WILLKOMMEN IN KLAGENFURT! INHALT. Regionalbüro Klagenfurt

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1 Regionalbüro Klagenfurt WILLKOMMEN IN KLAGENFURT! Diese Broschüre soll Ihnen helfen, sich besser am Studienort Klagenfurt zurechtzufinden. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das OeAD-Regionalbüro Klagenfurt. INHALT 1. OeAD ALL-INCLUSIVE-STIPENDIUM ALLGEMEINES ZUR STIPENDIENAUSZAHLUNG MELDEPFLICHT EINREISE- UND AUFENTHALTSTITEL OeAD - UNTERKUNFT PRIVATE UNTERKUNFT KRANKEN- UND UNFALLVERSICHERUNG STUDIENINFORMATION ZULASSUNG UND MELDUNG DER FORTSETZUNG DES STUDIUMS DEUTSCHKURSE COMPUTERBENÜTZUNG AN DER UNIVERSITÄT REFERENTINNEN FÜR DAS AUSLÄNDERSTUDIUM BIBLIOTHEKEN ALLGEMEINE INFORMATIONEN WICHTIGE ADRESSEN UND TELEFONNUMMERN... 11

2 1. OeAD Österreichische Austauschdienst - GmbH ZENTRALE BÜROS Geschäftsleitung Alser Straße 4/1/3/8, 1090 Wien Tel: /28101 Fax: / office@oead.at Öffnungszeiten: Mo bis Fr: Uhr Zentrum für Internationale Kooperation und Mobilität (ICM) Alser Straße 4/1/14/1, 1090 Wien Tel: /28188 Fax: / icm@oead.at Öffnungszeiten: Mo bis Fr: Uhr REGIONALE BÜROS OeAD-Regionalbüro Klagenfurt Universitätsstr , 9020 Klagenfurt Tel: Fax: agnes.mallner@uni-klu.ac.at Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi, Fr 9 12 Uhr, Do Uhr OeAD-Wohnraumverwaltungs GmbH Universitätsstr , 9020 Klagenfurt Tel: Fax: olayeni.adegeye@uni-klu.ac.at Öffnungszeiten: Mo Fr Uhr 1

3 2. ALL-INCLUSIVE-STIPENDIUM Sie erhalten ein All-inclusive-Stipendium. Aus diesem Stipendium müssen Sie alle anfallenden Kosten (Miete, Kranken- und Unfallversicherung, Deutschkurse etc.) selbst bezahlen. Mieten (und Verwaltungskosten) für vom OeAD zur Verfügung gestellte Wohnungen werden monatlich vom Stipendium abgezogen. Bei einigen vom OeAD vermittelten Studentenheimen muss die Miete jedoch direkt an die Heimverwaltung bezahlt werden. In diesem Fall werden nur die Verwaltungskosten vom monatlichen Stipendium abgezogen. Auch die Prämien für eine vom OeAD abgeschlossene Kranken- und Unfallversicherung werden automatisch vom monatlichen Stipendium abgezogen. 3. ALLGEMEINES ZUR STIPENDIENAUSZAHLUNG Die erste Stipendienrate wird nach Ihrer Ankunft in Klagenfurt vom OeAD-Regionalbüro Klagenfurt mittels Scheck an Sie ausbezahlt. (Sollten Sie nach dem 16. des ersten Stipendienmonats angereist sein, so erhalten Sie für diesen Monat nur die halbe Stipendienrate). Die laufenden Stipendienraten werden auf Ihr österreichisches Konto überwiesen und langen dort zwischen dem 01. und dem 10. des jeweiligen Monats ein. Es ist daher notwendig, an einer österreichischen Bank ein Konto zu eröffnen. Bitte teilen Sie dem OeAD-Regionalbüro Klagenfurt Ihre Kontonummer mit, sobald sie diese von Ihrer Bank erhalten haben. Da die Anwesenheit am Studienort Voraussetzung zur Überweisung des Stipendiums ist, müssen Sie jeweils zwischen dem 10. und dem 25. des Vormonats persönlich das OeAD-Regionalbüro Klagenfurt besuchen, um die Auszahlung des Stipendiums für das Folgemonat zu erwirken! Die letzte Stipendienrate wird ab dem 16. des letzten Monats gegen Vorlage Ihres Stipendienberichtes (vom wissenschaftlichen Betreuer unterschrieben) an Sie mittels Scheck ausbezahlt. (Sollten Sie vor dem 16. des letzten Monats abreisen, so erhalten Sie nur die halbe Stipendienrate gegen Vorlage des Stipendienberichtes). 2

