Beitragsberechnung von A bis Z

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1 Beitragsberechnung von A bis Z

2 Inhalt Beitragsgruppen und -sätze Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt Beiträge berechnen Sonderzahlungen und Märzklausel Aufbringung und Zahlung der Beiträge Geringfügig entlohnt Beschäftigte Entgelt in der Gleitzone Zuschüsse des Arbeitgebers Seite 2

3 Beitragsgruppen und -sätze

4 Beitragsgruppen und -sätze Beitragsgruppenschlüssel Krankenversicherung (1. Stelle) 0 = Kein Beitrag 1 = Allgemeiner Beitrag 3 = Ermäßigter Beitrag 6 = Pauschalbeiträge (Minijobs) 9 = Freiwillige Krankenversicherung (Firmenzahler) Rentenversicherung (2. Stelle) 0 = Kein Beitrag 1 = Voller Beitrag 3 = Halber Beitrag 5 = Pauschalbeiträge (Minijobs) Arbeitslosenversicherung (3. Stelle) 0 = Kein Beitrag 1 = Voller Beitrag 2 = Halber Beitrag Pflegeversicherung (4. Stelle) 0 = Kein Beitrag 1 = Voller Beitrag 2 = Halber Beitrag Beitragsgruppe eines versicherungspflichtig Beschäftigten (ohne Besonderheiten): 1111 Seite 4

5 Beitragsgruppen und -sätze Beitragssätze: Krankenversicherung allgemein 14,6 % (Entgeltfortzahlung für mind. 6 Wochen) Arbeitnehmeranteil 7,3 % Arbeitgeberanteil 7,3 % ermäßigt 14,0 % (ohne Krankengeldanspruch) Arbeitnehmeranteil 7,0 % Arbeitgeberanteil 7,0 % Zusatzbeitrag (ZBP/ZBF) einkommensabhängig + Quellenabzugsverfahren durchschnittlicher (wenn Beiträge von Dritten getragen werden) 0,9 % individueller (IKK classic) 0,8 % Beispiel Viktor Sinn übt eine von vornherein auf 8 Wochen befristete, versicherungspflichtige Beschäftigung aus (5.10. bis ). Maßgebend ist der ermäßigte Beitragssatz (3000). Aufgrund der Befristung auf weniger als 10 Wochen (4 Wochen Wartezeit + 6 Wochen Entgeltfortzahlung) kann kein Anspruch auf Krankengeld entstehen. Seite 5

6 Beitragsgruppen und -sätze Durchschnittlicher Zusatzbeitrag Wird vom Bundesgesundheitsministerium auf Empfehlung des GKV- Schätzerkreises festgelegt Gilt beispielsweise für Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe Azubis in außerbetrieblichen Einrichtungen Behinderte Menschen in Werkstätten, Einrichtungen etc. Teilnehmer an FSJ und FÖJ oder Bundesfreiwilligendienst Selbst dann, wenn die jeweilige Krankenkasse einen geringeren oder gar keinen individuellen Zusatzbeitrag erhebt Auch anzuwenden für Azubis bis 325 Euro im Monat (Geringverdiener) sowie für Teilnehmer an MobiPro-EU und EQJ Seite 6

7 Beitragsgruppen und -sätze Kassenindividueller Zusatzbeitrag Zuweisungen aus Gesundheitsfonds decken Finanzbedarf nicht Krankenkassen legen Höhe in ihrer Satzung fest (keine Obergrenze!) Gesetz gibt keinen bestimmten Termin vor, d.h. Anpassungen sind auch unterjährig möglich Individuelle Zusatzbeitragssätze sind in ITSG-Beitragssatzdatei hinterlegt Außen vor: geringfügig entlohnt Beschäftigte (Pauschalbeitrag = 13 %) Betriebsrentner: Anpassungen immer mit 2-monatiger Verzögerung Fester Bestandteil des KV-Beitrags (Fälligkeit, Zahlung) gesonderte Berechnung neben dem AN- und AG-Anteil Seite 7

