Reisekosten ab

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Reisekosten ab 01.01.2014"

Transkript

1 Dr. Weirich & Istel1 W I R T S C H A F T S P R Ü F U N G. S T E U E R B E R A T U N G SONDERRUNDSCHREIBEN ++ wichtige Hinweise +++ wichtige Hinweise +++ wichtige Hinweise +++ Reisekosten ab I. Definition Reisekosten sind Aufwendungen, die beim Steuerpflichtigen aus geschäftlichen oder beruflichen Gründen anfallen. Eine Dienstreise (im steuerrechtlichen Sprachgebrauch; beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit ) liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und nicht an der sog. ersten Tätigkeitsstätte auf Weisung des Arbeitgebers beruflich tätig wird. Eine betrieblich veranlasste Geschäftsreise liegt vor, wenn der Unternehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und seiner Betriebsstätte tätig wird. II. Inhalt des Rundschreibens Dieses Sonderrundschreiben soll nur einen Kurzüberblick über die folgenden Änderungen im Reisekostenrecht vermitteln: Neudefinition des Begriffes der Arbeitsstätte (nunmehr ist die Entfernungspauschale nur für die Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte anzusetzen). Die Dreiteilung bei den Verpflegungsmehraufwendungen ist aufgegeben und durch einen Abzugsbetrag von bei einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden sowie einen Betrag von 24 bei einer Abwesenheit von mindestens 24 Stunden ersetzt worden. Bitte beachten Sie hier unser aktualisiertes Reisekostenformular in der Anlage sowie das Merkblatt für Auslandspauschbeträge auf unserer Homepage! Beruflich veranlasste Übernachtungskosten sind in tatsächlicher Höhe für einen Zeitraum bis zu 48 Monaten als Werbungskosten zu berücksichtigen. Danach sind die Regelungen zur doppelten Haushaltsführung anzuwenden. Ausführliche Informationen stellen wir Ihnen auf unserer Homepage in einem Merkblatt zur Verfügung. Gerne leiten wir Ihnen dieses auch auf Anfrage postalisch oder per zu. 1

2 III. erste Tätigkeitsstätte beim Arbeitnehmer 3.1 Bedeutung des Begriffes: Die erste Tätigkeitsstätte wird durch den Schwerpunkt der Tätigkeit des Arbeitnehmers bestimmt. Da es im Rahmen eines Dienstverhältnisses höchstens einen einzigen Tätigkeitsschwerpunkt gibt, kann ein Arbeitnehmer in jedem Dienstverhältnis maximal eine erste Tätigkeitsstätte, ggf. aber auch keine erste, sondern nur auswärtige Tätigkeitsstätten haben. Für die Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte erfolgt vorrangig anhand der arbeits- oder dienstrechtlichen Festlegungen. Ist der Arbeitnehmer einem bestimmten Arbeitsort arbeits- oder dienstrechtlich dauerhaft zugeordnet, ist es unerheblich, in welchem Umfang er seine berufliche Tätigkeit an dieser oder auch anderen Tätigkeitsstätten ausübt. Eine dauerhafte Zuordnung liegt vor, wenn sie unbefristet ist, die gesamte Dauer des Dienstverhältnisses umfasst oder der Arbeitnehmer dort über 48 Monate hinaus tätig werden soll. Sind solche nicht vorhanden oder sind die getroffenen Festlegungen nicht eindeutig, werden hilfsweise quantitative Kriterien herangezogen. 3.2 Definition erste Tätigkeitsstätte Die erste Tätigkeitsstätte ist eine ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines dem Arbeitgeber verbundenen Unternehmens ( 15 AktG), eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten (z.b. Kunden), der der Arbeitnehmer dauerhaft (d.h. unbefristet und für die gesamte Dauer des befristeten oder unbefristeten Dienstverhältnisses bzw. mehr als 48 Monate) zugeordnet ist. Fehlt die Zuordnung des Arbeitgebers, ist von einer ersten Tätigkeitsstätte an der betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers auszugehen, an der der Arbeitnehmer typischerweise arbeitstäglich oder je Arbeitswoche zwei volle Tage oder mindesten 1/3 seiner regelmäßigen Arbeitszeit dauerhaft tätig wird. Fahrzeuge, Flugzeuge, Schiffe oder Tätigkeitsgebiete ohne ortsfeste betriebliche Einrichtungen sind keine Tätigkeitsstätten. Das häusliche Arbeitszimmer des Arbeitnehmers ist - wie bisher - keine betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers oder eines Dritten und kann daher auch zukünftig keine erste Tätigkeitsstätte sein. 3.3 Auswärtige Tätigkeitsstätte Jede vorübergehende beruflich veranlasste Tätigkeit außerhalb der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte ist eine Auswärtstätigkeit. Somit können dem Arbeitnehmer Reisekosten erstattet werden. 2

3 IV. Abzugsfähige Mehraufwendungen für Verpflegung Bei Dienstreisen / Auswärtstätigkeiten und Geschäftsreisen im Inland sind die Verpflegungsmehraufwendungen für jeden Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer von seiner Wohnung und von seiner ersten Tätigkeitsstätte bzw. der Unternehmer von seiner Wohnung und von seiner Betriebsstätte abwesend ist, folgende Pauschbeträgen anzusetzen (auch beim Einzelnachweis sind Verpflegungsmehraufwendungen nur in Höhe folgender Pauschbeträge abziehbar): 4.1 Eintägige Auswärtstätigkeiten im Inland Abwesenheit von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte / Betriebsstätte Eintägige auswärtige Tätigkeit ohne Übernachtung ab einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden Pauschbetrag ab 2014 in Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer / Unternehmer seine auswärtige berufliche Tätigkeit über Nacht (also an zwei Kalendertagen) ausübt - somit nicht übernachtet - und dadurch ebenfalls insgesamt mehr als acht Stunden von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte / Betriebsstätte abwesend ist. Ist der Arbeitnehmer / Unternehmer an einem Kalendertag mehrfach oder über Nacht (an zwei Kalendertagen ohne Übernachtung) auswärts tätig, sind die Abwesenheitszeiten dieser Tätigkeiten zusammenzurechnen. 4.2 Mehrtägige Auswärtstätigkeiten im Inland Abwesenheit von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte / Betriebsstätte Anreisetag, bei einer mehrtägigen Dienstreise und Übernachtung außerhalb der Wohnung, ohne Prüfung einer Mindestabwesenheitszeit Mehrtägige auswärtige Tätigkeit (der Arbeitnehmer / Unternehmer ist 24 Stunden von seiner Wohnung abwesend sog. Zwischentag ) Abreisetag, bei einer mehrtägigen Dienstreise und vorhergehender Übernachtung außerhalb der Wohnung, ohne Prüfung einer Mindestabwesenheitszeit Pauschbetrag ab 2014 in 24 Der Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen ist auf die ersten drei Monate einer Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte beschränkt. Bei einer Unterbrechung von mindestens vier Wochen an derselben Tätigkeitsstätte beginnt die Frist neu zu laufen. 4.3 Auswärtstätigkeiten im Ausland Für Tätigkeiten im Ausland gibt es ebenfalls nur noch zwei Pauschalen unter den gleichen Voraussetzungen wie bei den inländischen Pauschalen, hier siehe Merkblatt Auslandspauschbeträge auf unserer Homepage. Bei Reisen vom Inland in das Ausland bestimmt sich der Pauschbetrag nach dem Ort, den der Steuerpflichtige vor 24 Uhr Ortszeit erreicht hat. Für eintägige Reisen in das Ausland und für Rückreisetage aus dem Ausland in das Inland ist der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland maßgebend. 4.4 Erstattungen durch den Arbeitgeber Eine steuerfreie Erstattung der tatsächlich entstandenen Verpflegungsmehraufwendungen ist, soweit sie die Pauschbeträge übersteigen, nicht möglich. Der Arbeitgeber hat jedoch die Möglichkeit, die zu 100 v.h. über die Pauschbeträge hinausgehenden Erstattungsleistungen mit 25 v.h. pauschal zu besteuern. 3

