Handout. Mitarbeiterkapitalbeteiligung. Erfolgsrezepte für mittelständische Unternehmen
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- Andreas Bäcker
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1 Handout Mitarbeiterkapitalbeteiligung Erfolgsrezepte für mittelständische Unternehmen
2 Inhalt 1. Gute Gründe Vorteile für die Unternehmen Vorteile für die Mitarbeiter Staatliche Förderung Grundformen der Mitarbeiterkapitalbeteiligung Eigenkapitalbeteiligung Mezzanine Beteiligung Fremdkapitalbeteiligung Sonderform Mitarbeiterguthaben Stille Beteiligung das Beteiligungsprogramm des Mittelstands Wesentliche Merkmale Detailregelungen - Entscheidungen des Unternehmens Wie beginnen? Einführung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung Realistische Erwartungen In sechs Schritten zum Beteiligungsprogramm Mitarbeiter begeistern Die Umsetzung Die häufigsten Fragen zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung Checkliste zur Konzeption und Einführung einer Mitarbeiterkapitalbeteiligung Inhalt, Gestaltung und Satz: AGP - Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung Wilhelmshöher Allee 283a, Kassel Tel.: Fax: info@agpev.de Handout Mitarbeiterkapitalbeteiligung Seite 2
3 1. Gute Gründe Der Schlüssel für die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen liegt im Engagement und in der emotionalen Bindung der Mitarbeiter sowie in ihrer Einbeziehung in die betrieblichen Prozesse. Mitarbeiterbeteiligung kann wesentlich dazu beitragen eine Unternehmenskultur zu schaffen, in der die Mitarbeiter unternehmerisch denken und handeln, sich mit ihren Ideen, ihrer Kraft und ihrer Initiative einbringen und sich in hohem Maße mit ihrem Unternehmen identifizieren. Die Mitarbeiter selbst profitieren durch mehr Arbeitszufriedenheit und sichere Arbeitsplätze sowie finanzielle Teilhabe und Vermögensbildung Vorteile für die Unternehmen Positive Leistungskultur Durch Freiräume für eigenständiges Handeln der Mitarbeiter und durch Beteiligung an den betrieblichen Prozessen entwickelt sich mehr Engagement, Identifikation und Vertrauen im Unternehmen. Außerdem werden durch materielle Anreize in Form von erfolgsabhängigen Vergütungen, Erfolgs- und Kapitalbeteiligungen unternehmerisches Denken und Handeln der Mitarbeiter gefördert. Wissenschaftliche Studien belegen die positiven Auswirkungen einer Mitarbeiterbeteiligung auf wesentliche unternehmerische Erfolgsfaktoren wie Produktivität, Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit. Auch die Wirkungen auf Motivation und Engagement der Mitarbeiter sind in der Wissenschaft und vor allem in der unternehmerischen Praxis vielfach nachgewiesen. Die Einführung von Beteiligungsmodellen führt zu signifikanten Verbesserungen in den Unternehmen Positivwirkung nach Einführung der Mitarbeiterbeteiligung (1=kaum Verbesserungen; 4=signifikante Verbesserungen) Reduktion des Krankenstandes 2 Reduktion der Fluktuationsrate 2,2 Sichere Arbeitsplätze Verbesserte Unternehmensergebnisse Verbesserte Arbeitsproduktivität 2,6 2,7 2,7 Verbesserte Motivation 3 Verbesserte Identifikation 3, Quelle: AGP e.v. / A.T. Kearney GmbH: Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland, Unternehmensbefragung, 2007 Handout Mitarbeiterkapitalbeteiligung // Gute Gründe Seite 3
4 Stärkung der Finanzkraft Durch Erfolgsbeteiligungen entstehen flexible Lohn- und Gehaltsstrukturen, mit denen die Mitarbeiter in guten Zeiten am Gewinn beteiligt werden. In schlechten Zeiten bieten diese Modelle den Unternehmen jedoch einen größeren Spielraum, um finanziell handlungsfähig zu bleiben. So können wirtschaftliche Einbrüche abgefangen und Personalabbau vermieden werden. Eine Beteiligung der Mitarbeiter am Kapital des Unternehmens erweitert dessen Finanzierungsbasis. Zum einen stärkt sie, je nach Ausgestaltung, als Fremd- oder Eigenkapital die Kapitalausstattung des Unternehmens. Zum anderen verbessert dies wiederrum die Kreditwürdigkeit der Unternehmen gegenüber potenziellen Kreditgebern und erweitert Investitionsspielräume. Bei einem Unternehmen bspw. mit 100 Mitarbeitern, von denen sich 60 % an einen Kapitalbeteiligungsprogramm beteiligen, wird bei einer durchschnittlichen Einlage pro Mitarbeiter und Jahr von 600 und einem Zuschuss des Unternehmens von 240 schon in fünf Jahren ein Kapital von pro Mitarbeiter aufgebaut. Für das Unternehmen ergibt sich daraus ein Kapitalstock von Auch wenn nach Ablauf der Anlagedauer die ersten Einlagen wieder ausgezahlt werden, bleibt dem Unternehmen ein konstanter in aller Regel weiter steigender Kapitalstock erhalten, wenn es weiterhin das Beteiligungsprogramm jährlich anbietet. Beispiel: Langjährige Genussrechte Beteiligung Mittelständisches Unternehmen mit ca. 400 Mitarbeitern / Kapitalstock 2013: ca Attraktiver Arbeitgeber Beteiligt zu sein am Erfolg und Kapital des Unternehmens ist nicht nur eine innovative Vergütungskomponente für die Mitarbeiter. Es ist vielmehr ein greifbares und verständliches Zeichen für eine partnerschaftliche Unternehmenskultur, die es allen ermöglicht mitzumachen, die eigenen Ideen und Kräfte mit einzubringen und mit Freude dabei zu sein. So findet und bindet man exzellente Mitarbeiter. Handout Mitarbeiterkapitalbeteiligung // Gute Gründe Seite 4