8 Beitragsgruppen und -sätze Kassenindividueller Zusatzbeitrag Beispiel - Versicherungspflichtig beschäftigter Arbeitnehmer - Kassenindividueller Zusatzbeitragssatz = 0,8 % - Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt im September 2015 = 2.750,00 EUR Berechnung des KV-Beitrags für September 2015: Arbeitgeberanteil KV (7,3 %) = Arbeitnehmeranteil KV (7,3 %) = Individueller Zusatzbeitrag KV (0,8 %) = Arbeitnehmeranteil KV insgesamt = Gesamtbeitrag KV = 200,75 EUR 200,75 EUR 22,00 EUR 222,75 EUR 423,50 EUR Seite 8

9 Beitragsgruppen und -sätze Beitragssätze Rentenversicherung ,7 % Arbeitslosenversicherung ,0 % Pflegeversicherung ,35 % PV-Beitragszuschlag Kinderlose 0,25 % Ausnahmen: bis Vollendung des 23. Lebensjahrs bzw. alle vor dem Geborenen Nachweis über Elterneigenschaft gehört in die Entgeltunterlagen Zuschlagspflicht entfällt rückwirkend bei Einhalten der 3-Monats-Frist, ansonsten erst ab Folgemonat Seite 9

10 Beitragsgruppen und -sätze Beitragszuschlag Kinderlose Beispiel Die Firma Höfer beschäftigt drei jüngere Arbeitnehmer, die noch keine Kinder haben. Sie wurden am , bzw geboren. Die Lohnbuchhalterin hat für den ältesten der drei Beschäftigten, der am sein 23. Lebensjahr vollendet, ab dem den Beitragszuschlag zu erheben. Die anderen beiden vollenden im März 2015 ihr 23. Lebensjahr, sodass der Zuschlag ab dem in Abzug zu bringen ist. Seite 10

11 Beitragsgruppen und -sätze Beitragszuschlag Kinderlose Fortsetzung des Beispiels Zwei dieser Arbeitnehmer bekommen in 2015 ihr erstes Kind, einer am (Geburtsurkunde wird am vorgelegt) und einer am (Nachweis erfolgt am ). Im ersten Fall entfällt der Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung ab dem , im zweiten Fall erst ab dem Seite 11

12 Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt

13 Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt Bemessungsgrundlage für die Beitragsberechnung Alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung Unabhängig davon, ob ein Rechtsanspruch darauf besteht, welche Bezeichnung sie haben oder in welcher Form (Geld- oder Sachleistung) sie gewährt werden Grundsatz: Beitrags- folgt Steuerpflicht Aber: Zuflussprinzip gilt nur bei einmalig gezahltem Arbeitsentgelt Laufendes Arbeitsentgelt = Entstehungsprinzip Abweichungen: SVeV (Sozialversicherungsentgeltverordnung) Steuerfreie Entgelte und andere Ausnahmen Nicht zum Arbeitsentgelt gehören: einmalige Einnahmen, laufende Zulagen, Zuschläge oder Zuschüsse, soweit sie lohnsteuerfrei sind und zusätzlich zum Lohn oder Gehalt gezahlt werden Pauschal versteuerte Entgelte wie z. B. Zuwendungen aus Anlass einer Betriebsveranstaltung sind ebenfalls kein Arbeitsentgelt Seite 13

14 Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt Arbeitsentgelt ja/nein? Art des Bezuges ja nein laufend einmalig Abfindung 13. Monatsgehalt Gewinnbeteiligung Jubiläumsgeschenk Mehrarbeitsvergütung Provisionen Sachbezüge Urlaubsabgeltung Urlaubsgeld Vermögenswirksame Leistungen Weihnachtsgeld x x x x x x x x x x x x 1) x 2) x x x x x x x x x 1) bezogen auf Abrechnungsmonat 2) nicht bezogen auf Abrechnungsmonat Tipp: Die IKK-Fachbroschüre Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung gewährt einen Überblick über die Entgeltarten und deren Beurteilung. Seite 14