4 V. Übernachtungskosten Als Werbungskosten / Betriebsausgaben abzugsfähig sind Unterkunftskosten bei einer Auswärtstätigkeit / doppelten Haushaltsführung / Geschäftsreise. Hierbei muss es sich um notwendige Mehraufwendungen eines Arbeitnehmers für beruflich veranlasste Übernachtungen an einer Tätigkeitsstätte handeln, die nicht erste Tätigkeitsstätte ist. Unternehmers für beruflich veranlasste Übernachtungen handeln. 5.1 Unterkunftskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Haushalt (unter finanzieller Beteiligung an den Kosten der Lebensführung) unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt. a) Berufliche Veranlassung Das Beziehen einer Zweitwohnung oder -unterkunft muss aus beruflichen Gründen erforderlich sein. b) Höhe der Unterkunftskosten Als Unterkunftskosten im Inland werden die dem Arbeitnehmer tatsächlich entstandenen Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft höchstens bis zu einem nachgewiesenen Betrag von im Monat anerkannt. c) Steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber und Werbungskostenabzug Für den steuerfreien Arbeitgeberersatz kann der Arbeitgeber bei Arbeitnehmern mit den Steuerklassen III, IV oder V weiterhin ohne Weiteres unterstellen, dass sie einen eigenen Hausstand haben, an dem sie sich auch finanziell beteiligen. Bei anderen Arbeitnehmern darf der Arbeitgeber einen eigenen Hausstand nur dann anerkennen, wenn sie schriftlich erklären, dass sie neben einer Zweitwohnung oder -unterkunft am Beschäftigungsort außerhalb des Beschäftigungsortes einen eigenen Hausstand unterhalten, an dem sie sich auch finanziell beteiligen. Beim Werbungskostenabzug im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung hat der Arbeitnehmer das Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung und die finanzielle Beteiligung an der Haushaltsführung am Ort des eigenen Hausstands, sowie die Kosten der Zweitwohnung darzulegen. 5.2 Unterkunftskosten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit a) Berufliche Veranlassung bei Arbeitnehmern Die berufliche Veranlassung ist gegeben, wenn der Arbeitnehmer auf Weisung des Arbeitgebers so gut wie ausschließlich betrieblich bzw. dienstlich unterwegs ist. b) Unterkunftskosten Unterkunfts- bzw. Übernachtungskosten sind die tatsächlichen Aufwendungen für die persönliche Inanspruchnahme einer Unterkunft zur Übernachtung. Hierzu zählen zum Beispiel Kosten für die Nutzung eines Hotelzimmers, Mietaufwendungen für die Nutzung eines (ggf. möblierten) Zimmers oder einer Wohnung sowie Nebenleistungen (z. B. Kultur- und Tourismusförderabgabe, Kurtaxe/Fremdenverkehrsabgabe, bei Auslandsübernachtungen die besondere Kreditkartengebühr bei Zahlungen in Fremdwährungen). 4

5 Die anlässlich einer Auswärtstätigkeit entstehenden Übernachtungskosten sind als Reisekosten zu berücksichtigen. für einen Zeitraum von maximal 48 Monaten an derselben auswärtigen Tätigkeitsstätte in tatsächlicher Höhe und nach einem Zeitraum von 48 Monaten an derselben auswärtigen Tätigkeitsstätte bis zu einem Betrag von (vergleichbar bei einer doppelten Haushaltsführung) Auch bei Auslandstätigkeiten sind die Kosten grundsätzlich einzeln durch den Arbeitnehmer nachzuweisen; vom Arbeitgeber können sie jedoch pauschal erstattet werden. Ist in einer Rechnung ein Gesamtpreis ausgewiesen, ist dieser zu kürzen inkl. Frühstück um 20 v.h. des maßgebenden Pauschbetrags für Verpflegungsmehraufwendungen inkl. Mittag- oder Abendessen um jeweils 40 v.h. des maßgebenden Pauschbetrags für Verpflegungsmehraufwendungen c) Erstattungen durch den Arbeitgeber Übernachtungskosten kann der Arbeitgeber entweder in der tatsächlich entstandenen Höhe (für einen Zeitraum bis zu 48 Monaten in unbeschränkter Höhe, danach bis zu max monatlich) oder bei Übernachtungen im Inland pauschal 20 pro Tag oder bei Übernachtungen im Ausland die vom BMF festgesetzten Pauschbeträge steuerfrei erstatten, soweit er die Unterkunft nicht unentgeltlich oder teilentgeltlich gestellt hat. Dies gilt auch, wenn ein Dritter die Unterkunft aufgrund des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses stellt. Hat der Arbeitgeber das Frühstück nicht veranlasst (d.h. er hat die Übernachtung nicht gebucht), ist eine steuerfreie Erstattung dieser Frühstücksleistungen nur im Rahmen der Verpflegungspauschbeträge möglich; darüber hinaus gehende Beträge sind grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn, der ggf. pauschal besteuert werden kann. Hat hingegen der Arbeitgeber das Frühstück veranlasst, kann eine steuerfreie Erstattung des Frühstücks erfolgen und dem Arbeitslohn des Arbeitnehmers wird nur ein geldwerter Vorteil in Höhe des Sachbezugs hinzugerechnet. Soweit der Arbeitgeber neben der Frühstücksgestellung noch einen Verpflegungszuschuss zahlt und von diesem den Sachbezugswert einbehält, gilt die Kürzung des Zuschusses als Zahlung durch den Arbeitnehmer. Diese Zahlung wiederum ist auf den geldwerten Vorteil anzurechnen, so dass unter Umständen kein zu versteuernder geldwerter Vorteil verbleibt. Beispiel Der Arbeitnehmer A übernachtet während einer zweitägigen Auswärtstätigkeit im Hotel. Die Rechnung ist auf den Namen des Arbeitgebers ausgestellt. Das Hotel rechnet eine Übernachtung mit Frühstück wie folgt ab: Übernachtung 60 Euro Frühstück 10 Euro Die ausgewiesenen Übernachtungskosten von 60 Euro können vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden. Für den An- und Abreisetag stünden dem Arbeitnehmer zusätzlich auch noch Verpflegungspauschalen von 24 Euro (je Euro für den An- und Abreisetag) zu. Die Verpflegungspauschale für den Abreisetag ist nicht zu kürzen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer lediglich die 60 Euro Übernachtungskosten erstattet. Erstattet der Arbeitgeber hingegen auch den Betrag von 10 Euro für das Frühstück, ist die Verpflegungspauschale für den Abreisetag um 4,80 Euro wegen des vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Frühstücks zu kürzen. Der Arbeitgeber kann dann zusätzlich einen Betrag von 19,20 Euro für Verpflegung steuerfrei erstatten. Abwandlung Die Rechnung des Hotels ist auf den Namen des Arbeitnehmers ausgestellt. In diesem Fall kann der Arbeitgeber insgesamt höchstens 84 Euro steuerfrei erstatten (60 Euro Unterkunft plus 24 Euro Verpflegung). Werden keine steuerfreien Erstattungen seitens des Arbeitgebers gezahlt, ist der Betrag von 84 Euro als Werbungskosten berücksichtigungsfähig. 5