5 1.2. Vorteile für die Mitarbeiter Positives Arbeitsklima Die Vorteile, die eine Mitarbeiterbeteiligung im Hinblick auf Motivation und Engagement für das Unternehmen bringen, gelten auch für die Mitarbeiter selbst. So schafft eine partnerschaftliche Unternehmenskultur, in der man sich einbringen kann und in der die eigene Meinung geschätzt wird, ein Betriebsklima, in dem Mitarbeiter gerne und zufriedener arbeiten. Und sich für das eigene Unternehmen einzusetzen, erzeugt mehr Lebensqualität. Vermögensbildung Die Beschäftigten profitieren materiell am wirtschaftlichen Erfolg ihres Unternehmens und schaffen sich eine weitere Säule der Vermögensbildung. Eine langjährig praktizierte Mitarbeiterkapitalbeteiligung, die auch die Vorteile des seit dem Jahr 2009 geltenden Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetzes (MKBG) nutzt (siehe Kapitel 1.3. Staatliche Förderung), führt zu einem erheblichen Vermögensaufbau mit weit überdurchschnittlichen Renditen und hoher Sicherheit. Und im Gegensatz zu anderen anonymen Anlageformen können die Mitarbeiter die Ertragskraft und die Sicherheit ihres finanziellen Engagements nicht nur sehr genau einschätzen; sie können bei einer Kapitalbeteiligung an ihrem Unternehmen durch ihre eigene Arbeit und ihr Engagement zumindest bedingt darauf Einfluss nehmen. Beispiel: Vermögensbildung durch eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung bei Nutzung aller Vergünstigungen Eigenleistung der Mitarbeiter (VWL) p.a. 400,-- Leistungen des Arbeitgebers ( 3,39) p.a. 360,-- Einlage ins Unternehmen pro Jahr 760,-- Eingezahltes Kapital nach 6 Jahren (6 x 760 ) 4.560,-- Erhaltene Zinsen (5 % p.a.) auf die Einlage (7 x 38 ) 266,-- Erhaltenen Arbeitnehmer-Sparzulage (6 x 80 ) 480,-- Summe 5.306,-- Durchschnittliche Rendite p.a. bezogen auf die Eigenleistung des Mitarbeiters >25% Überschaubares Risiko Mitarbeiterkapitalbeteiligung ist Risikokapital. Das bedeutet, dass die Mitarbeiter im Extremfall ihr Kapital teilweise oder ganz verlieren können, wenn das Arbeit gebende Unternehmen insolvent wird. Gleichwohl ist dieses Risiko überschaubar; denn die Mitarbeiter können ihr Investment in das Arbeit gebende Unternehmen besser einschätzen als die Qualität jeder anderen Anlageform sie erleben diese Qualität tagtäglich. Handout Mitarbeiterkapitalbeteiligung // Gute Gründe Seite 5
6 1.3. Staatliche Förderung Mit dem Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz (MKBG), das zum in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber die steuerliche Förderung der betrieblichen Mitarbeiterbeteiligung deutlich ausgeweitet und deren enormen Bedeutungszuwachs für die Unternehmen anerkannt. Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung Vermögenswirksame Leistungen (5. VermBG) 3 Nr. 39 EStG 400 Euro pro Jahr max. geförderte Anlage für den Arbeitnehmer 20 Prozent Arbeitnehmersparzulage (max. 80 Euro) pro Jahr Einkommensgrenzen: Euro / Euro Sperrfrist: sieben Jahre bei sechsjähriger Einzahlung 360 Euro pro Jahr Steuer- und Sozialabgabenfreiheit bei der Überlassung von Vermögensbeteiligungen durch den Arbeitgeber. oder Steuerfreiheit bei Entgeltumwandlung durch den Arbeitnehmer Vermögenswirksame Leistungen Jeder Mitarbeiter hat die Möglichkeit, bis zu 400 pro Jahr als vermögenswirksame Leistungen im eigenen Unternehmen in Form einer Kapitalbeteiligung anzulegen und zwar zusätzlich zu möglicherweise schon bestehenden Bauspar- und Banksparverträgen. Für vermögenswirksame Leistungen in der Anlageform der Kapitalbeteiligung am Arbeit gebenden Unternehmen gibt es eine Arbeitnehmersparzulage von 20 %. Die Einkommensgrenzen liegen bei zu versteuerndem Einkommen für Ledige und für Verheiratete. Vermögenswirksame Leistungen unterliegen einer Sperrfrist von sieben Jahren. Die Auszahlung des Kapitals erfolgt erst nach Ablauf dieser Sperrfrist. Steuerbefreiung nach 3 Nr. 39 EStG Die steuerliche Förderung nach 3 Nr. 39 EStG sieht vor, dass jeder Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Unternehmensanteile bis zu einer Höhe von 360 p.a. steuer- und sozialabgabenfrei überlassen kann. Diese Steuervergünstigung kann in Anspruch genommen werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Die steuerfreie Überlassung des Arbeitgebers darf nicht mit tariflichen und einzelvertraglichen Ansprüchen der Arbeitnehmer verrechnet werden. Es gilt das Gleichbehandlungsgebot, d.h.: allen Mitarbeitern eines Unternehmens, die länger als ein Jahr beschäftigt sind, muss das Angebot zur Mitarbeiterbeteiligung offen stehen. Die Mitarbeiter selbst haben gemäß 3 Nr. 39 EStG die Möglichkeit, im Rahmen einer Entgeltumwandlung Teile ihres Gehalts oder einer Sonderzahlung bis zu 360 pro Jahr steuerfrei, nicht aber sozialabgabenfrei, im eigenen Unternehmen anzulegen. Handout Mitarbeiterkapitalbeteiligung // Gute Gründe Seite 6
