Herzlich Willkommen zur Mandantenveranstaltung

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1 Herzlich Willkommen zur Mandantenveranstaltung

2 Programm 1. Kanzleijubiläum 50 Jahre 2. Aktuelles zur Betriebsprüfung - elektronische Buchführung (GoBD) 3. Datenschutz im verkehr 4. Aktuelles Steuerrecht 2

3 Mandantenveranstaltung Kanzleijubiläum 50 Jahre WP/StB Dipl.-Kfm. Marcus Tuschen

4 Kanzleijubiläum 50 Jahre Chronik 1965: Kanzleigründung am in Wehrstapel (15 m²) 1968: Umzug von Wehrstapel nach Meschede, Kaiser- Otto-Platz 6 (90 m²) 1974: Erweiterung Büro Meschede (180 m²) 1984: Erweiterung Büro Meschede (220 m²) 1985: Gründung Cordes & Tuschen GmbH, Belecke (01.10.) 1990: Kanzleijubiläum 25 Jahre WP/StB Dipl.-Kfm. Marcus Tuschen 4

5 Kanzleijubiläum 50 Jahre Chronik 1991: Sozietätsgründung Tuschen & Tuschen WP/StB durch Eintritt Marcus Tuschen als Partner (01.07.) 1992: Kauf der Kanzlei Herkt in Schmallenberg (01.11.) Standort Obringhauser Straße 14 (120 m²) 1995 Tod des Gründers Bernhard Tuschen (24.03.) und Fortführung als Einzelkanzlei 1997 Sozietätsgründung Tuschen Lanz Leweling WP/StB durch Eintritt Christoph Lanz und Jutta Leweling als Partner (01.07.) WP/StB Dipl.-Kfm. Marcus Tuschen 5

6 Kanzleijubiläum 50 Jahre Chronik 1999: Kooperation mit Rechtsanwaltssozietät Wortmann & Partner, Hüsten (01.01.) 1999: Umzug Büro Meschede (15.05.) in die Elisabethstraße 19 (420 m²) 2000: Erweiterung um Standort Arnsberg (01.03.), Hüsten, Wagenbergstraße 2 (60 m²) 2002 Umzug Büro Schmallenberg (01.07.) in die Weststraße 48 (255 m²) 2004 Zertifizierung nach DIN EN ISO 9000:2001 (30.11) WP/StB Dipl.-Kfm. Marcus Tuschen 6

7 Kanzleijubiläum 50 Jahre Chronik 2005: Peer Review: Qualitätskontrollprüfung für Wirtschaftsprüfer (30.11.) 2008: Umzug Büro Arnsberg von Hüsten nach Neheim (01.01.) in die Goethestraße 11 (120 m²) 2009: DStV Gütesiegel (28.02.) 2010: Umzug Büro Arnsberg (01.08.) in die Stembergstraße (120 m²) 2013: Eintritt Markus Hanses (01.08.) und Maria Ortmann (01.09.) als Partner der Sozietät WP/StB Dipl.-Kfm. Marcus Tuschen 7

8 Kanzleijubiläum 50 Jahre Chronik 2013: Zertifikat: Familienfreundliches Unternehmen 2015: Kanzleijubiläum 50 Jahre WP/StB Dipl.-Kfm. Marcus Tuschen 8

9 Kanzleijubiläum 50 Jahre Zahlen Daten Fakten Geleistete Arbeitsstunden (BG Nachweis) 1965: : Gesamt Lohnsummen Gesamt Beschäftigte Mitarbeiter 139 davon Auszubildende 38 Bestand am WP/StB Dipl.-Kfm. Marcus Tuschen 9

10 Kanzleijubiläum 50 Jahre Unsere Kompetenz Ihr Vertrauen Diesem Leitgedanken fühlen wir uns verpflichtet. Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihre jahrelange Treue zu unserer Kanzlei. Wir werden auch in Zukunft unser Bestes geben! WP/StB Dipl.-Kfm. Marcus Tuschen 10

11 Mandantenveranstaltung Aktuelles zur Betriebsprüfung - Elektronische Buchführung (GoBD) WP/StB Dipl.-Kfm. Marcus Tuschen

12 Aktuelles zur Betriebsprüfung Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) BMF-Schreiben vom Zusammenfassung und Interpretation der Grundsätze ordnungsmäßiger DV-Buchhaltung und zum Datenzugriff Gültige Vorschriften zur Führung von Büchern herkömmliche und elektronische Archivierung von Geschäftsunterlagen WP/StB Dipl.-Kfm. Marcus Tuschen 12