Reisekosten classic Umsetzung des neuen Reisekostenrechts ab 01.01.2014

Reisekosten classic Umsetzung des neuen Reisekostenrechts ab 01.01.2014 Reisekosten classic Umsetzung des neuen Reisekostenrechts ab 01.01.2014 Agenda Erste Tätigkeitsstätte S. 3 Verpflegungsmehraufwand S. 7 Fahrtkosten S. 16 Mahlzeiten S. 18 Übernachtungskosten S. 33 Ausblick

Mehr

Infoblatt: Erste Tätigkeitsstätte

Infoblatt: Erste Tätigkeitsstätte Infoblatt: Erste Tätigkeitsstätte Drei Schritte zur ersten Tätigkeitsstätte: 1. Ortsfeste betriebliche Einrichtung Eine erste Tätigkeitsstätte kann nur eine ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers

Mehr

NEU: Reisekostenrecht ab 2014

NEU: Reisekostenrecht ab 2014 NEU: Reisekostenrecht ab 2014 Rechtssichere Abrechnung unter Berücksichtigung der Reform 2014 und aktueller Rechtsprechungen und Verwaltungsanweisungen Am 01.01.2014 tritt die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts

Mehr

Beratungshinweis für Unternehmen: Neues Reisekostenrecht ab 01. Januar 2014

Beratungshinweis für Unternehmen: Neues Reisekostenrecht ab 01. Januar 2014 Beratungshinweis für Unternehmen: Neues Reisekostenrecht ab 01. Januar 2014 [10.12.2014] Von: Sabine Loder Die seit langem geführte Diskussion bezüglich der Vereinfachung des Reisekostenrechts hat nun

Mehr

HLB Ratgeber I/2014. Wohin die Reise geht. Steuertipps rund um das neue Reisekostenrecht

HLB Ratgeber I/2014. Wohin die Reise geht. Steuertipps rund um das neue Reisekostenrecht HLB Ratgeber I/2014 Wohin die Reise geht Steuertipps rund um das neue Reisekostenrecht Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erzählen und Steuern sparen. Zum 1. Januar 2014 ist ein neues Reisekostenrecht

Mehr

Steuerliches Reisekostenrecht ab 01.01.2014

Steuerliches Reisekostenrecht ab 01.01.2014 Steuerliches Reisekostenrecht ab 01.01.2014 Gerhard Heinz Winfried Ayl Finanzamt Trier Reisekostenrecht ab 2014 Januar 2014 Folie 1 Reisekostenrecht ab 2014 Inhalt: Folie: I. Historie 4 II. Gesetzliche

Mehr

6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014

6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014 6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014 Wie Geschäftsreisen abgerechnet werden, wird von den Unternehmen unterschiedlich gehandhabt. Die Unternehmen selbst

Mehr

Das neue Reisekostenrecht 2014

Das neue Reisekostenrecht 2014 Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch

Mehr

Das neue Reisekostenrecht ab 1.1.2014. ( Überblick )

Das neue Reisekostenrecht ab 1.1.2014. ( Überblick ) Das neue Reisekostenrecht ab 1.1.2014 ( Überblick ) Einführung Grundlage im Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts - Veränderungen ergeben

Mehr

6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014

6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014 6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014 Wie Geschäftsreisen abgerechnet werden, wird von den Unternehmen unterschiedlich gehandhabt. Die Unternehmen selbst

Mehr

Reisekostenreform 2014. Numiga GmbH Rigaer Straße 1 28217 Bremen

Reisekostenreform 2014. Numiga GmbH Rigaer Straße 1 28217 Bremen Numiga GmbH Rigaer Straße 1 28217 Bremen 1 Erste Tätigkeitsstätte... 3 1.1 Neudefinition Erste Tätigkeitsstätte... 3 2 Pauschbeträge für den Verpflegungsmehraufwand... 4 2.1 Eintägige Auswärtstätigkeit

Mehr

Reisekostenreform 2014. Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick

Reisekostenreform 2014. Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick Merkblatt Reisekostenreform 2014 Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick Die Reisekostenreform steht vor der Tür. Ab dem 1. Januar 2014 gelten neue Regeln. Kernpunkte der Reisekostenreform 2014 sind

Mehr

Reisekostenrecht 2014

Reisekostenrecht 2014 Reisekostenrecht 2014 Änderungen treten ab 1. Januar 2014 in Kraft BMF-Schreiben vom 30.09.2013 - IV C 5 - S 2353/13/10004 4. Oktober 2013 Reiskostenrecht 2014 2 BMF-Schreiben v. 30.09.2013 1. Erste Tätigkeitsstätte,

Mehr

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen Finanzamt Trier Steuerfreie Arbeitgeberleistungen Mehraufwendungen für Verpflegung anlässlich Auswärtstätigkeit Alfred Strupp Finanzamt Trier, 19.01.2012 Steuerfreie Zuwendungen durch den Arbeitgeber 19.