7 2. Grundformen der Mitarbeiterkapitalbeteiligung Bei der Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmenskapital leisten Arbeitnehmer eine Einlage in ihr Arbeit gebendes Unternehmen und erhalten als Gegenleistung eine Rendite. Es handelt sich um ein freiwilliges Angebot der Unternehmensleitung, das von dem Arbeitnehmer angenommen oder abgelehnt werden kann. Von der Ausgestaltung der Kapitalbeteiligung hängt es dann ab, welche Verzinsung sie erhalten, welche Chancen und Risiken sie mittragen und wie Informations- und Mitbestimmungsrechte ausgestaltet sind. Grundsätzlich werden drei Formen der Mitarbeiterkapitalbeteiligung unterschieden: die Eigenkapitalbeteiligung, die Mezzanine-Beteiligung und die Fremdkapitalbeteiligung. Hinzu kommt das sogenannte Mitarbeiterguthaben als Sonderform. Durchführungswege einer Mitarbeiterkapitalbeteiligung Eigenkapital Beteiligung Mezzanine Beteiligung Fremdkapital Beteiligung Sonderform Belegschaftsaktie Stille Beteiligung Mitarbeiterdarlehen Mitarbeiterguthaben GmbH- Beteiligung Genussrechte Genussschein Partiarsche Darlehen 2.1. Eigenkapitalbeteiligung Die in ihren Konsequenzen am weitesten reichende Form einer Mitarbeiterkapitalbeteiligung ist die Eigenkapitalbeteiligung. Dabei werden die Mitarbeiter gesellschaftsrechtlich am Unternehmen beteiligt und haben als Mitgesellschafter Informations-, Kontroll- und Mitentscheidungsrechte. Gleichzeitig übernehmen sie dieselben Risiken wie die übrigen Anteilseigner, etwa die Risiken der Haftung, der variablen Erträge (z.b. der Höhe der Dividendenzahlung) und der Kursschwankungen sowie das Risiko des Totalverlusts im Fall der Insolvenz. Belegschaftsaktie Mitarbeiter werden durch den Kauf von Belegschaftsaktien oder Optionen am Eigenkapital des Unternehmens beteiligt. Wie alle anderen Aktionäre haben sie - je nach Aktiengattung ein Auskunftsrecht und das Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung mit entsprechendem Stimmrecht. Sie sind am Wertzuwachs des Unternehmens, an der Dividendenausschüttung und am Liquidationserlös beteiligt. Die Haftung der Aktionäre ist auf ihre Einlage beschränkt und die Übertragung der Aktien auf Dritte (Fungibilität) ist zumindest bei börsennotierten Unternehmen unproblematisch. Bewertung: Die Belegschaftsaktie kann natürlich nur bei der Rechtsform der Aktiengesellschaft als Durchführungsweg der Mitarbeiterbeteiligung verwendet werden. Trotz der strengen aktienrechtlichen Bestimmungen gibt es aber immer mehr kleine und mittelständische Aktiengesellschaften, die Belegschaftsaktien ausgeben. Handout Mitarbeiterkapitalbeteiligung // Grundformen der Mitarbeiterkapitalbeteiligung Seite 7
8 GmbH-Beteiligung Die Gesellschafterrechte eines GmbH-Gesellschafters gehen noch weiter als die des Aktionärs einer Aktiengesellschaft. Sie werden durch den Erwerb einer Beteiligung am GmbH Stammkapital zu gleichberechtigten Gesellschaftern, können an der Gesellschafterversammlung teilnehmen, sind entsprechend ihrem Geschäftsanteil stimmberechtigt und können Auskünfte verlangen. Der GmbH-Gesellschafter ist am Wertzuwachs des Unternehmens ebenso wie an der Gewinnausschüttung entsprechend seinem Anteil am Kapital des Unternehmens beteiligt. Eine Verlustbeteiligung ist in der Regel auf die Höhe des (voll eingezahlten) Geschäftsanteils beschränkt. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind bei der GmbH-Beteiligung sehr begrenzt, da das GmbH Gesetz alle wesentlichen Punkte vorgibt. Die bei jeder Änderung des Kapitals erforderlichen Gesellschafterbeschlüsse mit notarieller Beurkundung und Handelsregistereintragungen führen ebenso zu einem hohen Verwaltungsaufwand wie das Ausscheiden von Gesellschaftern und die dann erforderliche Übertragung der Kapitalanteile. Bewertung: Die GmbH-Beteiligung ist eine sehr seltene Form der Mitarbeiterkapitalbeteiligung. Dies ist in erster Linie auf die ausgeprägte Rechtsstellung des GmbH-Gesellschafters sowie den Zwang zu notarieller Beurkundung und zum Handelsregistereintrag jeder Veränderung im Gesellschafterkreis zurückzuführen Mezzanine Beteiligung Unter Mezzanine-Beteiligungen versteht man Mischformen zwischen Eigen- und Fremdkapitalbeteiligungen. Diese Formen der Beteiligung sind unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens anwendbar. Ob eine Mezzanine-Beteiligung eher dem Eigenkapital oder eher dem Fremdkapital zuzuordnen ist, hängt u.a. davon ab, ob sie dem Unternehmen langfristig zur Verfügung steht und ob die Kapitalgeber am Verlust beteiligt sind. Bei einer Mezzanine- Beteiligung verbleibt der wesentliche Einfluss beim Unternehmer und die Mitarbeiter erhalten in der Regel nur Informationsrechte. Stille Beteiligung Die in mittelständischen Unternehmen am weitesten verbreitete Form der Mitarbeiterkapitalbeteiligung ist die typische stille Gesellschaft. Bei dieser Beteiligungsform handelt es sich um eine sogenannte Innengesellschaft, die nicht nach außen in Erscheinung tritt. Die Mitarbeiter haben als stille Gesellschafter nicht die Rechte und Pflichten der echten Gesellschafter des Unternehmens; sie haben auch keinen Einfluss auf die Entscheidungen der Geschäftsführung. Die stillen Gesellschafter sind am Unternehmensgewinn und an den Verlusten beteiligt. Die Verlustbeteiligung ist auf die Einlage begrenzt. Je nach Ausgestaltung hat die stille Gesellschaft eher Eigenkapital- oder Fremdkapitalcharakter. Das stille Gesellschafterkapital kann als wirtschaftliches und bilanzielles Eigenkapital gewertet werden, wenn eine Verlustbeteiligung, die Nachrangigkeit des Rückzahlungsanspruches im Insolvenzfall und eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren vereinbart ist. Eine Beteiligung am Wertzuwachs findet nicht statt. Bewertung: Das Modell für den Mittelstand rechtsformunabhängig, praxiserprobt, flexibel. Für jede Branche und Betriebsgröße geeignet. Der Aufwand für die Einführung und Verwaltung des Modells ist auch für kleine Unternehmen zu bewältigen. Handout Mitarbeiterkapitalbeteiligung // Grundformen der Mitarbeiterkapitalbeteiligung Seite 8