13 Aktuelles zur Betriebsprüfung Rechtsgrundlagen für Buchführung und Aufzeichnungen 238 HGB Buchführungspflicht des Kaufmanns Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) als Handelsbrauch und als allgemein anerkannte, aber ungeschriebene Kriterien WP/StB Dipl.-Kfm. Marcus Tuschen 13

14 Aktuelles zur Betriebsprüfung GoBD - BMF-Schreiben vom Rechtsgrundlagen für Buchführung und Aufzeichnungen 140 AO - Geltung der HGB Vorschriften auch für die Besteuerung 141 AO Buchführungspflicht für Nichtkaufleute 145 AO Allgemeine Anforderungen an Buchführung und Aufzeichnungen 146 AO Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen WP/StB Dipl.-Kfm. Marcus Tuschen 14

15 Aktuelles zur Betriebsprüfung GoBD - BMF-Schreiben vom Grundsätze der Papierbuchhaltung (GoB) werden analog auf die elektronische Buchhaltung (GoBD) angewendet (Analogieverfahren) Anwendung sinngemäß auch auf zukünftige Systeme zu übertragen BMF: keine Änderung der materiellen Rechtslage bzw. der Verwaltungsauffassung Aber: Definierte Anforderungen des BMF gehen teilweise erheblich über allgemeine Erwartungen hinaus! WP/StB Dipl.-Kfm. Marcus Tuschen 15

16 Aktuelles zur Betriebsprüfung GoBD - BMF-Schreiben vom Bereiche Aufbewahrung von Unterlagen Haupt- und Nebensysteme von DV-Systemen z.b. auch Kassen, Warenwirtschaft, Kostenrechnung, Zahlungsverkehrssystem, Waagen, Taxameter, Zeiterfassung, Dokumenten-Management, Archive etc. WP/StB Dipl.-Kfm. Marcus Tuschen 16

17 Aktuelles zur Betriebsprüfung GoBD - BMF-Schreiben vom Bereiche Grundsatz: Was eingesetzt wird, ist Teil des Systems und deshalb aufbewahrungspflichtig und im Rahmen von Betriebsprüfungen regelmäßig auch vorzulegen wenn es für die Besteuerung von Bedeutung ist gilt also auch für freiwillig eingesetzte Bücher und Systeme WP/StB Dipl.-Kfm. Marcus Tuschen 17

18 Aktuelles zur Betriebsprüfung GoBD - BMF-Schreiben vom Bereiche Datenzugriff (bisher geregelt in BMF Schreiben vom Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen - GdPDU) WP/StB Dipl.-Kfm. Marcus Tuschen 18

19 Aktuelles zur Betriebsprüfung GoBD - BMF-Schreiben vom Grundsätze Nachvollziehbarkeit (Belegerfordernis) Nachprüfbarkeit (Verfahrensdokumentation) Vollständigkeit (Einzelaufzeichnungspflicht, interne technische und organisatorische Kontrollen) Richtigkeit Klarheit (Ordnung = systematische und übersichtliche Erfassung) Wahrheit (Unveränderbarkeit) WP/StB Dipl.-Kfm. Marcus Tuschen 19

20 Aktuelles zur Betriebsprüfung GoBD - BMF-Schreiben vom Grundsätze Fortlaufende Aufzeichnung (Einzelaufzeichnungspflicht auch für Bargeschäfte) Zeitgerechte Verbuchung (zeitnah zur Entstehung des Geschäftsvorfalls) Spätestens bis zum Ablauf des folgenden Monats Besondere Belegsicherung bis zur Verbuchung Kassenbuch innerhalb von 10 Tagen WP/StB Dipl.-Kfm. Marcus Tuschen 20

21 Aktuelles zur Betriebsprüfung GoBD - BMF-Schreiben vom Grundsätze Unveränderbarkeit Unmittelbare Belegsicherung Protokollierung von Änderungen z.b. an Stammdaten erforderlich Dokumentation durchgeführter Kontrollen Historie von Daten WP/StB Dipl.-Kfm. Marcus Tuschen 21

22 Aktuelles zur Betriebsprüfung GoBD - BMF-Schreiben vom Grundsätze Belegfunktionen Unmittelbare Belegsicherung vor Verbuchung Laufende Nummerierung/Ablage Nach wie vor Kontierung auf Papierbeleg Belegzuordnung Buchungszuordnung Progressive und retrograde Prüfungsmöglichkeit WP/StB Dipl.-Kfm. Marcus Tuschen 22