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1 Neuregelung der Auswärtstätigkeiten... 13

Inhaltsverzeichnis. 1 Neuregelung der Auswärtstätigkeiten... 13 Inhaltsverzeichnis 1 Neuregelung der Auswärtstätigkeiten... 13 2 Ab 2014: Erste Tätigkeitsstätte bei Arbeitnehmern/ Gesellschafter-Geschäftsführern... 14 2.1 Wann und wo der Arbeitnehmer/Gesellschafter-Geschäftsführer

Mehr

Reisekostenrechtliche Behandlung von unentgeltlichen Mahlzeiten der Dienstreisenden oder Trennungsgeldberechtigten ab dem Kalenderjahr 2014

Reisekostenrechtliche Behandlung von unentgeltlichen Mahlzeiten der Dienstreisenden oder Trennungsgeldberechtigten ab dem Kalenderjahr 2014 9400029841218 00029841218 029841218 9841218 41218 218 8 Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern - 19048 Schwerin Referatsleiter Personal der obersten Landesbehörden Bearbeiter: Jana Seraphin Telefon:

Mehr

Reisekostenreform 2014

Reisekostenreform 2014 Mandanten-Info Reisekostenreform 2014 E-Mail: sprenger@stb-sprenger.de, www.stb-sprenger.de 2 1. Einführung 2. Bedeutung der ersten Tätigkeitsstätte bei Arbeitnehmern 2.1 Übersicht: Regelmäßige Arbeitsstätte

Mehr

Änderungen bei der Besteuerung von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Änderungen bei der Besteuerung von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Reisekostenreform zum 01. nuar 2014 Zum 01.01.2014 treten im Reisekostenrecht erhebliche Änderungen in Kraft. Insbesondere der neue Begriff der "ersten " aber auch Änderungen bei den Verpflegungspauschalen

Mehr

Reisekostenreform 2014: Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick

Reisekostenreform 2014: Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick Reisekostenreform 2014: Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick Die Reisekostenreform steht vor der Tür. Ab dem 1. Januar 2014 gelten neue Regeln. Kernpunkte der Reisekostenreform 2014 sind Änderungen

Mehr

Mandanten- Informationsbrief

Mandanten- Informationsbrief Elfriede Schuster Dipl.-Finanzwirt (FH) Steuerberaterin Rothenburger Str. 241 90439 Nürnberg Mandanten- Informationsbrief zum Reisekostenrecht ab 2014 Inhalt 1. Allgemeines 2. Abzugsfähigkeit von Fahrtkosten

Mehr

Reisekosten 2014. TOPIX:8 Version 8.8.7. TOPIX Business Software AG

Reisekosten 2014. TOPIX:8 Version 8.8.7. TOPIX Business Software AG Reisekosten 2014 TOPIX:8 Version 8.8.7 TOPIX Business Software AG Inhalt 1 Reisekostenreform 2014...3 2 Kilometersätze 2014...4 3 Verpflegungspauschalen 2014...4 4 Mahlzeitengestellung 2014...5 5 Mahlzeitengestellung/Zwischenziele...6

Mehr

Bundesverwaltungsamt Travel Management

Bundesverwaltungsamt Travel Management Reisekosten 1. Fahrt- u. Flugkostenerstattung ( 4 BRKG) einschließlich der Kosten für eine BC 25 oder 50 sowie einer aus dienstlichen Gründen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten BC Business 25 oder

Mehr

Die Reform des Reisekostenrechtes

Die Reform des Reisekostenrechtes Reisekosten ab 2014 Reisekosten ab 2014 Änderungen Verpflegungspauschalen, Dreimonatsfrist, Unterkunft Stand: 6/2013 Franz-Josef Tönnemann - Steuerberater Neustadtstraße 34-49740 Haselünne Tel.: 0 59 61

Mehr

LAS PROGRAMM- ANPASSUNGEN

LAS PROGRAMM- ANPASSUNGEN LAS PROGRAMM- ANPASSUNGEN Auf Basis der Änderungen des Reisekostenrechts zum 01.01.2014 Zum 1. Januar 2014 treten Änderungen zum steuerlichen Reisekostenrecht in Kraft, die im BMF Schreiben zur Reform

Mehr

2. Welche Aufwendungen kann der Arbeitnehmer als Reisekosten geltend machen?

2. Welche Aufwendungen kann der Arbeitnehmer als Reisekosten geltend machen? ï» Dok.-Nr.: 0922981 Grasmück, Volker Checkliste vom 29.07.2013 Reisekosten ab 2014 - Checkliste 1 Allgemeines 2 Checkliste 2.1 Voraussetzungen für das Vorliegen einer Auswärtstätigkeit 2.2 Prüfungspunkte

Mehr

Reisekosten-Reform (Teil 1)

Reisekosten-Reform (Teil 1) Reisekosten-Reform (Teil 1) Sie werden jetzt sicherlich denken oh, schon wieder eine Serie? Richtig! Ich werde in den nächsten Editorials versuchen, Ihnen das neue Reisekostenrecht, welches durch die verabschiedete

Mehr

Seite 2 von 175. Überblick über die gesetzlichen Regelungen 2014... 8. Betriebliche Reisekostenregelung und steuerliches Reisekostenrecht...

Seite 2 von 175. Überblick über die gesetzlichen Regelungen 2014... 8. Betriebliche Reisekostenregelung und steuerliches Reisekostenrecht... Seite 2 von 175 Inhaltsverzeichnis: Überblick über die gesetzlichen Regelungen 2014... 8 Betriebliche Reisekostenregelung und steuerliches Reisekostenrecht... 13 Nachweis / Glaubhaftmachung von Reisekosten...

Mehr

Neuregelung des Reisekostenrechts durch die Lohnsteuerrichtlinien 2008. Volker Kieser Steuerfachwirt MERGET + PARTNER

Neuregelung des Reisekostenrechts durch die Lohnsteuerrichtlinien 2008. Volker Kieser Steuerfachwirt MERGET + PARTNER Neuregelung des Reisekostenrechts durch die Lohnsteuerrichtlinien 2008 Volker Kieser Steuerfachwirt MERGET + PARTNER Bisherige Unterscheidung (bis 31.12.2007) Dienstreise bzw. Geschäftsreise Einsatzwechseltätigkeit

Mehr

Reisekostenrecht ab 01.01.2014

Reisekostenrecht ab 01.01.2014 Inhaltsverzeichnis Änderungen im steuerlichen Reisekostenrecht 2 2 4 Neue Pauschalen beim Verpflegungsmehraufwand ( 9 Abs. 4a EStG) 5 Gestellung von Mahlzeiten ( 8 Abs. 2 S. 8 EStG) 5 Unterkunftskosten

Mehr

Mandanten- Informationsblatt

Mandanten- Informationsblatt Mandanten- Informationsblatt Ausgabe Nr. 02/2014 Inhalt 1. Kredit-Gebühren rückforderbar... 2 2. Widerrufsrecht bei Bankdarlehen möglich... 2 3. Reisekosten... 2 3.1 Erste Tätigkeitsstätte anstatt regelmäßige

Mehr

Reisekosten ab 2014. 2. Welche Aufwendungen kann der Arbeitnehmer als Reisekosten geltend machen?