15 Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt Beispiel Florian Kohl arbeitet als Verkäufer im Autohaus Sandberg. Hierfür erhält er bei einer Wochenarbeitszeit von 39 Stunden ein Fixgehalt in Höhe von EUR monatlich. Zusätzlich zahlt ihm sein Arbeitgeber für jedes verkaufte Fahrzeug eine Provision in Höhe von 250 EUR. Im August 2015 ist er an vier Verkäufen beteiligt. Außerdem feiert das Autohaus Sandberg in diesem Monat sein 10-jähriges Bestehen und gewährt allen Mitarbeitern 500 EUR als Jubiläumszuwendung. Die Feierlichkeit wird als verkaufsfördernde Maßnahme genutzt, um an zwei Sonntagen zu öffnen. Hierdurch fallen 10 Überstunden bei Florian Kohl an, für die ein 100 %-iger Zuschlag gewährt wird. Das Mittagessen stellt an beiden Sonntagen der Arbeitgeber. Seite 15

16 Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt Im August 2015 sind folgende Bezüge dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt von Florian Kohl hinzuzurechnen: Monatsgehalt 2.000,00 EUR Provisionen (4 x 250 EUR =)1.000,00 EUR Jubiläumszuwendung Mehrarbeit 1 500,00 EUR 118,30 EUR Mittagessen (2 x 3,00 EUR =) 6,00 EUR Insgesamt 3.624,30 EUR 1 Da der Stundengrundlohn mit 11,83 EUR (39 Std. x 13 Wochen : 3 Monate = 169 Std./Monat; EUR : 169 Std. = 11,83 EUR/Std.) die 25-EUR-Grenze nicht erreicht, ist der Sonntagsarbeitszuschlag mit insgesamt 118,30 EUR sowohl steuer- als auch beitragsfrei. Seite 16

17 Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge Beitragsfrei, soweit sie auf einem Stundengrundlohn von maximal 25 EUR beruhen Steuerfreier Grundlohn liegt bei 50 EUR je Stunde Sachbezugswerte (2015) Monatswerte festgelegt in der SVeV Freie Unterkunft Erwachsene = Jugendliche/Azubis = Unentgeltliche Mahlzeiten Frühstück = Mittag-/Abendessen = 223,00 EUR 189,55 EUR 49,00 EUR 90,00 EUR Nettolohnvereinbarungen Berechnung der SV-Beiträge: Brutto ermitteln im sog. Abtastverfahren Hinzurechnen der vom Arbeitgeber übernommenen Lohn- und Kirchensteuer, des Solidaritätszuschlags und der Arbeitnehmeranteile Arbeitgeberseitige Leistungen Beitragsfrei, wenn die Zuschüsse zusammen mit der Entgeltersatzleistung das Nettoarbeitsentgelt nicht um mehr als 50 EUR/Monat übersteigen (Bagatellgrenze) Seite 17

18 Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt Bagatellgrenze von 50 EUR Beispiel Das Bruttoarbeitsentgelt von Uta Hauser beträgt 3.000,00 EUR monatlich, das Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt 2.100,00 EUR. Der Arbeitgeber gewährt Sachbezüge in Höhe von 500,00 EUR brutto im Monat während des Krankengeldbezugs weiter. Die IKK classic zahlt 1.628,10 EUR Netto-Krankengeld im Monat. Der SV-Freibetrag von (2.100, ,10 =) 471,90 EUR wird durch die Brutto-Zahlungen des Arbeitgebers zwar monatlich um 28,10 EUR überschritten, dieser Betrag übersteigt jedoch nicht die Freigrenze von 50,00 EUR, es liegt also keine beitragspflichtige Einnahme vor. Seite 18