9 Genussrecht Bei der Kapitalbeteiligung durch Ausgabe von Genussrechten überlassen die Mitarbeiter dem Unternehmen das Geld wie ein Gläubiger und erhalten als Genuss eine jährliche Gewinnbeteiligung. Die Mitarbeiter erwerben reine Vermögens- und keine Beteiligungsrechte. Der Inhaber der Genussrechte wird kein Gesellschafter und erhält somit keine allein aus der Beteiligung entstehenden Informations- und Mitwirkungsrechte. Genussrechte können von Unternehmen aller Rechtsformen ausgegeben werden, sind gesetzlich nicht explizit geregelt und bieten ebenfalls einen großen Gestaltungsspielraum. Je nach Ausgestaltung kann Genussrechtskapital wie bei der stillen Gesellschaft Eigenkapitaloder Fremdkapitalcharakter annehmen. Wenn Genussrechte in einer Urkunde verbrieft werden, bezeichnet man sie als Genussscheine, die als Wertpapiere an der Börse gehandelt werden können. Bewertung: Genussrechte gehören wie die stille Gesellschaft zu den für den Mittelstand attraktivsten Beteiligungsformen Fremdkapitalbeteiligung Bei einer Fremdkapitalbeteiligung stellen die Mitarbeiter dem Unternehmen für einen vereinbarten Zeitraum eine festgelegte Geldsumme zur Verfügung, die verzinst und nach Ablauf des Zeitraumes zurückgezahlt wird. Eine Fremdkapitalbeteiligung begründet kein gesellschaftsrechtliches, sondern ein schuldrechtliches Verhältnis zwischen dem Mitarbeiter (Gläubiger) und dem Unternehmen (Schuldner). Mitarbeiterdarlehen und Partiarisches Darlehen Beim Mitarbeiterdarlehen überlassen die Beschäftigten dem Unternehmen Kapital für einen festgesetzten Zeitraum; sie leihen dem Unternehmen also Geld und werden zu Fremdkapitalgebern (Gläubigern). Entsprechend dem abzuschließenden Darlehensvertrag erhalten sie in der Regel eine feste Verzinsung. Die Verzinsung kann auch an betriebliche Kennzahlen wie die Gewinnentwicklung gekoppelt werden (partiarisches Darlehen). Die Mitarbeiter werden nicht am Wertzuwachs oder einem möglichen Verlust des Unternehmens beteiligt. Bewertung: Das Mitarbeiterdarlehen ist ein sehr einfaches Einstiegsmodell der Mitarbeiterbeteiligung. Es ist das einzige Modell mit dem Zwang zur Insolvenzsicherung und von daher in seiner Verbreitung eingeschränkt Sonderform Mitarbeiterguthaben Beim Mitarbeiterguthaben baut der Arbeitgeber für den Mitarbeiter einen Kapitalstock auf, indem Mittel aus einer freiwilligen Erfolgsbeteiligung nicht an den Mitarbeiter ausgezahlt sondern im Unternehmen angelegt werden. Das Guthaben wird dem Mitarbeiter auf einem Beteiligungskonto gutgeschrieben, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt. Gemäß eines Urteils des Bundesfinanzhofes handelt es sich bei diesen Guthaben dann nicht um zugeflossenes Einkommen. Das hat zur Folge, dass Mitarbeiterguthaben solange steuerund sozialabgabenfrei im Unternehmen stehen gelassen werden können, bis es zu einer Auszahlung an den Mitarbeiter kommt ( Bruttoumwandlung ). Die Guthaben können fest o- der erfolgsabhängig verzinst werden; es gibt keine Insolvenzsicherungspflicht. Bewertung: Mitarbeiterguthaben erfreuen sich einer zunehmenden Beliebtheit als Ergänzung oder auch als Alternative zu einer betrieblichen Altersversorgung. Handout Mitarbeiterkapitalbeteiligung // Grundformen der Mitarbeiterkapitalbeteiligung Seite 9
10 3. Stille Beteiligung das Beteiligungsprogramm des Mittelstands 3.1. Wesentliche Merkmale Als wichtigster Durchführungsweg einer Mitarbeiterkapitalbeteiligung hat sich in den mittelständischen Unternehmen die stille Beteiligung herausgebildet. Stille Beteiligungen können unabhängig von der Rechtsform in jedem Unternehmen eingeführt. Werden. Stilles Beteiligungskapital wird in aller Regel erfolgsabhängig verzinst und nach Ablauf einer Festlegungsfrist an die Mitarbeiter zum Nennwert zurückgezahlt. Eine Substanzbeteiligung findet nicht statt, die Feststellung des anteiligen Unternehmenswertes entfällt daher. Bei der stillen Gesellschaft gibt es kaum Formvorschriften und einen weiten Regelungsspielraum im Hinblick auf Sperr- und Kündigungsfristen, Verzinsung, Auszahlungsmodalitäten, Informationsrechte u.a. Stille Gesellschafter haben keinen Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen. Es handelt sich um ein seit vielen Jahren etabliertes, rechtlich und steuerrechtlich abgesichertes Instrumentarium. Der Verwaltungsaufwand ist auch für kleine Unternehmen überschaubar. Eckpunkte der stillen Beteiligung: Es handelt sich um ein einfaches, etabliertes und vielfach praktiziertes Rechtsinstitut (HGB 230ff). Das Kapital der stillen Gesellschafter ist nicht zweckgebunden und geht in das Vermögen des Unternehmens über. Es handelt sich um eine schuldrechtliche, nicht um eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung. Die stillen Gesellschafter haben einen Anspruch auf eine (erfolgsabhängige) Verzinsung. Die stillen Gesellschafter haben Anspruch auf Rückzahlung des Nennwerts ihrer Beteiligung; eine Beteiligung am Unternehmenswert bzw. an der Substanz des Unternehmens findet nicht statt. Von daher entfällt die Problematik der Unternehmensbewertung beim Ausscheiden eines stillen Gesellschafters. Im Falle einer Insolvenz ist die Einlage nicht geschützt. Die stillen Gesellschafter haften nur mit ihrer Einlage. Bei einer Verlustbeteiligung der stillen Gesellschafter kann die Einlage als wirtschaftliches Eigenkapital gewertet werden; unter bestimmten Voraussetzungen auch als bilanzielles Eigenkapital. Die stillen Gesellschafter haben Informations- aber keine Mitsprache oder Mitentscheidungsrechte Detailregelungen - Entscheidungen des Unternehmens Im Wesentlichen wird die Gestaltung des stillen Beteiligungsprogramms durch die angestrebten Ziele und die Ausgangslage des Unternehmens bestimmt. Vor diesem Hintergrund wer- Handout Mitarbeiterkapitalbeteiligung // Stille Beteiligung Seite 10