Reisekosten ab 2014. 2. Welche Aufwendungen kann der Arbeitnehmer als Reisekosten geltend machen? Reisekosten ab 2014 1. Allgemeines Die Reisekosten zählen zu den bedeutendsten Werbungskosten bei der Besteuerung von Arbeitnehmern. Dies gilt ab 2014 umso mehr, da der Gesetzgeber umfangreiche Änderungen

Mehr

Der Bereich der Übernachtungskosten wird zum ersten Mal gesetzlich geregelt.

Der Bereich der Übernachtungskosten wird zum ersten Mal gesetzlich geregelt. Das neue Reisekostenrecht 2014 Im Rahmen des sogenannten Unternehmenssteuerreformgesetzes tritt ab dem 1.1.2014 das novellierte Reisekostenrecht in Kraft. Mit den Neuregelungen solle eine vereinfachte

Mehr

Entfernungspauschale 2013/2014

Entfernungspauschale 2013/2014 13 Entfernungspauschale 2013/2014 Das Bundesfinanzministerium hat im Schreiben vom 3.1.2013 (IV C 5 S 2351/ 09/10002; 2012/1170915) dazu Stellung genommen, was bei der Ermittlung der Entfernungspauschale

Mehr

Reisekostenreform zum 01.01.2014

Reisekostenreform zum 01.01.2014 Januar 2014 Reisekostenreform zum 01.01.2014 Die bisherigen Bestimmungen zum steuerlichen Reisekostenrecht wurden mit einem neuen Gesetz grundlegend umgestaltet. Schwerpunkt der Änderung sind u. a. die

Mehr

ab dem 01.01.2014 tritt ein neues Reisekostenrecht in Kraft. Dieses erläutern wir Ihnen wie folgt:

ab dem 01.01.2014 tritt ein neues Reisekostenrecht in Kraft. Dieses erläutern wir Ihnen wie folgt: Andreas Borchardt Diplom-Kaufmann Rüdiger Borchardt * Diplom-Betriebswirt Klaus Suchsland Nicole Hänel in Matthias Borchardt Rechtsanwalt Lübeck, 24.02.2014 Das neue Reisekostenrecht ab 2014 Sehr geehrte

Mehr

Gemeinsam. für Ihre Zukunft. Reisekosten ab 2014

Gemeinsam. für Ihre Zukunft. Reisekosten ab 2014 Reisekosten ab 2014 Im Bereich der Reisekosten sind zum 1. Januar 2014 verschiedene Änderungen in Kraft getreten. Wir geben Ihnen hier einen kurzen Überblick über die Änderungen im Reisekostenrecht, dieser

Mehr

Reform des Reisekostenrechts

Reform des Reisekostenrechts Reform des Reisekostenrechts Mit Wirkung zum 01.01.2014 wird das Reisekostenrecht abgeändert. Die Neuregelung bringt zahlreiche Änderungen mit sich. Die wesentlichen Änderungen betreffen die Abzugsfähigkeit

Mehr

1. Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte

1. Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Oberste Finanzbehörden

Mehr

Private PKW-Nutzung. Reisekosten ab 2014. Schongau, 9. April 2014

Private PKW-Nutzung. Reisekosten ab 2014. Schongau, 9. April 2014 Private PKW-Nutzung Reisekosten ab 2014 Schongau, 9. April 2014 Private PKW-Nutzung Betrieblich und privat genutzter PKW betriebliche Fahrten private Fahrten Kosten = betrieblich veranlasst Betriebsausgaben

Mehr

Das neue Reisekostenrecht 2014

Das neue Reisekostenrecht 2014 Das neue Reisekostenrecht 2014 Agenda 1. Neue gesetzliche Grundlage 2. Erste Tätigkeitsstätte, auswärtige Tätigkeit, weiträumiges Tätigkeitsgebiet 3. Verpflegungsmehraufwendungen 4. Mahlzeiten bei auswärtiger

Mehr

Das neue Reisekostenrecht 2014

Das neue Reisekostenrecht 2014 Das neue Reisekostenrecht 2014 Im Rahmen des sogenannten Unternehmenssteuerreformgesetzes tritt ab dem 01.01.2014 das novellierte Reisekostenrecht in Kraft. Mit den Neuregelungen solle eine vereinfachte

Mehr

Reisekosten Wie eingangs erwähnt, werden die Regelungen zum Reisekostenbegriff neu geordnet.

Reisekosten Wie eingangs erwähnt, werden die Regelungen zum Reisekostenbegriff neu geordnet. Steuerrundschreiben I / 2008 Lohnsteuerrichtlinien 2008 Die Lohnsteuerrichtlinien 2008 (LStR 2008) wurden analog zur Gliederung der Einkommensteuerrichtlinien erstmals an die Paragraphenfolge des Einkommensteuergesetzes

Mehr

Fahrpersonal Stand: Januar 2015

Fahrpersonal Stand: Januar 2015 Merkblatt: Spesenzahlungen an das Fahrpersonal Stand: Januar 2015 Am 01. Februar 2013 hat der Bundesrat in seiner 906. Sitzung die Änderung des Einkommensteuergesetzes (EStG) hinsichtlich des steuerlichen

Mehr

N e u es Reisekostenrecht

N e u es Reisekostenrecht N e u es Reisekostenrecht Ab 2008 ändert sich die Abrechnung Ihrer inländischen und ausländischen Geschäftsreisen. Als Arbeitgeber brauchen Sie Gewissheit darüber, ob Reisekosten, die Sie Ihrem Arbeitnehmer

Mehr

Informationen zur Abrechnung von Reisekosten bei Schulwanderfahrten

Informationen zur Abrechnung von Reisekosten bei Schulwanderfahrten Informationen zur Abrechnung von Reisekosten bei Schulwanderfahrten Der Erstattungsanspruch in Bezug auf die Reisekosten bei Wanderfahrten bezieht sich insbesondere auf: 1. Fahrtkosten 2. Übernachtungskosten

Mehr

Die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts

Die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts Die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts Mit dem am 20.02.2013 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts wurden u.a.

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Workshop 2: Das neue Reisekostenrecht. 7.10.2014 Referent: RA Stefan Sudmann 1

Workshop 2: Das neue Reisekostenrecht. 7.10.2014 Referent: RA Stefan Sudmann 1 Workshop 2: Das neue Reisekostenrecht 7.10.2014 Referent: RA Stefan Sudmann 1 Änderungen im steuerlichen Reisekostenrecht erste Tätigkeitsstätte im Sinne des steuerlichen Reisekostenrechts Verpflegungsmehraufwand

Mehr

Neuregelungen im Reisekostenrecht ab 2014 Rechtsstand Februar 2014

Neuregelungen im Reisekostenrecht ab 2014 Rechtsstand Februar 2014 Michael Benna Seite 1 Reisekostenrecht ab 2014 Neuregelungen im Reisekostenrecht ab 2014 Rechtsstand Februar 2014 Mit den Neuregelungen bei den Reisekosten soll eine vereinfachte Ermittlung der abziehbaren

Mehr

# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,

# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser, Das Wichtigste in Kürze Liebe Leserin, lieber Leser, Mit Schreiben vom 06.10.2014 hat das BMF rückwirkend zum 01.03.2014 die maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen

Mehr

Beilage Ergänztes BMF-Schreiben zum steuerlichen Reisekostenrecht

Beilage Ergänztes BMF-Schreiben zum steuerlichen Reisekostenrecht Beilage zum Mandanten-Rundschreiben Steuerliche Hinweise zum Jahreswechsel 2014/2015 Beilage Ergänztes BMF-Schreiben zum steuerlichen Reisekostenrecht 1. Gesetzliche Definition erste Tätigkeitsstätte 2.