4 4. MELDEPFLICHT Gesetzlich besteht für alle Personen, die in Österreich leben, die Pflicht, sich nach der Einreise in Österreich bzw. nach einem Wohnungswechsel bei der zuständigen Meldebehörde zu registrieren. Folgende Fristen gelten: Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen nach Unterkunftnahme Abmeldung: 3 Tage vor bis 3 Tage nach Unterkunftsaufgabe Änderung des Namens oder der Staatsbürgerschaft: innerhalb eines Monats Nähere Informationen erhalten Sie von Herrn Adegeye, OeAD Wohnraumverwaltung. Zur Anmeldung benötigen Sie ihren Reisepass und einen ausgefüllten Meldezettel. (Aus dem Reisepass müssen folgende Identitätsdaten ersichtlich sein: Familien- und Vornamen, frühere Familiennamen (Familienname vor der 1. Eheschließung), Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit und gegebenenfalls akademischer Grad. Den Meldezettel erhalten Sie, sofern Sie in einer OeAD-Wohnung untergebracht sind, in der OeAD-Wohnraumverwaltungs GmbH. Der Meldezettel muss sowohl vom/von der Unterkunftsgeber/in als auch vom/von der Meldepflichtigen unterschrieben sein. 5. EINREISE- UND AUFENTHALTSTITEL Allgemeines Alle ausländischen Staatsangehörigen, die in Österreich studieren oder forschen, benötigen zum Aufenthalt in Österreich ein gültiges Reisedokument sowie gegebenenfalls einen zusätzlichen Einreise- bzw. Aufenthaltstitel. (Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Reisedokument für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig ist.) Stipendiat/innen aus Staaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz genießen Sichtvermerksfreiheit und benötigen zum Aufenthalt in Österreich nur ein gültiges Reisedokument (Personalausweis genügt - das Reisedokument ist während des Aufenthalts zum Nachweis der Aufenthaltsberechtigung in Österreich immer mitzuführen) Bei Aufenthalten in Österreich von länger als 3 Monaten müssen sich Stipendiat/innen binnen 4 Monaten nach der Einreise zusätzlich bei der zuständigen Fremdenbehörde anmelden und erhalten eine Anmeldebescheinigung. (Kosten derzeit: 15,00 Euro). Für diese Anmeldung benötigen sie folgende Unterlagen: gültiger Personalausweis oder Reisepass Nachweis der ausreichenden Krankenversicherung Bestätigung über das Stipendium bei Studierenden: Zulassungsnachweis der Hochschule 3