11 den die wichtigsten Regelungen definiert. In der Praxis haben sich folgende Themen herauskristallisiert, die für die Gestaltung des Beteiligungsprogramms in Form der stillen Beteiligung und auch der Genussrechte wesentlich sind. Beteiligungsberechtigte Mitarbeiter Grundsätzlich kann jedes Unternehmen den Kreis der Beteiligungsberechtigten selbst bestimmen, solange der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gewahrt bleibt. In vielen Unternehmen finden sich beispielsweise Modelle der Führungskräftebeteiligung, die ausschließlich für die Leitungsebene des Unternehmens gelten. Sollen jedoch die Fördermöglichkeiten des Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetzes (MKBG) in Anspruch genommen werden, so muss die Beteiligung allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen angeboten werden, die mehr als ein Jahr sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Dazu zählen auch geringfügig oder befristet Beschäftigte sowie Auszubildende. Aufbringung der Einlagen Die finanziellen Mittel können durch die Mitarbeiter und das Unternehmen aufgebracht werden. In der Praxis liegen die Eigenleistungen der Mitarbeiter durchschnittlich im Bereich von 500 bis pro Jahr. Die Unternehmen müssen dann entscheiden, ob und in welcher Höhe sie den Mitarbeitern die steuer- und sozialabgabenfreie Überlassung nach 3,39 EStG zukommen lassen wollen. Diese kann im Hinblick auf die Eigenleistung des Mitarbeiters auch gestaffelt werden. Beispiel: Einzahlungen der Mitarbeiter und des Unternehmens Jahresbeitrag Arbeitnehmer Überlassung Arbeitgeber Nennwert der Beteiligung % Anteil Arbeitgeber % % % % Verzinsung und Verlustbeteiligung Das Kapital wird mit einem variablen Zinssatz bedient. Grundlage dafür ist eine Zinsstaffel, die unterschiedliche Zinssätze für verschiedene Ausprägungen einer betriebswirtschaftlichen Handout Mitarbeiterkapitalbeteiligung // Stille Beteiligung Seite 11
12 Kenngröße (Gewinn, Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, Umsatzrendite, EBIT o.a.) vorsieht. Im Falle eines negativen wirtschaftlichen Ergebnisses ist die Einlage der Arbeitnehmer am Verlust beteiligt. Die Verlustbeteiligung reduziert durch eine negative Verzinsung den Nennwert der Beteiligung. Beispiel: Zinsstaffel Verzinsung des Mitarbeiterkapitals gemäß Umsatzrendite Umsatzrendite Variable Verzinsung -2 % bis unter 3 % -3 % -1 % bis unter 2 % -2 % 0% bis unter -1 % -1 % 0 % bis unter 1 % 0 % 1 % bis unter 3 % 3 % 3 % bis unter 5 % 5 % 5 % bis unter 7 % 7 % Über 7 % 11 % Sperrfristen Um Planungssicherheit für das Unternehmen, einen mittelfristigen Anspareffekt für die Mitarbeiter und die Wertung der stillen Einlage als Eigenkapital zu erreichen, beträgt die Anlagedauer in den meisten Unternehmen mindestens fünf Jahre. Kündigung der Einlage Nach Ablauf der Sperrfrist kann das Kapital in aller Regel von Seiten des Mitarbeiters und des Unternehmens mit einer angemessenen Frist gekündigt werden. Verlässt der Mitarbeiter das Unternehmen unabhängig aus welchem Grund so hat das Unternehmen das Recht auf außerordentliche Kündigung des Kapitals. Im Rahmen von Härtefallregelungen ist auch eine vorzeitige Verfügung von Seiten des Mitarbeiters möglich. Rechte der stillen Gesellschafter Stille Gesellschafter haben Informations- aber keine Mitentscheidungsrechte. Die Informationsrechte der stillen Gesellschafter können aber durch vertragliche Vereinbarungen oder im Wege der Gründung eines Gesellschafterausschusses um Mitentscheidungsrechte in bestimmten Fällen erweitert werden. Handout Mitarbeiterkapitalbeteiligung // Stille Beteiligung Seite 12
13 Verträge und Dokumente Die wesentlichen Inhalte des Beteiligungsprogramms werden in aller Regel in Form einer Zusage des Unternehmens oder einer Betriebsvereinbarung festgeschrieben. Hinzu kommt der Vertrag über die stille Gesellschaft als einzelvertragliche Vereinbarung außerhalb des Arbeitsvertrages (!) mit jedem Mitarbeiter. Weitere rechtliche Grundlage für die Beteiligung ist ein jährliches Beteiligungsangebot des Unternehmens an die Mitarbeiter. So kann die Geschäftsleitung für jede neue Jahrestranche die Rahmendaten für die Beteiligung jeweils neu entscheiden. Handout Mitarbeiterkapitalbeteiligung // Stille Beteiligung Seite 13
