, Berlin, Beiträge zur feministischen Theorie und Praxis 56/57 Sozialextra April 2003 fraktion@bt.pdsonline.de Dlugosch, Sandra (2010) Strasser, Philomena (2001) Mittendrin oder nur dabei? Kinder legen Zeugnis ab. Gewalt gegen Frauen als Trauma für Kinder VS Verlag für Sozialwissenschaft en Studien Verlag, Innsbruck Zittelmann, Maud (2001) Wallerstein, Judith S.; Lewis, Julia u.a. (2002) Kindeswohl und Kindeswille Scheidungsfolgen Kinder tragen die Last. Eine Langzeitstudie über 25 Jahre, Votum Verlag, Münster Votum-Verlag, Münster Hedwig Blümel-Tilli Stand 2013 Helmpertstr. 21, München Tel: 089/ H.Bluemel-Tilli@t-online.de

33 Wissenschaftliche Begleitung Interventionsprojekte gegen häusliche Gewalt (WiBIG) (1999) Dokumentation des Workshops Kinder und häusliche Gewalt Erfahrungen aus Deutschland, England und Schweden, gegen 7.- DM in Briefmarken über: Projekt WiBIG, Kottbusser Damm 79, Berlin Perincioli, Cristina Internetadressen Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt e.v. (BAG TäHG e.v.) Hier finden Sie auch eine Liste von Einrichtungen die mit Tätern arbeiten. Online Gewaltberatungsseite für Männer Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe Informationsseite für Männer mit Selbsttest und Beratungstellen im deutschsprachigen Raum Moderierter Chatroom für missbräuchliche Beziehungen, unter anderem Partnerschaftsgewalt er_embedded&v=sqqczjjev_8 Kurzfilme zu Häuslicher Gewalt CREAM e.v., Berlin Fachhandel für das Thema: DonnaVita Postfach 5, Post Husby D Ruhnmark Tel.: Bezug von Schrillalarmen: Waffen- Krauser Orleansstraße München Tel: 089/ Hedwig Blümel-Tilli Stand 2013 Helmpertstr. 21, München Tel: 089/ H.Bluemel-Tilli@t-online.de

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