Mehr

Informationen für Fußballvereine und verbände zu den Änderungen im steuerlichen Reisekostenrecht zum 01.01.2014

Informationen für Fußballvereine und verbände zu den Änderungen im steuerlichen Reisekostenrecht zum 01.01.2014 Informationen für Fußballvereine und verbände zu den Änderungen im steuerlichen Reisekostenrecht zum 01.01.2014 A. Vorbemerkungen Zum 1. Januar 2014 tritt das neue Reisekostenrecht in Kraft. Klar ist:

Mehr

Landesamt für Besoldung und Versorgung Infobrief 1/10 vom 23.06.2010

Landesamt für Besoldung und Versorgung Infobrief 1/10 vom 23.06.2010 Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem letzten Infobrief 4/09 vom 11.12.2009 haben sich drei Änderungen und Neuerungen ergeben. Des Weiteren möchten wir Sie nochmals über einige allgemeine Punkte informieren.

Mehr

Beschreibung zur Beruflichen Auswärtstätigkeit

Beschreibung zur Beruflichen Auswärtstätigkeit Die Berufliche Auswärtstätigkeit ersetzt ab VZ 2008 die bis dahin anzuwendenden Dienstreisen, Einsatzwechseltätigkeiten und Fahrtätigkeiten. Die wesentlichsten Änderungen betreffen die Fahrtkosten und

Mehr

1. Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte

1. Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Oberste Finanzbehörden

Mehr

Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für Übernachtungen ab 2010?

Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für Übernachtungen ab 2010? Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für Übernachtungen ab 2010? Der Reisende muss die Frühstückskosten selbst tragen. Der Arbeitgeber (oder Reisestelle oder neu, der Arbeitnehmer selbst) bestellt,

Mehr

Praxisvorlaufkosten. Friedrich Wilhelm Rosenberg Steuerberater

Praxisvorlaufkosten. Friedrich Wilhelm Rosenberg Steuerberater Praxisvorlaufkosten Steuerberatungsgesellschaft mbh Neuer Wall 44, 20354 Hamburg Tel: 040/30 68 57-0, Fax: 040/30 68 57-75 info@admedio-hamburg.de, www.admedio-hamburg.de Friedrich Wilhelm Rosenberg Steuerberater

Mehr

Vereinfachung des Reisekostenrechts. ITB Business Travel Days, 8. März 2012 Dr. Monika Wünnemann

Vereinfachung des Reisekostenrechts. ITB Business Travel Days, 8. März 2012 Dr. Monika Wünnemann Vereinfachung des Reisekostenrechts, 8. März 2012 Agenda 1 Reform des Reisekostenrechts: Handlungsbedarf? 2 Fahrtkosten 3 Verpflegungsmehraufwendungen 4 Übernachtungskosten 5 Ausblick Seite 1 1. Reisekostenrecht

Mehr

Reisekosten: Abrechnung der Übernachtungsund Verpflegungskosten

Reisekosten: Abrechnung der Übernachtungsund Verpflegungskosten Reisekosten: Abrechnung der Übernachtungsund Verpflegungskosten Mehraufwand für Verpflegung Übernachtungskosten Abgrenzung von Übernachtung und Verpflegung Abrechnung eines 20%igen Business-Package (Service-Pauschale)

Mehr

Details zur Reisekostenreform: Tätigkeitsstätte

Details zur Reisekostenreform: Tätigkeitsstätte Details zur Reisekostenreform: Tätigkeitsstätte Im Reisekostenrecht ersetzt ab 2014 die erste Tätigkeitsstätte den Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte. Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung

Mehr

Als Werbungskosten sind Umzugskosten jedoch nur abziehbar, wenn sie auch tatsächlich betrieblich oder beruflich veranlasst sind.

Als Werbungskosten sind Umzugskosten jedoch nur abziehbar, wenn sie auch tatsächlich betrieblich oder beruflich veranlasst sind. Umzugskosten - Steuerrecht Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 1.1 Steuerrechtliche Einordnung von Umzugskosten 1.2 Höhe und Umfang der Abziehbarkeit der Werbungskosten 2. Arbeitgeberseitige Umzugskostenerstattung

Mehr

3. Sitzung. am 29. August 2002. der Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts

3. Sitzung. am 29. August 2002. der Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts 3. Sitzung der Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts am 29. August 2002 23 Die Beträge wurden mit Stand August 2003 aktualisiert. Anlage 4 Themenschwerpunkt:

Mehr

BDI The Voice of German Industry

BDI The Voice of German Industry BDI The Voice of German Industry Interessenvertretung der Industrie Reform des steuerlichen Reisekostenrechts zum 1. Januar 2014 Oktober 2013 Steuern und Finanzpolitik 1 Agenda Erste Tätigkeitsstätte (

Mehr

Information zur Reisekostenreform 2014. Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten sollten

Information zur Reisekostenreform 2014. Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten sollten Information zur Reisekostenreform 2014 Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten sollten - 2 - Inhaltsübersicht I. Die erste Tätigkeitsstätte 3 1. Dauerhafte Zuordnung durch den Arbeitgeber 3 2. Quantitative

Mehr

Die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 2014

Die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 2014 Die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 2014 Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.02.2013 wurden die bisherigen

Mehr

Mandanten-Information: Reisekostenreform 2014. Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten sollten

Mandanten-Information: Reisekostenreform 2014. Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten sollten Mandanten-Information: Reisekostenreform 2014. Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten sollten Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, zum 01.01.2014 hat der Gesetzgeber grundlegende Änderungen

Mehr

SCHORR EGGERT KASANMASCHEFF. Steuerberatungsgesellschaft mbh. 2013 W. Eggert. Reisekostenreform. Referent: Wolfgang Eggert.