14 4. Wie beginnen? Einführung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung 4.1. Realistische Erwartungen Eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung ist in aller Regel ein langfristiges Finanzierungskonzept. Der Aufbau eines relevanten Kapitalstocks der Mitarbeiter ist eine Frage von Jahren und nicht von Monaten oder gar Wochen. In welchem Umfang und in welchem Zeitraum es zum Aufbau eines (Mitarbeiter-)Kapitalstocks kommt, hängt dabei von der Beteiligungsquote ab, d.h. vom Anteil der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die das Angebot des Unternehmens zur Zeichnung von Anteilen annehmen. Eine Mitarbeiterkapitalbeteiligungen unterliegt dem Prinzip der doppelten Freiwilligkeit. D.h. sie beruht auf einem freiwilligen Angebot der Unternehmensleitung, das von den Mitarbeitern angenommen oder abgelehnt werden kann. Daher ist es im Wesentlichen eine Frage der Unternehmenskultur, die die Höhe der Beteiligungsquote bestimmt. Wechselseitiges Vertrauen zwischen Unternehmensleitung und Belegschaft, Vertrauen in die wirtschaftliche Prosperität des Unternehmens und in die Unternehmensführung, offene Information und Kommunikation sowie Transparenz im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung und die Zielsetzungen des Unternehmens sind daher wichtige Erfolgsfaktoren, die die Bereitschaft der Mitarbeiter fördern, sich an ihrem Unternehmen zu beteiligen. Eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung ist des Weiteren eine Beteiligung auf Zeit. Das Mitarbeiterkapital oder Teile davon werden im Verlauf bzw. spätestens bei Ablauf des Beschäftigungsverhältnisses ausgezahlt. Wenngleich den Unternehmen nach einigen Jahren ein konstanter Kapitalstock erhalten bleibt, so müssen doch Vorkehrungen für die Auszahlung von Teilbeträgen getroffen werden. Hier haben sich in der Unternehmenspraxis aber schon seit langem erprobte Regelungen herausgebildet In sechs Schritten zum Beteiligungsprogramm Die Einführung einer Mitarbeiterkapitalbeteiligung ist ein Prozess, der gut vorbereitet und schrittweise durchgeführt werden sollte, denn die Grundlagen für ein erfolgreiches Beteiligungsprogramm werden schon in der Anfangsphase gelegt. Das für jedes Unternehmen passende Mitarbeiterbeteiligungsprogramm gibt es nicht. Es muss jeweils ein individuelles Beteiligungsprogramm entwickelt werden, das der spezifischen Unternehmenssituation Rechnung trägt. Da aber jedes Unternehmen über dieselben oder zumindest ähnlich Themenkomplexe nachdenken muss, kann bei der Konzeption und der Einführung grundsätzlich nach derselben Vorgehensweise verfahren werden. Der Aufwand für die Einführung und Verwaltung einer Kapitalbeteiligung ist überschaubar und auch für kleine und mittelständische Unternehmen ohne weiteres verkraftbar. Die Verwaltung der Kapitalanteile der Mitarbeiter sowie die jährlichen Informationen über ein neues Beteiligungsangebot des Unternehmens oder den Stand des Beteiligungskontos werden routinemäßig von der Finanzbuchhaltung oder auch der Personalabteilung abgewickelt. Ziele benennen In einem ersten Schritt sollte sich der Unternehmer, Eigentümer oder Geschäftsführer über die Ziele klar werden, die er mit der Einführung einer Mitarbeiterkapitalbeteiligung erreichen möchte. In mittelständischen Unternehmen stehen in erster Linie personalwirtschaftliche Zielsetzungen Motivation, Bindung, Engagement u.a. im Vordergrund. Darüber hinaus wird mit einem Beteiligungsprogramm aber auch ein Beitrag zur Vermögensbildung der Mit- Handout Mitarbeiterkapitalbeteiligung // Wie beginnen? Seite 14
15 arbeiter angestrebt. Schließlich folgen finanzwirtschaftliche Zielsetzungen des Unternehmens, wie Stärkung des Eigenkapitals und Unabhängigkeit von Banken. Vor der eigentlichen Erarbeitung des Beteiligungsprogramms sollte dann eine erste Auswahl der infrage kommenden Grundformen der Mitarbeiterkapitalbeteiligung daraufhin geprüft werden, ob die Ziele des Unternehmens damit ganz oder zumindest teilweise erreicht werden können. Die Entscheidung des Unternehmers Die wichtigste Voraussetzung für die Einführung einer Mitarbeiterkapitalbeteiligung ist die eindeutige positive Entscheidung des Unternehmers bzw. der Geschäftsleitung, die voll und ganz an der Spitze des Projektes stehen sollten! Betriebliche Projektgruppe Die Konzeption und Umsetzung der Vereinbarungen sollten im Rahmen einer betrieblichen Arbeitsgruppe ggf. unter Hinzuziehung eines Beraters erfolgen. Hier sollte eine Konkretisierung über die Zielsetzungen des Programms und die daraus abzuleitenden Instrumente und Durchführungswege erfolgen. Das Beteiligungsprogramm erarbeiten Im Rahmen der unternehmensinternen Projektgruppe werden die wichtigsten Eckpunkte des Beteiligungsprogramms diskutiert und in einer ersten Modellskizze zusammengefasst. Dazu sollten auch Informationen aus anderen Unternehmen eingeholt und ausgewertet werden. Die Modellskizze ist Vorlage für die Erarbeitung der vertraglichen Vereinbarungen bzw. Dokumente Zusage oder Betriebsvereinbarung, Verträge mit den Mitarbeitern, Beteiligungsangebot und Kauferklärung. Schließlich wird in der Projektgruppe ein Maßnahmenplan für die Einführung des Programms und die damit verbundenen Informations- und Kommunikationsprozesse erarbeitet sowie der Termin- und Maßnahmenplan für die Einführung des Programms festgelegt. Rechtliche und steuerrechtliche Prüfung Die von der Arbeitsgruppe entwickelten Regelungen des Beteiligungsprogramms sollten dann rechtlich (arbeits- und ggf. gesellschaftsrechtlich) geprüft und vom Steuerberater des Unternehmens im Rahmen einer Anrufungsauskunft mit dem Finanzamt abgestimmt werden. Handout Mitarbeiterkapitalbeteiligung // Wie beginnen? Seite 15