19 Beiträge berechnen

20 Beiträge berechnen Beitragsberechnung Bei hälftiger Tragung ist zunächst ein Anteil zu ermitteln, kaufmännisch zu runden und dann zu verdoppeln: Arbeitsentgelt x ½ Beitragssatz 100 = AN AN (gerundet) x 2 = Gesamtbeitrag Ansonsten (z.b. KV-Zusatzbeitrag, PV- Beitragszuschlag) sind die Beitragsanteile separat zu ermitteln, kaufmännisch zu runden und zu addieren Beitragspflichtige Zeiten Versicherungspflichtige Beschäftigung Bis zu einem Monat unbezahlter Urlaub Arbeitsbummelei Beispiel Lena Mai hat aus familiären Gründen in der Zeit vom bis unbezahlten Urlaub. Das Teilentgelt beträgt im Monat November EUR. Der unbezahlte Urlaub hat keinen Einfluss auf die SV-Tage und die Beitragsberechnung. Seite 20

21 Beiträge berechnen Beitragsfreie Zeiten Keine Beitragspflicht bei Bezug von bzw. Anspruch auf Kranken-/Mutterschaftsgeld Verletzten-/Übergangsgeld Elterngeld, Elternzeit Keine SV-Tage, d.h. nicht für Ermittlung anteilige Jahres- Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigen Sog. Wartetage wurden seit 2010 generell als SV-Tage behandelt unabhängig davon, ob noch laufendes Arbeitsentgelt gewährt wird oder nicht Wichtig: Nach dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz entsteht der Krankengeldanspruch seit dem 23. Juli 2015 am Tag der ärztlichen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit und nicht mehr erst am Folgetag die Wartetage- Problematik dürfte sich damit erledigt haben Seite 21

22 Beiträge berechnen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) Beiträge aus dem Arbeitsentgelt maximal bis zur jeweiligen BBG KV und PV (2015): EUR RV und ALV (2015): Ost = EUR West = EUR Teil-BBG Wenn die Beschäftigung im Laufe des Entgeltabrechnungszeitraums beginnt oder endet: Jahres-BBG x Kalendertage 360 Tage Seite 22

23 Beiträge berechnen Teil-BBG Beispiel Aus persönlichen Gründen muss Mark Wilde seine Arbeit am aufgeben. Für den September erhält er ein Entgelt von EUR (Rechtskreis West). KV/PV BBG für 10 Kalendertage 1.375,00 EUR Beiträge aus 1.375,00 EUR RV/ALV BBG für 10 Kalendertage 2.016,67 EUR Beiträge aus 1.500,00 EUR Seite 23

24 Beiträge berechnen Mehrfachbeschäftigung Bei Arbeitnehmern mit mehreren Beschäftigungen, deren Arbeitsentgelte zusammen die BBG zur KV/PV und/oder RV/ALV überschreiten, sind die Arbeitsentgelte nur anteilig bis zur BBG heranzuziehen Wichtig: Die beitragspflichtigen Einnahmen sind im Vorfeld der Verhältnisberechnung auf die BBG zu reduzieren Beispiel Karin Färber aus Dortmund arbeitet zum einen seit Jahren bei der Firma Klaus Otte als Vertriebsleiterin (4.350 EUR/Monat). Vom an arbeitet sie zusätzlich stundenweise bei der Peters GmbH als kaufmännische Angestellte (1.000 EUR/Monat). Seite 24

25 Beiträge berechnen Für die Verhältnisberechnung gilt: 4.125, ,00 : 5.125,00 = 3.320,12 EUR 1.000, ,00 : 5.125,00 = 804,88 EUR Insgesamt = 4.125,00 EUR Klaus Otte: 2 Monate 4.125,00 EUR = 8.250,00 EUR 10 Monate 3.320,12 EUR = ,20 EUR Peters GmbH: 10 Monate 804,88 EUR = 8.048,80 EUR Insgesamt = ,00 EUR Karin Färber und die Firma Klaus Otte haben für 2015 KV- und PV-Beiträge nur aus ,20 EUR zu zahlen. Der Beitragsberechnung in der Beschäftigung bei der Peters GmbH sind lediglich 8.048,80 EUR zugrunde zu legen. In der RV und ALV (West) wird die BBG nicht erreicht ( EUR). Seite 25