5 Stipendiat/innen aus allen anderen Staaten benötigen neben dem gültigen Reisedokument je nach Aufenthaltsdauer 1) bis maximal 6 Monate Aufenthalt in Österreich ein Aufenthaltsvisum D (Dieses Visum ist in Ihrem Reisedokument angebracht und ist nicht verlängerbar!) 2) über 6 Monate Aufenthalt in Österreich eine Aufenthaltsbewilligung für Studierende, Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit oder Forscher. Nach der Einreise mit dem Aufenthaltsvisum D müssen Sie die endgültige Aufenthaltsbewilligung (Identitätskarte mit Lichtbild, die EUR 110,- kostet, individuell können zusätzlich Gebühren anfallen) in Österreich bei der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt, Völkermarkter Ring 19-21, 9020 Klagenfurt binnen 6 Monaten nach der Verständigung, jedenfalls aber in der Gültigkeitsdauer des Visums, abholen. Die Aufenthaltsbewilligung wird im Regelfall für die Dauer des Stipendiums, jedoch höchstens für jeweils ein Jahr erteilt. Sollten Sie (zulässigerweise) sichtvermerksfrei nach Österreich eingereist sein und länger als 6 Monate in Österreich bleiben, müssen Sie unverzüglich eine Aufenthaltsbewilligung bei der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt, Völkermarkter Ring 19-21, 9020 Klagenfurt beantragen. Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung Falls die Laufzeit Ihres Stipendiums über die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsbewilligung hinausläuft, haben Sie vor Ablauf der Aufenthaltsbewilligung bei einem Wohnsitz in Klagenfurt beim Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt, Kumpfgasse 20, 9020 Klagenfurt oder bei einem Wohnsitz außerhalb Klagenfurts bei der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt, Völkermarkter Ring 19-21, 9020 Klagenfurt um Verlängerung anzusuchen: Hinweis: Diese Anträge sind vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels einzubringen. Über die rechtzeitige Antragstellung kann auf begründeten Antrag eine einmalige Bestätigung im Reisedokument angebracht werden (bis zu drei Monaten gültig). Diese Bestätigung berechtigt zur sichtvermerksfreien Einreise nach Österreich. Anträge, die nach Ablauf des Aufenthaltstitels gestellt werden, gelten nur dann als Verlängerungsanträge, wenn der Antrag spätestens sechs Monate nach dem Ende der Gültigkeitsdauer des letzten Titels gestellt wird. Nach Stellung eines Verlängerungsantrages ist der Antragsteller bzw. die Antragstellerin weiterhin rechtmäßig niedergelassen. (Visa sämtlicher Arten - Visum A, B, C, D oder D+C - können in Österreich nicht verlängert werden!) Hinweis: Das Aufenthaltsvisum D berechtigt zur Durchreise durch andere Schengenstaaten, um nach Österreich zu gelangen. Es berechtigt jedoch nicht zum darüber hinausgehenden Aufenthalt in anderen Schengenstaaten und auch nicht zur Durchreise durch andere Schengenstaaten, um ins Heimatland zurückzukehren. In diesen Fällen sind zusätzliche Visa erforderlich! 4

6 Nachweis der Aufenthaltsberechtigung Das Reisedokument bzw. die Aufenthaltsbewilligung (Identitätskarte) ist während des Aufenthalts in Österreich zum Nachweis der Aufenthaltsberechtigung immer mitzuführen (empfohlen!) oder so bereit zu halten, dass es entweder innerhalb des Sprengels der Fremdenbehörde erster Instanz des Aufenthalts verwahrt wird (d.h. z.b. innerhalb der Stadt, wo Sie sich gerade aufhalten), oder innerhalb höchstens einer Stunde geholt werden kann. Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift kann mit einer Geldstrafe bis zu EUR 218,- geahndet werden. Tipp: Fertigen Sie eine Kopie Ihres Reisepasses samt Visum/Aufenthaltsbewilligung an und heben Sie diese Kopie in Ihrer Unterkunft auf. Falls Sie den Reisepass verlieren, ist diese Kopie sehr hilfreich, um einen neuen Reisepass und ein neues Visum/eine neue Aufenthaltsbewilligung zu erhalten. 6. OeAD - UNTERKUNFT Allgemeine Informationen: OeAD-Wohnraumverwaltungs GmbH Universitätsstr , 9020 Klagenfurt Tel: Fax: olayeni-adegeye@uni-klu.ac.at Öffnungszeiten: Mo Fr Uhr Link: 7. PRIVATE UNTERKUNFT Bitte legen Sie Ihre Meldebestätigung dem OeAD-Regionalbüro Klagenfurt vor, und geben Sie jede Adressänderung dem OeAD-Regionalbüro Klagenfurt bekannt! 5