16 4.3. Mitarbeiter begeistern Die Umsetzung Mitarbeiterkapitalbeteiligung ist ein erklärungsbedürftiges Angebot. Das beste Beteiligungsprogramm bleibt wirkungslos, wenn die Mitarbeiter die Beweggründe und Ziele des Unternehmens, die Regelungen des Beteiligungsmodells und ihre eigenen Chancen und Risiken als Gesellschafter nicht nachvollziehen oder einschätzen können. Der sechste und abschließende Schritt besteht daher in der systematischen Einführung des Beteiligungsprogramms. Um eine hohe Akzeptanz des Programms und damit hohe Beteiligungsquoten zu gewährleisten, sollten die Mitarbeiter im Rahmen einer Kommunikationsoffensive rechtzeitig und umfassend informiert werden. Hilfreich sind verständliche Informations- und Präsentationsunterlagen, Modellrechnungen und insbesondere die Vorstellung des Programms seiner Zielsetzungen sowie der Chancen und Risiken durch den Unternehmer selbst. In der Praxis haben sich für die Kommunikation des Beteiligungsprogramms im Unternehmen folgende Grundsätze bewährt: Tue Gutes und rede darüber Kommunikation der Mitarbeiterbeteiligung ist Chefsache Begeisterung wecken Eine Geschichte erzählen Keep it short and simple Beispiel: Entwicklung der Beteiligungsquote (%) und des Mitarbeiterkapitals (Mio. ) in einem großen Familienunternehmen Beteiligungsquote in % 65,4 71,6 77,3 Mitarbeiterkapital in Mio. 25,3 33,2 16,2 24,5 28,2 28,6 9,9 5,4 0, Handout Mitarbeiterkapitalbeteiligung // Wie beginnen? Seite 16
17 5. Die häufigsten Fragen zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung Die Erfolge der Unternehmen mit Mitarbeiterbeteiligung sind beeindruckend. Gleichwohl zeigen die Statistiken, dass noch längst nicht alle Unternehmen sich mit diesem Führungskonzept vertraut gemacht und ein eigenes Beteiligungsprogramm eingeführt haben. Dies gilt insbesondere für den Mittelstand, d.h. für eigentümergeführte Familienunternehmen. Hier werden folgende Fragen und Einwände formuliert, die aufgrund der praktischen Erfahrungen aus mehr als mittelständischen Unternehmen mit Mitarbeiterbeteiligung kurz und knapp beantwortet werden können: Lässt sich Mitarbeiterkapitalbeteiligung auch in mittelständischen Unternehmen umsetzen? Ja, gerade eigentümergeführte Unternehmen bieten aufgrund ihrer besonderen Unternehmenskultur die besten Voraussetzungen. Verliere ich als Unternehmer einen Teil meiner Eigenständigkeit? Nein, die im Mittelstand vorwiegend praktizierten Beteiligungsformen begründen weder eine gesellschaftsrechtliche Mitsprache noch eine Einschränkung der unternehmerischen Handlungsfreiheit. Ist die Einführung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung sehr aufwändig und teuer? Nein, der Aufwand für die Einführung, Kommunikation und Pflege eines Modells ist überschaubar und auch wie die vielen Praxisbeispiele zeigen für kleine Unternehmen ohne weiteres zu leisten. Sind die Beteiligungsmodelle mit hohem Verwaltungsaufwand und Bürokratie verbunden? Nein, jedes Unternehmen, das über eine Personalbuchhaltung verfügt, kann auch die Mitarbeiterkapitalbeteiligung selbst verwalten. Darüber hinaus gibt es Dienstleister, die das auch kostengünstig übernehmen. Wie wird die Mitarbeiterkapitalbeteiligung finanziert? Das Geld kommt in erster Linie von den Mitarbeitern und die Unternehmen leisten in der Regel einen Zuschuss. In vielen Fällen werden Mittel aus einer Erfolgsbeteiligung der Mitarbeiter im Unternehmen z.b. als stilles Gesellschafterkapital angelegt. Gibt es dafür eine staatliche Unterstützung? Ja, das Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz (MKBG) aus dem Jahr 2009 ermöglicht beispielsweise eine steuer- und sozialabgabenfreie Überlassung des Arbeitgebers von bis zu 360 pro Jahr an jeden Mitarbeiter. Ist Mitarbeiterkapitalbeteiligung ein Hindernis beim Verkauf des Unternehmens oder bei der Übertragung auf meine Nachfolger? Nein, im Gegenteil: Mitarbeiterbeteiligung ist ein Nachweis für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, die das Unternehmen nachhaltig stärkt. Die allermeisten Übernahme- Interessenten wissen das zu schätzen. Handout Mitarbeiterkapitalbeteiligung // Die häufigsten Fragen zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung Seite 17
18 6. Checkliste zur Konzeption und Einführung einer Mitarbeiterkapitalbeteiligung Ziele und Voraussetzungen Sind die finanziellen Zielsetzungen geklärt Stärkung des Eigenkapitals, Flexibilisierung der Personalkosten, Stärkung der Liquidität? Sind die personalwirtschaftlichen Zielsetzungen geklärt Bindung an das Unternehmen, Anreize zu unternehmerischem Handeln? Sind die unternehmenskulturellen Bedingungen geklärt Identifikation mit dem Unternehmen, vertrauensvolle Zusammenarbeit, Freiräume für eigenverantwortliches Handeln? Konzeption der Beteiligung Welche Mitarbeitergruppen dürfen teilnehmen Alle Mitarbeiter, nach Betriebszugehörigkeit, nur Führungskräfte? Wie wird die Mitarbeiterkapitalbeteiligung finanziert Eigenbeitrag der Mitarbeiter, Beiträge aus einer Erfolgsbeteiligung, Zuschuss des Unternehmens? Welche Form der Mitarbeiterkapitalbeteiligung wird gewählt - Eigenkapitalbeteiligung, Fremdkapitalbeteiligung, Mezzanine Beteiligung? Welche Rechte und Pflichten haben die Mitarbeiter aus ihrer Beteiligung Informationsrechte, Mitentscheidungsrechte? Welche Anlagemodalitäten sollen vereinbart werden Anlagedauer, Kündigungsfrist, Verzinsung, Gewinnbeteiligung? Wann und in welcher Form erfolgt die