26 Beiträge berechnen Mehrfachbeschäftigung: Qualifizierter Meldedialog Beispiel (Zeitraum: 1. Januar bis 31. Dezember 2015) Arbeitgeber A (PGR = 101, BGR = 9111) Laufendes Arbeitsentgelt (Monat/Jahr) Einmalzahlung im Juli Arbeitgeber B (PGR = 101, BGR = 9111) Laufendes Arbeitsentgelt (Monat/Jahr) EUR/ EUR EUR EUR/ EUR Gesamtentgelt (59.960) > BBG-KV (49.500), Prüfverfahren ist einzuleiten: Schritt 1: Aufforderung an Arbeitgeber, GKV-Monatsmeldungen abzugeben Schritt 2: Arbeitgeber übermitteln GKV-Monatsmeldungen (58) für jeden einzelnen Monat von Januar bis Dezember 2015, inkl. gewährtes laufendes Arbeitsentgelt (getrennt nach KV/PV, RV, ALV) sowie die Einmalzahlung Schritt 3: Krankenkassenmeldung aufgrund Überschreitung der BBG-KV mit einem DBBG für jeden Monat der Mehrfachbeschäftigung (beitragsrechtliche Behandlung der Einmalzahlung ist ersichtlich) Seite 26

27 Sonderzahlungen und Märzklausel

28 Sonderzahlungen und Märzklausel Beitragspflicht von Sonderzahlungen Zuordnung zum Monat der Auszahlung Häufige Einmalbezüge sind Urlaubs- und Weihnachtsgeld Tantieme/Gewinnbeteiligung Monats-BBG nicht überschritten keine besondere Beitragsberechnung Beispiel Monatsverdienst Urlaubsgeld im Juli EUR 900 EUR Beiträge von EUR (mtl. BBG-KV/PV 2015 = EUR) Monatliche BBG bereits mit laufendem Lohn/Gehalt überschritten = Sonderzahlungen stets beitragsfrei (Prüfung erübrigt sich) Monats-BBG überschritten Prüfung anteilige Jahres-BBG Beispiel Monatsverdienst Urlaubsgeld im Juli EUR EUR Mtl. BBG-KV/PV (2015 = EUR) ist überschritten, somit muss die anteilige Jahres-BBG geprüft werden. Seite 28

29 Sonderzahlungen und Märzklausel Berechnungsformel Anteilige Jahres-BBG./. bisheriges beitragspflichtiges Entgelt = beitragspflichtiger Teil (maximal die Sonderzahlung) Anteilige Jahres-BBG Alle beitragspflichtigen Zeiten bei dem Arbeitgeber, der die Sonderzahlung gewährt Volle Kalendermonate sind stets mit 30 SV-Tagen anzusetzen Teilmonate nur mit den tatsächlichen Kalendertagen Bisheriges beitragspflichtiges Entgelt Jahresverdienst im Zeitraum der anteiligen Jahres-BBG Beitragsfreies Entgelt bleibt unberücksichtigt Seite 29

30 Sonderzahlungen und Märzklausel Differenz mit Sonderzahlung vergleichen Beispiel Monatsverdienst (2015) EUR Urlaubsgeld im Juni EUR Beitragspflicht des Urlaubsgeldes (KV/PV): Anteilige Jahres-BBG (01/ /2015) EUR./. bisheriger Jahresverdienst (3.700 x 6 =) EUR Differenz EUR Beitragspflichtiges Urlaubsgeld Beitragsfreies Urlaubsgeld EUR 450 EUR Seite 30