7 8. KRANKEN- UND UNFALLVERSICHERUNG Sie sind verpflichtet, für eine gültige Kranken- und Unfallversicherung während Ihres Studienaufenthaltes in Österreich zu sorgen. Nachstehend finden Sie mögliche Versicherungsmodelle. In jedem Fall haben Sie die von Ihnen gewählte Versicherung dem OeAD-Regionalbüro Klagenfurt nachzuweisen: SELBSTVERSICHERUNG aus dem Heimatland Europäische Krankenversicherungskarte für Staatsangehörige von EU/EWR-Ländern und der Schweiz, provisorische Ersatzbescheinigung, Versicherungspolizzen diverser Versicherungsgesellschaften etc. Für folgende Staaten gibt es Versicherungsabkommen mit Österreich: Belgien, Bosnien u. Herzegowina, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Serbien und Montenegro, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern. STUDENTENVERSICHERUNG durch die Kärntner-Gebietskrankenkasse Ordentliche Studierende haben die Möglichkeit, bei der Kärntner-Gebietskrankenkasse eine studentische Selbstversicherung abzuschließen: Kärntner-Gebietskrankenkasse A-9020 Klagenfurt, Kempfgasse 8, Tel: Montag bis Donnerstag: 8.00 bis Uhr Freítag: 8.00 bis 12.00Uhr Dazu sind folgende Unterlagen nötig: Anmeldeformular (in der Kärntner-Gebietskrankenkasse erhältlich) Studienbestätigung (in der Studienabteilung ihrer Universität erhältlich) Studienblatt (in der Studienabteilung ihrer Universität erhältlich) Meldebestätigung Stipendienzuerkennung (im OeAD-Regionalbüro Klagenfurt erhältlich) Der Versicherungsschutz beginnt einen Tag nach der Antragstellung. Behandlungskosten für Krankheiten, welche vor Beginn der Versicherung aufgetreten sind, werden nicht abgedeckt. Der Versicherungsfall der Mutterschaft gilt mit dem Beginn der achten Woche vor der voraussichtlichen Entbindung als eingetreten, d.h. erfolgt die Anmeldung zur Selbstversicherung erst nach diesem 6

8 Termin, werden die Kosten für die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen und die Entbindung nicht von der Krankenkasse übernommen. Die Prämie beträgt derzeit 23,84 pro Monat. Bitte bezahlen Sie den monatlichen Beitrag rechtzeitig und regelmäßig, da sonst der Versicherungsschutz erlischt, und Sie für alle Arzt- und Spitalskosten selbst aufkommen müssen. Ein neuer Antrag auf Selbstversicherung kann erst wieder nach Ablauf von sechs Monaten gestellt werden. Für diese Zeit müsste der OeAD für Sie eine private Versicherung auf Ihre Kosten abschließen! Ehepartner und Kinder können mitversichert werden. Nach Abschluss der studentischen Selbstversicherung wird Ihnen automatisch und kostenlos die e- card (Chip-Karte, die als Krankenversicherungskarte in Österreich, allen EU/EWR-Mitgliedsstaaten und der Schweiz gilt) per Post zugesandt. Die e-card muss bei einem Arztbesuch vorgelegt werden. Sollten Sie Familienmitglieder mitversichert haben, erhält jedes Familienmitglied eine eigene e-card. Einen Monat vor Ende des Studienaufenthaltes in Österreich muss die Versicherung gekündigt werden. Die Abmeldung hat mittels Abmeldungsformular der Kärntner-Gebietskrankenkasse zu erfolgen. UNIQA Versicherung durch den OeAD StipendiatInnen, die keine gültige Kranken- und Unfallversicherung besitzen, werden vom OeAD- Regionalbüro Klagenfurt bei der UNIQA Versicherung kranken- und unfallversichert. Die monatliche Versicherungsprämie in der Höhe von derzeit 50,58 wird vom Stipendium abgezogen und vom OeAD direkt an die UNIQA Versicherung bezahlt. Arztrechnungen (genaue Angaben zu: Patient/in, Diagnose, Behandlung, Arzthonorar, Medikation, etc.) sowie Apothekenrechnungen müssen von Ihnen zuerst selbst bezahlt danach dem OeAD- Regionalbüro Klagenfurt zur Refundierung vorgelegt werden. Die Kosten für stationäre Krankenhausaufenthalte verrechnen die Krankenhäuser direkt mit der UNIQA-Versicherung, wobei nur die Kosten der Allgemeinen Gebührenklasse ersetzt werden. Die UNIQA Versicherung gilt in Österreich und in der Europäischen Union (jedoch nicht im Heimatland); für alle anderen Länder ist eine Reiseversicherung abzuschließen. Nähere Informationen über die Versicherungsleistungen und Leistungsbeschränkungen der UNIQA Versicherung erteilt das OeAD-Regionalbüro Klagenfurt. Bitte beachten Sie, dass Schwangerschaften, welche bereits zum Zeitpunkt der Versicherungsanmeldung vorliegen, nicht gedeckt werden. Im Notfall: Ärztenotdienst Tel: 141 Rettung Tel: 144 Apothekenbereitschaftsdienst: Tel: 1550 Ärzte Apotheken 7