Auszahlung Beendigung der Beteiligung oder des Beschäftigungsverhältnisses, volle oder ratierliche Auszahlung? Wie wird das Beteiligungsangebot des Unternehmens gestaltet - Obergrenzen pro Anno und pro Mitarbeiter, kontinuierliche Einzahlungsmöglichkeiten, jährlich neues Angebot? Welche Vertragsform wird gewählt Bilaterale Regelungen, Betriebsvereinbarung, Regelungen im Arbeitsvertrag? Welche staatlichen Förderungen sollen in Anspruch genommen werden Vermögensbildung, steuerfreier Arbeitgeberzuschuss? Kommunikation und Umsetzung Wer wird an der Konzeption des Modells beteiligt Unternehmensleitung, Führungskräfte, Betriebsrat, innerbetriebliche Meinungsbildung? Wie werden die Mitarbeiter informiert Zeitpunkt, Umfang, wer informiert, wie wird diskutiert? Wie wird das Modell eingeführt und inszeniert Betriebsversammlungen, Broschüren, Hotline, Intranet, Feiern? Wie wird die (externe) Öffentlichkeitsarbeit gestaltet Kunden- und Lieferanteninformation, Internet, Presse? Handout Mitarbeiterkapitalbeteiligung // Checkliste Seite 18
19 STILLE BETEILIGUNG BEI NACHHALTIGEN INVESTITIONEN In Deutschland haben derzeit etwa Unternehmen ein Programm zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung eingeführt und das aus guten Gründen. Diese Unternehmen wollen ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern, ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen stärker binden sowie deren Engagement besonders belohnen. Vor allem mittelständische und familiengeführte Unternehmen sind geradezu prädestiniert für eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung, die die Nähe dieser Unternehmen zu ihren Mitarbeitern widerspiegelt und sie als besondere Arbeitgeber auszeichnet. In Zeiten der Fachkräftemangeldiskussion ist die Mitarbeiterkapitalbeteiligung ein Instrument zur Mitarbeiterbindung. Unternehmen, die auf ein solches Modell setzen, berichten durchweg von positiven Auswirkungen. Nutzen Sie das Programm Mittelstand CSR der MBG Baden-Württemberg für die Einführung einer Mitarbeiterkapitalbeteiligung Die Kosten für die Einführung einer Mitarbeiterkapitalbeteiligung sind nicht unerheblich je nachdem, für welches Modell Sie sich entscheiden. Mit dem neuen Programm Mittelstand CSR der MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg lassen sich indirekt Mitarbeiterkapitalbeteiligungen finanzieren. Dazu investiert ein Unternehmen mit einer stillen Beteiligung der MBG zu besonders günstigen Konditionen. Gleichzeitig verpflichtet es sich, eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung umzusetzen. Aktiengesellschaften können ihren Mitarbeitern Aktienanteile geben. Kleinere Unternehmen sind hier im Nachteil, sagt Guy Selbherr, Geschäftsführer der MBG Baden-Württemberg. Mit Mittelstand CSR der MBG honorieren wir das Engagement der Unternehmen. Das Modell der MBG Baden-Württemberg wirkt langfristig. Mit Hilfe der Investition der MBG Baden-Württemberg entsteht ein Kapitalpuffer. Während der zehnjährigen Laufzeit der MBG-Beteiligung wird das Beteiligungskapital der Mitarbeiter angespart und lässt sich für die planmäßige Rückzahlung der MBG-Beteiligung nutzen. Das Unternehmen schont so seine Liquidität und die solide Kapitalbasis bleibt erhalten. Das Programm Mittelstand CSR der MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg finden Sie hier: dann auf für Unternehmen und dann auf Programme klicken. MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH Werastraße Stuttgart MITARBEITERKAPITALBETEILIGUNG: WELCHE MODELLE - WIE EINFÜHREN? VIELE FRAGEN: WER KANN HELFEN? Das RKW Baden-Württemberg und seine Berater - gefördert über das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Das Land Baden-Württemberg hat ein Förderprogramm aufgelegt, um kleine und mittlere Unternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung einer Mitarbeiterkapitalbeteiligung zu unterstützen. Über das RKW BW wird diese Beratung mit ausgewiesenen Experten angeboten und gefördert. Bei Kosten pro Tag (inkl. Reisekosten) von 800 Euro und einem Landeszuschuss pro Tag von 400 Euro bleibt ein Eigenanteil für das beratene Unternehmen von 400 Euro pro Tag plus gesetzl. Mehrwertsteuer für maximal 6 Tage pro Jahr. In der Folge ab dem Jahr 2015 wird im Rahmen des Landescoachings weiterhin eine Förderung möglich sein. Sprechen Sie mit uns! DAS RKW BADEN-WÜRTTEMBERG IN KÜRZE Als Wegbereiter für den Mittelstand bietet das RKW BW kleinen und mittleren Unternehmen verschiedenster Branchen, insbesondere der Industrie und des Dienstleistungssektors, kompetente Hilfe bei der Lösung anstehender Aufgaben. Denn so flexibel, schlagkräftig und dynamisch kleine und mittlere Betriebe in der Regel sind: Sie müssen mit knappen Ressourcen im Wettbewerb gegen große Unternehmen bestehen. Hier setzt das RKW BW als anerkannter Partner der baden-württembergischen Wirtschaft mit maßgeschneiderten Lösungen an. In allen wichtigen Bereichen von der Unternehmensführung bis zur Personalentwicklung, vom Marketing und Vertrieb bis zur Technik, Fertigung und Rechnungswesen beraten, qualifizieren und informieren wir unsere Kunden praxisnah und pragmatisch. Als Projektpartner der Wirtschaftsverwaltung des Landes bieten wir passgenaue Beratung und Qualifizierung. RKW Baden-Württemberg Königstraße Stuttgart
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