31 Sonderzahlungen und Märzklausel Fortsetzung des Beispiels Monatsverdienst (2015) EUR Urlaubsgeld im Juni EUR davon beitragspflichtig EUR Weihnachtsgeld im November EUR Beitragspflicht des Weihnachtsgeldes (KV/PV): Anteilige Jahres-BBG (01/ /2015) EUR./. bisheriger Jahresverdienst (3.700 x 11) + beitragspfl. Urlaubsgeld (2.550 EUR) = EUR Differenz EUR Beitragspflichtiges Weihnachtsgeld Beitragsfreies Weihnachtsgeld EUR EUR Seite 31

32 Sonderzahlungen und Märzklausel Anteilige Jahres-BBG Beispiel Monatsverdienst (2015) Krankengeld vom bis Tantieme im Juni EUR EUR Ermittlung der SV-Tage: Monat Beitragspflichtig SV-Tage Januar EUR 30 Februar EUR 30 März EUR 15 April - EUR - Mai EUR 19 Juni EUR 30 Insgesamt EUR 124 Seite 32

33 Sonderzahlungen und Märzklausel Anteilige Jahres-BBG bis Juni 2015 KV/PV: EUR x 124 SV-Tage : 360 Tage =17.050,00 EUR./. bisheriger Jahresverdienst (ohne Tantieme)13.640,00 EUR Differenz 3.410,00 EUR Beitragspflicht Tantieme 3.410,00 EUR RV/ALV: EUR x 124 SV-Tage : 360 Tage = ,67 EUR./. bisheriger Jahresverdienst (ohne Tantieme)13.640,00 EUR Differenz ,67 EUR Beitragspflicht Tantieme 4.000,00 EUR Seite 33

34 Sonderzahlungen und Märzklausel Märzklausel Wenn Sonderzahlungen in den Monaten Januar bis März nicht voll beitragspflichtig sind Und Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber im Vorjahr Zuordnung zum Vorjahr Es gelten die Beitragsfaktoren des Zuordnungsmonats Beispiel Arbeitgeber A bis Arbeitgeber B 1.7. bis Arbeitgeber A bis laufend Monatsverdienst EUR Gewinnbeteiligung am EUR Ruhende/beendete Beschäftigung Zuordnung zum Juni 2014 Arbeitgeber A Zuordnung zum letzten Abrechnungsmonat im laufenden Kalenderjahr (auch bei Beitragsfreiheit im Zuordnungsmonat) Endete Beschäftigung bereits im Vorjahr, besteht Beitragspflicht nur, wenn März-Klausel greift Seite 34

35 Aufbringung und Zahlung der Beiträge

36 Aufbringung und Zahlung der Beiträge Beitragstragung bei Pflichtversicherten Grundsatz: Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte Ausnahme 1: KV-Zusatzbeitrag vom Arbeitnehmer allein Ausnahme 2: PV-Beitragszuschlag (0,25 %) vom Arbeitnehmer allein Ausnahme 3: Geringverdiener Arbeitgeber trägt bis 325 EUR Beiträge allein (einschließlich KV- Zusatzbeitrag/PV-Beitragszuschlag) Aber: hälftig aus Überschreitung durch Einmalzahlung Beispiel Auszubildender Niklas Stein erhält zusätzlich zu seiner Ausbildungsvergütung (310 EUR) im November ein Weihnachtsgeld in Höhe von 130 EUR. Beitragstragung im November: 325 EUR - Arbeitgeber trägt Beiträge allein 115 EUR - Arbeitgeber/-nehmer gemeinsam Seite 36