23 Aktuelles zur Betriebsprüfung GoBD - BMF-Schreiben vom Grundsätze Journalfunktion Internes Kontrollsystem Zugangs- und Zugriffskontrollen Funktionstrennungen Erfassungskontrollen Abstimmungskontrollen Verarbeitungskontrollen Schutzmaßnahmen WP/StB Dipl.-Kfm. Marcus Tuschen 23

24 Aktuelles zur Betriebsprüfung GoBD - BMF-Schreiben vom Grundsätze Datensicherheit Aufbewahrung (Archivierung) Regelfrist 10 Jahre Elektronische Aufbewahrung möglich (z.b. gescannnte Belege) Elektronische Aufbewahrung nötig für alle elektronisch eingegangenen Belege WP/StB Dipl.-Kfm. Marcus Tuschen 24

25 Aktuelles zur Betriebsprüfung GoBD - BMF-Schreiben vom Grundsätze Aufbewahrung (Archivierung) maschinell auswertbar = aufbewahrungspflichtig Beachte: Gedruckte elektronische Belege erfüllen nicht die Aufbewahrungspflichten Inhalt des Belegs nicht dessen Bezeichnung bestimmt die Aufbewahrung (z.b. Transportmail nicht zu archivieren) WP/StB Dipl.-Kfm. Marcus Tuschen 25

26 Aktuelles zur Betriebsprüfung GoBD - BMF-Schreiben vom Grundsätze Aufbewahrung (Archivierung) ZUGFerD-Belege (Zentraler User Guide des Forums für elektronische Rechnung Deutschland, spezielles pdf Format) sind archivierungspflichtig, weil maschinell auswertbar Kein Formatwechsel zulässig (Ursprungsformat maßgebend) WP/StB Dipl.-Kfm. Marcus Tuschen 26

27 Aktuelles zur Betriebsprüfung GoBD - BMF-Schreiben vom Grundsätze Aufbewahrung (Archivierung) Organisationsanweisung für Umwandlung von Papierbeleg in elektronischen Beleg (Scannen) zwingend erforderlich Bei Systemwechsel: Aufbewahrung der Altsoftware oder adäquate Datenmigration (alle Systemfunktionen sollen erhalten bleiben) WP/StB Dipl.-Kfm. Marcus Tuschen 27

28 Aktuelles zur Betriebsprüfung GoBD - BMF-Schreiben vom Verfahrensdokumentation Übersichtlich gegliedert für jedes eingesetzte DV- System Inhalt, Aufbau, Ablauf und Ergebnisse des DV- Verfahrens Verständlich und nachprüfbar Abhängig von Komplexität der Geschäftstätigkeit (Skalierung) WP/StB Dipl.-Kfm. Marcus Tuschen 28

29 Aktuelles zur Betriebsprüfung GoBD - BMF-Schreiben vom Verfahrensdokumentation Beschreibung des organisatorisch und technisch gewollten Prozesses Allgemeine Beschreibung Anwenderdokumentation Technische Systemdokumentation Betriebsdokumentation WP/StB Dipl.-Kfm. Marcus Tuschen 29

30 Aktuelles zur Betriebsprüfung GoBD- BMF-Schreiben vom Verfahrensdokumentation Beschreibung, wie Ordnungsvorschriften beachtet werden Fehlende oder ungenügende Dokumentation kann als formeller Mangel zur Verwerfung der Buchführung führen! - Schätzungsmöglichkeit!! WP/StB Dipl.-Kfm. Marcus Tuschen 30

31 Aktuelles zur Betriebsprüfung GoBD - BMF-Schreiben vom Relevanz in der Betriebsprüfung Datenzugriff auf elektronische Dokumente (Mails, Excel und Word Dateien etc.) Datenzugriff auf Nebensysteme (Warenwirtschaft, Kostenrechnung, Kalkulation) WP/StB Dipl.-Kfm. Marcus Tuschen 31

32 Aktuelles zur Betriebsprüfung GoBD - BMF-Schreiben vom Relevanz in der Betriebsprüfung Vorbereitung der BP durch Datenanalysen Doppelte bzw. fehlende Belegnummern Zeitpunkt der Verbuchung und Festschreibung Kassenfehlbetragsprüfungen Vermehrt Prüfung formaler Anforderungen z.b. Festschreibung von Buchführungen Kassenführung WP/StB Dipl.-Kfm. Marcus Tuschen 32