9 9. STUDIENINFORMATION Alpen-Adria-Universität Klagenfurt: Uni-Wegweiser: Studium an der Universität Klagenfurt und Leben in Klagenfurt: ZULASSUNG UND MELDUNG DER FORTSETZUNG DES STUDIUMS Die Zulassung und die Meldung der Fortsetzung des Studiums sind in der Studienabteilung Ihrer Universität vorzunehmen: Homepage der Studienabteilung: Zulassung zum Studium: in Englisch: Semestertermine: Als StipendiatIn sind Sie vom Studienbeitrag befreit, und haben daher nur den ÖH-Beitrag in der Höhe von derzeit 16,86 / Semester zu bezahlen. Die ÖH ( Österreichische Hochschülerschaft - ) ist die öffentlich-rechtliche Vertretung aller StudentInnen und HochschülerInnen in Österreich. Jede/r in- und ausländische Student/in wird durch die Bezahlung des ÖH-Beitrages Mitglied der ÖH. An diese Organisation können Sie sich mit Studienproblemen jeder Art wenden (z.b. Ausländerreferat). 11. DEUTSCHKURSE StipendiatInnen des OeAD können Deutschkurse - je nach Sipendienleistung durch OeAD- Finanzierung oder auf eigene Kosten - besuchen. Über die Bedingungen, Termine und Kosten informieren die Veranstalter selbst: Homepage: 8

10 12. COMPUTERBENÜTZUNG AN DER UNIVERSITÄT Bitte erkundigen Sie sich an Ihrem Universitätsinstitut bzw. in Ihrem Studentenheim nach der Möglichkeit, einen Computerzugang zu erhalten. Näheres erfahren Sie unter dem Link: REFERENTINNEN FÜR DAS AUSLÄNDERSTUDIUM Die ReferentInnen für das Ausländerstudium sind ProfessorInnen, DozentInnen und AssistentInnen, die ausländische StudentInnen in spezifischen universitären Angelegenheiten beraten. 14. BIBLIOTHEKEN Universitätsbibliothek der Alpen-Adria-Universität Universitätsstraße A-9020 Klagenfurt, Österreich 9

11 15. ALLGEMEINE INFORMATIONEN Informationen über Klagenfurt: Informationen über Österreich: Informationen für AusländerInnen: Informationen für ForscherInnen: Gesetzliche Feiertage in Österreich: Jänner: Neujahrstag 06. Jänner: Heilige Drei Könige 13. April: Ostermontag 01. Mai: Staatsfeiertag 21. Mai: Christi Himmelfahrt 01. Juni: Pfingstmontag 11. Juni: Fronleichnam 15. August: Maria Himmelfahrt 26. Oktober: Nationalfeiertag 01. November: Allerheiligen 08. Dezember: Maria Empfängnis 25. Dezember: Christtag 26. Dezember: Stephanitag Jänner: Neujahrstag 06. Jänner: Heilige Drei Könige 05. April: Ostermontag 01. Mai: Staatsfeiertag 13. Mai: Christi Himmelfahrt 24. Mai: Pfingstmontag 03. Juni: Fronleichnam 15. August: Maria Himmelfahrt 26. Oktober: Nationalfeiertag 01. November: Allerheiligen 08. Dezember: Maria Empfängnis 25. Dezember: Christtag 26. Dezember: Stephanitag 10

12 16. WICHTIGE ADRESSEN UND TELEFONNUMMERN Feuerwehr Tel: 122 Polizei Tel: 133 Rettung Tel: 144 Ärztenotdienst Tel: 141 Apothekenbereitschaftsdienst Tel: 1550 Arztsuche im amtlichen Telefonbuch unter Ärzte Krankenhäuser Botschaften und Konsulate Unter finden Sie Informationen zu Österreichischen Vertretungen im Ausland sowie ausländischen Vertretungen in Österreich. Psychologische Studentenberatungsstelle Universitätsstr. 66, 9020 Klagenfurt Telefon 0463/ Homepage: Öffnungszeiten Mo bis Fr von Uhr, bis Uhr 11

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