37 Aufbringung und Zahlung der Beiträge Fälligkeit der SV-Beiträge Drittletzter Bankarbeitstag im Monat Am Sitz der Einzugsstelle 24. und 31. Dezember außen vor Voraussichtliche Höhe der Beitragsschuld unter Berücksichtigung von Änderungen bei Zahl der Arbeitnehmer Arbeitstage und -stunden Beitragsfaktoren Verbleibender Restbetrag muss so gering wie möglich ausfallen und ist am drittletzten Bankarbeitstag des Folgemonats fällig Dasselbe gilt für den Ausgleich einer evtl. Überzahlung Vereinfachungsregelung Beitragsschuld des Vormonats, sofern Änderungen regelmäßig durch Mitarbeiterwechsel Variable Entgeltbestandteile Regelmäßigkeit liegt vor, wenn o.g. Änderungen in aktueller Abrechnung sowie den beiden letzten davor Keine Anwendung mehr, sobald in jedem der drei letzten Monate vor dem aktuellen kein Mitarbeiterwechsel oder keine variablen Entgeltbestandteile vorliegen Seite 37

38 Aufbringung und Zahlung der Beiträge Beitragsnachweis-Datensatz Grundsätzlich für jeden Abrechnungsmonat neu zu übermitteln Einreichungsfrist: spätestens zwei Tage vor der Fälligkeit, d.h. fünftletzter Bankarbeitstag Durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogrammen oder mittels maschineller Ausfüllhilfe (z.b. sv.net) Ggf. Dauer-Beitragsnachweis bei gleichbleibenden Parametern; i.d.r. neu einzureichen zum Jahreswechsel aufgrund veränderter Rechengrößen Seite 38

39 Aufbringung und Zahlung der Beiträge Abgabe- und Fälligkeitstermine (2015) Eingang Beitragsnachweis Jan. 26. Juli 27. Feb. 23. Aug. 25. März 25. Sept. 24. April 24. Okt. 26. Mai 22. Nov. 24. Juni 24. Dez. 22. Zahlungseingang Jan. 28. Juli 29. Feb. 25. Aug. 27. März 27. Sept. 28. April 28. Okt. 28. Mai 27. Nov. 26. Juni 26. Dez. 28. Seite 39

40 Aufbringung und Zahlung der Beiträge Abgabe- und Fälligkeitstermine (2015) Beispiel Die Beschäftigten der Huber KG erhalten Stundenlohn. Die Lohnbuchhaltung ermittelt daher nach gewissenhafter Schätzung die voraussichtlichen Bruttoentgelte und daraus die Sozialversicherungsbeiträge für den Monat Januar 2015 in Höhe von EUR. Diese werden der IKK classic gegenüber bis spätestens nachgewiesen und rechtzeitig zur Fälligkeit am gezahlt. Nach der Abrechnung für den Monat Januar 2015 ermittelt die Lohnbuchhaltung ein tatsächliches Beitragssoll für den Monat Januar 2015 in Höhe von EUR. Der Differenzbetrag von 336 EUR ist zusammen mit den (geschätzten) Beiträgen für den Monat Februar 2015 bis spätestens zum nachzuweisen und ist am fällig. Seite 40

41 Geringfügig entlohnt Beschäftigte

42 Geringfügig entlohnt Beschäftigte Pauschal zur Krankenversicherung Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung Sofern versicherungsfrei oder nicht versicherungspflichtig Nur bei Versicherung in der GKV (z. B. Familienversicherung, Einkommensgrenze hier ebenfalls 450 EUR) Arbeitgeber zahlt Pauschalbeitrag: gewerblich = 13 % im Privathaushalt = 5 % Pauschal zur Rentenversicherung Im Minijob RV-frei (Besitzstandsregelung), von der RV-Pflicht befreit oder aus anderen Gründen RV-frei Arbeitgeber zahlt Pauschalbeitrag: gewerblich = 15 % im Privathaushalt = 5 % Arbeitgeberbeiträge: gewerblich = 15 % im Privathaushalt = 5 % Arbeitnehmerbeiträge (2015): gewerblich = 3,7 % im Privathaushalt = 13,7 % Mindestbemessungsgrundlage: 175 EUR monatlich Bei geringerem Entgelt muss Arbeitnehmer aufstocken Weitere Informationen auch unter: Seite 42