SCHORR EGGERT KASANMASCHEFF. Steuerberatungsgesellschaft mbh. 2013 W. Eggert. Reisekostenreform. Referent: Wolfgang Eggert. 2013 W. Eggert Reisekostenreform Referent: Wolfgang Eggert WP / StB / PfQK Inhalt 1. Vorbemerkung 2. erste Tätigkeitsstätte 3. Entfernungspauschale 4. Mahlzeiten Auswärtstätigkeit 5. Mehraufwand Verpflegung

Mehr

Passau, Tittling, Deggendorf, Dresden, Mühldorf am Inn, München. Herzlich Willkommen Reisekostenreform 2014

Passau, Tittling, Deggendorf, Dresden, Mühldorf am Inn, München. Herzlich Willkommen Reisekostenreform 2014 1 Herzlich Willkommen Reisekostenreform 2014 2 Reisekostenreform Überblick Erste Tätigkeitsstätte (ab 2014) bis 2013: Regelmäßige Arbeitsstätte Bedeutung: Fahrten zu einer ersten Tätigkeitsstätte sind

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts Deutscher Bundestag Drucksache 17/10774 17. Wahlperiode 25. 09. 2012 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und

Mehr

20.09.2013. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,

20.09.2013. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser, Das Wichtigste in Kürze Liebe Leserin, lieber Leser, Ab 01.01.2014 werden wesentliche Punkte des steuerlichen Reisekostenrechts neu geregelt. Arbeitgeber sollten sich bereits jetzt mit den geänderten Vorschriften

Mehr

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern Postfach, 19 048 Schwerin An alle Dienstreisenden des Landes bearbeitet von: ORR Schümann Tel.: (0385) 588-4179 Email:

Mehr

REISEKOSTENREFORM 2014 WAS ARBEITGEBER UND ARBEITNEHMER BEACHTEN SOLLTEN

REISEKOSTENREFORM 2014 WAS ARBEITGEBER UND ARBEITNEHMER BEACHTEN SOLLTEN REISEKOSTENREFORM 2014 WAS ARBEITGEBER UND ARBEITNEHMER BEACHTEN SOLLTEN INHALTSANGABE 1 DIE ERSTE TÄTIGKEITSSTÄTTE... 1 2 FAHRTKOSTEN... 7 3 VERPFLEGUNGSMEHRAUFWENDUNGEN... 9 4 MAHLZEITENGESTELLUNG...

Mehr

Leitfaden zur Reisekostenrechnung (Stand Oktober 2014)

Leitfaden zur Reisekostenrechnung (Stand Oktober 2014) Leitfaden zur Reisekostenrechnung (Stand Oktober 2014) AnsprechpartnerInnen bei Rückfragen: Kristine Lenz Sven Heidel Dezernat IV Dezernat IV (0511) 9296-2163 (0511) 9296-2191 kristine.lenz@hs-hannover.de

Mehr

AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 8. U r a n t r a g betr. Zahlung von Reisekosten, Verdienstausfall und Vertretungsentschädigung

AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 8. U r a n t r a g betr. Zahlung von Reisekosten, Verdienstausfall und Vertretungsentschädigung AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 8 U r a n t r a g betr. Zahlung von Reisekosten, Verdienstausfall und Vertretungsentschädigung Hannover, 9. Februar 2008 Die Landessynode wolle beschließen: Reisekosten,

Mehr

Neues Reisekostenrecht 2008

Neues Reisekostenrecht 2008 Neues Reisekostenrecht 2008 Inhalt Neuregelung Reisekosten 1. Der neue Reisekostenbegriff 2. Was kann steuerfrei erstattet werden? 2 Reisearten? Bis 2007 einschließlich drei Reisearten: 1. Dienstreisen

Mehr

Bundesverwaltungsamt Ref. VII A 1/VII A 4

Bundesverwaltungsamt Ref. VII A 1/VII A 4 Reisekosten Fahrt- u. Flugkostenerstattung ( 4 BRKG) Wegstreckenentschädigung ( 5) Tagegeld ( 6) Übernachtungsgeld ( 7) Einbehaltung des TG ( 6 Abs. 2) Erstattung bei längerem Aufenthalt am GO ( 8) Aufwands-

Mehr

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen. Umzugskosten. Finanzamt Trier. Winfried Ayl. Finanzamt Trier, 19.01.2012

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen. Umzugskosten. Finanzamt Trier. Winfried Ayl. Finanzamt Trier, 19.01.2012 Finanzamt Trier Steuerfreie Arbeitgeberleistungen Umzugskosten Winfried Ayl Finanzamt Trier, 19.01.2012 Steuerfreie Arbeitgeberleistung bei Umzugskosten 29. Dezember 2011 Folie 1 Umzugskosten Inhalt: I.

Mehr

Kinderbetreuungskosten. ab 2012. Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen.

Kinderbetreuungskosten. ab 2012. Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Kinderbetreuungskosten ab 2012 Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. 1. Rechtslage bis zum 31.12.2011 Bisher bot das Steuerrecht drei Möglichkeiten Kinderbetreuungskosten zu berücksichtigen: Der Abzug

Mehr

# 3 21.07.2015. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,

# 3 21.07.2015. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser, Das Wichtigste in Kürze Liebe Leserin, lieber Leser, seit dem 01.01.2015 muss die Verpflegungspauschale auch dann gekürzt werden, wenn dem Mitarbeiter während einer Dienstreise im Flugzeug, im Zug oder

Mehr

Seit dem 1.1.2010 gilt für Übernachtungen in Hotels und sonstigen Beherbergungen der ermäßigte Steuersatz von 7 %.

Seit dem 1.1.2010 gilt für Übernachtungen in Hotels und sonstigen Beherbergungen der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Hotelübernachtung mit Frühstück ab 2010 Seit dem 1.1.2010 gilt für Übernachtungen in Hotels und sonstigen Beherbergungen der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Leider trifft dies auf die übrigen Leistungen

Mehr

Welche Reisekosten darf ich als Unternehmer geltend machen?

Welche Reisekosten darf ich als Unternehmer geltend machen? Welche Reisekosten darf ich als Unternehmer geltend machen? Bei Geschäftsreisen entstehen Kosten für Fahrt, Übernachtung oder Verpflegung. Schön wäre es, wenn man diese Reisekosten vollständig als Betriebsausgabe

Mehr

Reform des Reisekostenrechts: Für die Umsetzung bleibt nicht mehr viel Zeit

Reform des Reisekostenrechts: Für die Umsetzung bleibt nicht mehr viel Zeit Reform des Reisekostenrechts: Für die Umsetzung bleibt nicht mehr viel Zeit Juni 2013 Inhaltsverzeichnis: 1. Erste Tätigkeitsstätte 1.1 Zuordnungskriterien 1.2 Tätigkeitsstätte bei Kunden 1.3 Bildungseinrichtungen

Mehr

Erfolg ist Organisation im Detail.