33 Aktuelles zur Betriebsprüfung GoBD - BMF-Schreiben vom Schlussfolgerungen Das BMF Schreiben definiert teilweise Anforderungen, die über die bisherigen Ordnungsvorschriften hinausgehen die Kenntnis der Verwaltungsauffassung ist Voraussetzung für eine sachgerechte Anpassung der Prozesse im Unternehmen die sachgerechte Anpassung von Prozessen ist zur Vermeidung von Risiken erforderlich und sinnvoll wir unterstützen Sie bei der erforderlichen Anpassungen WP/StB Dipl.-Kfm. Marcus Tuschen 33

34 HABEN SIE NOCH FRAGEN?

35 Mandantenveranstaltung Datenschutz im verkehr Daniel Thamm - Systemadministrator

36 Datenschutz im verkehr Vorbemerkung: Das Internet und der -Verkehr gehören heute zum Alltag. Unverschlüsselte s sind für Unbefugte lesbar wie eine Postkarte. Der Versand einer von Meschede nach Schmallenberg erfolgt nicht direkt, sondern kann über verschiedene Knoten in verschiedenen Ländern erfolgen. Die Server können in Amerika, England oder China stehen. Amerikanische oder chinesische Behörden bzw. Geheimdienste sind berechtigt, wenn nicht sogar verpflichtet, die zu lesen. Daniel Thamm 36

37 Datenschutz im verkehr Vorbemerkung: Was würden Sie sagen, wenn der Postbote ihre BWA lesen könnte? Laut DsiN Sicherheitsstudie schützen 56 % der Unternehmen in Deutschland ihre s nicht vor unberechtigtem Zugriff. Ein Grund hierfür sieht die Studie, dass viele Unternehmen Internet-Schutz und -Sicherheit verwechseln oder gleich setzen. Daniel Thamm 37

38 Daniel Thamm 38

39 Datenschutz im verkehr Gefahren: Mitlesen von s Vertraulichkeitsverlust schützenswerter Informationen Maskerade/ Vortäuschen eines falschen Absenders Analyse des Nachrichtenflusses Web-Bugs Daniel Thamm 39

40 Datenschutz im verkehr Rechtliche Würdigung Steuerberater und Wirtschaftsprüfer haben hier aufgrund berufsrechtlicher Vorschriften und spezieller Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes besondere Verpflichtungen und müssen elektronische Nachrichten grundsätzlich verschlüsselt versenden. Daniel Thamm 40

41 Datenschutz im verkehr Rechtliche Würdigung Steuerberater aus 57 Abs. 1 StBG Wirtschaftsprüfer aus 43 Abs. 1 S.1 WPO BDSG verpflichtet zum Schutz personenbezogener Daten Jeder Unternehmer!!! Verwendung zeitgemäßer Verschlüsselung laut Anlage zu 9 Satz 1 BDSG. Daniel Thamm 41

42 Datenschutz im verkehr Möglichkeiten der Verschlüsselung 1. Einzelne Dateien (z.b. PDF, Word, Excel etc.) 2. Archiv mit mehreren Dateien (z.b. ZIP) 3. Absendergesteuert (end to end, PGP, S/MIME) 4. Datev verschlüsselung Daniel Thamm 42

43 Arbeitskreis Wirtschaft Bestwig WP/StB Dipl.-Kfm. Marcus Tuschen 43

44 Daniel Thamm 44

45 Daniel Thamm 45

46 Datenschutz im verkehr Beispiel Datev -Verschlüsselung Mehrere Möglichkeiten PDF Verschlüsselung m. Kennwort von Datev PDF Verschlüsselung m. vorher festgelegtem Kennwort Datev midentity Eigene Zertifikate der Kommunikationspartner (z.b. Sparkassen -> Daniel Thamm 46

47 Datenschutz im verkehr Beispiel PDF Passwort mit vorher festgelegtem Kennwort Daniel Thamm 47

48 Datenschutz im verkehr Beispiel PDF Passwort mit vorher festgelegtem Kennwort Daniel Thamm 48

49 Daniel Thamm 49

50 Daniel Thamm 50

51 Daniel Thamm 51

52 Daniel Thamm 52

53 Daniel Thamm 53

54 Datenschutz im verkehr Beispiel PDF Passwort mit vorher festgelegtem Kennwort Link als Favorit speichern und dann kann man uns jederzeit ganz einfach eine verschlüsselte schicken. Daniel Thamm 54