43 Geringfügig entlohnt Beschäftigte Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung Beispiel Hagen Steinemann ist als Student gesetzlich krankenversichert. Er nimmt zum eine Aushilfstätigkeit im Supermarkt auf. Dafür erhält er eine monatliche Vergütung in Höhe von 350 EUR. Vom Befreiungsrecht macht er keinen Gebrauch. Beiträge des Arbeitgebers: KV: 350,00 EUR x 13 % = RV: 350,00 EUR x 15 % = Beiträge des Arbeitnehmers: RV: 350,00 EUR x 3,7 % = 45,50 EUR 52,50 EUR 12,95 EUR Seite 43

44 Geringfügig entlohnt Beschäftigte Mindestbeitragsbemessungsgrundlage Beispiel Petra Schneider ist privat krankenversichert und seit dem als Haushaltshilfe tätig. Ihr Arbeitsentgelt beträgt 100 EUR im Monat. Sie hat sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Mindestbeitrag: RV: 175,00 EUR x 18,7 % =./. Arbeitgeberanteil RV: 100,00 EUR x 15 % = Arbeitnehmeranteil = 32,73 EUR 15,00 EUR 17,73 EUR Hinweis: Seit dem 1. September 2015 betragen die Umlagesätze der Minijob-Zentrale zur Umlage 1 = 1,00 % und zur Umlage 2 = 0,30 %, zuvor waren es 0,70 % bzw. 0,24 %. Seite 44

45 Entgelt in der Gleitzone

46 Entgelt in der Gleitzone Gleitzonenregelung Ziel: Beseitigung der sog. Niedriglohnschwelle Personenkreis Ausschließlich versicherungspflichtig Beschäftigte Ausnahmen: z. B. Auszubildende, Praktikanten, Teilnehmer an dualen Studiengängen Regelmäßiges Arbeitsentgelt Grundsätze für die Ermittlung analog Geringfügigkeit Innerhalb der Gleitzone von 450,01 bis 850,00 EUR Fiktive beitragspflichtige Einnahme: F F Faktor F für 2015 = 0,7585 Vereinfachte Formel (2015): 1, x AE 230, Option: Reduzierungsverzicht in der Rentenversicherung Tipp: Online-Gleitzonenrechner (auch zur Berechnung von Mehrfachbeschäftigungen) auf: ( AE 450) Seite 46

47 Entgelt in der Gleitzone Gleitzonenregelung Beispiel Das monatliche Arbeitsentgelt von Werner Hinze in seiner einzigen Beschäftigung bei der Firma Nowack beträgt 550,00 EUR. Ermittlung der Rentenversicherungsbeiträge (für die anderen Versicherungszweige gilt das gleiche Verfahren): Beitragspflichtige Einnahme 1, x 550,00 230, = 468,49 EUR Rentenversicherungsbeitrag 468,49 EUR 9,35 % x 2 = 87,60 EUR abzüglich Arbeitgeberbeitragsanteil 550,00 EUR 9,35 % = 51,43 EUR Arbeitnehmerbeitragsanteil = 36,17 EUR Seite 47

48 Zuschüsse des Arbeitgebers

49 Zuschüsse des Arbeitgebers Krankenversicherung Krankenversicherungsfreie oder von der KV-Pflicht befreite Arbeitnehmer Zuschuss für PKV-Versicherte Sofern Leistungen mit denen der GKV vergleichbar sind (Bescheinigungspflicht alle 3 Jahre) Max. in Höhe GKV-Zuschuss Höchstbeitragszuschuss (2015) mit Krankengeld ohne Krankengeld 301,13 EUR 288,75 EUR Pflegeversicherung Höchstbeitragszuschuss (2015) Bundesgebiet 48,47 EUR Personenkreis und Voraussetzungen identisch zur Krankenversicherung Bundesland Sachsen 27,84 EUR Hinweis: Klarstellung im Rahmen des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes, dass für Bezieher von Kurzarbeitergeld hinsichtlich des KV-Zuschusses der um den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz erhöhte allgemeine Beitragssatz maßgebend ist. Seite 49

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