Erfolg ist Organisation im Detail. Erfolg ist Organisation im Detail. Herbsttagung 2013 Informationsveranstaltung am 12. November 2013 im Mercure Hotel Bielefeld City WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER

Mehr

Das Wichtigste in Kürze. Sehr geehrte Damen und Herren,

Das Wichtigste in Kürze. Sehr geehrte Damen und Herren, Das Wichtigste in Kürze Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem der Bundesrat am 18.12.2009 dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz zugestimmt hat, gilt ab dem 1.1.2010 ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7

Mehr

Expatriates und unselbständig Beschäftigte. RA Dr. CIPRIAN PĂUN LL.M Münster

Expatriates und unselbständig Beschäftigte. RA Dr. CIPRIAN PĂUN LL.M Münster Expatriates und unselbständig Beschäftigte RA Der Unterschied zwischen unselbständig Beschäftigten und Expatriates unselbständig Beschäftigte Personen, die in einem Dienstverhältnis stehen Expatriates

Mehr

Reisekosten 2015. Ländertabelle der Pauschalsätze und Verpflegungsmehraufwendungen. Version: 2.00 Stand: 14.01.2015 Autor: Folttmann, Clemens

Reisekosten 2015. Ländertabelle der Pauschalsätze und Verpflegungsmehraufwendungen. Version: 2.00 Stand: 14.01.2015 Autor: Folttmann, Clemens Reisekosten 2015 Ländertabelle der Pauschalsätze und Verpflegungsmehraufwendungen Version: 2.00 Stand: 14.01.2015 Autor: Folttmann, Clemens Comsol Unternehmenslösungen AG Hauptstraße 221 65760 Eschborn

Mehr

Messebesuch mit Übernachtung

Messebesuch mit Übernachtung Reisekosten Sie geben immer wieder Anlass für ärgerliche Diskussionen mit dem Finanzamt. Deshalb sind Sie auf gute Informationen angewiesen. Bei den Reisekosten gibt es besonders viele Möglichkeiten, das

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

1. Begriff der ersten Tätigkeitsstätte

1. Begriff der ersten Tätigkeitsstätte Bei der Abrechnung von Reisekosten müssen Sie neben zahlreichen Vorschriften im Steuer- und Sozialversicherungsrecht, die Reisekostenreform aus dem Jahr 2014 und die BMF-Schreiben vom 24.10.2014, 19.05.2015,

Mehr

Reisekosten Steuerfreier Ersatz durch den Arbeitgeber

Reisekosten Steuerfreier Ersatz durch den Arbeitgeber ARBEITSRECHT A33 Stand: April 2008 Ihr Ansprechpartner Heike Cloß E-Mail heike.closs@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-600 Fax (0681) 9520-690 Reisekosten Steuerfreier Ersatz durch den Arbeitgeber 1. Begriff

Mehr

Reisekosten 2009. doppelte Haushaltsführung, Vorsteuerabzug, Bewirtungskosten und der steuerlichen Behandlung der privaten Nutzung von Firmenwagen

Reisekosten 2009. doppelte Haushaltsführung, Vorsteuerabzug, Bewirtungskosten und der steuerlichen Behandlung der privaten Nutzung von Firmenwagen Reisekosten 2009 Gesamtdarstellung des steuerlichen Reisekostenrechts für Arbeitnehmer auf dem aktuellen Stand der neuen Rechtslage 2009 einschließlich der vom Bundesverfassungsgericht neu geregelten Fahrten

Mehr

v g f vahlefeld grabowski friemann Reform des Reisekostenrechts: Für die Umsetzung bleibt nicht mehr viel Zeit

v g f vahlefeld grabowski friemann Reform des Reisekostenrechts: Für die Umsetzung bleibt nicht mehr viel Zeit Reform des Reisekostenrechts: Für die Umsetzung bleibt nicht mehr viel Zeit Inhaltsverzeichnis der Sonderausgabe Juni 2013: 1. Erste Tätigkeitsstätte 1.1 Zuordnungskriterien 1.2 Tätigkeitsstätte bei Kunden

Mehr

Neue Regeln für die Erstattung von Reisekosten Buchung und Abrechnung von Dienstreisen

Neue Regeln für die Erstattung von Reisekosten Buchung und Abrechnung von Dienstreisen Neue Regeln für die Erstattung von Reisekosten Buchung und Abrechnung von Dienstreisen Die Erstattung von Reisekosten seit 1. Januar 2010 Bei der Durchführung von dienstlich veranlassten Auswärtstätigkeiten

Mehr

Übersicht Änderungen Reisekostenrecht 2013 versus 2014 Stand: 16. Dezember 2013

Übersicht Änderungen Reisekostenrecht 2013 versus 2014 Stand: 16. Dezember 2013 Übersicht Änderungen Reisekostenrecht 2013 versus 2014 Stand: 16. Dezember 2013 Ab 1. Januar 2014 gilt das neue Reisekostenrecht. Falls noch nicht geschehen, sollten Sie die Umsetzung der neuen Regelungen

Mehr

Die wichtigsten Änderungen der Reisekostenreform 2014

Die wichtigsten Änderungen der Reisekostenreform 2014 Die wichtigsten Änderungen der Reisekostenreform 2014 Mit dem endgültig vom Gesetzgeber verabschiedeten "Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts"

Mehr

Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten im Unternehmen. von. im Unternehmen. in den Räumlichkeiten der. Veranstalter:

Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten im Unternehmen. von. im Unternehmen. in den Räumlichkeiten der. Veranstalter: Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten im Unternehmen Veranstalter: in den Räumlichkeiten der Kinderbetreuungskosten Kindertagesstätte öffentliche Kindertagesstätte / Tagesmutter Betriebskindertagesstätte

Mehr

400-Euro-Grenze ohne schädliche Nebenwirkungen ausdehnen

400-Euro-Grenze ohne schädliche Nebenwirkungen ausdehnen Zusatzleistungen für Minijobber 400-Euro-Grenze ohne schädliche Nebenwirkungen ausdehnen Für die seit 1. April 2003 geltenden ist allein die 400-Euro- Grenze maßgebend. Nur solange das regelmäßige Arbeitsentgelt

Mehr

Beispiel überschießendes Kindergeld:

Beispiel überschießendes Kindergeld: Beispiel überschießendes Kindergeld: Frau A. lebt mit ihrer 8-jahrigen Tochter Sandra zusammen. Sie haben eine Wohnung, für die monatlich 420 Euro Warmmiete anfallen mit zentraler Warmwasserversorgung.

Mehr

REISEKOSTENSTEUERRECHT

REISEKOSTENSTEUERRECHT REISEKOSTENSTEUERRECHT Gut umgesetzt? Alle Neuheiten 2014 Klaus-Peter Gürtler Techniker Krankenkasse Mit freundlicher Unterstützung von Praxistag Geschäftsreisen, 3. Juni 2014, Hannover Agenda (Die Änderungen

Mehr

Eine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt.

Eine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt. Unter Beachtung des Grundsatzes der Einmalberücksichtigung dürfen die Beiträge jedoch anhand nachvollziehbarer Kriterien zwischen dem Kind und den Eltern aufgeteilt werden. Eine Anrechnung der eigenen

Mehr