55 HABEN SIE NOCH FRAGEN?

56 Mandantenveranstaltung Aktuelles Steuerrecht StB Dipl.-Fw. Christoph Lanz

57 Aktuelles Steuerrecht Erbschaftsteuer Aktuelles zur Umsatzsteuer Kindergeld Handwerkerleistungen Fahrtenbuch StB Dipl.-Fw.. Christoph Lanz 57

58 Erbschaftsteuer StB Dipl.-Fw. Christoph Lanz 58

59 Erbschaftsteuer Regelverschonung Optionsverschonung Lohnsummenregelung Behaltensfrist Verwaltungsvermögen StB Dipl.-Fw. Christoph Lanz 59

60 Erbschaftsteuer StB Dipl.-Fw. Christoph Lanz 60

61 Erbschaftsteuer StB Dipl.-Fw. Christoph Lanz 61

62 Erbschaftsteuer Eckpunkte Regierungsentwurf vom Lohnsummenregelung Anzahl Mitarbeiter Regelverschonung (5 Jahre) durchschnittliche Lohnsumme p.a. Optionsverschonung (7 Jahre) Mindestlohnsumme Mindestlohnsumme 0 bis 3 Keine Lohnsummenregelung durchschnittliche Lohnsumme p.a. 4 bis % 50,00% 500% 71,43% 11 bis % 60,00% 565% 80,71% über % 80,00% 700% 100,00% WP/StB Dipl.-Kfm. Marcus Tuschen 62

63 Erbschaftsteuer Exkurs: Probleme bei der Anteilsbewertung Beispiele Barwert Rente Barwert Ewige Rente 6.000,00 3,00% Faktor = ,00 33,33 Barwert Ewige Rente Faktor 6.000,00 = ,00 100,00 1,00% Barwert Ewige Rente 6.000,00 6,00% Faktor = ,00 16,67 Barwert Ewige Rente Faktor 6.000,00 = ,00 10,00 10,00% StB Dipl.-Fw. Christoph Lanz 63

64 Erbschaftsteuer Beispiele Barwert Zeitrente Barwert Zeitrente 6.000,00 Jahr Ertrag p.a. Zinssatz Barwert Zinsen ,00 6,00% 5.660,38 339, ,00 6,00% 5.339,98 660, ,00 6,00% 5.037,72 962, ,00 6,00% 4.752, , ,00 6,00% 4.483, , , , ,81 Faktor 5,0000 4,2124 Barwert Zeitrente 6.000,00 Laufzeit Ertrag p.a. Zinssatz Barwert Zinsen ,00 6,00% , ,01 Faktor 30, ,7648 StB Dipl.-Fw. Christoph Lanz 64

65 Erbschaftsteuer Exkurs: Probleme bei der Anteilsbewertung Vereinfachtes Ertragswertverfahren ( BewG) Kapitalisierungsfaktoren für Gewinn nach Steuern Jahr Basiszins Zinssatz Faktor ,02% 8,52% 11, ,58% 9,08% 11, ,61% 8,11% 12, ,98% 8,48% 11, ,43% 7,93% 12, ,44% 6,94% 14, ,04% 6,54% 15, ,59% 7,09% 14, ,99% 5,49% 18,21 StB Dipl.-Fw. Christoph Lanz 65

66 Umsatzsteuer StB Dipl.-Fw. Christoph Lanz 66

67 Aktuelles zum Kindergeld StB Dipl.-Fw. Christoph Lanz 67

68 Aktuelles zum Kindergeld konsektiv = consequi nachfolgend, mitfolgend StB Dipl.-Fw. Christoph Lanz 68

69 Aktuelles zum Kindergeld StB Dipl.-Fw. Christoph Lanz 69

70 Handwerkerleistungen StB Dipl.-Fw. Christoph Lanz 70

71 Fahrtenbuch StB Dipl.-Fw. Christoph Lanz 71

72 Aktuelles Steuerrecht Erbschaftsteuer Aktuelles zur Umsatzsteuer Kindergeld Handwerkerleistungen Fahrtenbuch StB Dipl.-Fw.. Christoph Lanz 72

73 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

74 StB Dipl.-Fw. Christoph Lanz 74

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